Tag: Sozialsystem

  • Offener Brief an Friedrich Merz

    Offener Brief an Friedrich Merz

    Ob der frisch gewählt CDU-Chef Friedrich Merz zu einem Neuanfang fähig ist – versprochen hat er es, aber Politiker versprechen ja viel. Daran erinnert ihn der Verein der Direktversicherungsgeschädigten in einem offenen Brief.

    Von Michael Rahnefeld

    Zunächst einmal Glückwunsch, Herr Merz. Nun sind Sie Vorsitzender der CDU, Konkursverwalter einer vormals großen Volkspartei in Deutschland, die sehr lange die Regierung in Deutschland mit gebildet hat und jetzt wohl für viele Jahre die Opposition anführen wird.

    Die Hauptaufgaben von Merz

    Eine Ihrer Hauptaufgaben, Herr Merz, wird es in den nächsten Monaten sein, zu analysieren, wie es zu diesem Desaster kommen konnte. Dabei wollen wir Ihnen gerne helfen. Wir, das sind knapp 4000 Mitglieder einer Organisation – besser gesagt eines Vereins – der permanent anwächst und sich schon seit mehr als sechs Jahren dafür einsetzt, dass einer der größten legitimierten Sozialbetrugsfälle in Deutschland beendet, korrigiert und seine Opfer entschädigt werden und darüber hinaus die Interessen aller, die sich von der Politik um Teile ihrer Altersvorsorge geprellt fühlen, vertritt.

    Es sind allerdings nicht nur die knapp 4000 Mitglieder dieses Vereins der Direktversicherungsgeschädigten (DVG), die durch eine sehr fragwürdige gesetzliche Regelung um ihre Vorsorgeersparnisse geprellt und dafür bestraft werden, dass sie auf Empfehlung der Politik noch in ihrem Arbeitsleben ihre Alterssicherung aktiv und mit finanziellem Aufwand gestaltet haben. Nein, es sind über sechs Millionen Betroffene – Rentner, Betriebsrentner, Selbstständige –, die vorgesorgt haben und dafür von unserem Staat gnadenlos abgezockt werden.

    CDU hat Beifall geklatscht

    Eingefädelt hat diesen Diebstahl die rot-grüne Bundesregierung unter Gerhard Schröder mit der damaligen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt. Die CDU, damals in der Opposition, hat Beifall geklatscht für das sogenannte Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG), das den damals „notleidenden Krankenkassen“ zu mehr Geld verhelfen sollte. Die Auswirkungen dieses Gesetzes sind verheerend, weil den Menschen rund ein Fünftel ihrer Vorsorgerücklagen weggenommen werden. Ganz infam dabei, dass rückwirkend auf vor 2004 bestehende Verträge zugegriffen wird und die Ersparnisse als Versorgungsleistungen deklariert werden, auf die letztlich zehn Jahre lang Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung entrichtet werden müssen, und zwar der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil.

    Altersvorsorger vorgeführt

    Einzig richtig erkannt hat das in Ihrer Partei zumindest ihr Parteifreund, Hans-Jürgen Irmer aus Wetzlar, der Vorsitzende  des CDU-Kreisverbandes Lahn-Dill. Ihm war offenbar klar, dass man mit diesen Machenschaften Vertrauen in die Politik zerstört und Menschen (Wähler!) damit verprellt. Im Blick auf die Bundestagswahl im September 2021 versuchte Irmer bereits im Mai 2021 im beginnenden Bundestagswahlkampf den CDU-Spitzenkandidaten zu veranlassen, sich dieser Problematik anzunehmen. Vergebens. Armin Laschet hat seinen Parteifreund vollkommen ignoriert und selbst ein Nachhaken über CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak verhallte im Nichts. Irmer schrieb damals unter anderem an Laschet (das Schreiben liegt uns vor, hier einige Auszüge):

    „Als Kreisvorsitzender der CDU Lahn-Dill und als Bundestagsabgeordneter möchte ich mir erlauben, Sie und die Spitzen der Union dringend darum zu bitten, ein Thema aufzugreifen, das etwa sechs Millionen Menschen betrifft. Sechs Millionen, die auf Anraten des Staates eine private Altersvorsorge abgeschlossen haben, und zwar in Form unterschiedlicher Modelle, teilweise kofinanziert durch den Arbeitgeber, teilweise alleine finanziert durch Beiträge aus dem bereits versteuerten Nettoeinkommen. Sie alle haben dies gemacht im Vertrauen auf die Zusagen des Staates, wonach in der Auszahlungsphase nur der halbe Beitragssatz an die gesetzliche Krankenversicherung und die Sozialversicherungsträger zu entrichten ist. Eine durchaus attraktive Anlageform.

    CDUler nicken alles ab

    Sie haben genau das gemacht, was wir heute erneut aktuell predigen, nämlich privat für das Alter vorzusorgen – und sie sind bitter enttäuscht worden. In meinen Augen sind sie betrogen worden, denn der Deutsche Bundestag hat im Jahr 2004, verantwortlich damals die sozialdemokratische Gesundheitsministerin Ulla Schmidt und der heutige SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz gemeinsam mit den Grünen, das sogenannte Gesundheitsmodernisierungsgesetz im Bundestag verabschieden lassen. In einer ‚Nacht- und Nebel-Aktion‘, ausgelöst durch Horst Seehofer (CSU), stimmte die Union plötzlich noch zu, obwohl an dem Morgen der Abstimmung gefühlt 95 Prozent der Abgeordneten, zumindest der Union, nicht wussten, was in der Nacht verändert wurde. Ein unsägliches Verfahren zu Lasten vorausdenkender Arbeitnehmer.

    Mit diesem Beschluss müssen seither ca. 20 Prozent der angedachten Ersparnisse über einen Zeitraum von zehn Jahren abgeführt werden, wobei eine einmalige Abführung noch nicht einmal möglich ist für die, die das eventuell wollen. Und wenn man Pech hat, je nach Höhe der Zahlung, greift der Fiskus in Form des Finanzamtes zu und kassiert noch einmal einen zusätzlichen Betrag.“

    Staatliches Raubrittertum

    Und weiter schreibt Ihr Parteifreund an Laschet:

    Das, was hier geschehen ist, ist in meinen Augen staatliches Raubrittertum, auch wenn es per Bundestagsbeschluss formal juristisch legitimiert wurde. Für mich stellt sich die Grundsatzfrage, losgelöst von den finanziellen Verlusten der Betroffenen, welches Maß an Glaubwürdigkeit hat Politik allgemein formuliert noch, wenn – wie leider nicht nur in diesem Fall – Beschlüsse rückwirkend hinfällig werden. Ich würde persönlich mit einem solchen Staat, der sein Wort derart massiv gebrochen hat, keine finanzielle Zukunftsentscheidung mehr treffen, weil ich nicht weiß, ob das, was heute zugesagt wird, übermorgen noch gilt. Solche Politik erschüttert das Vertrauen in die politisch Handelnden. Es erschüttert das Vertrauen in die Glaubwürdigkeit, in die Demokratie.

