Tag: Vertrauen

  • Staat will mit Rentenkonto Rentner linken

    Staat will mit Rentenkonto Rentner linken

    Der Staat gaukelt uns vor, die Höhe der Rente ließe sich auf Knopfdruck abrufen. Politiker schmieden mit dem geplanten Rentenkonto eine unselige Allianz, um die Rentner noch besser überwachen und abzocken zu können. Vorsicht ist angebracht.

    „Wir werden eine säulenübergreifende Renteninformation einführen, mit der Bürgerinnen und Bürger über ihre individuelle Absicherung im Alter Informationen aus allen drei Säulen erhalten und möglichen Handlungsbedarf erkennen können; die säulen-übergreifende Renteninformation soll unter Aufsicht des Bundes stehen“, ließ Bundeskanzlerin Angela Merkel in den Koalitionsvertrag 2018 schreiben. Im Herbst 2020 soll das nun umgesetzt werden.

    Die große Koalition will laut „Frankfurter Allgemeinen“ einen entsprechenden Gesetzentwurf im Herbst beschließen. Ein Online-Portal soll, so die „Frankfurter Allgemeine“ den Bürgern zum ersten Mal einen Überblick über die gesetzliche, betriebliche und private Rente bieten, mit der sie im Alter rechnen können.

    Aber mal ehrlich, dem Staat ist doch nur daran gelegen, den Bürger zu kontrollieren, um auch noch den letzten Cent aus ihm heraus zu kitzeln. Ein Online abrufbares Rentenkonto wäre doch die ideale Lösung. Das hat nichts mit Fürsorge zu tun, dahinter steckt die Absicht, den Bürger auszuspähen. Denn, für den Staat ist es ein leichtes, sich Zugang zu diesem Renten-Check zu verschaffen. Wie sagt die Bundeskanzlerin so schön, „soll unter Aufsicht des Bundes stehen“.

    Wer will ein Rentenkonto?

    Wer will denn so was? Es gibt einige Befürworter für eine solche übergreifende Infoplattform, in der alles zusammengefasst sein könnte, was der einzelne Bürger wissen muss, um einschätzen zu können, was er im Alter an Versorgungsansprüchen zu erwarten hat. Da ist zum einen der Bankenverband, dann natürlich der Arbeits- und Finanzminister und die Deutsche Renten Information. Auch das Deutsche Institut für Altersvorsorge spricht sich dafür aus. Treibende Kraft ist die Deutsche Renten Information. Allein die Aufzählung zeigt, dass damit sehr wahrscheinlich Schindluder getrieben wird.

    Vorsicht vor staatlicher Fürsorge

    Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ zitierte den jetzigen Wirtschaftsminister Peter Altmaier mit den Worten, dass „durch die Einführung eines digitalen Bürgerportals künftig sichergestellt werden soll, dass alle Verwaltungsdienstleistungen deutschlandweit elektronisch verfügbar sind“, so sein hehrer Ansatz. Gleichzeitig müsse ein solches Portal den Bürgern den Zugang zu einer unabhängigen Plattform bieten, die alle Ansprüche aus gesetzlicher Rente, Betriebsrente und privater Vorsorge sicher, einfach und übersichtlich zusammenfasst. Damit solle, so Altmaiers Argument, nachvollziehbar sein, „welche Anwartschaften der Bürger in den verschiedenen Säulen der Altersversicherung angespart hat“.

    Cui bono – wem nützt ein solches Rentenkonto? Wirklich dem Bürger – oder nicht doch eher dem Staat. Dank eines solchen Rentenkontos kann der Staat dann viel besser abschätzen, wo er den Bürger noch schröpfen kann, denn dann liegen ja die ganzen Vermögensverhältnisse des Bürger offen – und für den Staat vergleichsweise bequem erreichbar.

    Skepsis ist angebracht

    Woher diese Skepsis? Dem Staat ist nicht zu trauen, das hat die Doppelverbeitragung von Direktversicherungen bewiesen. Der Staat beutet Betriebsrentner aus, für die Altersvorsorge wegen des Zugriffs von Staat und Krankenkasse zum Minus-Geschäft wird. Die Lebensversicherer werden vom Staat gezwungen, jeden Cent an die Krankenversicherung zu melden, den ein Bürger im Laufe seines Lebens über eine Direktversicherung angespart hat. Diese Information ist für Staat und Sozialversicherung Milliarden wert, denn der Besitzer einer Direktversicherung zahlt bei Rentenbeginn den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil plus Pflegeversicherungsbeitrag an seine Krankenversicherung – annähernd 20 Prozent zehn Jahre lang. Möglich gemacht hat diese Enteignung ein Gesetz aus dem Jahre 2004, initiiert von der damaligen rot-grünen Regierung mit Unterstützung der Union. Das Gesundheitsmodernisierungsgesetz wird rückwirkend auch auf Verträge angewandt, die lang vor Inkrafttreten des Gesetzes abgeschlossen worden waren. Der zum 1. Januar 2020 eingeführte GKV-Betriebsrentenfreibetrag von 159,25 Euro ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein, da er nur für den Krankenkassenbeitrag gilt, nicht aber für die Pflegeversicherung.

    Excel statt Rentenkonto

    Aber zurück zum Rentenkonto. Dem deutschen Staat ist in punkto Altersvorsorge nicht zu trauen, das hat er bis lang mehrfach bewiesen. Eigeninitiative in punkto Rentenübersicht ist besser – und dafür gibt es ein einfaches Mittel: eine Excel-Tabelle. Jeder kann in diese Tabelle alle Daten selbst eintragen, Excel summiert die Zahlen auf. Wer diese Tabelle ständig aktualisiert, hat problemlos einen Überblick über seine Altersvorsorge. Ach ja, Excel. Das ist ein Tabellenkalkulationsprogramm von Microsoft – das zu lernen ist kein Zauberwerk. Viele Windows-Nutzer dürften vermutlich bereits Excel auf ihrem Rechner haben. Die Bundesregierung könnte jedem ein Exemplar schenken. Wie wäre es denn, wenn der Staat statt in ein Rentenkonto zu investieren, in Finanzwissen investieren würde, wie es ja schon seit langem von Wirtschaftlern gefordert wird? Bislang sind alle derartigen Vorstöße im Sande verlaufen – oder habe ich da etwas nicht mitbekommen?

    Gesetz soll durchgepeitscht werden

    Wie die „Versicherungswirtschaft“ schreibt, soll das Gesetz „durchgepeitscht“ werden. Das Internetportal hat den Zeitplan recherchiert:

    • Bis 10. August 2020 Frist für die Stellungnahme der Verbände
    • August 2020 Virtuelle Anhörung auf Ministerialebene
    • August 2020 Beratung im Bundeskabinett
    • Ende 2020 Inkrafttreten am Tag nach der Verkündigung
    • Entwicklungsphase
    • Mitte 2022 Beginn der ersten freiwilligen Betriebsphase (21 Monate nach Inkrafttreten)
    • Ende 2023 Voraussichtlicher Pflichtbetrieb für die betroffenen Versorgungseinrichtungen mit angemessenen Übergangsfristen (Der Beginn des Pflichtbetriebs wird durch Rechtsverordnung später festgelegt).

