Tag: GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz

  • 20 Jahre Riester für die Tonne

    20 Jahre Riester für die Tonne

    Vor 20 Jahren wurde Riester eingeführt – und gehört längst in die Tonne. Nur Versicherer verdienen daran, aber nicht die Bürger. Riester ist keine Altersvorsorge sondern Vermögensvernichtung.

    „Stoppt die Riester-Rente, sonst sehen wir alt aus“, lautet die Forderung von Bürgerbewegung Finanzwende, Bund der Versicherten und Verbraucherzentrale Bundesverband. Die Regierung rechnet Riester schön und geht von falschen Renditen aus. Nur Versicherer verdienen an Riester – zum Nachteil der Rentner. Statt die Ruine endlich sterben zu lassen, wird weiter herumgedoktert.

    Stoppt die Riester-Rente
    Stoppt die Riester-Rente – Aktion der Verbraucher-Allianz

    Riester ist Rentenklau

    Riester ist Rentenklau – und nach 20 Jahren krachend gescheitert. Das hat sich mittlerweile herum gesprochen, weswegen immer weniger Deutsche riestern. Die Zahl der Verträge geht zurück und mindestens ein Fünftel der Riester-Sparer zahlt nichts mehr ein. Das schert Politiker einen Dreck; sie machen munter weiter – und genau Schwarz-Rot-Grün halten weiter an Riester fest trotz besseren Wissens.

    Damit muss Schluss sein, fordert das Verbraucherschützer-Trio und lädt für Dienstag, den 11. Mai um 10.30 Uhr zu der gemeinsamen Aktion „Stopp die Riester-Rente, sonst sehen wir alt aus“ vor dem Bundeskanzleramt in Berlin ein. Wie der Bund der Versicherten richtig erkannt hat, dass von den staatlichen Zuschüsse nur die Versicherer profitieren und nicht die Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Verbraucher-Allianz trete dafür ein, „dass die Riester-Vorsorge beendet wird und damit der Weg frei wird für einen grundlegenden Neuanfang“.

    Riester ist für die Tonne

    Das Problem sind die viel zu hohen Kosten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter Hubertus Heil (SPD) geht von vollkommen irrigen Annahmen aus, um damit die Rentner und heutigen Beitragszahler zu beschwichtigen. Sein Ministerium rechnet immer noch von einer „langfristige Verzinsung der Riester-Rente mit 4 % p.a. (2015: 3,5%, 2016: 3,0%, 2017 bis 2024: 2,5%, danach schrittweiser Anstieg auf 4,0% bis 2030) und Verwaltungskosten von 10 %“. Es stimmt nur die Annahme von zehn Prozent, aber schon längst nicht mehr die Annahme von 2,5 Prozent Verzinsung. Der Garantiezins liegt zurzeit bei 0,9 Prozent und sinkt ab 1. Januar 2022 auf 0,25 Prozent.

    Zinsschwindel von Merkel & Co.

    Übrigens Zins – der bezieht sich nicht etwa auf das, was der Riester-Sparer eingezahlt hat: Die Zinsen werden berechnet auf die eingezahlten Beiträge plus Förderung abzüglich zehn Prozent Verwaltungskosten. Der Sparanteil ist eben nicht das eingezahlte Geld, denn davon gehen zehn Prozent Verwaltungskosten weg.

    Die Riester-Rente wird auch nicht dynamisch angepasst wie die gesetzliche Rente, sondern verharrt auf dem einmal festgestellten Niveau. Auch deswegen kann  die Riester-Rente das sinkende Niveau der gesetzlichen Rente nicht ausgleichen.

    Schaden für Altersvorsorger

    Die Regierung hält zwanghaft und wider besseren Wissens an der Riester-Rente fest und hat sie sogar 2018 privilegiert: Im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossene Riester-Renten sind dank des Betriebsrentenstärkungsgesetzes nicht mehr beitragspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung, anders als Direktversicherung, für die weiter der volle Beitragssatz gezahlt werden muss ab einem Freibetrag von 164,50 Euro. Seit 1. Januar 2018 müssen Rentner für  Leistungen aus dem “betrieblichen Riester“ in der Auszahlphase keine Krankenkassenbeiträge mehr zahlen.

    Diese Ungleichbehandlung von betrieblichem Riester und einer Direktversicherung sowie Betriebsrenten wird sogar von den Gerichten gedeckt.

    Merkel & Co. unternimmt alles, um Riester am Leben zu erhalten und den Altersvorsorgern zu schaden.

    Aufruf von Finanzwende

    Liebe Freundinnen und Freunde der Finanzwende,

    die Riester-Rente ist gescheitert! Warum? Riester-Produkte am Markt sind vielfach zu teuer und zu renditeschwach. Trotz einer Förderung mit Steuergeldern kommt zu wenig auf den Konten der Sparer an – im Übrigen auch weniger als die Bundesregierung ursprünglich annahm. Die Riester-Rente wurde 2001 eingeführt, um eine Lücke zu schließen, die die damalige Regierung selbst durch Kürzungen an der gesetzlichen Rente verursachte. Heute wissen wir: Das eigentliche Ziel – die Altersvorsorge der Bürgerinnen deutlich aufzubessern – wurde vielfach verfehlt.

    Ein Kernproblem sind die hohen Kosten. Bei durchschnittlichen Riester-Versicherungen fließt nahezu jeder vierte eingezahlte Euro in die Gebühren, ergab eine Finanzwende-Studie. Doch die Versicherer haben sich 20 Jahre lang kaum um das Kostenproblem gekümmert. Unzählige Reformversuche haben daran nichts geändert. Für Finanzwende steht fest: Mit der Riester-Rente wurde 20 Jahre lang Rentenpolitik zugunsten der Finanzlobby gemacht. Und das wollen wir ändern – in einer Verbraucherallianz gemeinsam mit dem Bund der Versicherten und dem Verbraucherzentrale Bundesverband.

    Wir fordern die Kanzlerkandidatinnen von Union, Grünen und SPD in einem Appell auf: Stoppen Sie die Riester-Rente und sorgen Sie für einen Neustart bei der privaten Altersvorsorge! Wir wollen noch vor der Bundestagswahl ein klares politisches Bekenntnis von Armin Laschet, Annalena Baerbock und Olaf Scholz. Schließen Sie sich jetzt unserem Aufruf an.

    Hier Aufruf anschließen!
    Schon jetzt wenden sich immer mehr Menschen vom Riester-Konzept ab. Im Jahr 2020 sank die Zahl der Riester-Verträge zum dritten Mal in Folge auf nunmehr 16,4 Millionen. Fast die Hälfte der Vorsorgesparer haben ihre Verträge stillgelegt oder zahlen nur Minibeträge ein. Fest steht aber auch, dass keine dieser Riester-Sparerinnen schlechter gestellt werden darf. Bei einem Neustart der Altersvorsorge müssen bereits laufende Verträge weiter wie bisher gefördert werden.

    Damit es dazu kommt, braucht es vor der Bundestagswahl eine politische Weichenstellung der großen Parteien: Schluss mit der Riester-Rente, wir brauchen jetzt ein einfaches und kostengünstiges Vorsorgeangebot. Die gesetzliche Rente als Fundament der Alterssicherung muss um ein öffentlich organisiertes Vorsorgeangebot ergänzt werden. Ein solcher Neustart kann nur von der politischen Führung eingeläutet werden. Machen Sie mit und bringen Sie die Kanzlerkandidatinnen dazu, die Riester-Rente endlich zu stoppen und die Altersvorsorge in Deutschland neu aufzustellen!

    Jetzt unterzeichnen!
    Wenn der Staat seine Bürger zur privaten Vorsorge ermuntern will, ist er auch aufgerufen, ihnen ein verständliches und kostengünstiges Angebot zu machen. Gerade jüngere Menschen benötigen ein Vorsorgeangebot, auf das sie vertrauen können. Denn viele Verbraucherinnen wollen vorsorgen, wissen aber angesichts vieler teurer Produkte nicht mehr, wem sie eigentlich noch vertrauen können. Es ist Zeit, dass sich das ändert. Je mehr Menschen gemeinsam mit uns Druck aufbauen, desto höher ist die Chance, dass sich endlich etwas ändert. Seien Sie auch dabei und sorgen Sie dafür, dass die private Altersvorsorge neu aufgestellt wird.

