Wie versprochen, so gebrochen – Bundeskanzler Olaf Scholz vertrauen immer weniger. Das Vertrauen in ihn erodiert zusehends, so eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa.
Das haben offensichtlich auch noch andere entdeckt, denn das Vertrauen in den Kanzler erodiert zusehends, so eine Forsa-Umfrage. Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland schreibt, sagten 57 Prozent der Befragten, sie hätten in den Bundeskanzler sehr großes oder großes Vertrauen, umgekehrt haben 43 Prozent wenig oder kein Vertrauen in Scholz.
Besonders ausgeprägt ist das Misstrauen in den Kanzler im Osten – dort genießt er nur bei 48 Prozent Vertrauen, die Mehrheit der Befragten misstrauen ihm.
20 Prozent Sozialabgaben sparen und nur 15 Prozent an die Arbeitnehmer weitergeben – so sieht Altersvorsorge à la SPD aus. Nur Arbeitgeber profitieren von der betrieblichen Altersvorsorge.
Das Magazin „Markt und Mittelstand“ hat es in dem Artikel „Unbürokratische Vorsorge stärkt den Mittelstand“ sehr plakativ beschrieben: „Die Arbeitnehmer profitieren (bei der Direktversicherung) von Steuer- und Sozialversicherungsvorteilen durch die nachgelagerte Abführung – der Arbeitgeber muss maximal die ersparten Sozialversicherungsbeiträge dazugeben, höchstens jedoch 15 Prozent des Entgeltumwandlungsbetrags der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters. Bei einer durchschnittlichen Ersparnis des Arbeitgebers von circa 20 Prozent entsteht durch den gesetzlichen Zuschuss keine Mehrbelastung für das Unternehmen.“
Für Arbeitnehmer ist die Direktversicherung ein Verlustgeschäft – aber immer noch glauben Millionen, sie könnten damit der Altersarmut entgegenwirken. Ein Irrglaube, wie die Rechnung zeigt.
Das Konstrukt Direktversicherung in der betriebliche Altersvorsorge funktioniert so, wie es „Markt und Mittelstand“ beschreibt: „Der Arbeitgeber schließt einen Vertrag mit einem Lebensversicherungsanbieter und regelt die Beitragszahlung; Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber, Anspruch auf die spätere Leistung haben die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.“ Alles klar? Ein Direktversicherter ist also auf Gedeih und Verderb an den Arbeitgeber gekettet, denn der ist ja der Versicherungsnehmer. Der Beschäftigte kann den Vertrag nicht mal kündigen, nur stilllegen.
Die Wahlversprechen der SPD sind das Papier nicht wert, auf dem sie stehen, wie sich nun einmal mehr zeigt. Respekt, Herr Scholz, sieht anders aus!
von Karin Tutas
So wird das nichts mit dem vom neuen SPD-Vorsitzenden Lars Klingbeil beschworenen „sozialdemokratischen Jahrzehnt“. Kaum ist die Tinte unter den Ernennungsurkunden des neuen Regierungspersonals trocken, schon zeigt die stärkste Fraktion ihr wahres Gesicht. Im Wir-sind-Kanzler-Rausch sind Wahlversprechen wie die Abschaffung der ungerechten Doppelverbeitragung der betrieblichen Altersversorgung oder die Einführung einer Bürgerversicherung bereits Schnee von gestern. Dass Kanzler Olaf Scholz ein schlechtes Gedächtnis hat, wussten wir spätestens seit Cum-Ex. „Darauf können Sie sich verlassen“, versicherte er bei der Abschlusswahlveranstaltung in Münster. Was das Versprechen, die Doppelverbeitragung abzuschaffen, wert ist, zeigt sich bereits eine Woche nach seinem Amtsantritt: nichts!!
„Unter der Berücksichtigung, dass wir im vorletzten Jahr mit der Freibetragsregelung eine spürbare Entlastung für Betriebsrentnerinnen und Betriebsrenten umgesetzt haben, haben sich die Koalitionsfraktionen dazu entschieden, den vorhandenen finanziellen Spielraum unter anderem für die Stabilisierung des Rentenniveaus bei mindestens 48 Prozent zu verwenden. Von der Stabilisierung des Rentenniveaus wird im Gegensatz zur Abschaffung der sogenannten Doppelverbeitragung und der Rückerstattung der bisher geleisteten Beiträge ein Großteil der Bevölkerung profitieren. Auch diejenigen, die eine Betriebsrente beziehen, werden von der Stabilisierung des Rentenniveaus wiederum Vorteile haben“, schreibt der Bundestagsabgeordnete Dirk Wiese an den Ehrenvorsitzenden der DVG, Gerhard Kieseheuer.
