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  • Bundesregierung plant erneute kurzfristige Kürzung der Bundeszuschüsse

    Bundesregierung plant erneute kurzfristige Kürzung der Bundeszuschüsse

    Andreas Reich, 07.08.2024; Bild: Deutsche Rentenversicherung

    Deutsche Rentenversicherung Bund mahnt Verlässlichkeit bei den Zusagen:

    Das Bundeskabinett hat heute den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025, den Finanzplan bis 2028 sowie Eckpunkte für eine Wachstumsinitiative beschlossen. Danach sollen die Bundeszuschüsse zur gesetzlichen Rentenversicherung erneut gekürzt werden, in den Jahren 2025 bis 2027 um insgesamt 2 Milliarden Euro. Der Bundestag muss dem noch zustimmen.

    Die Deutsche Rentenversicherung Bund erklärt hierzu:

    Die Bundesregierung bricht mit der beabsichtigten Kürzung der Bundeszuschüsse erneut feste Finanzierungszusagen gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung. Sollte der Bundestag dem zustimmen, wäre dies bereits die vierte Kürzung innerhalb von drei Jahren. Die Konsolidierung des Bundeshaushalts hat zweifellos eine hohe Priorität. Sie darf jedoch nicht zum wiederholten Male zu Lasten der Beitragszahlenden und Rentenbeziehenden der gesetzlichen Rentenversicherung gehen. Mit der nochmaligen Kürzung der Bundeszuschüsse setzt die Bundesregierung das Vertrauen in die Verlässlichkeit ihrer Zusagen aufs Spiel. Auch entsteht dadurch kein wirklicher Spareffekt, denn an den Ausgaben der Rentenversicherung ändert sich nichts.

    Die Rücklage der Rentenversicherung ist derzeit noch gut gefüllt, weil seit längerem bereits höhere Beiträge gezahlt werden als eigentlich notwendig wären. Die vom Gesetzgeber eingezogene untere Halteline von 18,6 Prozent für den Beitragssatz hat – so wie angestrebt- dazu geführt, dass die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler einen Puffer für die anstehenden demografischen Herausforderungen geschaffen haben. Dieser wird ihnen nun durch die beabsichtigte Kürzung der Bundeszuschüsse wieder genommen. Der Bund steht damit erneut nicht zu seinem Finanzierungsanteil und bedient sich weiter bei der Rentenversicherung.

    Das ist für eine langfristig wirkende Rentenversicherung keine verlässliche Finanzierung.

    Kürzungsbetrag summiert sich auf über 9 Milliarden Euro

    Die Deutsche Rentenversicherung stellt die Rentenzahlungen für aktuell rund 21,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner sicher.

    Kürzt der Bund die Zuschüsse an die Rentenversicherung, dann stehen diese Mittel in den nächsten Jahren nicht mehr für Rentenzahlungen zur Verfügung. Mit den erneuten Kürzungen um insgesamt 2 Milliarden Euro in den Jahren 2025 bis 2027 fehlen diese den Rücklagen. Daher wird nach jetzigem Stand im Jahr 2028 ein um 0,1 Prozentpunkte stärkerer Anstieg als bisher erwartet wahrscheinlicher. Das würde eine Belastung der Versicherten und der Arbeitgeber bedeuten. Sie bezahlen die Beiträge.

    Bereits 2022 hat die Bundesregierung vier Sonderzahlungen in Höhe von je 500 Millionen Euro für die Jahre 2022 bis 2025 nachträglich abgeschafft. Zudem wurde mit Haushaltsfinanzierungsgesetzen für die Jahre 2023 und 2024 der Erhöhungsbetrag zum zusätzlichen Bundeszuschuss in den Jahren 2024 bis 2027 um 1,2 Milliarden Euro pro Jahr gekürzt. Zusammen mit den nun geplanten Kürzungen um insgesamt 2 Milliarden Euro in den Jahren 2025 bis 2027 summiert sich der von der Rentenversicherung zur Haushaltskonsolidierung erbrachte Betrag bis 2027 auf mehr als 8,8 Milliarden Euro.

    Zudem wird der Bundeszuschuss durch das geplante Rentenpaket in diesem und in den kommenden Jahren niedriger ausfallen als nach geltendem Recht.

    Etwaige Auswirkungen der geplanten Maßnahmen der Wachstumsinitiative auf die Einnahmen und Ausgaben der Rentenversicherung können aktuell noch nicht abgeschätzt werden, da noch keine konkreten Informationen zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen und den erwarteten Auswirkungen auf die Beschäftigung vorliegen.

    Andreas Reich vom Direktversicherungsgeschädigten e.V. äußert sich dazu:

    Diese Kürzungen sind ein weiterer Punkt in der die Rentenversicherung, seit 1957 von den Bundesregierungen, um die Zuschüsse für Nichtbeitragsgedekte Leistungen gebracht wurde. Immerhin sind es bis jetzt über 1 Billion Euro, und nicht nur die Rentenversicherung ist davon betroffen. Es werden alle Sozialversicherungen um ihre Leistungen für Nichtbeitragsgedekte Leistungen gebracht.

    Diese Fehlfinanzierungen sind auch die Ursachen, das die Krankenversicherungen seit Jahren an Finanzproblemen leiden. Die Leidtragenden sind die gesetzlich Versicherten, die dadurch mit

    Beitragserhöhungen rechnen müssen, die Leistungskürzungen hinnehmen müssen, die wie wir Direktversicherte durch Gesetz betrogen werden.

    Leider leben wir in einem „demokratischen“ Staat wo die Demokratie mit Füßen getreten wird. Selbst unsere rechtsstaatlichen Bundesgerichte geben den normalen Bürgern, gegenüber Beamten und Staatsdienern, kein Recht bei der Einhaltung von Artikel 3 Grundgesetz.

    Ich möchte nur daran erinnern, dass Ruhestandsbeamte eine höhere Pension bekommen ohne jemals einen Cent dazu beigetragen haben. Neben anderen Zuschlägen wie höheres Kindergeld und andere Zuschläge, aber jeder nicht zu dieser Gruppe gehörende Bürger schaut in die Röhre. Übrigens jeder der in diesem Staat etwas zu sagen hat gehört zur Gruppe der Beamten, wie Richter, Professoren, Minister, Mitarbeiter im öffentlichen Dienst und in einem beamtenähnlichen Status die Bundestagsabgeordneten.

    Also Regierung, Gesetzgeber und Kontrollorgan als Herrscher über das Volk.

    Das ist keine Demokratie, solange die Bürger sich alles gefallen lassen müssen und kein Mitspracherecht haben, so wie es im Grundgesetz steht.

