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  • Altersvorsorge mit ETF anstelle von Direktversicherungen

    Altersvorsorge mit ETF anstelle von Direktversicherungen

    von Reiner Korth 06.06.2024

    Die Finanzsituation der staatlichen Rente ist derzeit massiv in die Diskussion geraten. Ist die staatliche Rente noch sicher? Immer weniger Arbeitnehmer müssen für immer mehr Rentner einzahlen. Die Rentenkasse wird nicht völlig pleite gehen. Aber es steht die Befürchtung im Raum, das Rentenniveau wird weiter abgesenkt und die Abgaben auf die Rente werden steigen. Die Folge: weniger Netto von der Brutto Rente auf dem Konto. Also machen sich gerade jetzt viele, auch und insbesondere junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Gedanken, wie sie zusätzlich versorgen können, ja vorsorgen müssen, um ihren Lebensstandard im Alter einigermaßen absichern zu können.

    Was sind geeignete Modelle für die zusätzliche Altersvorsorge?

    Diese Frage hat die Sendung “Hallo Hessen” am 05.06.2024 auf HR3 beleuchtet. Als vorrangig geeignete Modelle empfohlen wurden vom Wirtschaftsjournalisten Hermann-Josef Tenhangen (finanztip) als erstes ein Tagesgeldkonto, welches kontinuierlich bespart wird. Als zweite Wahl dann die langfristige (15 Jahre und länger) Investition in einen ETF Sparplan und als Drittes ein Festgeldkonto.

    Der Abschluß einer Direktversicherung oder das Ansparen auf eine Betriebsrente wurden in dieser Sendung nicht empfohlen. Und das hat seinen Grund: auf die Auszahlung einer Betriebsrente oder einer Direktversicherung werden später ca. 20 Prozent an Krankenkassenabgaben fällig, zusätzlich der persönliche Steuersatz.

    Diese hohen statatlichen Abgaben führen dazu, daß in den allermeisten Fällen die abgeschlossene Direktversicherung trotz staatlicher Förderung zu einem Verlustgeschäft für den Sparer wird. Den Grund dafür hat diese Sendung auch gleich mitgeliefert:

    Doppelverbeitragung führt zu hohen Verlusten bei Direktversicherungen

    Die Bundesregierung hat mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz 2004 die Doppelverbeitragung bei Direktversicherungen und Betriebsrenten eingeführt . Jetzt, nach 20-jähriger Ansparzeit und Auszahlung der Versicherungen oder Betriebsrenten wird immer deutlicher: diese Art des Vorsorgesparens für das Alter wird zu einem enormen Verlustgeschäft. Der Verein der Direktversicherungsgeschädigten, DVG eV weist schon seit Jahren auf die hohen Risiken hin. Es gibt keinen Bestandsschutz für Altverträge und vor allem: die monatlichen Abgaben auf die Auszahlung der Versicherung oder der Rente in Form von Steuern und Krankenkassenbeiträgen sind überproportional hoch und führen zu einem Verlustgeschäft für den Altersvorsorgesparer.

    Besser Finanz-Sparpläne nutzen

    Die Konsequenz ist also eindeutig: wer für das Alter Vorsorge treffen will, sollte besser Finanzsparpläne nutzen, die mit ihrer Rendite mindestens die jährliche Inflation ausgleichen. Dann ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Wer längerfristig für seine Altersvorsorge anlegen möchte, für den hat Wirtschaftsjournalist Tenhagen auch die Empfehlung parat: “in ETFs investieren”. Bei einer Laufzeit von 15 Jahren und länger sei eine Rendite von 8 bis 10 Prozent durchaus drin, wenn es etwas schlechter läuft auch noch immer 3 bis 6 Prozent.

    Beide Sparformen haben auf jeden Fall den ganz großen Vorteil: man muß auf die ausgezahlte Summe keine 20 Prozent Krankenkassenbeiträge zahlen. Eine solch hohe persönliche Abgabe ist durch keine Rendite dieser Welt wieder aufzufangen.

    Den vollständigen Beitrag sehen Sie in der ARD Mediathek ab Minute 32:00.

    https://www.ardmediathek.de/video/NmQwNjc1ZjctYjE4OC00NzM1LTlkMDAtNzRhYWYwMDYxZDY5

  • Der Bundeskanzler täuscht die Betriebsrentner

    Der Bundeskanzler täuscht die Betriebsrentner

    “Eine konkrete Entlastung kann nicht in Aussicht gestellt werden”

    von Reiner Korth 05.06.2024

    Der Bundeskanzler hat in mehreren öffentlichen Veranstaltungen und im deutschen Bundestag immer wieder betont, er kenne die Problematik der Doppelverbeitragung ganz gut. Diese sei ein Ärgernis und er arbeite an einer Lösung. Jetzt aber kommen enorme Zweifel auf, ob diese seine Aussagen auch der Wahrheit entsprechen. Anlaß ist ein aktuelles Antwortschreiben des Bundeskanzeramtes von Ende Mai 2024.

    Ein Mitglied des DVG aus Wachenroth hatte im Frühjahr dem Bundeskanzler geschrieben und erneut auf die Thematik der ungerechten (nachträgliche Verbeitragung) und ungleichen (Riester Rentner zahlen keine Beiträge) Beitragssituation bei den Betriebsrenten und bei den Direktversicherungen hingewiesen. Und er hatte Bundeskanzler Scholz erneut an seine Versprechen erinnert, die dieser in mehreren Bürgergesprächen und bei der aktuellen Stunde im Deutschen Bundestag abgegeben hatte: “. . . wir arbeiten an einer Lösung”

    Ernüchternd und zugleich frustrierend die Antwort aus dem Bundeskanzleramt. Und in den Formulierungen wird ganz deutlich: die Betriebsrentner werden erneut vom Bundeskanzler getäuscht. Es verstärkt sich zusehends der Eindruck, der Bundeskanzler spielt auf Zeit, seine Amtsperiode ist bald rum.

