Tag: GMG

  • Altersvorsorger tragen teures Gesundheitswesen

    Altersvorsorger tragen teures Gesundheitswesen

    Dank des ungenierten Griffs ins Portemonnaie von Direktversicherten können die Gesundheitsausgaben regelmäßigen steigen und liegen mittlerweile bei mehr als 407 Milliarden Euro jährlich. Sie zahlen für das teure Gesundheitswesen.

    Die Gesundheitsausgaben haben sich binnen 20 Jahren dem Statistischen Bundesamt zufolge auf 407 Milliarden Euro nahezu verdoppelt. Diese „hohe Ausgabendynamik“ wird sich fortsetzen, worauf die Zahlen des dritten Quartals 2019 schließen lassen. Es fällt auf, dass die Gesundheitsausgaben in den Jahren 2003, 2004 und 2005 für kurze Zeit stagnierten – das war just die Zeit, als das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) eingeführt wurde, was zur Folge hatte, dass alle mit einer Direktversicherung sowie Betriebsrentner Vollbeiträge für Krankenversicherung zahlen müssen. Dieses Gesetz, spült den Krankenversicherungen seitdem pro Jahr Milliarden in die Kassen – Geld, dass allen fehlt, die eigenverantwortlich fürs Alter vorsorgen. Seitdem können die Krankenkasse aus dem Vollen schöpfen,  da jedes Jahr viele neu dazu kommen, deren Direktversicherung ausgezahlt wird – egal ob als monatlich Rente oder als einmalige Kapitalauszahlung.

    Zu teures Gesundheitswesen

    Es dürfte jedem klar sein, dass die Krankenkassen, aber auch die anderen Akteure im Gesundheitswesen, dank des wachsenden Geldzuflusses keine großen Anstrengungen unternehmen, effizienter mit dem Geld der Versicherten zu wirtschaften. Wenn das Geld nicht reicht, werden die Beiträge erhöht oder die Leistungen gekürzt.

    gesundheitsausgaben
    Entwicklung der Gesundheitsausgaben              Quelle: querschuesse.de

    Von den 407 Milliarden Euro an Ausgaben für 2019 entfallen annähernd 60 Prozent auf die gesetzlichen Krankenkassen. Trotz immenser Steigerungen in den vergangenen Jahren müssen die Versicherten immer mehr selbst bezahlen. Das gilt für Medikamente, aber auch für einige Laboruntersuchungen. Jeder kann ein Lied davon singen. Wer als gesetzlich Versicherter nach einem Termin beim Facharzt fragt, muss sich auf wochenlanges Warten einstellen. Bestimmte Arzneimittel sind nicht mehr verfügbar, obwohl Patienten dringend darauf angewiesen sind. Erstklassige Versorgung sieht anders aus.

    Deutschland gehört, was die Gesundheitsausgaben betrifft, zu den Spitzenreitern. Wir liegen der OECD zufolge gleich hinter Norwegen, der Schweiz und den USA auf Platz vier der teuersten Gesundheitssysteme. 2018 gaben die Deutschen pro Kopf 5986 Dollar (5333 Euro) aus.

    Deutschland bei den Spitzenreitern

    USA 10 586.08
    Schweiz 7 316.60
    Norwegen 6 186.92
    Deutschland 5 986.43

    Quelle: OECD

    Bei der Zahl der Betten gehört Deutschland in Europa zur einsamen Spitze: Für 1000 Einwohner gibt es acht Betten, selbst in der Schweiz sind es nur 4,5. In punkto Krankenhausaufenthalt ist Deutschland mit 25 478 pro 100 000 Einwohner sogar weltweite Spitze.

    Verwaltung kostet 16,8 Milliarden Euro

    Pharmaindustrie, Ärzte, Apotheker und Krankenkassenverbände antichambrieren bei der Politik, dass alles so bleibt, wie es ist. Die Rechnung zahlen Versicherte, Altersvorsorger und Patienten. Viel Geld bleibt in der überbordenden Verwaltung des Systems hängen, wie Steffen Bogs von querschuesse.de analysiert hat. Allein die Verwaltung habe 2016 zuletzt 16,8 Milliarden Euro gefressen. Das System sei gekennzeichnet durch Ineffizienz, hohe Kartellpreise bei Arzneimitteln und vieles mehr.

    Das ist auch kein Wunder, denn Deutschland leistet sich ein Zwei-Klassen-System mit gesetzlichen und privaten Krankenkassen, mehr als hundert verschiedene gesetzliche Krankenkassen, ein mehrstufiges Verwaltungssystem mit Gesundheitsfonds und kassenärztlichen Vereinigungen.

    390 000 Euro für Barmer-Chef

    Jeder der laut Kassenspitzenverband (GKV) zufolge 105 gesetzlichen Krankenkassen braucht einen Vorstand und einen Verwaltungsapparat. Das kostet Geld, Geld das wiederum Versicherte, zu denen Millionen von Altersvorsorgern gehören, zahlen müssen. Die Kassenvorstände verdienen dabei ordentlich, wie die Auswertung des Portals „krankenkassen.de“ belegt. So bezieht allein der Vorstandsvorsitzende der Barmer eine Gesamtvergütung pro Jahr von 390 000 Euro, der Chef der TK kommt auf annähernd 348 000 Euro und bei der DAK sind es rund 310 000 Euro. Wie wirkt sich das auf die Verwaltungskosten der Krankenkassen aus? Die Barmer liegt mit 148,05 Euro pro Versicherten im Mittelfeld, die TK ist deutlich effizienter mit nur 117,08 Euro pro Versicherten, so weit zumindest die Zahlen von 2018.

    Effizienz – oder mangelnde Effizienz – wirkt sich auf die Beitragssätze aus. So liegt der Beitragssatz der TK bei 15,3 Prozent, der Barmer bei 15,7 Prozent. Die günstigste Krankenkasse verlangt hingegen nur 14,99 Prozent, dabei geht es um die HKK – kein Wunder, liegen doch deren Verwaltungskosten etwa 20 Prozent unter dem Branchendurchschnitt. Es geht also. Da aber bislang das Thema Effizienz im Gesundheitswesen allgemein und bei den gesetzlichen Krankenkassen speziell eingefordert hat, machen die Kassen munter weiter so – auf Kosten der Versicherten.

