Tag: Krankenkassenbeiträge

  • Deutsche arbeiten 7 Jahr länger als Italiener

    Deutsche arbeiten 7 Jahr länger als Italiener

    Deutsche arbeiten im Schnitt sieben Jahre länger als Italiener. Erstere bringen es auf 39 Jahre, letztere auf 32 Jahre Lebensarbeitszeit. Die Mindereinzahlung muss der italienische Staat durch höhere Schulden ausgleichen.

    Die Zahlen europäischen Statistikebehörde Eurostat sprechen für sich. Nirgends sonst in Europa ist die Lebensarbeitszeit so kurz wie in Italien. Während die Isländer sogar 45 Jahre arbeiten, bis sie in Rente gehen, genießen die Italiener ihren Ruhestand schon nach 32 Jahren Arbeit. Der Durchschnitt in der Europäische Union (EU) liegt bei 36,4 Jahren. Vor allem Italienerinnen verabschieden sich schon vergleichsweise früh aus dem Arbeitsleben und kommen im Schnitt gerade einmal auf eine Lebensarbeitszeit von 27 Jahren. Deutsche Frauen arbeiten hingegen rund zehn Jahre länger als ihre Geschlechtsgenossinnen im Süden. Der „Gender Gap“ wie das schon in der Sprache der Statistiker heißt, ist in Italien zwischen Männern und Frauen besonders groß: 36,4 (Männer) zu 27,3 (Frauen), wogegen die Differenz zwischen Männern und Frauen in Deutschland nur 4,2 Jahr beträgt.

    Schweizer und Schweden sind zusammen mit den Isländern die fleißigsten, gefolgt von den Niederländern und Dänen. Deutschland folgt auf Platz acht.  Insgesamt hat sich die Lebensarbeitszeit seit 2000 verlängert: in Deutschland von 36,8 (2000) auf 39,1 (2019) Jahre, in Italien von 29,7 auf 32,0 Jahre – also 2,3 Jahre.

    Italiener genießen früher Dolce vita

    Eine kürzere Lebensarbeitszeit bei parallel dazu höheren Lebenserwartung heißt, längere Rentenbezugszeit. Italienische Männer leben im Schnitt mit 81,2 Jahre zweieinhalb Jahr länger als deutsche Männer. Da Italiener insgesamt kürzer und damit weniger einzahlen, aber länger leben, muss jemand das Defizit ausgleichen – in dem Fall ist es der Staat, der die Finanzierung der Rentenausgaben wiederum durch Schulden finanziert. Die Staatsschuldenquote von gegenwärtig laut Eurostat rund 135 Prozent des Bruttoinlandsprodukts wird sich wegen den Folgen der Coranovirus-Pandemie 2020 aller Voraussicht nach auf 150 Prozent erhöhen. Nur Griechenland hat mit 177 Prozent eine höhere Staatsverschuldung. „Italien ist das einzige Mitgliedsland der Währungsunion, dessen Bruttoinlandsprodukt durch die Rezession auf den Stand der Jahrtausendwende zurückgeworfen wird“, schreibt die „Welt“. Summa summarum habe eine ganze Generation von Italienern kein Wachstum erlebt.

    Italiener haben mehr Vermögen

    Wer jetzt glaubt, Italiener wären ärmer als die vermeintlich reichen Deutschen, wird wieder von den Statistikern eines Besseren verwiesen. „Auch Italiens Privathaushalte zählen trotz relativ weniger Lebensarbeitsjahre in Europa weiter zu den Wohlhabenden“, schreibt die „Welt“. Auch nach zwei Jahrzehnten ökonomischer Stagnation übersteige das Pro-Kopf-Vermögen der Italiener nach wie vor das der Deutschen, wie mehrere Erhebungen belegen. Es ist vor allem der Immobilienbesitz, der sich positiv auf das Vermögen der Italiener auswirkt, denn die Immobilieneigentumsquote ist in Italien deutlich höher als in Deutschland. Laut Statista liegt sie in Italien bei 72,4 Prozent, hierzulande bei 51,5 Prozent. Wer jedoch Miete zahlen muss, kann weniger Vermögen aufbauen.

