Category: Allgemein

  • Mitgliederversammlung 2020 in Kassel

    Mitgliederversammlung 2020 in Kassel

    Bitte streicht euch den 14. November 2020 ganz dick im Kalender an. An diesem Tag findet die Mitgliederversammlung des DVG in Kassel statt.

    Ja, nein, vielleicht online – der Vorstand hat sich die Entscheidung in punkto Mitgliederversammlung nicht leicht gemacht. Die geplante Mitgliederversammlung im April musste wegen der Corona-Pandemie ausfallen. Der Vorstand hat auch eine reine Online-Versammlung ins Kalkül gezogen, ist aber wieder davon abgekommen. Schließlich hat er sich für einen späten Präsenztermin entschieden – und zwar den 14. November 2020. Die Wahl des Veranstaltungsorts ist auf Kassel gefallen, weil Kassel zentral liegt und verkehrstechnisch gut zu erreichen ist – mit dem Auto und dem Zug. Mit dem H4 Hotel Kassel hat der Vorstand bereits bei einer Klausurtagung gute Erfahrungen gemacht. Das Hotel hat auch einen verfügbaren größeren Saal. Wir können nur hoffen, dass die AHA-Regelungen (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) bis zur Mitgliederversammlung nicht weiter verschärft werden.

    Mitgliederversammlung

    Hier noch einmal die genauen Daten:

    Ort: Baumbachstraße 2 · 34119 Kassel, H4 Hotel

    Datum: 14. November 2020, 13:00 Uhr

    Anmeldung: Wer kommt, muss sich wegen Corona bis 10. Oktober 2020 verbindlich anmelden. Verbindlich anmelden, heißt verbindlich kommen. Wer sich angemeldet hat und nicht kommt, belastet alle anderen im Verein, denn für die angemeldeten Plätzen muss der Verein zahlen.

    Anmeldeadresse: Wir haben für die Anmeldung die Mailadresse mv2020@dvg-ev.org eingerichtet. Bitte Name, Adresse und Einwilligung zur Aufzeichnung nennen.

    Übernachtung: Es ist ein Zimmerkontingent für die Nacht vom 13. Auf den 14. November reserviert. Der Sonderpreis dafür beträgt 89 Euro (Übernachtung und Frühstück). Wer das Zimmer auf eigene Kosten bucht, erwähnt das Stichwort „DVG Mitgliederversammlung”. Die Vorab-Reservierung für dieses Kontingent gilt bis 30. Oktober 2020. Das Kontingent umfasst 70 Zimmer, danach gehen die Zimmer in den freien Verkauf. Für Stornierungen nach dem 30. Oktober 2020 fallen Kosten an.

    Dies gilt für die vom DVG offiziell gebuchten Zimmer (Vorstand, RG Sprecher) und  für privat gebuchte Zimmer von DVG-Teilnehmern.

    Treffen der Regionalgruppen-Sprecher:  Die RG-Sprecher treffen sich bereits am Samstagvormittag. Näheres erfahren sie von Bernd Krüger, dem Koordinator DVG-Netzwerke.

    Beschränkungen: Die aktuelle Corona-Beschränkung, gültig bis 31. Oktober 2020 in Hessen, setzt ein Limit von 250 Teilnehmern pro Versammlung in geschlossenen Räumen. Deswegen plant das Hotel zurzeit mit dieser Zahl Teilnehmer.

    Wir werden auch in den kommenden Newslettern, auf der Homepage und in Facebook laufend auf die geplante Mitgliederversammlung hinweisen.

    Bild: H4 Hotels

  • Krankenkasse wechseln und Beiträge sparen

    Krankenkasse wechseln und Beiträge sparen

    Ein Wechsel der Krankenkasse kann sich lohnen.  Im Einzelfall bringt der Wechsel pro Jahr einige Hundert Euro. Vergleichen lohnt sich immer. Was es sonst noch alles zu beachten gilt.

    Der Chef der Techniker Krankenkasse, Jens Bass, hat bereits angekündigt, dass im kommenden Jahr der Zusatzbeitrag um 0,2 Prozent steigen wird. Deswegen lohnt sich zu vergleichen, wie viel die Krankenkassen von ihren Versicherten verlangen. Zurzeit beträgt die Spanne bei den Zusatzbeiträgen zwischen 0,0 und 2,7 Prozent. Insofern lohnt es sich gerade jetzt, genau hinzuschauen, wie viel die eigene Kasse verlangt und ob sich im kommenden Jahr etwas ändert.

    Ein Vergleich lohnt sich vor allem für Rentner mit einer Direktversicherung, denn sie zahlen monatlich – neben ihrer gesetzlichen Rente – auch für ihre Direktversicherung über 120 Monate den vollen Beitrag (minus eines Freibetrags von 159,25 Euro). Erhöht die Krankenkasse den Zusatzbeitrag, zahlen sie natürlich entsprechend mehr.

    Krankenkasse erhöht Zusatzbeitrag

    Der Beitragssatz setzt sich zusammen aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und dem Zusatzbeitrag, dazu kommt der Pflegebeitrag in Höhe von 3,05 (3,30 für Kinderlose) Prozent. Direktversicherte und Betriebsrentner zahlen den vollen Beitrag. Bei der gesetzlichen Rente übernimmt die Deutsche Rentenversicherung den Arbeitgeberanteil.

    AOK Sachsen-Anhalt am günstigsten

    Anfang 2020 erhöhten annähernd zwei Dutzend Krankenkassen den Zusatzbeitrag, einzig die AOK Sachsen-Anhalt verzichtet ganz auf den Zusatzbeitrag. Sie nimmt allerdings nur Kunden aus diesem Bundesland. Die günstigste bundesweit agierende Krankenkasse ist die Handelskrankenkasse (HKK) mit einem Zusatzbeitrag von 0,39 Prozent. Die teuerste Krankenkasse mit einem Zusatzbeitrag von 2,7 Prozent ist die BKK Stadt Augsburg. Die Techniker Krankenkasse als einer der größten Ersatzkassen verlangt 0,7 Prozent.

    Der Zusatzbeitrag ist der Teil des gesamten Beitrags­satzes, den jede Kasse individuell fest­legen kann. Er kommt zum allgemeinen Beitrags­satz von 14,6 Prozent dazu, der bei allen Kassen gleich ist. Der Beitragssatz der günstigsten Kasse HKK liegt somit bei 17,65 Prozent (14,6 + 3,05), der Beitragssatz der teuersten Kasse BKK Stadt Augsburg liegt bei 20,35 Prozent (14,6 + 2,7 + 3,05). Damit errechnet sich eine Differenz von 2,7 Prozent zwischen der günstigsten und der teuersten Kasse.

    Wie viel sich sparen lässt

    Wie viel spart beispielsweise ein Versicherter bei einem Wechsel von der BKK Stadt Augsburg zur AOK Sachsen-Anhalt, der für seine Direktversicherung volle Beiträge zahlen muss?