    Deshalb halte ich es für zwingend notwendig, dass wir als Union im Rahmen des Wahlprogrammes ein deutliches Signal geben, dass wir hier zwingend Änderungen benötigen.“

    Ja, sehr geehrter Herr Merz, das war von Herrn Irmer, der es bei der Bundestagswahl dann nicht geschafft hat, in den nächsten Bundestag zu kommen, eine sehr fundierte Hilfestellung, um im Wahlkampf Wähler für die CDU zu generieren. Er unterstreicht das am Ende seines Schreibens mit den Worten:

    „Lieber Herr Laschet, ich weiß, dass Sie Argumenten zugänglich sind. Mir geht es erstens um die Frage der Glaubwürdigkeit im Sinne der Direktversicherungsge­schädigten, die im Übrigen eine Bürgerinitiative gegründet haben, und es geht mir auch um die politische Bedeutung von sechs Millionen direkt Betroffener und ihrem Umfeld“.

    Null Ahnung, null Empathie, null Strategie

    Und wie reagiert darauf der Spitzenkandidat der Union Armin Laschet? Gar nicht. Er beantwortet noch nicht einmal das Schreiben seine CDU-Kreisvorsitzenden. Letzterer hakt gut einen Monat später über CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak nach, auch dieser „verschnarcht“ offenbar ein so wichtiges Thema für ein großes Wählerpotenzial.

    Wenn Sie jetzt also, lieber Friedrich Merz, den Niedergang der CDU im Jahr 2021 aufarbeiten, dann sollten Sie sich auch mit solchen Verhaltensmustern ihrer Parteispitze befassen und werden dabei erkennen, dass der Karren sehenden Auges an die Wand gefahren wurde.

    Gute Wünsche für Oppositionsarbeit

    Für Ihre künftige Arbeit wünscht Ihnen DVG viel Erfolg, vor allem mehr Gefühl für die Menschen in diesem Land, für ihre Sorgen und Nöte.

    Wir grüßen Sie

    dvg-ev.org

  • Pflegebeitrag steigt um 0,3 Prozentpunkte

    Pflegebeitrag steigt um 0,3 Prozentpunkte

    2022 wird die Kranken- und Pflegeversicherung erneut teurer – und zwar um voraussichtlich 0,3 Prozentpunkte. Das heißt, Krankenversicherte werden dann im Schnitt 19,6 Prozent zahlen. Allein 3,7 Prozent Pflegebeitrag (mit Kindern 3,35).

    Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes (Gesetzliche Krankenversicherungen), Gernot Kiefer, bereitet die Öffentlichkeit schon mal auf neue Teuerungen vor. Gegenüber der „Rheinischen Post“ prognostizierte er, dass sich der Pflegebeitrag voraussichtlich schon in der ersten Hälfte 2022 um 0,3 Prozentpunkte erhöhen werde. Die Reserven seien aufgebraucht und die Kassen leer.

    Pflegebeitrag steigt auf 3,7 Prozent

    Was bedeutet das für Direktversicherte und andere Betriebsrentner? Kinderlose zahlen dann 14,6 Prozent + 1,3 Prozent + 3,05 Prozent + 0,35 Prozent + 0,3 Prozent = 19,6 Prozent; Versicherte mit Kindern zahlen 0,35 Prozent weniger = 19,25 Prozent. Wer eine teure Krankenversicherung hat wie die BKK24, der berappt künftig als Kinderloser 20,8 (14,6 + 2,5 + 3,05 + 0,35 + 0,3) Prozent – als Versicherter mit Kinder 0,35 Prozentpunkte weniger, somit 20,45 Prozent. Die BKK Stadt Augsburg liegt mit einem Zusatzbeitrag von 2,4 Prozent nur knapp dahinter.

    Und dabei dürfte es nicht bleiben: „Wenn die Politik nicht aktiv gegensteuert, wird es 2023 einen Beitrags-Tsunami geben“, sagte der Vorstandsvorsitzender der DAK-Gesundheit, Andreas Storm, der „Welt am Sonntag“. Das heißt, der Zusatzbeitrag steigt von heute durchschnittlich 1,3 Prozent möglicherweise auf zwei oder 2,5 Prozent – die Folge wären Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von deutlich über 20 Prozent.

    Vergleichen und wechseln

    Die Krankenversicherte sollten sich darauf einrichten – und noch häufiger vergleichen und wechseln als in der Vergangenheit, denn die Kluft zwischen günstigen und teuren Kassen wird in diesem und im kommenden Jahr größer. Der Wechsel ist mittlerweile auch einfacher: Erhöht die Kasse die Beiträge, haben die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht, dank dessen sie binnen zwei Monaten wechseln können. Wer im Januar kündigt, wechselt – nach zwei vollen Monaten – zum 1. April die Kasse. Die normale Bindungsfrist beträgt auch nur noch zwölf Monate. Auf dem Vergleichsportal Krankenkassen.de kann sich jeder zeitnah über die aktuellen Beitragssätze informieren und auch gleich wechseln.

    Bild: GKV-Spitzenverband

  • Jedem 3. droht Altersarmut

    Jedem 3. droht Altersarmut

    Im Schnitt bekommen Rentner nur 1300 Euro Rente. Davon bleiben nach Abzug von Sozialversicherung und Steuern 1100 Euro. Wer nicht darüber hinaus vorgesorgt hat, ist arm im Alter.

    Die Statistik der Deutschen Rentenversicherung ist eindeutig: Männer bekommen im Schnitt nach 45 Beitragsjahren 1306 Euro Altersrente, Frauen 825 Euro, zumindest gilt das für das Jahr 2020. Nach Abzug von Sozialbeiträgen und Steuern bleiben ihnen noch rund 1100 Euro. 1100 Euro in einer Stadt wie München bedeutet Altersarmut, das gilt sicher auch für andere Großstädte wie Frankfurt, Stuttgart und Hamburg.

