Tag: Vertrauen

  • Raffelhüschen will Rentner rupfen

    Raffelhüschen will Rentner rupfen

    Der Ruf nach Rentenkürzungen wird lauter. Ökonom Bernd Raffelhüschen will die Rentner rupfen und fordert eine Corona-Rentenkürzung. Er behauptet, die Jungen würden über Gebühr zu Gunsten der Alten belastet.

    Schon im Mai dieses Jahres hat der Versicherungslobbyist Bernd Raffelhüschen gefordert, die Rentenerhöhung 2020 wegen der aktuellen Gesundheitskrise bis Jahresende zu verschieben und dann zu kürzen. Jetzt hat er einen neuen Vorstoß über die Stiftung Marktwirtschaft gemacht, in der er im Vorstand sitzt. Mainstream-Medien wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“, die „Welt“ und die „Börse-Zeitung“ sowie die „Neue Westfälische“ bieten ihm dafür ein Forum. So heißt es bei der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ beispielsweise „Ökonom Raffelhüschen warnt vor unsoliden Staatsfinanzen“, bei der „Börsen-Zeitung“ steht „Corona macht die Nachhaltigkeitslücke noch größer“. “Wir hatten noch nie eine so unsolide Finanzsituation wie heute”, wird er von der FAZ zitiert. In der „Neuen Westfälischen Zeitung“ plädiert er dafür, dass „die Renten im Zuge der Corona-Krise schrumpfen müssten“. Er spricht von Entsolidarisierung von Alt und Jung. Dabei werden viele Rentner zurzeit doppelt besteuert und doppelt verbeitragt – also, von wegen Entsolidarisierung. Die Alten zahlen mehr als sie eigentlich müssten. Parallel dazu hat die rot-grüne Regierung unter Gerhard Schröder das Rentenniveau deutlich unter 50 Prozent gedrückt.

    Rupfen der Rentner hat System

    Der Staat bürdet der Rentenkasse schon seit Jahren Aufgaben auf, die eigentlich alle Bürger tragen müssten. Die Unterdeckung der Rentenversicherung hat dem Aktion Demokratische Gemeinschaft (ADG) zufolge gigantische Ausmaße erreicht. Allein 2019 betrage das „Defizit zu Lasten der gesetzlichen Rentenversicherung“ annähern 38 Milliarden Euro. Wenn der Bund die versicherungsfremden Leistungen voll finanzieren würden, könnten die gesetzlichen Renten um 13,6 Prozent höher sein, hat der ADG errechnet. Kein Wort davon kommt in der „Generationenbilanz“ der „Stiftung Marktwirtschaft“. Auch von der Ungleichheit zwischen Pensionen und Renten ist in diesem Elaborat nichts zu lesen.

    Was Raffelhüschen mit seiner jüngsten Aktion bezweckt: Er will den Boden bereiten für eine Rentenkürzung. Mit der Forderung, die Rentenerhöhung 2020 wegen der aktuellen Gesundheitskrise bis Jahresende zu verschieben und dann zu kürzen, bemühe sich Raffelhüschen, „unter einem wissenschaftlichen Deckmäntelchen das Feld für Entscheidungen der Politik zu bestellen und ihre Ideen in den Redaktionen zu platzieren“, so die ADG. Es ist schon eigenartig, dass ein beamteter Professor Rentner rupfen will und die Rentenformel in Frage stellt.

    Senioren in der Schuldenfalle

    Dabei steigt die Zahl der überschuldeten Senioren ab 70 dem „Schuldenatlas“ von „Creditreform“ zufolge. Allein in den vergangenen zwölf Monaten sei die Zahl der überschuldeten Senioren ab 70 der Studie zufolge um 23 Prozent gestiegen. Parallel erhöhte sich in der Altersgruppe der 60 bis 69-Jährigen die Zahl der Überschuldungsfälle um 13 Prozent auf rund 725 000. „Das Phänomen der Altersüberschuldung gewinnt noch stärker als in den Vorjahren an Bedeutung“, warnte der Geschäftsführer von Creditreform Boniversum, Michael Goy-Yun.

    Das Problem der Altersarmut wird sich eher noch verschärfen, wie die Sendung „Wutsache: Abstiegsangst“ des „ZDF“ erahnen lässt. „Im Alter wird die gesicherte Existenz zur Illusion“, schreiben die Macher. Viele Menschen in Deutschland sähen ihren Lebensentwurf in akuter Gefahr. Das Abstiegsgespenst gehe um in der deutschen Mittelschicht. Die spätere Rente wird nicht für ein auskömmliches Leben im Alter reichen.

    Deswegen fordern die Verbraucherjournalisten Holger Balodis und Dagmar Hühne in ihrem Buch „Rente rauf“ dringend eine Rentenreform, die alle einbezieht, auch Beamte und Selbstständige. Davor aber drückt sich die Bundesregierung. Statt zu handeln, hat sie eine Rentenkommission zwei Jahre tagen lassen, ohne dass ein Ergebnis erzielt wurde.

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  • 2021 stagnieren Renten

    2021 stagnieren Renten

    2020 gab’s noch eine satte Rentenerhöhung, das dürfte die letzte für lange Zeit gewesen sein. Im kommenden Jahr wird es eine Nullrunde für Rentner im Westen geben und nur ein Mini-Erhöhung im Osten. Schuld hat Corona und schrumpfende Löhne.

    Schon jetzt sind die Auswirkungen der Beschränkungen wegen Coronavirus absehbar. Die Lockdowns schlagen auf die Löhne und Gehälter durch – und letztlich auch auf die Renten. Die Rentenexperten gehen von einem Rückgang der für die Rentenversicherung maßgeblichen Bruttolöhne und -gehälter um 1,0 Prozent im laufenden Jahr aus. Deutschlands Rentner in Westdeutschland erwartet im kommenden Jahr eine Nullrunde einstellen. Ostdeutsche Rentner bekommen hingegen eine Rentenerhöhung um voraussichtlich 0,72 Prozent. Das zitiert das Nachrichtenportal “ThePioneer” aus dem Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2020 (zur Info Rentenversicherungsbericht 2019).

    Nullrunde ab 2021

    Im Grunde kommt das nicht sonderlich überraschend, denn der Vorsitzende des Bundesvorstands der Rentenversicherung, Alexander Gunkel, teilte das bereits im Juni mit. Ostdeutsche Rentner profitieren von der gesetzlichen Ost-West-Angleichung. Der Rentenversicherungsbericht basiert auf der Herbstschätzung der Rentenexperten.

