Tag: GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz

  • Spahn weicht bei Altersvorsorge aus

    Spahn weicht bei Altersvorsorge aus

    Die CDU drückt sich davor, die Vollverbeitragung von Direktversicherungen abzuschaffen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) weicht bei einer Wahlveranstaltung in Rheine aus.

    Die CDU holte bei der Bundestagswahl 2017 in Rheine die meisten Stimmen. Deswegen war die Wahlkampfveranstaltung am 14. September für Jens Spahn wichtig. Spahn ist als CDU-Direktkandidat für den Wahlbezirk Steinfurt 1/Borken 1 aufgestellt. Am 14. September war Spahn in Rheine im Sportpark des SC Altenrheine zu Gast.

    Einige Mitglieder des Vereins der Direktversicherungsgeschädigte (DVG), darunter von den Regionalgruppen Rheine und Osnabrücker Land, hatten sich unters Publikum gemischt – alle in der DVG-Farbe pink und nach einer Leibesvisitation durch Sicherheitskräfte. Insgesamt waren wohl  rund 300 Besuchern in den Sportpark des SC Altenrheine gekommen, schätzt zumindest die CDU Rheine in einem Facebook-Post. Mehr dazu auch auf dem Facebook-Account des DVG.

    Auch 30 Querdenker mit Trillerpfeifen und wüsten Sprüchen kamen nach Rheine in den Sportpark. Fünf Polizei- und sechs Mannschaftswagen der Bereitschaftspolizei sicherten das Gelände weiträumig ab.

    Spahn in Rheine

    An Jens Spahn persönlich heranzukommen, war somit unmöglich. Deswegen fiel der übliche „Spalierempfang“ der Pink-Westen aus. Als Spahn nach 19.30 Uhr eintraf, fuhr er direkt auf den Sportplatz, auf dessen Mitte die überdachte Bühne aufgebaut war. Die Zuschauer hielten sich hinter dem Geländer in einer Entfernung von 30 bis 50 Metern vom Podium auf. Näher kam keiner an Spahn heran.

    Nach der üblichen Ministerrede waren drei Fragerunden à drei Fragen zugelassen. DVG-Mitglied Erwin Tischler gelang es in der zweiten Runde, die Frage zu stellen: „Herr Spahn, alle im Bundestag vertretenen Parteien haben die Abschaffung der Doppelverbeitragung in ihrem Wahl- oder Parteiprogramm; sogar die SPD, aber auch die FDP und die Grünen, die LINKE sowieso, sogar die AfD. Die CDU ist die einzige Partei, die die Abschaffung der Doppelverbeitragung auf Direktversicherungen und Betriebsrenten nicht in ihrem Wahlprogramm und auch nicht im Parteiprogramm hat. Mindestens drei Parteitagsbeschlüsse der CDU wurden auf Wunsch einer einzelnen Frau, der Kanzlerin nicht umgesetzt. Warum?“ Spahns antwortete sinngemäß, die anderen Parteien könnten alles in ihre Programme schreiben, was sie wollten, solange sie nicht an der Regierung seien. Die CDU habe dazu zwar nichts ins Wahl- oder Parteiprogramm geschrieben, aber der Einzige, der etwas gemacht habe, sei er, Jens Spahn. „Ich habe das Betriebsrentenfreibetragsgesetz in den Bundestag eingebracht – und es ist verabschiedet worden.“ Dadurch würden viele Bezieher von kleinen Betriebsrenten mehrere hundert Euro im Jahr sparen. „Dass damit nicht alle Probleme beseitigt sind, ist mir klar.“ Aber es gebe wenigstens Erleichterungen für diejenigen mit ganz kleinen Betriebsrenten.

    Was ist die Messlatte?

    Spahn riet davon ab, seine Wahlentscheidung nur auf dieses eine Thema Doppelverbeitragung zu reduzieren, es gebe ja noch andere Politikfelder. Die Tatsache, dass man von einer finanziellen Entscheidung der Politik einen Vorteil oder einen Nachteil habe, könne nicht einzige Messlatte für die Wahlentscheidung sein. Was die Zukunft angeht, so könne er uns nichts versprechen. Er wolle nichts versprechen, was er nicht halten könne.

    Bild: Erwin Tischler

  • Staat vergreift sich an der Rentenkasse

    Staat vergreift sich an der Rentenkasse

    Die Ampel-Regierung, davor die Groko und davor Rot-Grün haben die Rentenkasse um Hunderte von Milliarden geplündert. Die versicherungsfremden Leistungen sind seit Jahrzehnten höher als der Bundeszuschuss – und die Situation verschlechtert sich weiter.

    Die Bundeskanzlerin Angela Merkel und mit ihr die Union ließen Jahr für Jahr verstreichen, ohne ernsthaft eine grundlegende Reform des Rentensystems anzupacken. Merkel richtete sogar eine eigene Rentenkommission ein, um die notwendige Reform weiter zu verschleppen, wohl wissend, das nichts dabei herauskommen würde. Die Rentenkommission tagte eineinhalb Jahre lang und produzierte nur heiße Luft statt einer grundlegenden Reform der Altersvorsorge hierzulande. Der jetzige Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) führt die Tradition fort und hat das Thema Rente erst einmal beiseite geschoben.

    Schweden als Vorbild

    Die Riester-Rente ist eine Fehlkonstruktion, trotzdem hält die Ampel-Regierung weiter daran fest. Die Abschaffung der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten fehlt im Koalitionsvertrag, obwohl sie noch im Wahlprogramm der SPD enthalten war. Die kapitalbasierte Zusatzvorsorge nach schwedischem Modell ist ein Reförmchen, aber keine Reform. Die angedachten zehn Milliarden Euro sind ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Umgestaltung des Zwei-Klassen-Altersvorsorgesystems (Rente und Pension) ist komplett aus dem Programm der Ampel-Regierung verschwunden.

