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  • Haushalt contra Rente

    Haushalt contra Rente

    Das große Ampelprojekt mit dem so genannten Rentenpaket II sollte Mitte dieser Woche beschlossen werden. Doch nun schießt ausgerechnet die FDP unter ihrem Chef Christian Lindner quer.

    Wie mehrere Zeitungen berichten, gibt es erneut Streit in der Ampelregierung – nun wird offenbar das Rentenpaket gegen den Bundesetat 2025 ausgespielt.

    Der Uneinigkeit über den Bundeshaushalt 2025 droht nun das erste wichtige Ampelprojekt zum Opfer zu fallen: Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat überraschend verhindert, dass das Rentenpaket II wie ursprünglich geplant Mitte der Woche vom Kabinett beschlossen wird. Die Rheinische Post online erfuhr davon als erste. Lindners Blockade ist vor allem ein Affront gegen die SPD und Bundeskanzler Olaf Scholz, der das Rentenpaket unbedingt durchboxen will.

    Pikant dabei: Lindner selbst hatte das Rentenpaket Anfang März zusammen mit Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vorgestellt. Der Hintergrund der Blockade dürfte sein, dass Lindner die Koalitionspartner auf seine strikte Sparlinie beim Bundeshaushalt 2025 zwingen will, in dem die Koalition ein Loch von bis zu 30 Milliarden Euro stopfen muss. Wann das Kabinett sich mit dem Rentenpaket befassen wird, ist nun offen – ebenso wie die Frage, ob sich die Koalition auf einen gemeinsamen Haushalt einigen kann.

    Lindner hatte die Ministerien aufgefordert, ihre Ausgabenpläne für 2025 bis Anfang Mai anzumelden und dabei strikt zu sparen, was offenbar nicht von jedem Ministerium so durchgesetzt wurde.

    Der DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V. fordert seit vielen Jahren eine generelle Rentenreform, unter anderem mit dem Inhalt, dass alle Sozialversicherungsnehmer in die Rentenkasse einzahlen, auch Beamte, Politiker und Selbstständige. Im selben Atemzug gelte es auch, die höchst ungerechte Doppelverbeitragung abzuschaffen. „Die Abschaffung ist genauso überfällig wie eine Rentenreform“, so der DVG.

    Infos

    www.dvg-ev.org

     

    Foto-Quelle: web.de (mit freundlicher Genehmigung)

    Redaktion: Thomas Kießling

  • Die Rente ist sicher – Aber nur für Beamte und Politiker

    Die Rente ist sicher – Aber nur für Beamte und Politiker

    Informationsreich, locker mit Fakten unterlegt: diese Politsatire im ZDF

    Quelle: ZDF

    In der Satiresendung “Die Anstalt” im ZDF vom 07.05.2024 wird mit hintergründigem Humor umfassend erklärt, warum 48 % Rente für Rentner eine “ausreichende Grundversorgung” sind, Politiker und Beamte jedoch mit 71 % Pension gerade so über die Runden kommen und warum der Riester Spartopf immer leer ist und keine Erträge abwirft.

    Wir empfehlen diese Sendung allen heutigen Rentnerinnen und Rentnern, aber wir empfehlen diese Sendung insbesondere auch unseren jungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Sie sollten die auschweifenden Politversprechen von Bundesminister Hubertus Heil und der Bundestagsabgeordneten aller Fraktionen sehr kritisch hinterfragen. – Bitte macht Euch Euer eigenes Bild.

    https://www.zdf.de/comedy/die-anstalt/die-anstalt-vom-7-mai-2024-100.html

    Redaktion: Reiner Korth 08.05.2024

  • „Direktversicherte sanieren mit ihrer Altersvorsorge seit 2004 die Krankenkassen!“

    „Direktversicherte sanieren mit ihrer Altersvorsorge seit 2004 die Krankenkassen!“

    Rückblende: Die Kundgebung des DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V. in Erfurt mit großer Resonanz vor Ort und darüber hinaus. Einer der Slogans: „Direktversicherte sanieren mit ihrer Altersvorsorge seit 2004 die Krankenkassen!“

    Hier eine Bildergalerie:

     

    Foto: Andreas Reich, Michael Rahnefeld

     

    Redaktion: Thomas Kießling

  • Betriebliche Altersversorgung wird zum Verlustgeschäft

    Betriebliche Altersversorgung wird zum Verlustgeschäft

    Die Rede des Bundesvorsitzenden Reiner Korth in Erfurt, 20.04.2024

    Begrüßung

    Liebe Freundinnen und Freunde im DVG, liebe Gäste, liebe Zuhörer,

    wir sind heute hier zusammen gekommen, um erneut auf das “Riesen Unrecht”, auf die total soziale Ungerechtigkeit hinzuweisen in der Doppelverbeitragung der Krankenversicherung für die Direktversicherten, schlechthin für alle Betriebsrentner.

    Altersvorsorge führt zu staatlicher Abzocke

    Es ist ein Skandal in der deutschen Politik: Rentnerinnen und Rentner, die Zusatzvorsorge in der bAV betrieben haben, die dem Rat der Bundesregierung gefolgt sind, die angelockt wurden durch politische Versprechen, die heute nichts mehr Wert sind: sie werden heute doppelt bestraft, sie alle zahlen doppelte Krankenkassenbeiträge, sie werden heute abgezockt.

    Um das mal an einem realen Beispiel festzumachen: ein Arbeitnehmer mit 3.500 € Brutto zahlt (nur) 340, 00 KK-Beitrag, ein Rentner dagegen mit Einkommen in gleicher Höhe bspw. 2.000 Euro DRV-Rente plus 1.500 bAV dagegen zahlt 460, 00 € KK-Beitrag. Das ist über ein Drittel mehr. Und WARUM: weil der bAV Rentner in Vorsorge gespart hat – statt Belohnung führt das jetzt zu staatlicher Abzocke.

    Das Gegenteil von Rentnerarmut bekämpfen

    Und unsere Politiker, die Regierung in Berlin allerdings, sie tun Nichts. Sie alle sind PRIVAT versichert, kennen unsere Probleme, kenne die Probleme der bAV-Rentnerüberhaupt nicht. – Eine Ricarda Lang (GRÜNE) glaubt ja auch, die Durchschnittsrente liege bei 2 000 € im Monat. Liebe Ricarda Lang: 1.209 € ist der wahre Wert, kann man googeln! Andere Parteien wie SPD und CDU reden von “Rentnerarmut bekämpfen”, machen aber genau das Gegenteil – Sie rauben uns aus mit Doppelt- und Dreifachbeiträgen. Ein handfester politischer Skandal ist das.

    Was macht eigentlich unser Bundeskanzler, der Vergeßliche? Wie heißt der nochmal? – Olaf Scholz glaube ich. Der damalige Kanzlerkandidat Scholz hat uns DVG-lern, die dort aufgetreten sind, im Wahlkampf in Münster im Sommer 2021, auf der Bühne am Mikrofon öffentlich und persönlich versprochen: “Ich kenne das Problem. Das ist ein Ärgernis … wenn ich Bundeskanzler werde, werden wir das wieder ändern!!!!!!”

    Gute Absicht – schlecht gemacht

    Zur Erinnerung: die SPD hat mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz 2003 ein gutes Ziel verfolgt, nämlich ein Schlupfloch zu schließen, welches Betriebsrentner genutzt haben, indem sie sich anstelle der Rente eine einmalige Abfindung haben auszahlen lassen, was eben eine einmalige Kapitalauszahlung darstellt. Und haben sich damit der Beitragszahlung an die Krankenkasse entzogen!!

