Category: Politik

  • CDU will Rentner weiter belasten

    CDU will Rentner weiter belasten

    Altersvorsorger sollen nach dem Willen der CDU auch weiterhin in der Rente volle Krankenkassenbeiträge zahlen. Vertrauensbildung sieht anders aus.

    Keine Hoffnung auf eine Rücknahme der doppelten Krankenversicherungspflicht auf die private Altersvorsorge machte Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) den Betroffenen bei einem Gespräch des CDU-Kreisvorstands Steinfurt mit der DVG-Regionalgruppe NRW-Nord/Kreis Steinfurt der Direktversicherungsgeschädigten. „Ich will keine Hoffnungen machen“, so Karliczek.  „Wir erkennen die Ungerechtigkeit an, die seinerzeit entstanden ist, aber wir haben dafür ja auch den Freibetrag gemacht“, sagte Karliczek in der Video-Konferenz, an der Reiner Korth (Geeste), stellvertretender Bundesvorsitzender des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten, und DVG-Regionalgruppensprecher Reiner Wellmann teilnahmen.

    CDU sieht keine Lösung

    „Aufgrund des rückwirkenden Eingriffs war das nicht in Ordnung“, räumte Karliczek ein. Es gebe aber keine Lösung, die zu einer Befriedung der Situation führe. Ein Aussetzen der Beitragspflicht auf private Altersvorsorge würde dazu führen, dass auf Dauer drei Milliarden Euro an Einnahmen pro Jahr fehlten. Wenn man das über Steuermittel zuschießen müsste, würde auch die jüngere Generation über Gebühr belastet. „In einer älter werdenden Gesellschaft müssen die Jüngeren immer stärker für die Gesundheitskosten der Älteren aufkommen. Wir können keine Ungerechtigkeit abschaffen, indem wir neue Ungerechtigkeiten schaffen“, begründete die CDU-Politikerin die Sonderbelastung für diejenigen, die privat vorgesorgt haben.

    Das sah Stellvertretender DVG-Bundesvorsitzender Reiner Korth völlig anders: „Es ist nicht in Ordnung, wenn Sie hier Jung gegen Alt ausspielen. Hier wurde Vertrauen gebrochen. Auf eine Einmalauszahlung einer Lebensversicherung ist eigentlich keine Erhebung von Krankenversicherungsbeiträgen möglich. Die fiktive Umrechnung des Betrags auf 120 Monatseinnahmen ist Rechtsbeugung und Rechtsverdrehung“, stellte Korth klar. Es gebe eine sehr einfach umsetzbare Lösung: Für die ausgezahlten Riesterverträge habe man 2018 auch die Erhebung von Krankenversicherungsbeiträgen durch politischen Beschluss beendet. „Diesen Beitragsstopp können Sie noch in dieser Wahlperiode machen. Bei Riester hat es  auch geklappt“, sagte Korth.

    CDU verweist auf Beitragsausfälle

    CDU-Ministerin Karliczek wollte sich darauf nicht einlassen: „Es würden uns auf Dauer drei Milliarden Euro Einnahmen jährlich fehlen. Wir tragen die Verantwortung, und das wird nicht klappen“. Auch den Hinweis von Korth und Wellmann, dass im Koalitionsvertrag von CDU-SPD 2018 beschlossen worden war, die Krankenversicherungskosten für die Empfänger von Hartz-IV-Leistungen (jährlich rund zehn Milliarden Euro) nicht länger allein aus der gesetzlichen Krankenversicherung zu bezahlen, sondern von der Allgemeinheit aus dem Steuertopf, wollte Karliczek nicht gelten lassen. Dieses Projekt sei noch gar nicht umgesetzt worden. Nach Überzeugung der Direktversicherungsgeschädigten ließe sich damit aber erheblicher finanzieller Spielraum schaffen und die Ungerechtigkeit der Doppelverbeitragung schnell aus der Welt schaffen.

    CDU und Parteitagsbeschlüsse

    Den Hinweisen auf die mit großen Mehrheiten gefassten Beschlüsse der CDU-Bundesparteitage in Hamburg (2018) und Leipzig (2019), die Doppelverbeitragung zu beenden, gab die Ministerin ebenfalls keine Chance: „Der CDU-Bundesparteitag trägt keine Regierungsverantwortung und kann das wohl auch nicht bestimmen“, sagte Karliczek.

    DVG-Regionalgruppensprecher Reiner Wellmann reagierte anschließend enttäuscht: „Die CDU ist eine Partei, die das C als Markenkern im Namen führt und ihr Handeln aus einem christlichen Menschenbild definiert. Wie sich Vertrauensbruch und rückwirkender Eingriff in Eigentumsrechte damit in Einklang bringen lassen, wird uns wohl niemand aus der Union erklären können – oder wollen. So trägt die CDU dazu bei, dass das Vertrauen in die Politik immer größeren Schaden nehmen wird.“

    Was §229 SGB 5 sagt

    § 229 SGB 5

    Gesetzliche Krankenversicherung – Versorgungsbezüge als beitragspflichtige Einnahmen
    (1) Als der Rente vergleichbare Einnahmen (Versorgungsbezüge) gelten, soweit sie wegen einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit oder zur Alters- oder Hinterbliebenenversorgung erzielt werden,
    5.
    Renten der betrieblichen Altersversorgung einschließlich der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst und der hüttenknappschaftlichen Zusatzversorgung; außer Betracht bleiben Leistungen aus Altersvorsorgevermögen im Sinne des § 92 des Einkommensteuergesetzes sowie Leistungen, die der Versicherte nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses als alleiniger Versicherungsnehmer aus nicht durch den Arbeitgeber finanzierten Beiträgen erworben hat.

    Satz 1 gilt auch, wenn Leistungen dieser Art aus dem Ausland oder von einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung bezogen werden. Tritt an die Stelle der Versorgungsbezüge eine nicht regelmäßig wiederkehrende Leistung oder ist eine solche Leistung vor Eintritt des Versicherungsfalls vereinbart oder zugesagt worden, gilt ein Einhundertzwanzigstel der Leistung als monatlicher Zahlbetrag der Versorgungsbezüge, längstens jedoch für einhundertzwanzig Monate.

    Bild: CDU/Tobias Koch

  • Riester hätte eine Schweden-Rente werden sollen

    Riester hätte eine Schweden-Rente werden sollen

    Walter Riester, der Erfinder der Riester-Rente, wollte eine Art Schweden-Rente, konnte sich aber gegen die Versicherungslobby nicht durchsetzen – ein Fehler, wie sich heute zeigt.

    „Ja, liebe Leute, das wollte ich schon 1998“ – und mit „das“ meint Walter Riester die Schweden-Rente. „Die Schweden haben damals schon verpflichtend zweieinhalb Prozent des Bruttoeinkommens in einen Fonds – zur Auswahl stehen verschiedene, auch ein öffentlich-rechtlicher – eingezahlt“, wird der Konstrukteur der Riester-Rente von den „Nürnberger Nachrichten“ zitiert. „Und noch viel besser hätten sie es bei meinen Überlegungen gehabt, weil ich das in hohem Maße staatlich unterstützen lassen wollte, etwa Menschen, die wenig Sparmöglichkeiten haben“, ergänzt Riester. Das hätten sie in Schweden nicht, so sein Seitenhieb.