    Es kann nicht sein, dass nur die Rentenkasse allein die Last gesellschaftlicher Aufgaben tragen soll. Seit 1957 hat der Staat und seine Beamten der Rentenkasse immer mehr versicherungsfremde Leistungen abverlangt, ohne sich um einen entsprechenden Ausgleich bei der Rentenkasse zu kümmern. Die Bundeszuschüsse an die Rentenkasse reichten und reichen bei weitem nicht aus, um diese versicherungsfremden Leistungen zu finanzieren. Der Fehlbetrag in der Rentenkasse ist der Aktion Demokratische Gemeinschaft (ADG) zufolge auf mittlerweile sage-und-schreibe 909 Milliarden Euro gewachsen, wie Otto W. Teufel penibel errechnet hat, weswegen die Tabelle auch nach ihm Teufel-Tabelle heißt. Ohne diese Plünderung stünde die Rentenkasse heute besser da und es würde nicht über ein Rentenalter von 68 Jahren diskutiert.

    Wegen der Corona-Krise wird der Staat dieses Jahr vermutlich seinen Bundeszuschuss  an die Rentenkasse erhöhen müssen, was aber noch immer nicht reichen dürfte, die versicherungsfremden Leistungen auszugleichen. Der Staat, allen voran Arbeitsminister Hubertus Heil, hat mit der Grundrente ja bereits wieder in die Rentenkasse gegriffen, denn letztlich werden Rentenzahler und -empfänger diese gesetzliche Wohltat begleichen müssen. Die Rentenkasse wird systematisch geplündert. Anfang 2021 hat sich der Zusatzbeitrag erhöht und 2022 wird sich der Zusatzbeitrag erhöhen, so dass der Gesamtbeitrag bei 20 Prozent liegt.

    Rentenkasse geplündert

    „Die Bundeszuschüsse müssen wahrscheinlich schon 2022/23 in zweistelliger Milliardenhöhe steigen“, sagt Axel Börsch-Supan, Direktor des Munich Center for the Economics of Aging (MEA) am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik in München dem „Mannheimer Morgen“. Aus der Steuerkasse fließe jetzt schon sehr viel Geld an die Rentenkasse: 72 Milliarden Euro habe der Bund 2019 der Rentenkasse zugeschossen, was, wie wir wissen, die versicherungsfremden Leistungen der Rentenkasse bei weitem nicht deckt.

    Übergriffiger Staat

    Beamtete Rentenexperten wie Bernd Raffelhüschen forderte eine Kürzung oder Aussetzung der Rentenerhöhung 2020, obwohl auch er wissen müsste, dass der Bundeszuschuss die versicherungsfremden Leistungen schon heute nicht ausgleicht. Klar müsste für ihn auch sein, dass sich die Rentenerhöhung immer auf des Vorjahr bezieht – und da lief die deutsche Wirtschaft eben richtig gut.

    Bestandsschutz ausgehebelt

    Der Griff in die Rentenkasse hat DVG-Mitglied Arje Korn aus Mannheim auf die Palme gebracht, weswegen er einen Leserbrief an den „Mannheimer Morgen“ geschrieben hat. Er kritisiert darin, dass die „Fachleute“ und „Sachverständige“ das Grundübel ignorieren: „Ende der 60er- und Anfang der 70er Jahre lag das Rentenniveau bei rund 70 Prozent des letzten Netto der Arbeiter und Angestellten. Dieses Klientel hat selbst dafür einbezahlt. Heute liegt das Niveau bei 48 Prozent – Tendenz langfristig weiter fallend. Bei der gesetzliche Krankenversicherung werden ständig die Leistungen gekürzt, aber die Beiträge steigen. Erst jüngst haben die Krankenkassen den Zusatzbeitrag erhöht. Woran liegt das? Dazu muss man zurück in die 50er Jahre gehen und die Pflichtversicherungen für Arbeiter und Angestellt insgesamt betrachten. Dabei müssen aber auch die steuerlichen Aspekte berücksichtigt werden:

    • 1957 wurde durch Konrad Adenauer willkürlich die kapitalgedeckte Rentenkasse in ein Umlageverfahren geändert (§ 1383 RVO, heute § 153 SGB).
    • Der Bestand der Rentenkasse wurde um 14,5 Milliarden Gold-Mark geplündert.
    • Durch das Wirtschaftswunder der 50er und 60er Jahre war die Rentenkasse schnell wieder prall gefüllt.
    • Der Diebstahl der Gelder der Rentenkasse ging weiter – für folgende Ausgaben:
      • Kriegsschulden und /-schäden wurden bezahlt
      • die Bundeswehr wurde damit aufgebaut
      • Optionsanleihen an Großfirmen (VW, Audi, Siemens, BMW, etc.) ohne das jemals eine Rückzahlung stattgefunden hat
      • Entschädigungszahlungen an jüdische Opfer, SS-Opfer, Kriegsopfer und Stasi- Opfer.
      • die deutsche Wiedervereinigung zum Großteil finanziert
    • Bis heute wurden den Arbeitnehmern durch die regierenden Parteien insgesamt annähernd 812 Milliarden Euro aus der Rentenkasse gestohlen.
    • Zählt man die Zinsen und Zinseszinsen hinzu, beträgt der Schaden für die Arbeitnehmer insgesamt über 950 Milliarden Euro.
    • 1981 wurde gegen die drei Rentenreformen vom VdK geklagt. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass Arbeitnehmer und Rentner bei der Altersversorgung nicht das gleiche Recht haben wie andere Bürger, sprich Beamte, Politiker, Ärzte und Rechtsanwälte (berufsständige Versorgung). Die Rentenkasse gehört zu den „öffentlichen Geldern“.
    • Damit haben die regierenden Politiker alle Freiheiten und Zugriff auf die Rentenkasse.
    • Wir haben in den Fragen der Sozialversicherung eine reine Politiker/- und Beamtendiktatur, die ihre Macht dazu ausübt, den sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer deutlich zu benachteiligen.
    • Das gibt es in keinem anderen westlichem demokratischem Land.
    • In der BRD haben wir den größten Sozialbetrug, den es in keinem andere westlichen Land je gegeben hat.
    • Die sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer haben keine Rechte und bekommen auch kein Recht
    • Klagen hat keinen Sinn, Kläger werden neuerdings von der Justiz mit Geldstrafen belegt, sogenannten Mutwillgebühren.
    • Wir haben nicht nur ein Zwei-Klassen-Sozialsystem, sondern auch ein Zwei-Klassen- Rechtssystem.
    • Nicht der immer wieder vorgebrachte demographische Faktor ist Grund für die Nullrunden, Rentenreformen mit Kürzungen sondern durch:
      • Diebstahl der Rentenbeiträge durch Politiker
      • Verlagern von versicherungsfremden Leistungen auf die Beitragszahler
    • Seit 1991 wird unser Gesundheitssystem reformiert.
    • Nach jeder Reform war alles teurer und schlechter.
    • Bei den Reformen haben ausschließlich Menschen das Sagen, die nicht in diesem System sind, sprich Politiker, Beamte und Lobbyisten.
    • Jeder gewinnt mit den Reformen, außer die gesetzlich versicherten Bürger.
    • Auch auf das Gesundheitssystem wurden versicherungsfremde Leistungen abgedrückt. So werden beispielsweise Sozialhilfeempfänger (Hartz IV) und Flüchtlinge zu einem Minimalbeitrag versichert.
    • Auf die gesamten Sozialversicherungen lasten versicherungsfremde Leistungen von 230 Milliarden Euro jährlich. Aber nur rund 70 Milliarden Euro werden durch Bundeszuschüsse aufgefangen.
    • Sollten alle Fremdleistungen über Steuern bezahlt werden könnten alle Renten der „Normalrentner*“ um mehr als 40 Prozent erhöht werden, ohne dass der Bund auch nur einen Cent dazu geben und ohne dass die Beitragssätze erhöht werden müssten.

