Category: Allgemein

  • Wie Krankenkassen Kunden abspeisen

    Wie Krankenkassen Kunden abspeisen

    Krankenkassen lassen sich mit der Umsetzung des GKV-Betriebsrentenfreibetrags Zeit, wollen teilweise sogar das Guthaben zurückfordern, wenn ein Kunde widerspricht. Klares Ziel: Sie wollen Kunden abspeisen.

    Schon 2018 hatte das Bundesversicherungsamt die Widerspruchsbearbeitung der Krankenkassen kritisiert. Die Kassen beachten der Behörde zufolge nur unzureichend die Vorschriften des Sozialgesetzbuchs Zehntes Buch (SGB X) und des Sozialgerichtsgesetzes (SGG).

    Abspeisen – bei Krankenkassen normal

    Krankenkasse neigen dazu, Versicherte einzuschüchtern, die Bescheiden widersprechen. Das sei unzulässig, so das Bundesversicherungsamt. Sie fragen beim Versicherten auch mehrfach nach und erwecken dem den Eindruck, der Widerspruch hätte keine Erfolgsaussichten und „müsse“ zurückgenommen werden. Das ist unzulässig. „Versicherte dürfen bei der Ausübung ihres Rechtes auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes nicht behindert werden“, so die Behörde. „Der Widerspruchsführer muss daher nicht nach Aufforderung mitteilen, dass er das Verfahren weiterverfolgen will, wenn die Krankenkasse nicht abzuhelfen gedenkt; eine aktive Mitwirkung des Versicherten, damit über seinen Widerspruch entschieden wird, darf nicht verlangt werden“, präzisierte das Bundesversicherungsamt. Also, auf gut Deutsch: nicht einschüchtern lassen!

    Das Gericht entscheidet

    Beschlossen ist gar nichts, solange es kein Urteil des Sozialgerichts gibt, auch wenn die Kasse Versicherten das anders suggeriert. Die Nachfrage der Krankenkasse an den Versicherten dürfe nicht derart abgefasst werden, als ob die Zurückweisung des Widerspruchs bereits beschlossen sei.  Die Krankenkassen sollten endlich aufhören, Zweifel beim Versicherten zu wecken.

    „Sofern also die Krankenkasse dem Versicherten ausdrücklich oder konkludent die Rücknahme des Widerspruchs nahelegt, muss sie ihn zugleich darauf hinweisen, dass durch eine solche Rücknahme der weitere Rechtsweg insoweit ausgeschlossen ist“, weist die Behörde hin.

    Häufig versäumen es die Krankenkassen auch, die Versicherte in punkto Rechtsbehelfsbelehrung zu informieren. Dabei ist, „wie jeder von der Krankenkasse erlassene belastende Verwaltungsakt auch der Widerspruchsbescheid zwingend mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen, welche S 36 SGB X entspricht.“

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  • Einspruch bei neuen Beitragsbescheiden?

    Einspruch bei neuen Beitragsbescheiden?

    Was bedeuten neue Beitragsbescheide aufgrund des GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetzes (GKV-BRG)? Muss Einspruch eingelegt werden? Vorstandsmitglied Dr. Thomas Hintsch nimmt zur Frage unserer Mitglieder nach dem Umgang mit den neuen Beitragsbescheiden Stellung.

    „Liebe Mitglieder,

    aufgrund der Umsetzung des Betriebsrentenfreibetragsgesetzes treffen bei Euch aktuell neue Beitragsbescheide Eurer Krankenkassen ein.

    Zahlreiche Mitglieder haben uns gefragt, ob sie gegen diese neuen Bescheide genauso Einspruch einlegen müssen wie gegen den oder die alten Bescheide?

    Wir bestätigen diese Vermutung, weil nicht nur hier, sondern generell im Leben auch dann gegen einen neuen Bescheid erneut Widerspruch eingelegt werden muss, wenn sich an den Gründen für den alten Widerspruch nichts geändert hat.

    Dies geht so auch aus dem § 44 des SGB „Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes“ hervor (https://dejure.org/gesetze/SGB_X/44.html).

     

    Für den Vorstand
    Dr. Thomas Hintsch“

    Mehr zu Rechtsgrundlage, Widerspruch und Klage ist in der Rubrik “Recht” zu finden.

    Der VdK bietet ein Muster-Widerspruchsschreiben an.

    Für den Erfahrungsaustausch gibt es unser “Forum” oder unsere Plattform auf Facebook.

  • Versicherungen taugen nicht für die Altersvorsorge

    Versicherungen taugen nicht für die Altersvorsorge

    Viele Sparer vertrauen ihr Geld immer noch einer Versicherung an und wundern sich im Alter, wie wenig dabei herausgekommen ist. Kosten und Gebühren haben die Rendite aufgezehrt. Mit einem Fonds-Sparplan wären die meisten besser gefahren. Was also taugen Versicherungen?