    Dabei würde ein Effizienzsteigerung einiges bringen, schließlich sind 95 Prozent gesetzlich vorgeschriebene Leistungen der Krankenkassen. Ja, richtig gelesen, lediglich fünf Prozent sind Zusatzleistungen der Krankenkassen. „Leistungen, die die medizinische Grundversorgung betreffen, sind deshalb bei allen Anbietern gleich“, schreibt Stiftung Warentest in seiner Booklet „Finanzen verstehen“. Wozu brauchen wir dann 105 verschiedenen gesetzliche Krankenkassen mit 105 Vorstandsvorsitzenden und 105 Verwaltungsapparaten?

  • Viele Deutsche vom Wirtschaftsboom abgehängt

    Viele Deutsche vom Wirtschaftsboom abgehängt

    Geht es der Wirtschaft gut, geht es allen gut – von wegen. Viele Rentner und Beschäftigte haben wenig vom Exportboom. Mit den Realrenten ging es seit 2003 so richtig bergab – und die Talfahrt ist noch nicht beendet.

    2003 und die rot-grüne Regierung unter Schröder war eine Zeitenwende. Der SPD-Kanzler Gerhard Schröder schaffte es, die Altersvorsorge von Millionen Deutschen nachhaltig zu drücken. Das betrifft die gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge. Die Rentner wurden immer weiter von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt – ablesbar an den Zahlen.

    viele vom Boom abgehängt

    Reiner Heyse von „Seniorenaufstand“ hat einfach mal die Kurven des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts, die Lohnentwicklung nach Abzug der Preissteigerungen und die Rentensteigerungen nach Abzug der Inflation verglichen. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) spiegelt die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes wider. Es sei in 27 Jahren grob gesagt um 50 Prozent gestiegen. Die realen Löhne stiegen von 1990 bis 2017 lediglich um 7,5 Prozent, wobei sie einige Jahre sogar rückläufig waren. Erst 2014 verdienten die Beschäftigten in Deutschland real wieder so viel wie 1991.

    realrente
    Seit 2003 ist deutlich die gewollte Entkopplung von der Lohnentwicklung zu erkennen    Quelle: seniorenaufstand

     

    Die Schröder-Regierung hat 2003 dafür gesorgt, dass sich die realen Renten von der Lohnentwicklung entkoppeln mit der Folge, das die realen Renten immer weiter abgehängt werden. 2017 habe die Spreizung der Rente zu den Löhnen schon 12,5 betragen. Also von wegen „Ausbeutung der Jungen durch die Alten“. Die Rentner werden schon seit Jahren zur Ader gelassen. Die heutigen Realrenten liegen deutlich unter denen von 1990.

    Reallöhne
    Die Wirtschaft hat von 1992 bis heute um  40,6 Prozent zulegt, die Reallöhne nur um acht Prozent           Quelle: querschuesse.de

    Corona und die Folgen

    Die Folgen der Coronakrise werfen ihre Schatten bereits voraus: Der Einbruch des BIP schlägt dem Finanzportal „querschuesse.de“ erst im zweiten Quartal 2020 durch. Bereits heute ist klar, dass es 2021 für Rentner wieder eine Nullrunde geben wird. Die Rentner dürften dann noch weiter zurückfallen.

    Damit nicht genug, wer versuchte, diese Lücke durch Eigenvorsorge zu schließen, wurde von der Schröder-Regierung und später von der Merkel-Regierung gerupft. Die rot-grüne Regierung führte – mit Hilfe von Horst Seehofer (CSU) – die Doppelverbeitragung von Direktversicherungen und Betriebsrenten ein, so dass Altersvorsorger wieder die Angeschmierten sind. Seit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG), dass von Rot-Grün-Schwarz erlassen wurde, zahlen Direktversicherte und Betriebsrentner annähernd 20 Prozent an die Krankenkasse.

  • Rentenniveau steigt, weil Löhne sinken

    Rentenniveau steigt, weil Löhne sinken

    Wenn die Durchschnittslöhne sinken, steigt das Rentenniveau trotz stagnierender Renten. Klingt paradox, ist jedoch logisch. Die Merkel-Regierung hat versäumt, das Rentensystem zu reformieren – mit dramatischen Folgen für alle Generationen.

    Alle reden vom sinkenden Rentenniveau, dabei wird das Rentenniveau erstmals seit Jahrzehnten nicht sinken, sondern steigen – nicht dank höherer Renten, sondern wegen sinkender Löhne. „Das Rentensystem ist ein Umlageverfahren“ – dieser eherne Satz ist schon längst außer Kraft gesetzt worden von einer Schröder-Regierung und der nachfolgenden Merkel-Regierung – zuletzt ganz massiv von Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil, der die doppelte Haltelinie im Bundestag durchdrückte, wonach der Rentenbeitrag bis 2025 maximal auf 20 Prozent des Bruttoeinkommens steigen und das Rentenniveau nicht unter 48 Prozent fallen darf.

    Löhne sinken, Rentenniveau steigt

    Das Rentenniveau ist ein jährlich neu berechneter Durchschnittswert, der den Durchschnittslohn aller gesetzlich Rentenversicherten zur Standardrente (45 Jahre volle Beitragszahlung bezogen auf ein Durchschnittseinkommen) ins Verhältnis setzt. Wenn jetzt, wie durch Corona, der Durchschnittslohn sinkt, die Standardrente aber gleich bleibt, steigt das Rentenniveau. Und dass der Durchschnittslohn 2020 sinken wird, dürfte jedem einleuchten. Weit mehr als zehn Millionen Beschäftigte wurden in Kurzarbeit geschickt, viele Unternehmen sind insolvent oder überleben nur dank massiver Staatshilfen, Selbstständige müssen massenweise Hartz IV beantragen. Das gilt vor allem für den Kunst- und Kulturbereich. So ist die Zahl der Arbeitslosen im Mai 2020 gegenüber dem Vergleichsmonat des Vorjahres laut Arbeitsagentur um eine halbe Million auf 2,8 Millionen gestiegen, parallel dazu ist die Zahl der Stellenangebote um 200 000 gefallen. 3,5 Millionen sind unterbeschäftigt; allein für März rechnet die Arbeitsagentur mit mehr als zwei Millionen Kurzarbeiter, das Münchner ifo-Institut geht von aktuell 7,3 Millionen Kurzarbeitern aus.

