Der Geburtstag der Riester-Rente war der Heute Show einen Beitrag wert. Zu feiern gibt es allerdings nichts – sie ist schon nach 20 Jahren eine Greisin.
Stoppt die Riester-Rente – Initiative von drei Verbraucherschützer-Organisationen
Heute Show sagt was Sache ist
Welke erinnert daran, wie die Riester-Rente damals beworben wurde – durch „Rententipps von einem Fußball-Millionär“. Gemeint ist ein Werbespot der Hanse Merkur von 2007 „Jetzt kann jeder Riester-Meister werden“. „Man hätte das Ganze nur nicht den Versicherern zum Fraß vorwerfen dürfen“, meint Welke. „Das war der Fehler“, so Welke lapidar. Jeder vierte Euro lande gar nicht in der Altersvorsorge, sondern bei den Versicherern. „Absolute Frechheit!“ Ein Single zahle beispielsweise 18 000 Euro ein, um später 50 Euro Rente zu bekommen – „großartig!“. Obwohl das in der Regierung jeder gewusst habe, sei nichts passiert. Aber klar, „beim Sumpf Austrocknen, immer die Frösche fragen – hat sich bewährt.“
Riester nicht reformierbar
Die absolute „Knaller-Idee“ komme von den Versicherern: „Wie wäre es denn, wenn wir den Kunden ihre eingezahlten Beträge nicht mehr komplett garantieren, sondern nur noch zu 80 Prozent?“ Professor Hartmut Walz von der Hochschule Wirtschaft und Gesellschaft, Ludwigshafen, sieht darin Tür und Tor für Missbrauch geöffnet. „Ein garantiefreies Produkt von einem Versicherer ist unmöglich“. Aber die CDU/CSU-Fraktion habe die 80-Prozent-Idee der Versicherer „fast 1:1“ in ihr Konzept übernommen.
„Riester ist nicht reformierbar, stattdessen brauchen wir endlich ein kostengünstiges, transparentes Produkt“, so Welke. „Schweden macht damit seit Jahren super Erfahrungen“. „Warum haben wir sowas nicht – macht mich tierisch sauer“, echauffiert sich Welke.
Krankenhäuser und Krankenkassen bekommen zig Milliarden. Dafür werden Versicherte und Bürger mehr zahlen müssen – in Form höherer Steuern und höherer Beiträge. Spahn hat das bereits eingetütet.
Ein solches Manöver wird indes nicht jedes Jahr funktionieren. Das heißt, die Versicherten sollten sich in den Folgejahren auf weiter steigende Beiträge einstellen. 2023 wird der Zusatzbeitrag dann auf 1,5 oder sogar zwei Prozent steigen. Das hieße, ein gesetzlich Versicherter – und sein Arbeitgeber – zahlt dann 19,65 oder 19,9 Prozent (14,6 + 2,0 + 3,05 oder 3,3 von Kinderlosen) Krankenkassenbeiträge. Parallel dazu wird auch die Pflegeversicherungen teurer. Insofern ist zu befürchten, dass Kranken- und Pflegebeiträge die 20-Prozent-Marke knacken. Direktversicherte und Betriebsrentner müssen den vollen Beitrag zahlen.
Dass der Gesundheitsfonds 2022 sieben Milliarden Euro bekommt, ist jetzt schon beschlossene Sache, darüber hinaus sei, so das „Handelsblatt“, auch ein „davon abweichender Bundeszuschuss“ vorgesehen, den Gesundheits- und Finanzminister mit Zustimmung des Bundestags festsetzen können. Die Höhe ergebe sich aus dem Betrag, der nötig ist, um den durchschnittlichen Zusatzbeitrag im kommenden Jahr bei 1,3 Prozent zu stabilisieren. Mit der nun geplanten Anhebung dürften die zusätzlichen Steuermittel im Jahr 2022 auf mindestens 21,5 Milliarden Euro steigen.
Das Gesetz und die zusätzlichen Steuermittel wird die Regierung vermutlich in einer Nacht-und-Nebel-Aktion im Spätsommer durchpeitschen.
Mehr als 20 Prozent Beiträge
Das Institut Prognos geht in einer Expertise für die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) davon aus, dass der Beitragssatz zur Krankenversicherung – inklusive des Zusatzbeitrags – von 15,7 auf 17,4 Prozent steigen wird, der Pflegebeitrag von 3,05 (3,3 für Kinderlose) Prozent auf 3,7 Prozent – insgesamt auf 21,1 (21,35 für Kinderlose) Prozent.
Bild: Bundesministerium für Gesundheit | Screenshot
CDU-Bundestagsabgeordneter Hans-Jürgen Irmer fordert den Kanzlerkandidaten der Union, Armin Laschet, auf, die Beitragspflicht auf Direktversicherungen abzuschaffen, wie auf dem Parteitag im Dezember 2018 von der Mehrheit der Delegiert beschlossen.
Die CDU hat immer noch kein Wahlprogramm. Abgeordneten machen jetzt Druck, darunter auch der hessische Bundestagsabgeordnete Hans-Jürgen Irmer. Er fordert den Bundesvorsitzenden Armin Laschet auf, den mehrheitlich im Dezember 2018 auf dem Hamburger Parteitag getroffenen Beschluss umzusetzen, die „doppelten Sozialabgaben auf private Altersvorsorge“ zu reformieren und sicherzustellen, „dass Arbeitnehmer oder Selbständige, die Entgeltumwandlung zur privaten Altersvorsorge nutzen, nicht doppelt belastet werden“. Irmer mahnt darüber hinaus “innerparteiliche Demokratie” an.
derzeit sind die Spitzengremien der Bundes-CDU dabei, das Wahlprogramm für die Bundestagswahl am 26. September 2021 zu formulieren. Als Kreisvorsitzender der CDU Lahn-Dill und als Bundestagsabgeordneter möchte ich mir erlauben, Sie und die Spitzen der Union dringend darum zu bitten, ein Thema aufzugreifen, das etwa sechs Millionen Menschen betrifft. Sechs Millionen, die auf Anraten des Staates eine private Altersvorsorge abgeschlossen haben, und zwar in Form unterschiedlicher Modelle, teilweise kofinanziert durch den Arbeitgeber, teilweise allein finanziert durch Beiträge aus dem bereits versteuerten Nettoeinkommen. Sie alle haben dies gemacht im Vertrauen auf die Zusagen des Staates, wonach in der Auszahlungsphase nur der halbe Beitragssatz an die gesetzliche Krankenversicherung und die Sozialversicherungsträger zu entrichten ist. Eine durchaus attraktive Anlageform.