    „Für die meisten Sparer ist ein ETF-Sparplan (ETF oder Exchange Traded Funds sind börsengehandelte Indexfonds) besser geeignet als eine fonds­gebundene Renten­versicherung; Sparpläne sind deutlich güns­tiger und flexibler“ – dieses Fazit von „Stiftung Warentest“ hat Sprengkraft. Versicherungen sind, um es vereinfacht auszudrücken, das Problem und nicht die Lösung für die Altersvorsorge. Nachteil sind aber nicht nur die Kosten einer Fondspolice, sondern auch ihre Inflexibilität: „Werden die Voraus­setzungen für die güns­tige Versteuerung nicht erreicht, etwa weil der Vertrag gekündigt wird, schneidet die Fonds­police schlechter ab; zudem kann sich die Steuergesetz­gebung bis zur Rente ändern“, schreibt Stiftung Warentest.

    Was taugen Versicherungen?

    Diese Erfahrung mussten beispielsweise viele Direktversicherte machen. Die Politik änderte mitten im Spiel die Spielregeln und bürdete Altersvorsorgern mit einer Kapitallebensversicherung, die sie über den Betrieb abgeschlossen hatten, die vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf.

    Von den 33 Fondspolice-Tarifen, die Stiftung Warentest untersucht hat, haben nur drei die Note „gut“ bekommen, 30 lediglich „befriedigend“, „ausreichend“ oder gar keine Note. Zu den mit „gut“ bewerteten Fond­­­­spolicen gehören „Flexible Vorsorge Smart Invest“ von „CosmosDirekt“, die „Fondsgebundene Privatrente“ von der „Nürnberg“ und „MeinPlan-FRV PP“ von der LV 1873. ­

    Bei der Bewertung ist das Fondsangebot und der Rentenfaktor mit 40 Prozent in die Bewertung eingegangen, die Kosten ebenfalls mit 40 Prozent und die Flexibilität sowie Transparenz mit 20 Prozent.

    Hauptproblem sind die hohen Kosten

    Die Tester haben den Modellfall einer 37-jährigen Kundin zugrunde gelegt, die 30 Jahre sparen möchte. Hauptproblem waren die meist zu hohen Kosten bei den Fondspolicen.

    Abgesehen von den Kosten spielt auch die Sicherheit eine Rolle – wer glaubt, zumindest die Beiträgen wären garantiert, täuscht sich. Die Versicherer versprechen nur, so Stiftung Warentest, eine lebenslange Rente zu zahlen, wie hoch die dann ausfällt, ist eine andere Sache. Sprich, wer eine fondsbasierte Rentenversicherung abschließt, geht ebenso ein Risiko ein, wie ein anderer, der einen ETF-Sparplan anlegt. Mit einem Welt-ETF, basierend auf dem MSCI World, beispielsweise können Altersvorsorger marktbreit und weltweit streuen. Mittlerweile gibt es Dutzende ETFs auf den MSCI World oder den MSCI AC (All Countries) World, darunter beispielsweise der Xtrackers MSCI World ETF (ISIN: IE00B J0K DQ92) oder der Amundi MSCI World Ucits (ISIN: LU143 701 6972).

    Umsetzen lässt sich so ein Fonds- und/oder Aktiensparplan ganz einfach – und dazu fast zu null Kosten. Mittlerweile bietet mit Trade Republic das erste Wertpapierhandelshaus entsprechende Sparpläne zum Nulltarif an, wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ schreibt. Da für die langfristige Rendite die Kosten eine wichtige Rolle spielen, sind Anleger mit einem günstigen Anbieter besser dran als mit einem teuren.

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  • Kassenbeitrag ab 2021 bei 20 Prozent

    Kassenbeitrag ab 2021 bei 20 Prozent

    2021 präsentieren die Krankenkassen den Versicherten die Rechnung für die Corona-Pandemie. Die AOK redet bereits von einer Verdoppelung des Zusatzbeitrags, was den gesamten Kassenbeitrag auf mehr als 20 Prozent steigen ließe.

    Irgendwer muss die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie tragen – und das werden auf alle Fälle die gesetzlich Krankenversicherten sein. „Ohne Gegensteuern droht ein Anstieg des durchschnittlichen Zusatzbeitrags von 1,3 auf 2,5 Prozent“, prognostiziert der AOK-Bundesvorstandsvorsitzende Martin Litsch (AOK steht für Allgemeine Ortskrankenkasse) gegenüber der „Augsburger Allgemeinen“. Um die Wähler nicht zu verschrecken, wird die Bundesregierung damit bis nach der Bundestagswahl warten und dann erst die Katze aus dem Sack lassen.

    Kassenbeitrag bei 20 Prozent

    Im Grunde ist das, was Litsch prognostiziert, nichts neues. Ähnliches hat schon der „Tagesspiegel“ im Mai angedeutet, wie der DVG damals bereits schrieb. Neu ist nur, dass der Beitragsschock wohl noch schlimmer wird, als im Mai angenommen, denn die Folgen des zweiten Lockdown sind darin noch nicht enthalten. Es könnte auch gut sein, dass es nicht bei einer Verdoppelung bleibt. Es ist durchaus denkbar, dass die Krankenkassen nicht nur den Zusatzbeitrag erhöhen, sondern auch den allgemeinen Satz von derzeit 14,6 Prozent. Denn aus den bislang veranschlagten 14 Milliarden Euro, die den Krankenkassen fehlen, sind bereits 17 Milliarden Euro geworden, wie der Bayern-Chef der Techniker Krankenkasse, Christian Bredl, der „Augsburger Allgemeinen“ gegenüber erwähnt – und davon solle nicht mal ein Drittel vom Staat kommen.