    Es ist allerdings die Frage, ob die Schätzer bereits die Folgen des zweiten Lockdowns berücksichtigt haben. Vermutlich nicht. Da eine Rentenkürzung für die kommenden Jahre ausgeschlossen ist, werden sich die Rentner jedoch auf viele Nullrunden einstellen müssen.

    Damit nicht genug, die Pandemie-Folgen werden auch die Beschäftigten, sprich die Rentenzahler spüren. Gunkel bereitet sie schon einmal auf eine Erhöhung der Beiträge vor – wenn nicht 2021, so doch in den Folgejahren. Der Rentenversicherung zufolge dürfte der Beitragssatz bis 2025 wahrscheinlich 20 Prozent erreichen. Nach 2025 wird es dann kein Halten mehr geben – und der Beitragssatz zur Rentenversicherung könnte dann schnell auf 22 oder sogar 25 Prozent steigen.

    nettolohnersatzquote
    Nettolohnersatzquote – sie zeigt, wie viel jemand an Rente bekommt, wenn er bis zum gesetzlichen Rentenalter als Vollzeitbeschäftigte Beiträge an die Rentenversicherung abführt. Bezogen auf einen Geringverdiener  mit nur halbem Arbeits-Durchschnittseinkommen                                                                                                                Quelle: Querschuesse.de

     

  • Aus Betriebsrente wird Misstrauensrente

    Aus Betriebsrente wird Misstrauensrente

    Wer eine Betriebsrente abschließt, sollte dem Staat misstrauen, weil der später nimmt, was er vorher gegeben hat. Der Fall Direktversicherung belegt das anschaulich. Ein Lehrstück für alle Altersvorsorger.

    Die Geschichte der Betriebsrente ist geprägt von Vertrauensbruch und staatlicher Willkür. Das gilt sowohl für die Belastung der Betriebsrente durch Steuern und Sozialabgaben wie versprochenen Renditen, von denen am Ende nichts mehr übrig bleibt. Juristisch ist dem Staat nicht beizukommen, weil Sozialrichter immer aufs Gemeinwohl verweisen können – und damit ist fast alles erlaubt.

    Was ist eine Betriebsrente überhaupt und welche Rolle spielt die Betriebsrente im Gesamtsystem Altersvorsorge? „wissen.de“ schreibt, dass die „Betriebsrente eine Form der betrieblichen Altersvorsorge ist“. Weiter heißt es, die betriebliche Altersvorsorge ist eine „über die gesetzliche Sozialversicherung hinausgehende Maßnahmen des Arbeitgebers zur Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenensicherung seiner Arbeitnehmer“. So weit, so gut. Was genau soll das sein?

    Betriebsrente ≠ Betriebsrente

    Jeder glaubt zu wissen, was eine Betriebsrente ist, dabei gehen die Meinungen der unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen auseinander: Die Rechtswissenschaft beispielsweise ordnet die Betriebsrente nicht etwa der betrieblichen Altersvorsorge zu, sondern benutzt Betriebsrente und betriebliche Altersvorsorge als Synonym. Beste Beispiele sind das Gesetz der betrieblichen Altersversorgung (bAV) (Betriebsrentengesetz – BetrAVG) und das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz (GKV-BRG), dem „Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge“. Das heißt, sie setzt beides gleich. Irritationen sind programmiert.

    Das Verwirrspiel geht weiter: Was steckt denn in dieser Betriebsrente oder betrieblichen Altersvorsorge? Vielleicht hilft die Definition des Gabler Wirtschaftslexikons weiter: „Altersversorgung, die im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis aufgebaut wird. Gemäß § 1 I S. 1 BetrAVG ((Gesetz der betrieblichen Altersversorgung (bAV) (Betriebsrentengesetz – BetrAVG)) handelt es sich um eine bAV, wenn einem Arbeitnehmer Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses zugesagt werden. Durch die Absicherung biometrischer Risiken unterscheidet sie sich von einer reinen renditeorientierten Kapitalbildung. Zur Durchführung der bAV stehen fünf Durchführungswege zur Verfügung:

    Hinsichtlich der Leistungsplangestaltung stehen drei Formen der Zusage zur Auswahl:

    • Leistungszusagen,
    • beitragsorientierte Leistungszusagen und
    • Beitragszusagen mit Mindestleistung.“

    Wer über die Betriebsrente redet, muss automatisch über die anderen Formen der Altersvorsorge reden und über das Drei-Säulen-Modell. Gabler schreibt dazu, „die bAV zählt zur 2. Schicht der Altersversorgung, der Zusatzversorgung. Sie ist grundsätzlich eine freiwillige Sozialleistung (im Gegensatz zur 1. Schicht, der Basisversorgung, dazu gehören die gesetzliche Rente oder dieser gleichgestellte Renten) aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses, ausgelöst durch ein biologisches Ereignis mit Versorgungscharakter oder Versorgungszweck, und wird vom Staat gefördert (im Gegensatz zur rein privaten Vorsorge der 3. Schicht).“ Gabler verweist darauf, dass „die bAV auch rein arbeitnehmerfinanziert sein kann (Entgeltumwandlung).“

    Ganz schön schwierig. Betriebsrente = betriebliche Altersversorgung, betriebliche Altersversorgung = Betriebsrente, verschiedene Durchführungswege, Drei-Säulen-Modell.

    Das Drei-Säulen-Modell

    Apropos Drei-Säulen-Modell, ein und dieselbe Kapitallebensversicherungspolice kann zum einen betriebliche Altersversorgung oder Betriebsrente sein und private Altersversorgung. Wie? Na, ganz einfach – oder kompliziert. Angenommen, jemand hat über den Arbeitgeber eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen. Der Arbeitgeber ist dabei der Versicherungsnehmer, der Beschäftigte Begünstigter – so steht’s im Vertrag. Weiter angenommen, dieser Beschäftigte verliert den Job oder kündigt, dann kann er seine Kapitallebensversicherung, die auch wegen dieser Konstruktion Betriebsrente oder betriebliche Altersversorgung heißt, privat besparen. Die Police bleibt dieselbe, nur die Versicherungsnehmereigenschaft geht vom Betrieb als Versicherungsnehmer auf den Begünstigten, sprich den vormaligen Arbeitnehmer über. Aus der betrieblichen Altersversorgung ist somit eine private Altersversorgung geworden – die Kapitallebensversicherung ist mutiert – und von der zweiten in die dritte Schicht gerutscht.

