Tag: Sabotage

  • Freibetrag soll auf 159 Euro steigen

    Freibetrag soll auf 159 Euro steigen

    Der Freibetrag für Direktversicherte soll ab Januar 2020 immerhin 159 Euro statt 155,75 Euro Freigrenze betragen, so zumindest sieht es der Gesetzesentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vor.

    Spahn will Tempo machen, hat er doch die wütenden Betriebsrentner und Direktversicherten im Genick, die mächtig Druck machen. Jetzt überschlagen sich die Neuigkeiten. Erst am Wochenende hat sich die Regierungskoalition auf eine Senkung der Kassenbeiträge zur Betriebsrente geeinigt – am 1. Januar 2021 und lediglich 155,75 Euro. Nun will Spahn die Entlastung schon zum 1. Januar 2020 durchbringen. Am heutigen Dienstag hat Spahn den Fraktionen dafür eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge vorgelegt. Damit will der Minister das Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge stärken.

    Wer fürs Alter vorsorgt, darf nicht der Gekniffene sein. Daher setzen wir die Senkung der Kassenbeiträge zur Betriebsrente nun zügig zum 1. Januar 2020 um. Das Drittel der Betriebsrentner mit kleinen Betriebsrenten zahlt gar keinen Beitrag, ein weiteres knappes Drittel zahlt maximal den halben Beitrag und das gute Drittel mit höheren Betriebsrenten wird auch spürbar entlastet. Alle Betriebsrentner haben also was davon. Das ist auch ein wichtiges Signal für die junge Generation: Es lohnt sich, privat vorzusorgen.

    Ab Januar 159 Euro Freibetrag

    Ab 1. Januar gelte, so das Ministerium, ein sogenannter Freibetrag von 159,25 Euro. Für die ersten 159 Euro der Betriebsrente müsse dann kein Kassenbeitrag mehr gezahlt werden. Erst darüber hinaus werde die Betriebsrente verbeitragt. Heißt konkret: „Wer im kommenden Jahr zum Beispiel 169 Euro im Monat Betriebsrente bekommt, zahlt nur auf zehn Euro Kassenbeiträge“. Das seien bei einem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und einem Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent nur 1,57 Euro. Nach der bisherigen Regel hätte der Kassenbeitrag auf die gesamte Betriebsrente angerechnet werden müssen. 159 Euro sind aber eher Krümel, denn wer eine armutsfeste Betriebsrenten hat, liegt deutlich über diesen 159 Euro monatlich.

    Durch die Verbesserung zahlen alle Betriebsrentner laut Bundesgesundheitsminister geringere Beiträge. „Besonders profitieren werden Menschen, die eine geringe Betriebsrente erhalten“, so Spahns Ministerium.

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  • 1/5 schneidet sich die Krankenkasse ab

    1/5 schneidet sich die Krankenkasse ab

    Ein Fünftel von Direktversicherungen schneidet sich die Krankenkassen ab, weil der Staat das so per Gesetz bestimmt hat.

    Versprochen, gebrochen – so geht es allen, die per Direktversicherung fürs Alter vorgesorgt haben. Ihnen wurde damals in den 80er- und 90er-Jahren versprochen, dass ihre Altersvorsorge, für die sie per Direktversicherung gespart haben, beitragsfrei sein würde. Aber 2003 hat sich der Staat das anders überlegt und mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz sein Versprechen gebrochen. Seit dem zahlen Direktversicherte bei der Auszahlung ein Fünftel an die Krankenkasse – den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil plus Zusatz- und Pflegebeitrag.

    1/5 schneidet Krankenkasse ab

    Klar, dass die Betroffenen am Ende sehr enttäuschend sind. Der RBB hat mit einigen von ihnen gesprochen, die empört sind über doppelt Krankenkassenbeiträge. Denn die sogenannte Doppelverbeitragung der Krankenkassen schmälert die Betriebsrente nach der Auszahlung beträchtlich. Der RBB klärt auf, welches Gesetz den Krankenkassen den Griff ins Portemonnaie der Sparer ermöglichte? Er geht der Frage nach, ob das alles rechtens ist – oder ob man dagegen vorgehen gehen?

    In SUPER.MARKT zeigt Finanzexperte Gerald Meyer, wie sich Betroffene vom Verein der Direktversicherungsgeschädigten gegen diese Ungerechtigkeit wehren und klärt, welche Möglichkeiten es gibt, die Verluste in Grenzen zu halten. Meyer rät deswegen, keine neuen Verträge mehr abzuschließen. Wer einen Vertrag hat, sollte seine Beiträge einfrieren – oder mit dem Arbeitgeber reden, dass er die Beiträge mit mindestens 15 Prozent bezuschusst werden. Eine Gehaltserhöhung sei ebenfalls eine Alternative zur Direktversicherung. Einige andere Finanzredakteure wie die von Finanztip raten zu noch deutlich höheren Zuschüssen des Arbeitgebers, damit sich eine Direktversicherung lohnt.

    Die Sendung ist am Montag, den 11. November um 20:15 Uhr ausgestrahlt worden und kann in der Mediathek jederzeit abgerufen werden.

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    rbb

    Und ein ähnlicher Beitrag über die “Entlastung” von Direktversicherungsgeschädigten im MoMo

    MoMo

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  • CDU + SPD sabotieren Altersvorsorge

    CDU + SPD sabotieren Altersvorsorge

    Das „Nein“ von Angela Merkel und Olaf Scholz wirken in CDU und SPD nach. Mit ihrem “Nein” zur Abschaffung der Doppelverbeitragung von Direktversicherungen und Betriebsrenten sabotieren sie aber die Altersvorsorge von Millionen. Deswegen sind am 26. Oktober Tausende auf die Straße gegangen. Haben beide etwas dazu gelernt?

