Tag: GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz

  • Krankenkassen wollen ab 2021 mehr Geld

    Krankenkassen wollen ab 2021 mehr Geld

    Schon jetzt ist es ausgemacht, dass die gesetzlichen Krankenkassen ab 2021 mehr Geld bekommen sollen. Geplant ist die Erhöhung des Zusatzbeitrags um 0,2 Prozent auf 1,3 Prozent. Somit erhöht sich der Gesamtbeitrag auf 15,7 Prozent. Dazu kommen 3,05 (3,3 für Kinderlose) Prozent Pflegebeitrag. So dass sich der gesamte Beitrag auf 18,75 (19) Prozent erhöht – und das ist nur der Anfang.

    Die Folgen der Corona-Pandemie werden die gesetzlich Krankenversicherten noch deutlich zu spüren bekommen. Für 2021 ist eine Erhöhung des Zusatzbeitrags auf 1,3 Prozent geplant, aber Jens Baas,  Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse (TK), hat bereits in den Publikationen der Funke Medien Gruppe angekündigt, dass die Sätze in Zukunft „erheblich“ steigen werden. Die Versicherten müssen die Fehlplanung des Gesundheitsministers Jens Spahn finanziell büßen. Allein für die verfehlte Maskenbeschaffung werden die Steuerzahler mit 6,4 Milliarden Euro belastet, wie „RTL“ schreibt.

    Unterbelegung in Krankenhäusern

    Die Fehlplanung drückt sich auch bei der Krankenhausbelegung aus. Wer vor kurzem seine Lieben im Krankenhaus besucht hat, dürfte sich über die vielen unbenutzten Betten gewundert haben. Vier-Bett-Zimmer waren nur mit einer Person belegt, auf den Gängen standen reihenweise abgedeckte Betten. Die Zahl der Patienten in den Krankenhäusern ist deutlich zurückgegangen, weil viele Kranke Operationen hinauszögern. „Die echten Ausgaben für die Behandlung von Corona-Patienten fallen kaum ins Gewicht“, konstatiert Baas. Die hohen Ausgaben entstünden durch die Schutzmaßnahmen, die die gesetzliche Krankenversicherung finanziere, wie den Aufbau von Intensivbetten oder den Kauf von Schutzausrüstung.

    Krankenkassen erhöhen Beiträge

    Dazu kommen Millionen von Covid-19-Tests, deren Kosten ebenfalls zum Teil die Krankenkassen übernehmen müssen. Da die Testkapazität eher ausgeweitet wird, werden auch deswegen die Kosten steigen. Insofern kann gut sein, dass die Erhöhung Anfang 2021 nicht die letzte sein wird. Die Beiträge werden aller Voraussicht nach auf mehr als 20 Prozent steigen.

    Baas quantifiziert den Fehlbetrag der Kassen auf 16,6 Milliarden Euro. Die Kassen sind aufgefordert, erst einmal Rücklagen aufzubrauchen, irgendwann allerdings wird das nicht reichen – und es kommt die nächste Beitragserhöhung. „Die Beiträge werden in den kommenden Jahren erheblich steigen“, prognostiziert Baas.

    Parallel zu den steigenden Ausgaben brechen den Krankenkassen die Einnahmen weg, weil immer mehr Firmen die Beiträge nicht mehr zahlen können und um Stundung bitten. Allein bei der TK habe sich die Zahl der Stundungsanträge bei den Beiträgen um das 60-Fache erhöht. Wenn ab Oktober dann die Pleitewelle durch Deutschland geht, werden es vermutlich noch weit mehr Unternehmen sein, die in finanzielle Schieflage kommen, was natürlich auch die Krankenkassen treffen wird.

  • Versicherungen taugen nicht für die Altersvorsorge

    Versicherungen taugen nicht für die Altersvorsorge

    Viele Sparer vertrauen ihr Geld immer noch einer Versicherung an und wundern sich im Alter, wie wenig dabei herausgekommen ist. Kosten und Gebühren haben die Rendite aufgezehrt. Mit einem Fonds-Sparplan wären die meisten besser gefahren.

    Direktversicherte und auch andere Altersvorsorgesparer wurden jahrzehntelang hinters Licht geführt. Ihre Altersvorsorge über Bank oder Versicherung abgewickelt ist wegen der Abgaben im Alter schlechter als ein Bank- oder Aktiensparplan ohne staatliche Förderung. Leider nicht nur das, am Ertrag ihres Ersparten zehren auch die Provisionen von Bank und Versicherung. Am Ende bleibt von der einmal versprochenen Rendite nichts mehr übrig. Millionen sind auf den Schwindel von Banken, Sparkassen und Versicherungen hereingefallen – und fallen immer noch herein, wie das Beispiel Metallrente zeigt.

    Der Bremer Boguslaw Zielke hat es einmal genau nachgerechnet, schließlich hat er die Zahlen seiner Direktversicherung bei der HUK seit Abschluss einschließlich aller Kosten, Prämien, Überschussbeteiligungen, Rückvergütungen und den Verlust an Entgeltpunkten der Rentenversicherung mit einem Banksparplan verglichen. Hätte er damals, in einen Banksparplan investiert, statt, wie auf Anraten der Politik, in eine Direktversicherung, so würde er heute über rund 40 000 Euro mehr verfügen. Hätte er in einen Fondssparplan investiert, wäre die Differenz vermutlich sogar noch weit höher ausgefallen.

    Schlecht beraten bei der Bank

    Vollbeiträge und Steuern sind das eine, Provisionen das andere, wie die Wirtschaftsjournalistin Ursula Weidenfeld in einem Artikel für „T-Online“ verdeutlicht. Wer die örtliche Bank- oder Sparkassenfiliale besucht, macht schon den ersten Fehler. Denn, Banker müssen per se an die Provision denken – die aber mindert automatisch die Rendite. Viele Eltern, „immer noch geprägt vom Weltspartag und dem Glauben, man werde fair beraten, wenn man die örtliche Bankfiliale aufsucht, empfehlen den persönlichen Kontakt“, stellt Weidenfeld fest. Sie lassen damit ihre Kinder oder Enkel ins Messer laufen.

    Was bekommen sie vom Bank- oder Sparkassenberater empfohlen? Drei teure Verträge:

    • einen Riester-Vertrag,
    • eine private Altersvorsorge und
    • einen aktiv gemanagter Aktienfonds.

    Für junge Menschen seien alle drei schlechte Lösungen. Beim Riester-Vertrag gebe es zwar die staatliche Förderung, aber nach zwei bis drei Jahren müsse der Vertrag erst einmal beitragsfrei gestellt werden, weil die Studentin oder der Auszubildende ja eine Zeit lang wenig oder nichts verdient. Wer einen Riester-Vertrag kündigen will, macht ein schlechtes Geschäft.

    Die Kapitallebensversicherung ist nicht viel besser. Die Renditen gehen gegen null; der Vertrag ist nicht so einfach kündbar. „Haben sie (die Jugenlichen) ihr Geld dann in gleich zwei langfristige Verträge gesteckt, kommen sie nur mit Verlusten wieder heraus“, so Weidenfeld. Für die Bedürfnisse junger Erwachsener grenze das an Körperverletzung.

    Beim aktiv gemanagten Aktienfonds greifen Bank- und Sparkassenberater gern auf hauseigenen Produkte zurück – und die sind meist nicht die renditestärksten, dafür aber fallen vergleichsweise hohe Ausgabeaufschläge an. Das ist alles andere als fair.

    Indexfonds als Alternative

    Was sollte sie denn stattdessen empfehlen? Passive Fonds in Form eines börsengehandelten Indexfonds – oder kurz ETF – auf den Weltindex MSCI World beispielsweise oder den MSCI All Country World Index (ACWI) oder auf den Technologie-Index Nasdaq oder den US-Index S&P 500. Diese ETFs bilden einen Aktienindex 1:1 ab.

    Umsetzen lässt sich so ein Fonds- und/oder Aktiensparplan ganz einfach – und dazu fast zu null Kosten. Mittlerweile bietet mit Trade Republic das erste Wertpapierhandelshaus entsprechende Sparpläne zum Nulltarif an, wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ schreibt. Da für die langfristige Rendite natürlich die Kosten eine wichtige Rolle spielen, sind Anleger mit einem günstigen Anbieter besser dran, als einem teuren. Wie die Tabelle der FAZ zeigt, liegen zwischen dem günstigsten und dem teuersten 2,5 Prozentpunkte – die fehlen natürlich am Ende im Alter.

    Bild von Anastasia Gepp auf Pixabay

  • Betriebsrente taugt nicht für die Altersvorsorge

    Betriebsrente taugt nicht für die Altersvorsorge

    Kann ein Indexfonds mehr als eine Betriebsrente? Ja! “Focus Online” hat’s durchgerechnet und kommt zu erstaunlichen Ergebnissen. Das heißt letztlich, die betriebliche Altersvorsorge ist ein Holzweg. Was taugt die Betriebsrente überhaupt? Das begreifen leider viele erst im Alter, wenn sie ausgezahlt wird.

    Deutschland begreift langsam, dass sich die Betriebsrente für viele nicht lohnt. Mainstream-Medien wie die „Münchner Abendzeitung“ und die “Kölnische Rundschau“ greifen das Thema auf.  Knackpunkte sind der zu niedrige Arbeitgeberzuschuss, Sozialabgaben in der Rente, Inflexibilität und zu geringe Rendite. Auch wenn Gewerkschaften wie die IG Metall für die betriebliche Altersvorsorge, verallgemeinernd auch „Betriebsrente“ genannt, trommeln, ändert das nichts an den systemischen Fehlern. Die Betriebsrentner merken,  dass netto nicht viel rum kommt. Teilweise werden ihnen im Nachhinein sogar bereits zugesagte Betriebsrenten wieder gekürzt, sodass von einer „wichtigen Säule der Altersvorsorge“, wie die „Münchner Abendzeitung“ in schreibt, nicht mehr viel übrig bleibt.

    Was taugt die Betriebsrente?

    von “Focus Online” hat das Angebot eines Versicherungsvertreter einmal konkret vorrechnen lassen im Vergleich zu einem Indexfonds, in den sich ja ebenfalls regelmäßig ansparen lässt. “Ich fragte den Vertreter, ob er mir das einmal vorrechnen kann. Auf der einen Seite 125 Euro über 25 Jahre in den MSCI World, auf der anderen 125 Euro in diese Basisrente. Das Ergebnis: Mit dem ETF-Sparplan (ETF steht für Exchange Traded Fund oder börsengehandelter Fonds) hätte ich nach den 25 Jahren rund 75 000 Euro gehabt. Unterstellt hatten wir dabei eine Durchschnittsrendite von fünf Prozent pro Jahr. Das war ja schnell zu rechnen.”

    Bei der Basisrente habe sich der Versicherungsvertreter schon etwas schwerer getan. Das Ergebnis: “Nach 25 Jahren hätte ich mit ein bisschen Zinsen 28 000 Euro eingezahlt und eine Steuerersparnis von rund 13 000 Euro gehabt. Macht zusammen: rund 41.000 Euro –  also deutlich schlechter. Klar ist die Summe garantiert und sicher und beides so nicht miteinander vergleichbar. Aber dafür auf potenziell über 30 000 Euro verzichten…?”