    “Briefe werden stets aufmerksam gelesen” – mehr aber wohl auch nicht?

    In dem dreiseitigen Antwortschreiben des Kanzleramtes läßt Scholz erst einmal ganz generös mitteilen “Wenn Sie sich an den Bundeskanzler wenden, dürfen Sie darauf vertrauen, dass Ihre Briefe aufmerksam gelesen werden… und diese soweit wie möglich in die Arbeit des Bundeskanzleramtes eingebracht werden.” Danach folgen Erklärungen zur finanziell angespannten Situation der Krankenkassen und zum Freibetragsgesetz 2019. Der Freibetrag, eingeführt zum 01.01.2020 und im Jahr 2024 in einer Höhe von 176,75 Euro komme “insbesondere Empfängerinnen und Empfänger niedriger Betriebsrenten” zugute. Die Kostenbelastung daraus für die Krankenkassen betrage pro Jahr ca. 1,2 Milliarden Euro. Und zusätzlich, der Freibetrag werde jedes Jahr entsprechend der Rechengröße der Sozialversicherung automatisch angepaßt.

    “Ich hoffe, diese Erläuterungen waren hilfreich”

    Der Knaller kommt dann am Ende des Schreibens und dort wird deutlich, dass Bundeskanzler Scholz eine Lösung in Wahrheit wohl gar nicht anstrebt und auch nie anstrebte, dass er die Betriebsrentner und die Direktversicherungen hinhält, sie im Regen stehen läßt. Die Zitate aus dem Schreiben des Bundeskanzleramtes:

    “Der Bundeskanzler hat sich zuletzt in Bürgergesprächen offen gezeigt … weitere (fiskalische) Möglichkeiten zur prüfen. Er hat jedoch auch betont, dass dies sehr kompliziert ist.”

    “Eine weitere konkrete Entlastung kann demnach kurzfristig und mittelfristig nicht in Aussicht gestellt werden”

    Damit ist klar, der Bundeskanzler misst mit zweierlei Maß. Was bei Riester Rentnern (die haben nämlich vor 2018 auch Krankenkassenbeiträge zahlen müssen) mit einem einfachen Federstrich möglich war, “… sind von der Beitragspflicht befreit”, das ist bei Betriebsrentnern und Direktversicherten angeblich eine “sehr komplizierte” Angelegenheit und bedarf wohl vieler Jahre an Beratungszeit Der Brief schließt dann mit dem süffisanten Satz:

    “Ich hoffe, dass diese Erläuterungen hilfreich für Sie sind und wünsche Ihnen alles Gute.”

    Bundeskanzler und SPD lassen Betriebsrentner und Direktversicherte im Stich

    Der Bundeskanzler, der Sozialminister (beide SPD) und die Partei SPD selber geben sich gern und immer wieder den sozialen Anstrich, für den kleinen Arbeitnehmer, für die Bedürftigen da zu sein. Wir erfahren jetzt, diese wohlklingenden Worte aus der SPD Zentrale sind alles Makulatur. Sie sind ein groß angelegtes Täuschungsmanöver. Die SPD betreibt Klientel- und Lobbypolitik. Die Zahlung des doppelten Krankenkassenbeitrages der Rentner ist nicht anderes als eine “versteckte Arbeitgebersubventionierung”. Die Krankenkassenbeiträge, die der Arbeitgeber in der Lohnphase nicht zahlen muß, zahlt der Rentner später doppelt. Und die nach dem damaligen SPD Minister Walter Riester benannte “Riester Rente” ist natürlich ganz selbstverständlich von der Beitragspflicht befreit, die anderen Renten dagegen nicht. Wir müssen feststellen:

    Der Bundeskanzler und die SPD lassen uns Betriebsrentner und Direktversicherten im Stich. Eine Änderung der Doppelverbeitragung sei kurz- und mittelfristig nicht umsetzbar. Die nächsten Wahlen (Europa, drei Landtage in 2024 und die Bundestagswahl 2025) werden zeigen, ob der Kanzler und seine Partei SPD das Vertrauen der Bürger noch weiterhin haben oder eben auch nicht mehr angesichts dieser Täuschungsmanöver?

  • Was und wen muss die gesetzliche Rente eigentlich noch bezahlen?

    Was und wen muss die gesetzliche Rente eigentlich noch bezahlen?

    Endlich kommt Bewegung ins Thema „versicherungsfremde Leistungen“. Wie zahlreiche Zeitungen berichten, fragt man sich allmählich im Staate, was und wen die gesetzliche Rente eigentlich noch alles bezahlen muss? Zusatzkosten ohne Ende.

    Das deutsche Rentensystem ist kontinuierlich unter Belastung. Eine abnehmende Anzahl von Arbeitnehmern muss für eine zunehmende Anzahl von Rentnern aufkommen. Parallel dazu plant die Bundesregierung, das Rentenniveau auf mindestens 48 % des Durchschnittslohns festzulegen –  im Rahmen des Rentenpakets II. Eine weitere Herausforderung stellen jedoch die sogenannten versicherungsfremden Leistungen dar, die für immer mehr für Unverständnis sorgen, aber viele Jahre außerhalb der öffentlichen Wahrnehmung geblieben sind.