    Wir als Rentner und zukünftige Rentner müssen haben lange genug zu wenig unternommen (seit 1957) und müssen endlich einmal für unsere Rechte kämpfen.

    Wir sollten endlich auf der Straße einmal zeigen, was wir von der Politik halten, von der Politik die seit 1957 die Sozialversicherungen betrogen hat. Dazu gehören alle Parteien, die seit dieser Zeit in Regierungsverantwortung waren und sind (CDU/CSU, FDP, SPD, Grüne).

    Ich sehe die Situation so, dass wir, die aktiv für uns Direktversicherten kämpfen zu wenig sind, jeder Direktversicherte sollte sich an Aktionen beteiligen.

    Gemeinsam mit Sozialverbänden, Gewerkschaften und anderen Vereinen müssen wir breite Front gegen die Rentenpolitik gegen die Regierung machen.

    Alle Betroffenen der Direktversicherung sollten Mitglied in unserem Verein werden, denn nur gemeinsam sind wir stark.

  • Weniger als 1.200 Euro Rente für jeden fünften Rentner in Deutschland – erbärmlich

    Weniger als 1.200 Euro Rente für jeden fünften Rentner in Deutschland – erbärmlich

    Mehr als eine Million Menschen in Deutschland erhalten eine Rente von weniger als 1.200 Euro. Die Durchschnittsrente in Österreich liegt da deutlich höher. Kann das Land als Vorbild dienen, fragt sich nicht nur der DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V. DVG-Vorstandsmitglied sagt dazu: „Das ist für die drittgrößte Industrienation der Welt schlicht und ergreifend erbärmlich.“

    Eigentlich ist nichts anderes als ein Skandal: rund jeder fünfte Rentner mit mindestens 45 Versicherungsjahren erhält in Deutschland eine Rente von weniger als 1.200 Euro. Das gehe aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage von Sahra Wagenknecht, BSW, hervor, schreibt die Nachrichtenagentur dpa und zahlreiche Tageszeitungen in Deutschland.

    Ostdeutsche öfter betroffen

    In den ostdeutschen Ländern liegt der Anteile der kleinen Renten sogar noch höher als im Westen. So beziehen in Brandenburg rund 71.000 Menschen eine Rente nach 45 Jahren von unter 1.200 Euro, 212.000 dieser besonders lange versicherten Rentnerinnen und Rentner liegen darüber.

    In Sachsen liegt das Verhältnis bei 145.000 zu 363.000, in Thüringen sind es 74.000 mit niedrigerer und 189.000 mit höherer Rente.

    Damit sind die Vorzeichen für die Landtagswahlen im Herbst klar benannt, wohin die Reise geht.

    Schlusslicht offenbar Thüringen

    Auch nach der Durchschnittsrente nach mindestens 45 Versicherungsjahren wurde gefragt – die Antwort: bundesweit 1.604 Euro. Im Westen sind es Stand Dezember 2023 1.663 Euro, im Osten 1.471 Euro. Angeführt von Hamburg mit 1.721 und Nordrhein-Westfalen mit 1.709 Euro liegen alle westdeutschen Länder sowie Berlin über 1.600 Euro.

    Darunter liegen dagegen Brandenburg (1.500 Euro), Sachsen (1.458), Mecklenburg-Vorpommern (1.455), Sachsen-Anhalt (1.452 Euro) und als Schlusslicht Thüringen (1.437 Euro) – die ostdeutschen Flächenländer.

    Allerdings hatte Wagenknecht nur nach den Renten nach mindestens 45 Jahren gefragt. Anders sieht es bei den Durchschnittsrenten aus: Sie sind im Osten höher als im Westen – denn viele haben hier länger gearbeitet, vor allem Frauen.

    Die Dimension des politischen Skandals

    „1.604 Euro Durchschnittsrente nach mindestens 45 Arbeitsjahren – dieser Wert zeigt, wie leistungsschwach die deutsche Rentenversicherung ist“, sagte Wagenknecht der dpa. “Dass jeder fünfte Rentner nach 45 Arbeitsjahren sogar weniger als 1.200 Euro Rente bekommt, ist ein politischer Skandal.”

    Warum sind die Renten niedrig?

    Niedrige Renten haben mehrere Ursachen. Zum einen beziehen auch viele Selbstständige, Beamte oder Hausfrauen eine gesetzliche Altersrente, weil sie irgendwann in ihrem Leben mindestens fünf Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, wie das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung erläutert. Fünf Jahre sind die Mindestdauer für eine Rente. Die daraus folgenden Bezüge bleiben gering.

    Rentenmindernd bei vielen westdeutschen Frauen wirken zudem längere Arbeitspausen, mehr Teilzeit und niedrigere Löhne. Das Bundesarbeitsministerium betont, aus der Rentenhöhe könne nicht auf die Höhe des Einkommens insgesamt geschlossen werden. Bei vielen Seniorinnen und Senioren kommen weitere Einkommen dazu. Das Ministerium verwies ferner auf den Haushaltskontext – also Fälle von meist Partnerinnen mit kleiner Rente, aber auskömmlicher Gesamtsituation.

    Österreich als Vorbild?

    Man könne sich auch Österreich zum Vorbild nehmen. Dort liege die Durchschnittsrente für langjährig Versicherte 800 Euro höher. Im Vergleich zum EU-Schnitt sei das Rentenniveau in Deutschland rund zehn Prozentpunkte zu niedrig.

    Was fällt beim Rentenvergleich mit Österreich auf? Tatsächlich spürbar frühere und höhere Renten. Als Hauptgrund gilt eine Rentenreform vor rund 20 Jahren: Fast alle Erwerbstätigen zahlen im Nachbarland in die gesetzliche Rentenkasse ein, auch die Staatsbeschäftigten. Dies fordert der DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V. schon seit vielen Jahren. Aber in Österreich sind sowohl der Steuerzuschuss für die Rente als auch die monatlichen Beitragssätze höher als in Deutschland, und zwar deutlich.

    Hinkt der Vergleich mit Österreich?

    Eine Rente bekommt man in Österreich auch erst nach 15 Jahren. Auch deshalb sind die Durchschnittsrenten höher. Der Beitragssatz ist in Österreich höher als in Deutschland. Der Arbeitgeber zahlt dabei mehr als der Arbeitnehmer, die Aufteilung ist nicht paritätisch.