    Der Gesetzgeber greift sogar in bestehende Verträge ein – und lässt die Rentner mit einer Direktversicherung den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile an der Krankenversicherung zahlen, obwohl diese im Vertrag klar als sozialversicherungsfrei ausgewiesen waren. Übrigens, Beamte betrifft das alles nicht, deren Pension liegt bei rund 70 Prozent des letzten Netto. Sie erhalten auch noch rund 70 Prozent Beihilfe vom Staat und können sich für die Restkosten preiswert privat versichern. Wieder Zwei-Klassen-Gesellschaft!

    Resümee: Die, die in die Rentenkasse einzahlen, zahlen immer mehr und bekommen dafür immer weniger und schlechtere Leistungen. Der Griff in die Rentenkasse hat nichts, aber auch gar nichts mit Gerechtigkeit und sozialer Verantwortung zu tun. Das Land wird radikalisiert und wird auseinanderdriften. Das lassen unsere Politiker sehenden Auges zu.

     

    Bild von leo2014 auf Pixabay

  • Für Altersvorsorge sind Grüne nicht bereit

    Für Altersvorsorge sind Grüne nicht bereit

    Grüne kneifen, wenn es um das Abschaffen der Abzocke von Betriebsrentner geht – wie soll das dann erst mit der Bürgerversicherung werden. „Bereit“ sieht anders aus.

    Von Karin Tutas

    Jetzt ist es raus – Direktversicherungsgeschädigte und Betriebsrentner gewinnen bei den Grünen kein Blumentopf. Das hat die Grüne, Kordula Schulz-Asche,  unmissverständlich Norbert Böttcher, einem Mitglied des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) gemailt. Schulz-Asche ist Sprecherin für Pflege- und Altenpolitik der Partei. Mit der Freibetragslösung – seit 2020 gibt es einen Freibetrag von 164,50 Euro – ist das Thema Doppelverbeitragung der betrieblichen Altersbezüge für die Grünen gegessen; sie sehen „keinen weiteren Handlungsbedarf“.

    Grüne lässt Unmut kalt

    Sie zeigt Verständnis für den Unmut der um ihre Altersversorgung geprellten Rentner, aber keine Spur von Willen, das von den Grünen mit verursachte Unrecht durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) von 2004 wieder gut zu machen. Zur Erinnerung: Um die Finanzmisere der Krankenkassen zu beseitigen, wurde mit den Stimmen von SPD, Grünen und CDU beschlossen, dass Empfänger von Direktversicherungen und Betriebsrenten ab 2004 zehn Jahre (120 Monate) lang den vollen Beitrag für Kranken- und Pflegeversicherung zahlen müssen. Dass die Regelung auch rückwirkend für bereits Jahre, teils Jahrzehnte zuvor geschlossene Altverträge gilt, ist ein Willkürakt, der seinesgleichen sucht.

    2019 hatten die Grünen,  inzwischen Opposition,  die Chance, zumindest durch ihr Abstimmungsverhalten das begangene Unrecht einzuräumen – und haben es wieder vergeigt. „Das Problem ist, dass der Verzicht auf eine Verbeitragung von Betriebsrenten größere Löcher in die Sozialkassen reißen würde, was einen Beitragsanstieg zur Folge hätte.“ Klingt richtig staatstragend, schließlich wollen es sich die Grünen mit dem eventuellen künftigen Koalitionspartner nicht versauen. Denn auch für die Schwarzen ist die Abschaffung der Doppelverbeitragung der Betriebsrenten kein Thema. Immerhin räumt Schulz-Asche ein,  dass die Verbeitragung „insbesondere dann ungerecht ist, wenn Menschen ihre Beiträge in Betriebsrenten aus dem Nettoeinkommen gezahlt haben“. Daran wollen die Grünen indes nichts ändern. „Allerdings stehen wir vor dem Problem, dass aus den Betriebsrenten-Daten nicht ersichtlich ist, wann Beiträge aus dem Netto- und wann aus dem Bruttoeinkommen (Entgeltumwandlung) gezahlt wurden; deswegen ist eine Differenzierung zwischen den Verträgen nicht möglich“, argumentiert Schulz-Asche. Das habe auch der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GdV) bestätigt, verweist sie. Weil ausgerechnet die Versicherungswirtschaft, neben den Arbeitgebern der große Gewinner der betrieblichen Altersversorgung, ein Interesse hätte, an der derzeitigen Situation etwas zu ändern … Wie blauäugig sind die Grünen? „Ein vollständiger Beitragsverzicht hätte über vier Milliarden Euro Mindereinnahmen gebracht“, schreibt die Abgeordnete, die auch im Bundestagsausschuss für Gesundheit sitzt.