Respekt – ein Fremdwort für die SPD
Also alles wie gehabt. Der Betrug an den Rentnerinnen und Rentnern setzt sich in der ampelregierten Republik nahtlos fort. Statt die Plünderung der Rentenkasse durch versicherungsfremde Leistungen zu stoppen, sollen wieder jene für ein stabiles Rentenniveau bluten, die für ihr Alter zusätzlich vorgesorgt haben und dafür mit doppelten Krankenkassenbeiträgen bestraft wurden.
Rentenreform? Welche Rentenreform!
Dabei hätte es die „Zukunftskoalition“ in der Hand gehabt, die überfällige Rentenreform im Sinne der Beitragszahler und vor allem der jungen Generation auf den Weg zu bringen. Davon kann nun ebenso wenig die Rede sein, wie die in den Wahlprogrammen von SPD und Grünen versprochene solidarische Bürgerversicherung in der Krankenversicherung. Stattdessen wird das Zweiklassensystem in Altersversorgung und Krankenversicherung weiter zementiert.
Zweiklassensystem zementiert
Selbstständige, Beamte und weitere privilegierte Berufsgruppen sind bei der solidarischen Finanzierung der Vorsorgesysteme weiterhin außen vor. Statt die gesetzliche Rentenversicherung finanziell zu stärken, werden Milliarden in für Arbeitnehmer wenig profitablen privaten Altersvorsorgeprodukten versenkt. Und die Aktienrente nach dem viel gepriesenen schwedischen Vorbild wird’s auch nicht richten. Gerne verschweigen nämlich deren Befürworter, dass die Aktienrente , das Lieblingskind der FPD, der kleinste Baustein der Altersversorgung in dem skandinavischen Land ist. Und, in Schweden zahlen alle Erwerbstätigen in die Rentenversicherung ein. Dass 90 Prozent aller schwedischen Arbeitnehmer zusätzlich zur staatlichen Garantierente eine Betriebsrentenzusage haben, deren Beiträge allein die Unternehmen zahlen, darüber gehen die Befürworter des schwedischen Modells geflissentlich hinweg.
Altersvorsorger abgezockt
Hierzulande finanzieren Direktversicherte ihre betriebliche Altersvorsorge oft allein und dürfen zur Belohnung dann noch doppelte Krankenversicherungsbeiträge zahlen.
Ein stabiles Rentenniveau von 48 Prozent versprechen die Koalitionäre nun. Fragt sich nur, wie lange sie sich daran erinnern werden. Dass die Wahlversprechen der SPD das Papier nicht wert sind, auf dem sie stehen, hat sich nun einmal mehr gezeigt. Respekt, Herr Scholz, sieht anders aus!
Liebe SPD, ihr habt Altersvorsorgern etwas in eurem Wahlprogramm versprochen, davon steht im Koalitionsvertrag nichts mehr drin. Versehen oder Absicht? Versprechen halten!
Das steht im Wahlprogramm der SPD: „Wir haben es kleinen und mittleren Unternehmen erleichtert, für ihre Beschäftigten in die betriebliche Altersversorgung einzusteigen. Unser ist Ziel ist, dass deutlich mehr Beschäftigte in einer betrieblichen Altersversorgung abgesichert sind. Dabei sollten tarifvertraglich vereinbarte kollektive Altersversorgungsformen bevorzugt werden. Zudem setzen wir uns für die vollständige Abschaffung der Vollverbeitragung sowie der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung ein. Wir wollen allen gesetzlich verpflichtet Versicherten zusätzlich die Möglichkeit einräumen, sich in angemessenem Umfang ergänzend freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung zu versichern. Eine ergänzende private Altersvorsorge ist kein Ersatz für die gesetzliche Rente. Die bisherigen Ergebnisse der Riester-Rente sind nicht zufriedenstellend. Wir wollen daher bei klassischen privaten Angeboten der Altersvorsorge bürokratische Hemmnisse abbauen und Kosten senken. Um den Bürgerinnen und Bürgern eine attraktive private Altersvorsorge zu ermöglichen, setzen wir uns für ein neues standardisiertes Angebot ein, das kostengünstig ist, digital und grenzüberschreitend und (nach schwedischem Vorbild) auch von einer öffentlichen Institution angeboten wird. Die Förderung neuer Verträge werden wir in Form von Zuschüssen auf untere und mittlere Einkommensgruppen beschränken.“
„Neben der gesetzlichen Rente bleiben die betriebliche wie private Altersvorsorge wichtig für ein gutes Leben im Alter. Die betriebliche Altersversorgung wollen wir stärken, unter anderem durch die Erlaubnis von Anlagemöglichkeiten mit höheren Renditen. Zusätzlich muss das mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz bereits in der vorletzten Legislaturperiode auf den Weg gebrachte Sozialpartnermodell nun umgesetzt werden.“
Kein Wort mehr von „Abschaffung“, von „Vollverbeitragung“ oder „Doppelverbeitragung“, dafür wird der „Nachholfaktor“ reaktiviert. Respekt und Verlässlichkeit sieht anders aus. Wo ist das Versprechen aus dem Wahlprogramm geblieben?