    Danke für Ihr Engagement und herzliche Grüße

    Ihr Finanzwende-Team

     

    Presseschau

    Sahra Wagenknecht
    SWagenknecht
    Statt einem Neustart der privaten Altersvorsorge brauchen wir eine Reparatur der gesetzlichen Rente! Die #Teilprivatisierung muss rückgängig gemacht werden – ohne dabei Verbraucher um die eingezahlten Beiträge für #Riester-Produkte zu prellen. www.spiegel.de/wirtschaft/service/riester-rente-verbraucherschuetzer-fordern-zum-20-jaehrigen-jubilaeum-ein-ende-a-f3c4146e-e78d-4f2d-a293-2a72756f966e
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  • Metallrentefonds fällt immer weiter zurück

    Metallrentefonds fällt immer weiter zurück

    Versicherungen rücken vom Garantiezins ab und setzen auf Fondslösungen. Insofern ist es interessant, den vermutlich größten Direktversicherungsfonds genauer unter die Lupe zu nehmen. Wie hat sich der Metallrentefonds entwickelt? Gegenüber dem marktbreiten Weltindex MSCI World fällt er immer weiter zurück.

    Mehr als 800 000 Metaller dürften in eine Metallrente einzahlen – oder sie bereits ausbezahlt bekommen haben. Eine Minderheit setzt dabei auf die Fondslösung, im Fall der Metallrente auf den Metallrentefonds der Allianz, der Versicherungspartner der Metallrente. Wie hat sich der Metallrentefonds entwickelt? Wie viel Rendite bringt der Metallrentefonds?

    Rendite des Metallrentefonds

    Das Factsheet des Allianz Metallrentefonds, der die Wertpapierkennnummer 622 304 (ISIN LU0147989353) hat, weist Ende November 2020 eine jährliche Rendite seit Auflage (2002) von 4,47 Prozent aus. Bezogen auf drei Jahre liegt die Wertentwicklung des Metallrentefonds per anno bei 1,93 Prozent, bezogen auf fünf Jahre bei 3,91 Prozent. Klingt per se nicht schlecht.

    Vergleich Metallrentefonds mit Benchmark

    Quelle: Allianz Global Investors

    Wie sieht der Vergleich des Metallrentefonds aus bezogen auf seine eigene Messlatte (auf Englisch Benchmark)? Die Messlatte ist eine Mischung aus (56 Prozent MSCI World Euro Total Return, 22 Prozent MSCI EM (Emerging Markets) Euro Total Return, 11 Prozent ICE BOFAML Global High Yield Constrained Index (HW0C) hedged, 11 Prozent JP Morgan EMBI Global Diversified Return Rebased Last Business Day of Month in Euro), sprich, eine Mischung aus weltweit gestreuten Aktien, Aktien von Schwellenländern, Hochzinsanleihen und Schwellenländeranleihen. Die Messlatte liegt bei 5,88 Prozent seit Auflage des Metallrentefonds, bei 7,32 Prozent bezogen auf drei Jahre und bei 7,47 Prozent bezogen auf fünf Jahre – alles nachlesbar im Factsheet, sprich im Faktenblatt des Metallrentefonds.

    Wie sieht der Vergleich des Metallrentefonds aus bezogen auf den meistgehandelten weltweit streuenden iShares Core MSCI World UCITS ETF – USD ACC ( ISIN: IE00B4L5Y983 | WKN: A0RPWH). Den Kursverlauf kann jeder jederzeit auf den Seiten von Onlinebrokern wie Comdirekt oder Fondsweb nachvollziehen. Bilder sagen mehr als Worte:

     

    Metallrentefonds – MSCI World ETF

     

    Metallrentefonds
    Metallrentefonds im Vergleich zu einem MSCI-World-ETF                     Quelle: comdirekt

     

    Kostenvergleich Metallrentefonds

    Wie sieht der Kostenvergleich des Metallrentefonds bezogen auf den iShares Core MSCI World UCITS ETF – USD ACC  aus? Das „TER“ wie das so schön im Fondsdeutsch heißt, sprich die Total Expense Ratio oder die Gesamtkosten, liegt beim Metrallrentefonds bei 1,36 Prozent. Der iShares Core MSCI World UCITS ETF – USD ACC weist laut Morningstar laufende Kosten von 0,2 Prozent aus.

    Metallrentefonds                                                               1,36 %

    iShares Core MSCI World UCITS ETF – USD ACC       0,20 %

    Anlageschwerpunkt des Metallrentefonds

    Wie sieht es mit dem Anlageschwerpunkt des Metallrentefonds aus? „Der Fonds konzentriert sich auf Aktienfonds“ heißt es bei „Fondsweb“. Anlageziel sei es, insbesondere an der Entwicklung des globalen Aktienmarkts teilzuhaben und auf mittlere bis längere Sicht überdurchschnittlichen Kapitalzuwachs zu erwirtschaften. Im Factsheet des Metallrentefonds heißt es: „Wir verfolgen einen aktiven Managementansatz mit dem Ziel, die Benchmark zu übertreffen. Der Vergleichsindex wird lediglich für Zwecke der Performancemessung, nicht jedoch für Zwecke der Portfoliozusammensetzung genutzt.“ Stand Ende November war der Metallrentefonds zu 81,6 Prozent in Aktien und zu 16,3 in Fonds investiert, der Rest ist Cash.

    Top-Positionen des Metallrentefonds:

    Allianz SEL GLB HI INC-WTH2E             8,32 %

    Well OP EM DBT 2 S                                   8,03 %

    Microsoft                                                       3,50 %

    Amazon                                                         1,81 %

    Tencent                                                          1,42 %

    Taiwan Semiconductor                           1,29 %

    Samsung                                                       1,18 %

    MEITUAN                                                       1,15 %

    Samsung                                                        1,10 %

    Alibaba                                                          1,13 %

    Johnson & Johnson                                 0,95 %

    Anteil der Top-Ten                                      28,78 %

    In einen Index lässt sich per Indexfonds (ETF) investieren. Die Kosten für einen Indexfonds liegen deutlich unter einem Prozent. Die günstigsten weltweit streuenden ETFs sind bereits zu Kosten von 0,05 Prozent zu haben. Eine gute Übersicht über ETFs bietet beispielsweise ExtraETF – mit Kriterien wie Fondswährung, Ausschüttung, Kosten, Volumen und Replikation.

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  • Rentenkonto für alle? Never!

    Rentenkonto für alle? Never!

    Seit vier Jahren bastelt die Bundesregierung an einem “Rentenkonto für alle” – herausgekommen ist nur heiße Luft. Auch sonst verweigert die Merkel-Regierung Rentenreformen.

    Planlos, ratlos, mutlos – das zeichnet die Merkel-Regierung aus. Insbesondere bei der Altersvorsorge fährt die große Koalition seit Jahren auf Sicht, statt vorausschauend zu agieren. Was wie Hohn klingt, ist doch Regierungsrealität – ihren vier Jahre alten Plan eines „Rentenkontos für alle“ verkauft sie als großen Wurf und will damit Milliarden des Wiederaufbauplans der Europäischen Union (EU) abgreifen. „Statt einer schon lange angemahnten Rentenreform verweist die Bundesregierung in ihrem Wiederaufbauplan beispielsweise lediglich auf eine ‚digitale Rentenübersicht‘“, schreibt die „Welt“. Damit sollen die Menschen, so der Plan, einen „besseren Überblick über ihre dürftige Altersvorsorge behalten“.

    Das klingt nicht nur wie eine Lachnummer, das ist eine Lachnummer. Was in anderen Nachbarländern, darunter Dänemark, längst Realität ist, ist hierzulande gerade erst geplant. Angeblich soll das Portal Ende 2023, als sechs Jahre nach Beginn der Planung, in Betrieb gehen.

    Rentenkonto für alle?