    So drückt sich der Staat

    Weshalb drängen die Grünen dann nicht darauf, dass der Bund endlich seinen vollständigen Anteil an den versicherungsfremden Leistungen, die Milliardenlöcher in die Kassen der gesetzlichen Krankenkassen reißen, übernimmt. Allein die Unterdeckung für die Krankenkassenbeiträge von ALGII-Beziehern beträgt mehr als zehn Milliarden Euro pro Jahr. Mehr als genug, um den Ausfall der Doppelverbeitragung zu kompensieren.

    Kein Blumentopf zu gewinnen

    Nein, mit diesen Grünen ist kein Blumentopf zu gewinnen. Wenn sie schon beim Thema Doppelverbeitragung kneifen, wie soll das dann erst mit der Bürgerversicherung werden, die sie angeblich einführen wollen. Von Reformwillen keine Spur.

    Bild: Die Grünen | Screenshot Wahlplakat

  • Betrug beim Krankenkassenbeitrag

    Betrug beim Krankenkassenbeitrag

    Rentner zahlen für eine Leistung, die sie überhaupt nicht in Anspruch nehmen können. Sie müssen den allgemeinen Krankenkassenbeitrag statt des ermäßigten zahlen, obwohl sie keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Das ist schlichtweg Betrug.

    „In der GKV unterscheidet man zwischen dem allgemeinen und dem ermäßigten Beitragssatz. Der allgemeine Beitragssatz gilt  für Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld“, schreibt das Bundesministerium für Gesundheit ganz richtig. Aber auch bei der Berechnung des Beitrages (Beitragsbemessung) von Rentnern und Empfängern von Versorgungsbezügen werde der allgemeine Beitragssatz angewendet. Ein Widerspruch in sich.

    Betrug beim Krankenkassenbeitrag

    Wie das? Rentner haben keinen Anspruch auf Krankengeld, müssen aber den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent zahlen, während der ermäßigte Beitragssatz nur 14,0 Prozent beträgt – und dieser ermäßigte Beitragssatz „gilt für Mitglieder, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben“. Der ermäßigter Beitragssatz gilt dem Vergleichsportal Biallo zufolge für Selbstständige, Hausfrauen und Hausmänner, Erwerbslose und Studenten ab 30 Jahren, nicht aber für Rentner. Festgelegt sind die Krankenkassenbeiträge im § 243 des Sozialgesetzbuches SGB V. Die Techniker Krankenkasse schreibt lapidar auf ihrer Homepage “Sie erhalten kein Krankengeld, wenn Sie eine der folgenden Rentenarten von der gesetzlichen Rentenversicherung bekommen:

    • Vollrente wegen Alters,
    • Rente wegen voller Erwerbsminderung,
    • Rente wegen Erwerbsunfähigkeit,
    • Ruhegehalt.

    In diesen Fällen endet Ihr Anspruch auf Krankengeld an dem Tag, an dem Ihre Rente beginnt.”

    Bei Rentnerinnen und Rentnern tragen die Versicherten und die Rentenversicherungsträger die Beiträge aus der Rente jeweils zur Hälfte. Das heißt, Rentnerinnen und Rentner sowie die Rentenkasse werden von der Versicherungsbranche und dem Staat systematisch abgezockt. „Aber das sind ja nur 0,6 Prozent“ werden viele sagen. In dem Fall geht es jedoch wieder einmal ums Prinzip, denn der Staat bürdet den Rentnern und der Rentenkassen auch andere Leistungen auf, die alle Steuerzahler begleichen müssten. Und da reden Politiker davon, Rentner wären nicht solidarisch. In dem Fall ist Solidarität mit Abzocke gleichzusetzen.

     Korrektur war schon geplant

    Offensichtlich dämmerte es Finanzminister Olaf Scholz und Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, schon im vergangenen Jahr, dass das wohl ungerecht wäre, aber passiert ist seitdem nichts. Sie planten wohl, wie das „Handelsblatt“ im Mai 2019 schrieb, „für Rentner den allgemeinen Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) von derzeit 14,6 auf künftig 14,0 Prozent zu senken; die Hälfte der Entlastung käme gesetzlich krankenversicherten Ruheständlern zugute – und die Rentenkasse, die den Arbeitgeberbeitrag für Senioren übernimmt, müsste ebenfalls weniger Geld an die Krankenkassen überweisen“. Beide erkannten richtig, „dass Rentner keinen Anspruch auf Krankengeld haben und damit ‚nicht vom gesamten Leistungsumfang‘ der GKV profitieren würden“. Ganz abgesehen davon sind die Krankenkassen Nutznießer höherer Renten, denn damit fallen auch die Gesamtbeiträge höher aus.

    Es geht um 900 Millionen Euro

    Um welche Summen es dabei geht, lässt ein Artikel des „Spiegel“ erahnen, der von 900 Millionen Euro spricht. „Der Beitragssatz für Rentner soll von 14,6 auf 14,0 Prozent sinken – Scholz und Heil begründen das damit, dass Rentner ja auch keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Weil die Rentenversicherung die Hälfte der Krankenkassenbeiträge bezahlt, spart auch sie dadurch erheblich.“

    Statt den Krankenkassenbeitrag um das Krankengeld zu korrigieren, hat Gesundheitsminister Jens Spahn den Zusatzbeitrag zum 1. Januar 2021 auf 1,3 Prozent erhöht. Die Techniker Krankenkasse hat ihren Zusatzbeitrag in Folge von 0,7 auf 1,2 Prozent erhöht, was den Gesamt-Krankenkassenbeitrag auf 18,85 Prozent (Kinderlosen zahlen 19,1 Prozent) steigen ließ.