    Um es noch etwas komplizierte zu machen: Eine „unechte“ Betriebsrente oder private Altersversorgung kann wieder zur echten Betriebsrente mutieren, wenn der Privatzahler eine Anstellung findet und der neue Arbeitgeber anstelle des bisherigen Arbeitgebers als Versicherungsnehmers in den Kapitallebensversicherungsvertrag eintritt, was aus der privaten Kapitallebensversicherung wieder eine Direktversicherung macht.

    Echte oder unechte Betriebsrente?

    Was das für Folge hat? Gravierende! „Wer eine Direktversicherung nach Ausscheiden aus dem Job privat bespart, zahlt später nur für die echte Betriebsrente Krankenkassenbeiträge“, erklärt „Finanztip“. Das heißt, alle Beiträge, die jemand nach Ausscheiden aus dem Job privat in seine Kapitallebensversicherung – oder unechte Betriebsrente – einzahlt, sind komplett beitragsfrei. Für diesen Anteil zahlt er keine Krankenkassen- und Pflegebeiträge, für seine „echte“ Betriebsrente jedoch die vollen Beiträge.

    Was ist die Direktversicherung, die ja eines der fünf Durchführungswege der bAV ist? Laut „Haufe“ besteht die  „Direktversicherung nach der Legaldefinition des § 1b Abs. 2 S. 1 BetrAVG darin, dass der Arbeitgeber zum Zweck der betrieblichen Altersversorgung eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers abschließt und diesem oder dessen Hinterbliebenen ganz oder teilweise die (widerrufliche oder unwiderrufliche) Bezugsberechtigung für die Leistungen aus dieser Lebensversicherung einräumt“. Eine Direktversicherung ist also nichts anderes als eine Kapitallebensversicherung, die vom Arbeitgeber abgeschlossen wird mit dem Arbeitnehmer als Begünstigten. Und jetzt wird’s spannend: Ist der Arbeitnehmer selbst Versicherungsnehmer, wie gerade beschrieben, so handelt es sich dabei weder arbeits- noch ein steuerrechtlich um eine Direktversicherung, auch dann nicht, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer beispielsweise die Prämien zahlt oder ihm dafür Zuschüsse zum Lohn gewährt.

    Steuer- und Sozialrecht

    Und weil das immer noch nicht kompliziert genug ist, hat der Gesetzgeber noch eines daraufgesetzt, in dem er bei der Betriebsrente, pardon betrieblicher Altersversorgung, zwischen Steuer- und Sozialrecht unterscheidet. Direktversicherungen, die vor der Einführung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) am 1. Januar 2004 abgeschlossen worden waren, wurden nach § 40b des Einkommensteuergesetzes (EstG) pauschal besteuert, aber nur einmal, sprich in der Einzahlphase. In der Auszahlphase muss der Direktversicherte keine Steuer mehr zahlen. Die Macher der Sozialgesetzes sehen das indes anders und belasten Direktversicherte doppelt – in der Ein- und Auszahlphase. Als der Gesetzgeber das GMG rückwirkend einführte, gewährte er weder Vertrauensschutz noch ließ er einen Übergangszeitraum zu. Für die vor 2002 abgeschlossenen pauschal versteuerten Kapitallebensversicherungen fielen bis Inkrafttreten des GMG am 1. Januar 2004 keine Krankenkassenbeiträge auf die Kapitalleistung an. Seitdem jedoch müssen Direktversicherte dank einer Änderung des § 229 Abs. 1 Satz 3 SGB V (SGB steht für Sozialgesetzbuch)volle Beiträge zahlen: „Waren solche Kapitalleistungen bis dahin nur dann beitragspflichtig, wenn sie nach Beginn einer Rente vereinbart wurden (also praktisch die Rente abgefunden wurde), sind diese Kapitalleistungen ab 2004 auch dann beitragspflichtig, wenn sie schon vor Eintritt des Versicherungsfalles (‚originär‘) vereinbart wurden“, wie Dr. Markus Raulf, Syndikus des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) schreibt. Darüber hinaus sei mit dem GMG zeitgleich auch noch der Beitragssatz auf die bAV-Leistungen verdoppelt worden. Sprich, egal, ob jemand eine Betriebsrente bekommt oder eine einmalige Geldleistung aus seiner Kapitallebensversicherung – er zahlt immer den vollen Beitrag.

    Die Gelackmeierten sind vor allem jene Arbeitnehmer, die “echte Eigenbeiträge” gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 4 BetrAVG aus bereits versteuertem und verbeitragtem Entgelt, sprich aus dem Netto eingezahlt hatten. Sie zahlen doppelt Beiträge. Doppelt zahlen auch solche Alterssparer mit einem Gehalt oberhalb der 40b-Grenze.

    Betriebsrentner dürfen geschröpft werden

    Aber wie gesagt, das interessiert den Sozial-Gesetzgeber nicht. Er sagt, die Beitragslast wäre gerechtfertigt und geboten, um die Rentner “in angemessenem Umfang an der Finanzierung der auf sie entfallenden Leistungsaufwendungen zu beteiligen”. Sie werden von den obersten Verfassungsrichtern in dieser Meinung bestätigt. Dass das dem Solidarprinzip widerspricht, ist dem Gesetzgeber wurscht. Es sei “daher ein Gebot der Solidarität der Rentner mit den Erwerbstätigen, den Anteil der Finanzierung der Leistungen durch die Erwerbstätigen nicht noch höher werden zu lassen”. Dabei haben die heutigen Rentner bereits damals ihre Beiträge geleistet.

