Tag: Krankenkassenbeiträge

  • Spahn weicht bei Altersvorsorge aus

    Spahn weicht bei Altersvorsorge aus

    Die CDU drückt sich davor, die Vollverbeitragung von Direktversicherungen abzuschaffen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) weicht bei einer Wahlveranstaltung in Rheine aus.

    Die CDU holte bei der Bundestagswahl 2017 in Rheine die meisten Stimmen. Deswegen war die Wahlkampfveranstaltung am 14. September für Jens Spahn wichtig. Spahn ist als CDU-Direktkandidat für den Wahlbezirk Steinfurt 1/Borken 1 aufgestellt. Am 14. September war Spahn in Rheine im Sportpark des SC Altenrheine zu Gast.

    Einige Mitglieder des Vereins der Direktversicherungsgeschädigte (DVG), darunter von den Regionalgruppen Rheine und Osnabrücker Land, hatten sich unters Publikum gemischt – alle in der DVG-Farbe pink und nach einer Leibesvisitation durch Sicherheitskräfte. Insgesamt waren wohl  rund 300 Besuchern in den Sportpark des SC Altenrheine gekommen, schätzt zumindest die CDU Rheine in einem Facebook-Post. Mehr dazu auch auf dem Facebook-Account des DVG.

    Auch 30 Querdenker mit Trillerpfeifen und wüsten Sprüchen kamen nach Rheine in den Sportpark. Fünf Polizei- und sechs Mannschaftswagen der Bereitschaftspolizei sicherten das Gelände weiträumig ab.

    Spahn in Rheine

    An Jens Spahn persönlich heranzukommen, war somit unmöglich. Deswegen fiel der übliche „Spalierempfang“ der Pink-Westen aus. Als Spahn nach 19.30 Uhr eintraf, fuhr er direkt auf den Sportplatz, auf dessen Mitte die überdachte Bühne aufgebaut war. Die Zuschauer hielten sich hinter dem Geländer in einer Entfernung von 30 bis 50 Metern vom Podium auf. Näher kam keiner an Spahn heran.

    Nach der üblichen Ministerrede waren drei Fragerunden à drei Fragen zugelassen. DVG-Mitglied Erwin Tischler gelang es in der zweiten Runde, die Frage zu stellen: „Herr Spahn, alle im Bundestag vertretenen Parteien haben die Abschaffung der Doppelverbeitragung in ihrem Wahl- oder Parteiprogramm; sogar die SPD, aber auch die FDP und die Grünen, die LINKE sowieso, sogar die AfD. Die CDU ist die einzige Partei, die die Abschaffung der Doppelverbeitragung auf Direktversicherungen und Betriebsrenten nicht in ihrem Wahlprogramm und auch nicht im Parteiprogramm hat. Mindestens drei Parteitagsbeschlüsse der CDU wurden auf Wunsch einer einzelnen Frau, der Kanzlerin nicht umgesetzt. Warum?“ Spahns antwortete sinngemäß, die anderen Parteien könnten alles in ihre Programme schreiben, was sie wollten, solange sie nicht an der Regierung seien. Die CDU habe dazu zwar nichts ins Wahl- oder Parteiprogramm geschrieben, aber der Einzige, der etwas gemacht habe, sei er, Jens Spahn. „Ich habe das Betriebsrentenfreibetragsgesetz in den Bundestag eingebracht – und es ist verabschiedet worden.“ Dadurch würden viele Bezieher von kleinen Betriebsrenten mehrere hundert Euro im Jahr sparen. „Dass damit nicht alle Probleme beseitigt sind, ist mir klar.“ Aber es gebe wenigstens Erleichterungen für diejenigen mit ganz kleinen Betriebsrenten.

    Was ist die Messlatte?

    Spahn riet davon ab, seine Wahlentscheidung nur auf dieses eine Thema Doppelverbeitragung zu reduzieren, es gebe ja noch andere Politikfelder. Die Tatsache, dass man von einer finanziellen Entscheidung der Politik einen Vorteil oder einen Nachteil habe, könne nicht einzige Messlatte für die Wahlentscheidung sein. Was die Zukunft angeht, so könne er uns nichts versprechen. Er wolle nichts versprechen, was er nicht halten könne.

    Bild: Erwin Tischler

  • Legalisierter Betrug an Millionen Altersvorsorgern

    Legalisierter Betrug an Millionen Altersvorsorgern

    Lobbyisten der Krankenkassen haben es geschafft, dass eine rot-grüne Regierung 2003 – mit Hilfe der Union – Millionen von Altersvorsorgern  per Gesetz enteignete. Was hinter diesem legalisierten Betrug steckt.

    von Gerhard Kieseheuer und Bernd Krüger

    Bei rückwirkender Enteignung der Direktversicherungsgeschädigten (nach § 40b EStG) sprechen wir immer nur von der ungerechtfertigten Doppel-, Dreifach- oder Vierfachverbeitragung. Der gesetzlich legitimierte Betrug an uns beginnt aber schon viel früher, mit der Einbeziehung unserer vermeintlich privaten Kapitallebensversicherung in die Rechtsprechung des § 229 SGB V.

    Betrug an Millionen

    Es handelt sich hier um ein mit formalrechtlichen Winkelzügen abgesichertes Verbrechen, durchgeführt durch alte Lobby-Seilschaften im Bereich der Krankenkassen, Politiker der SPD, CDU, der Grünen und des BSG.  Alles niedergeschrieben in der Geschichte der Direktversicherung des Vereins Direktversicherungsgeschädigte e.V. Ich zitiere aus dem Schriftstück:

    Im letzten Quartal des vergangenen Jahrhunderts erklärten die Politiker, dass die Altersversorgung der Arbeitnehmer auf drei Säulen stehen sollte:

    • Säule 1: die staatliche Rente,
    • Säule 2. Die Betriebsrente (Goldene Fessel)
    • Säule 3: die private Vorsorge.

    Wenn ein Arbeitnehmer aus der 2. Säule eine Rente bekam, hatte er keinen Pfennig oder Cent dazu getan. Er bekam eine Betriebsrente, im Volksmund auch „goldene Fessel“ genannt. Alles von seinem Arbeitgeber finanziert, er bekam einen Versorgungsbezug bzw. eine Kapitalabfindung.

    Der Arbeitnehmer, der diesen betrieblichen Versorgungsbezug bekam, bezahlte bis 2004 seinen normalen Sozialbeitrag. Wenn er sich aber, nachdem der Versorgungsbezug eingetreten war, eine Kapitalabfindung auszahlen ließ, musste er 120 Monate Sozialabgaben zahlen. Hatte er aber vor Eintritt des Versorgungsbezugs eine Kapitalabfindung vereinbart, dann wurde ihm die ganze Summe brutto für netto ausgezahlt. Der Arbeitgeber brauchte keine Sozialabgaben zu zahlen.

    Was sind Direktversicherungen?