    Bild von Eugene Kozlovsky auf Pixabay

  • Riester ist nicht mehr zu retten

    Riester ist nicht mehr zu retten

    Die Riester-Rente ist grandios gescheitert – Riester nicht mehr zu retten.  Das Konstrukt gehört in die Tonne. Nur Versicherer verdienen daran, aber nicht die Bürger. Riester ist Vermögensvernichtung.

    Frust, Wut, Enttäuschung – die Riester-Rente war nur für die Versicherungswirtschaft gut und selbst die will nichts mehr damit zu tun haben. Immer mehr Versicherer steigen aus Riester aus. Die Zahl der Verträge geht zurück und immer weniger besparen ihren Vertrag noch.

    „Stoppt die Riester-Rente, sonst sehen wir alt aus“, lautet die Forderung von Bürgerbewegung Finanzwende, Bund der Versicherten und Verbraucherzentrale Bundesverband. Die Regierung rechnet Riester schön und geht von falschen Renditen aus. Nur Versicherer verdienen an Riester – zum Nachteil der Rentner. Statt die Ruine endlich sterben zu lassen, wird weiter herumgedoktert.

    Stoppt die Riester-Rente
    Stoppt die Riester-Rente – Aktion der Verbraucher-Allianz

    Riester ist Rentenklau

    Viele Deutsche fühlen sich von den Versicherungsmaklern über den Tisch gezogen. Darunter auch Manfred Siebert, der in zwei Jahren in Rente geht. Von der Bank und dem Staat fühlt er sich um seine Altersvorsorge Rente betrogen. Sein Riester-Banksparplan bringt ihm im Alter weniger als erhofft, wie er in der Wiso-Sendung erzählt.

    Riester ist nicht mehr zu retten. „Wiso“ versieht den Satz noch mit einem Fragezeichen, aber die in der Sendung am 9. August 2021 gezeigten Fälle, sprechen eine klare Sprache. Die Sendung ist bereits seit 6. August in der Mediathek abrufbar.

    Die Merkel-Regierung hat Riester versemmelt und an die Wand gefahren. Wiso stellt Menschen vor, die auf Riester gesetzt haben, darunter den Rentner in spe, der in zwei Jahren in den Ruhestand geht, und die junge Familie, die noch gut 30 Jahre Arbeit vor sich hat. Beide blicken ernüchternd auf ihre Riester-Verträge.

    Die Redaktion klärt darüber auf, wie laufende Kosten horrende Summen verschlingen. An eine gute monatliche Rente ist nicht zu denken. „Für mich ist die Riester-Rente gescheitert; leider hat man keine andere Chance, als sein mühsam angespartes Kapital den Banken und Versicherungen zu schenken“, zieht der 63-jährige Manfred Siebert in der Doku Bilanz.

    Riester ist für die Tonne

    Alleinerziehende und Geringverdiener*innen scheinen auf den ersten Blick von den staatlichen Zulagen zu profitieren. Aber ist das tatsächlich so? Verbraucherschützerinnen kritisieren, das seien quasi Steuergelder und habe nichts mit tollen Angeboten der Versicherer zu tun, klärt Axel Kleinlein vom Bund der Versicherten auf.

    Für Dorothea Mohn vom Bundesverband der Verbraucherzentrale ist, so Wiso, die Riester-Rente „ein ziemliches Geschenk an die Finanzindustrie”. Selbst Namensgeber Walter Riester fordere die Politik und Finanzwirtschaft zum Handeln auf.

    schwindel von Merkel & Co.

    Übrigens Zins – der bezieht sich nicht etwa auf das, was der Riester-Sparer eingezahlt hat: Die Zinsen werden berechnet auf die eingezahlten Beiträge plus Förderung abzüglich zehn Prozent Verwaltungskosten. Der Sparanteil ist eben nicht das eingezahlte Geld, denn davon gehen zehn Prozent Verwaltungskosten weg.

    Die Riester-Rente wird auch nicht dynamisch angepasst wie die gesetzliche Rente, sondern verharrt auf dem einmal festgestellten Niveau. Auch deswegen kann  die Riester-Rente das sinkende Niveau der gesetzlichen Rente nicht ausgleichen.

    Schaden für Altersvorsorger

    Die Regierung hält zwanghaft und wider besseren Wissens an der Riester-Rente fest und hat sie sogar 2018 privilegiert: Im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossene Riester-Renten sind dank des Betriebsrentenstärkungsgesetzes nicht mehr beitragspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung, anders als Direktversicherung, für die weiter der volle Beitragssatz gezahlt werden muss ab einem Freibetrag von 164,50 Euro. Seit 1. Januar 2018 müssen Rentner für  Leistungen aus dem “betrieblichen Riester“ in der Auszahlphase keine Krankenkassenbeiträge mehr zahlen.

    Nach zwei Jahrzehnten stellt Wiso die Riester-Rente auf den Prüfstand: Wer hat vom Riestern profitiert? Hat das Modell ausgedient? Können Reformen die staatlich geförderte Altersvorsorge noch auf sichere Füße stellen? Am Ende muss sich sparen wieder lohnen und mehr Rente aufs Konto bringen, sonst steht die Riester-Rente vor dem Aus.

    Merkel & Co. unternimmt alles, um Riester am Leben zu erhalten und den Altersvorsorgern zu schaden.

    Deswegen organisiert der DVG am 25. August das Symposium “Demokratische Rente? Von wegen!”

    Hier anmelden … 
    Flyer
    DVG-Symposium “Demokratische Rente? Von wegen!” Blatt 1

     

    Bild: ZDF | Christian Gruber

  • Staat prellt Rentenkasse um 909 Milliarden

    Staat prellt Rentenkasse um 909 Milliarden

    Der Staat hat die Rentenkasse um mittlerweile 909 Milliarden Euro geprellt. Er bürdet ihr gesamtgesellschaftliche Aufgaben auf, ohne dafür angemessen zu zahlen – und er prellt sie weiter.

