Tag: GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz

  • Was sich 2022 ändert

    Was sich 2022 ändert

    Im kommenden Jahr ändert sich so einiges. 2022 zahlen Kinderlose zahlen mehr in die Pflegeversicherung, in der Rentenversicherung gibt es neue Einkommensgrenzen und der Garantiezins sinkt. Ein Überblick:

    Der Garantiezins sinkt

    Adé Lebensversicherung – ab 2022 wird sie definitiv uninteressant, denn am 1. Januar 2022 sinkt der Höchstrechnungszins, besser bekannt unter Garantiezins von 0,9 Prozent auf 0,25 Prozent. Das heißt, viele Versicherer steigen aus Riester aus und bieten auch keine Kapitallebensversicherung alten Stils mehr an. Mit 0,25 Garantiezins lassen sich nicht einmal mehr die Verwaltungskosten verdienen. Das ist der Tod der betrieblichen Altersvorsorge. Künftig werden Versicherer keine Beitragsgarantie mehr geben.

    Betriebsrentenfreibetrag

    Betriebsrentner und Direktversicherte werden ab 2022 von Beiträgen für die gesetzliche Krankenkasse nicht stärker entlastet, denn der Betriebsrentenfreibetrag von 164,50 Euro, der die bisherige Freigrenze ergänzt, bleibt gleich. Bis 164,50 Euro zahlen Betriebsrentner und Direktversicherte keine Krankenkassenbeiträge. Allerdings gilt das Gesetz nur für Krankenkassen-, nicht aber für Pflegebeiträge.

    Betriebliche Altersvorsorge

    Ab Januar sinkt die Grenze für die sozialabgaben- und steuerfreien Beträge im Rahmen der Bruttoentgeltumwandlung: der maximale sozialabgabenfreie Anteil von 284 auf 282 Euro monatlich, der steuerfreie Anteil von 568 auf 564 auf Euro. Bis zu vier Prozent der jeweils aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen können Arbeitnehmer ohne Abzug von Sozialabgaben und acht Prozent ohne Abzug von Steuern in einer Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds umwandeln.

    Renten

    2022 wird es wieder eine  Rentenerhöhung geben, West-Rentner werden voraussichtlich 4,4 Prozent mehr bekommen, Ost-Rentner dürfen mit einer Erhöhung auf 5,1 Prozent rechnen.

    Grundfreibetrag

    2022 erhöht sich der Grundfreibetrag um 204 Euro auf 9948 Euro; bis zu diesem jährlichen Einkommen müssen Ledige keine Einkommensteuer zahlen. Für verheiratete Paare gilt der doppelte Betrag.

    Altersgrenze für Rente ab 63

    Ab 2022 steigt die Altersgrenze bei der abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab 63 – auf 64 Jahre plus zwei Monate. Das trifft Versicherte des Geburtsjahrgangs 1959 – und so erhöht sich das Eintrittsalter um je zwei weitere Monate. Voraussetzung für die abschlagsfreie Altersrente mit 63 sind allerdings 45 Versicherungsjahre.

    Regel-Altersgrenze steigt

    65 war mal – ab 2022 steigt die Regelaltersgrenze, die ausschlaggebend ist für die abschlagsfreie Regelaltersrente, auf 66 Jahre. Das trifft Versicherte, die 1957 geboren wurden und 2022 Jahr 65 Jahre werden. 1957 Geborene müssen bis 65 Jahre plus elf Monate, 1958 Geborene müssen 66 Jahre arbeiten – bis 2031 die reguläre Altersgrenze bei 67 Jahre angekommen ist.

    Bemessungsgrenzen bei Sozialbeiträgen

    Anfang 2022 steigen Beitragsbemessungsgrenzen für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.

    Kranken- und Pflegeversicherung

    In der Kranken- und Pflegeversicherung bleibt die Beitragsbemessungsgrenze konstant bei 58 050 Euro jährlich – das sind 4837,50 Euro pro Monat. Die Versicherungspflichtgrenze liegt dann weiterhin bei 64.350 Euro jährlich (monatlich 5.362,50 Euro). Bis zur Versicherungspflichtgrenze müssen Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein. Wer über diesen Betrag hinaus verdient, kann sich privat krankenversichern lassen.

    Renten-/Arbeitslosenversicherung

    Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze West auf liegt bei 7.050 Euro pro Monat (West) und bei 6.75o Euro (Ost).  Über diese Einkommensgrenzen müssen Arbeitnehmer keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung bezahlen.

    Zusatzbeitrag 2022

    Zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent verlangen die aller meisten Krankenkassen einen Zusatzbeitrag. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag bleibt 2022 bei 1,3 Prozent.

    Pflegebeitrag

    Der Pflegebeitrag für Kinderlose erhöht sich auf 3,4 Prozent – damit liegen sie 0,35 über dem Satz von Versicherten mit Kindern, die 3,05 Prozent zahlen.

    Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II

    Ab Januar bekommen Bezieher von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II mehr Geld. Für Alleinstehende erhöht sich die monatliche Zuwendung um drei Euro auf dann 449 Euro.

    Vorsorgeaufwendungen

    Auch bei Vorsorgeaufwendungen für das Alter ändert sich 2022 etwas. 2022 erhöht sich der steuerlich Höchstbetrag auf 25.639 Euro. Davon können 94 Prozent abgesetzt werden, sprich 24.101 Euro für Alleinstehende und 48.202 Euro für Paare. .

    Zuschuss für betriebliche Altersversorgung

    Ab 2022 muss der Arbeitgeber auch für Altverträge (abgeschlossen vor 2019) der betrieblichen Altersvorsorge 15 Prozent zuschießen. Den vollen Zuschuss gibt’s, für alle, die weniger als 58.050 Euro brutto im Jahr verdienen. Am 1.1.2022 läuft die Übergangsfrist nach § 26a BetrAVG ab. Dann müssen alle bestehenden Entgeltumwandlungen vom Arbeitgeber mit 15 Prozent bezuschusst werden, soweit eine Sozialversicherungsersparnis vorliegt.