    Beamte sollen wieder einmal ausgenommen werden. Pensionszusagen, die regelmäßig von den Arbeitgebern verwaltet werden, die Beamtenversorgung und berufsständische Versorgungswerke sollen „Versicherungswirtschaft“ zufolge nicht in die digitale Rentenübersicht eingebunden.

  • Der Staat darf ungestraft Bürger enteignen

    Der Staat darf ungestraft Bürger enteignen

    Wenn der Staat klamm ist, darf er seine Bürger enteignen, wie bei Direktversicherungen. Ein Rentner hat dagegen geklagt, muss aber weiter Sozialbeiträge für seine Direktversicherung zahlen, obwohl bei Abschluss davon keine Rede war. Der Staat hatte den Vollbeitrag 2003 rückwirkend eingeführt.

    Herbert Heins ist in Kassel vor dem Bundessozialgericht (BSG) mit seiner Klage gegen den Vollbeitrag auf seine Direktversicherung gescheitert. Das heißt, er muss auch weiterhin den doppelten Beitrag an die Kranken- und Pflegekasse zahlen, obwohl es bei Vertragsabschluss seiner Direktversicherung  keine Beitragspflicht gab. Das hat der Staat, sprich die rot-grüne Regierung unter dem SPD-Kanzler Gerhard Schröder – mit aktiver Beihilfe von CDU/CSU – damals 2003 rückwirkend per Gesetz eingeführt.

    Der 70Jährige ist durch alle Instanzen gegangen und hat nun auch vor dem BSG verloren (Az.: B 12 KR 1/19 R). Sein Argument, die Direktversicherung sei keine Rente, ließen die Richter nicht gelten. Der rebellische Rentner legte sogar ein Sprachgutachten vor, das argumentierte, eine Einmalzahlung aus „Direktversicherung“ sei keine „Versorgung“. Aber auch das ließen die Richter nicht gelten.

    Enteignen gesetzlich abgesegnet

    Für die Richter sei es irrelevant, ob der Arbeitgeber eine Versorgungszusage gegeben habe oder nicht. Es sei auch irrelevant, ob das Geld monatlich oder einmalig fließe. Darauf komme es nicht an, wie die „ZEIT“ das BSG zitiert. „Die Versicherung sei eine betriebliche Direktversicherung gewesen; eine zusätzliche ‚Versorgungszusage‘ durch den Arbeitgeber sei daher nicht erforderlich gewesen; maßgeblich sei, dass die Beiträge ‚ganz oder teilweise aus dem Arbeitsentgelt geleistet wurden‘“. Generell sei, zitiert die „ZEIT“ den Richter, davon auszugehen, dass eine Lebensversicherung (über den Betrieb abgeschlossen), die ab dem 60. Geburtstag ausbezahlt wird, der Altersvorsorge diene.

    Vorsicht vor Vertragsabschluss!

    Was lernen wir daraus: Vorsicht vor Vertragsabschluss! Was ein Altersvorsorger heute an Sozialversicherung und Steuern spart, muss er dann in der Renten berappen. Der Staat schenkt ihm nichts. Wer eine Direktversicherung abschließt, spart zwar heute, muss aber im Alter als gesetzlich Krankenversicherter, wenn er auf das Geld angewiesen ist, den volle Krankenkassenbeitrag plus Zusatz- und Pflegebeitrag zahlen. Das sind immerhin zurzeit noch annähernd 20 Prozent, könnten aber in zehn, 20 oder gar 30 Jahren locker 25 Prozent und mehr sein. Der vom DVG erkämpfte Betriebsrentenfreibetrag von zurzeit 159,25 Euro ist nur eine kleine Erleichterung und gilt auch nicht für den Pflegebeitrag, der sich mit großer Wahrscheinlichkeit von heute 3,05 Prozent (3,3 für Kinderlose) in den kommenden Jahren verdoppeln wird.

    BSG
    Zuschauer in der Verhandlungspause beim BSG                                       Bild: Reiner Korth

     

    Nach neun Jahren juristischer Schlacht musste sich Heins dem „Hamburger Abendblatt“ zufolge von Richter Andreas Heinz, dem Vorsitzenden des 12. Senat des Bundessozialgerichtes, anhören, es komme nicht darauf an, ob er schon eine Betriebsrente habe, Heins‘ Direktversicherung sei eine „der Rente vergleichbare Einnahme“, die der Alterssicherung diene. Dabei sei es gleich, was Heins mit seinem Arbeitgeber im Jahr 1988 über den Zweck der Versicherung vereinbart habe. Das höchste deutsche Sozialgericht habe, zitiert das „Hamburger Abendblatt“ Richter Heinz, ein Wortlautverständnis, das an den Wortlaut des Gesetzgebers gebunden sei. Damit sei die Beitragsfestsetzung gesetzlich zulässig gewesen nach den §§ 226, 229, 237 SGB V, so der Richter. An die Grundsatzentscheidung des Gesetzgebers sei der Senat des BSG gebunden – und das heiße, eine Einmalzahlung sei dem Rentenbezug gleichzusetzen.

    Staat begeht Vertrauensbruch

    Die Techniker Krankenkasse (TK) – und gegen sie richtete sich Heins‘ Widerspruch – schreibt ihren Mitgliedern immer wieder, die gegen die Verbeitragung ihrer Direktversicherung widersprechen, „dass Regelungen mit Rückwirkung grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig sind und dem rechtsstaatlichen Vertrauensschutzprinzip entsprechen, wenn das schutzwürdige Bestandsinteresse des Einzelnen die gesetzlich verfolgten Gemeinwohlinteressen bei der gebotenen Interessenabwägung nicht überwiegt“.

    Das heißt im Umkehrschluss: Der Staat, in dem Fall der Gesetzgeber, darf per Sozialgesetz alles, auch rückwirkend enteignen – und er wird von den Gerichten darin bestätigt.

    Herbert Heins im Sitzungssaal des BSG                                                                   Bild: Reiner Wellmann

     

    Das „Hamburger Abendblatt“ schreibt ganz richtig: „Das Urteil hat weitreichende Folgen“. Durch das Billigen dieser Praxis hat das oberste Sozialgericht der Abzocke durch Staat und Krankenkassen endgültig grünes Licht gegeben. Niemand darf mehr darauf vertrauen, dass sein Angespartes vor dem Staat sicher ist, weil der auch rückwirkend in Verträge eingreift und den Bestandsschutz aushebelt. Damit entfällt auch das letzte Argument für eine Direktversicherung. Das muss allen Jungen eine Lehre sein, die immer noch auf Direktversicherungen setzen. Staatliche Förderung betrieblicher Altersvorsorge hat damit ihren Sinn verloren, wenn daraus ein Minus-Geschäft wird. Es ist nur zu hoffen, dass das möglichst viele Junge begreifen und ihre betriebliche Altersvorsorge stilllegen und besser selbst privat vorsorgen.

    Was für Heins und viele andere mit einer Direktversicherung besonders schlimm ist – sie haben die Beiträge für ihre Direktversicherung oft aus ihrem Nettoeinkommen bezahlt haben und somit aus Einkünften, für die bereits die Sozialbeiträge abgeführt worden sind. Wenn sie dann die Summen entweder auf einen Schlag oder als monatliche Summe ausbezahlt bekommen, fallen aber erneut Beiträge für die Sozialversicherungen an. Die Betroffenen fühlen sich daher zweimal zur Kasse gebeten. Aber das sei unerheblich, urteilt der Richter des BSG.

