Category: Allgemein

  • Das Wahlprogramm der SGV

    Das Wahlprogramm der SGV

    In lockerer Folge stellen wir die Wahlprogramme der Parteien vor, vor allem unter dem Aspekt der Renten- und Sozialpolitik. Den Anfang machten die Linken, die SPD, die FDP, die Grünen, die Freien Wähler – jetzt das Wahlprogramm der SGV (Solidarität, Gerechtigkeit, Veränderung).

    Was will die SGV? Ein Blick in das Wahlprogramm mit unserem speziellen Fokus auf Rente und Sozialpolitik zeigt, was die Partei will – sie tritt neu an zur Bundestagswahl.

    Wahlprogramm der SGV:

    Renten-, Kranken- und Sozialsysteme

    Im Angesicht der ständig steigenden Altersarmut im Rentenalter ist es erforderlich das heute praktizierte Renten-, Kranken- und Sozialsystem durch ein sozialverträgliches und solidarisch finanziertes System zu ersetzen.

    Unser Konzept sieht daher, einfach ausgedrückt, unter anderem vor:

    • Alle Personen mit eigenem Einkommen zahlen einen prozentualen Beitrag vom Einkommen in die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung ein.
      Dazu gehören auch Politiker, Beamte, Selbstständige, usw.
    • Die Beitragsfreigrenze, die es Besserverdienern ermöglicht sich aus dem Sozialsystem auszuklinken, wird abgeschafft.
    • Es wird eine Mindest- oder, besser ausgedrückt, eine Grundrente in einer festen Höhe geben, die jedem Arbeitnehmer in Deutschland zusteht, ganz gleich wieviel er in den Jahren eingezahlt hat. Angedacht sind hier 1.250€ netto.
    • Zu dieser Grundrente soll als Würdigung der Lebensarbeitsleistung ein Zuschlag von 2% der Grundrente pro Lebensarbeitsjahr gezahlt werden, selbstverständlich ebenfalls Steuer- und Abgabenfrei.
    • Die Gelder der gesetzlichen Rentenversicherung sollen per Gesetz zweckgebunden werden, damit der „Griff in die Rentenkasse“ durch die Politik unterbunden wird. Die Zweckentfremdung von Mitteln der Rentenkasse wird so verhindert.

    Mindestlohn und Niedriglohnsektor

    Der heutige durch Agenda 2010 gepushte Niedriglohnsektor mit Lohndumping führt in Verbindung mit der immer niedrigeren Rentenquote zur Armut und in Folge zur Altersarmut. Das muss gestoppt werden.

    Von daher fordern wir :

    • Einführung des von uns ausgearbeiteten solidarischem Rentensystems.
    • Der Mindestlohn bei Vollbeschäftigung muss in seiner Höhe nicht unerheblich über einem Existenzminimum liegen, sodass ein Arbeitnehmer bei Vollzeit soviel Lohn erhält, um seine Familie wieder unterhalten und versorgen zu können. Angedacht sind hier zur Zeit ca. 15,00 € brutto, was bei Ø 174 Std./Monat einem Bruttolohn von 2.610,00€ entsprechen würde.
    • Die Anzahl der Personaldienstleister muss auf ein überschaubares Maß begrenzt werden.
    • Leiharbeit darf nurnoch im ursprünglichen Sinn und auf eine relativ kurze Zeitspanne, die sich aus dem Sachgrund ergibt, genehmigt werden.
    • Die Entlohnung des ausgeliehenen Arbeitnehmers darf nicht niedriger sein wie die Entlohnung der Person, die ersetzt wird.
    • Der Schutz des Leiharbeitnehmers insbesondere bei Kündigungen muss den üblichen Regularien angepasst werden.
    • Die Sozialhilfe in der heutigen Form (Hartz IV) muss abgeschafft werden und durch ein sozialverträgliches System ersetzt werden.
    • Wiederaufleben und Neustrukturierung des sozialen Wohnungsbaus muss bezahlbaren Wohnraum für alle schaffen

    Ethik in der Politik

    Ethik ist die Lehre von sittlichem und moralischem Handeln. Ethische Werte dulden keine Kompromisse. Leider hält sich unsere Politik nicht daran.

    Wie sehen unsere ethischen Werte so :

    • die nach einem arbeitsreichen Leben von ihrer Rente nicht leben können wird es mit uns nicht mehr geben, denn das widerspricht ethischen Grundsätzen.
    • Ein Mindestlohn der Arbeit würdigt und ein vernünftiges Leben ermöglicht ist Pflicht, alles andere ist unethisch.
    • Steuerhinterziehung und fragwürdige Steuersparmodelle wird es mit uns nicht geben, denn das ist unethisch.
    • Spenden aus Industrie und Wirtschaft, um damit Politiker “gefügig” zu machen, darf es nicht mehr geben, denn das ist unethisch.
    • Politiker und Abgeordnete, die im Lobbyismus Sumpf baden, wird es mit uns nicht mehr geben.
      Auch keine Nebenjobs und Beraterverträge, denn das ist unethisch.
    • Solidarität von allen nicht nur einfordern, sondern dazu verpflichten, damit Gerechtigkeit entsteht, alles andere ist unethisch. (Siehe Beitragsbemessungsgrenze)
    • Beamte und Staatsdiener, die nicht einzahlen leisten sich auf Kosten der Steuerzahler üppige Altersversorgung. Das ist unethisch.
  • Staat kassiert 40 Prozent der Altersvorsorge

    Staat kassiert 40 Prozent der Altersvorsorge

    Der Staat kassiert mehr als 40 Prozent der Altersvorsorge. Die Richter finden das in Ordnung – was für ein Hohn.

    Von Reiner Wellmann

    Wie viel ist zulässig, wenn der Staat für eine als Altersvorsorge ausgezahlte Direktversicherung Steuern und Krankenversicherungsabgaben verlangt? Ein Viertel, ein Drittel, die Hälfte? Ist die Hälfte nicht zu viel? „Nein“, sagt das Finanzgericht Münster in einem jetzt veröffentlichten Fall aus dem Jahre 2020. Konkret: Wenn aus einer ausgezahlten Versicherung in Höhe von 23.407 Euro Steuern in Höhe von knapp 6000 Euro und Krankenversicherungsbeiträge von 4083,60 Euro festgesetzt werden, sprich 43 Prozent des Auszahlungsbetrages von Finanzamt und Krankenkasse kassiert werden – dann liegt noch keine erdrosselnde Wirkung vor. Eine neue Episode von „Stirb langsam“ im Sozialstaat BRD – mit dem kleinen Unterschied, dass es kein Happy End mit einem Bruce Willis gibt.

    So kassiert der Staat ab

    Aber der Reihe nach: Die Klägerin, die bis zu ihrem Ruhestand Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit erzielte, bezog im Streitjahr 2012 Leistungen aus einer Direktversicherung in Höhe von 23.407 Euro. Mit Bescheid vom 10. März 2014 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer 2012 im Wege der Schätzung auf 5.966 Euro unter dem Vorbehalt der Nachprüfung fest. Es folgt eine lange Auseinandersetzung mit dem Finanzamt. Am Ende reduziert das Finanzamt die Steuerlast auf 5588 Euro. Die Krankenversicherungsbeiträge in Höhe von 4083 Euro bleiben in voller Höhe bestehen. Die Abzüge addieren sich auf 9607 – mehr als 40 Prozent. Das Geld ist weg. Die Klägerin war damit nicht einverstanden und klagte vor dem Finanzgericht Münster (Az 15 K 1271/16)

    Aber selbst die Argumentation der Klägerin, dass ein Sparer für eine private Altersvorsorge doch mindestens die eingezahlten Beträge herausbekommen müsse, ließ das Finanzgericht Münster nicht gelten. „Nach der Berechnung des Gerichts mag der Abschluss der Direktversicherung im Vergleich mit den sich daraus ergebenden abgabenrechtlichen Folgen bei Wahl der Einmalzahlung eine schlechte Investition gewesen sein. Eine völlig unverhältnismäßig hohe Steuerlast und damit eine Verfassungswidrigkeit lassen sich indes nicht erkennen“, schreiben die Robenträger der Frau ins Stammbuch.