    Höherer Steueranteil für Neurentner

    Ab 2022 erhöht sich der steuerpflichtige Rentenanteil für Neurentner von 81 auf 82 Prozent, das heißt im Umkehrschluss, dass nur noch 18 Prozent der Bruttojahresrente steuerfrei bleiben. Bei Bestandsrenten bleibt der einmal festgesetzte steuerfreie Rentenbetrag bestehen. Das gilt indes nicht für Rentenerhöhungen, die voll besteuert werden.

    Image by Gerd Altmann from Pixabay

  • Das war’s dann mit Betriebsrente

    Das war’s dann mit Betriebsrente

    Was kommt bei der Betriebsrente schon groß heraus? Im besten Fall einige Hundert Euro. Dafür kassieren Staat, Sozialversicherung und Versicherer kräftig ab.

    Gerade die vermeintlich sozial eingestellte SPD, aber auch die arbeitgebernahe FDP wollen von den Arbeitnehmern nur das Beste – ihr Geld. Und Gewerkschaften, allen voran die IG Metall, spielt eifrig dabei mit, die Werktätigen abzukassieren. Noch immer wirbt die IG Metall in den Betrieben eifrig für die Metallrente, wohl wissend, dass in der Auszahlphase annähernd 20 Prozent an die Krankenkassen gehen. Eine durchschnittliche Metallrente beträgt gerade einmal 105,55 Euro (siehe Bild) – damit kommt niemand weit, vor allem nicht angesichts einer Inflationsrate von sechs Prozent, wie die Bundesbank für November befürchtet.

    metallrente
    Was eine Metallrente bringt                                                                                                                                       Bild: Metallrente

     

    Die Arbeitgeber wiederum verabschieden sich peu à peu aus der als Werksrente bekannten Form der betrieblichen Altersvorsorge, die offiziell unter dem Begriff Direktzusage firmiert. Die ist mittlerweile zum Auslaufmodell geworden. Stattdessen drängen Arbeitgeber zur Entgeltumwandlung, die meist über eine Direktversicherung abgewickelt wird.

    Betriebsrente sinkt

    Dumm nur, dass diese im Versicherungsmantel daher kommende Altersvorsorge wegen hoher Kosten am Ende kaum noch etwas abwirft, wie das Beispiel Metallrente zeigt. Wer Glück hat, bekommt nach 42 Jahren Dienstzeit vielleicht annähernd fünf Prozent seines letzten Gehalts, wie sich aus dem Index zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) des Beratungsunternehmens Willis Towers Watson entnehmen lässt. Das allerdings nur mit viel Glück – in der Regel dürfte es deutlich weniger sein.

    Auslaufmodell Betriebsrente

    Willis Towers Watson hat von 200 Unternehmen eine Antwort zum Thema betriebliche Altersvorsorge bekommen, vier Fünftel haben mittlerweile keine reine Werksrente mehr, sondern Mischformen, sprich sie zahlen etwas zu einer Direktversicherung oder einem Pensionsfonds dazu.

    Das liege auch daran, dass die betriebliche Altersversorgung nicht die Ergebnisse liefert, die ihr vor Beginn der Niedrigzinsphase einmal zugetraut worden seien, schreibt die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“. Eine monatliche Auszahlung liege im Durchschnitt nur zwischen vier und fünf Prozent des letzten Gehalts der Mitarbeiter.

    Wegen der Niedrigzinsphase fahren immer mehr Arbeitgeber ihre Betriebsrenten zurück. Feste Zusagen gehören mittlerweile zur absoluten Ausnahme. 93 Prozent der befragten Unternehmen verfügen der FAZ zufolge über eine beitragsabhängige Versorgung. Das bedeute, der Arbeitgeber sagt seinen Mitarbeitern zu, eine Prämie in Abhängigkeit des Gehalts abzuführen.

    Betriebsrentenstärkungsgesetz = Murks

    Das von der damaligen Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) durchgeboxte Betriebsrentenstärkungsgesetz ist Murks, wie sich jetzt herausstellt, denn es hat nur betriebliche Riester-Renten in der Auszahlungsphase beitragsfrei gestellt, nicht aber Direktversicherungen. Dazu müssen Arbeitgeber bei neuen Verträgen 15 Prozent auf die Sparbeträge der Arbeitnehmer zuschießen – auch das Murks, denn die Arbeitgeber sparen sich rund 20 Prozent Sozialabgaben. Die „15 Prozent reichen aus Sicht von Rentenexperten nicht, um die Nachteile des Direktversicherungsmodells aufzuwiegen“, so die „Welt“. Der Arbeitgeberanteil sollte „mindestens 30 Prozent, besser 40 Prozent am Bruttobeitrag betragen, bevor sich Arbeitnehmer überhaupt mit dem vom Arbeitgeber angebotenen Vertrag beschäftigen“, rät die „Welt“.

     

    So wird das nichts mit der Betriebsrente.

  • Berlin wird pink

    Berlin wird pink

    Die Farbe Pink dominierte zwei Stunden lang auf dem Pariser Platz vor dem Brandenburger Tor. Der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) hatte über hundert Mitglieder zusammen getrommelt, um die Ampelkoalitionäre an ihre Wahlkampf-Versprechen zu erinnern.

    von Reiner Wellmann

    „SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz hat uns vor der Wahl in Münster versprochen: ,Die Doppelverbeitragung wird abgeschafft‘. Ein sofortiger Beitragstopp muss jetzt in den Koalitionsvertrag“, forderte Reiner Korth, stellvertretender DVG-Bundesvorsitzender, vor dem Brandenburger Tor.

    Schluss mit der Doppelverbeitragung
    Schluss mit der Doppelverbeitragung – das Transparent zur Demo in Berlin

     

    Der DVG erregte viel Aufmerksamkeit mit Transparenten, auf denen die künftigen Koalitionsführer Annalena Baerbock, Olaf Scholz, Christian Lindner und Robert Habeck im Rentneralter  mit Bärten und Falten dargestellt wurden. „Mit Rente seht ihr ganz schön alt aus“ – stand auf den Transparenten. Ein mehr als dezenter Hinweis darauf, dass die im Alter gut versorgten Politikerinnen und Politiker sich einmal in die Lage des deutsches Durchschnittsrentners versetzen sollten.

