„Angelockt – abgezockt“ – heißt unser Slogan. In unserem neuen Flyer warnen wir die breite Öffentlichkeit vor Direktversicherungen.
von Helmut Achatz
„Klare Vertragsregeln und geringe, pauschalierte Steuer- und Sozialabgaben lockten viele Arbeitnehmer zu Vertragsabschlüssen von politisch geförderten Direktversicherungen“, so die Lage damals in den 80er- und 90er-Jahren. Heute stehen viele vor einem Scherbenhaufen, denn sie werden von Staat und Krankenkasse abgezockt. Wegen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes von 2004 zahlen sie Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile für die Krankenversicherung, einschließlich Zusatz- und Pflegebeitrag annähernd 20 Prozent.
Dagegen kämpft der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) – und zwar für die aktuell Betroffenen und die künftig Betroffenen, denn viele wissen noch nichts von ihrem „Glück“.
Unser Flyer klärt auf
In dem Flyer sind unsere Forderungen für eine Änderung des Gesetzes aufgelistet. Wir klären über unsere Aktionen und Aktivitäten auf. Wir dürfen auf unsere Erfolge stolz sein, denn wir haben bereits den Freibetrag von 159,25 Euro erkämpft.
„Kämpfen Sie mit uns um Ihre Rechte. Unser Geld geht uns Alle an“, so unser Appell im neuen Flyer, der in Kürze verfügbar ist.
Der DVG kämpft gegen den 2004 durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz vorgenommenen Eingriff in laufende Direktversicherungsverträge und fordert Bestandsschutz für die vor 2004 abgeschlossenen Verträge. Er kämpft aber nicht gegen den Staat und lehnt rechtsextremistisches Gedankengut ab.
der Vorstand
Der Verein der Direktversicherungsgeschädigten kämpft nicht gegen den Staat der Bundesrepublik Deutschland schlechthin, dessen Rechtssystem und dessen demokratisch gewählte Repräsentanten. Der DVG setzt auf die Kraft faktenbasierter Argumente und Folgenaufklärung auf politischem Weg und prüft mögliche Rechtswege. Der DVG lehnt weiterhin jegliche Weltanschauung ab, die eine rechtsgerichtete Diktatur, Rassismus in jeglicher Form, Antisemitismus, Sozialdarwinismus oder eine Verharmlosung des Nationalsozialismus befürwortet.
Gegen rechtes Gedankengut
Nach dem Verständnis des DVG-Vorstandes handelt, wer derartiges Gedankengut innerhalb des Vereins und öffentlich erkennbar als DVG-Mitglied verbreitet, in grober Weise gegen die Interessen des Vereins und wird ausgeschlossen. Gäste, die etwa bei Zusammenkünften der Regionalgruppen oder bei öffentlichen Kundgebungen für rechtsextreme Ideologien werben, werden der Örtlichkeit verwiesen.
Der DVG distanziert sich auch von jeder Art von Beleidigungen oder sonstigen Anfeindungen von Politikern und öffentlichen Personen, sei es mündlich etwa bei Demonstrationen oder in Briefen der E-Mails an Politiker. Wir setzen uns mit unseren Gesprächspartnern hart in der Sache, aber respektvoll und fair in der Ansprache auseinander. Auch persönliche Beschimpfungen in den sozialen Medien werden mit Abmahnungen geahndet.
Der DVG ist ein demokratisch organisierter und demokratischen Verhaltensregeln verpflichteter Verein, der innerhalb unseres bestehenden Systems nach politischen Lösungen strebt und der Gemeinnützigkeit verpflichtet ist. Allen Bestrebungen, den Verein mit rechtsradikalen oder reichsbürgernahen Ideen zu unterwandern und zu destabilisieren, wird entschieden entgegengetreten.
Die Grundrente soll Lebensleistung honorieren – dabei fahren einige schlechter damit als mit Grundsicherung. Ein weiteres Beispiel, wie uns die Politik verschaukelt und das Vertrauen in die Rente unterminieren.
von Helmut Achatz
Arbeitsminister Hubertus Heil behauptet in punkto Grundrente, „Frauen und Männer, die nur wenig Rente haben trotz eines langen Arbeitslebens, werden künftig spürbar mehr in der Tasche haben“. Ist das so? DVG-Mitglied Norbert Böttcher und andere Rentenexperten haben es mal durchgerechnet und widerlegen Heils Behauptung. Die SPD hat den Bürger wieder einmal einen Bären aufgebunden. Wer Pech hat, wird mit Grundrente weniger bekommen, als er mit Grundsicherung bekäme. Dabei war doch Heils Anspruch, dass die gerade verabschiedete Grundrente zehn Prozent über der Grundsicherung sein sollte. Er hat nur vergessen, der Öffentlichkeit zu sagen, dass von der Grundrente ja auch Krankenkassen- und Pflegebeiträge zu zahlen sind, so dass die Grundrente dann niedriger ausfallen kann als die Grundsicherung.
