Tag: betriebliche Altersvorsorge

  • Regierung rechnet Riester schön

    Regierung rechnet Riester schön

    Die Regierung rechnet Riester schön und geht von falschen Renditen aus. Nur Versicherer verdienen an Riester – zum Nachteil der Rentner. Statt die Ruine endlich sterben zu lassen, wird weiter daran herumgedoktert.

    Riester ist Rentenklau – und nach 18 Jahren gescheitert. Das hat sich mittlerweile herum gesprochen, weswegen immer weniger Deutsche riestern. Die Zahl der Verträge geht zurück und mindestens ein Fünftel der Riester-Sparer zahlt nichts mehr ein. Das schert Politiker einen Dreck; sie machen munter weiter. Mittlerweile haben auch die Mainstream-Medien begriffen, was das für ein Skandal ist.

    Thomas Öchsner, leitender Redakteur in der Wirtschaftsredaktion der „Süddeutschen Zeitung“, ist auf das Gutachten des Sozialbeirats gestoßen, das wiederum auf den Rentenversicherungsbericht verweist. Der Skandal verbirgt sich in den Fußzeilen, im Kleingedruckten, das viele leider nicht lesen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geht von vollkommen irrigen Annahmen aus, um damit die Rentner und heutigen Beitragszahler zu beschwichtigen und ihre Riester-Rente zu legitimieren. Damit das aber keinem auffällt, stehen sie eben nur in der Fußzeile der Tabelle über das „Versorgungsniveau im Alter für den Rentenzugang“ auf Seite 40.

    Politik rechnet Riester schön

    Dann schauen wir mal auf die Fußzeilen – und da heißt es:

    • Rechnung für Standardrentner (45 Jahre Beitragszahlung Durchschnittsverdienst)
    • Altersvorsorgeaufwand beträgt 4 %.
    • Langfristige Verzinsung der Riester-Rente mit 4 % p.a. (2015: 3,5%, 2016: 3,0%, 2017 bis 2024: 2,5%, danach schrittweiser Anstieg auf 4,0% bis 2030), Verwaltungskosten 10 %.
    • Riester-Rente wird in der Auszahlungsphase wie Rente aus der GRV angepasst.

    Was im Rentenversicherungsbericht nicht drin steht: „Für die Verzinsung auf den Sparanteil (Beiträge abzüglich zehn Prozent als Verwaltungskosten) werden generell vier Prozent unterstellt“, wie der Sozialbeirat ergänzt. Öchsner hat erkannt, dass uns die Bundesregierung etwas vorgaukelt, denn sie „hält aber seit Jahren an der Annahme fest, dass der Sparanteil der Riester-Rente im Normalfall mit vier Prozent verzinst wird“. Und wie wir wissen, ist der Sparanteil eben nicht das eingezahlte Geld, denn davon gehen zehn Prozent Verwaltungskosten weg. Also kann die Verzinsung gar nicht vier Prozent ausmachen, wie uns die Regierung weismachen will.

    Falsche Annahmen

    Aber der Reihe nach:

    • Den Standardrentner gibt es nicht
    • Vermutlich hat selbst der Modellrentner nicht seit 2002 ununterbrochen geriestert.
    • „Bei den Verwaltungskosten für die Riester-Rente kalkuliert die Regierung mit zehn Prozent der jährlichen Prämien, diese Kosten können jedoch auch höher ausfallen.“
    • Verzinsung beträgt weniger als vier Prozent gemindert um die Verwaltungskosten.
    • Die Riester-Rente wird nicht angepasst.

    Allein damit wird klar, dass die Riester-Rente das künftig sinkende Niveau der gesetzlichen Rente nicht ausgleichen kann. Mit diesen falschen Annahmen will die Regierung die Riester-Rente legitimieren. “Unterm Strich soll das Gesamtergebnis zum Mantra der Bundesregierung passen, wonach die Riester-Rente und die Privat-Rente das sinkende Rentenniveau ausgleichen können”, zitiert Öchsner den Finanzmathematiker und Fachbuchautor Werner Siepe.

    Die Regierung hält zwanghaft und wider besseren Wissens an der Riester-Rente fest und hat sie sogar 2018 privilegiert: Im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossene Riester-Renten sind dank des Betriebsrentenstärkungsgesetzes nicht mehr beitragspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung, anders als Direktversicherung, für die weiter der volle Beitragssatz gezahlt werden muss ab einem Freibetrag von 159,25 Euro. Seit 1. Januar 2018 müssen Rentner für  Leistungen aus dem “betrieblichen Riester“ in der Auszahlphase keine Krankenkassenbeiträge mehr zahlen.

    Diese Ungleichbehandlung von betrieblichem Riester und einer Direktversicherung sowie Betriebsrenten wird sogar von den Gerichten gedeckt.

    Falsche Annahmen und Privilegierung – die Regierung unternimmt wirklich alles, um Riester am Leben zu erhalten und den Altersvorsorgern zu schaden.

    totgeburt
    Entwicklung der Zahl der Riester-Verträge

    Bild von Jill Wellington auf Pixabay

  • Vertrauen in Rente schwindet

    Vertrauen in Rente schwindet

    Das Vertrauen in das Rentensystem schwindet zusehends. Vor allem 40- bis 50-Jährige blicken mit Angst auf den Ruhestand, den sie wegen Magerrenten kaum werden genießen können. Sicherheit im Alter? Fehlanzeige. Betriebliche Vorsorge wird ihnen durch hohe Sozialabgaben vermiest. Misstraut der Rente.

    Mehr als ein Drittel der von “Weltsparen.de” Befragten gab an, dass sie kein Vertrauen in die staatlichen Renten haben. Je näher die Befragten der Rente sind, desto größer das Misstrauen. Von den 40- bis 49-Jährigen bezweifelt Weltsparen.de zufolge sogar mehr als die Hälfte (53,2 Prozent), dass die staatlichen Renten für eine auskömmliche Grundlage im Alter reicht. Bei der Einschätzung der künftigen Rente gibt es Unterschieden zwischen West und Ost: In Ostdeutschland liegt die Skepsis gegenüber staatlichen Renten mit 41 Prozent fast zehn Prozent höher als im Westen.

    Misstraut der Rente

    Weltsparen.de ist übrigens nicht das erste Finanzinstitut, das eine derartige Befragung durchführte: Die Deutsche Bank ließ 4100 Personen im Alter von 20 bis 65 Jahren befragen, ob das Rentensystem Bestand hat. Jeder zweite zweifelt daran und glaubt, dass das Rentensystem über kurz oder lang zusammenbricht. Es hat sich herum gesprochen, dass die gesetzliche Rente nicht reichen wird. Sie sind deswegen davon überzeugt, dass ihnen im Alter Armut droht. Sie gehen davon aus, dass die gesetzliche Rente nur noch eine Grundsicherung ist. Dem Staat trauen nur noch 15 Prozent. Mehr als zwei Drittel (71 Prozent) rechnen damit, dass sie bis ins hohe Alter werden arbeiten müssen.

    Rente ein Trauerspiel

    Die staatliche Rente ist ein „Trauerspiel“, wie es die „Welt“ formuliert. Wer aber versucht, die Rentenlücke durch private und betriebliche Altersvorsorge auszugleichen, wird vom Staat systematisch bestraft, denn der schröpft ihn am Ende und verlangt Steuern und Sozialabgaben – in einer Höhe, dass von Rendite keine Rede mehr sein kann. Alle mit einer Direktversicherung können ein Lied davon singen, denn in der Rente verlangt der Staat von ihnen doppelte Kranken- und Pflegebeiträge, insgesamt annähernd 20 Prozent.