    Was bringen diese Zahlenspiele? Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit bedeuten weniger Lohn – und das massenweise. Das Durchschnittseinkommen aller Versicherter wird 2020 also definitiv sinken. Weil die Renten aber nicht sinken dürfen, obwohl sie es wegen des Umlageverfahrens müssten, bekommen die Rentner im Verhältnis zur Lohnentwicklung fiktiv mehr Geld, tatsächlich stagniert ihre Rente. Das Rentenniveau steigt.

    Herumschrauben an der Rentenformel

    So langsam haben das auch die Wirtschaftsredakteure von Zeitungen wie der „Süddeutschen“ und der „Welt“ begriffen. Hendrik Munsberg von der „Süddeutschen“ hat die „Unwucht im Rentensystem“ erkannt, weil Heil den „Nachholfaktor“ ausgesetzt hat und Bundeskanzlerin Angela Merkel diesen Faktor auch nicht wieder einführen will, wie Johannes Vogel (FDP) auf eine Regierungsbefragung erfuhr. Der Nachholfaktor ist Bestandteil der Rentenformel  und bewirkt, dass wegen sinkender Durchschnittslöhne notwendige, aber unterbliebene Rentenkürzungen bei einer möglichen späteren Rentenerhöhung berücksichtigt werden müssen und die Rentenerhöhung deswegen ausfallen kann. Renten können danach zwar nicht sinken, aber auch nicht steigen. Der Nachholfaktor griff in den Jahren nach der Finanzkrise. Die Rentenerhöhungen fielen in den Folgejahren deutlich geringer aus wie nach der Rentenformel eigentlich vorgesehen. Mit der „doppelten Haltelinie“ setzte Heil dieses Regelwerk außer Kraft. Er versteckte die Aussetzung des Nachholfaktors gewieft und kryptisch im Sozialgesetzbuch VI, §255g. Dort heißt es, „Der Ausgleichsbedarf beträgt in der Zeit bis zum 30. Juni 2026 1,0000. Eine Berechnung des Ausgleichsbedarfs nach § 68a erfolgt in dieser Zeit nicht“.

    SPD am Sozialisieren

    Die SPD hat im Fall „Nachholfaktor“ ähnlich agiert, wie damals 2003, als sie mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG), insbesondere mit den §229  und § 248 SGB V über Nacht Millionen Direktversicherte und Betriebsrentner enteignete, in dem sie ihnen die doppelten Krankenversicherungsbeiträge aufbürdete.

    Den Preis wird der Steuerzahler tragen müssen: Denn sinken die Renten nicht, obwohl sie sinken müssten, erhöht sich der Rentenbeitrag der Beschäftigten nicht, muss die Differenz der Staat ausgleichen – und der holt sich das Geld wiederum bei den Steuerzahlern. Niemand bekommt etwas geschenkt, auch wenn Politiker so tun als ob.

    Nach uns die Sintflut

    Angela Merkel antwortete Johannes Vogel lapidar: “Der von ihnen beschriebene Effekt, dass die Renten stärker als die Löhne steigen könnten”, komme “frühestens bei der Rentenanpassung zum 1. Juli 2022 zum Tragen” – und dann ist sie nicht mehr im Amt. „Nach mir die Sintflut“, ließe sich nur ergänzen. Da passt auch ins Bild, dass sie die längst überfällige Reform des Rentensystem mit der Installierung einer Rentenkommission seit 2018 auf die lange Bank schiebt. Das Ergebnis war, wie nicht anders zu erwarten, heiße Luft.

    Um wie viel könnte das Rentenniveau steigen. Die „Welt“ hat geschätzt, dass das Rentenniveau, je nach Schwere der Rezession (neun Prozent minus beim Bruttoinlandsprodukt), bis auf 52 Prozent steigen könnte. Die Rentner bekommen deswegen, wie gesagt, nicht mehr Geld. DVG-Mitglied Norbert Böttcher kommt auf etwas andere Werte. Angenommen, die Durchschnittslöhne sinken um fünf Prozent, dann erhöht sich das Rentenniveau um 2,6 Prozent, bei zehn Prozent niedrigeren Löhne sind es 5,3 Prozent. Er rechnet das an einem einfachen Beispiel vor:

    Wie das Rentenniveau steigt

    Durchschnittslohn: 40.000 Euro
    Rente: 20.000 Euro
    Rentenniveau: 50 Prozent

    Durchschnittslohn sinkt auf 35.000 Euro durch Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit. Rente bleibt gleich: 20.000 : 35.000 = 57 Prozent.

    Auf den Renten-Entgeltpunkt (EP) wirkt sich das ebenfalls aus. Der eigene Verdienst wird durch den Durchschnittsverdienst geteilt.

    40.000 : 40.000 = 1,0 EP
    80.000 : 40.000 = 2,0 EP
    60.000 : 40.000 = 1,5 EP
    20.000 : 40.000 = 0,5 EP

    Wer weiterhin gut verdient, bekommt bei einer Rezession mit sinkendem Durchschnittslohn mehr Entgeltpunkte:

    80.000 : 35.000 = 2,3 EP

    Sinkt der eigene Verdienst im selben Verhältnis wie der Durchschnittsverdienst, bleibt der EP gleich, also keine Einbuße.
    35.000 : 35.000 = 1,0 EP

    Böttcher hat mehrere Szenarien durchgespielt – siehe Tabelle:

    Rentenniveau und Durchschnittslöhne

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    Wie sich das Rentenniveau bei sinkenden Durchschnittslöhnen entwickelt.        Quelle: Norbert Böttcher

     

    Norbert Böttchers Leserbrief im “Ried Echo” bringt es auf den Punkt

    200118_Leserbrief
    200118_Leserbrief
  • Deutsche arbeiten 7 Jahr länger als Italiener

    Deutsche arbeiten 7 Jahr länger als Italiener

    Deutsche arbeiten im Schnitt sieben Jahre länger als Italiener. Erstere bringen es auf 39 Jahre, letztere auf 32 Jahre Lebensarbeitszeit. Die Mindereinzahlung muss der italienische Staat durch höhere Schulden ausgleichen.