    In die Vorsorgefalle getappt

    Und dann wird es noch zynischer: „Soweit die Klägerin vorträgt, dass, wenn der Staat Versicherungsprodukte steuerlich fördere, dann müsse im Ergebnis auch mindestens das herauskommen, was man an Vermögen durch einfaches Ansparen hätte erzielen können und sie, die Klägerin, sich insoweit getäuscht fühle, kann dies seitens des Gerichts keine Herabsetzung der Steuer rechtfertigen. Für die steuerliche Beratung betreffend Altersvorsorgeversicherungen ist nicht der Staat, sondern ggf. das Versicherungsunternehmen oder beauftragte steuerliche Berater verantwortlich. Eine nachteilhafte Besteuerung, die auf einem Beratungsfehler beruht, ist im Wege zivilrechtlicher Haftungsverfahren diesen Personen gegenüber geltend zu machen. Eine schlechte steuerliche Beratung in diesem Zusammenhang ist sehr bedauerlich, kann aber für sich genommen nicht zur Verfassungswidrigkeit der Besteuerung führen“, heißt es in der Urteilsbegründung wörtlich. Mit anderen Worten: selbst schuld, in die Vorsorgefalle gelaufen – und hol dir das Geld in einem Zivilverfahren beim Steuerberater oder dem Versicherungsverkäufer zurück. Der Staat braucht seine Einnahmen. Basta!

    Die Moral von der Geschicht’

    Die Moral von der Geschicht‘ – trau Politikern und Richtern nicht. Deine Altersvorsorge ist schon verplant. Wenn es im Gemeinwohlinteresse ist, darf der Staat alle Vertrauensschutzprinzipien über den Haufen werfen. Ein Bruce Willis wie im Film „Stirb langsam“, der die Bösewichter in die Schranken weist, ist weit und breit nicht in Sicht.

     

    Bild von Zhivko Dimitrov auf Pixabay

  • Das Wahlprogramm der Freien Wähler

    Das Wahlprogramm der Freien Wähler

    In lockerer Folge stellen wir die Wahlprogramme der Parteien vor, vor allem unter dem Aspekt der Renten- und Sozialpolitik. Den Anfang machten die Linken, die SPD, die FDP, die Grünen – jetzt das Wahlprogramm der Freien Wähler.

    Was wollen die Freien Wähler? Ein Blick in das Wahlprogramm mit unserem speziellen Fokus auf Rente und Sozialpolitik zeigt, was die Partei will – in Bayern ist die Partei zumindest in der Regierung, insofern bleibt spannend, wie sie sich bundesweit schlägt.

    Wahlprogramm der Freien Wähler:

    Rentenversicherung mit Vier-Säulen-Modell

    Wir wollen die gesetzliche, betriebliche und freiwillige Vorsorge so aufstellen, dass wieder ein möglichst hoher Rentenanspruch sichergestellt wird und ein weiteres Absinken des Rentenniveaus der Vergangenheit angehört. Die gesetzliche Rentenversicherung soll maßgeblich den Erhalt des Lebensstandards gewährleisten. Bei der Verwendung von Beiträgen und Steuermitteln ist eine größtmögliche Transparenz herzustellen. Es muss sichergestellt werden, dass die betriebliche und private Vorsorge vom Staat honoriert wird. Die Politik muss die Rahmenbedingungen schaffen, dass sich Arbeit lohnt und am Ende zu einer Rente führt, die zum Leben ausreicht. Rentenbesteuerung und Doppelverbeitragung von Betriebsrenten müssen im Sinne der Rentenbezieher*innen korrigiert werden. Als vierte Säule soll der Staat den Erwerb und den Bau von Immobilien fördern. Das Kaufen und Abbezahlen einer eigengenutzten Immobilie ist eine Investition in den eigenen Ruhestand.

    Garantie der betrieblichen und privaten Vorsorge

    Wir wollen sicherstellen, dass die freiwillige betriebliche oder private Vorsorge vom Staat honoriert wird. Das bedeutet, dass die Auszahlungen aus diesen Versicherungen nicht etwa zu einer Senkung der Grundsicherung im Alter führen, sondern von den Begünstigten – zumindest teilweise – zusätzlich zu staatlichen Transferleistungen bezogen werden dürfen. Das Schonvermögen eines/einer Antragsteller*in von Hartz IV soll zur Vermeidung von Altersarmut erweitert werden. Dazu soll der Bemessungsbetrag auf 2.000 Euro pro Lebensjahr ohne Obergrenze angehoben werden.

    Rentenniveau stabilisieren durch AutomatisierungsGutschrift

    Wir wollen sicherstellen, dass es zu keiner weiteren Absenkung des Rentenniveaus und zu einer wachsenden Altersarmut kommt. Immer mehr Menschen haben zwar ein Leben lang in Vollzeit gearbeitet, aber dabei nur ein geringes Einkommen erzielen können. Gut bezahlte Arbeitsplätze in der Industrie sind durch die zunehmende Automatisierung weggefallen. Im wachsenden Dienstleistungssektor werden aber weit geringere Stundenlöhne gezahlt als im produzierenden Gewerbe. Da sich die Rentenanwartschaften nach dem individuellen Einkommen richten, ist es also erforderlich, die individuellen Rentenkonten zu erhöhen. Deswegen wollen wir das Instrument der Automatisierungs-Gutschrift einführen, damit weder eine Absenkung des Rentenniveaus noch eine zunehmende Steuerfinanzierung der Rente nötig wird. Für die Automatisierungs-Gutschrift wird bei börsennotierten Aktiengesellschaften auf die ausgeschütteten Dividenden berechnet – vergleichbar der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge – von den Banken automatisch ein Anteil an die Deutsche Rentenversicherung überwiesen. Dieses Geld wird als Rentenpunkte allen Rentenversicherten gleichmäßig auf ihren individuellen Rentenkonten gutgeschrieben. Die Höhe wird zwischen der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Börse ausgehandelt. So steigt die individuelle Rentenanwartschaft und das Rentensystem bekommt zusätzliche Einnahmen zur Finanzierung der fälligen Rentenzahlungen. Die Automatisierungs-Gutschrift stabilisiert somit das Rentenniveau, verhindert Unternehmens- und Einkommenssteuererhöhungen zur Rentenfinanzierung und reduziert den Abfluss von deutschem Kapital an die zunehmende Zahl von Aktionären aus dem Ausland und nimmt diese für den Erhalt des Sozialstandards im Entstehungsland ihrer Dividenden in die Pflicht.

    Volle Anrechnung der Elternzeit auf die Rente

    Nachwuchs sorgt für die Nachhaltigkeit unseres Rentensystems. Deswegen müssen wir Eltern bei der Rente die Kindererziehungszeiten mit dem letzten Bruttogehalt voll anrechnen.

     

    Bild: DVG

  • Das Wahlprogramm der Grünen

    Das Wahlprogramm der Grünen

    In lockerer Folge stellen wir die Wahlprogramme der Parteien vor, vor allem unter dem Aspekt der Renten- und Sozialpolitik. Den Anfang machten die Linken, die SPD und die FDP – jetzt das Wahlprogramm der Grünen.

