Tag: GMG

  • Mach mit beim DVG – nimm einen Clip auf und mach deinem Ärger Luft

    Die gerechte Altersversorgung und natürlich die Abschaffung der Doppelverbeitragung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen liegt uns am Herzen – für Euch – für Sie.

    Von Thomas Kießling

    Wenn wir viele sind, dann bewegen wir auch viel.

    Schauen Sie rein in diese Clips und unterstützen Sie den DVG – ebenfalls mit einem Clip oder gerne auch als neues Mitglied – mit nur 3 Euro pro Monat kann man nichts falsch machen, aber damit können wir falsch gemachte Politik hoffentlich korrigieren, denn nur gemeinsam sind wir stark.

    DVG-Webseite: https://dvg-ev.org/aktiv-werden/

    Ihr erreicht die Webseite über diesen Link oder über die Auswahloption “Aktiv werden” auf der Homepage.

    Übrigens: Dem Ärger Luft machen heißt für uns DVG’ler, sich im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten für Willensäußerungen zu bewegen.

  • Stop von Direktversicherungen?!

    Stop von Direktversicherungen?!

    Direktversicherung haben sich zum Minus-Geschäft entwickelt – warum also noch weiter einzahlen. Einfach mal nachrechnen – wer draufzahlt, sollte sie besser ruhen lassen und einen Stop einlegen. Dazu ein Musterschreiben.

    von Friedemann Heinz

    Sie haben im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge eine Kapitalversicherung – auch als Direktversicherung bezeichnet – in Form einer Entgeltumwandlung abgeschlossen, welche noch nicht fällig ist. Achtung! Bei Auszahlung werden die vollen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung fällig, also Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil von annähernd 20 Prozent.  Wer eine derartige Direktversicherung vor 2004 abgeschlossen hat, den trifft es besonders hart, denn diese Versicherungen waren ursprünglich beitragsfrei.

    Doppelte Beiträge auf Direktversicherungen

    Durch die doppelte Verbeitragung sind Direktversicherungen für viele Sparer unattraktiv geworden, für manche sogar ein Minusgeschäft. Durch den monatlichen Freibetrag von 164,50 Euro sind gerade einmal Mini-Direktversicherungen beitragsfrei, wer aber mehr als 19.000 Euro bekommt, zahlt doppelte Krankenversicherungs- und Pflegebeiträge – und das für alle Formen der betrieblichen Altersvorsorge zusammen.

    Stop

    Was können Sie tun?

    Einfach den Kopf in den Sand stecken? Eine schlechte Lösung. Prüfen Sie Ihre Vertragssituation.

    • Was bekommen Sie aktuell an Zins für Ihre Sparbeiträge?
    • Wie hoch ist die zu erwartende Auszahlungssumme, wobei Sie berücksichtigen müssen, dass diese Summe (abzüglich des Freibetrags) voll mit Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge belastet wird?

    Sollte Ihnen etwas unklar sein, löchern Sie Ihre Versicherungsgesellschaft oder Ihren Arbeitgeber!

    Ist Ihre Direktversicherung im Ergebnis unattraktiv oder sogar ein Minusgeschäft bezogen auf weitere Einzahlungen, empfehlen wir den Vertrag bis auf weiteres beitragsfrei, sprich ruhend zu stellen.  Eine Kündigung laufender Verträge ist für gewöhnlich nicht ratsam (und für den Arbeitnehmer auch nicht möglich), da oftmals mit erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen verbunden.

    Hinweis

    Das ist keine generelle Aufforderung zu einer Beitragsfreistellung von Direktversicherungen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge, sondern dient den Mitgliedern des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) als Orientierungshilfe und gegebenenfalls als Vorlage.

    Musterschreiben

    Wie ein Musterschreiben aussehen könnte:

    Musterschreiben an die Versicherungsgesellschaft oder den Arbeitgeber zwecks Beitragsfreistellung oder Ruhen des Vertrages

    Adresse
    Versicherungsgesellschaft
    oder Arbeitgeber

     

    Betreff: Vertrags Nr. ………..                 Beitragsfreie Fortführung / Ruhen des Vertrages

     

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit möchte ich den/die Versicherungsvertrag/-verträge zum …  beitragsfrei fortführen. Also bis auf weiteres keine weiteren Beiträge im Rahmen der Entgeltumwandlung leisten. Ich bitte um entsprechende schriftliche Bestätigung.

    Begründung: Durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) wurde die volle Verbeitragung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteilen für Direktversicherungen eingeführt. Dies sind derzeit annähernd 20 Prozent. Eine Fortführung des Vertrages ist unter diesen Bedingungen deshalb für mich wirtschaftlich unattraktiv. Sollte die Mehrfachverbeitragung gestoppt werden oder die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von Betriebsrenten auf den Arbeitnehmeranteil verringert oder wie bei Riester gleichgestellt, kann ich mir eine weitere Fortführung des Vertrages durchaus vorstellen.

     

    Mit freundlichen Grüßen

     

     

    Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

  • Newsticker und Medienschau

    Newsticker und Medienschau

    Die Altersvorsorge ist in Bewegung. Nahezu täglich gibt es Neues zu Rente, Steuern und Versicherungen. Wir fassen das Wichtigste zusammen in Form eines Newsticker kombiniert mit einer Medienschau.

    Wir fassen redaktionell Aussagen von Zeitungen, Zeitschriften, Radio und Fernsehen zusammen, komprimieren und kommentieren Artikel und Beiträge – und bauen Tweets und Posts ein. Aus vielen Mosaiksteinen ergibt sich ein Bild über das, worüber zurzeit diskutiert wird.

    NewsTicker | Medienschau

    +++ 23. Mai 2022 – 06:36: Die “Badische Zeitung” zitiert den Ärzteverband, der vor einer “Ruhestandswelle” – und fordert mehr Studienplätze” warnt. Rund 54 000 berufstätige Ärztinnen und Ärzte seien laut Bundesärztekammer zwischen 60 und 65 Jahre, etwa 35 500 über 65 Jahre alt, erläuterte Verbandschefin Susanne Johna am Samstag in Bremen die Dimension. “Das heißt, dass knapp 90 000 Ärzte aus allen Versorgungsbereichen in nächster Zeit altersbedingt aus dem Beruf ausscheiden werden.”

    +++ 23. Mai 2022 – 06:32: “So retten Sie Ihre Rente”, schreibt “T-Online”. Die Rente ist alles andere als sicher. Private Vorsorge tut not. Viele klassische Altersvorsorge-Produkte bieten aber eher keine Lösung mehr. Wie es einfacher und besser geht, lesen Sie hier.