    Sehen die Italiener ein, dass es so nicht weitergeht? Im Gegenteil. Matteo Salvini hat das Rad zurück gedreht mit der „Quota 100“. Alter und Beitragsjahre müssen 100 ergeben. Hier noch einmal die genaue Regelung (siehe Europäische Union):

    • Als 58-jährige Arbeitnehmerin (59 Jahre für Selbstständige) mit 35 abgeschlossenen Beitragsjahren vor dem 31. Dezember 2018 können Sie Anspruch haben auf einen vorgezogenen Ruhestand (die so genannte “Opzione donna”). In diesem System erhalten Sie die erste Rentenzahlung 12 Monate (für Arbeitnehmerinnen) und 18 Monate (für Selbstständige) nach Erwerb des Anspruchs.
    • Sofern Sie nicht Fachkraft, Geistlicher, Soldat, Journalist oder Zollbeamter sind, können Sie von April 2019 bis Dezember 2021 Anspruch auf vorgezogenen Ruhestand haben (die sogenannte “Quota 100), wenn Sie mindestens 62 Jahre alt sind und über 38 abgeschlossene Beitragsjahre verfügen (davon 35 Jahre im Zusammenhang mit tatsächlicher Arbeit). In diesem System erhalten Sie die erste Rentenzahlung 3 Monate nach Erwerb des Anspruchs, wenn Sie Arbeitnehmer im Privatsektor sind, und 6 Monate, wenn Sie Beamter sind. Die Rente darf nicht mit Einkommen aus Arbeit über 5.000 EUR jährlich kombiniert werden.

     

    In Deutschland käme niemand auf die Idee, nach 32 Beitragsjahren eine Rente zu beantragen, in Italien propagiert das die Regierung sogar. Das kann auf Dauer nicht funktionieren in einer sich annähernden Europäischen Union. Um den Ausgleich zu finanzieren, muss Deutschland immer mehr Geld nach Brüssel überweisen. Diese Geld fehlt natürlich für die Altersvorsorge der heimischen Bevölkerung.  Also schröpft der Staat seine Bürger, die eigenverantwortlich fürs Alter vorsorgen. Bestes Beispiel ist die Direktversicherung. Weil 2003 angeblich Geld fehlte, führte die damalige rot-grüne Schröder-Regierung – mit Beihilfe der Union – die Doppelverbeitragung ein. Seit dem zahlen Direktversicherte annähernd 20 Prozent auf ihre Altersvorsorge. Dagegen kämpft der DVG mit immerhin kleinem Erfolg.

  • Verdoppeln die Krankenkassen den Zusatzbeitrag?

    Verdoppeln die Krankenkassen den Zusatzbeitrag?

    Schon jetzt sind die Krankenkassenbeiträge so hoch wie nie. Kassen planen aber eine weitere Erhöhung der Beiträge. Der Zusatzbeitrag könnte sich sogar auf 2,2 Prozent verdoppeln.

    Wenn der Bund nicht einspringt, müsse sich der durchschnittliche Zusatzbeitrag von jetzt 1,1 auf 2,0 bis 2,2 Prozent für die Versicherten verdoppeln, schreibt „Der Tagesspiegel“. Das dürfte indes erst der Anfang sein, denn die Kassen erwarten, dass wegen der Coronavirus-Pandemie die Kosten im kommenden Jahr noch weiter steigen werden. Was das konkret bedeutet:

    14,6 % Krankenkassenbeitrag
    +  2,2  % Zusatzbeitrag
    +  3,3  % Pflegebeitrag
    ———————————–
    20,1 % Gesamtbeitrag

    Wer Kinder hat, zahlt wegen des niedrigeren Pflegebeitrags von 3,05 Prozent „nur“ 19,85 Prozent. Schon heute ist Deutschland aber weltweit das Land mit der höchste Abgabenquote, im kommenden Jahr wird sich der Abstand zu den anderen Ländern noch vergrößern. Denn der “zu erwartende Corona-Katzenjammer im nächsten Jahr, etwa durch hohe Arbeitslosenzahlen und Nachholeffekte der Krankenhäuser, ist noch gar nicht eingepreist”, wie der “Tagesspiegel” schreibt. Dabei haben rund ein Viertel aller Krankenkassen ihren Beitragssatz bereits Anfang 2020 erhöht. Die Erhöhungen lagen zwischen 0,1 und 0,5 Prozentpunkte.