    Durchschnittliche Altersrenten

    Quelle: Deutsche Rentenversicherung

    So sehen die nackten Zahlen aus. Der Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch hat das „inakzeptabel“ bezeichnet, die Zahl beschreibt einfach nur die Wirklichkeit vieler Rentner – und sie zeigt, dass sich die Deutschen auf die Rente allein nicht verlassen sollten, sonst sind sie verlassen. Wer nicht zusätzlich vorsorgt, landet im Alter in Armut.

    sieben Millionen droht Altersarmut

    Wenn Das Bundesarbeitsministerium Hubertus Heil darauf verweist, dass diese Zahlen keine Aussage über die Verhältnisse im Alter zulasse, dann ist das richtig. Heil tut aber nichts, dass denen, die eigenverantwortlich fürs Alter vorsorgen, so viel besser dastehen. Betriebsrentner werden nach wie vor von der Bundesregierung abgezockt: Wer eine Direktversicherung abgeschlossen hat, zahlt – abzüglich eines Freibetrags von 164,50 Euro – denn vollen Kranken- und Pflegebeitrag, insgesamt annähernd 20 Prozent. Da bleibt nicht mehr allzu viel von der Altersvorsorge übrig.

     

     

    Inflation frisst Rente

    Das ist vor dem Hintergrund der Renten-Nullrunde 2021 zynisch. Denn gleichzeitig ist die Inflation auf mittlerweile 5,2 Prozent gestiegen. Das heißt, Rentner werden faktisch vom Staat enteignet. Auch der Betriebsrentenfreibetrag ist auf 164,50 Euro eingefroren, obwohl die Inflation mittlerweile antrabt. Der Staat lacht sich so lang ins Fäustchen, denn die Gläubiger müssen dem Staat sogar noch Geld zahlen, wenn sie ihm Geld leihen. Das heißt, der Staat verdient an der Inflation und lässt seine Bürger im Regen stehen.

  • Das Märchen von der steuerfinanzierten Rente

    Das Märchen von der steuerfinanzierten Rente

    Sogenannte Experten wollen das Volk für dumm verkaufen und malen das Schreckgespenst von der Pleite der Rentenkasse an die Wand. Sie erzählen uns immer wieder das  Märchen von der steuerfinanzierten Rente.

    Immer wieder wird das Märchen von der steuerfinanzierten Rente erzählt. Wie wir aber alle wissen, sind Märchen erfunden. So ging schon los vor der politischen Sommerpause – bei Lanz, im Presseclub, diversen Politmagazinen, in Tageszeitungen geben sich die sogenannten Renten-„Experten“ wie Bernd Raffelhüschen und Axel Börsch-Supan die Klinke in die Hand und malen Schreckensszenarien von der maroden Rentenkasse an die Wand. Vor allem tut sich dabei die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft hervor. 30 Wirtschaftsexperten haben die Ampel-Koalitionäre dazu gedrängt, den Nachholfaktor wieder einzuführen. Unter ihnen die Crème de la Crème der deutschen Ökonomen: unter anderem der Wirtschaftsweise Volker Wieland, IW-Chef Michael Hüther, IfW-Konjunkturchef Stefan Kooths und Max-Planck-Forscher Axel Börsch-Supan.

    Das Märchen als Mantra

    Sie schwafeln von Generationengerechtigkeit und fordern drastische Maßnahmen: Länger arbeiten und weniger Rente und so gut wie kein Journalist hakt mal kritisch nach. Stattdessen wird die Mär von der steuerfinanzierten Rente gleich einem Mantra nachgeplappert, obwohl die Fakten auf dem Tisch liegen und ohne großen Aufwand zu recherchieren sind.

    2019 wurden 109 Milliarden Euro für sogenannte versicherungsfremde Leistungen aus der Rentenkasse entwendet. Der Gesetzgeber beschließt diese Leistungen, die der Sozialversicherungsträger zu zahlen hat, für die aber niemand Beiträge entrichtet, zum Beispiel  für die Mütterrente (14 Mrd.), Rente mit 63 (12 Mrd.), West-Ost-Transfer (30 Mrd.), Fremdrentengesetz (6 Mrd.) usw. Der Bundeszuschuss betrug 2019 aber nur 72 Milliarden, das entspricht einer Deckungslücke von 37 Mrd. Euro. Seit 1957 summiert sich die Differenz zwischen den Ausgaben für versicherungsfremde Leistungen und dem Bundeszuschuss auf 870 Milliarden. Das ist mehr als genug, um heutigen und künftigen Rentnern eine anständige Altersversorgung zu ermöglichen.

    Nicht viel besser sieht es in der Krankenversicherung aus. Auch hier müssen gesetzlich Versicherte versicherungsfremde Leistungen schultern, für die der Bund nur unzureichend Geld zur Verfügung stellt. Ausbaden dürfen es die Versicherten. Und jene, die über Direktversicherungen für ihr Alter vorgesorgt haben und durch doppelte Krankenkassenbeiträge ihrer Ersparnisse beraubt werden. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands der GKV, monierte in einem Interview erst jüngst wieder die Unterdeckung von rund 10 Mrd. für die Krankenversicherung von Hartz-IV-Empfängern und forderte – wie es eigentlich im Koalitionsvertrag steht  –  dass diese Kosten vom Bund zu tragen seien. Also von allen Steuerzahlern und nicht ausschließlich von den gesetzlich Versicherten.

    Denn was in dieser ganzen unsäglichen Debatte um steuerfinanzierte Renten oder Bundeszuschüsse an die Sozialkassen immer gerne unterschlagen wird:

    Alle sollen zahlen 

    Als Erwerbstätige entrichten sie brav ihre Beiträge an die Rentenversicherung, schultern damit die durch den Bund unzureichend finanzierten gesamtgesellschaftlichen Aufgaben, müssen hilflos zusehen, wie ihre Renten dahinschmelzen und sich schließlich von gut versorgten Professoren und Politikern vorhalten lassen, sie müssten länger arbeiten oder Kürzungen ihrer Altersbezüge hinnehmen.

    Blödsinn! Würden versicherungsfremde Leistungen als gesamtgesellschaftliche Ausgaben vom Bund finanziert, könnten laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Jahr 2018 im Bereich der Rentenversicherung die Beitragssätze um 4,2 bis 2,2 Beitragspunkte, in der gesetzlichen Krankenversicherung um 2,2 Beitragspunkte und bei der Bundesagentur für Arbeit um 0,3 Beitragspunkte, also um insgesamt 6,7 bis 4,7 Beitragspunkte gesenkt werden. Das würde eine erhebliche Entlastung der Erwerbstätigen und auch der Arbeitgeber bedeuten.