Aber lassen wir Norbert Böttcher und die Redaktion „Steuertipps“ zu Wort kommen: „Der Zahlbetrag der Grundrente wird 2021 bei 35 Beitragsjahren in allen Fällen zwischen 613 und 865 Euro liegen und damit vielfach unter der Grundsicherung von aktuell 808 Euro. Dieses auf den ersten Blick überraschende Ergebnis hat mit den Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu tun. Die Grundrente ist wie jede Rente beitragspflichtig. Das heißt, von der erreichten Rente brutto und dem Zuschlag auf diese Bruttorente ist noch der Beitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abzuziehen, der von der Deutschen Rentenversicherung bei der Zahlung der gesetzlichen Rente direkt einbehalten wird. Im ersten Gesetzentwurf des Bundessozialministeriums zur Grundrente vom 21.5.2019 heißt es auf Seite 23 ausdrücklich: ‚Die Grundrente führt zu höheren Beiträgen in die gesetzliche Krankenversicherung und soziale Pflegeversicherung‘.
Grundrente versus Grundsicherung
Somit kommt es unterm Strich auf den Zahlbetrag der gesetzlichen Rente an und nicht auf die Bruttorente. Die neue Grundrente als eine Rentenleistung gemäß SGB VI (gesetzliche Rentenversicherung) darf nicht mit der beitragsfreien Grundsicherung gemäß SGB XII (Sozialhilfe) verwechselt werden. Die Grundsicherung ist im Unterschied zur Grundrente keine Rente, sondern eine Sozialhilfe oder Sozialleistung und verpflichtet das Sozialamt oder Grundsicherungsamt auch zur direkten Zahlung der Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung an die zuständige Krankenkasse.
Daher ist lediglich ein Vergleich von Zahlbetrag der Grundrente mit der beitragsfreien Grundsicherung zielführend und sinnvoll. Leider wird auf diesen Vergleich in fast allen Publikationen (auch denen des Bundessozialministeriums) verzichtet, da die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung nicht von der Grundrente brutto abgezogen werden. Dies führt dann zu irreführenden Ergebnissen. Tatsächlich wird der Zahlbetrag der Grundrente bei abschlagspflichtigen Frührenten noch niedriger liegen. Die Grundrente setzt im Unterschied zur Grundsicherung nicht das Erreichen der Regelaltersgrenze aus. Wer also als langjährig Versicherter mit 63 Jahren vorzeitig in Rente geht, muss mit einem Rentenabschlag rechnen. Beispiel: Wer 1958 geboren ist und 2021 als langjährig Versicherter mit 63 Jahren in Rente geht, muss einen Rentenabschlag von 10,8 Prozent einkalkulieren. Der Zahlbetrag der Grundrente sinkt nach 35 Pflichtbeitragsjahren und durchschnittlich 0,75 Entgeltpunkten dann sogar auf rund 772 Euro und liegt damit ganz sicher unter dem Grundsicherungsniveau.“
Soweit Steuertipps. Norbert Böttcher – auf seinem Blog Sozial-Info ist das auch zum Nachlesen – rechnet mit einer Grundsicherung von 850 Euro, was in Großstädten wie München die Regel ist. Bei der Grundsicherung kommt es auf Miete und Nebenkosten an, wie der VdK vorrechnet. Aber gut, nehmen wir Böttchers 850 Euro. Er kommt auf folgende Rechnung:
Grundrente brutto ≠ netto
Die Grundrente soll zehn Prozent über der Grundsicherung sein, das heißt
850 + 85 = 935 Euro.
Eine Grundrentnerin mit 28 Entgeltpunkten beispielsweise kommt auf einen ähnlichen Betrag von, sagen wir mal, 925,40 Euro.
