Tag: GMG

  • Kritik am Kompromiss der Groko

    Kritik am Kompromiss der Groko

    Der Kompromiss über die Grundrente enthält auch eine Regelung zur Abschwächung der sogenannten Doppelverbeitragung bei Betriebsrenten. Die Direktversicherten bleiben aber bei ihrer Kritik der Doppelverbeitragung.

    Seit 2004 gibt es die sogenannte Doppelverbreitragung, das heißt, seit dem müssen Direktversicherte in der Auszahlphase den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zahlen, obwohl sie teilweise schon in der Einzahlphase Sozialabgaben geleistet haben. Zahlen muss, wer monatlich mehr als 155,75 Euro bekommt. Für Einmalzahlungen wird die Kapialauszahlung auf 120 Monate umgerechnet. Wer weniger hat, zahlt keine Krankenkassenbeiträge.

    Nun soll, so das “Westfalen-Blatt” die Freigrenze in einen Freibetrag umgewandelt werden. Er werde für alle gelten. Insgesamt summiere sich die Entlastung der 17,4 Millionen Betriebsrentenempfänger auf 1,2 Milliarden Euro.

    Kurz nach der Einigung hat Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nachgelegt und einen Gesetzentwurf angedeutet, der in der Ressort-Abstimmung sei. Bereits am kommenden Montag soll er durchs Kabinett, so das “Westfalen-Blatt”.

    Senkung der Kassenbeiträge

    Wir wollen das Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge stärken. Wer fürs Alter vorsorgt, darf nicht der Gekniffene sein«, sagte Spahn. »Daher setzen wir die Senkung der Kassenbeiträge zur Betriebsrente nun zügig zum 1. Januar 2020 um.« Vorgeschlagen wird in dem Gesetzentwurf, der der Redaktion vorliegt, eine Höhe von 159 Euro. Wer eine Betriebsrente von 159 Euro bezieht, zahlt dafür bisher 24,80 Euro pro Monat an die Krankenkasse. Ab 1. Januar 2020 würde er nichts mehr zahlen. Laut Spahn betrifft dies ein knappes Drittel der Betriebsrentner.

    Zu denen, die sich seit langem für die Abschaffung der Doppelverbreitragung einsetzen, gehöre der Paderborner CDU-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der CDU/CSU-Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung Carsten Linnemann, so das Blatt.  “Die jetzt gefundene Einigung sei überfällig”, sagte er der Zeitung gegenüber. “Die Lösung befriedigt nicht alle berechtigten Forderungen, aber weil die Reform nicht im Koalitionsvertrag vereinbart ist, betrachte ich den gefundenen Kompromiss trotzdem als Erfolg.” Der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) fordert zumindest die Halbierung der Krankenkassenbeiträge. Der DVG will aber letztlich die Abschaffung der Doppelverbeitragung und eine Entschädigung.

    Kritik am Kompromiss

    Deutliche Kritik an der Vereinbarung der Großen Koalition äußerte am Montag dagegen die Interessengemeinschaft Direktversicherungsgeschädigte. Ihr Bielefelder Sprecher Wolfgang Diembeck sprach von einem “faulen Kompromiss”, so das “Westfalen-Blatt”. Vor allem die Verpflichtung der Betroffenen, abgesehen vom Freibetrag weiter auch den Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung zahlen zu müssen, sei nicht akzeptabel. Wirkung erzeuge die Regelung nur bei Versorgungsbezügen bis rund 310 Euro monatlich. Von dem Kompromiss profitiert nur eine kleine Gruppe. Wer mehr erhält, kann mit der Vereinbarung nicht zufrieden sein. Was den Betroffenen auch noch sauer aufstößt: Rentenbezieher, die mehr als eine Direktversicherung abgeschlossen hätten, dürften den Freibetrag nur bei einen der Verträge anwenden, kritisierte Diembeck. “Tragisch ist auch, dass keine Regelung für die Vergangenheit geschaffen wurde.” Was ist mit denjenigen, die bereits seit Jahren an die Krankenkasse gezahlt haben? Laut Diembeck haben etwa zwei Millionen Direktversicherte bereits zehn Jahre lang die Beiträge bezahlt.

    Was heißt das für die Krankenkassen? Ihnen entgehen dem “Westfalen-Blatt” andererseits mit der Reform künftig jährlich 1,2 Milliarden Euro an Beitragseinnahmen, so das Bundesgesundheitsministerium . Obwohl einige Kassen im ersten Quartal 2019 in die roten Zahlen gerutscht seien, sollen sie die Ausfälle auf Dauer selbst ausgleichen. “Im kommenden Jahr übernimmt der Gesundheitsfonds die Mindereinnahmen noch komplett; bBis 2023 sollen die Zuschüsse auf 300 Millionen Euro gesenkt werden”, schreibt das “Westfalen-Blatt” weiter.

     

  • Freibetrag soll auf 159 Euro steigen

    Freibetrag soll auf 159 Euro steigen

    Der Freibetrag für Direktversicherte soll ab Januar 2020 immerhin 159 Euro statt 155,75 Euro Freigrenze betragen, so zumindest sieht es der Gesetzesentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vor.

