Tag: Vertrauen

  • Union und SPD gleichauf

    Union und SPD gleichauf

    Das “Probleme-Aussitzen” rächt sich für die CDU – die SPD hat in den Umfragen mächtig aufgeholt und liegt laut INSA jetzt gleichauf mit der Union.

    Nach Umfrage des INSA-Instituts (im Auftrag der “Bild am Sonntag”)  kommen SPD und Union auf 22 Prozent bei der Frage, welche Partei gewählt werden würde. Die Union verliert, die SPD gewinnt weiter an Zustimmung. Die Grünen liegen bei 17 Prozent; die FDP kommt auf 13 Prozent, die AfD auf zwölf und die Linke auf sieben Prozent.

    Union verliert Zustimmung

    Rechnerisch wären, so T-Online,  derzeit nur Koalitionen zwischen drei Parteien möglich: Die Jamaika-Koalition zwischen Union, Grüne und FDP, eine Ampel-Koalition mit SPD, Grünen und der FDP, die Kenia-Option aus Union, SPD und Grünen und eine Deutschland-Koalition zwischen SPD, CDU/CSU und FDP. Andere Institute sehen T-Online zufolge die beiden großen Parteien weiter auseinander. So hatte das Allensbach-Institut am Donnerstag noch 27 Prozent für die Union und 19,5 Prozent für die SPD gesehen.

    Vor allem der Kanzlerkandidat, Armin Laschet, kommt bei den Bürger nicht so gut an. Youtuber Rezo hat sich auf Laschet eingeschossen und ein neues Video über Laschets Inkompetenz und Lüge online gestellt. Er fragt in seinem Video “CDU Why??”.

    Kritik an Dilettantismus

    “Zerstörung der CDU 2.0”

    Das neue Video von Rezo – und da geht’s vor allem um die CDU

    Bild: CDU/Tobias Koch | DVG

  • Wähler laschen Laschet

    Wähler laschen Laschet

    Probleme aussitzen war mal – die alte Masche zieht nicht mehr. Das bekommt Unionskanzlerkandidat Armin Laschet zu spüren. Seine Zustimmungswerte sinken – und mit ihnen die der CDU.

    Von Michael Rahnefeld

    Rheinische Frohnatur und das Aussitzen von Themen nach Vorbild Angela Merkel werden wohl kaum ausreichen, um Ende September ins Kanzleramt einziehen zu können. Die CDU – mit Armin Laschet an der Spitze – muss momentan erleben, wie die SPD nach Umfragen Tag um Tag in der Wählergunst aufholt und mit der CDU bei rund 20 Prozent fast gleich aufliegt. Der CDU-Spitzenkandidat Armin Laschet macht dabei eine zunehmend schlechtere Figur, Druck von seinem Kontrahenten aus der Schwesterpartei CSU wächst, auch wenn der gebetsmühlenartig noch von einem „Team“ spricht.

    Negative Meinung von Laschet

    Wie der in Berlin erscheinende Tagesspiegel berichtet, haben laut einer am Donnerstag veröffentlichten repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey für die „Augsburger Allgemeine“ knapp drei Viertel der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland (73,9 Prozent) eine negative Meinung vom Kanzlerkandidaten der Union. Fast die Hälfte der Befragten habe sogar angegeben, „sehr negativ“ über Laschet zu denken. Lediglich 14,7 Prozent bewerten den Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen in seiner Rolle als Kanzlerkandidat positiv. Der Rest ist unentschieden. Die Panik bei der Union ist mittlerweile so groß, dass CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak bereits davor warnt, den Wunschkoalitionspartner der CDU, die FDP, zu wählen.

    Vor allem in den Gebieten der Flutkatastrophe in NRW schlug Laschet in den vergangenen Tagen der geballte Unmut entgegen. Und in Interviews zu seinen Regierungsvorstellungen schwurbelt Laschet unverbindliches Zeug von Digitalisierung, Abbau von Bürokratie und Klimarettung vor sich hin, wobei bei seinen Zuhörern der Eindruck entsteht, er weiß eigentlich gar nicht so recht, was er wirklich will, weil nichts Konkretes von ihm kommt. Auch in Rentenfragen kommt nichts grundsätzlich Neues von der Union.

    Kritik an Dilettantismus

    Das dilettantische Auftreten im Wahlkampf stößt offenbar zunehmend auch in der Union auf Kritik, die sichtlich sensibler wird in dieser Wahlkampf-Fahrt der „Laschet-Titanic“. Selbst unter Wählerinnen und Wählern der Union, so schreibt der Tagesspiegel, sind die Meinungen über Laschet gespalten, nur 43,9 Prozent stehen hinter ihrem Kanzlerkandidaten, 37,6 Prozent denken hingegen negativ über ihn.

    “Zerstörung der CDU 2.0”

    Das neue Video von Rezo – und da geht’s vor allem um die CDU

    Söder spricht bereits von einem „dramatischen Trend“, und der „Focus“ berichtet von permanenten Sticheleien des kampfeswilligen Bayern gegen Laschet. Angeblich soll er in einer Sitzung seines Präsidiums Bedenken an Laschet geäußert haben. Trotzdem betont Söder immer wieder seine Unterstützung für den Kanzlerkandidaten. Man habe „Laschet ausführlich plakatiert“, soll er sich geäußert haben.

    Laschet wird überklebt

    Hämische Lacher findet derweil in den Netzwerken laut Nachrichtendienst T-Online eine Wahlkampfpanne in Berlin. Dort hat ein Passant zwei Männer fotografiert, die offenbar versehentlich ein CDU-Wahlplakat zur Bundestagswahl mit einem zur Berliner Abgeordnetenhauswahl überkleben. Auf dem überklebten Plakat ist laut T-Online-Nachrichtendienst noch ein wenig der strahlende Armin Laschet zu sehen. Auf dem neuen gerade so lesbar: „Neustart geht nicht mit dem alten (Senat)“.

    Das Desaster um Kabul, das zumindest Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) und Innenminister Horst Seehofer (CSU) direkt mit betrifft, wird indirekt auch Laschet auf die Füße fallen, obgleich man jetzt die Geheimdienste als die Hauptschuldigen auserkoren hat und der Außenminister Heiko Maas aus den Reihen des Koalitionspartners kommt.

    Es wird spannend am Wahlsonntag, dem 26. September 2021.

    Foto: CDU / Laurence Chaperon

  • Für Altersvorsorge sind Grüne nicht bereit

    Für Altersvorsorge sind Grüne nicht bereit

    Grüne kneifen, wenn es um das Abschaffen der Abzocke von Betriebsrentner geht – wie soll das dann erst mit der Bürgerversicherung werden. „Bereit“ sieht anders aus.