    Was wollen die Grünen? Ein Blick in das Wahlprogramm mit unserem speziellen Fokus auf Rente und Sozialpolitik zeigt, was die Partei will – angesichts der guten Umfragewerte, hat die Partei gute Chancen, ihre Forderungen umzusetzen. Die Grünen haben mit Annalena Baerbock eine eigene Kandidatin für die Wahl zur Bundeskanzlerin aufgestellt.

    Wahlprogramm der Grünen:

    Eine verlässliche Alterssicherung für alle

    Die langfristige Sicherung des Rentenniveaus bei 48 Prozent hat für uns hohe Priorität. Bei einem weiteren Absinken wären immer mehr Menschen auf Grundrente angewiesen und die Akzeptanz der gesetzlichen Rente wäre gefährdet. Um das Rentenniveau zu sichern, wollen wir die Frauenerwerbstätigkeit unter anderem durch ein  Rückkehrrecht in Vollzeit erhöhen, ein echtes Einwanderungsgesetz schaffen und die Beschäftigungssituation älterer Arbeitnehmer*innen verbessern. Um die Belastungen der Versicherten und der Arbeitgeber*innen zu begrenzen, sollen bei Bedarf die Steuerzuschüsse erhöht werden. Prekäre Beschäftigung muss überwunden werden, denn nur gute Löhne führen auch zu einer guten Rente. In einem ersten Schritt zu einer Bürgerversicherung sorgen wir dafür, dass anderweitig nicht abgesicherte Selbständige, denen sonst Altersarmut droht, und Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen werden. Um Altersarmut zu verhindern, werden wir die Grundrente reparieren und zu einer echten Garantierente weiterentwickeln. Grundsätzlich halten wir an der Rente mit 67 fest. Wir wollen es Menschen aber leichter machen, selbst darüber zu entscheiden, wann sie in Rente gehen wollen.

    Ein Bürgerfonds für die Rente

    Eine kapitalgedeckte Altersvorsorge kann das Umlagesystem sinnvoll ergänzen. Die RiesterRente hat sich aber als ein völliger Fehlschlag herausgestellt. Die Produkte sind teuer und undurchschaubar und haben zum Teil eine geringere Rendite als Omas Sparstrumpf. Profitabel sind sie oft nur für die Versicherungswirtschaft oder dank der öffentlichen Förderung. Deswegen haben bei weitem nicht alle davon Gebrauch gemacht. Wir wollen die Riester-Rente durch einen öffentlich verwalteten Bürgerfonds ersetzen und in diesen überführen. Durch den Bürgerfonds profitieren die Menschen am Wertezuwachs der Wirtschaft. Der Fonds kann langfristig orientiertes Eigenkapital für die Wirtschaft bereitstellen. In den Bürgerfonds zahlen alle ein, die nicht aktiv widersprechen. So wird ein Volumen geschaffen, das die Verwaltungskosten gering hält, die Risiken breit streut und auf teure Garantien verzichten kann. Der Bürgerfonds wird politisch unabhängig verwaltet und investiert nachhaltig. Er investiert langfristig und hilft so, die Kurzfristorientierung der Märkte zu überwinden. Für Kleinsparer*innen gewährleistet er eine attraktive Rendite bei überschaubarem Risiko. Alle Arbeitgeber*innen sollen künftig eine betriebliche Altersvorsorge anbieten und können den Bürgerfonds als Standard dafür nutzen.

    Die Grünen haben das Thema Rente herausgegriffen und auf einer eigenen Seite zusammengefasst:

    Wir sorgen für eine stabile Rente und ein gutes Leben im Alter

    Wir Grüne wollen eine Alterssicherung, die für alle Menschen funktioniert und in der alle solidarisch füreinander einstehen. Alle sollen sicher sein können, dass sich die Rentenbeiträge auszahlen und im Alter keine Armut droht. Dafür stabilisieren wir das Rentenniveau und bauen die gesetzliche Rente zu einer Versicherung für alle Bürgerinnen und Bürger um. Wir führen eine Garantierente gegen Altersarmut ein. Frauen unterstützten wir dabei, eine eigenständige Altersvorsorge aufzubauen. Wir machen Betriebsrente und private Vorsorge (Riester) attraktiver – besonders für Geringverdienende.

    Viele Menschen machen sich Gedanken darüber, ob ihre Rente für einen guten Ruhestand reicht. Wer heute nur wenig verdient, bekommt später vielleicht nur eine sehr kleine Rente. Selbständige haben oft nicht genug Geld um ausreichend vorzusorgen. Viele, besonders Frauen, arbeiten lange Jahre nur in Teilzeit und sammeln dabei nicht genügend Rentenansprüche an. Und die Zahl der Rentnerinnen und Rentner steigt in den nächsten Jahren an. Viele Menschen haben Angst vor Armut im Alter. Für manche ist das Problem heute schon real.

    • Die gute Nachricht ist: Die gesetzliche Rentenversicherung ist besser als ihr Ruf. Dennoch müssen wir einiges tun, um unser System der Altersvorsorge solide und zukunftssicher zu machen. Die jetzige Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hat das sträflich vernachlässigt. Unsere Altersvorsorge steht auf drei Säulen: Die gesetzliche Rentenversicherung, die Betriebsrente und die private Altersvorsorge. Wir Grüne streben in allen drei Säulen Reformen an, damit das System langfristig sicher bleibt.
    • Die gesetzliche Rentenversicherung ist die mit Abstand wichtigste Säule der Alterssicherung. Wer über viele Jahrzehnte für das Alter vorsorgt, braucht und will die Sicherheit, dass sich die Vorsorge im Alter auch auszahlt. Deshalb sollte das Rentenniveau nicht weiter sinken. Wir achten darauf, dass die eingezahlten Beiträge zur Rentenversicherung und die ausgezahlten Leistungen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Damit kann auch die junge Generation weiter Vertrauen in die Rentenversicherung haben. Wenn ab 2030 die geburtenstarken Jahrgänge („Babyboomer“) in Rente gehen, könnte der Beitragssatz zur Rentenversicherung sehr schnell auf über 22 Prozent steigen und das Rentenniveau würde Schritt für Schritt auch für Beschäftigte mit langen Erwerbszeiten nicht mehr zum Leben reichen. Darauf müssen wir uns vorbereiten. Um das Rentenniveau zu stabilisieren, wollen wir Hürden für Frauen am Arbeitsmarkt abbauen, die Zuwanderung von Fachkräften organisieren und Schritt für Schritt alle Bürgerinnen und Bürger in die Rentenversicherung einbeziehen – auch Abgeordnete, Selbständige und Beamte.
    • Ergänzend zur gesetzlichen Rentenversicherungen spielen auch die Betriebsrente und die private Altersvorsorge eine wichtige Rolle.