    3 Tipps für die Altersvorsorge

    1. Rentenbescheide regelmäßig überprüfen: Nahezu jeder zweite Rentenbescheid für die gesetzliche Rente ist laut des Bundesverbands der Rentenberater fehlerhaft. Regelmäßiges Überprüfen der angerechneten Rentenzeiten innerhalb der Widerspruchsfrist von vier Wochen und eine Rentenkontoklärung können helfen, dass beispielsweise Ausbildungs- und Kindererziehungszeiten berücksichtigt werden.
    2. Rentenlücke ermitteln und Rentenziel festlegen: Die Rentenlücke zwischen gesetzlicher Rente und dem Bedarf zum Leben wird nach wie vor massiv unterschätzt. Oft werden Gehaltssteigerungen im Laufe des Erwerbslebens nicht berücksichtigt und die eigene Lebenserwartung unterschätzt.
    3. Bestehende Anlagen prüfen und Optionen abwägen: Vertrag abgeschlossen – und gut? Nicht ganz. Anlagen zur Altersvorsorge sollten nicht nur vor Abschluss, sondern auch geprüft werden. Vor allem sollte der Altersvorsorger prüfen, wie viel Sozialabgaben er später zahlen muss und was das für die Rendite bedeutet.
  • Wegen Corona wächst der Druck auf Rentner

    Wegen Corona wächst der Druck auf Rentner

    „Auch Rentner müssen ihren Beitrag leisten“, fordert Antje Höning von der „Rheinischen Post“. Sie reiht sich ein in den Chor derjenigen, die den Rentner die jüngste Erhöhung missgönnen und Nullrunden fordern. Der Druck auf Rentner wächst.

    Bereits im Mai hat der Versicherungslobbyist Bernd Raffelhüschen und Axel Börsch-Supan vorgeschlagen, die für Juli geplante Rentenerhöhung auszusetzen. Raffelhüschen wiederholte jetzt seine Forderung. Die leitende Wirtschaftsredakteurin, Antje Höning, der „Rheinischen Post“ stößt jetzt ins gleiche Horn. An den Rentner gehe die Corona-Krise finanziell bislang vorbei.

    Der Druck auf Rentner wächst

    Offensichtlich hat die studierte Volkswirtin noch nie etwas von der „Teufel-Tabelle“ gehört, ansonsten würde sie nicht behaupten, das sich „die Rentenversicherung zu einem Viertel aus Bundesmitteln finanziert“. Der Zuschuss des Bundes ist nur ein unzureichender Ausgleich für die versicherungsfremden Leistungen, die der Staat der Rentenkasse aufbürdet.

    Seit 1957 hat der Staat und seine Beamten den Rentenversicherten immer mehr versicherungsfremde Leistungen abverlangt, ohne sich um einen entsprechenden Ausgleich zu kümmern. Die Bundeszuschüsse reichten und reichen bei weitem nicht aus, um diese versicherungsfremden Leistungen zu finanzieren. Der Fehlbetrag ist der Aktion Demokratische Gemeinschaft (ADG) auf mittlerweile sage-und-schreibe 811,9 Milliarden Euro gewachsen, wie Otto W. Teufel penibel errechnet hat, weswegen die Tabelle auch nach ihm Teufel-Tabelle heißt.

    Wegen der Corona-Krise wird der Staat dieses Jahr vermutlich seinen Bundeszuschuss erhöhen müssen, was aber noch immer nicht reichen dürfte, die versicherungsfremden Leistungen auszugleichen. Der Staat, allen voran Arbeitsminister Hubertus Heil, hat mit der Grundrente ja bereits den nächsten Anschlag auf die Rentenkasse vor, denn letztlich werden Rentenzahler und -empfänger wieder diese gesetzliche Wohltat begleichen müssen.

    Renten könnten heute höher sein

    Ohne diesen wiederholten Griff in die Rentenkasse und ohne die missglückte Riester-Rente könnten die Renten heute deutlich höher sein. Das Rentenniveau liegt derzeit bei 48 Prozent, während die Pensionäre sich über 70 Prozent ihres letzten Gehalts freuen können. Von den Rentner zu fordern, sie „müssen ihren Beitrag leisten“, ist gelinde gesagt überheblich.

    Das von ihr monierte „satte Rentenplus“ ergibt sich aus der Rentenformel, die eine studierte Volkswirtin kennen sollte. Für 2021 ist die Nullrunden bei den Renten eh schon beschlossene Sache. Ob es 2022 wirklich zu einer Rentenerhöhung kommen wird, ist zweifelhaft.

    Antje Höning sollte sich lieber fragen, was die von der Regierung eingesetzte Rentenkommission zwei Jahre lange getrieben hat. Die Rentenkommission war nur Feigenblatt der Regierung, um nichts entscheiden zu müssen. Das sind zwei verlorene Jahre, die hätten besser genutzt werden können, das Rentensystem nachhaltig aufzustellen. Unsere Nachbarn machen es uns vor, wie auskömmlich Altersvorsorge sein kann.

    Antje Höning wir müssen dringend über die Rente reden – und nicht nur wir, sondern die ganze Republik.

     

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  • Altersvorsorger verlieren 29 Milliarden Euro

    Altersvorsorger verlieren 29 Milliarden Euro

    Deutsche Sparer verlieren allein 2019 mehr als 29 Milliarden Euro, 2020 dürfte der Verlust vermutlich sogar noch höher sein. Grund ist der negative Realzins, denn die Inflation ist höher als die Zinsen.

    Realzins ist Zinsen minus Inflation. Bei null Zinsen und einer Inflation von 0,6 Prozent ergibt sich ein negativer Realzins. Das heißt, das Vermögen der Sparer wird systematisch weniger wert. Die DZ Bank hat für 2019 bezogen auf die deutschen Sparer einen Vermögensverlust von mehr als 29 Milliarden Euro errechnet. Grund dafür sei der Realzins von im Schnitt minus 0,6 Prozent im vergangenen Jahr.

    Deutsche verlieren Geld

    Wegen der niedrigen Zinsen und dem geringen Risikoappetit der deutschen Sparer hat sich nach Ansicht der DZ Bank ein „Geldanlagestau“ gebildet, wie die Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) feststellt. Irgendwie müssen die Deutschen Masochisten sein, denn sie parken immer noch einen großen Teil ihres Vermögens auf Giro- und Tagesgeldkonten sowie Sparbüchern. Der Deutschen Bundesbank zufolge waren das Ende des ersten Quartals 2020 rund 2,6 Billionen Euro – in Zahlen 2 600 000 000.

    Während der Corona-Krise sei die Sparneigung privater Haushalte sogar noch gewachsen, so der BVI. Um die Ersparnisse allerdings vor Vermögensverlust zu schützen, seien Anlagen in Sachwertanlagen wie Aktien und Fonds notwendig.

    Da die Deutschen aber über vergleichsweise geringes Finanzwissen verfügen, scheuen sie davor zurück und bunkern ihr Geld lieber zu negativen Realzinsen auf Giro- und Tagesgeldkonten. Oder sie vertrauen es Versicherungen an, um am Ende festzustellen, dass ihr Vermögen weniger geworden ist, weil sich Versicherer, Staat und Sozialversicherungen an den Ersparnissen bedienen in Form von Abschlussprovisionen, Verwaltungs- und Managementgebühren, Steuern sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Ein auskömmliche Altersvorsorge sieht anders aus.