    +++ 21. Mai 2022 – 16:17: “Jedem 7. Beschäftigten droht Rente unter Grundsicherung”, schreibt die “Welt”.  twa jedem siebten Beschäftigten mit einem Vollzeitjob in Sachsen droht eine Rente unterhalb des Grundsicherungsniveaus (747 Euro im Monat). In der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des Leipziger Bundestagsabgeordneten Sören Pellmann (Linke) listet das Bundesarbeitsministerium für Sachsen 141.827 Arbeitnehmer auf, die derzeit zu wenig verdienen, um nach 45 Jahren eine Rente oberhalb dieses Levels zu bekommen.

    +++ 21. Mai 2022 – 16:06: “TK-Chef erwartet deutliche Beitragserhöhung bei gesetzlichen Krankenkassen”, schreibt web.de. Der Chef der Techniker Krankenkasse (TK), Jens Baas, geht von einer Erhöhung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenkasse um rund einen Prozentpunkt aus. “Wenn die Politik nicht gegensteuert, wird der Durchschnittsbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung um einen ganzen Prozentpunkt steigen müssen. Das ist viel”, sagte er dem “Spiegel” laut Vorabmeldung vom Samstag. “2023 merkt jeder, dass wir in den vergangenen Jahren zu viel Geld ausgegeben und kein nachhaltiges Gesundheitssystem aufgebaut haben”, fügte er hinzu.

    +++ 20. Mai 2022 – 13:46: „She speaks finance” (Podcast auf DasInvestment). Riester ist oft Mist, aber was sind die Alternativen? Am 11. Mai ging es in der zweiten Folge des DI-Podcasts „She speaks Finance“ vor allem um Versicherungen und über den (Un-)Sinn von Altersvorsorgeprodukten wie Riester. Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg weiß genau, worauf es bei diesen Produkten ankommt. Highlights aus dem Gespräch. Junge Leute sollten keine neuen Riester-Verträge abschließen. „Bei jungen Leuten, die heute vor der Entscheidung stehen, würde ich grundsätzlich von einem Riester-Vertrag abraten und stattdessen darauf hoffen, dass unsere Bundesregierung in den nächsten Jahren mal ein vernünftiges Altersvorsorgekonzept entwirft, mit dem man wirklich gescheit etwas für die Altersvorsorge machen kann“, so Klug.

    +++ 20. Mai 2022 – 12:07: Die Inflation frisst alles auf – der “Tagesspiegel” (hinter der Bezahlschranke) befasst sich mit Inflation und Altersvorsorge. Je höher die Inflation, desto schwieriger die Vermögensbildung fürs Alter. Helfen höhere Zinsen? Ein Blick auf Riester, Lebensversicherungen und Co. Die gesetzliche Rente magert immer mehr ab, die private Zweitrente leidet seit Jahren unter der fortgesetzten Zinsebbe. Doch nun steht wohl die Zinswende bevor. Im Hoch- oder Spätsommer könnte die Europäische Zentralbank sich ihrer US-Kollegin Fed anschließen und die Zinszügel erstmals seit Jahren wieder anziehen. Der Markt nimmt dies teilweise bereits seit Monaten vorweg: Bei Anleihen etwa sind die Renditen bereits massiv gestiegen. Was bedeutet dies für die Altersvorsorge? Licht und Schatten liegen hier eng beieinander.

    +++ 20. Mai 2022 – 12:04:  Der DGB ist “Für ein starkes Sicherungssystem im Alter” –  Die rentenpolitischen Forderungen des DGB wurden auf dem 22. Ordentlichen Bundeskongress bekräftigt und ausgebaut. Ziel des DGB bleibt, das deutsche Alterssicherungssystem wieder stark und zukunftsgerecht aufzustellen. Dazu muss die gesetzliche Rente gestärkt werden. Nur so kann verlässlich, solidarisch und finanzierbar eine auskömmliche Absicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erreicht werden. Der Bundeskongress hat die Position des DGB bekräftigt, eine gesetzliche Pflicht zur zusätzlichen Altersvorsorge zulasten der Arbeitnehmer*innen und der bestehenden Betriebsrentensystemen abzulehnen (Obligatorien); dies schließt Verpflichtungen mit Abwahlrecht (opt-out) ein. Auch muss die bestehende Diskriminierung in der steuer- und beitragsrechtlichen Behandlung von umlage- oder mischfinanzierten betrieblichen Altersversorgungssystemen gegenüber den rein kapitalgedeckten Systemen endlich beendet werden. Es ist nicht akzeptabel, dass diese Alternativen doppelt belastet und damit politisch beschädigt werden.

     

     

     

     

    Bild von kalhh auf Pixabay

  • Ampel verkauft Rentner für dumm

    Ampel verkauft Rentner für dumm

    Alle bekommen 300 Euro Energiegeld, außer Rentner. Mit einem Trick lässt sich der Ausschluss umgehen, um auch als Rentner an das Geld zu kommen. Rentner müssen sich dennoch für dumm verkauft vorkommen.

    „Too late and too little“, sprich zu spät und zu wenig, was sich auf das Energiegeld bezieht. Rentner und Studenten bleiben außen vor. Was für ein Schwachsinn. Wer als Rentnerin und als Rentner dennoch in den Genuss des Energiegeldes kommen will, muss den Staat austricksen. Wie kommen Rentner doch noch an die von der Bundesregierung beschlossene 300-Euro-Energiepreispauschale? Dafür müssen Rentner tricksen. Wie das geht, hat CDU-Finanzexpertin Antje Tillmann in „Bild“ verraten. Denn, das Energiegeld sollen nur einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen bekommen.

    Die Ampel-Koalition will, so die Absicht, mit dem Entlastungspaket des Bundesfinanzministers Christian Lindner den „Teuer-Schock als Folge des Ukraine-Kriegs abfedern“ – und der „Teuer-Schock“ trifft auch und gerade Rentner. „Eines der wichtigsten Maßnahmen im Entlastungspaket der Bundesregierung ist die Zahlung einer Energiepauschale. Jeder einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige, der in den Steuerklassen 1-5 einsortiert ist, soll eine Pauschale von einmalig 300 Euro brutto bekommen“, wie die „Südwest Presse“ schreibt. So ist es auch in dem Koalitionspapier definiert.

