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  • Kolumne im Stern – Raubzug durch die Rente

    Kolumne im Stern – Raubzug durch die Rente

     

    Wir waren schon einmal prominenter in den Medien. Darauf verweist die DVG-Regionalgruppe Pfalz, Raum KA/RA und Saarland. Damals schrieb Hans-Ulrich Jörges in seiner Kolumne im Magazin Stern am 17. Juli 2017: „Raubzug durch die Rente“ in Beziehung auf die Doppelverbeitragung.

    Doch was den Verein DVG-Direktversicherungsgeschädigte e.V. im Namen von Millionen von Betroffenen immer noch umtreibt, ist für die Medien offenbar nicht mehr wichtig, obwohl deren Zuschauerzahl bei Rentner hoch ist, auf der anderen Seite die Relevanz Zeitungen, Zeitschriften und Öffentlich-Rechtlichen. Rundfunkanstalten im Zeitalter der Sozialen Medien immer weiter sinkt. „Die Massenmedien müssten eigentlich die Renten-Debatte und deren Ungerechtigkeiten im Umfeld (ob im direkten oder weiteren) weiterhin stark im Blick haben“, sagen Medien-Experten unisono. Der DVG versorgt die Medien kontinuierlich mit Informationen. Da kann sich niemand beschweren, dass er keine Infos zu einer gerechten Rente hat.

    Hier der Link und das Jpg zur Stern-Kolumne im Juli 2017

    https://m.facebook.com/groups/2645735758773105/permalink/7567766493236649/

    Text und Redaktion: Thomas Kießling

  • Mahnwache vor dem Bundeskanzleramt

    Mahnwache vor dem Bundeskanzleramt

    Der DVG führt am

    Montag, 13. November 2023, Beginn 09:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr 

    eine Mahnwache vor dem Bundeskanzleramt ein Berlin durch!

    Im November jährt sich zum 20. Mal die Abstimmung des Bundestages zum GMG. Mit diesem Gesetz wurde in die Hoheit von Verträgen eingegriffen mit dem Ergebnis, dass die Kapitalauszahlungen doppelverbeitragt werden.

    Dagegen möchten wir mit dieser Mahnwache aufmerksam machen.

    Wir planen im 2-stündigen Rhythmus ein Präsenz von bis zu 5 Personen vor dem Bundeskanzleramt mit entsprechendem Plakat und Banner, um unseren Bundeskanzler, Olaf Scholz, nochmal eindrücklich an sein Versprechen zu erinnern, Lösungen für die Ungerechtigkeit aufzuzeigen.

    Text: Andreas Reich / Jost Gerbing
    Bild: BZ Berlin

  • Wehe, wehe, wenn ich auf das Ende sehe

    Wehe, wehe, wenn ich auf das Ende sehe

    Ach, was muss man oft von bösen
    Männern hören oder lesen!!
    Wie zum Beispiel hier von diesen,
    Welche Scholz und Lindner hießen;

    Die, anstatt durch weise Lehren
    Sich zum Guten zu bekehren,
    Oftmals noch darüber lachten
    Und sich heimlich lustig machten.
    Ja, zur Übeltätigkeit,
    Ja, dazu ist man bereit!

    Schwache necken, Rentner quälen,
    Ersparnisse und Gelder stehlen,
    Das ist freilich angenehmer
    Und dazu auch viel bequemer
    Als mit gerechteren Gesetzen
    Senioren nicht weiter zu verletzen.

    Die Alten kann man ja berauben,
    Ja sogar in ihrem Glauben
    Ein Rechtsstaat würde sie beschützen,
    Würde auch im Alter nützen,
    Um würdig Rentner sein zu dürfen,
    sorgenlos sein Viertele zu schlürfen.

    Nein, das wollen Scholz und Lindner nicht,
    frech lügen sie dir ins Gesicht,
    ja, ja, die Lösung wird schon kommen,
    wenn dir alles weggenommen.

    Das tut den Rentnern schrecklich weh,
    sie wehren sich mit DVG,
    werden Böse nicht mehr wählen,
    werden diese selbst mal quälen.