Wie eine aktuelle Umfrage des DVG bei Altersvorsorgern ergab, verlieren viele durch den staatlichen Zugriff in Form überbordender Sozialabgaben teilweise 20.000 Euro und mehr ihrer Altersvorsorge.
Wie die jüngste Umfrage des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten bei 1014 Teilnehmern ergab, verlieren viele mit einer Betriebsrente, einer Direktversicherung oder einer anderen Form der betrieblichen Altersvorsorge bis zu 20.000 Euro und mehr.
Da die Direktzusage die beliebteste Variante der betrieblichen Altersvorsorge ist, verwundert es nicht, dass unter den Befragten mit 51,7 Prozent die meisten eine Direktversicherung haben, gefolgt von 42,9 Prozent mit einer Betriebsrente plus Direktversicherung und 5,4 Prozent nur mit Betriebsrente, sprich Direktzusage.
Abschaffung der Abzocke?
Gefragt wurden Altersvorsorger vom DVG auch, ob sie in punkto Abschaffung der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten und Direktversicherungen „mehr Vertrauen und Hoffnungen in die designierte Regierungskoalition haben“. Das Ergebnis fiel eindeutig aus:
34,4 Prozent antworteten mit „ja“, die Koalitionäre hätten im Wahlkampf zugesagt, die Doppelverbeitragung abzuschaffen;
34,9 Prozent sind „gespannt“, haben „aber nicht so viel Hoffnung“;
27,2 Prozent fänden es schön, wenn sich etwas ändern würde, „glauben aber nicht daran“ und
3,5 Prozent können das nicht einschätzen.
Der DVG hat im Laufe dieses Jahre mit zahlreichen Aktion, darunter die Demo zum 1. Mai in Erfurt, das DVG-Symposium im August im Hambacher Schloss und die Kundgebung vor dem Brandenburger Tor in Berlin am 10. November auf sich und seine Forderungen aufmerksam gemacht. Mit 62,1 Prozent meint die Mehrheit der Befragten, dass diese Aktionen dem DVG „Rückenwind für seine Forderungen“ gegeben hat.
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Vertrauensverlust droht
Obwohl die SPD in ihrem Wahlprogramm explizit für die Abschaffung der Voll- und Doppelverbeitragung betrieblicher Altersvorsorge eintritt, ist davon im Koalitionsvertrag nichts mehr zu lesen. Vom DVG Befragte haben deswegen „das Vertrauen in die Politik verloren“, wie es ein Teilnehmer ausdrückt. Es werde vor der Wahl viel versprochen und nach der Wahl nichts gehalten. „Sollte die neue Regierung keine deutliche Verbesserung des bestehenden Status vornehmen, werden noch mehr Bürger Parteien des äußeren politischen Spektrums wählen“, meint ein anderer. Ein Dritter sieht die betriebliche Altersvorsorge insgesamt in Gefahr, wenn die Doppelverbeitragung nichts abgeschafft wird. „Jüngeren werden daraus ihre Lehren ziehen und sich neuen Angeboten verweigern – und eben nicht vorsorgen“, so dieser Befragte. Ein anderer Befragter antwortet, sein „Vertrauen in die Vertragstreue der Politik ist nachhaltig erschüttert“ – die laufenden Zahlungen erinnern ihn jeden Monat an diesen Vertragsbruch.
Eines dürfte aus den Antworten herauszulesen sein – wenn die Voll- und Doppelverbeitragung von Betriebsrenten und Direktversicherung nicht abgeschafft werden sollte, ist das ein herber Rückschlag für die betriebliche Altersvorsorge in Deutschland und ein Verlust des Vertrauens in die Rente insgesamt.
Was kommt bei der Betriebsrente schon groß heraus? Im besten Fall einige Hundert Euro. Dafür kassieren Staat, Sozialversicherung und Versicherer kräftig ab.