    Seit 1957 bis heute hat der Staat die Rentenkasse um sage-und-schreibe 909 Milliarden Euro geplündert, verbreitet aber immer noch die Mär von der steuerfinanzierten Rente, anders wird ein Schuh draus.  Der Staat und seine Repräsentanten vermitteln der Öffentlichkeit den Eindruck, wie großzügig der Staat wäre und wie hoch doch der Bundeszuschuss. Der ist aber nur der Ausgleich für die versicherungsfremden Leistungen, sprich die gesamtgesellschaftlichen Aufgaben, die der Staat der Rentenkasse Jahr für Jahr aufbürdet – und dieser Bundeszuschuss reicht hinten und vorne nicht. Das geht aus einer Berechnung des Rentenexperten und Ehrenbeirats der Aktion Demokratische Gemeinschaft (ADG), Otto W. Teufel hervor. Allein im vergangenen Jahr fehlten der Rentenkasse annähernd 40 Milliarden Euro.

    Die Plünderung der Rentenkasse durch den Staat hat System – der Fehlbetrag zu Lasten der gesetzlich Versicherten und Rentner wächst von Jahr zu Jahr. Würde sich der Staat um seine Aufgaben selbst kümmern, könnten die Renten deutlich höher ausfallen. Keiner müsste sich Gedanken machen, wie er mit betrieblicher oder privater Altersvorsorge die Rentenlücke schließen kann. Damit nicht genug, der Bund wälzt beispielsweise die   Verwaltungskosten von 410 Millionen Euro für die Grundrente auf die Rentenkasse ab. „Gewöhnlich verzeichnen wir Kosten von etwa 1,3 Prozent der Gesamtausgaben in der Rentenversicherung“, sagte DRV-Direktor Stephan Fasshauer der “Stuttgarter Zeitung” zufolge. Die Verwaltungskosten für den Grundrentenzuschlag hingegen „werden in der Aufbauphase etwa 24 Prozent der gesamten Ausgaben ausmachen“. Das heißt, ein Viertel der Kosten gehen allein für die Verwaltung der Grundrente drauf.

    Staat prellt Rentenkasse

    „Die aufgelaufene und nicht durch zurückgezahlte Bundesmittel gedeckte Summe ist riesig“, rechnete Teufel der „taz“ in einem Interview vor gut zehn Jahren bereits vor. „Seit 1957 haben die verschiedenen Bundesregierungen rund 700 Milliarden Euro inklusive 300 Milliarden Zinsen quasi veruntreut; sie wurden zweckentfremdet, für versicherungsfremde Leistungen aus der Rentenkasse in Anspruch genommen“, so Teufel. Aus 700 Milliarden sind bis heute 909 Milliarden Euro geworden. „Dieses Geld schuldet die Regierung unserer Rentenkasse“, prangerte Teufel an.

    Egal, ob SPD oder CDU/CSU – viele Politiker glauben, sie könnten das Spiel immer so weiter treiben, wie die jüngsten Raubzüge auf die Rentenkasse beweisen. Die Rede ist von der Grundrente und der angedachten Generationenrente. Arbeitsminister Hubertus Heil boxte mit der Grundrente den jüngsten Anschlag auf die Rentenkasse erfolgreich durchs Parlament, jetzt will die CSU die Mütterrente ausweiten und beide Unions-Schwesterparteien planen eine Generationenrente. Wer wird’s letztlich zahlen? Die Rentenzahler.

    Altersvorsorger sind die Dummen

    Der Staat plündert indes nicht nur die gesetzlich Rentenversicherten, sondern auch alle, die betrieblich fürs Alter vorsorgen oder vorgesorgt haben, dabei greift der  Gesetzgeber sogar in bestehende Verträge ein – und lässt die Rentner mit einer Direktversicherung den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile an der Krankenversicherung zahlen, obwohl diese im Vertrag klar als sozialversicherungsfrei ausgewiesen waren. Übrigens, Beamte betrifft das alles nicht, deren Pension liegt bei rund 70 Prozent des letzten Netto. Sie erhalten auch noch rund 70 Prozent Beihilfe vom Staat und können sich für die Restkosten preiswert privat versichern. Wir haben in punkto Altersvorsorge eine Zwei-Klassen-Gesellschaft!

    Deswegen organisiert der DVG sein Symposium “Demokratische Rente? Von wegen!”

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    DVG-Symposium “Demokratische Rente? Von wegen!” Blatt 1

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  • Stuttgarter stellt Riester ein

    Stuttgarter stellt Riester ein

    Wie DWS stellt jetzt auch die Stuttgarter das Neugeschäft für Riester-Produkte ein – als Konsequenz des Versagens der Politik.

    Am 1. August 2021 stellt die Stuttgarter das Neugeschäft mit sämtlichen Riester-Produkten ein, das berichtet der “Versicherungsbote”. Die Verantwortlichen bei der Stuttgarter hätten ihre Hoffnungen auf eine Neuordnung der Riester-Rente in dieser Legislaturperiode aufgegeben. Vor diesem Hintergrund habe sich die Stuttgarter entschieden, das Neugeschäft mit Riester-Produkten zum 1. August 2021 einzustellen. Ab August entfalle also in den Vergleichsprogrammen die Berechnung der Tarife RiesterRente index-safe (Tarif 65) und RiesterRente performance+ (Tarif 75). Anträge, die bis zum 1. August 2021 generiert werden, werden mit einer Nachlauffrist von sechs Wochen policiert (15.9.2021).

    Stuttgarter zieht Konsequenzen

    Die Stuttgarter zieht, wie DWS,  damit die Konsequenzen der verfehlten Rentenpolitik der Merkel-Regierung. Die vollständige Beitragsgarantie der Riester-Produkte erweise sich angesichts der Negativzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) als Bürde für Vorsorgesparer. Es bleibe kein Spielraum für chancenreiche und substanzwertbasierte Aktienanlagen.

    Verfehlte Rentenpolitik

    „In ihrem Koalitionsvertrag 2018 hatten CDU/CSU und SPD vereinbart, zügig die private Altersvorsorge zu reformieren; allerdings wurde in der nun auslaufenden Wahlperiode keine gesetzliche Änderung eingebracht“, stellt die DWS fest. Die Entscheidung das Neugeschäft einzustellen, sei daher nötig, um die Interessen zukünftiger Anlegergenerationen zu schützen. Erst, wenn der Gesetzgeber Riester reformiert, will die DWS wieder einsteigen.