    Es gibt hierzulande nur wenige, die das anprangern. Darunter ist beispielsweise Albrecht Müller von den Nachdenkseiten, wie er in einem Interview im „Morgenmagazin“ verdeutlicht. Die Sendung ist zwar schon zehn Jahr alt, die Aussagen haben aber nichts von ihrer Gültigkeit verloren. Auch Hermann-Josef Tenhagen von „Finanztip“ rät eher von der Versicherung ab.

    schlichtweg Geldvernichtung

    Der Ex-Versicherungsmanager Sven Enger hat in seinem Buch „Alt, Arm, Abgezockt“ akribisch vorgerechnet, was bei Kapitallebensversicherungen alles weggeht. Im SWR hat er ein Interview gegeben, das bei Youtube abrufbar ist. Wenn wir schon bei Büchern sind: Die beiden Verbraucherredakteure Holger Balodis und Dagmar Kühne haben das Buch „Garantiert beschissen“ herausgegeben, in dem sie ebenfalls auf den „ganz legalen Betrug mit Lebensversicherungen“ eingehen. Im Dezember 2019 erschien ihr neues Buch „Rente rauf“. Das war nur dank Schwarmfinanzierung möglich. Darin erklären die beiden Verbraucherschützer, wie uns Politik und Versicherungsbranche seit Jahren verschaukelt.

    Die „Welt“ klärt ebenfalls über die Zusammenhängen auf: „Schon seit 2004 müssen Menschen, die per Betriebsrente fürs Alter vorsorgen, die vollen Versicherungsbeiträge auf den ausgezahlten Betrag zahlen – früher war es nur der Arbeitnehmeranteil, nicht aber der Arbeitgeberanteil. Und seit das neue Gesetz gilt, gibt es Proteste und Anläufe einzelner politischer Lager dies zu ändern.“ Richtig, dagegen rennt der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) schon seit Jahren Sturm.

     

  • Raffelhüschen will Rentner rupfen

    Raffelhüschen will Rentner rupfen

    Der Ruf nach Rentenkürzungen wird lauter. Ökonom Bernd Raffelhüschen will die Rentner rupfen und fordert eine Corona-Rentenkürzung. Er behauptet, die Jungen würden über Gebühr zu Gunsten der Alten belastet.

    Schon im Mai dieses Jahres hat der Versicherungslobbyist Bernd Raffelhüschen gefordert, die Rentenerhöhung 2020 wegen der aktuellen Gesundheitskrise bis Jahresende zu verschieben und dann zu kürzen. Jetzt hat er einen neuen Vorstoß über die Stiftung Marktwirtschaft gemacht, in der er im Vorstand sitzt. Mainstream-Medien wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“, die „Welt“ und die „Börse-Zeitung“ sowie die „Neue Westfälische“ bieten ihm dafür ein Forum. So heißt es bei der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ beispielsweise „Ökonom Raffelhüschen warnt vor unsoliden Staatsfinanzen“, bei der „Börsen-Zeitung“ steht „Corona macht die Nachhaltigkeitslücke noch größer“. “Wir hatten noch nie eine so unsolide Finanzsituation wie heute”, wird er von der FAZ zitiert. In der „Neuen Westfälischen Zeitung“ plädiert er dafür, dass „die Renten im Zuge der Corona-Krise schrumpfen müssten“. Er spricht von Entsolidarisierung von Alt und Jung. Dabei werden viele Rentner zurzeit doppelt besteuert und doppelt verbeitragt – also, von wegen Entsolidarisierung. Die Alten zahlen mehr als sie eigentlich müssten. Parallel dazu hat die rot-grüne Regierung unter Gerhard Schröder das Rentenniveau deutlich unter 50 Prozent gedrückt.

    Rupfen der Rentner hat System

    Der Staat bürdet der Rentenkasse schon seit Jahren Aufgaben auf, die eigentlich alle Bürger tragen müssten. Die Unterdeckung der Rentenversicherung hat dem Aktion Demokratische Gemeinschaft (ADG) zufolge gigantische Ausmaße erreicht. Allein 2019 betrage das „Defizit zu Lasten der gesetzlichen Rentenversicherung“ annähern 38 Milliarden Euro. Wenn der Bund die versicherungsfremden Leistungen voll finanzieren würden, könnten die gesetzlichen Renten um 13,6 Prozent höher sein, hat der ADG errechnet. Kein Wort davon kommt in der „Generationenbilanz“ der „Stiftung Marktwirtschaft“. Auch von der Ungleichheit zwischen Pensionen und Renten ist in diesem Elaborat nichts zu lesen.

    Was Raffelhüschen mit seiner jüngsten Aktion bezweckt: Er will den Boden bereiten für eine Rentenkürzung. Mit der Forderung, die Rentenerhöhung 2020 wegen der aktuellen Gesundheitskrise bis Jahresende zu verschieben und dann zu kürzen, bemühe sich Raffelhüschen, „unter einem wissenschaftlichen Deckmäntelchen das Feld für Entscheidungen der Politik zu bestellen und ihre Ideen in den Redaktionen zu platzieren“, so die ADG. Es ist schon eigenartig, dass ein beamteter Professor Rentner rupfen will und die Rentenformel in Frage stellt.

    Senioren in der Schuldenfalle

    Dabei steigt die Zahl der überschuldeten Senioren ab 70 dem „Schuldenatlas“ von „Creditreform“ zufolge. Allein in den vergangenen zwölf Monaten sei die Zahl der überschuldeten Senioren ab 70 der Studie zufolge um 23 Prozent gestiegen. Parallel erhöhte sich in der Altersgruppe der 60 bis 69-Jährigen die Zahl der Überschuldungsfälle um 13 Prozent auf rund 725 000. „Das Phänomen der Altersüberschuldung gewinnt noch stärker als in den Vorjahren an Bedeutung“, warnte der Geschäftsführer von Creditreform Boniversum, Michael Goy-Yun.

    Das Problem der Altersarmut wird sich eher noch verschärfen, wie die Sendung „Wutsache: Abstiegsangst“ des „ZDF“ erahnen lässt. „Im Alter wird die gesicherte Existenz zur Illusion“, schreiben die Macher. Viele Menschen in Deutschland sähen ihren Lebensentwurf in akuter Gefahr. Das Abstiegsgespenst gehe um in der deutschen Mittelschicht. Die spätere Rente wird nicht für ein auskömmliches Leben im Alter reichen.

    Deswegen fordern die Verbraucherjournalisten Holger Balodis und Dagmar Hühne in ihrem Buch „Rente rauf“ dringend eine Rentenreform, die alle einbezieht, auch Beamte und Selbstständige. Davor aber drückt sich die Bundesregierung. Statt zu handeln, hat sie eine Rentenkommission zwei Jahre tagen lassen, ohne dass ein Ergebnis erzielt wurde.

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  • Riester ist eine Sackgasse

    Riester ist eine Sackgasse

    Riester ist nach 18 Jahren gescheitert. Beschäftigte und Versicherer haben das begriffen, die Politiker wollen dennoch weitermachen – und unsere Altersvorsorge komplett ruinieren. Riester ist eine Sackgasse.

    Statt über den Tellerrand, sprich die Landesgrenze beispielsweise nach Österreich oder Schweden zu schauen, doktern Politiker der großen Koalition weiter an der Riester-Rente herum, obwohl die nur noch ein Zombie ist. Die Versicherungsbranche will die Beitragsgarantie kippen, die Versicherten lassen ihre Verträge ruhen oder schließen erst gar keine mehr ab. Was muss noch alles passieren, damit die Politik endlich begreift, dass sie sich mit Riester verrannt hat?