    Misstraut dem Staat

    Doppelverbeitragung, Vertrauensbruch und Rückwirkung sind auch verfassungsrechtlich gedeckt. Die Verfassungsrichter machen es sich einfach: Sie sagen, der Bürger dürfe sich in punkto Sozialrecht nicht auf Vertrauensschutz verlassen. Die Verbeitragung sei mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar. „Die Belastung dieser Leistungen mit dem vollen allgemeinen Beitragssatz beurteile sich nach den Grundsätzen über die unechte Rückwirkung von Gesetzen, denn die angegriffene Regelung greife mit Wirkung für die Zukunft in ein öffentlich-rechtliches Versicherungsverhältnis ein und gestalte dies zum Nachteil für die betroffenen Versicherten um“, so Raulf. Solche Regelungen seien verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig und entsprächen dem rechtsstaatlichen Vertrauensschutzprinzip, wenn das schutzwürdige Bestandsinteresse des Einzelnen die gesetzlich verfolgten Gemeinwohlinteressen bei der gebotenen Interessenabwägung nicht überwiege. Auf gut Deutsch, Sozialrecht darf alles, wenn es dem Gemeinwohlinteresse dient. Die Versicherten hätten, so Raulf weiter, nachdem der Gesetzgeber bereits im Jahr 1981 laufende Versorgungsbezüge in die Beitragspflicht einbezogen habe, in den Fortbestand der Rechtslage, welche die nicht wiederkehrenden Leistungen gegenüber anderen Versorgungsbezügen privilegierte, nicht uneingeschränkt vertrauen dürfen. Heißt auf gut Deutsch: Misstraut dem Staat. Übergangsregelungen seien verfassungsrechtlich nicht geboten gewesen, vor allem auch deshalb, weil bei der Einmalzahlung von Versorgungsbezügen den Versicherten schon am Anfang der Belastung die gesamte Liquidität zur Tragung der finanziellen Mehrbelastung zur Verfügung stehe. Heißt auf gut Deutsch: Seid froh, dass ihr einen Batzen Geld bekommen habt, den Betriebsrentner wird das Geld bis ans Lebensende abgeknöpft.

    Abnehmende Akzeptanz der Altersvorsorge

    Nach dem massiven Vertrauensbruch und angesichts des dramatischen Verfalls der Renditen von Direktversicherungen hat die Bundesregierung ein gewaltiges Problem, wie Prof. Dr. Stefan Sell analysiert. „Neben der grundsätzlichen Skepsis gegenüber kapitalgedeckten Alterssicherungsformen, zu denen auch die Betriebsrenten gehören, kommt der vielfach beschriebene Vertrauensverlust aufgrund der ‚Doppelverbeitragung‘ bei Betriebsrenten hinzu, der seinen Ursprung hat in dem ‚Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung‘ der damaligen rot-grünen Bundesregierung, das 2004 in Kraft trat und auch rückwirkend eine vorher nicht vorhandene Belastung von Betriebsrentnern eingeführt hat, was verständlicherweise eine Menge Empörung generiert hat.“ Ändert die Bundesregierung nichts an der Abzocke der Betriebsrentner, verliert diese Form der Altersversorgung an Akzeptanz – mit weitreichenden Folgen.

     

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  • Rückerstattung lässt auf sich warten

    Rückerstattung lässt auf sich warten

    Die Mehrheit der Betriebsrentner und Direktversicherten hat die zu viel bezahlten Krankenkassenbeiträge immer noch nicht zurück bekommen. Viele  warten auf eine Antwort ihrer Kasse. Der Freibetrag von 159,25 Euro wird nur zögerlich und teilweise sogar fehlerhaft berücksichtigt.

    „Die Krankenkassen haben begonnen, den neuen Freibetrag für Betriebsrenten zu berücksichtigen und die seit Januar 2020 zu viel kassierten Beiträge zu erstatten“, schreibt „Finanztest“ in der November-Ausgabe – und das, obwohl das Gesetz bereits am 1.1.2020 in Kraft trat. Der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) hat die gleiche Beobachtung gemacht. Eine Zwischenumfrage unter den Mitgliedern ergab, dass mit 62,3 Prozent annähernd zwei Drittel – geantwortet haben bislang 852 – der Befragten die Rückzahlung immer noch nicht erhalten haben. Etwas mehr als ein Drittel hat die Rückzahlung bereits erhalten und sie war korrekt. Eine kleine Minderheit von zwei Prozent hat die Rückzahlung zwar erhalten, der Betrag war allerdings fehlerhaft.

    Viele warten auf Antwort

    Einige DVG-Mitglieder wie Dieter S., der bei der IKK Südwest versichert ist, haben ihre Krankenkasse angeschrieben, aber nicht einmal eine Antwort bekommen. Helmut R. hat „bisher weder Geld noch eine Benachrichtigung von der BEK bekommen“. Die gleiche Erfahrung macht Inge B. mit ihrer Daimler BKK. Detlef L. wird von seiner TK hingehalten. Als Ausreden würden „immer fehlende Programmvoraussetzungen bemüht“. Ähnlich geht es Alois R. – seine TK habe noch nicht einmal eine Mitteilung geschickt. Es sei erstaunlich, findet Marita R, „dass die Zahlstellen der Krankenkassen offensichtlich nicht in der Lage sind, eine einfache Rechenaufgabe zu bewältigen“. Für Klaus G., der von seiner TK ebenfalls hingehalten wird, erschließt sich nicht, „warum der Freibetrag nicht auch auf die Pflegeversicherung angewendet wird“. Bei Hendrik P. hat KKH die Verzögerung der Rückerstattung mit „Personalmangel und Corona begründet“. Jeder einzelne Fall müsse von jemand geprüft werden; Automatisierung sei nicht möglich“.

    Dass die Rückzahlung bei einem Drittel korrekt erfolgt, liegt teils am Verhalten der Versicherten. Klaus-Dieter H. hat seinen um den Freibetrag gekürzten Zahlbetrag selbst ausgerechnet und ab Februar gekürzt.  Übrigens, „Stiftung Warentest“ hat einen Sozial­abgaben-Rechner programmiert, mit dessen Hilfe jeder selbst ausrechnen kann, was das in seinem speziellen Fall ausmacht. „Nach einer Mahnung und Rücksprache hat die Barmer die Kürzung genehmigt“. Der neue Bescheid sei aber erst im Oktober gekommen. Elisabeth W. hat die Rückerstattung im Oktober bekommen, „nach dem ich im September noch mal bei der BKK Mobil Oil reklamiert habe“.

    Selbstzahler sind im Vorteil

    Eine Erkenntnis der Umfrage: Selbstzahler sind klar im Vorteil, weil sie sofort auf gesetzliche Änderungen reagieren können, während beim Lastschriftverfahren Versicherungskunden auf den Goodwill der Versicherungen angewiesen sein – und der ist, das hat die Umfrage gezeigt, nicht sonderlich groß.

