Tag: betriebliche Altersvorsorge

  • Junge begreifen – Betriebsrenten sind ein Minus-Geschäft

    Junge begreifen – Betriebsrenten sind ein Minus-Geschäft

    Die Zahl junger Altersvorsorgesparer sinkt seit neun Jahren kontinuierlich. Was Wunder, begreifen die Jungen langsam, dass vom angesparten Geld nach Abzug von Sozialabgaben und Steuern kaum etwas übrig bleibt. Die Direktversicherung ist sogar ein Minus-Geschäft.

    Die Metallrente hat beim Marktforschungsinstitut Kantar Public eine Studie über die Altersvorsorge-Anstrengungen von jungen Leuten in Auftrag gegeben. Das Ergebnis war wohl eher ernüchternd. „Viele junge Leute beginnen bereits mit dem Eintritt ins Berufsleben vorzusorgen, doch bei der Umsetzung scheitern sie oft, weil sie an die Grenzen ihrer eigenen Finanzkompetenzen und Planungsmöglichkeiten stoßen“, schreiben die „Stuttgarter Nachrichten“. Vielleicht ist der Schluss aber falsch, den Kantar Public zieht. Kann es nicht sein, dass die Junge mittlerweile begriffen haben, dass Versicherungen nicht die Lösung für die Altersvorsorge sind, sondern das Problem?

    In der Studie berichte die junge Generation darüber, was sie selbst für ihre Altersvorsorge unternehme, formuliere aber auch ihre Erwartungen an den Staat in puncto Rente. So seien 84 Prozent der Befragten der Meinung, dass eine gute Rente möglich sei, wenn die Politik es wirklich wolle.

    Beitragsgarantie aufgegeben

    Eine wichtige Rolle spiele die Beitragssicherheit, zitieren die „Stuttgarter Nachrichten“. In der Abwägung zwischen Sicherheit und Rendite bei der Altersvorsorge entscheide sich die Mehrheit der Befragten dann aber für Risikovarianten. Danach würden 66 Prozent geringe Schwankungen ihrer Rente in Kauf nehmen, wenn sie insgesamt mit einer höheren Rentenleistung rechnen können als mit dem gegenwärtigen Garantiezins von unter einem Prozent.

    Junge begreifen langsam

    Das werden sie auch müssen, wenn sich selbst der Branchenprimus Allianz von der Beitragsgarantie verabschiedet. „Das ist eine Bankrotterklärung“, wird Axel Kleinlein, Chef des Bundes der Versicherten, vom „Münchner Merkur“ zitiert. Das Anlagerisiko werde bei den Vorsorgesparern abgeladen, während die Verwaltungskosten für die Allianz und die Provisionen für die Allianz-Vertreter unangetastet bleiben. Wer sich einmal die Entwicklung des Metallfonds (ISIN: LU1190435906) anschaut, bekommt eine Ahnung davon, was Kleinlein meint. Der Metallfonds weist über den Zeitraum von fünf Jahren eine Rendite von 2,6 Prozent aus, der MSCI All Countries World ( IE00BGHQ0G80) kommt laut Morningstar auf eine Rendite von 8,7 Prozent. Obwohl sich der Metallfonds den MSCI World Index, den MSCI Emerging Market und weltweit orientierte Rentenindizes als Maßstab genommen hat, bleibt er weit dahinter zurück. Verständlich, denn die Kosten fressen die Rendite auf.

    Quelle: comdirect

    Viele Junge sind bereits selbst aktiv geworden, was sich an der Vielzahl der Finanzblogs ablesen lässt. Comdirect lobt seit zehn Jahren den „Finanzblog Awards“ aus, für den sich dieses Mal 73 Blogs beworben hatten. Die meisten der Finanzblogs werden von jungen Leuten betrieben, die selbst über ihr Geld entscheiden und sich nicht mehr auf die Versicherungsbranche verlässt. Gewinner war übrigens der Blog „Frugalisten“; den zweiten Platz belegte der Blog „Ethische Rendite“ von Michael Vaupel, der dritte Platz ging an das Bloggerpaar Marielle und Mike Schäfer und ihren Blog „Beziehungs-Investoren“, auf dem sie über ihren Weg in die finanzielle Freiheit sprechen.