    Das haben wir vor: So sorgen wir für ein solides und solidarisches Rentensystem

    1. Wir stabilisieren das Rentenniveau. Dabei achten wir darauf, dass die eingezahlten Beiträge zur Rentenversicherung und die ausgezahlten Leistungen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Damit kann auch die junge Generation weiter Vertrauen in die Rentenversicherung haben.
    2. Eine Rente für alle: Mit der Grünen Bürgerversicherung wollen wir die bestehenden Ungerechtigkeiten beenden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden unter der Berücksichtigung aller Einkunftsarten in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen. So sind sie gut abgesichert und versorgt und beteiligen sich entsprechend ihres Einkommens an der Finanzierung. Vor allem für viele Selbständige ist das ein Riesenschritt hin zu mehr sozialer Sicherheit. Und langfristig sorgt es dafür, dass die Rentenversicherung stabil und verlässlich finanziert ist. Mit der Grünen Bürgerversicherung in der Rente ließe sich eine starke positive Wirkung auf Rentenniveau und Beitragssatz erreichen. Wir wollen in einem ersten Schritt zur Bürgerversicherung die nicht anderweitig abgesicherten Selbständigen, Minijobberinnen und Minijobber, Langzeitarbeitslose und Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen.
    3. Bessere Altersvorsorge für Frauen: Frauen sollen sich im Berufsleben genauso verwirklichen können wie Männer. Das ist gerecht und es schützt Frauen vor Armut im Alter. Dazu muss Familien- und Erwerbsarbeit besser vereinbar werden. Frauen dürfen am Arbeitsmarkt nicht länger benachteiligt werden. So wird es ihnen möglich eigene Renten zu erarbeiten und sich eigenständig sozial abzusichern.
    4. Wir wollen eine „Garantierente“ einführen, die Altersarmut verhindert: Langjährig Versicherte, also Menschen, die den größten Teil ihres Lebens gearbeitet haben, Kinder erzogen, andere Menschen gepflegt oder sonstige Anwartschaften in der Rentenversicherung erworben haben, sollen im Alter eine Rente beziehen, die oberhalb der Grundsicherung liegt – ohne Bedürftigkeitsprüfung und ohne Anrechnung von betrieblicher und privater Altersvorsorge.
    5. Wir wollen auch die private und betriebliche Altersvorsorge stärken. Kapitalgedeckte Altersvorsorge kann man deutlich billiger und deutlich gewinnträchtiger machen als das heute geschieht. Wir wollen deshalb einen „Bürgerfonds“ in öffentlicher Verwaltung einführen, den wir für die betriebliche wie auch die private Vorsorge öffnen. Alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen künftig ihren Beschäftigten eine Betriebsrente anbieten und sie dabei mit einem eigenen Arbeitgeberbeitrag unterstützen. Die öffentliche Förderung der privaten Altersvorsorge soll in Zukunft vor allem Geringverdienenden zugutekommen.
    6. Flexible Übergänge in die Rente: Grundsätzlich halten wir an der Rente mit 67 fest. Wir wollen aber, dass Menschen selbst entscheiden können, wann sie in Rente gehen wollen. Dazu fördern wir eine echte Altersteilzeit durch eine attraktive Teilrente ab 60 Jahren, die insbesondere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in belastenden Berufen zugutekommt. Für Menschen, die länger arbeiten wollen, soll sich das lohnen – u.a. durch bessere Hinzuverdienstregeln. Wer allein aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in Rente gehen muss, darf nicht mehr durch Abschläge bestraft werden.

     

    Weiterführende Informationen

    Abschlussbericht der Grünen Rentenkommission (PDF)

     

     

    Bild: Grüne

  • Metallrentefonds fällt immer weiter zurück

    Metallrentefonds fällt immer weiter zurück

    Versicherungen rücken vom Garantiezins ab und setzen auf Fondslösungen. Insofern ist es interessant, den vermutlich größten Direktversicherungsfonds genauer unter die Lupe zu nehmen. Wie hat sich der Metallrentefonds entwickelt? Gegenüber dem marktbreiten Weltindex MSCI World fällt er immer weiter zurück.

    Mehr als 800 000 Metaller dürften in eine Metallrente einzahlen – oder sie bereits ausbezahlt bekommen haben. Eine Minderheit setzt dabei auf die Fondslösung, im Fall der Metallrente auf den Metallrentefonds der Allianz, der Versicherungspartner der Metallrente. Wie hat sich der Metallrentefonds entwickelt? Wie viel Rendite bringt der Metallrentefonds?

    Rendite des Metallrentefonds

    Das Factsheet des Allianz Metallrentefonds, der die Wertpapierkennnummer 622 304 (ISIN LU0147989353) hat, weist Ende November 2020 eine jährliche Rendite seit Auflage (2002) von 4,47 Prozent aus. Bezogen auf drei Jahre liegt die Wertentwicklung des Metallrentefonds per anno bei 1,93 Prozent, bezogen auf fünf Jahre bei 3,91 Prozent. Klingt per se nicht schlecht.

    Vergleich Metallrentefonds mit Benchmark

    Quelle: Allianz Global Investors

    Wie sieht der Vergleich des Metallrentefonds aus bezogen auf seine eigene Messlatte (auf Englisch Benchmark)? Die Messlatte ist eine Mischung aus (56 Prozent MSCI World Euro Total Return, 22 Prozent MSCI EM (Emerging Markets) Euro Total Return, 11 Prozent ICE BOFAML Global High Yield Constrained Index (HW0C) hedged, 11 Prozent JP Morgan EMBI Global Diversified Return Rebased Last Business Day of Month in Euro), sprich, eine Mischung aus weltweit gestreuten Aktien, Aktien von Schwellenländern, Hochzinsanleihen und Schwellenländeranleihen. Die Messlatte liegt bei 5,88 Prozent seit Auflage des Metallrentefonds, bei 7,32 Prozent bezogen auf drei Jahre und bei 7,47 Prozent bezogen auf fünf Jahre – alles nachlesbar im Factsheet, sprich im Faktenblatt des Metallrentefonds.

    Wie sieht der Vergleich des Metallrentefonds aus bezogen auf den meistgehandelten weltweit streuenden iShares Core MSCI World UCITS ETF – USD ACC ( ISIN: IE00B4L5Y983 | WKN: A0RPWH). Den Kursverlauf kann jeder jederzeit auf den Seiten von Onlinebrokern wie Comdirekt oder Fondsweb nachvollziehen. Bilder sagen mehr als Worte:

     

    Metallrentefonds – MSCI World ETF

     

    Metallrentefonds
    Metallrentefonds im Vergleich zu einem MSCI-World-ETF                     Quelle: comdirekt

     

    Kostenvergleich Metallrentefonds

    Wie sieht der Kostenvergleich des Metallrentefonds bezogen auf den iShares Core MSCI World UCITS ETF – USD ACC  aus? Das „TER“ wie das so schön im Fondsdeutsch heißt, sprich die Total Expense Ratio oder die Gesamtkosten, liegt beim Metrallrentefonds bei 1,36 Prozent. Der iShares Core MSCI World UCITS ETF – USD ACC weist laut Morningstar laufende Kosten von 0,2 Prozent aus.

    Metallrentefonds                                                               1,36 %

    iShares Core MSCI World UCITS ETF – USD ACC       0,20 %

    Anlageschwerpunkt des Metallrentefonds

    Wie sieht es mit dem Anlageschwerpunkt des Metallrentefonds aus? „Der Fonds konzentriert sich auf Aktienfonds“ heißt es bei „Fondsweb“. Anlageziel sei es, insbesondere an der Entwicklung des globalen Aktienmarkts teilzuhaben und auf mittlere bis längere Sicht überdurchschnittlichen Kapitalzuwachs zu erwirtschaften. Im Factsheet des Metallrentefonds heißt es: „Wir verfolgen einen aktiven Managementansatz mit dem Ziel, die Benchmark zu übertreffen. Der Vergleichsindex wird lediglich für Zwecke der Performancemessung, nicht jedoch für Zwecke der Portfoliozusammensetzung genutzt.“ Stand Ende November war der Metallrentefonds zu 81,6 Prozent in Aktien und zu 16,3 in Fonds investiert, der Rest ist Cash.

    Top-Positionen des Metallrentefonds:

    Allianz SEL GLB HI INC-WTH2E             8,32 %

    Well OP EM DBT 2 S                                   8,03 %

    Microsoft                                                       3,50 %

    Amazon                                                         1,81 %

    Tencent                                                          1,42 %

    Taiwan Semiconductor                           1,29 %

    Samsung                                                       1,18 %

    MEITUAN                                                       1,15 %

    Samsung                                                        1,10 %

    Alibaba                                                          1,13 %

    Johnson & Johnson                                 0,95 %

    Anteil der Top-Ten                                      28,78 %

    In einen Index lässt sich per Indexfonds (ETF) investieren. Die Kosten für einen Indexfonds liegen deutlich unter einem Prozent. Die günstigsten weltweit streuenden ETFs sind bereits zu Kosten von 0,05 Prozent zu haben. Eine gute Übersicht über ETFs bietet beispielsweise ExtraETF – mit Kriterien wie Fondswährung, Ausschüttung, Kosten, Volumen und Replikation.