    Und heut‘ schon sag‘ ich wehe, wehe,
    Wenn ich auf das Ende sehe!

    Ach, das war ein schlimmes Ding,
    Wie’s bei den Landtagswahlen ging.
    Und das war jetzt nur der erste Streich,

    Denn der zweite folgt sogleich,
    Wenn im Osten unsere Stimme zählt,
    Die SPD dann abgewählt, FDP nicht mehr dabei,
    Die Grünen sind uns einerlei.

    Die Ampel wird dann nicht mehr schalten;
    Die Bösen werden nicht mehr walten
    Über unser Gut und Geld,
    wir machen besser uns die Welt.
    Drum komm mit und steh‘
    Mit uns ganz fest zu DVG.

    Michael Rahnefeld frei nach Wilhelm Busch

  • Was sind eigentlich die Resultate dieser Doppelverbeitragung? Teil 2

    Was sind eigentlich die Resultate dieser Doppelverbeitragung? Teil 2

     

    In loser Reihenfolge zum handfesten Skandal der Doppel- und Mehrfachverbeitragung legen wir erneut Beispiele aus der Praxis vor. Manchmal sind sie richtiggehend erschütternd, findet der DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V. Die Politik findet das nicht.

     

    Die Beispiele hat uns Rudi Birkmeyer aus der Pfalz zugetragen, den wir hier als Kommentar zitieren:

    „Da einige Leute der Meinung waren, der u. a. Sachverhalt (Hausverkauf wegen Mietnomaden, Beispiel unseres 1. Teils) kann nicht stimmen, hier nochmals zur Info, was noch alles nicht stimmt, in unserem Land!

    Die Perversitäten des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) und andere Problemfälle

    Hier einige Beispiele, der durch den staatlichen Betrug (rückwirkende Gesetzesänderung), eine dreifache Abzocke, durch die maroden Krankenkassen, bei selbstfinanzierten Direktlebensversicherungen ermöglichte! Diese Versicherungen wurden, ohne die Beachtung des Vertrauensschutzes und dem Grundsatz einer Gleichbehandlung, rückwirkend, mit Hilfe eines „schwammigen Gesetzes“ – GMG genannt – durch die Kassen, zu einer „Betrieblichen Altersversorgung“ umgewandelt.

     

    Hier die Fallbeispiele

    Einer klugen Frau war klar, weil sie Kinder großzog, dass sie nur mit einer geringen Rente in diesem reichen Land zu rechnen hatte. Deshalb setzte sie auf die staatliche, steuergeförderte Direktversicherung. Sie schloss drei selbstfinanzierte Direkt–LEBENS–Versicherungen ab. Unter Verzicht vieler Annehmlichkeiten sollt so aus eigenen Mitteln eine private Altersvorsorge angespart werden. Die letzte Versicherung wurde 2002, also 2 Jahre vor Inkrafttreten des GMG (2004), abgeschlossen.

    Nachdem nun die dritte Versicherung ausbezahlt wurde, kommt nun die Rentnerin leider über die Freibetragsgrenze von ca. 148,00 Euro (seit 2023: 169,75 Euro). Nun schlägt die Krankenkasse freudenstrahlend und brutal zu, und holt sich über 18% der gesamten Kapitalsumme, wobei sie in der Ansparphase schon einmal, auf die Einzahlungssummen, Beiträge kassiert hat! Somit kassiert die Kasse – über 25% – von der eingebrachten Kapitalsumme und nochmal über 18% von der „Rendite“ der Versicherungen. Und bitte nicht vergessen – diese Abzocke – trifft nur die gesetzlich Versicherten!!! Die „Privaten“ (viele Beamte und Politiker) sind außen vor.