    Riester in der Kritik

    https://www.youtube.com/watch?v=zFfQzJ2aZME

    Ist Riester eine Abzocke? Youtube-Video von “Finanztip”

    Riester wollte Schweden-Rente

    “Wir hätten jetzt schon hohe Rücklagen”, bedauert er die Entwicklung der Riester-Rente. „Wenn wir das vor 20 Jahren schon gemacht hätten, kann man sich ausrechnen, wie viele Rücklagen wir jetzt hätten“, bedauert der Ex-Arbeits- und Sozialminister (SPD). Also 20 vertane Jahre. In diesen zwei Jahrzehnten haben sich vor allem die Versicherer an der Riester-Rente bereichert. Jeder vierte Riester-Euro, so die Schätzung der Verbraucherschützer, wandert in die Taschen der Versicherungsbranche. Riester meint, er könne allerdings den Versicherungen nicht vorwerfen, „dass sie sich ihre Vertriebsstrukturen bezahlen lassen“ – was allerdings zu Lasten der Vorsorgesparer geht.

    Bert Rürup (li), Carsten Maschmeyer (mi) und Walter Riester       Quelle: Facebook | Ulrich Schneider

    Riester nicht reformierbar

    Die Riester-Rente in ihrer heutigen Form sei nicht mehr reformierbar, so die einhellige Meinung einer Verbraucherschützer-Allianz aus Verbraucherschutzbund, Bund der Versicherten und Bürgerbewegung Finanzwende, die am 11. Mai zu „Stoppt die Riester-Rente“ aufriefen – und sich genau für das aussprechen, was Riester schon 1998 wollte, sprich, ein öffentlich organisiertes Angebot ähnlich dem schwedischen AP7-Fonds. „Die dafür nötige Summe müsste man jetzt erst mal durch den Bundestag bringen und aufbauen – und wenn mir solche Leute dann vorhalten, was ich versäumt hätte, kann man sich vorstellen, was diese Vorwürfe in mir auslösen“, sagt Riester.

    Stoppt die Riester-Rente
    Stoppt die Riester-Rente – Forderung der Verbraucherschützer-Allianz

     

    Bild: Youtube | Finanztip

  • 20 Jahre Riester für die Tonne

    20 Jahre Riester für die Tonne

    Vor 20 Jahren wurde Riester eingeführt – und gehört längst in die Tonne. Nur Versicherer verdienen daran, aber nicht die Bürger. Riester ist keine Altersvorsorge sondern Vermögensvernichtung.

    „Stoppt die Riester-Rente, sonst sehen wir alt aus“, lautet die Forderung von Bürgerbewegung Finanzwende, Bund der Versicherten und Verbraucherzentrale Bundesverband. Die Regierung rechnet Riester schön und geht von falschen Renditen aus. Nur Versicherer verdienen an Riester – zum Nachteil der Rentner. Statt die Ruine endlich sterben zu lassen, wird weiter herumgedoktert.

    Stoppt die Riester-Rente
    Stoppt die Riester-Rente – Aktion der Verbraucher-Allianz

    Riester ist Rentenklau

    Riester ist Rentenklau – und nach 20 Jahren krachend gescheitert. Das hat sich mittlerweile herum gesprochen, weswegen immer weniger Deutsche riestern. Die Zahl der Verträge geht zurück und mindestens ein Fünftel der Riester-Sparer zahlt nichts mehr ein. Das schert Politiker einen Dreck; sie machen munter weiter – und genau Schwarz-Rot-Grün halten weiter an Riester fest trotz besseren Wissens.

    Damit muss Schluss sein, fordert das Verbraucherschützer-Trio und lädt für Dienstag, den 11. Mai um 10.30 Uhr zu der gemeinsamen Aktion „Stopp die Riester-Rente, sonst sehen wir alt aus“ vor dem Bundeskanzleramt in Berlin ein. Wie der Bund der Versicherten richtig erkannt hat, dass von den staatlichen Zuschüsse nur die Versicherer profitieren und nicht die Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Verbraucher-Allianz trete dafür ein, „dass die Riester-Vorsorge beendet wird und damit der Weg frei wird für einen grundlegenden Neuanfang“.

    Riester ist für die Tonne

    Das Problem sind die viel zu hohen Kosten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter Hubertus Heil (SPD) geht von vollkommen irrigen Annahmen aus, um damit die Rentner und heutigen Beitragszahler zu beschwichtigen. Sein Ministerium rechnet immer noch von einer „langfristige Verzinsung der Riester-Rente mit 4 % p.a. (2015: 3,5%, 2016: 3,0%, 2017 bis 2024: 2,5%, danach schrittweiser Anstieg auf 4,0% bis 2030) und Verwaltungskosten von 10 %“. Es stimmt nur die Annahme von zehn Prozent, aber schon längst nicht mehr die Annahme von 2,5 Prozent Verzinsung. Der Garantiezins liegt zurzeit bei 0,9 Prozent und sinkt ab 1. Januar 2022 auf 0,25 Prozent.

    Zinsschwindel von Merkel & Co.

    Übrigens Zins – der bezieht sich nicht etwa auf das, was der Riester-Sparer eingezahlt hat: Die Zinsen werden berechnet auf die eingezahlten Beiträge plus Förderung abzüglich zehn Prozent Verwaltungskosten. Der Sparanteil ist eben nicht das eingezahlte Geld, denn davon gehen zehn Prozent Verwaltungskosten weg.

    Die Riester-Rente wird auch nicht dynamisch angepasst wie die gesetzliche Rente, sondern verharrt auf dem einmal festgestellten Niveau. Auch deswegen kann  die Riester-Rente das sinkende Niveau der gesetzlichen Rente nicht ausgleichen.

    Schaden für Altersvorsorger

    Die Regierung hält zwanghaft und wider besseren Wissens an der Riester-Rente fest und hat sie sogar 2018 privilegiert: Im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossene Riester-Renten sind dank des Betriebsrentenstärkungsgesetzes nicht mehr beitragspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung, anders als Direktversicherung, für die weiter der volle Beitragssatz gezahlt werden muss ab einem Freibetrag von 164,50 Euro. Seit 1. Januar 2018 müssen Rentner für  Leistungen aus dem “betrieblichen Riester“ in der Auszahlphase keine Krankenkassenbeiträge mehr zahlen.

    Diese Ungleichbehandlung von betrieblichem Riester und einer Direktversicherung sowie Betriebsrenten wird sogar von den Gerichten gedeckt.

    Merkel & Co. unternimmt alles, um Riester am Leben zu erhalten und den Altersvorsorgern zu schaden.

    Aufruf von Finanzwende

    Liebe Freundinnen und Freunde der Finanzwende,

    die Riester-Rente ist gescheitert! Warum? Riester-Produkte am Markt sind vielfach zu teuer und zu renditeschwach. Trotz einer Förderung mit Steuergeldern kommt zu wenig auf den Konten der Sparer an – im Übrigen auch weniger als die Bundesregierung ursprünglich annahm. Die Riester-Rente wurde 2001 eingeführt, um eine Lücke zu schließen, die die damalige Regierung selbst durch Kürzungen an der gesetzlichen Rente verursachte. Heute wissen wir: Das eigentliche Ziel – die Altersvorsorge der Bürgerinnen deutlich aufzubessern – wurde vielfach verfehlt.

    Ein Kernproblem sind die hohen Kosten. Bei durchschnittlichen Riester-Versicherungen fließt nahezu jeder vierte eingezahlte Euro in die Gebühren, ergab eine Finanzwende-Studie. Doch die Versicherer haben sich 20 Jahre lang kaum um das Kostenproblem gekümmert. Unzählige Reformversuche haben daran nichts geändert. Für Finanzwende steht fest: Mit der Riester-Rente wurde 20 Jahre lang Rentenpolitik zugunsten der Finanzlobby gemacht. Und das wollen wir ändern – in einer Verbraucherallianz gemeinsam mit dem Bund der Versicherten und dem Verbraucherzentrale Bundesverband.

    Wir fordern die Kanzlerkandidatinnen von Union, Grünen und SPD in einem Appell auf: Stoppen Sie die Riester-Rente und sorgen Sie für einen Neustart bei der privaten Altersvorsorge! Wir wollen noch vor der Bundestagswahl ein klares politisches Bekenntnis von Armin Laschet, Annalena Baerbock und Olaf Scholz. Schließen Sie sich jetzt unserem Aufruf an.