    Jetzt zeigt aber die Praxis, daß der Krankenkassenverband GKV und auch sogar die Sozialgerichte sich dieses Gesetz gekapert haben und den § 229 widerrechtlich umgedeutet haben und für alle Kapitalauszahlungen aus Sparverträgen, nicht nur für die bewußten Abfindungen anstelle einer Betriebsrente, den doppelten Beitrag zur Krankenkassen erheben, was ja von der SPD damals in 2003 so nicht gewollt war!

    Wann endlich formuliert die Bundesregierung den § 229 so präzise um, damit die Krankenkassen nur noch – und ausschließlich – zielgenau die Abfindungen anstelle einer Betriebsrente verbeitragen dürfen – Aber die Kapitalsparverträge der Direktversicherungen von dieser gesetzeswidrigen Verbeitragung wieder freigestellt sind?

    Drei Jahre “intensiv gearbeitet” – aber kein Ergebnis

    Fast Drei Jahre hat BK Scholz jetzt regiert. Und was ist das Ergebnis? BK Scholz hat immer wieder aufs Neue betont, in Bürgerversammlungen, bei öffentlichen Auftritten und zweimal sogar im Deutschen Bundestag, bei der Kanzlerbefragung durch M. W. Birkwald, Partei DIE LINKE: wir arbeiten an einer Lösung… — NUR, niemand weiß, wer ist “WIR”?

    Fragt man im Gesundheitsministerium nach – das Gremium ist NICHT bekannt.

    Fragt man bei Hubertus Heil im BMAS nach: KEIN Gremium bekannt.

    Fragen wir in Scholz seiner Partei nach, der SPD: nichts bekannt.

    Fragen wir direkt im Bundeskanzleramt nach: dann…. bekommen wir K E I N E Antwort von BK Scholz.

    DAS allerdings ist ein Ausdruck von mangelndem Respekt, das ist eine politische Sauerei. Bundeskanzler Scholz hält es nicht für nötig und nicht für notwendig, seinen Bürgern und Wählern eine Antwort zu geben: ein Schreiben im Mai, 2023, ein offener Brief im August 2023, eine Mahnwache mit erneuter Briefübergabe im November 2023…… Bis heute gibt es KEINE Antwort vom Bundeskanzler!

    Das ist absolut Respektlos, das ist Skandalös. – Dieser Bundeskanzler kann nicht mehr unser Bundeskanzler sein! DAS ist ganz klar unsere Erkenntnis. Die Probleme der Bürger interessieren ihn gar nicht mehr.

    Rentner werden doppelt zur Kasse gebeten

    Diese Bundesregierung hat Geld für alle Probleme dieser Welt, Kriegskosten Flüchtlingskosten, Einsätze in Mali und Afghanistan, oder auch für 3 000 € Inflationsprämie für Minister, Beamte und Pensionäre – für Rentner dagegen aber nicht! – Und Rentner, die Vorsorge sparen, werden dann noch doppelt zur Kasse gebeten, weil die Krankenkassen angeblich kein Geld haben und klamm sind. Allerdings: Sie sind in der Tat klamm, weil den Kassen von der Politik ein großes Paket an “versicherungsfremden Leistungen” aufgebürdet und angedient wurde.

    Politische Wohltaten, mit denen die Politiker große Werbung betreiben, die heute aber allein von den GKV-Versicherten bezahlt werden soll! – Das ist eine Aufgabe der gesamten Bevölkerung. ABER: Politiker und Beamte als PRIVAT Versicherte sind fein raus – sie zahlen NICHTS.

    Eine Zweiklasssengesellschaft im Sozialwesen und in der Rechtssprechung

    Es entwickelt sich im Sozialwesen zunehmend eine Zweiklassengesellschaft. Und die Rentner von heute, die 45 Jahre geschafft und geschuftet haben, die dieses Deutschland in den 80-er und 90-er Jahren aufgebaut haben, die zahlen – quasi zur Belohung – jetzt DOPPELT: eine soziale Ungerechtigkeit allerster Güte ist das, die Ihresgleichen sucht!

    UND es entwickelt sich auch in der Rechtssprechung eine Zweiklassengesellschaft: Die Sozialgerichte weisen alle Klagen (ich möchte sagen “fast ungeprüft”) ab mit dem Hinweis “Die Doppelverbeitragung ist politischer Wille”. Wenn Sie etwas geändert haben möchten, wenden Sie sich an das Parlament in Berlin. – Und dann fragen wir die Abgeordneten im Parlament und bekommen oft zur Antwort: Was wollen Sie denn, die Gerichte geben uns doch RECHT! Da fragen wir uns: Gibt es eigentlich noch so etwas wie “eine Gewaltenteilung” in Deutschland? Das habe ich mal im Gemeinschaftskundeunterricht gelernt – sollte es eigentlich geben! Aber diese Gewaltenteilung ist schwammig geworden, aufgeweicht. Es fehlen die klaren Konturen, es fehlt die scharfe Abgrenzung. Es gibt sie nicht mehr. Sozialgerichte und das Parlament schieben sich den Ball gegenseitig zu. Und wir Rentnerinnen und Rentner bleiben außen vor, werden im Stich gelassen, wissentlich!

    Und zahlen DOPPELT, weil die Krankenkassen unterfinanziert sind, angeblich!

    Die Rentner verursachen mehr Krankheitskosten

    Und als weiteres Argument hört man dann von einzelnen Politikern dann auch noch, das kann man auch auf X/Twitter nachlesen oder es wurde geäußert in persönlichen Gesprächen: Die Alten, die Rentner verursachen ja auch mehr Krankheitskosten, sind öfter krank! Das allerdings ist eine ganz schlimme Stigmatisierung, eine Ausgrenzung einer bestimmten Bevölkerungsgruppe! — Dann frage ich: müssen dann nach dieser “Politiker -Logik” zukünftig auch Raucher, Alkoholiker, Asthmakranke, Zuckerkranke oder Suchtkranke (Cannabis läßt grüßen ….) auch die doppelten Beiträge zahlen, weil sie ja auch systembedingt “MEHR Krankheitskosten” verursachen?

    Liebe Politiker, Euch sei gesagt: auch wir Rentner waren mal jung und haben damals hart gearbeitet und haben seinerzeit (Jung und Gesund) überproportional in die Kassen eingezahlt. – Wir haben unseren Anteil zur Solidargemeinschaft bereits geleistet.

    Es mangelt an der Solidargemeinschaft im Gesundheitswesen

    Für die Krankheitskosten der “Versicherungsfremden Leistungen”

    – Versorgung der Flüchtlinge,

    – Versorgung der Sozial Schwachen (Bürgergeldempfänger)

    – für Mutterschaftsgeld, Familienversicherung, Krankengeld bei Kindererziehung, etc.,

    dafür ist die Solidargemeinschaft aller Bürger in diesem Lande zuständig:

    Auch Selbständige, Politiker und Beamte müssen für diese Leistungen einzahlen, und nicht nur wir Rentner in der GKV allein! – Das ist eine völlig unsoziale und einseitige Belastung einer einzigen Bevölkerungsgruppe! Wenn Politiker immer wieder von Rentnerarmut reden, dann sind genau die versicherungsfremden Leistungen ein wesentlicher Grund dafür!

    Eine Warnung an junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

    Und zum Schluß: Ich möchte eine Warnung aussprechen an unsere jungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die angelockt werden mit “staatlicher Förderung”, mit Steuerersparnis, mit weniger Sozialabgaben:

    Haltet die Augen OFFEN, Haltet die Ohren offen,

    Hört zu und schaut Euch an, was da auf Euch zukommt. Laßt Euch nicht blenden von den politischen Versprechen heute! Und eine granz dringende Warnung an Euch: WIR – Eure Eltern – haben damals den Versprechen der Politiker vertraut, wir haben Verträge angespart und bekommen heute weniger NETTOausgezahlt als wir damals eingezahlt haben. Der Grund: nachträglich doppelte Beiträge zahlen auf Direktversicherungen.