    Nehmen wir an, er hat 100 000 Euro von seiner Direktversicherung ausbezahlt bekommen. Die Krankenkasse rechnet so:

    100 000 ./. 120 = 833,33 Euro monatliche fiktive Rente minus 159,25 Euro Freibetrag

    Zu verbeitragen:  674,08 Euro monatlich

     BKK Stadt Augsburg

    Pflegebeitrag (von Gesamt)          25,42 Euro
    Krankenkassenbeitrag                 116,62 Euro
    Beitrag                                                142,04 Euro

     AOK Sachsen-Anhalt

    Pflegebeitrag (von Gesamt)         25,42 Euro
    Krankenkassenbeitrag                    98,42 Euro
    Beitrag                                                 123,84 Euro

    Differenz BKK Stadt Augsburg – AOK Sachsen-Anhalt:    18,20 Euro monatlich, 218,40 Euro jährlich

    Das heißt, Direktversicherte und Betriebsrentner würden beim Wechsel von der BKK Stadt Augsburg zur AOK Sachsen-Anhalt jährlich 218,40 Euro sparen, was ja leider nicht möglich ist, da die AOK Sachsen-Anhalt nur Versicherte aufnimmt, die in Sachsen-Anhalt wohnen oder deren Ehe- oder Lebenspartner bei der AOK Sachsen-Anhalt versichert ist. Die günstigste bundesweit agierende Versicherung HKK verlangt einen Zusatzbeitrag von 0,39 Prozent.

    Ein Rentner zahlt allerdings nicht nur für seine Direktversicherung oder Betriebsrente Krankenkassenbeiträge, sondern auch für seine gesetzliche Rente. Insofern lohnt sich ein Wechsel um so mehr.

    Eine komplette Übersicht über die Krankenkasse liefert der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen GKV. Achtung, nicht jeder Kasse ist bundesweit vertreten.

    Wie funktioniert die Kündigung?

    Wer kündigen will, muss das

    • schriftlich tun – am besten per Einschreiben mit Rückschein, um etwas in der Hand zu haben
    • als Kündigungsfrist gilt bis zum Ende des übernächsten Monats
    • die Bestätigung abwarten, die binnen 14 Tagen kommen sollte
    • Kündigung am besten auch per Mail schicken
    • an die neue Kasse ist der Wechsler 18 Monate gebunden
    • die neue Kasse darf gesetzlich Versicherte nicht aufgrund von Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand ablehnen.

    Die Verbraucherzentrale hat einen Muster-Kündigungsbrief ins Netz gestellt.

    Für die Suche nach einer neuen Kasse gilt

    • die neue Kasse anschreiben mit dem Ersuchen, Mitglied zu werden
    • dem Schreiben die Kündigungsbestätigung der alten Kasse beilegen 

    Vor Wechsel Leistungen prüfen

    Weniger Beitrag klingt zwar gut, es kommt aber auf das Preis-Leistungsverhältnis an. Wer also wechselt, sollte sich unbedingt nach den Leistungen der neuen Kasse erkunden – und dann erst entscheiden.

    Kassenleistungen weitgehend gleich

    Auch wenn die Krankenkassen mit Super-Service werben, die meisten Leistungen sind bei den Kassen gleich. Nur einige wenige Leistungen unterscheiden die Kassen. Laut „Finanztest“ (Finanzen verstehen) sind 95 Prozent der Leistungen in einem Katalog per Gesetz vorgeschrieben. Nur fünf Prozent kann jede Kasse selbst bestimmen. Spielraum haben Krankenkassen bei:

    • alternativer Medizin
    • elektronischer Patientenquittung
    • medizinischer Hotline
    • Vermittlung von Facharztterminen
    • Osteopathie
    • Ärztlicher Zweitmeinung
    • Professioneller Zahnreinigung

    Ob das für den Einzelnen sinnvoll ist, muss jeder selbst entscheiden. Manchmal zahlt die Kasse Zuschüsse für Gesund­heits­kurse (etwa Yoga und Pilates) und Zahnreinigung. Aber wie gesagt, da muss jeder ins Kleingedruckte schauen. Beim GKV-Vergleich von Stiftung Warentest werden solche Extra-Leistungen aufgelistet und monatlich aktualisiert.

    Achtung bei laufenden Klagen!

    Wer gerade gegen seine Krankenkasse klagt, sollte sich den Wechsel mehr als zweimal überlegen, denn bei einem Wechsel führen sie ihren Prozess zweimal, einmal bei der alten, einmal bei der neuen Kasse.

  • Krankenkassen wollen ab 2021 mehr Geld

    Krankenkassen wollen ab 2021 mehr Geld

    Schon jetzt ist es ausgemacht, dass die gesetzlichen Krankenkassen ab 2021 mehr Geld bekommen sollen. Geplant ist die Erhöhung des Zusatzbeitrags um 0,2 Prozent auf 1,3 Prozent. Somit erhöht sich der Gesamtbeitrag auf 15,7 Prozent. Dazu kommen 3,05 (3,3 für Kinderlose) Prozent Pflegebeitrag. So dass sich der gesamte Beitrag auf 18,75 (19) Prozent erhöht – und das ist nur der Anfang.

    Die Folgen der Corona-Pandemie werden die gesetzlich Krankenversicherten noch deutlich zu spüren bekommen. Für 2021 ist eine Erhöhung des Zusatzbeitrags auf 1,3 Prozent geplant, aber Jens Baas,  Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse (TK), hat bereits in den Publikationen der Funke Medien Gruppe angekündigt, dass die Sätze in Zukunft „erheblich“ steigen werden. Die Versicherten müssen die Fehlplanung des Gesundheitsministers Jens Spahn finanziell büßen. Allein für die verfehlte Maskenbeschaffung werden die Steuerzahler mit 6,4 Milliarden Euro belastet, wie „RTL“ schreibt.

    Unterbelegung in Krankenhäusern

    Die Fehlplanung drückt sich auch bei der Krankenhausbelegung aus. Wer vor kurzem seine Lieben im Krankenhaus besucht hat, dürfte sich über die vielen unbenutzten Betten gewundert haben. Vier-Bett-Zimmer waren nur mit einer Person belegt, auf den Gängen standen reihenweise abgedeckte Betten. Die Zahl der Patienten in den Krankenhäusern ist deutlich zurückgegangen, weil viele Kranke Operationen hinauszögern. „Die echten Ausgaben für die Behandlung von Corona-Patienten fallen kaum ins Gewicht“, konstatiert Baas. Die hohen Ausgaben entstünden durch die Schutzmaßnahmen, die die gesetzliche Krankenversicherung finanziere, wie den Aufbau von Intensivbetten oder den Kauf von Schutzausrüstung.

    Krankenkassen erhöhen Beiträge

    Dazu kommen Millionen von Covid-19-Tests, deren Kosten ebenfalls zum Teil die Krankenkassen übernehmen müssen. Da die Testkapazität eher ausgeweitet wird, werden auch deswegen die Kosten steigen. Insofern kann gut sein, dass die Erhöhung Anfang 2021 nicht die letzte sein wird. Die Beiträge werden aller Voraussicht nach auf mehr als 20 Prozent steigen.

    Baas quantifiziert den Fehlbetrag der Kassen auf 16,6 Milliarden Euro. Die Kassen sind aufgefordert, erst einmal Rücklagen aufzubrauchen, irgendwann allerdings wird das nicht reichen – und es kommt die nächste Beitragserhöhung. „Die Beiträge werden in den kommenden Jahren erheblich steigen“, prognostiziert Baas.

    Parallel zu den steigenden Ausgaben brechen den Krankenkassen die Einnahmen weg, weil immer mehr Firmen die Beiträge nicht mehr zahlen können und um Stundung bitten. Allein bei der TK habe sich die Zahl der Stundungsanträge bei den Beiträgen um das 60-Fache erhöht. Wenn ab Oktober dann die Pleitewelle durch Deutschland geht, werden es vermutlich noch weit mehr Unternehmen sein, die in finanzielle Schieflage kommen, was natürlich auch die Krankenkassen treffen wird.