     

    Bild von martaposemuckel auf Pixabay, Bild von Elisabeth Leunert auf Pixabay

  • Lebensversicherungen werden zur Falle

    Lebensversicherungen werden zur Falle

    Beschäftigten wurden in den 80er- und 90er-Jahren mit Steuervorteilen in die Lebensversicherung gelockt und müssen jetzt als Rentner feststellen, dass von den vermeintlichen Vorteilen nichts mehr übriggeblieben ist – im Gegenteil, ihre Versicherung erweist sich wegen der hohen Sozialabgabenlast als Minus-Geschäft. Millionen fühlen sich abgezockt. Ihre Lebensversicherung ist zur Falle geworden.

    In die Falle gegangen

    Wenn eine betriebliche Kapitallebensversicherung, meist als Direktversicherung, ausgezahlt wird, hält die Krankenkasse die Hand auf und verlangt annähernd 20 Prozent von den Rentnern. Jakob Panitz und Wolfgang Brodbeck aus Baden-Württemberg fühlen sich abgezockt. Die „Neue Württembergische Zeitung“ hat ihren Fall in dem Artikel „Rentner auf der Palme“ geschildert – und dem DVG erlaubt, den Beitrag zu veröffentlichen. Beide kommen aus unterschiedlichen Branchen – Panitz arbeitete als Redakteur bei der Esslinger Zeitung, Brodbeck bei Festo, ihre Probleme sind aber die gleichen. Beide ärgern sich über die Abzocke durch Politik und Krankenkassen. Jetzt im Alter zahlen sie nicht nur für die gesetzliche Rente Krankenkassenbeiträge, sondern auch für ihre betriebliche Altersvorsorge, für die sie bereits in der Ansparphase zur Kasse gebeten wurden.

    Rentner auf der Palme

    Quelle: Neue Württembergische Zeitung

    Hier geht’s vollständigen zum Artikel aus der „Neuen Württembergischen Zeitung“ …

     

     

    Bild von skeeze auf Pixabay

  • Können Krankenkassen richtig rechnen?

    Können Krankenkassen richtig rechnen?

    Das am 1.1.2020 in Kraft getretene Betriebsrentenfreibetragsgesetz wird nur schleppend umgesetzt und die Krankenkassen scheinen auch nicht richtig rechnen zu können bei der Rückerstattung zu viel bezahlter Beiträge.

    Im vergangenen Dezember beschloss die große Koalition, mit einem Freibetrag von 159,25 Euro zumindest Bezieher kleiner Betriebsrenten zu entlasten. Allerdings haben sich die Krankenkassen ewig für die Umsetzung Zeit gelassen. Es gab erboste Brief und Mails von Direktversicherungsgeschädigten an ihre Kasse, die wiederum schickten ihren Kunden Mahnungen und drohten ihnen den Leistungsentzug an.

    rechnen kassen richtig?

    Erst jetzt, nach einem Dreivierteljahr erhalten die ersten die Rückerstattung überzahlter Beiträge. Offensichtlich können einige Krankenkassen nicht richtig rechnen, wie der Fall von Gerhard Kieseheuer nahe legt:

    Kieseheuer rechnet der Barmer vor, dass die Beitragsrechnung mehrfach fehlerhaft sei. Seine Rechnung sieht so aus:

    86,92 – 69,91 =  25,01 Euro
    8 x 25,01        = 200,08 Euro
    Erstattung der Krankenkasse 133,58 Euro

    Zur Erklärung: Auf Grund des Betriebsrentenfreibetragsgesetz reduziert sich sein  Zwangsbeitrag von 86,92 Euro auf 61,91 Euro – das sind monatlich 25,01 Euro. Bezogen auf den Zeitraum von Januar bis August 2020 ergibt sich somit eine Gesamtrückerstattung von 200,08 Euro. Die Krankenkasse hat nur 133,58 Euro rückerstattet.

    Kieseheuer will es dabei nicht bewenden lassen und reduziert seine Dezemberzahlung auf 47,56 Euro. Gleichzeitig wiederholt er seinen Widerspruch vom 14. Mai 2012 und verlangt die Rückzahlung des zu Unrecht erhobenen Zwangsbeitrags.