    Für Rentner ist das doppelt bitter, denn bereits heute ist eine Nullrunde 2021 ausgemachte Sache. Dazu kommt dann noch die Beitragserhöhung der Krankenkasse. Ihre realen Netto-Renten werden somit 2021 deutlich sinken.

    Was bedeutet die geplante Erhöhung des Zusatzbeitrags für Betriebsrentner und Direktversicherte? Vorausgesetzt, die Bezugsgröße gemäß § 18 SGB IV (Sozialgesetzbuch) wird wie vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geplant von 159,25 auf 164,50 Euro erhöht. Durchgerechnet an Beispiel einer einmaligen Kapitalauszahlung von 100 000 Euro.

    Die Kalkulation:

    100 000 Euro Direktversicherungsauszahlung
    833,33 Euro monatlich (fiktiv verteilt auf 120 Monate)
    -164,50 Euro Freibetrag
    668,83 Euro werden verbeitragt
    -97,65 Euro Krankenversicherungsbeitrag (14,6 %)
    -16,71 Euro Zusatzbeitrag (2,5 %)
    -27,50 Euro Pflegebeitrag* (3,3 % ohne Freibetrag)
    ————————————————————–
    = 141,86 Euro monatlich für KV + PV

    *Wer Kinder hat zahlt 3,05 % Pflegebeitrag.

    Von der fiktiven monatlichen Rente von 833,33 Euro bleiben nach Abzug von Krankenkassen- und Pflegebeitrag 691,47 Euro netto übrig.

    Von 100 000 Euro Auszahlung bleiben nach Abzug von KV + PV
    82 976,80 Euro Netto-Auszahlung übrig
    -17 023,20 Euro Gesamtbeitrag KV + PV bezogen auf 120 Monate

    So hat sich der Beitragssatz entwickelt

    Entwicklung des Beitragssatzes

    Quelle: GKV

  • Altersvorsorger verlieren 29 Milliarden Euro

    Altersvorsorger verlieren 29 Milliarden Euro

    Deutsche Sparer verlieren allein 2019 mehr als 29 Milliarden Euro, 2020 dürfte der Verlust vermutlich sogar noch höher sein. Grund ist der negative Realzins, denn die Inflation ist höher als die Zinsen.

    Realzins ist Zinsen minus Inflation. Bei null Zinsen und einer Inflation von 0,6 Prozent ergibt sich ein negativer Realzins. Das heißt, das Vermögen der Sparer wird systematisch weniger wert. Die DZ Bank hat für 2019 bezogen auf die deutschen Sparer einen Vermögensverlust von mehr als 29 Milliarden Euro errechnet. Grund dafür sei der Realzins von im Schnitt minus 0,6 Prozent im vergangenen Jahr.

    Deutsche verlieren Geld

    Wegen der niedrigen Zinsen und dem geringen Risikoappetit der deutschen Sparer hat sich nach Ansicht der DZ Bank ein „Geldanlagestau“ gebildet, wie die Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) feststellt. Irgendwie müssen die Deutschen Masochisten sein, denn sie parken immer noch einen großen Teil ihres Vermögens auf Giro- und Tagesgeldkonten sowie Sparbüchern. Der Deutschen Bundesbank zufolge waren das Ende des ersten Quartals 2020 rund 2,6 Billionen Euro – in Zahlen 2 600 000 000.

    Während der Corona-Krise sei die Sparneigung privater Haushalte sogar noch gewachsen, so der BVI. Um die Ersparnisse allerdings vor Vermögensverlust zu schützen, seien Anlagen in Sachwertanlagen wie Aktien und Fonds notwendig.

    Da die Deutschen aber über vergleichsweise geringes Finanzwissen verfügen, scheuen sie davor zurück und bunkern ihr Geld lieber zu negativen Realzinsen auf Giro- und Tagesgeldkonten. Oder sie vertrauen es Versicherungen an, um am Ende festzustellen, dass ihr Vermögen weniger geworden ist, weil sich Versicherer, Staat und Sozialversicherungen an den Ersparnissen bedienen in Form von Abschlussprovisionen, Verwaltungs- und Managementgebühren, Steuern sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Ein auskömmliche Altersvorsorge sieht anders aus.

    Es gibt hierzulande nur wenige, die das anprangern. Darunter ist beispielsweise Albrecht Müller von den Nachdenkseiten, wie er in einem Interview im „Morgenmagazin“ verdeutlicht. Die Sendung ist zwar schon zehn Jahr alt, die Aussagen haben aber nichts von ihrer Gültigkeit verloren. Auch Hermann-Josef Tenhagen von „Finanztip“ rät eher von der Versicherung ab.

    schlichtweg Geldvernichtung

    Der Ex-Versicherungsmanager Sven Enger hat in seinem Buch „Alt, Arm, Abgezockt“ akribisch vorgerechnet, was bei Kapitallebensversicherungen alles weggeht. Im SWR hat er ein Interview gegeben, das bei Youtube abrufbar ist. Wenn wir schon bei Büchern sind: Die beiden Verbraucherredakteure Holger Balodis und Dagmar Kühne haben das Buch „Garantiert beschissen“ herausgegeben, in dem sie ebenfalls auf den „ganz legalen Betrug mit Lebensversicherungen“ eingehen. Im Dezember 2019 erschien ihr neues Buch „Rente rauf“. Das war nur dank Schwarmfinanzierung möglich. Darin erklären die beiden Verbraucherschützer, wie uns Politik und Versicherungsbranche seit Jahren verschaukelt.