    Für dumm verkauft

    Wie funktioniert der Trick der CDU-Finanzexpertin?  Antje Tillmann rät Rentnern, sich beispielsweise als Minijobber wieder anstellen zu lassen – und wenigsten einmal im Jahr für einige Stunden zu arbeiten. Die Kinder könnten Oma oder Opa beispielsweise als Minijobber anmelden – und Oma oder Opa betreuen für einige Stunden die Enkelin oder den Enkel. Das könnte auch die Nachbarin oder der Nachbar sein, der die Rentnerin oder den Rentner kurzzeitig beschäftigt. Rentner könnten sich auch selbstständig melden und das beim Finanzamt anmelden, um so in den Genuss des Energiegelds zu kommen. Diese „Einkünfte“ geben Oma oder Opa in der Steuererklärung für 2022 an.  Damit sei der Anspruch auf das Energiegeld dokumentiert und die Rentnerin oder der Rentner bekommt die Energiepreispauschale ausbezahlt, so Tillmann.

    Laut Finanzministerium sei es ausreichend, nur einen Tag eine Beschäftigung auszuüben, um auf der Liste der Begünstigten zu landen, so „ntv“. Nach dem Regierungsentwurf würden auch „alle in diesem Jahr geringfügig Beschäftigten von der Energiepreispauschale – sowohl die 455-Euro-Minijobber wie auch kurzfristig (geringfügig) Beschäftigte – unabhängig von der genauen Art der Besteuerung“, so der Nachrichtensender. „Ein Dienstverhältnis kann auch eine geringfügige Beschäftigung sein; Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Angehörigen ist aber in jedem Fall, dass es ernsthaft vereinbart und entsprechend der Vereinbarung tatsächlich durchgeführt wird“, so das Finanzministerium „Bild“ gegenüber. Am besten ist es, das Entgelt wird überwiesen, damit haben die Rentner mit dem Kontoauszug einen Beleg.

    Dumm verkaufen als Methode

    Übrigens, ist das ja nicht das erste Mal, dass Rot-Grün die Bürger für dumm verkauft. Das war auch schon so bei der Einführung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes, als die damalige Schröder-Regierung Direktversicherten über Nacht ein Drittel ihrer Altersvorsorge abgezwackt hat. Leider macht die FDP dieses Mal bei der Verdummunngsaktion eifrig mit.

    Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht – warum den Rentner das Energiegeld einfach mit der Rente auszahlen? Genau das fordert Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU).  „Sie sollten die volle Energiepreispauschale von 300 Euro bekommen – als Pauschale direkt mit der Rente ausgezahlt“, schreibt T-Online. Wie es scheint, entwickelt sich das Energiegeld als Bürokratiemonster mit hohem Verwaltungsaufwand für die Finanzämter: er Missbrauch durch doppelte Auszahlung: Die Energiepreispauschale sorgt weiter für hitzige Debatten. Obwohl mit dem Kabinettsbeschluss das Entlastungspaket 2022 in den Startlöchern steht und die deutschen Arbeitnehmer sehnsüchtig auf die 300 Euro als Ausgleich für die gestiegenen Energiekosten warten, klemmt es noch bei der konkreten Umsetzung. „Bei der geplanten Auszahlung der Energiepreispauschale besteht noch eine Vielzahl von Problemen“, warnte die finanzpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Antje Tillmann. Die Kosten und der Aufwand in der Bürokratie seien unverhältnismäßig hoch. Wackelt das Projekt noch?

  • Mit Elan für den Stopp der Doppelverbeitragung

    Mit Elan für den Stopp der Doppelverbeitragung

    Mit großem Elan geht der Direktversicherungsgeschädigten e.V. (DVG) in diesem Jahr seine Ziele an. „Es geht uns vor allem um den sofortigen Stopp der Doppel- und Mehrfachverbeitragung – das ist ein Betrug an uns und eine himmelschreiende Ungerechtigkeit“, so Reiner Korth, neu gewählter Bundesvorsitzender des DVG (bislang Stellvertreter ohne Bundesvorsitzenden), auf der DVG-Delegiertenversammlung in Kassel an diesem Wochenende.

    Mit überwältigender Mehrheit sind dabei die vom Vorstand vorgeschlagenen Ziele und Forderungen von den rund 80 Delegierten der 3.700 DVG-Mitglieder aus der gesamten Republik an die Politik beschlossen worden. Einige DVG-Posten wurden neu besetzt.

    Stopp der Doppelverbeitragung

    „Die Bretter, die es zu bohren gilt, sind in unserem Fall offenbar besonders dick, denn trotz Zusage der Ampel-Koalitionäre ist unser Anliegen aus dem Koalitionsvertrag gestrichen worden. Dabei geht es doch ganz einfach: bei Riester vor drei Jahren wurde es spielend leicht behoben“, sagte Reiner Korth unter großer Zustimmung der Delegierten.

    Seit 2004 müssen Direktversicherte, die privat vorgesorgt haben, nochmals annähernd 20 % ihrer Altersversorgung an die Krankenkasse entrichten – wegen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG), das SPD, Grüne und CDU/CSU 2003 beschlossen hatten. Altersvorsorge wird damit zum Minus-Geschäft.

    Besonders hart trifft es die rund 6,3 Millionen Direktversicherten, die ihre Verträge vor 2004 unter anderen Voraussetzungen abgeschlossen hatten. Rot-Grün-Schwarz beschloss das GMG in einer Nacht-und-Nebel-Aktion – rückwirkend, ohne Bestandsschutz und ohne Übergangsfrist. Viele Direktversicherte zahlen doppelt Sozialbeiträge: in der Einzahl- und Auszahlphase. Dieselbe Abgabe trifft auch 6,5 Millionen Betriebsrentner.

    Die Politik muss handeln

    „Bei rund 13 Millionen Geschädigten können wir vom DVG ja nicht ganz falsch liegen – die Politik muss handeln, und zwar jetzt“, unterstrich Jörg Kotter, neuer stellvertretender Bundesvorsitzender. „Betrug bleibt Betrug, und ein Vertrag ist ein Vertrag (Pacta sunt servanda – Verträge sind einzuhalten). Wir haben ihn vor 2004 abgeschlossen, und er ist im Nachhinein gebrochen worden!“, so Kotter weiter.

    „Die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und deren starke Lobby scheinen auf die Politik großen Einfluss zu haben, denn die GKV will auf unsere doppelt entrichteten Beiträge einfach nicht verzichten“, sagte Michael Kröner, neuer Schatzmeister des DVG. „Für ihre Lobby-Verbände geben sie horrende Summen aus, das Geld wäre aber für niedrigere Beitragssätze viel besser angelegt – auch das muss einmal mal ganz deutlich angesprochen werden!“, betonte Michael Kröner.

    Nichts als Schikane

    „Bei den vielen Fremdleistungen, die der Rentenkasse und den Gesetzlichen Krankenkassen zugemutet werden (man verweise nur auf die Aufnahme von zigtausend Flüchtlingen) spielen unsere Doppel- und Mehrfachverbeitragungen in der Gesamtrechnung keine große Rolle mehr. Das ist festgeschriebene Schikane, die aber für viele unserer DVG-Mitglieder existentielle Folgen hat, das darf man nicht übersehen. 20 Prozent der Auszahlungen, die sich die Bürger vom Mund abgespart haben, sind einfach futsch, vom Staat geklaut, zwangsweise vereinnahmt“, so Reiner Korth.