    Die Krankenkassen wollen ihren Versicherten die zu viel verlangten Beiträge ja automatisch erstatten. Dazu müssen die Betroffenen, so sieht die gesetzliche Regel aus, keinen separaten Antrag stellen. Aber haben die Krankenkassen das nach jetzt neun Monaten schon erledigt? Übrigens, am  1. Januar 2021 wird der Freibetrag ja bereits wieder erhöht: von jetzt 159,25 auf 164,50 Euro

    Feedback erwünscht

    Darum unsere Frage: Wie sieht es bei euch aus? Hat eure Krankenkasse richtig gerechnet?

    Bitte nutzt das Forum für Antworten. Wir freuen uns euer Feedback.

     

  • Meck-Pomms Freie Wähler wollen faire Renten

    Meck-Pomms Freie Wähler wollen faire Renten

    Zum “Tag der älteren Menschen” erneuerten die Freien Wähler Meck-Pomms ihre Forderung nach einer fairen Rente. Rentner werden doppelt besteuert und doppelt verbeitragt. Das muss aufhören. Deswegen haben sie eine entsprechende Volksinitiative gestartet. Unterschreibt und bringt das Thema in den Bundesrat.

    Die Freien Wähler in Bayern haben durchgesetzt, dass die bayerische Staatsregierung  eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Doppelverbeitragung beschloss und in den Bundesrat einbrachte. Das gleiche erhoffen sich die Freien Wähler in Mecklenburg-Vorpommern.

    Meck-Pomms FW machen mobil

     

    Gustav Graf von Westarp, Landeschef der Freien Wähler in Mecklenburg-Vorpommnern und sein Team engagieren sich für die Volksinitiative “Faire Rente” . Meck-Pomms Freie Wähler haben gemeinsam mit dem DVG eine Volksinitiative zur Abschaffung der Doppelverbeitragung gestartet. „Seit 2004 müssen bundesweit mehr als sechs Millionen Menschen auf ihre private Altersvorsorge aus Direktversicherungen doppelte Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen; hinzu kommt eine noch viel größere Zahl von Betriebsrentnern – allein in MV können es über 330 000 Betroffene sein“, schildert Graf von Westarp die Lage. Das wollen Freie Wähler und DVG nicht länger hinzunehmen. Zur Erinnerung: „Zur Stärkung der gesetzlichen Krankenkassen war 2004 beschlossen worden, Betriebsrenten nicht nur in der Anspar-, sondern auch in der Auszahlphase im Alter mit dem vollen Krankenbeitrag zu belasten“, schreibt n-tv.

    Freibetrag unzureichend

    Die zum 1. Januar 2020 in Kraft getretene Neuregelung beim Freibetrag durch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sei völlig unzureichend, erklärte Gustav Graf von Westarp. Nach 15 Jahren müssen diesen Menschen endlich Gerechtigkeit widerfahren.

    Ziel der Volksinitiative ist es, mit 15 000 gültigen Unterschriften die Landesregierung über den Landtag zu einer Bundesratsinitiative zu bewegen, mit der die Doppelverbeitragung abgeschafft wird. Alle Betroffenen in Mecklenburg-Vorpommern sollten diese Inititative unterstützen und unterschreiben.

    „Die Doppelverbeitragung ist nur eines der Probleme bei den Renten“, unterstreicht Wilfried Mußfeldt vom DVG. Er verspricht, dass das nicht unsere letzte Aktion sein werde. Mußfeldt hat auch gleich ein Beispiel parat: Von seiner Kapitalabfindung in Höhe von 50 000 Euro seien nur noch 40 000 Euro übrig geblieben. Er rät jedem, während des Arbeitslebens den geringsten Betrag einzuzahlen. Das kann aber nicht Sinn und Zweck einer verlässlichen Altersvorsorge sein.

    Den Freien Wählern in Bayern und Mecklenburg-Vorpommern ist klar, dass das Abzock-Gesetz in Bundeszuständigkeit fällt. Aber auch der Bundesrat kann eine Gesetzesinitiative erreichen – und genau das will Gustaf Graf von Westarp.

    Hier geht’s zur Unterschriftenaktion: https://www.faire-rente.com/

  • Ist die Entlastung bei allen angekommen?

    Ist die Entlastung bei allen angekommen?

    Das am 1.1.2020 in Kraft getretene Betriebsrentenfreibetragsgesetz wird nur schleppend umgesetzt. Die Betriebsrentner mussten auf die versprochene Entlastung warten. Ist die Entlastung denn jetzt endlich bei allen angekommen?