  • Groko will die Ruine Riester wiederbeleben

    Groko will die Ruine Riester wiederbeleben

    Die Riester-Rente ist längst eine Ruine. Die Koalition will sie mit allen Mitteln wiederbeleben, um die Versicherungsbranche zu bevorzugen, der die Kunden davonlaufen.

    Schon wieder versucht Schwarz-Rot die Altersvorsorger abzuzocken und der Versicherungsbranche Kunden zuzutreiben. Die Riester-Rente ist eine Ruine, statt das zuzugeben, wird weiter daran gebastelt. Wie die „Rheinische Post“ erfuhr, bereiten Beamte des Bundesfinanzministeriums einen Referentenentwurf für eine Reform der Riester-Rente vor, worüber dann Vertreter von Union und SPD am 5. Oktober 2020 verhandeln.

    Bei der Reform soll es um Vorschläge gehen, wie die als unflexibel, kompliziert und renditeschwach geltende Altersvorsorge attraktiver werden kann. Hauptpunkt wird die Beitragsgarantie sein, das heißt, die Koalition will die hundertprozentige Beitragsgarantie kippen. Was nichts anderes bedeutet, als dass Riester-Rentner in Zukunft auch weniger herausbekommen können, als sie eingezahlt haben, was ihnen bislang garantiert wird.

    Natürlich wird es der Öffentlichkeit nicht so platt verkauft, wie kurz beschrieben. Die Versicherungen werden es den Kunden frei stellen, ob sie statt der Beitragsgarantie nicht lieber einen höheren Aktienanteil und damit die Chance auf eine höhere Rendite wählen wollen. Mit entsprechenden Beispielrechnungen schafft es die Versicherungsbranche sicher, Kunden von dieser Alternative zu überzeugen. Fragt sich nur, wozu die Kunden dann überhaupt eine Versicherung brauchen.

    Riester-Rente eine Ruine

    Der „Rheinische Post“ zufolge übten Sozialverbände bereits Kritik an dem Vorschlag und zitieren VdK-Präsidentin Verena Bentele mit den Worten: “Die Riester-Rente ist klinisch tot, die jetzt geplanten Spritzen kommen den Versicherungskonzernen zugute.” Die Beitragsgarantie von nur noch 80 Prozent sei „ein schlechtes Geschäft für die Riester-Kunden”, warnte Bentele. “Bei den Versicherern dürfte dagegen Feierlaune herrschen”, so Bentele.

    Nicht von ungefähr wirft Stiftung Warentest der Riester-Rente vor, dass sie zu kompliziert und bürokratisch ist. Von den Anbietern über die Zentrale Zulagen­stelle für Alters­vermögen (ZfA) bis hin zum Arbeits­ministerium seien selbst die Profis immer wieder ratlos, wenn sie mit Detailfragen konfrontiert würden. Ferner stimme häufig, dass Riester zu teuer sei und die Anbieter reich mache.

    Versicherer setzen auf mehr Förderung

    Wie „Finanzen.de“ schreibt, schlägt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vor, die Grundzulage von 175 Euro auf 200 Euro zu erhöhen. Die steuerliche Förderung solle zudem auf vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeweitet werden. Gleiches habe die Rentenkommission als Maßnahme zur Verbesserung der Riester-Rente genannt. Statt 2100 Euro im Jahr könnten Versicherte somit 3408 Euro ihrer eingezahlten Beiträge steuerlich absetzen.

    Die Versicherungsbranche sputet sich deswegen so, weil es Alternativen von der Verbraucherzentrale Bundesverband gibt und aus Hessen: Da ist zum einen, die Extrarente des Verbraucherzentrale Bundesverbands und die Deutschlandrente. Sie sollen die Riester-Rente ersetzen.

    Immer weniger Riester-Renten

    Offensichtlich haben mittlerweile viele Bürger begriffen, dass die Riester-Rente ein Verlustgeschäft ist und schließen keine Riester-Verträge mehr ab oder lassen ihren Riester ruhen, wie die auf der Seite des Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlichte Statistik verdeutlicht. Im ersten Quartal 2020 besparten die Deutschen weniger Riester-Verträge als Ende 2019: Ende März waren es 16,48 Millionen Verträge, Ende 2019 noch 16,53 – ein Minus von 52 000 Verträgen. Im Vergleich zum Höchststand 2017 beträgt das Minus sogar 129 000 Verträge. Am deutlichsten war der Rückgang mit 286 000 bei den Versicherungsverträgen. Deswegen auch der Vorstoß der Versicherungsbranche Riester vermeintlich zu verbessern.

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    Zahl der Riester-Verträge rückläufig                                                             Quelle: BMAS

     

     

     

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  • Versicherungen taugen nicht für die Altersvorsorge

    Versicherungen taugen nicht für die Altersvorsorge

    Viele Sparer vertrauen ihr Geld immer noch einer Versicherung an und wundern sich im Alter, wie wenig dabei herausgekommen ist. Kosten und Gebühren haben die Rendite aufgezehrt. Mit einem Fonds-Sparplan wären die meisten besser gefahren.

    Direktversicherte und auch andere Altersvorsorgesparer wurden jahrzehntelang hinters Licht geführt. Ihre Altersvorsorge über Bank oder Versicherung abgewickelt ist wegen der Abgaben im Alter schlechter als ein Bank- oder Aktiensparplan ohne staatliche Förderung. Leider nicht nur das, am Ertrag ihres Ersparten zehren auch die Provisionen von Bank und Versicherung. Am Ende bleibt von der einmal versprochenen Rendite nichts mehr übrig. Millionen sind auf den Schwindel von Banken, Sparkassen und Versicherungen hereingefallen – und fallen immer noch herein, wie das Beispiel Metallrente zeigt.

    Der Bremer Boguslaw Zielke hat es einmal genau nachgerechnet, schließlich hat er die Zahlen seiner Direktversicherung bei der HUK seit Abschluss einschließlich aller Kosten, Prämien, Überschussbeteiligungen, Rückvergütungen und den Verlust an Entgeltpunkten der Rentenversicherung mit einem Banksparplan verglichen. Hätte er damals, in einen Banksparplan investiert, statt, wie auf Anraten der Politik, in eine Direktversicherung, so würde er heute über rund 40 000 Euro mehr verfügen. Hätte er in einen Fondssparplan investiert, wäre die Differenz vermutlich sogar noch weit höher ausgefallen.

    Schlecht beraten bei der Bank

    Vollbeiträge und Steuern sind das eine, Provisionen das andere, wie die Wirtschaftsjournalistin Ursula Weidenfeld in einem Artikel für „T-Online“ verdeutlicht. Wer die örtliche Bank- oder Sparkassenfiliale besucht, macht schon den ersten Fehler. Denn, Banker müssen per se an die Provision denken – die aber mindert automatisch die Rendite. Viele Eltern, „immer noch geprägt vom Weltspartag und dem Glauben, man werde fair beraten, wenn man die örtliche Bankfiliale aufsucht, empfehlen den persönlichen Kontakt“, stellt Weidenfeld fest. Sie lassen damit ihre Kinder oder Enkel ins Messer laufen.

    Was bekommen sie vom Bank- oder Sparkassenberater empfohlen? Drei teure Verträge:

    • einen Riester-Vertrag,
    • eine private Altersvorsorge und
    • einen aktiv gemanagter Aktienfonds.

