Tag: GMG

  • Wie verlässlich ist Scholz in punkto Rente?

    Wie verlässlich ist Scholz in punkto Rente?

    Wie verlässlich ist SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz, wenn er ein „stabiles Rentenniveau“ verspricht? In der Vergangenheit hat die SPD Rentner eher belastet statt entlastet.

    SPD-Kanzlerkandidat und Bundesfinanzminister Olaf Scholz rechnet damit, das die Mehrheit der Deutschen ein schlechtes Gedächtnis hat und nicht rechnen kann, wie anders ließe sich sonst sein von den “Stuttgarter Nachrichten” zitierte Satz „die SPD garantiert ein stabiles Rentenniveau“ erklären.

    Was das schlechte Gedächtnis betrifft – es war die damalige rot-grüne Regierung unter Kanzler Gerhard Schröder (SP), die das Rentenniveau (Rentenversicherungsbericht 2020, S. 40) gesenkt hat. Während der Schröder-Regierung 2003 lag es noch bei 53,3 Prozent, zwischenzeitlich fiel es bis auf 47,7 Prozent und erholte sich bis 2020 auf 48,2 Prozent – fünf Prozent weniger als Anfang der 2000er-Jahre. Das ist das Ergebnis der Agenda 2010, die 2003 bis 2005 von der rot-grünen Regierung umgesetzt wurde. Dumm, wer sich damals auf die SPD verlassen hat.

    Scholz war immer dabei

    Die große Koalition aus CDU/CSU und SPD hat zwar die doppelte Haltelinie – Stabilisierung der Beiträge und des Rentenniveaus – bis 2025 eingeführt, die wird sich aber angesichts der vor der Rententür stehenden Babyboomer nicht halten lassen. Das weiß auch Bundesfinanzminister Olaf Scholz, trotzdem verspricht er ein stabiles Rentenniveau. Mal ehrlich, wie glaubhaft ist das?

    Olaf Scholz war im Parteivorstand der SPD und von Oktober 2002 bis März 2004 sogar Generalsekretär der SPD unter Schröder. Scholz gehörte auch zu den Architekten des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG), das Betriebsrentner und Direktversicherte um annähernd 20 Prozent enteignet. Wer eigenständige fürs Alter vorgesorgt hat, zahlt wegen des GMG, das am 1. Januar 2004 in Kraft trat, zehn Jahre lang, Monat für Monat, die vollen Kranken- und Pflegebeiträge . Das GMG wurde rückwirkend, ohne Bestandsschutz und ohne Übergangsregelung von der Schröder-Regierung beschlossen – Scholz war an vorderster Stelle dabei. Und da redet der SPD-Kanzlerkandidat von stabilem Rentenniveau.

    Rentner bekommen Inflation zu spüren

    Was das Rechnen betrifft, hofft Scholz auf möglichst viele Finanzanalphabeten. Das Rentenniveau liegt zurzeit bei 48 Prozent, den Rentner bleibt unterm Strich trotzdem weniger übrig, weil die Krankenkassen- und Pflegebeiträge steigen. 2021 müssen sich West-Rentner mit einer Nullrunde zufriedengeben. Parallel dazu steigen aber die Lebenshaltungskosten, vor allem die für Wohnen und Energie. Die Inflationsrate in Deutschland ist im Juli mit 3,8 Prozent auf den höchsten Stand seit fast 30 Jahren geklettert, wie das Statistische Bundesamt meldet. Das Leben in Deutschland verteuerte sich kräftig – und das trifft vor allem Rentner, weil vor allem die Preise für Lebensmittel gestiegen sind: um 4,3 Prozent. Und das könnte nur der Anfang sein – es ist zu erwarten, dass die Inflation weiter steigt. Schuld daran ist die Europäische Zentralbank (EZB) mit ihrer ultralockeren Geldpolitik. Die EZB generiert einfach Geld aus dem Nichts per Knopfdruck und kurbelt damit die Inflation an. Parallel dazu hat sie die Zinsen abgeschafft, das heißt, für Geld auf dem Tagesgeld- oder Festgeldkonto gibt’s schon lange keine Zinsen mehr. Das alles zusammen genommen bedeutet, dass Rentner unterm Strich immer weniger Geld zu Verfügung haben. Ein nominell stabiles Rentenniveau ist eben kein real stabiles Rentenniveau. Natürlich weiß der Bundesfinanzminister das – er hofft indes, dass die Wähler das nicht wissen oder nicht begreifen.

    Reaktionen auf Scholz’ Aussage:

    Nicht die Druckertinte wert

    „SPD-Kanzlerkandidat Scholz garantiert stabile Renten“, SZ v. 28. Juli

    Dieses Versprechen ist nicht die Druckertinte wert. Scholz ist mitverantwortlich für eine rückwirkende, rund 20-prozentige Rentenabzocke einer Generation, die nach damaligem Rat der Politik selbst für das Alter vorsorgte. Er ist mitverantwortlich, dass seit ca. 20 Jahren keine grundlegende Rentenneugestaltung eingeleitet wird. Er ist mitverantwortlich für Minuszinsen auf Sozialbeiträge der Rentenkasse. Falsch ist auch die Aussage, aus Steuergeldern von rund 30 Prozent wird die Rentenkasse unterstützt. Es fehlt, dass der Bund jährlich aus der Rentenkasse Geld für z.T. versicherungsfremde Leistungen entnimmt.

    Edgar Krieger, Heusweiler

    Bild: SPD

     

  • Vergleich von Metallrentefonds mit Schwedens AP7

    Vergleich von Metallrentefonds mit Schwedens AP7

    Deutschland ist in punkto Rente nur Mittelfeld. Schweden steht dank des staatlichen Schwedenfonds weit besser da.  Wie hat sich der Metallrentefonds im Vergleich zum schwedischen AP7 entwickelt?

    Deutschland kann sich in punkto Rente eine Scheibe abschneiden von Schweden. Vor allem die Schweden zeigen, dass sich mit einer kapitalgedeckte Altersvorsorge als Ergänzung zum Umlageverfahren die Rente sichern  lässt. Die Schweden sind in den vergangenen Jahren gut damit gefahren, wie die Sendung ZDFZoom “Arm am Ende” zeigte . Ihre Såfa böte sich als Blaupause auch für Deutschland an. Die „Statens årskullsförvaltningsalternativ“, kurz Såfa, zeigt, dass Aktien unverzichtbar sind für die Altersvorsorge. Såfa steht für staatliche Jahrgangsverwaltungsalternative. Millionen Schweden setzen auf den vom Staat angebotenen Aktienfonds AP7. Deutsche Metaller beispielsweise setzen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge auf den Metallrentefonds der Allianz.

    Schwedenfonds für mehr Rente

    Schweden hat für seine Bürger staatliche Fonds ausgelegt – einen Aktien- und einen Anleihenfonds: den AP7 (ISIN: SE0003299999). Der AP7 verwaltet die Prämienrentenansprüche für die Schweden, die nicht in andere Fonds investieren wollen – mittlerweile mehr als fünf Millionen Schweden. Beim AP7-Aktienfonds handelt es sich um einen staatlich verwalteten Fonds, der einem strengen Portfoliomanagement unterliegt. Neben einer gesetzlichen Rente und einer Betriebsrente, die vom Arbeitgeber finanziert wird, sollten Bürger privat vorsorgen. Der AP7-Fonds ist Teil der sogenannten Premium-Rente in Schweden und erzielt seit Jahren sehenswerte Renditen.

    Hierzulande investieren Hunderttausende Metaller in die Metallrente, die auch von der Allianz organisiert wird. Eine Minderheit der Metaller mit Metallrente setzt auf den Metallrentefonds. Insofern ist es interessant, beide Pensionsfonds miteinander zu vergleichen. Das geht leider nur über einen Umweg: Deswegen vergleichen wir den AP7 mit dem weltweiten Aktienindex MSCI ACWI (All Country World Index), der mehr als 3000 Aktien von 50 Börsen weltweit zusammenfasst und die Marktkapitalisierung von 85 Prozent aller Aktien weltweit abdeckt. Wir vergleichen parallel dazu den Metallrentefonds mit dem MSCI ACWI. Welcher Fonds schneidet besser ab im Vergleich zu seiner Benchmark, sprich Messlatte? Somit kann sich jeder selbst ein Bild machen. Den Vergleich kann jeder auch jederzeit selbst nachvollziehen auf der Seite von Morningstar Sweden (AP7 und MSCI ACWI) und auf der Seite von Onvista (Metallfonds und MSCI ACWI). Den Chart-Vergleich kann jeder selbst jederzeit auf der Seite von Morningstar Schweden abrufen.