     

    Fallbeispiel 2

    Wenn Tote in einem Land, nochmals Krankenkassenbeiträge zahlen müssen – wie krank muss dann dieser Staat sein?
    Vor kurzem hat mich eine Mutter angerufen, ihr geschiedener Mann ist im Januar verstorben, nun wird der Sohn abgezockt und darf – Krankenkassenbeiträge für den Verstorbenen (10 Jahre lang) aus dessen Direktversicherung (DV) bezahlen. Für eine Summe die schon einmal verbeitragt wurde! Natürlich zusätzlich auch noch den „Arbeitgeberanteil, also über 18%! Nur befindet sich der arme Hinterbliebene noch in der Ausbildung (Studium) – für welchen Arbeitgeber übernimmt er nun den Kassenanteil?

    Wie abartig dieser hiergeschilderte Fall ist, zeigt folgender, eigentlich unmögliche Tatbestand: Wäre der Vater des Studenten nur 3 Monate später gestorben, nach dem Erreichen des Rentenalters und erfolgter Auszahlung der DV-Summe, hätte der junge Halbwaise, ca.16.000 Euro mehr für die Finanzierung seiner Ausbildung! So bekommt nun diesen Betrag, völlig zu Unrecht, irgendeine Krankenkasse! Da anscheinend der junge Mann nicht schon genug mit dem Tod des Vaters belastet ist, darf er sich – als kleine staatliche Zugabe – nun auch noch, mit den skrupellosen abzockenden Krankenkassen, auseinandersetzen!

    In diesem Zusammenhang erscheinen manch Werbesprüche von Krankenkassen und Versicherungen in einem ganz neuen Licht: z.B. die „AOK – die Gesundheitskasse“ oder die Allianz – Eine Allianz fürs Leben.

     

    Fallbeispiel 3

    Eine geschiedene Frau muss für ihren früheren Ehemann „Versorgungsausgleich“ zahlen. Ihr Mann hatte ebenfalls eine Direktversicherung abgeschlossen. Sie muss nun, aus der Versicherung des früheren Ehemannes, Krankenkassenbeiträge an die Versicherungshaie abdrücken – natürlich 10 Jahre lang. Ihr bisheriger Ehemann lacht sich ins „Fäustchen“ – er zahlt als Privatversicherter keinen Euro Beitrag aus der DV!

     

    Fallbeispiel 4

    Ein anderer Betroffener hat mir berichtet, dass er vor einigen Jahren, eine Interessengemeinschaft für die Betroffenen eines großen Konzerns in unserer Region gründen wollte, um gegen das Unrecht anzugehen, und diesbezüglich die Geschäftsleitung angeschrieben! Er bekam Antwort aus der Rechtsabteilung mit der strikten Anweisung: „Keine Aktionen zu der DV-Thematik im Zusammenhang mit dem Konzernnamen.“ Wohl eigentlich mehr als verständlich, denn die werkseigenen BKK‘s der Konzerne kassieren ja kräftig bei diesem staatlichen Betrug mit!“

     

    Die Fallbeispiele hat Rudi Birkmeyer alle schon auf Facebook veröffentlicht.

    www.facebook.com/groups/2645735758773105

     

    Kommentar: Rudi Birkmeyer

    Foto: Pixabay

    Redaktion: Thomas Kießling

     

     

  • Parteien pochen auf Abschaffung der Doppelverbeitragung

    Parteien pochen auf Abschaffung der Doppelverbeitragung

    Ein Rückblick auf die DVG-Kundgebung Anfang September 2023 lohnt sich: die anwesenden Parteivertreter wollen sich nochmals vehement gegen die Doppelverbeitragung einsetzen. Der DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigten unterstützt diesen Einsatz. 

    Eine Partei hatte jüngst über ihre Bundestagsfraktion 10 Prozent Rentenerhöhung avisiert, vor allem vor dem Hintergrund, dass Beamte in diesem Sommer ja eine Inflationsausgleichspauschale bekamen – zum anderen postulieren z.B. die Freien Wähler, wie der hessische Landesvorsitzende Engin Eroglu, auf der Kundgebung des DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V. am 1. September 2023 in Wiesbaden, dass sie sich auch sehr stark für die Rentnerinnen und Rentner einsetzen werden und im konkreten Fall auch auf die „Abschaffung der Doppelverbeitragung“ pochen.