    Von Karin Tutas

    Jetzt ist es raus – Direktversicherungsgeschädigte und Betriebsrentner gewinnen bei den Grünen kein Blumentopf. Das hat die Grüne, Kordula Schulz-Asche,  unmissverständlich Norbert Böttcher, einem Mitglied des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) gemailt. Schulz-Asche ist Sprecherin für Pflege- und Altenpolitik der Partei. Mit der Freibetragslösung – seit 2020 gibt es einen Freibetrag von 164,50 Euro – ist das Thema Doppelverbeitragung der betrieblichen Altersbezüge für die Grünen gegessen; sie sehen „keinen weiteren Handlungsbedarf“.

    Grüne lässt Unmut kalt

    Sie zeigt Verständnis für den Unmut der um ihre Altersversorgung geprellten Rentner, aber keine Spur von Willen, das von den Grünen mit verursachte Unrecht durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) von 2004 wieder gut zu machen. Zur Erinnerung: Um die Finanzmisere der Krankenkassen zu beseitigen, wurde mit den Stimmen von SPD, Grünen und CDU beschlossen, dass Empfänger von Direktversicherungen und Betriebsrenten ab 2004 zehn Jahre (120 Monate) lang den vollen Beitrag für Kranken- und Pflegeversicherung zahlen müssen. Dass die Regelung auch rückwirkend für bereits Jahre, teils Jahrzehnte zuvor geschlossene Altverträge gilt, ist ein Willkürakt, der seinesgleichen sucht.

    2019 hatten die Grünen,  inzwischen Opposition,  die Chance, zumindest durch ihr Abstimmungsverhalten das begangene Unrecht einzuräumen – und haben es wieder vergeigt. „Das Problem ist, dass der Verzicht auf eine Verbeitragung von Betriebsrenten größere Löcher in die Sozialkassen reißen würde, was einen Beitragsanstieg zur Folge hätte.“ Klingt richtig staatstragend, schließlich wollen es sich die Grünen mit dem eventuellen künftigen Koalitionspartner nicht versauen. Denn auch für die Schwarzen ist die Abschaffung der Doppelverbeitragung der Betriebsrenten kein Thema. Immerhin räumt Schulz-Asche ein,  dass die Verbeitragung „insbesondere dann ungerecht ist, wenn Menschen ihre Beiträge in Betriebsrenten aus dem Nettoeinkommen gezahlt haben“. Daran wollen die Grünen indes nichts ändern. „Allerdings stehen wir vor dem Problem, dass aus den Betriebsrenten-Daten nicht ersichtlich ist, wann Beiträge aus dem Netto- und wann aus dem Bruttoeinkommen (Entgeltumwandlung) gezahlt wurden; deswegen ist eine Differenzierung zwischen den Verträgen nicht möglich“, argumentiert Schulz-Asche. Das habe auch der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GdV) bestätigt, verweist sie. Weil ausgerechnet die Versicherungswirtschaft, neben den Arbeitgebern der große Gewinner der betrieblichen Altersversorgung, ein Interesse hätte, an der derzeitigen Situation etwas zu ändern … Wie blauäugig sind die Grünen? „Ein vollständiger Beitragsverzicht hätte über vier Milliarden Euro Mindereinnahmen gebracht“, schreibt die Abgeordnete, die auch im Bundestagsausschuss für Gesundheit sitzt.

    So drückt sich der Staat

    Weshalb drängen die Grünen dann nicht darauf, dass der Bund endlich seinen vollständigen Anteil an den versicherungsfremden Leistungen, die Milliardenlöcher in die Kassen der gesetzlichen Krankenkassen reißen, übernimmt. Allein die Unterdeckung für die Krankenkassenbeiträge von ALGII-Beziehern beträgt mehr als zehn Milliarden Euro pro Jahr. Mehr als genug, um den Ausfall der Doppelverbeitragung zu kompensieren.

    Kein Blumentopf zu gewinnen

    Nein, mit diesen Grünen ist kein Blumentopf zu gewinnen. Wenn sie schon beim Thema Doppelverbeitragung kneifen, wie soll das dann erst mit der Bürgerversicherung werden, die sie angeblich einführen wollen. Von Reformwillen keine Spur.

    Bild: Die Grünen | Screenshot Wahlplakat

  • Wie verlässlich ist Scholz in punkto Rente?

    Wie verlässlich ist Scholz in punkto Rente?

    Wie verlässlich ist SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz, wenn er ein „stabiles Rentenniveau“ verspricht? In der Vergangenheit hat die SPD Rentner eher belastet statt entlastet.

    SPD-Kanzlerkandidat und Bundesfinanzminister Olaf Scholz rechnet damit, das die Mehrheit der Deutschen ein schlechtes Gedächtnis hat und nicht rechnen kann, wie anders ließe sich sonst sein von den “Stuttgarter Nachrichten” zitierte Satz „die SPD garantiert ein stabiles Rentenniveau“ erklären.

    Was das schlechte Gedächtnis betrifft – es war die damalige rot-grüne Regierung unter Kanzler Gerhard Schröder (SP), die das Rentenniveau (Rentenversicherungsbericht 2020, S. 40) gesenkt hat. Während der Schröder-Regierung 2003 lag es noch bei 53,3 Prozent, zwischenzeitlich fiel es bis auf 47,7 Prozent und erholte sich bis 2020 auf 48,2 Prozent – fünf Prozent weniger als Anfang der 2000er-Jahre. Das ist das Ergebnis der Agenda 2010, die 2003 bis 2005 von der rot-grünen Regierung umgesetzt wurde. Dumm, wer sich damals auf die SPD verlassen hat.

    Scholz war immer dabei

    Die große Koalition aus CDU/CSU und SPD hat zwar die doppelte Haltelinie – Stabilisierung der Beiträge und des Rentenniveaus – bis 2025 eingeführt, die wird sich aber angesichts der vor der Rententür stehenden Babyboomer nicht halten lassen. Das weiß auch Bundesfinanzminister Olaf Scholz, trotzdem verspricht er ein stabiles Rentenniveau. Mal ehrlich, wie glaubhaft ist das?

    Olaf Scholz war im Parteivorstand der SPD und von Oktober 2002 bis März 2004 sogar Generalsekretär der SPD unter Schröder. Scholz gehörte auch zu den Architekten des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG), das Betriebsrentner und Direktversicherte um annähernd 20 Prozent enteignet. Wer eigenständige fürs Alter vorgesorgt hat, zahlt wegen des GMG, das am 1. Januar 2004 in Kraft trat, zehn Jahre lang, Monat für Monat, die vollen Kranken- und Pflegebeiträge . Das GMG wurde rückwirkend, ohne Bestandsschutz und ohne Übergangsregelung von der Schröder-Regierung beschlossen – Scholz war an vorderster Stelle dabei. Und da redet der SPD-Kanzlerkandidat von stabilem Rentenniveau.