    Die Deutsche Rentenversicherung schrieb im vergangenen November zu einem Vergleich der deutschen mit der österreichischen Rente, dass in Deutschland auch die aus nur wenigen oder geringen Einzahlungen resultierenden „Minirenten“ – zum Beispiel von Beamten, Hausfrauen oder Selbstständigen, die nur wenige Jahre versichert waren und deshalb niedrige gesetzliche Renten beziehen – den statistischen Schnitt senken. Ein auf einzelne Kennziffern beschränkter Vergleich, etwa wonach die Durchschnittsrente in Österreich mehrere Hundert Euro höher sei als in Deutschland, sei daher nur bedingt aussagekräftig, hieß es dazu weiter. Der DVG sieht es anders und drängt auf eine umfassende Rentenreform und auf einen sofortigen Stopp der Doppelverbeitragung auf abgeschlossene Direktversicherungen als zusätzliche Altersvorsorge. „Das ist der nächste politische Skandal, der endlich abgeschafft gehört“, sagte DVG-Vorstandsmitglied Andreas Reich.

     

    Text: Thomas Kießling nach dpa und Medienberichten

     

    Foto: pixabay

  • Wie kann man Rentenabschläge ausgleichen?

    Wie kann man Rentenabschläge ausgleichen?

    Viele Bürgerinnen und Bürger wollen früher in Rente gehen. Dabei müssen sie oft aber Abschläge bei der Rentenhöhe in Kauf nehmen. Wer dies vermeiden will, kann vorher Ausgleichszahlungen leisten. Der DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V. fragt kritisch nach.

    Früher die Rente beantragen, das ist weiterhin möglich. Doch für die meisten Beschäftigten bedeutet es, eine geringere Rentenzahlung in Kauf zu nehmen, und zwar für den Rest des Lebens. Es sei denn, man investiert selbst in die eigene Rentenhöhe, wie einige Medien in dieser Woche berichteten.

    Kurzum: Ohne Abschläge in Rente zu gehen – und das auch noch früher – das ist nur für „besonders langjährig Versicherte“ mit 45 Beitragsjahren möglich. Genau wie die Regelaltersgrenze ist allerdings auch das frühestmögliche Renteneintrittsalter für diese Rentenform immer weiter gestiegen. Geburtsjahrgänge ab 1964 müssen bis 65 Jahre arbeiten, um sie in Anspruch zu nehmen. Die sogenannte „Rente mit 63“ ohne Abschläge gab es nur für die Jahrgänge bis 1952. Die Regelaltersgrenze für die gesetzliche Rente liegt inzwischen bei 67 Jahren.

    Kein Spaß: 50 Jahre und mindestens 35 Versicherungsjahre

    Wer früher die gesetzliche Rente beantragen will und keine 45 Versichertenjahre erreichen kann, der könnte zwar ab 63 in den Ruhestand gehen, doch das hat seinen Preis: Jeder Monat, den man vor der Regelaltersgrenze 67 früher Rente beziehen will, kürzt die Rente um 0,3 Prozent. Bei Rentenstart mit 63 statt mit 67 summieren sich die Abzüge damit auf 14,4 Prozent! wie Experten ausgerechnet haben.

    Diese „Minderung der Rente“ bleibt während der gesamten Rentenphase erhalten. Doch der Gesetzgeber hat die Möglichkeit vorgesehen, die Rentenabschläge durch eigene Einzahlungen auszugleichen, Das heißt, wer jetzt Minimum 50 Jahre alt ist und mindestens 35 Versicherungsjahre erfüllen kann, der mit Ausgleichszahlungen sein Rentenniveau aufstocken.

    Anträge gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung

    Beantragt werden muss diese Ausgleichszahlungen über ein besonders Formular, das auf den Internetseiten der Rentenversicherung ausgefüllt werden kann, das so genannte „Formular V0210“

    Hierbei gebe muss der Rentenversicherungsträger dann ausrechnen, wie hoch sich die Rente beim gewünschten Rententermin betragen wird.

    Die Differenz zwischen der Rente mit 67 und der Rente zum Wunschtermin ist die so genannte Rentenminderung. Dieser Bescheid, den Versicherte nach eigenen Wochen bekommen, enthält einen Ausgleichsbetrag, der diese Rentenminderung wettmachen würde.

    Dieser Betrag kann dann innerhalb von drei Monaten auf das Rentenkonto eingezahlt werden, es könne aber auch nur ein Teil der Summe gezahlt werden, oder die Zahlung könne in mehreren Raten vorgenommen werden, so die Experten.

    Wert der Rentenpunkte an Verdienst gekoppelt

    Für die Einzahlungen werden so genannte „Rentenpunkte“ gekauft. Ein Rentenpunkt ist gewissermaßen die Währung, in der das eigene Rentenkonto geführt wird. Die Anzahl der Rentenpunkte ergeben zusammen mit mehreren anderen Faktoren die Rentenhöhe. Der Wert eines Rentenpunktes richtet sich stets nach dem Durchschnittverdienst der in Deutschland Beschäftigten im jeweiligen Jahr. Im laufenden Jahr kostet ein Rentenpunkt in den alten Bundesländern 8.437 Euro und in den neuen Bundesländern 8.320 Euro

    Über den Kauf von Rentenpunkten mit der Ausgleichszahlung sichert man sich also auch den Preis im jeweiligen Jahr. Dieser Preis ist in den vergangenen Jahren fast immer gestiegen, weil die Löhne und Gehälter sich gleichfalls nach oben entwickelt haben.

    Steuervorteile bei Ausgleichszahlungen

    Wer sich für eine Sonderzahlung aufs eigene Rentenkonto entscheidet, kann diese innerhalb bestimmter Grenzen zu 100 Prozent als Altersvorsorgeaufwendungen geltend machen. Diese Grenze liegt bei 27.566 Euro bei Alleinstehenden und 55.132 Euro bei Verheirateten, pro Jahr.

    Allerdings werden dazu auch bereits die Rentenbeiträge gezählt, die Beschäftigte auf ihr Gehalt abführen.

    Wenn also ein Versicherter 50.000 Euro verdient, dann werden 9.300 Euro von Arbeitnehmern und Arbeitgebern Rentenbeiträge gezahlt. Diese 9.300 Euro müssen von dem Maximalbetrag abgezogen werden.

    Es verbleiben damit bei einem ledigen Versicherten rund 18.000 Euro pro Jahr, die steuermindernd eingezahlt werden können.

    Experter empfehlen daher, die Zahlungen auf zwei oder mehr Jahre zu strecken, um die Steuervorteile voll nutzen zu können. Es lohnt sich also nur der steuerlich absetzbare Betrag.