    Erst jetzt, Ende August 2020, hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes für eine säulenübergreifende Rentenübersicht verabschiedet. Mit dem  „Rentenkonto für alle“ sollen Verbraucher einen Überblick über ihre gesetzliche, betriebliche und private Alterssicherung erhalten. Ziel sei es, dass jeder auf einen Blick sehen könne, wie es um die eigene Absicherung im Alter steht. Was in anderen Ländern wie Dänemark längst selbstverständlich ist, soll in Deutschland erst Ende 2023 kommen. Dafür braucht’s in Deutschland Verordnungen und Gesetze – und sie sich so etwas liest, zeigt das „Gesetz zur Entwicklung und Einführung einer Digitalen Rentenübersicht (Rentenübersichtsgesetz – RentÜG). Die erste Betriebsphase soll, so der Plan, 21 Monate nach Inkrafttreten dieses Gesetzes beginnen und nach zwölf Monaten enden. Zwölf plus 21 = 33 Monat passiert erst einmal wenig. So sieht Digitalisierung in Deutschland aus. Seit April 2021 gibt es zumindest einen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

    Dabei schaffen es selbst große Versorgungswerke wie die Metallrente oder das Versorgungswerk der Presse bis heute nicht, ihre Mitglieder darüber zu informieren, was an Abzügen in der Rente auf sie zukommt. Wer seine Auszahlungsmitteilung bekommt, erhält, wenn er Glück hat, noch einen Hinweis darauf, dass Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen sind, nicht jedoch, wie viel das voraussichtlich sein wird. Das Versorgungswerk der Presse beispielsweise weist den Versicherten nur darauf hin, dass „aufgrund des Solidarprinzips der gesetzlichen Krankenversicherung eine Beitragspflicht besteht“. Es helfe auch nichts, wenn „die Beiträge (während des Berufslebens) bereits aus sozialversicherungspflichtigen Einkünfte bezahlt wurden“. Dabei geht es nicht um einige Euros, sondern um Tausende.

    Steuern und Sozialabgaben

    Ob das in vier Jahren fertige „Rentenkonto für alle“ diese Minderung berücksichtigt? Vermutlich kaum. Was ist dann aber ein „Rentenkonto für alle“ wert? Die Antwort kann sich jeder selbst geben.

    Zumindest der Rentenbescheid über die gesetzliche Rente berücksichtigt Kranken- und Pflegebeiträge, so dass jeder weiß, was netto vom Brutto übrigbleibt. Bei allen anderen Mitteilungen der privaten und betrieblichen Altersvorsorge allerdings fehlt das bislang, was das Bild natürlich verfälscht. Teilweise müssen Privat- und Betriebsrenten zusätzlich versteuert werden, wie beispielsweise bei der Metallrente. Denn Rentnerinnen und Rentner müssen ihre Betriebsrente außerdem versteuern. Genau wie die gesetzliche Rente schrittweise steuerpflichtig wird, sind auch Betriebsrenten nach dem individuellen Steuersatz als Rentner/in steuerpflichtig. Zurzeit liegt der durchschnittliche Steuersatz im Rentenalter bei rund 15 Prozent. Der tatsächliche Steuersatz hängt indes von der individuellen Einkommens- und Vermögenssituation ab. Um die Netto-Betriebsrentenleistung zu bewerten, sollte deshalb auch abgeschätzt werden, wie hoch später der voraussichtliche Steuersatz individuell ausfallen wird und ab welchem Einkommen die geltenden Steuerfreibeträge voraussichtlich überschritten werden. Wie soll das ein „Rentenkonto für alle“ berücksichtigen?

    Millionen an Steuergeldern

    Im Juli 2020 hatte Heil (SPD) einen Gesetzentwurf für die digitale Rentenübersicht vorgelegt. Die zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht soll bei der Deutschen Rentenversicherung beheimatet sein und die Informationen aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Alterssicherung bündeln. Anschließend sollen diese, so der „Versicherungsbote“ über ein Online-Portal für Verbraucher bereitgestellt werden. Ab 2023 seien die Versicherungs- und Finanzbranche verpflichtet, entsprechende Informationen jedem einzelnen Kunden zu liefern. Für den Bau der digitale Renteninformation und die Startphase werde der Bund 18,6 Millionen Euro bis 2023 bereitstellen. Die Kosten für den laufenden Betrieb von 2024 an sollen bei rund 4,5 Millionen Euro pro Jahr liegen.

    Der Dachverband der Verbraucherzentralen habe allerdings Bedenken angemeldet: Die Information könnte möglicherweise nicht unabhängig sein und Angst schüren, um der Versicherungs- und Finanzbranche als Verkaufsargument zu dienen.

    Excel statt Rentenkonto

    Aber zurück zum Rentenkonto. Dem deutschen Staat ist in punkto Altersvorsorge nicht zu trauen, das hat er bis lang mehrfach bewiesen. Eigeninitiative in punkto Rentenübersicht ist besser – und dafür gibt es ein einfaches Mittel: eine Excel-Tabelle. Jeder kann in diese Tabelle alle Daten selbst eintragen, Excel summiert die Zahlen auf. Wer diese Tabelle ständig aktualisiert, hat problemlos einen Überblick über seine Altersvorsorge. Ach ja, Excel. Das ist ein Tabellenkalkulationsprogramm von Microsoft – das zu lernen ist kein Zauberwerk. Viele Windows-Nutzer dürften vermutlich bereits Excel auf ihrem Rechner haben. Die Bundesregierung könnte jedem ein Exemplar schenken. Wie wäre es denn, wenn der Staat statt in ein Rentenkonto zu investieren, in Finanzwissen investieren würde, wie es ja schon seit langem von Wirtschaftlern gefordert wird? Bislang sind alle derartigen Vorstöße im Sande verlaufen – oder habe ich da etwas nicht mitbekommen?

    Gesetz soll durchgepeitscht werden

    Wie die „Versicherungswirtschaft“ schreibt, soll das Gesetz „durchgepeitscht“ werden. Das Internetportal hat den Zeitplan recherchiert:

    • Bis 10. August 2020 Frist für die Stellungnahme der Verbände
    • August 2020 Virtuelle Anhörung auf Ministerialebene
    • August 2020 Beratung im Bundeskabinett
    • Ende 2020 Inkrafttreten am Tag nach der Verkündigung
    • Entwicklungsphase
    • Mitte 2022 Beginn der ersten freiwilligen Betriebsphase (21 Monate nach Inkrafttreten)
    • Ende 2023 Voraussichtlicher Pflichtbetrieb für die betroffenen Versorgungseinrichtungen mit angemessenen Übergangsfristen (Der Beginn des Pflichtbetriebs wird durch Rechtsverordnung später festgelegt).

    Beamte sollen wieder einmal ausgenommen werden. Pensionszusagen, die regelmäßig von den Arbeitgebern verwaltet werden, die Beamtenversorgung und berufsständische Versorgungswerke sollen „Versicherungswirtschaft“ zufolge nicht in die digitale Rentenübersicht eingebunden.

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  • Bürger sollten dem Staat gründlich misstrauen

    Bürger sollten dem Staat gründlich misstrauen

    Von wegen “pacta sunt servanda” oder Verträge sind einzuhalten. Wenn der Staat klamm ist, darf er seine Bürger entschädigungslos enteignen. Das hat er schon mehrmals praktiziert, beispielsweise bei Direktversicherungen. Misstrauen ist angebracht.

    Alle, die eine Direktversicherung haben, wissen wie wenig vertrauenswürdig der Staat ist. Die damalige  rot-grüne Regierung unter dem SPD-Kanzler Gerhard Schröder – mit aktiver Beihilfe von CDU/CSU – hat 2003 rückwirkend per Gesetz eingeführt, dass Millionen von Altersvorsorgern um annähernd 20 Prozent enteignete und immer noch enteignet. Alle Klagen liefen bis heute ausnahmslos ins Leere. Direktversicherte laufen vergeblich gegen den ihrer Meinung nach Bruch des Rückwirkungsverbots Sturm. Erst im Juli 2020 scheiterte der Rentner Herbert Heins in Kassel vor dem Bundessozialgericht (BSG) mit seiner Klage gegen den Vollbeitrag auf seine Direktversicherung. Das heißt, er muss auch weiterhin den doppelten Beitrag an die Kranken- und Pflegekasse zahlen, obwohl es bei Vertragsabschluss seiner Direktversicherung  keine Beitragspflicht gab.

    Misstrauen ist angebracht

    Mit “pacta sunt servanda”, sprich Verträge sind einzuhalten, ist das so eine Sache. Die Techniker Krankenkasse (TK) – und gegen sie richtete sich Heins‘ Widerspruch – schreibt ihren Mitgliedern immer wieder, die gegen die Verbeitragung ihrer Direktversicherung widersprechen, „dass Regelungen mit Rückwirkung grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig sind und dem rechtsstaatlichen Vertrauensschutzprinzip entsprechen, wenn das schutzwürdige Bestandsinteresse des Einzelnen die gesetzlich verfolgten Gemeinwohlinteressen bei der gebotenen Interessenabwägung nicht überwiegt“. Das heißt im Umkehrschluss: Der Staat, in dem Fall der Gesetzgeber, darf per Sozialgesetz alles, auch rückwirkend enteignen – und er wird von den Gerichten darin bestätigt. Also, von wegen “pacta sunt servanda”. Da können die Geschädigten noch so viel klagen, es wird immer wieder darauf hinauslaufen, dass sie mit diesem Satz vor Gericht abgeschmettert werden.