    Weg mit Zweiklassensystem

    Wie selbstverständlich mussten die Rentner in diesem Jahr die bittere Corona-Pille schlucken und eine Nullrunde hinnehmen. Unseren Staatsdienern dagegen wird ein Aufschlag von 1,4 Prozent gegönnt. Übrigens finanziert durch Steuergelder – auch die der gesetzlich Versicherten – ohne dass die im Alter bestens versorgten Pensionäre nur einen Cent zu ihrer Altersversorgung beigetragen hätten.

    Generationengerechtigkeit

    Höchste Zeit also, die Lufthoheit in puncto Rente nicht Lobbyisten wie Raffelhüschen, Rürup oder Börsch-Supan zu überlassen. Dagegen halten in allen Kanälen ist das Gebot der Stunde. Am 26. September war Bundestagswahl. Ein „Weiter so“ bei Rente und Krankenversicherung darf es nicht geben. Aber anders als sich das die Herren „Experten“ vorstellen. Es ist höchste Zeit für ein Ende des Zweiklassensystems  – das wäre dann mal echte Generationengerechtigkeit.

    Bild: iStock whitemay

  • Das war’s dann mit Betriebsrente

    Das war’s dann mit Betriebsrente

    Was kommt bei der Betriebsrente schon groß heraus? Im besten Fall einige Hundert Euro. Dafür kassieren Staat, Sozialversicherung und Versicherer kräftig ab.

    Gerade die vermeintlich sozial eingestellte SPD, aber auch die arbeitgebernahe FDP wollen von den Arbeitnehmern nur das Beste – ihr Geld. Und Gewerkschaften, allen voran die IG Metall, spielt eifrig dabei mit, die Werktätigen abzukassieren. Noch immer wirbt die IG Metall in den Betrieben eifrig für die Metallrente, wohl wissend, dass in der Auszahlphase annähernd 20 Prozent an die Krankenkassen gehen. Eine durchschnittliche Metallrente beträgt gerade einmal 105,55 Euro (siehe Bild) – damit kommt niemand weit, vor allem nicht angesichts einer Inflationsrate von sechs Prozent, wie die Bundesbank für November befürchtet.

    metallrente
    Was eine Metallrente bringt                                                                                                                                       Bild: Metallrente

     

    Die Arbeitgeber wiederum verabschieden sich peu à peu aus der als Werksrente bekannten Form der betrieblichen Altersvorsorge, die offiziell unter dem Begriff Direktzusage firmiert. Die ist mittlerweile zum Auslaufmodell geworden. Stattdessen drängen Arbeitgeber zur Entgeltumwandlung, die meist über eine Direktversicherung abgewickelt wird.

    Betriebsrente sinkt

    Dumm nur, dass diese im Versicherungsmantel daher kommende Altersvorsorge wegen hoher Kosten am Ende kaum noch etwas abwirft, wie das Beispiel Metallrente zeigt. Wer Glück hat, bekommt nach 42 Jahren Dienstzeit vielleicht annähernd fünf Prozent seines letzten Gehalts, wie sich aus dem Index zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) des Beratungsunternehmens Willis Towers Watson entnehmen lässt. Das allerdings nur mit viel Glück – in der Regel dürfte es deutlich weniger sein.

    Auslaufmodell Betriebsrente

    Willis Towers Watson hat von 200 Unternehmen eine Antwort zum Thema betriebliche Altersvorsorge bekommen, vier Fünftel haben mittlerweile keine reine Werksrente mehr, sondern Mischformen, sprich sie zahlen etwas zu einer Direktversicherung oder einem Pensionsfonds dazu.

    Das liege auch daran, dass die betriebliche Altersversorgung nicht die Ergebnisse liefert, die ihr vor Beginn der Niedrigzinsphase einmal zugetraut worden seien, schreibt die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“. Eine monatliche Auszahlung liege im Durchschnitt nur zwischen vier und fünf Prozent des letzten Gehalts der Mitarbeiter.

    Wegen der Niedrigzinsphase fahren immer mehr Arbeitgeber ihre Betriebsrenten zurück. Feste Zusagen gehören mittlerweile zur absoluten Ausnahme. 93 Prozent der befragten Unternehmen verfügen der FAZ zufolge über eine beitragsabhängige Versorgung. Das bedeute, der Arbeitgeber sagt seinen Mitarbeitern zu, eine Prämie in Abhängigkeit des Gehalts abzuführen.

    Betriebsrentenstärkungsgesetz = Murks

    Das von der damaligen Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) durchgeboxte Betriebsrentenstärkungsgesetz ist Murks, wie sich jetzt herausstellt, denn es hat nur betriebliche Riester-Renten in der Auszahlungsphase beitragsfrei gestellt, nicht aber Direktversicherungen. Dazu müssen Arbeitgeber bei neuen Verträgen 15 Prozent auf die Sparbeträge der Arbeitnehmer zuschießen – auch das Murks, denn die Arbeitgeber sparen sich rund 20 Prozent Sozialabgaben. Die „15 Prozent reichen aus Sicht von Rentenexperten nicht, um die Nachteile des Direktversicherungsmodells aufzuwiegen“, so die „Welt“. Der Arbeitgeberanteil sollte „mindestens 30 Prozent, besser 40 Prozent am Bruttobeitrag betragen, bevor sich Arbeitnehmer überhaupt mit dem vom Arbeitgeber angebotenen Vertrag beschäftigen“, rät die „Welt“.

     

    So wird das nichts mit der Betriebsrente.

  • Berlin wird pink

    Berlin wird pink

    Die Farbe Pink dominierte zwei Stunden lang auf dem Pariser Platz vor dem Brandenburger Tor. Der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) hatte über hundert Mitglieder zusammen getrommelt, um die Ampelkoalitionäre an ihre Wahlkampf-Versprechen zu erinnern.

    von Reiner Wellmann

    „SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz hat uns vor der Wahl in Münster versprochen: ,Die Doppelverbeitragung wird abgeschafft‘. Ein sofortiger Beitragstopp muss jetzt in den Koalitionsvertrag“, forderte Reiner Korth, stellvertretender DVG-Bundesvorsitzender, vor dem Brandenburger Tor.