Grundrente 925,40 Euro
Krankenkassenbeitrag – 67,55 Euro
Zusatzbeitrag – 4,63 Euro
Pflegebeitrag – 28,22 Euro
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Grundrente netto 824,99 Euro
Was von der Grundrente netto übrig bleibt
Was von der Grundrente weggeht Quelle: Norbert Böttcher
Das heißt, die Grundrentnerin bekommt weniger als eine Empfängerin von Grundsicherung. Gut, sie muss nicht zum Amt gehen und ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen legen, was bei der Grundsicherung verlangt wird, da sie auf die Bedürftigkeit abzielt.
Was der Freibetrag pro Monat bringt Quelle: Norbert Böttcher
Wie kommt die Politik überhaupt auf diesen Freibetrag? Auch das hat DVG-Mitglied Böttcher aufgedröselt. Der Freibetrag ist 1/20 der sogenannten Bezugsgröße in der Kranken- und Pflegeversicherung. „Die Bezugsgröße bildet das Durchschnittsentgelt in Deutschland aus dem vorletzten Kalenderjahr ab. In der Sozialversicherung wird sie für verschiedene Berechnungen genutzt. Für die Kranken- und Pflegeversicherung gelten bundeseinheitlich die West-Werte. Lediglich in der Renten- und Arbeitslosenversicherung wird nach West und Ost unterschieden“, erklärt die Techniker Krankenkasse.
Datenabgleich Finanzamt / Rentenkasse
Die Grundrente soll automatisch an die Personen überwiesen werden, die Anspruch darauf haben. Wirklich? Wie soll das funktionieren, wenn jemand keine Steuererklärung macht? Ist also ein Grundrentenberechtigter gar nicht beim Finanzamt gemeldet, so bekommt er auch keine Grundrente. Ganz schöner Murks, oder? Und noch etwas haben die Murkser vergessen: “Zudem muss eine elektronische Übermittlung aller nötigen Einkommensdaten durch die Finanzbehörden an die Deutsche Rentenversicherung erfolgen. Doch der elektronische Datenaustausch mit der Finanzverwaltung hakt bei Bestandsrentnern, die keine Steuererklärung abgegeben haben, weil ihr zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt oder in der Vergangenheit lag”, merkt die Plattform “Steurtipps” an.
Ferner bestehe bei den jährlich rund 1,6 Millionen Neurentnern das Problem in der zweijährigen Verzögerung des Datenflusses. “Wer 2021 Grundrente beantragen möchte, muss im Jahr 2020 seine Steuererklärung für 2019 abgegeben haben, denn die Finanzämter haben Informationen zum steuerpflichtigen Einkommen erst mit einem Zwei-Jahres-Verzug. Da jedoch das Einkommen nach dem Renteneintritt sinkt, wird bei der vorgesehenen Einkommensprüfung durch das zuständige Finanzamt und die Deutsche Rentenversicherung das Einkommen des Rentners voraussichtlich zu hoch eingeschätzt, sodass es möglicherweise keinen Rentenzuschlag gibt, obwohl eigentlich ein Anspruch besteht.”
Berechnung des Freibetrags
So errechnet sich der Freibetrag Quelle: Norbert Böttcher
Wegen der Grundrente muss die Deutsche Rentenversicherung ihre Verwaltung kräftig aufstocken. Heil schafft mit seiner Grundrente ein Bürokratiemonster. Die Kosten der Umsetzung der Grundrente werden auf „mehrere hundert Millionen Euro und damit mehr als 25 Prozent der Leistungsausgaben für die Grundrente betragen“, schreibt das „Handelsblatt“. Trotzdem sind SPD-Politiker, darunter der stellvertretende Vorsitzende der SPD Mayen-Koblenz, Staatssekretär Dr. Alexander Wilhelm, immer noch von Heils Grundrente überzeugt.
Das Vergleichsportal Biallo hat einen Grundsicherungsrechner ins Netz gestellt, mit dem jeder ziemlich genau ausrechnen kann, wie viel ihm zusteht.
Abkehr vom Äquivalenzprinzip
Was noch schlimmer ist, Heil hat mit der Grundrente das Äquivalenzprinzip aufgegeben, wonach die Rente von der Höhe der Beiträge abhängt – und damit die Idee von Leistung und Gegenleistung. Es ist der „Abschied vom Äquivalenzprinzip“, wie die „Wirtschaftswoche“ schreibt. Heil vermischt das Führsorge- und Leistungsprinzip. Er hat es geschafft, das Vertrauen in die Rente nachhaltig zu unterminieren. Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) hat das an dem Beispiel von Frau Pech und Herrn Glück konkret durchgerechnet. Danach bekommt Frau Pech, obwohl sie in ihrem Leben 66 360 Euro mehr an Rentenbeiträgen als Herr Glück eingezahlt hat, am Ende nur 45 Euro mehr Rente. Ist das gerecht? Zudem plane Heil und Finanzminister Olaf Scholz (SPD), die Grundrente durch einen Griff in die Rücklagen der Sozialkassen finanzierbar wirken zu lassen. Ist das gerecht? Diese Reserven haben Millionen von Betriebsrentnern über 15 Jahre aufgefüllt, weil die SPD – zusammen mit Grünen und Schwarzen – 2004 das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) rückwirkend einführten, weswegen Betriebsrentner seitdem doppelte Krankenkassenbeiträge zahlen. Das Geld für die Grundrente stammt also im Wesentlichen von betrogenen Betriebsrentnern und Direktversicherten. Ist das gerecht?