    “Was ergibt das für einen Sinn, wenn der Gesetzgeber in der Einzahlungsphase das Sparen fördert durch reduzierte Abgabensätze (Pauschalbesteuerung), um  hinterher dem Sparer mehr abzunehmen als er als Förderleistung erhalten hat; das kann der Gesetzgeber nicht gewollt haben”, so Heins’ Anwalt Prof. Plagemann bei seinem Auftritt vor dem BSG am Mittwoch.

    Bilder: Reiner Korth/Reiner Wellmann/ Manfred Grund auf Pixabay

    Mehr zum Thema:

    https://dvg-ev.org/2020/06/direktversicherung-ist-geldvernichtung/

  • Altersvorsorger tragen teures Gesundheitswesen

    Altersvorsorger tragen teures Gesundheitswesen

    Dank des ungenierten Griffs ins Portemonnaie von Direktversicherten können die Gesundheitsausgaben regelmäßigen steigen und liegen mittlerweile bei mehr als 407 Milliarden Euro jährlich. Sie zahlen für das teure Gesundheitswesen.

    Die Gesundheitsausgaben haben sich binnen 20 Jahren dem Statistischen Bundesamt zufolge auf 407 Milliarden Euro nahezu verdoppelt. Diese „hohe Ausgabendynamik“ wird sich fortsetzen, worauf die Zahlen des dritten Quartals 2019 schließen lassen. Es fällt auf, dass die Gesundheitsausgaben in den Jahren 2003, 2004 und 2005 für kurze Zeit stagnierten – das war just die Zeit, als das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) eingeführt wurde, was zur Folge hatte, dass alle mit einer Direktversicherung sowie Betriebsrentner Vollbeiträge für Krankenversicherung zahlen müssen. Dieses Gesetz, spült den Krankenversicherungen seitdem pro Jahr Milliarden in die Kassen – Geld, dass allen fehlt, die eigenverantwortlich fürs Alter vorsorgen. Seitdem können die Krankenkasse aus dem Vollen schöpfen,  da jedes Jahr viele neu dazu kommen, deren Direktversicherung ausgezahlt wird – egal ob als monatlich Rente oder als einmalige Kapitalauszahlung.

    Zu teures Gesundheitswesen

    Es dürfte jedem klar sein, dass die Krankenkassen, aber auch die anderen Akteure im Gesundheitswesen, dank des wachsenden Geldzuflusses keine großen Anstrengungen unternehmen, effizienter mit dem Geld der Versicherten zu wirtschaften. Wenn das Geld nicht reicht, werden die Beiträge erhöht oder die Leistungen gekürzt.

    gesundheitsausgaben
    Entwicklung der Gesundheitsausgaben              Quelle: querschuesse.de

    Von den 407 Milliarden Euro an Ausgaben für 2019 entfallen annähernd 60 Prozent auf die gesetzlichen Krankenkassen. Trotz immenser Steigerungen in den vergangenen Jahren müssen die Versicherten immer mehr selbst bezahlen. Das gilt für Medikamente, aber auch für einige Laboruntersuchungen. Jeder kann ein Lied davon singen. Wer als gesetzlich Versicherter nach einem Termin beim Facharzt fragt, muss sich auf wochenlanges Warten einstellen. Bestimmte Arzneimittel sind nicht mehr verfügbar, obwohl Patienten dringend darauf angewiesen sind. Erstklassige Versorgung sieht anders aus.

    Deutschland gehört, was die Gesundheitsausgaben betrifft, zu den Spitzenreitern. Wir liegen der OECD zufolge gleich hinter Norwegen, der Schweiz und den USA auf Platz vier der teuersten Gesundheitssysteme. 2018 gaben die Deutschen pro Kopf 5986 Dollar (5333 Euro) aus.

    Deutschland bei den Spitzenreitern

    USA 10 586.08
    Schweiz 7 316.60
    Norwegen 6 186.92
    Deutschland 5 986.43

    Quelle: OECD

    Bei der Zahl der Betten gehört Deutschland in Europa zur einsamen Spitze: Für 1000 Einwohner gibt es acht Betten, selbst in der Schweiz sind es nur 4,5. In punkto Krankenhausaufenthalt ist Deutschland mit 25 478 pro 100 000 Einwohner sogar weltweite Spitze.

    Verwaltung kostet 16,8 Milliarden Euro

    Pharmaindustrie, Ärzte, Apotheker und Krankenkassenverbände antichambrieren bei der Politik, dass alles so bleibt, wie es ist. Die Rechnung zahlen Versicherte, Altersvorsorger und Patienten. Viel Geld bleibt in der überbordenden Verwaltung des Systems hängen, wie Steffen Bogs von querschuesse.de analysiert hat. Allein die Verwaltung habe 2016 zuletzt 16,8 Milliarden Euro gefressen. Das System sei gekennzeichnet durch Ineffizienz, hohe Kartellpreise bei Arzneimitteln und vieles mehr.

    Das ist auch kein Wunder, denn Deutschland leistet sich ein Zwei-Klassen-System mit gesetzlichen und privaten Krankenkassen, mehr als hundert verschiedene gesetzliche Krankenkassen, ein mehrstufiges Verwaltungssystem mit Gesundheitsfonds und kassenärztlichen Vereinigungen.

    390 000 Euro für Barmer-Chef

    Jeder der laut Kassenspitzenverband (GKV) zufolge 105 gesetzlichen Krankenkassen braucht einen Vorstand und einen Verwaltungsapparat. Das kostet Geld, Geld das wiederum Versicherte, zu denen Millionen von Altersvorsorgern gehören, zahlen müssen. Die Kassenvorstände verdienen dabei ordentlich, wie die Auswertung des Portals „krankenkassen.de“ belegt. So bezieht allein der Vorstandsvorsitzende der Barmer eine Gesamtvergütung pro Jahr von 390 000 Euro, der Chef der TK kommt auf annähernd 348 000 Euro und bei der DAK sind es rund 310 000 Euro. Wie wirkt sich das auf die Verwaltungskosten der Krankenkassen aus? Die Barmer liegt mit 148,05 Euro pro Versicherten im Mittelfeld, die TK ist deutlich effizienter mit nur 117,08 Euro pro Versicherten, so weit zumindest die Zahlen von 2018.

    Effizienz – oder mangelnde Effizienz – wirkt sich auf die Beitragssätze aus. So liegt der Beitragssatz der TK bei 15,3 Prozent, der Barmer bei 15,7 Prozent. Die günstigste Krankenkasse verlangt hingegen nur 14,99 Prozent, dabei geht es um die HKK – kein Wunder, liegen doch deren Verwaltungskosten etwa 20 Prozent unter dem Branchendurchschnitt. Es geht also. Da aber bislang das Thema Effizienz im Gesundheitswesen allgemein und bei den gesetzlichen Krankenkassen speziell eingefordert hat, machen die Kassen munter weiter so – auf Kosten der Versicherten.