    Das bemängelten das BVerfG. Es kann nicht sein, dass auf Grund einer unterschiedlichen Auszahlungsart einmal Sozialabgaben gezahlt werden muss und einmal nicht. Diese Gesetzeslücke und nur diese Gesetzeslücke sollte und musste geschlossen werden.

    Mit Recht wurde das von den Gerichten bemängelt. Es kann nicht sein, dass auf Grund einer unterschiedlichen Auszahlungsart einmal Sozialabgaben gezahlt werden müssen und einmal nicht. Aus diesem Grund wurde der § 229 SGB V Punkt 143 wie folgt geändert:
    Nach dem Begriff > wiederkehrende Leistung < wurde die Ergänzung > oder ist eine solche Leistung vor Eintritt des Versicherungsfalls vereinbart oder zugesagt worden < eingefügt.

    Diese harmlose Erweiterung des § 229 SGB V Nr. 143 nehmen die Krankenkassen an 2004 zum Anlass, auch Kapitalzahlungen (nicht Kapitalabfindungen) aus Direktversicherungen, der 3. Säule, der privaten Vorsorge, zu Versorgungsbezügen zu erklären und Beiträge zu verlangen.

    Die Einbeziehung unserer privaten Altersvorsorge ist Betrug!

    Geschädigte demonstrieren

    Das wir zu Recht protestieren, bestätigt auch die damalige Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: In der 167. Plenarsitzung von 28.4.2016, Protokoll 18/167 erklärte sie, dass unsere DV (Altverträge vor 2002) nicht von der Gesetzesänderung erfasst worden ist. Als Vizepräsidentin des Bundestages hatte sie in der 167. Plenarsitzung am 28.4.2016 den Vorsitz. Im Protokoll 18/167 ist zu lesen.

    Vielleicht dient es auch zur Beruhigung der Gemüter, noch einmal darauf hinzuweisen, dass die Regelung auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes beruhte, das besagte, dass Einmalzahlungen und Rentenzahlungen gleichzustellen sind, weil das wirklich ungerecht war. Deshalb kamen diese Regelungen zustande.“

    Obwohl auch das BVerfG unsere Kapitallebensversicherung nicht zu den Versorgungsbezügen zählt, müssen wir zahlen. Das BVerfG sagt im Urteil 1 BvR 2137/06 ganz genau, was ein Versorgungsbezug ist:

    https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2008/02/rk20080228_1bvr213706.html

    In Randnummer 7 steht: Für Versorgungsbezüge blieb es bis zum 31. Dezember 2003 dabei, dass auf diese nur der halbe allgemeine Beitragssatz erhoben wurde. Im Urteil 1 BvR 1924/07 steht unter Randnummer 2 https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2008/04/rk20080407_1bvr192407.html

    Die Krankenversicherung der Rentner wird seit dem Rentenanpassungsgesetz 1982 vom 1.12.1981 (BGBI I S. 1205) unter anderem durch Beiträge finanziert, welche die Versicherten zu tragen haben. Seitdem wird außer dem Arbeitseinkommen, der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und dem Arbeitseinkommen auch der Zahlbetrag von der Rente vergleichbaren Einkommen (Versorgungsbezüge) herangezogen.

    Diese wichtigen, entscheidenden Passagen findet keine Berücksichtigung, wir müssen zahlen. Im Urteil 1 BvR 1924/07 schreibt das BVerfG, dass alle
    Kapitallebensversicherungen, die im Arbeitsleben wurzeln und der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer fungiert, ein Versorgungsbezug ist.

  • Zwei Krankenkassen verlangen mehr als 20 Prozent

    Zwei Krankenkassen verlangen mehr als 20 Prozent

    Die Erhöhung der Krankenkassenbeiträge kommt schneller als gedacht. Mit der BKK24 verlangen mittlerweile zwei Krankenkassen mehr als 20 Prozent.

    Anfang 2021 stieg der Zusatzbeitrag auf 1,3 Prozent – und er steigt weiter. Mit der BKK24 verlangen bereits zwei Krankenkassen Beiträge von mehr als 20 Prozent: die BKK24 20,4 Prozent für Kinderlose und 20,15 Prozent für Versicherte mit Kindern, die BKK Stadt Augsburg sogar 20,6 Prozent für Kinderlose und 20,35 Prozent für Versicherte mit Kindern.

    Mehr als 20 Prozent Beitrag

    Die Folgekosten der Corona-Pandemie werden jetzt auf die gesetzlichen Krankenkassen umgewälzt, wie bereits zu erwarten war. Anfang 2021 erhöhten sie ihre Zusatzbeiträge bereits kräftig – und trotzdem kommen die Krankenkassen mit dem Geld nicht zurecht. Deswegen wird es 2022 durch die Bank weitere Erhöhung geben. Der Zusatzbeitrag wird um mindestens weitere 0,7 Prozentpunkte auf dann zwei Prozent steigen, daran ließ AOK-Vize Jens Martin Hoyer der „Bild“ gegenüber keinen Zweifel. Es kann indes gut sein, dass sich andere Kassen ein Beispiel an der BKK24 und der BKK Stadt Augsburg nehmen und die Zusatzbeiträge gleich auf 2,5 Prozent anheben.

    Zwei Kassen als Vorreiter

    Sollten die Krankenkassen ihre Beiträge erhöhen, gibt es ein Sonder-Kündigungsrecht, das heißt, Direktversicherte und Betriebsrentner können ihre Kasse wechseln. Es lohnt sich, einen Blick in die Übersicht über die Zusatzbeiträge zu werfen, denn nicht alle Krankenkassen werden ihre Zusatzbeiträge in dieser Weise erhöhen.

    Kündigungsfristen einhalten

    Vorsicht! Das Sonderkündigungsrecht ist befristet, wie „T-Online“ schreibt:

    „So ist es nicht zwingend notwendig, zwölf Monate bei einer Krankenkasse zu bleiben, wenn der Wechsel gewünscht ist. Sie können etwa immer dann kündigen, wenn die Kasse den bestehenden Beitrag erhöht oder einmalig einen Zusatzbeitrag erhebt. Wichtig dabei: Das Sonderkündigungsrecht gilt nur bis zum Ende des Monats, in dem die Kasse den erhöhten Beitrag das erste Mal erhebt. Wie bei der ordentlichen Kündigung beträgt die Kündigungsfrist dann zwei Monate.“