    Vergleich AP7 mit MSCI ACWI

    AP7

    AP7 im Vergleich zum Weltindex MSCI ACWI                                                              Quelle: Morningstar Sweden

    Vergleich Metallrentefonds mit MSCI ACWI

    Dazu im Vergleich der Metallrentefonds. Benchmark ist ebenfalls der MSCI ACWI

    Metallrentefonds

    Metallrentefondsim Vergleich zum Weltindex MSCI ACWI              Quelle: Onvista   

    Der schwedisch AP7 verwaltet aktuell ein Vermögen von 748 Milliarden schwedischer Krone, was 73,85 Milliarden Euro entspricht. Die Verwaltungskosten betragen nach Angaben von AP7 aktuell 0,11 Prozent. Die Wertentwicklung des AP7 liegt der Fonds-Ratingagentur Morningstar zufolge bezogen auf einen Zeitraum von zehn Jahren bei 15,5 Prozent pro Jahr.

    Der Metallrentefonds weist seit Auflage (2002) eine jährliche Wertentwicklung von 4,93 Prozent aus, bezogen auf zehn Jahre von jährlich 6,73 Prozent. Die Pauschalvergütung liegt bei 1,15 Prozent, aktuell werden laufende Kosten von 1,2 Prozent erhoben. Der Metallrentefonds ist aktuell zu 81,46 Prozent in Aktien, zu 16,87 Prozent in Anleihen investiert und hält 1,68 Prozent Cash.

     

    Bilder:  jorono auf Pixabay  | MurlocCra4ler auf Pixabay

  • Allianz und Swiss Life wollen Schwedenfonds verhindern

    Allianz und Swiss Life wollen Schwedenfonds verhindern

    Deutschland ist in punkto Rente nur Mittelfeld. Schweden steht dank des staatlichen Schwedenfonds weit besser da – genau das wollen Allianz und Swiss Life für Deutschland verhindern.

    Deutschland kann sich in punkto Rente eine Scheibe abschneiden von Schweden, Dänen, Holländern und Österreichern. Vor allem die Schweden zeigen, dass sich mit einer kapitalgedeckte Altersvorsorge als Ergänzung zum Umlageverfahren die Rente sichern  lässt. Die Schweden sind in den vergangenen Jahren gut damit gefahren. Ihre Såfa böte sich als Blaupause auch für Deutschland an. Die „Statens årskullsförvaltningsalternativ“, kurz Såfa, zeigt, dass Aktien unverzichtbar sind für die Altersvorsorge. Såfa steht für staatliche Jahrgangsverwaltungsalternative.

    Schwedenfonds für mehr Rente

    Schweden hat für seine Bürger staatliche Fonds ausgelegt – einen Aktien- und einen Anleihenfonds: den AP7 (ISIN: SE0003299999). Der siebte schwedische Pensionsfonds (AP7) wurde 2000 gegründet und 2010 neu organisiert. Er verwaltet die Prämienrentenansprüche für die Schweden, die nicht in andere Fonds investieren wollen – mittlerweile mehr als fünf Millionen Schweden. Den AP7 gibt es in zwei Varianten: einen Aktien- und einen Anleihefonds.

    Beim AP7-Aktienfonds handelt es sich um einen staatlich verwalteten Fonds, der einem strengen Portfoliomanagement unterliegt. Er ist ein Bestandteil der schwedischen Premium-Rente, die wiederum eine wichtige Säule für das Rentensystem in Schweden darstellt. Analog zum 3-Säulen-Modell ist auch die Altersvorsorge in Schweden strukturiert. Neben einer gesetzlichen Rente und einer Betriebsrente, die vom Arbeitgeber finanziert wird, sollten Bürger privat vorsorgen. Der AP7-Fonds ist Teil der sogenannten Premium-Rente in Schweden und erzielt seit Jahren sehenswerte Renditen. Ende August 2020 gelang ihm der Aufstieg zum größten Fonds Europas.

    AP7 im Vergleich zum Weltindex MSCI ACWI                                Quelle: Morningstar

    Was Wir von Schweden lernen können

    Während das umlagefinanzierte Rentensystem in Deutschland aufgrund der demografischen Entwicklung nicht mehr zeitgemäß ist, werden die Rufe nach einer Orientierung am schwedischen Modell immer lauter.

    Das ist der Versicherungsbranche nicht entgangen. Sie befürchtet, dass mit einer neuen Regierung ab Herbst eine kapitalgestützte Altersvorsorgelösung nach dem Modell Schwedens näher rücken könnte. Deswegen preschen Allianz und Swiss Life vor und fordern eine „Reform von bAV und privater Altersvorsorge“, wie der „Versicherungsbote“ schreibt. Die Vorstände „reagieren möglicherweise auch indirekt auf aktuell diskutierte Reformvorschläge, die im Wahlkampf eine Rolle spielen könnten“, so der „Versicherungsbote“. Selbst die liberale FDP sei mittlerweile der Idee eines Staatsfonds nicht mehr abgeneigt. Klar, dass die Versicherer nicht tatenlos zusehen, wie ihnen die Politik einen „sehr mächtigen Konkurrent“ vor die Nase setzt. Wie mächtig, zeigen die Beispiele Schweden und Norwegen, wo staatliche Pensionsfonds die Altersvorsorge der Bürger organisieren. Der norwegische „Statens pensjonsfond“ beispielsweise verwalte mehr als 1,1 Billionen Euro an Geldern – „bei niedrigen Kosten, weil Vertrieb und Werbung entfallen“, so der „Versicherungsbote“. Der schwedisch AP7 verwaltet aktuell ein Vermögen von 748 Milliarden schwedischer Krone, was 73,85 Milliarden Euro entspricht. Die Verwaltungskosten betragen nach Angaben von AP7 aktuell 0,11 Prozent. Die Wertentwicklung des AP7 liegt der Fonds-Ratingagentur Morningstar zufolge bezogen auf einen Zeitraum von zehn Jahren bei 15,5 Prozent pro Jahr. Er schneidet damit deutlich besser ab als der weltweit und marktbreit streuende Index MSCI ACWI. Die Fonds-Daten kann zwar jeder abrufen, aber nur Schweden können in den AP7 investieren.

    Was Allianz und Swiss Life wollen

    Die Politik müsse auf die Lebensversicherer zukommen, verlangen die Vorstände von Allianz und Swiss Life. Was das bedeutet, haben Millionen von Altersvorsorgern gemerkt, die in den 80er- und 90er-Jahren über ihren Betrieb eine Direktversicherung abgeschlossen haben, um dann von einer rot-grünen Regierung – mit Hilfe der Union – per Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) enteignet zu werden. Miese Renditen und hohe Abgaben waren die Folge. Die Versicherer hätten sich damals – und  könnten es auch heute tun – dafür einsetzen sollen, dass ihre Kunden nicht durch die Politik geschröpft werden. Haben sie aber nicht.

    Jetzt kommen Andreas Wimmer, Chef der Allianz Leben, und Jörg Arnold, CEO der Swiss Life Deutschland, daher und fordern in einem Positionspapier, „die gesetzlich vorgeschriebene 100-Prozent-Beitragsgarantie in der Riester-Rente und Teilen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV)“ abzuschaffen, werden die Beiden von „Das Investment“ zitiert. Um neue Produkte auf den Markt zu bringen, die trotz Nullzinsumfeld höhere Renditeerwartungen mit Stabilität kombinieren, müssten Lebensversicherer auf ‚das Korsett von Garantiezinsen‘ verzichten, die in dieser Phase die Kapitalanlage zu sehr einschränken würden.

    Beitragsgarantie soll fallen

    Die Lebensversicherer böten sich, so der „Versicherungsbote“ als „Teil der Problemlösung“. Dumm nur, dass die Versicherer das Problem und nicht die Lösung sind, wie es der Ex-Versicherungsmanager und heutige Buchautor Sven Anger in seinem Buch „Alt, arm und abgezockt“ beschreibt. Die „Heute Show“ hat das ebenfalls satirisch beschrieben.

    Durch die Beitragsgarantie und aufsichtsrechtliche Regulierungen dürften die bestehenden Spielräume bei der Kapitalanlage nicht eingeschränkt und Renditechancen verhindert werden, so „Das Investment“. „Es braucht Flexibilität und Sicherheit gleichermaßen und beides ist möglich“, werden Wimmer und Arnold zitiert.