    Schluss mit der Doppelverbeitragung
    Schluss mit der Doppelverbeitragung – das Transparent zur Demo in Berlin

     

    Der DVG erregte viel Aufmerksamkeit mit Transparenten, auf denen die künftigen Koalitionsführer Annalena Baerbock, Olaf Scholz, Christian Lindner und Robert Habeck im Rentneralter  mit Bärten und Falten dargestellt wurden. „Mit Rente seht ihr ganz schön alt aus“ – stand auf den Transparenten. Ein mehr als dezenter Hinweis darauf, dass die im Alter gut versorgten Politikerinnen und Politiker sich einmal in die Lage des deutsches Durchschnittsrentners versetzen sollten.

    Pink zieht bei Schülerinnen

    Immer wieder hielten Passanten an diesem wunderschönen Herbsttag an und ließen sich von DVG-Mitgliedern erläutern, welchen Hintergrund ihre Aktion hat. Zwei junge Schülerinnen, die mit einer Schulgruppe in Berlin besuchten, waren von den pinken DVG-Shirts so begeistert, dass sie sich gleich mit etlichen Stücken für ihre Gruppe versorgten und sie direkt überstreiften. Die DVGler gaben die pinken Westen gerne heraus, denn als nächstes stand für besagte Schüler ein Gespräch mit der SPD-Bundesvorsitzenden Saskia Eskens an. Fein, dass die jungen Leute das Thema direkt in die SPD-Parteizentrale getragen haben.

    Wie uns Lobbyisten enteignen

    Einen beeindruckenden Auftritt hatte der Gründer des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten und heutige Ehrenvorsitzende Gerhard Kieseheuer. „Wir demonstrieren heute nicht nur gegen Altersarmut, Not und Verzweiflung. Wir weisen die Koalitionäre deutlich auf ihr Versprechen hin, diesen Betrug an uns Rentnern zu beenden und die Doppelverbeitragung abzuschaffen“, sagte Kieseheuer. Besonders erinnerte er den designierten Kanzler Olaf Scholz an sein in Münster gemachtes Versprechen: „Darauf können Sie sich verlassen“.

    Kieseheuer sprach Klartext, als er einen sehr persönlich gehaltenen Rückblick auf die vergangenen eineinhalb Jahrzehnte hielt. „Altersarmut, Not und Verzweiflung wurden absichtlich hervorgerufen durch Lobbyisten, als Seilschaften von Krankenkassen, Politikern und dem 12. Senat des Bundessozialgerichts. Der mit einer Gesetzesänderung des Paragrafen 229 im Sozialgesetzbuch V ermöglichte Betrug werde von fast allen Bundestagsabgeordneten akzeptiert, für richtig befunden und immer wieder bestätigt. „Die Krankenkassen betrügen, das Bundessozialgericht urteilt dass es rechtens ist, und die Volksvertreter kümmern sich nicht ums Volk, sondern begrüßen die Einnahmen der Krankenkassen“, lautete Kieseheuers bitteres Fazit.

    Altersvorsorge – ein Minusgeschäft

    Die bisherige Rechtsprechung dazu bezeichnete der DVG-Ehrenvorsitzende als „perfektes Verbrechen“. Es könne nicht sein, dass die Politik die Renten immer mehr zurückfahre, auf die notwendige zusätzliche Altersvorsorge hinweise und diese zusätzliche Vorsorge derartig schlecht ausrichte, „dass sie zu einem Minusgeschäft für den Arbeitnehmer wird, dass man mehr einzahlt als man ausgezahlt bekommt“.

    Den Politikern, die diese Unrecht hinnähmen, fehle nicht nur der Respekt vor der Lebensleistung eines jeden Arbeitnehmers, es fehle ihnen auch die soziale Verantwortung. Gerade die CDU habe das jetzt schmerzhaft zu spüren bekommen: „Die CDU ist weg“, so Kieseheuer wörtlich und unter dem lauten Beifall der Demonstranten.

    Licht am Ende des Tunnels?

    Gibt es nach den Versprechen von SPD und FDP in den Wahlprogrammen nun Licht am Ende des Tunnels? Ja, wenn man den Worten des stellvertretenden sächsischen FDP-Vorsitzenden Philipp Hartewig glauben darf. „An unserer Position hat sich nichts geändert“, sagte Hartewig in einer Ansprache. „Die Frage der Gerechtigkeit und des Vertrauens in staatliches Handeln ist gerade auch für die kommenden Generationen eine ganz wichtige Frage ist“, sagte der 27-Jährige. „Ich werde das Thema weiter tragen und ich hoffe, dass es dann in den nächsten Tagen etwas zu berichten gibt“, sagte er unter Hinweis auf die jetzt in die finale Phase gehenden Koalitionsverhandlungen.

    Von der SPD-Bundestagsfraktion stellte sich Anke Hennig, Abgeordnete aus dem Osnabrücker Land, den DVGler. „Das Vertrauen ist weg, gerade bei den jungen Leuten“, erläuterte Reiner Korth der Abgeordneten. Und er bat sie darum, ihren Einfluss geltend zu machen, dass Olaf Scholz sein in Münster gemachtes Versprechen nun auch umsetze: „Sie haben im Wahlkampf mit Respekt geworben, wir haben Ihnen  vertraut. Bitte zollen Sie unserem Anliegen jetzt auch Respekt und schaffen Sie die Doppelverbeitragung ab!“ Hennig machte den Anwesenden Mut. Olaf Scholz werde sich sicher an seine in Münster gemachten Zusagen erinnern, sagte sie unter dem Beifall ihrer Gesprächspartner. Noch mehr Grund für die Direktversicherungsgeschädigten, das Geschehen in Berlin in den nächsten Tagen und Wochen ganz genau zu verfolgen!

  • Misstraut dem Staat in punkto Altersvorsorge

    Misstraut dem Staat in punkto Altersvorsorge

    Wenn der Staat klamm ist, macht er Schulden oder enteignet seine Bürger entschädigungslos. Gerade bei der Altersvorsorge ist Misstrauen angebracht. Direktversicherte können ein Lied davon singen.

    Alle, die eine Direktversicherung haben, wissen wie wenig vertrauenswürdig der Staat ist. Die damalige  rot-grüne Regierung unter dem SPD-Kanzler Gerhard Schröder – mit aktiver Beihilfe von CDU/CSU – hat 2003 rückwirkend per Gesetz eingeführt, dass Millionen von Altersvorsorgern um annähernd 20 Prozent enteignete und immer noch enteignet. Alle Klagen liefen bis heute ausnahmslos ins Leere. Direktversicherte laufen vergeblich gegen den ihrer Meinung nach Bruch des Rückwirkungsverbots Sturm. Erst im Juli 2020 scheiterte der Rentner Herbert Heins in Kassel vor dem Bundessozialgericht (BSG) mit seiner Klage gegen den Vollbeitrag auf seine Direktversicherung. Das heißt, er muss auch weiterhin den doppelten Beitrag an die Kranken- und Pflegekasse zahlen, obwohl es bei Vertragsabschluss seiner Direktversicherung  keine Beitragspflicht gab.