    Die „Welt“ klärt ebenfalls über die Zusammenhängen auf: „Schon seit 2004 müssen Menschen, die per Betriebsrente fürs Alter vorsorgen, die vollen Versicherungsbeiträge auf den ausgezahlten Betrag zahlen – früher war es nur der Arbeitnehmeranteil, nicht aber der Arbeitgeberanteil. Und seit das neue Gesetz gilt, gibt es Proteste und Anläufe einzelner politischer Lager dies zu ändern.“ Richtig, dagegen rennt der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) schon seit Jahren Sturm.

     

  • Raffelhüschen will Rentner rupfen

    Raffelhüschen will Rentner rupfen

    Der Ruf nach Rentenkürzungen wird lauter. Ökonom Bernd Raffelhüschen will die Rentner rupfen und fordert eine Corona-Rentenkürzung. Er behauptet, die Jungen würden über Gebühr zu Gunsten der Alten belastet.

    Schon im Mai dieses Jahres hat der Versicherungslobbyist Bernd Raffelhüschen gefordert, die Rentenerhöhung 2020 wegen der aktuellen Gesundheitskrise bis Jahresende zu verschieben und dann zu kürzen. Jetzt hat er einen neuen Vorstoß über die Stiftung Marktwirtschaft gemacht, in der er im Vorstand sitzt. Mainstream-Medien wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“, die „Welt“ und die „Börse-Zeitung“ sowie die „Neue Westfälische“ bieten ihm dafür ein Forum. So heißt es bei der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ beispielsweise „Ökonom Raffelhüschen warnt vor unsoliden Staatsfinanzen“, bei der „Börsen-Zeitung“ steht „Corona macht die Nachhaltigkeitslücke noch größer“. “Wir hatten noch nie eine so unsolide Finanzsituation wie heute”, wird er von der FAZ zitiert. In der „Neuen Westfälischen Zeitung“ plädiert er dafür, dass „die Renten im Zuge der Corona-Krise schrumpfen müssten“. Er spricht von Entsolidarisierung von Alt und Jung. Dabei werden viele Rentner zurzeit doppelt besteuert und doppelt verbeitragt – also, von wegen Entsolidarisierung. Die Alten zahlen mehr als sie eigentlich müssten. Parallel dazu hat die rot-grüne Regierung unter Gerhard Schröder das Rentenniveau deutlich unter 50 Prozent gedrückt.

    Rupfen der Rentner hat System

    Der Staat bürdet der Rentenkasse schon seit Jahren Aufgaben auf, die eigentlich alle Bürger tragen müssten. Die Unterdeckung der Rentenversicherung hat dem Aktion Demokratische Gemeinschaft (ADG) zufolge gigantische Ausmaße erreicht. Allein 2019 betrage das „Defizit zu Lasten der gesetzlichen Rentenversicherung“ annähern 38 Milliarden Euro. Wenn der Bund die versicherungsfremden Leistungen voll finanzieren würden, könnten die gesetzlichen Renten um 13,6 Prozent höher sein, hat der ADG errechnet. Kein Wort davon kommt in der „Generationenbilanz“ der „Stiftung Marktwirtschaft“. Auch von der Ungleichheit zwischen Pensionen und Renten ist in diesem Elaborat nichts zu lesen.

    Was Raffelhüschen mit seiner jüngsten Aktion bezweckt: Er will den Boden bereiten für eine Rentenkürzung. Mit der Forderung, die Rentenerhöhung 2020 wegen der aktuellen Gesundheitskrise bis Jahresende zu verschieben und dann zu kürzen, bemühe sich Raffelhüschen, „unter einem wissenschaftlichen Deckmäntelchen das Feld für Entscheidungen der Politik zu bestellen und ihre Ideen in den Redaktionen zu platzieren“, so die ADG. Es ist schon eigenartig, dass ein beamteter Professor Rentner rupfen will und die Rentenformel in Frage stellt.

    Senioren in der Schuldenfalle

    Dabei steigt die Zahl der überschuldeten Senioren ab 70 dem „Schuldenatlas“ von „Creditreform“ zufolge. Allein in den vergangenen zwölf Monaten sei die Zahl der überschuldeten Senioren ab 70 der Studie zufolge um 23 Prozent gestiegen. Parallel erhöhte sich in der Altersgruppe der 60 bis 69-Jährigen die Zahl der Überschuldungsfälle um 13 Prozent auf rund 725 000. „Das Phänomen der Altersüberschuldung gewinnt noch stärker als in den Vorjahren an Bedeutung“, warnte der Geschäftsführer von Creditreform Boniversum, Michael Goy-Yun.