Gerade die vermeintlich sozial eingestellte SPD, aber auch die arbeitgebernahe FDP wollen von den Arbeitnehmern nur das Beste – ihr Geld. Und Gewerkschaften, allen voran die IG Metall, spielt eifrig dabei mit, die Werktätigen abzukassieren. Noch immer wirbt die IG Metall in den Betrieben eifrig für die Metallrente, wohl wissend, dass in der Auszahlphase annähernd 20 Prozent an die Krankenkassen gehen. Eine durchschnittliche Metallrente beträgt gerade einmal 105,55 Euro (siehe Bild) – damit kommt niemand weit, vor allem nicht angesichts einer Inflationsrate von sechs Prozent, wie die Bundesbank für November befürchtet.
Was eine Metallrente bringt Bild: Metallrente
Die Arbeitgeber wiederum verabschieden sich peu à peu aus der als Werksrente bekannten Form der betrieblichen Altersvorsorge, die offiziell unter dem Begriff Direktzusage firmiert. Die ist mittlerweile zum Auslaufmodell geworden. Stattdessen drängen Arbeitgeber zur Entgeltumwandlung, die meist über eine Direktversicherung abgewickelt wird.
Betriebsrente sinkt
Dumm nur, dass diese im Versicherungsmantel daher kommende Altersvorsorge wegen hoher Kosten am Ende kaum noch etwas abwirft, wie das Beispiel Metallrente zeigt. Wer Glück hat, bekommt nach 42 Jahren Dienstzeit vielleicht annähernd fünf Prozent seines letzten Gehalts, wie sich aus dem Index zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) des Beratungsunternehmens Willis Towers Watson entnehmen lässt. Das allerdings nur mit viel Glück – in der Regel dürfte es deutlich weniger sein.
Auslaufmodell Betriebsrente
Willis Towers Watson hat von 200 Unternehmen eine Antwort zum Thema betriebliche Altersvorsorge bekommen, vier Fünftel haben mittlerweile keine reine Werksrente mehr, sondern Mischformen, sprich sie zahlen etwas zu einer Direktversicherung oder einem Pensionsfonds dazu.
Wegen der Niedrigzinsphase fahren immer mehr Arbeitgeber ihre Betriebsrenten zurück. Feste Zusagen gehören mittlerweile zur absoluten Ausnahme. 93 Prozent der befragten Unternehmen verfügen der FAZ zufolge über eine beitragsabhängige Versorgung. Das bedeute, der Arbeitgeber sagt seinen Mitarbeitern zu, eine Prämie in Abhängigkeit des Gehalts abzuführen.
Betriebsrentenstärkungsgesetz = Murks
Das von der damaligen Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) durchgeboxte Betriebsrentenstärkungsgesetz ist Murks, wie sich jetzt herausstellt, denn es hat nur betriebliche Riester-Renten in der Auszahlungsphase beitragsfrei gestellt, nicht aber Direktversicherungen. Dazu müssen Arbeitgeber bei neuen Verträgen 15 Prozent auf die Sparbeträge der Arbeitnehmer zuschießen – auch das Murks, denn die Arbeitgeber sparen sich rund 20 Prozent Sozialabgaben. Die „15 Prozent reichen aus Sicht von Rentenexperten nicht, um die Nachteile des Direktversicherungsmodells aufzuwiegen“, so die „Welt“. Der Arbeitgeberanteil sollte „mindestens 30 Prozent, besser 40 Prozent am Bruttobeitrag betragen, bevor sich Arbeitnehmer überhaupt mit dem vom Arbeitgeber angebotenen Vertrag beschäftigen“, rät die „Welt“.
Die Farbe Pink dominierte zwei Stunden lang auf dem Pariser Platz vor dem Brandenburger Tor. Der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) hatte über hundert Mitglieder zusammen getrommelt, um die Ampelkoalitionäre an ihre Wahlkampf-Versprechen zu erinnern.
von Reiner Wellmann
„SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz hat uns vor der Wahl in Münster versprochen: ,Die Doppelverbeitragung wird abgeschafft‘. Ein sofortiger Beitragstopp muss jetzt in den Koalitionsvertrag“, forderte Reiner Korth, stellvertretender DVG-Bundesvorsitzender, vor dem Brandenburger Tor.
Schluss mit der Doppelverbeitragung – das Transparent zur Demo in Berlin
Der DVG erregte viel Aufmerksamkeit mit Transparenten, auf denen die künftigen Koalitionsführer Annalena Baerbock, Olaf Scholz, Christian Lindner und Robert Habeck im Rentneralter mit Bärten und Falten dargestellt wurden. „Mit Rente seht ihr ganz schön alt aus“ – stand auf den Transparenten. Ein mehr als dezenter Hinweis darauf, dass die im Alter gut versorgten Politikerinnen und Politiker sich einmal in die Lage des deutsches Durchschnittsrentners versetzen sollten.