    Spahn will Tempo machen, hat er doch die wütenden Betriebsrentner und Direktversicherten im Genick, die mächtig Druck machen. Jetzt überschlagen sich die Neuigkeiten. Erst am Wochenende hat sich die Regierungskoalition auf eine Senkung der Kassenbeiträge zur Betriebsrente geeinigt – am 1. Januar 2021 und lediglich 155,75 Euro. Nun will Spahn die Entlastung schon zum 1. Januar 2020 durchbringen. Am heutigen Dienstag hat Spahn den Fraktionen dafür eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge vorgelegt. Damit will der Minister das Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge stärken.

    Wer fürs Alter vorsorgt, darf nicht der Gekniffene sein. Daher setzen wir die Senkung der Kassenbeiträge zur Betriebsrente nun zügig zum 1. Januar 2020 um. Das Drittel der Betriebsrentner mit kleinen Betriebsrenten zahlt gar keinen Beitrag, ein weiteres knappes Drittel zahlt maximal den halben Beitrag und das gute Drittel mit höheren Betriebsrenten wird auch spürbar entlastet. Alle Betriebsrentner haben also was davon. Das ist auch ein wichtiges Signal für die junge Generation: Es lohnt sich, privat vorzusorgen.

    Ab Januar 159 Euro Freibetrag

    Ab 1. Januar gelte, so das Ministerium, ein sogenannter Freibetrag von 159,25 Euro. Für die ersten 159 Euro der Betriebsrente müsse dann kein Kassenbeitrag mehr gezahlt werden. Erst darüber hinaus werde die Betriebsrente verbeitragt. Heißt konkret: „Wer im kommenden Jahr zum Beispiel 169 Euro im Monat Betriebsrente bekommt, zahlt nur auf zehn Euro Kassenbeiträge“. Das seien bei einem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und einem Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent nur 1,57 Euro. Nach der bisherigen Regel hätte der Kassenbeitrag auf die gesamte Betriebsrente angerechnet werden müssen. 159 Euro sind aber eher Krümel, denn wer eine armutsfeste Betriebsrenten hat, liegt deutlich über diesen 159 Euro monatlich.

    Durch die Verbesserung zahlen alle Betriebsrentner laut Bundesgesundheitsminister geringere Beiträge. „Besonders profitieren werden Menschen, die eine geringe Betriebsrente erhalten“, so Spahns Ministerium.

    Wofür steht der DVG? Was haben wir erreicht?

    Imagefilm des DVG

    Reaktionen

    Demos haben etwas bewirkt – Hannover

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  • Nur Krümel von der Groko

    Nur Krümel von der Groko

    Die Entlastung von Direktversicherten und Betriebsrentnern fällt erbärmlich aus. Die Groko hat nur Krümel für die Geschädigten übrig.

    Der Verein Direktversicherungsgeschädigte (DVG) weist die Einigung im Koalitionsausschuss zu Krankenkassenbeiträgen auf Direktversicherungen im Rahmen des Grundrentenentwurfes als unzureichend zurück. Insbesondere diejenigen Verträge, die vor 2004 abgabenfrei abgeschlossen wurden, profitieren in keiner Weise von einem monatlichen Freibetrag von  155,75 Euro, denn eine Rückwirkung für die vor 2004 abgeschlossenen Verträge ist derzeit nicht erkennbar. Rund zwei Millionen Direktversicherte haben bereits für zehn Jahre ihre Beiträge gezahlt. Mit der Freibetragsregelung würde die eigentliche Ungerechtigkeit für diese Personengruppe nicht beseitigt werden.

    Nur KrümeL von der Groko

    Von der Beitragspflicht sind allenfalls Direktversicherungen mit einer Kapitalauszahlung knapp unter 19 000 Euro befreit. Da diese kleinen Beträge eher untypisch für Zusatzrenten sind, die eine tatsächliche Kompensation für die deutlich geringeren Altersbezüge bewirken sollen, ist mit dem Freibetrag die eigentliche Misere nicht einmal annähernd angepackt worden (unter dieser fiktiv angesetzten Kapitalsumme ist real nur eine Monatsrente von rund 75 Euro möglich).

    Die Versorgungsbezieher und Vorsorgesparer sind die einzige Personengruppe in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die mit dem vollen Beitrag endgültig belastet bleibt. Freiwillige Mitglieder bekommen in aller Regel vom Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe des halben Beitrages. Der Selbständige, der freiwillig versichert ist, kann ebenfalls mindestens den halben Beitrag als Betriebsausgabe absetzen. Eine Rechtfertigung für den vollen Beitragssatz für die Personengruppe der Versorgungsbezieher ist nicht ersichtlich.