    Sollte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn das nicht wollen, muss er von seinem Kollegen und Finanzminister Olaf Scholz einen deutlich höheren Bundeszuschuss heraus schinden. Der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Bundestag (CDU), Erwin Rüddel, sehe das laut “Tagesspiegel” genauso.  Rüddel fordert Steuergelder, denn viele Kassenausgaben in der Coronakrise  kämen der gesamten Gesellschaft zugute. Er könne sich, wie ihn der “Tagesspiegel” zitiert, „durchaus eine mehrjährige Ausweitung des Bundeszuschusses vorstellen“.

    Zusatzbeitrag bald 2,2 Prozent?

    Falls es indes zu einer Verdoppelung des Zusatzbeitrags käme, wäre das „ein verheerendes Signal in unsicherer Zeit”, wie Maria Klein-Schmeink, gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, in “finanzen.net” zitiert wird. Direktversicherte mit einer Kapitalauszahlung von beispielsweise 100 000 Euro müssten trotz des Betriebsrentenfreibetrags von 159,25 Euro monatlich immer noch 138,66 Euro allein für ihre Direktversicherung an die Krankenkasse zahlen, zusätzlich zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen für ihre gesetzliche Rente. Bezogen auf zehn Jahre müssten Direktversicherte und Betriebsrentner damit annähernd 16 640 Euro zahlen, sprich den Gegenwert eines Mittelklassewagens. Arbeitnehmer würde diese Erhöhung ähnlich treffen. Es versteht sich von selbst, dass die Verbraucher damit noch weniger Geld in der Tasche haben und sich bei Neuanschaffungen zurückhalten werden. Dabei ist das Konsumklima schon heute laut GfK auf einem Rekordtief.

    Die Kalkulation:

    100 000 Euro Direktversicherungsauszahlung
    833,33 Euro monatlich (verteilt auf 120 Monate)
    -159,25 Euro Freibetrag
    674,08 Euro Verbeitragung
    -98,42 Euro Krankenversicherungsbeitrag (14,6 %)
    -14,83 Euro Zusatzbeitrag (2,2 %)
    -25,42 Euro Pflegebeitrag (3,05 % ohne Freibetrag)
    ————————————————————–
    138,66 Euro monatlich für KV + PV
    694,67 Euro Netto nach Abzug von KV + PV pro Monat
    Von 100 000 Euro Auszahlung bleiben nach Abzug von KV + PV
    83 360,48 Euro Netto-Auszahlung übrig
    16 639,52 Euro Gesamtbeitrag KV + PV binnen 120 Monate

    So hat sich der Beitragssatz entwickelt

    Entwicklung des Beitragssatzes

    Quelle: GKV

  • Deutschland Spitzenreiter bei Abgabenquote

    Deutschland Spitzenreiter bei Abgabenquote

    In keinem anderen Land presst der Staat seine Bürger so aus wie in Deutschland. Wir sind mittlerweile Spitzenreiter bei der Abgabenquote.

    Die Gesamtbelastung von Arbeitseinkommen durch Steuern und Sozialabgaben liegt in Deutschland weit über dem OECD-Durchschnitt (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung). Das heißt, den Deutschen bleibt am wenigsten netto vom Brutto.

    Vor vier Jahren lagen noch Belgien und Österreich vor uns – beide haben wir mittlerweile überholt. Die durchschnittliche Belastung durch Steuern und Sozialabgaben lag im vergangenen Jahr laut OECD bei 39,3 Prozent. Das heißt umgekehrt, dass Bürgern in Deutschland nur noch 60,7 Prozent des Bruttolohns bleiben. Wird der Arbeitgeberanteil noch dazu gerechnet, dann bleibt vom Brutto nur noch die Hälfte übrig.

    Bei Abgabenquote Spitze

    Ganz besonders langen laut „Welt“ Staat und Sozialversicherung Familien zu, wenn beide Partner erwerbstätig sind. „Eine Familie mit zwei Verdienern und zwei Kindern führt der Erhebung zufolge in Deutschland gut 31 Prozent an Steuern und Sozialabgaben ab, womit Deutschland in dieser Kategorie sogar den alleinigen Spitzenplatz innerhalb der Gruppe der OECD-Länder einnimmt – vor Dänemark mit 30,7 Prozent.“

    Wobei das nur die halbe Wahrheit ist, denn zur Einkommensteuer kommen ja auch noch Verbrauchssteuern, darunter die Mehrwert-, Versicherungs-, Sekt- und Mineralölsteuer, dazu kommen Stromsteuer, Kapitalertragssteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Kaffeesteuer, Kfz-Steuer, Leuchtmittelsteuer und natürlich der Soli … Die Liste ist mittlerweile unüberschaubar.