    Auf der anderen Seite werden gemäß 7. Versorgungsbericht der Bundesregierung (18. März 2020) bei den Beamten-Pensionskassen mit 639 Milliarden Euro (allein vom Bund, ohne Länder und Kommunen) immense Steuergelder gehortet. Das Renten- und Pensionssystem ist grob ungerecht und geht ganz klar auf Kosten der Renten-Beitragszahler.

    Probleme werden noch größer

    Die Baby-Boomer kommen aber jetzt erst in Rente – die Problematik für die Politik werde immer größer, so der DVG. „Das Problem muss gelöst werden, sonst kippt die Stimmung und die Solidarität für den Staat auch in diesem Feld“, so Reiner Korth am Ende der konstruktiven und richtungsweisenden DVG-Delegiertenversammlung.

    Forderungen des DVG

    Die Forderungen, die von der DVG-Delegiertenversammlung in Kassel ausgehen, sind eindeutig:

    – sofortiger Stopp der Mehrfachverbeitragung
    – Halbierung der KV- und PV-Beiträge von Betriebsrenten auf Arbeitnehmeranteil
    – Gleichstellung der Direktversicherung wie bei Riester
    – Finanzielle Entschädigung für die Betroffenen, in deren Verträge mit dem GMG rückwirkend eingegriffen wurde

    Der DVG werde weiterhin mit großem Nachdruck bei Politikern, der breiten Öffentlichkeit sowie der Presse vorstellig werden; eine weitere Kundgebung in Berlin wie im Herbst 2021 sei nicht ausgeschlossen. Außerdem sind für diesen Herbst zwei Vorträge/Symposien in Frankfurt/Main und Leipzig vorgesehen. Dabei gehe es auch um eine grundlegende Rentenreform und die Abschaffung des Zwei-Klassensystems in der Rente bzw. bei Pensionen. Mit insgesamt 21 Millionen RentnerInnen in Deutschland könne man nicht so umspringen wie aktuell beim Entlastungspaket: Bei den 300 Euro für jeden Erwerbstätigen seien die RentnerInnen glatt vergessen worden. Die Saarlandwahl sei dafür die entsprechende Quittung gewesen. FDP und Grüne wurden abgewatscht – Klientelpolitik sei bei einem Drittel der Wahlbevölkerung nicht gerne gesehen, so der DVG.

    Wahlentscheidungen der DVG-Mitgliederversammlung 2021:

    Der gewählte Vorstand

    Reiner Korth, (neuer) Bundesvorsitzender, Geeste

    [bislang Stellvertreter ohne Bundesvorsitzenden; Der Mit-Vereinsgründer und damalige Bundesvorsitzende Gerd Kieseheuer war vor zwei Jahren zurückgetreten und ist seit vergangenem Jahr Ehrenvorsitzender des DVG.]

    Jörg Kotter, (neuer) Stellvertretender Bundesvorsitzender/ IT-Beauftragter, Butzbach
    Michael Kröner, (neuer) Schatzmeister, Neuwied
    Günter Dehlen, Schriftführer/Dokumentenmanagement, Oberhausen

    Beisitzer

    Helmut Achatz, Beisitzer Kommunikation, München-Olching
    Reinhold Birth, Beisitzer, Hohnhorst
    Dr. Rainer Ochmann, Beisitzer, Bremen
    Werner Partschefeld, Beisitzer, Chemnitz
    Ingrid Wulff, Social Media, Hamburg

    Hintergrund zum DVG

    „Wir sind viele, wir sind laut, weil Ihr unsere Rente klaut!“ – so der DVG auf seinen nimmer endenden Aktionen. Im Oktober 2015 gründete sich der Verein „Direktversicherungsgeschädigte e.V.“, um die Interessen aller besser zu vertreten, die sich von der Politik um große Teile ihrer Altersvorsorge geprellt fühlen.

    Aus 40 sind mittlerweile 3.700 Mitglieder geworden – und der DVG wächst weiter, da nun viele Verträge zur Auszahlung kommen und die meisten Betroffenen erst jetzt von der ungerechtfertigten Zahlung der Sozialabgaben an die Krankenkassen erfahren.

    Der DVG verschafft sich Gehör in Politik und Medien. Mit Kundgebungen und Aktionen in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart, München, Dresden, Wiesbaden, zweimal in Erfurt und auf dem Hambacher Schloss sowie zuletzt vor dem Brandenburger Tor in Berlin wie auch bei vielen Info-Veranstaltungen hat der DVG die Öffentlichkeit wachgerüttelt; überall in Deutschland bildeten sich Regionalgruppen.

    Der DVG hat es erreicht, dass die schwarz-rote Koalition zum 1. Januar 2020 einen Freibetrag von 159,25 Euro (aktuell 164,50 Euro) eingeführt hat. Erst ab diesem Betrag werden Direktversicherungen und Betriebsrenten voll verbeitragt. Aber das Unrecht ist damit nicht beseitigt. Die Doppelverbeitragung könnte auf einen Schlag beendet werden wie vor drei Jahren (2019) bei den Riesterverträgen – und das komfortabel nach § 40 b EkStG (Einkommensteuergesetz).
    www.dvg-ev.org

  • Schröder verhöhnt Altersvorsorger

    Schröder verhöhnt Altersvorsorger

    Der Würzburger Versicherungsmakler BVUK hat sich mit dem Falschen eingelassen – mit „Gazprom-Ganoven“ Gerhard Schröder. Jetzt wollen Altersvorsorger nichts mehr mit dem Putin-Freund zu tun haben.

    Ausgerechnet Ex-Kanzler Gerhard Schröder sollte beim Verband betriebliche Versorgungswerke für Unternehmen und Kommunen, kurz BVUK, als Aushängeschild für die Altersvorsorge herhalten, ausgerechnet Putins Busenfreund und Agenda-2010-Initiator sollte die betriebliche Altersvorsorge voranbringen. Aber gerade dieser Gerhard Schröder war es, der in den Jahren 2003 bis 2005 die Altersvorsorge demontiert hat.