    Ursachen der Schieflage

    Wie kam es zu der Entscheidung der BKK24? Wie die BKK24 selbst auf ihrer Homepage schreibt: „Die BKK24 hat Ende Juli 2021 beim zuständigen Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) vorsorglich einen möglichen Liquiditätsengpass angezeigt. Mit unserer Meldung sind wir einer Verpflichtung aus dem fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) vollumfänglich nachgekommen. Die BKK24 ist im Tagesgeschäft und strukturell gesund. Es geht um eine einzige Altlast, die jetzt aufkam und gelöst werden muss. Der Vorstand tut weiterhin alles für eine schnelle Aufklärung des Sachverhaltes. Das BAS hat unsere Meldung und damit verbundene Lösungsschritte geprüft und genehmigt, sodass wir nun unsere Kundinnen und Kunden über eine zeitlich begrenzte Erhöhung des Zusatzbeitrages auf 2,5 Prozent informiert haben. Was dies für unsere Versichertengemeinschaft bedeutet, haben wir im anhängenden Sondermailing exemplarisch dargestellt. Im kommenden Frühjahr soll der Zusatzbeitragssatz wieder gesenkt werden – orientiert am dann geltenden bundesweiten Durchschnitt. Uns ist wichtig zu betonen, dass die aktuelle Situation keine Auswirkung auf den Versicherungsschutz unserer Versichertengemeinschaft hat. Alle Versicherten sind abgesichert. Zudem ändert sich auch an unseren über 90 Extraleistungen und dem umfangreichen Service nichts.“

    Die Wahl einer Krankenkasse ist natürlich eine individuelle Entscheidung, bei der Sie 
    verschiedene Faktoren berücksichtigen sollten. Neben dem Preis sind vor allem das Angebot 
    an über den gesetzlichen Rahmen hinausgehenden Leistungen und der Service wichtige 
    Kriterien. Vergleichen Sie die Angebote der Krankenkassen!
  • Krankenkassenbeitrag steigt auf 20 Prozent

    Krankenkassenbeitrag steigt auf 20 Prozent

    2021 stieg der Zusatzbeitrag auf 1,3 Prozent, 2022 wird er aller Voraussicht auf zwei Prozent steigen. Damit zahlen gesetzlich Krankenversicherte ohne Kind 19,9 Prozent und mit Kind  19,65 Prozent Krankenkassenbeitrag.

    Aufgrund der Corona-Pandemie schießen die Kosten der gesetzlichen Krankenkassen ins Kraut. Anfang 2021 erhöhten die Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge bereits kräftig – und trotzdem kommen die Krankenkassen mit dem Geld nicht zurecht. Deswegen wird es 2022 eine weitere Erhöhung des Krankenkassenbeitrags geben. Der Zusatzbeitrag wird um weitere 0,7 Prozentpunkte auf dann zwei Prozent steigen, daran ließ AOK-Vize Jens Martin Hoyer der „Bild“ gegenüber keinen Zweifel. „Wenn die Bundesregierung keine weiteren Zuschüsse für die Krankenkassen beschließt, würde der Zusatzbeitrag von derzeit 1,3 auf 2,0 Prozent steigen“ – und das wird kommen, so sicher wie das Amen in der Kirche.

    Höherer Krankenkassenbeitrag

    Der Unterschied zwischen Einnahmen und Ausgaben wachse so stark, schreibt die „Welt“, dass der bereits um sieben Milliarden auf 21,5 Milliarden Euro erhöhte Bundeszuschuss 2022 nicht ausreichen werde. Die Regierung müsse noch vor der Wahl einen weiteren zusätzlichen Zuschuss auf den Weg bringen, forderte Hoyer. „Ansonsten drohen spätestens zum Jahreswechsel Beitragssatzanhebungen auf breiter Front.“ Nur die Regierung hat zurzeit andere Probleme. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat die Versicherten bereits im Mai auf höhere Beiträge eingestimmt.

    Rekorddefizit droht

    Den gesetzlichen Krankenkassen droht in der kommenden Legislaturperiode laut „Ärzteblatt“ ein Rekorddefizit. Eine im Auftrag der DAK-Gesundheit erstellte Studie des Berliner IGES-Instituts komme zu dem Ergebnis, dass die Finanzierungslücke je nach Berechnungsgrundlage der wirtschaftlichen Entwicklung im Jahr 2025 zwischen knapp 23 und 35 Milliarden Euro liegen könnte.

    Im Grunde wird es genauso laufen wie Ende 2020. Die Krankenkassen haben gewarnt, gedroht – und dann erhöht. Das heißt, die Millionen von gesetzlich Krankenversicherten müssen sich auf 19,65 (mit Kindern) oder 19,9 Prozent (kinderlos) Krankenkassenbeitrag einstellen. Der Beitrag setzt sich zusammen aus:

    Krankenkassenbeitrag            14,6 Prozent
    + Zusatzbeitrag                        2,0 Prozent
    + Pflegebeitrag                        3,3 Prozent
    —————————————————-
    Gesamtbeitrag                        19,9 Prozent

    Wechsel der Kasse im Blick

    Was heißt das für Direktversicherte und Betriebsrentner? Sie zahlen mehr. Bei 100 Euro sind das monatlich 19,90 statt 19,20 Euro – 70 Cent mehr, bei 200 Euro somit 39,80 statt 38,40 Euro, also 1,40 Euro und bei 300 Euro schließlich 59,70 statt 57,60 Euro, was 2,10 pro Monat mehr bedeutet – aufs Jahr gerechnet 8,40 Euro, 16,80 Euro oder 25,2 Euro mehr. Wer gar tausend Euro Betriebsrente bezieht oder als Direktversicherter tausend Euro monatlich hat, muss 84 Euro mehr zahlen.

    Sollten die Krankenkassen ihre Beiträge erhöhen, gibt es ein Sonder-Kündigungsrecht, das heißt, Direktversicherte und Betriebsrentner können ihre Kasse wechseln. Es lohnt sich, einen Blick in die Übersicht über die Zusatzbeiträge zu werfen, denn nicht alle Krankenkassen werden ihre Zusatzbeiträge in dieser Weise erhöhen.

    Die Wahl einer Krankenkasse ist natürlich eine individuelle Entscheidung, bei der Sie verschiedene Faktoren berücksichtigen sollten. 
    Neben dem Preis sind vor allem das Angebot an über den gesetzlichen Rahmen hinausgehenden Leistungen und der Service wichtige 
    Kriterien. Vergleich Sie die Angebote der Krankenkassen!
  • Wie verlässlich ist Scholz in punkto Rente?

    Wie verlässlich ist Scholz in punkto Rente?

    Wie verlässlich ist SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz, wenn er ein „stabiles Rentenniveau“ verspricht? In der Vergangenheit hat die SPD Rentner eher belastet statt entlastet.

    SPD-Kanzlerkandidat und Bundesfinanzminister Olaf Scholz rechnet damit, das die Mehrheit der Deutschen ein schlechtes Gedächtnis hat und nicht rechnen kann, wie anders ließe sich sonst sein von den “Stuttgarter Nachrichten” zitierte Satz „die SPD garantiert ein stabiles Rentenniveau“ erklären.

    Was das schlechte Gedächtnis betrifft – es war die damalige rot-grüne Regierung unter Kanzler Gerhard Schröder (SP), die das Rentenniveau (Rentenversicherungsbericht 2020, S. 40) gesenkt hat. Während der Schröder-Regierung 2003 lag es noch bei 53,3 Prozent, zwischenzeitlich fiel es bis auf 47,7 Prozent und erholte sich bis 2020 auf 48,2 Prozent – fünf Prozent weniger als Anfang der 2000er-Jahre. Das ist das Ergebnis der Agenda 2010, die 2003 bis 2005 von der rot-grünen Regierung umgesetzt wurde. Dumm, wer sich damals auf die SPD verlassen hat.