    Schluss mit Doppelverbeitragung

    Da nur Betroffene mit kleinen Auszahlungssummen durch den Freibetrag überhaupt entlastet werden, halten wir weiterhin an unserer Forderung nach Abschaffung der vollen Verbeitragung nach Auszahlung fest: Die absurde Festlegung, dass nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses der Arbeitgeberanteil vom Arbeitnehmer gezahlt werden soll, wird durch den Freibetrag in keiner Weise korrigiert.

    Ablenkungsmanöver der Politik

    In dem derzeitigen Vorschlag des Koalitionsausschusses sehen wir aus dem Blickwinkel der Direktversicherungsgeschädigten daher nichts weiter als einen Ablenkungsversuch von der eigentlichen Problematik: Hier soll abgelenkt werden von der Fehlinterpretation des § 229 Abs. 1 Satz 3 SGB V, die zu revidieren man natürlich um jeden Preis vermeiden möchte. Dazu müsste man die formaljuristisch umstrittene Gesetzeslage noch einmal aufgreifen. Deshalb wird nun eine vermeintliche Fehlerkorrektur im Beitragsrecht der GKV unverständlicherweise an eine Rentenkorrektur gekoppelt.

    kompliziert wie das Steuerrecht

    Der DVG bleibt daher bei seiner generell kritischen Bewertung: Ein Freibetrag ist für den Bürger infolge der Veränderungen (Beitragsbemessungsgrenzen, Rentenanpassungen, Beitragssatzveränderungen, eventuell mehrere Versorgungsbezüge) kaum nachvollziehbar. Jährliche und unterjährige Veränderungen machen eine Kontrolle und Überprüfung für die Versicherten nahezu unmöglich. Diese Regelung ist vergleichbar mit dem komplizierten Steuerrecht.

    Halbierung gefordert

    Hingegen ist eine Reduzierung der Doppelverbeitragung auf den halben Beitragssatz ein bekanntes und transparentes Verfahren. Eine einfache Kontrolle und Überprüfung wäre möglich, und es wäre außerdem eine gerechte Belastung gemäß der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Einzelnen.

    Der DVG bekräftigt daher seine Forderungen nach Abschaffung der Doppel- und Mehrfachverbeitragung und der Rückerstattung ungerechtfertigt gezahlter Beitragsleistungen für Versicherungsverträge, die vor 2004 abgeschlossen wurden.

    Da die Politik die sachlich vorgetragenen Argumente des Vereines nicht berücksichtigt hat, wird der Verein sich weitere juristische Überprüfungen auf der Grundlage der neu zu schaffenden Gesetzeslage vorbehalten.

     

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  • DVG-Vorsitzender „Im Glashaus“

    DVG-Vorsitzender „Im Glashaus“

    Gerhard Kieseheuer, Vorsitzender des DVG, war zu Gast in der Sendung “Im Glashaus”.

    Der Vorsitzende des “Direktversicherungsgeschädigte e.V.” erzählt im Gespräch mit Moderatorin Charlotte Kroll in der Sendung “Im Glashaus” von gesetzlichen Veränderungen beim Abschluss von Direktversicherungsverträgen und nennt die Nachteile, die dadurch entstehen. Er selbst ist Geschädigter einer Direktversicherung. Er muss nach Eintritt in die Rente jährlich 1000 Euro zusätzlich an die Krankenkasse zahlen. Geschädigte haben Direktversicherungen abgeschlossen. Diese Versicherungen wurden nachträglich als Betriebsrenten klassifiziert.

    Kieseheuer sitzt “Im Glashaus”

    Viele Rentner seien unwissend in diese Falle getappt und müssten nun höhere Beiträge an die Krankenkassen zahlen. 2015 hat sich der Verein für Betroffene gegründet. Dem DVG gehören mittlerweile weit mehr als 3000 Mitglieder an – organisiert in 40 Regionalgruppen.

    Die breite Öffentlichkeit ist dank DVG auf diese Unrecht der Doppelverbeitragung aufmerksam geworden. Die bundesweite Demo-Aktion am 26. Oktober hat für kräftig Rückenwind gesorgt. So wurden und werden die Medien auf uns aufmerksam. Das spornt uns an.

    Link zur Mediathek mit dem Podcast von der Sendung “Im Glashaus”.

    Demo in Erfurt

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  • Olsberger Rentner führt Proteste an

    Olsberger Rentner führt Proteste an

    Gerhard Kieseheuer ist der Robin Hood der Rentner. Der WDR berichtet über ihn und den Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG). Der Ex-Fleischermeister aus Olsberg-Bigge im Sauerland führt eine bundesweite Protestbewegung mit mehr als 3000 Mitgliedern an. So zumindest sieht es der WDR und stellt den Bundesvorsitzenden des DVG und den DVG vor.

    Kieseheuer und die anderen mehr als 3000 Direktversicherungsgeschädigten kämpfen gegen eine Gesetzesänderung, die viele Rentner sagen lässt: “Wir fühlen uns betrogen.” 2003 hat Rot-Grün-Schwarz mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) rückwirkend Direktversicherte und Betriebsrentner um annähernd 20 Prozent belastet. Seit dem zahlen sie doppelte Krankenkassenbeiträge – zusammen mit Zusatz- und Pflegebeitrag sind das, je nach Kasse, zwischen 18,5 und 19 Prozent.