    Riester ist eine Sackgasse

    Der Ökonom Bert Rürup hat das anschaulich in einem Kommentar fürs „Handelsblatt“ zusammengefasst. Die Einführung einer ergänzenden kapitalgedeckten Altersversorgung ab 2002 durch den damaligen SPD-Sozialminister Walter Riester sei zwar grundsätzlich richtig gewesen, allerdings kranke die Riester-Rente an einem gravierenden Fehler: „Der Abschluss eines kapitaldeckten Rentenvertrags, mit dem Kürzungen bei der gesetzlichen Rente kompensiert werden sollen, ist nicht verpflichtend“.

    totgeburt
    Entwicklung der Zahl der Riester-Verträge          

     

    Die gesetzliche Rente tut so, als ob jeder riestern würde und kürzt die Leistungen entsprechend zusammen. Entsprechend fehlen dem gesetzlichen Rentner ein paar Prozente im Ruhestand, wenn er nicht geriestert hat. Aber auch wer geriestert hat, schaut dumm aus der Wäsche, wenn er seine Standmitteilungen betrachtet. Denn, die versprochenen Leistungen falle eher mager aus. Dazu kommt, dass sich die Höhe der Riester-Rente nie mehr ändert, anders als bei der gesetzlichen Rente, die vor allem in den vergangenen Jahr gestiegen ist.

    Rentner die Angeschmierten

    Die Rentner sind so oder so die Angeschmierten. Das hat uns Walter Riester und sein damaliger Chef Gerhard Schröder eingebrockt. Übrigens war es damals eine rot-grüne Regierung, die die Axt an den Sozialstaat legte und die Leistungen im Alter kappte. Sie führte auch die Vollverbeitragung von Betriebsrenten und Direktversicherungen ein – mit Hilfe der Union.

    Anfang Oktober gab es ein Arbeitstreffen im Finanzministerium, bei dem es um eine Reform der Riester-Rente ging. Unionspolitiker wollen laut „Münchner Merkur“, dass die Beitragsgarantie von 100 auf 80 Prozent gesenkt wird. Das heißt, wer Geld in die Riester-Rente einzahlt, bekommt im schlechtesten Fall nur noch 80 Prozent ausbezahlt. Weil die Versicherungsbranche wegen der anhaltenden Negativzinsphase nicht mehr genug Geld verdient, will sie offensichtlich die Beitragsgarantie von eingezahlten Kundengeldern möglichst schnell loswerden – und das geht nur über die Politik.

    Und jetzt kommt’s: Die ganzen Fördergelder, um die Zulagen-Rente – so soll die reformierte Riester-Rente heißen – darf wieder der Steuerzahler aufbringen. Das Geld wäre besser in die gesetzliche Rente investiert. Die Versicherungslobby scheint sich wieder einmal durchzusetzen.

    Die Eckpunkte der Zulagen-Rente:

    • Höhere Förderquote für Sparer
    • 40 Cent pro Spar-Euro ab einem Jahresbetrag von 437,50 Euro
    • Ausweitung des Berechtigtenkreises
    • Weniger Bürokratie
    • Wegfall der Beitragsgarantie
    • Die Finanzämter informieren Förderberechtigten Förderung
    • Sonderausgabenabzug entfällt
    • 2400 Euro maximal förderfähiger Eigenbeitrag
    • 300 Euro einheitliche Kinderzulage
    • 100-prozentige Beitragsgarantie kann entfallen

     

    Bild von Hans Braxmeier auf Pixabay

  • Brief einer Dänin an Wolfgang Schäuble

    Brief einer Dänin an Wolfgang Schäuble

    Die geborene Dänin Martha Gollert fühlt sich in punkto betriebliche Altersversorgung von deutschen Politikern in die Falle gelockt. Sie bittet den Bundestagspräsidenten Wolfgang Schäuble per Brief um eine „gerechte Kurskorrektur“.

    Als in Deutschland lebende Dänin hat sie kein Wahlrecht, deswegen versucht sie Wolfgang Schäuble, einen der obersten Repräsentanten dieses Staats per Brief die ihr widerfahrene Ungerechtigkeit eindringlich vor Augen zu führen. Sie fühlt sich von den meisten Politikern nicht ernst genommen.

    Marthas Brief an Schäuble

    Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

    ich bin 66 Jahre alt und lebe seit fast 43 Jahre hier in Deutschland. Ich bin Dänin und habe daher kein Wahlrecht hier in Deutschland und kann somit nur versuchen, über die Kontaktaufnahme zur Politik gehört zu werden.

    Ich – und rund sechs Millionen andere Arbeitnehmer und jetzige Rentner – haben Anfang der 80er auf Aufforderung der Politik Verträge über unsere Arbeitgeber abgeschlossen. Das war damals eine gute Sache, da das Rentenniveau bereits zu dem damaligen Zeitpunkt anfing zu sinken.
    Diese Verträge wurden über Versicherungen abgeschlossen, mit dem Arbeitgeber als Versicherungsnehmer und dem Arbeitnehmer als versicherter Person.
    Um so viele Arbeitnehmer wie möglich dazu zu bekommen, solche Versicherungen abzuschließen, wurden diese mit verschiedenen Bonbons ausgestattet.

    Meine Versicherung war wie folgt ausgestattet: Zahlung aus mein 13. Gehalt 1x jährlich, und nur durch mich, keine Zuschüsse der Firma. Die Einzahlung wurde steuer- und sozialversicherungsbeitragsfrei in die Versicherung eingezahlt. Der Arbeitgeber musste keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Es war klar, da keine Sozialversicherungsbeiträge auf den Jahresbeitrag gezahlt worden waren, dass bei Renteneintritt weniger Rente ausgezahlt werden würde. Genauso wie bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit weniger Geld gezahlt werden würde.

    Den meisten von uns war klar, dass wir etwas für unsere Rente tun müssten, wollten wir im Rentenalter (nach einem langen Arbeitsleben) noch die letzten Jahre unseres Lebens nicht allzu sehr den Gürtel enger schnallen müssen.

    Im Zuge der Reform der Gesundheitskasse 2003 wurde beschlossen, dass Betriebsrentner bei der Auszahlung ihrer ‚Betriebsrente‘ Krankenkassenbeiträge und Pflegeversicherung in voller Höhe zahlen müssten.

    Soweit so gut, aber dieses Gesetz wurde rückwirkend eingeführt. Das bedeutete für alle, die bereits in den 80ern und bis 30.12.2003 Verträge abgeschlossen hatten, in der Falle saßen. Die Verträge konnten wir nicht kündigen, da unsere Arbeitgeber Versicherungsnehmer war. Wir konnten die Versicherungen ruhen lassen, müssten aber trotzdem bei Fälligkeit auf das Geld, das wir angespart hatten, zahlen. Das ist die größte Ungerechtigkeit und hat zu großem Vertrauensverlust in der Politik geführt.

    Es wurde nun letztes Jahr ein Freibetrag eingeführt, der uns entlasten soll. Die Politik meint nun, sie hätten ihre Schuldigkeit getan. Das ist aber weit gefehlt.
    Ich beschreibe kurz meinen Vertrag:
    Ich habe mit 60 Jahren rund 34.000 Euro ausgezahlt bekommen – aufgrund der schlechten Ertragslage rund 6.000 Euro weniger als prognostiziert. Da ich gewählt hatte, die Summe in einem Betrag zu bekommen, sagt § 226 des 5. Bundessozialgesetzbuchs, dass die Summe über 120 Monate aufgeteilt werden soll und ich dann von der Summe 19,85 Prozent an die Krankenkasse zahlen muss – und das zehn Jahre lang. Das sind annähernd 7.000 Euro. Wenn ich davon ausgehe, dass ich 20 Jahre Rente bekomme, habe ich durch die nicht gezahlten Rentenbeiträge rund 14.500 Euro Rentenverlust. Eingezahlt habe ich 16.000 Euro, insgesamt rund 37.000 Euro gegenüber rund 34.000 Euro Versicherungssumme. Da nützt es mir auch nichts, dass ich die letzten vier Jahre rund 25 Euro weniger bezahlen muss. Worüber ich bis jetzt noch keinen Bescheid erhalten habe.