    Jeder entscheidet für sich

    Ob sich eine Einzahlung ins eigene Rentenkonto lohnt, müsse Jeder und Jede individuell entscheiden. Der Vorteil der Ausgleichszahlung ist auf jeden Fall, dass ich bis Lebzeitende monatlich eine Rentenzahlung bekomme, die dann auch regelmäßig an die Lohnentwicklung angepasst wird.

    Sicherheitsbewusste Frührentner dürften damit eine Sonderzahlung in die Rente einer privaten Vorsorge etwa über den Aktienmarkt vorziehen, so die Medienberichte.

    Die Ausgleichszahlung in die gesetzliche Rente verpflichtet nicht dazu, einen Rentenantrag wirklich früher zu stellen. Beschäftige, die etwa eine Rentenminderung von 14,4 Prozent ausgeglichen haben, weil sie beim Antrag den Rentenstart mit 63 angepeilt hatten, können trotzdem weiterarbeiten. Sie sammeln dann weitere Rentenpunkte oder Rentenansprüche an und erhöhen so ihre Rente weiter – bis zum tatsächlichen Rentenstart.

    Das ist für viele auch dringend nötig, denn eine zusätzliche Altersvorsorge wird vom Gesetzgeber ungerechtfertigterweise und weiterhin ungehindert geschröpft: die Doppelverbeitragung auf Sozialversicherungsbeiträge der Krankenkasse und Pflegeversicherung im Rahmen von Direktversicherungen. Darauf verweist Andreas Reich, Vorstandsmitglied vom Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V. hin und fordert vehement die Abschaffung der Doppelverbeitragung.

    Text: Thomas Kießling

    Foto: pixabay

  • Ist die Rundfunkgebühr eine Finanzierung für die betriebliche Altersversorgung?

    Ist die Rundfunkgebühr eine Finanzierung für die betriebliche Altersversorgung?

    Andreas Reich/DVG 28.08.2024

    Unter „www.rundfunkbeitrag.de“ ist veröffentlicht, welchen gesetzlichen Auftrag die Rundfunkanstalten haben und in welcher Form dies zu erfolgen hat.

    Solidarmodell

    Die Rundfunkanstalten haben den gesetzlichen Auftrag, mit ihren Programmen täglich möglichst viele Menschen mit Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung zu versorgen. Um dies unabhängig erfüllen zu können, sichert der Rundfunkbeitrag die Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio und wird von allen Beteiligten geleistet.

    Gemeinsam den öffentlich-rechtlichen Rundfunk finanzieren

    Vielfalt und Qualität für alle – das ist die Aufgabe der frei zu empfangenden Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Hörfunk, Fernsehen und Internet.

    Der Rundfunkbeitrag finanziert dabei das Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf Basis eines solidarischen Modells. Das Ziel dabei ist, eine möglichst große Gerechtigkeit bei der Finanzierung zu gewährleisten. Solidarisch bedeutet dabei, dass alle Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls in Deutschland einen Beitrag leisten, damit alle profitieren können. Somit tragen Sie dazu bei, dass auch in Zukunft ein unabhängiges, hochwertiges und vielfältiges Programm möglich ist.

    Die Höhe des Rundfunkbeitrags

    Wie hoch der Rundfunkbeitrag ist, entscheiden nicht die Rundfunkanstalten, sondern die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder und ein unabhängiges Sachverständigengremium in einem mehrstufigen Verfahren. Im ersten Schritt ermitteln die Rundfunkanstalten ihren jeweiligen Finanzbedarf für einen bestimmten Zeitraum. Diesen melden sie dann bei dem Sachverständigengremium – der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) – an. Die KEF gibt dann in einem Bericht eine Empfehlung ab, ob der Finanzbedarf gerechtfertigt ist und gegebenenfalls eine Beitragserhöhung oder -reduzierung erforderlich ist. Auf der Grundlage dieses KEF-Berichts legen die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder die Höhe des Beitrags fest. Dazu müssen im letzten Schritt alle 16 Landesparlamente zustimmen.

    Durch dieses Verfahren wird sichergestellt, dass die Höhe des Rundfunkbeitrags unabhängig und demokratisch festgesetzt wird.

    Der Rundfunkbeitrag beträgt 18,36 Euro im Monat.

    In „www.derwesten.de“ stand am 05.07.2024 folgender Artikel:

    GEZ-Hammer: Bald automatische Erhöhungen beim Rundfunkbeitrag?

    von Marcel Görmann.

    Neuerung beim Rundfunkbeitrag: Die „GEZ-Gebühr“ könnte zukünftig praktisch unkompliziert und automatisch erhöht werden.

    Beim Rundfunkbeitrag, umgangssprachlich GEZ-Gebühr genannt, bahnt sich eine große Neuerung an. Bislang ist die Erhöhung des Beitrags regelmäßig politisches Streitthema. Mit einem neuen Verfahren aber soll die Politik weitestgehend nichts mehr zu melden haben.

    Aktuell geht es darum, ob der Rundfunkbeitrag um 58 Cent auf 18,94 Euro erhöht wird. Eine entsprechende Empfehlung kam von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF).

    GEZ-Änderung geplant: So soll der Rundfunkbeitrag künftig festgelegt werden

    Bislang müssen die Bundesländer, also die Landesparlamente, einer geplanten Erhöhung zustimmen. Bei der letzten Erhöhung auf 18,36 Euro jedoch sperrte sich das Bundesland Sachsen-Anhalt. Die öffentlich-rechtlichen Sender klagten vor dem Bundesverfassungsgericht und bekamen Recht.

    Verwendung des Rundfunkbeitrages

    u.a. 8,68 Euro geht an die ARD-Anstalten, 4,69 Euro ans ZDF und 54 Cent ans Deutschlandradio;

    74 Cent des monatlichen Rundfunkbeitrags an die ARD fließt in den Bereich Sport;

    16 Cent sind es monatlich für die Produktion von Tatort und Polizeiruf;

    1,19 Euro geht in die betriebliche Altersversorgung der ARD;

    Die Bundesländer überlegen nun, die Erhöhung des Rundfunkbeitrags in Zukunft per Verordnung umzusetzen. „Damit wäre eine moderate Beitragserhöhung entsprechend der Empfehlung der KEF möglich“, sagte die Medienstaatssekretärin von Rheinland-Pfalz, Heike Raab (SPD), am Freitag (5. Juli). Es werde demnach überlegt, die Empfehlung der KEF zu stärken. Ein Einspruch der Länder gegen die Empfehlung solle zwar weiterhin möglich sein, aber der Einspruch eines einzelnen Landes würde nicht ausreichen.