    Die Zahlen europäischen Statistikebehörde Eurostat sprechen für sich. Nirgends sonst in Europa ist die Lebensarbeitszeit so kurz wie in Italien. Während die Isländer sogar 45 Jahre arbeiten, bis sie in Rente gehen, genießen die Italiener ihren Ruhestand schon nach 32 Jahren Arbeit. Der Durchschnitt in der Europäische Union (EU) liegt bei 36,4 Jahren. Vor allem Italienerinnen verabschieden sich schon vergleichsweise früh aus dem Arbeitsleben und kommen im Schnitt gerade einmal auf eine Lebensarbeitszeit von 27 Jahren. Deutsche Frauen arbeiten hingegen rund zehn Jahre länger als ihre Geschlechtsgenossinnen im Süden. Der „Gender Gap“ wie das schon in der Sprache der Statistiker heißt, ist in Italien zwischen Männern und Frauen besonders groß: 36,4 (Männer) zu 27,3 (Frauen), wogegen die Differenz zwischen Männern und Frauen in Deutschland nur 4,2 Jahr beträgt.

    Schweizer und Schweden sind zusammen mit den Isländern die fleißigsten, gefolgt von den Niederländern und Dänen. Deutschland folgt auf Platz acht.  Insgesamt hat sich die Lebensarbeitszeit seit 2000 verlängert: in Deutschland von 36,8 (2000) auf 39,1 (2019) Jahre, in Italien von 29,7 auf 32,0 Jahre – also 2,3 Jahre.

    Italiener genießen früher Dolce vita

    Eine kürzere Lebensarbeitszeit bei parallel dazu höheren Lebenserwartung heißt, längere Rentenbezugszeit. Italienische Männer leben im Schnitt mit 81,2 Jahre zweieinhalb Jahr länger als deutsche Männer. Da Italiener insgesamt kürzer und damit weniger einzahlen, aber länger leben, muss jemand das Defizit ausgleichen – in dem Fall ist es der Staat, der die Finanzierung der Rentenausgaben wiederum durch Schulden finanziert. Die Staatsschuldenquote von gegenwärtig laut Eurostat rund 135 Prozent des Bruttoinlandsprodukts wird sich wegen den Folgen der Coranovirus-Pandemie 2020 aller Voraussicht nach auf 150 Prozent erhöhen. Nur Griechenland hat mit 177 Prozent eine höhere Staatsverschuldung. „Italien ist das einzige Mitgliedsland der Währungsunion, dessen Bruttoinlandsprodukt durch die Rezession auf den Stand der Jahrtausendwende zurückgeworfen wird“, schreibt die „Welt“. Summa summarum habe eine ganze Generation von Italienern kein Wachstum erlebt.

    Italiener haben mehr Vermögen

    Wer jetzt glaubt, Italiener wären ärmer als die vermeintlich reichen Deutschen, wird wieder von den Statistikern eines Besseren verwiesen. „Auch Italiens Privathaushalte zählen trotz relativ weniger Lebensarbeitsjahre in Europa weiter zu den Wohlhabenden“, schreibt die „Welt“. Auch nach zwei Jahrzehnten ökonomischer Stagnation übersteige das Pro-Kopf-Vermögen der Italiener nach wie vor das der Deutschen, wie mehrere Erhebungen belegen. Es ist vor allem der Immobilienbesitz, der sich positiv auf das Vermögen der Italiener auswirkt, denn die Immobilieneigentumsquote ist in Italien deutlich höher als in Deutschland. Laut Statista liegt sie in Italien bei 72,4 Prozent, hierzulande bei 51,5 Prozent. Wer jedoch Miete zahlen muss, kann weniger Vermögen aufbauen.

    Sehen die Italiener ein, dass es so nicht weitergeht? Im Gegenteil. Matteo Salvini hat das Rad zurück gedreht mit der „Quota 100“. Alter und Beitragsjahre müssen 100 ergeben. Hier noch einmal die genaue Regelung (siehe Europäische Union):

    • Als 58-jährige Arbeitnehmerin (59 Jahre für Selbstständige) mit 35 abgeschlossenen Beitragsjahren vor dem 31. Dezember 2018 können Sie Anspruch haben auf einen vorgezogenen Ruhestand (die so genannte “Opzione donna”). In diesem System erhalten Sie die erste Rentenzahlung 12 Monate (für Arbeitnehmerinnen) und 18 Monate (für Selbstständige) nach Erwerb des Anspruchs.
    • Sofern Sie nicht Fachkraft, Geistlicher, Soldat, Journalist oder Zollbeamter sind, können Sie von April 2019 bis Dezember 2021 Anspruch auf vorgezogenen Ruhestand haben (die sogenannte “Quota 100), wenn Sie mindestens 62 Jahre alt sind und über 38 abgeschlossene Beitragsjahre verfügen (davon 35 Jahre im Zusammenhang mit tatsächlicher Arbeit). In diesem System erhalten Sie die erste Rentenzahlung 3 Monate nach Erwerb des Anspruchs, wenn Sie Arbeitnehmer im Privatsektor sind, und 6 Monate, wenn Sie Beamter sind. Die Rente darf nicht mit Einkommen aus Arbeit über 5.000 EUR jährlich kombiniert werden.

     

    In Deutschland käme niemand auf die Idee, nach 32 Beitragsjahren eine Rente zu beantragen, in Italien propagiert das die Regierung sogar. Das kann auf Dauer nicht funktionieren in einer sich annähernden Europäischen Union. Um den Ausgleich zu finanzieren, muss Deutschland immer mehr Geld nach Brüssel überweisen. Diese Geld fehlt natürlich für die Altersvorsorge der heimischen Bevölkerung.  Also schröpft der Staat seine Bürger, die eigenverantwortlich fürs Alter vorsorgen. Bestes Beispiel ist die Direktversicherung. Weil 2003 angeblich Geld fehlte, führte die damalige rot-grüne Schröder-Regierung – mit Beihilfe der Union – die Doppelverbeitragung ein. Seit dem zahlen Direktversicherte annähernd 20 Prozent auf ihre Altersvorsorge. Dagegen kämpft der DVG mit immerhin kleinem Erfolg.

