Category: Politik

  • Wie Krankenkassen Rentner austricksen

    Wie Krankenkassen Rentner austricksen

    Die Krankenkassen tricksen die Rentner beim Krankengeld aus. Die Rentner zahlen dafür, haben aber keinen Anspruch darauf. Für ihre betriebliche Altersvorsorge dürfen sich sogar den vollen Beitragssatz löhnen.

    Von Karin Tutas

    Rentner haben schlechte Karten bei den Krankenversicherungen. Sie müssen für ihre betriebliche Altersversorgung den vollen Beitragssatz für Kranken- und Pflegeversicherung löhnen, ohne eine zusätzliche Leistung; für ihre gesetzliche Rente müssen sie den allgemeinen Krankenkassenbeitrag statt des ermäßigten zahlen, obwohl sie keinen Anspruch auf Krankengeld haben.

    Austricksen von Rentnern

    In der gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wird zwischen dem allgemeinen (14,6 Prozent) und ermäßigten Beitragssatz (14 Prozent) unterschieden. Der allgemeine gilt für Pflichtversicherte und  freiwillig Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld. Rentner Krankengeld? Natürlich nicht, den höheren Beitragssatz zahlen sie trotzdem.

    „Das ist nicht fair“ war dazu im Mai 2019 auf der Homepage der SPD-Bundestagsfraktion zu lesen. Der Gesetzentwurf zur Grundrente von Arbeitsminister Hubertus Heil sah deshalb folgerichtig auch die Beseitigung dieser Ungerechtigkeit vor, also die „Entlastung der Rentnerinnen und Rentner durch die Absenkung des Beitrages zur Krankenversicherung auf den ermäßigten Beitragssatz, wie er für alle Versicherten ohne Anspruch auf Krankengeld gilt“. „Dies hätte die Deutsche Rentenversicherung beispielsweise im Jahr 2021 um 900 Millionen Euro entlastet (1,15 Milliarden Euro im Jahr 2025) und damit einen Beitrag zur Finanzierung der Grundrente geleistet. Eine Reduzierung von Rentnerinnen und Rentnern war von uns auch politisch gewollt und wäre durchaus angemessen gewesen, da diese keinen Anspruch auf Krankengeld haben“, antwortet die Göppinger SPD-Bundestagsabgeordnete Heike Baehrens auf eine Anfrage des DVG.

    Rentner zahlen den vollen Beitrag

    Das jedoch stieß auf Widerspruch des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen (GKV), der diese Finanzierung der Grundrente ebenso ablehnte wie die Halbierung der Beiträge für die Betriebsrenten. Das war ganz im Sinne von Gesundheitsminister Jens Spahn und der CDU/CSU, die die teilweise Finanzierung der Grundrente über die Reduzierung der Krankenkassenbeiträge für Rentner ablehnten. Andererseits witterten die Unionsparteien Morgenluft,  auf diese Weise die Finanzierbarkeit der Grundrente, „die sie nie gewollt habe, insgesamt in Frage zu stellen und diese auf diesem Weg noch zu stoppen“, so Baehrens.

    Also zahlen die Rentner weiter den vollen Beitrag – und natürlich wird auch die Rentenkasse weiter geschröpft. Da geht die Politik offenbar den Weg des geringsten Widerstandes.

    Im Jahr 2012 hatte der Petitionsausschuss des Bundestags eine Petition auf ermäßigte Krankenversicherungsbeiträge für Rentner abgelehnt. Die Begründung: Die Beiträge der Rentner deckten die Leistungsaufwendungen für sie nur zum Teil. Schlimmer geht’s nimmer.

     

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  • Kommt nach Merkel die Bürgerversicherung?

    Kommt nach Merkel die Bürgerversicherung?

    Die jüngste Erhöhung der Krankenkassenbeiträge war nur der Anfang – 2022 werden die Beiträge weiter steigen. Um zu Geld zu kommen, überlegen Politiker jetzt schon, die gesetzliche und private Krankenversicherung zusammenzulegen zu einer Art Bürgerversicherung.

    Gehe es nach SPD-Politiker Karl Lauterbach und Maria Klein-Schmeink von den Grünen, so die „Welt“, sei nach der Merkel-Ära der Zeitpunkt gekommen für ein große Lösung, sprich die Zusammenlegung von privater und gesetzlicher Krankenversicherung, also eine Art Bürgerversicherung. Der Grund: den gesetzlichen Krankenkassen geht das Geld aus.

    2022 verdoppelt sich Zusatzbeitrag

    Schon jetzt sprechen Krankenkassen wie die Techniker Krankenkasse (TK) davon, dass sich 2022 der Zusatzbeitrag voraussichtlich verdoppeln wird auf dann 2,5 Prozent. Die Frage ist, ob das reicht. Denn die Folgekosten der Corona-Pandemie haben schon heute die Reserven der Krankenkassen aufgezehrt, weswegen zum Jahresanfang viele Kassen ihre Beiträge teils drastisch erhöhten – die TK um 0,5 Prozentpunkte.

    Kommt die Bürgerversicherung?

    „Das dicke Ende für die gesetzliche Krankenversicherung kommt erst noch“, äußerte sich Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbands, gegenüber der „Welt“. Litsch zufolge dürften den gesetzlichen Kassen allein 2022 nach heutigem Stand mindestens 17 Milliarden Euro fehlen. Eine Beitragserhöhung erscheint angesichts dieser Kostenlawine unausbleiblich.

    Direktversicherte und Betriebsrentner dürfen sich im kommenden Jahr auf einen Gesamtbeitrag von 20 Prozent einrichten. So sieht die Rechnung aus:

    Mit Kindern kinderlos
    Krankenkassenbeitrag 14,60 % 14,60 %
    Zusatzbeitrag  2,50 %  2,50 %
    Pflegebeitrag  3,05 %  3,30 %
    Gesamtbeitrag 20,15 % 20,40 %

     

    Noch nicht dabei berücksichtigt ist eine mögliche Erhöhung des Pflegebeitrags, der vielleicht nicht 2022 kommen wird, dafür aber in den Folgejahren. Das heißt, die Beitragshöhe steigt peu à peu in Richtung 25 Prozent.

    Direktversicherte, die für eine fiktive Rente über 120 Monate zahlen müssen, sind irgendwann raus, Betriebsrentner jedoch zahlen ihr Leben lang die weiter steigenden Krankenkassen- und Pflegebeiträge.

    Kassen brauchen Geld

    Angesichts dieses Debakels ist klar, dass Lauterbachs und Klein-Schmeinks Prognosen nicht so abwegig sind. Die gesetzlichen Krankenkassen brauchen dringend neue Geldquellen – und da liegt es doch auf der Hand, die privaten Krankenkassen einzugliedern, in denen vor allem Besserverdienende versichert sind.

    Politik und Krankenkassen haben es über Jahre versäumt, das System insgesamt effizienter zu organisieren, deswegen schießen die Kosten ins Kraut. Obwohl 95 Prozent der Leistungen gesetzlicher Krankenkassen in einem Katalog per Gesetz vorgeschrieben sind, leistet sich Deutschland über hundert verschiedener Kassen, jeweils mit eigenen Verwaltungsapparat. Das kostet Geld – Geld der Versicherten. Leistungen der medizinischen Grundversorgung sind bei allen Krankenversicherungen gleich, nur fünf Prozent sind Zusatzleistungen der Krankenkassen, darunter Homöopathie, professionelle Zahnreinigung, ärztliche Zweitmeinung vom Spezialisten, um nur einige Beispiele zu nennen. Nur einen ganz kleinen Teil ihres Angebots kann die Kasse selbst bestimmen.