    Politik hätte dann nur noch begrenzt Mitspracherecht

    Die Anpassung der GEZ-Gebühr würde dann praktisch automatisch gemäß der Empfehlung der KEF ablaufen, sofern es keinen breiten politischen Widerstand gegen eine Erhöhung gibt.

    Rundfunkbeiträge werden für die Finanzierung der betrieblichen Altersvorsorge eingesetzt

    Wie in diesem Artikel zu sehen ist, werden pro Beitrag im Monat 1,19 € von der ARD in die betriebliche Altersversorgung einbezahlt.

    Das waren für 2023 bei 38,78 Millionen Beitragskonten 9,02 Milliarden Euro, dies sind Aussagen von „wwwstatista.de“.

    Diese Ausgaben haben nichts mit dem Solidarmodell zur Finanzierung der Programme der öffentlich-rechtlichen Sender zu tun.

    Jeder Beitragszahler sollte seinen Widerspruch kundtun bzw. den Antrag zur Befreiung von der Rundfunkgebühr zu stellen.

    Wo sind Beiträge zu folgenden Themen erschienen wie: Griff der Bundesregierungen in die Rentenkasse und andere Sozialversicherungen seit 1957und die Vorstellungen zu diesen Problemen in der Gesetzgebung der Rentenpakete 1 und 2 sowie des Bundeshaushalts 2025. Die Auswirkungen des GMG-Gesetzes von 2003 und der Kampf der Betroffenen dagegen. Wenn diese Themen mal einzeln angesprochen werden, dann ist nur die Meinung der Regierung im Fokus. Betroffene Menschen und Betroffenenorganisationen, werden trotz eigener Bitte dieser, gar nicht erst eingeladen. Die öffentlich-rechtlichen Sender sollten nicht das Sprachrohr der Regierung sein, sondern die Probleme der Menschen öffentlich zu machen.

    Andreas Reich

    Öffentlichkeitsarbeit im DVG-e.V.

  • Die Ampelregierung verprasst unseren Wohlstand

    Die Ampelregierung verprasst unseren Wohlstand

    Rücklagen schmelzen dahin, versicherungsfremde Leistungen steigen weiter an

    von Reiner Korth 26.07.2024
    Foto: Pixabay

    Die Bundesregierung hat jetzt kurz vor der Sommerpause ihren Entwurf für den Bundeshaushalt 2025 und für den Finanzplan bis 2028 vorgelegt. Und erneut wird sichtbar: weil die einzelnen Ministerien nicht sparen wollen, greifen Scholz und Lindner in die finanzielle Trickkiste. Es werden einfach die Bundeszuschüsse zur Rentenversicherung und für die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) eingekürzt. Finanzielle Aufwendungen, die eigentlich aus der Steuerkasse zu bezahlen sind, werden jetzt der Rentenkasse und den Krankenkassen aufgebürdet. Die Tricksereien in der Finanzpolitik dieser Ampelregierung gehen inzwischen so weit, daß sogar die Deutsche Rentenversicherung (DRV) in einer Pressemitteilung vom 17.07.2024 in ungewohnter Deutlichkeit Kritik übt, Zitat:

    “Sollte der Bundestag dem (Kürzung der Bundeszuschüsse) zustimmen, wäre dies bereits die vierte Kürzung innerhalb von drei Jahren”, und

    “Sie (die Kürzung der Bundeszuschüsse) darf jedoch nicht zum wiederholten Male zu Lasten der Beitragszahlenden und Rentenbeziehenden … gehen.”

    Die Rücklagen werden aufgebraucht

    Was macht diese Ampelregierung da gerade? Sie verschiebt auf ganz subtile Art Kostenlasten der Allgemeinheit, die alle Steuerzahler eigentlich zu tragen haben und deshalb aus dem Bundeshalt zu bezahlen sind, in die Sozialkassen und plündert diese still und heimlich aus. Zum einen werden den GKV und der DRV immer mehr versicherungsfremde Leistungen von der Bundesregierung aufgebürdet. Zum anderen werden die bisher gut gefüllten Rücklagen schleichend und leise immer weiter aufgebraucht.

    Wie die DRV mitteilt, summiert sich der “Kürzungsbeitrag auf über 9 Milliarden Euro”.

    Das Geld, welches von den fleißigen Arbeirnehmerinnen und Arbeitnehmern, vom Mittelstand und von den heutigen Rentnern in harter Arbeit erwirtschaftet wurde, wird umgelenkt, um die ideologisch motivierten Projekte von Rot-Grün zu finanzieren, wie zum Beispiel das neue “Bürgergeld” oder “16 Milliarden Schuldenerlass für Drittstaaten”. Um es einmal in politischem Sprech zu formulieren:

    die jetzige Ampelregierung plündert unsere Sozialkassen und zehrt den Wohlstand auf, den sich die Arbeitmehmer und Arbeitnehmerinnen in den letzten 40 Jahren hart erarbeitet haben. Die jetzige Ampelregierung lebt von der Substanz der letzten Jahrzehnte.

    Die SPD, eine Arbeiterpartei – das war einmal.

    Olaf Scholz und seine SPD waren mal “die Arbeiterpartei” In Deutschland schlechthin. Diese Zeit ist jedoch längst vorbei. Bundeskanzler Scholz und seine SPD machen heute Lobbypolitik für Arbeitslose und Flüchtlinge einerseits und für Privat Versicherte, Beamte, Politiker und Pensionäre (erhalten auch die Inflationsprämie – Rentner dagegen nicht) andererseits.

    Wer in betriebliche Altersvorsorge investiert, zahlt später drauf

    Die arbeitende Mittelschicht ist zur Melkkuh dieser Ampelregierung umfunktioniert. Um ihre Rot-Grünen Lieblingsprojekte finanzieren zu können, werden Renten de facto weiter gekürzt (höheres Renteneintrittsalter, höhere Beiträge) und ehemalige Arbeitnehmer und heutige Rentner müssen auf ihre Betriebsrenten und Direktversicherungen doppelte Krankenkassenbeiträge zahlen. Betriebliche Altersvorsorge in dieser Form lohnt sich heute nicht mehr. Staatliche Abgaben und Verwaltungskosten übersteigen die Rendite. Das Ergebnis: deutlich weniger Netto.