    Wörtlich sagte Engin Eroglu auf dieser DVG-Veranstaltung: „Ihr Problem zeigt eine der größten Krisen in der Geschichte der Bundesrepublik auf, die einer Vertrauenskrise in die Politik und in die Regierenden – das hätte nie und nimmer geschehen dürfen, denn so kann man mit Bürgerinnen und Bürger nicht umspringen.“

     

    Info

    Der DVG ist politisch neutral, gibt aber hier auf der Homepage Statements und Forderungen „zu unserem Thema” gerne wieder.

    Text und Foto: Thomas Kießling

     

  • Moin, Herr Bundeskanzler – Ingrid Wulff konnte ihn treffen

    Moin, Herr Bundeskanzler – Ingrid Wulff konnte ihn treffen

    Die Bundesregierung war in Hamburg zu Gast, um den Tag der Deutschen Einheit zu feiern. Bundeskanzler Scholz machte den Auftakt und sprach 90 Minuten mit Bürgerinnen und Bürgern – und mit dabei auch Ingrid Wulff, Vorstandsmitglied im DVG – Verein für Direktversicherungsgeschädigte e.V.

    „Ich habe das große Los gezogen und konnte am Bürgergespräch mit Olaf Scholz in der Handelskammer Hamburg teilnehmen“, so Ingrid Wulff leicht im Scherz. Eine Frage durfte sie nicht stellen, nur schriftlich einreichen. Natürlich hätte sie vor Publikum gefragt, ob der Kanzler zu seinem gegebenen Versprechen vom 25. März 2023 im Bundestag weiterhin steht. Damals sagte er, dass er das Problem mit der Doppelverbeitragung „lösen werde“ – „noch in dieser Legislaturperiode“, ergänzte Scholz. Dann warten wir mal auf die schriftliche Beantwortung von Ingrids Frage. In diesem Brief aus dem Kanzleramt müsste ja die Lösung des Problems drinstehen.

    Es war das zehnte KanzlerGESPRÄCH seiner Art. Ziel des Kanzlers sei es, alle 16 Bundesländer mit diesem Format zu besuchen.

    Mehr zum Hamburger Gespräch:

    https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kanzlergespraech-hamburg-2225800

    Text: Thomas Kießling                                 Fotos: Bundesregierung (mit freundlicher Genehmigung)

  • Niedrigerer Rentenfaktor – Tausende Euro weniger Rente? Wer jetzt widersprechen kann

    Niedrigerer Rentenfaktor – Tausende Euro weniger Rente? Wer jetzt widersprechen kann

    Viele Rentenversicherer haben Anfang 2023 den sogenannten Rentenfaktor gesenkt. Nun ist ein Urteil zugunsten der Versicherten rechtskräftig. Das berichtet das Nachrichtenportal von t-online, das wir an dieser Stelle zitieren dürfen – unten stehend auch der entsprechende Link dazu.

    „Wer privat fürs Alter vorsorgt, hat womöglich schon davon gehört: Seit einigen Monaten bieten einige Anbieter von privaten Rentenversicherungen einen geringeren Rentenfaktor. Das ist schlecht für Versicherte, denn dieser Faktor bestimmt, wie viel Rente sie später für ihr Erspartes erhalten. Doch für einige Betroffene gibt es Hoffnung.

    Wie der Geldratgeber „Finanztip“ berichtet, ist nun ein Urteil des Landgerichts Köln rechtskräftig, nach dem es in vielen Fällen ungültig ist, wenn ein garantierter Rentenfaktor in bestehenden Verträgen gesenkt wird. Denn das stelle effektiv eine Rentenkürzung dar (LG Köln, 08.02.2023, Az. 26 O 12/22).

    Beispiel: Wer bis zum Ende der Laufzeit 100.000 Euro angespart hat, bekäme bei einem Rentenfaktor von 25 später jeden Monat 250 Euro Rente. Sinkt der Rentenfaktor auf 20, wären es nur noch 200 Euro.

    Denn laut Gericht dürfen Versicherer den Rentenfaktor nicht einseitig senken und als einzigen Grund die dafür niedrigen Zinsen nennen. So hatte es etwa der Versicherer Zurich getan und den Rentenfaktor um 25 Prozent gedrückt. Da Zurich das Urteil inzwischen akzeptiert hat, können Versicherte der Herabsetzung des Faktors laut „Finanztip” nun widersprechen.