    Das Thema “Vertrauensschutz” ist selbst für Juristen ein kniffliges Problem, denn sie unterscheiden zwischen “echter” und “unechter” Rückwirkung. Davon leiten sie ab, ob es zulässig ist Verträge auch rückwirkend zu brechen. Patrick Birtel, Jahrgang 1985, Dozent an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz, ist dieser Frage nachgegangen und kommt zu  – für den Bürger – erschreckenden Erkenntnissen, die für Juristen examensrelevant sind: Zunächst werde das Vertrauen des Bürgers auf die Rechtslage oder auf Gesetze geschützt. Darauf sollte er sich jedoch nicht allzu sehr verlassen, das heißt, er muss dem Staat gründlich misstrauen.

    Wieso Vertrauensschutz?

    Der Vertrauensschutz wird aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 GG) hergeleitet. Da steht etwas von “demokratisch” und “sozial” drin. Was heißt das? “Sozial” bedeutet, “dass es dem Wohl der Allgemeinheit und insbesondere ärmeren oder schwächeren Menschen dient” liefern die Suchmaschinen als Antwort. Und was hat das mit dem rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot – pacta sunt servanda – zu tun? Zu prüfen sei, so erklärt Birtel, ob Gesetze ihre Wirkung auch für den Zeitraum vor ihrem Inkrafttreten entfalten können.

    Um es dem normalen Bürger nicht zu leicht zu machen, unterscheiden die Juristen zwischen “echter” und “unechter” Rückwirkung.

    Echte Rückwirkung

    “Eine echte Rückwirkung liegt vor, wenn der Gesetzgeber rückwirkend in einen bereits abgeschlossenen Sachverhalt eingreift, die Rechtsfolgen des Gesetzes also für einen vor der Verkündung beendeten Tatbestand gelten sollen”, so Birtels Erklärung. Die echte Rückwirkung sei “grundsätzlich ausgeschlossen und nur in streng umrissenen Ausnahmefällen zulässig”.

    Unechte Rückwirkung

    “Von unechter Rückwirkung spricht man, wenn eine Norm auf gegenwärtige noch nicht abgeschlossene Sachverhalte rückwirkend (der Tatbestand hat also schon begonnen) eingreift und damit die Rechtsposition nachträglich entwertet wird”, erklärt Birtel. Diese Art der Gesetzgebung sei grundsätzlich zulässig und nur in Ausnahmefällen unzulässig, weil es keinen generellen Vertrauensschutz auf den Fortbestand von Gesetzen gebe und der Staat durch Änderungen die Möglichkeit haben müsse auf das aktuelle Geschehen und weitere Bedürfnisse zu reagieren. Unzulässigkeit könne jedoch vorliegen wenn:

    1. das Gesetz einen Eingriff vornimmt, mit dem der Betroffene nicht rechnen musste und demzufolge auch in seinem Verhalten nicht einplanen musste. Ein Beschluss im Bundestag oder eine öffentliche Diskussion über Reformen werden als ausreichend erachtet, um das Vertrauen des Bürgers zu zerstören. In diesem Fall musste der Betroffene mit der Änderung rechen.

    sowie kumulativ

    2. das Vertrauen des Bürgers schutzwürdiger ist als das mit dem Gesetz verfolgte Anliegen. Das lässt sich am besten mit einer Verhältnismäßigkeitsprüfung im engeren Sinne (Angemessenheit) überprüfen. Auf der einen Seite steht demnach der Vorteil, den sich der Staat durch das Gesetz verschafft und auf der anderen Seite die Entwertung der Rechtsposition.

    Zum Teil könne es wegen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit notwendig sein, dass der Gesetzgeber eine Übergangsregelung schafft. “Kann” heißt nicht “muss”, wie die Direktversicherungsgeschädigten nur zu gut wissen.

    Wer die Erklärung der “unechten Rückwirkung” verinnerlicht, begreift, dass das Sozialrecht fast alles darf, wenn es um das Gemeinwohlinteresse geht. Darauf werden sich die Richter immer wieder zurückziehen und entsprechende Klagen abweisen.

     

    Vorsicht vor Vertragsabschluss!

    Was lernen wir daraus: Vorsicht vor Vertragsabschluss! Was ein Altersvorsorger heute an Sozialversicherung und Steuern spart, muss er dann in der Renten berappen. Der Staat schenkt ihm nichts. Wer eine Direktversicherung abschließt, spart zwar heute, muss aber im Alter als gesetzlich Krankenversicherter, wenn er auf das Geld angewiesen ist, den volle Krankenkassenbeitrag plus Zusatz- und Pflegebeitrag zahlen. Das sind immerhin zurzeit noch annähernd 20 Prozent, könnten aber in zehn, 20 oder gar 30 Jahren locker 25 Prozent und mehr sein. Der vom DVG erkämpfte Betriebsrentenfreibetrag von zurzeit 164,50 Euro ist nur eine kleine Erleichterung und gilt auch nicht für den Pflegebeitrag, der sich mit großer Wahrscheinlichkeit von heute 3,05 Prozent (3,3 für Kinderlose) in den kommenden Jahren verdoppeln wird. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag hat sich ja schon auf 1,3 Prozent erhöht.

    BSG
    Zuschauer in der Verhandlungspause beim BSG                                       Bild: Reiner Korth

     

    Der Staat, in dem Fall der Gesetzgeber, darf per Sozialgesetz alles, auch rückwirkend enteignen – und er wird von den Gerichten darin bestätigt. Bislang liefen ausnahmslos alle Klagen ins Leere.

    Herbert Heins im Sitzungssaal des BSG                                                                   Bild: Reiner Wellmann

     

    Das „Hamburger Abendblatt“ schreibt ganz richtig: „Das Urteil hat weitreichende Folgen“. Durch das Billigen dieser Praxis hat das oberste Sozialgericht der Abzocke durch Staat und Krankenkassen endgültig grünes Licht gegeben. Niemand darf mehr darauf vertrauen, dass sein Angespartes vor dem Staat sicher ist, weil der auch rückwirkend in Verträge eingreift und den Bestandsschutz aushebelt. Damit entfällt auch das letzte Argument für eine Direktversicherung. Das muss allen Jungen eine Lehre sein, die immer noch auf Direktversicherungen setzen. Staatliche Förderung betrieblicher Altersvorsorge hat damit ihren Sinn verloren, wenn daraus ein Minus-Geschäft wird. Es ist nur zu hoffen, dass das möglichst viele Junge begreifen und ihre betriebliche Altersvorsorge stilllegen und besser selbst privat vorsorgen.

    “Was ergibt das für einen Sinn, wenn der Gesetzgeber in der Einzahlungsphase das Sparen fördert durch reduzierte Abgabensätze (Pauschalbesteuerung), um  hinterher dem Sparer mehr abzunehmen als er als Förderleistung erhalten hat; das kann der Gesetzgeber nicht gewollt haben”, so Heins’ Anwalt Prof. Plagemann bei seinem Auftritt vor dem BSG am Mittwoch.

    Bilder: Reiner Korth/Reiner Wellmann/ Manfred Grund auf Pixabay

  • Wähler mit Textbausteinen abgespeist

    Wähler mit Textbausteinen abgespeist

    Wer Politiker anschreibt, bekommt meist Textbausteine zurück – auf diesen Nenner lässt sich die Kommunikation zwischen Wählern und Politikern bringen. Ausnahmen bestätigen die Regel.

    Viele Bürger schreiben in gutem Glauben, etwas zu bewirken, ihre Bundestagsabgeordneten an. Wer das häufiger unternimmt, dürfte irgendwann feststellen, dass sich ganze Passagen immer wieder gleichen. Da drängt sich der Verdacht auf, dass sich Politiker von ihren wissenschaftlichen Mitarbeiter eine Sammlung von Textbausteinen zusammenstellen lassen, die dann zusammengewürfelt werden. So entstehen manchmal vernünftige, durchaus plausible, aber manchmal auch abseitige Texte. Damit speisen die Bundestagsabgeordnete ihre Wähler ab – und glauben, sie so ruhig stellen zu können.