    Der gewöhnliche Arbeitnehmer/in und der Rentner/in von heute können dieser Ampelregierung nicht mehr trauen. Bundeskanzler Olaf Scholz hält seine Versprechen nicht ein, die Ampelregierung bedient sich in unseren Sozialkassen. Im Herbst sind Landtagswahlen in Thüringen, Sachsen und Brandenburg und im nächsten Jahr sind Bundestagswahlen. Die Parteien dieser Ampelregierung, SPD, GRÜNE und FDP müssen sich nicht wundern, wenn ihre Prozentpunkte bei den anstehenden Wahlen noch weiter sinken. Wer Versprechen nicht einlöst, wer Sozialkassen plündert, der wird vom Wähler/in abgestraft werden.

  • Ohne eine gründliche Rentenreform  wird es kein würdevolles Leben im Alter geben!

    Ohne eine gründliche Rentenreform wird es kein würdevolles Leben im Alter geben!

    So schonungslos hat es wohl noch niemand formuliert: „Ohne eine gründliche Rentenreform wird es kein würdevolles Leben im Alter geben!“ Die Analyse zu dieser These begründet Friedel Holl, langjähriges und mit großem Einsatz kämpfendes Mitglied des DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V..

    „Der Lebensstandard muss im Alter erhalten bleiben“, fordert DVG-Mitglied Friedel Holl, der seine Thesen sorgfältig begründet und in einer Broschüre zusammengefasst hat.

    Für den angemessenen Lebensstandard im Alter brauche es eine Garantie, dass die Renten mindestens 75 Prozent des im Arbeitsleben erzielten durchschnittlichen Nettoeinkommens betragen müssten. Das sei möglich, so Holl, wenn die jährlichen Rentenanwartschaften mit 1,5 Prozent des Bruttoeinkommens festgelegt würden.

    Altersarmut gelte es zu verhindern, dabei gelte ein gleiches Versorgungsrecht für alle. Die von Friedel Holl ausgearbeitete Expertise hier anbei als PDF.

    Seniorenaufstand_renten_zukunft_broschuere_2024

    Text: Thomas Kießling

    Redaktion: Andreas Reich

    Foto: pixabay

  • Sich selbst ein Bild machen zum politischen Zustand

    Sich selbst ein Bild machen zum politischen Zustand

    Die Folgen der Ampelpolitik für Rentner und Vorsorgesparer

    Ein Kommentar von Michael Rahnefeld 25.07.2024

    In seinem sonntäglichen Newsletter beschreibt unser Mitglied Helmut Achatz die neuerlichen Finanzierungsprobleme dieser Ampelregierung bei der Krankenversicherung und bei der gesetzlichen Rente (https://vorunruhestand.de/) .

    (Zitat Anfang) “Der Staat spart bei den Zuschüssen zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur gesetzlichen Rente. Die Versicherte zahlen den Preis für die Wohltaten der Ampel-Regierung. Die Ampel zahlt zu wenig für Gesundheitsausgaben von Bürgergeldempfängern; der Staat macht sich einen schlanken Fuß bei den versicherungsfremden Leistungen, die er der Rentenkasse aufbürdet, ohne sich in entsprechender Weise daran zu beteiligen. Das geht zulasten von Rentnerinnen und Rentnern und zulasten der Beitragszahler. So streicht die Ampel den Bundeszuschuss an die Rentenkasse für die Jahre 2025 bis 2027 um insgesamt zwei Milliarden Euro zusammen, um den Haushalt zu entlasten. Was für ein Hohn, dass die Streicharie nicht (auch noch) mit Leistungseinschnitten verbunden wäre. Die Versicherten bekommen weniger für höhere Beiträge, das ist die Wahrheit. Die Folgen dieser Entscheidungen hat die Ampel natürlich genau während der Fußball-EM beschlossen, damit’s die Bürgerinnen und Bürger möglichst nicht mitbekommen sollen.“ (Zitat Ende)

    Kanzler Scholz mit Buh-Rufen in Dresden

    Und wie Kanzler Olaf Scholz in Dresden zum Wahlkampfauftakt der SPD empfangen wird, das zeigt ein Video von Welt.de  In anderen Medien werden diese Bilder leider weitgehend vernachlässigt. Und ob diese Buh-Rufer wirklich a l l e der rechten Ecke zuzuordnen sind, das ist wohl zu bezweifeln. 

    Die Szenen sagen zumindest viel aus über einen Kanzler, der keinerlei Vertrauen mehr besitzt in der Bevölkerung, der nur flache Phrasen drischt und gegebene Versprechen nicht einhält. 

    In Sachsen und Thüringen wird am 01. September gewählt

    Die DVG-Mitglieder im Südwesten fordern mittlerweile aggressiver aufzutreten gegen diese Ampelpolitik der nicht eingelösten Versprechen. Immer wieder werden die Bauernproteste als gutes Beispiel angeführt, die zumindest zu Teilerfolgen in der Landwirtschaftspolitik geführt haben. Über die von Verdi organisierte Demo zur Rente am Freitag, 19. Juli, in Karlsruhe habe ich bisher nicht viel an Berichterstattung finden können.

     In 43 Tagen wird in Thüringen und Sachsen gewählt. Nach meinem Kenntnisstand haben bislang nur vier Parteien den Fragenkatalog vom DVG schriftlich beantwortet. Vielleicht kommt ja noch was von den anderen Parteien an Antworten oder aber die Arroganz der Macht ist immer noch nicht gebrochen, was sich dann aber hoffentlich auch in den Wahlergebnissen im September zeigen wird.

    Ich kann nur alle Bürger und jeden DVG-ler dazu auffordern, sich immer wieder selbst ein Bild darüber zu machen, was in diesem Land politisch so vor sich geht. Ganz wichtig ist dabei, immer wieder die unterschiedlichen Informationsquellen zu nutzen, um möglichst vergleichen zu können und zu einem halbwegs objektiven, persönlichen Meinungsbild zur Wahl zu kommen, wobei natürlich auch die persönlichen Erfahrungen zu unserer Kernthematik “Doppelverbeitragung” mit einfließen sollten. Bislang gelingt es der Politik immer noch und immer weiter, diese Abschaffung der Doppelverbeitragung trotz mehrfach gegebener Versprechen zu verdrängen und einfach abzutun. Zumindest das sollten wir Wähler ändern.

     

  • Der privaten Altersvorsorge neues Leben einhauchen

    Der privaten Altersvorsorge neues Leben einhauchen

    Anfang 2023 nahm eine Expertenkommission ihre Arbeit auf, die sich mit einer Neuausrichtung der privaten Altersvorsorge in Deutschland auseinandersetzen sollte. Dieser „Fokusgruppe private Altersvorsorge“ gehören unter anderem Verbraucherschützer, die Arbeitgeberverbände, der Deutsche Gewerkschaftsbund und Vertreter aus Wissenschaft, den Ministerien und der Versicherungswirtschaft an. Die Gruppe legte im Sommer 2023 einen Bericht mit Vorschlägen zur Reform der privaten Altersvorsorge vor.