    „Finanztest“ hat beobachtet, „ob und wann die Kosten sinken und Erstattungen fließen, scheint von der Krankenkasse abzuhängen und davon, wer die Rente (oder Direktversicherung) auszahlt, ob Versorgungseinrichtung oder Privatfirma“.

    Gesetz seit Januar in Kraft

    Zur Erinnerung, das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz (GKV-BRG) trat am 1. Januar 2020 in Kraft, aber Millionen Betriebsrentner müssen immer noch warten, dass der Freibetrag berücksichtigt wird. Angeblich schaffen es die 46 000 Zahlstellen für Betriebsrenten und Direktversicherungen nicht, ihre Software so schnell zu ändern.

     

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  • Junge begreifen – Betriebsrenten sind ein Minus-Geschäft

    Junge begreifen – Betriebsrenten sind ein Minus-Geschäft

    Die Zahl junger Altersvorsorgesparer sinkt seit neun Jahren kontinuierlich. Was Wunder, begreifen die Jungen langsam, dass vom angesparten Geld nach Abzug von Sozialabgaben und Steuern kaum etwas übrig bleibt. Die Direktversicherung ist sogar ein Minus-Geschäft.

    Die Metallrente hat beim Marktforschungsinstitut Kantar Public eine Studie über die Altersvorsorge-Anstrengungen von jungen Leuten in Auftrag gegeben. Das Ergebnis war wohl eher ernüchternd. „Viele junge Leute beginnen bereits mit dem Eintritt ins Berufsleben vorzusorgen, doch bei der Umsetzung scheitern sie oft, weil sie an die Grenzen ihrer eigenen Finanzkompetenzen und Planungsmöglichkeiten stoßen“, schreiben die „Stuttgarter Nachrichten“. Vielleicht ist der Schluss aber falsch, den Kantar Public zieht. Kann es nicht sein, dass die Junge mittlerweile begriffen haben, dass Versicherungen nicht die Lösung für die Altersvorsorge sind, sondern das Problem?

    In der Studie berichte die junge Generation darüber, was sie selbst für ihre Altersvorsorge unternehme, formuliere aber auch ihre Erwartungen an den Staat in puncto Rente. So seien 84 Prozent der Befragten der Meinung, dass eine gute Rente möglich sei, wenn die Politik es wirklich wolle.

    Beitragsgarantie aufgegeben

    Eine wichtige Rolle spiele die Beitragssicherheit, zitieren die „Stuttgarter Nachrichten“. In der Abwägung zwischen Sicherheit und Rendite bei der Altersvorsorge entscheide sich die Mehrheit der Befragten dann aber für Risikovarianten. Danach würden 66 Prozent geringe Schwankungen ihrer Rente in Kauf nehmen, wenn sie insgesamt mit einer höheren Rentenleistung rechnen können als mit dem gegenwärtigen Garantiezins von unter einem Prozent.

    Junge begreifen langsam

    Das werden sie auch müssen, wenn sich selbst der Branchenprimus Allianz von der Beitragsgarantie verabschiedet. „Das ist eine Bankrotterklärung“, wird Axel Kleinlein, Chef des Bundes der Versicherten, vom „Münchner Merkur“ zitiert. Das Anlagerisiko werde bei den Vorsorgesparern abgeladen, während die Verwaltungskosten für die Allianz und die Provisionen für die Allianz-Vertreter unangetastet bleiben. Wer sich einmal die Entwicklung des Metallfonds (ISIN: LU1190435906) anschaut, bekommt eine Ahnung davon, was Kleinlein meint. Der Metallfonds weist über den Zeitraum von fünf Jahren eine Rendite von 2,6 Prozent aus, der MSCI All Countries World ( IE00BGHQ0G80) kommt laut Morningstar auf eine Rendite von 8,7 Prozent. Obwohl sich der Metallfonds den MSCI World Index, den MSCI Emerging Market und weltweit orientierte Rentenindizes als Maßstab genommen hat, bleibt er weit dahinter zurück. Verständlich, denn die Kosten fressen die Rendite auf.

    Quelle: comdirect

    Viele Junge sind bereits selbst aktiv geworden, was sich an der Vielzahl der Finanzblogs ablesen lässt. Comdirect lobt seit zehn Jahren den „Finanzblog Awards“ aus, für den sich dieses Mal 73 Blogs beworben hatten. Die meisten der Finanzblogs werden von jungen Leuten betrieben, die selbst über ihr Geld entscheiden und sich nicht mehr auf die Versicherungsbranche verlässt. Gewinner war übrigens der Blog „Frugalisten“; den zweiten Platz belegte der Blog „Ethische Rendite“ von Michael Vaupel, der dritte Platz ging an das Bloggerpaar Marielle und Mike Schäfer und ihren Blog „Beziehungs-Investoren“, auf dem sie über ihren Weg in die finanzielle Freiheit sprechen.

     

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  • Lebensversicherungen werden zur Falle

    Lebensversicherungen werden zur Falle

    Beschäftigten wurden in den 80er- und 90er-Jahren mit Steuervorteilen in die Lebensversicherung gelockt und müssen jetzt als Rentner feststellen, dass von den vermeintlichen Vorteilen nichts mehr übriggeblieben ist – im Gegenteil, ihre Versicherung erweist sich wegen der hohen Sozialabgabenlast als Minus-Geschäft. Millionen fühlen sich abgezockt. Ihre Lebensversicherung ist zur Falle geworden.

    In die Falle gegangen

    Wenn eine betriebliche Kapitallebensversicherung, meist als Direktversicherung, ausgezahlt wird, hält die Krankenkasse die Hand auf und verlangt annähernd 20 Prozent von den Rentnern. Jakob Panitz und Wolfgang Brodbeck aus Baden-Württemberg fühlen sich abgezockt. Die „Neue Württembergische Zeitung“ hat ihren Fall in dem Artikel „Rentner auf der Palme“ geschildert – und dem DVG erlaubt, den Beitrag zu veröffentlichen. Beide kommen aus unterschiedlichen Branchen – Panitz arbeitete als Redakteur bei der Esslinger Zeitung, Brodbeck bei Festo, ihre Probleme sind aber die gleichen. Beide ärgern sich über die Abzocke durch Politik und Krankenkassen. Jetzt im Alter zahlen sie nicht nur für die gesetzliche Rente Krankenkassenbeiträge, sondern auch für ihre betriebliche Altersvorsorge, für die sie bereits in der Ansparphase zur Kasse gebeten wurden.