    Mit Textbausteinen Wähler abspeisen

    Vornehm klingt so etwas dann „Argumentationshilfe“. Der CSU-Politiker Max Straubinger ist ein Meister darin. Für seine Fraktionskolleginnen und -kollegen im Bundestag hatte er im Juni 2019 die Argumentationshilfen für eine Verbeitragung von Direktversicherungen und betrieblicher Altersversorgung (BAV) zu Papier gebracht. Mit der Struktur der Versichertenzusammensetzung versuchte und versucht Straubinger dann seine Bundestagskollegen zu überzeugen, dass finanziell schlechter gestellte Bevölkerungsschichten den Beitragsausfall der – so wörtlich – „leistungsfähigeren Rentner“ mittragen müssten. Und natürlich unterstreicht er auch immer wieder, dass die Regelungen von Bundesverfassungsgericht und Bundessozialgericht abgesegnet sind. „Wollen wir wirklich die Beitragsleistungen zu Lasten der jungen erwerbstätigen Generation verschieben“? fragt er im Juni 2019 res seine Fraktionskollegen. Andere Lösungen werden schon gar nicht ins Auge gefasst. Er führte seinen Bundestagskollegen bei einer Abschaffung der Doppelverbeitragung ein Milliardenspiel vor Augen, das nicht finanzierbar sei. Wie schnell der Bund mal kurz hunderte Milliarden aus dem Hut zaubert, das wurde uns jetzt zu Corona-Zeiten auf eindrückliche Weise vorgeführt.

    Die wissenschaftlichen Mitarbeiter der Bundestagsabgeordneten greifen natürlich gern auf derartige „Argumentationshilfen“ zurück und gestalten daraus ihre Textbausteine, denen sich die Politiker nur allzu gern bedienen.

    Was Politiker über Wähler denken

    DVG-Mitglied Erwin Tischler durfte erfahren, wie Abgeordnete und ihre wissenschaftlichen Mitarbeiter über die Wähler denken. Tischler bekam zufällig den Dialog zwischen André Berghegger uns seinem wissenschaftlichen Mitarbeiter Alexander Averhoff mit. Berghegger (CDU) ist Mitglied im Haushaltsausschuss des Bundestags. Berghegger fragt, ob „wir jetzt eigentlich noch in irgendeiner Form reagieren oder ist das nur ein immer wiederkehrenden Appell?“. Und Averhoff antwortet, dass „er (Tischler) seit 2016 regelmäßig zu dem Thema schreibt; der Verband der Direktversicherungsgeschädigten mobilisiert aktuell seine Mitglieder und macht Druck auf Abgeordnete“ – und weiter „ … also ich kann ihm gerne was allgemeines antworten, ohne inhaltlich verbindlich zu sein, gucken wie er reagiert“. Tischler dürfte dann eine „allgemeine“ Antwort bekommen, die vergleichsweise unverbindlich ist.

    Politik per Maßnahmen-Generator

    Leider geht es nicht nur Direktversicherungsgeschädigten so, sondern vielen anderen Bürgern ebenfalls im Kontakt mit ihren Abgeordneten. Das Netz macht sich bereits lustig über diese Art der Kommunikation. Voice Actor, Übersetzer und Storyteller Doreaux @zwetkoffein und Web-Entwickler Nick @NickHatBoecker haben einen Corona-Maßnahmen-Generator entwickelt, weil sie das Gefühl haben, als „würde einfach jedes Mal ein zufälliger Vorschlag gezogen und das dann umgesetzt“, wie die „PC-Welt“ schreibt. Zu finden ist der „Corona-Maßnahmen-Generator“ in Twitter unter dem Hashtag

    #maßnahmengenerator. Der wirft jeweils vorformulierte Textbausteine aus verschiedenen Kategorien zusammen – manchmal klingt das sogar vernünftig. Aktuelles Beispiel: „Die Bundesregierung beschließt, Kaufhäuser mit ausgearbeitetem Hygienekonzept nur mit Terminvergabe arbeiten zu lassen“ oder „Die Bundesregierung beschließt, Fitnessstudios nur mittags zu schließen“ oder „ … Fabriken sofort zu schließen“ oder „ … Schlachthöfe abends zu öffnen“. Jeder kann sich selbst mit dem Corona-Maßnahmen-Generator vergnügen. Viel Spaß beim Boßeln. Wenn es nicht so traurig wäre, könnten wir auch darüber lachen.

    Willkür als System

    Was die Beispiele Doppelverbeitragung von Direktversicherungen und Corona-Maßnahmen belegen: Oft greift die Bundesregierung zu reinen Willkürmaßnahmen, die mit vermeintlich plausiblen Argumenten unterfüttert werden. Es lohnt sich, selbst zu denken und diese Maßnahmen zu hinterfragen. Das muss nicht nur erlaubt sein, sondern ist auch zwingend notwendig. Direktversicherung und Corona-Maßnahmen sind nur zwei Beispiele.

     

    Bild von Esi Grünhagen auf Pixabay

  • “Allerdings sterben diese aus …”

    “Allerdings sterben diese aus …”

    Politiker hoffen, dass sich Unrecht von selbst erledigt, wenn die Opfer gestorben sind. Da täuschen sie sich. Wir Alten werden unsere Kinder und Enkel davor warnen, eine Direktversicherung abzuschließen, die sich im Nachhinein als Minus-Geschäft entpuppt. Also von wegen sterben …

    Zum Artikel “Versicherer verbrennen unser Geld” von Reiner Wellmann

    Kommentar von Reiner Korth, stellvertretender Bundesvorsitzender des DVG

    Das Zitat eines Versicherungsvertreters (Thomas P. schrieb in Facebook „Allerdings sterben diese aus und dann ist das Thema Doppelverbeitragung vorbei) in der kontroversen Diskussion zwischen NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann und Teilen der Versicherungsbranche ist ein entlarvendes Indiz, wie Politik und Versicherungswirtschaft über die Rentnergeneration denken.

    Politiker werden von uns bezahlt

    Das ist mieser Stil, ein entwürdigendes Szenario. Diese Rentnergeneration der heute 60-, 70- und 80-jährigen Rentner hat dieses Deutschland nach dem 2. Weltkrieg wieder aufgebaut. Sie hat dieses Land zu seiner ökonomischen und sozialen Prosperität geführt. Vielleicht muss man einem NRW-Minister noch einmal erklären, dass sein Monatsgehalt und seine spätere Pension von uns Arbeitnehmern durch unsere Steuerzahlungen erwirtschaftet werden. Und vielleicht muss man den Versicherungsagenten einmal erklären, dass wir Werktätigen mit unseren Versicherungsbeiträgen auch ihren Arbeitsplatz finanzieren.

    Es ist ein Skandal, wenn Politiker und Versicherungswirtschaft klamm heimlich darauf hoffen, politisches Unrecht erledige sich auf natürliche Weise durch Aussitzen. Das wird es garantiert nicht. Der DVG und seine Mitglieder kämpfen nicht nur für die Beseitigung des ihnen angetanen Unrechts (Stichwort GMG 2004); der DVG sieht auch eine wesentliche Aufgabe darin, die Öffentlichkeit, vor allem die jungen Leute aufzuklären. Unsere eigenen Kinder müssen davor bewahrt werden, dass sie nicht noch einmal den gleichen Fehler machen wie ihre Väter und Mütter. Sie müssen davor bewahrt werden, von der Politik später hereingelegt werden zu können, wenn nachträglich Gesetze gemacht werden, die 20 Prozent Abgaben auf Vorsorgeverträge erzwingen – Abgaben, die bei Vertragsabschluss überhaupt nicht bekannt waren und daher nicht einkalkuliert waren. Und sie müssen davor bewahrt werden, bei den Versicherungskonzernen die angeblich so wertvollen Vorsorgesparpläne abzuschließen, um dann hinterher schmerzhaft zu erfahren, dass sie weniger rausbekommen als sie über 20 oder 30 Jahre lang netto eingezahlt haben. Solche Ansparpläne braucht niemand.

    Angst vor Altersarmut

    Die Themen Altersarmut und Altersvorsorge bekommen gerade aktuell wieder große Aufmerksamkeit, weil sie zunehmend hohen Risiken ausgesetzt sind. Zum einen begründet in der anhaltenden Niedrigzinsphase, zum anderen belastet durch exorbitant steigende, gesetzliche Abgaben. Gewinner sind die Versicherer und die Politiker, auf der Strecke bleibt der Versicherte, der fleißige Steuer- und Beitragszahler. Politiker, die nachträglich abkassieren und den Verbraucherschutz mit Füßen treten (Stichwort: einmal geschlossene Verträge sind einzuhalten), braucht kein Mensch. Im September sind Bundestagswahlen. Die Politik muss valide Antworten geben. Alle Parteien werden sich den Fragen der Vorsorgesparer stellen müssen, wenn sie verlorenes Vertrauen in die Altersvorsorge wieder gewinnen möchten.