    Schröder wird zur Unperson

    Insofern war es wohl keine gute Idee des BVUK Ex-Kanzler Schröder für die Öffentlichkeitsarbeit in Sachen betriebliche Altersvorsorge einzuspannen. Schröder war es, der im Rahmen der Agenda 2010 mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) Millionen von Betriebsrentner um annähernd ein Fünftel ihre Altersvorsorge gebracht hat, denn sie müssen seitdem zu Rentenbeginn die vollen Kranken- und Pflegebeiträge zahlen – und das über einen Zeitraum von zehn Jahren. Für Direktversicherte macht das beispielsweise durchaus Zigtausende aus. Das Perfide, das GMG wurde rückwirkend ohne Übergangsfrist und ohne Vorwarnung von der damaligen rot-grünen Koalition unter Schröder eingeführt.

    Altersvorsorger verhöhnt

    Es wäre am BVUK als Lobbyverband für die Belange der Betriebsrentner gewesen, sich für die Abschaffung dieser Abzocke einzusetzen, schließlich betreibt der BVUK nach eigenem Bekunden als „Interessenverband Lobbyarbeit für die Absicherung bei Berufsunfähigkeit und der kapitalgedeckten betrieblichen Altersabsicherung“. Von „Absicherung“ kann aber keine Rede mehr sein, wenn den Betriebsrentner am Ende ein Fünftel ihrer Vorsorge fehlt.

    Davon war aber über viele Jahre nichts zu hören oder zu lesen. Und dann ausgerechnet „Gazprom-Ganove“ Schröder als Förderer der betrieblichen Altersvorsorge in den Vorstand zu berufen, ist ein Schlag ins Gesicht von Millionen betrieblicher Altersvorsorgern.

    briefkopf bvuk
    Im Jahresbericht 2021 des BVUK vom Februar 2022 an das Lobbyregister des Bundestags war Gerhard Schröder immer noch als Vorstandsmitglied aufgeführt

    Putins Busenfreund

    Vermutlich hätte die BVUK Putins Busenfreund und bis Februar 2022 Vorstandsmitglied am liebsten sang- und klanglos aus der Schusslinie genommen. Das ging aber nicht mehr, da sich Schröder weiter öffentlichkeitswirksam für den Despoten Wladimir Putin einsetzte. So richtete sich der Fokus auch auf Schröders sonstigen Pöstchen, darunter dem beim BVUK, wie „Main-Post“ und „Wirtschaftswoche“ berichteten.

    Gemeinsame Sache mit Kriegsverbrecher

    Parteiausschlussverfahren läuft

    Übrigens, wegen seiner hartnäckigen Busenfreundschaft zu Tyrann Putin wird „Gazprom-Ganove“ Schröder einem Artikel der „Welt“ zufolge am 31. März 2022 aller Voraussicht nach die Ehrenbürgerwürde von Hannover aberkannt. Auch die SPD möchte Genosse Schröder lieber heute als morgen loswerden. Das Parteiausschlussverfahren beim SPD-Unterbezirk Hannover sei bereits in Gang gesetzt.

     

    Foto: Imago Images

  • Lobbyist Schröder geschasst

    Lobbyist Schröder geschasst

    Ex-Kanzler und Lobbyist Gerhard Schröder ist vom Würzburger Versicherungsmakler BVUK als Vorstand geschasst worden – eine Genugtuung für alle Altersvorsorger.

    Plötzlich ist der Ukraine-Krieg auch Thema für alle, die eigenverantwortlich über den Betrieb fürs Alter vorsorgen oder vorgesorgt haben, denn Ex-Kanzler und Putin-Freund Gerhard Schröder, der bislang Lobby-Arbeit für die Würzburger BVUK gemacht hat, ist weg. Das Kürzel BVUK steht für „Betriebliche Versorgungswerke für Unternehmen und Kommunen“, dahinter verbirgt sich die BVUK GmbH. Bei dieser Maklerfirma war Ex-Kanzler und Gas-Manager Schröder zum 1. Januar 2020 eingestiegen, um die „Rentenlücke zu schließen und für die Schaffung optimaler Voraussetzungen, um drohende Altersarmut frühzeitig zu verhindern“, so schrieb die BVUK damals selbst in ihrer Pressemitteilung. Er war somit ihr oberster Lobbyist.

    Offensichtlich war es der BVUK dann doch zu peinlich, mit Putins Busenfreund für die betriebliche Altersvorsorge zu werben, wie die „Main-Post“ berichtet. Die „Wirtschaftswoche“ hat bereits davor über Schröders Abgang bei BVUK berichtet. „Focus“ listet darüber hinaus auf, wo Schröder noch überall als Lobbyist gearbeitet hat, darunter beim Tunnelbohrmaschinenbauer Herrenknecht, wo er sogar stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender war. Der BVB entzog laut “Focus” dem Lobbyist Schröder die Ehrenmitgliedschaft. Der Entschluss sei einstimmig getroffen worden, so Vereinspräsident Dr. Reinhard Rauball. Der BVB teilte Lobbyist Schröder “Focus” zufolge den Entschluss in einem persönlichen Gespräch mit. Damit nicht genug, der SPD-Kreisverband Heidelberg habe nun zumindest offiziell einen Antrag auf Partei-Ausschluss des Putin-Busenfreunds gestellt.

    Lobbyist für Betriebsrenten

    buchcover
    Schröders Buch

    Gerhard Schröder war von 1998 bis 2005 Bundeskanzler. Unter seiner Regierung wurde die Agenda 2010 beschlossen, die für viele, darunter auch Betriebsrentner und Direktversicherte  Ungerechtigkeiten brachte und immer noch bringt. In seinem Buch lobt der Lobbyist seine Reformen, darunter auch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz, das Millionen kalt enteignet. Er ist noch immer von seinen Entscheidungen aus den Jahren 2002 und 2003 überzeugt.

    „Entscheidungen – mein Leben in der Politik“
    Hoffmann und Campe
    ISBN: 978-3-455-85074-1

     

    Eben dieser Gerhard Schröder sollte die Altersvorsorge als Lobbyist retten, der sie damals während seiner Regierung zusammengestutzt hat. Die rot-grüne Koalition hat unter seiner Ägide das Rentenniveau abgesenkt und zusammen mit der Union das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) erlassen, mit dem Betriebsrentner und Direktversicherte doppelt verbeitragt werden, so dass für sie betriebliche Altersvorsorge zum Minusgeschäft wird. Eben dieser Gerhard Schröder sollte 17 Jahre später, die Altersvorsorge retten. Das ist schon ein starkes Stück. Offensichtlich glaubt der Ex-Kanzler, die Abgezockten haben vergessen, wie durch das GMG rückwirkend in ihre Verträge eingegriffen wurde – zu ihrem Nachteil. Sie werden indes jeden Monat an das GMG erinnert, denn sie müssen die vollen Krankenkassen- und Pflegebeiträge abführen – bei einer einmaligen Kapitalauszahlung Monat für Monat zehn Jahre lang, bei einer monatlichen Betriebsrenten ein Leben lang.