    Bei einigen Gruppen wie den Betriebsrentnern und Direktversicherten greifen Staat und Sozialversicherung gleich mehrfach zu, sie zahlen Beiträge in der Ein- und Auszahlphase. Beim Sprit gibt es sogar die Steuer auf die Steuer, so dass der Steueranteil höher ist als der Warenwert.

  • Müssen wir uns auf höhere Beiträge einstellen?

    Müssen wir uns auf höhere Beiträge einstellen?

    Der Krankenkassenverband hat angedeutet, dass die Kosten steigen werden. Also müssen wir uns schon mal auf höhere Beiträge einstellen – oder einen höheren Bundeszuschuss, den wir als Steuerzahler tragen.

    Dors Pfeiffer, Chefin des Krankenkassenverbands GKV, hat jetzt schon mal „angesichts der Kosten der Corona-Epidemie beispielsweise über eine Erhöhung des Bundeszuschusses“  ins Spiel gebracht. Dabei haben rund ein Viertel aller Krankenkassen ihren Beitragssatz bereits Anfang 2020 erhöht. Die Erhöhungen lagen zwischen 0,1 und 0,5 Prozentpunkte. Ausreißer nach oben sind die Salus BKK und die BKK Stadt Augsburg mit 0,66 Prozentpunkten und 1,2 Prozentpunkten.

    Auf höhere Beträge einstellen

    Aber das dürfte erst der Anfang gewesen sein. Denn, Pflegekräfte sollen wegen der Coronavirus-Pandemie einen Bonus von 1500 Euro bekommen. Der wird, geht es nach einem Vorschlag der Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pfle­gebranche (BVAP) zur Hälfte von Bund und Länder und zur anderen Hälfte von den Kranken- und Pflegekassen kommen. Insgesamt geht es dabei um eine Milliarde Euro. Klar, dass die Krankenkassen diese Kosten auf die Versicherten abwälzen werden.

    Dabei ist heute schon die Abgabenquote fast nirgends sonst so hoch wie hierzulande. Die Deutschen zahlen 14,6 Prozent Krankenkassenbeitrag plus Zusatzbeitrag – zwischen 0,0 (AOK Sachsen-Anhalt) und 2,2 Prozent (BKK Herkules). Dazu kommt noch der Pflegebeitrag, desssen Höhe davon abhängt, ob jemand Kinder hat oder keine: Kinderlose zahlen 3,3 Prozent, ansonsten 3,05 Prozent. Insgesamt ergibt sich eine Belastung von:

    14,6 % Krankenkassenbeitrag
    + 1,1 % durchschnittlicher Zusatzbeitrag
    + 3,3 % Pflegebeitrag
    ——————————————–
    19 % Gesamtabgaben

    So viel müssen Betriebsrentner und Direktversicherte alleine tragen. Seit Anfang 2020 haben sie lediglich einen Freibetrag von 159,25 Euro, der den Krankenkassenbeitrag um 25 Euro reduziert. Den Pflegebeitrag tragen sie weiter allein in voller Höhe.

    Ineffizientes Gesundheitssystem

    Schuld an dieser Abgabenlast ist ein überbürokratisiertes Gesundheitssystem. Statt das System zu reformieren, geht es munter weiter wie bisher. Die Versicherten können sich bereits jetzt auf höhere Beiträge einstellen. Der Krankenkassenverband GKV will im Herbst „Kassensturz“ machen, was nichts anderes heißt, das die Gesundheitsfunktionäre feststellen werden, dass die Kohle nicht reicht.

    Haben wir mit dem GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz, das einen Freibetrag von 159,25 Euro bei den Krankenkassenbeiträge vorsieht, einen nicht wiederholbaren Erfolg erzielt? Wird es nicht Zeit, den Krankenkassen genauer auf die Finger zu schauen in punkto Effizienz? Ist das Gesundheitssystem nicht insgesamt zu ineffizient und damit zu teuer? Wir leisten uns mit dem Gesundheitsfonds und den Kassenärztlichen Vereinigungen zu viele Zwischenebenen. Die Krankenkassen haben teils riesige Filialnetze – die Barmer hat allein annähernd 400 Filialen. Ist das noch zeitgemäß im 21. Jahrhundert? Der Datenaustausch zwischen Ärzten, Krankenkassen und Patienten ist antiquiert. Die Digitalisierung ist im Gesundheitswesen noch längst nicht überall angekommen. Wie kann es sein, dass Arzt und Krankenhaus jedes Mal wieder bei der Anamnese von vorne anfangen? Die Rechnung für diese Ineffizienz büßen die Beitragszahler.