    Betriebsrente wird voll verbeitragt

    Was Schömann-Finck noch vergessen hat: Betriebliche Altersvorsorge wird voll verbeitragt, da fehlen weitere Tausende. Für einen Indexfonds muss er keine Krankenkassen- und Pflegebeiträge zahlen. Was er in der Einzahlphase an Sozialabgaben spart, holt sich der Staat im Alter zurück.

    Das Argument der Versicherungsvertreter “Wenn Sie das nicht machen, verschenken Sie Geld” wird zum Bumerang. Denn es ist genau umgekehrt: Wer eine betriebliche Altersvorsorge abschließt, verschenkt Geld. Die Chemie-Arbeitgeber haben das bereits begriffen und schreiben auf ihrer Internet-Seite: “Deswegen ist ein Ende auch der ‘gefühlten Doppelverbeitragung’ richtig und wichtig; anderenfalls bleiben die politischen Bekenntnisse zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung einschließlich der beitragsfreien Entgeltumwandlung oder der verpflichtenden Weitergabe einer Sozialversicherungsersparnis der Arbeitgeber Lippenbekenntnisse”.

    Zurück zu Schömann-Finck.

    Seine Tipps:

    Tipp 1: Nichts aufschwatzen lassen

    “Doch so leicht wollte sich der Vertreter nicht geschlagen geben. Denn man könnte ja die Steuerersparnis wiederum anlegen, argumentierte er. Also rechnete er einen Sparplan auf den MSCI World mit 42 Euro im Monat durch, also 34 Prozent von 125 Euro. Das bracht nochmal rund 26.000 Euro ein. Das Ergebnis war also noch immer schlechter. Und dabei hatten wir noch gar nicht berücksichtigt, dass die Basisrente sieben Prozent Verwaltungsgebühr im Jahr kosten sollte. Aber die lebenslange Rente, führte der Vertreter an. Auch hier rechneten wir wieder durch. Ergebnis: Ich müsste über 90 Jahre alt werden, um davon zu profitieren. Bis dahin hätte ich einfach nur mein angespartes Geld als Rente gekriegt.

    Tipp 2: Nicht nur auf Highlights schauen

    Die Steuerersparnis ist nicht alles und die Weitergabe der Sozialabgabenersparnis des Arbeitgebers auch nicht. “Schaut nicht nur auf die Highlights (30 Prozent Steuerersparnis! Lebenslage Rente!). Glaubt nicht den Behauptungen. Lasst euch ein Produkt vorrechnen und vor allem vergleicht es mit Alternativen. Betrachtet es nicht isoliert. Und habt keine Angst, es den Vertreter machen zu lassen. Das ist sein Job!

    Schömann-Finck weiß, dass sein Vergleich eine Vereinfachung ist.  Diese Kritik sei nur insofern richtig, weil natürlich nicht zwei Angebote zur Basisrente verschiedener Gesellschaften miteinander verglichen würden. Er vergleicht “zwei Möglichkeiten, fürs Alter vorzusorgen”. Das ist legitim.  Er stellt zwei Möglichkeiten, fürs Alter vorzusorgen nebeneinander. Die herkömmliche betriebliche Altersvorsorge auf Versicherungsbasis schneidet dabei schlecht ab.

    Wie gut ist die Metallrente?

    Die Metallrente gibt’s auch auf Fonds-Basis, insofern ist ein Vergleich natürlich einfacher. Ein Vergleich des Metallrente-Fonds mit einem herkömmlichen Indexfonds auf den marktbreiten MSCI World, wie es Schömann-Finck erwähnt hat, ist ernüchternd. Der Metallrente-Fonds bleibt über die Jahre immer weiter zurück. Das bestätigt Schömann-Fincks Skepsis. Die Metallrente bringt natürlich die gleichen Argumente ins Spiel wie der Versicherungsvertreter, den der Focus-Online-Redakteur hat rechnen lassen.

    Zum Chartvergleich: Die blaue Linie ist der Kursverlauf des Metallrente-Fonds, die schwarze Linie stellt den Kursverlauf eines herkömmlichen Indexfonds auf den MSCI World dar, in dem Fall des ComStage MSCI World UCITS ETF. Den Vergleich kann übrigens jeder selbst anstellen, in dem er die beiden Kursverläufe übereinander legt. Der Comstage-Fonds hat die Wertpapierkennung LU0392494562, der Metallrente-Fonds hat die Nummer LU0147989353. Der Vergleich bezieht sich auf den Zeitraum von sieben Jahren.

    Quelle: comdirect

     

    Bild von Steve Buissinne auf Pixabay

  • Was wir von den Ösis lernen können

    Was wir von den Ösis lernen können

    Österreich hat seit 2005 eine Rentenversicherung für alle mit der Folge, dass Altersarmut kein Thema ist. Pensionären geht es in Österreich deutlich besser. Davon kann sich Deutschland eine Scheibe abschneiden. Was wir von den Ösis lernen können.

    “Wer die gesetzliche Rente in Deutschland armutsfest und lebensstandardsichernd umbauen will, kommt an Österreich nicht vorbei”, proklamiert Matthias Birkwald, Rentenexperte der “Linken”. Die Linken haben für die Debatte um die Zukunft der gesetzlichen Rente hat eine Studie beim Wissenschaftlichen Dienst in Auftrag gegeben, die die beiden Altersvorsorgesysteme vergleicht. Die Studie kommt dabei auf folgende Werte:

    • Alterspension in Österreich: Männern 1678 Euro, Frauen 1028 Euro
    • Altersrenten in Deutschland: Männer 1148, Frauen 711 Euro

    In Österreich sind alle Pensionäre

    Die ewigen Skeptiker werden sofort sagen, Österreich und Deutschland seien nicht vergleichbar. Aber so ein Vergleich ist durchaus zulässig, denn die Lebensverhältnisse in beiden Ländern sind ähnlich. In beiden Ländern wird Deutsch gesprochen, beide gehören zu Mitteleuropa. Dann hören die Ähnlichkeiten auch schon auf.

    Beide Länder sind bei den Reformen ihrer Rentensysteme allerdings ganz unterschiedliche Wege gegangen, schreibt die Datev (Genossenschaft der Steuerberater). Das lasse sich an verschiedenen Zahlen festmachen, so die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung. Die Experten stellen eine Rechnung auf: Danach erhielten etwa langjährig versicherte Männer, die 2019 in Deutschland neu in Rente gingen, eine monatliche Altersrente von durchschnittlich 1148 Euro. Österreicher, die in den Ruhestand gehen, verbuchen dagegen am Monatsende 1678 Euro auf ihrem Konto  – bei 14 Auszahlungen pro Jahr. Nach 30 Beitragsjahren liegt die Mindestrente in Österreich bei 1136 Euro monatlich. Davon können deutsche Rentner nur träumen. Damit nicht genug, auch für die heute Jüngeren seien die Perspektiven in Österreich für zukünftige Rentner wesentlich besser als in Deutschland.

    Allerdings, das darf nicht verschwiegen werden, zahlen Österreicher auch höhere Beiträge für die gesetzliche Rente. Österreich setzt, anders als Deutschland, weiterhin weitgehend auf die umlagefinanzierte gesetzliche Rente (GRV), während in Deutschland das Rentenniveau systematisch abgeschmolzen wird. Übrigens, in Österreich sind auch die Selbstständigen einbezogen worden.

    Staat hat Rentner geschröpft

    „In Deutschland wurde und wird über die kommenden Jahre das Niveau dieser ‚ersten Säule’ dagegen deutlich reduziert, um den Beitragssatz in der GRV zu stabilisieren“, schreibt die Datev. Die Differenz sollte eben durch staatlich subventionierte Riester-Vorsorge ausglichen werden. Dumm nur, dass viele da nicht mitmachen – weil sie nicht wollen oder nicht können. Weder haben alle eine betriebliche Altersvorsorge, noch riestern sie. Nur etwas mehr als die Hälfte der Arbeitnehmer hierzulande habe Aussicht auf eine betriebliche Rente. Dazu kommt, dass viele Riester-Verträge kaum Rendite abwerfen – wie auch, da die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank viele Pläne zunichte macht. Diese Negativ-Trends werden sich eher noch verschlimmern. Wer betrieblich über eine Direktversicherung vorsorgte, wird in der Auszahlphase durch die Krankenkassen geschröpft, denn er muss annähernd 20 Prozent an sie abdrücken. Er zahlt den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil in die Kranken- und Pflegeversicherung, plus Zusatzbeitrag kommt er somit auf annähernd 20 Prozent. Proteste des Verein der Direktversicherungsgeschädigten haben zumindest erreicht, dass ein Freibetrag von 159, 25 Euro abgezogen wird. Das ist allerdings ein Tropfen auf den heißen Stein, wie der Vergleich mit Österreich zeigt.

    Höheres Rentenniveau in Österreich

    Österreicher dürfen sich den Experten der Hans-Böckler-Stiftung zufolge über ein Rentenniveau von 78,1 Prozent (brutto, vor Steuern und Sozialabgaben) und 91,6 Prozent (netto) aus freuen; in Deutschland sei das zukünftige Rentenniveau der GRV hingegen weitaus niedriger: 37,5 Prozent netto und 50,0 Prozent brutto, denn von der Brutto-Rente werden Kranken- und Pflegebeiträge abgezogen sowie die Steuern.

    Riester kann nicht alles ausgleichen

    Jetzt der entscheidende Satz: Der große Rückstand der Deutschen lasse sich durch private Zusatzvorsorge selbst unter den aus Sicht der Forscher zu optimistischen Annahmen der OECD nur zur Hälfte ausgleichen. Auch was die Rentenanpassung betrifft, sind die Österreicher besser dran: Während die österreichische GRV einen jährlichen Inflationsausgleich vorsehe, koppele die deutsche GRV die Rentenentwicklung an das Wachstum der Löhne, allerdings gedämpft unter anderem durch den sogenannten Nachhaltigkeitsfaktor. In den vergangen zehn Jahren hätten die unterschiedlichen Anpassungsmechanismen tatsächlich aber zu einem deutlich größeren Abstand geführt.

    Höhere Beitragssätze in Österreich

    Die Österreicher müssen vordergründig für ihre Rente tiefer in die Tasche greifen: Der Beitragssatz liege in der Alpenrepublik seit 1988 unverändert bei 22,8 Prozent, in Deutschland seien es im Jahr 2015 18,7 Prozent. Wer jedoch ein bisschen mehr will, als das, was ihm die GRV gönnt, muss riestern. Die vier Prozent für die Riester-Vorsorge hinzu gerechnet, unterscheiden sich die Beitragssätze in beiden Ländern kaum noch. Dazu kommt der Studie zufolge, dass die österreichischen Arbeitgeber einen höheren Anteil am Rentenbeitrag tragen als die Beschäftigten (12,55 Prozent versus 10,25 Prozent), während es in Deutschland umgekehrt ist. Übrigens, passen die Österreicher auch die Renten an die Pensionen an, was hierzulande einfach ausgeblendet wird.

    Die Forscher schlagen vor, den „Riester-Faktor aus der Rentenformel zu entfernen und so das Leistungsniveau der GRV zu stabilisieren“. Für den Sozialverband VdK ist eine Erwerbstätigenversicherung, in die alle Arbeitskräfte einzahlen, eine der zentralen Forderungen der VdK-Kampagne #Rentefüralle. Dafür gibt es mit Österreich ein erfolgreiches Vorbild.