Pink zieht bei Schülerinnen
Immer wieder hielten Passanten an diesem wunderschönen Herbsttag an und ließen sich von DVG-Mitgliedern erläutern, welchen Hintergrund ihre Aktion hat. Zwei junge Schülerinnen, die mit einer Schulgruppe in Berlin besuchten, waren von den pinken DVG-Shirts so begeistert, dass sie sich gleich mit etlichen Stücken für ihre Gruppe versorgten und sie direkt überstreiften. Die DVGler gaben die pinken Westen gerne heraus, denn als nächstes stand für besagte Schüler ein Gespräch mit der SPD-Bundesvorsitzenden Saskia Eskens an. Fein, dass die jungen Leute das Thema direkt in die SPD-Parteizentrale getragen haben.
Wie uns Lobbyisten enteignen
Einen beeindruckenden Auftritt hatte der Gründer des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten und heutige Ehrenvorsitzende Gerhard Kieseheuer. „Wir demonstrieren heute nicht nur gegen Altersarmut, Not und Verzweiflung. Wir weisen die Koalitionäre deutlich auf ihr Versprechen hin, diesen Betrug an uns Rentnern zu beenden und die Doppelverbeitragung abzuschaffen“, sagte Kieseheuer. Besonders erinnerte er den designierten Kanzler Olaf Scholz an sein in Münster gemachtes Versprechen: „Darauf können Sie sich verlassen“.
Kieseheuer sprach Klartext, als er einen sehr persönlich gehaltenen Rückblick auf die vergangenen eineinhalb Jahrzehnte hielt. „Altersarmut, Not und Verzweiflung wurden absichtlich hervorgerufen durch Lobbyisten, als Seilschaften von Krankenkassen, Politikern und dem 12. Senat des Bundessozialgerichts. Der mit einer Gesetzesänderung des Paragrafen 229 im Sozialgesetzbuch V ermöglichte Betrug werde von fast allen Bundestagsabgeordneten akzeptiert, für richtig befunden und immer wieder bestätigt. „Die Krankenkassen betrügen, das Bundessozialgericht urteilt dass es rechtens ist, und die Volksvertreter kümmern sich nicht ums Volk, sondern begrüßen die Einnahmen der Krankenkassen“, lautete Kieseheuers bitteres Fazit.
Altersvorsorge – ein Minusgeschäft
Die bisherige Rechtsprechung dazu bezeichnete der DVG-Ehrenvorsitzende als „perfektes Verbrechen“. Es könne nicht sein, dass die Politik die Renten immer mehr zurückfahre, auf die notwendige zusätzliche Altersvorsorge hinweise und diese zusätzliche Vorsorge derartig schlecht ausrichte, „dass sie zu einem Minusgeschäft für den Arbeitnehmer wird, dass man mehr einzahlt als man ausgezahlt bekommt“.
Den Politikern, die diese Unrecht hinnähmen, fehle nicht nur der Respekt vor der Lebensleistung eines jeden Arbeitnehmers, es fehle ihnen auch die soziale Verantwortung. Gerade die CDU habe das jetzt schmerzhaft zu spüren bekommen: „Die CDU ist weg“, so Kieseheuer wörtlich und unter dem lauten Beifall der Demonstranten.
Licht am Ende des Tunnels?
Gibt es nach den Versprechen von SPD und FDP in den Wahlprogrammen nun Licht am Ende des Tunnels? Ja, wenn man den Worten des stellvertretenden sächsischen FDP-Vorsitzenden Philipp Hartewig glauben darf. „An unserer Position hat sich nichts geändert“, sagte Hartewig in einer Ansprache. „Die Frage der Gerechtigkeit und des Vertrauens in staatliches Handeln ist gerade auch für die kommenden Generationen eine ganz wichtige Frage ist“, sagte der 27-Jährige. „Ich werde das Thema weiter tragen und ich hoffe, dass es dann in den nächsten Tagen etwas zu berichten gibt“, sagte er unter Hinweis auf die jetzt in die finale Phase gehenden Koalitionsverhandlungen.
Von der SPD-Bundestagsfraktion stellte sich Anke Hennig, Abgeordnete aus dem Osnabrücker Land, den DVGler. „Das Vertrauen ist weg, gerade bei den jungen Leuten“, erläuterte Reiner Korth der Abgeordneten. Und er bat sie darum, ihren Einfluss geltend zu machen, dass Olaf Scholz sein in Münster gemachtes Versprechen nun auch umsetze: „Sie haben im Wahlkampf mit Respekt geworben, wir haben Ihnen vertraut. Bitte zollen Sie unserem Anliegen jetzt auch Respekt und schaffen Sie die Doppelverbeitragung ab!“ Hennig machte den Anwesenden Mut. Olaf Scholz werde sich sicher an seine in Münster gemachten Zusagen erinnern, sagte sie unter dem Beifall ihrer Gesprächspartner. Noch mehr Grund für die Direktversicherungsgeschädigten, das Geschehen in Berlin in den nächsten Tagen und Wochen ganz genau zu verfolgen!