    Die zweite Ungerechtigkeit besteht darin, dass, wenn ich wirklich als Betriebsrentner behandelt und nicht nur so genannt werden würde, ich gar keine Beiträge zur Krankenkasse hätte zahlen müssen. Denn dann wäre meine Versicherungssumme nicht durch 120 Monate, sondern mindestens durch 240 Monate geteilt worden. Das wäre einer monatlichen Rente von rund 142 Euro gleichgekommen und wäre somit unter der Freigrenze – jetzt Freibetrag.

    Die Krankenkassen haben einfach bestimmt, dass diejenige, die ihre Versicherungen in einer Summe ausgezahlt bekommen, überproportional zahlen müssen gegenüber denjenigen, die sich ihre Versicherung monatlich auszahlen lassen.

    Wir, die bereits unter diese Ungerechtigkeiten leiden, sind alle Rentner und wir haben ein Leben lang gearbeitet, haben Geld in die Sozialkassen eingezahlt, haben Steuern und Soli gezahlt. Vielleicht haben einige von uns auch nicht mehr so viel Zeit, denn das Leben ist endlich. Ich frage mich, ob es wirklich sein kann, dass die Politik so mit uns umspringen darf. Ich habe bei manchen das Gefühl, dass sie denken, wir seien irgendwann alle sowieso tot.

    Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble, bitte sprechen Sie mit den Vorsitzenden der verschiedene Parteien und fordern Sie sie auf, eine gerechte Kurskorrektur zu machen. Und das bitte nicht erst in zehn Jahren. Ich weiß, dass das Geld kosten wird, aber davon gibt es, wenn nötig, immer noch genug. Es kann nicht sein, dass wir immer vor Gericht gehen müssen.

    Ich habe folgende Politiker in den letzten Jahren angeschrieben:
    Sigmar Gabriel antwortete: ‚Ich soll solidarisch sein‘.
    Jens Spahns Antwort: ‚Ich koste den Krankenkassen als Rentner mehr Geld als ich einzahle, daher ist es gerecht, wenn ich jetzt mehr zahlen muss‘.
    Olaf Scholz‘ Antwort: keine
    Angela Merkels Antwort: keine
    Von Max Straubinger (CSU) kam ein komischer Anruf.  Ihm können Sie die Pension vom Parlament streichen, schließlich braucht er sie nicht, hat er doch, nach eigener Aussage, eine gute Ausbildung genossen.
    Auf persönliche Anfrage bei einer SPD-Veranstaltung in Braunschweig, hat der Bundestagsabgeordnete Dr. Karl Lauterbach (SPD) geantwortet, er wisse, dass es da Ungerechtigkeiten gebe. Die SPD hätte es gern geändert, aber die CDU wäre dagegen.
    Die einzigen die uns zugehört haben, waren die Bundestagsabgeordneten Dr. Roy Kühne (CDU) aus Northeim sowie Matthias Birkwald (die Linken). Birkwalds Partei hat auch verschiedene Anträge im Bundestag eingereicht.

    Hoffnungsvolle Grüße aus der Bergstadt Lautenthal
    Martha Gollert

     

    Marthas Beispiel lehrt wieder einmal, dass wir Bürger Politikern gründlich misstrauen sollten. Vor der Wahl versprechen sie uns das Blaue vom Himmel, danach wollen sie davon nichts mehr wissen. Das war bei Blüm so, bei Kohl, bei Merkel – und wird auch künftig so sein. Direktversicherte wurden erst angelockt, dann abgezockt. Deswegen wehren wir uns und bleiben lästig.

    Bild: Deutscher Bundestag/Fotografin Simone M. Neumann

  • Union blockiert Erwerbstätigenrente

    Union blockiert Erwerbstätigenrente

    Parlamentarier sollen sich solidarisch zeigen und in die Rentenkasse einzahlen, so ein Vorstoß der „Linken“. Die Union will aber weiter auf ihren „Privilegien“ bestehen und blockiert eine Erwerbstätigenrente.

    von Reiner Wellmann

    Sollten Bundestagsabgeordnete in der Sozialversicherung weiterhin eine Sonderstellung genießen? Oder sollten sie, wenn es beispielsweise um die Rentenversicherung geht, wie du und ich behandelt werden?  Die Auffassungen darüber gingen jetzt in der ersten Lesung einer Gesetzesinitiative der Partei „Die Linke“, die Parlamentarier in Berlin ab der nächsten Legislaturperiode in die Rentenversicherung einzubeziehen, meilenweit auseinander. „Wir sollten der Bevölkerung, das sind unsere Arbeitgeber, klar machen, dass wir uns als Gewählte sehen – und nicht als Auserwählte“, brachte es SPD-Sozialexperte Ralf Kapschack für die die Seite der Befürworter auf den Punkt. CSU-Sprecher Max Straubinger sah das völlig anders: „Der Abgeordnete ist nicht vergleichbar mit einem Arbeitnehmer. Er nimmt eine Sonderstellung ein“. Und Jana Schimke (CDU) ging noch einen Schritt weiter: „Wir sollten zu unseren Privilegien stehen!“

    In der ersten Lesung am Freitag wurde deutlich, welche Lager sich bei den weiteren Beratungen gegenüber stehen. Auf der einen Seite CDU/CSU und die FDP, die auch auf die Notwendigkeit einer Diätenerhöhung verwiesen, wenn die Abgeordneten sich privat zusätzlich versichern müssten. Dagegen standen die anderen Fraktionen, die die Forderung nach einer Erwerbstätigenversicherung teilweise seit Jahren in ihren Wahlprogrammen stehen haben.

    Auch Parlamentarier sollen zahlen

    Als „Angebot für mehr Vertrauen der Bürger in die Politik“ bezeichnete Dietmar Bartsch, Vorsitzender der Fraktion Die Linke, die Initiative zum Umbau des Rentensystems in eine Erwerbstätigenversicherung. „Das würde den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land erheblich stärken“, begründet Bartsch. Er verwies auf das Nachbarland Österreich, das diese Einbeziehung aller Erwerbstätigen in eine Versicherung längst erfolgreich umgesetzt habe. „Dort gibt es keinen Riester-Irrsinn“, so Bartsch. Ferner eine um durchschnittlich 800 Euro höhere Rente und den Rentenbeginn mit 65 Jahren.

    Offensichtlich, wer blockiert

    Natürlich musste sich die Linkspartei mit dem Vorwurf auseinander setzen, der Antrag der Einbeziehung der Abgeordneten sei „Symbolpolitik“ oder er setze auf das „Erregungspotential da draußen, ,die da oben werden besser versorgt‘“. Damit werde das Parlament beschädigt, hielt Markus Kurth (Grüne) dagegen und forderte eine klar formulierte Gesetzesinitiative. „Herzliche Einladung, machen Sie mit“, hielt Bartsch dagegen. Die grundsätzliche Unterstützung der Grünen („Das System gehört auf andere Füße gestellt“) äußerte dann wenig später Grünen-Sprecherin Britta Haßelmann.

    Offene Türen rannte die Linke bei der SPD ein. „Es ist an der Zeit, alle Erwerbstätigen in ein Rentensystem aufzunehmen und die Sondersysteme zu beseitigen“, sprach Ralf Kapschack Klartext. Er begrüßte für seine Fraktion die Initiative der Linkspartei und deutete Unterstützung der Sozialdemokraten für den Antrag an: „Es stärkt unsere Glaubwürdigkeit, wenn wir als Abgeordnete vorangehen und uns den gleichen Regeln wie alle unterwerfen“, sagte der rentenpolitische Sprecher der Sozialdemokraten.