    Merke! Die jungen Arbeitnehmer, die heute auf der Suche nach Vorsorgesparplänen sind, um einer Altersarmut entgegenzuwirken, das sind die Rentner von morgen. Sie alle haben eine Stimme bei der nächsten Bundestagwahl. Und sie wollen nicht so getäuscht werden, wie ihre Eltern getäuscht wurden.

     

    Bild: iStock/PPSK

  • Wie Versicherer unser Geld verbrennen

    Wie Versicherer unser Geld verbrennen

    NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann fällt ein vernichtendes Urteil über die Abzocke der Versicherer – und bekommt sofort Gegenwind. Worauf sich ein heftiger Schlagabtausch in den Sozialen Medien entfacht. Worum geht’s? Versicherer verbrennen unser Geld.

    von Reiner Wellmann

    Der CDU-Sozialpolitiker wirft den Versicherern „immense Abschlusskosten, hohe Verwaltungskosten, nahezu wertlose Garantien und keine Rendite“ vor, wie die „Süddeutsche Zeitung“ schreibt. Nur die staatliche Zulage mache die Produkte der Versicherer attraktiv. So kann Altersvorsorge aber nicht funktionieren. Das ist Geld Verbrennen.

    “Allerdings sterben diese aus …”

    Das wollte Michael Heinz, Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), nicht so stehen lassen – und gab Laumann auf der Branchen-Plattform „Pfefferminzia“ kontra. Worauf sich in „Facebook“ ein heftiger Streit entfachte, in dessen Verlauf ein Signal-Iduna-Makler sich zu dem Satz verstieg „ … klar ist das mit den Verträgen von vor 2004 nicht richtig, allerdings sterben diese aus und dann ist das Thema Doppelverbeitragung vorbei“.

    Auf der Facebook-Seite des Versicherungs-Fachmagazins „Pfefferminzia“ („Das Informationsmedium für Versicherungshelden in Deutschland“) wird ähnlich verbissen gekämpft wie in den Bundesliga-Stadien. Auslöser war dieses Posting von Heinz gegen den „verbalen Rundumschlag des CDU-Sozialpolitikers Karl-Josef Laumann gegen die Versicherungswirtschaft und deren Rolle in der privaten Altersvorsorge“. DVG-Mitglied Norbert Wichmann hatte als Reaktion dazu einen Beitrag des Metallbau-Magazins gepostet. In dem gut recherchierten Bericht wird auch der Verein der Direktversicherungsgeschädigten zitiert, der auf die nachträglich eingeführte Beitragspflicht (Kranken- und Pflegeversicherung) in der Auszahlungsphase hinweist und empfiehlt, aktuell noch laufende Verträge besser ruhend zu stellen und auf eine Gehaltserhöhung beim Arbeitgeber zu drängen, um mit dieser dann selbst privat fürs Alter vorzusorgen.

    Politik will Unrecht aussitzen

    Diese Aussagen gingen einem Leser, Inhaber einer Versicherungsagentur im Rheinland, heftig gegen den Strich. „Das so etwas überhaupt veröffentlicht werden darf“, entrüstet sich Thomas P. auf Facebook. Und dann kommt es knüppeldick: „allerdings sterben diese aus und dann ist das Thema Doppelverbeitragung vorbei“. Ich habe dreimal gelesen und mich dann entschieden, den Verfasser zu fragen: „Ob die Betroffenen aussterben? Oder die Verträge?“ (Die ja bekanntlich nicht sterben können, sondern eher auslaufen). Der Verfasser drehte einige Pirouetten. Ich wolle ihn nicht verstehen, seine Aussage sei doch klar. Nach mehrfachen Versuchen war es ihm dann wohl zu peinlich. Er löschte seine Antworten, und damit meine mehrfachen Nachfragen. Norbert Wichmann erging es ähnlich. Plötzlich waren seine Antworten nicht mehr zu lesen.

    Ich habe dann zwei Tage lang in Ruhe abgewartet, ob sich noch etwas tut. Aber bis heute herrscht Funkstille. Allerdings ist auf Facebook bei Pfefferminzia bis heute die Aussage des Agenturinhabers „Allerdings sterben diese aus“ zu lesen. Und das kann ich nicht so stehen lassen. Abgesehen davon, dass die große deutsche Versicherung, die dieser Mann vertritt, dringlichst einmal klären sollte, ob sie mit so einer unverschämten Aussage in Zusammenhang gebracht werden will: Hat dieser Mann womöglich das ausgesprochen, was Politiker und Versicherungsleute über uns denken? Drängt sich nicht seit Jahren der Verdacht auf, dass die Politik das Thema aussitzen will? Vom Aussterben der Betroffenen sprechen die Politiker klugerweise nicht. Aber denken sie nicht möglicherweise genauso?

    Schwarze-Peter-Spiel der Parteien

    Wer einmal nacheinander in die Sprechstunde der lokalen Bundestagsabgeordneten von CDU und SPD gegangen ist und das Thema angesprochen hat, der erlebt in der Regel folgendes: Der/die SPD-Abgeordnete räumt das Unrecht sofort ein, schiebt dann aber den Satz nach: „Wir hätten Sie gerne viel stärker entlastet. Aber mit dem Koalitionspartner war das nicht zu machen“. Gehst du in die Sprechstunde des CDU-Abgeordneten, kommt dieselbe Aussage: „Wir wollten mehr, aber mit der SPD nicht machbar“. Der Klassiker, nicht nur in schlechten Krimis: Good guy – bad guy. So werden wir doch bis heute abgespeist.

    Dem Versicherungsmann mag mit seinem Posting ein Freud’scher Versprecher unterlaufen sein. Aber nach jahrelangem Einsatz für unser Thema bin ich überzeugt, dass er nur das gesagt hat, was viele denken, aber nicht sagen: Die Politiker wollen das Thema aussitzen, wohl wissend, dass die Biologie und die Zeit für sie arbeiten. In der Politik beobachtet man genüsslich, dass es auf Facebook mindestens ein Dutzend Gruppen gibt, in denen sich Betroffene aus unterschiedlichsten Motiven zusammengetan haben. Warum so viele Gruppen? Warum nicht eine schlagkräftige Gruppe? Den Damen und Herren Abgeordneten kann es nur recht sein, wenn wir in Splittergruppen agieren, denen vermutlich nach und nach die Puste ausgeht.

    Versicherer verbrennen unser Geld

    „Allerdings sterben diese aus!“ Sollen wir diese Aussage unwidersprochen stehen lassen? Sollten wir nicht zumindest die Versicherungswirtschaft fragen, ob diese Ansicht in der Branche geteilt wird. Stehen die Versicherungskonzerne hinter so viel Ehrlichkeit, die jemand hier rausposaunt hat? Oder hat der Mann einfach nur Recht: Die ersten derjenigen, die nach 2004 von der hinterhältigen staatlichen Abzocke betroffen waren, sind doch schon gestorben. Und jeden Tag verliert die Truppe potenzielle Mitstreiter. Und irgendwann sind die Doppelversicherungsgeschädigten eine Episode der Politik. So wie zum Beispiel die Eltern, die Studiengebühren für ihre Kinder gezahlt haben.

    Oder geht noch einmal ein Ruck durch die Reihen der Direktversicherungsgeschädigten? Wehren wir uns gegen den Stempel „Aussterbende Sorte Wähler?“ Können wir uns vor der Bundestagswahl noch einmal aufraffen, den Verursachern die richtigen Fragen zu stellen, die Öffentlichkeit wachzurütteln und diejenigen, die noch nichts von der Abzocke ahnen, zu informieren?

    Mickriger Freibetrag

    Der Anfang 2020 eingeführte Betriebsrentenfreibetrag ist nur ein lächerlicher Versuch, dieses Unrecht wenigstens ein bisschen wieder gut zu machen. Aus der Freigrenze wurde dank massiver Proteste des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten ein Freibetrag von 159,25 Euro (2020), mittlerweile von 164,50 Euro.

     

    Bild: iStock/PPSK

  • Kommt nach Merkel die Bürgerversicherung?

    Kommt nach Merkel die Bürgerversicherung?

    Die jüngste Erhöhung der Krankenkassenbeiträge war nur der Anfang – 2022 werden die Beiträge weiter steigen. Um zu Geld zu kommen, überlegen Politiker jetzt schon, die gesetzliche und private Krankenversicherung zusammenzulegen zu einer Art Bürgerversicherung.