Renten ist dringendes Themen – was ist von der Ampel zu erwarten? Die DVG-Umfrage läuft noch bis 30. November. Jetzt noch ganz schnell mitmachen.
Der Koalitionsvertrag ist fertig. Wir wissen jetzt was drin steht. Der Zeitplan, eine neue Regierung zu bilden, dürfte wohl eingehalten werden – und Olaf Scholz ist dann am oder um den Nikolaustag neuer Bundeskanzler.
Was erwartet ihr von Rot-Grün-Gelb?
Was heißt das im Allgemeinen für alle mit einer betrieblichen Altersvorsorge und im Speziellen für alle mit einer Direktversicherung? Genau das will der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) wissen und hat eine aktuelle Umfrage gestartet.
Wenn der Staat klamm ist, macht er Schulden oder enteignet seine Bürger entschädigungslos. Gerade bei der Altersvorsorge ist Misstrauen angebracht. Direktversicherte können ein Lied davon singen.
Alle, die eine Direktversicherung haben, wissen wie wenig vertrauenswürdig der Staat ist. Die damalige rot-grüne Regierung unter dem SPD-Kanzler Gerhard Schröder – mit aktiver Beihilfe von CDU/CSU – hat 2003 rückwirkend per Gesetz eingeführt, dass Millionen von Altersvorsorgern um annähernd 20 Prozent enteignete und immer noch enteignet. Alle Klagen liefen bis heute ausnahmslos ins Leere. Direktversicherte laufen vergeblich gegen den ihrer Meinung nach Bruch des Rückwirkungsverbots Sturm. Erst im Juli 2020 scheiterte der Rentner Herbert Heins in Kassel vor dem Bundessozialgericht (BSG) mit seiner Klage gegen den Vollbeitrag auf seine Direktversicherung. Das heißt, er muss auch weiterhin den doppelten Beitrag an die Kranken- und Pflegekasse zahlen, obwohl es bei Vertragsabschluss seiner Direktversicherung keine Beitragspflicht gab.
Misstrauen ist angebracht
Mit “pacta sunt servanda”, sprich Verträge sind einzuhalten, ist das so eine Sache. Die Techniker Krankenkasse (TK) – und gegen sie richtete sich Heins‘ Widerspruch – schreibt ihren Mitgliedern immer wieder, die gegen die Verbeitragung ihrer Direktversicherung widersprechen, „dass Regelungen mit Rückwirkung grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig sind und dem rechtsstaatlichen Vertrauensschutzprinzip entsprechen, wenn das schutzwürdige Bestandsinteresse des Einzelnen die gesetzlich verfolgten Gemeinwohlinteressen bei der gebotenen Interessenabwägung nicht überwiegt“. Das heißt im Umkehrschluss: Der Staat, in dem Fall der Gesetzgeber, darf per Sozialgesetz alles, auch rückwirkend enteignen – und er wird von den Gerichten darin bestätigt. Also, von wegen “pacta sunt servanda”. Da können die Geschädigten noch so viel klagen, es wird immer wieder darauf hinauslaufen, dass sie mit diesem Satz vor Gericht abgeschmettert werden.
Das Thema “Vertrauensschutz” ist selbst für Juristen ein kniffliges Problem, denn sie unterscheiden zwischen “echter” und “unechter” Rückwirkung. Davon leiten sie ab, ob es zulässig ist Verträge auch rückwirkend zu brechen. Patrick Birtel, Jahrgang 1985, Dozent an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz, ist dieser Frage nachgegangen und kommt zu – für den Bürger – erschreckenden Erkenntnissen, die für Juristen examensrelevant sind: Zunächst werde das Vertrauen des Bürgers auf die Rechtslage oder auf Gesetze geschützt. Darauf sollte er sich jedoch nicht allzu sehr verlassen, das heißt, er muss dem Staat gründlich misstrauen.
Wieso Vertrauensschutz?
Der Vertrauensschutz wird aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 GG) hergeleitet. Da steht etwas von “demokratisch” und “sozial” drin. Was heißt das? “Sozial” bedeutet, “dass es dem Wohl der Allgemeinheit und insbesondere ärmeren oder schwächeren Menschen dient” liefern die Suchmaschinen als Antwort. Und was hat das mit dem rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot – pacta sunt servanda – zu tun? Zu prüfen sei, so erklärt Birtel, ob Gesetze ihre Wirkung auch für den Zeitraum vor ihrem Inkrafttreten entfalten können.