    Hier Aufruf anschließen!
    Schon jetzt wenden sich immer mehr Menschen vom Riester-Konzept ab. Im Jahr 2020 sank die Zahl der Riester-Verträge zum dritten Mal in Folge auf nunmehr 16,4 Millionen. Fast die Hälfte der Vorsorgesparer haben ihre Verträge stillgelegt oder zahlen nur Minibeträge ein. Fest steht aber auch, dass keine dieser Riester-Sparerinnen schlechter gestellt werden darf. Bei einem Neustart der Altersvorsorge müssen bereits laufende Verträge weiter wie bisher gefördert werden.

    Damit es dazu kommt, braucht es vor der Bundestagswahl eine politische Weichenstellung der großen Parteien: Schluss mit der Riester-Rente, wir brauchen jetzt ein einfaches und kostengünstiges Vorsorgeangebot. Die gesetzliche Rente als Fundament der Alterssicherung muss um ein öffentlich organisiertes Vorsorgeangebot ergänzt werden. Ein solcher Neustart kann nur von der politischen Führung eingeläutet werden. Machen Sie mit und bringen Sie die Kanzlerkandidatinnen dazu, die Riester-Rente endlich zu stoppen und die Altersvorsorge in Deutschland neu aufzustellen!

    Jetzt unterzeichnen!
    Wenn der Staat seine Bürger zur privaten Vorsorge ermuntern will, ist er auch aufgerufen, ihnen ein verständliches und kostengünstiges Angebot zu machen. Gerade jüngere Menschen benötigen ein Vorsorgeangebot, auf das sie vertrauen können. Denn viele Verbraucherinnen wollen vorsorgen, wissen aber angesichts vieler teurer Produkte nicht mehr, wem sie eigentlich noch vertrauen können. Es ist Zeit, dass sich das ändert. Je mehr Menschen gemeinsam mit uns Druck aufbauen, desto höher ist die Chance, dass sich endlich etwas ändert. Seien Sie auch dabei und sorgen Sie dafür, dass die private Altersvorsorge neu aufgestellt wird.

    Danke für Ihr Engagement und herzliche Grüße

    Ihr Finanzwende-Team

     

    Presseschau

    Sahra Wagenknecht
    SWagenknecht
    Statt einem Neustart der privaten Altersvorsorge brauchen wir eine Reparatur der gesetzlichen Rente! Die #Teilprivatisierung muss rückgängig gemacht werden – ohne dabei Verbraucher um die eingezahlten Beiträge für #Riester-Produkte zu prellen. www.spiegel.de/wirtschaft/service/riester-rente-verbraucherschuetzer-fordern-zum-20-jaehrigen-jubilaeum-ein-ende-a-f3c4146e-e78d-4f2d-a293-2a72756f966e
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  • DVG im Wahlkampfmodus

    DVG im Wahlkampfmodus

    Der DVG ist im Wahlkampfmodus – und spricht mit Politikern über die Abzocke bei der Altersvorsorge. Jüngst lotete der Verein die Stimmung bei der CSU und bei den Linken aus.

    Die Kundgebung des Direktversicherungsgeschädigten e.V. (DVG) in Erfurt erhöht auch die Wahrnehmung bei der Politik. Der Vorstand, vertreten von Reiner Korth, Thomas Hintsch und Helmut Achatz, trafen sich per Videokonferenz am vergangenen Freitag mit:

    • dem Bundestagsabgeordneten und Mitglied im Gesundheitsausschuss, Stephan Pilsinger (CSU), zu einer Videokonferenz am vergangenen Freitag. Pilsinger kann zwar unser Anliegen verstehen und auch den Ärger über das uns angetane Unrecht, er sieht aber wenig Chancen, daran etwas zu ändern.
    • und am gleichen Tag mit Gregor Gysi von den Linken – mit dabei Social-Media-Beauftragte des DVG, Ingrid Wulff. Die Linke steht dem DVG in punkto Forderung nach Abschaffung der Doppelverbeitrag aufgeschlossen gegenüber. Die Linken haben bereits ein Wahlprogramm für die kommenden Bundestagswahl aufgestellt. Darin fordert die Partei, „die Doppelverbeitragung mit Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträgen bei betrieblicher Altersvorsorge und den Direktversicherungen sofort zu beenden“. Klar sei, „Betriebsrenten dürfen nicht frei von Sozialabgaben sein“, so die Linke, „aber sie sollen in der Ansparphase bezahlt werden und nicht in der Rentenphase“. Auch zum Thema Doppelbesteuerung hat die Linke eine Forderung formuliert: „Die Doppelbesteuerung der Renten wollen wir abschaffen. Wir wollen das steuerfreie Existenzminimum auf 14.400 Euro im Jahr anheben – kleine bis mittlere Renten wären damit steuerfrei“. Die Linke „fordert eine Verlängerung des Übergangszeitraums bis 2070, eine außerordentliche Rentenerhöhung und eine Neuberechnung des individuellen Rentenfreibetrags“.

    Videokonferenz mit Gregor Gysi

    ViKo DVG mit Dr. Gysi - Foto K-media_9224
    Videokonferenz mit Dr. Gregor Gysi zum Thema Altersvorsorge

    Initiative der CSU versandet

    Die CSU hatte bereits 2018 beschlossen, die betriebliche Altersvorsorge zu stärken und wollte den halben Beitrag in der Auszahlungsphase von Direktversicherungen und Betriebsrenten. Die bayerische Staatsregierung – CSU und Freie Wähler – reichte im April 2019 eine Gesetzesinitiative im Bundesrat ein, die jedoch im von CDU/CSU und SPD dominierten Bundestag abgewiesen wurde. Sie forderte ferner, dass die Freigrenze zum Freibetrag – zur Einführung 2020 152,25 Euro heute 164,50 Euro – umgewandelt werden sollte, was schließlich in dem GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz (GKV-BRG) mündete. Die Begründung für die damalige Gesetzesinitiative: „Die Altersvorsorge in Deutschland befindet sich in einer Vertrauenskrise. Die Niedrigzins-Politik der Europäischen Zentralbank (EZB) belastet nicht nur die in Deutschland weit verbreiteten sicherheitsorientierten Anlageformen, sondern insbesondere auch die zweite und dritte Säule unseres Altersvorsorgesystems. Der Paradigmenwechsel hin zu einer Lebensstandardsicherung über alle drei Säulen bleibt vor dem Hintergrund des demografischen Wandels weiterhin richtig und geboten. Nur gemeinsam erfüllen die drei Säulen ihre Sicherungsfunktion. Die zweite Säule (Betriebliche Altersvorsorge) leidet dabei aufgrund teilweise mehrfacher Beitragsbelastungen zunehmend unter einem Akzeptanzproblem. Daher wollen wir zum einen Betriebsrenten nur noch mit dem halben Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung (Arbeitnehmeranteil) belasten und zum anderen die bisherige Freigrenze für beitragspflichtige Einnahmen versicherungspflichtig Beschäftigter (derzeit 152,25 Euro) in einen Freibetrag umwandeln. Auf diese Weise wird die Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge erhöht. Zugleich wird Vertrauen, welches durch die sogenannte Doppelverbeitragung seit dem ‚GKV-Modernisierungsgesetz‘ von 2004 verloren gegangen ist, zurückgewonnen“.

    Nur GKV-Freibetrag

    Wie wir alle wissen, blieb es bei der kosmetischen Korrektur mit dem GKV-Freibetrag. Obwohl die CSU in der Bundesregierung sitzt, wurde die Gesetzesinitiative im Bundestag abgewiesen.