    Aushängeschild des BVUK

    Schröder sollte der BVUK als Lobbyist helfen, den Unternehmen betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung schmackhaft zu machen. Er war sozusagen das Aushängeschild der BVUK und ihr oberster Lobbyist. Unter der Regierung Schröder warben die Sozialdemokraten offensiv für die betriebliche Altersvorsorge mit dem Effekt, dass Millionen eine entsprechende Direktversicherung abgeschlossen haben.

    Gesetz 2003 durchgedrückt

    Nur 29 Werktagen – in der Vorweihnachtszeit, mit Weihnachten und Sylvester – lagen zwischen der Gesetzesverkündung (Freitag, 14. November 2003) und dem Inkrafttreten am 1. Januar 2004 (Donnerstag) für das umfangreiche, verklausulierte und undurchschaubare „Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-Modernisierungsgesetz ­GMG), welches ausschließlich und ohne die geringste Einschränkung zu Lasten der Versicherten eingerichtet wurde, so steht’s in der „Geschichte einer staatlichen Enteignung“ auf den Seiten des DVG. Gegen diese Ungerechtigkeit kämpft der Verein der Direktversicherungsgeschädigten seit mittlerweile sieben Jahren.

    Bilder: Hoffmann und Campe

  • Betriebliche Altersvorsorge braucht Reform

    Betriebliche Altersvorsorge braucht Reform

    So wie die betriebliche Altersvorsorge zurzeit läuft, ist sie meist ein Minus-Geschäft. Die Verbraucherzentrale fordert eine Reform. Vor allem müssen die Versicherer verbannt werden.

    Wenn die betriebliche Altersvorsorge (bAV) nicht grundlegen reformiert wird, laufen viele Beschäftigten ins Messer – sie erwartet Altersarmut im Ruhestand. Viele zu lange haben die Versicherer viel zu viel Geld bei der bAV abgeschöpft. Das muss aufhören. Ohne umfassende Reform drohe den Beschäftigten schwerwiegende Nachteile, so die Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv).

    Eine Reform ist überfällig

    Aus Verbrauchersicht müsse die betriebliche Altersvorsorge demnach in mindestens drei Bereichen reformiert werden:

    • bei der Sozialabgabenfreiheit der Entgeltumwandlung,
    • bei der eingeschränkten Mitnahmemöglichkeit bei einem Arbeitgeberwechsel (“Portabilität”) und
    • bei der Altersvorsorge in Form einer Lebensversicherung.

    Diese Probleme in der betrieblichen Entgeltumwandlung müssten nach Ansicht der VZBV dringend behoben werden.

    Wenn Arbeitnehmer ihre betriebliche Altersvorsorge selbst finanzieren, in dem sie einen Teil ihres Gehalts per Entgeltumwandlung fürs Alter einzahlen, so hat das drei  entscheidende Nachteile:

    1. So müssten Auszahlungen aus der bAV nachgelagert, also beim Rentenbezug, versteuert werden. Es finde also nur eine Steuerstundung statt.
    2. Zudem falle die Pflicht zur Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen nicht weg, „sondern wird verlagert“, kritisiert der VZBV. Denn die Beschäftigten müssten im Rentenalter jetzt die kompletten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung allein aufbringen.
    3. Sie reduzieren damit ihre gesetzliche Rente, wodurch das Sozialversicherungssystem geschwächt werde.

    Eine betriebliche Altersversorgung, „die dazu führt, die gesetzliche Rente zu schwächen, ist nicht sinnvoll“, heißt es in dem Positionspapier des VZBV.

    Wenn der Betrieb nicht signifikant dazuzahlt, lohnt sich eine bAV nicht. Der Rechtsanspruch auf eine bAV dürfe deshalb nicht bloß im Abschluss eines Vorsorgevertrags über den Betrieb sein, so der VZBV. Vielmehr müssten Arbeitgeber einen signifikanten Beitrag zur Finanzierung leisten, fordern die Verbraucherzentralen.

  • Misstraut dem Staat in punkto Altersvorsorge

    Misstraut dem Staat in punkto Altersvorsorge

    Wenn der Staat klamm ist, macht er Schulden oder enteignet seine Bürger entschädigungslos. Gerade bei der Altersvorsorge ist Misstrauen angebracht. Direktversicherte können ein Lied davon singen.

    Alle, die eine Direktversicherung haben, wissen wie wenig vertrauenswürdig der Staat ist. Die damalige  rot-grüne Regierung unter dem SPD-Kanzler Gerhard Schröder – mit aktiver Beihilfe von CDU/CSU – hat 2003 rückwirkend per Gesetz eingeführt, dass Millionen von Altersvorsorgern um annähernd 20 Prozent enteignete und immer noch enteignet. Alle Klagen liefen bis heute ausnahmslos ins Leere. Direktversicherte laufen vergeblich gegen den ihrer Meinung nach Bruch des Rückwirkungsverbots Sturm. Erst im Juli 2020 scheiterte der Rentner Herbert Heins in Kassel vor dem Bundessozialgericht (BSG) mit seiner Klage gegen den Vollbeitrag auf seine Direktversicherung. Das heißt, er muss auch weiterhin den doppelten Beitrag an die Kranken- und Pflegekasse zahlen, obwohl es bei Vertragsabschluss seiner Direktversicherung  keine Beitragspflicht gab.

    Misstrauen ist angebracht

    Mit “pacta sunt servanda”, sprich Verträge sind einzuhalten, ist das so eine Sache. Die Techniker Krankenkasse (TK) – und gegen sie richtete sich Heins‘ Widerspruch – schreibt ihren Mitgliedern immer wieder, die gegen die Verbeitragung ihrer Direktversicherung widersprechen, „dass Regelungen mit Rückwirkung grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig sind und dem rechtsstaatlichen Vertrauensschutzprinzip entsprechen, wenn das schutzwürdige Bestandsinteresse des Einzelnen die gesetzlich verfolgten Gemeinwohlinteressen bei der gebotenen Interessenabwägung nicht überwiegt“. Das heißt im Umkehrschluss: Der Staat, in dem Fall der Gesetzgeber, darf per Sozialgesetz alles, auch rückwirkend enteignen – und er wird von den Gerichten darin bestätigt. Also, von wegen “pacta sunt servanda”. Da können die Geschädigten noch so viel klagen, es wird immer wieder darauf hinauslaufen, dass sie mit diesem Satz vor Gericht abgeschmettert werden.