  • TK zeigt sich verstockt beim Freibetrag

    TK zeigt sich verstockt beim Freibetrag

    Die Techniker Krankenkasse TK erhebt von ihren Versicherten mit Direktversicherung weiter überhöhte Beiträge, obwohl Anfang 2020 das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz in Kraft trat. Sie zeigt sich verstockt. Wer seine Beiträge entsprechend anpasst, wird von der TK mit Mahnungen überzogen.

    von Helmut Achatz

    “Ihre Beiträge sind bisher nicht vollständig bei uns eingegangen …“, so beginnt der Brief der Techniker Krankenkasse an Versicherte mit Direktversicherung, die ihren Beitrag entsprechend dem seit 1. Januar 202o gültigen GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz angepasst haben. Wer sich gegen die überhöhten Gebühren wehrt, bekommt eine Mahnung und die Drohung, die Leistungen zu kürzen. „Bei angemahnten, rückständigen Beiträgen in Höhe von mehr als einem Monatsbeitrag sind wir gesetzlich verpflichtet, Ihren Leistungsanspruch … einzuschränken“, so die Reaktion der TK.

    TK zeigt sich verstockt

    Diese halsstarrige Reaktion der TK ist umso unverständlicher, als die Versicherung doch das Wort „Techniker“ in der Firmenbezeichnung führt. Von einer Techniker-Krankenkasse dürfen die Mitglieder, in der Regel Techniker und Ingenieure, erwarten, dass sie sich sofort auf das neue Gesetz einstellt. Sie kann sich auch nicht darauf hinausreden, dass sie es nicht frühzeitig gewusst hätte, denn über das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz wurde schon seit Monate diskutiert und es war absehbar, dass es Anfang des Jahres kommen würde.

    Die Halsstarrigkeit und das wenig inkulante Verhalten ist auch unter dem Gesichtspunkt unverständlich, da es für die TK ein Leichtes ist, den neuen Beitrag auszurechnen: „Stiftung Warentest“ hat einen Sozial­abgaben-Rechner programmiert, mit dessen Hilfe jeder selbst ausrechnen kann, was das in seinem speziellen Fall ausmacht. Wenn Stiftung Warentest das kann, dann kann das eine Techniker-Krankenkasse auch.

    Andere Kassen sind kulanter

    Übrigens, andere Krankenkassen wie die Barmer, die DAK oder die AOK Bad Tölz zeigen sich deutlich innovativer und kulanter als die halsstarrige TK. DVG-Mitglied Walter Merk aus Lenggries beispielsweise forderte seine Krankenkasse auf, die AOK Bad Tölz, die monatliche Abbuchung zu berichtigen. Die antwortete, sie werde die Abbuchungserlaubnis (Sepa-Mandat) beenden und bat Walter Merk den reduzierten Betrag zu überweisen. Die Barmer hat auch Rudolf Gronau den überzahlten Betrag bereits rücküberwiesen. Die DAK toleriert den Abzug der 25 Euro – so viel in etwa bringt der Freibetrag – ihrer Versicherten. Sie will die „Spitzabrechnung“ nach Implementierung der neuen Software nachholen. Also, es geht. Nur bei einer Techniker-Krankenkasse soll es nicht gehen?

    Das Schreiben der BKK

    Die Bertelsmann BKK zeigt sich einsichtiger als die TK

    Sollte sich die Techniker-Krankenkasse weiterhin so technik-feindlich verhalten, denken bereits einige Versicherten darüber nach, so ist im Forum des DVG zu lesen, ihrer Versicherung zu kündigen und sich ein technik-affine und kulante Versicherung zu suchen.

    Es ist an Irrsinn kaum zu überbieten, erst zu verlangen, dass überhöhte Beiträge gezahlt werden, und dem Kunden dann das zu viel gezahlte Geld rück zu überweisen – statt einfach die Kürzung der Beiträge zu akzeptieren.