    Ösis machen’s uns vor

    Insgesamt zeigt Österreich, dass es auch anders geht – zum Nutzen der Rentner. Nach den Reformen in Deutschland ist “ein System übrig geblieben, das in Zukunft viele noch nicht einmal vor Altersarmut schützen wird“, schreiben die Wissenschaftler der Hans-Böckler-Stiftung. Das habe zwei der Studie zufolge Ursachen:

    • Erstens erreiche weder die betriebliche noch die Riester-Rente alle Beschäftigten. Umfragen zeigen, dass nur rund 35 Prozent „riestern“. Aussicht auf eine betriebliche Rente haben gut 56 Prozent. Knapp 30 Prozent aller Arbeitnehmer nutzen keine der freiwilligen Vorsorgeformen. Das gilt besonders häufig für Beschäftigte mit niedrigen Einkommen. Sie hätten zwar eine zusätzliche Absicherung besonders nötig, verzichten aber darauf – oft aus finanziellen Gründen.
    • Zweitens bringen insbesondere viele Riester-Verträge nach Einschätzung der Wissenschaftler nicht die Renditen, die nötig wären, um Lücken in der gesetzlichen Rente auszugleichen. Das zeige sich an den hohen Gebühren und am stetig sinkenden Garantiezins, der von vier Prozent im Jahr 2000 auf mittlerweile nur noch 0,9 Prozent herabgesetzt wurde.

    https://twitter.com/oliverdasgupta/status/1301890204119248896

  • Wie dich Bank und Versicherung übers Ohr hauen

    Wie dich Bank und Versicherung übers Ohr hauen

    Wir wollen nur dein Bestes – dein Geld. Darauf lässt sich die Beratung von Bank und Versicherung verkürzen. Beide sind an Provision interessiert, nicht am Nutzen des Kunden – schlecht für den Kunden.

    Direktversicherte und auch andere Altersvorsorgesparer wurden jahrzehntelang hinters Licht geführt. Ihre Altersvorsorge über Bank oder Versicherung abgewickelt ist wegen der Abgaben im Alter schlechter als ein Bank- oder Aktiensparplan ohne staatliche Förderung. Leider nicht nur das, am Ertrag ihres Ersparten zehren auch die Provisionen von Bank und Versicherung. Am Ende bleibt von der einmal versprochenen Rendite nichts mehr übrig. Millionen sind auf den Schwindel von Banken, Sparkassen und Versicherungen hereingefallen – und fallen immer noch herein, wie das Beispiel Metallrente zeigt.

    Der Bremer Boguslaw Zielke hat es einmal genau nachgerechnet, schließlich hat er die Zahlen seiner Direktversicherung bei der HUK seit Abschluss einschließlich aller Kosten, Prämien, Überschussbeteiligungen, Rückvergütungen und den Verlust an Entgeltpunkten der Rentenversicherung mit einem Banksparplan verglichen. Hätte er damals, in einen Banksparplan investiert, statt, wie auf Anraten der Politik, in eine Direktversicherung, so würde er heute über rund 40 000 Euro mehr verfügen. Hätte er in einen Fondssparplan investiert, wäre die Differenz vermutlich sogar noch weit höher ausgefallen.

    Schlecht beraten bei der Bank

    Vollbeiträge und Steuern sind das eine, Provisionen das andere, wie die Wirtschaftsjournalistin Ursula Weidenfeld in einem Artikel für „T-Online“ verdeutlicht. Wer die örtliche Bank- oder Sparkassenfiliale besucht, macht schon den ersten Fehler. Denn, Banker müssen per se an die Provision denken – die aber mindert automatisch die Rendite. Viele Eltern, „immer noch geprägt vom Weltspartag und dem Glauben, man werde fair beraten, wenn man die örtliche Bankfiliale aufsucht, empfehlen den persönlichen Kontakt“, stellt Weidenfeld fest. Sie lassen damit ihre Kinder oder Enkel ins Messer laufen.

    Was bekommen sie vom Bank- oder Sparkassenberater empfohlen? Drei teure Verträge:

    • einen Riester-Vertrag,
    • eine private Altersvorsorge und
    • einen aktiv gemanagter Aktienfonds.

    Für junge Menschen seien alle drei schlechte Lösungen. Beim Riester-Vertrag gebe es zwar die staatliche Förderung, aber nach zwei bis drei Jahren müsse der Vertrag erst einmal beitragsfrei gestellt werden, weil die Studentin oder der Auszubildende ja eine Zeit lang wenig oder nichts verdient. Wer einen Riester-Vertrag kündigen will, macht ein schlechtes Geschäft.

    Die Kapitallebensversicherung ist nicht viel besser. Die Renditen gehen gegen null; der Vertrag ist nicht so einfach kündbar. „Haben sie (die Jugenlichen) ihr Geld dann in gleich zwei langfristige Verträge gesteckt, kommen sie nur mit Verlusten wieder heraus“, so Weidenfeld. Für die Bedürfnisse junger Erwachsener grenze das an Körperverletzung.

    Beim aktiv gemanagten Aktienfonds greifen Bank- und Sparkassenberater gern auf hauseigenen Produkte zurück – und die sind meist nicht die renditestärksten, dafür aber fallen vergleichsweise hohe Ausgabeaufschläge an. Das ist alles andere als fair.

    Indexfonds als Alternative

    Was sollte sie denn stattdessen empfehlen? Passive Fonds in Form eines börsengehandelten Indexfonds – oder kurz ETF – auf den Weltindex MSCI World beispielsweise oder den MSCI All Country World Index (ACWI) oder auf den Technologie-Index Nasdaq oder den US-Index S&P 500. Diese ETFs bilden einen Aktienindex 1:1 ab.

    Umsetzen lässt sich so ein Fonds- und/oder Aktiensparplan ganz einfach – und dazu fast zu null Kosten. Mittlerweile bietet mit Trade Republic das erste Wertpapierhandelshaus entsprechende Sparpläne zum Nulltarif an, wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ schreibt. Da für die langfristige Rendite natürlich die Kosten eine wichtige Rolle spielen, sind Anleger mit einem günstigen Anbieter besser dran, als einem teuren. Wie die Tabelle der FAZ zeigt, liegen zwischen dem günstigsten und dem teuersten 2,5 Prozentpunkte – die fehlen natürlich am Ende im Alter.

    Bild von Anastasia Gepp auf Pixabay

  • Für viele lohnt sich die Betriebsrente nicht

    Für viele lohnt sich die Betriebsrente nicht

    Deutschland begreift langsam, dass sich die Betriebsrente für viele nicht lohnt. Zuerst stand’s in der „Münchner Abendzeitung“, dann in der „Chemnitzer Zeitung“, dann im „Trierischen Volksfreund“ – letztlich in 20 Blättern. Knackpunkte sind der Arbeitgeberzuschuss und die Sozialabgaben in der Rente.

    Die betriebliche Altersvorsorge, verallgemeinernd auch „Betriebsrente“ genannt, ist in Verruf gekommen. Denn seit einigen Jahren werden Betriebsrenten ausgezahlt – und die „Betriebsrentner“ merken dann, dass netto nicht viel rum kommt. Sie lohnt sich nur für die wenigsten. Teilweise werden ihnen im Nachhinein sogar bereits zugesagte Betriebsrenten wieder gekürzt, sodass von einer „wichtigen Säule der Altersvorsorge“, wie die „Münchner Abendzeitung“ in ihrem am 20. August im Wirtschaftsteil erschienenen Artikel schreibt, nicht mehr viel übrig bleibt. Sie titelt deswegen auch „Die Betriebsrente lohnt sich nicht für jeden – was Berufstätige dazu wissen sollten“.

    Knackpunkte der Betriebsrente:

    • Der Zuschuss des Arbeitgebers
    • Steuern und Sozialabgaben

    Genau diese Punkte lassen Verkäufer von Betriebsrenten aber immer geflissentlich weg, schließlich soll der Kunde, sprich der abhängig Beschäftigte, ja den Altersvorsorgevertrag unterschreiben.

    Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale NRW mahnt, genau hinzuschauen und zu fragen, wann sich eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) für Arbeitnehmer auszahlt:

    Im Grunde genommen hat jeder Anspruch auf Entgeltumwandlung: „Jeder Arbeitnehmer hat grundsätzlich das Recht darauf, einen Teil des Gehalts mit der sogenannten Entgeltumwandlung für die Betriebsrente aufzuwenden”, wird Marta Böning, Arbeitsrechtlerin vom Deutschen Gewerkschaftsbund, von der „Münchner Abendzeitung“ zitiert. Dabei werde direkt aus dem Bruttolohn ein Sparbeitrag in einen Vorsorgevertrag gezahlt. Die Beiträge sind damit zunächst steuer- und sozialversicherungsfrei.

     

    Die Einschränkungen:

    • Voraussetzung für den Anspruch auf Entgeltumwandlung sei, dass der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist und jährlich mindestens 240 Euro anspart, erklärt Klaus Stiefermann von der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (ABA). Wichtig sei auch, dass ein Anspruch in einem möglichen Tarifvertrag nicht ausgeschlossen wird, denn aus Tarifverträgen ergeben sich oft bereits Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge, wird der Experte von der „Münchner Abendzeitung“ zitiert.
    • Zu geringe Zuschüsse lohnen kaum: „Grundsätzlich müssen Arbeitgeber das Sparvorhaben bei Neuverträgen seit 2019 mit mindestens 15 Prozent des Umwandlungsbetrags unterstützen, heißt es vom Fondsverband BVI. Ab 2022 gelte dieser verpflichtende Arbeitgeberzuschuss auch für bestehende Entgeltumwandlungsvereinbarungen.“
    • Diese 15 Prozent sind ein Bonbon für den Arbeitgeber, aber ein saurer Apfel für den Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber spart sich 20 Prozent Sozialbeiträge und gibt nur 15 Prozent weiter, so will es das von der SPD initiierte Betriebsrentenstärkungsgesetz. Was der Arbeitnehmer an Sozialabgaben im Berufsleben spart, muss er in der Rente nachzahlen – und wer weiß, wie hoch die dann wegen der Alterung der Bevölkerung sein werden. Schon heute steigen die Pflegebeiträge kontinuierlich. Also, ein schlechtes Geschäft.
    • Die spätere Rente ist aber nicht nur sozialabgabenpflichtig, sondern auf sie muss der Rentner auch Steuern zahlen. „Anders als bei der gesetzlichen Rente müssen sie (die Rentner) in der Auszahlungsphase den vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag zahlen, der Freibetrag, liegt bei 159,25 Euro“, schreibt die „Münchner Abendzeitung“ ganz richtig. Unter Umständen sei bei niedrigen Arbeitnehmer-Zuschüssen eine Riester-Vorsorge möglicherweise vorteilhafter.
    • Weil der Arbeitnehmer wegen der Entgeltumwandlung weniger in die gesetzliche Rente sowie Kranken- und Arbeitslosenversicherung einzahlt, bekommt er natürlich im Fall der Fälle auch weniger gesetzliche Rente sowie das Kranken- und Arbeitslosengeld.
    • Die Betriebsrente bereitet auch beim Job-Wechsel Probleme. Denn nicht immer übernimmt der neue Arbeitgeber den bisherigen Vertrag. Wer beim neuen Arbeitgeber mit einem neuen Vertrag anfängt, zahlt neue Abschluss- und gegebenenfalls auch mehrfach Verwaltungskosten. „Denn nur selten kann und will man den Altvertrag mitnehmen“, so Scherfling Ob die Konditionen übertragbar seien, hänge von der Vertragsart ab.