    Rentner auf der Palme

    Quelle: Neue Württembergische Zeitung

    Hier geht’s vollständigen zum Artikel aus der „Neuen Württembergischen Zeitung“ …

     

     

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  • Geld-zurück-Garantie bei Riester weg

    Geld-zurück-Garantie bei Riester weg

    Wer 100 Prozent bei Riester einzahlt, bekommt vielleicht noch 80 Prozent zurück. Das sehen die neuen Regeln vor, die zurzeit vom Finanzministerium ausgekungelt werden. Die Geld-zurück-Garantie soll gekippt werden.

    Am 5. Oktober gab es wohl ein Arbeitstreffen im Finanzministerium, bei dem es um eine Reform der Riester-Rente ging. Unionspolitiker wollen laut „Münchner Merkur“, dass die Beitragsgarantie von 100 auf 80 Prozent gesenkt wird. Das heißt, wer Geld in die Riester-Rente einzahlt, bekommt im schlechtesten Fall nur noch 80 Prozent ausbezahlt. Weil die Versicherungsbranche wegen der anhaltenden Negativzinsphase nicht mehr genug Geld verdient, will sie offensichtlich die Beitragsgarantie von eingezahlten Kundengeldern möglichst schnell loswerden – und das geht nur über die Politik. Begründet werde, so Klaus Rimpfel vom „Münchner Merkur“ damit, „dass die Versicherungen einen Teil des Geldes auch in Aktien stecken können, wovon am Ende der Versicherte profitiere“.

    Von wegen Garantie

    Damit ist der Abzocke von Versicherten Tür und Tor geöffnet. Denn selbst wenn eine Versicherung ein glückliches Händchen bei der Aktienauswahl haben sollte, wird sie längst nicht alle Gewinne an den Kunden weiterreichen, sondern einen Teil als Verwaltungskosten und Managementgebühr abzweigen. Nach bisherigen Erfahrungen sei, so Rimpfel, zu befürchten, dass schlichtweg noch mehr Geld in den Gewinnen der Versicherungen versickert.

    Und jetzt kommt’s: Die ganzen Fördergelder, um die Zulagen-Rente – so soll die reformierte Riester-Rente heißen – darf wieder der Steuerzahler aufbringen. Das Geld wäre besser in die gesetzliche Rente investiert. „Diese Riester-Reform ist ein weiteres Geschenk für die Versicherungslobby“, so Rimpfel. Dem ist nichts hinzuzufügen.

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    Zahl der Riester-Verträge rückläufig                                                             Quelle: BMAS

    Eckpunkte der Zulagen-Rente:

    • Höhere Förderquote für Sparer
    • 40 Cent pro Spar-Euro ab einem Jahresbetrag von 437,50 Euro
    • Ausweitung des Berechtigtenkreises
    • Weniger Bürokratie
    • Wegfall der Beitragsgarantie
    • Die Finanzämter informieren Förderberechtigten Förderung
    • Sonderausgabenabzug entfällt
    • 2400 Euro maximal förderfähiger Eigenbeitrag
    • 300 Euro einheitliche Kinderzulage
    • 100-prozentige Beitragsgarantie kann entfallen

    Im ersten Quartal 2020 besparten die Deutschen weniger Riester-Verträge als Ende 2019: Ende März waren es 16,48 Millionen Verträge, Ende 2019 noch 16,53 – ein Minus von 52 000 Verträgen. Im Vergleich zum Höchststand 2017 beträgt das Minus sogar 129 000 Verträge. Am deutlichsten war der Rückgang mit 286 000 bei den Versicherungsverträgen.

     

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  • Groko will die Ruine Riester wiederbeleben

    Groko will die Ruine Riester wiederbeleben

    Die Riester-Rente ist längst eine Ruine. Die Koalition will sie mit allen Mitteln wiederbeleben, um die Versicherungsbranche zu bevorzugen, der die Kunden davonlaufen.

    Schon wieder versucht Schwarz-Rot die Altersvorsorger abzuzocken und der Versicherungsbranche Kunden zuzutreiben. Die Riester-Rente ist eine Ruine, statt das zuzugeben, wird weiter daran gebastelt. Wie die „Rheinische Post“ erfuhr, bereiten Beamte des Bundesfinanzministeriums einen Referentenentwurf für eine Reform der Riester-Rente vor, worüber dann Vertreter von Union und SPD am 5. Oktober 2020 verhandeln.

    Bei der Reform soll es um Vorschläge gehen, wie die als unflexibel, kompliziert und renditeschwach geltende Altersvorsorge attraktiver werden kann. Hauptpunkt wird die Beitragsgarantie sein, das heißt, die Koalition will die hundertprozentige Beitragsgarantie kippen. Was nichts anderes bedeutet, als dass Riester-Rentner in Zukunft auch weniger herausbekommen können, als sie eingezahlt haben, was ihnen bislang garantiert wird.

    Natürlich wird es der Öffentlichkeit nicht so platt verkauft, wie kurz beschrieben. Die Versicherungen werden es den Kunden frei stellen, ob sie statt der Beitragsgarantie nicht lieber einen höheren Aktienanteil und damit die Chance auf eine höhere Rendite wählen wollen. Mit entsprechenden Beispielrechnungen schafft es die Versicherungsbranche sicher, Kunden von dieser Alternative zu überzeugen. Fragt sich nur, wozu die Kunden dann überhaupt eine Versicherung brauchen.

    Riester-Rente eine Ruine

    Der „Rheinische Post“ zufolge übten Sozialverbände bereits Kritik an dem Vorschlag und zitieren VdK-Präsidentin Verena Bentele mit den Worten: “Die Riester-Rente ist klinisch tot, die jetzt geplanten Spritzen kommen den Versicherungskonzernen zugute.” Die Beitragsgarantie von nur noch 80 Prozent sei „ein schlechtes Geschäft für die Riester-Kunden”, warnte Bentele. “Bei den Versicherern dürfte dagegen Feierlaune herrschen”, so Bentele.

    Nicht von ungefähr wirft Stiftung Warentest der Riester-Rente vor, dass sie zu kompliziert und bürokratisch ist. Von den Anbietern über die Zentrale Zulagen­stelle für Alters­vermögen (ZfA) bis hin zum Arbeits­ministerium seien selbst die Profis immer wieder ratlos, wenn sie mit Detailfragen konfrontiert würden. Ferner stimme häufig, dass Riester zu teuer sei und die Anbieter reich mache.