    Zur Einordnung: Die deutsche Rentenkasse finanziert eine Reihe von Leistungen. Dazu gehören Rentenansprüche aus Beschäftigungsverhältnissen, die direkt durch die Beiträge der arbeitenden Bevölkerung finanziert werden. Aber es gibt auch viele Leistungen, die nicht durch diese Beiträge gedeckt sind. Dazu zählen unter anderem:

    • Rentenansprüche aufgrund von Kindererziehungszeiten
    • Der Grundrentenanspruch aufgrund von langjährig niedrigem Einkommen
    • Kriegsfolgelasten
    • Fremdrentenleistungen von Beziehern, die nach Deutschland zugezogen sind

    Diese Leistungen gehören zu dem, was die Deutsche Rentenversicherung als versicherungsfremde Leistungen bezeichnet. Ein Problem dabei ist, dass es keine spezifische gesetzliche Regelung gibt, die klar definiert, was darunter fällt und was nicht. Dies allein führe bereits zu Komplikationen, so Experten.

    Wichtig ist die Feststellung, dass diese versicherungsfremden Leistungen einen nicht unerheblichen Teil der Ausgaben der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) ausmachen. Laut Zeitungsberichten wie der Wirtschaftswoche und der Frankfurter Rundschau beliefen sich die geschätzten Ausgaben der GRV im Jahr 2023 auf rund 374 Milliarden Euro. Eine gehörige Summe. Die letzten verlässlichen Zahlen zu den versicherungsfremden Leistungen stammen von 2020. Damals lagen sie zwischen 63 und 112 Milliarden Euro.

    Ein Bundeszuschuss soll versicherungsfremde Leistungen decken

    Hier kommt der Bundeszuschuss ins Spiel. Die Bundesregierung gibt der GRV jedes Jahr Milliarden an Steuergeldern (laut Bundesrechnungshof waren es 2022 rund 108 Milliarden Euro, von denen 81 Milliarden Euro als Bundeszuschüsse klassifiziert waren), um zu verhindern, dass die Kosten die Rentenversicherung überlasten. Es wird jedoch problematisch, wenn die von der GRV finanzierten gesamtgesellschaftlichen Ausgaben, die nichts mit der klassischen Rente aus Beschäftigungsverhältnissen zu tun haben, die staatlichen Zuschüsse übersteigen. Genau das werde demnächst passieren, und zwar in Milliardenhöhe, so die Zeitungen, die damit eigentlich den Job der so genannten Wirtschaftsweisen übernehmen und bei der Gesetzlichen Rente einmal genau nachgerechnet haben.

    Aber auch nur unvollständig, denn der DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V. stellt hierzu fest: „Bei der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Pflegeversicherung werden die versicherungsfremden Leistungen genauso unten der Tisch gekehrt wie bei der gesetzlichen Rente. Man geht beim Gesetzgeber davon aus, dass die Beitragszahler diese ebenfalls enorme Summe klamm heimlich, still und leise sowie anstandslos mitbezahlen, im Falle von Millionen Direktversicherungsgeschädigten und ebenfalls Millionen geschädigter Betriebsrentner sogar mit einer Doppel- und Mehrfahrverbeitragung. Welch eine enorme Ungerechtigkeit.“

     

    Text: Thomas Kießling

    Redaktion: Andreas Reich

    Foto: Pixabay

  • Das Grundgesetz wird 75 – aber es ist nicht für jeden gleich

    Das Grundgesetz wird 75 – aber es ist nicht für jeden gleich

    Eigentlich wäre der 75. Geburtstag des Grundgesetzes ein Anlass zum Feiern – doch es ist nicht für alle gleich – für manche ist es gleicher. Beispiel Rentner versus Pensionäre.

    Seit Orson Wells` „Animal Farm“ (erschienen 1945!) wissen wir: „Alle sind gleich, doch manche sind gleicher.“ Das heißt, die Regeln und Gesetze gelten im Prinzip für alle, außer für die Privilegierten: sie erhalten bestimmte Zusatzleistungen, die von ihnen selbst beschlossen wurden.

    Aktuelles Beispiel gefällig? Die Diätenerhöhung für die Parlamentarier orientiert sich an der Inflation – dieses Jahr werden die Diäten um 6 % erhöht. Die gesetzliche Rente wird dagegen an die Lohnerhöhung angepasst: in diesem Jahr wären das für die Rentnerinnen und Rentner 4 %.

    Die Inflationsausgleichs-Prämie von 3000 Euro haben im vergangenen Jahr nur Beamte bekommen, 72 % davon bekamen sogar noch deren Pensionäre.

    Die Rentnerinnen und Rentner erhielten dagegen „nischt“.

    Unter Einbeziehung des Festaktes 75 Jahre Grundgesetz und der „Gleichheit vor dem Gesetz“ hören sich die Artikel 1, Artikel 3 und Artikel 38 irrtümlich an.

    Nein, vor dem Gesetz(geber) sind zum Beispiel nach Artikel 3 alle gleich – aber sie haben eben nicht die gleichen Bezugsrechte.

     

    Für Wirtschaftsweisen ist es noch zu viel

    Für die Wirtschaftsweisen wie Prof. Monika Schnitzer geht die geplante Rentenerhöhung von 4 % noch zu weit – und die Koppelung an die Lohnerhöhung sowieso. Sie fordert – als Landesbeamte ja in der anderen Kaste lebend – eine Abkoppelung.