    Für junge Menschen seien alle drei schlechte Lösungen. Beim Riester-Vertrag gebe es zwar die staatliche Förderung, aber nach zwei bis drei Jahren müsse der Vertrag erst einmal beitragsfrei gestellt werden, weil die Studentin oder der Auszubildende ja eine Zeit lang wenig oder nichts verdient. Wer einen Riester-Vertrag kündigen will, macht ein schlechtes Geschäft.

    Die Kapitallebensversicherung ist nicht viel besser. Die Renditen gehen gegen null; der Vertrag ist nicht so einfach kündbar. „Haben sie (die Jugenlichen) ihr Geld dann in gleich zwei langfristige Verträge gesteckt, kommen sie nur mit Verlusten wieder heraus“, so Weidenfeld. Für die Bedürfnisse junger Erwachsener grenze das an Körperverletzung.

    Beim aktiv gemanagten Aktienfonds greifen Bank- und Sparkassenberater gern auf hauseigenen Produkte zurück – und die sind meist nicht die renditestärksten, dafür aber fallen vergleichsweise hohe Ausgabeaufschläge an. Das ist alles andere als fair.

    Indexfonds als Alternative

    Was sollte sie denn stattdessen empfehlen? Passive Fonds in Form eines börsengehandelten Indexfonds – oder kurz ETF – auf den Weltindex MSCI World beispielsweise oder den MSCI All Country World Index (ACWI) oder auf den Technologie-Index Nasdaq oder den US-Index S&P 500. Diese ETFs bilden einen Aktienindex 1:1 ab.

    Umsetzen lässt sich so ein Fonds- und/oder Aktiensparplan ganz einfach – und dazu fast zu null Kosten. Mittlerweile bietet mit Trade Republic das erste Wertpapierhandelshaus entsprechende Sparpläne zum Nulltarif an, wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ schreibt. Da für die langfristige Rendite natürlich die Kosten eine wichtige Rolle spielen, sind Anleger mit einem günstigen Anbieter besser dran, als einem teuren. Wie die Tabelle der FAZ zeigt, liegen zwischen dem günstigsten und dem teuersten 2,5 Prozentpunkte – die fehlen natürlich am Ende im Alter.

    Bild von Anastasia Gepp auf Pixabay

  • Betriebsrente taugt nicht für die Altersvorsorge

    Betriebsrente taugt nicht für die Altersvorsorge

    Kann ein Indexfonds mehr als eine Betriebsrente? Ja! “Focus Online” hat’s durchgerechnet und kommt zu erstaunlichen Ergebnissen. Das heißt letztlich, die betriebliche Altersvorsorge ist ein Holzweg. Was taugt die Betriebsrente überhaupt? Das begreifen leider viele erst im Alter, wenn sie ausgezahlt wird.

    Deutschland begreift langsam, dass sich die Betriebsrente für viele nicht lohnt. Mainstream-Medien wie die „Münchner Abendzeitung“ und die “Kölnische Rundschau“ greifen das Thema auf.  Knackpunkte sind der zu niedrige Arbeitgeberzuschuss, Sozialabgaben in der Rente, Inflexibilität und zu geringe Rendite. Auch wenn Gewerkschaften wie die IG Metall für die betriebliche Altersvorsorge, verallgemeinernd auch „Betriebsrente“ genannt, trommeln, ändert das nichts an den systemischen Fehlern. Die Betriebsrentner merken,  dass netto nicht viel rum kommt. Teilweise werden ihnen im Nachhinein sogar bereits zugesagte Betriebsrenten wieder gekürzt, sodass von einer „wichtigen Säule der Altersvorsorge“, wie die „Münchner Abendzeitung“ in schreibt, nicht mehr viel übrig bleibt.

    Was taugt die Betriebsrente?

    von “Focus Online” hat das Angebot eines Versicherungsvertreter einmal konkret vorrechnen lassen im Vergleich zu einem Indexfonds, in den sich ja ebenfalls regelmäßig ansparen lässt. “Ich fragte den Vertreter, ob er mir das einmal vorrechnen kann. Auf der einen Seite 125 Euro über 25 Jahre in den MSCI World, auf der anderen 125 Euro in diese Basisrente. Das Ergebnis: Mit dem ETF-Sparplan (ETF steht für Exchange Traded Fund oder börsengehandelter Fonds) hätte ich nach den 25 Jahren rund 75 000 Euro gehabt. Unterstellt hatten wir dabei eine Durchschnittsrendite von fünf Prozent pro Jahr. Das war ja schnell zu rechnen.”

    Bei der Basisrente habe sich der Versicherungsvertreter schon etwas schwerer getan. Das Ergebnis: “Nach 25 Jahren hätte ich mit ein bisschen Zinsen 28 000 Euro eingezahlt und eine Steuerersparnis von rund 13 000 Euro gehabt. Macht zusammen: rund 41.000 Euro –  also deutlich schlechter. Klar ist die Summe garantiert und sicher und beides so nicht miteinander vergleichbar. Aber dafür auf potenziell über 30 000 Euro verzichten…?”

    Betriebsrente wird voll verbeitragt

    Was Schömann-Finck noch vergessen hat: Betriebliche Altersvorsorge wird voll verbeitragt, da fehlen weitere Tausende. Für einen Indexfonds muss er keine Krankenkassen- und Pflegebeiträge zahlen. Was er in der Einzahlphase an Sozialabgaben spart, holt sich der Staat im Alter zurück.

    Das Argument der Versicherungsvertreter “Wenn Sie das nicht machen, verschenken Sie Geld” wird zum Bumerang. Denn es ist genau umgekehrt: Wer eine betriebliche Altersvorsorge abschließt, verschenkt Geld. Die Chemie-Arbeitgeber haben das bereits begriffen und schreiben auf ihrer Internet-Seite: “Deswegen ist ein Ende auch der ‘gefühlten Doppelverbeitragung’ richtig und wichtig; anderenfalls bleiben die politischen Bekenntnisse zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung einschließlich der beitragsfreien Entgeltumwandlung oder der verpflichtenden Weitergabe einer Sozialversicherungsersparnis der Arbeitgeber Lippenbekenntnisse”.

    Zurück zu Schömann-Finck.

    Seine Tipps:

    Tipp 1: Nichts aufschwatzen lassen

    “Doch so leicht wollte sich der Vertreter nicht geschlagen geben. Denn man könnte ja die Steuerersparnis wiederum anlegen, argumentierte er. Also rechnete er einen Sparplan auf den MSCI World mit 42 Euro im Monat durch, also 34 Prozent von 125 Euro. Das bracht nochmal rund 26.000 Euro ein. Das Ergebnis war also noch immer schlechter. Und dabei hatten wir noch gar nicht berücksichtigt, dass die Basisrente sieben Prozent Verwaltungsgebühr im Jahr kosten sollte. Aber die lebenslange Rente, führte der Vertreter an. Auch hier rechneten wir wieder durch. Ergebnis: Ich müsste über 90 Jahre alt werden, um davon zu profitieren. Bis dahin hätte ich einfach nur mein angespartes Geld als Rente gekriegt.

    Tipp 2: Nicht nur auf Highlights schauen

    Die Steuerersparnis ist nicht alles und die Weitergabe der Sozialabgabenersparnis des Arbeitgebers auch nicht. “Schaut nicht nur auf die Highlights (30 Prozent Steuerersparnis! Lebenslage Rente!). Glaubt nicht den Behauptungen. Lasst euch ein Produkt vorrechnen und vor allem vergleicht es mit Alternativen. Betrachtet es nicht isoliert. Und habt keine Angst, es den Vertreter machen zu lassen. Das ist sein Job!