    Im vergangenen Dezember beschloss die große Koalition, mit einem Freibetrag von 159,25 Euro zumindest Bezieher kleiner Betriebsrenten zu entlasten. Allerdings haben sich die Krankenkassen ewig für die Umsetzung Zeit gelassen. Es gab erboste Brief und Mails von Direktversicherungsgeschädigten an ihre Kasse, die wiederum schickten ihren Kunden Mahnungen und drohten ihnen den Leistungsentzug an.

    Verzögerte Entlastung

    Neun Monate sind seit Inkrafttreten vergangen. Einige haben immer noch keine rückwirkende Erstattung ihrer Beiträge bekommen. Probleme gab es vor allem bei Versicherten mit mehreren Betriebsrenten.  Das neue, angepasste Meldeverfahren soll ab dem 1. Oktober 2020 eingesetzt werden und soll sicherstellen, dass der Freibetrag weder mehrfach noch in zu geringer Höhe berücksichtigt wird.

    Die Krankenkassen wollen ihren Versicherten die zu viel verlangten Beiträge ja automatisch erstatten. Dazu müssen sie, so sieht die gesetzliche Regel aus, keinen separaten Antrag stellen. Aber haben sie das nach jetzt neun Monaten schon erledigt? Übrigens, am  1. Januar 2021 wird der Freibetrag ja bereits wieder erhöht: von jetzt 159,25 auf 164,50 Euro

    Darum unsere Frage: Wie sieht es bei euch aus?

    Bitte nutzt das Forum für Antworten. Wir freuen uns euer Feedback.

    Stimmen aus dem Forum:

    Gerhard Kieseheuer

    7. Oktober 2020 an 13:38

    Heute ist der Bescheid der Barmer gekommen. Leider mit einem dicken Fehler.
    Pro Monat habe ich eine Vergünstigung von 25,01 €, das sind für 8 Monate 200,08 €.
    Die Barmer will mir aber nur 133,58 € gutschreiben.
    Bitte aufpassen.

    Hallo, ich bin Selbstzahler und habe der DAK ab März 2020 den Betrag entsprechend des Rechners der Stiftung Warentest gekürzt. Sie haben mir daraufhin geantwortet, dass ab ca. Juli 2020 eine Neuberechnung durchgeführt wird und mir der zu viel bezahlte Betrag (für den Monat Januar) dann zurück erstattet wird. Bisher habe ich noch nichts gehört. Meine verminderten Zahlungen wurden offensichtlich akzeptiert.

    Bei meiner Frau sieht es anders aus, sie bekommt ein Betriebsrente von der BVK (https://www.versorgungskammer.de/). Da hat sich noch überhaupt nichts getan, weder hat sie eine Mitteilung bekommen, noch wurde die Rentenzahlung entsprechend erhöht. Da werden wir jetzt massiv vorgehen.

    Die Techniker hat es tatsächlich geschafft, mir den fälligen Betrag im September zu überweisen…

    Hubert Sedlmaier

    Bis jetzt habe ich absolut nichts von der Barmer gehört, Geld zurück auch nicht. Vielleicht sollte ich der Barmer mal den Gesetztext schicken und darauf hinweisen, dass ich auch betroffen bin.

    ***

    Rudolf Karg 😀
    Hi zur Info, ich bin bei der Techniker Krankenkasse, seit September 2020 wird bei mir der Verminderte Beitrag abgebucht, die Gutschrift für die Monate Januar bis Einschließlich August habe ich auch erhalten.
    Grüße aus Wittislingen
    ****
    Peter Robitzsch

    Referat L4 Bürgerkommunikation Bundesministerium für Gesundheit, Herr Wulf-Georg Reiche, schreibt mir aktuell: “Wie bitten Sie um etwas Geduld die zuviel bezahlten Beiträge werden Ihren bald vollständig erstattet”.

    Dazu noch viele Erklärungen warum das solange dauert. Er erklärt mir sogar: “Bisher noch nicht ausgezahlte Entlastungen sind nicht verloren sondern erfolgen rückwirkend”

    Wie großzügig- einfach nur zum Heulen.

