Tag: Vertrauen

  • SPD muss sich an Versprechen messen lassen

    SPD muss sich an Versprechen messen lassen

    Liebe SPD, ihr habt Altersvorsorgern etwas in eurem Wahlprogramm versprochen, davon steht im Koalitionsvertrag nichts mehr drin. Versehen oder Absicht? Versprechen halten!

    Das steht im Wahlprogramm der SPD: „Wir haben es kleinen und mittleren Unternehmen erleichtert, für ihre Beschäftigten in die betriebliche Altersversorgung einzusteigen. Unser ist Ziel ist, dass deutlich mehr Beschäftigte in einer betrieblichen Altersversorgung abgesichert sind. Dabei sollten tarifvertraglich vereinbarte kollektive Altersversorgungsformen bevorzugt werden. Zudem setzen wir uns für die vollständige Abschaffung der Vollverbeitragung sowie  der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung ein.  Wir wollen allen gesetzlich verpflichtet Versicherten zusätzlich die Möglichkeit einräumen, sich in angemessenem Umfang ergänzend freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung zu versichern. Eine ergänzende private Altersvorsorge ist kein Ersatz für die gesetzliche Rente. Die bisherigen Ergebnisse der Riester-Rente sind nicht zufriedenstellend. Wir wollen daher bei klassischen privaten Angeboten der Altersvorsorge bürokratische Hemmnisse abbauen und Kosten senken. Um den Bürgerinnen und Bürgern eine attraktive private Altersvorsorge zu ermöglichen, setzen wir uns für ein neues standardisiertes Angebot ein, das kostengünstig ist, digital und grenzüberschreitend und (nach schwedischem Vorbild) auch von einer öffentlichen Institution angeboten wird. Die Förderung neuer Verträge werden wir in Form von Zuschüssen auf untere und mittlere Einkommensgruppen beschränken.“

    Versprechen gebrochen?

    Und das steht im Koalitionsvertrag:

    „Neben der gesetzlichen Rente bleiben die betriebliche wie private Altersvorsorge wichtig für ein gutes Leben im Alter. Die betriebliche Altersversorgung wollen wir stärken, unter anderem durch die Erlaubnis von Anlagemöglichkeiten mit höheren Renditen. Zusätzlich muss das mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz bereits in der vorletzten Legislaturperiode auf den Weg gebrachte Sozialpartnermodell nun umgesetzt werden.“

    Kein Wort mehr von „Abschaffung“, von „Vollverbeitragung“ oder „Doppelverbeitragung“, dafür wird der „Nachholfaktor“ reaktiviert. Respekt und Verlässlichkeit sieht anders aus. Wo ist das Versprechen aus dem Wahlprogramm geblieben?

    Hier der Link zum außerordentlichen Parteitag.

    DVG-Demo in Berlin

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  • Das Märchen von der steuerfinanzierten Rente

    Das Märchen von der steuerfinanzierten Rente

    Sogenannte Experten wollen das Volk für dumm verkaufen und malen das Schreckgespenst von der Pleite der Rentenkasse an die Wand. Sie erzählen uns immer wieder das  Märchen von der steuerfinanzierten Rente.

    Immer wieder wird das Märchen von der steuerfinanzierten Rente erzählt. Wie wir aber alle wissen, sind Märchen erfunden. So ging schon los vor der politischen Sommerpause – bei Lanz, im Presseclub, diversen Politmagazinen, in Tageszeitungen geben sich die sogenannten Renten-„Experten“ wie Bernd Raffelhüschen und Axel Börsch-Supan die Klinke in die Hand und malen Schreckensszenarien von der maroden Rentenkasse an die Wand. Vor allem tut sich dabei die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft hervor. 30 Wirtschaftsexperten haben die Ampel-Koalitionäre dazu gedrängt, den Nachholfaktor wieder einzuführen. Unter ihnen die Crème de la Crème der deutschen Ökonomen: unter anderem der Wirtschaftsweise Volker Wieland, IW-Chef Michael Hüther, IfW-Konjunkturchef Stefan Kooths und Max-Planck-Forscher Axel Börsch-Supan.

    Das Märchen als Mantra

    Sie schwafeln von Generationengerechtigkeit und fordern drastische Maßnahmen: Länger arbeiten und weniger Rente und so gut wie kein Journalist hakt mal kritisch nach. Stattdessen wird die Mär von der steuerfinanzierten Rente gleich einem Mantra nachgeplappert, obwohl die Fakten auf dem Tisch liegen und ohne großen Aufwand zu recherchieren sind.

    2019 wurden 109 Milliarden Euro für sogenannte versicherungsfremde Leistungen aus der Rentenkasse entwendet. Der Gesetzgeber beschließt diese Leistungen, die der Sozialversicherungsträger zu zahlen hat, für die aber niemand Beiträge entrichtet, zum Beispiel  für die Mütterrente (14 Mrd.), Rente mit 63 (12 Mrd.), West-Ost-Transfer (30 Mrd.), Fremdrentengesetz (6 Mrd.) usw. Der Bundeszuschuss betrug 2019 aber nur 72 Milliarden, das entspricht einer Deckungslücke von 37 Mrd. Euro. Seit 1957 summiert sich die Differenz zwischen den Ausgaben für versicherungsfremde Leistungen und dem Bundeszuschuss auf 870 Milliarden. Das ist mehr als genug, um heutigen und künftigen Rentnern eine anständige Altersversorgung zu ermöglichen.

    Nicht viel besser sieht es in der Krankenversicherung aus. Auch hier müssen gesetzlich Versicherte versicherungsfremde Leistungen schultern, für die der Bund nur unzureichend Geld zur Verfügung stellt. Ausbaden dürfen es die Versicherten. Und jene, die über Direktversicherungen für ihr Alter vorgesorgt haben und durch doppelte Krankenkassenbeiträge ihrer Ersparnisse beraubt werden. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands der GKV, monierte in einem Interview erst jüngst wieder die Unterdeckung von rund 10 Mrd. für die Krankenversicherung von Hartz-IV-Empfängern und forderte – wie es eigentlich im Koalitionsvertrag steht  –  dass diese Kosten vom Bund zu tragen seien. Also von allen Steuerzahlern und nicht ausschließlich von den gesetzlich Versicherten.