    Rentner bekommen Inflation zu spüren

    Was das Rechnen betrifft, hofft Scholz auf möglichst viele Finanzanalphabeten. Das Rentenniveau liegt zurzeit bei 48 Prozent, den Rentner bleibt unterm Strich trotzdem weniger übrig, weil die Krankenkassen- und Pflegebeiträge steigen. 2021 müssen sich West-Rentner mit einer Nullrunde zufriedengeben. Parallel dazu steigen aber die Lebenshaltungskosten, vor allem die für Wohnen und Energie. Die Inflationsrate in Deutschland ist im Juli mit 3,8 Prozent auf den höchsten Stand seit fast 30 Jahren geklettert, wie das Statistische Bundesamt meldet. Das Leben in Deutschland verteuerte sich kräftig – und das trifft vor allem Rentner, weil vor allem die Preise für Lebensmittel gestiegen sind: um 4,3 Prozent. Und das könnte nur der Anfang sein – es ist zu erwarten, dass die Inflation weiter steigt. Schuld daran ist die Europäische Zentralbank (EZB) mit ihrer ultralockeren Geldpolitik. Die EZB generiert einfach Geld aus dem Nichts per Knopfdruck und kurbelt damit die Inflation an. Parallel dazu hat sie die Zinsen abgeschafft, das heißt, für Geld auf dem Tagesgeld- oder Festgeldkonto gibt’s schon lange keine Zinsen mehr. Das alles zusammen genommen bedeutet, dass Rentner unterm Strich immer weniger Geld zu Verfügung haben. Ein nominell stabiles Rentenniveau ist eben kein real stabiles Rentenniveau. Natürlich weiß der Bundesfinanzminister das – er hofft indes, dass die Wähler das nicht wissen oder nicht begreifen.

    Reaktionen auf Scholz’ Aussage:

    Nicht die Druckertinte wert

    „SPD-Kanzlerkandidat Scholz garantiert stabile Renten“, SZ v. 28. Juli

    Dieses Versprechen ist nicht die Druckertinte wert. Scholz ist mitverantwortlich für eine rückwirkende, rund 20-prozentige Rentenabzocke einer Generation, die nach damaligem Rat der Politik selbst für das Alter vorsorgte. Er ist mitverantwortlich, dass seit ca. 20 Jahren keine grundlegende Rentenneugestaltung eingeleitet wird. Er ist mitverantwortlich für Minuszinsen auf Sozialbeiträge der Rentenkasse. Falsch ist auch die Aussage, aus Steuergeldern von rund 30 Prozent wird die Rentenkasse unterstützt. Es fehlt, dass der Bund jährlich aus der Rentenkasse Geld für z.T. versicherungsfremde Leistungen entnimmt.

    Edgar Krieger, Heusweiler

    Bild: SPD

     

  • Entzieht Versicherern das Renten-Geschäft

    Entzieht Versicherern das Renten-Geschäft

    Die Altersvorsorge muss den Versicherern entzogen werden, fordern Verbraucherschützer. Wenn nicht, geht die Altersvorsorge den Bach runter. Entzieht ihnen das Renten-Geschäft.

    2021 markiert das Scheitern von Riester – ein Versicherer nach dem anderen, erinnert sei an DWS und die Stuttgarter, steigt aus dem Geschäft aus, weil er die Beitragsgarantie nicht mehr erwirtschaften kann. Das heißt im Umkehrschluss, die Versicherer können den Kunden nicht einmal mehr garantieren, dass das eingezahlte Geld plus Förderung am Ende ausgezahlt wird. Das ist, gelinde gesagt, Geldvernichtung.

    Entzieht Versicherern das Renten-Geschäft

    „Vorsorge muss raus aus dem Versicherungsmantel“, fordert Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (VZBV) in der „Welt“. Wieso muss denn Altersvorsorge über die Versicherung laufen – davon stehe nichts im Gesetz. Die betriebliche und private Altersvorsorge muss dringend reformiert werden, darin sind sich die Experten einig – ein „Weiter-so“ darf es nicht geben. Noch einmal eine Rentenkommission zu bilden, kann sich Deutschland nicht leisten. Schon die von der Merkel-Regierung eingesetzte hat uns wertvolle Zeit gekostet – Zeit, in der die Riester-Rente endgültig abgesoffen ist.

    Todesstoß für Riester

    Das Senken des sogenannten Garantiezins von 0,9 auf 0,25 Prozent Anfang 2022 ist der Todesstoß für Riester. Die Riester-Rente, die vor 20 Jahren von Walter Riester erfunden wurde, war dazu gedacht, die Kürzungen der gesetzlichen Rente auszugleichen. Das hat die Riester-Rente aber nicht geschafft – und wird es nie schaffen, weil sie eine Fehlkonstruktion ist. Diese Rente im Versicherungsmantel wirft viel zu wenig Rendite aus, um ihren Zweck erfüllen zu können. Selbst der gesetzgeberische Trick mit der Abschaffung der Vollverbeitragung durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz hilft ihr nicht, denn die Vertriebs- und Verwaltungskosten der Versicherungen sind viel zu hoch. Übrigens, die Vollverbeitragung wurde nur für Riester abgeschafft, nicht aber für die Direktversicherung. Dieses Gesetz war ausschließlich dazu bestimmt, die Riester-Rente am Leben zu erhalten. Der Weg über Versicherungen ist ein Irrweg und muss beendet werden.

    Riester mindert die gesetzliche Rente. Das heißt, wer nicht riestert, hat automatisch weniger Rente, wer aber riestert, bekommt eine wenig rentable Rente – der Rentenzahler hat nur die Wahl zwischen Pest oder Cholera. Das hat ihnen die damalige rot-grüne Regierung unter Gerhard Schröder eingebrockt – und die Merkel-Regierung hat es einfach weiterlaufen lassen. An Riester verdienen nur die Versicherer. Mittlerweile haben das viele begriffen und lassen Riester ruhen oder schließen erst gar keine Riester-Verträge mehr ab, wie die Statistik eindeutig belegt.

    Riester ist zu teuer

    „Über diese Ungerechtigkeit könnte man eventuell noch hinwegsehen, wenn das Geld gut angelegt wäre und zu hohen Zusatzrenten führen würde“, meint denn auch Klaus Müller. Viele Riester-Verträge seien zu teuer, zu unübersichtlich und zu ineffizient. Laut einer Untersuchung der Bürgerbewegung Finanzwende gehe jeder vierte Euro, den ein Verbraucher bei Riester spart, für Gebühren und Verwaltung drauf. Viele Verbraucher hätten der Riester-Rente daher längst den Rücken gekehrt. Jetzt steigen selbst die Anbieter aus wie jüngst die Fonds-Gesellschaft DWS und die Stuttgarter.