    In dem Beitrag stellt der WDR auch Michael Menn aus Schmallenberg, einen aus den Reihen des DVG. Der ehemalige Bergmann bekam seine Kapitallebensversicherung ausgezahlt und hat sich „erst gefreut“: 90 000 Euro waren es. Doch dann sei ein paar Wochen später ein Brief der Knappschaft gekommen – und damit eine böse Überraschung.

    17 000 Euro sind weg

    Zehn Jahre lang soll er, so der WDR, auf diese 90 000 Sozialabgaben zahlen – insgesamt 17 000 Euro. Menn fühlt sich betrogen, denn er hatte die Beiträge für die Direktversicherung von seinem Netto-Lohn bezahlt – wie so viele. Die Zahl der Leidensgenossen geht in die Millionen. Für seine Direktversicherung hatte er schon in der Einzahlphase Sozialabgaben abgeführt – jetzt noch einmal. Er zahlt den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil.

    • Protest gegen Abgaben auf private Altersvorsorge
    • Gesetz ändert Regeln auch rückwirkend
    • Rentner fühlen sich betrogen

    “Das ist für mich gefühlter Betrug”, zitiert der WDR Michael Menn. Denn vereinbart sei das 1987 bei Vertragsabschluss anders gewesen. Niemand hat damals von Sozialabgaben gesprochen.

    Rentner organisieren Protest

    In einer Nacht-und-Nebel-Aktion führte die damalige rot-grüne Koalition unter Schröder – unter Mitwirkung von CDU/CSU – 2004 das änderte Gesundheitsmodernisierungsgesetz ein und änderte die Spielregeln. Seit 2004 müssen alle, die über den Betrieb per Direktversicherung fürs Alter vorsorgen, doppelte Beiträge an die Krankenkassen abführen. Wie wir alle wissen, wird es von Jahr zu Jahr mehr.

    WDR

    “Erst wurden wir angelockt, um privat fürs Alter vorzusorgen, jetzt werden wir abgezockt”, zitiert der WDR Gerhard Kieseheur. Mittlerweile weiß dank Kieseheuer und dem DVG jeder Bundestagsabgeordnete, was Doppelverbeitragung ist.  Eine “Ungerechtigkeit” sei das, zitiert der WDR Patrick Sensburg (CDU, MdB), Der “Vertrauensschutz wurde missachtet”, so Dirk Wiese (SPD, MdB). Doch gegen eine Änderung sperrt sich die Bundeskanzlerin. Die DVGler lassen aber nicht locker. Am 26. Oktober machten sie bundesweit durch ihre Demo-Aktion in 19 Städten auf sich aufmerksam. Dabei bleibt es nicht, denn, nach der Demo, ist vor der Demo.

    Allein 500 Demonstranten in Erfurt

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  • Unionspolitiker wollen Pflicht-Betriebsrente

    Unionspolitiker wollen Pflicht-Betriebsrente

    Um die Arbeitnehmer besser abzocken zu können, wollen CDU-Politiker eine Pflicht-Betriebsrente. Ein Antrag auf dem CDU-Parteitag Ende November liegt vor.

    Die CDU versucht schon wieder, die Altersvorsorge zu sabotieren. Wie anders lässt sich erklären, dass sie jetzt über eine Zwangsbeglückung nachdenkt. Riester funktioniert nicht, die Direktversicherung funktioniert nicht und andere Formen der betrieblichen Altersvorsorge funktionieren auch nicht. Statt Altersvorsorge wird aus diesen Formen Geldvernichtung. Das begreifen immer mehr Bürger hierzulande und lassen die Finger davon. Die Vertragsabschlüsse stagnieren oder sinken sogar seit Jahren.

    Pflicht-Betriebsrente geplant

    Die Union weigert sich strikt, die renditevernichtende Doppelverbeitragung von Direktversicherungen abzuschaffen. Statt in sich zu gehen, wollen Teile der CDU nun alle zwingen, sich einer Betriebsrente zu unterwerfen. Die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA) unter ihrem Chef Karl-Josef Laumann plant eine Pflicht zur privaten Altersvorsorge für „Arbeitnehmer zu ergänzender Privatvorsorge“, die „Frankfurter Allgemeine“ schreibt. Ist das jetzt eine betriebliche Altersvorsorge oder eine private? Damit fängt die Irreführung bereits an. Betrieblich heißt wieder, der Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber und entsprechende Konstrukte werden in der Auszahlphase mit dem vollen Krankenkassenbeitrag belegt. Das hat mit privat nichts zu tun. Staat und Krankenkasse schröpfen den Altersvorsorger weiter um ein Fünftel wie bisher.