Sie haben genau das gemacht, was wir heute erneut aktuell predigen, nämlich privat für das Alter vorzusorgen – und sie sind bitter enttäuscht worden. In meinen Augen sind sie betrogen worden, denn der Deutsche Bundestag hat im Jahr 2004, verantwortlich damals die sozialdemokratische Gesundheitsministerin Ulla Schmidt und der heutige SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz gemeinsam mit den Grünen, das sogenannte Gesundheitsmodernisierungsgesetz im Bundestag verabschieden lassen. In einer „Nacht- und Nebel-Aktion”, ausgelöst durch Horst Seehofer (CSU), stimmte die Union plötzlich noch zu, obwohl an dem Morgen der Abstimmung gefühlt 95 Prozent der Abgeordneten zumindest der Union nicht wussten, was in der Nacht verändert wurde. Ein unsägliches Verfahren zu Lasten vorausdenkender Arbeitnehmer.
Mit diesem Beschluss müssen seither rund 20 Prozent der angedachten Ersparnisse über einen Zeitraum von zehn Jahren abgeführt werden, wobei eine einmalige Abführung noch nicht einmal möglich ist für die, die das eventuell wollen. Und wenn man Pech hat, je nach Höhe der Zahlung, greift der Fiskus in Form des Finanzamtes zu und kassiert noch einmal einen zusätzlichen Betrag.
So verbleiben aus geplanten 50.000 oder 75.000 Euro Altersversorgung nur noch 30.000 oder gut 50.000 Euro. Hätten alle diejenigen, die im Vertrauen auf die Zusagen des Staates sich für dieses Modell entschieden haben, das ersparte Geld unters Kopfkissen gelegt oder zu Zeiten, als es noch Zinsen gab, bei den Banken langfristig angelegt, hätten sie mehr davon gehabt.
Das, was hier geschehen ist, ist in meinen Augen staatliches Raubrittertum, auch wenn es per Bundestagsbeschluss formal juristisch legitimiert wurde. Für mich stellt sich die Grundsatzfrage, losgelöst von den finanziellen Verlusten der Betroffenen, welches Maß an Glaubwürdigkeit hat Politik allgemein formuliert noch, wenn – wie leider nicht nur in diesem Fall – Beschlüsse rückwirkend hinfällig werden. Ich würde persönlich mit einem solchen Staat, der sein Wort derart massiv gebrochen hat, keine finanzielle Zukunftsentscheidung mehr treffen, weil ich nicht weiß, ob das, was heute zugesagt wird, übermorgen noch gilt. Solche Politik erschüttert das Vertrauen in die politisch Handelnden. Es erschüttert das Vertrauen in die Glaubwürdigkeit, in die Demokratie.
Deshalb halte ich es für zwingend notwendig, dass wir als Union im Rahmen des Wahlprogrammes ein deutliches Signal geben, dass wir hier zwingend Änderungen benötigen. Es heißt immer so schön, es ist kein Geld da. Ein Argument, das ich persönlich nicht mehr akzeptiere, das immer dann von Seiten der Regierenden – egal von welcher Partei – angeführt wird, wenn man bestimmte Entscheidungen/Beschlüsse nicht haben will. Ich komme auf die Frage der Glaubwürdigkeit in der gebotenen Kürze zurück und erinnere daran, dass der Bundesparteitag der CDU genau das gefordert und beschlossen hat, was ich in meinem Schreiben an Sie formuliere, und dass die Kanzlerin mit einem Federstrich erklärt hat, das sei mit ihr nicht zu machen. Innerparteiliche Demokratie sieht für mich anders aus.
Ich kann mich als langjähriger hessischer Landtagsabgeordneter gut daran erinnern, dass ich gemeinsam mit meinem leider zu früh verstorbenen Kollegen Dr. Norbert Herr aus Fulda einige hunderttausend Euro für das Projekt „JeKi – Jedem Kind ein Instrument” gefordert habe. Nach heftiger Debatte erklärte man, das Geld dafür sei nicht da. Zu diesem Zeitpunkt kosteten uns die Asylbewerber 50 Millionen Euro im Jahr. Vier Jahre später betrugen die Ausgaben in Hessen für Asylbewerber rund 1,6 Milliarden Euro, und niemand hat gefragt, wo das Geld herkommt. Es war da. Übertragen auf die Bundesebene könnte man das an vielen Beispielen ähnlich machen. Ich würde nicht behaupten, dass jeder Euro, den der Bund ausgibt, sinnvoll investiert ist. Das heißt, wenn man politisch will, kann man das Unrecht beseitigen. Genau darum geht es mir.
Lieber Herr Laschet, ich weiß, dass Sie Argumenten zugänglich sind. Mir geht es erstens um die Frage der Glaubwürdigkeit im Sinne der Direktversicherungsgeschädigten, die im Übrigen eine Bürgerinitiative gegründet haben, und es geht mir auch um die politische Bedeutung von sechs Millionen direkt Betroffener und ihrem Umfeld.
Bei der Beantwortung meines Schreibens bitte ich darum, mich nicht darauf aufmerksam zu machen, dass auch aufgrund der Intervention von Kollegen und mir der Freibetrag in Höhe von 159,25 Euro zum 01.01.2020 eingeführt wurde. Dies ist sicherlich besser als nichts. Ich habe seinerzeit gleichwohl dagegen gestimmt, weil es das Problem aus Sicht der Betroffenen nicht ansatzweise löst. Lassen Sie uns einfach den Beschluss des Bundesparteitages umsetzen.
Ich erlaube mir das Schreiben dem Vorstand der Direktversicherungsgeschädigten ebenso zukommen zu lassen wie einigen Kolleginnen und Kollegen aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Ich verbleibe mit herzlichen Grüßen und allen guten Wünschen für Sie in der Hoffnung auf einen gemeinsamen Wahlkampf und vor allem guten Wahlausgang. Hier können Sie Entscheidendes dazu beitragen.
Beschlüsse C 37, C 45, C 132, C 168 Gegen doppelte Sozialabgaben auf private Altersvorsorge Die CDU Deutschlands fordert eine Reform der Sozialabgaben, die auf Beträge zur privaten Altersvorsorge erhoben werden. Es soll künftig sichergestellt werden, dass Arbeitnehmer oder Selbständige, die Entgeltumwandlung zur privaten Altersvorsorge nutzen, nicht doppelt belastet werden.