    Betriebsrente lohnt sich selten

    Klaus Stiefermann meint, eine Betriebsrente könne sich aufgrund besserer Konditionen auszahlen: “Diese können nämlich manchmal deutlich attraktiver sein, als wenn man eine vergleichbare Versorgung auf dem Markt, zum Beispiel in Form einer privaten Lebensversicherung, ,kauft`”. Klar, dass er diese Meinung vertritt, gehören der ABA doch neben Unternehmen, auch Versorgungseinrichtungen und Versicherungen sowie Banken an. Er spricht pro domo und ist somit parteilich.

    Sozialabgaben nur gestundet

    Die Steuern- und Abgabenfreiheit in der Einzahlphase heißt lediglich, dass diese Abzüge gestundet sind, denn in der Auszahlphase wird der Rentner damit belastet. Steuerfrei sind auch nur Beitragszahlungen bis monatlich maximal 552 Euro; auf Beiträge bis zu 276 Euro im Monat entfallen außerdem keine Abgaben zur Renten-, Kranken- Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

    Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer der „Münchner Abendzeitung“ zufolge jährlich bis zu acht Prozent der jeweils aktuellen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei umwandeln. Auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld kämen laut BVI dafür in Frage. Investieren ohne Abzug von Sozialabgaben kann ein Arbeitnehmer bis zu vier Prozent – maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze bei 82 800 Euro (Stand 2020).

    Fünf Wege zur Betriebsrente:

    • Die zwei internen sind ein Rentenversprechen des Arbeitgebers über eine sogenannte Direktzusage oder eine Zusage über Unterstützungskassen.
    • Direktversicherung
    • Pensionskasse
    • Pensionsfonds

    Übrigens, der fast textgleiche Artikel, der in der „Münchner Abendzeitung“ und der „Chemnitzer Zeitung“ am 20. August erschien, tauchte in den darauf folgenden Tagen auf in:

    • „Gießener Anzeiger“
    • „Oberhessische Zeitung“
    • „Usinger Anzeiger“
    • „Lauterbacher Anzeiger
    • „Kreis-Anzeiger“
    • „Bürstädter Zeitung“
    • „Darmstädter Echo“
    • „Lampertheimer Zeitung“
    • „Main-Spitze“
    • „Wiesbadener Kurier“
    • „Wormser Zeitung“
    • „Idsteiner Zeitung“
    • „Allgemeiner Zeitung Mainz-Rheinhessen“
    • „Freies Wort“
    • „Meininger Tagblatt“
    • „Südthüringer Zeitung“
    • „Schwäbische Zeitung“
    • „Trierischer Volksfreund“
    • „Nordkurier“
    • „Kölnische Rundschau“
  • Wie Journalisten für dumm verkauft werden

    Wie Journalisten für dumm verkauft werden

    Zigtausende Journalisten sorgen beim Versorgungswerk der Presse fürs Alter vor. Vom dem  werden sie für dumm verkauft. Kein Wort, dass sie damit ihre gesetzliche Rente mindern. Und für ihre Presserente müssen sie volle Krankenkassen- und Pflegebeiträge zahlen.

    Wie schlecht es um die Altersvorsorge der Presse steht, belegt eine Meldung des Versicherungsjournals, das titelt „Kein Neugeschäft mehr für Allianz Presse-Pensionskasse“. Ab 1. Oktober 2020 werde die Presse-Pensionskasse der Allianz Lebensversicherung kein Neugeschäft mehr schreiben. Für Bestandskunden als auch das Versorgungswerk der Presse habe diese Entscheidung keine Konsequenzen. Wie schlecht steht es um die Presse-Pensionskasse, wenn der Versicherer kein Neugeschäft mehr macht? Ziemlich vermutlich, denn in ähnlich gelagerten Fälle folgte oft der Verkauf an eine Run-off-Gesellschaft. Bei einem Run-Off verkauft der Versicherer seinen Versicherungsbestand – oder einen Teil – an  eine auf die Abwicklung von Lebensversicherungen spezialisiertes Unternehmen. Damit aber drohe, schreibt der „Spiegel“ die private und betriebliche Altersvorsorge in sich zusammenzufallen.

    Was kommt für Journalisten raus?

    Die Allianz beeilt sich zu betonen, dass die Entscheidung keine Konsequenzen für das Versorgungswerk der Presse habe, bei dem viele Journalisten ihre Altersvorsorge haben. Da stellt sich doch die Frage, wie gut oder schlecht die “Presserente” ist. Wissen die Journalisten, was am Ende dabei rauskommt? Vermutlich nicht. Bei Auszahlung müssen sie nämlich die vollen Krankenkassen- und Pflegebeiträge auf ihre Presserente zahlen. Der Gesetzgeber gesteht ihnen lediglich einen Freibetrag von 164,50 Euro (Stand 1.1.2022) für die Krankenkassenbeiträge zu (nicht für den Pflegebeitrag). Das heißt, wer seine Presserente in Form einer einmaligen Kapitalauszahlung bezieht, zahlt 120 Monate oder zehn Jahre lang den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil plus Zusatzbeitrag plus Pflegebeitrag an die Krankenkasse. Denn,  „bei Kapitalleistungen wird der Auszahlungsbetrag rechnerisch durch 120 geteilt; darauf werden monatlich die entsprechenden Krankenversicherungsbeiträge erhoben“, schreibt das Versorgungswerk der Presse ganz richtig.  Übrigens werden im Alter nicht nur Kranken- und Pflegebeiträge fällig, sondern auch Steuern, wie die Presse-Versorgung auf ihrer Homepage schreibt:

    Die Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung (bAV) werden im Alter besteuert – in aller Regel aber zu einem günstigeren Steuersatz als im Erwerbsleben. Wenn Sie als Rentner gesetzlich krankenversichert sind, zahlen Sie außerdem in der Regel auch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung aus Ihrer Rente.  Privatversicherte sind hier beitragsfrei.

    Bei ihrer Beispielrechnung lässt das Versorgungswerk der Presse diesen Abzug aber geflissentlich weg. Ein 35jähriger Redakteur oder eine Redakteurin, der oder die bis zur Rente mit 65 brav 352,50 Euro monatlich einzahlt, kommt nach Rechnung des Versorgungswerks der Presse auf eine Kapitalauszahlung von 104 939 Euro. Die 104 939 Euro werden durch 120 geteilt – ergibt 874,50 Euro, für die er 120 Monate lang Krankenkassen-, Zusatz- und Pflegebeiträge zahlen muss. Angenommen es gibt bis dahin noch das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz, dann werden 164,50 Euro abgezogen – macht 710 Euro. Davon zahlt er – sagen wir mal – 19 Prozent Krankenkassen-, Zusatz- und Pflegebeiträge. Macht 134,90 Euro monatlich oder 16 188 Euro über die gesamte Laufzeit von 120 Monaten. Aus seinen monatlichen 874,50 Euro sind (874,50  minus 134,90) 738,60 Euro geworden. Dafür hat unser Redakteur oder unsere Redakteurin aber insgesamt (352,50 mal 12 mal 30) 126 900 Euro eingezahlt. Er oder sie hat also mehr eingezahlt, als er oder sie herausbekommt. Zusätzlich hat unser Redakteur oder unsere Redakteurin wegen der Entgeltumwandlung auch noch seine oder ihre gesetzliche Rente gemindert. Denn, wer wegen der Umwandlung eines Teils seines Gehalts weniger in die Rentenversicherung einzahlt, bekommt später auch weniger gesetzliche Rente.

    Bei der “reinen” Presserente ist die Sache Betroffenen zufolge noch “perfider”.  Denn der Beitrag des Arbeitnehmers werde vom bereits versteuerten und sozialversicherungspflichtigen Gehalt abgezogen; der  Zuschuss des Arbeitgebers werde dem Bruttogehalt zugeschlagen und anschließend besteuert und die Sozialversicherung abgeführt. Dafür reduziert sich die gesetzliche Rente nicht – ein schwacher Trost.

    Überschussbeteiligung?

    Es macht’s auch nicht besser, dass ihm das Versorgungswerk der Presse eine mögliche Überschussbeteiligung verspricht, die sein Garantiekapital auf vielleicht 168 050 Euro anhebt – immer unter Vorbehalt. Jeder von uns „alten“ Redakteuren weiß, dass die Überschussbeteiligung von Jahr zu Jahr geschrumpft ist. Keiner sollten sich also darauf verlassen. Aber angenommen, das Versorgungswerk der Presse schafft es tatsächlich, dieses Gesamtkapital zu erwirtschaften, dann zahlt unser Redakteur nicht 16 308 Euro an die Krankenkasse, sondern:

    168 050 Euro geteilt durch 120 = 1400 Euro

    – 164,50 Euro Freibetrag

    1235,50 Euro zu verbeitragen

    davon 19 Prozent = 234,75 Euro monatlich oder 28.169,40 Euro gesamt

    Ist eine Presserente angesichts dieser Zahlen tatsächlich ein gutes Geschäft?

    Bild von Ivana Divišová auf Pixabay

  • Entlastung lässt weiter auf sich warten

    Entlastung lässt weiter auf sich warten

    Das Betriebsrentenfreibetragsgesetz wird nur schleppend umgesetzt. Die Betriebsrentner müssen immer noch auf die versprochene Entlastung warten. Rentenexperte der Linken, Matthias W. Birkwald, ist einer wenigen, die das anprangern.

    Im vergangenen Dezember habe die große Koalition beschlossen, mit einem Freibetrag von 159,25 Euro zumindest Bezieher kleiner Betriebsrenten zu entlasten, so Birkwald. Zwar gelte dieser seit dem 1. Januar 2020, doch bei den meisten Betriebsrentnern werde er bis heute nicht angewendet. „Wegen der schleppenden Umsetzung und der katastrophalen Informationspolitik der Krankenkassen und des Gesundheitsministeriums droht aber auch diese Minireform nun nach hinten loszugehen“, warnt der Rentenexperte der Linken Matthias W. Birkwald. Peter Thelen hat  in einem Tagesspiegel Background-Artikel alle Hintergründe zum GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz (GKV-BRG) recherchiert.

    Warten auf Entlastung

    Seit Anfang 2020 warten Millionen Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner auf eine Entlastung bei ihren Krankenversicherungsbeiträgen. Im Unterschied zur gesetzlichen Rente, zahlen sie das Doppelte. Aber die Umsetzung werde von den Krankenkassen verschleppt, so Birkwald. Eigentlich sollten die Probleme bis Mitte des Jahres weitgehend behoben sein. Sind sie aber nicht, wie viele DVG-Mitgliedere berichten. Aber nun werde der 1. Oktober als neue Zielmarke genannt.

    Begonnen habe die Recherche mit Briefen von großen Krankenkassen, die Betroffene übermittelten. Darin heiße es frech: „Leider wurde noch nicht entschieden, wie der Freibetrag für Versorgungsbezüge angewandt wird und wer für die Berechnung der Beiträge verantwortlich ist. Wir rechnen mit einer Entscheidung seitens des Gesetzgebers bis Oktober 2020.“ Die Kunden werden vertröstet,  dass ihre Entlastung auch rückwirkend vollständig ausgezahlt wird.

    Krankenkassen halten Kunden hin

    Worum es bei der Entscheidung des Gesetzgebers – also des Bundestags – gehen soll, bleibe völlig schleierhaft, denn das entsprechende Gesetz wurde bereits im Dezember 2019 verabschiedet. Alle Krankenkassen wissen, dass seit dem 1. 1. 2020 eine ermäßigte Krankenkassenbeitrags-Pflicht auf Betriebsrenten gilt.