    Irreführung in punkto Altersvorsorge

    Die CDA verschaukelt die Bürger bereits von Anfang an. Damit aber keiner auskommt, wollen sie eine Pflichtvorsorge für Arbeitnehmer, über die der CDU-Parteitag Ende November abstimmen soll. Der Antrag an den Parteitag mit dem Titel “Private Altersvorsorge stärken” greife Ideen anderer CDU-Gliederungen auf, so die „Frankfurter Allgemeine“. Die Union hat ja noch ein paar andere Ideen im Gepäck nach Leipzig, wie die “Deutschlandrente” aus Hessen sowie das “Vorsorgekonto” aus Baden-Württemberg.

    Die CDA will wieder nur Arbeitnehmer zwangsbeglücken. Der Staat soll das organisieren. Die CDA glaubt, damit die Vorsorge zu vereinfachen und zu „helfen, überhöhte Abschluss- und Verwaltungskosten zu vermeiden“, schreibt die „Frankfurter Allgemeine“. “Das Standardvorsorgeprodukt soll eine Benchmark für die bisherigen Angebote der privaten Alterssicherung setzen”, zitiert die „Frankfurter Allgemeine“ aus dem Papier, das unter anderem eine Deckelung der Verwaltungskosten auf jährlich 0,2 Prozent der Anlagesumme vorsehe.

    Laumann hat zwar erkannt, dass es einen “Dschungel an Produkten gibt, die eine Menge Kosten für die Menschen und kaum Rendite bringen”. Klar, dass immer weniger vorsorgen.  Der Staat hat – und das verschweigt Laumann – das Vertrauen gründlich missbraucht. Die Doppelverbeitragung ist mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) 2004 über Nacht, ohne Vorwarnung und ohne Übergangsfrist geschweige denn Bestandsschutz auch mit Hilfe der Union eingeführt worden.

    Im Einzelnen sehe das CDA-Konzept vor, Privatvorsorge für alle Arbeitnehmer zur Pflicht zu machen, so die „Frankfurter Allgemeine“. Zwar enthalte es eine “Opt-out-Regel”, sie führe aber nicht zum Ausstieg: “Der Arbeitnehmer kann wählen, in welchem anderen Produkt er vorsorgen möchte. Wählt er nicht, sorgt er im Standardprodukt vor.”

    Union hat nichts dazu gelernt

    Wer sich die Kriterien einmal genau ansieht, merkt sehr schnell, dass die Union nichts dazugelernt hat und auch nichts dazulernen will. Denn schon wieder wird der „Frankfurter Allgemeinen“ zufolge ein „privater Dienstleister“ zwischengeschaltet. Das kann nur eine Versicherung sein – und die will Geld verdienen. Da hilft es auch nichts, wenn die Finanzaufsicht Bafin drauf schaut.

    Die Details klammert das Papier offensichtlich aus. Nur so viel steht laut „Frankfurter Allgemeine“ offensichtlich fest, dass die Beiträge vom Nettolohn abgezogen und vom Arbeitgeber direkt einbezahlt würden – da ein Abzug vom Bruttolohn die Beiträge zur gesetzlichen Rente schmälerte.

    Modell der Verbraucherzentrale

    Der Verbraucherzentrale-Bundesverband (VZBV) hat schon im Frühjahr einen eigenen Vorschlag gemacht: die Extrarente. Die Idee dahinter: „Wer privat für das Alter vorsorgt, sollte dies einfach und rentabel tun können. Mit dem Ende April 2019 vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) vorgestellten Modell für ein öffentlich-rechtlich organisiertes Standardprodukt, der Extrarente, sollen Verbraucherinnen und Verbraucher künftig mehr Geld im Alter haben und automatisch über ihren Arbeitgeber einzahlen. Aus den positiven Erfahrungen anderer Länder mit einer automatischen Einbeziehung aller angestellter Arbeitnehmer sollte auch Deutschland lernen. Zu diesem Urteil kommt ein aktuelles Gutachten im Auftrag des VZBV.“

    Antrag der CDA im Wortlaut:

    Antrag der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft Deutschlands an den 32.
    Parteitag der CDU Deutschlands, 22./23. November 2019 in Leipzig