    Misstrauen ist angebracht

    Mit “pacta sunt servanda”, sprich Verträge sind einzuhalten, ist das so eine Sache. Die Techniker Krankenkasse (TK) – und gegen sie richtete sich Heins‘ Widerspruch – schreibt ihren Mitgliedern immer wieder, die gegen die Verbeitragung ihrer Direktversicherung widersprechen, „dass Regelungen mit Rückwirkung grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig sind und dem rechtsstaatlichen Vertrauensschutzprinzip entsprechen, wenn das schutzwürdige Bestandsinteresse des Einzelnen die gesetzlich verfolgten Gemeinwohlinteressen bei der gebotenen Interessenabwägung nicht überwiegt“. Das heißt im Umkehrschluss: Der Staat, in dem Fall der Gesetzgeber, darf per Sozialgesetz alles, auch rückwirkend enteignen – und er wird von den Gerichten darin bestätigt. Also, von wegen “pacta sunt servanda”. Da können die Geschädigten noch so viel klagen, es wird immer wieder darauf hinauslaufen, dass sie mit diesem Satz vor Gericht abgeschmettert werden.

    Das Thema “Vertrauensschutz” ist selbst für Juristen ein kniffliges Problem, denn sie unterscheiden zwischen “echter” und “unechter” Rückwirkung. Davon leiten sie ab, ob es zulässig ist Verträge auch rückwirkend zu brechen. Patrick Birtel, Jahrgang 1985, Dozent an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz, ist dieser Frage nachgegangen und kommt zu  – für den Bürger – erschreckenden Erkenntnissen, die für Juristen examensrelevant sind: Zunächst werde das Vertrauen des Bürgers auf die Rechtslage oder auf Gesetze geschützt. Darauf sollte er sich jedoch nicht allzu sehr verlassen, das heißt, er muss dem Staat gründlich misstrauen.

    Wieso Vertrauensschutz?

    Der Vertrauensschutz wird aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 GG) hergeleitet. Da steht etwas von “demokratisch” und “sozial” drin. Was heißt das? “Sozial” bedeutet, “dass es dem Wohl der Allgemeinheit und insbesondere ärmeren oder schwächeren Menschen dient” liefern die Suchmaschinen als Antwort. Und was hat das mit dem rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot – pacta sunt servanda – zu tun? Zu prüfen sei, so erklärt Birtel, ob Gesetze ihre Wirkung auch für den Zeitraum vor ihrem Inkrafttreten entfalten können.

    Um es dem normalen Bürger nicht zu leicht zu machen, unterscheiden die Juristen zwischen “echter” und “unechter” Rückwirkung.

    Echte Rückwirkung

    “Eine echte Rückwirkung liegt vor, wenn der Gesetzgeber rückwirkend in einen bereits abgeschlossenen Sachverhalt eingreift, die Rechtsfolgen des Gesetzes also für einen vor der Verkündung beendeten Tatbestand gelten sollen”, so Birtels Erklärung. Die echte Rückwirkung sei “grundsätzlich ausgeschlossen und nur in streng umrissenen Ausnahmefällen zulässig”.

    Unechte Rückwirkung

    “Von unechter Rückwirkung spricht man, wenn eine Norm auf gegenwärtige noch nicht abgeschlossene Sachverhalte rückwirkend (der Tatbestand hat also schon begonnen) eingreift und damit die Rechtsposition nachträglich entwertet wird”, erklärt Birtel. Diese Art der Gesetzgebung sei grundsätzlich zulässig und nur in Ausnahmefällen unzulässig, weil es keinen generellen Vertrauensschutz auf den Fortbestand von Gesetzen gebe und der Staat durch Änderungen die Möglichkeit haben müsse auf das aktuelle Geschehen und weitere Bedürfnisse zu reagieren. Unzulässigkeit könne jedoch vorliegen wenn:

    1. das Gesetz einen Eingriff vornimmt, mit dem der Betroffene nicht rechnen musste und demzufolge auch in seinem Verhalten nicht einplanen musste. Ein Beschluss im Bundestag oder eine öffentliche Diskussion über Reformen werden als ausreichend erachtet, um das Vertrauen des Bürgers zu zerstören. In diesem Fall musste der Betroffene mit der Änderung rechen.

    sowie kumulativ

    2. das Vertrauen des Bürgers schutzwürdiger ist als das mit dem Gesetz verfolgte Anliegen. Das lässt sich am besten mit einer Verhältnismäßigkeitsprüfung im engeren Sinne (Angemessenheit) überprüfen. Auf der einen Seite steht demnach der Vorteil, den sich der Staat durch das Gesetz verschafft und auf der anderen Seite die Entwertung der Rechtsposition.

    Zum Teil könne es wegen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit notwendig sein, dass der Gesetzgeber eine Übergangsregelung schafft. “Kann” heißt nicht “muss”, wie die Direktversicherungsgeschädigten nur zu gut wissen.

    Wer die Erklärung der “unechten Rückwirkung” verinnerlicht, begreift, dass das Sozialrecht fast alles darf, wenn es um das Gemeinwohlinteresse geht. Darauf werden sich die Richter immer wieder zurückziehen und entsprechende Klagen abweisen.

     

    Vorsicht vor Vertragsabschluss!

    Was lernen wir daraus: Vorsicht vor Vertragsabschluss! Was ein Altersvorsorger heute an Sozialversicherung und Steuern spart, muss er dann in der Renten berappen. Der Staat schenkt ihm nichts. Wer eine Direktversicherung abschließt, spart zwar heute, muss aber im Alter als gesetzlich Krankenversicherter, wenn er auf das Geld angewiesen ist, den volle Krankenkassenbeitrag plus Zusatz- und Pflegebeitrag zahlen. Das sind immerhin zurzeit noch annähernd 20 Prozent, könnten aber in zehn, 20 oder gar 30 Jahren locker 25 Prozent und mehr sein. Der vom DVG erkämpfte Betriebsrentenfreibetrag von zurzeit 164,50 Euro ist nur eine kleine Erleichterung und gilt auch nicht für den Pflegebeitrag, der sich mit großer Wahrscheinlichkeit von heute 3,05 Prozent (3,3 für Kinderlose) in den kommenden Jahren verdoppeln wird. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag hat sich ja schon auf 1,3 Prozent erhöht.