    Auch wer nicht bei der Zürich rentenversichert ist, kann unter Umständen profitieren. So gehen Sie vor: Haben Sie eine Riester-Rente, eine Rürup-Rente, eine private Rentenversicherung oder eine betriebliche Altersvorsorge, sollten Sie sich den Vertrag und die bisherigen Schreiben des Versicherers genau anschauen. Wurde der Rentenfaktor gesenkt?

    Dann weisen Sie Ihren Anbieter in einem formlosen Schreiben auf das Urteil hin und fordern Sie, dass der ursprüngliche Rentenfaktor aus Ihrem Vertrag wieder gilt. Das formlose Schreiben ist unten im Link enthalten.

    Erhalten Sie bereits eine geringere monatliche Rente, weil der Rentenfaktor niedriger ausfiel, sollten Sie ebenfalls handeln. Verlangen Sie unter Berufung auf das Urteil eine Nachzahlung. Das ist bis zu drei Jahre rückwirkend möglich. Also auch noch für das Jahr 2020, sofern Sie bis spätestens 31. Dezember 2023 reagieren.

    Verwendete Quellen

    Finanztip-Newsletter vom 29. September 2023

    finanztip.de: „Rentenfaktor: Diese Zahl bestimmt, was Deine Rentenversicherung später wert ist”

    www.t-online.de/finanzen/ratgeber/altersvorsorge/privatevorsorge/rentenversicherung/id_100252670/rente-urteil-zum-rentenfaktor-rechtskraeftig-wer-geld-zurueckbekommen-kann.html

    Foto: Pixabay

    Redaktion: Thomas Kießling

  • Forderung nach 10 Prozent Rentenerhöhung

    Forderung nach 10 Prozent Rentenerhöhung

    Die Forderung nach 10 Prozent Rentenerhöhung steht im Raum. Auch der DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigte e.V. hört den Vorstoß mit Interesse.

    Rentnerinnen und Rentner seien aufgrund ihrer durchschnittlich sehr niedrigen Altersrenten mit am stärksten von der Inflation betroffen, stellt die Bundestagsfraktion Die Linke fest. Sie fordert in einem Antrag eine einmalige, außerordentliche und zusätzliche Rentenerhöhung um zehn Prozent zum 1. Januar 2024. Das Rentenniveau müsse wieder auf lebensstandardsichernde 53 Prozent angehoben werden. „Es ist völlig unverständlich, dass Pensionäre mit durchschnittlich deutlich höheren Altersbezügen nun einen Inflationsausgleich erhalten sollen, Rentner aber nicht“, sagt dazu der Rentenexperte der Linken, Matthias W. Birkwald

    „Wir Linken fordern seit Jahren eine Erwerbstätigenversicherung. Dort sollen alle Menschen mit Erwerbseinkommen einzahlen, also auch die Beamtinnen und Beamten, die Selbstständigen, die Freiberuflichen und allen voran die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Schluss mit den Ungleichheiten! Wenn alle Erwerbstätigen in der Rentenversicherung wären, gäbe es auch keine Extrawürste mehr, sondern ordentliche und gute Renten für alle. Unser Nachbarland Österreich macht es vor.

    Also: Gesetzliche Rente stärken und Renten rauf!”, so Birkwald.

    Hintergrund

    Der Linken-Politiker hatte auch am 25. Januar dieses Jahres im Bundestag die Anfrage an Bundeskanzler Scholz gestellt, wann und wie nun der sofortige Stopp der Doppel- und Mehrfachverbeitragung komme. Auf einen konkreten Termin warten er, und schließlich auch der DVG sowie 6,3 Mio. Direktversicherungsgeschädigter und 6,5 Mio. betroffene Betriebsrentner, bislang vergebens.  Der DVG ist politisch neutral, gibt aber hier auf der Homepage Statements und Forderungen “zu unserem Thema” gerne wieder.

