Category: Allgemein

  • Groko hat Rentenreform verschlafen

    Groko hat Rentenreform verschlafen

    Die vergangenen vier Jahre waren verlorene vier Jahre. Die Groko hat die Rentenreform verschlafen oder ausgesessen, Versprechen nicht eingelöst.

    Bestes Beispiel ist die Riester-Rente? Sie sollte reformiert werden – und? Fehlanzeigen. Daraus ist Nullkommanichts worden, wie die „Börsen-Zeitung“ schreibt. Was hat die von der Merkel-Regierung eingesetzte Rentenkommission abgeliefert? Nur heiße Luft. Die Direktversicherungsgeschädigten und Betriebsrentner wurden mit einem Zuckerl in Form des GKV-Betriebsrentenfreibetrags abgefunden.

    Rentenreform verschlafen

    Das deutsche Rentensystem gerate in eine immer größere Schieflage, so die „Börsen-Zeitung. Was ist denn mit der Initiative der FDP einer „Aktienrente“, wie sie in anderen Ländern, darunter Schweden, schon längst erfolgreich praktiziert wird? Das war der Merkel-Regierung nicht einmal des Nachdenkens wert. Was ist denn mit dem Sparer-Freibetrag? Der sei seit Jahren nicht erhöht wurde, während Verbraucherpreise, Renten, Steuerfreibetrag und Beitragsbemessungsgrenzen stetig nach oben gegangen sind, so die „Börsen-Zeitung“. „Denn was hilft es, einerseits staatliche Gelder als Zulagen für Altersvorsorgeprodukte zu gewähren, während andererseits der Freibetrag auf unzureichendem Niveau verharrt und dann sofort den Leuten 25 Prozent Abgeltungssteuer aus der Tasche gezogen werden, wenn sie zusätzlich privat vorsorgen“, so das Blatt.

    Deutschland braucht eine grundlegende Rentenreform, darin sind sich viele einig. Leider hat das die schwarz-rote Regierung unter Angela Merkel systematisch blockiert. Die von ihr eingesetzte Rentenkommission sollte die Öffentlichkeit einlullen und hinhalten. Statt einer Strukturreform hat sie nur heiße Luft produziert.

    Von den Schweden lernen

    De FDP schlägt eine „gesetzliche Aktienrente“ vor, die sich am erfolgreichen Modell der Schweden orientiert, wo der staatlich organisierte AP7 jährlich Rendite von sieben bis neun Prozent generiert. „Die FDP will das deutsche Rentensystem komplett umkrempeln – und zukunftsfest machen“, schreibt Johannes Vogel von der FDP. Die Debatte habe begonnen, schreibt  Vogel, der Mitglied im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales ist. „Wir brauchen eine gesetzliche Aktienrente – nach schwedischem Vorbild“, so seine Forderung.

    Es ist es höchste Zeit, über unsere Renten zu reden. Der Plan der FDP: Erwerbstätige investieren künftig Teile ihres Gehalts – die Rede ist von zwei Prozent – in eine gesetzliche Aktienrente. Vorbild für die FDP ist dabei der schwedische Aktienfond AP7, der jährlich Renditen von sieben bis neun Prozent generiert – und damit weit mehr als hierzulande übliche Direktversicherungen oder das, was Pensionsfonds oder – kassen erwirtschaften. Kein Wunder, sind die Schweden doch wesentlich effizienter als deutsche Versicherungen. Nur 36 Leute managen den AP7, entsprechend niedrig sind die Kosten, die weit unter einem Prozent liegen.

    Die Entwicklung des Schweden-Fonds

    Die Merkel-Regierung hat deutsche Altersvorsorger jahrelang für dumm verkauft, verschaukelt und ausgebremst – zugunsten der Versicherungsbranche, die sich die Hände reibt. Statt von den Schweden – oder auch Norwegern – zu lernen, macht sie weiter, wie bisher.

     

    (19) Johannes Vogel auf Twitter: “„Die FDP will das deutsche Rentensystem komplett umkrempeln“ – und zukunftsfest machen. Die Debatte beginnt, auch die @bild greift den gemeinsamen Vorschlag von @christianduerr & mir auf: Wir brauchen eine Gesetzliche #Aktienrente für 🇩🇪 nach schwedischem Vorbild! 💪🏻” / Twitter

     

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  • Rentner doppelt besteuert und verbeitragt

    Rentner doppelt besteuert und verbeitragt

    Rentner zahlen doppelt Steuern und doppelt Krankenkassenbeiträge. Das schert den Fiskus wenig – die Krankenkassen ebenfalls. Wer klagt, läuft ins Leere.

    Jeder Viertklässler dürfte kapieren, dass die Rentner doppelt Steuern zahlen, werden sie als Beschäftigte in der Einzahlphase doch weniger entlastet als sie in der Auszahlphase belastet werden. Heinrich Braun, Steuerberater aus Mannheim, und Finanzmathematiker Klaus Schindler haben es dem Fiskus vorgerechnet. Der Bundesfinanzminister Olaf Scholz hofft, das Problem aussitzen zu können, was ihm bisher leider meisterhaft gelungen ist. Braun wirft den Finanzbehörden der „Frankfurter Rundschau“ zufolge deswegen „arglistige Täuschung“ vor.

    Doppelt besteuert

    Braun und Schindler sind nicht allein mit ihrem Vorwurf – Winfrid W. Rogge aus Wiesbaden vom Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) sieht das ähnlich. „In der Vergangenheit habe ich öfters auf die Problematik der Doppelbesteuerung bei der Rente aufmerksam gemacht; das Thema erhitzt weiterhin die Gemüter in ganz Deutschland“, so Rogge.

    Die FDP hat einen Vorstoß gestartet und einen Antrag im Bundestag gestellt. Am Donnerstag, 25. Februar 2021, berät der Bundestag der „Frankfurter Rundschau“ zufolge erstmals einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Doppelbesteuerung bei Renten verhindern“. „Es ist vor allem eine Gerechtigkeitsfrage, dass das Einkommen nicht doppelt besteuert werden darf; hier hat der Gesetzgeber seinerzeit sehr grobschlächtig gearbeitet“, wird Frank Schäffler, Bundestagsabgeordneter der FDP, von der „Frankfurter Rundschau“ zitiert.