    BSG
    Zuschauer in der Verhandlungspause beim BSG                                       Bild: Reiner Korth

     

    Der Staat, in dem Fall der Gesetzgeber, darf per Sozialgesetz alles, auch rückwirkend enteignen – und er wird von den Gerichten darin bestätigt. Bislang liefen ausnahmslos alle Klagen ins Leere.

    Herbert Heins im Sitzungssaal des BSG                                                                   Bild: Reiner Wellmann

     

    Das „Hamburger Abendblatt“ schreibt ganz richtig: „Das Urteil hat weitreichende Folgen“. Durch das Billigen dieser Praxis hat das oberste Sozialgericht der Abzocke durch Staat und Krankenkassen endgültig grünes Licht gegeben. Niemand darf mehr darauf vertrauen, dass sein Angespartes vor dem Staat sicher ist, weil der auch rückwirkend in Verträge eingreift und den Bestandsschutz aushebelt. Damit entfällt auch das letzte Argument für eine Direktversicherung. Das muss allen Jungen eine Lehre sein, die immer noch auf Direktversicherungen setzen. Staatliche Förderung betrieblicher Altersvorsorge hat damit ihren Sinn verloren, wenn daraus ein Minus-Geschäft wird. Es ist nur zu hoffen, dass das möglichst viele Junge begreifen und ihre betriebliche Altersvorsorge stilllegen und besser selbst privat vorsorgen.

    “Was ergibt das für einen Sinn, wenn der Gesetzgeber in der Einzahlungsphase das Sparen fördert durch reduzierte Abgabensätze (Pauschalbesteuerung), um  hinterher dem Sparer mehr abzunehmen als er als Förderleistung erhalten hat; das kann der Gesetzgeber nicht gewollt haben”, so Heins’ Anwalt Prof. Plagemann bei seinem Auftritt vor dem BSG am Mittwoch.

    Bilder: Reiner Korth/Reiner Wellmann/ Manfred Grund auf Pixabay

  • „Bild“ macht Front gegen Rentner

    „Bild“ macht Front gegen Rentner

    „Bild“ schürt eine Neidkampagne gegen Rentner, macht Front gegen sie und lässt sich dabei vor den Karren der Arbeitgeber und der Union spannen.

    „Fürs dicke Rentenplus – Wir sollen Urlaubstage opfern!“, titelt die „Bild“ am Freitag, den 5. November 2021. Einen Tag vorher nahm sich „Bild“ ebenfalls das Rentenplus im kommenden Jahr unter der Headline „5,2 Prozent – wer für das Rentenplus zahlen muss“ vor.

    Front gegen Rentner

    „Bild“ spielt Arbeitnehmer und Rentner gegeneinander aus, denn das Blatt suggeriert, dass für das Rentenplus, das die Rentner möglicherweise 2022 erwarten können, die Arbeitnehmer bluten müssen. „Bild“ zitiert Jochen Pimpertz vom arbeitgebernahen Institut der Deutschen Wirtschaft (IW), der prognostiziert, dass der Rentenbeitragssatz „stärker klettern“ muss als erwartet. Der von „Bild“ zitierte Wolfang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrats der CDU, versteigt sich sogar zu der Aussage, die angekündigte Rentenerhöhung sei „grotesk“. Grotesk ist vielmehr, dass der Lobbyist Steiger seine Hausaufgaben nicht gemacht hat, denn von grotesk kann keine Rede sein:

    • 2021 gab es keine Rentenerhöhung, obwohl die Inflationsrate mittlerweile bei 4,5 Prozent liegt, das heißt, die Rentner verlieren in diesem Jahr 4,5 Prozent an Kaufkraft.
    • Von grotesk kann auch deswegen keine Rede sein, weil die Rentenbeiträge, also das, was die Arbeitnehmer in die Rentenkasse einzahlen, so niedrig sind wie seit Jahren nicht mehr. 1997 und 1998 lagen die Rentenbeiträge mit 20,8 Prozent deutlich höher als heute, denn 2021 zahlen Arbeitnehmer 18,6 Prozent – und damit so wenig wie in den 80er-Jahren.
    • Von grotesk kann keine Rede sein, weil Steiger verschweigt, dass die Rentenformel, die er kennen müsste, einen Nachhaltigkeitsfaktor als Teil der Rentenanpassungsformel enthält, der die jährlichen Rentenanpassungen entsprechend der Veränderung des Verhältnisses der Beitragszahler zu den Rentenbeziehern korrigiert. Kommt es zur Schieflage, bekommen Rentner weniger Rente.
    • Von grotesk kann weiter keine Rede sein, weil der Lobbyist Schweiger verschweigt, dass die Merkel-Regierung sich jahrelang dagegen geweigert hat, das Unrecht der rückwirkenden Abzocke von Betriebsrentnern und Direktversicherten abzuschaffen, obwohl die CDU 16 Jahre lange die Mehrheit im Bundestag stellte.
    • Von grotesk kann ferner keine Rede sein, weil er kein Wort über die Zwei-Klassen-Gesellschaft in punkto Altersvorsorge verliert. Das Pensionsniveau (Beamte) liegt bei mehr als 70 Prozent, das Rentenniveau zurzeit bei rund 49 Prozent.
    rentenversicherungsbeiträge
    Die Rentenversicherungsbeiträge waren schon mal deutlich höher       Quelle: sozialpolitik-aktuell

     

    Um diesen Schwindel mit der vermeintlichen „Groteske“ zu untermalen, zitiert „Bild“ Rentner, die jetzt mit dem Rentenplus, das sie möglicherweise 2022 bekommen, dicke Reisen machen und Geschenke verteilen. Sicher wussten die Zitierten nicht, in welchem Kontext ihre Zitate erscheinen. So wirkt der Artikel, als würden sich die Rentner einen schönen Lenz mit dem satten Rentenplus machen. „Bild“ agiert als Spalter zwischen Rentnern und Rentenbeitragszahlern im Auftrag von Arbeitgebern und Union.