    Denn was in dieser ganzen unsäglichen Debatte um steuerfinanzierte Renten oder Bundeszuschüsse an die Sozialkassen immer gerne unterschlagen wird:

    Alle sollen zahlen 

    Als Erwerbstätige entrichten sie brav ihre Beiträge an die Rentenversicherung, schultern damit die durch den Bund unzureichend finanzierten gesamtgesellschaftlichen Aufgaben, müssen hilflos zusehen, wie ihre Renten dahinschmelzen und sich schließlich von gut versorgten Professoren und Politikern vorhalten lassen, sie müssten länger arbeiten oder Kürzungen ihrer Altersbezüge hinnehmen.

    Blödsinn! Würden versicherungsfremde Leistungen als gesamtgesellschaftliche Ausgaben vom Bund finanziert, könnten laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Jahr 2018 im Bereich der Rentenversicherung die Beitragssätze um 4,2 bis 2,2 Beitragspunkte, in der gesetzlichen Krankenversicherung um 2,2 Beitragspunkte und bei der Bundesagentur für Arbeit um 0,3 Beitragspunkte, also um insgesamt 6,7 bis 4,7 Beitragspunkte gesenkt werden. Das würde eine erhebliche Entlastung der Erwerbstätigen und auch der Arbeitgeber bedeuten.

    Weg mit Zweiklassensystem

    Wie selbstverständlich mussten die Rentner in diesem Jahr die bittere Corona-Pille schlucken und eine Nullrunde hinnehmen. Unseren Staatsdienern dagegen wird ein Aufschlag von 1,4 Prozent gegönnt. Übrigens finanziert durch Steuergelder – auch die der gesetzlich Versicherten – ohne dass die im Alter bestens versorgten Pensionäre nur einen Cent zu ihrer Altersversorgung beigetragen hätten.

    Generationengerechtigkeit

    Höchste Zeit also, die Lufthoheit in puncto Rente nicht Lobbyisten wie Raffelhüschen, Rürup oder Börsch-Supan zu überlassen. Dagegen halten in allen Kanälen ist das Gebot der Stunde. Am 26. September war Bundestagswahl. Ein „Weiter so“ bei Rente und Krankenversicherung darf es nicht geben. Aber anders als sich das die Herren „Experten“ vorstellen. Es ist höchste Zeit für ein Ende des Zweiklassensystems  – das wäre dann mal echte Generationengerechtigkeit.

    Bild: iStock whitemay

  • Niemand weint Merkel eine Träne nach

    Niemand weint Merkel eine Träne nach

    Doppelverbeitragungsopfer werden für Merkel keine rote Rosen regnen lassen, denn die scheidende Bundeskanzlerin ließ Altersvorsorger im Regen stehen.

    Von Michael Rahnefeld

    Am 2. Dezember 2021 verabschiedet die Bundeswehr Bundeskanzlerin Angela Merkel. Die hat sich für den Großen Zapfenstreich das Stück „Für mich soll’s rote Rosen regnen“ von Hildegard Knef ausdrücklich gewünscht. Ebenso wie einen zweiten Titel aus DDR-Zeiten, der von der etwas schrägen Nina Hagen stammt. „Du hast den Farbfilm vergessen, mein Michael“, trällerte die „Godmother of Punk“ Mitte der 70er-Jahre und erreichte damit wohl auch die Seele der scheidenden Kanzlerin.

    Keine Rote Rosen für Merkel

    Doppelverbeitragungsopfer, die im Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) zusammengeschlossen sind, werden für Merkel allerdings keine roten Rosen regnen lassen, auch wenn der frühere Stern-Journalist Hans-Ulrich Jörges am Donnerstag, 2. Dezember, in einem SWR1-Interview bemerkte, dass es Merkel in ihrer Amtszeit schon hin und wieder getroffen habe, wenn ihre Leistungen nicht gebührend gewürdigt wurden. Die DVGler setzen da eher auf den Nina Hagen-Hit, allerdings etwas umgetextet auf: „Du hast die DVGler vergessen, Angela.“ Denn es war nicht zuletzt die Bundeskanzlerin, deren Veto ein Ende des unsäglichen Betrugs an den Menschen, die fürs Alter vorgesorgt haben, verhinderte.

    Basta-Politik der Kanzlerin

    Zur Erinnerung: Gegen den Willen der CDU-Führung beschlossen die Delegierten auf dem CDU-Parteitag in Hamburg im Dezember 2018 mit großer Mehrheit, dass die sogenannte Doppelverbeitragung von Betriebsrenten und Direktversicherungen zur Altersvorsorge abgeschafft werden solle. Es existierte sogar eine Referentenentwurf des Gesundheitsministers Jens Spahn. Die Doppelverbeitragungsopfer sahen das damals schon als großen Erfolg für ihre Sache. Allein die Kanzlerin blockierte und ließ die Rentner damit bis heute im Regen stehen.

    merkel
    Merkel bügelt alle ab, auch ihren Gesundheitsminister Jens Spahn

    Steht Scholz zu seinem Wort?

    Jetzt wird Olaf Scholz bald die Regentschaft als Kanzler übernehmen, und da wird sich zeigen, wie er zu seinem Wort steht. Ausreden dahingehend, dass eine Mehrheit in der Koalition nicht für eine Änderung beziehungsweise Abschaffung dieses Sozialbetrugs zu finden sei, kann es jetzt nicht mehr geben. Denn auch die Liberalen, die sich zunächst hinter die Doppelverbeitragungsopfer und Direktversicherungsgeschädigten gestellt hatten, später dann allerdings umgeschwenkt waren, um jetzt wieder hinter den DVG-Forderungen zu stehen, haben eine Änderung versprochen. Das wurde beispielsweise im August beim DVG-Symposium im Hambacher Schloss und bei der DVG-Demo im November vor dem Brandenburger Tor in Berlin deutlich.