    Von der Union liegt bislang noch keine Wahlprogramm vor, insofern sind die Forderungen in punkto betriebliche Altersvorsorge unklar. Auf dem Internet-Portal „Bundestagswahl 2021“ heißt es lapidar: „Status: noch nicht veröffentlicht“. Das gemeinsame Wahlprogramm von CDU und CSU werde zurzeit von CDU-General­sekretär Paul Ziemiak und CSU-General­sekretär Markus Blume erarbeitet und solle der Öffentlichkeit im Juli vorgestellt werden. Ein zusätzliches Programm der CSU nur für Bayern – ein „Bayern-Plan“ – sei anders als in früheren Jahren für die Bundestags­wahl 2021 nicht geplant.

    Wahlprogramme:

  • Das Wahlprogramm der FDP

    Das Wahlprogramm der FDP

    In lockerer Folge stellen wir die Wahlprogramme der Parteien vor, vor allem unter dem Aspekt der Renten- und Sozialpolitik. Den Anfang machten die Linken, dann die SPD, jetzt das Wahlprogramm der FDP.

    Was will die FDP? Ein Blick in das Wahlprogramm mit unserem speziellen Fokus auf Rente und Sozialpolitik zeigt, was die Partei will – die Umsetzung steht auf einem anderen Blatt.

    Bisher erschienen:

    Wahlprogramm der FDP:

    • Doppelbesteuerung von Renten verhindern

    Wir Freie Demokraten wollen eine Doppelbesteuerung von Renten verhindern und die Beweislastumkehr zugunsten der Steuerpflichtigen einführen. Dies gilt für alle Rentenbezieher, besonders für Selbstständige, bei denen die Gefahr einer Doppelbesteuerung am größten ist. Die Rentenkassen und die Finanzverwaltung sollen dazu detaillierte und individuelle Berechnungen vorlegen. Damit soll ersichtlich werden, ob und wie es zu einer doppelten Besteuerung von Renteneinkünften kommt.

    • Spekulationsfrist einführen – Sparerfreibetrag erhöhen

    Wir Freie Demokraten wollen die Wiedereinführung einer Spekulationsfrist von drei Jahren für private Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren. Den Sparerfreibetrag wollen wir deutlich anheben. Sparer und Kleinanleger sollen entlastet werden. Wir wollen die langfristige Kapitalanlage in Unternehmen attraktiver gestalten, damit mehr Menschen beim Sparen und bei der Altersvorsorge an den Wachstumsgewinnen teilhaben können.

     

    • „Fünf Mal 1.000 Euro“ – Weiterbildung, Eigentum und Altersvorsorge

    Wir Freie Demokraten wollen mit der Formel „fünf Mal 1.000 Euro“ Bildungs-, Sozial- und Wirtschaftspolitik verbinden: Unser konkreter Vorschlag lautet: bis zu 1.000 Euro beim MidlifeBAföG, 1.000 Euro steuerlicher Freibetrag für arbeitgeberfinanzierte Weiterbildungen, in einem ersten Schritt zusätzliche 1.000 Euro Steuerfreibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligung, ein anfänglicher Startbonus von 1.000 Euro in der gesetzlichen Aktienrente, der perspektivisch weiter steigt, für jedes neu geborene Kind und 1.000 Euro Sparer-Pauschbetrag. Damit stärken wir das Eigentum in der Mitte der Gesellschaft und die Chancen auf Weiterbildung und Aufstieg für jede und jeden.

     

    • Drei-Säulen-Modell für Pflege

    Wir Freie Demokraten setzen uns für eine nachhaltige, generationengerechte Finanzierung der Pflege ein. Wir wollen mittelfristig analog zur Rente ein Drei-Säulen-Modell für die Pflege bestehend aus Umlagefinanzierung, privater und betrieblicher Vorsorge einführen. Eine Pflege-Vollversicherung lehnen wir ab, ebenso eine Bürgerversicherung. Eigenverantwortung endet nicht bei der Pflegebedürftigkeit. Mit Blick auf den demographischen Wandel sowie die Entwicklung der Sozialabgaben ist es unvertretbar, die Pflegefinanzierung allein auf zukünftige Generationen abzuwälzen.

    • Enkelfitte Rente

    Vor dem Hintergrund der Herausforderungen des demographischen Wandels und des Wandels am Arbeitsmarkt ist es zwingend, das Altersvorsorgesystem zu modernisieren, nachhaltig finanzierbar zu gestalten und den kapitalgedeckten Teil der Altersvorsorge zu stärken. Wir Freie Demokraten wollen so die Rente enkelfit machen.

    • Altersvorsorge nach dem Baukastenprinzip

    Wir Freie Demokraten wollen die Altersvorsorge dabei nach dem Baukastenprinzip organisieren. So können Bausteine aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge je nach Lebenslage flexibel kombiniert und an moderne Lebensläufe angepasst werden. Alle Ansprüche aus diesem „Rentenbaukasten“ sollen bei Wechseln zwischen Arbeitgebern oder zwischen Beschäftigung und Selbstständigkeit flexibel mitgenommen werden können.

    • Flexiblen Renteneintritt ermöglichen

    Wir Freie Demokraten wollen das Renteneintrittsalter nach schwedischem Vorbild flexibilisieren. Wer früher in Rente geht, bekommt eine geringere, wer später geht, eine höhere Rente. Wer das 60. Lebensjahr und mit allen Altersvorsorgeansprüchen mindestens das Grundsicherungsniveau erreicht, soll selbst entscheiden, wann der Ruhestand beginnt. Zuverdienstgrenzen schaffen wir ab, Teilrenten sind unkompliziert möglich. Das sorgt zum einen für mehr finanzielle Stabilität, weil die Menschen im Schnitt länger im Beruf bleiben. Zum anderen passt ein flexibler Renteneintritt besser zu vielfältigen Lebensläufen. Die Erwerbsminderungsrente stärken wir. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, braucht eine starke Unterstützung.

    • Gesetzliche Aktienrente einführen

    Wir Freie Demokraten fordern die Einführung einer Gesetzlichen Aktienrente. Daher schlagen wir vor, die verpflichtende erste Säule unseres Rentensystems künftig auf zwei Pfeiler zu stellen, so endlich für Demographie-Festigkeit zu sorgen und langfristig das Rentenniveau dort wieder zu steigern. Dabei wird genau derselbe Anteil wie bisher für die Altersvorsorge aufgewendet – wie üblich aufgeteilt in Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag. Neu ist, dass neben dem größeren Betrag, der weiter in die umlagefinanzierte Rentenversicherung fließt, ein kleinerer Betrag von zum Beispiel zwei Prozent des Bruttoeinkommens in eine langfristige, chancenorientierte und kapitalgedeckte Altersvorsorge angelegt wird, die als Fonds unabhängig verwaltet wird, eben die Gesetzliche Aktienrente. Schweden macht uns seit Jahren vor, wie Aktien-Sparen so erfolgreich und risikoarm organisiert werden kann. Durch unser Modell erwerben zukünftig alle Beitragszahlerinnen und Beitragszahler – und insbesondere auch Geringverdiener – echtes Eigentum für ihre Altersvorsorge und erhalten höhere Altersrenten.

    • Basis-Rente einführen – Altersarmut gezielt bekämpfen

    Wir Freie Demokraten wollen eine Basis-Rente einführen. Wer gearbeitet und eingezahlt hat, muss im Alter immer mehr haben als die Grundsicherung und auch mehr als derjenige, der das nicht getan hat. Dies erreichen wir durch einen Freibetrag bei der Grundsicherung im Alter für Einkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Beantragung und Auszahlung der Basis-Rente wollen wir unter dem Dach der Rentenversicherung zusammenführen. Der Gang zum Sozialamt entfällt, Altersarmut wird fair und gezielt bekämpft.