    Im “Tagesspiegel” fasst Peter Thelen den Hintergrund wie folgt zusammen: Seit 2004 eine rot-grüne Bundesregierung – Sozialministerin war damals Ulla Schmidt (SPD) – in einer Nacht- und Nebelaktion die volle Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung auf Betriebsrenten einführte, gab es dagegen große Widerstände. Bis heute wehren sich Betroffene vor den Gerichten gegen die als ungerecht empfundene Verpflichtung, von der betrieblichen Zusatzversorgung zur gesetzlichen Rente einen doppelten Krankenkassenbeitrag zu zahlen. Schließlich wird auf die gesetzliche Rente nur der Arbeitnehmeranteil des Kassenbeitrags fällig. Vor allem der Verein der Direktversicherungsgeschädigten machte Druck. Denn den Direktversicherten war beim Abschluss ihrer Versicherungsverträge sogar die steuer- und beitragsfreie Auszahlung ihrer Kapitallebensversicherung versprochen worden.

    Freibetrag gilt seit Anfang 2020

    Wie alle DVG-Mitglieder wissen, hatten die Proteste Erfolg. Im vergangenen Dezember beschloss die große Koalition aus SPD und Union nach langem Ringen mit einem Freibetrag von 159,25 Euro zumindest Bezieher kleiner Betriebsrenten zu entlasten. Der Freibetrag gilt seit 1. Januar 2020. Doch immer wieder müssen DVG-Mitglieder feststellen, dass er bis heute nicht angewendet wird. “Die dafür von den Krankenkassen angeführten Begründungen klingen zum Teil abenteuerlich“, so Thelen.

    Matthias W. Birkwald, Rentenexperte der Bundestagsfraktion “Die Linke” kritisiert das scharf: „Ende 2019 war ich sehr froh, dass die 15 Jahre währende Ungerechtigkeit der vollen Beitragsbelastung  mit Krankenversicherungsbeiträgen von Betriebsrentnerinnen und -rentnern endlich von der Bundesregierung anerkannt wurde. Durch den neuen Freibetrag sollten zumindest kleine Betriebsrenten in der Zukunft höher entlastet werden. Die langjährige Hartnäckigkeit der ‘Linken’ im Bundestag hatte sich endlich ausgezahlt.”

    Wegen der schleppenden Umsetzung und der katastrophalen Informationspolitik der Krankenkassen und des Gesundheitsministeriums drohe aber auch diese Minireform nun nach hinten loszugehen. Es dürfe nicht sein, dass die Betroffenen noch länger auf die Neuberechnung und Entlastung ihrer Beiträge warten müssen. Das Gesetz wurde am 12. Dezember vergangenen Jahres im Bundestag verabschiedet. Er wisse nicht, so Birkwald, auf welche “politische Entscheidung” die Krankenkassen jetzt noch warten anstatt mit Hochdruck die Beiträge neu zu berechnen und anzupassen.

    “Alle Beteiligten wussten spätestens seit Dezember 2019 um die technischen Herausforderungen. Auf unsere Nachfrage hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im Februar 2020 erklärt, dass eine Auszahlung erst zum Ende des Jahres 2020 nicht hinnehmbar sei. Jetzt ist es August.”

    Der Frust wächst

    Birkwald fordert Minister Spahn – und vor allem den GKV-Spitzenverband sowie die Zahlstellen der Betriebsrenten – auf, “unverzüglich die technischen Voraussetzungen für eine korrekte Auszahlung und die entsprechende Nachzahlung zu schaffen und die Betroffenen öffentlich und verbindlich zu informieren. Anderenfalls wird sich der Frust der Betroffenen über die eh schon bescheidene Entlastung nur noch vergrößern.“

    Peter Thelen hat die Hintergründe für die schleppende Umsetzung recherchiert: „Das hat mit dem komplizierten Verfahren zu tun, das beim Einzug der Krankenkassenbeiträge auf Versorgungsbezüge zur Anwendung kommt. Bei pflichtversicherten Arbeitnehmern führt der Arbeitgeber als Zahlstelle die Sozialabgaben vom Lohn ab. Bei Versorgungsbezügen dagegen können verschiedene Zahlstellen zuständig sein.

    Hat der Versicherte zum Beispiel neben einer Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst eine Direktversicherung mit Kapitalausschüttung und eine Hinterbliebenen-Betriebsrente vom verstorbenen Ehepartner, muss der neue Freibetrag gleich bei drei Zahlstellen berücksichtigt werden. Entsprechend groß ist der Abstimmungsbedarf vor allem bei Versicherten, die mehrere Versorgungsbezüge haben.

    Unmut in Kauf genommen

    Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber den Zahlstellen für die Meldung der neuen Beiträge an die Krankenkassen bis zum 1. Oktober Zeit gegeben. Er wusste also schon bei Verabschiedung der Freibeträge zum 1. Januar 2020, dass es bei der Umsetzung gewaltig ruckeln würde und hat den dadurch ausgelösten Unmut bei den Betroffenen in Kauf genommen.“

    Und der Tagesspiegel hat noch mehr Frustpotential herausgefunden:

    „So erklärten zwar mehrere Krankenkassen auf Anfrage des ‘Tagesspiegel Background’, dass der Freibetrag ab 1. Oktober zügig bei allen Betriebsrentnern berücksichtigt werde. „Wir haben Informationen von den Zahlstellen, dass sie diese Frist einhalten werden“, hieß es. Und eine Sprecherin der TK betonte, dass die Auszahlung dann automatisch rückwirkend erfolge: „Niemand verliert einen Cent.“ Doch ob das zur Beruhigung ausreicht, muss sich zeigen.

    Betriebsrentner hingehalten

    Denn die verspätete Berücksichtigung des Freibetrags bedeutet in jedem Fall für die Betroffenen einen Liquiditätsverlust. Genau aus diesem Grund sieht das Sozialgesetzbuch für solche Fälle verspäteter Zahlung eigentlich vor, dass der entstandene Erstattungsanspruch mit vier Prozent verzinst werden muss. Genau diese Gesetzesbestimmung aber hat Spahn für die Umsetzung der Freibetragsregelung vorsorglich bis zum 31.Dezember 2020 außer Kraft gesetzt.

    Betriebsrentner können sich freuen, die nur einen Versorgungsbezug haben. Denn bei ihnen haben die Zahlstellen vielfach bereits den neuen Freibetrag stillschweigend angewendet. Dies belegt auch die Statistik, die das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) über die Beitragseinnahmen aus Versorgungsbezügen führt. Diese liegen seit Mai in langsam wachsendem Umfang unter Vorjahresniveau. Im Juni betrug das Minus 7,8 Prozent. Dies sei vor allem auf den neuen Freibetrag zurückzuführen, betonte eine Sprecherin des BAS auf Anfrage. Denn Versorgungsbezüge seien anders als Löhne und Gehälter, weder was ihre Zahl noch was ihre Höhe angeht, von den Folgen der Corona-Pandemie nicht betroffen.“

    LINK zum bezahlpflichtigen Artikel: https://background.tagesspiegel.de/gesundheit/entlastung-der-betriebsrentner-nicht-vor-oktober?

    LINK zur Antwort von Minister Jens Spahn auf unsere erste Nachfrage im Februar: https://www.matthias-w-birkwald.de/de/article/2170.betriebsrentner-müssen-warten.html

  • Lohnt sich die Metallrente?

    Lohnt sich die Metallrente?

    Anfang Mai nahm der DVG die Metallrente genauer unter die Lupe und entdeckte einige Webfehler. Daraufhin hat das Versorgungswerk Metallrente reagiert. Journalistische Fairness gebietet, den Kritisierten zu Wort kommen zu lassen – in Form eines Gastbeitrags. Jeder kann sich somit sein eigenes Urteil bilden.

    Gastbeitrag von MetallRente*

    Das Versorgungswerk Metallrente wurde 2001 von der Gewerkschaft IG Metall und dem Arbeitgeberverband Gesamtmetall gemeinsam als Kind der Rentenreformen der 00er Jahre gegründet, die zu weitreichenden Absenkungen der Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung führten. Ziel dieser gemeinsamen Einrichtung der Tarifparteien war und ist es auch fast 20 Jahre später noch, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den Aufbau einer guten zusätzlichen Betriebsrente zu ermöglichen und Arbeitgeber dabei zu unterstützen, hierfür verlässliche und tarifvertragskonforme Angebote zur Verfügung stellen zu können. Mit heute fast 800.000 Altersvorsorgesparerinnen und -sparern und über 120.000 privaten Absicherungen für finanziellen Schutz bei Berufsunfähigkeit, Erwerbsminderung oder -unfähigkeit sowie im Fall des Verlusts von Grundfähigkeiten ist Metallrente nicht mehr nur dem Anspruch nach, sondern tatsächlich zu einer Referenz geworden.

    Diese Erfolgsgeschichte wie auch die besondere Rolle der beiden Sozialpartner als Träger des Versorgungswerks erklärt, warum Metallrente besonders in den Fokus rückt, wenn es um die Bewertung der Gegenwart wie auch die Debatte um die Zukunft der betrieblichen Altersversorgung geht.

    Nicht nur der Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V. stellt sich angesichts schwankender Kapitalmärkte, Niedrig- bis Negativzinsen und auch bestimmter gesetzlicher Regelungen – etwa zur Beitragspflicht von Betriebsrenten – die berechtigte Frage: Lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge insgesamt – und lohnt sich im Besonderen die Metallrente?

    Um diese Frage(n) zu beantworten, muss zunächst unterschieden werden zwischen Rahmenbedingungen, die alle Betriebsrentenangebote in den sogenannten externen Durchführungswegen betreffen, und den spezifischen Bedingungen der Angebote von Metallrente.

    Beginnen wir mit den Regelungen, denen alle Betriebsrentenangebote unterliegen, die nicht in Form einer Direktzusage des Arbeitgebers „intern“, das heißt über die Bilanz des Unternehmens aus eigenen Mitteln, finanziert werden:

    Gefördertes Sparen per Betriebsrente

    Das Sparen für eine zusätzliche Betriebsrente wird staatlich gefördert, indem auf die Sparbeträge nur begrenzt Steuern und Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden. Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sparen hier, indem sie einen Teil ihres Bruttoentgelts in einen Betriebsrentenvertrag investieren. Den vereinbarten Entgeltteil zieht der Arbeitgeber direkt vom Bruttogehalt ab und leitet ihn an das Versorgungswerk weiter, das heißt zumeist an eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds – abhängig davon, was arbeitsrechtlich zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten vereinbart wurde. Diese „Bruttoentgeltumwandlung“ wird nach § 3.63 EStG in zweifacher Hinsicht gefördert: Beiträge von bis zu 3.312 Euro pro Jahr (vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West 2020) können steuerfrei und beitragsfrei zum Aufbau einer Betriebsrente gespart werden. Nochmals 3.312 Euro pro Jahr können steuerfrei, aber beitragspflichtig zur Sozialversicherung in einen Altersvorsorgevertrag eingezahlt werden (acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West 2020). Wer also monatlich bis zu 276 Euro für eine Betriebsrente spart, zahlt hierauf keinerlei Steuern und Sozialabgaben. Dies wirkt sich direkt auf die Höhe des Nettogehalts aus, denn um bei diesem Beispiel zu bleiben: Das spürbare Minus beträgt hier nur rund 134 Euro, obwohl fast das Doppelte jeden Monat in die Altersvorsorge fließt.