    Ist die FDP umgekippt?

    DVG-Mitglied Silver Vogel erinnert an diese Entwicklung und hat deshalb jetzt dem FDP-Parteichef und designierten Finanzminister einen Brief geschrieben. Auch mit Bezug auf die Koalitionsverhandlungen der vergangenen Wochen.

    Zitat:

    „Sehr geehrter Herr Lindner,

    im Koalitionsvertrag sind bezüglich der Abschaffung der Doppelverbeitragung alle guten Vorsätze verloren gegangen. Mir ist aus dem Jahre 2003 bekannt, dass die FDP bei der Abstimmung im Bundestag vorbildlich gegen das GMG (Gesundheitsmodernisierungsgesetz) gestimmt hat. Die damals noch vorhandene Überzeugung der FDP fand in der Regierungsbeteiligung von 2005 bis 2013 ein jähes Ende und wendete sich ins Gegenteil. Die Fortführung dieses perfiden Gesetzes war nun auch im Sinne der FDP. Die Milliardenbeträge wurden ja nicht vom eigenen Klientel eingezogen. Dann verschwand die FDP bis auf weiteres im hohen Hause.

    Nun kamen Sie, Herr Lindner. Mit klaren liberalen Vorstellungen machten Sie die Partei wieder attraktiv. Wählerwirksam wurde im Wahlprogramm 2021 die Abschaffung der Doppelverbeitragung als Ziel angekündigt. Im jetzigen Koalitionsvertrag der Ampel aber wurde es nicht einmal erwähnt.

    Sind das die ersten Anzeichen einer neuen Schwächephase der FDP, nur um mitregieren zu dürfen? Haben Sie den über sechs Millionen Betroffenen mit Ihrem liberalen Gedankengut von einer eigenverantwortlichen Lebensweise und privaten Altersvorsorge nur etwas vorgespielt? Finden Sie es gut, Herr Lindner, dass Familienväter und Mütter, die ihre Altersvorsorge jahrzehntelang vom Lebensstandard abgetrotzt haben, im Nachhinein durch doppelte Beiträge bestraft werden? Ist es für Sie in Ordnung, dass abgeschlossene Verträge vom Staat per Gesetz umgewidmet und rückwirkend im Ergebnis bis zur Unkenntlichkeit verschlechtert werden?

    Der ab 2020 geltende Freibetrag ist eine lächerliche Lieferung. Darin zeigt sich eine breite politische Respektlosigkeit gegenüber den Betroffenen. Ein Parteivorsitzender Ihres Formats muss sich seines Handelns bewusst sein und die soziale Sprengkraft in dieser Sache erkennen.

    Mit freundlichem Gruß aus dem Stammland der FDP

    Silver Ottmar Vogel“

    Zitat Ende. Wir sind nun gespannt, ob und welche Antwort unser Mitglied aus der FDP-Zentrale bekommt. Derweil soll und darf die Bundeswehr der scheidenden Kanzlerin ordentlich den Marsch blasen.

  • Sattes Minus mit Direktversicherungen

    Sattes Minus mit Direktversicherungen

    Wie eine aktuelle Umfrage des DVG bei Altersvorsorgern ergab, verlieren viele durch den staatlichen Zugriff in Form überbordender Sozialabgaben teilweise 20.000 Euro und mehr ihrer Altersvorsorge.

    Wie die jüngste Umfrage des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten bei 1014 Teilnehmern ergab, verlieren viele mit einer Betriebsrente, einer Direktversicherung oder einer anderen Form der betrieblichen Altersvorsorge bis zu 20.000 Euro und mehr.

    Sattes Minus

    Von den Teilnehmer erlitten durch Voll- und Doppelverbeitragung ihrer betrieblichen Altersvorsorge einen Verlust

    • 10,8 Prozent von maximal 5.000 Euro,
    • 30,1 Prozent von maximal 10.000 Euro,
    • 35,9 Prozent von maximal 20.000 Euro und
    • 23,2 Prozent von mehr als 20.000 Euro.

    Da die Direktzusage die beliebteste Variante der betrieblichen Altersvorsorge ist, verwundert es nicht, dass unter den Befragten mit 51,7 Prozent die meisten eine Direktversicherung haben, gefolgt von 42,9 Prozent mit einer Betriebsrente plus Direktversicherung und 5,4 Prozent nur mit Betriebsrente, sprich Direktzusage.

    Abschaffung der Abzocke?

    Gefragt wurden Altersvorsorger vom DVG auch, ob sie in punkto Abschaffung der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten und Direktversicherungen „mehr Vertrauen und Hoffnungen in die designierte Regierungskoalition haben“. Das Ergebnis fiel eindeutig aus:

    • 34,4 Prozent antworteten mit „ja“, die Koalitionäre hätten im Wahlkampf zugesagt, die Doppelverbeitragung abzuschaffen;
    • 34,9 Prozent sind „gespannt“, haben „aber nicht so viel Hoffnung“;
    • 27,2 Prozent fänden es schön, wenn sich etwas ändern würde, „glauben aber nicht daran“ und
    • 3,5 Prozent können das nicht einschätzen.

    Der DVG hat im Laufe dieses Jahre mit zahlreichen Aktion, darunter die Demo zum 1. Mai in Erfurt, das DVG-Symposium im August im Hambacher Schloss und die Kundgebung vor dem Brandenburger Tor in Berlin am 10. November auf sich und seine Forderungen aufmerksam gemacht. Mit 62,1 Prozent meint die Mehrheit der Befragten, dass diese Aktionen dem DVG „Rückenwind für seine Forderungen“ gegeben hat.