    An dieser Stelle sei noch einmal auf das GKV-BRG verwiesen, das am 1.1.2020 in Kraft getreten ist.  Entsprechend ist ein Freibetrag von 159,25 Euro zu berücksichtigen:

    Dem § 226 Absatz 2 wird folgender Satz angefügt:

    „Überschreiten die monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 insgesamt ein Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches, ist von den monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen nach § 229 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 ein Freibetrag in Höhe von einem Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches abzuziehen; der abzuziehende Freibetrag ist der Höhe nach begrenzt auf die monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen nach § 229 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5; bis zum 31. Dezember 2020 ist § 27 Absatz 1 des Vierten Buches nicht anzuwenden.”

    1. v. 21.12.2019 BGBl. I S. 2913 (Nr. 52); Geltung ab 01.01.2020.

    Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

    Die TK verweist auf ihrer Homepage auf das neue Gesetz.

    Reaktionen auf den Beitrag

    in Facebook

    Joachim Hoos Bin auch bei der TK und erhielt meinen ersten Bescheid im Januar diesen Jahres. Auf telefonischen Kontakt und schriftlicher Bitte um Berücksichtigung des geltenden Rechts habe ich gestern einen neuen Bescheid erhalten, der tatsächlich den seit Jan. 2020 anzusetzenden Freibetrag berücksichtigt. So etwas gibts auch. Trotz allem halte auch ich diesen Betrug für bestenfalls sittenwidrig, die Parteien bekommen ja bei jeder Wahl die Quittung für ihre Fehleinschätzung. Dieses himmelschreiende unrecht muss rückabgewickelt werden, die Glaubwürdigkeit der Politik steht auf dem Spiel.

    Dieter Meyer Habe letzte Woche Mahnung von der TK erhalten. Sie weisen auch auf Mahngebühren und Zinsen für den fehlenden Betrag hin😡

    Klaus Gempel Auch die BKK Faber Castell lässt keine Beitragskürzung wegen dem Freibetrag zu driht mir mit Mahngebühr nach ihren Aussagen schafft sie es nicht mal bis ende 2020 den Freibetrag zu berücksichtigen willkür lässt grüßen

     

     

  • So viel bringt der Freibetrag

    So viel bringt der Freibetrag

    Wie viel genau bringt der Freibetrag an Entlastung? Und wie viel müssen Direktversicherte und Betriebsrenten noch an Sozialabgaben zahlen. Eine Rechnung.

    Am 1. Januar 2020 tritt das Gesetz zur Entlastung von Direktversicherten und Betriebsrentnern in Kraft. Sein sperriger Name: GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz. Damit zahlen Betriebsrentner ab 2020 rund 25 Euro weniger pro Monat, abhängig von ihrer Krankenkasse.

    So viel bringt der Freibetrag

    Aber wie viel zahlen sie dann noch? Da hilft sicher eine Musterrechnung: Angenommen, jemand hat von seiner Lebensversicherung 50.000 Euro ausbezahlt bekommen, weiter angenommen, er ist bei der AOK versichert und hat Kinder. Dann sieht die Rechnung so aus: Für den Freibetrag von 159,25 zahlt er keine Krankenkassenbeiträge, darüber hinaus allerdings den vollen Satz von zurzeit 14,6 Prozent. Dazu kommt der Zusatzbeitrag von 1,5 Prozent (AOK). Da Max Mustermann Kinder hat, zahlt er 3,05 Prozent an die Pflegeversicherung. Für die Pflegeversicherung zahlt er allerdings ab dem ersten Euro den vollen Satz, denn der Freibetrag bezieht sich nur auf die Krankenkassenbeiträge.

    Entlastung durch Freibetrag

    ab 1.1.2022bis 1.1.2020Entlastung
    Kapitalauszahlung 50.00050.000
    geteilt durch 120416,67416,67
    minus Freibetrag 159,25252,170
    Krankenvers. 14,6 % 36,8260,84
    Zusatzbeitrag 1,5 %3.786.25
    Pflegevers. 3,05 %12,7112,71
    KV+PV monatlich53,3179,7926,48
    KV+PV pro Jahr639,72
    957.48317,76
    KV+PV gesamte Laufzeit6.397,209574,803.176,60
    Rest nach Abzug KV+PV 43.602,80

    40.425,20
    in Euro

    Sozialabgaben-Rechner

    „Stiftung Warentest“ hat einen Sozial­abgaben-Rechner programmiert, mit dessen Hilfe jeder selbst ausrechnen kann, was das in seinem speziellen Fall ausmacht. Das Ergebnis wird von Norbert Böttcher auf seiner Seite Sozial-Info bestätigt.