    Finanzverwaltung schüchtert Rentner ein

    Die FDP will auch aufdecken, wie die Finanzverwaltung Rentnerinnen und Rentner versucht, mundtot zu machen. „Es gibt ganz konkrete Beispiele, wo die Finanzverwaltung sehr fragwürdig agiert – Rentner müssen dabei selbst nachweisen, ob die anhängigen Gerichtsverfahren mit ihrem Fall vergleichbar sind“, so Schäffler.

    Was aber können Betroffene unternehmen? Sie können, so Rogge, mit Blick auf die anhängigen Verfahren Einspruch gegen ihren Steuerbescheid einlegen und sich dabei kostenlos Musterverfahren anschließen. Für den Einspruch bei dem zuständigen Finanzamt gilt eine einmonatige Frist nach Bekanntgabe des jeweiligen Steuerbescheids. Allerdings ist der Einspruch tricky, denn der Betroffene sollte unbedingt das Ruhen des Verfahrens beantragen, um nicht in eine Klage abgedrängt zu werden. Der Einspruch dürfe auf keinen Fall vom Steuerzahler zurückgenommen werden. Eine konkrete Berechnung der Doppelbesteuerung durch den Steuerzahler sei nicht erforderlich. Betroffen sind alle Rentner mit einem Rentenbeginn ab 2005.

    Mustereinspruch

    Was tun nach Erhalt eines Steuerbescheids? Rogge verweist auf den Entwurf eines Mustereinspruchs:

     

    Absenderangaben

     

    Datum  …

    Finanzamt …

    Steuernummer  …

    Einkommensteuerbescheid 20.. vom …

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    gegen den Einkommensteuerbescheid für 20.. vom … wird hiermit Einspruch eingelegt. Es wird außerdem beantragt, das Verfahren nach § 363 Abs. 2 Satz 1 AO aus Zweckmäßigkeitsgründen im Weiteren ruhen zu lassen, aber auch wegen anhängiger BFH-Verfahren.

    Begründung:

    In meinem zu versteuernden Einkommen sind Renteneinkünfte enthalten, die aus der Deutschen Rentenversicherung entstammen. Das Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 06.03.2002 Az. 2 BvL 17/99; BStBl. 2002 II S. 618) hatte unter anderem entschieden, dass Renteneinkünfte, soweit diese aus bereits versteuertem Einkommen stammen, in der Rentenphase nicht noch einmal der Besteuerung unterworfen werden dürfen. Dem wird der § 22 EStG in der aktuellen Fassung nicht gerecht, da es teilweise zur Doppelbesteuerung kommt.

    Bezüglich der Verfassungsmäßigkeit der Rentenbesteuerung, insbesondere wegen der Problematik der Doppelbesteuerung, sind vor dem Bundesfinanzhof zwei Verfahren unter Aktenzeichen X R 20/19 und X R 33/19 anhängig. Es tritt daher bereits gesetzliche Zwangsruhe ein. Eine konkrete Berechnung des doppelt besteuerten Anteils ist in dem derzeitigen Stand für einen Ruhensantrag nicht erforderlich, da die Methoden dazu noch nicht vom Bundesfinanzhof geklärt sind.

    Beim Finanzgericht des Saarlandes ist indes ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage und der Berechnung anhängig (Aktenzeichen 3 K 1072/20), auch wegen des Verstoßes gegen das Rückwirkungsverbot und der Zuordnung der Rentenbeiträge zu den beschränkten Sonderausgaben. Der Kläger dort hat bereits eine Berechnungsmethode in die Klage eingebracht, die Schindler/Braun-Formel (NWB-Heft 11 von 2020, Seite 784 ff), nach der auch hier eine Überprüfung stattfinden kann.

    Dies genügt den Ausführungen im BFH-Urteil vom 21.06.2016 (Az. X R 44/14), als Nachweis für die Doppelbesteuerung. Für das Ruhen des Verfahrens ist die Berechnung nicht vom Einspruchsführer durchzuführen, sondern vom Finanzamt selbst. In der Fachzeitung NWB sind dafür Tabellen zugänglich, nach welchen die Doppelbesteuerung der Renten bei einer normalen Verteilung des Einkommens in der Einzahlungsphase angenähert werden können.

    Dies ist Aufgabe der Finanzbehörde, da das Rechnen nach den Steuergesetzen ein Teil der Rechtsanwendung ist und den Rentnern nicht zumutbar.

    Unter Bezugnahme auf dieses vorgenannte Verfahren im Saarland ist gemäß der Abstimmung unter den Bundesländern, den Dienstanweisungen, das Einspruchsverfahren nach § 363 Abs. 1 AO auch aus Zweckmäßigkeitsgründen ruhen zu lassen. Der strittige Bescheid ist im Übrigen insoweit nach den Abstimmungen der Länder im Jahre 2020 nicht nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, 4 AO vorläufig ergangen, sodass der Einspruch jedes Jahr neu erforderlich ist.

    Bitte bestätigen Sie mir das Ruhen des Verfahrens schriftlich.

    Im Voraus vielen Dank dafür.

    Mit freundlichen Grüßen

     

    Eigenhändige Unterschrift

     

    Abzock-Politik Einhalt gebieten

    Die Doppelbesteuerung reiht sich ein in die Abzock-Politik von Rot-Schwarz. Denn Betriebsrentner und Direktversicherte zahlen nicht nur doppelt Steuern, sondern auch doppelt Beiträge in die Kranken- und Pflegeversicherung, was 2003 von einer rot-grünen Regierung mit Hilfe der Union zementiert wurde.

     

  • Kommt nach Merkel die Bürgerversicherung?

    Kommt nach Merkel die Bürgerversicherung?

    Die jüngste Erhöhung der Krankenkassenbeiträge war nur der Anfang – 2022 werden die Beiträge weiter steigen. Um zu Geld zu kommen, überlegen Politiker jetzt schon, die gesetzliche und private Krankenversicherung zusammenzulegen zu einer Art Bürgerversicherung.