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    Vertrauensverlust droht

    Obwohl die SPD in ihrem Wahlprogramm explizit für die Abschaffung der Voll- und Doppelverbeitragung betrieblicher Altersvorsorge eintritt, ist davon im Koalitionsvertrag nichts mehr zu lesen. Vom DVG Befragte haben deswegen „das Vertrauen in die Politik verloren“, wie es ein Teilnehmer ausdrückt. Es werde vor der Wahl viel versprochen und nach der Wahl nichts gehalten. „Sollte die neue Regierung keine deutliche Verbesserung des bestehenden Status vornehmen, werden noch mehr Bürger Parteien des äußeren politischen Spektrums wählen“, meint ein anderer. Ein Dritter sieht die betriebliche Altersvorsorge insgesamt in Gefahr, wenn die  Doppelverbeitragung nichts abgeschafft wird. „Jüngeren werden daraus ihre Lehren ziehen und sich neuen Angeboten verweigern – und eben nicht vorsorgen“, so dieser Befragte. Ein anderer Befragter antwortet, sein „Vertrauen in die Vertragstreue der Politik ist nachhaltig erschüttert“ – die laufenden Zahlungen erinnern ihn jeden Monat an diesen Vertragsbruch.

    Eines dürfte aus den Antworten herauszulesen sein – wenn die Voll- und Doppelverbeitragung von Betriebsrenten und Direktversicherung nicht abgeschafft werden sollte, ist das ein herber Rückschlag für die betriebliche Altersvorsorge in Deutschland und ein Verlust des Vertrauens in die Rente insgesamt.

  • Betriebliche Altersvorsorge braucht Reform

    Betriebliche Altersvorsorge braucht Reform

    So wie die betriebliche Altersvorsorge zurzeit läuft, ist sie meist ein Minus-Geschäft. Die Verbraucherzentrale fordert eine Reform. Vor allem müssen die Versicherer verbannt werden.

    Wenn die betriebliche Altersvorsorge (bAV) nicht grundlegen reformiert wird, laufen viele Beschäftigten ins Messer – sie erwartet Altersarmut im Ruhestand. Viele zu lange haben die Versicherer viel zu viel Geld bei der bAV abgeschöpft. Das muss aufhören. Ohne umfassende Reform drohe den Beschäftigten schwerwiegende Nachteile, so die Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv).

    Eine Reform ist überfällig

    Aus Verbrauchersicht müsse die betriebliche Altersvorsorge demnach in mindestens drei Bereichen reformiert werden:

    • bei der Sozialabgabenfreiheit der Entgeltumwandlung,
    • bei der eingeschränkten Mitnahmemöglichkeit bei einem Arbeitgeberwechsel (“Portabilität”) und
    • bei der Altersvorsorge in Form einer Lebensversicherung.

    Diese Probleme in der betrieblichen Entgeltumwandlung müssten nach Ansicht der VZBV dringend behoben werden.

    Wenn Arbeitnehmer ihre betriebliche Altersvorsorge selbst finanzieren, in dem sie einen Teil ihres Gehalts per Entgeltumwandlung fürs Alter einzahlen, so hat das drei  entscheidende Nachteile:

    1. So müssten Auszahlungen aus der bAV nachgelagert, also beim Rentenbezug, versteuert werden. Es finde also nur eine Steuerstundung statt.
    2. Zudem falle die Pflicht zur Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen nicht weg, „sondern wird verlagert“, kritisiert der VZBV. Denn die Beschäftigten müssten im Rentenalter jetzt die kompletten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung allein aufbringen.
    3. Sie reduzieren damit ihre gesetzliche Rente, wodurch das Sozialversicherungssystem geschwächt werde.

    Eine betriebliche Altersversorgung, „die dazu führt, die gesetzliche Rente zu schwächen, ist nicht sinnvoll“, heißt es in dem Positionspapier des VZBV.

    Wenn der Betrieb nicht signifikant dazuzahlt, lohnt sich eine bAV nicht. Der Rechtsanspruch auf eine bAV dürfe deshalb nicht bloß im Abschluss eines Vorsorgevertrags über den Betrieb sein, so der VZBV. Vielmehr müssten Arbeitgeber einen signifikanten Beitrag zur Finanzierung leisten, fordern die Verbraucherzentralen.

  • Kapitallebensversicherung hat ausgedient

    Kapitallebensversicherung hat ausgedient

    Ein ganze Branche hat abgewirtschaftet – Kapitallebensversicherungen sind ein Minus-Geschäft, denn der Garantiezins liegt unter der Inflationsrate. Damit hat dieses Altersvorsorgekonstrukt ausgedient.

    Der Garantiezins oder Höchstrechnungszins, den die Lebensversicherer beim Abschluss eines Neuvertrages ansetzen, liegt zurzeit noch bei 0,9 Prozent – Anfang Januar 2022 sinkt er dann auf 0,25 Prozent. Da Direktversicherungen in der Regel Kapitallebensversicherungen sind, die über den Arbeitgeber abgeschlossen werden, sind auch Direktversicherungen ein Minus-Geschäft – und dazu zählen beispielsweise Metall- und Chemierente.

    garantiezins
    Der Garantiezins auf Sinkflug                            Quelle: Bundesministerium der Finanzen

     

    ausgedient und abgewrackt

    Wegen der Negativzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) unter ihrer Chefin, Christine Lagarde, verdienen die Lebensversicherer kaum noch Geld und mussten den Garantiezins regelmäßig senken. Dumm für alle, die einen neuen Vertrag abschließen.

    Es trifft aber nicht nur Direktversicherte, sondern auch Riester-Sparer, was zur „Defacto-Beerdigung der Riester-Rente führt“, wie es Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), dem „Handelsblatt“ gegenüber formulierte. Denn mit 0,25 Prozent Höchstrechnungszins ist eine Beitragsgarantie nicht mehr möglich. So zieht sich ein Anbieter nach dem anderen aus dem Riester-Geschäft zurück, darunter beispielsweise Deka und DWS sowie die Stuttgarter. Deko ist die Fondsgesellschaft der Sparkassen und DWS die Fondsgesellschaft der Deutschen Bank. Viele bieten schon keine klassischen Riester-Tarif mehr an. Riester ist ein Auslaufmodell und krachend gescheitert.