    Demzufolge kritisierte sie auch den Beschluss des Rentenpakets II, der jüngst nun im Bundestag verabschiedet wurde. 48 % Rentenniveau für Rentnerinnen und Rentner findet Frau Professorin zu hoch. Jüngere Generationen könnten dies über ihre Beiträge gar nicht mehr finanzieren – aber Diäten- und Pensionserhöhungen, die die Beitragszahler der Gesetzlichen Rentenversicherung erwirtschaften, dagegen schon.

    Orson Wells wäre der bessere Wirtschaftsweise gewesen.

    Text: Thomas Kießling

    Redaktion: Andreas Reich

     

    Foto: Pixabay

     

  • Rentenzuteilung  –  auf dem Weg in den Feudalstaat ?

    Rentenzuteilung – auf dem Weg in den Feudalstaat ?

    Pensionsberechtigte Professoren und Politiker befinden über Rentenfinanzierung

    Ein Kommentar von Reiner Korth 24.05.2024

    Erneut hat sich vor einigen Tagen die “Wirtschaftsweise” Prof. Monika Schnitzer zu Wort gemeldet. Die Neue Osnabrücker Zeitung zitiert sie in einem Beitrag vom 21.05.2024 mit dem Satz “Die Renten können nicht weiter so steigen”. Gemeint sind damit natürlich nur die Renten der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die eh schon von hohen Abschlägen betroffen sind und die nur noch auf maximal 48 % brutto an Rente kommen können. Beamte und Politiker dagegen sind fein raus, sie können sich 72 % Pension einstreichen.

    Es grenzt fast an Überheblichkeit, wenn “verbeamtete”, sogenannte unabhängige Wirtschachaftsweisen wie Prof. Bernd Raffelhüschen (seine Ehefrau sitzt im Bundestag als MdB) oder auch Prof. Monika Schnitzer unter dem Deckmantel der neutralen Wirtschaftswissenschaft eine Klientelpolitik in eigener Sache betreiben. Da werden laufend neue Vorschläge unterbreitet, wie die Renten noch weiter zu kürzen seien, wie die Rentenbeiträge der arbeitenden Bevölkerung in den Folgejahren weiter angehoben werden sollen, etc.. Worüber aber niemals berichtet wird, das ist die Finanzierungssituation der Beamten und Pensionäre. Wieviel Geld gibt der Staat jährlich für seine Pensionen aus? Wieviel an (fiktivem) Beitrag müßte der Staat pro Beamten in eine Pensionskasse einzahlen, damit die Beamtenpension finanziert ist ähnlich dem Umlagesystem in der Rentenkasse. Diese Zahlen sind notwendig, damit endlich mal Transparenz geschaffen werden kann in den höchst unterschiedlichen Systemen der Altersversorgung. Jüngstes Beispiel für Intransparenz: die 3 000 Euro Infaltionsprämie erhalten nicht nur Beamte und Politiker. Erst auf Nachfragen und Umwegen wurde öffentlich bekannt, daß auch Pensionäre anteilig (bis 72 %) diese Prämie automatisch ausgezahlt bekommen. Die Rentner dagegen gehen leer aus!

    Die Sozialverbände dürfen nicht mitreden

    Was passiert da gerade? Professoren und Politiker verteilen wie in einem feudalistischen System die immer knapper gehaltenen Rentenzahlungen an die Rentner, versorgen sich selber auf der anderen Seite aber mit großzügigen Auf- und Zuschlägen. Letztes Beispiel im deutschen Bundestag: die Diäten sind automatisch an der jährlichen Lohnentwicklung gekoppelt, in diesem Jahr sind das sechs Prozent. Die Renten dagegen steigen nur um vier Prozent. Bleiben zwei elementare Fragen zurück: Warum werden die Sozialverbände an der Problemlösung in der Rentenfinanzierung nicht beteiligt? Und, warum schlagen die verbeamteten Professoren nicht die Rente für alle vor, wie z. B. das Modell in Österreich ?

  • Anfragen an Berlin laufen ins Leere

    Anfragen an Berlin laufen ins Leere

    Die Politik schafft ein ominöses Gesetz, Millionen Rentner müssen dafür doppelte und zum Teil mehrfache Krankenkassenbeiträge bezahlen, doch die Doppelverbeitragung juckt in den verantwortlichen Stellen der Politik niemanden. Bislang.

    Jüngstes Beispiel dazu ist die offizielle Anfrage von Matthias W. Birkwald, rentenpolitscher Sprecher im Bundestag von Die Linke. Bereits mehrfach hatte Birkwald in der Fragestunde des Deutschen Bundestages den Bundeskanzler danach gefragt, wie der Stand beim Stopp der Doppelverbeitragung denn nun sei.

    Er erhielt jeweils die Antwort, dass man „an einer Lösung noch in dieser Legislaturperiode dran sei“, wahrscheinlich mit einer „fiskalischen Lösung“ so wollte Olaf Scholz, SPD, das leidige Problem für Millionen von Rentnern ad acta legen. Zwischendurch hielt sich auch die Annahme, dass sich dazu im Bundeskanzleramt ein Arbeitskreis gegründet habe.

    Hier zum Hintergrund die Aufstellung der Kanzler-Versprechen in 2023 und 2024:

    + am 25. Januar 2023 im Bundestag bei der Fragestunde

    + beim Bürgerdialog in Mannheim am 2. November 2023 –

    + am 15. November 2023 ebenfalls im Bundestag bei der Fragestunde

    + Bürgerdialog in Dresden am 29. Februar 2024

    Zum Anschauen – vor allem ab Minute 38:00

    www.ardmediathek.de/video/phoenix-vor-ort/olaf-scholz-beim-kanzlergespraech/phoenix/Y3JpZDovL3Bob2VuaXguZGUvNDM1NjE0Mg

    Mit freundlicher Genehmigung von Phoenix.