    Image by Gerd Altmann from Pixabay

  • Rentenkonto für alle? Never!

    Rentenkonto für alle? Never!

    Seit vier Jahren bastelt die Bundesregierung an einem “Rentenkonto für alle” – herausgekommen ist nur heiße Luft. Auch sonst verweigert die Merkel-Regierung Rentenreformen.

    Planlos, ratlos, mutlos – das zeichnet die Merkel-Regierung aus. Insbesondere bei der Altersvorsorge fährt die große Koalition seit Jahren auf Sicht, statt vorausschauend zu agieren. Was wie Hohn klingt, ist doch Regierungsrealität – ihren vier Jahre alten Plan eines „Rentenkontos für alle“ verkauft sie als großen Wurf und will damit Milliarden des Wiederaufbauplans der Europäischen Union (EU) abgreifen. „Statt einer schon lange angemahnten Rentenreform verweist die Bundesregierung in ihrem Wiederaufbauplan beispielsweise lediglich auf eine ‚digitale Rentenübersicht‘“, schreibt die „Welt“. Damit sollen die Menschen, so der Plan, einen „besseren Überblick über ihre dürftige Altersvorsorge behalten“.

    Das klingt nicht nur wie eine Lachnummer, das ist eine Lachnummer. Was in anderen Nachbarländern, darunter Dänemark, längst Realität ist, ist hierzulande gerade erst geplant. Angeblich soll das Portal Ende 2023, als sechs Jahre nach Beginn der Planung, in Betrieb gehen.

    Rentenkonto für alle?

    Erst jetzt, Ende August 2020, hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes für eine säulenübergreifende Rentenübersicht verabschiedet. Mit dem  „Rentenkonto für alle“ sollen Verbraucher einen Überblick über ihre gesetzliche, betriebliche und private Alterssicherung erhalten. Ziel sei es, dass jeder auf einen Blick sehen könne, wie es um die eigene Absicherung im Alter steht. Was in anderen Ländern wie Dänemark längst selbstverständlich ist, soll in Deutschland erst Ende 2023 kommen. Dafür braucht’s in Deutschland Verordnungen und Gesetze – und sie sich so etwas liest, zeigt das „Gesetz zur Entwicklung und Einführung einer Digitalen Rentenübersicht (Rentenübersichtsgesetz – RentÜG). Die erste Betriebsphase soll, so der Plan, 21 Monate nach Inkrafttreten dieses Gesetzes beginnen und nach zwölf Monaten enden. Zwölf plus 21 = 33 Monat passiert erst einmal wenig. So sieht Digitalisierung in Deutschland aus. Seit April 2021 gibt es zumindest einen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

    Dabei schaffen es selbst große Versorgungswerke wie die Metallrente oder das Versorgungswerk der Presse bis heute nicht, ihre Mitglieder darüber zu informieren, was an Abzügen in der Rente auf sie zukommt. Wer seine Auszahlungsmitteilung bekommt, erhält, wenn er Glück hat, noch einen Hinweis darauf, dass Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen sind, nicht jedoch, wie viel das voraussichtlich sein wird. Das Versorgungswerk der Presse beispielsweise weist den Versicherten nur darauf hin, dass „aufgrund des Solidarprinzips der gesetzlichen Krankenversicherung eine Beitragspflicht besteht“. Es helfe auch nichts, wenn „die Beiträge (während des Berufslebens) bereits aus sozialversicherungspflichtigen Einkünfte bezahlt wurden“. Dabei geht es nicht um einige Euros, sondern um Tausende.

    Steuern und Sozialabgaben

    Ob das in vier Jahren fertige „Rentenkonto für alle“ diese Minderung berücksichtigt? Vermutlich kaum. Was ist dann aber ein „Rentenkonto für alle“ wert? Die Antwort kann sich jeder selbst geben.

    Zumindest der Rentenbescheid über die gesetzliche Rente berücksichtigt Kranken- und Pflegebeiträge, so dass jeder weiß, was netto vom Brutto übrigbleibt. Bei allen anderen Mitteilungen der privaten und betrieblichen Altersvorsorge allerdings fehlt das bislang, was das Bild natürlich verfälscht. Teilweise müssen Privat- und Betriebsrenten zusätzlich versteuert werden, wie beispielsweise bei der Metallrente. Denn Rentnerinnen und Rentner müssen ihre Betriebsrente außerdem versteuern. Genau wie die gesetzliche Rente schrittweise steuerpflichtig wird, sind auch Betriebsrenten nach dem individuellen Steuersatz als Rentner/in steuerpflichtig. Zurzeit liegt der durchschnittliche Steuersatz im Rentenalter bei rund 15 Prozent. Der tatsächliche Steuersatz hängt indes von der individuellen Einkommens- und Vermögenssituation ab. Um die Netto-Betriebsrentenleistung zu bewerten, sollte deshalb auch abgeschätzt werden, wie hoch später der voraussichtliche Steuersatz individuell ausfallen wird und ab welchem Einkommen die geltenden Steuerfreibeträge voraussichtlich überschritten werden. Wie soll das ein „Rentenkonto für alle“ berücksichtigen?

    Millionen an Steuergeldern

    Im Juli 2020 hatte Heil (SPD) einen Gesetzentwurf für die digitale Rentenübersicht vorgelegt. Die zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht soll bei der Deutschen Rentenversicherung beheimatet sein und die Informationen aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Alterssicherung bündeln. Anschließend sollen diese, so der „Versicherungsbote“ über ein Online-Portal für Verbraucher bereitgestellt werden. Ab 2023 seien die Versicherungs- und Finanzbranche verpflichtet, entsprechende Informationen jedem einzelnen Kunden zu liefern. Für den Bau der digitale Renteninformation und die Startphase werde der Bund 18,6 Millionen Euro bis 2023 bereitstellen. Die Kosten für den laufenden Betrieb von 2024 an sollen bei rund 4,5 Millionen Euro pro Jahr liegen.

    Der Dachverband der Verbraucherzentralen habe allerdings Bedenken angemeldet: Die Information könnte möglicherweise nicht unabhängig sein und Angst schüren, um der Versicherungs- und Finanzbranche als Verkaufsargument zu dienen.

    Excel statt Rentenkonto

    Aber zurück zum Rentenkonto. Dem deutschen Staat ist in punkto Altersvorsorge nicht zu trauen, das hat er bis lang mehrfach bewiesen. Eigeninitiative in punkto Rentenübersicht ist besser – und dafür gibt es ein einfaches Mittel: eine Excel-Tabelle. Jeder kann in diese Tabelle alle Daten selbst eintragen, Excel summiert die Zahlen auf. Wer diese Tabelle ständig aktualisiert, hat problemlos einen Überblick über seine Altersvorsorge. Ach ja, Excel. Das ist ein Tabellenkalkulationsprogramm von Microsoft – das zu lernen ist kein Zauberwerk. Viele Windows-Nutzer dürften vermutlich bereits Excel auf ihrem Rechner haben. Die Bundesregierung könnte jedem ein Exemplar schenken. Wie wäre es denn, wenn der Staat statt in ein Rentenkonto zu investieren, in Finanzwissen investieren würde, wie es ja schon seit langem von Wirtschaftlern gefordert wird? Bislang sind alle derartigen Vorstöße im Sande verlaufen – oder habe ich da etwas nicht mitbekommen?