    Feste Zinsversprechen gehören der Vergangenheit an – annähernd alle deutschen Versicherer verabschieden sich „Welt“ zufolge aus dem Neugeschäft. Die italienische Generali beispielsweise habe sich bereits von deutschen Garantie-Policen getrennt. Das gleiche gelte für Axa.

    Garantie gleich null

    Die Versicherer können, wenn sie ehrlich wären, keine Garantie mehr abgeben. Nicht von ungefähr „machen Versicherungen mit alternativen Garantiekonzepten laut Branchenverband GDV beim Neugeschäft bereits 60 Prozent aus – bei der Allianz sind es sogar 90 Prozent“, schreibt das „Handelsblatt“. Denn um eine klassische Garantie abzusichern, müsse der Versicherer das Geld sehr konservativ anlegen. Das gehe jedoch im Niedrigzinsumfeld zulasten der Rendite. Sie geht gegen null. Nur, damit erübrigt sich eine Lebensversicherung.

  • Berlin wird pink

    Berlin wird pink

    Die Farbe Pink dominierte zwei Stunden lang auf dem Pariser Platz vor dem Brandenburger Tor. Der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) hatte über hundert Mitglieder zusammen getrommelt, um die Ampelkoalitionäre an ihre Wahlkampf-Versprechen zu erinnern.

    von Reiner Wellmann

    „SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz hat uns vor der Wahl in Münster versprochen: ,Die Doppelverbeitragung wird abgeschafft‘. Ein sofortiger Beitragstopp muss jetzt in den Koalitionsvertrag“, forderte Reiner Korth, stellvertretender DVG-Bundesvorsitzender, vor dem Brandenburger Tor.

    Schluss mit der Doppelverbeitragung
    Schluss mit der Doppelverbeitragung – das Transparent zur Demo in Berlin

     

    Der DVG erregte viel Aufmerksamkeit mit Transparenten, auf denen die künftigen Koalitionsführer Annalena Baerbock, Olaf Scholz, Christian Lindner und Robert Habeck im Rentneralter  mit Bärten und Falten dargestellt wurden. „Mit Rente seht ihr ganz schön alt aus“ – stand auf den Transparenten. Ein mehr als dezenter Hinweis darauf, dass die im Alter gut versorgten Politikerinnen und Politiker sich einmal in die Lage des deutsches Durchschnittsrentners versetzen sollten.

    Pink zieht bei Schülerinnen

    Immer wieder hielten Passanten an diesem wunderschönen Herbsttag an und ließen sich von DVG-Mitgliedern erläutern, welchen Hintergrund ihre Aktion hat. Zwei junge Schülerinnen, die mit einer Schulgruppe in Berlin besuchten, waren von den pinken DVG-Shirts so begeistert, dass sie sich gleich mit etlichen Stücken für ihre Gruppe versorgten und sie direkt überstreiften. Die DVGler gaben die pinken Westen gerne heraus, denn als nächstes stand für besagte Schüler ein Gespräch mit der SPD-Bundesvorsitzenden Saskia Eskens an. Fein, dass die jungen Leute das Thema direkt in die SPD-Parteizentrale getragen haben.

    Wie uns Lobbyisten enteignen

    Einen beeindruckenden Auftritt hatte der Gründer des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten und heutige Ehrenvorsitzende Gerhard Kieseheuer. „Wir demonstrieren heute nicht nur gegen Altersarmut, Not und Verzweiflung. Wir weisen die Koalitionäre deutlich auf ihr Versprechen hin, diesen Betrug an uns Rentnern zu beenden und die Doppelverbeitragung abzuschaffen“, sagte Kieseheuer. Besonders erinnerte er den designierten Kanzler Olaf Scholz an sein in Münster gemachtes Versprechen: „Darauf können Sie sich verlassen“.

    Kieseheuer sprach Klartext, als er einen sehr persönlich gehaltenen Rückblick auf die vergangenen eineinhalb Jahrzehnte hielt. „Altersarmut, Not und Verzweiflung wurden absichtlich hervorgerufen durch Lobbyisten, als Seilschaften von Krankenkassen, Politikern und dem 12. Senat des Bundessozialgerichts. Der mit einer Gesetzesänderung des Paragrafen 229 im Sozialgesetzbuch V ermöglichte Betrug werde von fast allen Bundestagsabgeordneten akzeptiert, für richtig befunden und immer wieder bestätigt. „Die Krankenkassen betrügen, das Bundessozialgericht urteilt dass es rechtens ist, und die Volksvertreter kümmern sich nicht ums Volk, sondern begrüßen die Einnahmen der Krankenkassen“, lautete Kieseheuers bitteres Fazit.

    Altersvorsorge – ein Minusgeschäft

    Die bisherige Rechtsprechung dazu bezeichnete der DVG-Ehrenvorsitzende als „perfektes Verbrechen“. Es könne nicht sein, dass die Politik die Renten immer mehr zurückfahre, auf die notwendige zusätzliche Altersvorsorge hinweise und diese zusätzliche Vorsorge derartig schlecht ausrichte, „dass sie zu einem Minusgeschäft für den Arbeitnehmer wird, dass man mehr einzahlt als man ausgezahlt bekommt“.

    Den Politikern, die diese Unrecht hinnähmen, fehle nicht nur der Respekt vor der Lebensleistung eines jeden Arbeitnehmers, es fehle ihnen auch die soziale Verantwortung. Gerade die CDU habe das jetzt schmerzhaft zu spüren bekommen: „Die CDU ist weg“, so Kieseheuer wörtlich und unter dem lauten Beifall der Demonstranten.

    Licht am Ende des Tunnels?