    Schömann-Finck weiß, dass sein Vergleich eine Vereinfachung ist.  Diese Kritik sei nur insofern richtig, weil natürlich nicht zwei Angebote zur Basisrente verschiedener Gesellschaften miteinander verglichen würden. Er vergleicht “zwei Möglichkeiten, fürs Alter vorzusorgen”. Das ist legitim.  Er stellt zwei Möglichkeiten, fürs Alter vorzusorgen nebeneinander. Die herkömmliche betriebliche Altersvorsorge auf Versicherungsbasis schneidet dabei schlecht ab.

    Wie gut ist die Metallrente?

    Die Metallrente gibt’s auch auf Fonds-Basis, insofern ist ein Vergleich natürlich einfacher. Ein Vergleich des Metallrente-Fonds mit einem herkömmlichen Indexfonds auf den marktbreiten MSCI World, wie es Schömann-Finck erwähnt hat, ist ernüchternd. Der Metallrente-Fonds bleibt über die Jahre immer weiter zurück. Das bestätigt Schömann-Fincks Skepsis. Die Metallrente bringt natürlich die gleichen Argumente ins Spiel wie der Versicherungsvertreter, den der Focus-Online-Redakteur hat rechnen lassen.

    Zum Chartvergleich: Die blaue Linie ist der Kursverlauf des Metallrente-Fonds, die schwarze Linie stellt den Kursverlauf eines herkömmlichen Indexfonds auf den MSCI World dar, in dem Fall des ComStage MSCI World UCITS ETF. Den Vergleich kann übrigens jeder selbst anstellen, in dem er die beiden Kursverläufe übereinander legt. Der Comstage-Fonds hat die Wertpapierkennung LU0392494562, der Metallrente-Fonds hat die Nummer LU0147989353. Der Vergleich bezieht sich auf den Zeitraum von sieben Jahren.

    Quelle: comdirect

     

    Bild von Steve Buissinne auf Pixabay

  • Was wir von den Ösis lernen können

    Was wir von den Ösis lernen können

    Österreich hat seit 2005 eine Rentenversicherung für alle mit der Folge, dass Altersarmut kein Thema ist. Pensionären geht es in Österreich deutlich besser. Davon kann sich Deutschland eine Scheibe abschneiden. Was wir von den Ösis lernen können.

    “Wer die gesetzliche Rente in Deutschland armutsfest und lebensstandardsichernd umbauen will, kommt an Österreich nicht vorbei”, proklamiert Matthias Birkwald, Rentenexperte der “Linken”. Die Linken haben für die Debatte um die Zukunft der gesetzlichen Rente hat eine Studie beim Wissenschaftlichen Dienst in Auftrag gegeben, die die beiden Altersvorsorgesysteme vergleicht. Die Studie kommt dabei auf folgende Werte:

    • Alterspension in Österreich: Männern 1678 Euro, Frauen 1028 Euro
    • Altersrenten in Deutschland: Männer 1148, Frauen 711 Euro

    In Österreich sind alle Pensionäre

    Die ewigen Skeptiker werden sofort sagen, Österreich und Deutschland seien nicht vergleichbar. Aber so ein Vergleich ist durchaus zulässig, denn die Lebensverhältnisse in beiden Ländern sind ähnlich. In beiden Ländern wird Deutsch gesprochen, beide gehören zu Mitteleuropa. Dann hören die Ähnlichkeiten auch schon auf.

    Beide Länder sind bei den Reformen ihrer Rentensysteme allerdings ganz unterschiedliche Wege gegangen, schreibt die Datev (Genossenschaft der Steuerberater). Das lasse sich an verschiedenen Zahlen festmachen, so die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung. Die Experten stellen eine Rechnung auf: Danach erhielten etwa langjährig versicherte Männer, die 2019 in Deutschland neu in Rente gingen, eine monatliche Altersrente von durchschnittlich 1148 Euro. Österreicher, die in den Ruhestand gehen, verbuchen dagegen am Monatsende 1678 Euro auf ihrem Konto  – bei 14 Auszahlungen pro Jahr. Nach 30 Beitragsjahren liegt die Mindestrente in Österreich bei 1136 Euro monatlich. Davon können deutsche Rentner nur träumen. Damit nicht genug, auch für die heute Jüngeren seien die Perspektiven in Österreich für zukünftige Rentner wesentlich besser als in Deutschland.

    Allerdings, das darf nicht verschwiegen werden, zahlen Österreicher auch höhere Beiträge für die gesetzliche Rente. Österreich setzt, anders als Deutschland, weiterhin weitgehend auf die umlagefinanzierte gesetzliche Rente (GRV), während in Deutschland das Rentenniveau systematisch abgeschmolzen wird. Übrigens, in Österreich sind auch die Selbstständigen einbezogen worden.

    Staat hat Rentner geschröpft

    „In Deutschland wurde und wird über die kommenden Jahre das Niveau dieser ‚ersten Säule’ dagegen deutlich reduziert, um den Beitragssatz in der GRV zu stabilisieren“, schreibt die Datev. Die Differenz sollte eben durch staatlich subventionierte Riester-Vorsorge ausglichen werden. Dumm nur, dass viele da nicht mitmachen – weil sie nicht wollen oder nicht können. Weder haben alle eine betriebliche Altersvorsorge, noch riestern sie. Nur etwas mehr als die Hälfte der Arbeitnehmer hierzulande habe Aussicht auf eine betriebliche Rente. Dazu kommt, dass viele Riester-Verträge kaum Rendite abwerfen – wie auch, da die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank viele Pläne zunichte macht. Diese Negativ-Trends werden sich eher noch verschlimmern. Wer betrieblich über eine Direktversicherung vorsorgte, wird in der Auszahlphase durch die Krankenkassen geschröpft, denn er muss annähernd 20 Prozent an sie abdrücken. Er zahlt den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil in die Kranken- und Pflegeversicherung, plus Zusatzbeitrag kommt er somit auf annähernd 20 Prozent. Proteste des Verein der Direktversicherungsgeschädigten haben zumindest erreicht, dass ein Freibetrag von 159, 25 Euro abgezogen wird. Das ist allerdings ein Tropfen auf den heißen Stein, wie der Vergleich mit Österreich zeigt.

    Höheres Rentenniveau in Österreich

    Österreicher dürfen sich den Experten der Hans-Böckler-Stiftung zufolge über ein Rentenniveau von 78,1 Prozent (brutto, vor Steuern und Sozialabgaben) und 91,6 Prozent (netto) aus freuen; in Deutschland sei das zukünftige Rentenniveau der GRV hingegen weitaus niedriger: 37,5 Prozent netto und 50,0 Prozent brutto, denn von der Brutto-Rente werden Kranken- und Pflegebeiträge abgezogen sowie die Steuern.

    Riester kann nicht alles ausgleichen

    Jetzt der entscheidende Satz: Der große Rückstand der Deutschen lasse sich durch private Zusatzvorsorge selbst unter den aus Sicht der Forscher zu optimistischen Annahmen der OECD nur zur Hälfte ausgleichen. Auch was die Rentenanpassung betrifft, sind die Österreicher besser dran: Während die österreichische GRV einen jährlichen Inflationsausgleich vorsehe, koppele die deutsche GRV die Rentenentwicklung an das Wachstum der Löhne, allerdings gedämpft unter anderem durch den sogenannten Nachhaltigkeitsfaktor. In den vergangen zehn Jahren hätten die unterschiedlichen Anpassungsmechanismen tatsächlich aber zu einem deutlich größeren Abstand geführt.