  • Der neue Flyer ist fertig

    Der neue Flyer ist fertig

    „Angelockt – abgezockt“ – heißt unser Slogan. In unserem neuen Flyer warnen wir die breite Öffentlichkeit vor Direktversicherungen.

    von Helmut Achatz

    „Klare Vertragsregeln und geringe, pauschalierte Steuer- und Sozialabgaben lockten viele Arbeitnehmer zu Vertragsabschlüssen von politisch geförderten Direktversicherungen“, so die Lage damals in den 80er- und 90er-Jahren. Heute stehen viele vor einem Scherbenhaufen, denn sie werden von Staat und Krankenkasse abgezockt. Wegen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes von 2004 zahlen sie Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile für die Krankenversicherung, einschließlich Zusatz- und Pflegebeitrag annähernd 20 Prozent.

    Dagegen kämpft der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) – und zwar für die aktuell Betroffenen und die künftig Betroffenen, denn viele wissen noch nichts von ihrem „Glück“.

    Unser Flyer klärt auf

    In dem Flyer sind unsere Forderungen für eine Änderung des Gesetzes aufgelistet. Wir klären über unsere Aktionen und Aktivitäten auf. Wir dürfen auf unsere Erfolge stolz sein, denn wir haben bereits den Freibetrag von 159,25 Euro erkämpft.

    „Kämpfen Sie mit uns um Ihre Rechte. Unser Geld geht uns Alle an“, so unser Appell im neuen Flyer, der in Kürze verfügbar ist.

    Flyer zum Herunterladen

     

  • Ex-Notenbanker wird Lobbyist für Versicherer

    Ex-Notenbanker wird Lobbyist für Versicherer

    Ex-Notenbanker Jörg Asmussen wird oberster Lobbyist für die Versicherungen und soll den Branchenverband GDV führen. Für Betriebsrentner und Direktversicherungsgeschädigte verspricht das nichts Gutes.

    Gleich zwei Spitzenpolitiker sollen für die Versicherungsbranche Lobby-Arbeit betreiben: Gerhard Schröder will den Deutschen die Betriebsrenten schmackhaft machen und ist beim Würzburger Versicherungsmakler BVUK als Vorstand eingestiegen; der ehemalige EZB-Banker (Europäische Zentralbank) Jörg Asmussen soll beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ab Oktober als Hauptgeschäftsführer fungieren. Asmussen fange aber FAZ.Net zufolge bereits am 1. April als Mitglied der Geschäftsführung an.

    Was ist vom Lobbyist zu erwarten?

    Was die Altersvorsorger vom neuen Lobbyist Asmussen zu erwarten haben? Nichts Gutes. Asmussen betrieb von 2005 bis 2009 aktiv die Deregulierung des Finanzsektors, er war Aufsichtsratsmitglied bei der IKB Deutsche Industriebank, wo er sich für den Kauf von Asset-Backed Securities (forderungsbesichterte Wertpapiere) einsetze, was die IKB schließlich fast in die Pleite führte. Eben diese Brandbeschleuniger lösten 2007 die Finanzkrise aus. Nur dank Gelder der staatlichen Förderbank KfW und von Banken, Sparkassen und Volksbanken konnte die IKB gerettet werden, beschreibt der „Tagesspiegel“ die damalige Lage.  Asmussen wechselte im Juli 2008 als Staatssekretär ins Bundesfinanzministerium und dann im Januar 2012 ins Direktorium der EZB. Zwei Jahre später holte „Spiegel“ zufolge ihn die damalige Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles als Staatssekretär ins Amt. Er war bis Ende 2015 für Fragen der Alterssicherung zuständig. Was aus der Alterssicherung wurde, wissen alle Direktversicherungsgeschädigte nur allzu gut, denn sie kämpfen schon seit Jahren für einen sofortiger Stopp der Mehrfachverbeitragung und die finanzielle Entschädigung für die Betroffenen, in deren Verträge mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) rückwirkend eingegriffen wurde.

    Zuletzt war er laut „Spiegel“ seit 2016 für die US-Investmentbank Lazard tätig. “Die Versicherer können einen großen Beitrag bei der privaten Altersvorsorge und im Umgang mit Risiken wie dem Klimawandel und der Cybersicherheit leisten”, wird Asmussen vom „Spiegel“ zitiert. Verbraucherverbände und „Finanztip“ sowie der Bund der Versicherten sind da ganz anderer Meinung. Lebensversicherungen sind das Problem und nicht die Lösung für die Altersvorsorge.  Betriebsrentner und Direktversicherungsgeschädigte wissen also, was sie mit Asmussen erwartet. Er wird weiter die Lebensversicherung als beste Form der Altersvorsorge propagieren.

    Gegenwind für Asmussen

    Beim GDV ersetze der „eher schillernde Asmussen den ruhigen Jörg Freiherr Frank von Fürstenwerth, der nach fast 25 Jahren als Hauptgeschäftsführer in den Ruhestand geht“, schreibt die „Süddeutsche Zeitung“. Fürstenwerth gelte als exzellenter Lobbyist, der trotz heftigem politischen Gegenwind bei den jeweiligen Regierungen große Konzessionen für die Branche herausschlagen konnte.

    Die Öffentlichkeit ist heute freilich kritischer, was Lebensversicherungen betrifft. Ist der Garantiezins doch bei 0,9 Prozent und damit unter der Inflationsrate von 1,4 Prozent. Er könnte laut “Spiegel” 2021 sogar auf 0,5 Prozent sinken. Das heißt, wer eine Versicherung abschließt, macht mit Sicherheit minus. Die Doppelverbeitragung ist noch immer nicht abgeschafft. Die hohen Kosten sind mittlerweile vielen Politikern ein Dorn im Auge. Einige schlagen einen Staatsfonds vor, wie es in skandinavischen Ländern längst bewährte Praxis ist.

  • Der Kampf gegen Doppelbeitrag geht weiter

    Der Kampf gegen Doppelbeitrag geht weiter

    Seit Januar gilt ein Freibetrag für Betriebsrenten. Damit sind viele unzufrieden und werden weiter für die Abschaffung der Doppelverbeitragung kämpfen. Darunter ist auch Bernd Hellebusch. Sein Kampf geht weiter.

    Die „Oldenburgische Volkszeitung“ sieht in Hellebusch einen unermüdlichen Kämpfer gegen das Unrecht, das die damalige rot-grüne Koalition unter Kanzler Gerhard Schröder mit Hilfe der Union in Gesetzesform gegossen hat. Dagegen lehnen sich viele auf, vor allem der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG). Der Verein schaffte es tatsächlich, dass die Politik einen Freibetrag von 159,25 Euro eingeführt hat – zum 1. Januar 2020. Der nimmt sich allerdings lächerlich aus, vor allem weil er sich nur auf die Krankenkassen-, nicht aber auf die Pflegebeiträge bezieht. Der Kampf geht weiter.