    20 Prozent Abzüge bei Auszahlung

    Politik und Versicherer müssen „eine gemeinsame Lösung finden, statt getrennt nach Wegen zu suchen“, werden die beiden Vorstände vom „Versicherungsboten“ zitiert. Wo das Kungeln zwischen Politik und Versicherer geführt hat, haben Direktversicherungsgeschädigte leidvoll erfahren: in die rückwirkende Enteignung durch das GMG. Seit Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Januar 2004 hat es die Versicherungsbranche wenig interessiert, dass Direktversicherte bei der Auszahlung annähernd 20 Prozent durch die Vollverbeitragung in der Krankenversicherung verlieren.

    Hiermit reagieren die Vorstände möglicherweise auch indirekt auf aktuell diskutierte Reformvorschläge, die im Wahlkampf eine Rolle spielen könnten. Selbst die liberale FDP ist mittlerweile der Idee eines Staatsfonds nicht mehr abgeneigt. Den Versicherern würde ein sehr mächtiger Konkurrent entstehen, wie das Beispiel Norwegen zeigt: dort verwaltet der Statens pensjonsfond mehr als 1,1 Billionen Euro an Geldern: bei niedrigen Kosten, weil Vertrieb und Werbung entfallen. Der Fonds ist zugleich zu ethischem Investment verpflichtet. Er darf nur in Unternehmen investieren, die bestimmte Mindestkriterien in Sachen Ökologie, Nachhaltigkeit und Menschenrechte erfüllen.

    Bild von jorono auf Pixabay

  • SPD jetzt doch für Abschaffung der Doppelverbeitragung

    SPD jetzt doch für Abschaffung der Doppelverbeitragung

    Die SPD hat klammheimlich ihr Wahlprogramm geändert und ist jetzt für die “vollständige Abschaffung der Vollverbeitragung sowie  der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung”.

    In der ersten Version des Wahlprogramms der SPD vom 9. Mai 2021 stand noch nichts von Abschaffung der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten drin, erst in der neuen Version des Wahlprogramms (siehe Seite 35, Kapital 3.4, fünfter Absatz). Aufmerksam gemacht auf den Schwenk der SPD hat DVG-Mitglied Hans-Michael Wilcke im “Forum”. “Nun wurde doch noch eine kleine Ergänzung in das ‘Wahlprogramm 2021’ der SPD heimlich eingebaut”, so sein Hinweis. Das erinnere an den 26. September 2003, als die SPD genauso “geheimnisvoll” beim Gesundheitsmodernisierungsgesetzt (GMG) 2004 gehandelt habe.

    SPD will Doppelverbeitragung abschaffen

    In der Ergänzung zum Wahlprogramm heißt es: “Zudem setzen wir uns für die vollständige Abschaffung der Vollverbeitragung sowie  der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung ein.” Das stand in der ersten Version noch nicht drin. Allerdings will das nicht viel heißen, die SPD hatte in einer Version des Koalitionsvertrags mit der Union schon einmal geschrieben, sie senke “zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge die Beiträge für Betriebsrenten um die Hälfte auf den Arbeitnehmeranteil ab”. Passiert ist nichts. Die SPD machte einen Rückzieher.

    Auch bei der Riester-Rente gibt es Änderungen in der neuen Version des Wahlprogramms der SPD – darin heißt es: “Eine ergänzende private Altersvorsorge ist kein Ersatz für die gesetzliche Rente. Die bisherigen Ergebnisse der Riester-Rente sind nicht zufriedenstellend. Wir wollen daher bei klassischen privaten Angeboten der Altersvorsorge bürokratische Hemmnisse abbauen und Kosten senken. Um den Bürgerinnen und Bürgern eine attraktive private Altersvorsorge zu ermöglichen, setzen wir uns für ein neues standardisiertes Angebot ein, das kostengünstig ist, digital und grenzüberschreitend und (nach schwedischem Vorbild) auch von einer öffentlichen Institution angeboten wird. Die Förderung neuer Verträge werden wir in Form von Zuschüssen auf untere und mittlere Einkommensgruppen beschränken.”

     

     

    Bild: SPD/phototek

  • Das Wahlprogramm der FDP

    Das Wahlprogramm der FDP

    In lockerer Folge stellen wir die Wahlprogramme der Parteien vor, vor allem unter dem Aspekt der Renten- und Sozialpolitik. Den Anfang machten die Linken, dann die SPD, jetzt das Wahlprogramm der FDP.

    Was will die FDP? Ein Blick in das Wahlprogramm mit unserem speziellen Fokus auf Rente und Sozialpolitik zeigt, was die Partei will – die Umsetzung steht auf einem anderen Blatt.

    Bisher erschienen:

    Wahlprogramm der FDP:

    • Doppelbesteuerung von Renten verhindern

    Wir Freie Demokraten wollen eine Doppelbesteuerung von Renten verhindern und die Beweislastumkehr zugunsten der Steuerpflichtigen einführen. Dies gilt für alle Rentenbezieher, besonders für Selbstständige, bei denen die Gefahr einer Doppelbesteuerung am größten ist. Die Rentenkassen und die Finanzverwaltung sollen dazu detaillierte und individuelle Berechnungen vorlegen. Damit soll ersichtlich werden, ob und wie es zu einer doppelten Besteuerung von Renteneinkünften kommt.

    • Spekulationsfrist einführen – Sparerfreibetrag erhöhen

    Wir Freie Demokraten wollen die Wiedereinführung einer Spekulationsfrist von drei Jahren für private Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren. Den Sparerfreibetrag wollen wir deutlich anheben. Sparer und Kleinanleger sollen entlastet werden. Wir wollen die langfristige Kapitalanlage in Unternehmen attraktiver gestalten, damit mehr Menschen beim Sparen und bei der Altersvorsorge an den Wachstumsgewinnen teilhaben können.

     

    • „Fünf Mal 1.000 Euro“ – Weiterbildung, Eigentum und Altersvorsorge

    Wir Freie Demokraten wollen mit der Formel „fünf Mal 1.000 Euro“ Bildungs-, Sozial- und Wirtschaftspolitik verbinden: Unser konkreter Vorschlag lautet: bis zu 1.000 Euro beim MidlifeBAföG, 1.000 Euro steuerlicher Freibetrag für arbeitgeberfinanzierte Weiterbildungen, in einem ersten Schritt zusätzliche 1.000 Euro Steuerfreibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligung, ein anfänglicher Startbonus von 1.000 Euro in der gesetzlichen Aktienrente, der perspektivisch weiter steigt, für jedes neu geborene Kind und 1.000 Euro Sparer-Pauschbetrag. Damit stärken wir das Eigentum in der Mitte der Gesellschaft und die Chancen auf Weiterbildung und Aufstieg für jede und jeden.

     

    • Drei-Säulen-Modell für Pflege

    Wir Freie Demokraten setzen uns für eine nachhaltige, generationengerechte Finanzierung der Pflege ein. Wir wollen mittelfristig analog zur Rente ein Drei-Säulen-Modell für die Pflege bestehend aus Umlagefinanzierung, privater und betrieblicher Vorsorge einführen. Eine Pflege-Vollversicherung lehnen wir ab, ebenso eine Bürgerversicherung. Eigenverantwortung endet nicht bei der Pflegebedürftigkeit. Mit Blick auf den demographischen Wandel sowie die Entwicklung der Sozialabgaben ist es unvertretbar, die Pflegefinanzierung allein auf zukünftige Generationen abzuwälzen.

    • Enkelfitte Rente

    Vor dem Hintergrund der Herausforderungen des demographischen Wandels und des Wandels am Arbeitsmarkt ist es zwingend, das Altersvorsorgesystem zu modernisieren, nachhaltig finanzierbar zu gestalten und den kapitalgedeckten Teil der Altersvorsorge zu stärken. Wir Freie Demokraten wollen so die Rente enkelfit machen.

    • Altersvorsorge nach dem Baukastenprinzip

    Wir Freie Demokraten wollen die Altersvorsorge dabei nach dem Baukastenprinzip organisieren. So können Bausteine aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge je nach Lebenslage flexibel kombiniert und an moderne Lebensläufe angepasst werden. Alle Ansprüche aus diesem „Rentenbaukasten“ sollen bei Wechseln zwischen Arbeitgebern oder zwischen Beschäftigung und Selbstständigkeit flexibel mitgenommen werden können.