    Gegen eine „Einheitskasse“ sprach sich Johannes Vogel (FDP) aus. Der Antrag der Linken sei kein Beitrag zu einer seriösen Debatte, sondern Populismus. Vogel sah brauchbare Ansätze bei einigen Landtagen, die die Abgeordneten versorgungsmäßig mit Selbstständigen gleichgestellt hätten.

    Straubinger dagegen

    CSU-Mann Max Straubinger sah in der Gesetzesinitiative der Linken gar eine Verletzung des Grundgesetzes. Das Beispiel Österreich taugt nach seiner Kenntnis nicht. „Immer diese Glorifizierung des österreichischen Systems; das ist eine Veräppelung der Bürger da draußen“, sagte der 66-Jährige. Die Verärgerung des Christsozialen aus Rottal-Inn ist sogar verständlich, schließlich ist der Mann seit vielen Jahren in der Topliste der Abgeordneten mit den höchsten Nebeneinkünften zu finden ist. Als „Generalvertreter der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG“ bezieht er jährlich sechsstellige Nebeneinkünfte. Über neun Jahre hat er diese Nebeneinkünfte nicht ordnungsgemäß gemeldet, was ihm im Frühjahr einen Rüffel des Bundestagspräsidenten wegen Verstoßes gegen die Verhaltensregeln in fast 20 Fällen einbrachte. Auch seine Ablehnung des österreichischen Rentensystems ist zu verstehen, denn im Nachbarland ist versicherungstechnisch nichts zu verdienen mit der Rente, die dort übrigens Pension heißt. Zusätzliche Absicherungen wie Betriebsrenten oder Direktversicherungen braucht der österreichische „Pensionist“ wegen des mustergültigen Rentensystems in der Regel nicht. Straubingers Sicht ist wohl zwangsläufig sehr speziell …

    Der Antrag wurde zur weiteren Beratung an die Ausschüsse verwiesen.

    Topverdiener im Bundestag

    Der “Spiegel” listete 2019 die Top-Verdiener im Bundestag auf. Wer die Liste durchblättert, wird auf viele bekannte Namen stoßen.

    Bild von Manfred Richter auf Pixabay

    Gemeinsamkeit macht start – der DVG im Film

    Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!
  • Auch Abgeordnete sollen in die Rente einzahlen

    Auch Abgeordnete sollen in die Rente einzahlen

    Schluss mit dem Flickenteppich! Alle sollen in die Rente einzahlen. Das fordert die „Linke“. Die Bundestagsabgeordneten sollen mit gutem Beispiel vorausgehen. Die Partei macht sich für eine tiefgreifende Rentenreform stark.

    von Reiner Wellmann

    Sollen die Bundestagsabgeordneten künftig im Ruhestand wie jeder Arbeitnehmer Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten – und auf ihre üppigen Versorgungsansprüche aus dem Bundeshalt verzichten? „Ja, wir wollen jetzt wachrütteln“, sagt Matthias Birkwald, Rentenexperte der Fraktion „Die Linke“ im Deutschen Bundestag. „Wir möchten, dass die Bundestagsabgeordneten als erste vorangehen bei der Reform der Rentenversicherung hin zu einer Erwerbstätigenversicherung“, sagte Birkwald jetzt in einer Online-Bürgersprechstunde seiner Fraktionskollegin Kathrin Vogler aus Emsdetten. Der Antrag wird am 30. Oktober in erster Lesung im Bundestag behandelt.

    Auch Abgeordnete sollen zahlen

    „Wir wollen auf Privilegien verzichten“, sagte Birkwald – und untermauert das mit einer Zahl. Um bis zu 73 Prozent würden die Abgeordneten dann ihre Altersversorgung kürzen. Dass dieser Antrag absolut ernst gemeint ist, beweist die Linke mit den Unterschriften aller 69 Abgeordneten ihrer Fraktion unter diesen Antrag. Unterstützung hat die Linkspartei nach Angaben von Birkwald von vielen Abgeordneten aus allen anderen Bundestagsfraktionen. „Nur die CDU/CSU will das überhaupt nicht“, berichtete der 59-Jährige Kölner aus den Vorgesprächen.

    Damit die Bundestagsabgeordneten auch privat vorsorgen können, sollen Einzahlungen aus den “Diäten” beim Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen e. V. möglich sein. Dort sind auch schon die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Abgeordneten zusätzlich neben der Rente versichert. Damit würde sich die Abgeordneten auch die Möglichkeit eröffnen, Direktversicherungen abzuschließen. Und die Damen und Herren Abgeordnete aller Couleur könnten höchstprivat erleben, wie es sich anfühlt, wenn von dieser zusätzlichen Altersvorsorge beim Renteneintritt 20 Prozent für die Krankenkasse fällig werden.

    Die Gesetzesinitiative (Drucksache 19/17255) schlägt vor, dass eine interfraktionelle Arbeitsgruppe gegründet wird, die die notwendigen Schritte bis hin zum Gesetzesentwurf ausarbeitet. Die neuen Regeln sollen dann für den 20. Bundestag gelten, der im September 2021 gewählt wird. In einem ersten Schritt sollen die Bundestagsabgeordneten vorangehen. Auf die Abgeordneten-Entschädigung (aktuell rund 10800 Euro) sollen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung fällig werden. Ansprüche nach altem Recht, so der Entwurf der Fraktion Die Linke, sollen ab Herbst 2021 nicht mehr entstehen. In einem zweiten Schritt sollen dann Minister, Richter, Beamte, Selbstständige, Landwirte und die anderen Gruppen in die Erwerbstätigenversicherung einbezogen werden.

    „High noon“ am 30. Oktober

    „High noon“ also am 30. Oktober in der Mittagsstunde im Berliner Reichstag. Der Punkt steht von 11.55 Uhr bis 13.05 Uhr mit einer Aussprache auf der Tagesordnung des Parlamentes, was im Bundestagsfernsehen sicher live übertragen wird. „Wir werben dafür, dass die Menschen hier in Deutschland in einen Topf einzahlen, so wie es die Menschen in Österreich schon tun“, sagte Birkwald weiter. Das Rentensystem in Österreich bezeichnete er als das beste in Europa. Das Rentenniveau liege deutlich über dem in Deutschland. Und in Österreich erhalten die Rentner sogar 14 Mal jährlich eine Rente ausgezahlt. Die Einbeziehung aller Erwerbstätigen sei dort auch in einem langjährigen Verfahren eingeleitet worden.

    Mehr Öffentlichkeit für Rente

    Für die Berliner Abgeordneten versprich sich Birkwald auch eine verbesserte Wahrnehmung, wenn sie später selbst eine Rente aus der Deutschen Rentenversicherung erhalten. „Wenn die Abgeordneten selbst einzahlen, dann werden sie schon eher überlegen, ob sie solche Kürzungsorgien für die Rente beschließen, wie das in den vergangenen Jahrzehnten geschehen ist“. Und weiter: „Dann werden sich die Kolleginnen und Kollegen auch genau überlegen, von wem sie sich künftig lobbymäßig bearbeiten lassen …“

    Schluss mit der Doppelverbeitragung

    Ungeachtet dessen forderte Birkwald auch ein „Ende des Schindluders, der mit der Doppelverbeitragung von Direktversicherten“ aktuell noch geschehe. Eine Abschaffung „ab morgen am allerbesten“, forderte der Abgeordnete. Die Betroffenen hätten in der Vergangenheit im Erwerbsleben bereits Krankenversicherungsbeiträge gezahlt, weil die Beiträge für die Direktversicherungen aus dem Nettolohn abgeführt wurden. „Diese Doppelverbeitragung gehört abgeschafft“, forderte Birkwald. Und junge Menschen warnte er vor dem Abschluss solcher Versicherungen. „Es sei denn, der Arbeitgeber übernimmt mindestens 40 Prozent der einzuzahlenden Beiträge“.  Sonst lande der Betroffene mit dieser Form der Altersvorsorge im Minus.