    Stoppt die Riester-Rente
    Stoppt die Riester-Rente – eine Intiative von Finanzwende

     

    Müller fordert deswegen: „Die Riester-Rente wurde jahrelang von Vermittlern, Strukturvertrieben sowie von Banken und Sparkassen gegen Provision vertrieben – die schlichte Logik: Verkauft wird, was viel Provisionen bringt. Da die Provision im Vertrag steckt, werden teure statt günstige Verträge verkauft. Hiermit muss Schluss sein, schon aus ordnungspolitischen Gründen.“ Und die „Vorsorge muss raus aus dem Versicherungsmantel“.

    Missbrauch Tür und Tor geöffnet

    Die Versicherer wollen das Riester-Geschäft nicht ganz fallen lassen und sind jetzt auf einen Trick gekommen: Sie fordern die Beitragsgarantie abzuschaffen, weil sie die Beiträge wegen der Negativzinspolitik nicht mehr garantieren können. Ihre „Knaller-Idee“ komme von den Versicherern: „Wie wäre es denn, wenn wir den Kunden ihre eingezahlten Beträge nicht mehr komplett garantieren, sondern nur noch zu 80 Prozent“, brachte es die „Heute Show“ auf den Punkt. Professor Hartmut Walz von der Hochschule Wirtschaft und Gesellschaft, Ludwigshafen, sieht darin Tür und Tor für Missbrauch geöffnet. „Ein garantiefreies Produkt von einem Versicherer ist unmöglich“. Aber die CDU/CSU-Fraktion habe die 80-Prozent-Idee der Versicherer „fast 1:1“ in ihr Konzept übernommen. Walz verglich das polemisch mit Vampiren, die die Buchhaltung für eine Blutbank machen.

    Von Schweden lernen

    Es sei eben keine Lösung, so Müller, die Garantien einfach abzusenken. Die Lösung sei, sich beim Sparen von Versicherungen zu verabschieden. Deutschland müsse raus aus dem Versicherungsmantel und weg vom provisionsgetriebenen Vertrieb. Wie das geht, machen uns die Schweden erfolgreich vor. Dass auf diesem Wege erhebliche Zusatzrenten möglich seien, so Müller, habe das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung schon Ende 2019 für den Verbraucherzentrale-Bundesverband ausgerechnet. Ausgedrückt in heutiger Kaufkraft, läge diese im Mittel bei 1870 Euro pro Monat. Ein Vielfaches von dem, was mit Riester möglich sei. Damit wären nicht alle Probleme der Rentenpolitik gelöst, aber ein sehr großes.

    Bild von Mylene2401 auf Pixabay

  • Wie sich Panikmache lohnt

    Wie sich Panikmache lohnt

    Mit Panikmache haben Politiker Bürger in die Arme der Versicherer getrieben statt die Altersvorsorge zu reformieren. Die Branche reibt sich die Hände, hat sie doch glänzend verdient – zu Lasten der Rentner.

    Versicherungswirtschaft und Arbeitgeber haben die gesetzliche Rente in den vergangenen 30 Jahren systematisch demontiert, davon sind Holger Balodis und Dagmar Hühne, die Autoren des Buchs „Rente rauf!“ überzeugt. Unterstützt wurden sie dabei von „ihnen wohlgesonnenen Politikern“, wie Balodis und Hühne beklagen. Leidtragende sind Millionen gesetzlich Rentenversicherter, denn ihre Altersvorsorge schrumpft zusehends, weil die Politik die Rente systematisch kürzt.

    „Die Arbeitgeber beklagten in den 90er Jahren steigende Sozialbeiträge als Wachstumsbremse und erklärten stabile oder besser noch sinkende Rentenbeiträge zu einem Hauptziel; die Lebensversicherer wiederum schauten neidvoll auf die Deutsche Rentenversicherung, die bereits 1995 stramm auf die 200 Milliarden Euro Einnahmen zusteuerte – sie selbst nahmen mit Lebensversicherungen gerade mal 45 Milliarden. Euro ein“, beschreiben die Buchautoren den damaligen Ausgangszustand.

    Das ließ die Versicherungswirtschaft nicht ruhen und sie antichambrierte erfolgreich bei der Politik, um an den Rentenversicherten zu verdienen. Versicherungslobbyisten redeten die gesetzliche Rente schlecht und flüsterten den Politikern ein, die Bürger sollten mehr privat vorsorgen.

    Panikmache lohnt sich

    Mit Panikmache vor dem demografischen Wandel schafften sie es, dass die Politik die  gesetzliche Rente beschnitt und die Rentenzahler zwang, betrieblich oder privat fürs Alter zu sparen. Dabei halfen viele mit, darunter der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft, das von der Deutschen Bank gegründete Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA), die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) als PR-Truppe der Metall- und Elektroarbeitgeber und viele andere Institutionen, darunter auch die Gewerkschaften. Unterstützt wurden – und werden – sie dabei von ihnen wohlgesonnenen Politikern. Legendär die Männerfreundschaft von Kanzler Gerhard Schröder mit Carsten Maschmeyer, dem damaligen Chef des Finanzvertriebs AWD, wie Balodis und Hühne erinnern. Die schillerndsten Figuren seien wohl die Professoren Bert Rürup, Bernd Raffelhüschen und Axel Börsch-Supan. „Alle fordern den Umstieg auf deutlich mehr private Vorsorge – Begründung: Demografie und Generationengerechtigkeit“, so die Analyse der Buchautoren.

    Weg mit dem Zwei-Klassen-System

    Statt das Zwei-Klassen-System – hier Renten, dort Pension – zu hinterfragen und zu reformieren, wurde die gesetzliche Rente den Interessen der Versicherungswirtschaft geopfert. Mit der Einbeziehung aller Erwerbstätigen, darunter auch Beamte und Selbstständige, einer höheren Frauenerwerbsquote und einer besseren Integration von Zuwanderern stünden ausreichend Beitragszahler auch für die kommenden Jahrzehnte bereit.

    Profiteure dieser Lobby-Politik seien die Arbeitgeber, die seit Einführung der Riester-Rente durch künstlich niedrig gehaltenen Rentenbeiträge mindestens 200 Milliarden Euro eingespart haben – und die Lebensversicherer, die ihre jährlichen Einnahmen auf über hundert Milliarden Euro steigern konnten. „Sie haben seit der von Schröder und Riester eingeleiteten Teilprivatisierung der Rente schätzungsweise 140 Millionen Rentenpolicen – Riester-Rente, Rürup-Rente, Direktversicherungen – verkauft.“ Da habe sich die Panikmache doch gelohnt.