    • Flexiblen Renteneintritt ermöglichen

    Wir Freie Demokraten wollen das Renteneintrittsalter nach schwedischem Vorbild flexibilisieren. Wer früher in Rente geht, bekommt eine geringere, wer später geht, eine höhere Rente. Wer das 60. Lebensjahr und mit allen Altersvorsorgeansprüchen mindestens das Grundsicherungsniveau erreicht, soll selbst entscheiden, wann der Ruhestand beginnt. Zuverdienstgrenzen schaffen wir ab, Teilrenten sind unkompliziert möglich. Das sorgt zum einen für mehr finanzielle Stabilität, weil die Menschen im Schnitt länger im Beruf bleiben. Zum anderen passt ein flexibler Renteneintritt besser zu vielfältigen Lebensläufen. Die Erwerbsminderungsrente stärken wir. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, braucht eine starke Unterstützung.

    • Gesetzliche Aktienrente einführen

    Wir Freie Demokraten fordern die Einführung einer Gesetzlichen Aktienrente. Daher schlagen wir vor, die verpflichtende erste Säule unseres Rentensystems künftig auf zwei Pfeiler zu stellen, so endlich für Demographie-Festigkeit zu sorgen und langfristig das Rentenniveau dort wieder zu steigern. Dabei wird genau derselbe Anteil wie bisher für die Altersvorsorge aufgewendet – wie üblich aufgeteilt in Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag. Neu ist, dass neben dem größeren Betrag, der weiter in die umlagefinanzierte Rentenversicherung fließt, ein kleinerer Betrag von zum Beispiel zwei Prozent des Bruttoeinkommens in eine langfristige, chancenorientierte und kapitalgedeckte Altersvorsorge angelegt wird, die als Fonds unabhängig verwaltet wird, eben die Gesetzliche Aktienrente. Schweden macht uns seit Jahren vor, wie Aktien-Sparen so erfolgreich und risikoarm organisiert werden kann. Durch unser Modell erwerben zukünftig alle Beitragszahlerinnen und Beitragszahler – und insbesondere auch Geringverdiener – echtes Eigentum für ihre Altersvorsorge und erhalten höhere Altersrenten.

    • Basis-Rente einführen – Altersarmut gezielt bekämpfen

    Wir Freie Demokraten wollen eine Basis-Rente einführen. Wer gearbeitet und eingezahlt hat, muss im Alter immer mehr haben als die Grundsicherung und auch mehr als derjenige, der das nicht getan hat. Dies erreichen wir durch einen Freibetrag bei der Grundsicherung im Alter für Einkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Beantragung und Auszahlung der Basis-Rente wollen wir unter dem Dach der Rentenversicherung zusammenführen. Der Gang zum Sozialamt entfällt, Altersarmut wird fair und gezielt bekämpft.

    • Betriebliche Altersversorgung verbessern – Doppelverbeitragung abschaffen

    Wir Freie Demokraten wollen die betriebliche Altersvorsorge stärken und die gesetzlichen Regelungen attraktiver machen. Die Möglichkeit zu breiteren Anlageformen und insbesondere höheren Aktienquoten haben nur tarifgebundene Unternehmen. Wir wollen allen Unternehmen die Möglichkeit einer „reinen Beitragszusage“ (höheren Aktienanteil) und des automatischen Einbezugs ganzer Belegschaften (mit Opt-Out-Möglichkeit für den einzelnen Beschäftigten) geben. Zudem muss die Doppelverbeitragung in der Krankenkasse für alle Wege betrieblicher und privater Vorsorge beendet werden, denn sie untergräbt das Vertrauen in die Verlässlichkeit der Politik.

    • Altersvorsorge-Depot einführen

    Wir Freie Demokraten wollen ein „Altersvorsorge-Depot“ einführen. Ohne obligatorischen Versicherungsmantel vereinen wir so das Beste aus Riester-Rente (Zulagen-Förderung), Rürup-Rente (steuerliche Förderung) und dem amerikanischen Modell „401K“ (Flexibilität und Rendite-Chancen). Ansprüche aus der Altersversorgung müssen übertragbar (Portabilität) und ein Anbieterwechsel möglich sein. Dies stärkt den Wettbewerb und macht private Altersvorsorge für alle attraktiver.

    • Bessere Investitionsmöglichkeiten für Altersvorsorge – Anlagevorschriften öffnen

    Wir Freie Demokraten wollen es Lebensversicherern, Pensionskassen und Versorgungswerken ermöglichen, vermehrt und einfacher in Wagniskapital, Startups, Aktien oder Infrastrukturprojekte zu investieren. Auch die Anlagevorschriften bei der staatlich geförderten Altersvorsorge, zum Beispiel bei Riester-Verträgen, wollen wir öffnen. Der Wohn-Riester bleibt erhalten. Die Sparer sollen selbst über Renditechancen, Anlageformen und Anlagedauer entscheiden. Das öffnet auch die europaweite Altersvorsorge (PEPP) für die staatliche Förderung in Deutschland. Dabei bieten Aktien und alternative Anlageformen gerade bei langen Anlagezeiträumen höhere Renditechancen bei geringem Risiko. Zudem muss die geförderte Altersvorsorge einfacher und verbraucherfreundlicher werden.

    • Fairness für alle Generationen

    Eine weitsichtige Finanz- und Sozialpolitik, die morgen und übermorgen im Blick hat, ist entscheidend für die Zukunftschancen des ganzen Landes. Daher machen wir uns stark für zukunftsfeste Sozialsysteme und Fairness für alle Generationen.

    • Schuldenbremse 2.0 für Sozialversicherungen

    Wir Freie Demokraten wollen eine „Schuldenbremse 2.0“ für die Sozialversicherungen. Sie soll festschreiben, dass versicherungsfremde Leistungen künftig vollständig aus dem Bundeshaushalt finanziert werden müssen. Dies ist notwendig, um die nachhaltige Finanzierung der Sozialversicherungen zu sichern. Dabei streben wir keine Kürzung der Leistungen an, sondern deren korrekte Zuordnung. Im Gegenzug muss der Bund ihnen aber die Kosten erstatten.

    • Generationengerechtigkeit in der Rentenanpassungsformel

    Wir Freie Demokraten wollen wirksame demographische Faktoren in der Rentenanpassungsformel für einen gerechten Ausgleich zwischen den Generationen. Dazu muss neben anderem auch der Nachholfaktor in der Rentenanpassungsformel reaktiviert werden. Dieser wurde 2008 eingeführt und sorgte für Gleichklang bei der Entwicklung von Löhnen und Renten, bis ihn die Große Koalition ausgesetzt und damit der jüngeren Generationen Zusatzlasten aufgebürdet hat. Ohne Nachholfaktor müssen die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler finanzieren, dass die Renten langfristig stärker steigen als die Löhne.

     

     

    Bild: Flickr | FDP | Creative Commons — Attribution-NonCommercial-NoDerivs 2.0 Generic — CC BY-NC-ND 2.0

  • Die Corona-Rechnung zahlen alle

    Die Corona-Rechnung zahlen alle

    Deutschlands Schulden sind auf 2,26 Billionen Euro angestiegen. Büßen werden es die Bürger in Form höherer Steuern und Sozialabgaben. Der Staat wird rücksichtslos alle Reserven anzapfen, um an Geld zu kommen. Die Altersvorsorge ist in Gefahr, weil parallel dazu Preise und Gebühren steigen.

    Noch nie hatte Deutschland (nach dem 2. Weltkrieg) mehr Schulden als heute. Dem Statistisch Bundesamt zufolge sind  die Schulden von Bund, Länder, Gemeinden/Gemeindeverbände und Sozialversicherung einschließlich aller Extrahaushalte im Jahr 2020 auf ein Allzeithoch von 2171,817 Milliarden Euro oder 2,17 Billionen gestiegen. Seitdem sind weitere 85 Milliarden Euro hinzugekommen, so dass der Schuldenstand zurzeit laut Bund der Steuerzahler 2,256 Billionen Euro beträgt – und die Schuldenuhr des Steuerzahlerbundes rattert munter weiter. Geschuldet war der Anstieg der Schuldenaufnahme für Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise.

    schuldenstand

    Bruttoschulden auf Rekordhöhe                     Quelle: querschuesse.de/Statistisches Bundesamt

    Kommt es wie 2003?

    Ähnlich wie 2003 wird die Bundesregierung auch dieses Mal die finanziellen Kosten der Krise auf die Bürger umlegen; ähnlich wie 2003 wird die Regierung auch dieses Mal wieder von einigen Sonderopfern verlangen; ähnlich wie 2003 wird sie damit wieder durchkommen. Damals 2003 wurde Hartz IV eingeführte und der Sozialabbau nahm Fahrt auf. 2003 wurde das vertrauensbrüchige Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) eingeführt, das mit einem Schlag viele, die fürs Alter vorsorgten und vorsorgen, mit einem Schlag um annähernd 20 Prozent ihrer Ersparnisse brachte.