    Pink zieht bei Schülerinnen

    Immer wieder hielten Passanten an diesem wunderschönen Herbsttag an und ließen sich von DVG-Mitgliedern erläutern, welchen Hintergrund ihre Aktion hat. Zwei junge Schülerinnen, die mit einer Schulgruppe in Berlin besuchten, waren von den pinken DVG-Shirts so begeistert, dass sie sich gleich mit etlichen Stücken für ihre Gruppe versorgten und sie direkt überstreiften. Die DVGler gaben die pinken Westen gerne heraus, denn als nächstes stand für besagte Schüler ein Gespräch mit der SPD-Bundesvorsitzenden Saskia Eskens an. Fein, dass die jungen Leute das Thema direkt in die SPD-Parteizentrale getragen haben.

    Wie uns Lobbyisten enteignen

    Einen beeindruckenden Auftritt hatte der Gründer des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten und heutige Ehrenvorsitzende Gerhard Kieseheuer. „Wir demonstrieren heute nicht nur gegen Altersarmut, Not und Verzweiflung. Wir weisen die Koalitionäre deutlich auf ihr Versprechen hin, diesen Betrug an uns Rentnern zu beenden und die Doppelverbeitragung abzuschaffen“, sagte Kieseheuer. Besonders erinnerte er den designierten Kanzler Olaf Scholz an sein in Münster gemachtes Versprechen: „Darauf können Sie sich verlassen“.

    Kieseheuer sprach Klartext, als er einen sehr persönlich gehaltenen Rückblick auf die vergangenen eineinhalb Jahrzehnte hielt. „Altersarmut, Not und Verzweiflung wurden absichtlich hervorgerufen durch Lobbyisten, als Seilschaften von Krankenkassen, Politikern und dem 12. Senat des Bundessozialgerichts. Der mit einer Gesetzesänderung des Paragrafen 229 im Sozialgesetzbuch V ermöglichte Betrug werde von fast allen Bundestagsabgeordneten akzeptiert, für richtig befunden und immer wieder bestätigt. „Die Krankenkassen betrügen, das Bundessozialgericht urteilt dass es rechtens ist, und die Volksvertreter kümmern sich nicht ums Volk, sondern begrüßen die Einnahmen der Krankenkassen“, lautete Kieseheuers bitteres Fazit.

    Altersvorsorge – ein Minusgeschäft

    Die bisherige Rechtsprechung dazu bezeichnete der DVG-Ehrenvorsitzende als „perfektes Verbrechen“. Es könne nicht sein, dass die Politik die Renten immer mehr zurückfahre, auf die notwendige zusätzliche Altersvorsorge hinweise und diese zusätzliche Vorsorge derartig schlecht ausrichte, „dass sie zu einem Minusgeschäft für den Arbeitnehmer wird, dass man mehr einzahlt als man ausgezahlt bekommt“.

    Den Politikern, die diese Unrecht hinnähmen, fehle nicht nur der Respekt vor der Lebensleistung eines jeden Arbeitnehmers, es fehle ihnen auch die soziale Verantwortung. Gerade die CDU habe das jetzt schmerzhaft zu spüren bekommen: „Die CDU ist weg“, so Kieseheuer wörtlich und unter dem lauten Beifall der Demonstranten.

    Licht am Ende des Tunnels?

    Gibt es nach den Versprechen von SPD und FDP in den Wahlprogrammen nun Licht am Ende des Tunnels? Ja, wenn man den Worten des stellvertretenden sächsischen FDP-Vorsitzenden Philipp Hartewig glauben darf. „An unserer Position hat sich nichts geändert“, sagte Hartewig in einer Ansprache. „Die Frage der Gerechtigkeit und des Vertrauens in staatliches Handeln ist gerade auch für die kommenden Generationen eine ganz wichtige Frage ist“, sagte der 27-Jährige. „Ich werde das Thema weiter tragen und ich hoffe, dass es dann in den nächsten Tagen etwas zu berichten gibt“, sagte er unter Hinweis auf die jetzt in die finale Phase gehenden Koalitionsverhandlungen.

    Von der SPD-Bundestagsfraktion stellte sich Anke Hennig, Abgeordnete aus dem Osnabrücker Land, den DVGler. „Das Vertrauen ist weg, gerade bei den jungen Leuten“, erläuterte Reiner Korth der Abgeordneten. Und er bat sie darum, ihren Einfluss geltend zu machen, dass Olaf Scholz sein in Münster gemachtes Versprechen nun auch umsetze: „Sie haben im Wahlkampf mit Respekt geworben, wir haben Ihnen  vertraut. Bitte zollen Sie unserem Anliegen jetzt auch Respekt und schaffen Sie die Doppelverbeitragung ab!“ Hennig machte den Anwesenden Mut. Olaf Scholz werde sich sicher an seine in Münster gemachten Zusagen erinnern, sagte sie unter dem Beifall ihrer Gesprächspartner. Noch mehr Grund für die Direktversicherungsgeschädigten, das Geschehen in Berlin in den nächsten Tagen und Wochen ganz genau zu verfolgen!

  • Was erwartet ihr von der neuen Regierung?

    Was erwartet ihr von der neuen Regierung?

    Renten ist dringendes Themen – was ist von der Ampel zu erwarten? Die DVG-Umfrage läuft noch bis 30. November.  Jetzt noch ganz schnell mitmachen.

    Der Koalitionsvertrag ist fertig. Wir wissen jetzt was drin steht.  Der Zeitplan, eine neue Regierung zu bilden, dürfte wohl eingehalten werden – und Olaf Scholz ist dann am oder um den Nikolaustag neuer Bundeskanzler.

    Was erwartet ihr von Rot-Grün-Gelb?

    Was heißt das im Allgemeinen für alle mit einer betrieblichen Altersvorsorge und im Speziellen für alle mit einer Direktversicherung? Genau das will der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) wissen und hat eine aktuelle Umfrage gestartet.