    Der Kampf geht weiter

    Das reicht Hellebusch nicht – und vielen anderen auch nicht. Ihm wie dem DVG „geht es darum, dass nicht länger Krankenkassenabgaben auf Leistungen der staatlich geförderten Altersvorsorge erhoben werden“, berichtet die „Oldenburgische Volkszeitung“. Die klare Botschaft an die Politik lautet: Der Kampf geht weiter.

    „Inzwischen, berichtet der Dammer, habe sich im hiesigen Raum die Regionalgruppe Emsland/Osnabrück-Nord gegründet. Sie zähle etwa 120 Mitglieder, davon 30 aus dem Landkreis Vechta. Bernd Hellebusch war einer der Mitgründer. Die Mitglieder treffen sich ungefähr alle sechs Wochen im Gasthaus Lüdeke-Dalinghaus in Löningen-Böen, Menslager Straße 5.“ Die nächste Zusammenkunft ist auf den 11. Februar terminiert. Die Regionalgruppe gehört zum DVG, wie übrigens rund 40 andere Regionalgruppen. Der DVG will, dass das Gesetz nachgebessert wird. Das bedeutet, dass der Kampf weiter geht.

    „Dass auf die nicht-staatliche Altersvorsorge wie Direktversicherungen oder Betriebsrenten Krankenkassenbeiträge auch rückwirkend zu zahlen sind, hatte die damalige Regierungsmehrheit aus SPD und Grünen 2004 im Bundestag beschlossen“, so die „Osnabrücker Zeitung“.

    6,3 Millionen Betroffene

    „Betroffen sind von dem doppelten Beitrag laut Hellebusch rund 6,3 Millionen Bürger mit Direktversicherungen. Rund 2,3 Millionen dieser Verträge bestanden vor 2004“, so das Blatt. „Dass am Ende zahlloser Gespräche von DVG und Politikern seit 2020 ein Freibetrag von 159 Euro per Monat gilt, auf den keine Krankenkassenbeiträge zu zahlen sind, stellt Bernd Hellebusch längst nicht zufrieden.“ Zumal der Beitrag für die Pflegekasse weiter 3,05 Prozent (Kinderlose 3,3 Prozent) betrage und der Zusatzbeitrag der Krankenkasse anfalle. „Es gibt zwar eine gewisse Entlastung, aber die nicht“, betont der Dammer. Auch deswegen geht der Kampf weiter.

    Der Unmut wächst

    Hellebusch rechnet vor: „Nach der Einführung des Freibetrages bleiben dem Versicherten von einer einmaligen Kapitalauszahlung in Höhe von 50 000 Euro nach dem Abzug aller Beiträge rund 43 500 Euro, bis 2019 waren es zirka 3000 Euro weniger.“ Der Unmut der Betroffen ist groß. Nicht nur Hellebusch, sondern auch der DVG fordern eine komplette Abschaffung der Doppelverbeitragung.

    Von dem GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz profitieren nur Betriebsrentner mit kleinen Renten oder Direktversicherte mit niedrigen Auszahlungen. Wirklich freigestellt sind nur Direktversicherte mit einer Kapitalauszahlung von 19 110 Euro, wer mehr bekommt, zahlt dennoch doppelte Beiträge. Was sind schon 19 110 Euro bezogen auf eine wahrscheinliche restlichen Lebenserwartung von vielleicht 20 Jahre. Das entspräche einer monatliche Rente von annähern 80 Euro. Damit kommt niemand weit in diesem Land.

    https://www.facebook.com/maika.tv.rheine/videos/2471447226289263/?t=908

    Der Freibetrag von 159 Euro falle immer weniger ins Gewicht, je höher die Bezüge des Einzelnen seien, so die „Oldenburgische Volkszeitung“. „Als ungerecht empfindet Bernd Hellebusch es darüber hinaus, dass derjenige, der sich seine Direktversicherung bis an sein Lebensende monatlich auszahlen lässt, einen finanziellen Vorteil gegenüber dem hat, der sich diese Lebensversicherung in einem Betrag auszahlen lässt“, merkt die Zeitung an. Der Freibetrag sei nur auf zehn Jahre ausgerechnet. Der Rentenbezug liege dagegen bei durchschnittlich 18 bis 20 Jahre. Deshalb müsse es bei einer einmaligen Auszahlung den doppelten Freibetrag geben. Alles Gründe, warum der Kampf weiter geht.

    Quelle: Oldenburgische Volkszeitung, Text und Bild von Klaus-Peter Lammert.

    Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!

    Unsere Position: Wofür der DVG steht! 

  • Kanzleramtsminister von DVGlern wachgerüttelt

    Kanzleramtsminister von DVGlern wachgerüttelt

    Kanzleramtsminister Helge Braun erfährt im nordhessischen Neukirchen, dass der DVG mit der Freibetragsregelung ganz und gar nicht zufrieden ist. Die CDU glaubt offensichtlich, Betriebsrentner und Direktversicherte mit dem GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz ruhig gestellt zu haben. Mitnichten.

    Pink in Nordhessen und das kurz nach der Klausurtagung der CDU in Hamburg – Helge Braun, Chef des Bundeskanzleramts, kurz ChefBK, dürfte nicht schlecht gestaunt haben, von einer Delegation des DVG im nordhessischen Neukirchen empfangen zu werden. Es war kalt, es war nass, trotzdem harrten die Hessen aus, um ihm zu verdeutlichen, dass sie ziemlich wütend sind. Von der Politik wurden sie mit einem Zuckerl in Form des lächerlichen Freibetrags abgespeist.

    Kanzleramtsminister aufgeklärt

    DVG-Delegationsleiter Heinrich Richardt verdeutlichte Braun, dass die betriebliche Altersvorsorge ein Drama ist – ein gutes Ende nicht in Sicht. Mit dem Anfang 2004 in Kraft getretenen Gesundheitsmodernisierungsgesetz hat die Politik alle enteignet, die eigenverantwortlich fürs Alter vorsorgen. Die 159,25 Euro Freibetrag sind nur ein Trostpflästerchen. Was Betriebsrentner und Direktversicherte darüber hinaus erzürnt, die Krankenkassen lassen sich mit der Umsetzung des GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetzes teilweise bis Ende 2020 Zeit.