    Gesetz soll durchgepeitscht werden

    Wie die „Versicherungswirtschaft“ schreibt, soll das Gesetz „durchgepeitscht“ werden. Das Internetportal hat den Zeitplan recherchiert:

    • Bis 10. August 2020 Frist für die Stellungnahme der Verbände
    • August 2020 Virtuelle Anhörung auf Ministerialebene
    • August 2020 Beratung im Bundeskabinett
    • Ende 2020 Inkrafttreten am Tag nach der Verkündigung
    • Entwicklungsphase
    • Mitte 2022 Beginn der ersten freiwilligen Betriebsphase (21 Monate nach Inkrafttreten)
    • Ende 2023 Voraussichtlicher Pflichtbetrieb für die betroffenen Versorgungseinrichtungen mit angemessenen Übergangsfristen (Der Beginn des Pflichtbetriebs wird durch Rechtsverordnung später festgelegt).

    Beamte sollen wieder einmal ausgenommen werden. Pensionszusagen, die regelmäßig von den Arbeitgebern verwaltet werden, die Beamtenversorgung und berufsständische Versorgungswerke sollen „Versicherungswirtschaft“ zufolge nicht in die digitale Rentenübersicht eingebunden.

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  • Nullrunde für Rentner, Erhöhung für Pensionäre

    Nullrunde für Rentner, Erhöhung für Pensionäre

    Wie sich Medien von der Wirtschaft vereinnahmen lassen und ihre Leser für dumm verkaufen. Während Rentner 2021 eine Nullrunde erwartet, bekommen Pensionäre eine Erhöhung.

    von Karin Tutas

    „Teure Überraschung für Arbeitnehmer – ab 2022 steigen die Rentenbeiträge kräftig“, titelt Focus Money online und zeichnet ein düsteres Szenario über den Zustand der Rentenkasse. Durch die Corona-Pandemie erleide die Rentenkasse hohe Einbußen, dennoch habe es 2020 noch „üppige Rentenerhöhungen“ gegeben, moniert das Portal.  Das Gegenteil hätte der Fall sein müssen, wird dann das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW) zitiert. Statt einer Erhöhung von 3,45 Prozent im Westen und 4,2 Prozent im Osten hätte es eine Kürzung von 3,25 geben müssen. Aber da gibt es ja die Rentengarantie, die eben diese Kürzung verhindert, was wiederum zum kräftigen Anstieg der Beiträge ab 2022 – nach der Bundestagswahl! – führen werde. Zu Lasten der Arbeitnehmer und natürlich der Arbeitgeber. „Doch das ist nur ein Teil der bitteren Wahrheit“ schreibt der Autor, denn auch der Bundeszuschuss an die Rentenkasse werde in Zukunft steigen – zu Lasten der Steuerzahler, moniert Focus wiederum der Kritik des IW folgend.

    Nullrunden 2010 – und 2021

    rentenerhöhungen
    Rentenerhöhungen 2007 bis 2020        Quelle: Statista

    Üppige Alimente für Pensionäre

    Das ist indes nur ein Teil der bitteren Wahrheit. Die Unkenntnis – oder absichtliche Ignoranz – der Fakten mancher Journalisten verblüfft doch immer wieder aufs Neue. „Üppige Rentenerhöhungen“? Vielleicht hätte der Autor, statt sich ausschließlich auf Argumente der Arbeitgeberseite zu stützen, mal ein Minimum an Recherche betreiben sollen. Mit wenigen Klicks hätte er festgestellt, dass die Beamtenpensionen – trotz Corona – 2020 ebenfalls um 3,2 Prozent erhöht wurden, ebenso 2019 (Renten 2,39 Prozent). Während  nämlich die Rentner in diesem Jahr die bittere Corona-Pille schlucken und eine Nullrunde hinnehmen müssen, wird den Pensionären ein Aufschlag von 1,4 Prozent gegönnt, wie „Rentenbescheid24“ schreibt. Übrigens finanziert von Steuergeldern – auch die der gesetzlich Versicherten – ohne dass die im Alter bestens versorgten Staatsdiener auch nur einen Cent zu ihrer Altersversorgung beigetragen hätten. Und übrigens beträgt zusammengezählt die Erhöhung der Beamtenpensionen von 2019 bis 2021 immerhin 7,8 Prozent gegenüber der Renten von 5,84 Prozent.

    Rentner werden gerupft

    Dass der Autor auch die Rentenkürzungen, die gesetzlich versicherte Arbeitnehmer seit den 50ern hinnehmen mussten, unterschlägt, ist ebenfalls keine Überraschung. Davon, dass viele, durch den Bundeszuschuss nur unzureichend gedeckten gesamtgesellschaftliche Aufgaben, sich seit 1957 zu einer Deckungslücke von rund 840 Milliarden Euro in der Rentenkasse geführt haben, erfährt der geneigte Online-Leser nichts. Aber das ist auch nicht gewollt. Die Adressaten sollen nämlich nicht ins Grübeln kommen und lieber privat für ihr Alter vorsorgen. Dass Focus dann allen Ernstes unter anderem noch das Auslaufmodell Riester anpreist, an das selbst einmal die an seiner Einführung beteiligten Politiker glauben, passt ins Bild. Ach ja, da wäre noch die aufgewertet betriebliche Altersversorgung (baV). Im Jahr 2021 könnten gesetzlich Krankenversicherte bei den baV-Auszahlungen einen Freibetrag von 164,50 Euro monatlich nutzen. „Das spart Abgaben“ – ernsthaft? Betriebsrentner und Direktversicherungsgeschädigte, die fast ein Fünftel ihrer Ersparnisse aus der Altersversorgung abstecken müssen, können darüber nur den Kopf schütteln – bis zum Schleudertrauma.

     

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  • Sparer müssen bestraft werden

    Sparer müssen bestraft werden

    Wer spart, muss bestraft werden, so die Meinung der Politiker. Wie anders lässt sich erklären, dass immer mehr Finanzinstitute Strafzinsen von Sparer verlangen. Kein Wort von SPD-Kanzlerkandidat und Finanzminister Olaf Scholz – wie auch, er profitiert ja davon.

    Wer vor einem Jahr noch unkte, dass künftig auch Sparer Strafzinsen zahlen sollen, wurde verlacht. Heute ist das mittlerweile längst Realität – und viele schauen dumm aus der Wäsche, weil sie so etwas nie für möglich gehalten haben. Der Trend zu Negativzinsen hat sich 2021 noch einmal beschleunigt, schreibt das Vergleichsportal Verivox. Aktuell weisen Verivox zufolge 300 Banken Negativzinsen für Privatkunden aus – 122 mehr als noch zum Jahreswechsel, so eine fortlaufende Verivox-Auswertung von rund 1300 Banken.

    Sparer sind die Dummen

    Corona habe den bestehenden Trend zu Negativzinsen noch einmal beschleunigt, wie Oliver Maier, Geschäftsführer von Verivox-Finanzvergleich erklärt. „In der Pandemie legen viele Verbraucher ihr Geld lieber aufs Konto, statt es auszugeben; für Banken ist das ein Problem, denn sie zahlen selbst Strafzinsen auf überschüssige Einlagen.“ Klar, je mehr Geld die Kunden bunkern, desto größer der Druck auf die Finanzinstitute.

    Lange Zeit seien vor allem sehr hohe Sparsummen ab 100 000 Euro und mehr mit Negativzinsen belastet worden, inzwischen seien aber auch deutlich niedrigere Freibeträge keine Seltenheit mehr.

    Damit nicht genug, viele Finanzinstitute verlangen statt Negativzinsen Verwahrentgelt, was aufs Gleiche hinausläuft. Im laufenden Jahr hätten bislang vier Geldhäuser eine Kontoführungsgebühr für das üblicherweise kostenfreie Tagesgeldkonto eingeführt. Aus Sicht der Sparer entstünden dadurch faktisch Negativzinsen. Das Geld auf dem Konto werde weniger, auch wenn die Bank nominal 0,00 oder 0,01 Prozent Zinsen ausweise.