    Dabei würde ein Effizienzsteigerung einiges bringen, schließlich sind 95 Prozent gesetzlich vorgeschriebene Leistungen der Krankenkassen. Ja, richtig gelesen, lediglich fünf Prozent sind Zusatzleistungen der Krankenkassen. „Leistungen, die die medizinische Grundversorgung betreffen, sind deshalb bei allen Anbietern gleich“, schreibt Stiftung Warentest in seiner Booklet „Finanzen verstehen“. Wozu brauchen wir dann 105 verschiedenen gesetzliche Krankenkassen mit 105 Vorstandsvorsitzenden und 105 Verwaltungsapparaten?

  • Rentenkasse blecht 38 Mrd. für Gemeinwohl

    Rentenkasse blecht 38 Mrd. für Gemeinwohl

    Der Staat ist nicht zimperlich beim Griff in die Rentenkasse. 2019 blechte die Rentenkasse annähernd 38 Milliarden für Aufgaben, für die der Staat zuständig wäre.

    Der Staat klopft sich immer selbst auf die Schulter für die Zuschüsse, die er der Rentenkasse überweist, vergisst aber dabei zu erwähnen, dass dieses Geld ein Ausgleich für versicherungsfremde Leistungen ist, sprich Leistungen, die er eigentlich selbst übernehmen müsste. Er überweist der Deutschen Rentenversicherung aber immer weniger, als er ihr an versicherungsfremden Leistungen aufbürdet. So werden die gesetzlichen Rentner systematisch enteignet.

    Staat plündert Rentenkasse

    Die Aktion Demokratische Gemeinschaft (ADG) rechnet jedes Jahr aus, wie hoch das Defizit zu Lasten der gesetzlichen Rentenversicherung ist. Im vergangenen Jahr waren es 37,3 Milliarden Euro. Ohne diese versicherungsfremden Leistungen könnte die Rente laut ADG um 13,6 Prozent höher sein. Weil der Staat die Rentenkasse so viel zahlen lässt, ist auch die Nettoersatzquote und das Rentenniveau in Deutschland auch so niedrig. Das hängt alles mit diesem Griff des Staats in die Rentenkasse zusammen.

    Die Kalkulation der ADG:

    adg
    Quelle: ADG

     

    Leider war 2019 kein Ausreißer. Die Belastung der Rentenkasse mit versicherungsfremden Leistungen hat System bei der Bundesregierung – und es wird von Jahr zu Jahr mehr. Mit der Grundrente kommt bereits der nächste Posten versicherungsfremden Leistungen. Es wäre blauäugig zu hoffen, dass der Staat alle durch die Grundrente anfallenden Kosten ausgleichen würde.

    Altersvorsorger sind die Dummen

    Seit 1957 hat der Staat und seine Beamten den Rentenversicherten immer mehr versicherungsfremde Leistungen abverlangt, ohne sich um einen entsprechenden Ausgleich zu kümmern. Die Bundeszuschüsse reichten und reichen bei weitem nicht aus, um diese versicherungsfremden Leistungen zu finanzieren. Der Fehlbetrag ist der Aktion Demokratische Gemeinschaft (ADG) auf mittlerweile sage-und-schreibe 811,9 Milliarden Euro gewachsen, wie Otto W. Teufel penibel errechnet hat, weswegen die Tabelle auch nach ihm Teufel-Tabelle heißt.

    Damit nicht genug, wer eigenverantwortlich die Lücke ausgleicht, wird zusätzlich bestraft: Direktversicherten zahlen in der Rente nicht nur Krankenkassenbeiträge für ihre gesetzliche Rente, sondern auch noch Vollbeiträge für ihre Direktversicherung, sprich den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil.

  • Nullrunde für West-Rentner 2021

    Nullrunde für West-Rentner 2021

    Wie schon in den Jahren 2004 bis 2006 und 2010 wird es aller Voraussicht nach auch 2021 wieder eine Nullrunde für Rentner geben, zumindest im Westen. Rentner im Osten dürfen mit einer minimalen Erhöhung rechnen.

    Die Rentenerhöhung im Juli 2020 (Ost 4,2, West 3,45 Prozent) wird die letzte sein für längere Zeit. 2020 schrumpft die Wirtschaft wegen der Coronavirus-Pandemie. Viele Unternehmen haben Kurzarbeit beantragt, andere sind bereits insolvent und müssen ihre Beschäftigte betriebsbedingt kündigen. Damit reduziert sich auch die Lohnsumme. Das wirkt sich dann 2021 auf die Rente aus. Rentner erwarten magere Zeiten.

    Nullrunde ab 2021

    Alexander Gunkel, Vorsitzender des Bundesvorstands der Deutschen Rentenversicherung, rechnet im kommenden Jahr mit einer Nullrunde – die erste seit elf Jahren. Im Osten bekommen die Rentner jedoch wegen der „sogenannten Angleichungstreppe“ einen Erhöhung um 0,7 Prozent. Das wäre dann die erste Nullrunde seit elf Jahren. Anders als vor elf Jahren allerdings, werden die Rentner im Osten Deutschlands zumindest eine minimale Erhöhung bekommen.

    Damit nicht genug, die Pandemie-Folgen werden auch die Beschäftigten spüren. Gunkel bereitet sie schon einmal auf eine Erhöhung der Beiträge vor – wenn nicht 2021, so doch in den Folgejahren. Der Rentenversicherung zufolge dürfte der Beitragssatz bis 2025 wahrscheinlich 20 Prozent erreichen. Nach 2025 wird es dann kein Halten mehr geben – und der Beitragssatz zur Rentenversicherung könnte dann schnell auf 22 oder sogar 25 Prozent steigen.

    nettolohnersatzquote
    Nettolohnersatzquote – sie zeigt, wie viel jemand an Rente bekommt, wenn er bis zum gesetzlichen Rentenalter als Vollzeitbeschäftigte Beiträge an die Rentenversicherung abführt. Bezogen auf einen Geringverdiener  mit nur halbem Arbeits-Durchschnittseinkommen                                                                                                                Quelle: Querschuesse.de

     

    Grundrente  – teurer als gedacht

    Die Rentenkasse leidet indes nicht nur an der  schrumpfenden Lohnsumme, sondern auch an der Grundrente. Gunkel rechnet, dass sich die Ausgaben für die Grundrente allein im ersten Jahr auf 1,3 Milliarden Euro summieren, dazu kommen noch die Umsetzungskosten in Höhe von 400 Millionen Euro, alles in allem also 1,7 Milliarden Euro. Die Kosten müsse der Bund 1:1 übernehmen und nicht wieder, wie so oft in der Vergangenheit, über einen Bundeszuschuss begleichen. Die Grundrente müsse über die Steuer finanziert werden und nicht von den Beitragszahlern. Für 2020 geht Gunkel bereits von 4,3 Milliarden Euro minus aus.

     

    Gunkels Redebeitrag liegt als PDF vor, ebenso seine Folien

  • Rentenniveau steigt, weil Löhne sinken

    Rentenniveau steigt, weil Löhne sinken

    Wenn die Durchschnittslöhne sinken, steigt das Rentenniveau trotz stagnierender Renten. Klingt paradox, ist jedoch logisch. Die Merkel-Regierung hat versäumt, das Rentensystem zu reformieren – mit dramatischen Folgen für alle Generationen.