    ***

    Helmut Kramer
    Moin,

    Habe letzte Woche die Tkk angeschrieben und mitgeteilt das ich den Beitrag ab Januar 2021 um 25 € kürzen würde
    Am nächsten Tag wurde ich von einem Mitarbeiter der Tkk angerufen.
    Er teilte mir mit das die Probleme mit den Zahlkassen behoben ist und die Anpassung bis Ende 2020 erfolgt

    ***

    Guten Tag,
    Ich beziehe eine mittlere dreistellige Rente aus der ZVK Baden-Württemberg.
    Wg. KV Freibetrag: Habe weder eine Neuberechnung, noch das fehlende Geld für 2020, noch eine korrekte Abrechnung ab 1. Oktober erhalten. Gar nichts. Still ruht der See.

     

  • Betriebsrente taugt nicht für die Altersvorsorge

    Betriebsrente taugt nicht für die Altersvorsorge

    Kann ein Indexfonds mehr als eine Betriebsrente? Ja! “Focus Online” hat’s durchgerechnet und kommt zu erstaunlichen Ergebnissen. Das heißt letztlich, die betriebliche Altersvorsorge ist ein Holzweg. Was taugt die Betriebsrente überhaupt? Das begreifen leider viele erst im Alter, wenn sie ausgezahlt wird.

    Deutschland begreift langsam, dass sich die Betriebsrente für viele nicht lohnt. Mainstream-Medien wie die „Münchner Abendzeitung“ und die “Kölnische Rundschau“ greifen das Thema auf.  Knackpunkte sind der zu niedrige Arbeitgeberzuschuss, Sozialabgaben in der Rente, Inflexibilität und zu geringe Rendite. Auch wenn Gewerkschaften wie die IG Metall für die betriebliche Altersvorsorge, verallgemeinernd auch „Betriebsrente“ genannt, trommeln, ändert das nichts an den systemischen Fehlern. Die Betriebsrentner merken,  dass netto nicht viel rum kommt. Teilweise werden ihnen im Nachhinein sogar bereits zugesagte Betriebsrenten wieder gekürzt, sodass von einer „wichtigen Säule der Altersvorsorge“, wie die „Münchner Abendzeitung“ in schreibt, nicht mehr viel übrig bleibt.

    Was taugt die Betriebsrente?

    von “Focus Online” hat das Angebot eines Versicherungsvertreter einmal konkret vorrechnen lassen im Vergleich zu einem Indexfonds, in den sich ja ebenfalls regelmäßig ansparen lässt. “Ich fragte den Vertreter, ob er mir das einmal vorrechnen kann. Auf der einen Seite 125 Euro über 25 Jahre in den MSCI World, auf der anderen 125 Euro in diese Basisrente. Das Ergebnis: Mit dem ETF-Sparplan (ETF steht für Exchange Traded Fund oder börsengehandelter Fonds) hätte ich nach den 25 Jahren rund 75 000 Euro gehabt. Unterstellt hatten wir dabei eine Durchschnittsrendite von fünf Prozent pro Jahr. Das war ja schnell zu rechnen.”

    Bei der Basisrente habe sich der Versicherungsvertreter schon etwas schwerer getan. Das Ergebnis: “Nach 25 Jahren hätte ich mit ein bisschen Zinsen 28 000 Euro eingezahlt und eine Steuerersparnis von rund 13 000 Euro gehabt. Macht zusammen: rund 41.000 Euro –  also deutlich schlechter. Klar ist die Summe garantiert und sicher und beides so nicht miteinander vergleichbar. Aber dafür auf potenziell über 30 000 Euro verzichten…?”

    Betriebsrente wird voll verbeitragt

    Was Schömann-Finck noch vergessen hat: Betriebliche Altersvorsorge wird voll verbeitragt, da fehlen weitere Tausende. Für einen Indexfonds muss er keine Krankenkassen- und Pflegebeiträge zahlen. Was er in der Einzahlphase an Sozialabgaben spart, holt sich der Staat im Alter zurück.

    Das Argument der Versicherungsvertreter “Wenn Sie das nicht machen, verschenken Sie Geld” wird zum Bumerang. Denn es ist genau umgekehrt: Wer eine betriebliche Altersvorsorge abschließt, verschenkt Geld. Die Chemie-Arbeitgeber haben das bereits begriffen und schreiben auf ihrer Internet-Seite: “Deswegen ist ein Ende auch der ‘gefühlten Doppelverbeitragung’ richtig und wichtig; anderenfalls bleiben die politischen Bekenntnisse zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung einschließlich der beitragsfreien Entgeltumwandlung oder der verpflichtenden Weitergabe einer Sozialversicherungsersparnis der Arbeitgeber Lippenbekenntnisse”.