     

    Der Link dazu für die Anfrage im Bundestag:

    https://m.youtube.com/watch?v=Fqbo7TufQ6k&fbclid=IwAR2D3LnhS1lNBfJZd_ckBe2DBqBh7Nmv981wmoVxC7dWGxRYhqatpz704g4

    Bitte auf der Timeline auf 48:17 Minuten fahren, dann stellt Matthias W. Birkwald, Die Linke seine Frage.

    (Link und Foto-Animation mit freundlicher Genehmigung von Youtube und Phönix.)

     

    Als nun aber Matthias W. Birkwald ganz konkret im April dieses Jahres im zuständigen Gesundheitsministerium anfragte, wieviel juristische Klagen gegen die Doppelverbeitrag denn bislang gezählt worden seien, um überhaupt einmal eine Grundlage für den Sachverhalt zu bekommen, kam von der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar die lapidare Antwort, dass die Bundesregierung „keine Kenntnisse darüber habe, wie viele Klagen bisher zu dem Thema „Doppelverbeitragung“ anhängig geworden sind. Es gibt keine entsprechende Berichtspflicht der Länder oder der Gerichte an die Bundesregierung.“

    Eben die Bundestagsabgeordnete des Wahlkreises Kitzingen und Haßfurth (Bayern) hatte sich schon mehrfach auf Briefe des DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V. entweder gar nicht oder mit einer ablehnenden Antwort gezeigt. „Offenbar hat sie das Thema und die Ungerechtigkeit für die Geschädigten gar nicht umrissen, oder will es nicht umreißen, sonst müsste sie ja eine Meinung dazu haben“, so der DVG. Das Thema zu ignorieren ist wohl die schlechteste aller Vorgehensweisen der Verantwortlichen in der Politik und den Ministerien. „Offenbar werden wir doch nur hingehalten und sollen dann für diese Parteien stimmen, um vielleicht nach der nächsten Bundestagswahl dranzukommen“, vermutet man im DVG. Die Bereitschaft, dabei mitzumachen, schwinde aber gegen Null, so DVG-Verantwortliche.

    Die große Frage ist nun: kommt der Kanzler nun zeitnah mit einer Lösung ums Eck und verkündet den Stopp der Doppelverbeitragung, oder hat auch er die Strategie einer Hinhaltetaktik?

    Text und Foto-Animation: Thomas Kießling

     

  • Fracksausen auch bei den Versorgungswerken

    Fracksausen auch bei den Versorgungswerken

    Durch die Wirtschaftsflaute droht bei den Versorgungswerken vieler Berufsgruppen eine Rentenkürzung. Und dann kommt bei manchen noch die Doppelverbeitragung dazu.

    Die anhaltende Wirtschaftsflaute hat vermutlich Folgen für die Renten in den Versorgungswerken. Diese haben die Beiträge offenbar recht risikoreich angelegt – und machen jetzt Verluste. Wie mehrere Zeitungen übereinstimmend berichten, gibt es bei vielen Versorgungswerken bereits Warnmeldungen bis hin zum Fracksausen.  Doch die schlechten Renditen auf die Anlagevermögen der Versorgungswerke ist nicht die einzig schlechte Nachricht, bei einigen kommt auch noch die Doppelverbeitragung auf deren Direktversicherungspolicen dazu – etwa beim Presseversorgungswerk, also bei den Journalisten in den Tageszeitungen und Magazinen der Republik.

    Weitere Beispiele:  Wer in einem kammerfähigen Beruf arbeitet – häufig auch „verkammerte Berufe“ genannt – der bezieht seine spätere Rente hauptsächlich aus dem Versorgungswerk für diesen Beruf. Berufsständische Versorgungswerke gibt es unter anderem für folgende Berufsgruppen, z.B. Ärzte aller Art, Apotheker, Juristen und Notare, Steuerberater, Architekten, Wirtschaftsprüfer, Psychotherapeuten und Ingenieure. Wichtig ist dann, Versorger und wer Bezugsnehmer ist – ist das nicht ein und dieselbe Person. Ist noch ein Arbeitgeber zwischengeschaltet, drohen zusätzliche, doppelte Beiträge auf Kranken- und Pflegeversicherungen.

     

    Foto: pixabay

    Redaktion: Thomas Kießling

     

     

  • Die nachträgliche Kürzung von Betriebsrenten ist weiterhin möglich

    Die nachträgliche Kürzung von Betriebsrenten ist weiterhin möglich

    Kein Schutz durch das neue “Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz”

    von Reiner Korth 17.05.2024
    Foto: Pixabay

    Nach dem Desaster mit den mickrigen Auszahlungsergebnissen in der Riester Rente möchte die Bundesregierung in einem neuen Anlauf jetzt den sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die “Betriebsrente” wieder andienen und hat dazu das “Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz” in Arbeit.

    Über die Medien, so beispielweise ein Artikel im Handeslblatt vom 15.05.2024, “Rente vom Chef – Ampel will die betriebliche Altersvorsorge stärken” läßt die Ampelregierung schon mal die guten Seiten des neuen Betriebsrentengesetzes der Öffentlichkeit übermitteln.