    Scholz war immer dabei

    Die große Koalition aus CDU/CSU und SPD hat zwar die doppelte Haltelinie – Stabilisierung der Beiträge und des Rentenniveaus – bis 2025 eingeführt, die wird sich aber angesichts der vor der Rententür stehenden Babyboomer nicht halten lassen. Das weiß auch Bundesfinanzminister Olaf Scholz, trotzdem verspricht er ein stabiles Rentenniveau. Mal ehrlich, wie glaubhaft ist das?

    Olaf Scholz war im Parteivorstand der SPD und von Oktober 2002 bis März 2004 sogar Generalsekretär der SPD unter Schröder. Scholz gehörte auch zu den Architekten des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG), das Betriebsrentner und Direktversicherte um annähernd 20 Prozent enteignet. Wer eigenständige fürs Alter vorgesorgt hat, zahlt wegen des GMG, das am 1. Januar 2004 in Kraft trat, zehn Jahre lang, Monat für Monat, die vollen Kranken- und Pflegebeiträge . Das GMG wurde rückwirkend, ohne Bestandsschutz und ohne Übergangsregelung von der Schröder-Regierung beschlossen – Scholz war an vorderster Stelle dabei. Und da redet der SPD-Kanzlerkandidat von stabilem Rentenniveau.

    Rentner bekommen Inflation zu spüren

    Was das Rechnen betrifft, hofft Scholz auf möglichst viele Finanzanalphabeten. Das Rentenniveau liegt zurzeit bei 48 Prozent, den Rentner bleibt unterm Strich trotzdem weniger übrig, weil die Krankenkassen- und Pflegebeiträge steigen. 2021 müssen sich West-Rentner mit einer Nullrunde zufriedengeben. Parallel dazu steigen aber die Lebenshaltungskosten, vor allem die für Wohnen und Energie. Die Inflationsrate in Deutschland ist im Juli mit 3,8 Prozent auf den höchsten Stand seit fast 30 Jahren geklettert, wie das Statistische Bundesamt meldet. Das Leben in Deutschland verteuerte sich kräftig – und das trifft vor allem Rentner, weil vor allem die Preise für Lebensmittel gestiegen sind: um 4,3 Prozent. Und das könnte nur der Anfang sein – es ist zu erwarten, dass die Inflation weiter steigt. Schuld daran ist die Europäische Zentralbank (EZB) mit ihrer ultralockeren Geldpolitik. Die EZB generiert einfach Geld aus dem Nichts per Knopfdruck und kurbelt damit die Inflation an. Parallel dazu hat sie die Zinsen abgeschafft, das heißt, für Geld auf dem Tagesgeld- oder Festgeldkonto gibt’s schon lange keine Zinsen mehr. Das alles zusammen genommen bedeutet, dass Rentner unterm Strich immer weniger Geld zu Verfügung haben. Ein nominell stabiles Rentenniveau ist eben kein real stabiles Rentenniveau. Natürlich weiß der Bundesfinanzminister das – er hofft indes, dass die Wähler das nicht wissen oder nicht begreifen.

    Reaktionen auf Scholz’ Aussage:

    Nicht die Druckertinte wert

    „SPD-Kanzlerkandidat Scholz garantiert stabile Renten“, SZ v. 28. Juli

    Dieses Versprechen ist nicht die Druckertinte wert. Scholz ist mitverantwortlich für eine rückwirkende, rund 20-prozentige Rentenabzocke einer Generation, die nach damaligem Rat der Politik selbst für das Alter vorsorgte. Er ist mitverantwortlich, dass seit ca. 20 Jahren keine grundlegende Rentenneugestaltung eingeleitet wird. Er ist mitverantwortlich für Minuszinsen auf Sozialbeiträge der Rentenkasse. Falsch ist auch die Aussage, aus Steuergeldern von rund 30 Prozent wird die Rentenkasse unterstützt. Es fehlt, dass der Bund jährlich aus der Rentenkasse Geld für z.T. versicherungsfremde Leistungen entnimmt.

    Edgar Krieger, Heusweiler

    Bild: SPD

     

  • Laschet gibt nur luschige Antworten

    Laschet gibt nur luschige Antworten

    Unionskanzlerkandidat Armin Laschet glaubt, mit einem “beherzten Weiter-so” die Probleme Deutschlands zu lösen. Das funktioniert beim Klimawandel nicht und es funktioniert bei der Rente nicht. Die betriebliche Altersvorsorge hat die Union in den Sand gesetzt – da hilft kein “Weiter-so”, sondern nur grundlegende Reformen.

    “Sofortiger Stopp der Mehrfachverbeitragung, Gleichstellung der Direktversicherung wie bei Riester und finanzielle Entschädigung für die Betroffenen, in deren Verträge mit dem GMG rückwirkend eingegriffen wurde”, lauten die Forderungen des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten (DVG). Erst, wenn Armin Laschet die Ungerechtigkeit des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes, kurz GMG beseitigt, hat die betriebliche Altersvorsorge hierzulande eine Chance. Statt sich um die Abschaffung der Abzocke von Betriebsrentnern und Direktversicherten zu kümmern, schwafelt er von einer Generationenrente. Ansonsten will er die Leute länger für die Rente arbeiten lassen, wie auf dem Familienunternehmertag angekündigt.

    Laschet kommt mit Allgemeinplätzen

    Das 140-seitige  Wahlprogramm der CDU/CSU ist eine Aufzählung von Allgemeinplätzen.  Laschelt merkelt weiter so und glaubt, uns damit einlullen zu können. Die vier Seiten im Wahlprogramm zum Thema Altersvorsorge bieten viel Blabla und wenig Konkretes. Nicht von ungefähr kommentiert der “Spiegel” Laschets ZDF-Sommerinterview mit “ein beherztes Weiter-so”.

    Mit der Generationenrente – eine gute Idee, aber ansonsten nur Blabla –  kann er vielleicht – und die Betonung liegt auf “vielleicht” – die Rentenprobleme der kommenden Generation lösen. Aber was ist mit den jetzigen Generationen? Aber selbst die von Laschet angedachten hundert Euro pro Monat und Kind hat die Union wieder gestrichen. So viel hätte jedes Neugeborene bis zu dessen 18. Lebensjahr bekommen soll, um sich damit eine Zusatzversorgung aufzubauen. Das Geld soll in einen Fonds eingezahlt werden, ähnlich dem AP7 wie in Schweden.