    2021 oder 2022 wird vermutlich das Rentenalter erhöht, die Vermögenssteuer eingeführt, die Sozialabgaben erhöht – und der Regierung fallen sicher noch ganz andere Maßnahmen ein. Wir alle sind nicht phantasievoll genug, um uns den staatlichen Durchgriff auf das Geld der Bürger vorzustellen.

    2021 dicke Corona-Rechnung

    Es wird, wie schon 2003, wieder die Zahler der Krankenkassen treffen. Die Krankenkassen reden bereits von einer Verdoppelung des Zusatzbeitrags und Erhöhungen des Eigenanteils der Versicherten. Kurzum, die gesetzliche Krankenkasse wird teurer. Die „European News Agency“ spricht von einer „Zwangsenteignung von Beitragsgeldern im GKV-System“. Die „Frankfurter Allgemeine“ prognostiziert ein „Neues Monsterdefizit der Krankenkassen“. Tatsächlich ist die Sozialversicherung – im Gegensatz zu allen anderen Ebenen des Öffentlichen Haushalts – nur minimal verschuldet.  “Die Sozialversicherung wies zum Jahresende 2020 einen Schuldenstand in Höhe von 52 Millionen Euro aus”, schreibt das Statistische Bundesamt.

    Zwangsenteignung als Mittel

    Es dürfte jedem klar sein, wohin die Reise im kommenden Jahr geht. Viele bluten bereits für die Kontaktbeschränkungen des Staats, 2021 wird der Staat alle verfügbaren Reserven anzapfen. Dann wird es auch keinen Vertrauensschutz geben und kein Rückwirkungsverbot. Sozialrecht darf alles im Sinne des Gemeinwohls. Direktversicherungsgeschädigte haben das leidvoll erfahren, wie wenig dem Staat Vertrauensschutz wert ist. “Pacta sunt servanda” oder “Verträge sind einzuhalten” gilt nicht für das Sozialrecht, das mit Verweis auf das Gemeinwohl auf alle Vermögen ungestraft zugreifen darf, und das rückwirkend.

    Entscheidende Bundestagswahl

    Zurzeit sind die Parteien, vor allem die Union noch mit sich beschäftigt. Wenn sich nach der Bundestagswahl der Pulverdampf verzogen hat, beginnt das große Schröpfen der Bürger. Irgendwoher muss das Geld ja schließlich kommen. Durch die “Bundesnotbremse” werden die Schäden noch  maximiert. Allein im vergangenen Jahr sind rund 800 000 sozialversicherungspflichte Jobs weggefallen, worauf die Zahlen von “Sozialpolitik.de” schließen lässt. Das ist auch der Grund, warum das Rentenniveau steigt, obwohl die Rentner nicht mehr Geld bekommen. Da das Rentenniveau das Verhältnis von durchschnittlichem Bruttoentgelt zur Standardrente ist, steigt das Rentenniveau, wenn das durchschnittliche Bruttoentgelt sinkt – und letzteres ist 2020 gesunken, weil viele ihren Job verloren haben und nichts oder weniger verdienen.

    Schulden wachsen weiter

    2021 werden nochmal 240 Milliarden neue Schulden dazukommen, das heißt der Schuldenstand steigt zügig in Richtung 2,5 Billionen. Und dies ist ja nicht alles, denn die EU-Kommission verschuldet sich auch erstmals munter in Rekordgeschwindigkeit. Ein Teil dieser EU-Schulden werden natürlich auf Deutschland umgelegt.

    Krankenversicherung teurer

    Was heißt das für die Krankenversicherung? Sie wird mit Sicherheit teurer. Martin Litsch, der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands prognostiziert für dieses Jahr ein Minus, trotz des dicken Finanzpolsters, mit dem die Kassen ins Jahr 2020 gestartet sind. „Um diese kurzfristig abzufangen und ein Finanzloch von mehr als 16 Milliarden Euro zu stopfen, werden vor der Bundestagswahl unter anderem die Rücklagen der Kassen verfeuert“, wird er von der „Frankfurter Allgemeinen“ zitiert.  Für Litsch ist es ausgemachte Sache, dass sich die Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung von jetzt 1,3 auf 2,5 Prozent verdoppeln werden. Das wird aber auf die Zeit nach der Bundestagswahl hinausgezögert. Die Sozialabgaben werden dann über die 40-Prozent-Marke springen. Dabei ist Deutschland heute schon Weltmeister bei der Abgabenlast.

  • Bürger sollten dem Staat gründlich misstrauen

    Bürger sollten dem Staat gründlich misstrauen

    Von wegen “pacta sunt servanda” oder Verträge sind einzuhalten. Wenn der Staat klamm ist, darf er seine Bürger entschädigungslos enteignen. Das hat er schon mehrmals praktiziert, beispielsweise bei Direktversicherungen. Misstrauen ist angebracht.

    Alle, die eine Direktversicherung haben, wissen wie wenig vertrauenswürdig der Staat ist. Die damalige  rot-grüne Regierung unter dem SPD-Kanzler Gerhard Schröder – mit aktiver Beihilfe von CDU/CSU – hat 2003 rückwirkend per Gesetz eingeführt, dass Millionen von Altersvorsorgern um annähernd 20 Prozent enteignete und immer noch enteignet. Alle Klagen liefen bis heute ausnahmslos ins Leere. Direktversicherte laufen vergeblich gegen den ihrer Meinung nach Bruch des Rückwirkungsverbots Sturm. Erst im Juli 2020 scheiterte der Rentner Herbert Heins in Kassel vor dem Bundessozialgericht (BSG) mit seiner Klage gegen den Vollbeitrag auf seine Direktversicherung. Das heißt, er muss auch weiterhin den doppelten Beitrag an die Kranken- und Pflegekasse zahlen, obwohl es bei Vertragsabschluss seiner Direktversicherung  keine Beitragspflicht gab.

    Misstrauen ist angebracht

    Mit “pacta sunt servanda”, sprich Verträge sind einzuhalten, ist das so eine Sache. Die Techniker Krankenkasse (TK) – und gegen sie richtete sich Heins‘ Widerspruch – schreibt ihren Mitgliedern immer wieder, die gegen die Verbeitragung ihrer Direktversicherung widersprechen, „dass Regelungen mit Rückwirkung grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig sind und dem rechtsstaatlichen Vertrauensschutzprinzip entsprechen, wenn das schutzwürdige Bestandsinteresse des Einzelnen die gesetzlich verfolgten Gemeinwohlinteressen bei der gebotenen Interessenabwägung nicht überwiegt“. Das heißt im Umkehrschluss: Der Staat, in dem Fall der Gesetzgeber, darf per Sozialgesetz alles, auch rückwirkend enteignen – und er wird von den Gerichten darin bestätigt. Also, von wegen “pacta sunt servanda”. Da können die Geschädigten noch so viel klagen, es wird immer wieder darauf hinauslaufen, dass sie mit diesem Satz vor Gericht abgeschmettert werden.

    Das Thema “Vertrauensschutz” ist selbst für Juristen ein kniffliges Problem, denn sie unterscheiden zwischen “echter” und “unechter” Rückwirkung. Davon leiten sie ab, ob es zulässig ist Verträge auch rückwirkend zu brechen. Patrick Birtel, Jahrgang 1985, Dozent an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz, ist dieser Frage nachgegangen und kommt zu  – für den Bürger – erschreckenden Erkenntnissen, die für Juristen examensrelevant sind: Zunächst werde das Vertrauen des Bürgers auf die Rechtslage oder auf Gesetze geschützt. Darauf sollte er sich jedoch nicht allzu sehr verlassen, das heißt, er muss dem Staat gründlich misstrauen.

    Wieso Vertrauensschutz?

    Der Vertrauensschutz wird aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 GG) hergeleitet. Da steht etwas von “demokratisch” und “sozial” drin. Was heißt das? “Sozial” bedeutet, “dass es dem Wohl der Allgemeinheit und insbesondere ärmeren oder schwächeren Menschen dient” liefern die Suchmaschinen als Antwort. Und was hat das mit dem rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot – pacta sunt servanda – zu tun? Zu prüfen sei, so erklärt Birtel, ob Gesetze ihre Wirkung auch für den Zeitraum vor ihrem Inkrafttreten entfalten können.