    Private Altersvorsorge stärken

    Die gesetzliche Rentenversicherung ist und bleibt die wichtigste Säule der Alterssicherung. Spätestens seit der Riester-Reform kann der Lebensstandard im Alter jedoch nur noch im Zusammenspiel mit der betrieblichen und privaten Altersvorsorge aufrechterhalten werden. Trotzdem sorgen zu viele Menschen nicht oder nicht ausreichend betrieblich und privat vor.
    Die CDU Deutschlands will die betriebliche und private Vorsorge effizienter machen und verbindlicher gestalten. Dazu soll in einem ersten Schritt ein staatlich organisiertes Standardvorsorgeprodukt nach dem Vorbild des baden-württembergischen Vorsorgekontos oder der hessischen Deutschlandrente eingeführt werden.
    Das Standardvorsorgeprodukt soll folgende Kriterien erfüllen:
    1. Verpflichtend für alle Arbeitnehmer mit Opt-Out-Regelung: Der Arbeitnehmer kann wählen, in welchem anderen Produkt er vorsorgen möchte. Wählt er nicht, sorgt er im Standardprodukt vor.
    2. Selbstständige, Erwerbslose, Beamte und Minijobber mitdenken: Sie können das Standardvorsorgeprodukt zu den gleichen Konditionen abschließen.
    3. Keine Schwächung der gesetzlichen Rente: Die Beiträge werden vom Nettolohn des Arbeitnehmers abgezogen und vom Arbeitgeber direkt einbezahlt.
    4. Hohe Mobilität: Der Vertrag liegt beim Arbeitnehmer und wird beim Arbeitgeberwechsel automatisch mitgenommen.
    5. Geringe Kosten: Keine Abschlusskosten und ein gesetzlicher Deckel für die Verwaltungskosten in Höhe von maximal 0,2 Prozent pro Jahr.
    6. Vorteile des Kapitalmarktes nutzen: Aktienbasierte Anlage ohne Garantieleistung um ausufernde Sicherungskosten zu vermeiden.
    7. Solidarisch: Staatliche Zuschüsse für kleine Einkommen.
    8. Staatliche Kontrolle, private Kompetenz: Ausschreibung und Kontrolle der privaten Anlageverwaltung durch einen staatlichen Träger und die Finanzaufsicht Bafin.
    Das Standardvorsorgeprodukt soll eine Benchmark für die bisherigen Angebote der privaten Alterssicherung setzen.
    Unternehmen sollen die Möglichkeit bekommen, das Standardvorsorgeprodukt ihren Mitarbeitern auch als betriebliche Altersvorsorge anbieten zu können. Wir streben an, dass die betriebliche Altersvorsorge in einem nächsten Schritt komplett paritätisch finanziert und für alle verpflichtend wird

    Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!

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    Bild von Steve Buissinne auf Pixabay

  • CDU + SPD sabotieren Altersvorsorge

    CDU + SPD sabotieren Altersvorsorge

    Das „Nein“ von Angela Merkel und Olaf Scholz wirken in CDU und SPD nach. Mit ihrem “Nein” zur Abschaffung der Doppelverbeitragung von Direktversicherungen und Betriebsrenten sabotieren sie aber die Altersvorsorge von Millionen. Deswegen sind am 26. Oktober Tausende auf die Straße gegangen. Haben beide etwas dazu gelernt?

    Eben jene Parteien haben die Bürger in den 80er und 90er Jahren animiert, fürs Alter vorzusorgen und beispielsweise über ihren Betrieb eine Direktversicherung abzuschließen. Millionen sind diesem Ruf gefolgt und haben über Jahre, viele sogar über Jahrzehnte brav in eine Kapitallebensversicherung eingezahlt. Bei der Auszahlung erleben sie ihr blaues Wunder, weil die Krankenkasse annähernd ein Fünftel kassiert. Die Altersvorsorger wollten mit ihrer Direktversicherung die drohende Rentenlücke füllen. Denn eben jene Politiker haben ihnen erzählt, dass die gesetzliche Rente nicht reichen wird.

    So sabotieren Politiker die Altersvorsorge

    Das „Westfalen-Blatt“ hat es einmal vorgerechnet:

    „Wer beispielsweise von der Lebensversicherung 100 000 Euro ausgezahlt bekommt, muss davon über zehn Jahre mehr als 18 000 Euro an seine Kranken- und Pflegekasse zahlen – Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil plus Zusatz- und Pflegebeitrag.“ Da bleibt natürlich von der Rendite nichts mehr übrig – ein Minus-Geschäft. Das Perfide daran, die Zahlung wird auf zehn Jahre gestreckt, so dass aus den 18 000 Euro wegen Beitragserhöhungen schnell 19 000 oder 20 000 Euro werden können. So wurde der Pflegebeitrag beispielsweise am 1. Januar 2019 um 0,5 Prozent auf 3,05 Prozent (3,3 Prozent für Kinderlose) erhöht. Das wird nicht die letzte Beitragserhöhung gewesen sein.

    Das „Westfalen-Blatt“, das seinen Artikel mit “Retten Sie meine Altersvorsorge?” überschrieb, hat im vergangenen Jahr aus Anlass eines Besuchs bei den drei Bielefelder Bundestagsabgeordneten Britta Haßelmann (Grüne), Wiebke Esdar (SPD) und  Friedrich Straetmanns (Linke) in Berlin den Test gemacht und fragte die Drei: Unterstützen Sie eine Gesetzesänderung, oder finden sie die Regelung in Ordnung?

    Grüne und SPD halten die Betroffenen hin, denn getan hat sich seitdem nichts. Ist irgendetwas passiert? Hat der Protest des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) etwas bewirkt? In Bielefeld, wie in 18 anderen Städten, ging der DVG auf die Straße. „Das Gesundheitsmodernisierungsgesetz von 2004, beschlossen von der damaligen rot-grünen Koalition, hat dazu geführt, dass bei Auszahlungen von Direktversicherungen der doppelte Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag von insgesamt annähernd 20 Prozent an die gesetzliche Krankenkasse gezahlt werden muss – und zwar rückwirkend für Verträge, die vor dem Jahr 2004 geschlossen wurden“, sagt der Bielefelder Vereinssprecher Wolfgang Diembeck. Die Politik habe seit 15 Jahren tatenlos zugeschaut und nicht gehandelt. Betroffen seien auch die Jungen, die sich jetzt um ihre zusätzliche Altersversorgung kümmern sollen. Nach wie vor würden viele Menschen von der Regelung „böse erwischt“.