    Babyboomer vor der Rente

    Die Probleme mit der Altersvorsorge sind fast schon zum Greifen, denn Mitte des Jahrzehnt geht die geburtenstarke Kohorte der Babyboomer in Rente, die vergleichsweise wenigen Jungen gegenübersteht. Damit kommt das Rentensystem automatisch in Schieflage. Wie soll verhindert werden, dass der Beitragssatz schon 2025 auf über 20 Prozent steigt, wie soll einer drohenden Absenkung des Rentenniveaus schon ab 2025 entgegengesteuert werden, fragt Geyer. Darauf bleibt die Union im allgemeinen und Laschet im speziellen die Antwort schuldig. Und so ein Man will die Republik führen? “Und wenn du nicht mehr weiter weißt, dann gründe einen Arbeitskreis” – nach diesem Motto hat schon die noch amtierende Bundeskanzlerin Angela Merkel das Problem vertagt, Laschet macht’s genauso und schlägt einen  einen Alterssicherungsbeirat vor, in dem die Politik mit den Sozialpartnern zusammenarbeiten soll. „Ein Bluff, eine Mogelpackung also“, schreibt „T-Online“. „Leerstellen statt Zukunft. Eine bittere Bilanz.“ Dem ist nichts hinzuzufügen. Wer’s nicht glaubt, liest am besten die Seiten 58 bis 63 des Wahlprogramms.

    Laschet will Rentner und Rentenzahler für dumm verkaufen. Dagegen hat Holger Balodis, Mit-Autor des Buchs “Rente rauf” etwas, wie er in seinem jüngsten Newsletter schreibt:

    Vorsorgelüge-Newsletter Nr. 3/2021 vom 22.6.2021
    Stoppt endlich die Verdummung!

    In den jüngsten Tagen ploppte das Thema Rente allerorten hoch: „Rente mit 68“ (Wissenschaftlicher Beirat im Wirtschaftsministerium), „Rente mit 70“ (Institut der Deutschen Wirtschaft), „Aktienrente“ (FDP) oder „Bürgerfonds“ (Grüne). Wie ein Mantra zieht sich dabei der Kampfbegriff „Generationengerechtigkeit“ durch alle Medien. Suggeriert wird: die gesetzliche Rente packt es nicht mehr. Zu wenig Junge, zu viele Alte. Drastische Maßnahmen sind angeblich nötig. Länger arbeiten, weniger Rente, mehr Aktieninvestments – am besten alles zusammen. So erklären es Axel Börsch-Supan und Bernd Raffelhüschen als Experten und nahezu alle plappern es nach. So auch geschehen in der ARD-Sendung ‚Presseclub’ am vergangenen Sonntag. Leider werde es – so wurde dort beklagt – diese „notwendigen“ Maßnahmen aber nicht geben, weil sich in dieser „Rentnerrepublik“ gegen den Willen der überwiegend alten Wähler kaum etwas durchsetzen lasse.
    Ja, hört denn diese gnadenlose Verdummung nie auf? Bereits in den vergangenen 30 Jahren wurden durch Absenkungen des Rentenniveaus und massive Verschlechterungen im Rentenrecht die Ansprüche der Versicherten um fast 40 Prozent zusammengestrichen. Von Massenprotesten der Bevölkerung keine Spur.
    Dabei hätte es hierfür allen Grund gegeben: Die Renten lägen ohne diese Einschnitte für langjährig Versicherte (mindestens 35 Beitragsjahre) nicht wie heute bei rund 1.200 Euro, sondern bei rund 2.000 Euro. Und das ist auch finanzierbar. Natürlich reichen dafür nicht die kümmerlichen 9 Prozent des Bruttoinlandsprodukts, die aktuell in die deutschen Renten fließen. Nachbarländer wie Dänemark, Österreich oder Frankreich machen es vor: sie geben 13 bis 15 Prozent für die Rente aus. Derweil gehen immer größere Teile der deutschen Bevölkerung in Richtung Altersarmut.
    Würden die älteren Wähler tatsächlich von ihrer Macht Gebrauch machen, so müsste eigentlich DIE LINKE einen grandiosen Sieg bei der Bundestagswahl davontragen. Die verspricht nämlich eine Anhebung des Rentenniveaus und eine Mindestrente von netto 1.200 Euro, was für alle heutigen und künftigen Rentner eine erhebliche Verbesserung wäre. Doch es ist nicht damit zu rechnen, dass die ältere Hälfte der Bevölkerung links wählt. Stattdessen glauben viele den Unsinn mit der angeblich fehlenden Generationengerechtigkeit. Dabei ist die umlagefinanzierte Rente in Wahrheit keineswegs zum Schaden der Jungen. Sie werden dort auch weiter eine positive Rendite erzielen und diese Rendite wäre noch wesentlich höher, hätte es die politisch motivierten Renteneinschnitte nicht gegeben. Die Überlastung der Jungen liegt vielmehr in dem Unsinn, sie quasi zur Einzahlung in die private Vorsorge (Riester) und eine weitgehend selbst finanzierte Betriebsrente (Entgeltumwandlung) zu drängen. Da hier die Arbeitgeber fast nichts beitragen, führt das, was Rürup, Raffelhüschen & Co den Jungen hier eingebrockt haben fast zu einer Verdoppelung ihrer Beitragslast. Doch darüber reden die Lobbyisten nicht.
    Der bessere Weg wäre, die gesetzliche Rente deutlich zu stärken: Eine armutsfeste Mindestrente, deutlich höhere Renten für alle, eine faire Beteiligung von Beitragszahlern, Arbeitgebern und Staat. Und vor allem: alle Erwerbstätigen müssten einzahlen, auch Beamte, Selbstständige, Freiberufler und Politiker. Dann wäre das Märchen von den fehlenden Beitragszahlern sofort vom Tisch.
    Und noch etwas: wir brauchen weder eine Rente mit 68 noch eine mit 70 Jahren. Mit solchen Forderungen soll die Bevölkerung nur weiter mürbe gemacht werden, damit sie weitere Kürzungen hinnimmt. Vermutlich mit Erfolg.
    Unsere Haltung für bessere Renten könnt ihr nachhören und sehen in dem Talk „Ausnahme&Zustand“ auf Youtube: https://www.youtube.com/watch?v=Llff2iZe4IkHolger Balodis und Dagmar Hühne: Rente rauf! So kann es klappen, DVS Verlag, 204 Seiten, 18 Euro (ISBN 978-3-932246-98-2), jetzt die leicht überarbeitete 2. Auflage

    Sie bekommen das Buch schnell und portofrei entweder direkt über uns (info@vorsorgeluege.de) oder den Frankfurter DVS-Verlag (http://www.dvs-buch.de/).

  • Laschet linkt uns bei der Rente

    Laschet linkt uns bei der Rente

    Unionskanzlerkandidat Armin Laschet linkt uns bei der Rente, zu keinem anderen Schluss kommt, wer das Wahlprogramm der CDU/CSU liest. Alles nur Bluff.

    Schon erstaunlich, wie viel Blabla eine Partei auf 140 Seiten unterbringt – so lang ist das Wahlprogramm der CDU/CSU. Das fällt mittlerweile zumindest einigen auf, darunter Johannes Geyer vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung, der von „T-Online“ zum Thema Rente befragt wurde: „Beim Thema Rente enttäuscht die Union“.