    Das Sparen für eine Betriebsrente ist auch mit der Riester-Förderung nach § 10a EStG aus dem eigenen Nettogehalt und mit direkten staatlichen Zulagen möglich. Nur wenige unserer Versorgungsberechtigten haben sich für diese Betriebsrentenförderung entschieden, weil das ständige Anpassungserfordernis im Zulagenverfahren für Beschäftigte und Arbeitgeber vergleichsweise kompliziert ist, wenn man die optimale Ausschöpfung der Zulagen sicherstellen will.

    Gesetzliche Rente allein reicht nicht

    Zusätzliche Altersvorsorge wird gefördert, weil sie notwendig ist. In der Regel wird die gesetzliche Rente allein später nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard halten zu können. Die Forschung der letzten Jahre zeigt: Den meisten Menschen ist bewusst, dass sie im Laufe ihres Erwerbslebens zusätzlich sparen müssen, um auch nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben ein gutes Leben führen zu können. Das bestätigte auch unsere zuletzt 2019 veröffentlichte Metallrente Jugendstudie, die wir alle vier Jahre durchführen. Wie man spart, ist dabei jedem selbst überlassen und die Entscheidung für die „richtige“ Form der Altersvorsorge hängt von verschiedenen individuellen Faktoren ab. Allerdings sollte immer berücksichtigt werden, dass staatliche Förderung wie auch Zuschüsse des Arbeitgebers oder tarifvertraglich vereinbarte Leistungen nur für Sparverträge verwendet werden können, die eine Leistung erst im Alter vorsehen – also eine Altersvorsorge im engeren Sinne – und nicht für zeitlich flexibles und zweckungebundenes Sparen. Der Gesetzgeber wollte auch aufgrund der Absenkung der Rentenleistungen Anreize schaffen, damit die Menschen mit staatlicher Förderung entstehende „Rentenlücken“ selbständig schließen können. Bei der Entscheidung für eine Altersvorsorge sollte man deshalb prüfen, ob eine staatliche Förderung oder etwaige andere Zuschüsse dafür genutzt werden können. Ein ETF-Sparplan (Anmerkung der Redaktion: Sparplan, der auf börsennotierte Indexfonds setzt) oder ein separates Giro- oder Tagesgeldkonto werden beispielsweise nicht gefördert.

    Geld vom Chef nur für Betriebsrente

    Nur für eine Betriebsrente muss auch der Arbeitgeber Zuschüsse leisten, das heißt nur hier gibt es noch zusätzlich Geld vom Chef. Seit dem 1.1.2019 müssen Arbeitgeber bis zu 15Prozent des umgewandelten Entgelts als Zuschuss in die Betriebsrente der Beschäftigten zahlen, denn bei der Bruttoentgeltumwandlung sparen nicht nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge, sondern auch der Arbeitgeber. Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz sind Arbeitgeber jetzt zur Weitergabe dieser Ersparnis verpflichtet worden. Ab 1.1.2022 gilt dies auch für bereits bestehende Betriebsrentenverträge. Tarifverträge können von diesen gesetzlichen Regelungen abweichen. Nach §1 Abs. 1 BetrAVG hat jede/r Arbeitnehmer/in einen gesetzlichen Anspruch auf ein Betriebsrentenangebot vom Chef.

    Um bei unserem oben genannten Beispiel zu bleiben, würde der Arbeitgeber bei 15 Prozent Zuschuss 35 Euro monatlich in den Vertrag einzahlen und der Nettoaufwand der/des Arbeitnehmers/in würde sich entsprechend auf 116 Euro pro Monat reduzieren, obwohl weiterhin 267 Euro gespart werden. Die Bestandsdaten von Metallrente zeigen, dass viele Arbeitgeber bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes in größerem Umfang freiwillige Zuschüsse für die Betriebsrente geleistet haben und weiter leisten. Um sich als attraktive Unternehmen zu positionieren und Fachkräfte langfristig an ein Unternehmen zu binden, werden diese Leistungen vom Chef in der Zukunft eher noch zunehmen.

    Betriebe legen noch was drauf

    In vielen Branchen gibt es zusätzliche tarifvertragliche Leistungen, auf die sich die Sozialpartner verständigt haben, um Beschäftigte beim Aufbau ihrer zusätzlichen Altersvorsorge zu unterstützen. In der Hauptbranche von Metallrente, der namensgebenden Metall- und Elektroindustrie, gibt es beispielsweise die Altersvorsorgewirksamen Leistungen (AVWL) in Höhe von derzeit 319 Euro pro Jahr für Vollzeitbeschäftigte. Diese Zuschüsse sollten sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in tarifgebundenen Unternehmen nicht entgehen lassen, denn sie führen zu einer weiteren Entlastung des Nettoaufwands auf 106 Euro, wenn wir unser Beispiel fortführen.

    In der Holz- und Kunststoffindustrie, in der Textilindustrie, aber auch in den chemischen Industrien und vielen weiteren gibt es Leistungen für die Altersvorsorge der Beschäftigten per Tarifvertrag. Wie bei den staatlichen Förderungen wird in den Tarifverträgen definiert, wann das Geld zu leisten ist und wofür dieses Geld verwendet werden darf.

    Beitragspflicht in der Rente

    Rentnerinnen und Rentner müssen auf ihre Betriebsrente Sozialversicherungsbeiträge zahlen. 2004 wurden für Betriebsrentner die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Zahlung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen auf Betriebsrenten – ohne Bestandsschutz für damals schon existierende Verträge – verschlechtert. Betriebsrenten sind seitdem grundsätzlich beitragspflichtig zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Egal, ob sie per Brutto- oder Nettoentgeltumwandlung angespart wurden. Diese Gesetzesänderung wurde seither in der Öffentlichkeit viel diskutiert, kritisiert und ihre Rücknahme gefordert. Nicht zuletzt führte sie zur Gründung von Interessenverbänden wie dem DVG e.V. Auch Metallrente und die Gesellschafter des Versorgungswerks, IG Metall und Gesamtmetall, haben diese gesetzliche Neuregelung vielfach und bis heute andauernd kritisiert. Denn sie wurde vor dem Hintergrund von Finanzierungsengpässen der gesetzlichen Krankenversicherungen beschlossen, die heute so längst nicht mehr bestehen, und stellt für die Altersvorsorge ein Hemmnis dar, die der Staat gleichzeitig von seinen Bürgerinnen und Bürgern erwartet beziehungsweise selbst notwendig gemacht hat.

    Ab 2020 Freibetrag von 159,25 Euro

    Zum 1.1.2020 wurde bei der Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung für Betriebsrentenleistungen auf Basis der Bruttoentgeltumwandlung gesetzlich nachgebessert und die vormals bestehende Freigrenze in einen echten Freibetrag in Höhe von derzeit 159,25 Euro umgewandelt. Das heißt, seither müssen nur auf Betriebsrentenzahlungen ab 159,26 Euro Sozialversicherungsbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung entrichtet werden. Betriebsrenten unterhalb von 159,25 Euro monatlich sind damit aktuell sogar bessergestellt als Leistungen aus der gesetzlichen Rente. Faktisch bedeutet dies, dass Rentner/innen bis zu einer Rentenhöhe von aktuell 318,50 Euro durch die Einführung des Freibetrags ebenfalls den halben Beitragssatz zur GKV zahlen. Erst oberhalb dieser Summe realisiert sich der volle Beitragssatz – grundsätzlich immer um die Ersparnis aus dem Freibetrag reduziert. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist von dieser Verbesserung leider ausgenommen worden. Hier besteht die Freigrenze weiter, was die Bewertung leider erheblich erschwert: ab 156,26 Euro Betriebsrente pro Monat fallen die vollen Beiträge zur Pflegeversicherung an – und zwar ab dem ersten Euro.

    Der Begriff der „Doppelverbeitragung“ wird in diesem Kontext aus fachlicher Sicht häufig falsch verwendet. Meist ist damit gemeint, dass die/der Rentner/in den vollen Beitragssatz in Höhe von derzeit 18,6 Prozent zur Krankenversicherung leisten muss. Bis zum Renteneintritt teilen sich dagegen Arbeitgeber und Arbeitnehmer/innen den Beitrag jeweils zur Hälfte. Richtigerweise wäre hier also von „Vollverbeitragung“ zu sprechen. Die eigentliche „Doppelverbeitragung“ bei per Bruttoentgeltumwandlung angesparten Betriebsrenten tritt erst dann ein, wenn ein/e Beschäftigte/r während des Erwerbslebens Beiträge oberhalb der Sozialversicherungsfreiheit in Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West für die Altersvorsorge umgewandelt hat. Wenn man also mehr als derzeit 267 Euro pro Monat in eine Betriebsrente einzahlt, muss man ab 268 Euro Sozialversicherungsbeiträge abführen – und auf die Betriebsrente später werden nach Überschreiten des Freibetrags nochmals Sozialversicherungsbeiträge fällig. Nur in diesen Fällen handelt es sich tatsächlich um eine „Doppelverbeitragung“.

    So oder so: Wer im eigentlich notwendigen Umfang für eine zusätzliche Betriebsrente spart, die später wirklich ausreicht, um die individuelle Rentenlücke zu schließen, muss  Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe bezahlen. Auch deshalb ist es sehr wichtig, bei der Entscheidung für eine Altersvorsorge nicht nur auf die in der Regel ausgewiesene spätere Bruttoleistung zu schauen, sondern auch eine Nettobetrachtung vorzunehmen. Das Versorgungswerk Metallrente hat sich diese im Markt noch unübliche Betrachtungsweise auf die Fahnen geschrieben und baut derzeit schrittweise beispielsweise alle Schnellrechner und Informationen in Materialien und auf der Website um, sodass die für Verbraucherinnen und Verbraucher relevante Netto-Betriebsrente ebenfalls auf den ersten Blick ersichtlich ist.

    Steuerpflicht in der Rente

    Rentnerinnen und Rentner müssen ihre Betriebsrente außerdem versteuern. Genau wie die gesetzliche Rente schrittweise steuerpflichtig wird, sind auch Betriebsrenten nach dem individuellen Steuersatz als Rentner/in steuerpflichtig. Zurzeit liegt der durchschnittliche Steuersatz im Rentenalter bei rund 15 Prozent. Der tatsächliche Steuersatz hängt natürlich von der individuellen Einkommens- und Vermögenssituation ab. Um die Netto-Betriebsrentenleistung zu bewerten, sollte deshalb auch abgeschätzt werden, wie hoch später der voraussichtliche Steuersatz individuell ausfallen wird und ab welchem Einkommen die geltenden Steuerfreibeträge voraussichtlich überschritten werden.

    Kapitalauszahlung besonders belastet

    Von der Sozialversicherungspflicht sind Kapitalauszahlungen von Betriebsrenten besonders betroffen. Wenn man sich seine angesparte Betriebsrente zum Vertragsablauf oder zum Renteneintritt als Kapital auf einen Schlag auszahlen lässt, wird die Summe fiktiv auf zehn Jahre verteilt, das heißt durch 120 (Monate) geteilt, um die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu bemessen.