    Gehe es nach SPD-Politiker Karl Lauterbach und Maria Klein-Schmeink von den Grünen, so die „Welt“, sei nach der Merkel-Ära der Zeitpunkt gekommen für ein große Lösung, sprich die Zusammenlegung von privater und gesetzlicher Krankenversicherung, also eine Art Bürgerversicherung. Der Grund: den gesetzlichen Krankenkassen geht das Geld aus.

    2022 verdoppelt sich Zusatzbeitrag

    Schon jetzt sprechen Krankenkassen wie die Techniker Krankenkasse (TK) davon, dass sich 2022 der Zusatzbeitrag voraussichtlich verdoppeln wird auf dann 2,5 Prozent. Die Frage ist, ob das reicht. Denn die Folgekosten der Corona-Pandemie haben schon heute die Reserven der Krankenkassen aufgezehrt, weswegen zum Jahresanfang viele Kassen ihre Beiträge teils drastisch erhöhten – die TK um 0,5 Prozentpunkte.

    Kommt die Bürgerversicherung?

    „Das dicke Ende für die gesetzliche Krankenversicherung kommt erst noch“, äußerte sich Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbands, gegenüber der „Welt“. Litsch zufolge dürften den gesetzlichen Kassen allein 2022 nach heutigem Stand mindestens 17 Milliarden Euro fehlen. Eine Beitragserhöhung erscheint angesichts dieser Kostenlawine unausbleiblich.

    Direktversicherte und Betriebsrentner dürfen sich im kommenden Jahr auf einen Gesamtbeitrag von 20 Prozent einrichten. So sieht die Rechnung aus:

    Mit Kindern kinderlos
    Krankenkassenbeitrag 14,60 % 14,60 %
    Zusatzbeitrag  2,50 %  2,50 %
    Pflegebeitrag  3,05 %  3,30 %
    Gesamtbeitrag 20,15 % 20,40 %

     

    Noch nicht dabei berücksichtigt ist eine mögliche Erhöhung des Pflegebeitrags, der vielleicht nicht 2022 kommen wird, dafür aber in den Folgejahren. Das heißt, die Beitragshöhe steigt peu à peu in Richtung 25 Prozent.

    Direktversicherte, die für eine fiktive Rente über 120 Monate zahlen müssen, sind irgendwann raus, Betriebsrentner jedoch zahlen ihr Leben lang die weiter steigenden Krankenkassen- und Pflegebeiträge.

    Kassen brauchen Geld

    Angesichts dieses Debakels ist klar, dass Lauterbachs und Klein-Schmeinks Prognosen nicht so abwegig sind. Die gesetzlichen Krankenkassen brauchen dringend neue Geldquellen – und da liegt es doch auf der Hand, die privaten Krankenkassen einzugliedern, in denen vor allem Besserverdienende versichert sind.

    Politik und Krankenkassen haben es über Jahre versäumt, das System insgesamt effizienter zu organisieren, deswegen schießen die Kosten ins Kraut. Obwohl 95 Prozent der Leistungen gesetzlicher Krankenkassen in einem Katalog per Gesetz vorgeschrieben sind, leistet sich Deutschland über hundert verschiedener Kassen, jeweils mit eigenen Verwaltungsapparat. Das kostet Geld – Geld der Versicherten. Leistungen der medizinischen Grundversorgung sind bei allen Krankenversicherungen gleich, nur fünf Prozent sind Zusatzleistungen der Krankenkassen, darunter Homöopathie, professionelle Zahnreinigung, ärztliche Zweitmeinung vom Spezialisten, um nur einige Beispiele zu nennen. Nur einen ganz kleinen Teil ihres Angebots kann die Kasse selbst bestimmen.

    Bei Digitalisierung abgeschlagen

    Bei der Digitalisierung hinken die Krankenkassen weit hinterher, wie sich jüngst bei der Umsetzung des GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetzes gezeigt hat. Was ist mit der digitalen Patientenakte, an der schon seit zehn Jahre experimentiert wurde? Sie soll 2021 eingeführt werden. Bis heute noch müssen Patienten teils selbst ihre Anamnese, sprich Krankengeschichte zusammenschreiben, weil Unterlagen auf dem Weg von Krankenhaus zu Arzt und umgekehrt verschollen gehen. Befunde werden gefaxt, Laborwerte per Brief weitergegeben, Patienten laufen mit einer DVD von Arzt zu Arzt. Reibungsverluste sind programmiert – das kostet Geld, Geld der Versicherten.

    Wie weit wir hinter anderen Ländern hinterherhinken, zeigt ein Vergleich: „Estland führte im Jahr 2008 als erstes Land der Welt ein landesweit einheitliches System einer elektronischen Patientenakte ein zur Speicherung der Krankengeschichte eines jeden Einwohners; Patienten haben über das Patientenportal Leserecht und können den Zugriff beschränken“, berichtet die Universität Oldenburg. Vier Jahre später als Estland habe auch Österreich die elektronische Patientenakte eingeführt, parallel zu Schweden.

    Kosten ungleich verteilt

    Zurzeit tragen vor allem die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten von Intensivbetten und Covid-19-Tests, kritisiert Roland Sing, Landesvorsitzender des Sozialverbandes VdK Baden-Württemberg. Den „NachDenkSeiten“ sagte er, die privaten Krankenversicherung hätten sich weder an den zusätzlichen Schutzausrüstungen in den Krankenhäusern noch am bundeseinheitlichen Ausgleich für vorgehaltene Intensivbetten oder an der Corona-Prämie für Pflegekräfte in den Pflegeheimen „adäquat beteiligt“. „1,5 Milliarden Euro zahlte die gesetzliche Krankenversicherung für das Vorhalten von Intensivbetten, mit keinem Cent beteiligte sich die Private Krankenversicherung. 130 Millionen Euro und 870 Millionen Euro brachte die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung für die Pflegeprämie auf, keinen einzigen Euro trug die Private Krankenversicherung dazu bei“, so Sing.

  • Linke präsentieren Rentenkonzept

    Linke präsentieren Rentenkonzept

    Die Linke ist die erste Partei im beginnenden Bundestagswahlkampf, die ein detailliertes Rentenkonzept ausgearbeitet hat. Darin enthalten auch die Abschaffung der Doppelverbeitragung und Doppelbesteuerung.