    Das Problem der Altersarmut wird sich eher noch verschärfen, wie die Sendung „Wutsache: Abstiegsangst“ des „ZDF“ erahnen lässt. „Im Alter wird die gesicherte Existenz zur Illusion“, schreiben die Macher. Viele Menschen in Deutschland sähen ihren Lebensentwurf in akuter Gefahr. Das Abstiegsgespenst gehe um in der deutschen Mittelschicht. Die spätere Rente wird nicht für ein auskömmliches Leben im Alter reichen.

    Deswegen fordern die Verbraucherjournalisten Holger Balodis und Dagmar Hühne in ihrem Buch „Rente rauf“ dringend eine Rentenreform, die alle einbezieht, auch Beamte und Selbstständige. Davor aber drückt sich die Bundesregierung. Statt zu handeln, hat sie eine Rentenkommission zwei Jahre tagen lassen, ohne dass ein Ergebnis erzielt wurde.

    Bild von Mabel Amber auf Pixabay

  • Reicht die Rente?

    Reicht die Rente?

    Reicht die Rente? Dieser Frage geht eine Doku des ZDF nach. Ab 2o25 gehen viele Babyboomer in Rente, dann könnte es knirschen im Rentensystem.

    Viele Deutsche sind im Alter auf Grundsicherung oder Minijobs angewiesen, obwohl sie jahrelang in die Rentenkasse eingezahlt haben. Wie kommen sie damit zurecht? Und gibt es Hoffnung, dass die für 2021 beschlossene Grundrente ihre Lage verbessert? Die Dokumentation “Dauerstress statt Ruhestand – Reicht die Rente?” des ZDF taucht in die Lebenswirklichkeit der Betroffenen ein und begleitet sie in ihrem Rentneralltag, zu Hause und bei der Arbeit. ZDFinfo zeigt die Doku erstmals am Dienstag, 10. November 2020, 20.15 Uhr. Wer den Termin versäumt hat, kann sich die Doku ab Dienstag, 10. November 2020, 10.00 Uhr, in der ZDF-Mediathek anschauen. Im ZDF steht die Dokumentation am Mittwoch, 16. Dezember 2020, 0.45 Uhr, auf dem Programm.

    Reicht die Rente?

    Angeblich geht es Ruheständlern gar nicht so schlecht, wie der Rentenversicherungsbericht 2020 (vorerst als Entwurf) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales suggerieren will. Auch eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft kommt zu dem Ergebnis, dass es den meisten Rentnern heute besser geht als noch vor 20 Jahren. Auf der anderen Seite steigt die Zahl derer, die im Alter zusehen müssen, wie sie über die Runden kommen. Waren vor zehn Jahren noch 11,3 Prozent der Rentner armutsgefährdet, sind es mittlerweile 14,6 Prozent – etwa jeder Sechste.

    Hinzu kommt die Frage, wie es um die Finanzreserven der Rentenversicherung künftig bestellt sein wird. Denn nach 2025 drohen dramatische Veränderungen für das Rentensystem, weil die Babyboomer in Rente gehen, ohne dass neue Beitragszahler in ausreichender Zahl nachkommen.

    Vorschläge der Rentenkommission

    Ende März 2020 legte die Rentenkommission der Bundesregierung Vorschläge für einen Generationenvertrag für die Zeit ab 2025 vor. “Sie können Richtschnur für eine künftige Alterssicherungspolitik sein”, sagte Karl Schiewerling, der Vorsitzende der Kommission. In der ZDFinfo-Dokumentation “Dauerstress statt Ruhestand – Reicht die Rente?” geben Experten aus Politik, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ihre Einschätzung zu diesen Konzepten.

    Bild: obs/ZDF/ZDF/Sebastian Galle

  • 2021 stagnieren Renten

    2021 stagnieren Renten

    2020 gab’s noch eine satte Rentenerhöhung, das dürfte die letzte für lange Zeit gewesen sein. Im kommenden Jahr wird es eine Nullrunde für Rentner im Westen geben und nur ein Mini-Erhöhung im Osten. Schuld hat Corona und schrumpfende Löhne.

    Schon jetzt sind die Auswirkungen der Beschränkungen wegen Coronavirus absehbar. Die Lockdowns schlagen auf die Löhne und Gehälter durch – und letztlich auch auf die Renten. Die Rentenexperten gehen von einem Rückgang der für die Rentenversicherung maßgeblichen Bruttolöhne und -gehälter um 1,0 Prozent im laufenden Jahr aus. Deutschlands Rentner in Westdeutschland erwartet im kommenden Jahr eine Nullrunde einstellen. Ostdeutsche Rentner bekommen hingegen eine Rentenerhöhung um voraussichtlich 0,72 Prozent. Das zitiert das Nachrichtenportal “ThePioneer” aus dem Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2020 (zur Info Rentenversicherungsbericht 2019).

    Nullrunde ab 2021

    Im Grunde kommt das nicht sonderlich überraschend, denn der Vorsitzende des Bundesvorstands der Rentenversicherung, Alexander Gunkel, teilte das bereits im Juni mit. Ostdeutsche Rentner profitieren von der gesetzlichen Ost-West-Angleichung. Der Rentenversicherungsbericht basiert auf der Herbstschätzung der Rentenexperten.

    Es ist allerdings die Frage, ob die Schätzer bereits die Folgen des zweiten Lockdowns berücksichtigt haben. Vermutlich nicht. Da eine Rentenkürzung für die kommenden Jahre ausgeschlossen ist, werden sich die Rentner jedoch auf viele Nullrunden einstellen müssen.