    Halber Beitrag gefordert

    Damit seine Worte nicht einfach verhallen, hat Richardt dem ChefBK einen Brief mitgegeben. Darin fordert der DVG, dass die Doppelverbeitragung auf den halben Beitragssatz reduziert werden soll, die Kapitalauszahlung auf 240 Monate statt auf 120 umgelegt werden soll, ein Freibetrag auch für die Pflegeversicherung und nicht nur Krankenversicherung eingeführt werden soll. Braun ist Multiplikator, das heißt, der offene Brief wird schnell die Runde machen unter den Regierungsmitgliedern im Kabinett sowie den  Mitgliedern des Deutschen Bundestags.

    Entlastung nicht möglich?

    Braun bedankte sich und kennt natürlich den DVG sowie das Problem der Doppelverbeitragung. Wie bereits viele Politiker vorher, zeigte auch er Verständnis für die Situation der Betroffenen, um dann anschließend über Hintergründe und Kosten  der gesetzlichen Änderung zu sprechen. Wie schon viele andere vor ihm,  stellte auch er, die unausweichlichen Beitragserhöhungen in der gesetzlichen Krankenversicherung in den Vordergrund. Eine weitergehenden Entlastung sei nicht möglich.

    Die  “Schwälmer Tageszeitung” berichtet über den Besuch Brauns und der Delegation des DVG.

    Der Regionalgruppe Nord- und Osthessen gilt Dank für ihr couragiertes Auftreten.

    Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!

    Unsere Position: Wofür der DVG steht! 

  • Schröder als Lobbyist für Betriebsrenten

    Schröder als Lobbyist für Betriebsrenten

    Ex-Kanzler Gerhard Schröder will den Deutschen Betriebsrenten schmackhaft machen und ist beim Würzburger Versicherungsmakler BVUK als Vorstand eingestiegen.

    Das Kürzel BVUK steht für Betriebliche Versorgungswerke für Unternehmen und Kommunen, dahinter verbirgt sich die BVUK GmbH. Bei dieser Maklerfirma ist Ex-Kanzler und Gas-Manager Schröder zum 1. Januar 2020 eingestiegen, um die „Rentenlücke zu schließen und für die Schaffung optimaler Voraussetzungen, um drohende Altersarmut frühzeitig zu verhindern“, so schreibt die BVUK selbst in ihrer Pressemitteilung.

    Werbung für Betriebsrenten

    buchcover
    Schröders Buch

    Gerhard Schröder war von 1998 bis 2005 Bundeskanzler. Unter seiner Regierung wurde die Agenda 2010 beschlossen, die für viele, darunter auch Betriebsrentner und Direktversicherte  Ungerechtigkeiten brachte. In seinem Buch lobt er seine Reformen, darunter auch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz, das Millionen kalt enteignet. Er ist noch immer von seinen Entscheidungen aus den Jahren 2002 und 2003 überzeugt.

    „Entscheidungen – mein Leben in der Politik“
    Hoffmann und Campe
    ISBN: 978-3-455-85074-1

     

    Eben dieser Gerhard Schröder soll die Altersvorsorge retten, der sie damals während seiner Regierung zusammengestutzt hat. Die rot-grüne Koalition hat unter seiner Ägide das Rentenniveau abgesenkt und zusammen mit der Union das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) erlassen, mit dem Betriebsrentner und Direktversicherte doppelt verbeitragt werden, so dass für sie betriebliche Altersvorsorge zum Minusgeschäft wird. Eben dieser Gerhard Schröder will jetzt, 17 Jahre später, die Altersvorsorge retten. Das ist schon ein starkes Stück. Offensichtlich glaubt der Ex-Kanzler, die Abgezockten haben vergessen, wie durch das GMG rückwirkend in ihre Verträge eingegriffen wurde – zu ihrem Nachteil. Sie werden indes jeden Monat an das GMG erinnert, denn sie müssen die vollen Krankenkassen- und Pflegebeiträge abführen – bei einer einmaligen Kapitalauszahlung Monat für Monat zehn Jahre lang, bei einer monatlichen Betriebsrenten ein Leben lang.

    Aushängeschild des BVUK

    Schröder soll der BVUK helfen, den Unternehmen betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung schmackhaft zu machen. Er ist sozusagen das Aushängeschild der BVUK und ihr oberster Lobbyist. Unter der Regierung Schröder warben die Sozialdemokraten offensiv für die betriebliche Altersvorsorge mit dem Effekt, dass Millionen eine entsprechende Direktversicherung abgeschlossen haben.

    Gesetz 2003 durchgedrückt

    Nur 29 Werktagen – in der Vorweihnachtszeit, mit Weihnachten und Sylvester – lagen zwischen der Gesetzesverkündung (Freitag, 14. November 2003) und dem Inkrafttreten am 1. Januar 2004 (Donnerstag) für das umfangreiche, verklausulierte und undurchschaubare „Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-Modernisierungsgesetz ­GMG), welches ausschließlich und ohne die geringste Einschränkung zu Lasten der Versicherten eingerichtet wurde, so steht’s in der „Geschichte einer staatlichen Enteignung“ auf den Seiten des DVG. Gegen diese Ungerechtigkeit kämpft der Verein der Direktversicherungsgeschädigten seit mittlerweile fünf Jahren.

    Wie Lobby wirkt

    Schröder ist Mehrfachlobbyist, wie die „Süddeutsche Zeitung“ schreibt: „Als Aufsichtsratschef beim russisch kontrollierten Pipelinebetreiber Nord Stream muss er für den Fortbestand des Projektes kämpfen, für den BVUK ist er nun in Sachen Betriebsrenten unterwegs“. Es bleibt nur zu hoffen, dass die Jungen nicht auf die Maschen des Lobbyisten hereinfallen und naiv eine Vertrag unterschreiben, nur weil das eine Ex-Kanzler propagiert.