    Gibt es nach den Versprechen von SPD und FDP in den Wahlprogrammen nun Licht am Ende des Tunnels? Ja, wenn man den Worten des stellvertretenden sächsischen FDP-Vorsitzenden Philipp Hartewig glauben darf. „An unserer Position hat sich nichts geändert“, sagte Hartewig in einer Ansprache. „Die Frage der Gerechtigkeit und des Vertrauens in staatliches Handeln ist gerade auch für die kommenden Generationen eine ganz wichtige Frage ist“, sagte der 27-Jährige. „Ich werde das Thema weiter tragen und ich hoffe, dass es dann in den nächsten Tagen etwas zu berichten gibt“, sagte er unter Hinweis auf die jetzt in die finale Phase gehenden Koalitionsverhandlungen.

    Von der SPD-Bundestagsfraktion stellte sich Anke Hennig, Abgeordnete aus dem Osnabrücker Land, den DVGler. „Das Vertrauen ist weg, gerade bei den jungen Leuten“, erläuterte Reiner Korth der Abgeordneten. Und er bat sie darum, ihren Einfluss geltend zu machen, dass Olaf Scholz sein in Münster gemachtes Versprechen nun auch umsetze: „Sie haben im Wahlkampf mit Respekt geworben, wir haben Ihnen  vertraut. Bitte zollen Sie unserem Anliegen jetzt auch Respekt und schaffen Sie die Doppelverbeitragung ab!“ Hennig machte den Anwesenden Mut. Olaf Scholz werde sich sicher an seine in Münster gemachten Zusagen erinnern, sagte sie unter dem Beifall ihrer Gesprächspartner. Noch mehr Grund für die Direktversicherungsgeschädigten, das Geschehen in Berlin in den nächsten Tagen und Wochen ganz genau zu verfolgen!

  • Was erwartet ihr von der neuen Regierung?

    Was erwartet ihr von der neuen Regierung?

    Renten ist dringendes Themen – was ist von der Ampel zu erwarten? Die DVG-Umfrage läuft noch bis 30. November.  Jetzt noch ganz schnell mitmachen.

    Der Koalitionsvertrag ist fertig. Wir wissen jetzt was drin steht.  Der Zeitplan, eine neue Regierung zu bilden, dürfte wohl eingehalten werden – und Olaf Scholz ist dann am oder um den Nikolaustag neuer Bundeskanzler.

    Was erwartet ihr von Rot-Grün-Gelb?

    Was heißt das im Allgemeinen für alle mit einer betrieblichen Altersvorsorge und im Speziellen für alle mit einer Direktversicherung? Genau das will der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) wissen und hat eine aktuelle Umfrage gestartet.

    Hier geht’s zur Umfrage: Umfrage › Direktversicherungsgeschädigte e.V. (dvg-ev.org)

    Bitte beantwortet uns fünf Fragen zu Rentenreform, Doppelverbeitragung, Vertrauen in und Hoffnungen an die Ampel-Koalition.

    Der Einsendeschluss war der 30. November 2021, 18 Uhr. 

    Die Umfrage ist abgelaufen und wird ausgewertet.

    Vielen Dank fürs Mitmachen.

  • Misstraut dem Staat in punkto Altersvorsorge

    Misstraut dem Staat in punkto Altersvorsorge

    Wenn der Staat klamm ist, macht er Schulden oder enteignet seine Bürger entschädigungslos. Gerade bei der Altersvorsorge ist Misstrauen angebracht. Direktversicherte können ein Lied davon singen.

    Alle, die eine Direktversicherung haben, wissen wie wenig vertrauenswürdig der Staat ist. Die damalige  rot-grüne Regierung unter dem SPD-Kanzler Gerhard Schröder – mit aktiver Beihilfe von CDU/CSU – hat 2003 rückwirkend per Gesetz eingeführt, dass Millionen von Altersvorsorgern um annähernd 20 Prozent enteignete und immer noch enteignet. Alle Klagen liefen bis heute ausnahmslos ins Leere. Direktversicherte laufen vergeblich gegen den ihrer Meinung nach Bruch des Rückwirkungsverbots Sturm. Erst im Juli 2020 scheiterte der Rentner Herbert Heins in Kassel vor dem Bundessozialgericht (BSG) mit seiner Klage gegen den Vollbeitrag auf seine Direktversicherung. Das heißt, er muss auch weiterhin den doppelten Beitrag an die Kranken- und Pflegekasse zahlen, obwohl es bei Vertragsabschluss seiner Direktversicherung  keine Beitragspflicht gab.

    Misstrauen ist angebracht

    Mit “pacta sunt servanda”, sprich Verträge sind einzuhalten, ist das so eine Sache. Die Techniker Krankenkasse (TK) – und gegen sie richtete sich Heins‘ Widerspruch – schreibt ihren Mitgliedern immer wieder, die gegen die Verbeitragung ihrer Direktversicherung widersprechen, „dass Regelungen mit Rückwirkung grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig sind und dem rechtsstaatlichen Vertrauensschutzprinzip entsprechen, wenn das schutzwürdige Bestandsinteresse des Einzelnen die gesetzlich verfolgten Gemeinwohlinteressen bei der gebotenen Interessenabwägung nicht überwiegt“. Das heißt im Umkehrschluss: Der Staat, in dem Fall der Gesetzgeber, darf per Sozialgesetz alles, auch rückwirkend enteignen – und er wird von den Gerichten darin bestätigt. Also, von wegen “pacta sunt servanda”. Da können die Geschädigten noch so viel klagen, es wird immer wieder darauf hinauslaufen, dass sie mit diesem Satz vor Gericht abgeschmettert werden.