    Damit nicht genug, die Pandemie-Folgen werden auch die Beschäftigten, sprich die Rentenzahler spüren. Gunkel bereitet sie schon einmal auf eine Erhöhung der Beiträge vor – wenn nicht 2021, so doch in den Folgejahren. Der Rentenversicherung zufolge dürfte der Beitragssatz bis 2025 wahrscheinlich 20 Prozent erreichen. Nach 2025 wird es dann kein Halten mehr geben – und der Beitragssatz zur Rentenversicherung könnte dann schnell auf 22 oder sogar 25 Prozent steigen.

    nettolohnersatzquote
    Nettolohnersatzquote – sie zeigt, wie viel jemand an Rente bekommt, wenn er bis zum gesetzlichen Rentenalter als Vollzeitbeschäftigte Beiträge an die Rentenversicherung abführt. Bezogen auf einen Geringverdiener  mit nur halbem Arbeits-Durchschnittseinkommen                                                                                                                Quelle: Querschuesse.de

     

  • Brief einer Dänin an Wolfgang Schäuble

    Brief einer Dänin an Wolfgang Schäuble

    Die geborene Dänin Martha Gollert fühlt sich in punkto betriebliche Altersversorgung von deutschen Politikern in die Falle gelockt. Sie bittet den Bundestagspräsidenten Wolfgang Schäuble per Brief um eine „gerechte Kurskorrektur“.

    Als in Deutschland lebende Dänin hat sie kein Wahlrecht, deswegen versucht sie Wolfgang Schäuble, einen der obersten Repräsentanten dieses Staats per Brief die ihr widerfahrene Ungerechtigkeit eindringlich vor Augen zu führen. Sie fühlt sich von den meisten Politikern nicht ernst genommen.

    Marthas Brief an Schäuble

    Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

    ich bin 66 Jahre alt und lebe seit fast 43 Jahre hier in Deutschland. Ich bin Dänin und habe daher kein Wahlrecht hier in Deutschland und kann somit nur versuchen, über die Kontaktaufnahme zur Politik gehört zu werden.

    Ich – und rund sechs Millionen andere Arbeitnehmer und jetzige Rentner – haben Anfang der 80er auf Aufforderung der Politik Verträge über unsere Arbeitgeber abgeschlossen. Das war damals eine gute Sache, da das Rentenniveau bereits zu dem damaligen Zeitpunkt anfing zu sinken.
    Diese Verträge wurden über Versicherungen abgeschlossen, mit dem Arbeitgeber als Versicherungsnehmer und dem Arbeitnehmer als versicherter Person.
    Um so viele Arbeitnehmer wie möglich dazu zu bekommen, solche Versicherungen abzuschließen, wurden diese mit verschiedenen Bonbons ausgestattet.

    Meine Versicherung war wie folgt ausgestattet: Zahlung aus mein 13. Gehalt 1x jährlich, und nur durch mich, keine Zuschüsse der Firma. Die Einzahlung wurde steuer- und sozialversicherungsbeitragsfrei in die Versicherung eingezahlt. Der Arbeitgeber musste keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Es war klar, da keine Sozialversicherungsbeiträge auf den Jahresbeitrag gezahlt worden waren, dass bei Renteneintritt weniger Rente ausgezahlt werden würde. Genauso wie bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit weniger Geld gezahlt werden würde.

    Den meisten von uns war klar, dass wir etwas für unsere Rente tun müssten, wollten wir im Rentenalter (nach einem langen Arbeitsleben) noch die letzten Jahre unseres Lebens nicht allzu sehr den Gürtel enger schnallen müssen.

    Im Zuge der Reform der Gesundheitskasse 2003 wurde beschlossen, dass Betriebsrentner bei der Auszahlung ihrer ‚Betriebsrente‘ Krankenkassenbeiträge und Pflegeversicherung in voller Höhe zahlen müssten.

    Soweit so gut, aber dieses Gesetz wurde rückwirkend eingeführt. Das bedeutete für alle, die bereits in den 80ern und bis 30.12.2003 Verträge abgeschlossen hatten, in der Falle saßen. Die Verträge konnten wir nicht kündigen, da unsere Arbeitgeber Versicherungsnehmer war. Wir konnten die Versicherungen ruhen lassen, müssten aber trotzdem bei Fälligkeit auf das Geld, das wir angespart hatten, zahlen. Das ist die größte Ungerechtigkeit und hat zu großem Vertrauensverlust in der Politik geführt.