    Um es dem normalen Bürger nicht zu leicht zu machen, unterscheiden die Juristen zwischen “echter” und “unechter” Rückwirkung.

    Echte Rückwirkung

    “Eine echte Rückwirkung liegt vor, wenn der Gesetzgeber rückwirkend in einen bereits abgeschlossenen Sachverhalt eingreift, die Rechtsfolgen des Gesetzes also für einen vor der Verkündung beendeten Tatbestand gelten sollen”, so Birtels Erklärung. Die echte Rückwirkung sei “grundsätzlich ausgeschlossen und nur in streng umrissenen Ausnahmefällen zulässig”.

    Unechte Rückwirkung

    “Von unechter Rückwirkung spricht man, wenn eine Norm auf gegenwärtige noch nicht abgeschlossene Sachverhalte rückwirkend (der Tatbestand hat also schon begonnen) eingreift und damit die Rechtsposition nachträglich entwertet wird”, erklärt Birtel. Diese Art der Gesetzgebung sei grundsätzlich zulässig und nur in Ausnahmefällen unzulässig, weil es keinen generellen Vertrauensschutz auf den Fortbestand von Gesetzen gebe und der Staat durch Änderungen die Möglichkeit haben müsse auf das aktuelle Geschehen und weitere Bedürfnisse zu reagieren. Unzulässigkeit könne jedoch vorliegen wenn:

    1. das Gesetz einen Eingriff vornimmt, mit dem der Betroffene nicht rechnen musste und demzufolge auch in seinem Verhalten nicht einplanen musste. Ein Beschluss im Bundestag oder eine öffentliche Diskussion über Reformen werden als ausreichend erachtet, um das Vertrauen des Bürgers zu zerstören. In diesem Fall musste der Betroffene mit der Änderung rechen.

    sowie kumulativ

    2. das Vertrauen des Bürgers schutzwürdiger ist als das mit dem Gesetz verfolgte Anliegen. Das lässt sich am besten mit einer Verhältnismäßigkeitsprüfung im engeren Sinne (Angemessenheit) überprüfen. Auf der einen Seite steht demnach der Vorteil, den sich der Staat durch das Gesetz verschafft und auf der anderen Seite die Entwertung der Rechtsposition.

    Zum Teil könne es wegen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit notwendig sein, dass der Gesetzgeber eine Übergangsregelung schafft. “Kann” heißt nicht “muss”, wie die Direktversicherungsgeschädigten nur zu gut wissen.

    Wer die Erklärung der “unechten Rückwirkung” verinnerlicht, begreift, dass das Sozialrecht fast alles darf, wenn es um das Gemeinwohlinteresse geht. Darauf werden sich die Richter immer wieder zurückziehen und entsprechende Klagen abweisen.

     

    Vorsicht vor Vertragsabschluss!

    Was lernen wir daraus: Vorsicht vor Vertragsabschluss! Was ein Altersvorsorger heute an Sozialversicherung und Steuern spart, muss er dann in der Renten berappen. Der Staat schenkt ihm nichts. Wer eine Direktversicherung abschließt, spart zwar heute, muss aber im Alter als gesetzlich Krankenversicherter, wenn er auf das Geld angewiesen ist, den volle Krankenkassenbeitrag plus Zusatz- und Pflegebeitrag zahlen. Das sind immerhin zurzeit noch annähernd 20 Prozent, könnten aber in zehn, 20 oder gar 30 Jahren locker 25 Prozent und mehr sein. Der vom DVG erkämpfte Betriebsrentenfreibetrag von zurzeit 164,50 Euro ist nur eine kleine Erleichterung und gilt auch nicht für den Pflegebeitrag, der sich mit großer Wahrscheinlichkeit von heute 3,05 Prozent (3,3 für Kinderlose) in den kommenden Jahren verdoppeln wird. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag hat sich ja schon auf 1,3 Prozent erhöht.

    BSG
    Zuschauer in der Verhandlungspause beim BSG                                       Bild: Reiner Korth

     

    Der Staat, in dem Fall der Gesetzgeber, darf per Sozialgesetz alles, auch rückwirkend enteignen – und er wird von den Gerichten darin bestätigt. Bislang liefen ausnahmslos alle Klagen ins Leere.

    Herbert Heins im Sitzungssaal des BSG                                                                   Bild: Reiner Wellmann

     

    Das „Hamburger Abendblatt“ schreibt ganz richtig: „Das Urteil hat weitreichende Folgen“. Durch das Billigen dieser Praxis hat das oberste Sozialgericht der Abzocke durch Staat und Krankenkassen endgültig grünes Licht gegeben. Niemand darf mehr darauf vertrauen, dass sein Angespartes vor dem Staat sicher ist, weil der auch rückwirkend in Verträge eingreift und den Bestandsschutz aushebelt. Damit entfällt auch das letzte Argument für eine Direktversicherung. Das muss allen Jungen eine Lehre sein, die immer noch auf Direktversicherungen setzen. Staatliche Förderung betrieblicher Altersvorsorge hat damit ihren Sinn verloren, wenn daraus ein Minus-Geschäft wird. Es ist nur zu hoffen, dass das möglichst viele Junge begreifen und ihre betriebliche Altersvorsorge stilllegen und besser selbst privat vorsorgen.

    “Was ergibt das für einen Sinn, wenn der Gesetzgeber in der Einzahlungsphase das Sparen fördert durch reduzierte Abgabensätze (Pauschalbesteuerung), um  hinterher dem Sparer mehr abzunehmen als er als Förderleistung erhalten hat; das kann der Gesetzgeber nicht gewollt haben”, so Heins’ Anwalt Prof. Plagemann bei seinem Auftritt vor dem BSG am Mittwoch.

    Bilder: Reiner Korth/Reiner Wellmann/ Manfred Grund auf Pixabay

  • Jung für Alt, Gesund für Krank, Reich für Arm?

    Jung für Alt, Gesund für Krank, Reich für Arm?

    Wie nachhaltig ist das Modell der Sozialversicherung von Otto von Bismarck? Hat unser Sozialsystem eine Zukunft? Oder braucht es Reformen?

    Von Friedhelm Schnitzler

    Wir alle können uns an Norbert Blüms Satz erinnern, das zum geflügelten Word wurde: Der ehemalige Bundesarbeitsminister ließ sich 1986 beim Bekleben einer Litfaßsäule fotografieren, auf der sein Spruch prangte „Denn eins ist sicher: die Rente“. Die Aussage bezog sich auf die gesetzliche Rentenversicherung, wenngleich schon damals das Drei-Säulen-Modell aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge propagiert wurde. Es war also klar:  Die Rente ist zwar sicher, aber sie reicht nicht.

    Rente – sicher?

    Leider müssen wir heute, 35 Jahre später, feststellen, dass die Rente für die bald in Rente gehenden „Baby Boomer“ schon drastisch gegenüber den Prognosen eingeschränkt und für kommende Generationen alles andere als sicher ist. Natürlich konnte Norbert Blüm damals viele Dinge nicht vorhersehen, aber seine Aussage führte dazu, dass ein Großteil der Bevölkerung es nicht als notwendig ansah, zusätzlich privat vorzusorgen. Es gab indes einen Teil der Bevölkerung, der sich etwas mehr Sicherheit wünschte und den Weg der betrieblichen Altersversorgung wählte. Leider ging diese Rechnung bei vielen nicht auf.  Wer damals auf die Rahmenbedingungen schaute, erwartete sich durch einen teilweisen Verzicht auf Lohn und Gehalt eine etwas bessere Altersversorgung.

    Die Generation, die sich in den 80er-Jahren für eine Absicherung im Alter entschied, geht jetzt in den Ruhestand. Viele sind enttäuscht, wie wenig von der seinerzeit erwarteten gesetzlichen Rente „sicher“ ankommt und wie wenig von der betrieblichen Altersversorgung übrig ist. Die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten haben sich mehr als verdoppelt und von betrieblichen Kapitallebensversicherungen, obwohl privat finanziert, müssen annähernd 20 Prozent an die Krankenkasse abgeführt werden. Dabei ist es auch kein Trost, dass diese Zahlung über zehn Jahre gestreckt werden und 2020 ein kleiner Entlastungsbetrag eingeführt wurde.

    Wo  bleibt die Solidarität?