    Allerdings verschweigt die Ampelkoalition und auch der Zeitungsbericht eine gravierende Lücke in der Sozialgesetzgebung, die für jeden Abschluß eines Betriebsrentenvertrages zum Risko für den Arbeitnehmer wird.

    Der Artikel im Handelsblatt schließt mit der Feststellung. Zitat::

    Auch soll es künftig weiterhin keine Möglichkeit geben, Versorgungszusagen nachträglich anzupassen, also bestehende Betriebsrentenanwartschaften zu kürzen, …“

    Mit diesem Satz wird dem unbedarften Leser die (vermeintliche) Sicherheit auf sehr subtile Art vermittelt, bestehende Betriebsrenten seien dann, nach Verabschiedung des neuen Gesetzes generell nicht mehr kürzbar. Diese Aussage soll den Lesern eine „Planungssicherheit“ vorgeben, die real aber nicht existent ist.

    Das Rückwirkungsverbot greift im Sozialgesetz NICHT

    Denn diese Aussage ist nur die halbe Wahrheit, weil der Satz “Auch soll es zukünftig … keine Möglichkeit geben…, bestehende Betriebsrenten zu kürzen” nicht eine allgemeine Geltung besitzt, sondern sich nur auf die Verpflichtungen seitens der Arbeitgeber bezieht. Der Staat selber kann jedoch jederzeit und auch rückwirkend die Sozialabgaben auf Betriebsrenten erhöhen, auch auf alte Verträge, was einer faktischen Kürzung der Betriebsrente gleichkommt. Wir erinnern uns an das GMG 2003, bei dem im November 2003 ganz kurzfristig beschlossen wurde, ohne Vorwarnung ab dem 01.01.2004 plötzlich die Doppelte Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten zu zahlen.

    Fakt war und Fakt ist auch heute noch:

    – in der Sozialgesetzgebung findet der Verbraucherschutz keine Anwendung,

    – in der Sozialgesetzgebung gilt etwas anderes als im Steuer- oder Zivilrecht,

    – in der Sozialgesetzgebung gilt  – auch heute noch –  das Rückwirkungsverbot NICHT !

    Das heißt, der Gesetzgeber kann also beispielsweise 2033 hingehen und

    die Krankenkassenbeiträge (KV, PV) auch noch nachträglich  anheben,

    und das auch für Verträge die jetzt und heute in 2024 abgeschlossen werden !

    Konsequenz: Diese Aussage „Auch soll es künftig weiterhin keine Möglichkeit geben, Versorgungszusagen nachträglich anzupassen, also bestehende Betriebsrentenanwartschaften zu kürzen, …“ ist wohl sprachlich nicht falsch, sie vermittelt aber den Eindruck, die Auszahlung einer bereits bestehenden    Betriebsrente wird niemals gekürzt, der Arbeitnehmer sei auf der sicheren Seite.

    Und dieser Eindruck ist eben völlig falsch: Der Arbeitnehmer allein ist dem gesetzgeberischen Risiko einer nachträglichen KV-PV-Beitragserhöhung ausgesetzt, was einer realen Kürzung der Betriebsrentenauszahlung gleich kommt !

    Der Originalartikel ist zu finden unter:

    https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/betriebsrente-rente-vom-chef-ampel-will-betriebliche-altersvorsorge-staerken/100037681.html

  • Wie der Staat die Rentenkasse ausplündert

    Wie der Staat die Rentenkasse ausplündert

    Endlich wird von der Presse auch einmal über ein Thema geschrieben, dass in der Öffentlichkeit von den politisch agierenden massiv verschwiegen wird.

    Die Wirtschaftswoche hat gestern am 14.05.2024 den Artikel „Wie der Staat die Rentenkasse ausplündert“ veröffentlicht. Genau wie schon in unseren Angaben beschrieben, Homepage unter: dvg-ev.org/2024/02/rentnerinnen-und-rentner-systematisch-seit-1957-von-den-bundesregierungen-betrogen/. Hier wird eindeutlich beschrieben, wie der Staat seit 1957 systematisch die Sozialversicherungen und damit die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler betrogen haben. Die damit verbundenen Finanzprobleme wurden und werden durch Verringerung des Rentenniveaus für die Rentnerinnen und Rentner auferlegt. Ebenfalls wurden durch das GMG-Gesetz ebenfalls in Verträge der betrieblichen Altersversorgung eingegriffen. Leider verweigern der Minister für Gesundheit, Karl Lauterbach, und der Minister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, jegliche Aussage zu den versicherungsfremden Leistungen. Nicht einmal der Gesamtverband der Krankenkassen sowie die Deutsche Rentenversicherung unternehmen etwas. Warum?

    Ich sehe hier eine klare Benachteiligung, wenn nicht sogar eine Diskriminierung gegen Beitragszahlerinnen und Beitragszahler durch eine Verletzung der Übernahme von Kosten für von den Regierungen übertragenen Aufgaben an die Sozialversicherungen. Wenn jemand für von ihm verursachte Kosten nicht bezahlt und diese auf andere abschiebt, so ist das Betrug. Und die Bundesgerichte sanktionieren dies noch.

    Gleichzeitig wurde vorgestern (13.05.2024) von T-Online veröffentlicht: „Abgeordneten Diäten steigen deutlich – Größte Steigerung seit fast 30 Jahren.

    Zur Berechnung der Erhöhung der Diäten wird der Nominallohnindex herangezogen.