    Negativzinsen nur für Neukunden

    Wichtig zu wissen, so Verivox: In laufenden Verträgen können Banken Negativzinsen nicht einseitig einführen. Mit der Veröffentlichung im Preisaushang gelten die Verwahrentgelte deshalb zunächst nur für Neukunden. Wolle eine Bank auch ihren Bestandskunden Negativzinsen berechnen, müsse sie das mit den Betroffenen individuell vereinbaren. Bankkunden sollten auf der Hut sein und bereit, die Bank zu wechseln, wenn sie belastet werden.

  • Bürger sollten dem Staat gründlich misstrauen

    Bürger sollten dem Staat gründlich misstrauen

    Von wegen “pacta sunt servanda” oder Verträge sind einzuhalten. Wenn der Staat klamm ist, darf er seine Bürger entschädigungslos enteignen. Das hat er schon mehrmals praktiziert, beispielsweise bei Direktversicherungen. Misstrauen ist angebracht.

    Alle, die eine Direktversicherung haben, wissen wie wenig vertrauenswürdig der Staat ist. Die damalige  rot-grüne Regierung unter dem SPD-Kanzler Gerhard Schröder – mit aktiver Beihilfe von CDU/CSU – hat 2003 rückwirkend per Gesetz eingeführt, dass Millionen von Altersvorsorgern um annähernd 20 Prozent enteignete und immer noch enteignet. Alle Klagen liefen bis heute ausnahmslos ins Leere. Direktversicherte laufen vergeblich gegen den ihrer Meinung nach Bruch des Rückwirkungsverbots Sturm. Erst im Juli 2020 scheiterte der Rentner Herbert Heins in Kassel vor dem Bundessozialgericht (BSG) mit seiner Klage gegen den Vollbeitrag auf seine Direktversicherung. Das heißt, er muss auch weiterhin den doppelten Beitrag an die Kranken- und Pflegekasse zahlen, obwohl es bei Vertragsabschluss seiner Direktversicherung  keine Beitragspflicht gab.

    Misstrauen ist angebracht

    Mit “pacta sunt servanda”, sprich Verträge sind einzuhalten, ist das so eine Sache. Die Techniker Krankenkasse (TK) – und gegen sie richtete sich Heins‘ Widerspruch – schreibt ihren Mitgliedern immer wieder, die gegen die Verbeitragung ihrer Direktversicherung widersprechen, „dass Regelungen mit Rückwirkung grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig sind und dem rechtsstaatlichen Vertrauensschutzprinzip entsprechen, wenn das schutzwürdige Bestandsinteresse des Einzelnen die gesetzlich verfolgten Gemeinwohlinteressen bei der gebotenen Interessenabwägung nicht überwiegt“. Das heißt im Umkehrschluss: Der Staat, in dem Fall der Gesetzgeber, darf per Sozialgesetz alles, auch rückwirkend enteignen – und er wird von den Gerichten darin bestätigt. Also, von wegen “pacta sunt servanda”. Da können die Geschädigten noch so viel klagen, es wird immer wieder darauf hinauslaufen, dass sie mit diesem Satz vor Gericht abgeschmettert werden.

    Das Thema “Vertrauensschutz” ist selbst für Juristen ein kniffliges Problem, denn sie unterscheiden zwischen “echter” und “unechter” Rückwirkung. Davon leiten sie ab, ob es zulässig ist Verträge auch rückwirkend zu brechen. Patrick Birtel, Jahrgang 1985, Dozent an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz, ist dieser Frage nachgegangen und kommt zu  – für den Bürger – erschreckenden Erkenntnissen, die für Juristen examensrelevant sind: Zunächst werde das Vertrauen des Bürgers auf die Rechtslage oder auf Gesetze geschützt. Darauf sollte er sich jedoch nicht allzu sehr verlassen, das heißt, er muss dem Staat gründlich misstrauen.

    Wieso Vertrauensschutz?

    Der Vertrauensschutz wird aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 GG) hergeleitet. Da steht etwas von “demokratisch” und “sozial” drin. Was heißt das? “Sozial” bedeutet, “dass es dem Wohl der Allgemeinheit und insbesondere ärmeren oder schwächeren Menschen dient” liefern die Suchmaschinen als Antwort. Und was hat das mit dem rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot – pacta sunt servanda – zu tun? Zu prüfen sei, so erklärt Birtel, ob Gesetze ihre Wirkung auch für den Zeitraum vor ihrem Inkrafttreten entfalten können.

    Um es dem normalen Bürger nicht zu leicht zu machen, unterscheiden die Juristen zwischen “echter” und “unechter” Rückwirkung.

    Echte Rückwirkung

    “Eine echte Rückwirkung liegt vor, wenn der Gesetzgeber rückwirkend in einen bereits abgeschlossenen Sachverhalt eingreift, die Rechtsfolgen des Gesetzes also für einen vor der Verkündung beendeten Tatbestand gelten sollen”, so Birtels Erklärung. Die echte Rückwirkung sei “grundsätzlich ausgeschlossen und nur in streng umrissenen Ausnahmefällen zulässig”.

    Unechte Rückwirkung

    “Von unechter Rückwirkung spricht man, wenn eine Norm auf gegenwärtige noch nicht abgeschlossene Sachverhalte rückwirkend (der Tatbestand hat also schon begonnen) eingreift und damit die Rechtsposition nachträglich entwertet wird”, erklärt Birtel. Diese Art der Gesetzgebung sei grundsätzlich zulässig und nur in Ausnahmefällen unzulässig, weil es keinen generellen Vertrauensschutz auf den Fortbestand von Gesetzen gebe und der Staat durch Änderungen die Möglichkeit haben müsse auf das aktuelle Geschehen und weitere Bedürfnisse zu reagieren. Unzulässigkeit könne jedoch vorliegen wenn:

    1. das Gesetz einen Eingriff vornimmt, mit dem der Betroffene nicht rechnen musste und demzufolge auch in seinem Verhalten nicht einplanen musste. Ein Beschluss im Bundestag oder eine öffentliche Diskussion über Reformen werden als ausreichend erachtet, um das Vertrauen des Bürgers zu zerstören. In diesem Fall musste der Betroffene mit der Änderung rechen.

    sowie kumulativ

    2. das Vertrauen des Bürgers schutzwürdiger ist als das mit dem Gesetz verfolgte Anliegen. Das lässt sich am besten mit einer Verhältnismäßigkeitsprüfung im engeren Sinne (Angemessenheit) überprüfen. Auf der einen Seite steht demnach der Vorteil, den sich der Staat durch das Gesetz verschafft und auf der anderen Seite die Entwertung der Rechtsposition.

    Zum Teil könne es wegen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit notwendig sein, dass der Gesetzgeber eine Übergangsregelung schafft. “Kann” heißt nicht “muss”, wie die Direktversicherungsgeschädigten nur zu gut wissen.

    Wer die Erklärung der “unechten Rückwirkung” verinnerlicht, begreift, dass das Sozialrecht fast alles darf, wenn es um das Gemeinwohlinteresse geht. Darauf werden sich die Richter immer wieder zurückziehen und entsprechende Klagen abweisen.

     

    Vorsicht vor Vertragsabschluss!