    Hier geht’s zur Umfrage: Umfrage › Direktversicherungsgeschädigte e.V. (dvg-ev.org)

    Bitte beantwortet uns fünf Fragen zu Rentenreform, Doppelverbeitragung, Vertrauen in und Hoffnungen an die Ampel-Koalition.

    Der Einsendeschluss war der 30. November 2021, 18 Uhr. 

    Die Umfrage ist abgelaufen und wird ausgewertet.

    Vielen Dank fürs Mitmachen.

  • Misstraut dem Staat in punkto Altersvorsorge

    Misstraut dem Staat in punkto Altersvorsorge

    Wenn der Staat klamm ist, macht er Schulden oder enteignet seine Bürger entschädigungslos. Gerade bei der Altersvorsorge ist Misstrauen angebracht. Direktversicherte können ein Lied davon singen.

    Alle, die eine Direktversicherung haben, wissen wie wenig vertrauenswürdig der Staat ist. Die damalige  rot-grüne Regierung unter dem SPD-Kanzler Gerhard Schröder – mit aktiver Beihilfe von CDU/CSU – hat 2003 rückwirkend per Gesetz eingeführt, dass Millionen von Altersvorsorgern um annähernd 20 Prozent enteignete und immer noch enteignet. Alle Klagen liefen bis heute ausnahmslos ins Leere. Direktversicherte laufen vergeblich gegen den ihrer Meinung nach Bruch des Rückwirkungsverbots Sturm. Erst im Juli 2020 scheiterte der Rentner Herbert Heins in Kassel vor dem Bundessozialgericht (BSG) mit seiner Klage gegen den Vollbeitrag auf seine Direktversicherung. Das heißt, er muss auch weiterhin den doppelten Beitrag an die Kranken- und Pflegekasse zahlen, obwohl es bei Vertragsabschluss seiner Direktversicherung  keine Beitragspflicht gab.

    Misstrauen ist angebracht

    Mit “pacta sunt servanda”, sprich Verträge sind einzuhalten, ist das so eine Sache. Die Techniker Krankenkasse (TK) – und gegen sie richtete sich Heins‘ Widerspruch – schreibt ihren Mitgliedern immer wieder, die gegen die Verbeitragung ihrer Direktversicherung widersprechen, „dass Regelungen mit Rückwirkung grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig sind und dem rechtsstaatlichen Vertrauensschutzprinzip entsprechen, wenn das schutzwürdige Bestandsinteresse des Einzelnen die gesetzlich verfolgten Gemeinwohlinteressen bei der gebotenen Interessenabwägung nicht überwiegt“. Das heißt im Umkehrschluss: Der Staat, in dem Fall der Gesetzgeber, darf per Sozialgesetz alles, auch rückwirkend enteignen – und er wird von den Gerichten darin bestätigt. Also, von wegen “pacta sunt servanda”. Da können die Geschädigten noch so viel klagen, es wird immer wieder darauf hinauslaufen, dass sie mit diesem Satz vor Gericht abgeschmettert werden.

    Das Thema “Vertrauensschutz” ist selbst für Juristen ein kniffliges Problem, denn sie unterscheiden zwischen “echter” und “unechter” Rückwirkung. Davon leiten sie ab, ob es zulässig ist Verträge auch rückwirkend zu brechen. Patrick Birtel, Jahrgang 1985, Dozent an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz, ist dieser Frage nachgegangen und kommt zu  – für den Bürger – erschreckenden Erkenntnissen, die für Juristen examensrelevant sind: Zunächst werde das Vertrauen des Bürgers auf die Rechtslage oder auf Gesetze geschützt. Darauf sollte er sich jedoch nicht allzu sehr verlassen, das heißt, er muss dem Staat gründlich misstrauen.

    Wieso Vertrauensschutz?

    Der Vertrauensschutz wird aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 GG) hergeleitet. Da steht etwas von “demokratisch” und “sozial” drin. Was heißt das? “Sozial” bedeutet, “dass es dem Wohl der Allgemeinheit und insbesondere ärmeren oder schwächeren Menschen dient” liefern die Suchmaschinen als Antwort. Und was hat das mit dem rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot – pacta sunt servanda – zu tun? Zu prüfen sei, so erklärt Birtel, ob Gesetze ihre Wirkung auch für den Zeitraum vor ihrem Inkrafttreten entfalten können.

    Um es dem normalen Bürger nicht zu leicht zu machen, unterscheiden die Juristen zwischen “echter” und “unechter” Rückwirkung.

    Echte Rückwirkung

    “Eine echte Rückwirkung liegt vor, wenn der Gesetzgeber rückwirkend in einen bereits abgeschlossenen Sachverhalt eingreift, die Rechtsfolgen des Gesetzes also für einen vor der Verkündung beendeten Tatbestand gelten sollen”, so Birtels Erklärung. Die echte Rückwirkung sei “grundsätzlich ausgeschlossen und nur in streng umrissenen Ausnahmefällen zulässig”.

    Unechte Rückwirkung

    “Von unechter Rückwirkung spricht man, wenn eine Norm auf gegenwärtige noch nicht abgeschlossene Sachverhalte rückwirkend (der Tatbestand hat also schon begonnen) eingreift und damit die Rechtsposition nachträglich entwertet wird”, erklärt Birtel. Diese Art der Gesetzgebung sei grundsätzlich zulässig und nur in Ausnahmefällen unzulässig, weil es keinen generellen Vertrauensschutz auf den Fortbestand von Gesetzen gebe und der Staat durch Änderungen die Möglichkeit haben müsse auf das aktuelle Geschehen und weitere Bedürfnisse zu reagieren. Unzulässigkeit könne jedoch vorliegen wenn:

    1. das Gesetz einen Eingriff vornimmt, mit dem der Betroffene nicht rechnen musste und demzufolge auch in seinem Verhalten nicht einplanen musste. Ein Beschluss im Bundestag oder eine öffentliche Diskussion über Reformen werden als ausreichend erachtet, um das Vertrauen des Bürgers zu zerstören. In diesem Fall musste der Betroffene mit der Änderung rechen.

    sowie kumulativ

    2. das Vertrauen des Bürgers schutzwürdiger ist als das mit dem Gesetz verfolgte Anliegen. Das lässt sich am besten mit einer Verhältnismäßigkeitsprüfung im engeren Sinne (Angemessenheit) überprüfen. Auf der einen Seite steht demnach der Vorteil, den sich der Staat durch das Gesetz verschafft und auf der anderen Seite die Entwertung der Rechtsposition.