    Gehe es nach SPD-Politiker Karl Lauterbach und Maria Klein-Schmeink von den Grünen, so die „Welt“, sei nach der Merkel-Ära der Zeitpunkt gekommen für ein große Lösung, sprich die Zusammenlegung von privater und gesetzlicher Krankenversicherung, also eine Art Bürgerversicherung. Der Grund: den gesetzlichen Krankenkassen geht das Geld aus.

    2022 verdoppelt sich Zusatzbeitrag

    Schon jetzt sprechen Krankenkassen wie die Techniker Krankenkasse (TK) davon, dass sich 2022 der Zusatzbeitrag voraussichtlich verdoppeln wird auf dann 2,5 Prozent. Die Frage ist, ob das reicht. Denn die Folgekosten der Corona-Pandemie haben schon heute die Reserven der Krankenkassen aufgezehrt, weswegen zum Jahresanfang viele Kassen ihre Beiträge teils drastisch erhöhten – die TK um 0,5 Prozentpunkte.

    Kommt die Bürgerversicherung?

    „Das dicke Ende für die gesetzliche Krankenversicherung kommt erst noch“, äußerte sich Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbands, gegenüber der „Welt“. Litsch zufolge dürften den gesetzlichen Kassen allein 2022 nach heutigem Stand mindestens 17 Milliarden Euro fehlen. Eine Beitragserhöhung erscheint angesichts dieser Kostenlawine unausbleiblich.

    Direktversicherte und Betriebsrentner dürfen sich im kommenden Jahr auf einen Gesamtbeitrag von 20 Prozent einrichten. So sieht die Rechnung aus:

    Mit Kindern kinderlos
    Krankenkassenbeitrag 14,60 % 14,60 %
    Zusatzbeitrag  2,50 %  2,50 %
    Pflegebeitrag  3,05 %  3,30 %
    Gesamtbeitrag 20,15 % 20,40 %

     

    Noch nicht dabei berücksichtigt ist eine mögliche Erhöhung des Pflegebeitrags, der vielleicht nicht 2022 kommen wird, dafür aber in den Folgejahren. Das heißt, die Beitragshöhe steigt peu à peu in Richtung 25 Prozent.

    Direktversicherte, die für eine fiktive Rente über 120 Monate zahlen müssen, sind irgendwann raus, Betriebsrentner jedoch zahlen ihr Leben lang die weiter steigenden Krankenkassen- und Pflegebeiträge.

    Kassen brauchen Geld

    Angesichts dieses Debakels ist klar, dass Lauterbachs und Klein-Schmeinks Prognosen nicht so abwegig sind. Die gesetzlichen Krankenkassen brauchen dringend neue Geldquellen – und da liegt es doch auf der Hand, die privaten Krankenkassen einzugliedern, in denen vor allem Besserverdienende versichert sind.

    Politik und Krankenkassen haben es über Jahre versäumt, das System insgesamt effizienter zu organisieren, deswegen schießen die Kosten ins Kraut. Obwohl 95 Prozent der Leistungen gesetzlicher Krankenkassen in einem Katalog per Gesetz vorgeschrieben sind, leistet sich Deutschland über hundert verschiedener Kassen, jeweils mit eigenen Verwaltungsapparat. Das kostet Geld – Geld der Versicherten. Leistungen der medizinischen Grundversorgung sind bei allen Krankenversicherungen gleich, nur fünf Prozent sind Zusatzleistungen der Krankenkassen, darunter Homöopathie, professionelle Zahnreinigung, ärztliche Zweitmeinung vom Spezialisten, um nur einige Beispiele zu nennen. Nur einen ganz kleinen Teil ihres Angebots kann die Kasse selbst bestimmen.

    Bei Digitalisierung abgeschlagen

    Bei der Digitalisierung hinken die Krankenkassen weit hinterher, wie sich jüngst bei der Umsetzung des GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetzes gezeigt hat. Was ist mit der digitalen Patientenakte, an der schon seit zehn Jahre experimentiert wurde? Sie soll 2021 eingeführt werden. Bis heute noch müssen Patienten teils selbst ihre Anamnese, sprich Krankengeschichte zusammenschreiben, weil Unterlagen auf dem Weg von Krankenhaus zu Arzt und umgekehrt verschollen gehen. Befunde werden gefaxt, Laborwerte per Brief weitergegeben, Patienten laufen mit einer DVD von Arzt zu Arzt. Reibungsverluste sind programmiert – das kostet Geld, Geld der Versicherten.

    Wie weit wir hinter anderen Ländern hinterherhinken, zeigt ein Vergleich: „Estland führte im Jahr 2008 als erstes Land der Welt ein landesweit einheitliches System einer elektronischen Patientenakte ein zur Speicherung der Krankengeschichte eines jeden Einwohners; Patienten haben über das Patientenportal Leserecht und können den Zugriff beschränken“, berichtet die Universität Oldenburg. Vier Jahre später als Estland habe auch Österreich die elektronische Patientenakte eingeführt, parallel zu Schweden.

    Kosten ungleich verteilt

    Zurzeit tragen vor allem die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten von Intensivbetten und Covid-19-Tests, kritisiert Roland Sing, Landesvorsitzender des Sozialverbandes VdK Baden-Württemberg. Den „NachDenkSeiten“ sagte er, die privaten Krankenversicherung hätten sich weder an den zusätzlichen Schutzausrüstungen in den Krankenhäusern noch am bundeseinheitlichen Ausgleich für vorgehaltene Intensivbetten oder an der Corona-Prämie für Pflegekräfte in den Pflegeheimen „adäquat beteiligt“. „1,5 Milliarden Euro zahlte die gesetzliche Krankenversicherung für das Vorhalten von Intensivbetten, mit keinem Cent beteiligte sich die Private Krankenversicherung. 130 Millionen Euro und 870 Millionen Euro brachte die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung für die Pflegeprämie auf, keinen einzigen Euro trug die Private Krankenversicherung dazu bei“, so Sing.

  • 6,40 Euro mehr Krankenkassenbeitrag

    6,40 Euro mehr Krankenkassenbeitrag

    Der GKV-Betriebsrentenfreibetrag ist zwar auf 164,50 Euro erhöht worden, parallel dazu wurde der Krankenkassenbeitrag angehoben, so dass Rentner insgesamt mehr zahlen.

    „Aufgrund der Corona-Pandemie hat das Bundesministerium für Gesundheit den gesetzlichen durchschnittlichen Zusatz-Beitragssatz für das Jahr 2021 angehoben“, schrieb die Techniker Krankenkasse ihren Kunden Ende 2020. Bei der TK stieg er sogar um 0,5 Prozentpunkte auf 1,2 Prozent.

    6,40 Euro mehr Krankenkassenbeitrag

    Was heißt das für Direktversicherte und Betriebsrentner? Sie zahlen mehr. Bei mir macht das 6,40 Euro aus, die ich seit Anfang des Jahres mehr an die Techniker Krankenkasse zahlen muss. Ich habe daraufhin gekündigt und bin zur HKK gegangen, die 0,39 Prozent Zusatzbeitrag verlangt.

    Wechsel erst zum 1. März

    Es gilt zwar ein Sonder-Kündigungsrecht, dennoch muss ich bis Ende Februar Kunde der teuren Krankenkassen bleiben und wechsle erst zum 1. März zur günstigeren Kasse, obwohl ich noch Ende Dezember gekündigt hatte. Wer nicht sofort reagiert hat, bleibt sogar bis zum 31. März 2021 Kunde der teuren Kasse. „Sollten Sie im Januar eine neue Krankenkasse wählen, endet die Mitgliedschaft am 31. März“, schreibt die TK weiter – und verweist auf die Übersicht gkv-zusatzbeitraege.de.

    Ungleichheit bei Betriebsrente und Direktversicherung

    Und auch hier wird wieder unterschieden zwischen Direktversicherten und Betriebsrentnern, denn „für Beiträge aus Renten- und Versorgungsbezügen, die die auszahlende Stelle direkt an uns abführt, gilt der neue Zusatz-Beitragssatz erst ab 1. März 2021“. Was für eine Ungleichbehandlung.

    Übrigens, selbst wer noch 2020 gekündigt hatte, zahlt bis Mitte März Beiträge an seine „alte“ Krankenkasse“, denn die „Beiträge für einen Monat sind immer am 15. des jeweils folgenden Monats fällig“, schreibt die TK. Also, wer Ende 2020 gekündigt hat, bleibt bis Ende Februar Kunde und zahlt bis Mitte März an seine „alte“ Krankenkasse“.