    Bei Digitalisierung abgeschlagen

    Bei der Digitalisierung hinken die Krankenkassen weit hinterher, wie sich jüngst bei der Umsetzung des GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetzes gezeigt hat. Was ist mit der digitalen Patientenakte, an der schon seit zehn Jahre experimentiert wurde? Sie soll 2021 eingeführt werden. Bis heute noch müssen Patienten teils selbst ihre Anamnese, sprich Krankengeschichte zusammenschreiben, weil Unterlagen auf dem Weg von Krankenhaus zu Arzt und umgekehrt verschollen gehen. Befunde werden gefaxt, Laborwerte per Brief weitergegeben, Patienten laufen mit einer DVD von Arzt zu Arzt. Reibungsverluste sind programmiert – das kostet Geld, Geld der Versicherten.

    Wie weit wir hinter anderen Ländern hinterherhinken, zeigt ein Vergleich: „Estland führte im Jahr 2008 als erstes Land der Welt ein landesweit einheitliches System einer elektronischen Patientenakte ein zur Speicherung der Krankengeschichte eines jeden Einwohners; Patienten haben über das Patientenportal Leserecht und können den Zugriff beschränken“, berichtet die Universität Oldenburg. Vier Jahre später als Estland habe auch Österreich die elektronische Patientenakte eingeführt, parallel zu Schweden.

    Kosten ungleich verteilt

    Zurzeit tragen vor allem die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten von Intensivbetten und Covid-19-Tests, kritisiert Roland Sing, Landesvorsitzender des Sozialverbandes VdK Baden-Württemberg. Den „NachDenkSeiten“ sagte er, die privaten Krankenversicherung hätten sich weder an den zusätzlichen Schutzausrüstungen in den Krankenhäusern noch am bundeseinheitlichen Ausgleich für vorgehaltene Intensivbetten oder an der Corona-Prämie für Pflegekräfte in den Pflegeheimen „adäquat beteiligt“. „1,5 Milliarden Euro zahlte die gesetzliche Krankenversicherung für das Vorhalten von Intensivbetten, mit keinem Cent beteiligte sich die Private Krankenversicherung. 130 Millionen Euro und 870 Millionen Euro brachte die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung für die Pflegeprämie auf, keinen einzigen Euro trug die Private Krankenversicherung dazu bei“, so Sing.

  • 6,40 Euro mehr Krankenkassenbeitrag

    6,40 Euro mehr Krankenkassenbeitrag

    Der GKV-Betriebsrentenfreibetrag ist zwar auf 164,50 Euro erhöht worden, parallel dazu wurde der Krankenkassenbeitrag angehoben, so dass Rentner insgesamt mehr zahlen.

    „Aufgrund der Corona-Pandemie hat das Bundesministerium für Gesundheit den gesetzlichen durchschnittlichen Zusatz-Beitragssatz für das Jahr 2021 angehoben“, schrieb die Techniker Krankenkasse ihren Kunden Ende 2020. Bei der TK stieg er sogar um 0,5 Prozentpunkte auf 1,2 Prozent.

    6,40 Euro mehr Krankenkassenbeitrag

    Was heißt das für Direktversicherte und Betriebsrentner? Sie zahlen mehr. Bei mir macht das 6,40 Euro aus, die ich seit Anfang des Jahres mehr an die Techniker Krankenkasse zahlen muss. Ich habe daraufhin gekündigt und bin zur HKK gegangen, die 0,39 Prozent Zusatzbeitrag verlangt.

    Wechsel erst zum 1. März

    Es gilt zwar ein Sonder-Kündigungsrecht, dennoch muss ich bis Ende Februar Kunde der teuren Krankenkassen bleiben und wechsle erst zum 1. März zur günstigeren Kasse, obwohl ich noch Ende Dezember gekündigt hatte. Wer nicht sofort reagiert hat, bleibt sogar bis zum 31. März 2021 Kunde der teuren Kasse. „Sollten Sie im Januar eine neue Krankenkasse wählen, endet die Mitgliedschaft am 31. März“, schreibt die TK weiter – und verweist auf die Übersicht gkv-zusatzbeitraege.de.

    Ungleichheit bei Betriebsrente und Direktversicherung

    Und auch hier wird wieder unterschieden zwischen Direktversicherten und Betriebsrentnern, denn „für Beiträge aus Renten- und Versorgungsbezügen, die die auszahlende Stelle direkt an uns abführt, gilt der neue Zusatz-Beitragssatz erst ab 1. März 2021“. Was für eine Ungleichbehandlung.

    Übrigens, selbst wer noch 2020 gekündigt hatte, zahlt bis Mitte März Beiträge an seine „alte“ Krankenkasse“, denn die „Beiträge für einen Monat sind immer am 15. des jeweils folgenden Monats fällig“, schreibt die TK. Also, wer Ende 2020 gekündigt hat, bleibt bis Ende Februar Kunde und zahlt bis Mitte März an seine „alte“ Krankenkasse“.

    Wie geht es euch mit dem höheren Zusatzbeitrag und dem gestiegenen Freibetrag? Wie viel zahlt ihr jetzt mehr? Bitte schreibt im „Forum“, wie eure persönliche Situation aussieht. Wir freuen uns auf eure Einträge.

    Habt ihr schonen einen Brief eurer Krankenkasse  bekommen? Bitte nutzt das Forum

     

    Sonderkündigungsrecht

    Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, haben gesetzlich Versicherte laut „Haufe“ ein Sonderkündigungsrecht und können mit Ablauf von zwei Kalendermonaten wechseln. Bis einschließlich 31. Januar 2021 hat der Versicherte ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Krankenkasse ihre Beiträge zum Jahreswechsel erhöht. Wer das nutzen will, muss seine Kündigung bis zu diesem Stichtag bei seiner Krankenkasse eingereicht haben. Wer noch im Dezember 2020 kündigt und zu einer anderen Kasse wechselt, ist ab März 2021 Mitglied bei der neuen Krankenkasse. Die Bindefrist von 18 Monaten seit dem letzten Wechsel einer Krankenkasse entfällt.

    Wie Spahn die Kassen plündert

    2021 muss die AOK Sachsen-Anhalt einen Zusatzbeitrag erheben. Corona ist daran nur zum Teil schuld – die Zusatzaufgaben, die Gesundheitsminister Jens Spahn den Kassen aufbürdert, ist der Hauptgrund. Die AOK Sachsen-Anhalt war bislang die einzige ohne einen Zusatzbeitrag. Hier die Gründe für diesen Schritt (O-Ton AOK Sachsen-Anhalt):

    Das milliardenschwere Defizit im Gesundheitsfonds zwingt viele Krankenkassen, ihre Zusatzbeiträge zu erhöhen. Auch die AOK Sachsen-Anhalt musste ihren Zusatzbeitrag für das kommende Jahr auf 0,6 Prozent anpassen. Dennoch gehört Sachsen-Anhalts größte Krankenkasse noch immer zu den günstigsten Kassen. Zudem bleiben alle Leistungen in vollem Umfang erhalten.

    19.12.2020 / Magdeburg – Der Verwaltungsrat der AOK Sachsen-Anhalt hat in seiner Sitzung am 15. Dezember für das kommende Jahr einen Zusatzbeitrag von 0,6 Prozent beschlossen. Dieser wird paritätisch zwischen Versicherten und ihren Arbeitgebern aufgeteilt. Alle Leistungen der Krankenkasse bleiben erhalten. Nachdem die AOK Sachsen-Anhalt gerade erst im vergangenen Jahr ihren Zusatzbeitrag auf null Prozent gesenkt hatte, zwingt die Politik die Kasse nun zu diesem Schritt.