    Eben jene Parteien haben die Bürger in den 80er und 90er Jahren animiert, fürs Alter vorzusorgen und beispielsweise über ihren Betrieb eine Direktversicherung abzuschließen. Millionen sind diesem Ruf gefolgt und haben über Jahre, viele sogar über Jahrzehnte brav in eine Kapitallebensversicherung eingezahlt. Bei der Auszahlung erleben sie ihr blaues Wunder, weil die Krankenkasse annähernd ein Fünftel kassiert. Die Altersvorsorger wollten mit ihrer Direktversicherung die drohende Rentenlücke füllen. Denn eben jene Politiker haben ihnen erzählt, dass die gesetzliche Rente nicht reichen wird.

    So sabotieren Politiker die Altersvorsorge

    Das „Westfalen-Blatt“ hat es einmal vorgerechnet:

    „Wer beispielsweise von der Lebensversicherung 100 000 Euro ausgezahlt bekommt, muss davon über zehn Jahre mehr als 18 000 Euro an seine Kranken- und Pflegekasse zahlen – Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil plus Zusatz- und Pflegebeitrag.“ Da bleibt natürlich von der Rendite nichts mehr übrig – ein Minus-Geschäft. Das Perfide daran, die Zahlung wird auf zehn Jahre gestreckt, so dass aus den 18 000 Euro wegen Beitragserhöhungen schnell 19 000 oder 20 000 Euro werden können. So wurde der Pflegebeitrag beispielsweise am 1. Januar 2019 um 0,5 Prozent auf 3,05 Prozent (3,3 Prozent für Kinderlose) erhöht. Das wird nicht die letzte Beitragserhöhung gewesen sein.

    Das „Westfalen-Blatt“, das seinen Artikel mit “Retten Sie meine Altersvorsorge?” überschrieb, hat im vergangenen Jahr aus Anlass eines Besuchs bei den drei Bielefelder Bundestagsabgeordneten Britta Haßelmann (Grüne), Wiebke Esdar (SPD) und  Friedrich Straetmanns (Linke) in Berlin den Test gemacht und fragte die Drei: Unterstützen Sie eine Gesetzesänderung, oder finden sie die Regelung in Ordnung?

    Grüne und SPD halten die Betroffenen hin, denn getan hat sich seitdem nichts. Ist irgendetwas passiert? Hat der Protest des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) etwas bewirkt? In Bielefeld, wie in 18 anderen Städten, ging der DVG auf die Straße. „Das Gesundheitsmodernisierungsgesetz von 2004, beschlossen von der damaligen rot-grünen Koalition, hat dazu geführt, dass bei Auszahlungen von Direktversicherungen der doppelte Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag von insgesamt annähernd 20 Prozent an die gesetzliche Krankenkasse gezahlt werden muss – und zwar rückwirkend für Verträge, die vor dem Jahr 2004 geschlossen wurden“, sagt der Bielefelder Vereinssprecher Wolfgang Diembeck. Die Politik habe seit 15 Jahren tatenlos zugeschaut und nicht gehandelt. Betroffen seien auch die Jungen, die sich jetzt um ihre zusätzliche Altersversorgung kümmern sollen. Nach wie vor würden viele Menschen von der Regelung „böse erwischt“.

    Die Politiker halten die Bürger hin und führen sie an der Nase herum. Aber was sagen die Drei?

    Das „Westfalen-Blatt“ hat nachgehakt:

    Britta Haßelmann (Bündnis 90/Die Grünen):

    „Der Unmut der Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner ist absolut nachvollziehbar. Das Anliegen, Betriebsrenten von der Beitragspflicht in der Gesetzlichen Krankenkasse auszunehmen, habe ich auch in Bürgergesprächen mit Betroffenen diskutiert. Wir setzen uns als Grüne für eine Verbesserung der jetzigen Situation ein und wollen wenigstens einen Teil der Betriebsrentenzahlungen durch einen Freibetrag in Höhe von etwa 150 Euro von der Beitragspflicht ausnehmen … Uns ist bewusst, dass das nur eine ›kleine Lösung‹ ist …

    Dr. Wiebke Esdar (SPD):

    „Ich werde mich weiter dafür einsetzen, die Doppelverbeitragung von Betriebsrenten abzuschaffen. Dazu hatte ich erst im September ein Gespräch in Senne mit dem regionalen Netzwerk der Direktversicherungsgeschädigten. Denn unter der Doppelverbeitragung leiden Millionen von Menschen. Deshalb soll erstens für Betriebsrenten künftig nur noch der halbe Krankenkassenbeitrag erhoben werden – genau wie bei der gesetzlichen Rente. Und wir müssen zweitens gerade Bezieherinnen und Bezieher kleiner Betriebsrenten entlasten. Dazu müssen wir einen echten Freibetrag einführen statt der jetzigen Freigrenze. Zudem wollen wir das über die Beiträge finanzieren, denn die Krankenkassen haben über 20 Milliarden Euro Überschüsse. Für mich misst sich die Halbzeitbilanz der großen Koalition auch daran, ob wir die Doppelverbeitragung noch vor Jahresende abschaffen …“

    Friedrich Straetmanns (Die Linke):

    „Die Linke fordert seit langem die Abschaffung der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten. Unser Antrag hierzu liegt seit langem vor und wurde bereits sechsmal von der Tagesordnung des zuständigen Ausschusses von der Regierungsmehrheit genommen. Wir bleiben am Thema dran und unterstützen alle Initiativen, die in die richtige Richtung gehen. An der Finanzierung darf dies eminent wichtige Thema nicht scheitern.“

    Wir freuen uns über eure Meinung. Was sagt ihr dazu? Ihr könnt euch im “Forum” äußern.

     

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    Bild von Bruno Glätsch auf Pixabay

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