Wegen des Corona-Virus hat der VdK Bayern seine Groß-Demo in München am 28. März abgesagt. Der DVG hatte geplant mitzumarschieren von der Theresienwiese zum Odeonsplatz – daraus wird nun nichts.
von Helmut Achatz
Schade, aber nachvollziehbar – der Sozialverband VdK Bayern und befreundete Vereine werden nun nicht am 28. März unter dem Motto “Soziales Klima retten!” für eine andere Sozialpolitik demonstrieren. “Diese Entscheidung ist uns nicht leicht gefallen“, so VdK-Landesvorsitzende Ulrike Mascher. Doch an erster Stelle stünden die Gesundheit und der Schutz aller Demonstrationsteilnehmer, unter denen viele Ältere sowie Menschen mit chronischen Erkrankungen seien. „Wir wollen niemanden gefährden”, erklärt Mascher. Aus ganz Bayern und aus vielen Teilen Deutschlands hatten sich tausende VdK-Mitglieder bereits angemeldet sowie auch Mitglieder des DVG. Das wäre eine der größten Protestveranstaltungen des ganzen Jahres in München geworden.
VdK will Groß-Demo nachholen
VdK-Präsidentin Verena Bentele kündigt an, dass die VdK-Großdemonstration zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werde. “Der Corona-Virus wird hoffentlich bald wieder verschwunden sein, die sozialen Missstände in unserem Land leider nicht“, so Bentele. „Wachsende Altersarmut, ungerechte Rentenbesteuerung, unbezahlbare Mieten und Pflege, die arm macht – das sind alles Gründe, um auf die Straße zu gehen”, betont sie.
„Wir sind wütend!“ – Gerhard Kieseheuer, Vorstand des Vereins für Direktversicherungsgeschädigte e.V. macht bei Zalbertus.tv seinem Ärger Luft. Video mit dem Interview aus dem Châteauform’ in Düsseldorf.
Der Video-Journalist Andre Zalbertus interviewte am Donnerstag, den 27. Februar 2020 den DVG-Bundesvorsitzenden Gerhard Kieseheuer um 12:33 Uhr live in Düsseldorf (Châteauform’ City im Andreas Quartier, Mühlenstraße 34). Das Interview könnt ihr in Facebook unter Zalbertus.TV verfolgen – später dann auch bei YouTube. Den Kontakt zu Zalbertus hat Rosemarie Gehrau, Mitbegründerin der DVG-Gruppe Niederrhein (und im Aktiven Team) hergestellt. Ähnliche Interviews gab es schon vorher in der Facebook-Gruppe „Wir lieben Rentner“ – seit Ende Januar wird dafür aber die Facebook-Seite Zalbertus.TV genutzt.
Der DVG zeigte auch Flagge beim Politischen Aschermittwoch. Die DVG Regionalgruppe Nord-NRW/Kreis Steinfurt war mit Unterstützung einiger Kollegen aus dem OS-Land vor Ort und machte, auf die weiter bestehende, große Ungerechtigkeit einer Doppelverbeitragung von Direktversicherungen aufmerksam.