    Denn um das Defizit von 16,6 Milliarden Euro im Gesundheitsfonds abzubauen, greift die Bundesregierung massiv in die Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen ein. Zwar beteiligt sich die Bundesregierung mit rund fünf Milliarden Euro, doch den weitaus größten Teil von insgesamt 11,6 Milliarden Euro sollen allein die Beitragszahler aufbringen: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherungen wurde für 2021 um 0,2 auf 1,3 Prozentpunkte angehoben. Um den Rest des verbleibenden Defizits auszugleichen, zieht die Bundesregierung acht Milliarden Euro aus Rücklagen der Krankenkassen ein.

    Verwaltungsrat kritisiert ungerechte Belastung der Beitragszahler

    „Unsere Rücklagen waren für die ständig steigenden Ausgaben im Gesundheitswesen vorgesehen, für Investitionen in eine bessere Gesundheitsversorgung und dafür, den Zusatzbeitrag stabil zu halten. Die Bundesregierung enteignet uns nun de facto von dieser Finanzreserve. Sachsen-Anhalt trifft das hart: Allein die AOK muss 413 Millionen Euro abgeben, insgesamt werden 500 Millionen Euro aus unserem Bundesland abgezogen – einer strukturschwachen, überwiegend ländlich geprägten Region, die in Krankheitsstatistiken, wie z.B. bei Diabetes oder Herzerkrankungen, oftmals einen traurigen, ersten Platz belegt“, erklärt Traudel Gemmer, Vorsitzende des Verwaltungsrates und Vertreterin der Arbeitgeberseite.

    „Diese Belastung der Beitragszahler ist höchst ungerecht. In Pandemiezeiten, in denen viele Menschen von Kurzarbeit betroffen sind oder gar um ihren Arbeitsplatz fürchten, kommt das zur Unzeit. Es ist ein Affront gegen die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen. Zum wiederholten Mal greift die Bundesregierung nach ihrem Geld und entmündigt obendrein noch die soziale Selbstverwaltung. Gerade jetzt brauchen wir dringend diesen finanziellen Spielraum“, sagt Susanne Wiedemeyer, alternierende Vorsitzende des Verwaltungsrates der AOK Sachsen-Anhalt und Vertreterin der Versichertenseite.

    Gesetze als Kostentreiber

    Die Ursache für die Finanzmisere liegt nur zum kleinen Teil in der Corona-Pandemie. Die geschätzten Mehrausgaben werden im kommenden Jahr etwa 3,4 Milliarden Euro betragen. Doch weitaus mehr Geld kosten die Beitragszahler die Gesetze der aktuellen Legislaturperiode. So belastet beispielsweise allein das Pflegepersonalstärkungsgesetz die Kassen im kommenden Jahr mit fast 2,5 Milliarden Euro. Das Terminservice- und Versorgungsgesetz schlägt mit 2,3 Milliarden Euro zu Buche. Diese Mehrausgaben addieren sich insgesamt auf rund 10 Milliarden Euro im Jahr 2021. Für das Jahr 2022 müssen gesetzlich Krankenversicherte nochmals mit einer Belastung von 10 Milliarden Euro allein durch die Gesetzgebung rechnen. Und das alles, ohne die Versorgung der Versicherten spürbar zu verbessern.

  • Linke präsentieren Rentenkonzept

    Linke präsentieren Rentenkonzept

    Die Linke ist die erste Partei im beginnenden Bundestagswahlkampf, die ein detailliertes Rentenkonzept ausgearbeitet hat. Darin enthalten auch die Abschaffung der Doppelverbeitragung und Doppelbesteuerung.

    „Wir fordern, die Doppelverbeitragung mit Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträgen bei betrieblicher Altersvorsorge und den Direktversicherungen sofort zu beenden“, das sagt sonst keine Partei so dediziert wie „Die Linke“. Sie will Doppelbesteuerung abschaffen – auch das sagt sonst keine Partei so klar wie die Linke.

    Rentenkonzept der Linken

    Die Partei präsentiert darüber hinaus noch weitere Gedanken und Vorschläge zum Thema Rente, was darauf schließen lässt, dass sich intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt hat.

    „Die Linke“ spricht sich klar für eine Rente aus, die den „Lebensstandard sichert und vor Armut schützt“. „Wir wollen den Rentenabbau beenden und das Garantieversprechen der gesetzlichen Rentenversicherung wiederherstellen“, fordert die Partei.

    Wie das gelingen soll?  Hier die Maßnahmen der Linken:

    • Als Sofortmaßnahme heben wir das Rentenniveau auf 53 Prozent an. Das bedeutet in Geld: Wer derzeit die aktuelle Durchschnittsrente von 1.048 Euro bekommt, erhält dann 1.152 Euro, also 104 Euro mehr im Monat. Das Rentenniveau von derzeit 48,21 Prozent kann problemlos innerhalb einer Wahlperiode auf 53 Prozent angehoben werden. Das kostet Beschäftigte und Arbeitgeber*innen bei einem durchschnittlichen Verdienst von 3.379 Euro nur je 33 Euro mehr im Monat. Der Beitrag für eine private Riesterrente (120 Euro) kann dafür entfallen. Durchschnittsverdienende hätten also 87 Euro mehr in der Tasche. Bei der Rentenanpassung stellen wir die Lohnbezogenheit wieder her.
    • Die Linken wollen die gesetzliche Rentenversicherung zu einer Alterssicherung für alle Erwerbstätigen erweitern. Das Konzept der solidarischen Erwerbstätigenversicherung bietet eine gesetzliche Alterssicherung auch für bislang nicht versicherte Selbstständige, Freiberufler*innen, Beamt*innen, Managerinnen und Manager und Politikerinnen und Politiker. Wir wollen, dass alle Erwerbstätigen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Mit anderen Worten: Wir machen aus der bisherigen Arbeitnehmer-Versicherung eine Erwerbstätigenversicherung.
    • Als Garantie wollen die Linken eine Solidarische Mindestrente von 1.200 Euro für all jene einführen, die trotz der Reformmaßnahmen eine zu niedrige Rente haben, um davon leben zu können. Denn wer heute auf lange Phasen mit schlechten Löhnen, Erwerbslosigkeit oder Krankheit zurückblicken muss, hat trotzdem Anspruch auf ein würdevolles Leben im Alter. Die Solidarische Mindestrente wird deshalb an alle Menschen im Rentenalter und bei Erwerbsminderung als Zuschlag – im Einzelfall auch als Vollbetrag – von der Rentenversicherung gezahlt, die weniger als 1.200 Euro Nettoeinkommen im Alter haben. Die Solidarische Mindestrente ist einkommens- und vermögensgeprüft. Sie wird aus Steuern finanziert. Die Unterhaltsansprüche nach dem BGB werden berücksichtigt. Mit Vermögensfreibeträgen stellen wir sicher, dass soziale Härten vermieden werden und normales, selbstgenutztes Wohneigentum unangetastet bleibt. Unser Versprechen lautet: Niemand soll im Alter von weniger als 1.200 Euro leben müssen. Die Höhe der Solidarischen Mindestrente wird regelmäßig am 1. Juli eines jeden Jahres im selben Maße erhöht, wie alle anderen gesetzlichen Renten auch.

    Die Linken halten nichts von der „Grundrente“. Die Partei will die „Rente nach Mindestentgeltpunkten“ auch für Zeiten nach 1992 einführen und verbessern.

    Ausbildungszeiten werden besser anerkannt und führen zu höheren Renten.