    Alle reden vom sinkenden Rentenniveau, dabei wird das Rentenniveau erstmals seit Jahrzehnten nicht sinken, sondern steigen – nicht dank höherer Renten, sondern wegen sinkender Löhne. „Das Rentensystem ist ein Umlageverfahren“ – dieser eherne Satz ist schon längst außer Kraft gesetzt worden von einer Schröder-Regierung und der nachfolgenden Merkel-Regierung – zuletzt ganz massiv von Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil, der die doppelte Haltelinie im Bundestag durchdrückte, wonach der Rentenbeitrag bis 2025 maximal auf 20 Prozent des Bruttoeinkommens steigen und das Rentenniveau nicht unter 48 Prozent fallen darf.

    Löhne sinken, Rentenniveau steigt

    Das Rentenniveau ist ein jährlich neu berechneter Durchschnittswert, der den Durchschnittslohn aller gesetzlich Rentenversicherten zur Standardrente (45 Jahre volle Beitragszahlung bezogen auf ein Durchschnittseinkommen) ins Verhältnis setzt. Wenn jetzt, wie durch Corona, der Durchschnittslohn sinkt, die Standardrente aber gleich bleibt, steigt das Rentenniveau. Und dass der Durchschnittslohn 2020 sinken wird, dürfte jedem einleuchten. Weit mehr als zehn Millionen Beschäftigte wurden in Kurzarbeit geschickt, viele Unternehmen sind insolvent oder überleben nur dank massiver Staatshilfen, Selbstständige müssen massenweise Hartz IV beantragen. Das gilt vor allem für den Kunst- und Kulturbereich. So ist die Zahl der Arbeitslosen im Mai 2020 gegenüber dem Vergleichsmonat des Vorjahres laut Arbeitsagentur um eine halbe Million auf 2,8 Millionen gestiegen, parallel dazu ist die Zahl der Stellenangebote um 200 000 gefallen. 3,5 Millionen sind unterbeschäftigt; allein für März rechnet die Arbeitsagentur mit mehr als zwei Millionen Kurzarbeiter, das Münchner ifo-Institut geht von aktuell 7,3 Millionen Kurzarbeitern aus.

    Was bringen diese Zahlenspiele? Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit bedeuten weniger Lohn – und das massenweise. Das Durchschnittseinkommen aller Versicherter wird 2020 also definitiv sinken. Weil die Renten aber nicht sinken dürfen, obwohl sie es wegen des Umlageverfahrens müssten, bekommen die Rentner im Verhältnis zur Lohnentwicklung fiktiv mehr Geld, tatsächlich stagniert ihre Rente. Das Rentenniveau steigt.

    Herumschrauben an der Rentenformel

    So langsam haben das auch die Wirtschaftsredakteure von Zeitungen wie der „Süddeutschen“ und der „Welt“ begriffen. Hendrik Munsberg von der „Süddeutschen“ hat die „Unwucht im Rentensystem“ erkannt, weil Heil den „Nachholfaktor“ ausgesetzt hat und Bundeskanzlerin Angela Merkel diesen Faktor auch nicht wieder einführen will, wie Johannes Vogel (FDP) auf eine Regierungsbefragung erfuhr. Der Nachholfaktor ist Bestandteil der Rentenformel  und bewirkt, dass wegen sinkender Durchschnittslöhne notwendige, aber unterbliebene Rentenkürzungen bei einer möglichen späteren Rentenerhöhung berücksichtigt werden müssen und die Rentenerhöhung deswegen ausfallen kann. Renten können danach zwar nicht sinken, aber auch nicht steigen. Der Nachholfaktor griff in den Jahren nach der Finanzkrise. Die Rentenerhöhungen fielen in den Folgejahren deutlich geringer aus wie nach der Rentenformel eigentlich vorgesehen. Mit der „doppelten Haltelinie“ setzte Heil dieses Regelwerk außer Kraft. Er versteckte die Aussetzung des Nachholfaktors gewieft und kryptisch im Sozialgesetzbuch VI, §255g. Dort heißt es, „Der Ausgleichsbedarf beträgt in der Zeit bis zum 30. Juni 2026 1,0000. Eine Berechnung des Ausgleichsbedarfs nach § 68a erfolgt in dieser Zeit nicht“.

    SPD am Sozialisieren

    Die SPD hat im Fall „Nachholfaktor“ ähnlich agiert, wie damals 2003, als sie mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG), insbesondere mit den §229  und § 248 SGB V über Nacht Millionen Direktversicherte und Betriebsrentner enteignete, in dem sie ihnen die doppelten Krankenversicherungsbeiträge aufbürdete.

    Den Preis wird der Steuerzahler tragen müssen: Denn sinken die Renten nicht, obwohl sie sinken müssten, erhöht sich der Rentenbeitrag der Beschäftigten nicht, muss die Differenz der Staat ausgleichen – und der holt sich das Geld wiederum bei den Steuerzahlern. Niemand bekommt etwas geschenkt, auch wenn Politiker so tun als ob.

    Nach uns die Sintflut

    Angela Merkel antwortete Johannes Vogel lapidar: “Der von ihnen beschriebene Effekt, dass die Renten stärker als die Löhne steigen könnten”, komme “frühestens bei der Rentenanpassung zum 1. Juli 2022 zum Tragen” – und dann ist sie nicht mehr im Amt. „Nach mir die Sintflut“, ließe sich nur ergänzen. Da passt auch ins Bild, dass sie die längst überfällige Reform des Rentensystem mit der Installierung einer Rentenkommission seit 2018 auf die lange Bank schiebt. Das Ergebnis war, wie nicht anders zu erwarten, heiße Luft.

    Um wie viel könnte das Rentenniveau steigen. Die „Welt“ hat geschätzt, dass das Rentenniveau, je nach Schwere der Rezession (neun Prozent minus beim Bruttoinlandsprodukt), bis auf 52 Prozent steigen könnte. Die Rentner bekommen deswegen, wie gesagt, nicht mehr Geld. DVG-Mitglied Norbert Böttcher kommt auf etwas andere Werte. Angenommen, die Durchschnittslöhne sinken um fünf Prozent, dann erhöht sich das Rentenniveau um 2,6 Prozent, bei zehn Prozent niedrigeren Löhne sind es 5,3 Prozent. Er rechnet das an einem einfachen Beispiel vor:

    Wie das Rentenniveau steigt

    Durchschnittslohn: 40.000 Euro
    Rente: 20.000 Euro
    Rentenniveau: 50 Prozent

    Durchschnittslohn sinkt auf 35.000 Euro durch Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit. Rente bleibt gleich: 20.000 : 35.000 = 57 Prozent.

    Auf den Renten-Entgeltpunkt (EP) wirkt sich das ebenfalls aus. Der eigene Verdienst wird durch den Durchschnittsverdienst geteilt.