    Das Thema “Vertrauensschutz” ist selbst für Juristen ein kniffliges Problem, denn sie unterscheiden zwischen “echter” und “unechter” Rückwirkung. Davon leiten sie ab, ob es zulässig ist Verträge auch rückwirkend zu brechen. Patrick Birtel, Jahrgang 1985, Dozent an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz, ist dieser Frage nachgegangen und kommt zu  – für den Bürger – erschreckenden Erkenntnissen, die für Juristen examensrelevant sind: Zunächst werde das Vertrauen des Bürgers auf die Rechtslage oder auf Gesetze geschützt. Darauf sollte er sich jedoch nicht allzu sehr verlassen, das heißt, er muss dem Staat gründlich misstrauen.

    Wieso Vertrauensschutz?

    Der Vertrauensschutz wird aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 GG) hergeleitet. Da steht etwas von “demokratisch” und “sozial” drin. Was heißt das? “Sozial” bedeutet, “dass es dem Wohl der Allgemeinheit und insbesondere ärmeren oder schwächeren Menschen dient” liefern die Suchmaschinen als Antwort. Und was hat das mit dem rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot – pacta sunt servanda – zu tun? Zu prüfen sei, so erklärt Birtel, ob Gesetze ihre Wirkung auch für den Zeitraum vor ihrem Inkrafttreten entfalten können.

    Um es dem normalen Bürger nicht zu leicht zu machen, unterscheiden die Juristen zwischen “echter” und “unechter” Rückwirkung.

    Echte Rückwirkung

    “Eine echte Rückwirkung liegt vor, wenn der Gesetzgeber rückwirkend in einen bereits abgeschlossenen Sachverhalt eingreift, die Rechtsfolgen des Gesetzes also für einen vor der Verkündung beendeten Tatbestand gelten sollen”, so Birtels Erklärung. Die echte Rückwirkung sei “grundsätzlich ausgeschlossen und nur in streng umrissenen Ausnahmefällen zulässig”.

    Unechte Rückwirkung

    “Von unechter Rückwirkung spricht man, wenn eine Norm auf gegenwärtige noch nicht abgeschlossene Sachverhalte rückwirkend (der Tatbestand hat also schon begonnen) eingreift und damit die Rechtsposition nachträglich entwertet wird”, erklärt Birtel. Diese Art der Gesetzgebung sei grundsätzlich zulässig und nur in Ausnahmefällen unzulässig, weil es keinen generellen Vertrauensschutz auf den Fortbestand von Gesetzen gebe und der Staat durch Änderungen die Möglichkeit haben müsse auf das aktuelle Geschehen und weitere Bedürfnisse zu reagieren. Unzulässigkeit könne jedoch vorliegen wenn:

    1. das Gesetz einen Eingriff vornimmt, mit dem der Betroffene nicht rechnen musste und demzufolge auch in seinem Verhalten nicht einplanen musste. Ein Beschluss im Bundestag oder eine öffentliche Diskussion über Reformen werden als ausreichend erachtet, um das Vertrauen des Bürgers zu zerstören. In diesem Fall musste der Betroffene mit der Änderung rechen.

    sowie kumulativ

    2. das Vertrauen des Bürgers schutzwürdiger ist als das mit dem Gesetz verfolgte Anliegen. Das lässt sich am besten mit einer Verhältnismäßigkeitsprüfung im engeren Sinne (Angemessenheit) überprüfen. Auf der einen Seite steht demnach der Vorteil, den sich der Staat durch das Gesetz verschafft und auf der anderen Seite die Entwertung der Rechtsposition.

    Zum Teil könne es wegen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit notwendig sein, dass der Gesetzgeber eine Übergangsregelung schafft. “Kann” heißt nicht “muss”, wie die Direktversicherungsgeschädigten nur zu gut wissen.

    Wer die Erklärung der “unechten Rückwirkung” verinnerlicht, begreift, dass das Sozialrecht fast alles darf, wenn es um das Gemeinwohlinteresse geht. Darauf werden sich die Richter immer wieder zurückziehen und entsprechende Klagen abweisen.

     

    Vorsicht vor Vertragsabschluss!

    Was lernen wir daraus: Vorsicht vor Vertragsabschluss! Was ein Altersvorsorger heute an Sozialversicherung und Steuern spart, muss er dann in der Renten berappen. Der Staat schenkt ihm nichts. Wer eine Direktversicherung abschließt, spart zwar heute, muss aber im Alter als gesetzlich Krankenversicherter, wenn er auf das Geld angewiesen ist, den volle Krankenkassenbeitrag plus Zusatz- und Pflegebeitrag zahlen. Das sind immerhin zurzeit noch annähernd 20 Prozent, könnten aber in zehn, 20 oder gar 30 Jahren locker 25 Prozent und mehr sein. Der vom DVG erkämpfte Betriebsrentenfreibetrag von zurzeit 164,50 Euro ist nur eine kleine Erleichterung und gilt auch nicht für den Pflegebeitrag, der sich mit großer Wahrscheinlichkeit von heute 3,05 Prozent (3,3 für Kinderlose) in den kommenden Jahren verdoppeln wird. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag hat sich ja schon auf 1,3 Prozent erhöht.

    BSG
    Zuschauer in der Verhandlungspause beim BSG                                       Bild: Reiner Korth

     

    Der Staat, in dem Fall der Gesetzgeber, darf per Sozialgesetz alles, auch rückwirkend enteignen – und er wird von den Gerichten darin bestätigt. Bislang liefen ausnahmslos alle Klagen ins Leere.

    Herbert Heins im Sitzungssaal des BSG                                                                   Bild: Reiner Wellmann

     

    Das „Hamburger Abendblatt“ schreibt ganz richtig: „Das Urteil hat weitreichende Folgen“. Durch das Billigen dieser Praxis hat das oberste Sozialgericht der Abzocke durch Staat und Krankenkassen endgültig grünes Licht gegeben. Niemand darf mehr darauf vertrauen, dass sein Angespartes vor dem Staat sicher ist, weil der auch rückwirkend in Verträge eingreift und den Bestandsschutz aushebelt. Damit entfällt auch das letzte Argument für eine Direktversicherung. Das muss allen Jungen eine Lehre sein, die immer noch auf Direktversicherungen setzen. Staatliche Förderung betrieblicher Altersvorsorge hat damit ihren Sinn verloren, wenn daraus ein Minus-Geschäft wird. Es ist nur zu hoffen, dass das möglichst viele Junge begreifen und ihre betriebliche Altersvorsorge stilllegen und besser selbst privat vorsorgen.

    “Was ergibt das für einen Sinn, wenn der Gesetzgeber in der Einzahlungsphase das Sparen fördert durch reduzierte Abgabensätze (Pauschalbesteuerung), um  hinterher dem Sparer mehr abzunehmen als er als Förderleistung erhalten hat; das kann der Gesetzgeber nicht gewollt haben”, so Heins’ Anwalt Prof. Plagemann bei seinem Auftritt vor dem BSG am Mittwoch.