    Mit dem sogenannten Nominallohnindex bildet das Statistische Bundesamt die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste von Arbeitnehmern ab. Er war im Jahr 2023 so stark gestiegen wie seit 2008 nicht mehr. Zurückzuführen ist die kräftige allgemeine Lohnsteigerung vor allem auf Zahlungen der Inflationsausgleichsprämie sowie die im Oktober 2022 erfolgte Mindestlohnerhöhung auf zwölf Euro.

    Zur Berechnung der Erhöhung der Renten wird die Bruttolohnerhöhung herangezogen.

    Grundlegende Orientierungsgröße für die jährliche Rentenanpassung war seit 1957 die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter. Deshalb wird auch von einer lohndynamischen Rente gesprochen.

    Hier ist eindeutig gegen Artikel 1 Grundgesetz verstoßen, aber die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts sehen dies anders.

    Dabei verzichtet die Regierung jährlich auf 73 Mrd. Euro für den Verzicht auf Vermögenssteuer.

    Seit der Corona Pandemie steigen die Preise, aber Konzerne wiederum haben die Konzerne, die die Preise am meisten erhöht haben Energie- Mineralöl- und Lebensmittelkonzerne), ihre Gewinne ungleich höher erhöht als vor Beginn der Pandemie. Was unternimmt die Regierung dagegen? Nichts.

    Sie wälzt alles auf die Verbraucher ab, während sich die Konzernbosse die Hände reiben.

    Weiterhin genehmigten sich die Armen Beamtinnen und Beamten aus der Staatskasse einen Inflationsausgleich von 3000 Euro und die die durch die Regierung betrogen wurden und werden bekommen nichts. Der Grund dieser Auszahlung soll das Ergebnis eines Tarifvertrages zwischen dem Beamtenbund und der Verhandlungsführung der Regierung (Beamte) sein. Von einem Arbeitskampf hat man nichts gehört, die Forderungen des Beamtenbundes wurden anstandslos übernommen.

    Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben mit Hilfe der Gewerkschaften einen Inflationsausgleich bei den Tarifverhandlungen erkämpft. Und der Effekt ist, dass bei der Diätenerhöhung der Bundestagsabgeordneten, das der bei den Tarifverhandlungen ausgehandelte Inflationsausgleich mit berechnet wurde. Sie profitieren damit doppelt.

    Weiterhin sind in letzter Zeit Gesetze verabschiedet worden, wo Subventionen in großer Höhe beschlossen wurden. Z.B. das Wachstumschancengesetz, das Firmen jährlich mit 3,2 Millionen Euro entlastet.

    Im 75. Jahr des Grundgesetzes hat dies nichts mit Demokratie zu tun. Eine Minderheit in Deutschland (Beamte) entscheidet über Gesetze, Urteile, die von den Bundesrichterinnen und Bunderichtern für Grundgesetzkonform eingestuft werden. Aber nicht im Sinn des Ausspruchs am Reichstag „Dem Deutschen Volke“.

    In Deutschland herrscht eine „repräsentative Demokratie“. Die repräsentative Demokratie konzentriert die politische Macht in den Händen einer potentiellen Oligarchie, was die Wahrscheinlichkeit von Korruption und Lobbyismuserhöht. Da das Volk die tatsächliche Regierungsgewalt mit den Wahlen vollständig an seine gewählten Vertreter abtritt, hat es auf gesetzlicher Ebene keine Möglichkeiten mehr zur Einflussnahme auf politische Entscheidungen seiner Vertreter. So besteht die Gefahr, dass Wählerstimmen mit Wahlversprechen geworben, diese jedoch nicht gehalten werden und letztlich zu Gunsten von Einzelinteressen an den Interessen des Volkes vorbeiregiert wird.

    Hier müssten die Bürgerinnen und Bürger aufhorchen und anfangen für eine Demokratie zu kämpfen, die keine Menschengruppen bevorzugt (Beamte) und den Rest der Menschen in Deutschland benachteiligt. Durch solche Maßnahmen wie der Raub von Geldern aus den Sozialversicherungen zum Nachteil der Beitragszahlerinnen und Betragszahler. Man nennt es im Sprachgebrauch Betrug, aber wie nennen es die Regierungen die es gemacht haben und machen?

    Rentnerinnen und Rentner lasst euch nicht mehr betrügen, kämpft gegen die Ungleichbehandlung und den Raub der Rentengelder. Sozialverbände, Vereine, Gewerkschaften und Bürgerinnen und Bürger kämpft für die Rechte die im Grundgesetz Artikel 1 festgeschrieben sind. Kämpft gegen die Ungleichbehandlung gegenüber den Beamtinnen und Beamten.

    Bringt massive Proteste auf den Weg.

    16.05.2024
    Andreas Reich
    Beisitzer Öffentlichkeitsarbeit im DVG-e.V.

  • Wahltag ist Zahltag

    Wahltag ist Zahltag

    Bundeskanzler Scholz ruft die Bürger auf: “Wählen gehen”
    ein Kommentar von Michael Rahnefeld 11.05.2024
    Fotos: PIXABAY

    In der aktuellen politischen Lage und angesichts der zunehmenden Zahl an politischen Demonstrationen hat der Bundeskanzler jetzt die Bürger zur Teilnahme an den nächsten Wahlen aufgerufen: an der Europa Wahl im Juni und an den drei Landtagswahlen im September diesen Jahres. Aber, auch das muß BK Scholz wissen: Wer Versprechen nicht einlöst, wer Vertragsbruch duldet, wer falsche Versprechungen macht, dem kann der Wähler nicht mehr trauen bei der nächsten Wahl. Ähnlich ist der Umgang der Regierenden, insbesondere des Bundeskanzlers mit den Direktversicherungsgeschädigten und mit den Opfern der Doppelverbeitragung.  