    • Betriebliche Altersversorgung verbessern – Doppelverbeitragung abschaffen

    Wir Freie Demokraten wollen die betriebliche Altersvorsorge stärken und die gesetzlichen Regelungen attraktiver machen. Die Möglichkeit zu breiteren Anlageformen und insbesondere höheren Aktienquoten haben nur tarifgebundene Unternehmen. Wir wollen allen Unternehmen die Möglichkeit einer „reinen Beitragszusage“ (höheren Aktienanteil) und des automatischen Einbezugs ganzer Belegschaften (mit Opt-Out-Möglichkeit für den einzelnen Beschäftigten) geben. Zudem muss die Doppelverbeitragung in der Krankenkasse für alle Wege betrieblicher und privater Vorsorge beendet werden, denn sie untergräbt das Vertrauen in die Verlässlichkeit der Politik.

    • Altersvorsorge-Depot einführen

    Wir Freie Demokraten wollen ein „Altersvorsorge-Depot“ einführen. Ohne obligatorischen Versicherungsmantel vereinen wir so das Beste aus Riester-Rente (Zulagen-Förderung), Rürup-Rente (steuerliche Förderung) und dem amerikanischen Modell „401K“ (Flexibilität und Rendite-Chancen). Ansprüche aus der Altersversorgung müssen übertragbar (Portabilität) und ein Anbieterwechsel möglich sein. Dies stärkt den Wettbewerb und macht private Altersvorsorge für alle attraktiver.

    • Bessere Investitionsmöglichkeiten für Altersvorsorge – Anlagevorschriften öffnen

    Wir Freie Demokraten wollen es Lebensversicherern, Pensionskassen und Versorgungswerken ermöglichen, vermehrt und einfacher in Wagniskapital, Startups, Aktien oder Infrastrukturprojekte zu investieren. Auch die Anlagevorschriften bei der staatlich geförderten Altersvorsorge, zum Beispiel bei Riester-Verträgen, wollen wir öffnen. Der Wohn-Riester bleibt erhalten. Die Sparer sollen selbst über Renditechancen, Anlageformen und Anlagedauer entscheiden. Das öffnet auch die europaweite Altersvorsorge (PEPP) für die staatliche Förderung in Deutschland. Dabei bieten Aktien und alternative Anlageformen gerade bei langen Anlagezeiträumen höhere Renditechancen bei geringem Risiko. Zudem muss die geförderte Altersvorsorge einfacher und verbraucherfreundlicher werden.

    • Fairness für alle Generationen

    Eine weitsichtige Finanz- und Sozialpolitik, die morgen und übermorgen im Blick hat, ist entscheidend für die Zukunftschancen des ganzen Landes. Daher machen wir uns stark für zukunftsfeste Sozialsysteme und Fairness für alle Generationen.

    • Schuldenbremse 2.0 für Sozialversicherungen

    Wir Freie Demokraten wollen eine „Schuldenbremse 2.0“ für die Sozialversicherungen. Sie soll festschreiben, dass versicherungsfremde Leistungen künftig vollständig aus dem Bundeshaushalt finanziert werden müssen. Dies ist notwendig, um die nachhaltige Finanzierung der Sozialversicherungen zu sichern. Dabei streben wir keine Kürzung der Leistungen an, sondern deren korrekte Zuordnung. Im Gegenzug muss der Bund ihnen aber die Kosten erstatten.

    • Generationengerechtigkeit in der Rentenanpassungsformel

    Wir Freie Demokraten wollen wirksame demographische Faktoren in der Rentenanpassungsformel für einen gerechten Ausgleich zwischen den Generationen. Dazu muss neben anderem auch der Nachholfaktor in der Rentenanpassungsformel reaktiviert werden. Dieser wurde 2008 eingeführt und sorgte für Gleichklang bei der Entwicklung von Löhnen und Renten, bis ihn die Große Koalition ausgesetzt und damit der jüngeren Generationen Zusatzlasten aufgebürdet hat. Ohne Nachholfaktor müssen die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler finanzieren, dass die Renten langfristig stärker steigen als die Löhne.

     

     

    Bild: Flickr | FDP | Creative Commons — Attribution-NonCommercial-NoDerivs 2.0 Generic — CC BY-NC-ND 2.0

  • Das Wahlprogramm der SPD

    Das Wahlprogramm der SPD

    In lockerer Folge stellen wir die Wahlprogramme der Parteien vor, vor allem unter dem Aspekt der Renten- und Sozialpolitik. Den Anfang machten die Linken, jetzt das Wahlprogramm der SPD.

    Was will die SPD? Ein Blick in das Wahlprogramm mit unserem speziellen Fokus auf Rente und Sozialpolitik zeigt, was die Partei will. Ob sie es umsetzen kann, steht auf einem anderen Blatt.

    Wahlprogramm der SPD:

    Für alle Erwerbstätigen muss eine gute und verlässliche Rente nach vielen Jahren von Arbeit sicher sein. Es geht um Respekt und Wertschätzung der Arbeit und darum, sich mit eigener Arbeit eine gute eigenständige Absicherung im Alter zu schaffen und am gewohnten Lebensstandard anzuknüpfen.

    • Zentrale Grundlage dafür bleibt für uns die gesetzliche Rentenversicherung mit ihren verlässlichen Leistungen und ihrer solidarischen Finanzierung.
    • Wir wollen die gesetzliche Rente stärken und stehen für eine dauerhaft stabile Rentenleistung und ein dauerhaftes Rentenniveau von mindestens 48 Prozent. Arbeit darf ihren Wert im Alter nicht verlieren.
    • In Parlament und Regierung haben wir uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Grundrente kommt. Nun ist sie da und schützt viele Menschen, die Jahrzehnte für geringe Löhne gearbeitet haben, vor dem Risiko im Alter arm zu sein. Immer wieder fordern Arbeitgeber und konservative Kräfte, dass Menschen für eine gute Rente noch länger arbeiten sollen.
    • Wir lehnen eine weitere Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters ab, weil sie für viele, die nicht länger arbeiten können, eine Rentenkürzung bedeutet und ungerecht ist.
    • Den gesetzlichen Anspruch, dass besonders langjährig Versicherte vor Erreichen der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen können, werden wir beibehalten.
    • Solidarität in der Alterssicherung bedeutet für uns zudem, dass auch die Selbstständigen, Beamt*innen, freien Berufe und Mandatsträger*innen der gesetzlichen Rentenversicherung angehören. Es ist an der Zeit, die Gesamtheit der Erwerbstätigen in die Rentenversicherung aufzunehmen und die Sondersysteme auf lange Sicht zu überwinden. Wenn es zu einer Zusammenführung der Altersversorgung der Beamt*innen mit der gesetzlichen Rentenversicherung kommt, wird das Gesamtniveau ihrer Alterssicherung nicht reduziert.
    • Es darf nicht sein, dass jemand wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen in Armut gerät. Wir werden daher die Armutsrisiken bei den heutigen Erwerbsminderungsrentner*innen verringern und für sie Verbesserungen erreichen.
    • Wir wollen eine geschlechtergerechte Rente. Unterschiedliche Arbeitszeiten und familienbedingte Tätigkeiten bei den Renten werden wir gerechter behandeln. Langjährige Pflege von Eltern, Schwiegereltern oder anderen Familienmitgliedern dürfen sich nicht mehr negativ auf die Rente auswirken und die eigene Altersarmut bedeuten. Hier brauchen wir mehr Solidarität und Respekt vor dieser schweren Aufgabe.
    • Wir haben es kleinen und mittleren Unternehmen erleichtert, für ihre Beschäftigten in die betriebliche Altersversorgung einzusteigen. Unser ist Ziel ist, dass deutlich mehr Beschäftigte in einer betrieblichen Altersversorgung abgesichert sind. Dabei sollten tarifvertraglich vereinbarte kollektive Altersversorgungsformen bevorzugt werden.
    • Wir wollen allen gesetzlich verpflichtet Versicherten zusätzlich die Möglichkeit einräumen, sich in angemessenem Umfang ergänzend freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung zu versichern.
    • Eine ergänzende private Altersvorsorge ist kein Ersatz für die gesetzliche Rente. Die bisherigen Ergebnisse der Riester-Rente sind nicht zufriedenstellend. Wir wollen daher bei klassischen privaten Angeboten der Altersvorsorge bürokratische Hemmnisse abbauen und Kosten senken. Zugleich setzen wir uns für ein neues standardisiertes Angebot der Altersvorsorge ein, das kostengünstig ist, digital und grenzüberschreitend angeboten wird.