    Zum Teil könne es wegen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit notwendig sein, dass der Gesetzgeber eine Übergangsregelung schafft. “Kann” heißt nicht “muss”, wie die Direktversicherungsgeschädigten nur zu gut wissen.

    Wer die Erklärung der “unechten Rückwirkung” verinnerlicht, begreift, dass das Sozialrecht fast alles darf, wenn es um das Gemeinwohlinteresse geht. Darauf werden sich die Richter immer wieder zurückziehen und entsprechende Klagen abweisen.

     

    Vorsicht vor Vertragsabschluss!

    Was lernen wir daraus: Vorsicht vor Vertragsabschluss! Was ein Altersvorsorger heute an Sozialversicherung und Steuern spart, muss er dann in der Renten berappen. Der Staat schenkt ihm nichts. Wer eine Direktversicherung abschließt, spart zwar heute, muss aber im Alter als gesetzlich Krankenversicherter, wenn er auf das Geld angewiesen ist, den volle Krankenkassenbeitrag plus Zusatz- und Pflegebeitrag zahlen. Das sind immerhin zurzeit noch annähernd 20 Prozent, könnten aber in zehn, 20 oder gar 30 Jahren locker 25 Prozent und mehr sein. Der vom DVG erkämpfte Betriebsrentenfreibetrag von zurzeit 164,50 Euro ist nur eine kleine Erleichterung und gilt auch nicht für den Pflegebeitrag, der sich mit großer Wahrscheinlichkeit von heute 3,05 Prozent (3,3 für Kinderlose) in den kommenden Jahren verdoppeln wird. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag hat sich ja schon auf 1,3 Prozent erhöht.

    BSG
    Zuschauer in der Verhandlungspause beim BSG                                       Bild: Reiner Korth

     

    Der Staat, in dem Fall der Gesetzgeber, darf per Sozialgesetz alles, auch rückwirkend enteignen – und er wird von den Gerichten darin bestätigt. Bislang liefen ausnahmslos alle Klagen ins Leere.

    Herbert Heins im Sitzungssaal des BSG                                                                   Bild: Reiner Wellmann

     

    Das „Hamburger Abendblatt“ schreibt ganz richtig: „Das Urteil hat weitreichende Folgen“. Durch das Billigen dieser Praxis hat das oberste Sozialgericht der Abzocke durch Staat und Krankenkassen endgültig grünes Licht gegeben. Niemand darf mehr darauf vertrauen, dass sein Angespartes vor dem Staat sicher ist, weil der auch rückwirkend in Verträge eingreift und den Bestandsschutz aushebelt. Damit entfällt auch das letzte Argument für eine Direktversicherung. Das muss allen Jungen eine Lehre sein, die immer noch auf Direktversicherungen setzen. Staatliche Förderung betrieblicher Altersvorsorge hat damit ihren Sinn verloren, wenn daraus ein Minus-Geschäft wird. Es ist nur zu hoffen, dass das möglichst viele Junge begreifen und ihre betriebliche Altersvorsorge stilllegen und besser selbst privat vorsorgen.

    “Was ergibt das für einen Sinn, wenn der Gesetzgeber in der Einzahlungsphase das Sparen fördert durch reduzierte Abgabensätze (Pauschalbesteuerung), um  hinterher dem Sparer mehr abzunehmen als er als Förderleistung erhalten hat; das kann der Gesetzgeber nicht gewollt haben”, so Heins’ Anwalt Prof. Plagemann bei seinem Auftritt vor dem BSG am Mittwoch.

    Bilder: Reiner Korth/Reiner Wellmann/ Manfred Grund auf Pixabay

  • Jeder 10. Direktversicherte ist Metaller

    Jeder 10. Direktversicherte ist Metaller

    Versicherer, Gewerkschaft und Arbeitgeber haben ganze Arbeit geleistet – jeder 10. Direktversicherter ist Metaller. Was bringt die Metallrente wirklich?

    Die Metallrente feiert ihr 20-jähriges Bestehen. Rund eine Million Beschäftigte sorgen laut Metallrente auf diese Weise fürs Alter vor. Versicherer, IG Metall und Metallarbeitgeber schubsen die Metaller in diese Form der betrieblichen Altersvorsorge, wobei die Direktversicherung die bevorzugte Form der Metaller ist. Der Marktanteil des Versorgungswerks bei Direktversicherungen beträgt laut Daten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zum 31. Dezember 2019 sogar 9,8 Prozent. Heribert Karch, seit der Gründung 2001 Geschäftsführer von Metallrente, gibt aus sozialpolitischer Sicht das Ziel aus, möglichst allen Beschäftigten neben ihrer gesetzlichen Rente eine Betriebsrentenzusage zukommen zu lassen. „Die Tarifvertragsparteien und Versorgungswerke wie Metallrente sind deshalb von immenser Bedeutung für die zusätzliche Absicherung im Alter.“

    metallrente

    Was die Metallrente bringt

    Karch fordert die neue Bundesregierung auf, „alles zu tun, um Unternehmen und Tarifparteien dabei zu unterstützen, das bewährte System der betrieblichen Altersversorgung weiter auszubauen.“ Der Erste Vorsitzende der IG Metall, Jörg Hofmann, sieht die Metallrente der privaten Vorsorge überlegen. „Eine stabile gesetzliche Rente zusammen mit guten Betriebsrenten sind der Schlüssel für ein gutes Leben im Alter“, so Hofmann.

    metallrente

    Metaller sollten die Metallrente aber gründlich hinterfragen, denn das sind Festtagsreden. Die Zahlen sprechen eine andere Sprache. Die durchschnittliche monatliche Metallrente liegt gerade mal bei 105,55 Euro, damit kommt niemand sonderlich weit. Von den 72.420 Metallrentner bekommen mit 54.224 rund drei Viertel eine Kapitalauszahlung. Kapitalauszahlung heißt, dass die Metallrente nicht mehr steigt, angesichts einer Inflationsrate von 4,5 Prozent wird die Metallrente automatisch immer weniger wert. Wie gesagt, das sind die offiziellen Zahlen der Metallrente. Übrigens, bei einer Inflationsrate von 4,5 Prozent sind 105,55 Euro in fünf Jahren nur noch 84,70 Euro wert. Das kann jeder mit dem Inflationsrechner von zinsen-berechnen.de selbst nachrechnen.