    Wahltag ist bekanntlich Zahltag – und eine erste Chance bietet sich den Betrogenen jetzt bei der Europawahl und später bei den anstehenden Landtagswahlen in drei Bundesländern. Will ich wirklich denjenigen Politikern zu einem neuen Mandat verhelfen, die uns Direktversicherten und uns Betriebsrentnern ungeniert das Geld aus der Tasche ziehen? Geld, das ich mir auf redliche Weise und auf Empfehlung der Politik fürs Alter (das zweite und dritte Standbein) angespart habe über all die Jahre, 30 Jahre lang? In vielen Fällen sogar durch Konsum- und Urlaubsverzicht!  Geld, das wir im Vertrauen auf politische Versprechen angespart haben und das uns jetzt nachträglich weggenommen wurde. Versprechen gebrochen – Vertrauen verloren.

    Politik allein gegen sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer
    Diese Frage müssen sich nicht nur DVG-Mitglieder und Noch-Nicht-Mitglieder stellen, sondern alle Bürger in diesem Land. Auch diejenigen jungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die heute von der Politik zum Abschluß einer Direktversicherung angelockt werden durch das Versprechen eines 15 %-igen Arbeitgeberzuschusses. Völlig uneinsichtig und aus der politischen Machtposition heraus, zumeist auch noch mit falschen Zahlen werden die Bürger, die sich gegen diese Machenschaften von nachträglichen Beitragszahlungen wehren, von den Politikern abgeblockt. Wobei sich diese Willkürpolitik vor allem gegen eine ganz bestimmte Gruppierung in unserer Gesellschaft richtet, nämlich gegen die sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, die ohnehin am Mühsamsten ihre Alterssicherung stemmen müssen. 

    Scholz sein Wahlversprechen von Münster im September 2021
    Der DVG ist eine überparteiliche neutrale Organisation, die für Gerechtigkeit in dieser Alterssicherungsfrage kämpft. Der DVG wird und kann sicherlich keinerlei Wahlempfehlungen abgeben. Aber: der DVG spricht die Empfehlung aus, ganz gezielt darüber nachzudenken, ob und von wem man um sein Erspartes betrogen wurde, wer die Opfer der Versicherungssparer im Regen stehen lässt und von wem keine seriösen Ansätze kommen, um dieses Unrecht endlich zu beseitigen und für die Zukunft ein für allemal zu verhindern. Diese Fragen müssen sich alle Parteien gefallen lassen. Und nach ihren Antworten auf diese Fragen und insbesondere an ihren Taten zur Abschaffung der Doppelverbeitragung werden die Parteien zu messen sein. Wer seine Versprechen, wie z. B. BK Scholz im SPD Wahlkampf 2021in Münster nicht einlöst, kann nicht mehr auf neues Vertrauen hoffen.

    Lobby-Politik führt zur Spaltung der Gesellschaft
    Seit geraumer Zeit weise ich darauf hin, dass es in der bundesdeutschen Gesellschaft brodelt und dass es den Deckel irgendwann vom Topf hebt. Das, was uns von den Regierenden bislang als Demokratie verkauft wurde, ist eine Lobby-Politik, die zur Spaltung der gesamten Gesellschaft und letztlich zur Gefährdung dieser Demokratie führen wird. Die Themenfelder, die dieses politische Versagen umspannen, reichen von Altersarmut bis hin zum Migrationschaos, vom Niedergang des Gesundheitswesens und der Pflege bis hin zur Zerstörung der deutschen Wirtschaft. Was das Rententhema und die Sozialpolitik im Ganzen angeht, das spürt mittlerweile jeder hautnah. Die Unzufriedenheit der Bevölkerung kocht über, schlägt zunehmend in Wut um. Zehn Jahre mit den jeweils Regierenden anständig diskutiert – aber es passiert nichts. Nur lose Versprechen, keine Taten. Die Bürger sind wütend und emotional aufgeladen. Das hat zum einen mit einem Gefühl der eigenen Ohnmacht und der Problemignoranz der Politiker zu tun, zum anderen aber auch mit einer zunehmenden Verrohung der Gesellschaft. Dass aber dann gerade jene, die diesen Zustand durch ihr politisches Handeln als Hauptverursacher mit herbeigeführt haben – sprich die etablierten Parteien und ihre Politiker, dass diese jetzt mit auf die Straße gehen und den Schutz der Demokratie und des Rechtsstaates einfordern, ist eine Heuchelei im hohem Maße. Hier wird von den demonstrierenden Politikern, (wie BK Scholz bei der “Demo gegen Rechts” in Berlin) Kritik an den Auswirkungen geübt, die sie selber herbeigerufen haben. Anstatt die Ursachen zu bekämpfen, sie schonungslos offen legen und vor allem, die Mißstände abzustellen, gehen die Politiker selber demonstrieren – gegen sich selbst?

    Da denkt aber die Koalition der Herrschenden wohl etwas etwas anders, wie auch bei Fragen der besonderen Themen, wobei wir wieder bei der Renten- und bei der Sozialpolitik wären. 

    Wahltag ist Zahltag – allerdings nicht mit Gewaltdemonstrationen, sondern mit demokratischen Mitteln, solange sie uns (noch) zur Verfügung stehen. Wer Versprechen nicht einhält, wer Vertrauen bricht, der braucht sich über Wählerwanderungen nicht mehr wundern.

     

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