     

    Bild von Nino Carè auf Pixabay

  • Laschet für Rente mit 68

    Laschet für Rente mit 68

    Armin Laschet ist für die Rente mit 68 – mindestens. Er spricht sich für eine längere Lebensarbeitszeit aus. Jetzt muss die CDU endlich Farbe bekennen.

    Die Unionsparteien wollen dem „Hamburger Abendblatt“ zufolge eine „längere Lebensarbeitszeit und eine Vorsorgepflicht für Selbstständige“. Vorstellen wollen CDU und CSU ihr Wahlprogramm erst am 21. Juni, wie „24Matins“ schreibt, verabschiedet werden soll es am Vortag. Unionskanzlerkandidat Armin Laschet versucht offensichtlich, das Thema Rente möglichst im Wahlkampf zu umgehen, denn zu den Schwerpunkten der Union sollen wie Unionskreise verlauten lassen Innovation, Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Digitalisierung, Innere Sicherheit, Familie und Pflege sowie Europa zählen. Aber die Rente mit 68 ist zurzeit das wichtigste Thema.

    Laschet erbt schwere Hypothek

    Laschet vergisst dabei wohl, dass gerade das Thema Rente viele umtreibt – die Alten und die Jungen. Da hat die Union indes wenig zu bieten, hat sie doch das Rentensystem in den vergangenen 16 Jahren unter der Kanzlerin Angela Merkel systematisch ruiniert und sich Reformen verweigert. Laschet bleibt jetzt nichts anderes übrig, als für einen späteren Renteneintritt zu plädieren. Die Rente mit 68 treibt viel um.

    Der Vorsitzende der Unionsarbeitsgruppe Arbeit und Soziales im Bundestag, Peter Weiß, fordert dem „Hamburger Abendblatt“ zufolge darüber hinaus eine Altersvorsorgepflicht auch für Selbstständige, die noch freiwillig fürs Alter vorsorgen können und sich deswegen für eine private Vorsorge mit Aktien, Immobilien oder Kapitallebensversicherungen entscheiden. Wenn es nach der CDU geht, sollen sie in die gesetzliche Rente eingebunden werden. Weiß schlägt laut „Hamburger Abendblatt“ weiter vor, die betriebliche Altersvorsorge für Geringverdiener leichter zugänglich zu machen. Das Thema Rente mit 68 bleibt aber im Gespräch.

    “Das sind Wahnsinnsvorschläge”

    Übrigens, von den Ideen seines Parteivorsitzenden in punkto Rente mit 68 ist Weiß der „Augsburger Allgemeinen“ zufolge alles andere als begeistert: „Das sind Wahnsinnsvorschläge, das kann man vergessen“, so Weiß. „Eine Prognose für die Jahre nach 2040, die kann man in die Tonne treten“, wiegelt der CDU-Politiker ab. „Die Entwicklung heute läuft zum Beispiel auch völlig anders, als der Rentenbericht vor zehn Jahre vorhergesagt hat“, so Weiß. Das heißt im Umkehrschluss, die CDU will weiter den Kopf in den Sand stecken und eine grundlegende Rentenreform auf die lange Bank schieben. Derzeit versuchen allerdings Politiker aus der Union die Probleme noch kleinzureden. “Die Rente mit 68 sei weder gewollt noch geplant”, wird CDU-Wirtschaftsminister Peter Altmaier von der “Bild” zitiert. Es sei das Pfeifen im Walde, so das Boulevard-Blatt.  “Denn das Versprechen des deutschen Sozialstaats bricht gerade zusammen.” “Das Rentensystem implodiert”, titelt die “Bild”.

    Übrigens, seine Meinung zu einer Rente mit 68 spezifizierte Laschet auf den Familienunternehmertagen 2021 in Berlin. Eigentlich müssten die Menschen, wenn sie länger lebten, auch länger arbeiten, wird Laschet von „T-Online“ zitiert. “Ich glaube, wir brauchen danach eine neue Perspektive über das Jahr 2030 hinweg; dabei wird man dann auch über die Lebensarbeitszeit sprechen müssen. Ich würde allerdings nicht heute sagen, es muss 70 sein.” Laschet spiegelt damit die Forderungen aus der Wirtschaft wider, wozu auch die Familienunternehmen gehören.

    Laschet will spätere Rente

    Dabei steigt das Renteneintrittsalter bereits sukzessive auf 67 Jahre. Jahrgang 1956 darf 2021 regulär mit 65 Jahren und zehn Monaten in Rente gehen, Jahrgang 1957 einen Monat später – und Jahrgang 1964 mit 67 Jahre. Das ist die bisherige Regelung. Wenn Laschet „später“ sagt, dann heißt das: mit 68 oder 69 Jahren, also ein Jahr oder zwei Jahre später. Da, wie die Deutsche Rentenversicherung feststellt, die Deutschen tatsächlich im Schnitt mit 64,3 Jahren in Rente gehen, läuft das auf eine Rentenkürzung hinaus, denn sie müssten dann nicht 2,7 Jahre (67 minus 64,3) ausgleichen, sondern im schlechtesten Fall 4,7 Jahre (69 minus 64,3). Ihr Rente würde demzufolge niedriger ausfallen als heute.

    Misstrauen statt Vertrauen

    Laschet spricht gegenüber dpa von  “Vertrauen über die Regierungszeiten hinweg”, vergisst dabei aber zu erwähnen, dass die Union 2003 für die rückwirkende Einführung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes gestimmt hat, das Millionen von Beschäftigten, die über ihren Betrieb fürs Alters vorsorgen, schlichtweg enteignete. Seit dem zahlen sie die vollen Krankenkassen- und Pflegebeiträge.

    Zum Thema Vertrauen ein Leserbrief von DVG-Mitglied Reiner Wellmann in den Westfälischen Nachrichten vom 24.4.2021

    Leserbrief Wellmann
    Leserbrief von Reiner Wellmann
  • SPD jetzt doch für Abschaffung der Doppelverbeitragung

    SPD jetzt doch für Abschaffung der Doppelverbeitragung

    Die SPD hat klammheimlich ihr Wahlprogramm geändert und ist jetzt für die “vollständige Abschaffung der Vollverbeitragung sowie  der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung”.

    In der ersten Version des Wahlprogramms der SPD vom 9. Mai 2021 stand noch nichts von Abschaffung der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten drin, erst in der neuen Version des Wahlprogramms (siehe Seite 35, Kapital 3.4, fünfter Absatz). Aufmerksam gemacht auf den Schwenk der SPD hat DVG-Mitglied Hans-Michael Wilcke im “Forum”. “Nun wurde doch noch eine kleine Ergänzung in das ‘Wahlprogramm 2021’ der SPD heimlich eingebaut”, so sein Hinweis. Das erinnere an den 26. September 2003, als die SPD genauso “geheimnisvoll” beim Gesundheitsmodernisierungsgesetzt (GMG) 2004 gehandelt habe.