    Was lernen wir daraus: Vorsicht vor Vertragsabschluss! Was ein Altersvorsorger heute an Sozialversicherung und Steuern spart, muss er dann in der Renten berappen. Der Staat schenkt ihm nichts. Wer eine Direktversicherung abschließt, spart zwar heute, muss aber im Alter als gesetzlich Krankenversicherter, wenn er auf das Geld angewiesen ist, den volle Krankenkassenbeitrag plus Zusatz- und Pflegebeitrag zahlen. Das sind immerhin zurzeit noch annähernd 20 Prozent, könnten aber in zehn, 20 oder gar 30 Jahren locker 25 Prozent und mehr sein. Der vom DVG erkämpfte Betriebsrentenfreibetrag von zurzeit 164,50 Euro ist nur eine kleine Erleichterung und gilt auch nicht für den Pflegebeitrag, der sich mit großer Wahrscheinlichkeit von heute 3,05 Prozent (3,3 für Kinderlose) in den kommenden Jahren verdoppeln wird. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag hat sich ja schon auf 1,3 Prozent erhöht.

    BSG
    Zuschauer in der Verhandlungspause beim BSG                                       Bild: Reiner Korth

     

    Der Staat, in dem Fall der Gesetzgeber, darf per Sozialgesetz alles, auch rückwirkend enteignen – und er wird von den Gerichten darin bestätigt. Bislang liefen ausnahmslos alle Klagen ins Leere.

    Herbert Heins im Sitzungssaal des BSG                                                                   Bild: Reiner Wellmann

     

    Das „Hamburger Abendblatt“ schreibt ganz richtig: „Das Urteil hat weitreichende Folgen“. Durch das Billigen dieser Praxis hat das oberste Sozialgericht der Abzocke durch Staat und Krankenkassen endgültig grünes Licht gegeben. Niemand darf mehr darauf vertrauen, dass sein Angespartes vor dem Staat sicher ist, weil der auch rückwirkend in Verträge eingreift und den Bestandsschutz aushebelt. Damit entfällt auch das letzte Argument für eine Direktversicherung. Das muss allen Jungen eine Lehre sein, die immer noch auf Direktversicherungen setzen. Staatliche Förderung betrieblicher Altersvorsorge hat damit ihren Sinn verloren, wenn daraus ein Minus-Geschäft wird. Es ist nur zu hoffen, dass das möglichst viele Junge begreifen und ihre betriebliche Altersvorsorge stilllegen und besser selbst privat vorsorgen.

    “Was ergibt das für einen Sinn, wenn der Gesetzgeber in der Einzahlungsphase das Sparen fördert durch reduzierte Abgabensätze (Pauschalbesteuerung), um  hinterher dem Sparer mehr abzunehmen als er als Förderleistung erhalten hat; das kann der Gesetzgeber nicht gewollt haben”, so Heins’ Anwalt Prof. Plagemann bei seinem Auftritt vor dem BSG am Mittwoch.

    Bilder: Reiner Korth/Reiner Wellmann/ Manfred Grund auf Pixabay

  • Versicherer schaden der Altersvorsorge

    Versicherer schaden der Altersvorsorge

    Hohe Kosten, Nullzins und Abzüge im Alter machen die herkömmliche Altersvorsorge per Versicherung zum Minus-Geschäft. Versicherer schaden damit der Altersvorsorge.

    Dominik Wenzelburger hat die Metallrente mit einem ETF-Sparplan – ETF steht für Exchange Traded Funds oder börsengehandelter Indexfonds – verglichen und kommt zu einem vernichtenden Urteil: eine Metallrente rentierte in der Vergangenheit schlechter als ein normaler ETF-Sparplan.

    Wenzelburger steht nicht allein mit seiner Skepsis – Branchenexperte Frank Nobis hat für „Das Investment“ errechnet, dass ein ETF-Sparplan besser ist als eine geförderte betriebliche Altersvorsorge. Ganz abgesehen von der zu geringen Flexibilität und Transparenz einer Versicherungslösung. Er und sein Team stellen fest, dass sowohl Arbeitnehmer wie Unternehmen profitieren, „wenn als Alternative zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) eine private Vorsorgelösung auf Basis von ETFs angeboten wird“.

    Geförderte Altersvorsorge läuft ins Leere

    Die staatlich massiv geförderte betriebliche Altersvorsorge laufe aufgrund der seit Jahren anhaltenden Niedrigzinsphase oftmals ins Leere. Nobis, der sich als Geschäftsführer des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) seit Jahrzehnten mit dem Thema beschäftigt, verdeutlicht, dass mehr als die Hälfte des Beitrags in die Direktversicherung nach § 3.63 EstG durch Staat und Arbeitgeber finanziert werde – und trotzdem kommt am Ende weniger heraus als bei einer privaten Altersvorsorge. Allein daran lässt sich ablesen, wie viel die Versicherer abschöpfen über Provisionen, Verwaltung, Todesfallschutz und Vertriebskosten. „Da der Kunde aber in der Regel nicht erfährt, wie hoch diese Kosten sind, kann er also gar nicht wissen, welche Verzinsung er, bezogen auf seine Einzahlung, tatsächlich garantiert bekommt“, gibt auch Versicherungsinsider und Buchautor („Alt, Arm und Abgezockt“) Sven Enger zu bedenken.

    Wie wenig eine Direktversicherung letztlich abwirft, lässt die Basis-Finanzanalyse des Deutschen Instituts für Normung (DIN) erahnen. Die DIN-Norm 77230 bei Garantieverträgen geht von einer Nettorendite von einem Prozent per anno, sprich jährlich aus. Ein privater ETF-Fondssparplan im Versicherungsmantel komme, so Nobis, ohne Garantien aus und erhoffe sich den Risikoausgleich über die Zeit. Hier unterstellen die Experten Nobis zufolge eine Nettorendite von 4,5 Prozent, was durchaus plausibel ist, denn die Rendite des weltweiten Aktienmarktes (MSCI World Index) komme über die vergangenen 37 Jahre auf eine Rendite in Höhe von 9,5 Prozent jährlich. Der Faktor Zeit ist entscheidend, aber genau das macht ja eine Altersvorsorge aus, die nicht auf Jahre, sondern Jahrzehnte ausgelegt ist.

    Kosten vernichten Rendite

    Wenn ein heute 30-Jährige auf die geförderte bAV setzt, wird er kaum mehr als zwei Prozent Rendite erzielen, laut DIN sogar eher deutlich weniger. Nobis und sein Team kommen in ihrer Sensitivitätsanalyse am Beispiel des 30-Jährigen (Steuerklasse I, monatliches Bruttogehalt 3500 Euro) und angenommen Kosten von 1,35 Prozent jährlich auf eine bAV-Rente von 316 Euro. Bei Kosten von 2,35 Prozent – und viele Versicherer haben derart hohe Kosten – bekommt der Muster-Rentner nur noch 271 Euro monatlich. Sollte die Rendite indes gegen ein Prozent gehen, muss er sich vermutlich mit weniger als 200 Euro pro Monat begnügen – trotz der Förderung während seiner Beschäftigtenzeit.

    Wie Versicherer der bAV schaden

    Die private Rentenversicherung habe aufgrund der wegfallenden Garantieerzeugungskosten deutlich höhere Rendite-Chancen. Dadurch werde deutlich, dass schon bei einem Renditeunterschied von einem Prozentpunkt die monatliche Rente bei der privaten Form über der bAV liegt. Eine Nettorendite von einem Prozent (DIN 77230 Empfehlung für Garantierenten) vorausgesetzt und eine durchschnittliche Nettorendite von 4,5 Prozent (ebenfalls aktuelle Vorgabe der DIN) für den ETF-Sparplan angenommen, wird der Unterschied noch deutlicher. Der private Altersvorsorger bekäme eine um 140 Euro höheren Rente gegenüber der bAV.

    Damit wird klar, was für ein Murks die betriebliche Altersvorsorge über Versicherer ist – und welche Verschwendung von Steuergeldern.

    Bild von Steve Buissinne auf Pixabay

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