    Höhere Beitragssätze in Österreich

    Die Österreicher müssen vordergründig für ihre Rente tiefer in die Tasche greifen: Der Beitragssatz liege in der Alpenrepublik seit 1988 unverändert bei 22,8 Prozent, in Deutschland seien es im Jahr 2015 18,7 Prozent. Wer jedoch ein bisschen mehr will, als das, was ihm die GRV gönnt, muss riestern. Die vier Prozent für die Riester-Vorsorge hinzu gerechnet, unterscheiden sich die Beitragssätze in beiden Ländern kaum noch. Dazu kommt der Studie zufolge, dass die österreichischen Arbeitgeber einen höheren Anteil am Rentenbeitrag tragen als die Beschäftigten (12,55 Prozent versus 10,25 Prozent), während es in Deutschland umgekehrt ist. Übrigens, passen die Österreicher auch die Renten an die Pensionen an, was hierzulande einfach ausgeblendet wird.

    Die Forscher schlagen vor, den „Riester-Faktor aus der Rentenformel zu entfernen und so das Leistungsniveau der GRV zu stabilisieren“. Für den Sozialverband VdK ist eine Erwerbstätigenversicherung, in die alle Arbeitskräfte einzahlen, eine der zentralen Forderungen der VdK-Kampagne #Rentefüralle. Dafür gibt es mit Österreich ein erfolgreiches Vorbild.

    Ösis machen’s uns vor

    Insgesamt zeigt Österreich, dass es auch anders geht – zum Nutzen der Rentner. Nach den Reformen in Deutschland ist “ein System übrig geblieben, das in Zukunft viele noch nicht einmal vor Altersarmut schützen wird“, schreiben die Wissenschaftler der Hans-Böckler-Stiftung. Das habe zwei der Studie zufolge Ursachen:

    • Erstens erreiche weder die betriebliche noch die Riester-Rente alle Beschäftigten. Umfragen zeigen, dass nur rund 35 Prozent „riestern“. Aussicht auf eine betriebliche Rente haben gut 56 Prozent. Knapp 30 Prozent aller Arbeitnehmer nutzen keine der freiwilligen Vorsorgeformen. Das gilt besonders häufig für Beschäftigte mit niedrigen Einkommen. Sie hätten zwar eine zusätzliche Absicherung besonders nötig, verzichten aber darauf – oft aus finanziellen Gründen.
    • Zweitens bringen insbesondere viele Riester-Verträge nach Einschätzung der Wissenschaftler nicht die Renditen, die nötig wären, um Lücken in der gesetzlichen Rente auszugleichen. Das zeige sich an den hohen Gebühren und am stetig sinkenden Garantiezins, der von vier Prozent im Jahr 2000 auf mittlerweile nur noch 0,9 Prozent herabgesetzt wurde.

    https://twitter.com/oliverdasgupta/status/1301890204119248896

  • Wie dich Bank und Versicherung übers Ohr hauen

    Wie dich Bank und Versicherung übers Ohr hauen

    Wir wollen nur dein Bestes – dein Geld. Darauf lässt sich die Beratung von Bank und Versicherung verkürzen. Beide sind an Provision interessiert, nicht am Nutzen des Kunden – schlecht für den Kunden.

    Direktversicherte und auch andere Altersvorsorgesparer wurden jahrzehntelang hinters Licht geführt. Ihre Altersvorsorge über Bank oder Versicherung abgewickelt ist wegen der Abgaben im Alter schlechter als ein Bank- oder Aktiensparplan ohne staatliche Förderung. Leider nicht nur das, am Ertrag ihres Ersparten zehren auch die Provisionen von Bank und Versicherung. Am Ende bleibt von der einmal versprochenen Rendite nichts mehr übrig. Millionen sind auf den Schwindel von Banken, Sparkassen und Versicherungen hereingefallen – und fallen immer noch herein, wie das Beispiel Metallrente zeigt.

    Der Bremer Boguslaw Zielke hat es einmal genau nachgerechnet, schließlich hat er die Zahlen seiner Direktversicherung bei der HUK seit Abschluss einschließlich aller Kosten, Prämien, Überschussbeteiligungen, Rückvergütungen und den Verlust an Entgeltpunkten der Rentenversicherung mit einem Banksparplan verglichen. Hätte er damals, in einen Banksparplan investiert, statt, wie auf Anraten der Politik, in eine Direktversicherung, so würde er heute über rund 40 000 Euro mehr verfügen. Hätte er in einen Fondssparplan investiert, wäre die Differenz vermutlich sogar noch weit höher ausgefallen.

    Schlecht beraten bei der Bank

    Vollbeiträge und Steuern sind das eine, Provisionen das andere, wie die Wirtschaftsjournalistin Ursula Weidenfeld in einem Artikel für „T-Online“ verdeutlicht. Wer die örtliche Bank- oder Sparkassenfiliale besucht, macht schon den ersten Fehler. Denn, Banker müssen per se an die Provision denken – die aber mindert automatisch die Rendite. Viele Eltern, „immer noch geprägt vom Weltspartag und dem Glauben, man werde fair beraten, wenn man die örtliche Bankfiliale aufsucht, empfehlen den persönlichen Kontakt“, stellt Weidenfeld fest. Sie lassen damit ihre Kinder oder Enkel ins Messer laufen.

    Was bekommen sie vom Bank- oder Sparkassenberater empfohlen? Drei teure Verträge:

    • einen Riester-Vertrag,
    • eine private Altersvorsorge und
    • einen aktiv gemanagter Aktienfonds.

    Für junge Menschen seien alle drei schlechte Lösungen. Beim Riester-Vertrag gebe es zwar die staatliche Förderung, aber nach zwei bis drei Jahren müsse der Vertrag erst einmal beitragsfrei gestellt werden, weil die Studentin oder der Auszubildende ja eine Zeit lang wenig oder nichts verdient. Wer einen Riester-Vertrag kündigen will, macht ein schlechtes Geschäft.

    Die Kapitallebensversicherung ist nicht viel besser. Die Renditen gehen gegen null; der Vertrag ist nicht so einfach kündbar. „Haben sie (die Jugenlichen) ihr Geld dann in gleich zwei langfristige Verträge gesteckt, kommen sie nur mit Verlusten wieder heraus“, so Weidenfeld. Für die Bedürfnisse junger Erwachsener grenze das an Körperverletzung.

    Beim aktiv gemanagten Aktienfonds greifen Bank- und Sparkassenberater gern auf hauseigenen Produkte zurück – und die sind meist nicht die renditestärksten, dafür aber fallen vergleichsweise hohe Ausgabeaufschläge an. Das ist alles andere als fair.

    Indexfonds als Alternative

    Was sollte sie denn stattdessen empfehlen? Passive Fonds in Form eines börsengehandelten Indexfonds – oder kurz ETF – auf den Weltindex MSCI World beispielsweise oder den MSCI All Country World Index (ACWI) oder auf den Technologie-Index Nasdaq oder den US-Index S&P 500. Diese ETFs bilden einen Aktienindex 1:1 ab.