    SPD will Doppelverbeitragung abschaffen

    In der Ergänzung zum Wahlprogramm heißt es: “Zudem setzen wir uns für die vollständige Abschaffung der Vollverbeitragung sowie  der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung ein.” Das stand in der ersten Version noch nicht drin. Allerdings will das nicht viel heißen, die SPD hatte in einer Version des Koalitionsvertrags mit der Union schon einmal geschrieben, sie senke “zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge die Beiträge für Betriebsrenten um die Hälfte auf den Arbeitnehmeranteil ab”. Passiert ist nichts. Die SPD machte einen Rückzieher.

    Auch bei der Riester-Rente gibt es Änderungen in der neuen Version des Wahlprogramms der SPD – darin heißt es: “Eine ergänzende private Altersvorsorge ist kein Ersatz für die gesetzliche Rente. Die bisherigen Ergebnisse der Riester-Rente sind nicht zufriedenstellend. Wir wollen daher bei klassischen privaten Angeboten der Altersvorsorge bürokratische Hemmnisse abbauen und Kosten senken. Um den Bürgerinnen und Bürgern eine attraktive private Altersvorsorge zu ermöglichen, setzen wir uns für ein neues standardisiertes Angebot ein, das kostengünstig ist, digital und grenzüberschreitend und (nach schwedischem Vorbild) auch von einer öffentlichen Institution angeboten wird. Die Förderung neuer Verträge werden wir in Form von Zuschüssen auf untere und mittlere Einkommensgruppen beschränken.”

     

     

    Bild: SPD/phototek

  • Rentenkonto für alle? Never!

    Rentenkonto für alle? Never!

    Seit vier Jahren bastelt die Bundesregierung an einem “Rentenkonto für alle” – herausgekommen ist nur heiße Luft. Auch sonst verweigert die Merkel-Regierung Rentenreformen.

    Planlos, ratlos, mutlos – das zeichnet die Merkel-Regierung aus. Insbesondere bei der Altersvorsorge fährt die große Koalition seit Jahren auf Sicht, statt vorausschauend zu agieren. Was wie Hohn klingt, ist doch Regierungsrealität – ihren vier Jahre alten Plan eines „Rentenkontos für alle“ verkauft sie als großen Wurf und will damit Milliarden des Wiederaufbauplans der Europäischen Union (EU) abgreifen. „Statt einer schon lange angemahnten Rentenreform verweist die Bundesregierung in ihrem Wiederaufbauplan beispielsweise lediglich auf eine ‚digitale Rentenübersicht‘“, schreibt die „Welt“. Damit sollen die Menschen, so der Plan, einen „besseren Überblick über ihre dürftige Altersvorsorge behalten“.

    Das klingt nicht nur wie eine Lachnummer, das ist eine Lachnummer. Was in anderen Nachbarländern, darunter Dänemark, längst Realität ist, ist hierzulande gerade erst geplant. Angeblich soll das Portal Ende 2023, als sechs Jahre nach Beginn der Planung, in Betrieb gehen.

    Rentenkonto für alle?

    Erst jetzt, Ende August 2020, hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes für eine säulenübergreifende Rentenübersicht verabschiedet. Mit dem  „Rentenkonto für alle“ sollen Verbraucher einen Überblick über ihre gesetzliche, betriebliche und private Alterssicherung erhalten. Ziel sei es, dass jeder auf einen Blick sehen könne, wie es um die eigene Absicherung im Alter steht. Was in anderen Ländern wie Dänemark längst selbstverständlich ist, soll in Deutschland erst Ende 2023 kommen. Dafür braucht’s in Deutschland Verordnungen und Gesetze – und sie sich so etwas liest, zeigt das „Gesetz zur Entwicklung und Einführung einer Digitalen Rentenübersicht (Rentenübersichtsgesetz – RentÜG). Die erste Betriebsphase soll, so der Plan, 21 Monate nach Inkrafttreten dieses Gesetzes beginnen und nach zwölf Monaten enden. Zwölf plus 21 = 33 Monat passiert erst einmal wenig. So sieht Digitalisierung in Deutschland aus. Seit April 2021 gibt es zumindest einen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

    Dabei schaffen es selbst große Versorgungswerke wie die Metallrente oder das Versorgungswerk der Presse bis heute nicht, ihre Mitglieder darüber zu informieren, was an Abzügen in der Rente auf sie zukommt. Wer seine Auszahlungsmitteilung bekommt, erhält, wenn er Glück hat, noch einen Hinweis darauf, dass Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen sind, nicht jedoch, wie viel das voraussichtlich sein wird. Das Versorgungswerk der Presse beispielsweise weist den Versicherten nur darauf hin, dass „aufgrund des Solidarprinzips der gesetzlichen Krankenversicherung eine Beitragspflicht besteht“. Es helfe auch nichts, wenn „die Beiträge (während des Berufslebens) bereits aus sozialversicherungspflichtigen Einkünfte bezahlt wurden“. Dabei geht es nicht um einige Euros, sondern um Tausende.

    Steuern und Sozialabgaben

    Ob das in vier Jahren fertige „Rentenkonto für alle“ diese Minderung berücksichtigt? Vermutlich kaum. Was ist dann aber ein „Rentenkonto für alle“ wert? Die Antwort kann sich jeder selbst geben.

    Zumindest der Rentenbescheid über die gesetzliche Rente berücksichtigt Kranken- und Pflegebeiträge, so dass jeder weiß, was netto vom Brutto übrigbleibt. Bei allen anderen Mitteilungen der privaten und betrieblichen Altersvorsorge allerdings fehlt das bislang, was das Bild natürlich verfälscht. Teilweise müssen Privat- und Betriebsrenten zusätzlich versteuert werden, wie beispielsweise bei der Metallrente. Denn Rentnerinnen und Rentner müssen ihre Betriebsrente außerdem versteuern. Genau wie die gesetzliche Rente schrittweise steuerpflichtig wird, sind auch Betriebsrenten nach dem individuellen Steuersatz als Rentner/in steuerpflichtig. Zurzeit liegt der durchschnittliche Steuersatz im Rentenalter bei rund 15 Prozent. Der tatsächliche Steuersatz hängt indes von der individuellen Einkommens- und Vermögenssituation ab. Um die Netto-Betriebsrentenleistung zu bewerten, sollte deshalb auch abgeschätzt werden, wie hoch später der voraussichtliche Steuersatz individuell ausfallen wird und ab welchem Einkommen die geltenden Steuerfreibeträge voraussichtlich überschritten werden. Wie soll das ein „Rentenkonto für alle“ berücksichtigen?