    40.000 : 40.000 = 1,0 EP
    80.000 : 40.000 = 2,0 EP
    60.000 : 40.000 = 1,5 EP
    20.000 : 40.000 = 0,5 EP

    Wer weiterhin gut verdient, bekommt bei einer Rezession mit sinkendem Durchschnittslohn mehr Entgeltpunkte:

    80.000 : 35.000 = 2,3 EP

    Sinkt der eigene Verdienst im selben Verhältnis wie der Durchschnittsverdienst, bleibt der EP gleich, also keine Einbuße.
    35.000 : 35.000 = 1,0 EP

    Böttcher hat mehrere Szenarien durchgespielt – siehe Tabelle:

    Rentenniveau und Durchschnittslöhne

    rentenniveau_2020
    Wie sich das Rentenniveau bei sinkenden Durchschnittslöhnen entwickelt.        Quelle: Norbert Böttcher

     

    Norbert Böttchers Leserbrief im “Ried Echo” bringt es auf den Punkt

    200118_Leserbrief
    200118_Leserbrief
  • Deutsche arbeiten 7 Jahr länger als Italiener

    Deutsche arbeiten 7 Jahr länger als Italiener

    Deutsche arbeiten im Schnitt sieben Jahre länger als Italiener. Erstere bringen es auf 39 Jahre, letztere auf 32 Jahre Lebensarbeitszeit. Die Mindereinzahlung muss der italienische Staat durch höhere Schulden ausgleichen.

    Die Zahlen europäischen Statistikebehörde Eurostat sprechen für sich. Nirgends sonst in Europa ist die Lebensarbeitszeit so kurz wie in Italien. Während die Isländer sogar 45 Jahre arbeiten, bis sie in Rente gehen, genießen die Italiener ihren Ruhestand schon nach 32 Jahren Arbeit. Der Durchschnitt in der Europäische Union (EU) liegt bei 36,4 Jahren. Vor allem Italienerinnen verabschieden sich schon vergleichsweise früh aus dem Arbeitsleben und kommen im Schnitt gerade einmal auf eine Lebensarbeitszeit von 27 Jahren. Deutsche Frauen arbeiten hingegen rund zehn Jahre länger als ihre Geschlechtsgenossinnen im Süden. Der „Gender Gap“ wie das schon in der Sprache der Statistiker heißt, ist in Italien zwischen Männern und Frauen besonders groß: 36,4 (Männer) zu 27,3 (Frauen), wogegen die Differenz zwischen Männern und Frauen in Deutschland nur 4,2 Jahr beträgt.

    Schweizer und Schweden sind zusammen mit den Isländern die fleißigsten, gefolgt von den Niederländern und Dänen. Deutschland folgt auf Platz acht.  Insgesamt hat sich die Lebensarbeitszeit seit 2000 verlängert: in Deutschland von 36,8 (2000) auf 39,1 (2019) Jahre, in Italien von 29,7 auf 32,0 Jahre – also 2,3 Jahre.

    Italiener genießen früher Dolce vita

    Eine kürzere Lebensarbeitszeit bei parallel dazu höheren Lebenserwartung heißt, längere Rentenbezugszeit. Italienische Männer leben im Schnitt mit 81,2 Jahre zweieinhalb Jahr länger als deutsche Männer. Da Italiener insgesamt kürzer und damit weniger einzahlen, aber länger leben, muss jemand das Defizit ausgleichen – in dem Fall ist es der Staat, der die Finanzierung der Rentenausgaben wiederum durch Schulden finanziert. Die Staatsschuldenquote von gegenwärtig laut Eurostat rund 135 Prozent des Bruttoinlandsprodukts wird sich wegen den Folgen der Coranovirus-Pandemie 2020 aller Voraussicht nach auf 150 Prozent erhöhen. Nur Griechenland hat mit 177 Prozent eine höhere Staatsverschuldung. „Italien ist das einzige Mitgliedsland der Währungsunion, dessen Bruttoinlandsprodukt durch die Rezession auf den Stand der Jahrtausendwende zurückgeworfen wird“, schreibt die „Welt“. Summa summarum habe eine ganze Generation von Italienern kein Wachstum erlebt.

    Italiener haben mehr Vermögen

    Wer jetzt glaubt, Italiener wären ärmer als die vermeintlich reichen Deutschen, wird wieder von den Statistikern eines Besseren verwiesen. „Auch Italiens Privathaushalte zählen trotz relativ weniger Lebensarbeitsjahre in Europa weiter zu den Wohlhabenden“, schreibt die „Welt“. Auch nach zwei Jahrzehnten ökonomischer Stagnation übersteige das Pro-Kopf-Vermögen der Italiener nach wie vor das der Deutschen, wie mehrere Erhebungen belegen. Es ist vor allem der Immobilienbesitz, der sich positiv auf das Vermögen der Italiener auswirkt, denn die Immobilieneigentumsquote ist in Italien deutlich höher als in Deutschland. Laut Statista liegt sie in Italien bei 72,4 Prozent, hierzulande bei 51,5 Prozent. Wer jedoch Miete zahlen muss, kann weniger Vermögen aufbauen.

    Sehen die Italiener ein, dass es so nicht weitergeht? Im Gegenteil. Matteo Salvini hat das Rad zurück gedreht mit der „Quota 100“. Alter und Beitragsjahre müssen 100 ergeben. Hier noch einmal die genaue Regelung (siehe Europäische Union):

    • Als 58-jährige Arbeitnehmerin (59 Jahre für Selbstständige) mit 35 abgeschlossenen Beitragsjahren vor dem 31. Dezember 2018 können Sie Anspruch haben auf einen vorgezogenen Ruhestand (die so genannte “Opzione donna”). In diesem System erhalten Sie die erste Rentenzahlung 12 Monate (für Arbeitnehmerinnen) und 18 Monate (für Selbstständige) nach Erwerb des Anspruchs.
    • Sofern Sie nicht Fachkraft, Geistlicher, Soldat, Journalist oder Zollbeamter sind, können Sie von April 2019 bis Dezember 2021 Anspruch auf vorgezogenen Ruhestand haben (die sogenannte “Quota 100), wenn Sie mindestens 62 Jahre alt sind und über 38 abgeschlossene Beitragsjahre verfügen (davon 35 Jahre im Zusammenhang mit tatsächlicher Arbeit). In diesem System erhalten Sie die erste Rentenzahlung 3 Monate nach Erwerb des Anspruchs, wenn Sie Arbeitnehmer im Privatsektor sind, und 6 Monate, wenn Sie Beamter sind. Die Rente darf nicht mit Einkommen aus Arbeit über 5.000 EUR jährlich kombiniert werden.

     

    In Deutschland käme niemand auf die Idee, nach 32 Beitragsjahren eine Rente zu beantragen, in Italien propagiert das die Regierung sogar. Das kann auf Dauer nicht funktionieren in einer sich annähernden Europäischen Union. Um den Ausgleich zu finanzieren, muss Deutschland immer mehr Geld nach Brüssel überweisen. Diese Geld fehlt natürlich für die Altersvorsorge der heimischen Bevölkerung.  Also schröpft der Staat seine Bürger, die eigenverantwortlich fürs Alter vorsorgen. Bestes Beispiel ist die Direktversicherung. Weil 2003 angeblich Geld fehlte, führte die damalige rot-grüne Schröder-Regierung – mit Beihilfe der Union – die Doppelverbeitragung ein. Seit dem zahlen Direktversicherte annähernd 20 Prozent auf ihre Altersvorsorge. Dagegen kämpft der DVG mit immerhin kleinem Erfolg.