    Drei Punkte für jedes Kind

    Für jedes Kind sollen drei Entgeltpunkte – das sind zurzeit über 102 Euro sogenannter “Mütterrente” – auf dem Rentenkonto gutschreiben werden. Egal, ob ein Kind 1960 oder 2010, egal, ob es in Frankfurt am Main oder in Frankfurt an der Oder geboren wurde. Diese Verbesserung muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe aus Steuern finanziert werden.

    Die Linke fordert, dass die Rente ab 67 zurückgenommen wird.

    Wer krank wird, soll nicht noch niedrige Renten zu befürchten haben: Der Zugang zu den Erwerbsminderungsrenten muss erleichtert werden.

    Erwerbstätigenrente gefordert

    Für Langzeiterwerbslose müssen endlich wieder Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt werden.

    Die solidarischen Erwerbstätigenversicherung soll von folgenden Einzelmaßnahmen flankiert werden:

    • Die Beitragsbemessungsgrenze wird zunächst vereinheitlicht und dann in mehreren Schritten angehoben und schließlich ganz aufgehoben.
    • Die private Riester-Rente ist gescheitert. Sie kann die in die gesetzliche Rente gerissenen Lücken nicht schließen. Die Riester-Rente wollen die Linken auf freiwilliger Basis in die gesetzliche Rente überführen. Die staatlichen Subventionen von knapp vier Milliarden Euro jährlich beenden wir und erhöhen damit die Zuschüsse an die Gesetzliche Rentenversicherung.
    • Wir wollen eine betriebliche Altersversorgung, die überwiegend von den Arbeitgebern finanziert wird (als betriebliche Sozialleistung). Dafür sollen verbindliche tarifvertragliche Regelungen die Grundlage sein.
    • Wir fordern, die Doppelverbeitragung mit Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträgen bei betrieblicher Altersvorsorge und den Direktversicherungen sofort zu beenden.
    • Mit der Entgeltumwandlung werden die Finanzen der gesetzlichen Rentenversicherung jedoch geschwächt und die Rentenansprüche aller Versicherten – egal ob sie über den Betrieb vorsorgen oder nicht – sinken. Die Ungleichheit wird so verschärft. Darum wollen wir die Entgeltumwandlung für die Zukunft abschaffen.
    • Die Doppelbesteuerung der Renten wollen wir abschaffen. Wir wollen das steuerfreie Existenzminimum auf 14.400 Euro im Jahr anheben – kleine bis mittlere Renten wären damit freigestellt.

    Lernen von Österreich

    Die Linke verweist auf Österreich, wo das gesetzliche Rentensystem vor Armut schützen kann, den Lebensstandard sichern und zugleich finanzierbar ist. Statt einen Teil der Alterssicherung vom Kapitalmarkt abhängig zu machen, wurde in Österreich das gesetzliche Rentensystem zu einer Erwerbstätigenversicherung ausgebaut. Das will die Linke auch in Deutschland erreichen.

    Derzeit diskutiert DIE LINKE ihr Bundestagswahlprogramm. Am 23. März findet von 11:00 bis 15:00 Uhr eine Onlinedebatte zum Themenblock Soziales statt. Dabei wird auch der Entwurf für die Rentenpolitik diskutiert.

    Bild: Die Linke

  • 2021 ist Wahljahr – die Positionen der Parteien

    2021 ist Wahljahr – die Positionen der Parteien

    Angela Merkel tritt nicht mehr als Bundeskanzlerin an – gut so, denn sie hat den Stopp der Abzocke von Direktversicherten und Betriebsrentnern systematisch blockiert. Was ist von den Parteien im Wahljahr 2021 in punkto betriebliche Altersvorsorge zu erwarten?

    Ticker

    Der Ticker wird laufend aktualisiert.

    +++ 7. Februar 2021
    “Zum jetzigen Zeitpunkt hat keine der „etablierten Parteien“ ihr Bundestags­wahlprogramm veröffentlicht”, schreibt das Portal “Bundestagswahl 2021” auf seiner Seite.  Die letzten Programme der Parteien stammen von 2017.

    +++ 6. Februar 2021
    Die Wahlprogramme von sechs Parteien, die bei der Landtagswahl Baden-Württemberg antreten, liegen nun vor. Das Thema Altersvorsorge kommt bei keinem vor.

    +++ 6. Februar 2021
    Rheinland-Pfalz wählt am 14. März ein neues Parlament. Bei der letzten Landtagswahl konnte sich die SPD als stärkste Kraft durchsetzen. In diesem Jahr könnte es knapp für Malu Dreyers SPD werden. Alles, was Sie zur Landtagswahl in Rheinland-Pfalz wissen müssen.

    +++ 16. Januar 2021
    CDU-Parteitag: Auf dem digitalen Parteitag der CDU wurde der Minister­präsident Nordrhein-Westfalens Armin Laschet zum neuen Partei­vorsitzenden gewählt.

    ++ 15. Januar 2021
    Die vorgezogene Landtagswahl in Thüringen wird auf September verschoben.

    +++ Oktober 2020
    Nach 52 Jahren verlässt der Mindener Dietrich Ante die CDU.  Er kämpft im DVG  für die Abschaffung der Doppelverbeitragung. “Ich habe über viele Jahre Teile meines Lohns in eine Direktversicherung als Altersvorsorge eingezahlt …” – bei der Auszahlung wurde er um die Früchte seines Sparens betrogen. 

    +++ März 2020
    Wie bereits in Bayern setzen sich auch die Freien Wähler in Mecklenburg-Vorpommern für die Abschaffung der doppelten Krankenkassenbeiträge von Direktversicherungen und Betriebsrenten ein. Meck-Pomms Freie Wähler (FW) machen mobil. Die Freien Wähler in Bayern haben durchgesetzt, dass die bayerische Staatsregierung  eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Doppelverbeitragung beschloss und in den Bundesrat einbrachte. Das gleiche erhoffen sich die Freien Wähler in Mecklenburg-Vorpommern.

    Wie die “Freie Presse” berichtet, wehren sich  Rentner  sich gegen Kassenbeiträge auf ihr Erspartes.  Millionen Rentner fühlen sich betrogen. Denn bei Auszahlung ihrer Direktversicherung geht rund ein Fünftel weg. Reiner Korth, stellvertretender Vorsitzende des DVG, sprach Bundessozialminister Hubertus Heil von der SPD an.  Heil habe auf eine DVG-Terminanfrage allerdings ausrichten lassen, alle Argumente bereits ausgetauscht. 

    +++ 1. Januar 2020
    Das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz (GKV-BRG) tritt in Kraft.

    +++ 12. Dezember 2019
    Markus Kurth (Bündnis 90 / Die Grünen) – Rede zur Doppelverbeitragung bei Betriebsrenten. Er plädiert für eine Antragslösung für Altverträge. Ansonsten ist er gegen die Abschaffung der Doppelverbeitragung:  “Schön und gut, aber leider falsch auf Kosten der BeitragzahlerInnen der gesetzlichen Krankenkassen finanziert. Ideal wäre eine Antragslösung gewesen.”

    +++ 11. Dezember 2019
    Entschließungsantrag der FDP: Die FDP-Fraktion fordert ein Gesetz vorzulegen, das die Zahlung von Krankenversicherungsbeiträgen aus Versorgungsbezügen ab dem 1. Januar 2020 beendet, so dass Betriebsrentner und Bezieher anderer Versorgungsbezüge entlastet werden.

    +++ 23. November 2019
    Die LV

    +++ November 2019
    CDU/CSU und SPD haben in der Koalitionsvereinbarung eine Entlastung der Direktversicherungsgeschädigten und Betriebsrentner erarbeitet. Danach soll zum 1.1.2020 die bisher geltende Freigrenze von 155,75 Euro in einen Freibetrag umgewandelt werden. Der Freibetrag 2020 wird bei 159,25 Euro liegen.