    “Die Riester-Rente wird zum Flop” (Zitat BILD vom 20.04.2024)

    Und wenn es noch eines aktuellen Beweises bedarf: Die Schlagzeile in der Bildzeitung von heute (Samstag, 20.04.2024) lautet: “Riester-Rente wird zum Flop”. Das ist die Steilvorlage für unsere Kundgebung heute. Das ist eine Bestätigung unserer Aussagen. Unser Vertrauen in die Politik wurde auf einen Schlag mit dem GMG 2003 komplett zerstört. Und für Euch heute wird es noch schlimmer werden:

    Nach der neuen Regelung in der bAV bekommt Ihr auch noch ca. zwei Rentenpunkte weniger später im Rentenalter, macht 90 Euro weniger Rente jeden Monat und dazu die doppelten Krankenkassenbeiträge. Auch das aktuelle neue bAV Modell seit 2018 ist in den allermeisten Fällen ein absolutes Verlustgeschäft – Ich kann Euch nur warnen: Rechnet mit spitzem Bleistift sehr genau nach!

    Europa- und Landtagswahlen werden zum Prüfstein

    Bundeskanzler Scholz hat noch ein knappes Jahr Zeit, um sein Versprechen einzulösen. Die nächsten Wahlen werden zeigen, wer mit dieser Art von Politik das Vertrauen der Wähler verspielt hat, wer nicht wiedergewählt werden kann! Europawahl, drei Landtagswahlen hier in der Umgebung, in Thüringen, in Sachsen und in Brandenburg .Und dann im nächsten Herbst 2025 ist die Bundestagswahl! Und eines ist ganz klar und eindeutig: wenn BK Scholz sein mehrfach gegebenes Versprechen von Münster, im Bundestag, auf Bürgerdialogen, wenn er dieses Versprechen bis dahin nicht eingelöst hat, dann allerdings ist BK Scholz und dann ist auch die SPD für uns Direktversicherten und für uns Betriebsrentner absolut nicht mehr wählbar, – Weil: Versprechen gebrochen – Vertrauen verspielt!

    Und das führt dann zu einem unserer DVG Leitsätze, der nie so gültig und nie so aktuell war wie heute:

    WER Rentner quält – Wird NICHT gewählt!

    Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, liebe von der Regierung Geschädigten:

    Ich danke Euch für Euer Kommen, für Eure Unterstützung. Geht bitte zurück in Eure Wahlkreise und klärt die Abgeordenten auf. Auch die, die nicht wiedergewählt werden, weil sie unser Anliegen nicht unterstützen und den Betrug dulden!

    Klärt bitte auch Eure eigenen Kinder auf, und die Nachbarskinder gleich mit. Und klärt Eure und unsere jungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Betrieb auf, Bewahrt sie vor bAV-Abschlüssen, vor Versicherungsverträgen die zum Verlustgeschäft werden! Laßt Euch nicht blenden und nicht anlocken von marginalen staatlichen Förderungen in Höhe von 30 oder 50 Euro im Monat – Ihr müßt später das DOPPELTE und Dreifache wieder an den Staat zurückzahlen und macht NETTO ein dickes Verlustgeschäft.

    Das ist unsere bittere Erfahrung. Die Erfahrung der Rentnerinnen und Rentner, die sich heute hier zum Protest in Erfurt versammelt haben. Wir sind die realen Beispiele aus dem wahren Leben, die den Betrug tagtäglich erfahren und erleiden müssen, fernab der abgehobenen Politblase in Berlin.

    Ich wünsche Euch eine gute Zeit hier in Erfurt, alles Gute für die Zukunft und bleibt gesund.

    Reiner Korth
    Bundesvorsitzender DVG eV

    Text: Reiner Korth
    Bild: Andreas Reich/DVG

  • Rentnerinnen und Rentner demonstrierten in Erfurt für Gerechtigkeit bei Direktversicherungen

    Rentnerinnen und Rentner demonstrierten in Erfurt für Gerechtigkeit bei Direktversicherungen

    Ein Kommentar von Andreas Reich, DVG e.V., 23.04.2024

     

    „Mit Beginn des Jahres 2004 trat das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) in Kraft, mit dem alle Kapitalauszahlungen von Direktversicherungen mit Entgeldumwandlung, auch schon alte, länger bestehende Verträge, zusätzliche Krankenkassenbeiträge für 10 Jahre zu zahlen haben. Das sind nicht nur die eigenen Beiträge (Arbeitnehmeranteil) sondern auch die Beiträge für den Arbeitgeber gleich mit (Arbeitgeberanteil). Besonders schlimm sehen es die Betroffenen an, dass bei Verträgen, die vor 2004 abgeschlossen wurden, einfach per Gesetz in das Vertragswerk eingegriffen wurde. Was der Arbeitgeber an Krankenklassenbeiträgen gespart hat, muss der Rentner später nachzahlen.

    Wir als Verein DVG-e.V. kämpfen für die Abschaffung dieser „Doppelverbeitragung“, zumal auch Kanzler Scholz schon mehrfach (Wahlkampfauftritte, Bürgergespräche in den Bundesländern und Antworten auf Anfragen im Bundestag) versprochen hatte, diese abzuschaffen.

    Mit der Demonstration in Erfurt vor der Delegierten-Versammlung des großen Verbandes machten die betroffenen Rentnerinnen und Rentner mit Nachdruck auf Ihre Situation, auf den Vertragsbruch, und die falschen Versprechungen der Politik aufmerksam.

    Der Beginn der Demonstration begann auf dem Willy-Brand-Platz mit einer Kundgebung vor dem Konterfei des Altbundeskanzlers. Vertreter des  DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V. forderten vehement, genauso wie Vertreter der Linken und der Grauen Panther die Abschaffung der Doppelverbeitragung –  begleitet vom Trällern und Beifall der pinkfarbenen Demonstranten.

    Auf dem Weg des Demozuges durch Erfurt, über den „Anger“ zur Thüringer Staatskanzlei wurden die Forderungen den Erfurtern kundgetan.

    Der Abschluss fand in einer kleinen Abschlusskundgebung statt, wo die Ziele unseres Vereins noch einmal bekräftigt wurden.

    Auch ein aufkommender Regen- und Hagelschauer konnte die gute Stimmung nicht trüben und alle gingen zufrieden zur Delegiertenkonferenz des „DVG e.V.

    Einige Teilnehmer der Demonstration machten noch einen kleinen Abstecher zum Domplatz, wo der Ostbeauftragte Schneider, SPD zu einer Bürgersprechstunde aufgerufen hatte. Leider stellte sich der Politiker unwissend und konnte, oder wollte über die Versprechungen von Kanzler Scholz gegenüber den Direktversicherungsgeschädigten nichts Wissen und Sagen.“

    www.dvg-ev.org

     

    Kommentar und Fotos: Andreas Reich

     

     

  • Arbeitgeber laufen Sturm gegen Rentenpaket II

    Arbeitgeber laufen Sturm gegen Rentenpaket II

    Die Arbeitgeberverbände laufen Sturm gegen das geplante Rentenpaket II der Bundesregierung. „Das ist das teuerste Sozialgesetz des Jahrhunderts“, schimpft deren Chef Rainer Dulger.