Um es dem normalen Bürger nicht zu leicht zu machen, unterscheiden die Juristen zwischen “echter” und “unechter” Rückwirkung.
Echte Rückwirkung
“Eine echte Rückwirkung liegt vor, wenn der Gesetzgeber rückwirkend in einen bereits abgeschlossenen Sachverhalt eingreift, die Rechtsfolgen des Gesetzes also für einen vor der Verkündung beendeten Tatbestand gelten sollen”, so Birtels Erklärung. Die echte Rückwirkung sei “grundsätzlich ausgeschlossen und nur in streng umrissenen Ausnahmefällen zulässig”.
Unechte Rückwirkung
“Von unechter Rückwirkung spricht man, wenn eine Norm auf gegenwärtige noch nicht abgeschlossene Sachverhalte rückwirkend (der Tatbestand hat also schon begonnen) eingreift und damit die Rechtsposition nachträglich entwertet wird”, erklärt Birtel. Diese Art der Gesetzgebung sei grundsätzlich zulässig und nur in Ausnahmefällen unzulässig, weil es keinen generellen Vertrauensschutz auf den Fortbestand von Gesetzen gebe und der Staat durch Änderungen die Möglichkeit haben müsse auf das aktuelle Geschehen und weitere Bedürfnisse zu reagieren. Unzulässigkeit könne jedoch vorliegen wenn:
1. das Gesetz einen Eingriff vornimmt, mit dem der Betroffene nicht rechnen musste und demzufolge auch in seinem Verhalten nicht einplanen musste. Ein Beschluss im Bundestag oder eine öffentliche Diskussion über Reformen werden als ausreichend erachtet, um das Vertrauen des Bürgers zu zerstören. In diesem Fall musste der Betroffene mit der Änderung rechen.
sowie kumulativ
2. das Vertrauen des Bürgers schutzwürdiger ist als das mit dem Gesetz verfolgte Anliegen. Das lässt sich am besten mit einer Verhältnismäßigkeitsprüfung im engeren Sinne (Angemessenheit) überprüfen. Auf der einen Seite steht demnach der Vorteil, den sich der Staat durch das Gesetz verschafft und auf der anderen Seite die Entwertung der Rechtsposition.
Zum Teil könne es wegen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit notwendig sein, dass der Gesetzgeber eine Übergangsregelung schafft. “Kann” heißt nicht “muss”, wie die Direktversicherungsgeschädigten nur zu gut wissen.
Wer die Erklärung der “unechten Rückwirkung” verinnerlicht, begreift, dass das Sozialrecht fast alles darf, wenn es um das Gemeinwohlinteresse geht. Darauf werden sich die Richter immer wieder zurückziehen und entsprechende Klagen abweisen.
Vorsicht vor Vertragsabschluss!
Was lernen wir daraus: Vorsicht vor Vertragsabschluss! Was ein Altersvorsorger heute an Sozialversicherung und Steuern spart, muss er dann in der Renten berappen. Der Staat schenkt ihm nichts. Wer eine Direktversicherung abschließt, spart zwar heute, muss aber im Alter als gesetzlich Krankenversicherter, wenn er auf das Geld angewiesen ist, den volle Krankenkassenbeitrag plus Zusatz- und Pflegebeitrag zahlen. Das sind immerhin zurzeit noch annähernd 20 Prozent, könnten aber in zehn, 20 oder gar 30 Jahren locker 25 Prozent und mehr sein. Der vom DVG erkämpfte Betriebsrentenfreibetrag von zurzeit 164,50 Euro ist nur eine kleine Erleichterung und gilt auch nicht für den Pflegebeitrag, der sich mit großer Wahrscheinlichkeit von heute 3,05 Prozent (3,3 für Kinderlose) in den kommenden Jahren verdoppeln wird. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag hat sich ja schon auf 1,3 Prozent erhöht.
Zuschauer in der Verhandlungspause beim BSG Bild: Reiner Korth
Herbert Heins im Sitzungssaal des BSG Bild: Reiner Wellmann
Das „Hamburger Abendblatt“ schreibt ganz richtig: „Das Urteil hat weitreichende Folgen“. Durch das Billigen dieser Praxis hat das oberste Sozialgericht der Abzocke durch Staat und Krankenkassen endgültig grünes Licht gegeben. Niemand darf mehr darauf vertrauen, dass sein Angespartes vor dem Staat sicher ist, weil der auch rückwirkend in Verträge eingreift und den Bestandsschutz aushebelt. Damit entfällt auch das letzte Argument für eine Direktversicherung. Das muss allen Jungen eine Lehre sein, die immer noch auf Direktversicherungen setzen. Staatliche Förderung betrieblicher Altersvorsorge hat damit ihren Sinn verloren, wenn daraus ein Minus-Geschäft wird. Es ist nur zu hoffen, dass das möglichst viele Junge begreifen und ihre betriebliche Altersvorsorge stilllegen und besser selbst privat vorsorgen.