    Wie geht es euch mit dem höheren Zusatzbeitrag und dem gestiegenen Freibetrag? Wie viel zahlt ihr jetzt mehr? Bitte schreibt im „Forum“, wie eure persönliche Situation aussieht. Wir freuen uns auf eure Einträge.

    Habt ihr schonen einen Brief eurer Krankenkasse  bekommen? Bitte nutzt das Forum

     

    Sonderkündigungsrecht

    Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, haben gesetzlich Versicherte laut „Haufe“ ein Sonderkündigungsrecht und können mit Ablauf von zwei Kalendermonaten wechseln. Bis einschließlich 31. Januar 2021 hat der Versicherte ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Krankenkasse ihre Beiträge zum Jahreswechsel erhöht. Wer das nutzen will, muss seine Kündigung bis zu diesem Stichtag bei seiner Krankenkasse eingereicht haben. Wer noch im Dezember 2020 kündigt und zu einer anderen Kasse wechselt, ist ab März 2021 Mitglied bei der neuen Krankenkasse. Die Bindefrist von 18 Monaten seit dem letzten Wechsel einer Krankenkasse entfällt.

    Wie Spahn die Kassen plündert

    2021 muss die AOK Sachsen-Anhalt einen Zusatzbeitrag erheben. Corona ist daran nur zum Teil schuld – die Zusatzaufgaben, die Gesundheitsminister Jens Spahn den Kassen aufbürdert, ist der Hauptgrund. Die AOK Sachsen-Anhalt war bislang die einzige ohne einen Zusatzbeitrag. Hier die Gründe für diesen Schritt (O-Ton AOK Sachsen-Anhalt):

    Das milliardenschwere Defizit im Gesundheitsfonds zwingt viele Krankenkassen, ihre Zusatzbeiträge zu erhöhen. Auch die AOK Sachsen-Anhalt musste ihren Zusatzbeitrag für das kommende Jahr auf 0,6 Prozent anpassen. Dennoch gehört Sachsen-Anhalts größte Krankenkasse noch immer zu den günstigsten Kassen. Zudem bleiben alle Leistungen in vollem Umfang erhalten.

    19.12.2020 / Magdeburg – Der Verwaltungsrat der AOK Sachsen-Anhalt hat in seiner Sitzung am 15. Dezember für das kommende Jahr einen Zusatzbeitrag von 0,6 Prozent beschlossen. Dieser wird paritätisch zwischen Versicherten und ihren Arbeitgebern aufgeteilt. Alle Leistungen der Krankenkasse bleiben erhalten. Nachdem die AOK Sachsen-Anhalt gerade erst im vergangenen Jahr ihren Zusatzbeitrag auf null Prozent gesenkt hatte, zwingt die Politik die Kasse nun zu diesem Schritt.

    Denn um das Defizit von 16,6 Milliarden Euro im Gesundheitsfonds abzubauen, greift die Bundesregierung massiv in die Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen ein. Zwar beteiligt sich die Bundesregierung mit rund fünf Milliarden Euro, doch den weitaus größten Teil von insgesamt 11,6 Milliarden Euro sollen allein die Beitragszahler aufbringen: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherungen wurde für 2021 um 0,2 auf 1,3 Prozentpunkte angehoben. Um den Rest des verbleibenden Defizits auszugleichen, zieht die Bundesregierung acht Milliarden Euro aus Rücklagen der Krankenkassen ein.

    Verwaltungsrat kritisiert ungerechte Belastung der Beitragszahler

    „Unsere Rücklagen waren für die ständig steigenden Ausgaben im Gesundheitswesen vorgesehen, für Investitionen in eine bessere Gesundheitsversorgung und dafür, den Zusatzbeitrag stabil zu halten. Die Bundesregierung enteignet uns nun de facto von dieser Finanzreserve. Sachsen-Anhalt trifft das hart: Allein die AOK muss 413 Millionen Euro abgeben, insgesamt werden 500 Millionen Euro aus unserem Bundesland abgezogen – einer strukturschwachen, überwiegend ländlich geprägten Region, die in Krankheitsstatistiken, wie z.B. bei Diabetes oder Herzerkrankungen, oftmals einen traurigen, ersten Platz belegt“, erklärt Traudel Gemmer, Vorsitzende des Verwaltungsrates und Vertreterin der Arbeitgeberseite.

    „Diese Belastung der Beitragszahler ist höchst ungerecht. In Pandemiezeiten, in denen viele Menschen von Kurzarbeit betroffen sind oder gar um ihren Arbeitsplatz fürchten, kommt das zur Unzeit. Es ist ein Affront gegen die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen. Zum wiederholten Mal greift die Bundesregierung nach ihrem Geld und entmündigt obendrein noch die soziale Selbstverwaltung. Gerade jetzt brauchen wir dringend diesen finanziellen Spielraum“, sagt Susanne Wiedemeyer, alternierende Vorsitzende des Verwaltungsrates der AOK Sachsen-Anhalt und Vertreterin der Versichertenseite.

    Gesetze als Kostentreiber

    Die Ursache für die Finanzmisere liegt nur zum kleinen Teil in der Corona-Pandemie. Die geschätzten Mehrausgaben werden im kommenden Jahr etwa 3,4 Milliarden Euro betragen. Doch weitaus mehr Geld kosten die Beitragszahler die Gesetze der aktuellen Legislaturperiode. So belastet beispielsweise allein das Pflegepersonalstärkungsgesetz die Kassen im kommenden Jahr mit fast 2,5 Milliarden Euro. Das Terminservice- und Versorgungsgesetz schlägt mit 2,3 Milliarden Euro zu Buche. Diese Mehrausgaben addieren sich insgesamt auf rund 10 Milliarden Euro im Jahr 2021. Für das Jahr 2022 müssen gesetzlich Krankenversicherte nochmals mit einer Belastung von 10 Milliarden Euro allein durch die Gesetzgebung rechnen. Und das alles, ohne die Versorgung der Versicherten spürbar zu verbessern.

  • Krankenkassen im Digital-Chaos

    Krankenkassen im Digital-Chaos

    Versagen auf ganzer Front – wie schon bei der Einführung des GKV-Betriebsrentenfreibetrag sind die Krankenkassen auch bei den Masken-Coupons mit der Digitalisierung überfordert.

    Das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz war am 1. Januar 2020 in Kraft getreten – und einige Krankenkassen brauchten teilweise zehn Monate, um es umzusetzen. Bei der Verteilung der Coupons für FFP2-Masken ist ein ähnliches Versagen zu beobachten, wie „Bild“ jetzt berichtet.

    Digitalisierung mangelhaft

    Offensichtlich haben viele Krankenkassen Probleme, die richtigen Patienten mit FFP2-Masken-Coupons zu versorgen. Aber niemand wolle offen Fehler zugeben. Die Hallesche-Versicherung räumt immerhin ein, dass es beim Versand von Maskengutscheinen vereinzelt zu weiteren Unregelmäßigkeiten gekommen sein könnte.

    Chaos bei Krankenkassen

    Von vereinzelt kann bestimmt nicht die Rede sein. Wer sich in seinem Verwandten- und Bekanntenkreis umhört, stößt zwangsläufig auf den einen oder anderen Fall. Über-60-Jährige und Corona-Risikopatienten sollten Gutscheine für Masken bekommen. Wer beispielsweise bei der TK versichert ist, wartet vergeblich auf die Gutschein, die Barmer hat es dagegen schon geschafft, ihre Kunden zu beliefern. „Bild“ berichtet von einer an Mukoviszidose leidenden Fürtherin, die auf die Coupons wartet, obwohl für sie Corona tödlich wäre, während ihre gesunde Schwester bereits ein Schreiben ihrer Krankenkasse bekommen hat.

    Datenbanken veraltet

    Wie gesagt, das sind keine Einzelfälle. „Bild“ vermutet, dass die „Datensätze großer Kassen auch nicht immer auf dem aktuellen Stand zu sein scheinen“. Das ist nicht da erste Mal, dass die Krankenkassen mit der Digitalisierung überfordert sind. Sie haben es offensichtlich versäumt, ihre Informationssystem auf Vordermann zu bringen, obwohl sie jedes Jahr Hunderte von Milliarden einnehmen. Problem: keiner schaut den Krankenkassen in punkto Effizienz auf die Finger. Wenn das Geld nicht reicht, erhöhen die Kassen eben die Beiträge – wie jüngst den Zusatzbeitrag von 1,1 auf 1,3 Prozent, wobei einige Kassen gleich richtig zulangen und sogar – wie die TK um 0,5 Prozent – drauf satteln.

    Image by Michael Schwarzenberger from Pixabay

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