    Nein, die Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung dürfen nicht steigen, so Dulger, das würde auch die Arbeitgeber stark bis überstark belasten, und dabei natürlich auch das Rentensystem, wird der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände in zahlreichen Medien zitiert, unter anderem auch in der Tagesschau. Das Vorhaben müsse daher „umgehend gestoppt werden“. Dulger weiter: Es sei „unfair und ungerecht, in den nächsten 20 Jahren 500 Milliarden Euro mehr für die Rente auszugeben“.

    37 Jahre arbeiten um 1.200 Euro Rente zu erhalten

    Währenddessen berichtet Spiegel-Online, dass ein Durchschnittsverdiener in Deutschland 37 Jahre arbeiten müsse und dabei knapp 105.000 Euro an Rentenbeiträge eingezahlt haben, um lediglich 1.200 Euro Rente zu erhalten.

    Für 1500 Euro Rente müsse ein Durchschnittsverdiener knapp 47 Jahre arbeiten und knapp 118.000 Euro in die Rentenkasse einzahlen müssen. Tatsächlich schafften das nur die wenigsten.

    Erst nach gut 27 Jahren liege man laut Recherchen beim Bundes-Arbeitsministeriums oberhalb des Sozialhilfeniveaus.

    Der Linken-Bundestagsabgeordnete Sören Pellmann wird auf Spiegel online zitiert: „Lohn und Rente stehen im Missverhältnis. Aus dem, was die Menschen einzahlen, kommt zu wenig raus“, so Pellmann. „Wir brauchen eine große Rentenreform.“

    Der DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V. fordert schon seit mehreren Jahren eine generelle Rentenreform, unter anderem mit dem Inhalt, dass alle Sozialversicherungsnehmer in die Rentenkasse einzahlen, auch Beamte, Politiker und Selbstständige. „Nehmen wir uns ein Beispiel an Österreich – vor 15 Jahren hat man mit dem neuen System begonnen, hier zahlen alle ein, mit entsprechenden Übergangsfristen – jeder erhält mehr Rente, niemand wird schlechter gestellt – das System funktioniert tadellos. Nur bei uns wollen die Bezieher üppiger Pensionen nichts davon wissen, unter anderem die so genannten Renten-Experten, die allesamt Professoren an hiesigen Universitäten sind und damit hohe Pensionen als Angestellte der Landesbehörden bekommen – kein Wunder“, so der DVG. In diesem Atemzug gelte es auch, die höchst ungerechte Doppelverbeitragung abzuschaffen. „Die Abschaffung ist genauso überfällig wie eine Rentenreform“, so der DVG.

    Infos

    www.dvg-ev.org

     

    Foto/Quelle: Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, copyright_Bernd-Lammel-1

    Text: Thomas Kießling

  • SPD-Veranstaltung in Versmold mit DVG-Thema – in der Presse kam davon nichts

    SPD-Veranstaltung in Versmold mit DVG-Thema – in der Presse kam davon nichts

    Aktuell wurde im Haller Kreisblatt eine Veranstaltung der SPD unter dem Titel „NRW – Wir müssen reden“ mit Jochen Ott, Oppositionsführer im NRW-Landtag, und Thorsten Kluthe (örtlicher SPD-Landtagsabgeordneter) in der bekannten „Kult-Kneipe“ Dixi in Versmold angekündigt. Die DVG-Mitglieder Manfred Berkenkamp und Udo Raabe waren Teilnehmer und haben alsbald das Thema DVG und die Abschaffung der Doppelverbeitragung angesprochen.

    Udo Raabe: „Nach der Einführungsrede von Herr Kluthe und Herrn Ott bin ich dann als erster Gastredner mit dem DVG e.V.-Thema zu Wort gekommen. Alle Anwesenden haben mit Interesse und größerer Zustimmung zugehört. Am Ende meines Redebeitrags, der klar und deutlich das politisch ungerechte und undemokratische Vorgehen beanstandete, habe ich im Besonderen auf das `Fehlverhalten` unseres Kanzlers hingewiesen und meinen Vortrag mit den Worten beendet: `Nicht an den Worten, sondern an den Taten sollt ihr sie erkennen`. Das im Besonderen bei Olaf Scholz, weil er uns die Abschaffung der Doppelverbeitragung nun schon mehrfach versprochen hat, aber noch nichts in die Tat umsetzt wurde“, so Udo Raabe.

    Besonders Jochen Ott fand diese Aussage offenbar bemerkenswert und wohl auch nicht total unzutreffend, den Satz wolle er sich gut merken, sagte er. Neben anderen Themen kehrte oft das DVG-Thema in die Runde zurück und wurde somit zum Hauptthema.

    Nach einem gemeinsamen Foto mit den SPD-Politikern und der Übergabe des DVG-Flyers waren Raabe und Bergekamp ob ihres Einsatzes für die gute Sache sehr zufrieden. Mit großer Überraschung mussten sie hingegen feststellen, dass tags drauf in der Presse – dem Haller Kreisblatt – von besagtem Thema keinerlei Zeile zu finden war. Der entsprechende Artikel hieß „Kita, Schule, Pflege: Der Staat muss funktionieren. Kneipentalk mit zwei SPD-Politikern“. Außerdem ging der Artikel, der offenbar von den beiden SPDlern lanciert wurde, noch auf die Wichtigkeit der Demokratie ein.

    „Das ist schon sehr enttäuschend, dass wir da gar nicht vorgekommen sind – das Allgemein-Bla-Bla, dass ein Staat funktionieren muss, das hätten wir uns sparen können – dafür zahlen wir übrigens eine Menge Steuern und vor allem eine ungerechtfertigte Doppelverbeitragung bei den Krankenkassenbeiträgen – das ist aber den Abgeordneten keine Erwähnung und der Zeitung keine Zeile wert“, so Manfred Berkenkamp und Udo Raabe.

    Info

    www.dvg-ev.org

    Bildunterschrift Foto: (von links nach rechts): Jochen Ott, Thorsten Kluthe (beide NRW-Landes-SPD), Udo Raabe und Manfred Berkenkamp (beide DVG)

    Text und Fotos: Udo Raabe, Manfred Berkenkamp

    Redaktion: Thomas Kießling

  • Die Abstrusitäten des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) 2003 und andere Problemfälle

    Die Abstrusitäten des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) 2003 und andere Problemfälle

    Unser DVG-Mitglied Rudi Birkmeyer, Leiter der Regionalgruppe Pfalz, hat von seinen Mitgliedern einige neue und grobe Ungerechtigkeiten erfahren. Er bezeichnet diese Abstrusitäten übrigens als Perversitäten – und hat damit ebenfalls recht.

     

    Zitat:

    „Hier einige Beispiele, der durch den staatlichen Betrug (rückwirkende Gesetzesänderung), eine dreifache Abzocke, durch die maroden Krankenkassen, bei selbstfinanzierten Direktlebensversicherungen ermöglichte! Diese Versicherungen wurden, ohne die Beachtung des Vertrauensschutzes und dem Grundsatz einer Gleichbehandlung, rückwirkend mit Hilfe eines „schwammigen Gesetzes“ – GMG genannt – durch die Kassen, zu einer „Betrieblichen Altersversorgung vergewaltigt!

    1. Fallbeispiel
      Einer klugen Frau war klar, weil sie Kinder großzog, dass sie nur mit einer geringen Rente, in diesem reichen Land, zu rechnen hatte. Deshalb setzte sie auf die staatliche, steuergeförderte, Direktversicherung. Sie schloss drei, selbstfinanzierte Direkt – LEBENS – Versicherungen, ab. Natürlich nur unter Verzicht vieler Annehmlichkeiten wurde hier, aus eigenen Mitteln, eine Altersvorsorge angespart! Die letzte Versicherung wurde 2002, also 2 Jahre [vor Inkrafttreten] des GMG 2004 abgeschlossen!