  • Beamte wollen Rentnern ans Leder

    Beamte wollen Rentnern ans Leder

    Wohlbestallte Beamte denken über die Rente nach und wollen Rentnern ans Leder. Sie missgönnen ihnen die geplante Rentenerhöhung im Juli und stellen damit die Rentenformel in Frage.

    Die Kooperationsgemeinschaft „Soziale Sicherung in Deutschland“ prangert die „Meinungsmache“ der beiden Beamten und „selbsternannten Rentenexperten“ Bernd Raffelhüschen und Axel Börsch-Supan, an, die vorschlugen, die für Juli geplante Rentenerhöhung auszusetzen.

    Beamte wollen Rentner ans Leder

    Mit der Forderung, die Rentenerhöhung 2020 wegen der aktuellen Gesundheitskrise bis Jahresende zu verschieben und dann zu kürzen, bemühe sich das Duo, „unter einem wissenschaftlichen Deckmäntelchen das Feld für Entscheidungen der Politik zu bestellen und ihre Ideen in den Redaktionen zu platzieren“, schreibt die Aktion Demokratische Gemeinschaft (ADG). Es ist schon eigenartig, dass beamtete Professoren Rentnern ans Leder wollen und die Rentenformel in Frage stellen. Klar, sie betrifft es ja nicht.

    70 Prozent Pensionsniveau

    Beide suggerieren der Öffentlichkeit, Rentenbezieher seien unsolidarisch und die einzigen Nutznießer der Coronavirus-Pandemie. Sie vergessen aber zu erwähnen, dass Rentner seit den 90er-Jahren zurückstecken mussten und dass ihre Renten seitdem ein Drittel an Wert verloren haben. Der Staat hat immer mehr Geld aus der Rentenkassen entnommen als er durch Bundeszuschüsse ausgeglichen hat. Getragen haben die Last allein die gesetzlich Rentenversicherten und nicht etwa die Steuerzahler. Beide Wissenschaftler vergessen auch zu erwähnen, dass das Pensionsniveau bei rund 70 Prozent liegt, das Rentenniveau aber auf 48 Prozent abgesenkt wurde.

    Raffelhüschen und Börsch-Supan vergessen dem ADG zufolge auch zu erwähnen, dass ihre pensionierten Beamtenkollegen seit Beginn dieses Jahres, etwa in Baden-Württemberg, eine Pensionserhöhung von 3,2 Prozent bereits erhalten und für 2021 die Zusage von weiteren 1,4 Prozent haben. Sie vergessen auch zu erwähnen, dass Pensionen durchschnittlich drei Mal so hoch sind als die Renten.

    Zwei Lobbyisten durch und durch

    Warum das ist, dürfte schnell klar werden: „Bernd Raffelhüschen ist Beamter, Professor an der Uni Freiburg, Aufsichtsrat bei der Ergo Versicherungsgruppe, der Volksbank Freiburg, Kuratoriumsmitglied der Augustinum Gruppe, Botschafter Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, Vorstandsmitglied Stiftung Marktwirtschaft, Beiratsmitglied der Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen, Studienleiter der Deutschen Immobilienakademie an der Universität Freiburg und Mitglied der Rürup-Kommission“, listet ADG auf. „Axel Börsch-Supan ist Beamter, Professor an der Technischen Universität München, Gründer des Mannheimer Forschungsinstituts Ökonomie und Demographischer Wandel, Wissenschaftliches Mitglied der Max-Planck-Gesellschaft. Koordinator der EU-Forschungsinfrastruktur Survey of Health, Aging and Retirement in Europe (SHARE), Mitglied der Rentenkommission Verlässlicher Generationenvertrag, Berater Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft und Hauptlieferant von Studien für Deutsches Institut für Altersvorsorge der Deutschen Bank“, konkretisiert die ADG. Das sagt alles.

     

    Bild von Steve Buissinne auf Pixabay

  • Wie gut oder schlecht ist die Metallrente?

    Wie gut oder schlecht ist die Metallrente?

    Rund 850 000 Metaller haben eine Metallrente. Ob sie wissen, was die taugt und was am Ende nach Abzug der Sozialabgaben dabei heraus kommt? Vermutlich nicht. Wie gut oder schlecht ist die Metallrente?

    Heribert Karch, der Geschäftsführer der Metallrente, grinst übers ganze Gesicht. Kann er auch, denn die Metallrente ist ein Renner. Nach eigenen Angaben der Metallrente GmbH haben 2019 mehr als 86 000 Metaller einen Metallrente-Vertrag abgeschlossen. Insgesamt ist der Bestand damit bis Ende 2019 auf 786 464 Verträge gestiegen, Mitte 2021 dürften es rund 850 000 sein. Offensichtlich sind die Metaller von der betrieblichen Altersvorsorge überzeugt, die IG Metall und Arbeitgeber zusammen mit der Allianz managen.  Ob sie auch wissen, was am Ende dabei rauskommt? Vermutlich nicht. Bei Auszahlung müssen sie nämlich die doppelten Krankenkassen- und Pflegebeiträge auf ihre Metallrente zahlen. Der Gesetzgeber gesteht ihnen lediglich einen Freibetrag von 164,50 Euro (Stand 1.1.2021) für die Krankenkassenbeiträge zu (nicht für den Pflegebeitrag).

    Das heißt, wer seine Metallrente bezieht, zahlt 120 Monate oder zehn Jahre lang den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil plus Zusatzbeitrag plus Pflegebeitrag an die Krankenkasse. Da der Zusatzbeitrag wegen den Folgen der Corona-Krise eher steigen wird, dürften die Abzüge bald an die 20 Prozent heranreichen. Die Deutschen zahlen 14,6 Prozent Krankenkassenbeitrag plus Zusatzbeitrag – bis zu 2,2 Prozent (BKK Herkules). Dazu kommt noch der Pflegebeitrag, dessen Höhe davon abhängt, ob jemand Kinder hat oder keine: Kinderlose zahlen 3,3 Prozent, ansonsten 3,05 Prozent. Insgesamt ergibt sich eine Belastung von:

    14,6 % Krankenkassenbeitrag
    + 1,3 % durchschnittlicher Zusatzbeitrag
    + 3,4 % Pflegebeitrag
    ——————————————–
    19,3 % Gesamtabgaben

    So viel müssen Metallrentner allein tragen. Seit Anfang 2020 gibt es einen Freibetrag von 159,25 Euro (mittlerweile 164,50 Euro), der den Krankenkassenbeitrag um rund 30 Euro reduziert. Den Pflegebeitrag tragen sie weiter allein in voller Höhe.

    Metallrenten – gut oder schlecht

    Natürlich zahlen sie auf ihre Metallrente auch Steuern. „Ja, allerdings wird Ihr individueller Steuersatz als Rentner wahrscheinlich geringer sein als im aktiven Erwerbsleben“, beruhigt Metallrente. Ferner reduzieren sie wegen der Entgeltumwandlung auch die Höhe ihrer gesetzlichen Rente, weil ja nach Abzug der Versicherungsbeiträge weniger in die gesetzliche Rente eingezahlt wurde.