    „Wir fordern, die Doppelverbeitragung mit Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträgen bei betrieblicher Altersvorsorge und den Direktversicherungen sofort zu beenden“, das sagt sonst keine Partei so dediziert wie „Die Linke“. Sie will Doppelbesteuerung abschaffen – auch das sagt sonst keine Partei so klar wie die Linke.

    Rentenkonzept der Linken

    Die Partei präsentiert darüber hinaus noch weitere Gedanken und Vorschläge zum Thema Rente, was darauf schließen lässt, dass sich intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt hat.

    „Die Linke“ spricht sich klar für eine Rente aus, die den „Lebensstandard sichert und vor Armut schützt“. „Wir wollen den Rentenabbau beenden und das Garantieversprechen der gesetzlichen Rentenversicherung wiederherstellen“, fordert die Partei.

    Wie das gelingen soll?  Hier die Maßnahmen der Linken:

    • Als Sofortmaßnahme heben wir das Rentenniveau auf 53 Prozent an. Das bedeutet in Geld: Wer derzeit die aktuelle Durchschnittsrente von 1.048 Euro bekommt, erhält dann 1.152 Euro, also 104 Euro mehr im Monat. Das Rentenniveau von derzeit 48,21 Prozent kann problemlos innerhalb einer Wahlperiode auf 53 Prozent angehoben werden. Das kostet Beschäftigte und Arbeitgeber*innen bei einem durchschnittlichen Verdienst von 3.379 Euro nur je 33 Euro mehr im Monat. Der Beitrag für eine private Riesterrente (120 Euro) kann dafür entfallen. Durchschnittsverdienende hätten also 87 Euro mehr in der Tasche. Bei der Rentenanpassung stellen wir die Lohnbezogenheit wieder her.
    • Die Linken wollen die gesetzliche Rentenversicherung zu einer Alterssicherung für alle Erwerbstätigen erweitern. Das Konzept der solidarischen Erwerbstätigenversicherung bietet eine gesetzliche Alterssicherung auch für bislang nicht versicherte Selbstständige, Freiberufler*innen, Beamt*innen, Managerinnen und Manager und Politikerinnen und Politiker. Wir wollen, dass alle Erwerbstätigen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Mit anderen Worten: Wir machen aus der bisherigen Arbeitnehmer-Versicherung eine Erwerbstätigenversicherung.
    • Als Garantie wollen die Linken eine Solidarische Mindestrente von 1.200 Euro für all jene einführen, die trotz der Reformmaßnahmen eine zu niedrige Rente haben, um davon leben zu können. Denn wer heute auf lange Phasen mit schlechten Löhnen, Erwerbslosigkeit oder Krankheit zurückblicken muss, hat trotzdem Anspruch auf ein würdevolles Leben im Alter. Die Solidarische Mindestrente wird deshalb an alle Menschen im Rentenalter und bei Erwerbsminderung als Zuschlag – im Einzelfall auch als Vollbetrag – von der Rentenversicherung gezahlt, die weniger als 1.200 Euro Nettoeinkommen im Alter haben. Die Solidarische Mindestrente ist einkommens- und vermögensgeprüft. Sie wird aus Steuern finanziert. Die Unterhaltsansprüche nach dem BGB werden berücksichtigt. Mit Vermögensfreibeträgen stellen wir sicher, dass soziale Härten vermieden werden und normales, selbstgenutztes Wohneigentum unangetastet bleibt. Unser Versprechen lautet: Niemand soll im Alter von weniger als 1.200 Euro leben müssen. Die Höhe der Solidarischen Mindestrente wird regelmäßig am 1. Juli eines jeden Jahres im selben Maße erhöht, wie alle anderen gesetzlichen Renten auch.

    Die Linken halten nichts von der „Grundrente“. Die Partei will die „Rente nach Mindestentgeltpunkten“ auch für Zeiten nach 1992 einführen und verbessern.

    Ausbildungszeiten werden besser anerkannt und führen zu höheren Renten.

    Drei Punkte für jedes Kind

    Für jedes Kind sollen drei Entgeltpunkte – das sind zurzeit über 102 Euro sogenannter “Mütterrente” – auf dem Rentenkonto gutschreiben werden. Egal, ob ein Kind 1960 oder 2010, egal, ob es in Frankfurt am Main oder in Frankfurt an der Oder geboren wurde. Diese Verbesserung muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe aus Steuern finanziert werden.

    Die Linke fordert, dass die Rente ab 67 zurückgenommen wird.

    Wer krank wird, soll nicht noch niedrige Renten zu befürchten haben: Der Zugang zu den Erwerbsminderungsrenten muss erleichtert werden.

    Erwerbstätigenrente gefordert

    Für Langzeiterwerbslose müssen endlich wieder Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt werden.

    Die solidarischen Erwerbstätigenversicherung soll von folgenden Einzelmaßnahmen flankiert werden:

    • Die Beitragsbemessungsgrenze wird zunächst vereinheitlicht und dann in mehreren Schritten angehoben und schließlich ganz aufgehoben.
    • Die private Riester-Rente ist gescheitert. Sie kann die in die gesetzliche Rente gerissenen Lücken nicht schließen. Die Riester-Rente wollen die Linken auf freiwilliger Basis in die gesetzliche Rente überführen. Die staatlichen Subventionen von knapp vier Milliarden Euro jährlich beenden wir und erhöhen damit die Zuschüsse an die Gesetzliche Rentenversicherung.
    • Wir wollen eine betriebliche Altersversorgung, die überwiegend von den Arbeitgebern finanziert wird (als betriebliche Sozialleistung). Dafür sollen verbindliche tarifvertragliche Regelungen die Grundlage sein.
    • Wir fordern, die Doppelverbeitragung mit Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträgen bei betrieblicher Altersvorsorge und den Direktversicherungen sofort zu beenden.
    • Mit der Entgeltumwandlung werden die Finanzen der gesetzlichen Rentenversicherung jedoch geschwächt und die Rentenansprüche aller Versicherten – egal ob sie über den Betrieb vorsorgen oder nicht – sinken. Die Ungleichheit wird so verschärft. Darum wollen wir die Entgeltumwandlung für die Zukunft abschaffen.
    • Die Doppelbesteuerung der Renten wollen wir abschaffen. Wir wollen das steuerfreie Existenzminimum auf 14.400 Euro im Jahr anheben – kleine bis mittlere Renten wären damit freigestellt.