    Zurück zu Schömann-Finck.

    Seine Tipps:

    Tipp 1: Nichts aufschwatzen lassen

    “Doch so leicht wollte sich der Vertreter nicht geschlagen geben. Denn man könnte ja die Steuerersparnis wiederum anlegen, argumentierte er. Also rechnete er einen Sparplan auf den MSCI World mit 42 Euro im Monat durch, also 34 Prozent von 125 Euro. Das bracht nochmal rund 26.000 Euro ein. Das Ergebnis war also noch immer schlechter. Und dabei hatten wir noch gar nicht berücksichtigt, dass die Basisrente sieben Prozent Verwaltungsgebühr im Jahr kosten sollte. Aber die lebenslange Rente, führte der Vertreter an. Auch hier rechneten wir wieder durch. Ergebnis: Ich müsste über 90 Jahre alt werden, um davon zu profitieren. Bis dahin hätte ich einfach nur mein angespartes Geld als Rente gekriegt.

    Tipp 2: Nicht nur auf Highlights schauen

    Die Steuerersparnis ist nicht alles und die Weitergabe der Sozialabgabenersparnis des Arbeitgebers auch nicht. “Schaut nicht nur auf die Highlights (30 Prozent Steuerersparnis! Lebenslage Rente!). Glaubt nicht den Behauptungen. Lasst euch ein Produkt vorrechnen und vor allem vergleicht es mit Alternativen. Betrachtet es nicht isoliert. Und habt keine Angst, es den Vertreter machen zu lassen. Das ist sein Job!

    Schömann-Finck weiß, dass sein Vergleich eine Vereinfachung ist.  Diese Kritik sei nur insofern richtig, weil natürlich nicht zwei Angebote zur Basisrente verschiedener Gesellschaften miteinander verglichen würden. Er vergleicht “zwei Möglichkeiten, fürs Alter vorzusorgen”. Das ist legitim.  Er stellt zwei Möglichkeiten, fürs Alter vorzusorgen nebeneinander. Die herkömmliche betriebliche Altersvorsorge auf Versicherungsbasis schneidet dabei schlecht ab.

    Wie gut ist die Metallrente?

    Die Metallrente gibt’s auch auf Fonds-Basis, insofern ist ein Vergleich natürlich einfacher. Ein Vergleich des Metallrente-Fonds mit einem herkömmlichen Indexfonds auf den marktbreiten MSCI World, wie es Schömann-Finck erwähnt hat, ist ernüchternd. Der Metallrente-Fonds bleibt über die Jahre immer weiter zurück. Das bestätigt Schömann-Fincks Skepsis. Die Metallrente bringt natürlich die gleichen Argumente ins Spiel wie der Versicherungsvertreter, den der Focus-Online-Redakteur hat rechnen lassen.

    Zum Chartvergleich: Die blaue Linie ist der Kursverlauf des Metallrente-Fonds, die schwarze Linie stellt den Kursverlauf eines herkömmlichen Indexfonds auf den MSCI World dar, in dem Fall des ComStage MSCI World UCITS ETF. Den Vergleich kann übrigens jeder selbst anstellen, in dem er die beiden Kursverläufe übereinander legt. Der Comstage-Fonds hat die Wertpapierkennung LU0392494562, der Metallrente-Fonds hat die Nummer LU0147989353. Der Vergleich bezieht sich auf den Zeitraum von sieben Jahren.

    Quelle: comdirect

     

    Bild von Steve Buissinne auf Pixabay

  • Was wir von den Ösis lernen können

    Was wir von den Ösis lernen können

    Österreich hat seit 2005 eine Rentenversicherung für alle mit der Folge, dass Altersarmut kein Thema ist. Pensionären geht es in Österreich deutlich besser. Davon kann sich Deutschland eine Scheibe abschneiden. Was wir von den Ösis lernen können.