     

    Info:

    https://www.linksfraktion.de/…/renten-sofort-erhoehen…/

    Text: Thomas Kießling            Foto: Screenshot / Animation Phoenix (mit freundlicher Genehmigung)

  • Wie steht es um die Freiheit der Gewaltenteilung in Deutschland?

    Wie steht es um die Freiheit der Gewaltenteilung in Deutschland?

    Ein Kommentar zum Fall “Klaus Fischer / Sozialgericht Augsburg”

    im Beitrag des DVG-Forums vom 20. September 2023.

     

     

     

    Von Reiner Korth, Bundesvorsitzender DVG e.V.

     

    “Deutschland ist so stolz auf den Leitsatz “wir sind ein freies Land” und auf seine gelebte “Demokratie”. Aber, nach dem Schreiben des Sozialgerichts Augsburg stellt sich die Frage: sind wir wirklich noch so gut demokratisch?  Funktioniert die Unabhängigkeit in der Gewaltenteilung noch in Deutschland überall?  Der Fall “Klaus Fischer” aus der Region Augsburg spricht da eine andere Sprache.

     

    Zum besagten Fall: Klaus Fischer fühlt sich zu Unrecht mit zusätzlichen Krankenkassenabgaben belastet. Er legt begründeten Widerspruch bei der Krankenkasse ein. Der Widerspruch wird abgelehnt. Die “Rechtsmittelbelehrung” lautet: “Klage vor dem Sozialgericht Augsburg innerhalb eines Monats ist möglich.”

     

    Klaus Fischer klagt, und was passiert jetzt? Der Richter schreibt ihm vorab einen Brief, die Klage werde keinen Erfolg haben. Klaus Fischer wird vom Richter angeraten, ohne ihn auch nur persönlich angehört zu haben, die Klage doch zurückzuziehen. Falls nicht, so würde noch zusätzlich ein Ordnungsgeld fällig.

    Eine zurückgezogene Klage, was fast niemand weiß, erscheint natürlich auch nicht in der jährlichen Klagestatistik. Und so kommt es dann, dass der Gesundheitsminister ausführt (so seinerzeit Gesundheitsminister Jens Spahn 2019): “Unsere Statistik gibt das gar nicht her, dass sich so viele Rentner ungerecht behandelt fühlen, so viele Klagen waren im letzten Jahr gar nicht anhängig, so viele Unzufriedene kann es also gar nicht geben!”

    So funktioniert das also: Politiker (die Legislative) machen ein schlechtes Gesetz (wie im Falles des GMG – Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung vom 14.11.2003 mit Inkrafttreten zum 01.01.2004), die Betroffenen wollen dagegen klagen, die Klage aber wird vorab zurückgewiesen vom Gericht (Jurisdiktion), der Kläger wird zusätzlich noch eingeschüchtert mit der Androhung eines Ordnungsgeldes. Und dann kommt der Minister und sagt: “Unser Gesetz ist doch gut, es liegen keine Klagen vor.” Da ist doch die Gewaltenteilung ad absurdum geführt, möchte ich das nennen.

    Muss man sich Sorgen machen um die Unabhängigkeit in der Gewaltenteilung? Wie kann eine unabhängige Rechts-Sprechung auf Dauer funktionieren, wenn der oberste Richter Deutschlands, der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes vor Jahren selbst zwei Legislaturperioden im Bundestag saß? Dieser Richter soll heute beim BVerfG über Eingaben zu Gesetzen entscheiden, über die er vor 10 Jahren selber noch abgestimmt hat.

    Da stellt sich dann ganz bestimmt die Frage: Sind da noch persönliche Unabhängigkeit und politische Neutralität gewährleistet? Sind die politischen Verbindungen zwischen Legislative und Jurisdiktion inzwischen so stark ausgeprägt, dass der unabhängigen Gewaltenteilung in Deutschland Schaden droht?

    Es ist ein sehr irritierender Zustand, wenn Richter in unserem Land potentielle Kläger unter Androhung von Ordnungsgeldern davon abhalten wollen, ihre Klagerecht auch wahrzunehmen. So gaukelt man den Politikern dann eine heile Welt vor, die real nicht existent ist.”