    +++ 13. Februar 2019
    Noch-Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) verpasst Millionen von Direktversicherten und Betriebsrentnern eine Watsche. Sie lehnt die  – ihre Ablehnung die Entlastung von Direktversicherten und Betriebsrentnern ab. „Rund sechs Millionen Betriebsrentner müssen wohl auch in Zukunft den doppelten Krankenkassenbeitrag auf ihre Altersvorsorge zahlen“, so „Bild“. Nach Finanzminister Olaf Scholz (SPD) hatte auch Kanzlerin Angela Merkel (CDU) dem Plan ihres Gesundheitsministers Jens Spahn (CDU) eine Absage erteilt – mit den Worten „Das geht nicht“. Die Abschaffung sei angeblich zu teuer.

    Merkel lässt Spahn auflaufen                                                                         Quelle: Screenshot “Bild”

    Wahljahr 2021

    Landtags- und Bundestagswahlen
    14. März Baden-Württemberg Landtag
    14. März Rheinland-Pfalz Landtag
    14. März Hessen Allgemeine Kommunalwahlen
    25. April Thüringen Landtag VERSCHOBEN auf September
    6. Juni Sachsen-Anhalt Landtag
    12. Sept. Niedersachsen Kreistage, Stadträte, Gemeinderäte, Samtgemeinderäte,
    Stadtbezirksräte, Ortsräte, Regionsversammlung (Hannover)
    26. Sept. alle Bundesländer Bundestag
    26. Sept. Berlin Abgeordnetenhaus, Bezirksverordnetenversammlungen
    26. Sept. Mecklenburg-Vorpommern Landtag
    26. Sept. Thüringen Landtag

    Quelle: Wahlrecht.de

    Quelle: Bild Bayerischer Rundfunk (Angela Merkel im Bundestag zur Doppelverbeitragung)
  • 2022 steigen Kassenbeiträge auf über 20 Prozent

    2022 steigen Kassenbeiträge auf über 20 Prozent

    Bereits 2021 sind Krankenkassen- und Pflegebeiträge auf 19,2 Prozent gestiegen, 2022 werden sie die 20-Prozent-Marke reißen. In der Nach-Merkel-Ära drohen weitere Erhöhungen der Kassenbeiträge.

    Die gesetzlichen Krankenkassen verlangen seit Anfang 2021 höhere Beiträge. Sie haben den Zusatzbeitrag im Schnitt um 0,2 Prozent auf 1,3 Prozent erhöht, was den Krankenkassenbeitrag auf 15,9 Prozent steigen ließ. Dazu kommen 3,05 (3,3 für Kinderlose) Prozent Pflegebeitrag. So dass sich der gesamte Beitrag auf 18,95 (19,2) Prozent erhöhte. 2022 werden sich die Zusatzbeiträge in etwa auf 2,5 Prozent verdoppeln, worauf ein Artikel der “Berliner Zeitung” schließen lässt. So sieht die Rechnung aus:

    Krankenkassenbeitrag 14,60 % 14,60 %
    Zusatzbeitrag  2,50 %  2,50 %
    Pflegebeitrag  3,05 %  3,30 % (kinderlos)
    Gesamtbeitrag 20,15 % 20,40 %

    Kassenbeiträge steigen

    Der Grund für diese Erhöhung ist nicht allein Corona, vielmehr sind es die neuen Gesetze von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. „Die Vermögen der Kassen werden im Laufe des Jahres weitestgehend aufgebraucht sein; wenn nichts geschieht, besteht das Risiko, dass sich die Zusatzbeitragssätze für 2022 nahezu verdoppeln – aus heutiger Sicht auf rund 2,5 Prozentpunkte“, zitiert die “Berliner Zeitung” Uwe Klemens, ehrenamtlicher Vorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen (VDEK). Wer die Statistik des VDEK genau liest, muss zum Schluss kommen, dass nicht nur die Krankenkassenbeiträge 2022 steigen werden, sondern auch die Pflegebeiträge. Das heißt letztlich, dass der Gesamtbeitrag schon in wenigen Jahren bei 22 Prozent sein dürfte oder sogar noch höher. Die Merkel-Regierung hat es versäumt, das Gesundheitssystem in punkto Effizienz zu reformieren, das rächt sich jetzt und in der Zukunft.

    Kosten ungleich verteilt

    Zurzeit tragen vor allem die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten von Intensivbetten und Covid-19-Tests, kritisiert Roland Sing, Landesvorsitzender des Sozialverbandes VdK Baden-Württemberg. Den „NachDenkSeiten“ sagte er, die privaten Krankenversicherung hätten sich weder an den zusätzlichen Schutzausrüstungen in den Krankenhäusern noch am bundeseinheitlichen Ausgleich für vorgehaltene Intensivbetten oder an der Corona-Prämie für Pflegekräfte in den Pflegeheimen „adäquat beteiligt“. „1,5 Milliarden Euro zahlte die gesetzliche Krankenversicherung für das Vorhalten von Intensivbetten, mit keinem Cent beteiligte sich die Private Krankenversicherung. 130 Millionen Euro und 870 Millionen Euro brachte die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung für die Pflegeprämie auf, keinen einzigen Euro trug die Private Krankenversicherung dazu bei“, so Sing.

  • Merkel drückt sich vor Rentenreform

    Merkel drückt sich vor Rentenreform

    Riester ist gefloppt. Statt das einzugestehen, versuchen Merkel & Co. das Problem auszusitzen. Die dringend notwendige Rentenreform wird ein ums andere Mal verschoben – zu Lasten der Altersvorsorge.

    Von Friedhelm Schnitzler und Helmut Achatz

    Immer wieder beklagen Politiker, dass ihnen die Bürger misstrauen – mit Recht. Bestes Beispiel ist die Riester-Rente. Union und SPD hatten laut „Münchner Merkur“  im Koalitionsvertrag eine Reform der Riester-Rente vereinbart. Daraus wird nichts, denn Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihr Finanzminister Olaf Scholz haben sich wohl darauf geeinigt, die Reform auf Eis zu legen.

    Warum, dürfte jedem klar sein – damit ist kein Blumentopf zu gewinnen. Wer die Zahlen analysiert, stellt schnell fest, dass die Merkel-Regierung Milliarden in den Sand gesetzt hat. Immer weniger schließen eine Riester-Rente ab; die Zahl der Verträge stagniert und ist mittlerweile sogar rückläufig; ein Fünftel der Riester-Sparer lässt seine Verträge sogar ruhen und bespart sie schon lange nicht mehr. Wie der „Tagesspiegel“ Ende 2020 berichtete, sind es rund 3,3 der knapp 16,5 Millionen Riester-Sparer. Das bedeutet, dass jeder fünfte Sparer seine Einzahlungen gestoppt hat. Dazu kommt ein Abwärtstrend, was die Zahl der Vertragsabschlüsse betrifft: Seit 2018 werden es immer weniger. Das wissen Merkel und Scholz nur allzu gut, weswegen sie Riester am liebsten unter den Teppich kehren würden.

    Merkel bremst Reformen aus

    Jahrelang hat die Regierung Riester schön gerechnet und hat den Bürger falsche Renditen vorgegaukelt. Merkel und Scholz griffen sogar zu Tricks, um sich vor einer Reform zu drücken: Sie stellten die Riester beitragsfrei, sprich, Riester-Sparer müssen in der Auszahlphase keine Krankenkassenbeiträge zahlen, anders als Direktversicherte und Betriebsrentner, die, abgesehen von einem Freibetrag (164,50 Euro) volle Beiträge berappen.

    merkel

    Bettina Stark-Watzinger, die Parlamentarische Geschäftsführerin der FDP, twittert, die Reform der Riester-Rente auf Eis zu legen, sei vor den Herausforderungen durch das Niedrigzinsumfeld verantwortungslos. „Union und SPD schwächen die private Altersvorsorge, um die es in Deutschland ohnehin nicht gut steht“, so die Freie Demokratin. Genauso ist es.