    Das System der Gesundheitsversorgung und der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland ist nach wie vor eines der besten in der Welt, wenn nicht sogar das beste der Welt. Ein System mit hohem Leistungsniveau, aber auch sehr hohen Aufwendungen, die durch das zugrunde gelegte Umlageverfahren als solidarisches Finanzierungsmodell eingeführt wurde. Die Finanzierung der Gesundheitsaufwendungen ist vor dem Hintergrund der höheren Lebenserwartung im Alter und des medizinischen Fortschritts zweifelsohne eine große Herausforderung. Wie aber jetzt und in der Zukunft diese Last aufbringen und verteilen? Kann das Solidarsystem fortbestehen und können sich die Rentner auf eine Finanzierung  ihrer  Krankheitskosten verlassen ohne in Altersarmut zu verfallen?

    Gesund – nur mit Zusatzversicherung?

    Bereits vor der Einführung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) wurden Stimmen laut, die Rentner mehr an den Kosten zu beteiligen und den Rentnern ihre Kosten mehr und mehr selbst tragen zu lassen, was dann auch in ersten Schritten mit dem GMG umgesetzt wurde.  Dies entspricht dann sicherlich nicht mehr so ganz den Grundsätzen eines Solidarprinzips und dem Credo des Sozialverbands VdK – nicht mehr „jung für alt“ und „gesund für arm“.

    Neben den mit diesem Gesetz verbundenen erhöhten Belastungen der Ruheständler, die durch teilweisen Einkommensverzicht Eigenverantwortung gezeigt haben, kamen mehr und mehr Leistungskürzungen und Eigenbeteiligungen auf diese Generation zu. Empfehlenswerte private Zusatzversicherungen, die Teile dieser Lücke schließen können, sind für Ruheständler häufig keine Option mehr, da Gesundheitsprobleme einen Abschluss erschweren oder nicht mehr möglich machen. Hinzu kommen die hohen Beiträge, wenn sie erst im Alter in diese Absicherungen eintreten, da die notwendigen Rückstellungen in jungen Jahren nicht aufgebaut werden können.

    Rentner stärker belastet

    Rechnet man alles zusammen – Krankenversicherung der Rentner (KvdR), betriebliche Altersvorsorge (bAV), Pflegeversicherung, Eigenbeteiligungen und individuelle Gesundheitsleistungen (IGEL) – kann die Belastung mit steigender Tendenz bei den Rentnern bei über 30 Prozent der gesetzlichen Rentenzahlung liegen. Erwerbstätige zahlen unter zehn Prozent.

    Die Beispiele zeigen, dass politische Aussagen über die Zukunft der Sozialversicherung die Problematik über Jahrzehnte heruntergespielt haben und einer ganzen Generation hinsichtlich der Optionen der privaten Vorsorge eine falsche Sicherheit vorgespielt wurde.

    Was gelten Versprechungen?

    Geht das Gedankengut des Lotsen – Reichskanzler Bismarck wurde damals als solcher bezeichnet – nun nach über 125 Jahren auch  von Bord? Die heutige Generation muss sich darüber im Klaren sein, dass die Ansätze des ehemaligen Reichskanzlers nur noch in geringem Umfang Gültigkeit haben werden. Unsere Gesellschaft kann sich ganz schnell von einer Solidargesellschaft zu einer Individualgesellschaft entwickeln. Die Politik ist gefordert, dies transparent zu kommunizieren und keine falschen Anreize zu geben und keine Versprechen abzugeben, die nicht haltbar sind.

     

    Image by giselaatje from Pixabay

  • So nimmt die Union Rentner aus

    So nimmt die Union Rentner aus

    Die CDU/CSU wird die Betriebsrentner weiter abzocken. Deren Gesundheitspolitiker machen keinen Hehl daraus. Insofern stimmt es, wenn der neue Parteivorsitzende der CDU sagt, die Leute könnten ihm vertrauen. Wollen die Leute aber von der Union so behandelt werden?

    Kommentar von Helmut Achatz

    Wie sagte Armin Laschet bei seiner Bewerbungsrede als Parteivorsitzender der CDU so schön: „Sag den Leuten, sie können dir vertrauen“. Schön. Das heißt aber letztlich, dass die CDU ihre Enteignungspolitik fortsetzt. Die Leute können darauf vertrauen, dass Deutschland weiter Weltmeister in punkto Abgaben bleibt – und dabei sind nicht nur die Steuern gemeint, sondern vor allem die überbordenden Sozialbeiträge. Schon heute ist Deutschland mit einer Abgabenquote von durchschnittlich 39,3 Prozent (2019) laut Industrieländerorganisation OECD Spitze im negativen Sinn. In keinem anderen Land, von Belgien abgesehen, ist die Belastung so hoch wie hierzulande. Die Leute können darauf vertrauen, dass das so bleibt – hohe Abgaben für fleißige Bürger, der CDU sei Dank. Schön.

    Für die hohe Belastung der Deutschen sind keineswegs nur die Steuern verantwortlich, verantwortlich in hohem Maße sind die Sozialabgaben, die bei mehr als 20 Prozent liegen, wobei der Arbeitgeberanteil noch gar nicht eingerechnet ist. Bei den Steuern rangiert Deutschland laut OECD mit 19,2 Prozent nur im Mittelfeld, anders als bei den Sozialabgaben. Die CDU hat dazu beigetragen. Euer Vertrauen, sprich das der Wähler, wird belohnt. Schön.

    Geht es denn in der CDU wenigstens gerecht und solidarisch zu in punkto Sozialabgaben? Junge stehen für Alte ein, Gesunde für Kranke. Wir Babyboomer haben das in den vergangenen Jahrzehnten so gehalten – und auch nicht gemurrt. Das Solidarprinzip war für uns selbstverständlich. Die damalige rot-grüne Koalition unter Gerhard Schröder hat das Solidarprinzip jedoch mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz 2004 aufgekündigt und untergraben, indem plötzlich alle, die eigenverantwortlich und eigenfinanziert per Direktversicherung fürs Alters vorgesorgt haben, von einem Tag auf den anderen um annähernd 20 Prozent enteignet wurden. Statt dagegen zu opponieren, wie von einer Oppositionspartei zu erwarten gewesen wäre, hat die CDU/CSU seinerzeit eifrig mitgewirkt bei der Sabotage der Altersvorsorge. Schön.

    Union bleibt sich treu

    Wir können auf Laschet vertrauen, die CDU wird das  Solidarprinzip auch im Jahr 2021 mit Füßen treten. Die gesundheitpolitischen Sprecherin der CDU, Karin Maag, hat da gerade aktuell in einem Antwortschreiben an den von der CDU-Abzockpolitik Betroffenen Bernhard Seeburger, Sprecher der DVG Regionalgruppe Tuttlingen-Rottweil, ein  abschreckendes Beispiel geliefert. Seeburger schrieb MdB Maag mehrmals an, bis sie endlich antwortete – ihre Antwort ist allerdings überaus aufschlussreich. „Der demographische Wandel bedingt, dass der Anteil von Rentnerinnen und Rentnern in der gesetzlichen Krankenversicherung stetig ansteigt — mit entsprechend steigenden Leistungen der Krankenversicherung”, schreibt sie. Dadurch müsse die jüngere Generation anteilig mehr zur Solidargemeinschaft beitragen.

    Staat stiehlt sich aus Verantwortung

    Klingt beim ersten Lesen plausibel. Wir Alten sollen uns solidarisch zeigen und mehr zahlen. Schön und gut, nur vergisst Karin Maag zu erwähnen, dass die CDU uns Direktversicherten ein Sonderopfer aufgezwungen hat – und nicht etwa allen. Wir zahlen Krankenkassen- und Pflegebeiträge für die gesetzliche Rente und unsere Direktversicherung, obwohl bei Abschluss unserer Verträge davon keine Rede war. Damit nicht genug, wir haben bereits in unseren aktiven Jahren – als damalige “jüngere Generation” – Krankenkassenbeiträge gezahlt und zahlen jetzt wieder. Wir zahlen heute aber nicht nur den Arbeitnehmer-, sondern auch noch den Arbeitgeberanteil. Wir Alten übernehmen sogar noch einen Teil der Krankenkassen- und Pflegebeiträge für Hartz-IV-Empfänger, Bezieher von Arbeitslosengeld II und die Versorgung der Asylsuchenden. Der Staat hat sich aus der Verantwortung gestohlen und überweist für diese Gruppe systematisch deutlich zu wenig an die Krankenkasse, sodass wir einspringen müssen. Die Fehlsummen addieren sich auf rund zehn Milliarden Euro jährlich. Eine schöne Solidarität. Eine sozialstaatliche Aufgabe, die alle Bürger zu finanzieren haben, wird alleinig den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung aufgebürdet.

    Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD für die noch laufende Periode ist deshalb sogar ausdrücklich vereinbart, dass der Bund dieses sozial bedingte Minus durch einen jährlichen Zuschuss auszugleichen hat.  Allerdings wurde dieser Punkt aus dem Koalitionsvertrag erst gar nicht umgesetzt. Schön, dass wir Laschet vertrauen können.

    Freibetrag ist ein Hohn

    Die Einführung eines Freibetrags Anfang 2020 von mittlerweile 164,50 Euro auf Direktversicherungen und Betriebsrenten war nur ein Zuckerl, in der Hoffnung, die renitenten Rentner ruhig zu stellen. Was für ein Hohn, denn zwei Jahre davor hatte Schwarz-Rot die Riester-Renten komplett beitragsfrei gestellt. Das heißt doch, nur uns Direktversicherten wird Solidarität abverlangt, Riester-Sparern aber nicht – nur deshalb nicht, weil die Regierung Riester weiter am Leben erhalten wollte und will, obwohl dieses Konstrukt ein Minus-Geschäft ist. Und da spricht Maag von Solidarität. Alles andere als schön.

    Die CDU-Frau Maag redet in Corona-Zeiten davon, dass eine Abschaffung der Abzocke von Direktversicherten “finanziell schlicht nicht darstellbar ist”. Komisch, für alles andere ist Geld genug da – und wir reden hier nicht von ein paar Milliarden, sondern von Hunderte von Milliarden. Maag schwingt sich in ihrem Brief zu der Formulierung auf “Wir müssen auch die Belastungen für die kommenden Generationen im Blick behalten”. Was für ein Hohn.

    Schön, dass wir’s jetzt wissen. Vertraut Laschet & Co., wenn ihr weiter abgezockt werden wollt, wenn aber nicht, dann müsst ihr euer Vertrauen anderen Politikern schenken.

    Bild: CDU/Tobias Koch

  • Wie die Finanzlobby die Gesetze macht

    Wie die Finanzlobby die Gesetze macht

    Viele Gesetze werden weitgehend von Lobbyisten formuliert. Wie ausschlaggebend der Einfluss der Finanzlobby ist, hat das Portal „Finanzwende“ aufgedeckt.

    Vielleicht begreifen viele langsam, welche Rolle die Finanzlobby beim Ausgestalten des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes, bei der Riester-Rente und einschlägigen Verordnungen hatte und immer noch hat. Interessenvertreter von Banken und Versicherungen sitzen den Politiker sozusagen auf dem Schoss, wenn Gesetzesvorschläge ausgetüftelt werden, die häufig zugunsten dieser Branchen und zu Ungunsten der Bürger ausfallen. Direktversicherte können ein Lied davon singen.

    “Finanzwende” analyisiert Finanzlobby

    „Finanzwende“ hat die Finanzlobby genauer unter die Lupe genommen und kommt zu erschreckenden Ergebnissen. In ihrem Lobby-Report lotet „Finanzwende“ deren Macht aus: „Die Ergebnisse sind nichtsdestotrotz erstaunlich: Insgesamt gibt die Finanzindustrie unserer Studie nach mehr als 200 Millionen Euro pro Jahr für die Lobbyarbeit in Deutschland aus und beschäftigt mehr als 1500 Mitarbeiter . Das betrifft vor allem jene Verbände und Unternehmen, die als Banken, Versicherungsunternehmen, Fonds, Börsen, oder Zahlungsdienstleister direkt der Finanzbranche zugerechnet werden können. Zählt man hier noch jene Organisationen hinzu, die wir als ‚erweiterte Finanzlobby‘ beschreiben, also zum Beispiel Teile der Immobilienlobby, der Wirtschaftsprüfer (KPMG oder PwC) oder der Glücksspielbranche, dann ist noch von deutlich mehr Mitarbeiterinnen auszugehen.“

    Diese 1500 Mitarbeiter der Finanzlobby stehen „Finanzwende“ zufolge 415 Abgeordneten im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags gegenüber. „Finanzwende“ hat die Einflussnahme auf Parlaments- und Regierungsarbeit analysiert. Finanzwende, die als Verein organisiert ist, kann nach eigenen Angaben für 34 Sitzungen des Bundestags-Finanzausschusses (2014-2020) sowie für 33 Referentenentwürfe mit Finanzmarktbezug (2014-2020)6 einzeln zeigen, welche Verbände und Unternehmen Kommentare und Stellungnahmen abgegeben haben; kann zeigen, wer Zugang zum Bundestag über sogenannte Hausausweise besitzt. Der Verein hat die deutsche Finanzlobby kartografiert: Mehr als 250 verschiedene Organisationen aus Finanzlobby und erweiterter Finanzlobby haben „Finanzlobby“ zufolge die deutsche Politik in den Jahren 2014-2020 zu beeinflussen versucht.

    Lobbyismus unter Rot-Grün

    Übrigens gilt das nicht nur für die Zeit zwischen 2014 und 2020, sondern auch für die Jahre der Schröder-Regierung von 1998 bis 2002. Ohne die Einflussnahme von Finanzlobbyisten wäre beispielsweise das Gesundheitsmodernisierungsgesetz sicher nicht so ungünstig für Direktversicherte ausgefallen.

    Die Finanzlobby bestehe aus drei Akteursgruppen: Branchen-Verbänden, einzelnen Finanzunternehmen sowie Lobbyismus-Dienstleistern (Kanzleien oder Agenturen). In Deutschland sei Lobbyismus traditionell in Verbänden organisiert, die Akteure aus ihrer jeweiligen Branche vertreten. Dies treffe auch auf die Finanzindustrie zu. So sind Versicherer im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) organisiert, die Sparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) zusammengeschlossen und die Deutsche Bank ist Mitglied im Bundesverband deutscher Banken (BdB). Aber einige Unternehmen haben darüber hinaus ihre eigenen Lobbyisten, die sich bei den Abgeordneten Gehör verschaffen, darunter Deutsche Bank und Allianz.

    GDV besonders aktiv

    Zu den aktivsten Organisationen bei Referentenentwürfen gehört „Finanzwende“ zufolge der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): „Der GDV kommentierte 27 von insgesamt 33 untersuchten Entwürfen“.

    Nicht von ungefähr sitzt Ex-Notenbanker Jörg Asmussen als oberster Lobbyist dem GDV vor und Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder will den Deutschen die Betriebsrenten schmackhaft machen und ist beim Würzburger Versicherungsmakler BVUK als Vorstand eingestiegen.

    Wer  GDV-Chef ist

    Zur Erinnerung: Asmussen betrieb von 2005 bis 2009 aktiv die Deregulierung des Finanzsektors, er war Aufsichtsratsmitglied bei der IKB Deutsche Industriebank, wo er sich für den Kauf von Asset-Backed Securities (forderungsbesichterte Wertpapiere) einsetze, was die IKB schließlich fast in die Pleite führte. Eben diese Brandbeschleuniger lösten 2007 die Finanzkrise aus. Nur dank Gelder der staatlichen Förderbank KfW und von Banken, Sparkassen und Volksbanken konnte die IKB gerettet werden, beschreibt der „Tagesspiegel“ die damalige Lage.  Asmussen wechselte im Juli 2008 als Staatssekretär ins Bundesfinanzministerium und dann im Januar 2012 ins Direktorium der EZB. Zwei Jahre später holte „Spiegel“ zufolge ihn die damalige Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles als Staatssekretär ins Amt. Er war bis Ende 2015 für Fragen der Alterssicherung zuständig. Was aus der Alterssicherung wurde, wissen alle Direktversicherungsgeschädigte nur allzu gut, denn sie kämpfen schon seit Jahren für einen sofortiger Stopp der Mehrfachverbeitragung und die finanzielle Entschädigung für die Betroffenen, in deren Verträge mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) rückwirkend eingegriffen wurde.

    Zuletzt war er laut „Spiegel“ seit 2016 für die US-Investmentbank Lazard tätig. “Die Versicherer können einen großen Beitrag bei der privaten Altersvorsorge und im Umgang mit Risiken wie dem Klimawandel und der Cybersicherheit leisten”, wird Asmussen vom „Spiegel“ zitiert. Verbraucherverbände und „Finanztip“ sowie der Bund der Versicherten sind da ganz anderer Meinung. Lebensversicherungen sind das Problem und nicht die Lösung für die Altersvorsorge.  Betriebsrentner und Direktversicherungsgeschädigte wissen also, was sie mit Asmussen erwartet. Er wird weiter die Lebensversicherung als beste Form der Altersvorsorge propagieren.

    Bild: “Finanzwende” (Screenshot)

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