    Steuern und Sozialabgaben mal außen vorgelassen – ist die Metallrente wirklich so rentabel? Wer sich die Zahlen der Allianz, dem Versicherungspartner der Metallrente, anschaut, kommt ins Grübeln:  Das Factsheet des Allianz Metallrente Fonds (das Info-Blatt), der die Wertpapierkennnummer 622 304 (ISIN LU0147989353) hat, weist Ende März 2020 eine jährliche Rendite seit Auflage von 3,78 Prozent. Klingt per se nicht schlecht. Es lohnt sich aber das Kleingedruckte zu lesen, sprich die Kosten. Das „TER“ wie das so schön im Fondsdeutsch heißt, sprich die Total Expense Ratio oder die Gesamtkosten, liegt bei 1,2 Prozent. Bleibt die Frage: Ist das schon in der ausgewiesenen Rendite berücksichtigt? Wenn nicht, reduziert sich die Rendite des Metallrente Fonds noch einmal um dieses 1,19 Prozent. Das wären dann 3,78 – 1,2 = 2,58 Prozent. Davon muss noch die durchschnittliche Inflationsrate – na sagen wir mal von 2,2 Prozent – abgezogen werden.

    2,58 Prozent
    – 2,20 Prozent
    ——————
    0,38 Prozent

    Von dieser 0,39 prozentigen Real-Rendite sind noch die Steuern und Sozialabgaben abzuziehen, die abhängig sind von den individuellen Einkommensverhältnissen des späteren Rentners. Ferner sind die Abzüge bei der gesetzlichen Rente zu berücksichtigen. Insgesamt wird die Metallrente damit zum Minus-Geschäft.

    Was taugt der Metallrente-Fonds?

    Jetzt die Frage: Wie gut ist der „Metallrente Fonds Portfolio – A – “ im Vergleich zu einem Index wie den MSCI World? Der MSCI World „ist ein internationaler Aktienindex, der die Wertentwicklung von mehr als 1.600 Unternehmen aus 23 Ländern abbildet“, wie „Finanztip“ erklärt. Berechnet wird er vom amerikanische Finanzdienstleister MSCI seit 1970. Der Chartvergleich, sprich der Vergleich der Kursverläufe von MSCI World und Metallrente Fonds ist ziemlich eindeutig. Der Metallrente Fonds hinkt dem Weltindex (grün im Chart) deutlich hinterher.

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    Metallfonds im Vergleich zum MSCI World (grün) seit Auflage                                                          Quelle: comdirect

    In einen Index lässt sich mittlerweile bequem per Indexfonds (ETF) investieren. Dafür verlangt das Fondsmanagement Geld. Die Kosten für einen Indexfonds liegen jedoch deutlich unter einem Prozent. Beim Xtrackers MSCI World beispielsweise bei 0,45 Prozent. Er ist damit sogar einer der teuersten, bei anderen zahlen Anleger noch weniger. Aber auch der Vergleich dieser beiden Fonds fällt eindeutig aus, wie jeder dem Chartvergleich entnehmen kann.  Was taugt der Metallrente Fonds (blau im Chart) also wirklich? Jetzt kann sich jeder selbst ein Urteil bilden.

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    Metallfonds (blau) im Vergleich zum ETF Xtrackers MSCI                                                      Quelle: comdirect

    Wäre es nicht besser auf die Metallrente zu verzichten und das Geld selbst anzulegen? Das geht mit einem einfachen ETF-Sparplan. Am Ende muss der Rentner dafür auch keine doppelten Krankenkassen- und Pflegebeiträge zahlen, hat seine gesetzliche Rente nicht reduziert und ist auch sonst flexibel bei Arbeitgeberwechsel. Am Metallrente Fonds verdienen vor allem die Versicherungen. Wäre es nicht Aufgabe der IG Metall, den Mitgliedern diese Erkenntnis zu vermitteln?

    Heribert Karch freut sich aber lieber über die Zuwächse: “Die Entwicklung des gemeinsamen, tariflichen Versorgungswerks ist eine sozialpolitische Erfolgsgeschichte!” Er ist davon überzeugt, dass “die betriebliche Altersversorgung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am besten in der Breite sicher und attraktiv beim Aufbau einer zusätzlichen Rente unterstützt und gleichzeitig die Arbeitgeber bei der Organisation kompetent entlastet.” Und die IG Metall sowie die Metall-Arbeitgeber unterstützen ihn bei der Verbreitung der Metallrente. Was für eine verkehrte Welt.

    Image by Gino Crescoli from Pixabay

     

  • Verständnis für Direktversicherungs- geschädigte von Spahn

    Verständnis für Direktversicherungs- geschädigte von Spahn

    Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat eingeräumt, dass er die Argumente der Direktversicherungs- geschädigten gegen die zu Jahresanfang in Kraft getretene Freibetragsregelung verstehen könne – „auch unter der Überschrift, ,da ist Vertrauen verloren gegangen‘“.

    Bei einer Veranstaltung in Rheine bezeichnete Spahn den Freibetrag von 159,25 Euro als „Signal für kleinere und mittlere Betriebsrenten“. Er sei gezwungen gewesen, einen Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen zu finden. „Ich habe auch die Aufgabe, die Gesamtfinanzen der gesetzlichen Krankenversicherung im Blick zu haben“, auch unter dem Aspekt, wo sonst noch Verbesserungen notwendig seien, sagte Spahn. Es sei ihm immer wichtig gewesen, nie mehr zu versprechen, als er halten könne. „Denn sonst geht noch mehr Vertrauen kaputt“, so Spahn wörtlich. Der jetzt gefundene Kompromiss ist nach seiner Einschätzung eine Teillösung.

    Spahn ist Vertrauensverlust bewusst

    Der Vertrauensverlust der Bevölkerung in die Politik und die Funktionsfähigkeit des Staates ist nach Einschätzung von Spahn „so groß wie nie zuvor“. Die Ereignisse in Thüringen, wo die beiden ehemals größten Volksparteien gemeinsam nicht einmal mehr 30 Prozent der Stimmen bei der Landtagswahl im Herbst holten, sei ein Symptom dieses Vertrauensverlustes, aber nicht die Ursache. „Dass die Volksparteien so an Bindekraft verlieren, das lässt mich nicht kalt“, sagte Spahn.

    Diskrepanz zwischen Pension/Rente

    Spahn sprach sich auch für eine „Grundneuausrichtung in der Frage aus, ,wie wollen wir Renten im Verhältnis zu Pensionen und anderen Versorgungen gestalten“, so Spahn auf die Frage eines Teilnehmers, wie lange diese Gesellschaft das immer stärkere Absinken des Rentenniveaus im Vergleich zu Pensionszahlungen noch ertrage.

    Scharf kritisierte Spahn übrigens die aktuellen Zahlen der Bertelsmann-Stiftung, wonach die Krankenkassenbeiträge für die gesetzlich Versicherten sinken könnten, wenn auch die Privatversicherten in die gesetzlichen Kassen einzahlen müssten. „Dass alle Probleme geklärt werden, wenn man die privaten Krankenkassen abschafft, halte ich für Humbug“, sagte der Bundesgesundheitsminister. „Zu glauben, man löse die finanziellen Probleme des Systems, indem man Beamte, Pensionäre und Selbstständige in die Kassen zwingt, löst nicht die eigentlichen Probleme“, erklärte Spahn und teilte damit der Idee einer Bürgerversicherung eine deutliche Absage.

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