    Merkel hat Zeit verloren

    Es wäre besser, die Milliarden, die der Staat als Förderung in derart unrentable Projekte wie die Riester-Rente pumpt, direkt und zielgerichtet in die Rentenversicherung zu investieren – oder in ein vergleichbares kapitalgedecktes Modell. Die Schweden machen’s uns vor, warum nicht von unseren nördlichen Nachbarn lernen?

    Merkel und Scholz haben schon viel Zeit verloren – und schieben die notwendige Rentenreform weiter auf die lange Bank. Hat Merkel nicht geschworen, ihre „Kraft dem Wohle des deutschen Volkes zu widmen, seinen Nutzen zu mehren, Schaden von ihm zu wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes zu wahren und zu verteidigen, ihre Pflichten gewissenhaft zu erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann zu üben“?

    Riester viel zu teuer

    Die jetzige Riester-Verträge laufen meist über Versicherungen – und sind viel zu teuer. Und dabei geht es nicht nur um Abschluss-, sondern auch um Verwaltungskosten, die aufaddiert eine entscheidende Rolle spielen. Die Modellrechnungen zeigen, so Britta Langenberg von „Finanzwende“ welche „massiven Kostenprobleme es bei vielen Riester-Rentenversicherungen gibt; am Ende fließt zu viel Geld in die Kostenapparate der Versicherer, für die Altersvorsorge bleibt häufig zu wenig übrig.“ Das könne nicht der Sinn einer staatlich geförderten Altersvorsorge sein.”

    Angesichts von hohen Kosten – die Rede ist laut „Finanzwende“ von einem Viertel – hilft dem Riester-Sparer die Garantie, die eingezahlten Beiträge seien sicher, herzlich wenig. Es gibt keine Garantie, dass die Einzahlungen auch beim Bezugsberechtigten ankommen. In dem Zusammenhang sei darauf verwiesen, dass der Staat schon  einmal bei Betriebsrenten und Direktversicherungen eingegriffen hat und diese rückwirkend mit zusätzlich hohen Sozialbeiträgen belegt. Das zeigt, dem Staat ist in punkto Altersvorsorge nicht zu trauen.

    Viele Riester-Verträge ruhen

    Nach Schätzung von Finanzwende und von Verbraucherschützern wird jeder fünfte Vertrag nicht mehr bespart und „mehr als fünf Millionen Riester-Sparer zahlen so wenig ein, dass sie nicht die volle staatliche Zulage bekommen“, so Finanzwende.

    totgeburt

    Offensichtlich haben viele Riester-Sparer gemerkt, dass ihnen die Riester-Rente nichts bringt. Schuld daran sind Intransparenz und die hohen Kosten. Finanzwende hat die Kosten von 65 Riester-Rentenversicherungen anhand der offiziellen Muster-Produktinformationsblätter untersucht. Das Ergebnis: Laut dieser Auswertung fließt bei einem durchschnittlichen Vertrag nahezu jeder vierte eingezahlte Euro in die Kosten. In der Spitze sind es sogar 38 von 100 Euro von Beitrag und Zulagen. Das heißt umgekehrt, im schlechtesten Fall werden nur zwei Drittel für die Altersvorsorge aufgebaut, den Rest kassiert die Versicherung.

    Bild: James Rea auf Pixabay

  • Jung für Alt, Gesund für Krank, Reich für Arm?

    Jung für Alt, Gesund für Krank, Reich für Arm?

    Wie nachhaltig ist das Modell der Sozialversicherung von Otto von Bismarck? Hat unser Sozialsystem eine Zukunft? Oder braucht es Reformen?

    Von Friedhelm Schnitzler

    Wir alle können uns an Norbert Blüms Satz erinnern, das zum geflügelten Word wurde: Der ehemalige Bundesarbeitsminister ließ sich 1986 beim Bekleben einer Litfaßsäule fotografieren, auf der sein Spruch prangte „Denn eins ist sicher: die Rente“. Die Aussage bezog sich auf die gesetzliche Rentenversicherung, wenngleich schon damals das Drei-Säulen-Modell aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge propagiert wurde. Es war also klar:  Die Rente ist zwar sicher, aber sie reicht nicht.

    Rente – sicher?

    Leider müssen wir heute, 35 Jahre später, feststellen, dass die Rente für die bald in Rente gehenden „Baby Boomer“ schon drastisch gegenüber den Prognosen eingeschränkt und für kommende Generationen alles andere als sicher ist. Natürlich konnte Norbert Blüm damals viele Dinge nicht vorhersehen, aber seine Aussage führte dazu, dass ein Großteil der Bevölkerung es nicht als notwendig ansah, zusätzlich privat vorzusorgen. Es gab indes einen Teil der Bevölkerung, der sich etwas mehr Sicherheit wünschte und den Weg der betrieblichen Altersversorgung wählte. Leider ging diese Rechnung bei vielen nicht auf.  Wer damals auf die Rahmenbedingungen schaute, erwartete sich durch einen teilweisen Verzicht auf Lohn und Gehalt eine etwas bessere Altersversorgung.

    Die Generation, die sich in den 80er-Jahren für eine Absicherung im Alter entschied, geht jetzt in den Ruhestand. Viele sind enttäuscht, wie wenig von der seinerzeit erwarteten gesetzlichen Rente „sicher“ ankommt und wie wenig von der betrieblichen Altersversorgung übrig ist. Die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten haben sich mehr als verdoppelt und von betrieblichen Kapitallebensversicherungen, obwohl privat finanziert, müssen annähernd 20 Prozent an die Krankenkasse abgeführt werden. Dabei ist es auch kein Trost, dass diese Zahlung über zehn Jahre gestreckt werden und 2020 ein kleiner Entlastungsbetrag eingeführt wurde.

    Wo  bleibt die Solidarität?

    Das System der Gesundheitsversorgung und der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland ist nach wie vor eines der besten in der Welt, wenn nicht sogar das beste der Welt. Ein System mit hohem Leistungsniveau, aber auch sehr hohen Aufwendungen, die durch das zugrunde gelegte Umlageverfahren als solidarisches Finanzierungsmodell eingeführt wurde. Die Finanzierung der Gesundheitsaufwendungen ist vor dem Hintergrund der höheren Lebenserwartung im Alter und des medizinischen Fortschritts zweifelsohne eine große Herausforderung. Wie aber jetzt und in der Zukunft diese Last aufbringen und verteilen? Kann das Solidarsystem fortbestehen und können sich die Rentner auf eine Finanzierung  ihrer  Krankheitskosten verlassen ohne in Altersarmut zu verfallen?

    Gesund – nur mit Zusatzversicherung?

    Bereits vor der Einführung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) wurden Stimmen laut, die Rentner mehr an den Kosten zu beteiligen und den Rentnern ihre Kosten mehr und mehr selbst tragen zu lassen, was dann auch in ersten Schritten mit dem GMG umgesetzt wurde.  Dies entspricht dann sicherlich nicht mehr so ganz den Grundsätzen eines Solidarprinzips und dem Credo des Sozialverbands VdK – nicht mehr „jung für alt“ und „gesund für arm“.