“Was ergibt das für einen Sinn, wenn der Gesetzgeber in der Einzahlungsphase das Sparen fördert durch reduzierte Abgabensätze (Pauschalbesteuerung), um hinterher dem Sparer mehr abzunehmen als er als Förderleistung erhalten hat; das kann der Gesetzgeber nicht gewollt haben”, so Heins’ Anwalt Prof. Plagemann bei seinem Auftritt vor dem BSG am Mittwoch.
Die Zuschüsse des Bundes zur Rente sind keine Subventionen, sondern nur Ausgleich für seinen Griff in die Rentenkasse. So wird Vertrauen zerstört, statt Vertrauen zu schaffen.
Von Karin Tutas
War da was? Vor der Wahl versprachen (fast) alle Parteien eine Rentenreform – im Sondierungspapier zur Bildung einer Ampel-Koalition ist davon nicht mehr viel übriggeblieben. Keine Silbe mehr von einer grundlegenden Reform der Rentenversicherung, in die laut Sozialdemokraten alle Berufsgruppen und laut Grünen immerhin Selbstständige und Abgeordnete einzahlen sollen. Stattdessen laue Absichtserklärungen, die Rente weder zu kürzen noch das Eintrittsalter erhöhen zu wollen.
Seit 1957 hat der Staat der Rentenkasse immer mehr versicherungsfremde Leistungen abverlangt, ohne sich um einen entsprechenden Ausgleich bei der Rentenkasse zu kümmern. Die Bundeszuschüsse an die Rentenkasse reichten und reichen bei weitem nicht aus, um diese versicherungsfremden Leistungen zu finanzieren. Laut der ADG (Aktion Demokratische Gemeinschaft) ist der Fehlbetrag in der Rentenversicherung mittlerweile auf rund 900 Milliarden Euro angewachsen. Genug, um eine auskömmliche Rente für heutige und künftige Generationen zu sichern. Würden versicherungsfremde Leistungen als gesamtgesellschaftliche Ausgaben vom Bund finanziert, könnten sogar laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Jahr 2018, die Beitragssätze für die Rentenversicherung um 2,2 bis 4,2 Beitragspunkte gesenkt werden.
Davon wollen die Professoren nichts wissen und verweisen stattdessen auf ein Gutachten des wissenschaftlichen Beirats beim Bundeswirtschaftsministerium zum Reformbedarf in der Rentenversicherung. Aus dem Beitrag in der SZ geht allerdings nicht hervor, dass sie diese Expertise als Mitglieder eben dieses Gremiums (Klaus M. Schmidt als Vorsitzender) mit verfasst haben.
Was ist mit den Beamten?
Renteneinstiegsalter und Beiträge rauf, Rentenniveau runter – so einfach ist das. Keine Silbe von stattlichen, durch Steuergelder – auch die der gesetzlich Versicherten – finanzierten Beamtenpensionen, die im Gegensatz zu den Renten auch im Corona-Jahr 2020 erhöht wurden. Interessant ist die Definition der Autoren für „hohe Rentenbezieher“. In ihren Augen sind das jene, „die oft durch Betriebsrenten, Wohneigentum oder private Altersvorsorge zusätzlich abgesichert sind“. Diese wollen sie stärker belasten als Bezieher niedriger Renten. Also noch eine Schippe drauf und all jene noch mehr bestrafen, die zusätzlich zu ihren Pflichtbeiträgen fürs Alter vorgesorgt haben. Als ob es nicht ausreichte, dass Bezieher von Direktversicherungen oder Betriebsrenten bereits seit 2004 fast 20 Prozent ihrer Bezüge an Krankenkasse und Pflegeversicherung abdrücken müssen. Wenn die künftige Regierung dem Rat dieses wissenschaftlichen Beirats folgt, dann ist sie schlecht beraten.
Professor Joachim Ragnitz fordert in “Bild”:
Denkbar wäre, dass die Renten künftig nicht mehr so stark steigen wie bisher – und dass die Rentenanpassung nicht mehr an die Lohn-Entwicklung gekoppelt ist.
Klar, kann er leicht fordern, er bekommt ja Pension statt Rente – und die liegt bei 70 Prozent des letzten Gehalts. Bei 70 Prozent Rentenniveau müsste sich auch kein Rentner um sein Auskommen im Alter sorgen.
Schluss mit der Doppelverbeitragung – schafft wieder Vertrauen in die Rente!
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