    Was waren die Ergebnisse der Fokusgruppe?

    Das Riester-System hat regulatorische Schwächen. Zum Beispiel seien die administrativen Kosten der Fördersystematik zu hoch und die Beitragsgarantie der Riester-Rente führe zu deutlich niedrigeren Renditen.

    Was sind die Pläne von Bundesminister Christian Lindner:

    Die Bundesregierung soll steuerfreie Sparpläne auf Wertpapiere möglich machen – also auf ETFs, Fonds, Aktien und Anleihen. Wie die Reform der betrieblichen Altersvorsorge, die auf einem guten Weg ist, könnte auch die Neujustierung der privaten Vorsorge vorgezogen werden.

    Es wird geplant, die geförderte private Altersvorsorge grundlegend zu reformieren und ihr wieder neues Leben einzuhauchen. Das Ziel ist es, ein einfaches, transparentes und effizientes Angebot zur Sicherung des Lebensstandards im Alter zu schaffen, das eine breite Bevölkerungsschicht anspricht.“ Es gehe darum, Menschen ein attraktives Angebot zu machen, eigenverantwortlich ihren Lebensstandard im Alter zu sichern. Statt Aktien & ETFs bei privater Altersvorsorge wie bisher faktisch auszuschließen, können so alle von ihnen profitieren.

    Es soll weiterhin auf die bisherige Fördersystematik mit steuerlicher Förderung über Zulagen und Sonderausgabenabzug und nachgelagerter Besteuerung in der Auszahlungsphase. Damit wird an einem System festgehalten, bei dem untere Einkommensgruppen, Berufseinsteiger und Eltern von Kindern besonders hohe Förderquoten erreichen können. Demnach sollen zum einen die Einzahlungen von der Steuer absetzbar werden, zum anderen soll die Abgeltungssteuer auf Erträge in der Sparphase komplett wegfallen. Außerdem werde es wie bei der aktuellen Riester-Rente staatliche Zulagen geben.

    Es ist klar, dass der demografische Wandel das deutsche Rentensystem vor große Herausforderungen stellt. Mit dem Einstieg in die Aktienrente hat sich die FDP gegen große Widerstände in der Koalition und auch aus der Union durchgesetzt. Der erste Schritt hin zu einer Kapiteldeckung der Rente ist für die Freien Demokraten zentral, da dies die einzig sinnvolle Antwort auf das immer größere Ungleichgewicht zwischen Rentenbeziehern und Beitragszahlern ist. Für die FDP ist allerdings klar, mittelfristig müssen wir ein Rentenpaket III

    auflegen, denn ein gesichertes Rentensystem benötigt weitergehende konsequente Reformschritte.

    Was wird nicht ausgesprochen?

    Es wird nicht über die Ursachen gesprochen, warum die Rentenversicherung in Schieflage ist. Es wird nicht darüber gesprochen, dass die Bundesrepublik seit 1957 die Rentenkasse plündert. (Wirtschaftswoche vom 14.05.2024 „Wie der Staat die Rentenkasse plündert“. Es wird auch nicht darüber gesprochen, warum nicht über Einsparpotential bei Beamtinnen und Beamten sowie bei Pensionärinnen und Pensionären gesprochen wird. Z.B. Auszahlung von Pensionen ohne dass von den Pensionbeziehern jemals Beiträge bezahlt wurden, Auszahlung von Sondergeldern wie Inflationsausgleich.

    Was noch sehr wichtig ist?

    Es wird überhaupt nicht gesprochen was in der Auszahlungsphase mit den Erträgen erfolgt. Werden die ausgezahlten Gelder weiterhin mit Abzügen von 20% für die Krankenkassen gekürzt um damit die fehlenden Gelder der Bundesrepublik auszugleichen?

    Unser Vereinsvorsitzender Reiner Korth schrieb dazu folgende Zeilen:

    „Die neuen Vorschläge aus der FDP, jetzt als weitere Sparform auch ETF – und andere auf Aktien basierende Sparpläne zu fördern, sind eine Mogelpackung.

    Das Kernproblem der betrieblichen Altersvorsorge ist nicht die Anlageform, ob Versicherungserträge oder Fondsparpläne angespart werden. Das Hauptproblem sind die mit 20 % gegenüber der staatlichen Rente doppelt so hohen Sozialabgaben auf die Auszahlung der Vorsorgerenten.“

    09.07.2024 Andreas Reich
    Foto: Pixabay/ulleo

  • Diese Altersvorsorge ist ein “Fehlkonstrukt”

    Diese Altersvorsorge ist ein “Fehlkonstrukt”

    Text: Reiner Korth 08.07.2024
    Bild: Jost Gerbing

    Sowohl die betriebliche als auch die private Altersvorsorge bleiben auch weiterhin ein “Fehlkonstrukt”. In seinem Artikel vom 07.07.2024 macht das Hamburger Abendblatt dafür im wesentlichen die Arbeit der Lobbyisten aus der Versicherungswirtschaft verantwortlich, Zitate: “Die Ampel muß sich über die Lobbyisten hinwegsetzen” und “Förderung hilft vor allem den Anbietern.”

    Erneut also werden den Politikern in Berlin die übergroßen Nachteile in der privaten Altersvorsorge vor Augen geführt. Hohe Verwaltungskosten bei den Versicheren und doppelte Krankenkassenbeiträge (ca. 20 %) bei den Rentenempfängern machen die Altersvorsorge unattraktiv und schrecken ab. In zahlreichen Fällen droht sogar ein anteiliger Verlust der eigenen Einzahlung: weniger ausbezahlt als netto eingezahlt.

    “Riester ist durchgefallen”

    So bewertet denn auch das Hamburger Abendblatt die Riester-Rente als “durchgefallen”. Viele Verträge würden ruhen, nicht weiter angespart und neue nicht mehr abgeschlossen.

    Es zeigt sich erneut: auch die staatliche Förderung der betrieblichen Altersvorsorge in Höhe von mindestens 15 % durch den Arbeitgeber ist eine reine Mogelpackung und ein Lockvogel-Angebot. Die jungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden in jungen Jahren mit “staatlicher Förderung” und “Steuern sparen” zu einem unbedachten und vorschnellem Vertragsabschluß gelockt. Und niemand klärt sie darüber auf, daß sie später in der Auszahlungsphase die Steuern dann nachzuzahlen müssen. Und ja, es fallen sogar die vollen Krankenkassenbeiträge an. Der sogenannte Arbeitnehmer- aber auch der Arbeitgeberanteil sind vollständig und alleinig vom Rentner zu zahlen. Die Sozialkosten, die sein Arbeitgeber in der Ansparphase gespart hat, zahlt dann der versicherte Arbeitnehmer später sozusagen “als Belohnung” zusätzlich noch oben drauf. Das ist ein ganz perfides Finanz- und Fördersystem, ein totales “Fehlkonstrukt” eben.