    Neben den mit diesem Gesetz verbundenen erhöhten Belastungen der Ruheständler, die durch teilweisen Einkommensverzicht Eigenverantwortung gezeigt haben, kamen mehr und mehr Leistungskürzungen und Eigenbeteiligungen auf diese Generation zu. Empfehlenswerte private Zusatzversicherungen, die Teile dieser Lücke schließen können, sind für Ruheständler häufig keine Option mehr, da Gesundheitsprobleme einen Abschluss erschweren oder nicht mehr möglich machen. Hinzu kommen die hohen Beiträge, wenn sie erst im Alter in diese Absicherungen eintreten, da die notwendigen Rückstellungen in jungen Jahren nicht aufgebaut werden können.

    Rentner stärker belastet

    Rechnet man alles zusammen – Krankenversicherung der Rentner (KvdR), betriebliche Altersvorsorge (bAV), Pflegeversicherung, Eigenbeteiligungen und individuelle Gesundheitsleistungen (IGEL) – kann die Belastung mit steigender Tendenz bei den Rentnern bei über 30 Prozent der gesetzlichen Rentenzahlung liegen. Erwerbstätige zahlen unter zehn Prozent.

    Die Beispiele zeigen, dass politische Aussagen über die Zukunft der Sozialversicherung die Problematik über Jahrzehnte heruntergespielt haben und einer ganzen Generation hinsichtlich der Optionen der privaten Vorsorge eine falsche Sicherheit vorgespielt wurde.

    Was gelten Versprechungen?

    Geht das Gedankengut des Lotsen – Reichskanzler Bismarck wurde damals als solcher bezeichnet – nun nach über 125 Jahren auch  von Bord? Die heutige Generation muss sich darüber im Klaren sein, dass die Ansätze des ehemaligen Reichskanzlers nur noch in geringem Umfang Gültigkeit haben werden. Unsere Gesellschaft kann sich ganz schnell von einer Solidargesellschaft zu einer Individualgesellschaft entwickeln. Die Politik ist gefordert, dies transparent zu kommunizieren und keine falschen Anreize zu geben und keine Versprechen abzugeben, die nicht haltbar sind.

     

    Image by giselaatje from Pixabay

  • Kasse wechseln und Geld sparen

    Kasse wechseln und Geld sparen

    Viele Krankenkassen erhöhen ihre Beiträge. Warum nicht die Kasse wechseln und Geld sparen? Der Kassenwechsel wird 2021 sogar leichter dank neuer Regelungen. Kasse wechseln hilft Geld sparen.

    Drei Dutzend Krankenkassen haben den Zusatzbeitrag erhöht. Niemand muss das klaglos hinnehmen. Warum immer noch bei der teuren Krankenkasse bleiben? Mit Krankenkassenwechsel lassen sich pro Jahr einige hunderte Euro sparen. Sie heben dem Vergleichsportal check24 zufolge ihre Zusatzbeiträge an. Betroffen seien davon rund 30 Millionen gesetzliche Versicherte.  In den kommenden Tagen könnten zu den Krankenkassen, die erhöhen, noch einige hinzukommen. Also, Kassenwechsel jetzt!

    Kassenwechsel ist so einfach. Hermann-Josef Tenhagen beschreibt’s im “Spiegel”. So gehen Sie beim Kassenwechsel vor:

    1. Die eigene Kasse für sich persönlich bewerten.
    2. Beitragssatz vergleichen und eine bezahlbare Kasse finden.
    3. Persönlich wichtige Leistungen abklären und das Angebot als passend oder unpassend bewerten.
    4. Wechseln (oder eben nicht).

    Das können Sie ganz sicher auch!

    Jede Krankenkasse darf ihren individuellen Zusatzbeitrag selbst festlegen. So variieren die Zusatzbeiträge von 0,2 Prozent Zusatzbeitrag (BKK Würth) bis 2,7 Prozent (BKK Stadt Augsburg). Bei der BKK Würth können allerdings nur Beschäftigte der Adolf Würth GmbH & Co. KG sowie einiger Tochterunternehmen Mitglied werden. Die derzeit günstigste bundesweit geöffnete Krankenkasse ist die HKK mit einem Beitragssatz von 14,99 Prozent. Im Schnitt verlangen die gesetzlichen Krankenkassen im laufenden Jahr 1,3 Prozent Zusatzbeitrag. Den Beitrag zahlen je zur Hälfte Arbeitnehmer und Arbeitgeber, anders Betriebsrentner und Direktversicherte, die oberhalb des Betriebsrentenfreibetrags von 164,50 Euro den vollen Satz zahlen.

    Kasse wechseln einfacher

    Keine Angst vor dem Kassenwechsel, denn er ist jetzt einfacher: Krankenkassenmitglieder müssen nach dem neuen Krankenkassenwahlrecht nicht mehr bei ihrer bisherigen Kasse kündigen und eine Kündigungsbestätigung anfordern, sondern können direkt eine neue Krankenversicherung abschließen. Die Übermittlung der Kündigung übernehme ab Januar 2021 die neue Krankenkasse, so Check24. Die Gefahr einer Versicherungslücke bestehe nicht. Eine Ablehnung des Antrags – zum Beispiel aufgrund des Alters, von Vorerkrankungen oder laufenden Behandlungen – ist laut Check24 bei zuvor bereits gesetzlich Versicherten ausgeschlossen. Darüber hinaus gelte ab 2021 eine verkürzte Bindefrist beim Kassenwechsel; Verbraucher könnten dann alle zwölf Monate den Kassenwechsel angehen. Bisher waren der Kassenwechsel nur alle 18 Monate möglich.

    Die Versicherten schätzen ihr Sparpotenzial durch Kassenwechsel oft zu gering ein. 22 Prozent der Teilnehmer der Verivox-Umfrage vermuten, dass sie schon bei der günstigsten Krankenkasse sind.  Quelle obs/Verivox GmbH

    Sonderkündigungsrecht

    Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, haben gesetzlich Versicherte laut „Haufe“ ein Sonderkündigungsrecht und können mit Ablauf von zwei Kalendermonaten wechseln. Bis einschließlich 31. Januar 2021 hat der Versicherte ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Krankenkasse ihre Beiträge zum Jahreswechsel erhöht. Wer das nutzen will, muss seine Kündigung bis zu diesem Stichtag bei seiner Krankenkasse eingereicht haben. Wer bis 29. Januar kündigt, ist ab 1. April  bei der neuen Kasse, wer bis 31. Januar kündigt, ist ab 1. Mai bei der neuen Kasse. Ein Wechselrisiko besteht nicht.

    In den vergangenen Tagen haben die Kunden der meisten Kassen sicher einen Brief bekommen. Die TK hat die Gründe für die Erhöhung zumindest schon einmal in der Pressemitteilung formuliert.

    Diese Krankenkassen erhöhen den Zusatzbeitrag
    (Stand: 18.12.2020): 

    Krankenkasse Zusatzbeitrag 2020 Zusatzbeitrag 2021
    AOK Baden-Württemberg 0,9% 1,1%
    AOK Niedersachsen 0,8% 1,3%
    AOK Nordwest 0,9% 1,3%
    Audi BKK 0,7% 1,1%
    BKK Achenbach Buschhütten 1,4% 1,6%
    BKK B. Braun Aesculap 1,1% 1,3%
    BKK Diakoni 1,1% 1,4%
    BKK Freudenberg 0,7% 1,3%
    BKK Mobil Oil 1,1% 1,29%
    BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg 0,7% 0,98%
    Bosch BKK 0,9% 1,2%
    Daimler BKK 0,8% 1,3%
    IKK classic 1,0% 1,3%
    Knappschaft 1,1% 1,6%
    mhPlus Betriebskrankenkasse 0,98% 1,28%
    Techniker Krankenkasse 0,7% 1,2%
    VIACTIV 1,2% 1,6%
    AOK Sachsen-Anhalt 0,0% 0,6%

    Quelle: T-Online /check24

     

    Wie Spahn die Kassen plündert

    2021 muss auch die AOK Sachsen-Anhalt einen Zusatzbeitrag erheben. Corona ist daran nur zum Teil schuld – die Zusatzaufgaben, die Gesundheitsminister Jens Spahn den Kassen aufbürdert, ist der Hauptgrund. Die AOK Sachsen-Anhalt war bislang die einzige ohne einen Zusatzbeitrag.