    Laschelt merkelt weiter so und glaubt, uns damit einlullen zu können. Die vier Seiten im Wahlprogramm zum Thema Altersvorsorge enthalten vor allem Allgemeinplätze und wenig Konkretes. Das sieht auch Geyer so und meint „nicht aufsehenerregend, in fast allen Punkten maximal unkonkret”. Von der Union als Regierungspartei habe er mehr erwartet. Aber dieses Wahlprogramm trägt die Handschrift von Laschet.

    Laschet linkt bei der Rente

    Beispielsweise der Vorschlag von Laschet mit der Generationenrente – eine gute Idee, aber ansonsten nur Blabla. Die von Laschet angedachten hundert Euro pro Monat und Kind hat die Union wieder gestrichen. So viel hätte jedes Neugeborene bis zu dessen 18. Lebensjahr bekommen soll, um sich damit eine Zusatzversorgung aufzubauen. Das Geld soll in einen Fonds eingezahlt werden. “Die Generationenrente löst kein einziges von den Problemen, die aktuell drängend auf der Liste stehen”, kommentiert Geyer. Das wirkt frühestens in zwei Generationen, lässt alle anderen aber im Regen stehen. Und diese Partei von Armin Laschet will Regierungsverantwortung übernehmen? Das ist nichts als Augenwischerei. Für wie dumm hält uns die Union und vor allem Laschet?

    2025 gehen Babyboomer in Rente

    Die Probleme mit der Altersvorsorge sind fast schon zum Greifen, denn Mitte des Jahrzehnt geht die geburtenstarke Kohorte der Babyboomer in Rente, die vergleichsweise wenigen Jungen gegenübersteht. Damit kommt das Rentensystem automatisch in Schieflage. Wie soll verhindert werden, dass der Beitragssatz schon 2025 auf über 20 Prozent steigt, wie soll einer drohenden Absenkung des Rentenniveaus schon ab 2025 entgegengesteuert werden, fragt Geyer.

    Wieder eine Rentenkommission

    Keinerlei praktische Antworten habe die Union und Laschet darauf zu bieten, kritisiert Geyer. Nur einen Alterssicherungsbeirat schlage sie vor, in dem die Politik mit den Sozialpartnern zusammenarbeiten soll. Was dabei herauskommt, hat die von der Merkel-Regierung eingerichtete Rentenkommission bewiesen: nichts. „Man vermeidet so ganz einfach, konkrete Vorschläge zu entwickeln, die Leuten auch wehtun und Stimmen kosten können – zum Beispiel der Vorschlag, das Renteneintrittsalter oder den Steuerzuschuss zu erhöhen”, meint Geyer. „Ein Bluff, eine Mogelpackung also“, schreibt „T-Online“. „Leerstellen statt Zukunft. Eine bittere Bilanz.“ Dem ist nichts hinzuzufügen. Wer’s nicht glaubt, liest am besten die Seiten 58 bis 63 des Wahlprogramms.

    CDUler dringt auf Umsetzung

    Übrigens, auf den Brief von CDU-Bundestagsabgeordneter Hans-Jürgen Irmer hat den Kanzlerkandidaten der Union, Armin Laschet, immer noch nicht geantwortet. In dem Brief hatte Irmer Laschet aufgefordert, die Beitragspflicht auf Direktversicherungen abzuschaffen, wie auf dem Parteitag im Dezember 2018 von der Mehrheit der Delegiert beschlossen. Bislang blieb Laschet die Antwort schuldig. Offensichtlich will Laschet nicht nur die Öffentlichkeit, sondern auch Abgeordnete der eigene Partei einlullen.

    Abgeordneten machen Druck, darunter auch der hessische Bundestagsabgeordnete Hans-Jürgen Irmer. Er forderte den Bundesvorsitzenden Armin Laschet am 18. Mai 2021 auf, den mehrheitlich im Dezember 2018 auf dem Hamburger Parteitag getroffenen Beschluss umzusetzen, die „doppelten Sozialabgaben auf private Altersvorsorge“ zu reformieren und sicherzustellen,  „dass Arbeitnehmer oder Selbständige, die Entgeltumwandlung zur privaten Altersvorsorge nutzen, nicht doppelt belastet werden“. Irmer mahnt darüber hinaus “innerparteiliche Demokratie” an. Offensichtlich wartet Irmer immer noch auf eine Antwort von Laschet, denn sonst wäre das Schreiben schon publik geworden.

    Dazu äußerst sich Holger Balodis, Mit-Autor des Buchs “Rente rauf” in seinem jüngsten Newsletter:

    Vorsorgelüge-Newsletter Nr. 3/2021 vom 22.6.2021
    Stoppt endlich die Verdummung!

    In den jüngsten Tagen ploppte das Thema Rente allerorten hoch: „Rente mit 68“ (Wissenschaftlicher Beirat im Wirtschaftsministerium), „Rente mit 70“ (Institut der Deutschen Wirtschaft), „Aktienrente“ (FDP) oder „Bürgerfonds“ (Grüne). Wie ein Mantra zieht sich dabei der Kampfbegriff „Generationengerechtigkeit“ durch alle Medien. Suggeriert wird: die gesetzliche Rente packt es nicht mehr. Zu wenig Junge, zu viele Alte. Drastische Maßnahmen sind angeblich nötig. Länger arbeiten, weniger Rente, mehr Aktieninvestments – am besten alles zusammen. So erklären es Axel Börsch-Supan und Bernd Raffelhüschen als Experten und nahezu alle plappern es nach. So auch geschehen in der ARD-Sendung ‚Presseclub’ am vergangenen Sonntag. Leider werde es – so wurde dort beklagt – diese „notwendigen“ Maßnahmen aber nicht geben, weil sich in dieser „Rentnerrepublik“ gegen den Willen der überwiegend alten Wähler kaum etwas durchsetzen lasse.
    Ja, hört denn diese gnadenlose Verdummung nie auf? Bereits in den vergangenen 30 Jahren wurden durch Absenkungen des Rentenniveaus und massive Verschlechterungen im Rentenrecht die Ansprüche der Versicherten um fast 40 Prozent zusammengestrichen. Von Massenprotesten der Bevölkerung keine Spur.
    Dabei hätte es hierfür allen Grund gegeben: Die Renten lägen ohne diese Einschnitte für langjährig Versicherte (mindestens 35 Beitragsjahre) nicht wie heute bei rund 1.200 Euro, sondern bei rund 2.000 Euro. Und das ist auch finanzierbar. Natürlich reichen dafür nicht die kümmerlichen 9 Prozent des Bruttoinlandsprodukts, die aktuell in die deutschen Renten fließen. Nachbarländer wie Dänemark, Österreich oder Frankreich machen es vor: sie geben 13 bis 15 Prozent für die Rente aus. Derweil gehen immer größere Teile der deutschen Bevölkerung in Richtung Altersarmut.
    Würden die älteren Wähler tatsächlich von ihrer Macht Gebrauch machen, so müsste eigentlich DIE LINKE einen grandiosen Sieg bei der Bundestagswahl davontragen. Die verspricht nämlich eine Anhebung des Rentenniveaus und eine Mindestrente von netto 1.200 Euro, was für alle heutigen und künftigen Rentner eine erhebliche Verbesserung wäre. Doch es ist nicht damit zu rechnen, dass die ältere Hälfte der Bevölkerung links wählt. Stattdessen glauben viele den Unsinn mit der angeblich fehlenden Generationengerechtigkeit. Dabei ist die umlagefinanzierte Rente in Wahrheit keineswegs zum Schaden der Jungen. Sie werden dort auch weiter eine positive Rendite erzielen und diese Rendite wäre noch wesentlich höher, hätte es die politisch motivierten Renteneinschnitte nicht gegeben. Die Überlastung der Jungen liegt vielmehr in dem Unsinn, sie quasi zur Einzahlung in die private Vorsorge (Riester) und eine weitgehend selbst finanzierte Betriebsrente (Entgeltumwandlung) zu drängen. Da hier die Arbeitgeber fast nichts beitragen, führt das, was Rürup, Raffelhüschen & Co den Jungen hier eingebrockt haben fast zu einer Verdoppelung ihrer Beitragslast. Doch darüber reden die Lobbyisten nicht.
    Der bessere Weg wäre, die gesetzliche Rente deutlich zu stärken: Eine armutsfeste Mindestrente, deutlich höhere Renten für alle, eine faire Beteiligung von Beitragszahlern, Arbeitgebern und Staat. Und vor allem: alle Erwerbstätigen müssten einzahlen, auch Beamte, Selbstständige, Freiberufler und Politiker. Dann wäre das Märchen von den fehlenden Beitragszahlern sofort vom Tisch.
    Und noch etwas: wir brauchen weder eine Rente mit 68 noch eine mit 70 Jahren. Mit solchen Forderungen soll die Bevölkerung nur weiter mürbe gemacht werden, damit sie weitere Kürzungen hinnimmt. Vermutlich mit Erfolg.