Der CDU-Kreisverband Minden-Lübbecke hatte im November 2018 dazu aufgefordert, “Ungerechtigkeit beseitigen und verlorengegangenes Vertrauen zurückzugewinnen”. Darin wurde die Rücknahme der vollen Beitragspflicht aus arbeitnehmerfinanzierten Direktversicherungen gefordert. “Die konkrete Rückzahlungsabwicklung der bereits erhobenen Beiträge soll durch eine eigene Ausführungsverordnung geregelt werden”.
Bild: CDU | Screenshot Bundesparteitag Youtube-Video
Merkel & Co. erzeugten Panik und warnten vor einer Intensivbettenkrise. Viel Geld floss ins System – und versickerte wohl teilweise, wie Medizinprofessor und Gesundheitsökonom Matthias Schrappe befürchtet.
„Es geschehen bei den Intensivstationen seltsame, unverständliche Dinge“, wird Matthias Schrappe von der „Welt“ zitiert. Der Medizinprofessor und Gesundheitsökonom hat zusammen mit acht anderen Experten aus Medizin, Pflege, Krankenkassen, Sozialpolitik und Forschung das Thesenpaper „Die Die Pandemie durch SARS-CoV-2/CoViD-19 – Zur intensivmedizinischen Versorgung in der SARS-2/CoViD-19-Epidemie“ herausgegeben – und kommt auf viele Ungereimtheiten. Die offiziellen Statistiken lassen auf „Manipulationen, Subventionsbetrug und zweifelhafte Verwendung von Fördermitteln“ schließen, schreibt die „Welt“.
Die Autorengruppe ergänzt die Ausführungen aus Thesenpapier 4 und 6.1 zur intensivmedizinischen Versorgung. In Korrektur der Version vom 16.5.2021 wurden in Kap. 4 die Zahlen der intensivmedizinisch behandelten Patienten auf den Tagewert bezogen (S. 15), der Quotient Hospitalisierung/Intensivpflichtigkeit auf die Verweildauer von 10 Tagen korrigiert (Tab. 3, S. 24) und eine Fußnote (Nr. 30) angefügt, die sich mit der Erklärungsmöglichkeit der Abnahme der Intensivbetten-Gesamtkapazität durch die Ausgliederung der pädiatrischen Intensivbetten auseinandersetzt (S. 28). Vielen Dank! – für weitere Anregungen sind wir sehr dankbar.
Haben uns Merkel & Co. eine Intensivbettenkrise vorgegaukelt? SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach hält die Kritik der neun Experten laut „Welt“ für „abwegig und nicht zutreffend“. Auch das Bundesgesundheitsministerium widerspricht der „Welt“ zufolge und sehe keine „Anhaltspunkte, die auf nachträgliche Manipulationen der Zahl der IST-Betten hindeuten“. Das Thesenpapier der Experten basiere auf Annahmen und Unterstellungen. Ähnlich haben laut „Welt“ die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Ärzteverband Marburger Bund sowie der Intensivmedizinerverband Divi reagiert und sprechen von „irreführenden Vorwürfe“.
Es lohnt, auf die Fakten zu schauen. Laut Schapper wurden 2020 „zur Behandlung von CoViD-19- Patienten durchschnittlich zwei Prozent der stationären und vier Prozent der intensivmedizinischen Kapazitäten – bei deutlichen Differenzen in zeitlicher und räumlicher Hinsicht – genutzt“. Dafür bekamen die Krankenhäuser als „Ausgleichszahlungen 10,2 Milliarden Euro und als Prämien für knapp 11 000 zusätzliche Intensiv-Betten 530 Millionen Euro ausgezahlt“. Es wäre zu erwarten, dass sich die Zahl der Intensivbetten erhöht hätte – das Gegenteil aber ist der Fall, wie die Statistik der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) belegt. Die Verbände räumen selbst ein, dass es zu einem Rückgang der Intensivbettenzahl gekommen sei. Dieser sei auf eine Änderung bei der Abfrage der intensivmedizinischen Kapazitäten sowie dem Einsetzen der Pflegepersonaluntergrenzen zurückzuführen, schreibt „Der Tagesspiegel“.
Belegung auf Intensivstationen
Patienten auf Intensivstationen Quelle: querschuesse.de | Divi
Stand 16. Mai 2021 beträgt die Zahl der aktuellen Intensivpatienten mit Covid-19 laut Divi 4123, was 17,7 Prozent aller vorhandenen Intensivbetten von 23 272 entspricht. Jährlich werden dem Statistischem Bundesamt zufolge pro Jahr 1,9 Millionen Patienten intensivmedizinisch behandelt. Dabei war und ist Deutschland laut Statistischem Bundesamt und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD) zufolge das Land weltweit mit den meisten Intensivbetten. In Deutschland kommen auf 100 000 Einwohner 33,9 Intensivbetten, in Spanien beispielsweise 9,7, in Italien 8,6 und in Dänemark 7,8.
Von wegen Intensivbettenkrise?
Schrappe und die acht weiteren Experten meinen insofern, eine Überlastung durch Corona-Patienten habe nie gedroht, anders als uns Merkel & Co. weismachen wollten. Schrappe konstatiert dem „Ärzteblatt“ zufolge, dass es „sogar einzelne Tage gegeben habe, an denen offiziell mehr Patienten auf Intensivstationen gelegen hätten als überhaupt hospitalisiert gewesen seien“. Zweifel habe er auch, ob tatsächlich so viele Intentsivbetten geschaffen worden seien, wie an Fördergeldern dafür geflossen seien.
Es ist das Recht, es ist die Pflicht der Krankenhausmanager, auf die Bilanzen zu schauen. Aber es riecht nach Unredlichkeit, nach Vertrauensmissbrauch oder, wie namhafte Wissenschaftler unter der Hand schlicht sagen: nach Lüge, wenn einerseits Intensivmediziner und Intensivpflegepersonal unter der körperlichen und psychischen Last ihres Einsatzes fast zusammenbrechen – während gleichzeitig ihre Verwaltung versucht, mit möglichst vielen Operationen ein Schnitt zu machen. Elke Bodderas
“Schön bei der Wahrheit bleiben”
Gesamtzahl der Intensivbetten in Deutschland Quelle: querschuesse.de | Divi
Die „Welt“-Redakteurin Elke Bodderas fordert deswegen auf „immer schön bei der Wahrheit bleiben“. Von „Intensivstationen am Anschlag“ könne nicht die Rede sein. Vorgetragen haben den Satz nicht nur die DIVI, sondern vor allem SPD-Gesundheitsexperten Lauterbach. Das statistische Auslastungsdiagrammen sagt aber etwas ganz anderes: „Mehr als 65 Prozent der Intensivbetten entfallen auf Notfall- und Wahloperationen, rund 18 Prozent auf Corona-Patienten, die restlichen zehn bis 15 Prozent sind gegenwärtig nicht belegt“, verweist Bodderas auf die Fakten. Vor diesem Hintergrund muss der Satz „Intensivstationen am Anschlag“ ebenfalls mit anderen Augen gesehen werden.