    Lernen von Österreich

    Die Linke verweist auf Österreich, wo das gesetzliche Rentensystem vor Armut schützen kann, den Lebensstandard sichern und zugleich finanzierbar ist. Statt einen Teil der Alterssicherung vom Kapitalmarkt abhängig zu machen, wurde in Österreich das gesetzliche Rentensystem zu einer Erwerbstätigenversicherung ausgebaut. Das will die Linke auch in Deutschland erreichen.

    Derzeit diskutiert DIE LINKE ihr Bundestagswahlprogramm. Am 23. März findet von 11:00 bis 15:00 Uhr eine Onlinedebatte zum Themenblock Soziales statt. Dabei wird auch der Entwurf für die Rentenpolitik diskutiert.

    Bild: Die Linke

  • Deutschland braucht eine Rentenreform

    Deutschland braucht eine Rentenreform

    Eineinhalb Jahren tagte die Rentenkommission – herausgekommen ist nur heiße Luft. Eineinhalb verlorene Jahre. Jetzt schlägt die FDP eine „gesetzliche Aktienrente“ vor, was in Schweden schon seit Jahren funktioniert, von der Merkel-Regierung jedoch verschleppt wurde. Eine Rentenreform ist überfällig.

    Deutschland braucht eine grundlegende Rentenreform, darin sind sich viele einig. Leider hat das die schwarz-rote Regierung unter Angela Merkel systematisch blockiert. Die von ihr eingesetzte Rentenkommission sollte die Öffentlichkeit einlullen und hinhalten. Statt einer Strukturreform hat sie nur heiße Luft produziert.

    Rentenreform nach Schweden-Art

    Jetzt prescht die FDP vor mit einer „gesetzlichen Aktienrente“, die sich am erfolgreichen Modell der Schweden orientiert, wo der staatlich organisierte AP7 jährlich Rendite von sieben bis neun Prozent generiert.

    „Die FDP will das deutsche Rentensystem komplett umkrempeln – und zukunftsfest machen“, schreibt Johannes Vogel von der FDP. Die Debatte habe begonnen, schreibt  Vogel, der Mitglied im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales ist. „Wir brauchen eine gesetzliche Aktienrente – nach schwedischem Vorbild“, so seine Forderung.

    Angela Merkel wollte und will nichts aus den Erfahrungen unserer Nachbarländer lernen. Sie hat sich bislang vehement gegen eine grundlegende Rentenreform geweigert und jeglichen Ansatz im Keim erstickt.

    Aktien als Renditebringer

    Dabei ist es höchste Zeit, über unsere Renten zu reden. Der Plan der FDP: Erwerbstätige investieren künftig Teile ihres Gehalts – die Rede ist von zwei Prozent – in eine gesetzliche Aktienrente. Vorbild für die FDP ist dabei der schwedische Aktienfond AP7, der jährlich Renditen von sieben bis neun Prozent generiert – und damit weit mehr als hierzulande übliche Direktversicherungen oder das, was Pensionsfonds oder – kassen erwirtschaften. Kein Wunder, sind die Schweden doch wesentlich effizienter als deutsche Versicherungen. Nur 36 Leute managen den AP7, entsprechend niedrig sind die Kosten, die weit unter einem Prozent liegen.

    Die Merkel-Regierung hat deutsche Altersvorsorger jahrelang für dumm verkauft, verschaukelt und ausgebremst – zugunsten der Versicherungsbranche, die sich die Hände reibt. Statt von den Schweden – oder auch Norwegern – zu lernen, macht sie weiter, wie bisher, obwohl die Welt seit Draghis epochalen Satz „Whatever it takes“ eine andere ist. Seine drei Wörter haben einen Paradigmen-Wechsel eingeleitet – seit dem ist der Zins abgeschafft, mit fatalen Folgen für deutsche Sparer. Der Staat profitiert von Negativzinsen, während deutsche Altersvorsorger leiden. So sieht die Politik der großen Koalition aus.

    Wie die ‚gesetzliche Aktienrente‘ funktioniert

    Das Rentenkonzept der beiden Liberalen stützt sich im Wesentlichen auf folgende Punkte schreibt der „Versicherungsbote“:

    • 2 Prozent des Bruttogehalts sollen Erwerbstätige in diese Aktienrente einzahlen. Die Summe soll paritätisch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt werden.
    • Das Geld soll in einen Staatsfonds (nach Vorbild Schwedens oder Norwegens) fließen und sich dort vermehren.
    • Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung reduziert sich um die eingezahlten 2 Prozent.

    Unions-Politiker wie Wolfgang Schäuble hingegen fällt nur der „Renteneintritt mit 70“ ein.

    (19) Johannes Vogel auf Twitter: “„Die FDP will das deutsche Rentensystem komplett umkrempeln“ – und zukunftsfest machen. Die Debatte beginnt, auch die @bild greift den gemeinsamen Vorschlag von @christianduerr & mir auf: Wir brauchen eine Gesetzliche #Aktienrente für 🇩🇪 nach schwedischem Vorbild! 💪🏻” / Twitter

     

     

    Foto: Johannes Vogel, MdB

  • Krankenkassen im Digital-Chaos

    Krankenkassen im Digital-Chaos

    Versagen auf ganzer Front – wie schon bei der Einführung des GKV-Betriebsrentenfreibetrag sind die Krankenkassen auch bei den Masken-Coupons mit der Digitalisierung überfordert.

    Das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz war am 1. Januar 2020 in Kraft getreten – und einige Krankenkassen brauchten teilweise zehn Monate, um es umzusetzen. Bei der Verteilung der Coupons für FFP2-Masken ist ein ähnliches Versagen zu beobachten, wie „Bild“ jetzt berichtet.

    Digitalisierung mangelhaft

    Offensichtlich haben viele Krankenkassen Probleme, die richtigen Patienten mit FFP2-Masken-Coupons zu versorgen. Aber niemand wolle offen Fehler zugeben. Die Hallesche-Versicherung räumt immerhin ein, dass es beim Versand von Maskengutscheinen vereinzelt zu weiteren Unregelmäßigkeiten gekommen sein könnte.