    Es wurde nun letztes Jahr ein Freibetrag eingeführt, der uns entlasten soll. Die Politik meint nun, sie hätten ihre Schuldigkeit getan. Das ist aber weit gefehlt.
    Ich beschreibe kurz meinen Vertrag:
    Ich habe mit 60 Jahren rund 34.000 Euro ausgezahlt bekommen – aufgrund der schlechten Ertragslage rund 6.000 Euro weniger als prognostiziert. Da ich gewählt hatte, die Summe in einem Betrag zu bekommen, sagt § 226 des 5. Bundessozialgesetzbuchs, dass die Summe über 120 Monate aufgeteilt werden soll und ich dann von der Summe 19,85 Prozent an die Krankenkasse zahlen muss – und das zehn Jahre lang. Das sind annähernd 7.000 Euro. Wenn ich davon ausgehe, dass ich 20 Jahre Rente bekomme, habe ich durch die nicht gezahlten Rentenbeiträge rund 14.500 Euro Rentenverlust. Eingezahlt habe ich 16.000 Euro, insgesamt rund 37.000 Euro gegenüber rund 34.000 Euro Versicherungssumme. Da nützt es mir auch nichts, dass ich die letzten vier Jahre rund 25 Euro weniger bezahlen muss. Worüber ich bis jetzt noch keinen Bescheid erhalten habe.

    Die zweite Ungerechtigkeit besteht darin, dass, wenn ich wirklich als Betriebsrentner behandelt und nicht nur so genannt werden würde, ich gar keine Beiträge zur Krankenkasse hätte zahlen müssen. Denn dann wäre meine Versicherungssumme nicht durch 120 Monate, sondern mindestens durch 240 Monate geteilt worden. Das wäre einer monatlichen Rente von rund 142 Euro gleichgekommen und wäre somit unter der Freigrenze – jetzt Freibetrag.

    Die Krankenkassen haben einfach bestimmt, dass diejenige, die ihre Versicherungen in einer Summe ausgezahlt bekommen, überproportional zahlen müssen gegenüber denjenigen, die sich ihre Versicherung monatlich auszahlen lassen.

    Wir, die bereits unter diese Ungerechtigkeiten leiden, sind alle Rentner und wir haben ein Leben lang gearbeitet, haben Geld in die Sozialkassen eingezahlt, haben Steuern und Soli gezahlt. Vielleicht haben einige von uns auch nicht mehr so viel Zeit, denn das Leben ist endlich. Ich frage mich, ob es wirklich sein kann, dass die Politik so mit uns umspringen darf. Ich habe bei manchen das Gefühl, dass sie denken, wir seien irgendwann alle sowieso tot.

    Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble, bitte sprechen Sie mit den Vorsitzenden der verschiedene Parteien und fordern Sie sie auf, eine gerechte Kurskorrektur zu machen. Und das bitte nicht erst in zehn Jahren. Ich weiß, dass das Geld kosten wird, aber davon gibt es, wenn nötig, immer noch genug. Es kann nicht sein, dass wir immer vor Gericht gehen müssen.

    Ich habe folgende Politiker in den letzten Jahren angeschrieben:
    Sigmar Gabriel antwortete: ‚Ich soll solidarisch sein‘.
    Jens Spahns Antwort: ‚Ich koste den Krankenkassen als Rentner mehr Geld als ich einzahle, daher ist es gerecht, wenn ich jetzt mehr zahlen muss‘.
    Olaf Scholz‘ Antwort: keine
    Angela Merkels Antwort: keine
    Von Max Straubinger (CSU) kam ein komischer Anruf.  Ihm können Sie die Pension vom Parlament streichen, schließlich braucht er sie nicht, hat er doch, nach eigener Aussage, eine gute Ausbildung genossen.
    Auf persönliche Anfrage bei einer SPD-Veranstaltung in Braunschweig, hat der Bundestagsabgeordnete Dr. Karl Lauterbach (SPD) geantwortet, er wisse, dass es da Ungerechtigkeiten gebe. Die SPD hätte es gern geändert, aber die CDU wäre dagegen.
    Die einzigen die uns zugehört haben, waren die Bundestagsabgeordneten Dr. Roy Kühne (CDU) aus Northeim sowie Matthias Birkwald (die Linken). Birkwalds Partei hat auch verschiedene Anträge im Bundestag eingereicht.

    Hoffnungsvolle Grüße aus der Bergstadt Lautenthal
    Martha Gollert

     

    Marthas Beispiel lehrt wieder einmal, dass wir Bürger Politikern gründlich misstrauen sollten. Vor der Wahl versprechen sie uns das Blaue vom Himmel, danach wollen sie davon nichts mehr wissen. Das war bei Blüm so, bei Kohl, bei Merkel – und wird auch künftig so sein. Direktversicherte wurden erst angelockt, dann abgezockt. Deswegen wehren wir uns und bleiben lästig.

    Bild: Deutscher Bundestag/Fotografin Simone M. Neumann

  • Union blockiert Erwerbstätigenrente

    Union blockiert Erwerbstätigenrente

    Parlamentarier sollen sich solidarisch zeigen und in die Rentenkasse einzahlen, so ein Vorstoß der „Linken“. Die Union will aber weiter auf ihren „Privilegien“ bestehen und blockiert eine Erwerbstätigenrente.

    von Reiner Wellmann

    Sollten Bundestagsabgeordnete in der Sozialversicherung weiterhin eine Sonderstellung genießen? Oder sollten sie, wenn es beispielsweise um die Rentenversicherung geht, wie du und ich behandelt werden?  Die Auffassungen darüber gingen jetzt in der ersten Lesung einer Gesetzesinitiative der Partei „Die Linke“, die Parlamentarier in Berlin ab der nächsten Legislaturperiode in die Rentenversicherung einzubeziehen, meilenweit auseinander. „Wir sollten der Bevölkerung, das sind unsere Arbeitgeber, klar machen, dass wir uns als Gewählte sehen – und nicht als Auserwählte“, brachte es SPD-Sozialexperte Ralf Kapschack für die die Seite der Befürworter auf den Punkt. CSU-Sprecher Max Straubinger sah das völlig anders: „Der Abgeordnete ist nicht vergleichbar mit einem Arbeitnehmer. Er nimmt eine Sonderstellung ein“. Und Jana Schimke (CDU) ging noch einen Schritt weiter: „Wir sollten zu unseren Privilegien stehen!“