Es war mächtig voll heute Abend beim politischen Aschermittwoch der CDU in Recke. An die 3000 Gäste drängten sich ins Zelt. Mit 15 Mitgliedern war die DVG Regionalgruppe Nord-NRW/Kreis Steinfurt mit Unterstützung einiger Kollegen aus dem OS-Land vor Ort am Ball und machte auf die weiter bestehende, große Ungerechtigkeit einer Doppelverbeitragung von Direktversicherungen aufmerksam. Fast alle Besucher der CDU-Veranstaltung gingen durch ein DVG-Spalier ins Zelt, etliche hundert Flyer zu unserem Anliegen konnten verteilt werden. Ausführlich hatten wir – sprich hauptsächlich Reiner Wellmann – zudem Gelegenheit, mit dem CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak Gespräche zu führen und die DVG-Positionen und Forderungen vorzutragen. Man muss sagen: Er nahm sich Zeit und hörte zu. Respekt dafür! Dass er natürlich bekannte CDU-Positionen zu unseren Anliegen vertreten hat, war zu erwarten. Wie drängend jedoch das Problem der Doppelverbeitragung ist und wie groß und stetig weiter wachsend die Zahl der Betroffenen ist, das hat Ziemiak sehr wohl wahrgenommen. Ausführlich nahm sich übrigens auch Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU), die auch vor Ort dabei war, Zeit für Gespräche mit DVG-Aktiven. Ein Zitat von ihr lautet aber leider: “Da wird sich nichts mehr tun…” – Und genau diese Einstellung nachhaltig zu ändern ist das Ziel, an dem wir weiter arbeiten werden…versprochen!
Die Techniker Krankenkasse TK erhebt von ihren Versicherten mit Direktversicherung weiter überhöhte Beiträge, obwohl Anfang 2020 das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz in Kraft trat. Sie zeigt sich verstockt. Wer seine Beiträge entsprechend anpasst, wird von der TK mit Mahnungen überzogen.
von Helmut Achatz
“Ihre Beiträge sind bisher nicht vollständig bei uns eingegangen …“, so beginnt der Brief der Techniker Krankenkasse an Versicherte mit Direktversicherung, die ihren Beitrag entsprechend dem seit 1. Januar 202o gültigen GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz angepasst haben. Wer sich gegen die überhöhten Gebühren wehrt, bekommt eine Mahnung und die Drohung, die Leistungen zu kürzen. „Bei angemahnten, rückständigen Beiträgen in Höhe von mehr als einem Monatsbeitrag sind wir gesetzlich verpflichtet, Ihren Leistungsanspruch … einzuschränken“, so die Reaktion der TK.
TK zeigt sich verstockt
Diese halsstarrige Reaktion der TK ist umso unverständlicher, als die Versicherung doch das Wort „Techniker“ in der Firmenbezeichnung führt. Von einer Techniker-Krankenkasse dürfen die Mitglieder, in der Regel Techniker und Ingenieure, erwarten, dass sie sich sofort auf das neue Gesetz einstellt. Sie kann sich auch nicht darauf hinausreden, dass sie es nicht frühzeitig gewusst hätte, denn über das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz wurde schon seit Monate diskutiert und es war absehbar, dass es Anfang des Jahres kommen würde.
Die Halsstarrigkeit und das wenig inkulante Verhalten ist auch unter dem Gesichtspunkt unverständlich, da es für die TK ein Leichtes ist, den neuen Beitrag auszurechnen: „Stiftung Warentest“ hat einen Sozialabgaben-Rechner programmiert, mit dessen Hilfe jeder selbst ausrechnen kann, was das in seinem speziellen Fall ausmacht. Wenn Stiftung Warentest das kann, dann kann das eine Techniker-Krankenkasse auch.
Andere Kassen sind kulanter
Übrigens, andere Krankenkassen wie die Barmer, die DAK oder die AOK Bad Tölz zeigen sich deutlich innovativer und kulanter als die halsstarrige TK. DVG-Mitglied Walter Merk aus Lenggries beispielsweise forderte seine Krankenkasse auf, die AOK Bad Tölz, die monatliche Abbuchung zu berichtigen. Die antwortete, sie werde die Abbuchungserlaubnis (Sepa-Mandat) beenden und bat Walter Merk den reduzierten Betrag zu überweisen. Die Barmer hat auch Rudolf Gronau den überzahlten Betrag bereits rücküberwiesen. Die DAK toleriert den Abzug der 25 Euro – so viel in etwa bringt der Freibetrag – ihrer Versicherten. Sie will die „Spitzabrechnung“ nach Implementierung der neuen Software nachholen. Also, es geht. Nur bei einer Techniker-Krankenkasse soll es nicht gehen?
Das Schreiben der BKK
Die Bertelsmann BKK zeigt sich einsichtiger als die TK
Sollte sich die Techniker-Krankenkasse weiterhin so technik-feindlich verhalten, denken bereits einige Versicherten darüber nach, so ist im Forum des DVG zu lesen, ihrer Versicherung zu kündigen und sich ein technik-affine und kulante Versicherung zu suchen.