    Unsere Haltung für bessere Renten könnt ihr nachhören und sehen in dem Talk „Ausnahme&Zustand“ auf Youtube: https://www.youtube.com/watch?v=Llff2iZe4Ik

    Holger Balodis und Dagmar Hühne: Rente rauf! So kann es klappen, DVS Verlag, 204 Seiten, 18 Euro (ISBN 978-3-932246-98-2), jetzt die leicht überarbeitete 2. Auflage
    Sie bekommen das Buch schnell und portofrei entweder direkt über uns (info@vorsorgeluege.de) oder den Frankfurter DVS-Verlag (http://www.dvs-buch.de/).

  • Kosten der Krankenkassen laufen aus dem Ruder

    Kosten der Krankenkassen laufen aus dem Ruder

    Die Kosten der Krankenkassen laufen vollkommen aus dem Ruder. Deswegen wollen die Kassen mehr Geld von Versicherten und Steuerzahlern. Ohne grundlegenden Reformen öffnet sich ein Abgrund.

    „Bis 2025 droht ein Rekordminus von 27,3 Milliarden Euro, der durchschnittliche Zusatzbeitrag für die Versicherten könnte um 1,6 Prozentpunkte steigen“, schreibt die „Deutsche Apotheker-Zeitung“. Die große Koalition hat in den Jahren ihrer Regierung den Krankenkassen eine versicherungsfremde Leistung nach der anderen aufgebürdet, was wundern, dass die Kosten ins Kraut schießen. Ausbaden müssen es vor allem die gesetzlich Krankenversicherten – und letztlich auch die Steuerzahler.

    Krankenkassen werden teurer

    Den „GKV-Mitgliedern droht in den nächsten Jahren ein Beitragsschock“, prognostiziert die „Welt“. Das liege nicht nur an der Coronakrise. Um künftig noch alle Ausgaben bezahlen zu können, müsse der reguläre Bundeszuschuss von 14,5 Milliarden dauerhaft bis auf 41,3 Milliarden Euro im Jahr steigen, zitiert die „Welt“ eine Studie zur mittelfristigen Finanzlage der GKV, die von der DAK-Gesundheit bei dem Institut für Gesundheit und Sozialforschung (Iges) beauftragt wurde.

    Die Krankenkassen haben parallel dazu jahrelang die Digitalisierung verschlafen, so dass der Kostendruck weiter zugenommen hat.

    Die „Deutsche Apotheker-Zeitung“ hat die verschiedene Szenarien Der Studie „Abschätzung des Finanzbedarfs in der GKV bis 2025 unter besonderer Berücksichtigung einer stärkeren Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen“ vorgestellt:

    • Laut Basis-Szenario (mittlere Einnahmen- und Ausgabenentwicklung) droht der gesetzlichen Krankenversicherung bereits für das kommende Jahr ein Finanzloch von 8,6 Milliarden Euro. Ohne die 7 Milliarden Euro des gerade bewilligten zusätzlichen Bundeszuschusses handelte es sich tatsächlich um ein Defizit von 15,6 Milliarden Euro. Dies entspricht einem rechnerischen Zusatzbeitragssatz von 2,29 Prozent. Im Jahr 2025 könnte sich der zusätzliche Finanzbedarf laut Basis-Szenario bereits auf 27,3 Milliarden Euro und der rechnerische Zusatzbeitrag auf 2,87 Prozent erhöhen.
    • Betrachtet man die beiden anderen Szenarien – ein optimistisches und ein pessimistisches –, so liegt die Bandbreite des Finanzbedarfs zwischen 22,9 Milliarden Euro und 34,8 Milliarden Euro, für den rechnerischen Zusatzbeitragssatz ergibt sich entsprechend ein Spektrum von 2,59 bis 3,30 Prozent.

    „Wenn jetzt nicht gehandelt wird, droht den Versicherten schon 2023 der historisch größte Beitragssprung; die aktuelle Iges-Analyse untermauert die Notwendigkeit eines Kassensturzes nach der Bundestagswahl und dringender Strukturreformen“, so Andreas Storm, Vorstandschef der DAK-Gesundheit.