    Chaos bei Krankenkassen

    Von vereinzelt kann bestimmt nicht die Rede sein. Wer sich in seinem Verwandten- und Bekanntenkreis umhört, stößt zwangsläufig auf den einen oder anderen Fall. Über-60-Jährige und Corona-Risikopatienten sollten Gutscheine für Masken bekommen. Wer beispielsweise bei der TK versichert ist, wartet vergeblich auf die Gutschein, die Barmer hat es dagegen schon geschafft, ihre Kunden zu beliefern. „Bild“ berichtet von einer an Mukoviszidose leidenden Fürtherin, die auf die Coupons wartet, obwohl für sie Corona tödlich wäre, während ihre gesunde Schwester bereits ein Schreiben ihrer Krankenkasse bekommen hat.

    Datenbanken veraltet

    Wie gesagt, das sind keine Einzelfälle. „Bild“ vermutet, dass die „Datensätze großer Kassen auch nicht immer auf dem aktuellen Stand zu sein scheinen“. Das ist nicht da erste Mal, dass die Krankenkassen mit der Digitalisierung überfordert sind. Sie haben es offensichtlich versäumt, ihre Informationssystem auf Vordermann zu bringen, obwohl sie jedes Jahr Hunderte von Milliarden einnehmen. Problem: keiner schaut den Krankenkassen in punkto Effizienz auf die Finger. Wenn das Geld nicht reicht, erhöhen die Kassen eben die Beiträge – wie jüngst den Zusatzbeitrag von 1,1 auf 1,3 Prozent, wobei einige Kassen gleich richtig zulangen und sogar – wie die TK um 0,5 Prozent – drauf satteln.

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  • 2022 steigen Kassenbeiträge auf über 20 Prozent

    2022 steigen Kassenbeiträge auf über 20 Prozent

    Bereits 2021 sind Krankenkassen- und Pflegebeiträge auf 19,2 Prozent gestiegen, 2022 werden sie die 20-Prozent-Marke reißen. In der Nach-Merkel-Ära drohen weitere Erhöhungen der Kassenbeiträge.

    Die gesetzlichen Krankenkassen verlangen seit Anfang 2021 höhere Beiträge. Sie haben den Zusatzbeitrag im Schnitt um 0,2 Prozent auf 1,3 Prozent erhöht, was den Krankenkassenbeitrag auf 15,9 Prozent steigen ließ. Dazu kommen 3,05 (3,3 für Kinderlose) Prozent Pflegebeitrag. So dass sich der gesamte Beitrag auf 18,95 (19,2) Prozent erhöhte. 2022 werden sich die Zusatzbeiträge in etwa auf 2,5 Prozent verdoppeln, worauf ein Artikel der “Berliner Zeitung” schließen lässt. So sieht die Rechnung aus:

    Krankenkassenbeitrag 14,60 % 14,60 %
    Zusatzbeitrag  2,50 %  2,50 %
    Pflegebeitrag  3,05 %  3,30 % (kinderlos)
    Gesamtbeitrag 20,15 % 20,40 %

    Kassenbeiträge steigen

    Der Grund für diese Erhöhung ist nicht allein Corona, vielmehr sind es die neuen Gesetze von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. „Die Vermögen der Kassen werden im Laufe des Jahres weitestgehend aufgebraucht sein; wenn nichts geschieht, besteht das Risiko, dass sich die Zusatzbeitragssätze für 2022 nahezu verdoppeln – aus heutiger Sicht auf rund 2,5 Prozentpunkte“, zitiert die “Berliner Zeitung” Uwe Klemens, ehrenamtlicher Vorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen (VDEK). Wer die Statistik des VDEK genau liest, muss zum Schluss kommen, dass nicht nur die Krankenkassenbeiträge 2022 steigen werden, sondern auch die Pflegebeiträge. Das heißt letztlich, dass der Gesamtbeitrag schon in wenigen Jahren bei 22 Prozent sein dürfte oder sogar noch höher. Die Merkel-Regierung hat es versäumt, das Gesundheitssystem in punkto Effizienz zu reformieren, das rächt sich jetzt und in der Zukunft.

    Kosten ungleich verteilt

    Zurzeit tragen vor allem die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten von Intensivbetten und Covid-19-Tests, kritisiert Roland Sing, Landesvorsitzender des Sozialverbandes VdK Baden-Württemberg. Den „NachDenkSeiten“ sagte er, die privaten Krankenversicherung hätten sich weder an den zusätzlichen Schutzausrüstungen in den Krankenhäusern noch am bundeseinheitlichen Ausgleich für vorgehaltene Intensivbetten oder an der Corona-Prämie für Pflegekräfte in den Pflegeheimen „adäquat beteiligt“. „1,5 Milliarden Euro zahlte die gesetzliche Krankenversicherung für das Vorhalten von Intensivbetten, mit keinem Cent beteiligte sich die Private Krankenversicherung. 130 Millionen Euro und 870 Millionen Euro brachte die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung für die Pflegeprämie auf, keinen einzigen Euro trug die Private Krankenversicherung dazu bei“, so Sing.

  • Krankenkassen mit Digitalisierung überfordert

    Krankenkassen mit Digitalisierung überfordert

    „Stiftung Warentest“ hat es geschafft, noch vor dem Inkrafttreten des GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetzes Anfang 2020 einen Rechner online zu stellen. Die Mehrheit der Krankenkassen hat es hingegen bis Oktober nicht geschafft, den reduzierten Beitrag zu berechnen. Offensichtlich sind die Krankenkassen mit der Digitalisierung überfordert.

    Die Mehrheit der Krankenkassen hängt in punkto Umsetzung des GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetzes, das am 1. Januar 2020 in Kraft trat, hinterher, wie jetzt eine aktuelle Umfrage unter den 3900 Mitgliedern des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) ergab. Annähernd zwei Drittel hat die zu viel bezahlten Krankenkassenbeiträge noch nicht zurück bekommen; der Freibetrag von 159,25 Euro wird nur zögerlich und teilweise sogar fehlerhaft berücksichtigt.