     

    Gesundheit

    Ein leistungsfähiges Gesundheitssystem braucht eine stabile und solidarische Finanzierung. Wir werden eine Bürgerversicherung einführen. Das bedeutet: Gleich guter Zugang zur medizinischen Versorgung für alle.

    Bild: SPD/phototek

  • Gemeinsam gegen Unrecht – jetzt Mitglied werden

    Gemeinsam gegen Unrecht – jetzt Mitglied werden

    Der Direktversicherungsgeschädigte e.V. (DVG) kämpft gegen die Doppelverbeitragung von Direktversicherungen – schließt Euch uns an. Werdet Mitglied. Nur gemeinsam sind wir stark.

    Vorteile als Mitglied

    Das sind die Vorteile als Mitglied:

    • Interessenvertretung gegenüber Politikern
    • Demonstrationen auf der Straße
    • Organisierte Regionalgruppen in vielen Städten
    • Vernetzung unter Betroffenen
    • Informationen über aktuelle Entwicklungen
    • Regelmäßiger Newsletter
    • Unterstützung bei Klagen vor Gericht
    Hier geht’s zum Mitgliedsantrag – entweder gleich online oder per Post.

    Also, nicht länger zögern, gleich Antrag ausfüllen und mitkämpfen gegen das Unrecht, das uns Rot-Schwarz-Grün eingebrockt hat.

    Mitgliedsbeitrag

      • Einzelmitgliedschaft für 36,00 Euro pro Jahr
      • Partner eines bestehenden Mitglieds für 18,00 Euro pro Jahr
  • Das Wahlprogramm der Linken

    Das Wahlprogramm der Linken

    In lockerer Folge stellen wir die Wahlprogramme der Parteien vor, vor allem unter dem Aspekt der Renten- und Sozialpolitik. Den Anfang machen die Linken.

    Was will die Partei „Die Linke“? Ein Blick in das Wahlprogramm mit unserem speziellen Fokus auf Rente und Sozialpolitik zeigt, was die Partei will. Ob sie es umsetzen kann, steht auf einem anderen Blatt.

    Wahlprogramm der Linken:

    Wir wollen das Rentenniveau wieder auf 53 Prozent anheben. Das bedeutet in Geld: Wer derzeit die aktuelle Durchschnittsrente von 1.048 Euro bekommt, erhält dann 1.148 Euro, also knapp 100 Euro mehr im Monat. Das Rentenniveau von derzeit 48,4 Prozent (ohne Revisionseffekt) kann problemlos innerhalb einer Wahlperiode auf 53 Prozent angehoben werden. Das kostet Beschäftigte und Arbeitgeber*innen bei einem durchschnittlichen Verdienst von 3.462 Euro nur je circa 33 Euro mehr im Monat. Der Beitrag für eine private Riester-Rente (124 Euro) kann dafür entfallen. Durchschnittsverdienende hätten also 90,50 Euro mehr in der Tasche. Bei der Rentenanpassung stellen wir die Lohnbezogenheit wieder her.

     

    • Als LINKES Kernprojekt beziehen wir alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Dazu haben wir ein Konzept entwickelt, das Solidarität und soziale Gerechtigkeit mit finanzieller Solidität und Stabilität verbindet. Wir stärken damit die gesetzliche Rentenversicherung und verhindern Armut im Alter und bei Erwerbsminderung. Unser Konzept der Solidarischen Erwerbstätigenversicherung bietet eine gesetzliche Alterssicherung auch für bislang nicht versicherte Selbstständige, Freiberufler*innen, Beamt*innen, Manager*innen und Politiker*innen. Wir wollen, dass alle Erwerbstätigen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen.

     

    • Als Garantie führen wir eine Solidarische Mindestrente von 1.200 Euroein. Die Solidarische Mindestrente wird deshalb an alle Menschen im Rentenalter und bei Erwerbsminderung als Zuschlag – im Einzelfall auch als Vollbetrag – von der Rentenversicherung gezahlt, die weniger als 1.200 Euro Nettoeinkommen im Alter haben. Die Solidarische Mindestrente ist einkommens- und vermögensgeprüft. Sie wird aus Steuern finanziert. Die Unterhaltsansprüche nach dem BGB werden berücksichtigt. Mit Vermögensfreibeträgen stellen wir sicher, dass soziale Härten vermieden werden und normales, selbstgenutztes Wohneigentum unangetastet bleibt. Unser Versprechen lautet: Niemand soll im Alter von weniger als 1.200 Euro leben müssen. Die Höhe der Solidarischen Mindestrente wird regelmäßig am 1. Juli eines jeden Jahres in demselben Maße erhöht, wie alle anderen gesetzlichen Renten auch. Mit unserem Konzept der Solidarischen Erwerbstätigenversicherung stellen wir die Weichen für eine gerechte, stabile und inklusive Alterssicherung der Zukunft, die für alle Erwerbstätigen da ist. Sie wird von folgenden Einzelmaßnahmen flankiert:

     

    • Die Beitragsbemessungsgrenze (für die allgemeine und die knappschaftliche Rentenversicherung sowie für die alten und die neuen Bundesländer) wird zunächst vereinheitlicht und dann in mehreren Schritten drastisch angehoben und schließlich ganz aufgehoben. Die Höhe der Rentenansprüche über dem Doppelten des Durchschnitts soll im höchsten verfassungsgemäß zulässigen Rahmen abgeflacht werden. Deshalb soll eine »BeitragsÄquivalenzgrenze« eingeführt werden.

     

    • Die private Riester-Rente ist gescheitert. Die Beiträge und Zuschüsse wandern in die Kassen der Versicherungskonzerne statt in die Portemonnaies der Rentnerinnen und Rentner. Wer eingezahlt hat, soll seine Ansprüche behalten und in die gesetzliche Rente überführen können. Die staatlichen Subventionen von knapp vier Milliarden Euro jährlich beenden wir und erhöhen damit die Zuschüsse an die gesetzliche Rentenversicherung. Außerdem soll es Versicherten und ihren Arbeitgeber*innen erleichtert werden, bis zu einer bestimmten Grenze freiwillig zusätzliche Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.

     

    • Die Beschäftigten dürfen nicht den Risiken auf dem Kapitalmarkt ausgesetzt werden. Wir lehnen es ab, die Arbeitgeber*innen im Rahmen kapitalgedeckter betrieblicher Altersvorsorge und sogenannter Zielrenten aus der Haftung zu entlassen.

     

    • Wir wollen eine betriebliche Altersvorsorge, die überwiegend von den Arbeitgeber*innen finanziert wird (als betriebliche Sozialleistung). Dafür sollen verbindliche tarifvertragliche Regelungen die Grundlage sein.

     

    • Wir fordern, die Doppelverbeitragung mit Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträgen bei betrieblicher Altersvorsorge und den Direktversicherungen sofort zu beenden. Klar ist: Betriebsrenten dürfen nicht frei von Sozialabgaben sein. Aber sie sollen in der Ansparphase bezahlt werden und nicht in der Rentenphase.