    Umsetzen lässt sich so ein Fonds- und/oder Aktiensparplan ganz einfach – und dazu fast zu null Kosten. Mittlerweile bietet mit Trade Republic das erste Wertpapierhandelshaus entsprechende Sparpläne zum Nulltarif an, wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ schreibt. Da für die langfristige Rendite natürlich die Kosten eine wichtige Rolle spielen, sind Anleger mit einem günstigen Anbieter besser dran, als einem teuren. Wie die Tabelle der FAZ zeigt, liegen zwischen dem günstigsten und dem teuersten 2,5 Prozentpunkte – die fehlen natürlich am Ende im Alter.

    Bild von Anastasia Gepp auf Pixabay

  • Für viele lohnt sich die Betriebsrente nicht

    Für viele lohnt sich die Betriebsrente nicht

    Deutschland begreift langsam, dass sich die Betriebsrente für viele nicht lohnt. Zuerst stand’s in der „Münchner Abendzeitung“, dann in der „Chemnitzer Zeitung“, dann im „Trierischen Volksfreund“ – letztlich in 20 Blättern. Knackpunkte sind der Arbeitgeberzuschuss und die Sozialabgaben in der Rente.

    Die betriebliche Altersvorsorge, verallgemeinernd auch „Betriebsrente“ genannt, ist in Verruf gekommen. Denn seit einigen Jahren werden Betriebsrenten ausgezahlt – und die „Betriebsrentner“ merken dann, dass netto nicht viel rum kommt. Sie lohnt sich nur für die wenigsten. Teilweise werden ihnen im Nachhinein sogar bereits zugesagte Betriebsrenten wieder gekürzt, sodass von einer „wichtigen Säule der Altersvorsorge“, wie die „Münchner Abendzeitung“ in ihrem am 20. August im Wirtschaftsteil erschienenen Artikel schreibt, nicht mehr viel übrig bleibt. Sie titelt deswegen auch „Die Betriebsrente lohnt sich nicht für jeden – was Berufstätige dazu wissen sollten“.

    Knackpunkte der Betriebsrente:

    • Der Zuschuss des Arbeitgebers
    • Steuern und Sozialabgaben

    Genau diese Punkte lassen Verkäufer von Betriebsrenten aber immer geflissentlich weg, schließlich soll der Kunde, sprich der abhängig Beschäftigte, ja den Altersvorsorgevertrag unterschreiben.

    Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale NRW mahnt, genau hinzuschauen und zu fragen, wann sich eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) für Arbeitnehmer auszahlt:

    Im Grunde genommen hat jeder Anspruch auf Entgeltumwandlung: „Jeder Arbeitnehmer hat grundsätzlich das Recht darauf, einen Teil des Gehalts mit der sogenannten Entgeltumwandlung für die Betriebsrente aufzuwenden”, wird Marta Böning, Arbeitsrechtlerin vom Deutschen Gewerkschaftsbund, von der „Münchner Abendzeitung“ zitiert. Dabei werde direkt aus dem Bruttolohn ein Sparbeitrag in einen Vorsorgevertrag gezahlt. Die Beiträge sind damit zunächst steuer- und sozialversicherungsfrei.

     

    Die Einschränkungen:

    • Voraussetzung für den Anspruch auf Entgeltumwandlung sei, dass der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist und jährlich mindestens 240 Euro anspart, erklärt Klaus Stiefermann von der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (ABA). Wichtig sei auch, dass ein Anspruch in einem möglichen Tarifvertrag nicht ausgeschlossen wird, denn aus Tarifverträgen ergeben sich oft bereits Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge, wird der Experte von der „Münchner Abendzeitung“ zitiert.
    • Zu geringe Zuschüsse lohnen kaum: „Grundsätzlich müssen Arbeitgeber das Sparvorhaben bei Neuverträgen seit 2019 mit mindestens 15 Prozent des Umwandlungsbetrags unterstützen, heißt es vom Fondsverband BVI. Ab 2022 gelte dieser verpflichtende Arbeitgeberzuschuss auch für bestehende Entgeltumwandlungsvereinbarungen.“
    • Diese 15 Prozent sind ein Bonbon für den Arbeitgeber, aber ein saurer Apfel für den Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber spart sich 20 Prozent Sozialbeiträge und gibt nur 15 Prozent weiter, so will es das von der SPD initiierte Betriebsrentenstärkungsgesetz. Was der Arbeitnehmer an Sozialabgaben im Berufsleben spart, muss er in der Rente nachzahlen – und wer weiß, wie hoch die dann wegen der Alterung der Bevölkerung sein werden. Schon heute steigen die Pflegebeiträge kontinuierlich. Also, ein schlechtes Geschäft.
    • Die spätere Rente ist aber nicht nur sozialabgabenpflichtig, sondern auf sie muss der Rentner auch Steuern zahlen. „Anders als bei der gesetzlichen Rente müssen sie (die Rentner) in der Auszahlungsphase den vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag zahlen, der Freibetrag, liegt bei 159,25 Euro“, schreibt die „Münchner Abendzeitung“ ganz richtig. Unter Umständen sei bei niedrigen Arbeitnehmer-Zuschüssen eine Riester-Vorsorge möglicherweise vorteilhafter.
    • Weil der Arbeitnehmer wegen der Entgeltumwandlung weniger in die gesetzliche Rente sowie Kranken- und Arbeitslosenversicherung einzahlt, bekommt er natürlich im Fall der Fälle auch weniger gesetzliche Rente sowie das Kranken- und Arbeitslosengeld.
    • Die Betriebsrente bereitet auch beim Job-Wechsel Probleme. Denn nicht immer übernimmt der neue Arbeitgeber den bisherigen Vertrag. Wer beim neuen Arbeitgeber mit einem neuen Vertrag anfängt, zahlt neue Abschluss- und gegebenenfalls auch mehrfach Verwaltungskosten. „Denn nur selten kann und will man den Altvertrag mitnehmen“, so Scherfling Ob die Konditionen übertragbar seien, hänge von der Vertragsart ab.

    Betriebsrente lohnt sich selten

    Klaus Stiefermann meint, eine Betriebsrente könne sich aufgrund besserer Konditionen auszahlen: “Diese können nämlich manchmal deutlich attraktiver sein, als wenn man eine vergleichbare Versorgung auf dem Markt, zum Beispiel in Form einer privaten Lebensversicherung, ,kauft`”. Klar, dass er diese Meinung vertritt, gehören der ABA doch neben Unternehmen, auch Versorgungseinrichtungen und Versicherungen sowie Banken an. Er spricht pro domo und ist somit parteilich.

    Sozialabgaben nur gestundet

    Die Steuern- und Abgabenfreiheit in der Einzahlphase heißt lediglich, dass diese Abzüge gestundet sind, denn in der Auszahlphase wird der Rentner damit belastet. Steuerfrei sind auch nur Beitragszahlungen bis monatlich maximal 552 Euro; auf Beiträge bis zu 276 Euro im Monat entfallen außerdem keine Abgaben zur Renten-, Kranken- Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

    Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer der „Münchner Abendzeitung“ zufolge jährlich bis zu acht Prozent der jeweils aktuellen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei umwandeln. Auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld kämen laut BVI dafür in Frage. Investieren ohne Abzug von Sozialabgaben kann ein Arbeitnehmer bis zu vier Prozent – maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze bei 82 800 Euro (Stand 2020).