    Krankenkassen heillos überfordert

    Offensichtlich sind die Krankenkassen mit der Digitalisierung von Geschäftsprozessen heillos überfordert, wie anders ließe sich erklären, dass die Mehrheit ein Dreivierteljahr braucht, um den Freibetrag für ihre Mitglieder zu berechnen – und das auch noch richtig. Dabei hätten sie sich nur Rat bei „Stiftung Warentest“ holen müssen oder beim Industrie-Pension-Verein. Beide haben unabhängig voneinander entsprechende Beitragsrechner zur Kranken- und Pflegeversicherung für Betriebsrenten programmieren lassen, die sie online kostenlos zur Verfügung stellen. Die beiden Rechner unterscheiden auch zwischen monatlicher Rente und Kapitalauszahlung.

    Selbst große Krankenkassen wie die Barmer schaffen es nicht, den Beitrag rechtzeitig und richtig zu berücksichtigen, wie der Fall von Erwin T. belegt. Erst Mitte Oktober erhielt das DVG-Mitglied seine Beitragsmitteilung – und die war dann falsch. Die Barmer errechnete für Erwin T. eine Gutschrift von 90,13 Euro und teilte ihm mit, er brauche den neuen September-Beitrag von 109,87 Euro im Oktober nicht zu zahlen. 90,13 plus 109,87 Euro ergibt 200 Euro. Tischler hatte aber mit 225 Euro gerechnet, so viel in etwa macht der Freibetrag aus. Seine Rechnung: 25 Euro monatlich bezogen auf neun Monate (die Barmer zieht ja am 15. des Folgemonats ein) ergibt 225 Euro. Auf seinen Anruf erklärte ihm „eine freundliche Dame genervt, dass sie schon mit 200 Mitgliedern gesprochen habe, die alle den Beitragsbescheid nicht verstanden haben“. Auf seinen Kontostand habe sich die Beitragsrückzahlung allerdings nicht ausgewirkt. Im Oktober sei der “alte” September-Beitrag abgebucht worden. Um die Verwirrung zu komplettieren, hat ihm die Barmer eine Gutschrift von 225 Euro überwiesen. Die tatsächlichen Abbuchungen habe zumindest mit dem Beitragsbescheid nicht überein gestimmt.

    Regine K. erlebte mit ihrer AOK ein blaues Wunder. Erst als sie den Lastschrifteinzug kündigte, reagierte ihre Krankenkasse. Sie habe nach der Kündigung einen Anruf bekommen. Die Kasse fragte, ob sie nicht doch das Lastschriftverfahren beibehalten wolle, ihr Fall sei gestern durch den Computer berechnet worden. Die centgenaue Differenz sei bereits auf ihrem Konto als Gutschrift eingegangen. Ihre Erkenntnis aus diesem Fall: „Nicht nur beschweren, sondern den Geldhahn zudrehen. Hätte ich es nur eher gemacht!“

    Hinhaltetaktik aus System

    Jürgen T. wurde hingegen von der AOK Niedersachsen auf Ende des Jahres vertröstet. Die Software für die Berechnung des neuen Freibetrages wäre erst ab Juni zu realisieren, so die Auskunft der AOK Niedersachsen. Jürgen T. hakte Anfang Juni nach, dann noch einmal im Juli. Die Antwort der Kasse, er könne ja seine Einzugsermächtigung für August widerrufen und den neuen Beitrag bis zum Jahresende überweisen. Den neuen Beitragsbescheid erhalte er bis Oktober und die Gutschrift am Jahresende.

    Marita R. war erstaunt, „dass die Zahlstellen der Krankenkassen offensichtlich nicht in der Lage sind, eine einfache Rechenaufgabe zu bewältigen.“ Sie bezweifelt allerdings, dass die Programmierung das Problem ist.

    Allein diese wenige Beispiele zeigen, dass es laut knirscht im Gebälk der Krankenkassen. Manchen reagieren nur auf Druck, andere gar nicht oder pampig. Sie halten die Mitglieder hin und vertrösten sie von einem ums andere Mal und drücken sich vor der Umsetzung des Freibetrags, der bereits Ende vergangenen Jahres beschlossen wurde.

    Entlastung durch Freibetrag

    ab 1.1.2022bis 1.1.2020Entlastung
    Kapitalauszahlung 50.00050.000
    geteilt durch 120416,67416,67
    minus Freibetrag 159,25252,170
    Krankenvers. 14,6 % 36,8260,84
    Zusatzbeitrag 1,5 %3.786.25
    Pflegevers. 3,05 %12,7112,71
    KV+PV monatlich53,3179,7926,48
    KV+PV pro Jahr639,72
    957.48317,76
    KV+PV gesamte Laufzeit6.397,209574,803.176,60
    Rest nach Abzug KV+PV 43.602,80

    40.425,20
    in Euro

    Die Mechanik des Freibetrags:

    • Zuerst greift (wie bisher) die Freigrenze. Die Freigrenze umfasst neben Versorgungsbezügen z.B. auch Arbeitseinkommen, also Gewinne aus nebenberuflich selbstständiger Tätigkeit, z.B. aus Photovoltaik oder Nebenerwerbslandwirtschaft.
    • Wird die Freigrenze überschritten und entfällt daher, greift nur für Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge i.S.d. § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V ein Freibetrag, der genauso hoch ist, wie die bisherige Freigrenze (1/20 der monatliche Bezugsgröße nach § 18 SGB IV = 159,25 EUR für 2020). Der Freibetrag ist der Höhe nach begrenzt auf monatliche beitragspflichtigen Betriebsrentenleistungen (bei Kapitalleistungen: 1/120 der Leistung als monatlicher Zahlbetrag für maximal zehn Jahre).
  • Kann die bAV jemals rentabel werden?

    Kann die bAV jemals rentabel werden?

    Lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge (bAV)? Meist nicht, weil annähernd 20 Prozent für die Krankenkasse weg gehen. Wie soll sie da rentabel werden? Wer einen Vertrag unterschreibt, sollte sich das zweimal überlegen.

    Von Friedhelm Schnitzler

    Die Krankenkasse schlägt zu, wenn Arbeitnehmer in Rente gehen und ihre Direktversicherung ausbezahlt bekommen. Von dem Geld müssen annähernd ein Fünftel an Krankenversicherungs- und Pflegebeiträgen berappen.

    Wie rentabel ist die bAV?