    Pensionen der Abgeordneten

    Bund

    „Ein Bundestagsabgeordneter muss mindestens zwei Legislaturperioden (acht Jahre) im Parlament durchhalten,
    um sich eine Mindestpension von knapp 1700 Euro zu sichern. Gezahlt wird ab dem 65. Geburtstag.
    Wer länger im Bundestag bleibt, kann früher Pension bekommen.
    Ein Abgeordneter kann höchstens 4800 Euro nach 23 Parlamentsjahren bekommen, das aber ist bereits mit 55 Jahren möglich.“

    Länder

    „In jedem der 16 Bundesländer gibt es eigene Abgeordnetengesetze.
    Beispiele: In Hessen erhalten Landtagsabgeordnete nach sechs Jahren 1.800 Euro Mindestpension ab dem 55. Geburtstag.
    In Schleswig-Holstein beträgt diese mindestens 1400 Euro und wird nach acht Jahren ab dem 65. Lebensjahr gezahlt.“

    Quelle: Rheinische Post

     

    Bild: Deutscher Bundestag / Marc-Steffen Unger

    Gemeinsamkeit macht start – der DVG im Film

    Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!
  • Aus Betriebsrente wird Misstrauensrente

    Aus Betriebsrente wird Misstrauensrente

    Wer eine Betriebsrente abschließt, sollte dem Staat misstrauen, weil der später nimmt, was er vorher gegeben hat. Der Fall Direktversicherung belegt das anschaulich. Ein Lehrstück für alle Altersvorsorger.

    Die Geschichte der Betriebsrente ist geprägt von Vertrauensbruch und staatlicher Willkür. Das gilt sowohl für die Belastung der Betriebsrente durch Steuern und Sozialabgaben wie versprochenen Renditen, von denen am Ende nichts mehr übrig bleibt. Juristisch ist dem Staat nicht beizukommen, weil Sozialrichter immer aufs Gemeinwohl verweisen können – und damit ist fast alles erlaubt.

    Was ist eine Betriebsrente überhaupt und welche Rolle spielt die Betriebsrente im Gesamtsystem Altersvorsorge? „wissen.de“ schreibt, dass die „Betriebsrente eine Form der betrieblichen Altersvorsorge ist“. Weiter heißt es, die betriebliche Altersvorsorge ist eine „über die gesetzliche Sozialversicherung hinausgehende Maßnahmen des Arbeitgebers zur Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenensicherung seiner Arbeitnehmer“. So weit, so gut. Was genau soll das sein?

    Betriebsrente ≠ Betriebsrente

    Jeder glaubt zu wissen, was eine Betriebsrente ist, dabei gehen die Meinungen der unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen auseinander: Die Rechtswissenschaft beispielsweise ordnet die Betriebsrente nicht etwa der betrieblichen Altersvorsorge zu, sondern benutzt Betriebsrente und betriebliche Altersvorsorge als Synonym. Beste Beispiele sind das Gesetz der betrieblichen Altersversorgung (bAV) (Betriebsrentengesetz – BetrAVG) und das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz (GKV-BRG), dem „Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge“. Das heißt, sie setzt beides gleich. Irritationen sind programmiert.

    Das Verwirrspiel geht weiter: Was steckt denn in dieser Betriebsrente oder betrieblichen Altersvorsorge? Vielleicht hilft die Definition des Gabler Wirtschaftslexikons weiter: „Altersversorgung, die im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis aufgebaut wird. Gemäß § 1 I S. 1 BetrAVG ((Gesetz der betrieblichen Altersversorgung (bAV) (Betriebsrentengesetz – BetrAVG)) handelt es sich um eine bAV, wenn einem Arbeitnehmer Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses zugesagt werden. Durch die Absicherung biometrischer Risiken unterscheidet sie sich von einer reinen renditeorientierten Kapitalbildung. Zur Durchführung der bAV stehen fünf Durchführungswege zur Verfügung:

    Hinsichtlich der Leistungsplangestaltung stehen drei Formen der Zusage zur Auswahl:

    • Leistungszusagen,
    • beitragsorientierte Leistungszusagen und
    • Beitragszusagen mit Mindestleistung.“

    Wer über die Betriebsrente redet, muss automatisch über die anderen Formen der Altersvorsorge reden und über das Drei-Säulen-Modell. Gabler schreibt dazu, „die bAV zählt zur 2. Schicht der Altersversorgung, der Zusatzversorgung. Sie ist grundsätzlich eine freiwillige Sozialleistung (im Gegensatz zur 1. Schicht, der Basisversorgung, dazu gehören die gesetzliche Rente oder dieser gleichgestellte Renten) aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses, ausgelöst durch ein biologisches Ereignis mit Versorgungscharakter oder Versorgungszweck, und wird vom Staat gefördert (im Gegensatz zur rein privaten Vorsorge der 3. Schicht).“ Gabler verweist darauf, dass „die bAV auch rein arbeitnehmerfinanziert sein kann (Entgeltumwandlung).“

    Ganz schön schwierig. Betriebsrente = betriebliche Altersversorgung, betriebliche Altersversorgung = Betriebsrente, verschiedene Durchführungswege, Drei-Säulen-Modell.

    Das Drei-Säulen-Modell

    Apropos Drei-Säulen-Modell, ein und dieselbe Kapitallebensversicherungspolice kann zum einen betriebliche Altersversorgung oder Betriebsrente sein und private Altersversorgung. Wie? Na, ganz einfach – oder kompliziert. Angenommen, jemand hat über den Arbeitgeber eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen. Der Arbeitgeber ist dabei der Versicherungsnehmer, der Beschäftigte Begünstigter – so steht’s im Vertrag. Weiter angenommen, dieser Beschäftigte verliert den Job oder kündigt, dann kann er seine Kapitallebensversicherung, die auch wegen dieser Konstruktion Betriebsrente oder betriebliche Altersversorgung heißt, privat besparen. Die Police bleibt dieselbe, nur die Versicherungsnehmereigenschaft geht vom Betrieb als Versicherungsnehmer auf den Begünstigten, sprich den vormaligen Arbeitnehmer über. Aus der betrieblichen Altersversorgung ist somit eine private Altersversorgung geworden – die Kapitallebensversicherung ist mutiert – und von der zweiten in die dritte Schicht gerutscht.

    Um es noch etwas komplizierte zu machen: Eine „unechte“ Betriebsrente oder private Altersversorgung kann wieder zur echten Betriebsrente mutieren, wenn der Privatzahler eine Anstellung findet und der neue Arbeitgeber anstelle des bisherigen Arbeitgebers als Versicherungsnehmers in den Kapitallebensversicherungsvertrag eintritt, was aus der privaten Kapitallebensversicherung wieder eine Direktversicherung macht.

    Echte oder unechte Betriebsrente?

    Was das für Folge hat? Gravierende! „Wer eine Direktversicherung nach Ausscheiden aus dem Job privat bespart, zahlt später nur für die echte Betriebsrente Krankenkassenbeiträge“, erklärt „Finanztip“. Das heißt, alle Beiträge, die jemand nach Ausscheiden aus dem Job privat in seine Kapitallebensversicherung – oder unechte Betriebsrente – einzahlt, sind komplett beitragsfrei. Für diesen Anteil zahlt er keine Krankenkassen- und Pflegebeiträge, für seine „echte“ Betriebsrente jedoch die vollen Beiträge.