    Fünf Wege zur Betriebsrente:

    • Die zwei internen sind ein Rentenversprechen des Arbeitgebers über eine sogenannte Direktzusage oder eine Zusage über Unterstützungskassen.
    • Direktversicherung
    • Pensionskasse
    • Pensionsfonds

    Übrigens, der fast textgleiche Artikel, der in der „Münchner Abendzeitung“ und der „Chemnitzer Zeitung“ am 20. August erschien, tauchte in den darauf folgenden Tagen auf in:

    • „Gießener Anzeiger“
    • „Oberhessische Zeitung“
    • „Usinger Anzeiger“
    • „Lauterbacher Anzeiger
    • „Kreis-Anzeiger“
    • „Bürstädter Zeitung“
    • „Darmstädter Echo“
    • „Lampertheimer Zeitung“
    • „Main-Spitze“
    • „Wiesbadener Kurier“
    • „Wormser Zeitung“
    • „Idsteiner Zeitung“
    • „Allgemeiner Zeitung Mainz-Rheinhessen“
    • „Freies Wort“
    • „Meininger Tagblatt“
    • „Südthüringer Zeitung“
    • „Schwäbische Zeitung“
    • „Trierischer Volksfreund“
    • „Nordkurier“
    • „Kölnische Rundschau“
  • Rentenkonto für alle – die Never Ending Story

    Rentenkonto für alle – die Never Ending Story

    Seit 2017 bastelt die Bundesregierung an einem “Rentenkonto für alle”, sprich, einem Portal für die gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge. Herausgekommen ist bislang nur heiße Luft. Ende 2023 soll das Portal aber in Betrieb gehen – für unsere Nachbarn eine Lachnummer.

    Erst jetzt, Ende August 2020, hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes für eine säulenübergreifende Rentenübersicht verabschiedet. Mit dem  „Rentenkonto für alle“ sollen Verbraucher einen Überblick über ihre gesetzliche, betriebliche und private Alterssicherung erhalten. Ziel sei es, dass jeder auf einen Blick sehen könne, wie es um die eigene Absicherung im Alter steht. Was in anderen Ländern wie Dänemark längst selbstverständlich ist, soll in Deutschland erst Ende 2023 kommen.  Auf der Seite borger.dk können die Dänen die meisten Verwaltungsakte digital organisieren, was hierzulande noch Zukunftsmusik ist.

    Sozialabgaben einfach vergessen

    Dabei schaffen es selbst große Versorgungswerke wie die Metallrente oder das Versorgungswerk der Presse bis heute nicht, ihre Mitglieder darüber zu informieren, was an Abzügen in der Rente auf sie zukommt. Wer seine Auszahlungsmitteilung bekommt, erhält, wenn er Glück hat, noch einen Hinweis darauf, dass Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen sind, nicht jedoch, wie viel das voraussichtlich sein wird. Das Versorgungswerk der Presse beispielsweise weist den Versicherten nur darauf hin, dass „aufgrund des Solidarprinzips der gesetzlichen Krankenversicherung eine Beitragspflicht besteht“. Es helfe auch nichts, wenn „die Beiträge (während des Berufslebens) bereits aus sozialversicherungspflichtigen Einkünfte bezahlt wurden“. Dabei geht es nicht um einige Euros, sondern um Tausende.

    Ob das in dreieinhalb Jahren fertige „Rentenkonto für alle“ diese Minderung berücksichtigt? Vermutlich kaum. Was ist dann aber ein „Rentenkonto für alle“ wert? Die Antwort kann sich jeder selbst geben.

    Zumindest der Rentenbescheid über die gesetzliche Rente berücksichtigt Kranken- und Pflegebeiträge, so dass jeder weiß, was netto vom Brutto übrigbleibt. Bei allen anderen Mitteilungen der privaten und betrieblichen Altersvorsorge allerdings fehlt das bislang, was das Bild natürlich verfälscht. Teilweise müssen Privat- und Betriebsrenten zusätzlich versteuert werden, wie beispielsweise bei der Metallrente. Denn Rentnerinnen und Rentner müssen ihre Betriebsrente außerdem versteuern. Genau wie die gesetzliche Rente schrittweise steuerpflichtig wird, sind auch Betriebsrenten nach dem individuellen Steuersatz als Rentner/in steuerpflichtig. Zurzeit liegt der durchschnittliche Steuersatz im Rentenalter bei rund 15 Prozent. Der tatsächliche Steuersatz hängt indes von der individuellen Einkommens- und Vermögenssituation ab. Um die Netto-Betriebsrentenleistung zu bewerten, sollte deshalb auch abgeschätzt werden, wie hoch später der voraussichtliche Steuersatz individuell ausfallen wird und ab welchem Einkommen die geltenden Steuerfreibeträge voraussichtlich überschritten werden. Wie soll das ein „Rentenkonto für alle“ berücksichtigen?

    “BR24” zeigt sich ebenfalls skeptisch. “Es werden aber auch dann wichtige Elemente der Altersvorsorge, wie etwa Immobilienbesitz, kaum mit einbezogen werden können. Das ist technisch nur schwer umsetzbar – und auch mögliche Abzüge für Steuern und Krankenversicherung müssen künftige Rentner weiterhin für ihren individuellen Fall ausrechnen oder abschätzen.”

    Rentenkonto für alle ab 2024

    Im Juli 2020 hatte Heil (SPD) einen Gesetzentwurf für die digitale Rentenübersicht vorgelegt. Die zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht soll bei der Deutschen Rentenversicherung beheimatet sein und die Informationen aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Alterssicherung bündeln. Anschließend sollen diese, so der „Versicherungsbote“ über ein Online-Portal für Verbraucher bereitgestellt werden. Ab 2023 seien die Versicherungs- und Finanzbranche verpflichtet, entsprechende Informationen jedem einzelnen Kunden zu liefern. Für den Bau der digitale Renteninformation und die Startphase werde der Bund 18,6 Millionen Euro bis 2023 bereitstellen. Die Kosten für den laufenden Betrieb von 2024 an sollen bei rund 4,5 Millionen Euro pro Jahr liegen.

    Der Dachverband der Verbraucherzentralen habe allerdings Bedenken angemeldet: Die Information könnte möglicherweise nicht unabhängig sein und Angst schüren, um der Versicherungs- und Finanzbranche als Verkaufsargument zu dienen.

    Besser Excel als ein Rentenkonto

    Viele Bürger sehen in dem geplanten Online-Portal bereits einen Vorstoß des Staates, einen besseren Einblick in die Vermögensverhältnisse zu bekommen. Die Vergangenheit hat gelehrt, dass der Staat ein solches Wissen nutzt, um die Bürger noch besser schröpfen zu können.

    DVG-Mitglied Norbert Böttcher schlägt vor, die Bürger besser zu bilden, so dass sie ihre Rentenansprüche selbst berechnen können. “Wer will, kann sich schon heute entsprechend schlau machen, beispielsweise auf seiner Seite “Meine Rente”.  “Warum gibt es in Schulen kein Fach, was sich mit diesem Thema beschäftigt”, fragt Böttcher. Seine Rentenberechnungen, die er für Freunde durchführte, seien in der Abweichung kleiner als drei Prozent gewesen. Mit ein wenig Excel-Kenntnis könne sich jeder seine Rentenanwartschaft selbst errechnen und gezielt Vorsorge betreiben.

    Jetzt liegt ein Gesetzesentwurf vor. “Das Angebot der Digitalen Rentenübersicht solle einen Anreiz setzen, sich intensiver mit der eigenen Altersvorsorge zu beschäftigen, heißt es im Gesetzentwurf” schreibt der Bund-Verlag. Was der Entwurf im einzelnen vorsieht.

     

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