    Nachdem nun die dritte Versicherung ausbezahlt wurde, kommt nun die Rentnerin leider über die Freibetragsgrenze von [vor drei Jahren] ca. 148,– Euro. Nun schlägt die Krankenkasse freudenstrahlend und brutal zu, und holt sich über 18% der gesamten Kapitalsumme, wobei sie in der Ansparphase schon einmal, auf die Einzahlungssummen, Beiträge kassiert hat! Somit kassiert die Kasse – über 25% – von der eingebrachten Kapitalsumme und nochmal über 18% von der „Rendite“ der Versicherungen. Und bitte nicht vergessen – diese Abzocke – trifft nur die gesetzlich Versicherten!!! Die „Privaten“ (viele Beamte und Politiker) sind außen vor.

    1. Fallbeispiel
      Wenn Tote in einem Land, nochmals Krankenkassenbeiträge zahlen müssen – wie krank muss dann dieser Staat sein?

    Vor kurzem hat mich eine Mutter angerufen, ihr geschiedener Mann ist im Januar verstorben, nun wird der Sohn abgezockt und darf – Krankenkassenbeiträge für den Verstorbenen (10 Jahre lang), aus dessen DV (Direktversicherung), zahlen. Für eine Summe die schon einmal verbeitragt war!!! Natürlich zusätzlich auch noch den „Arbeitgeberanteil, also über 18%!

    Nur befindet sich der arme Hinterbliebene noch in der Ausbildung (Studium) – für welchen Arbeitgeber übernimmt er nun den Kassenanteil?

    Wie abartig dieser hiergeschilderte Fall ist – zeigt folgender, eigentlich unmögliche, Tatbestand: Wäre der Vater des Studenten nur 3 Monate später gestorben, nach dem Erreichen des Rentenalters und erfolgter Auszahlung der DV-Summe, hätte der junge Halbwaise, ca.16.000,– Euro mehr für die Finanzierung seiner Ausbildung! So bekommt nun diesen Betrag, völlig zu Unrecht, irgendeine Krankenkasse!!! Da anscheinend der junge Mann nicht schon genug mit dem Tod des Vaters belastet ist, darf er sich – als kleine staatliche Zugabe – nun auch noch, mit den skrupellosen abzockenden Krankenkassen, auseinandersetzen!

    1. Fallbeispiel
      Eine geschiedene Frau muss für ihren früheren Ehemann „Versorgungsausgleich“ zahlen. Ihr Mann hatte ebenfalls eine Direktversicherung abgeschlossen. Sie muss nun, aus der Versicherung des früheren Ehemannes, Krankenkassenbeiträge an die Versicherungshaie abdrücken – natürlich 10 Jahre lang. Ihr bisheriger Ehemann lacht sich ins „Fäustchen“ – er zahlt als Privatversicherter kein Euro Beitrag aus der DV!

     

    1. Fallbeispiel
      Ein anderer Betroffener hat mir berichtet, dass er vor einigen Jahren eine Interessengemeinschaft für die Betroffenen eines großen Konzerns in unserer Region gründen wollte, um gegen das Unrecht anzugehen, und diesbezüglich die Geschäftsleitung angeschrieben! Er bekam Antwort aus der Rechtsabteilung mit der strikten Anweisung: „Keine Aktionen zu der DV-Thematik im Zusammenhang mit dem Konzernnamen.“ Wohl eigentlich mehr als verständlich – die werkseigenen BKK‘s der Konzerne – kassieren ja kräftig, bei dem staatlichen Betrug, mit!

     

    1. Fallbeispiel
      Mehrere Rentner, die eine oder mehrere Direkt – Lebensversicherungen haben, haben mir berichtet, dass sie heute – wohlgemerkt als Rentner – mehr Beitrag an die KK bezahlen, als in ihrem aktiven Berufsleben! Ich habe mal, meine ganzen widerrechtlichen abgezockten Krankenkassenbeiträge, inkl. der aus der gesetzlichen Rente, zusammengerechnet. Nun zahle ich als Rentner – wohlgemerkt als RENTNER – ganze 8,23 Euro weniger – wie ein normaler Arbeitnehmer, mit einem Gehalt von 4.425,- Euro brutto (Beitragsbemessungsgrenze)!!! Soweit zum Thema „Rentner zahlen zu wenig für ihre KV“.

     

    Mit 4.425,- Euro Rente könnte man schon sehr, sehr zufrieden sein. Wann endlich erfolgt nun die Anpassung meiner Rente an den gezahlten Krankenkassenbeitrag???

    1. Fallbeispiel
      Durch Anhebung des variablen Zusatzbeitrages durch die KV (wird ja im Jan. 2021 bei vielen Kassen getan und auch 2024 nochmals getan) erhöhen sich auch die monatlichen Beitragszahlungen aus Direktversicherungen um einige Euros. Obwohl die Auszahlungssumme bereits vor Jahren ausbezahlt wurde und sich ja nicht mehr erhöht, und in vielen Fällen schon ausgegeben wurde! Das ist in etwa so: „Wenn ein Autobauer einige Jahre später seine Preise erhöht, müssen die Kunden die Preiserhöhung nachbezahlen! Bei welcher Anlageart verändert sich nach Auszahlung die Rendite? Bei welcher Anlageart mindert sich nach Auszahlung nochmals, evtl. sogar mehrfach? Diese „Kreativleistung“ ist wohl weltweit einmalig – dafürstehen: CDU, CSU, SPD und Grüne!

     

    1. Fallbeispiel
      Und das sagen die Richter und die Vertreter der Krankenkassen zu dem rückwirkenden Eingriff in Verträge:

      Anlässlich meiner Gerichtsverhandlung (Januar 2017) gegen die BKK vor dem Sozialgericht in Speyer, hatte ich ein längeres Gespräch (vor der Verhandlung) mit der Vertreterin der KK, sie war voll meiner Meinung, bezüglich der ungerechten Verbeitragung, von der auch einige ihrer eigenen Kollegen betroffen sind und ebenfalls stocksauer über die Mehrfachverbeitragung sind!

    Auch der Richter (wir waren nur unter uns) war im Prinzip bei meiner Argumentation! „Ich verstehe Sie – das Gesetz (GMG) ist fehlerhaft ausgelegt und muss von der Politik wieder geändert werden!“

    Allerdings erklärte der Richter auch glasklar, dass er die Klage ablehnen muss, auch wenn er eigentlich anderer Meinung ist. Schließlich hat ja das höchste Gericht – die angebliche „betriebliche Nähe“ (?) festgestellt habe(n) (will), „sonst bekommt er das Urteil um die Ohren gehauen“! Dabei lief lediglich der Überweisungsvorgang statt über mein Girokonto über das Lohnbüro meines Arbeitgebers. Aus dieser kleinen „Dienstleistung“ machen unsere Volksvertreter – aus einer einfachen Lebensversicherung – eine „betriebliche Altersversorgung“!

    1. Fallbeispiel
      Und eine weitere Frechheit ist noch, dass die auf 120 Monate verteilten Beiträge jährlich, an den aktuellen Beitragssatz der GKV angepasst werden. Das heißt auch noch, evtl. eine jährliche, Erhöhung der Beiträge! Wohl gemerkt – auf Kapital, das Jahre vorher ausbezahlt wurde -, kann also ständig eine nachträgliche Renditeverkürzung fällig werden!!! Bei welchem System gibt es so etwas noch???