    Und dann gibt es in der Regel auch noch zwei Rentenpunkte weniger wegen einer reduzierten Einzahlung in die Sozialversicherung.

    Vorsorgesparer sind die großen Verlierer im System

    Die “staatliche Förderung” in der Sparphase ist also in Wahrheit gar keine Förderung. Der Versicherte, der eine betriebliche Altersvorsorge anspart, bekommt später nämlich weniger staatliche Rente (ca. zwei Rentenpunkte Abzug) ausgezahlt. Diese Systematik allerdings stellt dann dieses angebliche “Vorsorgesystem” völlig auf den Kopf. Die betriebliche und die private Altersvorsorge waren ursprünglich mal als zusätzliche Absicherung für die Rentner gedacht, weil die staatliche Rente nicht ausreicht. Dank der Lobbyarbeit der Versicherungswirtschaft sind die Gesetze zur Altersvorsorge inzwischen aber völlig entstellt und zweckentfremdet. Es gibt zwei Gruppen, die an diesem System weidlich verdienen: die Versicherungswirtschaft durch hohe Verwaltungskosten und der Staat selber durch doppelte Sozialbeiträge und weniger Rentenzahlungen. Auf der Strecke bleibt die dritte Gruppe: die Rentnerinnen und Rentner. Eigentlich wollten sie für ihr Alter vorsorgen. Mit dieser hohen Abgabenlast allerdings zahlen sie drauf anstatt ihren Lebensabend finanziell gestärkt zu haben.

    Bei jedem normalen Banksparplan wäre wahrscheinlich im Alter mehr übrig geblieben.

    Rücksprache beim Bundesgesundheitsminister ist notwendig

    Die Zeit ist reif, jetzt umzusteuern. Die Regierung in Berlin muß für eine grundlegende Renovierung der betrieblichen und der privaten Altersvorsorge sorgen. Im Herbst will das Bundesfinanzministerium einen neuen Gesetzentwurf zur Förderung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge vorlegen, so Staatssekretär Florian Toncar. Vorher jedoch sollte das Finanzministerium dringendst Rücksprache mit dem Bundesgesundheitsminister halten. Jede staatliche Förderung in der Sparphase wird nämlich dann ad absurdum geführt, wenn das Gesundheitsministerium später 20% an Krankenkassenbeiträgen einfordert. Diese zusätzliche, hohe Abgabenlast kann keine Betriebsrente als Rendite erwirtschaften. Zum Vergleich: bei der staatlichen Rente fallen nur 9,7 % Krankenkassenbeiträge an.

    Finde den Fehler!

  • Der DVG fragt bei den Parteien nach

    Der DVG fragt bei den Parteien nach

    Wir wollen wissen, welche Partei uns unterstützt oder welche Partei unsere Forderungen ablehnt.

    Noch vor der Sommerpause haben wir alle im Bundestag vertretenen Parteizentralen sowie die Parteien mit Potential über 2 % Stimmenanteil angeschrieben. Vor den anstehenden Landtagswahlen im Osten wollen wir Klarheit haben.

    Nur mit klaren Rückmeldungen kann man eine Wahlentscheidung treffen. Wir werden unsere Mitglieder und die interessierte Öffentlichkeit über die Ergebnisse informieren

    Hier der Brieftext:

    Ihre Haltung zur Doppelverbeitragung von betrieblicher Altersversorgung (Direktversicherungen und Betriebsrenten)

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    der DVG e.V. vertritt als bundesweit tätiger Verein die Rechte von Menschen, die Verträge für eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen haben, und informiert über die sozialrechtlichen Auswirkungen. Die betriebliche Altersvorsorge wird seit Jahrzehnten von der Politik als „zweite Säule“ beworben, um die Leistungen der staatlichen Rente zu ergänzen.

    Die politische Werbung für diese Form der kapitalgedeckten Altersvorsorge wird aber konterkariert durch die Erhebung von Sozalversicherungsbeiträgen auf Auszahlungen, die den Eigentümern nahezu 20 % der angesparten Vermögen entziehen. Ihre Beiträge für den Vermögensaufbau haben die Betroffenen häufig aus ihrem Nettoentgelt getätigt – also bereits einmal Sozialversicherungbeiträge bezahlt. Sie werden doppelt zu Kasse gebeten. Und schlimmer noch – seit 2004 wird rückwirkend auf Jahrzehnte zuvor abgeschlossene Verträge zugegriffen. Ein glatter Vertrauensbruch, denn Verträge sind einzuhalten. Der 2020 eingeführte Freibetrag verringert die Verluste der Sparer nicht wesentlich.

    Um uns einen Überblick über die derzeitigen politischen Einstellungen/Aktivitäten zum Thema Doppelverbeitragung zu verschaffen, bitten wir Sie wie auch alle anderen Parteien, unsere nachstehenden Fragen zum Thema zu beantworten.

    Der DVG e.V. wird Ihre Antworten gerne verwenden, um unseren Mitgliedern und der interessierten Bevölkerung Hinweise zu geben, damit diese einschätzen können, ob ihre jeweiligen Interessen ausreichend vertreten werden, und sie faktenbasierte Wahlentscheidungen treffen können.

    Sollten wir von Ihnen keine Rückmeldung erhalten, so werten wir dies als Ausdruck dafür, dass Ihre Partei derzeit kein Interesse an dem Thema Altersvorsorge hat.

    Nachstehend unsere Fragen: 

    1. Plädieren Sie für die Abschaffung der Doppelverbeitragung auf betriebliche Altersvorsorge?

    2. Welche Chancen und Möglichkeiten geben Sie einer Abschaffung zu welchem Zeitpunkt?

    3. Sind Entschädigungen über bereits gezahlte Sozialversicherungsbeiträge der Betroffenen in Ihrem Sinne? 

    4. Stehen Sie für gerechte und zukunftsorientierte Sparverträge ohne jegliche Möglichkeit einer einseitigen, willkürlichen, rückwirkenden und vertragsverletzenden Änderung?

    Für Ihre klare Beantwortung unserer Fragen bedanken wir uns recht herzlich.

    Mit freundlichen Grüßen

    DVG e.V.

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