    Stoppt Riester

    „Stoppt die Riester-Rente, sonst sehen wir alt aus“, lautet die Forderung von Bürgerbewegung Finanzwende, Bund der Versicherten und Verbraucherzentrale Bundesverband. Die Regierung rechnet Riester schön und geht von falschen Renditen aus. Nur Versicherer verdienen an Riester – zum Nachteil der Rentner. Statt die Ruine endlich sterben zu lassen, wird weiter herumgedoktert.

    Stoppt die Riester-Rente
    Stoppt die Riester-Rente – Aktion der Verbraucher-Allianz

     

     

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  • DWS stellt Riester ein

    DWS stellt Riester ein

    Der Fonds-Shop der Deutschen Bank, die DWS, stellt das Neugeschäft für Riester-Produkte ein – als Konsequenz des Versagens der Politik.

    Am 1. Juli 2021 stellt die DWS das Neugeschäft mit sämtlichen Riester-Produkten der DWS ein. Betroffen sind die DWS RiesterRente Premium, der DWS Vermögenssparplan Premium, der DWS Premiumsparplan für Versorgungsausgleich und die DWS TopRente. Die Einstellung betrifft nur das Neugeschäft, die Bestandsverträge werden unverändert weitergeführt.

    DWS zieht Konsequenzen

    Die DWS zieht damit die Konsequenzen der verfehlten Rentenpolitik der Merkel-Regierung. Die vollständige Beitragsgarantie der Riester-Produkte erweise sich angesichts der Negativzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) als Bürde für Vorsorgesparer. Es bleibe kein Spielraum für chancenreiche und substanzwertbasierte Aktienanlagen. Die DWS moniert das eigenen Angaben zufolge schon seit 2015 und verlangte mehr Flexibilität bei Riester-Produkten – ohne Erfolg.

    Verfehlte Rentenpolitik

    „In ihrem Koalitionsvertrag 2018 hatten CDU/CSU und SPD vereinbart, zügig die private Altersvorsorge zu reformieren; allerdings wurde in der nun auslaufenden Wahlperiode keine gesetzliche Änderung eingebracht“, stellt die DWS fest. Die Entscheidung das Neugeschäft einzustellen, sei daher nötig, um die Interessen zukünftiger Anlegergenerationen zu schützen. Erst, wenn der Gesetzgeber Riester reformiert, will die DWS wieder einsteigen.

    Stoppt Riester

    „Stoppt die Riester-Rente, sonst sehen wir alt aus“, lautet die Forderung von Bürgerbewegung Finanzwende, Bund der Versicherten und Verbraucherzentrale Bundesverband. Die Regierung rechnet Riester schön und geht von falschen Renditen aus. Nur Versicherer verdienen an Riester – zum Nachteil der Rentner. Statt die Ruine endlich sterben zu lassen, wird weiter herumgedoktert.

    Stoppt die Riester-Rente
    Stoppt die Riester-Rente – Aktion der Verbraucher-Allianz

     

    Presseschau

    Sahra Wagenknecht
    SWagenknecht
    Statt einem Neustart der privaten Altersvorsorge brauchen wir eine Reparatur der gesetzlichen Rente! Die #Teilprivatisierung muss rückgängig gemacht werden – ohne dabei Verbraucher um die eingezahlten Beiträge für #Riester-Produkte zu prellen. www.spiegel.de/wirtschaft/service/riester-rente-verbraucherschuetzer-fordern-zum-20-jaehrigen-jubilaeum-ein-ende-a-f3c4146e-e78d-4f2d-a293-2a72756f966e
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  • Kosten der Krankenkassen laufen aus dem Ruder

    Kosten der Krankenkassen laufen aus dem Ruder

    Die Kosten der Krankenkassen laufen vollkommen aus dem Ruder. Deswegen wollen die Kassen mehr Geld von Versicherten und Steuerzahlern. Ohne grundlegenden Reformen öffnet sich ein Abgrund.

    „Bis 2025 droht ein Rekordminus von 27,3 Milliarden Euro, der durchschnittliche Zusatzbeitrag für die Versicherten könnte um 1,6 Prozentpunkte steigen“, schreibt die „Deutsche Apotheker-Zeitung“. Die große Koalition hat in den Jahren ihrer Regierung den Krankenkassen eine versicherungsfremde Leistung nach der anderen aufgebürdet, was wundern, dass die Kosten ins Kraut schießen. Ausbaden müssen es vor allem die gesetzlich Krankenversicherten – und letztlich auch die Steuerzahler.

    Krankenkassen werden teurer

    Den „GKV-Mitgliedern droht in den nächsten Jahren ein Beitragsschock“, prognostiziert die „Welt“. Das liege nicht nur an der Coronakrise. Um künftig noch alle Ausgaben bezahlen zu können, müsse der reguläre Bundeszuschuss von 14,5 Milliarden dauerhaft bis auf 41,3 Milliarden Euro im Jahr steigen, zitiert die „Welt“ eine Studie zur mittelfristigen Finanzlage der GKV, die von der DAK-Gesundheit bei dem Institut für Gesundheit und Sozialforschung (Iges) beauftragt wurde.

    Die Krankenkassen haben parallel dazu jahrelang die Digitalisierung verschlafen, so dass der Kostendruck weiter zugenommen hat.