    Die Politiker halten die Bürger hin und führen sie an der Nase herum. Aber was sagen die Drei?

    Das „Westfalen-Blatt“ hat nachgehakt:

    Britta Haßelmann (Bündnis 90/Die Grünen):

    „Der Unmut der Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner ist absolut nachvollziehbar. Das Anliegen, Betriebsrenten von der Beitragspflicht in der Gesetzlichen Krankenkasse auszunehmen, habe ich auch in Bürgergesprächen mit Betroffenen diskutiert. Wir setzen uns als Grüne für eine Verbesserung der jetzigen Situation ein und wollen wenigstens einen Teil der Betriebsrentenzahlungen durch einen Freibetrag in Höhe von etwa 150 Euro von der Beitragspflicht ausnehmen … Uns ist bewusst, dass das nur eine ›kleine Lösung‹ ist …

    Dr. Wiebke Esdar (SPD):

    „Ich werde mich weiter dafür einsetzen, die Doppelverbeitragung von Betriebsrenten abzuschaffen. Dazu hatte ich erst im September ein Gespräch in Senne mit dem regionalen Netzwerk der Direktversicherungsgeschädigten. Denn unter der Doppelverbeitragung leiden Millionen von Menschen. Deshalb soll erstens für Betriebsrenten künftig nur noch der halbe Krankenkassenbeitrag erhoben werden – genau wie bei der gesetzlichen Rente. Und wir müssen zweitens gerade Bezieherinnen und Bezieher kleiner Betriebsrenten entlasten. Dazu müssen wir einen echten Freibetrag einführen statt der jetzigen Freigrenze. Zudem wollen wir das über die Beiträge finanzieren, denn die Krankenkassen haben über 20 Milliarden Euro Überschüsse. Für mich misst sich die Halbzeitbilanz der großen Koalition auch daran, ob wir die Doppelverbeitragung noch vor Jahresende abschaffen …“

    Friedrich Straetmanns (Die Linke):

    „Die Linke fordert seit langem die Abschaffung der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten. Unser Antrag hierzu liegt seit langem vor und wurde bereits sechsmal von der Tagesordnung des zuständigen Ausschusses von der Regierungsmehrheit genommen. Wir bleiben am Thema dran und unterstützen alle Initiativen, die in die richtige Richtung gehen. An der Finanzierung darf dies eminent wichtige Thema nicht scheitern.“

    Wir freuen uns über eure Meinung. Was sagt ihr dazu? Ihr könnt euch im “Forum” äußern.

     

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    Bild von Bruno Glätsch auf Pixabay

  • Solide Finanzlage der Krankenkasse

    Solide Finanzlage der Krankenkasse

    Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat im Gesundheitsausschuss des Bundestages seine politischen Projekte erläutert und Fragen der Abgeordneten auch zum Haushaltsplan 2020 beantwortet. Der Minister ging auf ganz unterschiedliche Themen ein, darunter die internationale Gesundheitspolitik, die Pflege, die Krankenversicherungsbeiräge, die umstrittene sogenannte Doppelverbeitragung von Betriebsrenten – und auch auf die Finanzlage der Krankenkassen.

    Stabile Finanzlage der Kassen

    Spahn bezeichnete die aktuelle Finanzlage in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als stabil. Ungeachtet der sichtbaren Konjunktureintrübung sei die Ausgangslage solide. So verfügten Krankenkassen und der Gesundheitsfonds über Rücklagen von insgesamt rund 30 Milliarden Euro. Mit Beitragssatzprognosen für die künftigen Jahre hielt sich der Minister zurück und betonte, entscheidend seien die wirtschaftliche Entwicklung und anhaltendes Wachstum.

    Spahn ging im Ausschuss auch auf die steigenden Kosten für die Pflegeversorgung ein und kündigte für Mitte nächsten Jahres einen Vorschlag zur langfristigen Finanzierung der Pflege an. Eine Pflegevollversicherung lehnte der CDU-Politiker allerdings ab. Dies wäre eine falsche Schwerpunktsetzung zwischen den familiär und gesellschaftlich zu tragenden Aufgaben.

    Was die sogenannte Doppelverbeitragung der Betriebsrenten betrifft, macht Spahn deutlich, dass an einer Lösung gearbeitet werde. Eine komplette Rückabwicklung der kritisierten Beitragssatzänderung von 2004 sei angesichts der Kosten in Höhe von rund 40 Milliarden Euro jedoch nicht möglich. Es gehe jetzt vor allem darum, die betriebliche Altersvorsorge wieder attraktiver zu machen.