    Wenn sich der Arbeitgeber nicht mindestens mit garantierten 30 Prozent an den Beiträgen zur bAV beteiligt, wird daraus ein Verlustgeschäft. Denn, zum einen fallen Krankenkassen- und Pflegebeiträge an, zum anderen mindert die Entgeltumwandlung die gesetzliche Rente wodurch umworbene Einsparungen in der Aufbauphase aufgezehrt werden.

    Die Kündigung einer Direktversicherung durch Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder Versicherungsgesellschaft ist nahezu unmöglich. Sollte in Ausnahmefällen eine Kündigung durch den Arbeitnehmer möglich sein ist dies mit hohen Verlusten verbunden  unter anderem durch eine sofortige Besteuerung der ausgezahlten Summe und auch hier ggf. anfallende Sozialabgaben.

    Der Arbeitnehmer kann seine Direktversicherung nur stilllegen und ruhend stellen. Die Versicherung wird dann mit dem sogenannten Rückkaufswert als Todesfallsumme  weitergeführt und bei Fälligkeit ausgezahlt. Weniger eingezahlt, heißt auch weniger ausgezahlt – und damit weniger Krankenkassenbeiträge. Was sich der Arbeitnehmer spart, kann er anders investieren – mit sicher besserer Rendite.

    Arbeitgeber muss sich beteiligen

    Die Sache sieht natürlich anders aus, wenn sich der Arbeitgeber zur Hälfte – oder mehr – an der Direktversicherung beteiligt. Aber auch hier: Besser den Vertrag ruhend stellen und auf eine Gehaltserhöhung drängen – und mit dem Geld selbst fürs Alter vorsorgen. Es lohnt sich, die Möglichkeiten durchzurechnen.

    Klar ist, die betriebliche Altersversorgung ohne signifikante Beteiligung des Arbeitgebers bleibt ein Risikogeschäft. Soll doch niemand glauben, dass es bei den jetzigen Beitragssätzen in der Kranken- und Pflegeversicherung bleibt. Gerade eben haben die Krankenkassen den Zusatzbeitrag erhöht – und davor den Pflegebeitrag. Parallel dazu haben viele Lebensversicherungen die Überschussbeteiligungen auf null herunter gefahren, wie die heutigen Versorgungsempfängern schmerzlich spüren.

    Bereits 2004 argumentierten die Befürworter der Vollbverbeitragung von Direktversicherten und Betriebsrentnern, es sei sozial nicht mehr zu verantworten, die Rentner zu subventionieren – sie trügen nur noch 40 Prozent ihrer Krankheitskosten selbst.

    Viele Verträgen ruhend gestellt

    Jung und Alt  scheinen den Bluff glücklicherweise zu begreifen. Die durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Auftrag gegebene Arbeitgeber- und Trägerbefragung zur Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (BAV 2019) kommt zum Ergebnis, dass derzeit 28 Prozent der bAV-Verträge ruhend gestellt sind.

    Der Euphorie ist Ernüchterung gewichen. Das gilt nach Analysen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auch für die Riester-Rente.  Immer weniger schließen einen Riester-Vertrag ab – und schätzungsweise jeder fünfte der 16 Millionen Verträge wird nicht mehr bespart. Das heißt, bei mehr als drei Millionen Betroffenen ist etwas gründlich schief gelaufen – ausgestiegene Riester-Sparer haben dennoch Geld verloren, denn die mit diesen verbundenen Abschlusskosten sind perdü.

  • Bafin zieht bei Pensionskassen den Stecker

    Bafin zieht bei Pensionskassen den Stecker

    Pensionskassen kommen wegen der Negativzinspolitik der Europäischen Zentralbank in die Bredouille. Die Finanzaufsicht hat bei zweien den Stecker gezogen und ihnen die Betriebserlaubnis entzogen. Bitter für die Rentner, denn sie werden den Gürtel enger schnallen müssen.

    Bereits Anfang Dezember 2018 verbot die Finanzaufsicht Bafin der Pensionskasse der Caritas das Neugeschäft, weil der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, so die Rechtsform, die Solvabilitätskapitalanforderung nicht erfüllt und sich weigerte, sein Geschäft nachhaltig zu sanieren.

    Stecker gezogen

    Nun hat die Bafin endgültig den Stecker für die Kölner Pensionskasse und das Schwesterunternehmen Caritas Versicherungsverein gezogen, wie „Spiegel“ schreibt. Die Renten sollen zwar weiter gezahlt werden, aber jeder kann sich ausrechnen, dass die beiden Pensionskassen die Leistungen aller Voraussicht nach weiter kürzen. Dazu die Caritas Pensionskasse:

    Als letzten Schritt der Umsetzung des Sanierungskonzepts ist die Pensionskasse der Caritas am 31.12.2020 formell in den Status der Liquidation gegangen. Gemäß ihrem Geschäftsgegenstand wird sie die bestehenden Altersvorsorgeverträge ihrer Mitglieder weiterhin planmäßig abwickeln und damit über einen sehr langen Zeitraum weiter tätig sein.

    Mehr Pensionskassen mit Problemen

    Die beiden sind indes nicht die einzigen, bei den es knirscht. Ähnlich geht es den Kunden der Deutschen Steuerberater-Versicherung, die Pensionskasse der steuerberatenden Berufe. Die Drei sind nur die Spitze des Eisbergs. Die Finanzaufsichtsbehörde BaFin hat drei Dutzende Pensionskassen im Visier – von 136 Pensionskasse, die Probleme haben. Ursache ist die Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) unter ihrer Chefin Christine Lagarde. Der Leitzins liegt bei null Prozent und der für die Banken wichtige Einlagenfazilitätenzins sogar bei minus 0,5 Prozent.

    Die Institute haben „Spiegel“ zufolge insgesamt 55 000 Pensionsanwärter und -anwärterinnen und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger. Die beiden Kassen werde es weiterhin geben – jedoch als Unternehmen, die in Liquidation seien.

    Schon 2018 kürzten die beiden Pensionskassen die Leistungen, dabei wird es aber nicht bleiben. Zukünftig könnte das, so „Spiegel“ erneut der Fall sein. Caritas-Rentner müssen also bibbern.

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    Imagefilm des DVG

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