    In der ersten Lesung am Freitag wurde deutlich, welche Lager sich bei den weiteren Beratungen gegenüber stehen. Auf der einen Seite CDU/CSU und die FDP, die auch auf die Notwendigkeit einer Diätenerhöhung verwiesen, wenn die Abgeordneten sich privat zusätzlich versichern müssten. Dagegen standen die anderen Fraktionen, die die Forderung nach einer Erwerbstätigenversicherung teilweise seit Jahren in ihren Wahlprogrammen stehen haben.

    Auch Parlamentarier sollen zahlen

    Als „Angebot für mehr Vertrauen der Bürger in die Politik“ bezeichnete Dietmar Bartsch, Vorsitzender der Fraktion Die Linke, die Initiative zum Umbau des Rentensystems in eine Erwerbstätigenversicherung. „Das würde den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land erheblich stärken“, begründet Bartsch. Er verwies auf das Nachbarland Österreich, das diese Einbeziehung aller Erwerbstätigen in eine Versicherung längst erfolgreich umgesetzt habe. „Dort gibt es keinen Riester-Irrsinn“, so Bartsch. Ferner eine um durchschnittlich 800 Euro höhere Rente und den Rentenbeginn mit 65 Jahren.

    Offensichtlich, wer blockiert

    Natürlich musste sich die Linkspartei mit dem Vorwurf auseinander setzen, der Antrag der Einbeziehung der Abgeordneten sei „Symbolpolitik“ oder er setze auf das „Erregungspotential da draußen, ,die da oben werden besser versorgt‘“. Damit werde das Parlament beschädigt, hielt Markus Kurth (Grüne) dagegen und forderte eine klar formulierte Gesetzesinitiative. „Herzliche Einladung, machen Sie mit“, hielt Bartsch dagegen. Die grundsätzliche Unterstützung der Grünen („Das System gehört auf andere Füße gestellt“) äußerte dann wenig später Grünen-Sprecherin Britta Haßelmann.

    Offene Türen rannte die Linke bei der SPD ein. „Es ist an der Zeit, alle Erwerbstätigen in ein Rentensystem aufzunehmen und die Sondersysteme zu beseitigen“, sprach Ralf Kapschack Klartext. Er begrüßte für seine Fraktion die Initiative der Linkspartei und deutete Unterstützung der Sozialdemokraten für den Antrag an: „Es stärkt unsere Glaubwürdigkeit, wenn wir als Abgeordnete vorangehen und uns den gleichen Regeln wie alle unterwerfen“, sagte der rentenpolitische Sprecher der Sozialdemokraten.

    Gegen eine „Einheitskasse“ sprach sich Johannes Vogel (FDP) aus. Der Antrag der Linken sei kein Beitrag zu einer seriösen Debatte, sondern Populismus. Vogel sah brauchbare Ansätze bei einigen Landtagen, die die Abgeordneten versorgungsmäßig mit Selbstständigen gleichgestellt hätten.

    Straubinger dagegen

    CSU-Mann Max Straubinger sah in der Gesetzesinitiative der Linken gar eine Verletzung des Grundgesetzes. Das Beispiel Österreich taugt nach seiner Kenntnis nicht. „Immer diese Glorifizierung des österreichischen Systems; das ist eine Veräppelung der Bürger da draußen“, sagte der 66-Jährige. Die Verärgerung des Christsozialen aus Rottal-Inn ist sogar verständlich, schließlich ist der Mann seit vielen Jahren in der Topliste der Abgeordneten mit den höchsten Nebeneinkünften zu finden ist. Als „Generalvertreter der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG“ bezieht er jährlich sechsstellige Nebeneinkünfte. Über neun Jahre hat er diese Nebeneinkünfte nicht ordnungsgemäß gemeldet, was ihm im Frühjahr einen Rüffel des Bundestagspräsidenten wegen Verstoßes gegen die Verhaltensregeln in fast 20 Fällen einbrachte. Auch seine Ablehnung des österreichischen Rentensystems ist zu verstehen, denn im Nachbarland ist versicherungstechnisch nichts zu verdienen mit der Rente, die dort übrigens Pension heißt. Zusätzliche Absicherungen wie Betriebsrenten oder Direktversicherungen braucht der österreichische „Pensionist“ wegen des mustergültigen Rentensystems in der Regel nicht. Straubingers Sicht ist wohl zwangsläufig sehr speziell …

    Der Antrag wurde zur weiteren Beratung an die Ausschüsse verwiesen.

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    Der “Spiegel” listete 2019 die Top-Verdiener im Bundestag auf. Wer die Liste durchblättert, wird auf viele bekannte Namen stoßen.

    Bild von Manfred Richter auf Pixabay

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