     

    1. Fallbeispiel
      Auch die nach 2004 abgeschlossenen Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge sind betroffen und müssen ebenfalls nachträglich berichtigt werden, da die diesbezüglich “Abgezockten” ebenfalls nicht ordentlich und ehrlich, durch die Auswirkung der Gesetzesänderung, aufgeklärt wurden.

     

    1. Fallbeispiel
      Hier stellen wir mal zwei vergleichbare Rentner gegenüber. Der Privatversicherte Rentner zahlt ca. 540,– Euro an seinen Versicherer. Auf diesen Beitrag bekommt er einen Zuschuss von der Rentenkasse (7,3% der Rente, ab 2019 7,8%), dies wären in diesem Fall 182,– Euro. Somit verbleibt eine „Nettozahlung an die private Krankenkasse von 358,– Euro: Da er für seine Direktversicherung keinerlei Beiträge an die Kasse entrichten muss, verringert sich seine Beitragszahlung, im Vergleich zum gesetzlich Versicherten, auf ca. 242,00 Euro.-

    Der freiwillige „Pflichtversicherte“ mit einer Lebensversicherungsauszahlung (DV) von etwas über 80.000 Euro zahlt 332,00 Euro (aus DV, Rente und Betriebsrente) an die Kasse. Somit überweist er rund 90,–EURO, MONATLICH MEHR als der „Private“ an seine KV. Dazu kommt noch, dass bei den freiwilligen „Pflichtversicherten“ alle Einkunftsarten, zur Beitragsermittlung (KV) herangezogen werden.

    Diese Klientel ist aber von der Minimallösung Freibetrag, bei Bezug von Betriebsrenten und Direkt- Lebensversicherungen ausgenommen, zahlt aber evtl. Beitrag über die Bemessungsgrenze hinaus!

    Zu der niedrigeren Beitragszahlung unterm Strich hat der Privatversicherte die viel besseren Leistungen (Wartezeiten, Komfortzimmer im Krankenhaus, Chefarztbehandlung usw.)! So gerecht geht es zu, im “Rechtsstaat Deutschland”!

    1. Fallbeispiel
      Ein Schreiben an den Gesundheitsminister von einem „Opfer“: Sehr geehrter Herr Minister, verehrter Herr Spahn: Gibt es einen Maximalbeitrag den man in die gesetzliche Krankenkasse einzahlen kann und wie wird dieser ermittelt? Soweit ich informiert bin, basiert ein möglicher Maximalbeitrag auf der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze. Für das Jahr 2018 hat diese 4.425.-€ betragen. Ich war Angestellter und mein Verdienst lag sehr deutlich über dieser Beitragsbemessungsgrenze. Entsprechend hätte ich 323.-€ Krankenkassenbeitrag zahlen müsse (bezogen auf 14,6% und 50%-anteilig).

     

    Meine Einkünfte aus Rente und Betriebsrente liegen nun deutlich unter der Beitragsbemessungsgrenze. Obwohl ich wesentlich weniger Einkünfte habe, muss ich ca. 100.-€ mehr Krankenkassenbeitrag zahlen. Warum bin ich als Rentner schlechter gestellt als zu meiner Zeit als Arbeitnehmer?
    Kann ich die Differenz zu 323.- Euro als überzahlten Krankenkassenbeitrag zurückfordern?

    1. Fallbeispiel (nicht DV)
      Da ich selbstständig als Taxifahrer mein Unterhalt verdienen musste, blieb für mich nur die „Privatversicherung“, teilte mir eine Witwe mit. Von meinem geringen Einkommen konnte ich vor 25 Jahren die Kassenbeiträge (nach der Beitragsbemessungsgrenze) in einer gesetzlichen Ersatzkasse nicht zahlen, deshalb musste ich mich eben privat versichern.

     

    Jetzt zahle ich 365,00 € von 508,00 € Rente inkl. Zuschuss für die KV. Die Möglichkeit in die KVdR zu kommen, bleibt mir versperrt, weil ich selbständig war, obwohl ich die Zugangsvoraussetzungen erfülle. Ich als Taxiunternehmerin habe die ganze Woche einschließlich Wochenende Tag und Nacht gearbeitet, bin nur eine Woche im Jahr in Urlaub gefahren. War nie krankgeschrieben und das ist der Dank. Habe mich noch ehrenamtlich in der Gemeinde eingebracht. Drei Geldanlagen sind pleite gegangen. Ich bin seit 25 Jahren Witwe und habe alles allein erarbeiten müssen. Wenn ich die Witwenrente von meinem Mann nicht hätte, müsste ich aus der Tonne leben.

     

    1. Fallbeispiel
      Sehr geehrte Herren, wie ich heute am Rande der Demo kurz erwähnte, möchte ich die zahlreich vorgetragenen Argumente für das schreiende Unrecht, was uns Rentnern geschieht, noch um einen Vorgang ergänzen.

    Die TK hat nach meinem Renteneintritt u.a. auch meine betriebliche Altersversorgung mit nachträglichen Beiträgen beaufschlagt.
    Der gesamte Auszahlungsbetrag wurde vom Betrieb in sechs Teilen gestückelt und über sechs Jahre verteilt ausbezahlt.

    Trotzdem hat die KK den Gesamtbetrag von Anfang an in voller Höhe beaufschlagt, obwohl zu diesem Zeitpunkt lediglich 1/6 auf meinem Konto einging. Das heißt, dass ich fünf Jahre lang zu viel Beitrag bezahlt habe!!

    Auf meinen Widerspruch hin, hat man mir mitgeteilt, dass das nicht anders ginge, weil eine gestaffelte Anrechnung zu kompliziert wäre und der Aufwand dafür zu hoch…..!!!!
    Und das im Zeitalter der elektron. Datenverarbeitung….!

    Ich habe darauf einen entsprechend unfreundlichen Brief geschrieben und die Vorgehensweise als Abzocke und Betrug übelster Art nach Mafiamanier bezeichnet.

    Darauf ein Anruf: Tut uns leid, geht nicht anders….

    Hätte ich so gehandelt, würde ich vor Gericht erscheinen müssen!
    Vielleicht können Sie das bei Ihrem Argumentationskatalog verwenden.
    Nochmal vielen Dank für Ihre Initiative.

    14. Fallbeispiel

    Betrug beim Krankenkassenbeitrag:

    Rentner zahlen für eine Leistung, die sie überhaupt nicht in Anspruch nehmen können. Sie müssen den allgemeinen Krankenkassenbeitrag statt des ermäßigten zahlen, obwohl sie keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Das ist schlichtweg Betrug.
    „In der GKV unterscheidet man zwischen dem allgemeinen und dem ermäßigten Beitragssatz. „Der allgemeine Beitragssatz gilt für Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld“, schreibt das Bundesministerium für Gesundheit ganz richtig. Aber auch bei der Berechnung des Beitrages (Beitragsbemessung) von Rentnern und Empfängern von Versorgungsbezügen werde der allgemeine Beitragssatz angewendet. Ein Widerspruch in sich.

    Betrug beim Krankenkassenbeitrag:
    Wie das? Rentner haben keinen Anspruch auf Krankengeld, müssen aber den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent zahlen, während der ermäßigte Beitragssatz nur 14,0 Prozent beträgt – und dieser ermäßigte Beitragssatz „gilt für Mitglieder, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben“.

    Der ermäßigte Beitragssatz gilt dem Vergleichsportal Biallo zufolge für Selbstständige, Hausfrauen und Hausmänner, Erwerbslose und Studenten ab 30 Jahren, nicht aber für Rentner. Festgelegt sind die Krankenkassenbeiträge im §243 des Sozialgesetzbuches SGB V.