     

    • Die Doppelbesteuerung der Renten wollen wir abschaffen. Wir wollen das steuerfreie Existenzminimum auf 14.400 Euro im Jahr anheben – kleine bis mittlere Renten wären damit steuerfrei. DIE LINKE fordert eine Verlängerung des Übergangszeitraums bis 2070, eine außerordentliche Rentenerhöhung und eine Neuberechnung des individuellen Rentenfreibetrags.

     

    Unser Rentenkonzept sieht vor:

    • Solidarausgleich für Niedriglohn: Zeiten niedriger Löhne wollen wir ausgleichen. Die von der Großen Koalition beschlossene sogenannte Grundrente greift hier zu kurz. Wir wollen die »Rente nach Mindestentgeltpunkten« auch für Zeiten nach 1992 einführen und verbessern. Vollzeiterwerbstätige mit 13 Euro Stundenlohn erhielten dann in der Regel eine Rente von rund 1.200 Euro.
    • Ausbildungszeiten werden besser anerkannt und führen zu höheren Renten.
    • Zeiten der Erwerbslosigkeit, der Kindererziehung und der Pflege bewerten wir höher, damit sie nicht zu Armutsrenten führen.
    • Für jedes Kind werden drei Entgeltpunkte– das sind zurzeit über 102 Euro sogenannter Mütterrente – auf dem Rentenkonto gutgeschrieben.
    • Für regelmäßig geleistete freiwillige und unbezahlte Arbeit von Bürgerinnen und Bürgern im organisierten anerkannten Rettungsdienst, im Brandschutz, im Katastrophenschutz und im  Technischen Hilfswerk (THW) werden durch den Staat angemessene Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt.
    • Die Rente erst ab 67 muss zurückgenommen werden.
    • Wer krank wird, darf nicht noch eine niedrige Rente befürchten müssen: Der Zugang zu den Erwerbsminderungsrenten muss erleichtert werden. Die beschlossene Anhebung der Zurechnungszeit (die Zeit, die »hinzugerechnet« wird, weil der oder die Versicherte wegen der Erwerbsminderung nicht einzahlen konnte) für Rentenzugänge ab 2019 muss auch für die Menschen gelten, die schon 2018 und früher eine Erwerbsminderungsrente bezogen haben.
    • Wir wollen die Benachteiligung der ostdeutschen Rentner*innen endlich beenden. Wir fordern die sofortige Angleichung des »aktuellen Rentenwertes (Ost)« an das Westniveau, ohne zukünftige Rentner*innen zu benachteiligen (vgl. Kapitel »Gerechtigkeit für die Menschen in Ostdeutschland«).

     

    Bild: Flickr/Die Linke Creative Commons — Attribution 2.0 Generic — CC BY 2.0

  • Rentenkonto für alle? Never!

    Rentenkonto für alle? Never!

    Seit vier Jahren bastelt die Bundesregierung an einem “Rentenkonto für alle” – herausgekommen ist nur heiße Luft. Auch sonst verweigert die Merkel-Regierung Rentenreformen.

    Planlos, ratlos, mutlos – das zeichnet die Merkel-Regierung aus. Insbesondere bei der Altersvorsorge fährt die große Koalition seit Jahren auf Sicht, statt vorausschauend zu agieren. Was wie Hohn klingt, ist doch Regierungsrealität – ihren vier Jahre alten Plan eines „Rentenkontos für alle“ verkauft sie als großen Wurf und will damit Milliarden des Wiederaufbauplans der Europäischen Union (EU) abgreifen. „Statt einer schon lange angemahnten Rentenreform verweist die Bundesregierung in ihrem Wiederaufbauplan beispielsweise lediglich auf eine ‚digitale Rentenübersicht‘“, schreibt die „Welt“. Damit sollen die Menschen, so der Plan, einen „besseren Überblick über ihre dürftige Altersvorsorge behalten“.

    Das klingt nicht nur wie eine Lachnummer, das ist eine Lachnummer. Was in anderen Nachbarländern, darunter Dänemark, längst Realität ist, ist hierzulande gerade erst geplant. Angeblich soll das Portal Ende 2023, als sechs Jahre nach Beginn der Planung, in Betrieb gehen.

    Rentenkonto für alle?

    Erst jetzt, Ende August 2020, hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes für eine säulenübergreifende Rentenübersicht verabschiedet. Mit dem  „Rentenkonto für alle“ sollen Verbraucher einen Überblick über ihre gesetzliche, betriebliche und private Alterssicherung erhalten. Ziel sei es, dass jeder auf einen Blick sehen könne, wie es um die eigene Absicherung im Alter steht. Was in anderen Ländern wie Dänemark längst selbstverständlich ist, soll in Deutschland erst Ende 2023 kommen. Dafür braucht’s in Deutschland Verordnungen und Gesetze – und sie sich so etwas liest, zeigt das „Gesetz zur Entwicklung und Einführung einer Digitalen Rentenübersicht (Rentenübersichtsgesetz – RentÜG). Die erste Betriebsphase soll, so der Plan, 21 Monate nach Inkrafttreten dieses Gesetzes beginnen und nach zwölf Monaten enden. Zwölf plus 21 = 33 Monat passiert erst einmal wenig. So sieht Digitalisierung in Deutschland aus. Seit April 2021 gibt es zumindest einen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

    Dabei schaffen es selbst große Versorgungswerke wie die Metallrente oder das Versorgungswerk der Presse bis heute nicht, ihre Mitglieder darüber zu informieren, was an Abzügen in der Rente auf sie zukommt. Wer seine Auszahlungsmitteilung bekommt, erhält, wenn er Glück hat, noch einen Hinweis darauf, dass Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen sind, nicht jedoch, wie viel das voraussichtlich sein wird. Das Versorgungswerk der Presse beispielsweise weist den Versicherten nur darauf hin, dass „aufgrund des Solidarprinzips der gesetzlichen Krankenversicherung eine Beitragspflicht besteht“. Es helfe auch nichts, wenn „die Beiträge (während des Berufslebens) bereits aus sozialversicherungspflichtigen Einkünfte bezahlt wurden“. Dabei geht es nicht um einige Euros, sondern um Tausende.

    Steuern und Sozialabgaben

    Ob das in vier Jahren fertige „Rentenkonto für alle“ diese Minderung berücksichtigt? Vermutlich kaum. Was ist dann aber ein „Rentenkonto für alle“ wert? Die Antwort kann sich jeder selbst geben.

    Zumindest der Rentenbescheid über die gesetzliche Rente berücksichtigt Kranken- und Pflegebeiträge, so dass jeder weiß, was netto vom Brutto übrigbleibt. Bei allen anderen Mitteilungen der privaten und betrieblichen Altersvorsorge allerdings fehlt das bislang, was das Bild natürlich verfälscht. Teilweise müssen Privat- und Betriebsrenten zusätzlich versteuert werden, wie beispielsweise bei der Metallrente. Denn Rentnerinnen und Rentner müssen ihre Betriebsrente außerdem versteuern. Genau wie die gesetzliche Rente schrittweise steuerpflichtig wird, sind auch Betriebsrenten nach dem individuellen Steuersatz als Rentner/in steuerpflichtig. Zurzeit liegt der durchschnittliche Steuersatz im Rentenalter bei rund 15 Prozent. Der tatsächliche Steuersatz hängt indes von der individuellen Einkommens- und Vermögenssituation ab. Um die Netto-Betriebsrentenleistung zu bewerten, sollte deshalb auch abgeschätzt werden, wie hoch später der voraussichtliche Steuersatz individuell ausfallen wird und ab welchem Einkommen die geltenden Steuerfreibeträge voraussichtlich überschritten werden. Wie soll das ein „Rentenkonto für alle“ berücksichtigen?