Walter Riester, der Erfinder der Riester-Rente, wollte eine Art Schweden-Rente, konnte sich aber gegen die Versicherungslobby nicht durchsetzen – ein Fehler, wie sich heute zeigt.
„Ja, liebe Leute, das wollte ich schon 1998“ – und mit „das“ meint Walter Riester die Schweden-Rente. „Die Schweden haben damals schon verpflichtend zweieinhalb Prozent des Bruttoeinkommens in einen Fonds – zur Auswahl stehen verschiedene, auch ein öffentlich-rechtlicher – eingezahlt“, wird der Konstrukteur der Riester-Rente von den „Nürnberger Nachrichten“ zitiert. „Und noch viel besser hätten sie es bei meinen Überlegungen gehabt, weil ich das in hohem Maße staatlich unterstützen lassen wollte, etwa Menschen, die wenig Sparmöglichkeiten haben“, ergänzt Riester. Das hätten sie in Schweden nicht, so sein Seitenhieb.
Riester in der Kritik
https://www.youtube.com/watch?v=zFfQzJ2aZME
Ist Riester eine Abzocke? Youtube-Video von “Finanztip”
Riester wollte Schweden-Rente
“Wir hätten jetzt schon hohe Rücklagen”, bedauert er die Entwicklung der Riester-Rente. „Wenn wir das vor 20 Jahren schon gemacht hätten, kann man sich ausrechnen, wie viele Rücklagen wir jetzt hätten“, bedauert der Ex-Arbeits- und Sozialminister (SPD). Also 20 vertane Jahre. In diesen zwei Jahrzehnten haben sich vor allem die Versicherer an der Riester-Rente bereichert. Jeder vierte Riester-Euro, so die Schätzung der Verbraucherschützer, wandert in die Taschen der Versicherungsbranche. Riester meint, er könne allerdings den Versicherungen nicht vorwerfen, „dass sie sich ihre Vertriebsstrukturen bezahlen lassen“ – was allerdings zu Lasten der Vorsorgesparer geht.
Bert Rürup (li), Carsten Maschmeyer (mi) und Walter Riester Quelle: Facebook | Ulrich Schneider
Riester nicht reformierbar
Die Riester-Rente in ihrer heutigen Form sei nicht mehr reformierbar, so die einhellige Meinung einer Verbraucherschützer-Allianz aus Verbraucherschutzbund, Bund der Versicherten und Bürgerbewegung Finanzwende, die am 11. Mai zu „Stoppt die Riester-Rente“ aufriefen – und sich genau für das aussprechen, was Riester schon 1998 wollte, sprich, ein öffentlich organisiertes Angebot ähnlich dem schwedischen AP7-Fonds. „Die dafür nötige Summe müsste man jetzt erst mal durch den Bundestag bringen und aufbauen – und wenn mir solche Leute dann vorhalten, was ich versäumt hätte, kann man sich vorstellen, was diese Vorwürfe in mir auslösen“, sagt Riester.
Stoppt die Riester-Rente – Forderung der Verbraucherschützer-Allianz
Und weil die Riester-Rente ein „Erfolgsmodell“ sei, wolle die Union an der Riester-Rente festhalten, schreibt Straubinger in eine Pressemitteilung. Ein neues kostengünstiges Standardprodukt solle die zusätzliche Altersvorsorge erleichtern, so Straubinger. „Unser Ziel ist eine möglichst umfassende Verbreitung der zusätzlichen Altersvorsorge bis 2025“, kündigte Straubinger an. Das liest sich wie vom GDV abgeschrieben, denn der will auch ein „einfaches, digital vertriebenes und kostengünstiges Standardprodukt“.
Straubinger und Asmussen vergessen zu erwähnen, dass nur Versicherer an Riester verdienen, aber nicht die Bürger. Riester ist keine Altersvorsorge sondern Vermögensvernichtung. „Stoppt die Riester-Rente, sonst sehen wir alt aus“, lautet deswegen die Forderung von Bürgerbewegung Finanzwende, Bund der Versicherten und Verbraucherzentrale Bundesverband. Straubinger und Asmussen rechnen Riester schön und geht von falschen Renditen aus.
Zahl der Riester-Verträge schrumpft
Wie sieht es denn wirklich mit dem vermeintlichen Erfolgsmodell aus? Die Zahl der abgeschlossenen Riester-Verträge ist dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zufolge seit 2018 rückläufig. Waren es 2017 noch 16,607 Millionen Verträge, sind es im dritten Quartal 2020 nur noch 16,37 Millionen. Am meisten verloren hat die Riester-Variante „Versicherungsverträge“. Waren es 2014 noch 11,03 Millionen Verträge, sind es jetzt nur 10,688 Millionen – ein Minus von 342 000.
Schätzungsweise ein Fünftel der Verträge ruhen laut BMAS, das sind mehr als 3,2 Millionen Verträge. Das heißt wirklich bedient werden nur noch 13 Millionen. Wie Straubinger angesichts von 13 Millionen bei einer Bevölkerungszahl von 83 Millionen von einem „Erfolgsmodell“ sprechen, ist schleierhaft. Das von ihm gebrauchte Wort „Unsinn“ passt.
Milliarden Steuergelder für Riester
Nur weil der Staat viele Milliarden in die Riester-Rente buttert, verkaufen die Versicherer überhaupt noch Verträge – der März-Ausgabe von „Finanztest“ (März 2021) zufolge 23 800. Entsprechend habe sich auch die Zahl der Anbieter von klassischen Riester-Rentenversicherungen von 53 (vor zehn Jahren) auf mittlerweile sechs reduziert. Übrigens, bei fondsgebundenen Riester-Verträgen sei der Verkauf noch schlechter gewesen – 2020 seien lediglich 564 Verträge neu abgeschlossen worden.
Was die Versicherer wollen – eine Senkung der Garantie für Neuverträge auf 80 Prozent der Beiträge. Das heißt, sie wollen das Risiko auf die Versicherten abwälzen. „Wenn es schlecht läuft, würde der Riester-Sparer am Ende also Verlust machen“, so „Finanztest“. Ein Erfolgsmodell sieht wahrlich anders aus.