    Versicherer setzen auf mehr Förderung

    Wie „Finanzen.de“ schreibt, schlägt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vor, die Grundzulage von 175 Euro auf 200 Euro zu erhöhen. Die steuerliche Förderung solle zudem auf vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeweitet werden. Gleiches habe die Rentenkommission als Maßnahme zur Verbesserung der Riester-Rente genannt. Statt 2100 Euro im Jahr könnten Versicherte somit 3408 Euro ihrer eingezahlten Beiträge steuerlich absetzen.

    Die Versicherungsbranche sputet sich deswegen so, weil es Alternativen von der Verbraucherzentrale Bundesverband gibt und aus Hessen: Da ist zum einen, die Extrarente des Verbraucherzentrale Bundesverbands und die Deutschlandrente. Sie sollen die Riester-Rente ersetzen.

    Immer weniger Riester-Renten

    Offensichtlich haben mittlerweile viele Bürger begriffen, dass die Riester-Rente ein Verlustgeschäft ist und schließen keine Riester-Verträge mehr ab oder lassen ihren Riester ruhen, wie die auf der Seite des Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlichte Statistik verdeutlicht. Im ersten Quartal 2020 besparten die Deutschen weniger Riester-Verträge als Ende 2019: Ende März waren es 16,48 Millionen Verträge, Ende 2019 noch 16,53 – ein Minus von 52 000 Verträgen. Im Vergleich zum Höchststand 2017 beträgt das Minus sogar 129 000 Verträge. Am deutlichsten war der Rückgang mit 286 000 bei den Versicherungsverträgen. Deswegen auch der Vorstoß der Versicherungsbranche Riester vermeintlich zu verbessern.

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    Zahl der Riester-Verträge rückläufig                                                             Quelle: BMAS

     

     

     

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  • Kann Scholz Kanzler?

    Kann Scholz Kanzler?

    Der jetzt zum SPD-Kanzlerkandidat gekürte Olaf Scholz hat 2003 maßgeblich daran mitgewirkt, dass Direktversicherungen voll mit Sozialabgaben belegt wurden – eine Sabotage der Altersvorsorge. Was taugt Scholz insgesamt als Kanzler?

    Nichts ist vergessen! War nicht Olaf Scholz 2003 Generalsekretär der SPD und hat er nicht damals für das umstrittene Gesundheitsmodernisierungsgesetz plädiert? Die „Frankfurter Rundschau“ vom 12. September 2003 beschreibt den Kampf um eine solidarische Krankenkasse. Damals hätte die Chance bestanden, Beamten, Selbstständigen, Vermietern und Kapitalbesitzern in eine solidarische Krankenkasse einzubinden, stattdessen bemühte sich Olaf Scholz, „den geforderten Systemwechsel auf  einen bloßen ‚Solidaritätsverbund aus privater und gesetzlicher  Krankenversicherung‘ klein zu kochen“. Statt sich für eine Bürgerversicherung einzusetzen, forcierte Olaf Scholz zusammen mit seiner Parteigenossin Ulla Schmidt – und der ausdrücklichen Billigung von Horst Seehofer (CSU) – das umstrittene  Gesundheitsmodernisierungsgesetz, das die Vollverbeitragung von Direktversicherten und Betriebsrentner erlaubt. Seit 2004 zahlt die davon Betroffenen den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil an der Krankenkasse sowie Zusatz- und Pflegebeitrag, insgesamt annähernd 20 Prozent – und das zehn Jahre lang.

    Ihm war voll bewusst, dass er mit diesem Gesetz die finanzielle Lebensplanung von Millionen Deutscher sabotiert. Das war Scholz und Ulla Schmidt aber gleichgültig. Was ist von einem solchen Kanzler noch zu erwarten?

    Kann Scholz Kanzler?

    Mal abgesehen von der Sabotage der Altersvorsorge – kann Scholz Kanzler? Anders als beispielsweise Norwegen hält sich der Staat hierzulande weitgehend aus Aktien heraus. Ja, Olaf Scholz verkündet sogar, sein „ganzes Geld trotz Minizinsen auf dem Sparbuch“ zu haben, wie „Focus Online“ ihn zitiert. Er vermitteln den Deutschen damit, Aktien und Fonds seien nichts für die Altersvorsorge – „die völlig falsche Botschaft“, wie „Focus Online“ meint. Nicht von ungefähr haben die Norweger pro Bürger ein Guthaben, die Deutschen jedoch Schulden. Scholz zeichnet sich durch sein Feindschaft aus gegen alles, was Aktien betrifft. Statt die Aktienkultur hierzulande zu fördern, entwarf er eine Finanztransaktionssteuer, die vor allem Aktionäre, nicht aber Zocken treffen würde. Sie ist gefloppt. Diese Steuer sollte die Grundrente finanzieren. Bei der Grundsteuerreform sorgte er für mehr Verwirrung als Klärung. Die Folge wird ein Flickenteppich an verschiedenen länderspezifischen Lösungen sein.  Finanzminister Olaf Scholz bestätige eindrucksvoll, so „Focus Online“, dass die Sozialdemokraten nicht mit Geld umgehen können. Scholz ist schließlich nicht irgendein Sozialdemokrat, sondern Finanzminister und ehemaliger Generalsekretär. Scholz sehe tatenlos bei der Entwertung seines Geldes durch die Inflation zu.

    Angesichts seiner Einstellung zu Aktien ist es nicht verwunderlich, dass Olaf Scholz die Börse im Besonderen und der Kapitalmarkt im Allgemeinen nicht sonderlich interessiert. Wie anders ließe sich sein Versagen im Fall Wirecard erklären? Wirecard ist indes nur ein Steinchen im Mosaik des Kontrollversagens. Der Bilanzskandal um den Zahlungsdienstleister Wirecard spielte sich sozusagen vor Scholz‘ Augen ab – und er hat einfach weggeschaut, denn die Finanzaufsicht BaFin steht unter seiner Ägide. Selbst die SPD sehe Handlungsbedarf, so die „Welt“. Für ihren finanzpolitischen Sprecher Lothar Binding stehe der Wirecard-Fall für ein wiederholtes „Totalversagen auf dem Finanzplatz Deutschland“. Er stellt die Bilanzmanipulationen in eine Reihe mit anderen Skandalen, beispielsweise dem Cum-Ex-Betrug und den Manipulationen des Zinssatzes Libor. Das alles geschah unter der Ägide des Finanzministers.