    “Wer die gesetzliche Rente in Deutschland armutsfest und lebensstandardsichernd umbauen will, kommt an Österreich nicht vorbei”, proklamiert Matthias Birkwald, Rentenexperte der “Linken”. Die Linken haben für die Debatte um die Zukunft der gesetzlichen Rente hat eine Studie beim Wissenschaftlichen Dienst in Auftrag gegeben, die die beiden Altersvorsorgesysteme vergleicht. Die Studie kommt dabei auf folgende Werte:

    • Alterspension in Österreich: Männern 1678 Euro, Frauen 1028 Euro
    • Altersrenten in Deutschland: Männer 1148, Frauen 711 Euro

    In Österreich sind alle Pensionäre

    Die ewigen Skeptiker werden sofort sagen, Österreich und Deutschland seien nicht vergleichbar. Aber so ein Vergleich ist durchaus zulässig, denn die Lebensverhältnisse in beiden Ländern sind ähnlich. In beiden Ländern wird Deutsch gesprochen, beide gehören zu Mitteleuropa. Dann hören die Ähnlichkeiten auch schon auf.

    Beide Länder sind bei den Reformen ihrer Rentensysteme allerdings ganz unterschiedliche Wege gegangen, schreibt die Datev (Genossenschaft der Steuerberater). Das lasse sich an verschiedenen Zahlen festmachen, so die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung. Die Experten stellen eine Rechnung auf: Danach erhielten etwa langjährig versicherte Männer, die 2019 in Deutschland neu in Rente gingen, eine monatliche Altersrente von durchschnittlich 1148 Euro. Österreicher, die in den Ruhestand gehen, verbuchen dagegen am Monatsende 1678 Euro auf ihrem Konto  – bei 14 Auszahlungen pro Jahr. Nach 30 Beitragsjahren liegt die Mindestrente in Österreich bei 1136 Euro monatlich. Davon können deutsche Rentner nur träumen. Damit nicht genug, auch für die heute Jüngeren seien die Perspektiven in Österreich für zukünftige Rentner wesentlich besser als in Deutschland.

    Allerdings, das darf nicht verschwiegen werden, zahlen Österreicher auch höhere Beiträge für die gesetzliche Rente. Österreich setzt, anders als Deutschland, weiterhin weitgehend auf die umlagefinanzierte gesetzliche Rente (GRV), während in Deutschland das Rentenniveau systematisch abgeschmolzen wird. Übrigens, in Österreich sind auch die Selbstständigen einbezogen worden.

    Staat hat Rentner geschröpft

    „In Deutschland wurde und wird über die kommenden Jahre das Niveau dieser ‚ersten Säule’ dagegen deutlich reduziert, um den Beitragssatz in der GRV zu stabilisieren“, schreibt die Datev. Die Differenz sollte eben durch staatlich subventionierte Riester-Vorsorge ausglichen werden. Dumm nur, dass viele da nicht mitmachen – weil sie nicht wollen oder nicht können. Weder haben alle eine betriebliche Altersvorsorge, noch riestern sie. Nur etwas mehr als die Hälfte der Arbeitnehmer hierzulande habe Aussicht auf eine betriebliche Rente. Dazu kommt, dass viele Riester-Verträge kaum Rendite abwerfen – wie auch, da die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank viele Pläne zunichte macht. Diese Negativ-Trends werden sich eher noch verschlimmern. Wer betrieblich über eine Direktversicherung vorsorgte, wird in der Auszahlphase durch die Krankenkassen geschröpft, denn er muss annähernd 20 Prozent an sie abdrücken. Er zahlt den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil in die Kranken- und Pflegeversicherung, plus Zusatzbeitrag kommt er somit auf annähernd 20 Prozent. Proteste des Verein der Direktversicherungsgeschädigten haben zumindest erreicht, dass ein Freibetrag von 159, 25 Euro abgezogen wird. Das ist allerdings ein Tropfen auf den heißen Stein, wie der Vergleich mit Österreich zeigt.

    Höheres Rentenniveau in Österreich

    Österreicher dürfen sich den Experten der Hans-Böckler-Stiftung zufolge über ein Rentenniveau von 78,1 Prozent (brutto, vor Steuern und Sozialabgaben) und 91,6 Prozent (netto) aus freuen; in Deutschland sei das zukünftige Rentenniveau der GRV hingegen weitaus niedriger: 37,5 Prozent netto und 50,0 Prozent brutto, denn von der Brutto-Rente werden Kranken- und Pflegebeiträge abgezogen sowie die Steuern.