    Die „Deutsche Apotheker-Zeitung“ hat die verschiedene Szenarien Der Studie „Abschätzung des Finanzbedarfs in der GKV bis 2025 unter besonderer Berücksichtigung einer stärkeren Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen“ vorgestellt:

    • Laut Basis-Szenario (mittlere Einnahmen- und Ausgabenentwicklung) droht der gesetzlichen Krankenversicherung bereits für das kommende Jahr ein Finanzloch von 8,6 Milliarden Euro. Ohne die 7 Milliarden Euro des gerade bewilligten zusätzlichen Bundeszuschusses handelte es sich tatsächlich um ein Defizit von 15,6 Milliarden Euro. Dies entspricht einem rechnerischen Zusatzbeitragssatz von 2,29 Prozent. Im Jahr 2025 könnte sich der zusätzliche Finanzbedarf laut Basis-Szenario bereits auf 27,3 Milliarden Euro und der rechnerische Zusatzbeitrag auf 2,87 Prozent erhöhen.
    • Betrachtet man die beiden anderen Szenarien – ein optimistisches und ein pessimistisches –, so liegt die Bandbreite des Finanzbedarfs zwischen 22,9 Milliarden Euro und 34,8 Milliarden Euro, für den rechnerischen Zusatzbeitragssatz ergibt sich entsprechend ein Spektrum von 2,59 bis 3,30 Prozent.

    „Wenn jetzt nicht gehandelt wird, droht den Versicherten schon 2023 der historisch größte Beitragssprung; die aktuelle Iges-Analyse untermauert die Notwendigkeit eines Kassensturzes nach der Bundestagswahl und dringender Strukturreformen“, so Andreas Storm, Vorstandschef der DAK-Gesundheit.

    Staat plündert Krankenkassen

    Die Bundesregierung hat der gesetzlichen Krankenversicherung, ähnlich wie der gesetzlichen Rentenversicherung, immer mehr versicherungsfremden Leistungen aufgebürdet, ohne sie entsprechend auszugleichen. Das heißt, die gesetzlich Krankenversicherten werden übermäßig für Leistungen in die Pflicht genommen. Zu den versicherungsfremden Leistungen gehören Iges zufolge beispielsweise die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern, Ehepartnern, aber auch das Erziehungs- und Mutterschaftsgeld. Die versicherungsfremden Leistungen in der gesetzlichen Krankenkasse machen der Studie zufolge rund 41 Milliarden Euro aus. Diesem Betrag stehe nur ein regulärer Bundeszuschuss von 14,5 Milliarden Euro gegenüber – Minus zu Lasten der gesetzlich Krankenversicherten: 26,5 Milliarden Euro. Einen Teil dieses Defizit bei den versicherungsfremden Leistungen müssen Direktversicherte und Betriebsrentner über die Vollverbeitragung ihrer betrieblichen Altersvorsorge ausgleichen, was die Altersvorsorge zum Minusgeschäft macht.

    grundlegende Reform überfällig

    Der DAK-Vorstandschef Andreas Storm fordert deswegen eine „umfassende Strukturreformen im Gesundheitswesen, um Effizienzpotenziale zu heben und gleichzeitig Versorgungsverbesserungen für die Versicherten zu ermöglichen.“

     

    So hat sich der Beitragssatz entwickelt

    Seit Januar 2021 ist der duruchschnittliche Zusatzbeitra auf 1,3 Prozent gestiegen

    Entwicklung des Beitragssatzes

    Quelle: GKV

  • So wirkt sich der Freibetrag auf meinen Krankenkassenbeitrag aus

    So wirkt sich der Freibetrag auf meinen Krankenkassenbeitrag aus

    Der Freibetrag, für den Betriebsrentner keine Krankenkassen- und Pflegebeiträge zahlen müssen, hat sich 2021 von 159,25 auf 164,50 Euro. Leider ist auch der Zusatzbeitrag auf durchschnittlich 1,3 Prozent gestiegen. Was das für den Krankenkassenbeitrag bedeutet.

    Der Freibetrag, bis zu dem Betriebsrentner und Direktversicherte keine Krankenkassenbeiträge zahlen müssen, erhöhte sich 2021 auf 164,50 Euro. Ausschlaggebend dafür ist die Rechengrößen der Sozialversicherung, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) jedes Jahr festlegt.  Der Freibetrag gilt allerdings nur für die Krankenkassen-, aber nicht für Pflegebeiträge.

    Bezugsgröße in der Sozialversicherung (§ 18 SGB IV):

    • alte Bundesländer 39.480 Euro pro Jahr/3.290 Euro pro Monat.

    Der GKV-Freibetrag entspricht einem Zwanzigstel (1/20) der Bezugsgröße in der Sozialversicherung:

    3290 ./. 20 = 164,50 Euro (West)

    Freibetrag erhöht sich 2021

    Wer als Rentner mit Direktversicherung seine Krankenkassenbeiträge selbst an die Krankenkassen überweist, kann von seiner „fiktiven“ Rente – bei Kapitalauszahlungen wird der Auszahlungsbetrag auf 120 Monate umgelegt – 164,50 Euro abziehen. Aus dem Restbetrag errechnet sich dann der Krankenkassenbeitrag. Wer sich nicht selbst die Mühe machen will, nutzt am besten den Sozial­abgaben-Rechner von „Stiftung Warentest“. Der Rechner ist  auf den seit Anfang 2021 gültigen Freibetrag von 164,50 Euro umgestellt worden. Leider erhöht sich 2021 auch der durchschnittlicher Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung um 0,2 Prozent auf dann 1,3 Prozent. Der Zusatzbeitrag allerdings steht noch bei 1,1 Prozent. Also bitte beachten! Der tatsächliche Zusatzbeitrag lässt sich individuell eintragen.

    Die Mechanik des Freibetrags:

    • Zuerst greift (wie bisher) die Freigrenze. Die Freigrenze umfasst neben Versorgungsbezügen z.B. auch Arbeitseinkommen, also Gewinne aus nebenberuflich selbstständiger Tätigkeit, z.B. aus Photovoltaik oder Nebenerwerbslandwirtschaft.
    • Wird die Freigrenze überschritten und entfällt daher, greift nur für Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge i.S.d. § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V ein Freibetrag, der genauso hoch ist, wie die bisherige Freigrenze (1/20 der monatliche Bezugsgröße nach § 18 SGB IV = 159,25 EUR für 2020). Der Freibetrag ist der Höhe nach begrenzt auf monatliche beitragspflichtigen Betriebsrentenleistungen (bei Kapitalleistungen: 1/120 der Leistung als monatlicher Zahlbetrag für maximal zehn Jahre).
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