Riester zu stoppen, ist alternativlos, auch wenn Straubinger anderer Meinung ist – aus Sicht eines Versicherungslobbyisten natürlich verständlich.
Im April sind die Verbraucherpreise um zwei Prozent gestiegen im Vergleich zum Vorjahresmonat. Parallel dazu erwartet die Rentner 2021 eine Nullrunde. Damit wird ihre Rente automatisch weniger wert.
Die Inflationsrate in Deutschland – gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – lag im April 2021 bei +2,0 Prozent. Noch im Dezember war von Inflation nichts zu spüren – im Gegenteil, es herrschte mit -0,3 Prozent sogar Deflation. Seit dem geht es stetig bergauf mit der Inflation – und das schon im vierten Monat in Folge. Zuletzt hatte sie im April 2019 diesen Stand erreicht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Verbraucherpreise im Vergleich zum Vormonat März 2021 um 0,7 Prozent.
Inflation zehrt Rente auf
Vor allem Energie ist im April deutlich teurer geworden, nämlich um plus 7,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Auslöser war die zu Jahresbeginn eingeführten CO2-Abgabe. Falls das Klimaschutzgesetz im Bundestag beschlossen wird, wird es für Verbraucher noch mal deutlich teurer – die Inflationsrate könnte dann schnell auf drei, vier oder mehr Prozent steigen. Das gilt vor allem für Kraftstoffe und Heizöl.
Für Rentner
Für Rentner brechen schwere Zeiten an, denn ihre Rente wird dieses Jahr nicht steigen, anders als in den Vorjahren. Die Nullrunde ist bereits beschlossene Sache. Lediglich Ost-Rentner bekommen eine kleine Erhöhung – als Anpassung an die West-Renten.
Deutschland ist in punkto Rente nur Mittelfeld. Wir können uns eine Scheibe abschneiden von unseren Nachbarn Schweden, Dänen, Holländern und Österreichern.
Wie schneidet Deutschlands Rentensystem im internationalen Vergleich ab? Die Unternehmensberatung Mercer hat weltweit die Altersvorsorge in 37 Ländern verglichen. Im Ranking erhalten nur zwei Rentensysteme eine sehr gute Bewertung. Deutschland liegt im Melbourne Mercer Global Pension Index (MMGPI) auf Rang 13.
Der wenig überraschende Sieger ist, wie in vielen Rentenstudien, Schweden – dicht gefolgt von Belgien und Dänemark. Die drei Staaten belegen zwar nicht bei allen Themen Spitzenränge, punkten aber mit einem insgesamt guten System. Von diesen Staaten kann sich Deutschland also in puncto Rente noch einiges abschauen.
Was von den Nachbarn lernen?
Schweden
Schweden können nach Belieben vom 61. bis 67. Lebensjahr in Rente gehen, in Abstimmung mit dem Betrieb auch noch später. Aber: Wer vor dem 65. Geburtstag in Rente geht, kriegt pro Jahr sieben Prozentpunkte weniger.
Wer dagegen länger arbeitet, bekommt einen noch höheren Zuschlag. Beim Ausstieg mit 70 gibt’s sogar 145 Prozent der Normal-Rente.
Die Durchschnittsrente lag 2012 bei 1.345 Euro. Zudem erhalten zwei von drei Arbeitnehmern Betriebsrenten.
18,5 Prozent vom Bruttogehalt gehen an die Rentenversicherung. 16 Prozentpunkte davon in ein Umlagesystem, der Rest in eine kapitalgedeckte „Prämien-Pension“.
Beim AP7-Aktienfonds handelt es sich um einen staatlich verwalteten Fonds, der einem strengen Portfoliomanagement unterliegt. Er ist ein Bestandteil der schwedischen Premium-Rente, die wiederum eine wichtige Säule für das Rentensystem in Schweden darstellt. Analog zum 3-Säulen-Modell ist auch die Altersvorsorge in Schweden strukturiert. Neben einer gesetzlichen Rente und einer Betriebsrente, die vom Arbeitgeber finanziert wird, sollten Bürger privat vorsorgen. Såfa steht übrigens für Statens årskullsförvaltningsalternativ (staatliche Jahrgangsverwaltungsalternative). Der AP7-Fonds ist Teil der sogenannten Premium-Rente in Schweden und erzielt seit Jahren sehenswerte Renditen. Ende August 2020 gelang ihm der Aufstieg zum größten Fonds Europas.
Wertentwicklung des AP7 seit 2011 Quelle: Morningstar
Während das umlagefinanzierte Rentensystem in Deutschland aufgrund der demografischen Entwicklung nicht mehr zeitgemäß ist, werden die Rufe nach einer Orientierung am schwedischen Modell immer lauter. Anstatt – wie in Deutschland – auf ein rein umlagefinanziertes Modell zu setzen, müssen schwedische Arbeitnehmer zusätzlich zum Rentenbeitrag 2,5 Prozent ihres Bruttoeinkommens in Vorsorgefonds investieren (sog. Kapitaldeckungsverfahren). Mit diesem Beitrag soll Vermögen aufgebaut werden, das Arbeitnehmern dann zum Renteneintritt zur Verfügung steht. Der Vorteil: Das investierte Geld wächst durch die Kursentwicklung der zugrundeliegenden Wertpapiere im Vergleich zum deutschen Umlageverfahren. Das führt langfristig zu einem deutlich höheren Rentenniveau und einer großen Entlastung der Bürger.
Am besten auf die Herausforderungen einer älter werdenden Bevölkerung vorbereitet, sind laut dem Index die Niederlande (81 Punkte) und Dänemark (80,3 Punkte). Was machen die Länder besser?
Dänemark
Dänemarks Rentensystem besteht aus mehreren Pfeilern. Die Volkspension, die vom Staat hauptsächlich über Steuern finanziert wird, erhält jeder Bürger in gleicher Höhe. Der Grundbetrag liegt laut der Europäischen Kommission bei 6.327 Dänischen Kronen (847 Euro). Alleinstehende erhalten noch einmal eine Zulage in ähnlicher Höhe, bei Rentnern, die mit einem Partner zusammenleben, beträgt die Zulage etwa die Hälfte. Um den Höchstsatz zu erhalten, müssen Bürger seit ihrem 15. Lebensjahr mindestens 40 Jahre in Dänemark verbracht haben.