    Was ist die Direktversicherung, die ja eines der fünf Durchführungswege der bAV ist? Laut „Haufe“ besteht die  „Direktversicherung nach der Legaldefinition des § 1b Abs. 2 S. 1 BetrAVG darin, dass der Arbeitgeber zum Zweck der betrieblichen Altersversorgung eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers abschließt und diesem oder dessen Hinterbliebenen ganz oder teilweise die (widerrufliche oder unwiderrufliche) Bezugsberechtigung für die Leistungen aus dieser Lebensversicherung einräumt“. Eine Direktversicherung ist also nichts anderes als eine Kapitallebensversicherung, die vom Arbeitgeber abgeschlossen wird mit dem Arbeitnehmer als Begünstigten. Und jetzt wird’s spannend: Ist der Arbeitnehmer selbst Versicherungsnehmer, wie gerade beschrieben, so handelt es sich dabei weder arbeits- noch ein steuerrechtlich um eine Direktversicherung, auch dann nicht, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer beispielsweise die Prämien zahlt oder ihm dafür Zuschüsse zum Lohn gewährt.

    Steuer- und Sozialrecht

    Und weil das immer noch nicht kompliziert genug ist, hat der Gesetzgeber noch eines daraufgesetzt, in dem er bei der Betriebsrente, pardon betrieblicher Altersversorgung, zwischen Steuer- und Sozialrecht unterscheidet. Direktversicherungen, die vor der Einführung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) am 1. Januar 2004 abgeschlossen worden waren, wurden nach § 40b des Einkommensteuergesetzes (EstG) pauschal besteuert, aber nur einmal, sprich in der Einzahlphase. In der Auszahlphase muss der Direktversicherte keine Steuer mehr zahlen. Die Macher der Sozialgesetzes sehen das indes anders und belasten Direktversicherte doppelt – in der Ein- und Auszahlphase. Als der Gesetzgeber das GMG rückwirkend einführte, gewährte er weder Vertrauensschutz noch ließ er einen Übergangszeitraum zu. Für die vor 2002 abgeschlossenen pauschal versteuerten Kapitallebensversicherungen fielen bis Inkrafttreten des GMG am 1. Januar 2004 keine Krankenkassenbeiträge auf die Kapitalleistung an. Seitdem jedoch müssen Direktversicherte dank einer Änderung des § 229 Abs. 1 Satz 3 SGB V (SGB steht für Sozialgesetzbuch)volle Beiträge zahlen: „Waren solche Kapitalleistungen bis dahin nur dann beitragspflichtig, wenn sie nach Beginn einer Rente vereinbart wurden (also praktisch die Rente abgefunden wurde), sind diese Kapitalleistungen ab 2004 auch dann beitragspflichtig, wenn sie schon vor Eintritt des Versicherungsfalles (‚originär‘) vereinbart wurden“, wie Dr. Markus Raulf, Syndikus des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) schreibt. Darüber hinaus sei mit dem GMG zeitgleich auch noch der Beitragssatz auf die bAV-Leistungen verdoppelt worden. Sprich, egal, ob jemand eine Betriebsrente bekommt oder eine einmalige Geldleistung aus seiner Kapitallebensversicherung – er zahlt immer den vollen Beitrag.

    Die Gelackmeierten sind vor allem jene Arbeitnehmer, die “echte Eigenbeiträge” gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 4 BetrAVG aus bereits versteuertem und verbeitragtem Entgelt, sprich aus dem Netto eingezahlt hatten. Sie zahlen doppelt Beiträge. Doppelt zahlen auch solche Alterssparer mit einem Gehalt oberhalb der 40b-Grenze.

    Betriebsrentner dürfen geschröpft werden

    Aber wie gesagt, das interessiert den Sozial-Gesetzgeber nicht. Er sagt, die Beitragslast wäre gerechtfertigt und geboten, um die Rentner “in angemessenem Umfang an der Finanzierung der auf sie entfallenden Leistungsaufwendungen zu beteiligen”. Sie werden von den obersten Verfassungsrichtern in dieser Meinung bestätigt. Dass das dem Solidarprinzip widerspricht, ist dem Gesetzgeber wurscht. Es sei “daher ein Gebot der Solidarität der Rentner mit den Erwerbstätigen, den Anteil der Finanzierung der Leistungen durch die Erwerbstätigen nicht noch höher werden zu lassen”. Dabei haben die heutigen Rentner bereits damals ihre Beiträge geleistet.

    Misstraut dem Staat

    Doppelverbeitragung, Vertrauensbruch und Rückwirkung sind auch verfassungsrechtlich gedeckt. Die Verfassungsrichter machen es sich einfach: Sie sagen, der Bürger dürfe sich in punkto Sozialrecht nicht auf Vertrauensschutz verlassen. Die Verbeitragung sei mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar. „Die Belastung dieser Leistungen mit dem vollen allgemeinen Beitragssatz beurteile sich nach den Grundsätzen über die unechte Rückwirkung von Gesetzen, denn die angegriffene Regelung greife mit Wirkung für die Zukunft in ein öffentlich-rechtliches Versicherungsverhältnis ein und gestalte dies zum Nachteil für die betroffenen Versicherten um“, so Raulf. Solche Regelungen seien verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig und entsprächen dem rechtsstaatlichen Vertrauensschutzprinzip, wenn das schutzwürdige Bestandsinteresse des Einzelnen die gesetzlich verfolgten Gemeinwohlinteressen bei der gebotenen Interessenabwägung nicht überwiege. Auf gut Deutsch, Sozialrecht darf alles, wenn es dem Gemeinwohlinteresse dient. Die Versicherten hätten, so Raulf weiter, nachdem der Gesetzgeber bereits im Jahr 1981 laufende Versorgungsbezüge in die Beitragspflicht einbezogen habe, in den Fortbestand der Rechtslage, welche die nicht wiederkehrenden Leistungen gegenüber anderen Versorgungsbezügen privilegierte, nicht uneingeschränkt vertrauen dürfen. Heißt auf gut Deutsch: Misstraut dem Staat. Übergangsregelungen seien verfassungsrechtlich nicht geboten gewesen, vor allem auch deshalb, weil bei der Einmalzahlung von Versorgungsbezügen den Versicherten schon am Anfang der Belastung die gesamte Liquidität zur Tragung der finanziellen Mehrbelastung zur Verfügung stehe. Heißt auf gut Deutsch: Seid froh, dass ihr einen Batzen Geld bekommen habt, den Betriebsrentner wird das Geld bis ans Lebensende abgeknöpft.

    Abnehmende Akzeptanz der Altersvorsorge

    Nach dem massiven Vertrauensbruch und angesichts des dramatischen Verfalls der Renditen von Direktversicherungen hat die Bundesregierung ein gewaltiges Problem, wie Prof. Dr. Stefan Sell analysiert. „Neben der grundsätzlichen Skepsis gegenüber kapitalgedeckten Alterssicherungsformen, zu denen auch die Betriebsrenten gehören, kommt der vielfach beschriebene Vertrauensverlust aufgrund der ‚Doppelverbeitragung‘ bei Betriebsrenten hinzu, der seinen Ursprung hat in dem ‚Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung‘ der damaligen rot-grünen Bundesregierung, das 2004 in Kraft trat und auch rückwirkend eine vorher nicht vorhandene Belastung von Betriebsrentnern eingeführt hat, was verständlicherweise eine Menge Empörung generiert hat.“ Ändert die Bundesregierung nichts an der Abzocke der Betriebsrentner, verliert diese Form der Altersversorgung an Akzeptanz – mit weitreichenden Folgen.

     

    Bild von RAEng_Publications auf Pixabay

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