    Was nicht in den offiziellen Zahlen enthalten ist: Die 54.224 Metallrentner müssten davon noch annähernd ein Fünftel an die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Weil der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) einen Freibetrag von 164,50 Euro erkämpft hat, können sie ihre 105,55 Euro komplett behalten. Das haben die Metallrentner ausschließlich dem DVG zu verdanken.

  • „Bild“ macht Front gegen Rentner

    „Bild“ macht Front gegen Rentner

    „Bild“ schürt eine Neidkampagne gegen Rentner, macht Front gegen sie und lässt sich dabei vor den Karren der Arbeitgeber und der Union spannen.

    „Fürs dicke Rentenplus – Wir sollen Urlaubstage opfern!“, titelt die „Bild“ am Freitag, den 5. November 2021. Einen Tag vorher nahm sich „Bild“ ebenfalls das Rentenplus im kommenden Jahr unter der Headline „5,2 Prozent – wer für das Rentenplus zahlen muss“ vor.

    Front gegen Rentner

    „Bild“ spielt Arbeitnehmer und Rentner gegeneinander aus, denn das Blatt suggeriert, dass für das Rentenplus, das die Rentner möglicherweise 2022 erwarten können, die Arbeitnehmer bluten müssen. „Bild“ zitiert Jochen Pimpertz vom arbeitgebernahen Institut der Deutschen Wirtschaft (IW), der prognostiziert, dass der Rentenbeitragssatz „stärker klettern“ muss als erwartet. Der von „Bild“ zitierte Wolfang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrats der CDU, versteigt sich sogar zu der Aussage, die angekündigte Rentenerhöhung sei „grotesk“. Grotesk ist vielmehr, dass der Lobbyist Steiger seine Hausaufgaben nicht gemacht hat, denn von grotesk kann keine Rede sein:

    • 2021 gab es keine Rentenerhöhung, obwohl die Inflationsrate mittlerweile bei 4,5 Prozent liegt, das heißt, die Rentner verlieren in diesem Jahr 4,5 Prozent an Kaufkraft.
    • Von grotesk kann auch deswegen keine Rede sein, weil die Rentenbeiträge, also das, was die Arbeitnehmer in die Rentenkasse einzahlen, so niedrig sind wie seit Jahren nicht mehr. 1997 und 1998 lagen die Rentenbeiträge mit 20,8 Prozent deutlich höher als heute, denn 2021 zahlen Arbeitnehmer 18,6 Prozent – und damit so wenig wie in den 80er-Jahren.
    • Von grotesk kann keine Rede sein, weil Steiger verschweigt, dass die Rentenformel, die er kennen müsste, einen Nachhaltigkeitsfaktor als Teil der Rentenanpassungsformel enthält, der die jährlichen Rentenanpassungen entsprechend der Veränderung des Verhältnisses der Beitragszahler zu den Rentenbeziehern korrigiert. Kommt es zur Schieflage, bekommen Rentner weniger Rente.
    • Von grotesk kann weiter keine Rede sein, weil der Lobbyist Schweiger verschweigt, dass die Merkel-Regierung sich jahrelang dagegen geweigert hat, das Unrecht der rückwirkenden Abzocke von Betriebsrentnern und Direktversicherten abzuschaffen, obwohl die CDU 16 Jahre lange die Mehrheit im Bundestag stellte.
    • Von grotesk kann ferner keine Rede sein, weil er kein Wort über die Zwei-Klassen-Gesellschaft in punkto Altersvorsorge verliert. Das Pensionsniveau (Beamte) liegt bei mehr als 70 Prozent, das Rentenniveau zurzeit bei rund 49 Prozent.
    rentenversicherungsbeiträge
    Die Rentenversicherungsbeiträge waren schon mal deutlich höher       Quelle: sozialpolitik-aktuell

     

    Um diesen Schwindel mit der vermeintlichen „Groteske“ zu untermalen, zitiert „Bild“ Rentner, die jetzt mit dem Rentenplus, das sie möglicherweise 2022 bekommen, dicke Reisen machen und Geschenke verteilen. Sicher wussten die Zitierten nicht, in welchem Kontext ihre Zitate erscheinen. So wirkt der Artikel, als würden sich die Rentner einen schönen Lenz mit dem satten Rentenplus machen. „Bild“ agiert als Spalter zwischen Rentnern und Rentenbeitragszahlern im Auftrag von Arbeitgebern und Union.

  • 2022 bleibt der Freibetrag bei 164,50 Euro

    2022 bleibt der Freibetrag bei 164,50 Euro

    Trotz Inflation bleibt es 2022 beim Freibetrag von 164,50 Euro, für den Betriebsrentner keine Krankenkassen- und Pflegebeiträge zahlen müssen. Das sieht der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vor.

    Der Freibetrag, bis zu dem Betriebsrentner und Direktversicherte keine Krankenkassenbeiträge zahlen müssen, bleibt 2022 bei 164,50 Euro. Ausschlaggebend dafür ist die Rechengrößen der Sozialversicherung, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) jedes Jahr festlegt. Der Bundesrat muss allerdings noch zustimmen.  Der Freibetrag gilt allerdings nur für die Krankenkassen-, aber nicht für Pflegebeiträge.

    Bezugsgröße in der Sozialversicherung (§ 18 SGB IV):

    • alte Bundesländer 39.480 Euro pro Jahr/3.290 Euro pro Monat.