    Bei Digitalisierung nur Mittelklasse

    Als Kanzler will Scholz die Digitalisierung in Deutschland vorantreiben. Warum hat er das nicht schon während seiner Regierungszeit getan? Deutschland gehört nicht zu den Spitzenreitern bei der Breitbankverkabelung, die Ausstattung der Schulen lässt zu wünschen übrig, in punkto Innovation machen uns kleiner Länder wie Estland etwas vor. Beim E-Government hinkt Deutschland Schweden, Norwegen und Dänemark hinterher. Deutsche müssen immer noch zum Amt laufen, wenn sie Dokumente beantragen oder sich ummelden. „Das BMF (Bundesministerium für Finanzen) galt lange als Bremser für innovationsfördernde Maßnahmen wie einen großen Kapitalfonds für Start-ups (Zukunftsfonds) oder das Thema Mitarbeiterbeteiligung für Start-ups“, schreibt der „Berliner Tagesspiegel“.

    Obwohl Scholz noch vor einem Dreivierteljahr gegen die heutigen Parteichefs Saskia Esken und Norbert Walter-Borjans verloren hat, ist er jetzt der Kanzlerkandidat der SPD. Er sei mit seinem Ansehen, seiner Erfahrung und seiner Solidität „der richtige Kanzler in dieser Zeit“, zitiert der „Tagesspiegel“ Parteichef Norbert Walter-Borjans. Ist das so?

    Pressefoto: SPD – Norbert Walter-Borjans, Olaf Scholz und Saskia Esken | Foto: Thomas Trutschel / Photothek

  • Misstraut euren Politikern

    Misstraut euren Politikern

    Vor der Wahl versprechen sie uns das Blaue vom Himmel, danach wollen sie davon nichts mehr wissen. Das war bei Blüm so, bei Kohl, bei Merkel – und wird auch künftig so sein. Darum misstraut euren Politikern gründlich.

    „In Sonntagsreden hält man mitfühlende Worte für uns bereit und verspricht Beseitigung des Unrecht; kaum sind die Herrschaften wieder in Berlin angekommen, haben sie alles vergessen”, empört sich Reiner Wellmann vom DVG in „facebook“. Sein Fazit nach vielen Gesprächen und als Besucher bei einschlägigen Verhandlungen am Bundessozialgericht: „Die wollen das nicht ändern – und hinter den Kulissen gibt es längst einen Deal.“ Er meint mit „das“ die Abschaffung der Doppelverbeitragung von Direktversicherungen, wofür der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) steht.

    Misstraut euren Politikern

    Der „NDR“ hat jüngst besonders dreiste Versprechen aufgelistet. Dazu gehört der Klassiker des ehemaligen Arbeits-  und Sozialministers Norbert Blüm (CDU), der beim Plakatieren des Spruchs „Eines ist sicher: Die Rente“ 1986 sogar selbst Hand anlegte. Eine Vereinfachung kann auch eine Lüge sein – und das wusste er, verkaufte sie aber mit einer derartige Überzeugung, dass sich Millionen darauf verlassen haben – und jetzt verlassen sind. Natürlich zahlt die Deutsche Rentenversicherung regelmäßig die Rente aus, aber damit kommen viele nicht über die Runden. Weil die Zahl der Rentner zunimmt, die der Rentenzahler aber abnimmt, muss die Rente zwangsläufig prozentual fallen. Das war bereits 1986 absehbar. Blüm hätte nur einen Taschenrechner benutzen müssen.

    “Scheitert der Euro,  scheitert Europa”

    Die nächste Unwahrheit verbreitete der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) nach dem Mauerfall. Könnt ihr euch noch erinnern, wie er von „blühenden Landschaften“ sprach. „Wer die ostdeutschen Innenstädte von 1989 mit heute vergleicht, könnte zu dem Schluss kommen, dass Kohl Recht behalten sollte mit seinem Versprechen; aber Tausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mussten die neuen Bundesländer für einen Job verlassen, die Löhne im Osten sind immer noch niedriger und kein einziges Dax-Unternehmen sitzt dort“, resümiert der „NDR“. Die Infrastruktur in Deutschland wurde jahrzehntelang vernachlässigt, die Investitionen für Schulen herunter gefahren, Pflegepersonal ausgebeutet – blühend sieht anders aus.

    Oder denken wir an den früheren CSU-Verkehrsminister Alexander Dobrindt mit seinem Maut-Versprechen. “Die deutsche Pkw-Maut ist ein europäisches Projekt, meine Damen und Herren”, erinnert der „NDR“. Es war der Europäische Gerichtshof, der das „europäische“ Projekt stoppte.

    Schließlich die noch amtierende Bundeskanzlerin Angela Merkel, die den Satz „Scheitert der Euro, scheitert Europa“ jahrelang wie ein Mantra vor sich her trug. Damit verkaufte sie den Deutschen die Zustimmung für den gigantischen finanziellen Rettungsschirm European Financial Stability Facility (EFSF), der vor allem von den Deutschen zu tragen ist. Wie sich heute zeigt, muss es eher heißen „Scheitert der Euro nicht, scheitert Europa“. Durch die Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) fühlten und fühlen sich Schlendriane wie Italien und Griechenland geradezu ermutigt, weiter Schulden zu machen, weil die ja nichts kosten. Kredite gibt’s für lau, zahlen müssen es die anderen. Wie sich im Rückblick herausstellt, hat uns Angela Merkel einen Bären aufgebunden.

    Alles Lügen – oder was?

    Lügen Politiker nur? Werden stets uneinlösbare Versprechen gegeben, fragt der „NDR“. “Ich denke, sie lassen auch gerne Informationen weg und nutzen nur die Informationen, die ihnen zugutekommen. Sodass sie nicht lügen, aber auch nicht die komplette Wahrheit erzählen”, zitiert der NDR einen Befragter in einer nicht-repräsentativen Umfrage von NDR Info in Hamburg. “Ich glaube ganz bestimmt, dass sie nicht die Wahrheit sagen. Ob das nun bewusst gelogen ist oder ob das nur gefärbt ist oder ob das irgendwo ganz bestimmten Zielen folgt, das weiß ich nicht”, ergänzt ein anderer Bürger.

    Fazit dieser kleine Rückschau: Misstraut euren Politikern, und zwar gründlich.

    Bild von DarkWorkX auf Pixabay

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