Weitere Pfeiler sind die betriebliche Altersvorsorge, die ab einem bestimmten Einkommen verpflichtend ist, sowie private Versicherungen, die Steuervorteile mit sich bringen. Laut der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), die regelmäßig Daten zu Rentensystemen erhebt, erhalten Dänen mit durchschnittlichem Einkommen im Schnitt eine Netto-Rente in Höhe von 80 Prozent ihres letzten Einkommens. Eine Rente mit 70 könnte in Dänemark durchaus kommen. Das Land hebt das Renteneintrittsalter schrittweise auf mindestens 68 Jahre an.
Niederlande
In den Niederlanden, im Index ganz vorn, erhält jeder Bürger vom Staat eine Basisrente, auch wenn er nie Geld in die Rentenkassen eingezahlt hat. Der Staat finanziert diese Rente aus Sozialabgaben der Arbeitnehmer sowie teilweise aus Steuereinnahmen. Der Mindestbeitrag liegt bei 1.200 Euro brutto. Eine Bedürftigkeits-Prüfung gibt es nicht. Für jedes Jahr, das sie in den Niederlanden wohnen oder arbeiten, bauen Bürger einen Anspruch von 2 Prozent auf. Den vollen Satz gibt es folglich nach 50 Jahren. Arbeitnehmer können als zweite Säule eine Zusatzrente aufbauen. Der Europäischen Kommission zufolge bieten etwa 90 Prozent der Arbeitgeber diese Möglichkeit an. Darüber hinaus gibt es private Vorsorgeangebote. In den Niederlanden liegt die Nettoersatzquote, wie die Kennzahl zur Höhe der Rente nach Steuern genannt wird, bei mittleren Einkommen sogar bei 100,6 Prozent. Zum Vergleich: In Deutschland sind es knapp 51 Prozent. Ohne die Anhebung des Renteneintrittsalters geht es aber auch in den Niederlanden nicht: Bis zum Jahr 2022 steigt es auf 67 Jahre und 3 Monate.
– Differenz zu 22,8 Prozent: „Partnerleistung“ aus Bundesmitteln
– Bundesbeitrag: Ausfallhaftung
– Werte 2014:
Ausgaben RV: 38,5 Mrd. Euro; 11,7 Prozent des BIP
Bundesmittel 22,7 Prozent der Einnahmen (2012), 3,0 Prozent
des BIP
Schlussfolgerungen
– Ähnliche Startbedingungen – unterschiedliche Entscheidungen: Österreich zeigt, dass ein starkes öffentliches Rentensystem möglich ist, und zwar ohne ökonomische Verluste!
– Sozialversicherung als flexibles Werkzeug!
Was heißt das für Deutschland?
Reform der Rentenanpassungsformel/Anhebung des Niveaus Diskussion, was es kosten darf!
Was taugt Altersvorsorge über den Betrieb? „Toll” oder “nicht möglich” – die Meinungen beim von der CDA organisierten Talk gingen weit auseinander.
Peter Weiß, Vorsitzender der Arbeitsgruppe „Arbeit und Soziales“ der CDU/CSU, charakterisiert die Betriebsrente im Grundsatz als etwas “ganz Tolles”. Das sieht Ingrid Wulff, die Social-Media-Beauftragte des Direktversicherungsgeschädigten e.V. (DVG) allerdings ganz anders. “Eine stabile Altersvorsorge über den Arbeitgeber ist in Deutschland nicht möglich; solange der Staat auf die Auszahlung Sozialabgaben auch rückwirkend verlangen kann, macht alles keinen Sinn”, so ihre Meinung. Nur wenn der Arbeitgeber mindestens 50 Prozent dazu zahle, sei eine Betriebsrente sinnvoll. Dazu sind aber erfahrungsgemäß die wenigsten Arbeitgeber bereit.
Wie weiter mit der Betriebsrente?
Eben diesen Spannungsbogen wollte die Christliche Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA) in dem Online-Fachgespräch „Besser Vorsorgen: Wie weiter mit der Betriebsrente? “ bei Facebook am 10. Mai 2021 ausloten. Die CDA – so viel zum Verständnis – ist eine Vereinigung innerhalb der CDU. Insgesamt verfolgten 54 Teilnehmer die Session, seitens des DVG-Vorstands nahmen der stellvertretende Vorsitzende des DVG, Reiner Korth und Ingrid Wulff teil.
In den Eingangsstatements sprachen sich Peter Weiß und Jan-Peter Ernst, Direktor der R+V Lebensversicherung für die Betriebsrente aus. Weiß sieht in der Betriebsrente im Grundsatz etwas „ganz Tolles”. Er wünsche sich, dass jeder Arbeitsnehmer eine solche hätte. Aber, das Gesamtbild ist unbefriedigend, zu wenige haben eine Betriebsrente, der Durchdringungsgrad habe in den vergangenen Jahren abgenommen. Es würden zu viele „Negativargumente” kommuniziert, beklagte er.
Niedrigzins ruiniert Rendite
Sorge bereite ihm die Niedrigzinsphase, so Peter Weiß. Es sei notwendig, den Begriff „Sicherheit” neu zu definieren. Der Arbeitnehmer bekomme seine Einlagen zurück plus eines erheblichen Zinsgewinns, das funktioniere heute nicht mehr. Es gebe nur noch 80 Prozent Kapitalgarantie. Der Staat sollte den Mut haben, eine wesentlich stärkere Förderung der Betriebsrenten vorzunehmen in Zeiten der Niedrigzinsphase.
Ernst berichtet, dass der Durchdringungsgrad der Betriebsrente sehr stark variiere, in Abhängigkeit von der Betriebsgröße der Unternehmen. In Firmen mit „mehr als tausend Mitarbeitern” hätten 88 Prozent der Mitarbeiter eine Betriebsrentenversorgung, bei Firmen mit 50 bis 100 Mitarbeitern dagegen nur noch 48 Prozent. Die Anzahl der Neuabschlüsse sei rückläufig, das sei sehr traurig. Insbesondere im Einzelhandel, im Gewerbe, im Handwerk und in der Gastronomie sei die Durchdringungsrate sehr gering. Der Arbeitgeberzuschuss sei ein gutes Instrument, sei aber im Effekt leider nicht so groß.
Riester ist gescheitert
Als dritter Redner vertrat der unabhängige Versicherungs- und Finanzmakler, Gerhard Reitz, die Thesen, das Riester Model sei gescheitert, die Kaptallebensversicherung in der bisherigen Form sei tot. Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) muss zukünftig in Tarifverträgen geregelt werden, wenn sie noch ein gewisses Maß an Sicherheit bieten soll.