    Der GKV-Freibetrag entspricht einem Zwanzigstel (1/20) der Bezugsgröße in der Sozialversicherung:

    West: 3290 ./. 20 = 164,50 Euro
    Ost: 3150 ./2 20 = 157,50 (steigt von 3115 auf 3150 Euro)

    Freibetrag stagniert 2022

    Wer als Rentner mit Direktversicherung seine Krankenkassenbeiträge selbst an die Krankenkassen überweist, kann von seiner „fiktiven“ Rente – bei Kapitalauszahlungen wird der Auszahlungsbetrag auf 120 Monate umgelegt – 164,50 Euro abziehen. Aus dem Restbetrag errechnet sich dann der Krankenkassenbeitrag. Wer sich nicht selbst die Mühe machen will, nutzt am besten den Sozial­abgaben-Rechner von „Stiftung Warentest“.

    Leider erhöhte sich 2021 der durchschnittlicher Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung um 0,2 Prozent auf dann 1,3 Prozent.

    Die Mechanik des Freibetrags:

    • Zuerst greift (wie bisher) die Freigrenze. Die Freigrenze umfasst neben Versorgungsbezügen z.B. auch Arbeitseinkommen, also Gewinne aus nebenberuflich selbstständiger Tätigkeit, z.B. aus Photovoltaik oder Nebenerwerbslandwirtschaft.
    • Wird die Freigrenze überschritten und entfällt daher, greift nur für Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge i.S.d. § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V ein Freibetrag, der genauso hoch ist, wie die bisherige Freigrenze (1/20 der monatliche Bezugsgröße nach § 18 SGB IV = 159,25 EUR für 2020). Der Freibetrag ist der Höhe nach begrenzt auf monatliche beitragspflichtigen Betriebsrentenleistungen (bei Kapitalleistungen: 1/120 der Leistung als monatlicher Zahlbetrag für maximal zehn Jahre).

    Vorsicht! Der Freibetrag gilt nicht für freiwillig Versicherte der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

  • Riester ist gescheitert

    Riester ist gescheitert

    Rückläufige Zahlen, keine Erhöhung, Negativ-Rendite – die Riester-Rente ist gescheitert. Wann ist endlich Schluss? Der Staat verschleudert Milliarden. Nur Versicherer verdienen daran. Riester ist Vermögensvernichtung pur.

    Die gebürtige Münchner Ellen Hertle kann nur bitter lachen über ihren Riester-Bescheid: ab November 2021 bekommt sie einen Cent mehr, wie sie der „tz“ erzählte. So wie ihr, geht es vielen – oder schlechter. Die Riester-Rente entpuppt sich als Vermögensvernichtung pur, denn sie wird nicht mehr über die Jahre. Wer’s nicht glaubt, muss nur in seine Standmitteilung der Versicherung schauen. Also, von wegen Inflationsausgleich.

    Schluss mit Riester

    Die Merkel-Regierung hat in 16 Jahren versäumt, die Altersvorsorge zu reformieren und Ruinen hinterlassen – eine davon ist Riester. Da hilft auch nicht, dass mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz die betriebliche Riester-Rente beitragsfrei in der Krankenversicherung gestellt wurde, anders als die Direktversicherungen, für die weiter volle Beiträge gezahlt werden müssen, von einem Freibetrag einmal abgesehen. Deswegen fordert der DVG bei den Krankenkassenbeiträgen eine Gleichstellung mit Riester. Das Konstrukt Riester ist nicht mehr zu retten. Ein Anbieter nach dem anderen steigt aus – zuletzt Deka, die Fondsgesellschaft der Sparkassen. Die Deutsche-Bank-Tochter DWS und Union Investment, die Fondsgesellschaft der Volks- und Raiffeisenbanken, sind schon längst ausgestiegen.

     

    Riester-Verträge

    Die Zahlen sprechen für sich: Immer weniger Menschen schließen einen Riester-Vertrag ab, immer mehr besparen ihren Riester nicht mehr. Die Merkel-Regierung hat Riester versemmelt und an die Wand gefahren. Riester ist ein Milliardengrab – kostet viel und bringt wenig. Riester war nur ein Geschenk an die Versicherungswirtschaft, aber selbst die zieht sich aus Riester zurück, weil sie nichts mehr damit verdient. Riester ist ein bürokratisches Monster.

    Stoppt Riester

    „Stoppt die Riester-Rente, sonst sehen wir alt aus“, lautet die Forderung von Bürgerbewegung Finanzwende, Bund der Versicherten und Verbraucherzentrale Bundesverband. Die Regierung rechnet Riester schön und geht von falschen Renditen aus. Nur Versicherer verdienen an Riester – zum Nachteil der Rentner. Statt die Ruine endlich sterben zu lassen, wird weiter herumgedoktert.

    Stoppt die Riester-Rente
    Stoppt die Riester-Rente – Aktion der Verbraucher-Allianz

    Riester ist Rentenklau

    Viele Deutsche fühlen sich von den Versicherungsmaklern über den Tisch gezogen. Darunter auch Manfred Siebert, der in zwei Jahren in Rente geht. Von der Bank und dem Staat fühlt er sich um seine Altersvorsorge Rente betrogen. Sein Riester-Banksparplan bringt ihm im Alter weniger als erhofft, wie er in der Wiso-Sendung erzählt.

    Riester ist nicht mehr zu retten. „Wiso“ versieht den Satz noch mit einem Fragezeichen, aber die in der Sendung am 9. August 2021 gezeigten Fälle, sprechen eine klare Sprache. Die Sendung ist seit 6. August in der Mediathek abrufbar.

     

  • Führungswechsel bei der Metallrente

    Führungswechsel bei der Metallrente

    Ende 2021 übergibt Metallrente-Chef Heribert Karch seinen Posten an das Führungsduo Hansjörg Müllerleile und Kerstin Schminke. Wie sieht die Bilanz aus?

    Zum 20-jährigen Bestehen der Metallrente – die Metallrente wurde am 29. Oktober 2001 gegründet – wird es einen Führungswechsel geben. Die Metallrente, eine gemeinsame Einrichtung von Gesamtmetall (Arbeitgeber) und IG Metall, wird ab 2022 nicht mehr von Heribert Karch geleitet – er geht in Rente. Ab Januar 2022 übernehmen seinen Posten Hansjörg Müllerleile und Kerstin Schminke.