  • So nimmt die Union Rentner aus

    So nimmt die Union Rentner aus

    Die CDU/CSU wird die Betriebsrentner weiter abzocken. Deren Gesundheitspolitiker machen keinen Hehl daraus. Insofern stimmt es, wenn der neue Parteivorsitzende der CDU sagt, die Leute könnten ihm vertrauen. Wollen die Leute aber von der Union so behandelt werden?

    Kommentar von Helmut Achatz

    Wie sagte Armin Laschet bei seiner Bewerbungsrede als Parteivorsitzender der CDU so schön: „Sag den Leuten, sie können dir vertrauen“. Schön. Das heißt aber letztlich, dass die CDU ihre Enteignungspolitik fortsetzt. Die Leute können darauf vertrauen, dass Deutschland weiter Weltmeister in punkto Abgaben bleibt – und dabei sind nicht nur die Steuern gemeint, sondern vor allem die überbordenden Sozialbeiträge. Schon heute ist Deutschland mit einer Abgabenquote von durchschnittlich 39,3 Prozent (2019) laut Industrieländerorganisation OECD Spitze im negativen Sinn. In keinem anderen Land, von Belgien abgesehen, ist die Belastung so hoch wie hierzulande. Die Leute können darauf vertrauen, dass das so bleibt – hohe Abgaben für fleißige Bürger, der CDU sei Dank. Schön.

    Für die hohe Belastung der Deutschen sind keineswegs nur die Steuern verantwortlich, verantwortlich in hohem Maße sind die Sozialabgaben, die bei mehr als 20 Prozent liegen, wobei der Arbeitgeberanteil noch gar nicht eingerechnet ist. Bei den Steuern rangiert Deutschland laut OECD mit 19,2 Prozent nur im Mittelfeld, anders als bei den Sozialabgaben. Die CDU hat dazu beigetragen. Euer Vertrauen, sprich das der Wähler, wird belohnt. Schön.

    Geht es denn in der CDU wenigstens gerecht und solidarisch zu in punkto Sozialabgaben? Junge stehen für Alte ein, Gesunde für Kranke. Wir Babyboomer haben das in den vergangenen Jahrzehnten so gehalten – und auch nicht gemurrt. Das Solidarprinzip war für uns selbstverständlich. Die damalige rot-grüne Koalition unter Gerhard Schröder hat das Solidarprinzip jedoch mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz 2004 aufgekündigt und untergraben, indem plötzlich alle, die eigenverantwortlich und eigenfinanziert per Direktversicherung fürs Alters vorgesorgt haben, von einem Tag auf den anderen um annähernd 20 Prozent enteignet wurden. Statt dagegen zu opponieren, wie von einer Oppositionspartei zu erwarten gewesen wäre, hat die CDU/CSU seinerzeit eifrig mitgewirkt bei der Sabotage der Altersvorsorge. Schön.

    Union bleibt sich treu

    Wir können auf Laschet vertrauen, die CDU wird das  Solidarprinzip auch im Jahr 2021 mit Füßen treten. Die gesundheitpolitischen Sprecherin der CDU, Karin Maag, hat da gerade aktuell in einem Antwortschreiben an den von der CDU-Abzockpolitik Betroffenen Bernhard Seeburger, Sprecher der DVG Regionalgruppe Tuttlingen-Rottweil, ein  abschreckendes Beispiel geliefert. Seeburger schrieb MdB Maag mehrmals an, bis sie endlich antwortete – ihre Antwort ist allerdings überaus aufschlussreich. „Der demographische Wandel bedingt, dass der Anteil von Rentnerinnen und Rentnern in der gesetzlichen Krankenversicherung stetig ansteigt — mit entsprechend steigenden Leistungen der Krankenversicherung”, schreibt sie. Dadurch müsse die jüngere Generation anteilig mehr zur Solidargemeinschaft beitragen.

    Staat stiehlt sich aus Verantwortung

    Klingt beim ersten Lesen plausibel. Wir Alten sollen uns solidarisch zeigen und mehr zahlen. Schön und gut, nur vergisst Karin Maag zu erwähnen, dass die CDU uns Direktversicherten ein Sonderopfer aufgezwungen hat – und nicht etwa allen. Wir zahlen Krankenkassen- und Pflegebeiträge für die gesetzliche Rente und unsere Direktversicherung, obwohl bei Abschluss unserer Verträge davon keine Rede war. Damit nicht genug, wir haben bereits in unseren aktiven Jahren – als damalige “jüngere Generation” – Krankenkassenbeiträge gezahlt und zahlen jetzt wieder. Wir zahlen heute aber nicht nur den Arbeitnehmer-, sondern auch noch den Arbeitgeberanteil. Wir Alten übernehmen sogar noch einen Teil der Krankenkassen- und Pflegebeiträge für Hartz-IV-Empfänger, Bezieher von Arbeitslosengeld II und die Versorgung der Asylsuchenden. Der Staat hat sich aus der Verantwortung gestohlen und überweist für diese Gruppe systematisch deutlich zu wenig an die Krankenkasse, sodass wir einspringen müssen. Die Fehlsummen addieren sich auf rund zehn Milliarden Euro jährlich. Eine schöne Solidarität. Eine sozialstaatliche Aufgabe, die alle Bürger zu finanzieren haben, wird alleinig den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung aufgebürdet.

    Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD für die noch laufende Periode ist deshalb sogar ausdrücklich vereinbart, dass der Bund dieses sozial bedingte Minus durch einen jährlichen Zuschuss auszugleichen hat.  Allerdings wurde dieser Punkt aus dem Koalitionsvertrag erst gar nicht umgesetzt. Schön, dass wir Laschet vertrauen können.

    Freibetrag ist ein Hohn

    Die Einführung eines Freibetrags Anfang 2020 von mittlerweile 164,50 Euro auf Direktversicherungen und Betriebsrenten war nur ein Zuckerl, in der Hoffnung, die renitenten Rentner ruhig zu stellen. Was für ein Hohn, denn zwei Jahre davor hatte Schwarz-Rot die Riester-Renten komplett beitragsfrei gestellt. Das heißt doch, nur uns Direktversicherten wird Solidarität abverlangt, Riester-Sparern aber nicht – nur deshalb nicht, weil die Regierung Riester weiter am Leben erhalten wollte und will, obwohl dieses Konstrukt ein Minus-Geschäft ist. Und da spricht Maag von Solidarität. Alles andere als schön.

    Die CDU-Frau Maag redet in Corona-Zeiten davon, dass eine Abschaffung der Abzocke von Direktversicherten “finanziell schlicht nicht darstellbar ist”. Komisch, für alles andere ist Geld genug da – und wir reden hier nicht von ein paar Milliarden, sondern von Hunderte von Milliarden. Maag schwingt sich in ihrem Brief zu der Formulierung auf “Wir müssen auch die Belastungen für die kommenden Generationen im Blick behalten”. Was für ein Hohn.

    Schön, dass wir’s jetzt wissen. Vertraut Laschet & Co., wenn ihr weiter abgezockt werden wollt, wenn aber nicht, dann müsst ihr euer Vertrauen anderen Politikern schenken.

    Bild: CDU/Tobias Koch

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