    Bilder: Reiner Korth/Reiner Wellmann/ Manfred Grund auf Pixabay

  • Legalisierter Betrug an Millionen Altersvorsorgern

    Legalisierter Betrug an Millionen Altersvorsorgern

    Lobbyisten der Krankenkassen haben es geschafft, dass eine rot-grüne Regierung 2003 – mit Hilfe der Union – Millionen von Altersvorsorgern  per Gesetz enteignete. Was hinter diesem legalisierten Betrug steckt.

    von Gerhard Kieseheuer und Bernd Krüger

    Bei rückwirkender Enteignung der Direktversicherungsgeschädigten (nach § 40b EStG) sprechen wir immer nur von der ungerechtfertigten Doppel-, Dreifach- oder Vierfachverbeitragung. Der gesetzlich legitimierte Betrug an uns beginnt aber schon viel früher, mit der Einbeziehung unserer vermeintlich privaten Kapitallebensversicherung in die Rechtsprechung des § 229 SGB V.

    Betrug an Millionen

    Es handelt sich hier um ein mit formalrechtlichen Winkelzügen abgesichertes Verbrechen, durchgeführt durch alte Lobby-Seilschaften im Bereich der Krankenkassen, Politiker der SPD, CDU, der Grünen und des BSG.  Alles niedergeschrieben in der Geschichte der Direktversicherung des Vereins Direktversicherungsgeschädigte e.V. Ich zitiere aus dem Schriftstück:

    Im letzten Quartal des vergangenen Jahrhunderts erklärten die Politiker, dass die Altersversorgung der Arbeitnehmer auf drei Säulen stehen sollte:

    • Säule 1: die staatliche Rente,
    • Säule 2. Die Betriebsrente (Goldene Fessel)
    • Säule 3: die private Vorsorge.

    Wenn ein Arbeitnehmer aus der 2. Säule eine Rente bekam, hatte er keinen Pfennig oder Cent dazu getan. Er bekam eine Betriebsrente, im Volksmund auch „goldene Fessel“ genannt. Alles von seinem Arbeitgeber finanziert, er bekam einen Versorgungsbezug bzw. eine Kapitalabfindung.

    Der Arbeitnehmer, der diesen betrieblichen Versorgungsbezug bekam, bezahlte bis 2004 seinen normalen Sozialbeitrag. Wenn er sich aber, nachdem der Versorgungsbezug eingetreten war, eine Kapitalabfindung auszahlen ließ, musste er 120 Monate Sozialabgaben zahlen. Hatte er aber vor Eintritt des Versorgungsbezugs eine Kapitalabfindung vereinbart, dann wurde ihm die ganze Summe brutto für netto ausgezahlt. Der Arbeitgeber brauchte keine Sozialabgaben zu zahlen.

    Was sind Direktversicherungen?

    Das bemängelten das BVerfG. Es kann nicht sein, dass auf Grund einer unterschiedlichen Auszahlungsart einmal Sozialabgaben gezahlt werden muss und einmal nicht. Diese Gesetzeslücke und nur diese Gesetzeslücke sollte und musste geschlossen werden.

    Mit Recht wurde das von den Gerichten bemängelt. Es kann nicht sein, dass auf Grund einer unterschiedlichen Auszahlungsart einmal Sozialabgaben gezahlt werden müssen und einmal nicht. Aus diesem Grund wurde der § 229 SGB V Punkt 143 wie folgt geändert:
    Nach dem Begriff > wiederkehrende Leistung < wurde die Ergänzung > oder ist eine solche Leistung vor Eintritt des Versicherungsfalls vereinbart oder zugesagt worden < eingefügt.

    Diese harmlose Erweiterung des § 229 SGB V Nr. 143 nehmen die Krankenkassen an 2004 zum Anlass, auch Kapitalzahlungen (nicht Kapitalabfindungen) aus Direktversicherungen, der 3. Säule, der privaten Vorsorge, zu Versorgungsbezügen zu erklären und Beiträge zu verlangen.

    Die Einbeziehung unserer privaten Altersvorsorge ist Betrug!

    Geschädigte demonstrieren

    Das wir zu Recht protestieren, bestätigt auch die damalige Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: In der 167. Plenarsitzung von 28.4.2016, Protokoll 18/167 erklärte sie, dass unsere DV (Altverträge vor 2002) nicht von der Gesetzesänderung erfasst worden ist. Als Vizepräsidentin des Bundestages hatte sie in der 167. Plenarsitzung am 28.4.2016 den Vorsitz. Im Protokoll 18/167 ist zu lesen.

    Vielleicht dient es auch zur Beruhigung der Gemüter, noch einmal darauf hinzuweisen, dass die Regelung auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes beruhte, das besagte, dass Einmalzahlungen und Rentenzahlungen gleichzustellen sind, weil das wirklich ungerecht war. Deshalb kamen diese Regelungen zustande.“

    Obwohl auch das BVerfG unsere Kapitallebensversicherung nicht zu den Versorgungsbezügen zählt, müssen wir zahlen. Das BVerfG sagt im Urteil 1 BvR 2137/06 ganz genau, was ein Versorgungsbezug ist:

    https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2008/02/rk20080228_1bvr213706.html

    In Randnummer 7 steht: Für Versorgungsbezüge blieb es bis zum 31. Dezember 2003 dabei, dass auf diese nur der halbe allgemeine Beitragssatz erhoben wurde. Im Urteil 1 BvR 1924/07 steht unter Randnummer 2 https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2008/04/rk20080407_1bvr192407.html

    Die Krankenversicherung der Rentner wird seit dem Rentenanpassungsgesetz 1982 vom 1.12.1981 (BGBI I S. 1205) unter anderem durch Beiträge finanziert, welche die Versicherten zu tragen haben. Seitdem wird außer dem Arbeitseinkommen, der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und dem Arbeitseinkommen auch der Zahlbetrag von der Rente vergleichbaren Einkommen (Versorgungsbezüge) herangezogen.

    Diese wichtigen, entscheidenden Passagen findet keine Berücksichtigung, wir müssen zahlen. Im Urteil 1 BvR 1924/07 schreibt das BVerfG, dass alle
    Kapitallebensversicherungen, die im Arbeitsleben wurzeln und der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer fungiert, ein Versorgungsbezug ist.

📁 Archiv – Dies ist eine Archiv-Version der alten DVG-Website (Stand August 2026). Inhalte können veraltet sein. Keine Anmeldung oder Registrierung möglich.  |  Zur aktuellen Website →