    Pressekontakt:

    Telefon: +49 (0)30 227 35642
    (montags bis donnerstags 8.30 bis 17.00 Uhr,
    freitags 8.30 bis 14.00 Uhr)
    Fax: +49 (0)30 227 36001

    Deutscher Bundestag|23.10.2019

  • Kommt Freibetrag statt Freigrenze?

    Kommt Freibetrag statt Freigrenze?

    Statt der Freigrenze von 155,75 Euro pro Monat könnte es einen Freibetrag geben – die Koalitionäre verhandeln bereits darüber. Das hieße, Betriebsrentner und Direktversicherte müssen für die ersten 155,75 Euro keine doppelten Beiträge bezahlen, sondern “nur” für die Bezüge, die 155,75 Euro übersteigen.

    Die CDU hat sich das fein ausgedacht und glaubt, die Betroffenen geben dann Ruhe. Für die mehr als 6,4 Millionen Betroffenen würde das pro Jahr eine Entlastung von läppischen 350 Euro bedeuten (18,5 % von 155,75 Euro mal 12 = 345,76 Euro) bedeuten (bezogen auf zehn Jahre sind das 3457,60 Euro). Das ist ein Tropfen auf den heißen Stein, denn manche Betriebsrentner und Direktversicherte zahlen 10 000 Euro und mehr im Laufe von zehn Jahren, das heißt, über den Zeitraum der Beitragspflicht.

    Freibetrag statt Freigrenze

    Wie die „Lausitzer Rundschau“ schreibt, wollen sich Union und SPD noch vor Weihnachten auf diese Lösung einigen. Unions- und SPD-Politiker haben offensichtlich gemerkt, dass die Senioren aufbegehren und auf die Straße gehen – und ihren Kindern und Enkeln von Direktversicherungen abraten.

    Bezieher von Betriebsrenten können auf absehbare Zeit auf eine Entlastung bei den Krankenkassenbeiträgen hoffen: Noch vor Weihnachten könnten sich CDU, CSU und SPD im Bundestag darauf einigen, heißt es in Unionskreisen. Es läuft darauf hinaus, dass die bestehende Freigrenze von 155,75 Euro im Monat in einen Freibetrag umgewandelt wird. Das könnte zu einer Entlastung von bis zu 350 Euro im Jahr führen.

    Finanziert aus Gesundheitsfonds

    Finanziert werden soll der Beitragsausfall aus dem Gesundheitsfonds, über den die Krankenkassen ihr Geld bekommen, so die „Märkische Onlinezeitung“. Der Gesundheitsfonds habe derzeit eine Liquiditätsreserve von 9,7 Milliarden Euro. Die Krankenkassen haben darüber hinaus Reserven in zweistelliger Milliardenhöhe. Das heißt, die Krankenkassen schwimmen derzeit im Geld.

    Dieter Keller von der „Lausitzer Rundschau“ hat klar erkannt, dass die Umwandlung von einer Freigrenze in einen Freibetrag nur eine „Minimallösung“ ist. Die Betroffenen werden sich das so nicht gefallen lassen. Für alle Betriebsrentner und Direktversicherte ist das ganz klar ein Zeichen, dass sie den Politikern nicht über den Weg trauen dürfen.

    Weniger Abgaben auf Betriebsrenten – Koalition ringt um Lösung
    Vera Wolfskämpf, ARD Berlin
    24.10.2019 11:57 Uhr

  • Direktversicherte fahren zur Demo nach Kassel

    Direktversicherte fahren zur Demo nach Kassel

    In vielen deutschen Städten demonstrieren Betroffene am Samstag, den 26. Oktober  gegen die sogenannte Doppelverbeitragung durch Sozialabgaben auf Direktversicherungen und Betriebsrenten. Mit ihrer Demo wollen sie Politik und Öffentlichkeit aufrütteln. Veranstalter ist der Verein für Direktversicherungsgeschädigte (DVG), der seit 2015 den staatlichen Zugriff auf die Ersparnisse aus privater und betrieblicher Altersvorsorge anprangert. Betroffen sind rund sechs Millionen Direktversicherte.

    Auf zur Demo in Kassel

    Die Regionalgruppe Mittelhessen wird an der Demo in Kassel teilnehmen. Eine Teilnehmergruppe startet um 9.05 Uhr ab Gießen per Bahn in Richtung Kassel. Weitere Betroffene der Doppelverbeitragung sind eingeladen, an der Demo teilzunehmen, teilte Herbert Ohly aus Hüttenberg für die Regionalgruppe Mittelhessen mit.

    Weitere Informationen stehen auf der Internetseite dvg-ev.org oder gibt es insbesondere zu den Aktivitäten in Mittelhessen bei Ohly unter der Rufnummer 01 70/9 30 00 69 sowie per E-Mail an herbert.ohly@t-online.de. Interessierte können sich bei dem Hüttenberger auch zu Einzelheiten zur geplanten Demo und die Anreise nach Kassel informieren.

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