    Der Sozialabgaben-Rechner unterscheidet dabei zwischen einmaliger Kapital­auszahlung und monatlicher Rente. Kapitalauszahlungen werden auf zehn Jahr (120 Monate) verteilt. Dann kommt es noch darauf an, wie hoch der Zusatzbeitrag ist und ob jemand Kinder hat oder nicht. Wer keine Kinder hat, zahlt 3,30 Prozent statt 3,05 Prozent.

    Übrigens, „bis das neue Gesetz in der Praxis umge­setzt ist, kann es einige Zeit dauern“, schreibt „Stiftung Warentest“. Krankenkassen und Anbieter von Betriebs­renten sind mit der technischen Umsetzung des Gesetzes leicht überfordert. Laut Spitzen­verband der Gesetzlichen Krankenkassen kann das bis Juli 2020 oder sogar Januar 2021 dauern. Betriebsrentner mit monatlicher Auszahlung, die wegen dieser Umsetzungsproblem zu viel gezahlt haben, bekommen natürlich eine Rückerstattung. Das gilt auch für Direktversicherte mit Einmal-Auszahlung.

    Die Mechanik des Freibetrags:

    • Zuerst greift (wie bisher) die Freigrenze. Die Freigrenze umfasst neben Versorgungsbezügen beispielsweise  auch Arbeitseinkommen, also Gewinne aus nebenberuflich selbstständiger Tätigkeit, beispielsweise aus Photovoltaik oder Nebenerwerbslandwirtschaft.
    • Wird die Freigrenze überschritten und entfällt daher, greift nur für Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge i.S.d. § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V ein Freibetrag, der genauso hoch ist, wie die bisherige Freigrenze (1/20 der monatliche Bezugsgröße nach § 18 SGB IV = 159,25 EUR für 2020). Der Freibetrag ist der Höhe nach begrenzt auf monatliche beitragspflichtigen Betriebsrentenleistungen (bei Kapitalleistungen: 1/120 der Leistung als monatlicher Zahlbetrag für maximal zehn Jahre).
  • Video von Demo in Erfurt mit Ramelow

    Video von Demo in Erfurt mit Ramelow

    Die DVG-Demo in Erfurt war ein Highlight der bundesweiten Aktion. Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow war Redner auf unserer Demo auf dem Domplatz in Erfurt.

    Wie die Wahl in Thüringen ausgegangen ist, wisst ihr ja. Der Verein der Direktversicherungsgeschädigten kann sehr wohl etwas bewegen – das hat Bayern gezeigt und das zeigt Thüringen. In beiden Bundesländern waren wichtige Politiker auf Demos des DVG. In Bayern hat der Hubert Aiwanger von den Freien Wählern sein Versprechen wahr gemacht und sich für uns eingesetzt, so dass Bayern eine Bundesratsinitiative startete zur Abschaffung der Doppelverbeitragung. In Thüringen sind die Linken unter Ramelow am Zug – und die Linke ist die Partei, die sich aktiv für uns Direktversicherungsgeschädigte einsetzt.

    Aber schaut es euch selbst an – im Video (hier klicken).

    DVG-Demo in Erfurt

    Direktversicherungsgeschädigten bei Demo in Erfurt am 26. Oktober.

  • Video von der Demo in München

    Video von der Demo in München

    Der DVG hat in München demonstriert, worüber das Bayerische Fernsehen berichtete. Das Video fasst die Demo zusammen und enthält auch ein Statement der Landesvorsitzende des VdK Bayern, Ulrike Mascher, zu doppelten Krankenkassenbeiträgen.

    Wer mit einer Betriebsrente vorsorgt, macht genau das, was die Bundesregierung empfiehlt. Problem, seit einer Gesetzesänderung 2004 sollen Betriebsrentner doppelte Krankenkassenbeiträge zahlen. Dagegen demonstrierten 150 Betroffen in München-Pasing auf dem Bahnhofsvorplatz – Anlass genug für den Bayerischen Rundfunk in der Abendschau darüber zu berichten. Die Sendung geht auf unsere Demo ein und schließt mit einem Statement der Landesvorsitzende des VdK Bayern.


    Bildquelle: Bayerischer Rundfunk 2019

    Bilder von der Demo in München-Pasing

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