    Das neue Führungsduo

    Der Jurist Müllerleile ist derzeit als Direktor „Corporate Pensions and related Benefits“ und Leiter des Rechtsbereichs der Bosch Pensionsfonds AG tätig; zuvor war er Referatsleiter „Betriebliche Altersversorgung und Zusatzleistungen“ beim Arbeitgeberverband Südwestmetall. Er engagiert sich auch ehrenamtlich als Vorsitzender der Arbeitgebergruppe bei Pensions Europe und als Mitglied des Leitungsteams der AG Europa bei der Arbeitsgemeinschaft für Betriebliche Altersversorgung e.V. (aba).

    Schminke ist bislang beim Vorstand der IG Metall als politische Sekretärin im Fachbereich Tarifpolitik tätig. Sie studierte Rechtswissenschaft und Sozialversicherungsrecht und fungiert als ehrenamtliche Richterin am Landessozialgericht Darmstadt und dem Bundesarbeitsgericht. Bereits seit 2014 ist sie Mitglied des Beirats von Metallrente und gehört zudem dem Kapitalanlageausschuss an.

    Bilanz der Metallrente

    Wie sieht die Bilanz des „größtes Branchenversorgungswerk Deutschlands“ aus, wie es Kach selbst bezeichnet? Den Auftrag: „einfache Angebote, niedrige Kosten, gute Renten“ hat die Metallrente wohl nicht ganz erfüllt. Denn im Vergleich beispielsweise zum schwedischen Altersvorsorgefonds AP7 (ISIN: SE0003299999) sind die Kosten des Metallrentefonds (ISIN LU0147989353 | WKN 622304 |) zehn Mal so hoch. Der Metallrentefonds der Allianz, dem Partner der Metallrente, weist Gesamtkosten von 1,2 Prozent, der schwedische AP7 von 0,11 Prozent aus. Das kann jeder auf den Seiten von Allianz und AP7 (unter Punkt Årlig avgift) nachlesen. 1,09 Prozent mehr Kosten bedeuten natürlich auf Sicht von 20 oder 30 Jahre Anlagezeitraum viel Rendite, die Metallern dadurch entgeht. Hohe Kosten bedeutet eine weniger gute Rente.

    ap7

    Entwicklung des AP7 im Vergleich zu anderen Fonds     Quelle: AP7

    Damit nicht genug, die Rendite des Metallrentefonds ist wesentlich niedriger als die des AP7 (ISIN: SE0003299999) und die Wertentwicklung niedriger als beim Weltindex MSCI World. Die Wertentwicklung des AP7 liegt der Fonds-Ratingagentur Morningstar zufolge bezogen auf einen Zeitraum von zehn Jahren bei 18,7 Prozent pro Jahr. Der Metallrentefonds weist seit Auflage (2002) eine jährliche Wertentwicklung von 5,13 Prozent (Stand August 2021) aus.  Damit ist auch der zweite Auftrag nur teilweise erfüllt.

    Metallrentefonds und MSCI World

    Metallrentefonds
    Metallrentefonds im Vergleich zum Weltindex MSCI World 

    Wie einfach ist die Metallrente?

    Was den Auftrag „einfache Angebote“ betrifft, teilen sich die Ansichten. Wer den Text auf der Metallrenteseite liest, hat mehr Fragen als Antworten. Das ist die Rede von Brutto- oder Nettogehalt – was nun? Dann muss sich der Altersvorsorger für die MetallDirektversicherung oder den MetallPensionsfonds entscheiden, wobei das jedoch sein Arbeitgeber macht. Was bei Arbeitgeberwechsel ist, bleibt offen. Das gilt insbesondere, wenn der Arbeitnehmer die Branche wechselt und der künftige Arbeitgeber eben ein anderes Altersvorsorgemodell anbietet. „Später bekommst du dann lebenslang deine Metallrente von uns“, stimmt auch nicht ganz, denn Direktversicherungen werden in der Regel in einer Summe ausgezahlt. Es gibt auch Teilauszahlungen. „Wie für die gesetzliche Rente musst du auch für deine Betriebsrente Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen“ – und das sind annähernd 20 Prozent, die dem Metallrentner im Alter abgehen. Nur weil der Verein der Direktversicherten (DVG) demonstrierte und gegen die Vollverbeitragung kämpfte, hat der der Gesetzgeber Anfang 2020 für die Krankenversicherung einen Freibetrag eingeführt von zurzeit 164,50 Euro (Stand 2021). Übrigens, durch die Entgeltumwandlung bei der Metallrente reduziert sich die gesetzliche Rente im Alter. Das sollten Metaller wissen. Also, einfach sieht anders aus.

    ETF-Sparplan rentabler als Metallrente

    Ein junger Metaller, Dominik Wenzelburger, hat es fürs Alter hochgerechnet – und seine Metallrente-Test-Erfahrungen waren nicht besonders positiv. Letztlich ist ein ETF-Sparplan rentabler als die geförderte Metallrente.

    Über MetallRente (O-Ton Metallrente)
    MetallRente wurde 2001 als gemeinsame Einrichtung von Gesamtmetall und IG Metall gegründet und stellt Angebote für die betriebliche und private Altersvorsorge sowie die Absicherung von Berufs-, Erwerbsunfähigkeit, Grundfähigkeiten, Pflege und Hinterbliebenen bereit. Dem Versorgungswerk der Metall- und Elektroindustrie haben sich auch die Stahlindustrie und die Branchen Textil und Bekleidung, IT sowie Holz und Kunststoff angeschlossen. Inzwischen sind die Versorgungslösungen von MetallRente in rund 49.000 Kundenunternehmen verfügbar. MetallRente arbeitet mit Konsortien aus führenden Lebensversicherungsunternehmen zusammen und steht aktuell für mehr als 950.000 Versorgungszusagen in den Bereichen Altersvorsorge und private Arbeitskraftabsicherung.

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