Korth schätzt die bAV in der jetzigen Form mit Eigenfinanzierung durch den Arbeitnehmer (Lohnverzicht) und kleinem Zuschuss des Arbeitgebers (gesetzlich geregelt 15 Prozent) als „sehr großes Risiko” ein, bei der „die große Gefahr eines Verlustgeschäftes für den Arbeitnehmer” besteht, aus dreierlei Gründen:
Es gibt keine Bestandsgarantie für abgeschlossene Verträge, Beispiel: der Arbeitnehmer spart heute seinen Anteil (rund neun Prozent an Kranken- und Pflegeversicherung) und zahlt später dann eventuell einen noch höheren Krankenkassenbeitrag (Arbeitnehmer- plus Arbeitgeberanteil) von dann 22 oder gar 25 Prozent.
Der Beitrag wird nicht nur auf die Rendite (den Zinsgewinn) fällig, sondern auf den vollen Auszahlungsbetrag, also auch auf den eigenen Sparanteil.
Da die Versicherungsbeiträge zur bAV in der Einzahlungspahse „vor Steuern” abgezogen warden, werden dafür auch keine Rentenbeiträge eingezahlt. Der Arbeitnehmer mindert damit also seine eigene gesetzliche Rente, es fehlen ihm Rentenpunkte.
Stärkt die gesetzliche Rente!
Rentenberater Felix Schlindwein forderte, die gesetzliche Rente müsse gestärkt werden, die Riesterrente sei ein Verlustgeschäft. Er stellte folgenden Fall vor: 35 000 Euro in Riester eingezahlt, davon geblieben sind dem Versicherungsnehmer ganze 17 000 Euro. Der Rest entfällt auf Verwaltungsgebühren, Abgaben, Beiträge und Steuern.
Schlindweins Kernthesen:
Die gesetzliche Rente allein muss den Lebensstandard des Arbeitnehmers sichern.
Eine Betriebsrente bringt nur dann ein gutes Ergebnis, wenn es so läuft wie es früher war, sprich, der Arbeitgeber allein zahlt in die Betriebsrente ein.
Hans-Walter Hennigsen von der CDU Barsbüttel bei Hamburg stellte noch einmal klar, auch der sogenannte „Arbeitgeberzuschuss” zur bAV muss erarbeitet werden – und zwar von allen Beschäftigten im Betrieb. Das sei Teil des erwirtschafteten Gewinnes im Betrieb, der in die Versicherung eingezahlt werde. Und er stellte die Frage: Was ist mit dem über viele Jahre vom Arbeitnehmer selbst eingezahlten Eigenanteil der Rente, wenn der Versicherte bereits nach einem Jahr Rentenbezug verstirbt. Verfällt dann das gesamte Sparkapital. Die Vertragsregelungen dazu seien lückenhaft und gesetzlich unbestimmt.
Keine bAV mehr abschließen
Der Sozialrechtler Mathias Ulmer gab offen zu erkennen, er habe in seinem Bekanntenkreis dazu geraten, eine solche bAV heute nicht mehr abzuschließen, das ganze System sei sehr, sehr kompliziert. Die sechs verschiedenen Wege der bAV sind nur schwer durchschaubar.
Ingrid Wulff bemerkte dazu im Chat:
Es hilft doch keinem, in der Ansparphase Sozialabgaben einzusparen, wenn man im Rentenalter dann höhere Krankkassenbeiträge zahlen muss als vorher im Berufsleben – und
Einzahlungen in die bAV fehlen beim Bruttoeinkommen, fehlen dann hinterher beim Bezug von Krankengeld, beim Erziehungsgeld und später auch bei der Rente.
Vor 20 Jahren wurde Riester eingeführt – und gehört längst in die Tonne. Nur Versicherer verdienen daran, aber nicht die Bürger. Riester ist keine Altersvorsorge sondern Vermögensvernichtung.
„Stoppt die Riester-Rente, sonst sehen wir alt aus“, lautet die Forderung von Bürgerbewegung Finanzwende, Bund der Versicherten und Verbraucherzentrale Bundesverband. Die Regierung rechnet Riester schön und geht von falschen Renditen aus. Nur Versicherer verdienen an Riester – zum Nachteil der Rentner. Statt die Ruine endlich sterben zu lassen, wird weiter herumgedoktert.
Stoppt die Riester-Rente – Aktion der Verbraucher-Allianz
Riester ist Rentenklau
Riester ist Rentenklau – und nach 20 Jahren krachend gescheitert. Das hat sich mittlerweile herum gesprochen, weswegen immer weniger Deutsche riestern. Die Zahl der Verträge geht zurück und mindestens ein Fünftel der Riester-Sparer zahlt nichts mehr ein. Das schert Politiker einen Dreck; sie machen munter weiter – und genau Schwarz-Rot-Grün halten weiter an Riester fest trotz besseren Wissens.
Damit muss Schluss sein, fordert das Verbraucherschützer-Trio und lädt für Dienstag, den 11. Mai um 10.30 Uhr zu der gemeinsamen Aktion „Stopp die Riester-Rente, sonst sehen wir alt aus“ vor dem Bundeskanzleramt in Berlin ein. Wie der Bund der Versicherten richtig erkannt hat, dass von den staatlichen Zuschüsse nur die Versicherer profitieren und nicht die Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Verbraucher-Allianz trete dafür ein, „dass die Riester-Vorsorge beendet wird und damit der Weg frei wird für einen grundlegenden Neuanfang“.
Riester ist für die Tonne
Das Problem sind die viel zu hohen Kosten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter Hubertus Heil (SPD) geht von vollkommen irrigen Annahmen aus, um damit die Rentner und heutigen Beitragszahler zu beschwichtigen. Sein Ministerium rechnet immer noch von einer „langfristige Verzinsung der Riester-Rente mit 4 % p.a. (2015: 3,5%, 2016: 3,0%, 2017 bis 2024: 2,5%, danach schrittweiser Anstieg auf 4,0% bis 2030) und Verwaltungskosten von 10 %“. Es stimmt nur die Annahme von zehn Prozent, aber schon längst nicht mehr die Annahme von 2,5 Prozent Verzinsung. Der Garantiezins liegt zurzeit bei 0,9 Prozent und sinkt ab 1. Januar 2022 auf 0,25 Prozent.
Zinsschwindel von Merkel & Co.
Übrigens Zins – der bezieht sich nicht etwa auf das, was der Riester-Sparer eingezahlt hat: Die Zinsen werden berechnet auf die eingezahlten Beiträge plus Förderung abzüglich zehn Prozent Verwaltungskosten. Der Sparanteil ist eben nicht das eingezahlte Geld, denn davon gehen zehn Prozent Verwaltungskosten weg.