    Das Thema “Vertrauensschutz” ist selbst für Juristen ein kniffliges Problem, denn sie unterscheiden zwischen “echter” und “unechter” Rückwirkung. Davon leiten sie ab, ob es zulässig ist Verträge auch rückwirkend zu brechen. Patrick Birtel, Jahrgang 1985, Dozent an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz, ist dieser Frage nachgegangen und kommt zu  – für den Bürger – erschreckenden Erkenntnissen, die für Juristen examensrelevant sind: Zunächst werde das Vertrauen des Bürgers auf die Rechtslage oder auf Gesetze geschützt. Darauf sollte er sich jedoch nicht allzu sehr verlassen, das heißt, er muss dem Staat gründlich misstrauen.

    Wieso Vertrauensschutz?

    Der Vertrauensschutz wird aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 GG) hergeleitet. Da steht etwas von “demokratisch” und “sozial” drin. Was heißt das? “Sozial” bedeutet, “dass es dem Wohl der Allgemeinheit und insbesondere ärmeren oder schwächeren Menschen dient” liefern die Suchmaschinen als Antwort. Und was hat das mit dem rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot – pacta sunt servanda – zu tun? Zu prüfen sei, so erklärt Birtel, ob Gesetze ihre Wirkung auch für den Zeitraum vor ihrem Inkrafttreten entfalten können.

    Um es dem normalen Bürger nicht zu leicht zu machen, unterscheiden die Juristen zwischen “echter” und “unechter” Rückwirkung.

    Echte Rückwirkung

    “Eine echte Rückwirkung liegt vor, wenn der Gesetzgeber rückwirkend in einen bereits abgeschlossenen Sachverhalt eingreift, die Rechtsfolgen des Gesetzes also für einen vor der Verkündung beendeten Tatbestand gelten sollen”, so Birtels Erklärung. Die echte Rückwirkung sei “grundsätzlich ausgeschlossen und nur in streng umrissenen Ausnahmefällen zulässig”.

    Unechte Rückwirkung

    “Von unechter Rückwirkung spricht man, wenn eine Norm auf gegenwärtige noch nicht abgeschlossene Sachverhalte rückwirkend (der Tatbestand hat also schon begonnen) eingreift und damit die Rechtsposition nachträglich entwertet wird”, erklärt Birtel. Diese Art der Gesetzgebung sei grundsätzlich zulässig und nur in Ausnahmefällen unzulässig, weil es keinen generellen Vertrauensschutz auf den Fortbestand von Gesetzen gebe und der Staat durch Änderungen die Möglichkeit haben müsse auf das aktuelle Geschehen und weitere Bedürfnisse zu reagieren. Unzulässigkeit könne jedoch vorliegen wenn:

    1. das Gesetz einen Eingriff vornimmt, mit dem der Betroffene nicht rechnen musste und demzufolge auch in seinem Verhalten nicht einplanen musste. Ein Beschluss im Bundestag oder eine öffentliche Diskussion über Reformen werden als ausreichend erachtet, um das Vertrauen des Bürgers zu zerstören. In diesem Fall musste der Betroffene mit der Änderung rechen.

    sowie kumulativ

    2. das Vertrauen des Bürgers schutzwürdiger ist als das mit dem Gesetz verfolgte Anliegen. Das lässt sich am besten mit einer Verhältnismäßigkeitsprüfung im engeren Sinne (Angemessenheit) überprüfen. Auf der einen Seite steht demnach der Vorteil, den sich der Staat durch das Gesetz verschafft und auf der anderen Seite die Entwertung der Rechtsposition.

    Zum Teil könne es wegen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit notwendig sein, dass der Gesetzgeber eine Übergangsregelung schafft. “Kann” heißt nicht “muss”, wie die Direktversicherungsgeschädigten nur zu gut wissen.

    Wer die Erklärung der “unechten Rückwirkung” verinnerlicht, begreift, dass das Sozialrecht fast alles darf, wenn es um das Gemeinwohlinteresse geht. Darauf werden sich die Richter immer wieder zurückziehen und entsprechende Klagen abweisen.

     

    Vorsicht vor Vertragsabschluss!

    Was lernen wir daraus: Vorsicht vor Vertragsabschluss! Was ein Altersvorsorger heute an Sozialversicherung und Steuern spart, muss er dann in der Renten berappen. Der Staat schenkt ihm nichts. Wer eine Direktversicherung abschließt, spart zwar heute, muss aber im Alter als gesetzlich Krankenversicherter, wenn er auf das Geld angewiesen ist, den volle Krankenkassenbeitrag plus Zusatz- und Pflegebeitrag zahlen. Das sind immerhin zurzeit noch annähernd 20 Prozent, könnten aber in zehn, 20 oder gar 30 Jahren locker 25 Prozent und mehr sein. Der vom DVG erkämpfte Betriebsrentenfreibetrag von zurzeit 164,50 Euro ist nur eine kleine Erleichterung und gilt auch nicht für den Pflegebeitrag, der sich mit großer Wahrscheinlichkeit von heute 3,05 Prozent (3,3 für Kinderlose) in den kommenden Jahren verdoppeln wird. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag hat sich ja schon auf 1,3 Prozent erhöht.

    BSG
    Zuschauer in der Verhandlungspause beim BSG                                       Bild: Reiner Korth

     

    Der Staat, in dem Fall der Gesetzgeber, darf per Sozialgesetz alles, auch rückwirkend enteignen – und er wird von den Gerichten darin bestätigt. Bislang liefen ausnahmslos alle Klagen ins Leere.

    Herbert Heins im Sitzungssaal des BSG                                                                   Bild: Reiner Wellmann

     

    Das „Hamburger Abendblatt“ schreibt ganz richtig: „Das Urteil hat weitreichende Folgen“. Durch das Billigen dieser Praxis hat das oberste Sozialgericht der Abzocke durch Staat und Krankenkassen endgültig grünes Licht gegeben. Niemand darf mehr darauf vertrauen, dass sein Angespartes vor dem Staat sicher ist, weil der auch rückwirkend in Verträge eingreift und den Bestandsschutz aushebelt. Damit entfällt auch das letzte Argument für eine Direktversicherung. Das muss allen Jungen eine Lehre sein, die immer noch auf Direktversicherungen setzen. Staatliche Förderung betrieblicher Altersvorsorge hat damit ihren Sinn verloren, wenn daraus ein Minus-Geschäft wird. Es ist nur zu hoffen, dass das möglichst viele Junge begreifen und ihre betriebliche Altersvorsorge stilllegen und besser selbst privat vorsorgen.