     

    Ein Kommentar von Reiner Korth, Bundesvorsitzender DVG e.V.

    Foto: Pixabay

     

    Info

    Der Fall von “Klaus Fischer” ist auch im Forum der DVG-Homepage nachzulesen:

    www.dvg-ev.org/forum/

  • Was sind eigentlich die Resultate dieser Doppelverbeitragung? Teil 1

    Was sind eigentlich die Resultate dieser Doppelverbeitragung? Teil 1

    In loser Reihenfolge zum handfesten Skandal der Doppel- und Mehrfachverbeitragung legen wir nun Beispiele aus der Praxis vor. Manchmal sind sie richtiggehend erschütternd, findet der DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V. Die Politik findet das nicht.

    Ein Beispiel hat uns Rudi Birkmeyer aus der Pfalz zugetragen, den wir hier zitieren:

    „Wie sich eine perfekte Planung des Lebensabends, in Luft auflösen kann!

    Einem früheren Arbeitskollegen war klar – die gesetzliche Rente würde nicht reichen, man muss zusätzlich vorsorgen, trotz eines guten Gehalts in einem großen Industrieunternehmen. Peter (Name geändert) hatte gemeinsam mit seiner Frau fleißig gespart und mit viel Eigenleistung ein schönes Einfamilienhaus gebaut. Darüber hinaus kauften sie sich alsdann für die Altersvorsorge eine Eigentumswohnung. Auf meine Empfehlung hin, schloss der engagierte Mitarbeiter des großen Konzerns zur weiteren Absicherung noch ein Direktversicherung als Kapital–Lebensversicherung ab.

    Somit glaubte die Familie, gut vorgesorgt zu haben und einen attraktiven Lebensabend verbringen zu können.

    Aber wie so oft, kam alles ganz anders, in diesem Fall sogar richtig brutal.

    Bei der Vermietung der Eigentumswohnung geriet das fleißige Ehepaar an Mietnomaden. Das führte zu einem riesigen finanziellen Verlust, weil die Raten für das Darlehen nicht mehr bezahlt werden konnten. Die Finanzierung der Wohnung war somit nicht haltbar. Es dauerte ewig und war sehr teuer, bis die Mietnomaden aus der Wohnung geklagt werden konnten.

    Zeitgleich ging Peter in den Vorruhestand (musste gehen), war ja aber der Meinung, er könnte mit der Auszahlung seiner Direkt–Lebensversicherung seinen persönlichen Ruin verhindern! Evtl. hätte dies auch funktioniert, doch die fast 20% Abgabe der Doppelverbeitragung aus bereits krankenversichertem Arbeitslohn, aus der angeblich betrieblichen Altersversorgung an die desolaten Krankenkassen, brachten das Fass zum Überlaufen. Das bedauerliche Ehepaar musste sowohl das Eigenheim als auch die Eigentumswohnung verkaufen, um die Verpflichtungen gegenüber der Krankenkasse zu bezahlen und das Darlehen für die Wohnung zu decken, zu der ja keine Mieteinnahmen reinkamen.

    Merke: Mietnomaden und der Staat treiben fleißige Bürger in den Ruin! Das ist leider Realität in Deutschland!

    Peter arbeitet, um wenigsten einige Euros dazuverdienen mit seinen 66 Jahren nun bei einem Hausmeisterservice! Armes Deutschland!!“

     

    Ein Text von Rudy Birkmeyer. Für den wahrheitsgemäßen Inhalt ist der Autor verantwortlich. Aber auf unserem Forum unter dvg-ev.org/forum/ stehen weitere – zum Teil erschreckende Beispiele, aber auch Politische Forderungen und Antworten von Politikern.

    Im nächsten Beitrag „Was sind eigentlich die Resultate dieser Doppelverbeitragung?“ geht es darum: „Auch Tote müssen Krankenkassenbeiträge bezahlen“

     

    Text: Rudi Birkmeyer              Foto: Pixabay

     

    Redaktion: Thomas Kießling

     

     

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