  • System-Änderung dringend nötig

    System-Änderung dringend nötig

    Unsere Politiker klammern sich an ein veraltetes Rentensystem. Ohne Ideen, ohne Mut zu radikalen Veränderungen – und zu feige, um es von Grund auf zu reformieren. Dabei weiß jeder vernünftig denkende Mensch, dass es bessere Methoden gibt. Warum wagt sich niemand ran? Es braucht eine System-Änderung.
    von Manfred Bomm
    Alle tun so, als wollten sie eine nachhaltige Reform der Rentenversicherung. Nur fehlen dazu leider innovative und weitreichende Änderungsvorschläge. Wer jedoch am althergebrachten System festhält, dem werden nur zwei Dinge einfallen: die Menschen sollen länger arbeiten und dann auf ein sinkendes Rentenniveau stoßen. Beides ist, so sei gesagt, geradezu menschenverachtend, weil unterschwellig suggeriert wird, es wäre besser, die Rentner würden früher sterben.

    Es braucht eine System-Änderung

    Warum wird nur darüber gejammert, dass die staatlichen Ausgaben für die Rentner steigen, während kein Wort darüber verloren wird, was uns  die Pensionäre (also Beamte im Ruhestand) alle kosten? Wer jetzt nach Reformen ruft, muss das Altbekannte völlig über Bord werfen. Vor Jahren schon hat ein Politiker (leider weiß ich nicht mehr, wer es war) eine revolutionäre Idee bei einer Talkshow verbreitet: Die Rentenzwangsversicherung völlig abschaffen und dafür die Mehrwertsteuer um drei Prozentpunkte erhöhen – zweckgebunden für eine neue staatliche Rentenversicherung. Das hätte geniale Vorteile: jeder, ob Arbeiter, Angestellter oder Beamter, würde mit jedem Einkauf in die Rente bezahlen (was im Übrigen schon klammheimlich über die sogenannte Ökosteuer an den Tankstelle erfolgen müsste; so hieß es bei der Einführung jedenfalls). Die Verteuerung der Waren würde sich durch den Wegfall der gesetzlichen Beiträge zur Rentenversicherung ausgleichen.
    Und noch ein sozialer Aspekt: Wer sich teure Waren leisten kann, würde automatisch einen höheren Betrag über die Mehrwertsteuer in die neue Rentenkasse bezahlen. Warum denkt niemand an diese Möglichkeit? Oder hat man den Politiker, der das vor Jahr und Tag gesagt hat, schnell aus dem Verkehr gezogen, weil dann halt auch Pensionäre mit bezahlen müssten…?  Lobbyisten leisten bekanntermaßen gute Arbeit.
    Was wäre wenn die Politiker auch Rente bezögen …
    Ich mag jedenfalls das ewige Jammern und die üble Stimmungsmache darüber, dass die Kinder die Rentner finanzieren sollen, nicht mehr hören. Schon gar nicht die scheinheiligen Argumente, es bleibe wegen der Rentner kein Geld mehr für Investitionen in Infrastruktur, Bildung und Klimaschutz. So argumentieren nur jene, die zu feige sind, das ganze System in Frage zu stellen.
  • Riester ist gescheitert

    Riester ist gescheitert

    Rückläufige Zahlen, keine Erhöhung, Negativ-Rendite – die Riester-Rente ist gescheitert. Wann ist endlich Schluss? Der Staat verschleudert Milliarden. Nur Versicherer verdienen daran. Riester ist Vermögensvernichtung pur.

    Die gebürtige Münchner Ellen Hertle kann nur bitter lachen über ihren Riester-Bescheid: ab November 2021 bekommt sie einen Cent mehr, wie sie der „tz“ erzählte. So wie ihr, geht es vielen – oder schlechter. Die Riester-Rente entpuppt sich als Vermögensvernichtung pur, denn sie wird nicht mehr über die Jahre. Wer’s nicht glaubt, muss nur in seine Standmitteilung der Versicherung schauen. Also, von wegen Inflationsausgleich.

    Schluss mit Riester

    Die Merkel-Regierung hat in 16 Jahren versäumt, die Altersvorsorge zu reformieren und Ruinen hinterlassen – eine davon ist Riester. Da hilft auch nicht, dass mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz die betriebliche Riester-Rente beitragsfrei in der Krankenversicherung gestellt wurde, anders als die Direktversicherungen, für die weiter volle Beiträge gezahlt werden müssen, von einem Freibetrag einmal abgesehen. Deswegen fordert der DVG bei den Krankenkassenbeiträgen eine Gleichstellung mit Riester. Das Konstrukt Riester ist nicht mehr zu retten. Ein Anbieter nach dem anderen steigt aus – zuletzt Deka, die Fondsgesellschaft der Sparkassen. Die Deutsche-Bank-Tochter DWS und Union Investment, die Fondsgesellschaft der Volks- und Raiffeisenbanken, sind schon längst ausgestiegen.

     

    Riester-Verträge

    Die Zahlen sprechen für sich: Immer weniger Menschen schließen einen Riester-Vertrag ab, immer mehr besparen ihren Riester nicht mehr. Die Merkel-Regierung hat Riester versemmelt und an die Wand gefahren. Riester ist ein Milliardengrab – kostet viel und bringt wenig. Riester war nur ein Geschenk an die Versicherungswirtschaft, aber selbst die zieht sich aus Riester zurück, weil sie nichts mehr damit verdient. Riester ist ein bürokratisches Monster.

    Stoppt Riester

    „Stoppt die Riester-Rente, sonst sehen wir alt aus“, lautet die Forderung von Bürgerbewegung Finanzwende, Bund der Versicherten und Verbraucherzentrale Bundesverband. Die Regierung rechnet Riester schön und geht von falschen Renditen aus. Nur Versicherer verdienen an Riester – zum Nachteil der Rentner. Statt die Ruine endlich sterben zu lassen, wird weiter herumgedoktert.

    Stoppt die Riester-Rente
    Stoppt die Riester-Rente – Aktion der Verbraucher-Allianz

    Riester ist Rentenklau

    Viele Deutsche fühlen sich von den Versicherungsmaklern über den Tisch gezogen. Darunter auch Manfred Siebert, der in zwei Jahren in Rente geht. Von der Bank und dem Staat fühlt er sich um seine Altersvorsorge Rente betrogen. Sein Riester-Banksparplan bringt ihm im Alter weniger als erhofft, wie er in der Wiso-Sendung erzählt.

    Riester ist nicht mehr zu retten. „Wiso“ versieht den Satz noch mit einem Fragezeichen, aber die in der Sendung am 9. August 2021 gezeigten Fälle, sprechen eine klare Sprache. Die Sendung ist seit 6. August in der Mediathek abrufbar.

     

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