Es ist an Irrsinn kaum zu überbieten, erst zu verlangen, dass überhöhte Beiträge gezahlt werden, und dem Kunden dann das zu viel gezahlte Geld rück zu überweisen – statt einfach die Kürzung der Beiträge zu akzeptieren.
An dieser Stelle sei noch einmal auf das GKV-BRG verwiesen, das am 1.1.2020 in Kraft getreten ist. Entsprechend ist ein Freibetrag von 159,25 Euro zu berücksichtigen:
Dem § 226 Absatz 2 wird folgender Satz angefügt:
„Überschreiten die monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 insgesamt ein Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches, ist von den monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen nach § 229 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 ein Freibetrag in Höhe von einem Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches abzuziehen; der abzuziehende Freibetrag ist der Höhe nach begrenzt auf die monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen nach § 229 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5; bis zum 31. Dezember 2020 ist § 27 Absatz 1 des Vierten Buches nicht anzuwenden.”
v. 21.12.2019 BGBl. I S. 2913 (Nr. 52); Geltung ab 01.01.2020.
Joachim Hoos Bin auch bei der TK und erhielt meinen ersten Bescheid im Januar diesen Jahres. Auf telefonischen Kontakt und schriftlicher Bitte um Berücksichtigung des geltenden Rechts habe ich gestern einen neuen Bescheid erhalten, der tatsächlich den seit Jan. 2020 anzusetzenden Freibetrag berücksichtigt. So etwas gibts auch. Trotz allem halte auch ich diesen Betrug für bestenfalls sittenwidrig, die Parteien bekommen ja bei jeder Wahl die Quittung für ihre Fehleinschätzung. Dieses himmelschreiende unrecht muss rückabgewickelt werden, die Glaubwürdigkeit der Politik steht auf dem Spiel.
Dieter Meyer Habe letzte Woche Mahnung von der TK erhalten. Sie weisen auch auf Mahngebühren und Zinsen für den fehlenden Betrag hin😡
Klaus Gempel Auch die BKK Faber Castell lässt keine Beitragskürzung wegen dem Freibetrag zu driht mir mit Mahngebühr nach ihren Aussagen schafft sie es nicht mal bis ende 2020 den Freibetrag zu berücksichtigen willkür lässt grüßen
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat eingeräumt, dass er die Argumente der Direktversicherungs- geschädigten gegen die zu Jahresanfang in Kraft getretene Freibetragsregelung verstehen könne – „auch unter der Überschrift, ,da ist Vertrauen verloren gegangen‘“.
Bei einer Veranstaltung in Rheine bezeichnete Spahn den Freibetrag von 159,25 Euro als „Signal für kleinere und mittlere Betriebsrenten“. Er sei gezwungen gewesen, einen Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen zu finden. „Ich habe auch die Aufgabe, die Gesamtfinanzen der gesetzlichen Krankenversicherung im Blick zu haben“, auch unter dem Aspekt, wo sonst noch Verbesserungen notwendig seien, sagte Spahn. Es sei ihm immer wichtig gewesen, nie mehr zu versprechen, als er halten könne. „Denn sonst geht noch mehr Vertrauen kaputt“, so Spahn wörtlich. Der jetzt gefundene Kompromiss ist nach seiner Einschätzung eine Teillösung.
Spahn ist Vertrauensverlust bewusst
Der Vertrauensverlust der Bevölkerung in die Politik und die Funktionsfähigkeit des Staates ist nach Einschätzung von Spahn „so groß wie nie zuvor“. Die Ereignisse in Thüringen, wo die beiden ehemals größten Volksparteien gemeinsam nicht einmal mehr 30 Prozent der Stimmen bei der Landtagswahl im Herbst holten, sei ein Symptom dieses Vertrauensverlustes, aber nicht die Ursache. „Dass die Volksparteien so an Bindekraft verlieren, das lässt mich nicht kalt“, sagte Spahn.
Scharf kritisierte Spahn übrigens die aktuellen Zahlen der Bertelsmann-Stiftung, wonach die Krankenkassenbeiträge für die gesetzlich Versicherten sinken könnten, wenn auch die Privatversicherten in die gesetzlichen Kassen einzahlen müssten. „Dass alle Probleme geklärt werden, wenn man die privaten Krankenkassen abschafft, halte ich für Humbug“, sagte der Bundesgesundheitsminister. „Zu glauben, man löse die finanziellen Probleme des Systems, indem man Beamte, Pensionäre und Selbstständige in die Kassen zwingt, löst nicht die eigentlichen Probleme“, erklärte Spahn und teilte damit der Idee einer Bürgerversicherung eine deutliche Absage.