    “Was ergibt das für einen Sinn, wenn der Gesetzgeber in der Einzahlungsphase das Sparen fördert durch reduzierte Abgabensätze (Pauschalbesteuerung), um  hinterher dem Sparer mehr abzunehmen als er als Förderleistung erhalten hat; das kann der Gesetzgeber nicht gewollt haben”, so Heins’ Anwalt Prof. Plagemann bei seinem Auftritt vor dem BSG am Mittwoch.

    Bilder: Reiner Korth/Reiner Wellmann/ Manfred Grund auf Pixabay

  • Schafft Vertrauen in die Rente!

    Schafft Vertrauen in die Rente!

    Die Zuschüsse des Bundes zur Rente sind keine Subventionen, sondern nur Ausgleich für seinen Griff in die Rentenkasse. So wird Vertrauen zerstört, statt Vertrauen zu schaffen.

    Von Karin Tutas

    War da was? Vor der Wahl versprachen (fast) alle Parteien eine Rentenreform – im Sondierungspapier zur Bildung einer Ampel-Koalition ist davon nicht mehr viel übriggeblieben. Keine Silbe mehr von einer grundlegenden Reform der Rentenversicherung, in die laut Sozialdemokraten alle Berufsgruppen und laut Grünen immerhin Selbstständige und Abgeordnete einzahlen sollen. Stattdessen laue Absichtserklärungen, die Rente weder zu kürzen noch das Eintrittsalter erhöhen zu wollen.

    So wird Vertrauen zerstört

    Das missfällt auch den Professoren Axel Börsch-Supan, Friedrich Breyer und Klaus M. Schmidt, wie sie in einem Gastbeitrag in der „Süddeutschen Zeitung“ vom 26. Oktober 2021 deutlich machten – allerdings aus anderen Gründen. Zählen die gelehrten Herren doch gerade zu jenen, die seit Monaten Stimmung gegen den steigenden Bundeszuschuss zur Rentenkasse machen. Dass die Politik seit Jahrzehnten gesamtgesellschaftliche Leistungen der Rentenversicherung aufbürdet, lassen sie dabei geflissentlich unter den Tisch fallen. Eben jene so genannten versicherungsfremden Leistungen – das sind Leistungen, die nicht durch Beiträge finanziert sind – reißen jedes Jahr ein Milliardenloch in die Rentenkasse.

    Staat vergreift sich an Rentenkasse

    Seit 1957 hat der Staat der Rentenkasse immer mehr versicherungsfremde Leistungen abverlangt, ohne sich um einen entsprechenden Ausgleich bei der Rentenkasse zu kümmern. Die Bundeszuschüsse an die Rentenkasse reichten und reichen bei weitem nicht aus, um diese versicherungsfremden Leistungen zu finanzieren. Laut der ADG (Aktion Demokratische Gemeinschaft) ist der Fehlbetrag in der Rentenversicherung mittlerweile auf rund 900 Milliarden Euro angewachsen. Genug, um eine auskömmliche Rente für heutige und künftige Generationen zu sichern.  Würden versicherungsfremde Leistungen als gesamtgesellschaftliche Ausgaben vom Bund finanziert, könnten sogar laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Jahr 2018, die Beitragssätze für die Rentenversicherung um 2,2 bis 4,2 Beitragspunkte gesenkt werden.

    Davon wollen die Professoren nichts wissen und verweisen stattdessen auf ein Gutachten des wissenschaftlichen Beirats beim Bundeswirtschaftsministerium zum Reformbedarf in der Rentenversicherung. Aus dem Beitrag in der SZ geht allerdings nicht hervor, dass sie diese Expertise als Mitglieder eben dieses Gremiums (Klaus M. Schmidt als Vorsitzender) mit verfasst haben.

    Was ist mit den Beamten?

    Renteneinstiegsalter und Beiträge rauf, Rentenniveau runter – so einfach ist das. Keine Silbe von stattlichen, durch Steuergelder – auch die der gesetzlich Versicherten – finanzierten Beamtenpensionen, die im Gegensatz zu den Renten auch im Corona-Jahr 2020 erhöht wurden. Interessant ist die Definition der Autoren für „hohe Rentenbezieher“. In ihren Augen sind das jene, „die oft durch Betriebsrenten, Wohneigentum oder private Altersvorsorge zusätzlich abgesichert sind“. Diese wollen sie stärker belasten als Bezieher niedriger Renten. Also noch eine Schippe drauf und all jene noch mehr bestrafen, die zusätzlich zu ihren Pflichtbeiträgen fürs Alter vorgesorgt haben. Als ob es nicht ausreichte, dass Bezieher von Direktversicherungen oder Betriebsrenten bereits seit 2004 fast 20 Prozent ihrer Bezüge an Krankenkasse und Pflegeversicherung abdrücken müssen. Wenn die künftige Regierung dem Rat dieses wissenschaftlichen Beirats folgt, dann ist sie schlecht beraten.

    Professor Joachim Ragnitz fordert in “Bild”:

    Denkbar wäre, dass die Renten künftig nicht mehr so stark steigen wie bisher – und dass die Rentenanpassung nicht mehr an die Lohn-Entwicklung gekoppelt ist.

    Klar, kann er leicht fordern, er bekommt ja Pension statt Rente – und die liegt bei 70 Prozent des letzten Gehalts.  Bei 70 Prozent Rentenniveau müsste sich auch kein Rentner um sein Auskommen im Alter sorgen.

    Schluss mit der Doppelverbeitragung
    Schluss mit der Doppelverbeitragung – schafft wieder Vertrauen in die Rente!

     

    Image by MiVargof from Pixabay

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