    Die Entscheidung, sich die Betriebsrente einmalig als Kapital auszahlen zu lassen, ist deshalb in der Regel kein gutes „Geschäft“, aber individuell natürlich in einigen Fällen notwendig, beispielsweise um einen Immobilienkredit zu tilgen. Von einem angesparten Betriebsrentenkapital in Höhe von beispielsweise 50.000 Euro verbleiben nach Steuern und Sozialversicherungsabgaben nur noch rund 28.500 Euro, wenn der Rentenbeginn nach 2040, also nach Eintritt der vollen Steuerpflicht auch für die gesetzliche Rente liegt, und ein durchschnittlicher Steuersatz von 24,7 Prozent angenommen wird.

    Die Erfahrungen von Metallrente zeigen, dass bei der Kapitalauszahlung die meisten „Fehler“ gemacht werden, das heißt man lässt sich das Kapital beispielsweise bereits in dem Jahr auszahlen, in dem man noch berufstätig ist und Einkommen wie Steuersatz entsprechend hoch sind. Dabei bieten die meisten Betriebsrentenverträge die Möglichkeit, den Auszahlungstermin passend zum Renteneintritt, beispielsweise erst im Folgejahr, im ersten Jahr also, in dem das Erwerbseinkommen weggefallen ist, zu wählen. Allein diese terminliche Gestaltung, die in der Regel ganz problemlos möglich ist, kostet viele unnötig Steuern. Metallrente arbeitet deshalb im Sinne der Versorgungsberechtigten an einem Tool, das dabei hilft, auch die Entscheidung für eine Kapitalauszahlung möglichst individuell optimal zu gestalten. Ein solcher Rechner kann natürlich keine qualifizierte individuelle Beratung ersetzen, aber zumindest angehenden Ruheständlerinnen und Ruheständlern damit erste Ansatzpunkte an die Hand geben. Grundsätzlich bleibt aber in den meisten Fällen die monatliche Betriebsrente das bessere – weil auch vom Gesetzgeber gewollte – Modell, denn sie leistet wirklich bis zum Lebensende und bietet den notwendigen und planbaren finanziellen Spielraum, den man selbst und die Angehörigen brauchen.

    Wie sieht die Rendite aus?

    Niedrig- bis Negativzinsen sowie Schwankungen an den Kapitalmärkten belasten Sparerinnen und Sparer – mindestens in Form nur noch sehr geringer Garantiezinsen von derzeit 0,9 Prozent mit eindeutig weiter sinkender Tendenz. Davon betroffen sind nicht nur Betriebsrentenverträge, sondern alle Altersvorsorgeverträge. Eine Ausnahme bilden individuelle Fonds- oder Aktieninvestments, bei denen Sparerinnen und Sparer aber nicht nur das volle Gewinn-, sondern auch das volle Verlustrisiko tragen.

    Die Stärke der Rentenversicherungen inklusive der Betriebsrenten besteht unter den Gegebenheiten der Märkte darin, gerade eher sicherheitsorientierten Menschen zumindest den Beitragserhalt garantieren zu können beziehungsweise auch gesetzlich garantieren zu müssen. Hierfür steht die sogenannte Bruttobeitragsgarantie, die die Summe der eingezahlten Beiträge abzüglich der Kosten des Vertrags beispielsweise auch für eine Berufsunfähigkeitsversicherung im Rahmen der Betriebsrente umfasst und sichert. Eine solche Garantie mag zunächst selbstverständlich klingen, doch der Versuch, einen vergleichbaren Vermögensaufbau heute via Girokonto oder Tagesgeldkonto zu erreichen, würde bereits an dieser Garantie scheitern. Gleiches gilt für Fonds, Aktien oder günstige ETF (Exchange Traded Funds oder börsengehandelte Indexfonds): sobald ein bestimmter Betrag zu einem bestimmten Zeitpunkt, beispielsweise für die Ablösung eines Immobilienkredits, benötigt würde, besteht keinerlei Garantie, dass die Märkte auch genau dann entsprechend positiv performen. Diese Risikotragfähigkeit können sich viele Menschen leisten, aber bei Weitem nicht alle.

    Es wäre sicher für alle DVG-Mitglieder interessant zu erfahren,
    wer eine Metallrente hat und
    vor allem
    welche Erfahrungen er damit gemacht hat.
    Wir freuen uns auf Kommentare – entweder per Mail an info@dvg-ev.org
    oder besser noch im Forum
    .

    Eine Betriebsrente entfaltet auch an dieser Stelle nochmals die Förderungs- und Zuschussvorteile gegenüber anderen Formen der Altersvorsorge, denn es werden nicht nur die von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern netto selbst aufgebrachten Beiträge garantiert, sondern die Gesamtbeiträge, die durch die Steuer- und Sozialversicherungsersparnis, durch Zuschüsse vom Chef und gegebenenfalls noch weitere tarifvertragliche Leistungen als Beiträge in den Vertrag geflossen sind. In unserem oben genannten Beispiel wären dies 276 Euro pro Monat über all die Jahre abzüglich der Kosten für Verwaltung und gegebenenfalls Zusatzversicherungen.

    Zinsen oder Sicherheit?

    Dennoch kostet eine solche Garantie grundsätzlich Geld und dies vor allem in Form nicht erzielter Renditen, weil das Kapital weniger risikoreich angelegt werden kann. Wer sich nicht mit weniger Rendite begnügen möchte, sollte sich auch bei der Betriebsrente für fondsgebundene Angebote oder für Pensionsfonds entscheiden, die in Aktien investieren und damit höhere Erträge erwirtschaften können, aber die Beiträge trotzdem durch Risikomanagement kollektiv sichern. Um den Beitragserhalt zu gewährleisten, bräuchte es bereits heute im Grunde schon keine Garantien mehr, sondern große Kollektive mit intelligenten kollektiven Puffermechanismen und starken Sozialpartnern, die über Garantien hinaus künftig auch wieder höhere Betriebsrenten erwirtschaften könnten – ohne individuelle Risiken des Totalverlusts, wie sie die/der einzelne Sparer/in trägt. Auch den Weg hierfür hat der Gesetzgeber mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz bereits 2017 unter hohen Auflagen geebnet. Die Sozialpartner haben diesen Ball bisher noch nicht aufgenommen. Klar ist aber: Renten- wie Betriebsrentenverträge am Markt können Sparerinnen und Sparern nicht beides versprechen: gute Zinsen und absolute Sicherheit.

    All diese genannten Punkte treffen auf alle Betriebsrentenverträge zu, die der Arbeitgeber nicht über die Bilanz in Form sogenannter Direktzusagen finanziert. Sie gelten für ein Versorgungswerk wie Metallrente ebenso wie für alle anderen Anbieter. Wir haben deshalb den Gesprächsfaden mit dem Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V. wieder aufgenommen, weil aus der Kommunikation des DVG e.V. der missverständliche Eindruck entstehen könnte, nur für eine Metallrente müssten die genannten Sozialversicherungsbeiträge wie auch Steuern entrichtet werden – bis hin zur falschen Schlussfolgerung, eine Metallrente lohne sich nicht, wenn man die Entwicklung eines ETF mit der des Metallrente-Fondsportfolios vergleiche. Zum Abschluss möchten wir deshalb die Angebote der Metallrente noch einmal konkret betrachten.

     

    Lohnt sich die Metallrente?

     

    Das gemeinsame Versorgungswerk Metallrente von IG Metall und Gesamtmetall hat seit 2002 für Arbeitgeber wie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Betriebsrentenangebote über die drei wichtigsten Durchführungswege angeboten: Das sind die Metall-Direktversicherung, die Metall-Pensionskasse und der Metall-Pensionsfonds. Welcher Durchführungsweg im Betrieb angeboten wird, entscheidet der Arbeitgeber, teilweise gemeinsam mit dem Betriebsrat. In der Metall-Direktversicherung und der Metall-Pensionskasse konnten beziehungsweise können sich Altersvorsorgesparer/innen in der Regel zwischen den Anlagevarianten GARANTIE, PROFIL und CHANCE entscheiden, sofern der Arbeitgeber diese Wahloption nicht vertraglich begrenzt hat.

    Mehrheit für „Garantie“

    Die große Mehrheit unserer Versorgungsberechtigten hat sich bis heute für die Anlagevariante GARANTIE entschieden. Hier wird das Altersvorsorgekapital vollständig in den Deckungsstöcken unserer vier Lebensversicherungspartner, und damit besonders sicher, angelegt. Bei Gründung des Versorgungswerks, als noch Zinsen von 3,5 Prozent zugesagt werden konnten, erschien dieses Angebot den meisten Sparerinnen und Sparern als besonders attraktiv – und im Vergleich zu den aktuellen 0,9 Prozent war und bleibt diese Entscheidung für das Angebot auch richtig und lohnend.

    Weil sich gerade mit Staatsanleihen und anderen Zinsträgern in den letzten Jahren immer weniger Zinsen erwirtschaften ließen und infolge dessen auch die Garantiezinszusagen stetig zurückgingen, haben sich mehr und mehr Sparer/innen für die Anlagevariante PROFIL entschieden, die wir 2013 eingeführt haben und die ebenfalls zu 100 Prozent in den Sicherungsvermögen unserer vier Lebensversicherungspartner investiert, aber hier vergleichsweise renditestärker angelegt wird. Erträge aus der jährlichen Überschussbeteiligung erhöhen hier das Vorsorgekapital und können nicht mehr verloren gehen. Zum Rentenbeginn berechnen wir die Rente aus dem aufgebauten Vorsorgekapital zu den gültigen Rechnungsgrundlagen. Eine feste Verzinsung ist hier nicht garantiert, um das Kapital flexibler anlegen zu können. Die laufenden Überschussbeteiligungen erhöhen auch zunächst nicht die garantierte Mindestrente. Die Versicherten erhalten im Angebot PROFIL aber eine höhere Überschussbeteiligung, als sie mit einem klassischen Garantie-Angebot möglich ist und eine insgesamt höhere Gesamtverzinsung.

    Ab 2005 Metall-Pensionsfonds

    Aufgrund des langfristigen Trends von Niedrig- bis Negativzinsen hat Metallrente bereits 2005 den eigenen Metall-Pensionsfonds gegründet, um Sparerinnen und Sparern ein nachhaltig renditeorientiertes Angebot unterbreiten zu können. Der Metall-Pensionsfonds investiert zu 80 Prozent in Aktien und Fonds im eigens aufgelegten Metallrente-Fondsportfolio. Wir haben das Fondsportfolio unter anderem deshalb geschaffen, um über Kosten wie auch Anlagekriterien immer wieder im Sinne der Versorgungsberechtigten neu verhandeln zu können. Dies haben wir in der Vergangenheit immer wieder erfolgreich getan, wie es unseren öffentlichen Monatsberichten zu entnehmen ist, auch wenn diese leider noch nicht so übersichtlich und aussagekräftig sind, wie wir uns dies wünschen würden – aber auch an der Verbesserung unserer Berichte für unsere Versicherten arbeiten wir kontinuierlich.

    Zudem konnten wir im eigenen Metallrente-Fondsportfolio von Beginn an Nachhaltigkeitskriterien umsetzen, die uns und unseren Sozialpartnern wichtig sind und diese immer wieder justieren. Damit gehörten wir zu den „first movern“ gerade im Markt der betrieblichen Altersversorgung. Und unsere Analysen zeigen: die Einhaltung von Compliance-, sozialen und ökologischen Standards hat unsere Versorgungsberechtigten im Vergleich keine Rendite gekostet. Wir sind auch heute stolz darauf, bereits 2011 die Prinzipien für Nachhaltiges Investieren der Vereinten Nationen (UN-PRI) unterzeichnet zu haben und dort jedes Jahr über unsere Fortschritte berichten zu dürfen. Unsere Berichte sind ebenfalls öffentlich auf der UN-PRI Website abzurufen.