Viele hierzulande sind sich nicht bewusst, wie groß die Rentenlücke wirklich ist. Die jährliche Renteninformation, die jeder ab 27 bekommt, ist nur die halbe Wahrheit. Tatsächlich sieht es noch viel schlimmer im Alter aus. Die harten Fakten der grausamen Rentnerrealität:
„In dieser Renteninformation haben wir für Sie vom … bis … gespeicherte Daten und das geltenden Rentenrecht berücksichtigt. Ihre Regelaltersrente würde am … beginnen. Die Höhe Ihrer künftigen Regelaltersrente …“, so heißt es in der jährlichen Renteninformation. Manche beruhigen sich vielleicht noch, weil sich der Betrag nicht ganz so schlimm ausnimmt und überlesen den Satz „Bitte beachten Sie, dass von der Rente auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie gegebenenfalls Steuern zu zahlen sind“. Wer denn nachrechnet und von der Brutto-Rente alles abzieht, dürfte nicht schlecht staunen, wie wenig dann noch übrig bleibt. Die Netto-Rente ist erschreckend niedrig. Willkommen in der grausamen Rentnerrealität.
Damit das keine hohlen Sprüche bleiben, rechnen wir das anhand mehrerer Beispiele vor. Die sollen jedem vor Augen führen, was ihn im Alter erwartet. Und dabei ist das noch immer nicht die ganze Wahrheit, denn, die Pflegebeiträge werden weiter steigen, die Inflation knabbert jedes Jahr an der Rente. Die Deutschen Rentenversicherung deutet in ihrer Renteninformation nur sachte darauf hin, dass von der monatlichen Rente ja noch einiges weggeht. Angenommen jemand verdient heute durchschnittlich, wie viel Rente darf er nach 45 Beitragsjahren erwarten? Und wie groß ist die Rentenlücke? Und so haben wir gerechnet:
Der Durchschnittsverdienst liegt 2020 (vorläufig) in den alten Bundesländern bei 40 551 (pro Monat 3379) Euro in den neuen Bundesländern bei 37 898 Euro (pro Monat 3158) Euro.
Netto bleiben dem Beschäftigten 2430 Euro.
Die Netto-Rente (ohne Steuern) beträgt 1325,14 Euro.
Im Vergleich zu seinem bisherigen Netto fehlen dem Rentner also (2430 – 1325,14) immerhin 1104,86 Euro.
Rentenlücke (Steuerklasse 3 + 4)
Wer die Lebenshaltungskosten eines Zwei-Personen-Haushaltes mit rund 2600 Euro als Vergleich heranzieht, sieht sehr deutlich die Notwendigkeit der zusätzlichen Altersvorsorge.
Direktversicherung keine Altersvorsorge
Das Rentenniveau in Deutschland ist deutlich zu niedrig. Ob die Direktversicherung oder Betriebsrente da allerdings der beste Weg ist, darf stark bezweifelt werden. Das gleiche gilt für die Riesterrente, die mittlerweile nichts mehr bringt. Die Rentenpolitiker müssten den aktiv Beschäftigten sagen, dass sie besser privat vorsorgen und Direktversicherungen sowie Betriebs- und Riesterrenten links liegen lassen sollten. Denn bei Direktversicherungen und Betriebsrenten zwackt die Krankenasse annähernd ein Fünftel am Ende ab – alles, was der Betriebsrentner an Rendite erwirtschaftet hat, ist mit einem Schlag weg.
Dazu kommt, dass viele im Schnitt sogar noch weniger als diese 1604 Euro Renten bekommen. Für sie wird es richtig dramatisch, wie ein Bericht des MDR vor Augen führt: „Wer jetzt frisch in Rente geht, bekommt in den neuen Bundesländern durchschnittlich 847 Euro netto; wer dagegen schon Ruheständler ist, der erhält im Schnitt 111 Euro mehr.“ Die Kluft zwischen Neu- und Altrenten werde immer größer, das zeigt eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken im Bundestag, die MDR Aktuell vorliegt.
Ex-Notenbanker Jörg Asmussen wird oberster Lobbyist für die Versicherungen und soll den Branchenverband GDV führen. Für Betriebsrentner und Direktversicherungsgeschädigte verspricht das nichts Gutes.