    Bilder: Hoffmann und Campe

    Die Betriebsrente wird attraktiver - wirklich?
    Die Betriebsrente wird attraktiver – wirklich? Aber nur für die SPD und ihren Finanzminister

    Quelle: Norbert Böttcher

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  • Was sich 2020 ändert

    Was sich 2020 ändert

    2020 ändert sich so einiges. So wird ein Freibetrag bei Direktversicherungen und Betriebsrenten eingeführt, die  Renten erhöhen sich, ferner die Zusatzbeiträge der Krankenkassen und der Grundfreibetrag. Ein Überblick über die Änderungen ab 2020.

    Was sich 2020 ändert

    Betriebsrentenfreibetrag

    Betriebsrentner und Direktversicherte werden ab 2020 von Beiträgen für die gesetzliche Krankenkasse entlastet werden. Ab 1. Januar 2020 gilt dank des Betriebsrentenfreibetragsgesetzes ein Freibetrag von 159,25 Euro, der die bisherige Freigrenze in Höhe von 155,75 Euro ergänzt. Bis 159,25 Euro zahlen Betriebsrentner und Direktversicherte keine Krankenkassenbeiträge. Allerdings gilt das Gesetz nur für Krankenkassen-, nicht aber für Pflegebeiträge.  Bisher musste auf die komplette Direktversicherung oder Betriebsrente der volle Krankenkassenbeitrag (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil von 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag von aktuell im Durchschnitt 0,9 Prozent sowie die Beiträge für die Pflegeversicherung von 3,05 Prozent plus 0,25 Prozentpunkte für Kinderlose) gezahlt werden, wenn die Rente die Freigrenze überschritten hat. Ab 1. Januar 2020 wird der Beitrag nur noch für den Rentenanteil fällig, der über dem Freibetrag liegt.

    Steuer- und Sozialabgabenfreibetrag

    Ab Januar steigt die Grenze für die sozialabgaben- und steuerfreien Beträge im Rahmen der Bruttoentgeltumwandlung: der maximale sozialabgabenfreie Anteil von 268 auf 276 Euro monatlich, der steuerfreie Anteil von 536 auf 552 Euro. Bis zu vier Prozent der jeweils aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen können Arbeitnehmer ohne Abzug von Sozialabgaben und acht Prozent ohne Abzug von Steuern in einer Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds umwandeln.

    Renten

    Am 1. Juli 2020 sollen Rentnerinnen und Rentner im Westen voraussichtlich 3,15 Prozent (West) und im Osten um 3,92 Prozent mehr Rente bekommen. Ob es dabei bleibt, entscheidet sich im Frühjahr. Darüber hinaus wird der Rentenwert Ost weiter an den im Westen geltenden Rentenwert angeglichen – und zwar von 96,5 auf 97,2 Prozent des Westwerts. 2024 werden die Rente in Ost und West angeglichen sein.

    Grundfreibetrag

    2020 erhöht sich der Grundfreibetrag um 240 auf 9408 Euro; bis zu diesem jährlichen Einkommen müssen Ledige keine Einkommensteuer zahlen. Für verheiratete Paare gilt der doppelte Betrag.

    Altersgrenze für Rente ab 63

    Ab 2019 steigt die Altersgrenze bei der abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab 63 – auf 63 Jahre plus zehn Monate. Das trifft Versicherte des Geburtsjahrgangs 1957. Wer 1958 geboren ist, bekommt die „abschlagsfreie Altersrente ab 63“ erst ab 63 plus zwölf Monate – und so erhöht sich das Eintrittsalter um je zwei weitere Monate. Voraussetzung für die abschlagsfreie Altersrente mit 63 sind allerdings 45 Versicherungsjahre.

    Regel-Altersgrenze steigt

    65 war mal – ab 2019 steigt die Regelaltersgrenze, die ausschlaggebend ist für die abschlagsfreie Regelaltersrente, auf 65 Jahre plus acht Monate. Das trifft Versicherte, die 1954 geboren wurden und 2019 Jahr 65 Jahre werden. 1955 Geborene müssen bis 65 Jahre plus neun Monate, 1956 Geborene müssen 65 plus zehn Monate arbeiten – bis 2031 die reguläre Altersgrenze bei 67 Jahre angekommen ist.

    Mindestlohn

    Ab 1. Januar steigt auch der gesetzliche Mindestlohn von zurzeit 9,19 Euro auf 9,35 Euro pro Stunde.

    Sozialbeiträge-Bemessungsgrenzen

    Anfang 2020 steigen Beitragsbemessungsgrenzen für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.

    Kranken- und Pflegeversicherung

    In der Kranken- und Pflegeversicherung erhöht sich Beitragsbemessungsgrenze um 150 Euro auf 4687,50 (bislang 4537,50) Euro pro Monat.

    Privatversicherungsgrenze

    Der Umstieg von der gesetzlichen in eine private Krankenversicherung wird erschwert. Erst ab einer Versicherungspflichtgrenze 62 550 Euro (bislang 60 750 Euro) kann sich ein Arbeitnehmer privat versichern.

    Renten-/Arbeitslosenversicherung

    Ab Januar steigt die monatliche Beitragsbemessungsgrenze West auf 6900 (bislang 6700) Euro. Über diese Einkommensgrenzen müssen Arbeitnehmer keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung bezahlen.

    Zusatzbeitrag 2020 steigt

    Zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent verlangen die aller meisten Krankenkassen einen Zusatzbeitrag. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt zum 1. Januar 2020 von 0,9 auf 1,1 Prozent. Einige Kassen, darunter die Techniker Krankenkasse und die HKK, belassen es beim bisherigen Satz, die AOK Sachsen-Anhalt senkt den Zusatzbeitrag sogar auf von 0,3 auf 0,0 Prozent. Viele Kassen sitzen auf dicken Reserven und dürfen ihre Zusatzbeiträge deswegen nicht anheben.

    Pflegeversicherung

    Dank des Angehörigen-Entlastungsgesetzes müssen Angehörige mit nur dann an den Pflegekosten für die Eltern beteiligen, wenn sie mehr als 100 000 (bislang 21 600 Ledige/38 800 Familien) Euro pro Jahr verdienen. Wer mehr verdient, muss unter Umständen teilweise für den Elternunterhalt aufkommen.

    Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II

    Ab Januar bekommen Bezieher von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II mehr Geld. Für Alleinstehende erhöht sich die monatliche Zuwendung um acht Euro auf dann 432 Euro, erwachsene Kinder, die im Haushalt der Eltern leben, bekommen sechs Euro mehr und kommen dann auf 345 Euro.

     

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