    Staat plündert Krankenkassen

    Die Bundesregierung hat der gesetzlichen Krankenversicherung, ähnlich wie der gesetzlichen Rentenversicherung, immer mehr versicherungsfremden Leistungen aufgebürdet, ohne sie entsprechend auszugleichen. Das heißt, die gesetzlich Krankenversicherten werden übermäßig für Leistungen in die Pflicht genommen. Zu den versicherungsfremden Leistungen gehören Iges zufolge beispielsweise die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern, Ehepartnern, aber auch das Erziehungs- und Mutterschaftsgeld. Die versicherungsfremden Leistungen in der gesetzlichen Krankenkasse machen der Studie zufolge rund 41 Milliarden Euro aus. Diesem Betrag stehe nur ein regulärer Bundeszuschuss von 14,5 Milliarden Euro gegenüber – Minus zu Lasten der gesetzlich Krankenversicherten: 26,5 Milliarden Euro. Einen Teil dieses Defizit bei den versicherungsfremden Leistungen müssen Direktversicherte und Betriebsrentner über die Vollverbeitragung ihrer betrieblichen Altersvorsorge ausgleichen, was die Altersvorsorge zum Minusgeschäft macht.

    grundlegende Reform überfällig

    Der DAK-Vorstandschef Andreas Storm fordert deswegen eine „umfassende Strukturreformen im Gesundheitswesen, um Effizienzpotenziale zu heben und gleichzeitig Versorgungsverbesserungen für die Versicherten zu ermöglichen.“

     

    So hat sich der Beitragssatz entwickelt

    Seit Januar 2021 ist der duruchschnittliche Zusatzbeitra auf 1,3 Prozent gestiegen

    Entwicklung des Beitragssatzes

    Quelle: GKV

  • SPD jetzt doch für Abschaffung der Doppelverbeitragung

    SPD jetzt doch für Abschaffung der Doppelverbeitragung

    Die SPD hat klammheimlich ihr Wahlprogramm geändert und ist jetzt für die “vollständige Abschaffung der Vollverbeitragung sowie  der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung”.

    In der ersten Version des Wahlprogramms der SPD vom 9. Mai 2021 stand noch nichts von Abschaffung der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten drin, erst in der neuen Version des Wahlprogramms (siehe Seite 35, Kapital 3.4, fünfter Absatz). Aufmerksam gemacht auf den Schwenk der SPD hat DVG-Mitglied Hans-Michael Wilcke im “Forum”. “Nun wurde doch noch eine kleine Ergänzung in das ‘Wahlprogramm 2021’ der SPD heimlich eingebaut”, so sein Hinweis. Das erinnere an den 26. September 2003, als die SPD genauso “geheimnisvoll” beim Gesundheitsmodernisierungsgesetzt (GMG) 2004 gehandelt habe.

    SPD will Doppelverbeitragung abschaffen

    In der Ergänzung zum Wahlprogramm heißt es: “Zudem setzen wir uns für die vollständige Abschaffung der Vollverbeitragung sowie  der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung ein.” Das stand in der ersten Version noch nicht drin. Allerdings will das nicht viel heißen, die SPD hatte in einer Version des Koalitionsvertrags mit der Union schon einmal geschrieben, sie senke “zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge die Beiträge für Betriebsrenten um die Hälfte auf den Arbeitnehmeranteil ab”. Passiert ist nichts. Die SPD machte einen Rückzieher.

    Auch bei der Riester-Rente gibt es Änderungen in der neuen Version des Wahlprogramms der SPD – darin heißt es: “Eine ergänzende private Altersvorsorge ist kein Ersatz für die gesetzliche Rente. Die bisherigen Ergebnisse der Riester-Rente sind nicht zufriedenstellend. Wir wollen daher bei klassischen privaten Angeboten der Altersvorsorge bürokratische Hemmnisse abbauen und Kosten senken. Um den Bürgerinnen und Bürgern eine attraktive private Altersvorsorge zu ermöglichen, setzen wir uns für ein neues standardisiertes Angebot ein, das kostengünstig ist, digital und grenzüberschreitend und (nach schwedischem Vorbild) auch von einer öffentlichen Institution angeboten wird. Die Förderung neuer Verträge werden wir in Form von Zuschüssen auf untere und mittlere Einkommensgruppen beschränken.”

     

     

    Bild: SPD/phototek

  • Spahn bereitet Bürger auf höhere Ausgaben vor

    Spahn bereitet Bürger auf höhere Ausgaben vor

    Krankenhäuser und Krankenkassen bekommen zig Milliarden. Dafür werden Versicherte und Bürger mehr zahlen müssen – in Form höherer Steuern und höherer Beiträge. Spahn hat das bereits eingetütet.

    Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen GKV sieht für das kommende Jahr eine Finanzierungslücke von 18 Milliarden Euro – und die muss und wird gestopft werden. Das passiert entweder über höhere Beiträge oder staatliche Zuschüsse. Weil sich eine Erhöhung der Zusatzbeiträge nicht gut macht in Wahlkampfzeiten, bekommen die Krankenkassen wohl einen deutlich höheren Bundeszuschuss. Die Politik hat schließlich Anfang 2021 gerade den Zusatzbeitrag auf 1,3 Prozent steigen lassen – 2022 soll es dabei bleiben.

    Ein solches Manöver wird indes nicht jedes Jahr funktionieren. Das heißt, die Versicherten sollten sich in den Folgejahren auf weiter steigende Beiträge einstellen. 2023 wird der Zusatzbeitrag dann auf 1,5 oder sogar zwei Prozent steigen. Das hieße, ein gesetzlich Versicherter – und sein Arbeitgeber – zahlt dann 19,65 oder 19,9 Prozent (14,6 + 2,0 + 3,05 oder 3,3 von Kinderlosen) Krankenkassenbeiträge. Parallel dazu wird auch die Pflegeversicherungen teurer. Insofern ist zu befürchten, dass Kranken- und Pflegebeiträge die 20-Prozent-Marke knacken. Direktversicherte und Betriebsrentner müssen den vollen Beitrag zahlen.

    Spahn überweist Krankenkassen Milliarden

    Bundesgesundheitsminister Jens Spahn plant für die Stabilisierung des Zusatzbeitrags bei 1,3 Prozent mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) und einen „davon abweichender Bundeszuschuss“, der Entwurf liegt dem „Handelsblatt“ vor.

    Dass der Gesundheitsfonds 2022 sieben Milliarden Euro bekommt, ist jetzt schon beschlossene Sache, darüber hinaus sei, so das „Handelsblatt“, auch ein „davon abweichender Bundeszuschuss“ vorgesehen, den Gesundheits- und Finanzminister mit Zustimmung des Bundestags festsetzen können. Die Höhe ergebe sich aus dem Betrag, der nötig ist, um den durchschnittlichen Zusatzbeitrag im kommenden Jahr bei 1,3 Prozent zu stabilisieren. Mit der nun geplanten Anhebung dürften die zusätzlichen Steuermittel im Jahr 2022 auf mindestens 21,5 Milliarden Euro steigen.

    Das Gesetz und die zusätzlichen Steuermittel wird die Regierung vermutlich in einer Nacht-und-Nebel-Aktion im Spätsommer durchpeitschen.

    Mehr als 20 Prozent Beiträge

    Das Institut Prognos geht in einer Expertise für die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) davon aus, dass der Beitragssatz zur Krankenversicherung – inklusive des Zusatzbeitrags – von 15,7 auf 17,4 Prozent steigen wird, der Pflegebeitrag von 3,05 (3,3 für Kinderlose) Prozent auf 3,7 Prozent – insgesamt auf 21,1 (21,35 für Kinderlose) Prozent.

    Bild: Bundesministerium für Gesundheit | Screenshot

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