    Millionen an Steuergeldern

    Im Juli 2020 hatte Heil (SPD) einen Gesetzentwurf für die digitale Rentenübersicht vorgelegt. Die zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht soll bei der Deutschen Rentenversicherung beheimatet sein und die Informationen aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Alterssicherung bündeln. Anschließend sollen diese, so der „Versicherungsbote“ über ein Online-Portal für Verbraucher bereitgestellt werden. Ab 2023 seien die Versicherungs- und Finanzbranche verpflichtet, entsprechende Informationen jedem einzelnen Kunden zu liefern. Für den Bau der digitale Renteninformation und die Startphase werde der Bund 18,6 Millionen Euro bis 2023 bereitstellen. Die Kosten für den laufenden Betrieb von 2024 an sollen bei rund 4,5 Millionen Euro pro Jahr liegen.

    Der Dachverband der Verbraucherzentralen habe allerdings Bedenken angemeldet: Die Information könnte möglicherweise nicht unabhängig sein und Angst schüren, um der Versicherungs- und Finanzbranche als Verkaufsargument zu dienen.

    Excel statt Rentenkonto

    Aber zurück zum Rentenkonto. Dem deutschen Staat ist in punkto Altersvorsorge nicht zu trauen, das hat er bis lang mehrfach bewiesen. Eigeninitiative in punkto Rentenübersicht ist besser – und dafür gibt es ein einfaches Mittel: eine Excel-Tabelle. Jeder kann in diese Tabelle alle Daten selbst eintragen, Excel summiert die Zahlen auf. Wer diese Tabelle ständig aktualisiert, hat problemlos einen Überblick über seine Altersvorsorge. Ach ja, Excel. Das ist ein Tabellenkalkulationsprogramm von Microsoft – das zu lernen ist kein Zauberwerk. Viele Windows-Nutzer dürften vermutlich bereits Excel auf ihrem Rechner haben. Die Bundesregierung könnte jedem ein Exemplar schenken. Wie wäre es denn, wenn der Staat statt in ein Rentenkonto zu investieren, in Finanzwissen investieren würde, wie es ja schon seit langem von Wirtschaftlern gefordert wird? Bislang sind alle derartigen Vorstöße im Sande verlaufen – oder habe ich da etwas nicht mitbekommen?

    Gesetz soll durchgepeitscht werden

    Wie die „Versicherungswirtschaft“ schreibt, soll das Gesetz „durchgepeitscht“ werden. Das Internetportal hat den Zeitplan recherchiert:

    • Bis 10. August 2020 Frist für die Stellungnahme der Verbände
    • August 2020 Virtuelle Anhörung auf Ministerialebene
    • August 2020 Beratung im Bundeskabinett
    • Ende 2020 Inkrafttreten am Tag nach der Verkündigung
    • Entwicklungsphase
    • Mitte 2022 Beginn der ersten freiwilligen Betriebsphase (21 Monate nach Inkrafttreten)
    • Ende 2023 Voraussichtlicher Pflichtbetrieb für die betroffenen Versorgungseinrichtungen mit angemessenen Übergangsfristen (Der Beginn des Pflichtbetriebs wird durch Rechtsverordnung später festgelegt).

    Beamte sollen wieder einmal ausgenommen werden. Pensionszusagen, die regelmäßig von den Arbeitgebern verwaltet werden, die Beamtenversorgung und berufsständische Versorgungswerke sollen „Versicherungswirtschaft“ zufolge nicht in die digitale Rentenübersicht eingebunden.

    Bild von Goumbik auf Pixabay

  • Bürger sollten dem Staat gründlich misstrauen

    Bürger sollten dem Staat gründlich misstrauen

    Von wegen “pacta sunt servanda” oder Verträge sind einzuhalten. Wenn der Staat klamm ist, darf er seine Bürger entschädigungslos enteignen. Das hat er schon mehrmals praktiziert, beispielsweise bei Direktversicherungen. Misstrauen ist angebracht.

    Alle, die eine Direktversicherung haben, wissen wie wenig vertrauenswürdig der Staat ist. Die damalige  rot-grüne Regierung unter dem SPD-Kanzler Gerhard Schröder – mit aktiver Beihilfe von CDU/CSU – hat 2003 rückwirkend per Gesetz eingeführt, dass Millionen von Altersvorsorgern um annähernd 20 Prozent enteignete und immer noch enteignet. Alle Klagen liefen bis heute ausnahmslos ins Leere. Direktversicherte laufen vergeblich gegen den ihrer Meinung nach Bruch des Rückwirkungsverbots Sturm. Erst im Juli 2020 scheiterte der Rentner Herbert Heins in Kassel vor dem Bundessozialgericht (BSG) mit seiner Klage gegen den Vollbeitrag auf seine Direktversicherung. Das heißt, er muss auch weiterhin den doppelten Beitrag an die Kranken- und Pflegekasse zahlen, obwohl es bei Vertragsabschluss seiner Direktversicherung  keine Beitragspflicht gab.

    Misstrauen ist angebracht

    Mit “pacta sunt servanda”, sprich Verträge sind einzuhalten, ist das so eine Sache. Die Techniker Krankenkasse (TK) – und gegen sie richtete sich Heins‘ Widerspruch – schreibt ihren Mitgliedern immer wieder, die gegen die Verbeitragung ihrer Direktversicherung widersprechen, „dass Regelungen mit Rückwirkung grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig sind und dem rechtsstaatlichen Vertrauensschutzprinzip entsprechen, wenn das schutzwürdige Bestandsinteresse des Einzelnen die gesetzlich verfolgten Gemeinwohlinteressen bei der gebotenen Interessenabwägung nicht überwiegt“. Das heißt im Umkehrschluss: Der Staat, in dem Fall der Gesetzgeber, darf per Sozialgesetz alles, auch rückwirkend enteignen – und er wird von den Gerichten darin bestätigt. Also, von wegen “pacta sunt servanda”. Da können die Geschädigten noch so viel klagen, es wird immer wieder darauf hinauslaufen, dass sie mit diesem Satz vor Gericht abgeschmettert werden.

    Das Thema “Vertrauensschutz” ist selbst für Juristen ein kniffliges Problem, denn sie unterscheiden zwischen “echter” und “unechter” Rückwirkung. Davon leiten sie ab, ob es zulässig ist Verträge auch rückwirkend zu brechen. Patrick Birtel, Jahrgang 1985, Dozent an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz, ist dieser Frage nachgegangen und kommt zu  – für den Bürger – erschreckenden Erkenntnissen, die für Juristen examensrelevant sind: Zunächst werde das Vertrauen des Bürgers auf die Rechtslage oder auf Gesetze geschützt. Darauf sollte er sich jedoch nicht allzu sehr verlassen, das heißt, er muss dem Staat gründlich misstrauen.