Die Riester-Rente wird auch nicht dynamisch angepasst wie die gesetzliche Rente, sondern verharrt auf dem einmal festgestellten Niveau. Auch deswegen kann die Riester-Rente das sinkende Niveau der gesetzlichen Rente nicht ausgleichen.
Schaden für Altersvorsorger
Die Regierung hält zwanghaft und wider besseren Wissens an der Riester-Rente fest und hat sie sogar 2018 privilegiert: Im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossene Riester-Renten sind dank des Betriebsrentenstärkungsgesetzes nicht mehr beitragspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung, anders als Direktversicherung, für die weiter der volle Beitragssatz gezahlt werden muss ab einem Freibetrag von 164,50 Euro. Seit 1. Januar 2018 müssen Rentner für Leistungen aus dem “betrieblichen Riester“ in der Auszahlphase keine Krankenkassenbeiträge mehr zahlen.
Diese Ungleichbehandlung von betrieblichem Riester und einer Direktversicherung sowie Betriebsrenten wird sogar von den Gerichten gedeckt.
Merkel & Co. unternimmt alles, um Riester am Leben zu erhalten und den Altersvorsorgern zu schaden.
Aufruf von Finanzwende
Liebe Freundinnen und Freunde der Finanzwende,
die Riester-Rente ist gescheitert! Warum? Riester-Produkte am Markt sind vielfach zu teuer und zu renditeschwach. Trotz einer Förderung mit Steuergeldern kommt zu wenig auf den Konten der Sparer an – im Übrigen auch weniger als die Bundesregierung ursprünglich annahm. Die Riester-Rente wurde 2001 eingeführt, um eine Lücke zu schließen, die die damalige Regierung selbst durch Kürzungen an der gesetzlichen Rente verursachte. Heute wissen wir: Das eigentliche Ziel – die Altersvorsorge der Bürgerinnen deutlich aufzubessern – wurde vielfach verfehlt.
Ein Kernproblem sind die hohen Kosten. Bei durchschnittlichen Riester-Versicherungen fließt nahezu jeder vierte eingezahlte Euro in die Gebühren, ergab eine Finanzwende-Studie. Doch die Versicherer haben sich 20 Jahre lang kaum um das Kostenproblem gekümmert. Unzählige Reformversuche haben daran nichts geändert. Für Finanzwende steht fest: Mit der Riester-Rente wurde 20 Jahre lang Rentenpolitik zugunsten der Finanzlobby gemacht. Und das wollen wir ändern – in einer Verbraucherallianz gemeinsam mit dem Bund der Versicherten und dem Verbraucherzentrale Bundesverband.
Wir fordern die Kanzlerkandidatinnen von Union, Grünen und SPD in einem Appell auf: Stoppen Sie die Riester-Rente und sorgen Sie für einen Neustart bei der privaten Altersvorsorge! Wir wollen noch vor der Bundestagswahl ein klares politisches Bekenntnis von Armin Laschet, Annalena Baerbock und Olaf Scholz. Schließen Sie sich jetzt unserem Aufruf an.
Schon jetzt wenden sich immer mehr Menschen vom Riester-Konzept ab. Im Jahr 2020 sank die Zahl der Riester-Verträge zum dritten Mal in Folge auf nunmehr 16,4 Millionen. Fast die Hälfte der Vorsorgesparer haben ihre Verträge stillgelegt oder zahlen nur Minibeträge ein. Fest steht aber auch, dass keine dieser Riester-Sparerinnen schlechter gestellt werden darf. Bei einem Neustart der Altersvorsorge müssen bereits laufende Verträge weiter wie bisher gefördert werden.
Damit es dazu kommt, braucht es vor der Bundestagswahl eine politische Weichenstellung der großen Parteien: Schluss mit der Riester-Rente, wir brauchen jetzt ein einfaches und kostengünstiges Vorsorgeangebot. Die gesetzliche Rente als Fundament der Alterssicherung muss um ein öffentlich organisiertes Vorsorgeangebot ergänzt werden. Ein solcher Neustart kann nur von der politischen Führung eingeläutet werden. Machen Sie mit und bringen Sie die Kanzlerkandidatinnen dazu, die Riester-Rente endlich zu stoppen und die Altersvorsorge in Deutschland neu aufzustellen!
Wenn der Staat seine Bürger zur privaten Vorsorge ermuntern will, ist er auch aufgerufen, ihnen ein verständliches und kostengünstiges Angebot zu machen. Gerade jüngere Menschen benötigen ein Vorsorgeangebot, auf das sie vertrauen können. Denn viele Verbraucherinnen wollen vorsorgen, wissen aber angesichts vieler teurer Produkte nicht mehr, wem sie eigentlich noch vertrauen können. Es ist Zeit, dass sich das ändert. Je mehr Menschen gemeinsam mit uns Druck aufbauen, desto höher ist die Chance, dass sich endlich etwas ändert. Seien Sie auch dabei und sorgen Sie dafür, dass die private Altersvorsorge neu aufgestellt wird.
Die Riester-Rente ist seit 20 Jahren am Start. Funktionieren tut sie für die wenigsten. Dass bei dem geförderten Angebot nicht beherzter zugegriffen wird, liegt …
Gleich drei Verbraucherschutzorganisationen wollen am Dienstag vor dem Kanzleramt gegen die staatlich geförderte Altersvorsorge protestieren. Sie sei zu …
Das Thema ist alt, die Betroffenen noch jung: Verbraucher-Schützer protestieren gegen die Riester-Rente. Dabei lassen sie so manchen Politiker alt aussehen.
Ineffizient, intransparent, handwerklich schlecht gemacht: 20 Jahre nach Start der Riester-Rente kritisieren Verbraucherschützer diese scharf und fordern einen …
20 Jahre gibt es die Riester-Rente, ihr Ruf ist inzwischen ruiniert. Sie einfach abzuschaffen, hilft aber nicht: Das Wichtigste ist, das Geld der 16 Millionen Sparer …
Vor genau 20 Jahren ebnete der Bundestag den Weg für die Riester-Rente. Heute erklären sie Kritiker für gescheitert. Zu teuer und ineffizient sei das Modell, …
Genau 20 Jahre nach dem Beschluss zur Einführung der Riester-Rente fordert eine Verbraucherallianz das Ende dieser privaten Altersvorsorge. Der Bund der …
📁 Archiv – Dies ist eine Archiv-Version der alten DVG-Website (Stand August 2026). Inhalte können veraltet sein. Keine Anmeldung oder Registrierung möglich. |
Zur aktuellen Website →