    Bei Rentnerinnen und Rentnern tragen die Versicherten und die Rentenversicherungsträger Beiträge aus der Rente jeweils zur Hälfte. Das heißt, Rentnerinnen und Rentner sowie die Rentenkasse werden von der Versicherungsbranche und dem Staat systematisch abgezockt. „Aber das sind ja nur 0,6 Prozent“, werden viele sagen. In dem Fall geht es jedoch wieder einmal ums Prinzip, denn der Staat bürdet den Rentnern und der Rentenkassen auch andere Leistungen auf, die alle Steuerzahler begleichen müssten.

    1. Fallbeispiel
      Ein Pflichtversicherter hat folgende Versorgungsbezüge: Rente der gesetzlichen RV, Betriebsrente und sonstige zu verbeitragenden Versorgungsbezügen aus Kapitalzahlungen aus DV. Es geht hier um den Freibetrag. Die Krankenkasse hat die Zahlstelle der Betriebsrente angewiesen, weil alle 3 Versorgungsbezüge zusammengerechnet über der BBG liegen, den Freibetrag nicht zu berücksichtigen. Ich halte das für falsch. Rente der gesetzlichen RV und Betriebsrente liegen im Übrigen unterhalb der BBG. Und die Zahlstelle der Betriebsrente darf die sonstigen Ver.Bez. aus Kapitalzahlungen nicht berücksichtigen.

     

    1. Fallbeispiel
      Deine Krankenkasse – Dein lachender Erbe!!!

      Gestern bekam ich diesen Kommentar auf meine Facebookseite:

    „Ich zahle für die Direktversicherung meiner verstorbenen Frau alle Monate zusätzlich in die KV ein. Jetzt ist bald Schluss…Meine Frau ist vor mehr als 9 Jahren gestorben.”

    Mit welcher skrupellosen – um nicht sogar zu sagen kriminelle Energie die 120 Monats-Regelung durchgedrückt wurde, zeigt dieses o. a. Ergebnis! Wäre die Beitragspflicht auf den Auszahlungsbetrag sofort fällig geworden – würde die Beitragsbemessungsgrenze die unverschämte Abzocke durch die Krankenkassen eingrenzen! So zahlen Tote noch zig Jahre, nach ihrem Ableben, Krankenkassenbeiträge! Leider muss ich mich immer wieder wiederholen! “Perverser kann man seine Bürger nicht ausnehmen!”

    Zitat Ende.
     

    Weitere Infos

    Auf ZDF/Frontal 21:                www.youtube.com/watch?v=F4MZB-dVdkE

    Mitglied beim DVG werden     dvg-ev.org/aktiv-werden/mitgliedsantrag/

    www.dvg-ev.org

     

    Text: Rudi Birkmeyer

    Dieser Text ist auch veröffentlich in: www.wochenblatt-reporter.de/landau-land/c-lokales/die-perversitaeten-des-gesetzes-zur-modernisierung-der-gesetzlichen-krankenversicherung-gmg-und-andere-problemfaelle_a543005

    Foto (privat): Rudi Birkmeyer im „Deutschen Bundestag“, nachgebaut in der Ausstellung im Deutschen Dom in Berlin.

  • Messen mit zweierlei Maß schadet allen

    Messen mit zweierlei Maß schadet allen

    Warum ist Geld für eine Wachstumschancenpaket der Ampelregierung da, aber nicht für die Abschaffung der Doppelverbeitragung? Das verstehe wer will.

    Menschen, die 2023 in Rente gegangen sind, müssen laut Einigung von Bund und Ländern im so genannten Wachstumschancenpaket nicht mehr 83 Prozent ihrer Rente versteuern, sondern noch 82,5 Prozent. Wie viel Prozent der Rente versteuert werden müssen, hängt nun davon ab, in welchem Jahr der Rentenbeginn stattfindet.

    Dazu der Der DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V.: „Es ist ein Skandal, dass Renten überhaupt versteuert werden müssen, denn die Rentenbeiträge sind schon einmal – während der Arbeitsjahre – versteuert worden – das ist also eine Mehrfachversteuerung der Rentenbeiträge“, so Vertreter des DVG, „zum anderen müssen wir feststellen, dass für eine 0,5-prozentige Steuererleichterung, die dem Einzelnen wenig bringt, Milliarden Euro ausgegeben werden, aber die Doppelverbeitragung, die jährlich nur 110 Millionen Euro [DVG-Beitrag von 4. März 2024] weniger an Kassenbeiträgen kosten, dafür aber viele Millionen an Direktversicherungsnehmern hohe Beitragskosten verursachen, noch nicht abgeschafft worden sind – das ist ein Messen mit zweierlei Maß und bringt keinerlei Form von Gerechtigkeit und schadet damit sehr vielen Menschen – das verstehe wer will.“

     

    Das ist Grundlage des am 22. März 2024 beschlossenen Wachstumschancengesetztes

    Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten sind grundsätzlich einkommenssteuerpflichtig. Rückwirkend ab dem Jahr 2023 steigt wie erwähnt der Besteuerungsanteil für jeden neuen Renteneintrittsjahrgang aber nicht mehr um wie bisher 1,0 Prozentpunkte, sondern nur noch um 0,5 Prozentpunkte. Menschen, die 2023 in Rente gegangen sind, müssen deshalb nicht 83 Prozent ihrer Rente versteuern, sondern 82,5 Prozent.

    Wie viel Prozent der Rente versteuert werden müssen, hängt stets davon ab, in welchem Jahr der Rentenbeginn stattfand. Der zu versteuernde Anteil der Rente steigt dabei Jahr für Jahr, durch das Wachstumschancengesetz aber langsamer als ursprünglich geplant: Die Anhebung der Besteuerung erfolgt nicht mehr in Ein-Prozent-Schritten, sondern ab 2023 nur noch in 0,5-Prozent-Schritten

    – im Jahr 2024 auf 83 Prozent und 2025 auf 83,5 Prozent. Komplett zu versteuern sind Renten durch das Wachstumschancengesetz ab dem Renteneintrittsjahr 2058. Ursprünglich wäre dies bereits im Jahr 2040 der Fall gewesen.

    Die „nachgelagerte Besteuerung“ der Renten wurde 2005 eingeführt. Im Zuge dieser Änderung wurden Aufwendungen für die Altersvorsorge zunehmend steuerfrei. Im Gegenzug würden die späteren Renteneinkünfte schrittweise besteuert, so sagt es jedenfalls der Gesetzgeber. In der Regel wirke sich die „nachgelagerte Besteuerung“ vorteilhaft für die Verbraucherinnen und Verbraucher aus, da die Aufwendungen für die persönliche Altersvorsorge die Steuerbelastung während des aktiven Berufslebens verringert werden würde. Während der Zeit des Ruhestandes oder dem Bezug einer Erwerbsminderungsrente sind die Einnahmen in der Regel geringer – und dadurch auch die steuerliche Belastung durch die Rente.

    Währenddessen laufen fast alle Gruppierungen Sturm gegen das Rentenpaket II:

    Dabei wird scharfe Kritik an der Rentenerhöhung für dieses Jahr geübt. Das sei eine atemberaubende „Realitätsverweigerung“, so die so genannten Rentenexperten, die gebetsmühlenartig entweder niedrigere Renten, ein höheres Renteneintrittsalter oder gar höhere Rentenbeiträge vorschlagen – alles drei lehnt aber Bundesarbeits- und Sozialminister Hubertus Heil derzeit noch ab. Gesamtmetall-Chef Rainer Dulger hält das Rentenpaket II dagegen als „unbezahlbar“ und kritisiert dabei die vom Bund in diesem Jahr zu leistenden Zuschuss von offenbar rund 110 Milliarden Euro.