    Wieso Vertrauensschutz?

    Der Vertrauensschutz wird aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 GG) hergeleitet. Da steht etwas von “demokratisch” und “sozial” drin. Was heißt das? “Sozial” bedeutet, “dass es dem Wohl der Allgemeinheit und insbesondere ärmeren oder schwächeren Menschen dient” liefern die Suchmaschinen als Antwort. Und was hat das mit dem rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot – pacta sunt servanda – zu tun? Zu prüfen sei, so erklärt Birtel, ob Gesetze ihre Wirkung auch für den Zeitraum vor ihrem Inkrafttreten entfalten können.

    Um es dem normalen Bürger nicht zu leicht zu machen, unterscheiden die Juristen zwischen “echter” und “unechter” Rückwirkung.

    Echte Rückwirkung

    “Eine echte Rückwirkung liegt vor, wenn der Gesetzgeber rückwirkend in einen bereits abgeschlossenen Sachverhalt eingreift, die Rechtsfolgen des Gesetzes also für einen vor der Verkündung beendeten Tatbestand gelten sollen”, so Birtels Erklärung. Die echte Rückwirkung sei “grundsätzlich ausgeschlossen und nur in streng umrissenen Ausnahmefällen zulässig”.

    Unechte Rückwirkung

    “Von unechter Rückwirkung spricht man, wenn eine Norm auf gegenwärtige noch nicht abgeschlossene Sachverhalte rückwirkend (der Tatbestand hat also schon begonnen) eingreift und damit die Rechtsposition nachträglich entwertet wird”, erklärt Birtel. Diese Art der Gesetzgebung sei grundsätzlich zulässig und nur in Ausnahmefällen unzulässig, weil es keinen generellen Vertrauensschutz auf den Fortbestand von Gesetzen gebe und der Staat durch Änderungen die Möglichkeit haben müsse auf das aktuelle Geschehen und weitere Bedürfnisse zu reagieren. Unzulässigkeit könne jedoch vorliegen wenn:

    1. das Gesetz einen Eingriff vornimmt, mit dem der Betroffene nicht rechnen musste und demzufolge auch in seinem Verhalten nicht einplanen musste. Ein Beschluss im Bundestag oder eine öffentliche Diskussion über Reformen werden als ausreichend erachtet, um das Vertrauen des Bürgers zu zerstören. In diesem Fall musste der Betroffene mit der Änderung rechen.

    sowie kumulativ

    2. das Vertrauen des Bürgers schutzwürdiger ist als das mit dem Gesetz verfolgte Anliegen. Das lässt sich am besten mit einer Verhältnismäßigkeitsprüfung im engeren Sinne (Angemessenheit) überprüfen. Auf der einen Seite steht demnach der Vorteil, den sich der Staat durch das Gesetz verschafft und auf der anderen Seite die Entwertung der Rechtsposition.

    Zum Teil könne es wegen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit notwendig sein, dass der Gesetzgeber eine Übergangsregelung schafft. “Kann” heißt nicht “muss”, wie die Direktversicherungsgeschädigten nur zu gut wissen.

    Wer die Erklärung der “unechten Rückwirkung” verinnerlicht, begreift, dass das Sozialrecht fast alles darf, wenn es um das Gemeinwohlinteresse geht. Darauf werden sich die Richter immer wieder zurückziehen und entsprechende Klagen abweisen.

     

    Vorsicht vor Vertragsabschluss!

    Was lernen wir daraus: Vorsicht vor Vertragsabschluss! Was ein Altersvorsorger heute an Sozialversicherung und Steuern spart, muss er dann in der Renten berappen. Der Staat schenkt ihm nichts. Wer eine Direktversicherung abschließt, spart zwar heute, muss aber im Alter als gesetzlich Krankenversicherter, wenn er auf das Geld angewiesen ist, den volle Krankenkassenbeitrag plus Zusatz- und Pflegebeitrag zahlen. Das sind immerhin zurzeit noch annähernd 20 Prozent, könnten aber in zehn, 20 oder gar 30 Jahren locker 25 Prozent und mehr sein. Der vom DVG erkämpfte Betriebsrentenfreibetrag von zurzeit 164,50 Euro ist nur eine kleine Erleichterung und gilt auch nicht für den Pflegebeitrag, der sich mit großer Wahrscheinlichkeit von heute 3,05 Prozent (3,3 für Kinderlose) in den kommenden Jahren verdoppeln wird. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag hat sich ja schon auf 1,3 Prozent erhöht.

    BSG
    Zuschauer in der Verhandlungspause beim BSG                                       Bild: Reiner Korth

     

    Der Staat, in dem Fall der Gesetzgeber, darf per Sozialgesetz alles, auch rückwirkend enteignen – und er wird von den Gerichten darin bestätigt. Bislang liefen ausnahmslos alle Klagen ins Leere.

    Herbert Heins im Sitzungssaal des BSG                                                                   Bild: Reiner Wellmann

     

    Das „Hamburger Abendblatt“ schreibt ganz richtig: „Das Urteil hat weitreichende Folgen“. Durch das Billigen dieser Praxis hat das oberste Sozialgericht der Abzocke durch Staat und Krankenkassen endgültig grünes Licht gegeben. Niemand darf mehr darauf vertrauen, dass sein Angespartes vor dem Staat sicher ist, weil der auch rückwirkend in Verträge eingreift und den Bestandsschutz aushebelt. Damit entfällt auch das letzte Argument für eine Direktversicherung. Das muss allen Jungen eine Lehre sein, die immer noch auf Direktversicherungen setzen. Staatliche Förderung betrieblicher Altersvorsorge hat damit ihren Sinn verloren, wenn daraus ein Minus-Geschäft wird. Es ist nur zu hoffen, dass das möglichst viele Junge begreifen und ihre betriebliche Altersvorsorge stilllegen und besser selbst privat vorsorgen.

    “Was ergibt das für einen Sinn, wenn der Gesetzgeber in der Einzahlungsphase das Sparen fördert durch reduzierte Abgabensätze (Pauschalbesteuerung), um  hinterher dem Sparer mehr abzunehmen als er als Förderleistung erhalten hat; das kann der Gesetzgeber nicht gewollt haben”, so Heins’ Anwalt Prof. Plagemann bei seinem Auftritt vor dem BSG am Mittwoch.

    Bilder: Reiner Korth/Reiner Wellmann/ Manfred Grund auf Pixabay

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