    Millionen an Steuergeldern

    Im Juli 2020 hatte Heil (SPD) einen Gesetzentwurf für die digitale Rentenübersicht vorgelegt. Die zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht soll bei der Deutschen Rentenversicherung beheimatet sein und die Informationen aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Alterssicherung bündeln. Anschließend sollen diese, so der „Versicherungsbote“ über ein Online-Portal für Verbraucher bereitgestellt werden. Ab 2023 seien die Versicherungs- und Finanzbranche verpflichtet, entsprechende Informationen jedem einzelnen Kunden zu liefern. Für den Bau der digitale Renteninformation und die Startphase werde der Bund 18,6 Millionen Euro bis 2023 bereitstellen. Die Kosten für den laufenden Betrieb von 2024 an sollen bei rund 4,5 Millionen Euro pro Jahr liegen.

    Der Dachverband der Verbraucherzentralen habe allerdings Bedenken angemeldet: Die Information könnte möglicherweise nicht unabhängig sein und Angst schüren, um der Versicherungs- und Finanzbranche als Verkaufsargument zu dienen.

    Excel statt Rentenkonto

    Aber zurück zum Rentenkonto. Dem deutschen Staat ist in punkto Altersvorsorge nicht zu trauen, das hat er bis lang mehrfach bewiesen. Eigeninitiative in punkto Rentenübersicht ist besser – und dafür gibt es ein einfaches Mittel: eine Excel-Tabelle. Jeder kann in diese Tabelle alle Daten selbst eintragen, Excel summiert die Zahlen auf. Wer diese Tabelle ständig aktualisiert, hat problemlos einen Überblick über seine Altersvorsorge. Ach ja, Excel. Das ist ein Tabellenkalkulationsprogramm von Microsoft – das zu lernen ist kein Zauberwerk. Viele Windows-Nutzer dürften vermutlich bereits Excel auf ihrem Rechner haben. Die Bundesregierung könnte jedem ein Exemplar schenken. Wie wäre es denn, wenn der Staat statt in ein Rentenkonto zu investieren, in Finanzwissen investieren würde, wie es ja schon seit langem von Wirtschaftlern gefordert wird? Bislang sind alle derartigen Vorstöße im Sande verlaufen – oder habe ich da etwas nicht mitbekommen?

    Gesetz soll durchgepeitscht werden

    Wie die „Versicherungswirtschaft“ schreibt, soll das Gesetz „durchgepeitscht“ werden. Das Internetportal hat den Zeitplan recherchiert:

    • Bis 10. August 2020 Frist für die Stellungnahme der Verbände
    • August 2020 Virtuelle Anhörung auf Ministerialebene
    • August 2020 Beratung im Bundeskabinett
    • Ende 2020 Inkrafttreten am Tag nach der Verkündigung
    • Entwicklungsphase
    • Mitte 2022 Beginn der ersten freiwilligen Betriebsphase (21 Monate nach Inkrafttreten)
    • Ende 2023 Voraussichtlicher Pflichtbetrieb für die betroffenen Versorgungseinrichtungen mit angemessenen Übergangsfristen (Der Beginn des Pflichtbetriebs wird durch Rechtsverordnung später festgelegt).

    Beamte sollen wieder einmal ausgenommen werden. Pensionszusagen, die regelmäßig von den Arbeitgebern verwaltet werden, die Beamtenversorgung und berufsständische Versorgungswerke sollen „Versicherungswirtschaft“ zufolge nicht in die digitale Rentenübersicht eingebunden.

    Bild von Goumbik auf Pixabay

  • Nullrunde für Rentner, Erhöhung für Pensionäre

    Nullrunde für Rentner, Erhöhung für Pensionäre

    Wie sich Medien von der Wirtschaft vereinnahmen lassen und ihre Leser für dumm verkaufen. Während Rentner 2021 eine Nullrunde erwartet, bekommen Pensionäre eine Erhöhung.

    von Karin Tutas

    „Teure Überraschung für Arbeitnehmer – ab 2022 steigen die Rentenbeiträge kräftig“, titelt Focus Money online und zeichnet ein düsteres Szenario über den Zustand der Rentenkasse. Durch die Corona-Pandemie erleide die Rentenkasse hohe Einbußen, dennoch habe es 2020 noch „üppige Rentenerhöhungen“ gegeben, moniert das Portal.  Das Gegenteil hätte der Fall sein müssen, wird dann das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW) zitiert. Statt einer Erhöhung von 3,45 Prozent im Westen und 4,2 Prozent im Osten hätte es eine Kürzung von 3,25 geben müssen. Aber da gibt es ja die Rentengarantie, die eben diese Kürzung verhindert, was wiederum zum kräftigen Anstieg der Beiträge ab 2022 – nach der Bundestagswahl! – führen werde. Zu Lasten der Arbeitnehmer und natürlich der Arbeitgeber. „Doch das ist nur ein Teil der bitteren Wahrheit“ schreibt der Autor, denn auch der Bundeszuschuss an die Rentenkasse werde in Zukunft steigen – zu Lasten der Steuerzahler, moniert Focus wiederum der Kritik des IW folgend.

    Nullrunden 2010 – und 2021

    rentenerhöhungen
    Rentenerhöhungen 2007 bis 2020        Quelle: Statista

    Üppige Alimente für Pensionäre

    Das ist indes nur ein Teil der bitteren Wahrheit. Die Unkenntnis – oder absichtliche Ignoranz – der Fakten mancher Journalisten verblüfft doch immer wieder aufs Neue. „Üppige Rentenerhöhungen“? Vielleicht hätte der Autor, statt sich ausschließlich auf Argumente der Arbeitgeberseite zu stützen, mal ein Minimum an Recherche betreiben sollen. Mit wenigen Klicks hätte er festgestellt, dass die Beamtenpensionen – trotz Corona – 2020 ebenfalls um 3,2 Prozent erhöht wurden, ebenso 2019 (Renten 2,39 Prozent). Während  nämlich die Rentner in diesem Jahr die bittere Corona-Pille schlucken und eine Nullrunde hinnehmen müssen, wird den Pensionären ein Aufschlag von 1,4 Prozent gegönnt, wie „Rentenbescheid24“ schreibt. Übrigens finanziert von Steuergeldern – auch die der gesetzlich Versicherten – ohne dass die im Alter bestens versorgten Staatsdiener auch nur einen Cent zu ihrer Altersversorgung beigetragen hätten. Und übrigens beträgt zusammengezählt die Erhöhung der Beamtenpensionen von 2019 bis 2021 immerhin 7,8 Prozent gegenüber der Renten von 5,84 Prozent.

    Rentner werden gerupft

    Dass der Autor auch die Rentenkürzungen, die gesetzlich versicherte Arbeitnehmer seit den 50ern hinnehmen mussten, unterschlägt, ist ebenfalls keine Überraschung. Davon, dass viele, durch den Bundeszuschuss nur unzureichend gedeckten gesamtgesellschaftliche Aufgaben, sich seit 1957 zu einer Deckungslücke von rund 840 Milliarden Euro in der Rentenkasse geführt haben, erfährt der geneigte Online-Leser nichts. Aber das ist auch nicht gewollt. Die Adressaten sollen nämlich nicht ins Grübeln kommen und lieber privat für ihr Alter vorsorgen. Dass Focus dann allen Ernstes unter anderem noch das Auslaufmodell Riester anpreist, an das selbst einmal die an seiner Einführung beteiligten Politiker glauben, passt ins Bild. Ach ja, da wäre noch die aufgewertet betriebliche Altersversorgung (baV). Im Jahr 2021 könnten gesetzlich Krankenversicherte bei den baV-Auszahlungen einen Freibetrag von 164,50 Euro monatlich nutzen. „Das spart Abgaben“ – ernsthaft? Betriebsrentner und Direktversicherungsgeschädigte, die fast ein Fünftel ihrer Ersparnisse aus der Altersversorgung abstecken müssen, können darüber nur den Kopf schütteln – bis zum Schleudertrauma.

     

    Bild von wal_172619 auf Pixabay

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