Gleich zwei Spitzenpolitiker sollen für die Versicherungsbranche Lobby-Arbeit betreiben: Gerhard Schröder will den Deutschen die Betriebsrenten schmackhaft machen und ist beim Würzburger Versicherungsmakler BVUK als Vorstand eingestiegen; der ehemalige EZB-Banker (Europäische Zentralbank) Jörg Asmussen soll beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ab Oktober als Hauptgeschäftsführer fungieren. Asmussen fange aber FAZ.Net zufolge bereits am 1. April als Mitglied der Geschäftsführung an.
Zuletzt war er laut „Spiegel“ seit 2016 für die US-Investmentbank Lazard tätig. “Die Versicherer können einen großen Beitrag bei der privaten Altersvorsorge und im Umgang mit Risiken wie dem Klimawandel und der Cybersicherheit leisten”, wird Asmussen vom „Spiegel“ zitiert. Verbraucherverbände und „Finanztip“ sowie der Bund der Versicherten sind da ganz anderer Meinung. Lebensversicherungen sind das Problem und nicht die Lösung für die Altersvorsorge. Betriebsrentner und Direktversicherungsgeschädigte wissen also, was sie mit Asmussen erwartet. Er wird weiter die Lebensversicherung als beste Form der Altersvorsorge propagieren.
Gegenwind für Asmussen
Beim GDV ersetze der „eher schillernde Asmussen den ruhigen Jörg Freiherr Frank von Fürstenwerth, der nach fast 25 Jahren als Hauptgeschäftsführer in den Ruhestand geht“, schreibt die „Süddeutsche Zeitung“. Fürstenwerth gelte als exzellenter Lobbyist, der trotz heftigem politischen Gegenwind bei den jeweiligen Regierungen große Konzessionen für die Branche herausschlagen konnte.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn fragt, wie “wir als Politik Vertrauen in der Bevölkerung zurückgewinnen”. Ganz einfach, sich an Vereinbarungen halten. Das Vertrauen hat die rot-grüne Regierung 2003 unter Kanzler Gerhard Schröder mit Hilfe der Union massiv missbraucht – und nichts getan, um das Vertrauen zurückzugewinnen.
“Wie können wir als Politik Vertrauen in der Bevölkerung zurückgewinnen?” fragte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn am Samstag beim Neujahrsempfang der CDU-Rheine. Spahn hatte zuvor den Vertrauensverlust der Bundespolitik in großen Teilen der Bevölkerung beklagt. “Das Vertrauen in einen funktionierenden Staat fehlt”, konstatierte der Minister.
DVG überreicht Spahn Brief
Ein Rezept zur Lösung des Dilemmas lieferte der CDU-Politiker dann auch gleich: “Wir brauchen bessere Debatten. Und es schadet auch nicht, wenn wir an manchen Punkten einräumen, dass der andere Recht hat”. Für einige Menschen sei schon jeder Kompromiss ein Verrat, wenn man nicht hundert Prozent bekomme. Spahn hob in seiner Rede insbesondere die hohe Bedeutung von Gemeinschaft und Zusammenhalt sowie Zuversicht für das neue Jahrzehnt hervor.
Das Vertrauen von mehr als sechs Millionen Menschen, die zusätzlich und freiwillig für das Alter vorgesorgt hatten, sei nach wie vor zerstört, sagte Reiner Wellmann, Vorsitzender der DVG-Regionalgruppe NRW-Nord/Kreis Steinfurt, dem Minister anschließend. Wellmann überreichte gemeinsam mit Annette Jandaurek und Jörg Melzer von der Regionalgruppe NRW-Nord einen Brief des DVG-Bundesvorstandes an Spahn. Darin machen die Direktversicherten deutlich, dass sie nach wie vor an dem Ziel der Abschaffung der Doppelverbeitragung festhalten.
Spahn nahm das Schreiben entgegen, wiederholte aber gegenüber der DVG-Abordnung, dass mehr als der im Dezember gefundene Kompromiss derzeit nicht möglich sei. Reiner Wellmann erläuterte dem Minister, dass die Politik das Vertrauen der Direktversicherten erst durch eine Rücknahme des Unrechts wieder zurückgewinnen könne. “Wir werden nicht aufhören, bei jeder Gelegenheit auf diesen Raubzug des Staates durch unsere Altersvorsorge hinzuweisen”, machte Wellmann dem Minister sehr deutlich.
Bild: DVG-Regionalgruppenvorsitzender Reiner Wellmann (Mitte) und Jörg Melzer (l.) übergaben das Schreiben des Bundesvorstandes am Samstag in Rheine an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
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