    Der DVG fordert schon lange, bei der Tragfähigkeit der Gesetzlichen Rente alle (sozialversicherungspflichtig) Beschäftigte einzahlen zu lassen und sich endlich ein Beispiel an Ländern wie z.B. Österreich zu nehmen. „Sonst geht die Rente in nicht wenigen Jahren vor die Hunde, dem muss man sich einfach klar sein.“

     

    Text: Thomas Kießling

    Foto: pixabay

     

  • Unsere Antwort auf: Die Rente ist ungerecht – Die Eltern rauben ihre Kinder aus

    Unsere Antwort auf: Die Rente ist ungerecht – Die Eltern rauben ihre Kinder aus

    Ein Kommentar von Andreas Reich, DVG eV 25.03.2024 …..   Foto: Pixabay (geralt)

    Unter der Überschrift “Die Rente ist ungerecht – Die Eltern rauben ihre Kinder aus” schrieb RTL Politikchef Nikolaus Blome ein Kommentar am 21.03.2024 bei n-tv.de.

    Diese Art von Journalismus ist nur darauf gerichtet Rentnerinnen und Rentner zu diskreditieren und hat nichts mehr mit Seriosität zu tun. In diesem Kommentar sind Wahrheiten nicht angesprochen und der Kommentar rückt Tatsachen in ein total verkehrtes Licht.

    „Allein die Jüngeren sollen die Rente für die kommenden Jahrzehnte sicher machen und die Lasten tragen. Das ist nicht nur ungerecht, es ist auch dumm.“, so schreibt Blome.

    Das Rentensystem ist heute noch so wie es 1957 mit dem von der Regierung Adenauer geschaffenen Umlageverfahren eingeführt wurde, bei dem die aktuellen Beitragszahler die laufenden Renten finanzieren. Seither gibt es den Begriff vom “Generationenvertrag” und in all den Jahren bisher hat niemand davon gesprochen, dass die Eltern ihre Kinder ausrauben.

    Zitat Blome: “Außerdem finanzieren fast ausschließlich die jüngeren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit ihren Steuern jenen Zuschuss, der aus dem Bundeshaushalt Jahr für Jahr fließt, damit die gesetzliche Rente überhaupt über die Runde kommt, gut 110 Milliarden Euro waren es zuletzt. Der Grund dafür: Knapp jeder vierte Euro aus dem Bundeshaushalt muß ausgegeben werden für immer neue Sonderleistungen, sogenannte “versichewrungsfremde Leistungen”, die im Laufe der Jahre von den verschiedenen Bundesregierungen nämlich immer neue Sonderleistungen für die Älteren beschlossen wurden. Jede einzelne Sondermaßnahme kann man irgendwie gut finden, alle zusammen kann schon jetzt “eigentlich keiner bezahlen.“

    Milliarden an Bundeszuschuß für versicherungsfremde Leistungen in der Rentenkasse

    Gemeint ist hier der sogenannte Bundeszuschuss, aber warum gibt es diesen sogenannten Bundeszuschuss überhaupt? Alle Regierungen seit 1957 haben die Rentenkasse geplündert, für die Ausgaben von versicherungsfremden Leistungen, für die niemand jemals einbezahlt hat. Laut den Teufel Tabellen, die durch die Auswertungen der jährlichen Ausgaben der Rentenversicherung entstanden sind, fehlen seit 1957 bis Ende 2022, insgesamt eine Summe von 988 Milliarden Euro an Rentenausgaben, für die es keine Einnahmedeckung gibt.

    “Versicherungsfremde Leistungen” sind Ausgaben, die durch die Beschlüsse der Bundesregierungen der Rentenversicherung auferlegt wurden. Sie sind nicht durch die Beitragszahlungen gedeckt. Das heißt: politisch gewollt bekommen Bürgerinnen und Bürger in unserer Gesellschaft eine Rentenauszahlungen, für die sie selber niemals Beiträge eingezahlt haben in ihrem Berufsleben.
    In der Literatur werden in den unterschiedlichen Versicherungszweigen folgende ausgewählte Leistungen als versicherungsfremd angesehen:

    Für die Rentenversicherung:

    • Anrechnungszeiten (z.B. für Ausbildung: Schul-, Fachhochschul- bzw. Hochschulbesuch);
    • Kriegsfolgelasten (z.B. beitragsfreie Ersatzzeiten wegen Kriegsgefangenschaft oder Flucht);
    • Familienlastenausgleich (z.B. Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung und die Kindererziehungsleistungen an Mütter der Geburtsjahrgänge vor 1921)
    • sozialpolitische Korrektur der Fakten (z.B. Rente nach Mindesteinkommen, bei der niedrige Beiträge auf einen Mindestwert angehoben werden)
    • rentenrechtliche Absicherung der Arbeitslosigkeit;
      die von der Rentenversicherung gezahlten Auffüllbeträge
    • sowie Renten- und Übergangszuschläge zu Renten in den neuen Bundesländern und andere Leistungen.“

    „Dies sind Leistungen, die eigentlich allgemeine Staatsaufgaben sind und damit durch Steuern zu finanzieren wären“. (Bundestag).

    Weiterhin gibt es in Deutschland ein Zwei-Klassen-System, in dem die Steuerzahler für Pensionärinnen und Pensionäre im Beamtenstatus die kompletten Pensionen finanzieren, denn Die Beamten selber zahlen nicht einen €-Cent in eine “Beamtenkasse” ein.

    Was könnte in Deutschland geändert werden?

    So zahlen z.B. in Österreich alle in ein Rentensystem ein und bekommen 14-mal im Jahr einen höheren Rentenauszahlbetrag pro Monat als in Deutschland. Die Vorschläge von Minister Heil werden natürlich von den Beamten in Deutschland abgelehnt.

    In Artikel 3 Grundgesetz steht geschrieben: ” (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.”

    Leider ist dies nur ein Artikel der auf dem Papier steht, denn allein in der Rechtsprechung in Rentenfragen wurden und werden immer wieder Urteile gefasst gegen Rentnerinnen und Rentner.
    So wurde von Otto Teufel in einem Porträt beschrieben, Zitat:

    „Wir sind ja alle keine Juristen. Und waren um so erstaunter, was das BVerfG in seinem Urteil sinngemäß gesagt hat: …. dass für Arbeitnehmer und Rentner, wenn es um die Altersversorgung geht, nicht die gleichen Rechte gelten wie für andere Bürger, sprich Mitglieder der der berufsständischen Versorgung oder für Beamten.” (Goettle)

    Da auch andere Sozialsysteme nicht die volle Summe an Einnahmen für die versicherungsfremden Leistungen bekommen, werden immer wieder Maßnahmen getroffen um unter anderem die gesetzlichen Krankenversicherungen finanziell abzusichern.

    So wurde mit Beginn des Jahres 2004 das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) beschlossen, mit dem alle Kapitalauszahlungen von Direktversicherungen mit Entgeltumwandlung, auch schon alte, länger bestehende Verträge, zusätzlich die vollen Krankenkassenbeiträge für 10 Jahre zu zahlen haben. Das sind nicht nur die eigenen Beiträge (Arbeitnehmeranteil) sondern auch die Beiträge für den Arbeitgeber gleich mit (Arbeitgeberanteil) .
    Was der Arbeitgeber an Krankenklassenbeiträgen gespart hat muß der Rentner später nachzahlen.
    Wir als Verein DVG e.V. kämpfen für die Abschaffung der „Doppelverbeitragung“, zumal auch Kanzler Scholz schon mehrfach (Wahlkampfauftritte, Bürgergespräche in den Bundesländern und Antworten auf Anfragen im Bundestag) versprochen hat diese abzuschaffen.

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