    Die Gründung des Metall-Pensionsfonds und des Metallrente-Fondsportfolios haben uns darüber hinaus ermöglicht, auch in der Metall-Direktversicherung und der Metall-Pensionskasse die Anlagevariante CHANCE anzubieten: eine fondsgebundene Betriebsrente, bei der ein großer Teil des Kapitals in das Metallrente-Fondsportfolio investiert wird und in der einmal erzielte Renditen durch eine dynamische Garantieerhöhung gesichert werden. Über den Beitragserhalt hinaus wird in diesem Angebot eine Mindestleistung garantiert, die sich also bei guter Performance unseres Fonds erhöht, aber in schlechten Marktphasen nicht sinken kann.

    Im Metall-Pensionsfonds bieten wir nur eine Anlagevariante an, um einerseits die Kosten für das Fondsmanagement so gering wie möglich zu halten und andererseits aus der Überzeugung heraus, dass ein hoher Aktienanteil gerade über lange Laufzeiten für Sparerinnen und Sparer am Ende die höchstmögliche Betriebsrente erzielt. Auch im Metall-Pensionsfonds garantieren wir eine Mindestleistung oberhalb des Beitragserhalts und haben ein Ablaufmanagement implementiert, sodass das Kapital der Versorgungsberechtigten mit steigendem Alter schrittweise in sicherere Anlageklassen umgeschichtet wird, damit erzielte Renditen und in Aussicht gestellte Leistungshöhen zum Rentenbeginn auch wirklich zur Verfügung stehen.

    Wertentwicklung des Metallrente Fonds Portfolio

    metallfonds_benchmark

    Der Metallrente Fonds Portfolio (ISIN LU1190435906) hat als Benchmark, sprich Messlatte, eine Mischung aus: 
    56 % MSCI World Total Return, 22 % MSCI EM Emerging Markets Total Return, 11 % ICE BOFAML Global High Yield
    Constrained Index, 11 % JP Morgan EMBI Global Diversified Return.                                                      Quelle: Metallrente

    Wertentwicklung Metallrente Fonds mit Benchmark

    metallfonds_msci_highyield

    Wertentwicklung des Metallrente Fonds Portfolio (ISIN LU1190435906) im Vergleich zu den Einzel-Indizes der 
    Metallrente-Fonds-Portfolio-Benchmark:  MSCI World Total Return, MSCI EM Emerging Markets Total Return und
    einem Global Funds High Yield Bonds Index.                                             Quelle: comdirect

    Natürlich kosten auch hier das Fondsmanagement einschließlich Risiko- und Ablaufmanagement und die Garantien Geld in Form von nicht erzielten Renditen, die im Vergleich zu einem ETF ohne Garantien und Risikomanagement ins Gewicht fallen. Welche Form der Altersvorsorge die richtige ist, hängt hier wiederum von der individuellen Risikotragfähigkeit ab.

    Ein fairer Vergleich, auch von Renditen, vergleicht Äpfel mit Äpfeln. Zuletzt haben wir einen solchen im Januar 2020 durch das unabhängige Institut für Vorsorge- und Finanzplanung (IVFP) durchführen lassen. Das Gutachten von Prof. Dr. Thomas Dommermuth und seinem Team hat unsere aktuellen Betriebsrentenangebote mit aktuellen privaten Rentenversicherungsangeboten verglichen. Weil wir inzwischen ein großes Kollektiv sind und hinter uns zwei starke Sozialpartner stehen, können wir jedem Arbeitgeber, egal wie groß sein Betrieb ist, und damit auch allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf der Kostenseite rabattierte Großkundenkonditionen bieten, die auch jedes Betriebsrentenangebot eines einzelnen Lebensversicherungsunternehmens übertreffen.

    Ja, Metallrente lohnt sich

    Bei einem durchschnittlichen Jahresgehalt von 40.000 Euro brutto und einem ebenfalls durchschnittlichen Jahresbeitrag in eine Metall-Direktversicherung Betriebsrente von 1.200 Euro pro Jahr sowie einem Vertragsbeginn im Alter von 35 Jahren beträgt der Vorteil gegenüber einer identischen privaten Rentenversicherung 50,47 Prozent und die reine Produktrendite der Metallrente liegt bei 3,8 Prozent. Auch im Vergleich zu einem ETF kann sich dies bei null Risiko durchaus sehen lassen.

    Ein jüngerer Sparer, der sich bereits mit 25 Jahren unter sonst gleichen Rahmenbedingungen für den Metall-Pensionsfonds entscheidet, erzielt sogar eine reine Metallrente-Rendite von 4,82 Prozent und einen Vorteil gegenüber einem identischen privat besparten Fonds von 39,45 Prozent.

    Um künftig noch besser darüber informieren zu können, für wen sich welches unserer Angebote im Vergleich zu einer privaten Rentenversicherung lohnt, arbeiten wir derzeit an einer Kooperation mit dem IVFP, um gemeinsam das präziseste Rechentool unter Einbeziehung aller steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zu entwickeln.

    Welche Altersvorsorge ist die richtige?

    Diese Fragen bleiben individuell zu beantworten und hängen von vielen und unter anderem von den oben beschriebenen Faktoren ab. Durch ihre Kombination von staatlicher Förderung, Zuschüssen des Arbeitgebers und gegebenen falls zusätzlichen tarifvertraglichen Leistungen sowie Kostenkonditionen, die nur große Kollektive durchsetzen können, ist die betriebliche Altersversorgung selbst in Zeiten von Niedrig- bis Negativzinsen im Vergleich zu anderen Formen sehr effizient – und sie ist dabei trotzdem sicher.

    Wer sich entscheidet, allein aus dem Netto zu sparen, verzichtet auf staatliche Förderung wie auf Geld des Arbeitgebers und wird dadurch in der Regel auch nur geringere Sparbeiträge aufbringen können. Selbst bei hohen Renditen können schon diese Beitragsunterschiede kaum ausgeglichen werden. Wer allein spart, spart zudem zu den Konditionen des Fondsanbieters oder des Lebensversicherungsunternehmens, die diesem die eigenen Profite sichern – und profitiert nicht von der Verhandlungskraft eines großen Kollektivs und starker Tarifvertragsparteien. Auch diese höheren Kosten schmälern im Vergleich die Performance. Und nicht zuletzt sind auch die Einkommen und Vermögen aus solchen privaten Rentenverträgen, Aktien- oder Fondsinvestments nicht steuerfrei zu haben. Derzeit beträgt die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge 25Prozent.

    Metallrente empfiehlt deshalb eine fundierte individuelle wie qualifizierte Beratung mit Unterstützung der besten Rechentools und natürlich auch unter Einbeziehung der Netto-Betrachtung. Auch fast zwanzig Jahre nach der Gründung halten wir an unserem Ziel fest, den Markt weiter in Richtung von mehr Transparenz, und Fairness zu treiben – im Interesse der Sparerinnen und Sparer wie auch der Rentnerinnen und Rentner. Diesem Anliegen haben sich das Versorgungswerk Metallrente und seine Gründer IG Metall und Gesamtmetall verschrieben.

     

    Es wäre sicher für alle DVG-Mitglieder interessant zu erfahren,
    wer eine Metallrente hat und
    vor allem
    welche Erfahrungen er damit gemacht hat.
    Wir freuen uns auf Kommentare – entweder per Mail an info@dvg-ev.org
    oder besser noch im Forum
    .

    *Auf der DVG-Homepage verwenden wir normalerweise keine Firmenschreibweise, sondern orientieren uns am Duden. Deswegen heißt es im Gastbeitrag Metallrente statt MetallRente.

    Bild: Screenshot der Metallrente-Homepage

  • Freibetrag entwickelt sich zur Dauerbaustelle

    Freibetrag entwickelt sich zur Dauerbaustelle

    Obwohl das Gesetz am 1.1.2020 in Kraft trat, haben es viele Krankenkassen immer noch nicht geschafft, den GKV-Betriebsrentenfreibetrag zu berücksichtigen. Das Thema bleibt eine Dauerbaustelle.

    „Meine Krankenkasse zieht monatlich immer noch den vollen Beitrag aus meiner Direktversicherung ein, obwohl die Bundesregierung ja seit dem 1.1.2020 diesen Freibetrag von 159,25 Euro eingeführt hat“, schreibt W. Weingärtner – und er ist nur einer von vielen. Fast täglich erreichen den Vorstand des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) Mails, in denen Mitglieder klagen, dass ihre Krankenkassen den Freibetrag nicht berücksichtigen.

    Dauerbaustelle Betriebsrentenfreibetrag

    Zur Erinnerung, das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz (GKV-BRG) trat eben zu diesem Termin in Kraft, aber Millionen Betriebsrentner müssen immer noch warten, dass der Freibetrag berücksichtigt wird. Angeblich schaffen es die 46 000 Zahlstellen für Betriebsrenten und Direktversicherungen nicht, ihre Software so schnell zu ändern.

    Selbst Bundesgesundheitsminister Jens Spahn tobt laut „Rente & Co.“. Die Umsetzung des neuen Gesetzes erst zum Ende des Jahres sei nicht hinnehmbar. Das hilft den Millionen Geschädigten aber wenig, denn die Kassen lassen sich Zeit und wiegeln Beschwerden ab. Dabei wäre die Ermittlung des Freibetrags für sie ein Klacks. „Stiftung Warentest“ hat einen Sozial­abgaben-Rechner programmiert, mit dessen Hilfe jeder selbst ausrechnen kann, was das in seinem speziellen Fall ausmacht.

    Positives Beispiel TK

    Es gibt indes auch positive Beispiele wie die Techniker Krankenkasse. Sie zeigte sich am Anfang noch verstockt („TK zeigt sich verstockt beim Freibetrag“), hat das neue Gesetz mittlerweile aber umgesetzt. Dafür brauchte es allerdings einige Anschreiben von DVG-Mitgliedern. Als Muster mein Brief an die TK:

    „Hallo Service-Team,

    mein Beitrag ist vollständig eingegangen. Sie haben nur vergessen, das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz zu berücksichtigen. Ich habe Sie bereits am 9. Januar online davon informiert, dass sich der Beitrag wegen des GKV-BRG ändert. Sie haben meine Mitteilung einfach ignoriert und berechnen mir weiterhin den falschen Beitrag.

    Bitte ändern sie das umgehend und schicken mir ein richtige Beitragsmitteilung.  Ich verweise noch einmal auf das GKV-BRG, das am 1.1.2020 in Kraft getreten ist.  Entsprechend ist ein Freibetrag von 159,25 Euro zu berücksichtigen, das haben Sie vergessen.

    Der § 226 Absatz 2 wird folgender Satz angefügt:

    „Überschreiten die monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 insgesamt ein Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches, ist von den monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen nach § 229 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 ein Freibetrag in Höhe von einem Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches abzuziehen; der abzuziehende Freibetrag ist der Höhe nach begrenzt auf die monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen nach § 229 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5; bis zum 31. Dezember 2020 ist § 27 Absatz 1 des Vierten Buches nicht anzuwenden.”

    1. v. 21.12.2019 BGBl. I S. 2913 (Nr. 52); Geltung ab 01.01.2020.

    Dieses Gesetz trat am 1. Januar 2020 in Kraft.

    Ich denke, damit ist die Angelegenheit erledigt.

    Freundliche Grüße

    Helmut Achatz“

     

    Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

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