    Riester kann nicht alles ausgleichen

    Jetzt der entscheidende Satz: Der große Rückstand der Deutschen lasse sich durch private Zusatzvorsorge selbst unter den aus Sicht der Forscher zu optimistischen Annahmen der OECD nur zur Hälfte ausgleichen. Auch was die Rentenanpassung betrifft, sind die Österreicher besser dran: Während die österreichische GRV einen jährlichen Inflationsausgleich vorsehe, koppele die deutsche GRV die Rentenentwicklung an das Wachstum der Löhne, allerdings gedämpft unter anderem durch den sogenannten Nachhaltigkeitsfaktor. In den vergangen zehn Jahren hätten die unterschiedlichen Anpassungsmechanismen tatsächlich aber zu einem deutlich größeren Abstand geführt.

    Höhere Beitragssätze in Österreich

    Die Österreicher müssen vordergründig für ihre Rente tiefer in die Tasche greifen: Der Beitragssatz liege in der Alpenrepublik seit 1988 unverändert bei 22,8 Prozent, in Deutschland seien es im Jahr 2015 18,7 Prozent. Wer jedoch ein bisschen mehr will, als das, was ihm die GRV gönnt, muss riestern. Die vier Prozent für die Riester-Vorsorge hinzu gerechnet, unterscheiden sich die Beitragssätze in beiden Ländern kaum noch. Dazu kommt der Studie zufolge, dass die österreichischen Arbeitgeber einen höheren Anteil am Rentenbeitrag tragen als die Beschäftigten (12,55 Prozent versus 10,25 Prozent), während es in Deutschland umgekehrt ist. Übrigens, passen die Österreicher auch die Renten an die Pensionen an, was hierzulande einfach ausgeblendet wird.

    Die Forscher schlagen vor, den „Riester-Faktor aus der Rentenformel zu entfernen und so das Leistungsniveau der GRV zu stabilisieren“. Für den Sozialverband VdK ist eine Erwerbstätigenversicherung, in die alle Arbeitskräfte einzahlen, eine der zentralen Forderungen der VdK-Kampagne #Rentefüralle. Dafür gibt es mit Österreich ein erfolgreiches Vorbild.

    Ösis machen’s uns vor

    Insgesamt zeigt Österreich, dass es auch anders geht – zum Nutzen der Rentner. Nach den Reformen in Deutschland ist “ein System übrig geblieben, das in Zukunft viele noch nicht einmal vor Altersarmut schützen wird“, schreiben die Wissenschaftler der Hans-Böckler-Stiftung. Das habe zwei der Studie zufolge Ursachen:

    • Erstens erreiche weder die betriebliche noch die Riester-Rente alle Beschäftigten. Umfragen zeigen, dass nur rund 35 Prozent „riestern“. Aussicht auf eine betriebliche Rente haben gut 56 Prozent. Knapp 30 Prozent aller Arbeitnehmer nutzen keine der freiwilligen Vorsorgeformen. Das gilt besonders häufig für Beschäftigte mit niedrigen Einkommen. Sie hätten zwar eine zusätzliche Absicherung besonders nötig, verzichten aber darauf – oft aus finanziellen Gründen.
    • Zweitens bringen insbesondere viele Riester-Verträge nach Einschätzung der Wissenschaftler nicht die Renditen, die nötig wären, um Lücken in der gesetzlichen Rente auszugleichen. Das zeige sich an den hohen Gebühren und am stetig sinkenden Garantiezins, der von vier Prozent im Jahr 2000 auf mittlerweile nur noch 0,9 Prozent herabgesetzt wurde.

    https://twitter.com/oliverdasgupta/status/1301890204119248896

  • Für viele lohnt sich die Betriebsrente nicht

    Für viele lohnt sich die Betriebsrente nicht

    Deutschland begreift langsam, dass sich die Betriebsrente für viele nicht lohnt. Zuerst stand’s in der „Münchner Abendzeitung“, dann in der „Chemnitzer Zeitung“, dann im „Trierischen Volksfreund“ – letztlich in 20 Blättern. Knackpunkte sind der Arbeitgeberzuschuss und die Sozialabgaben in der Rente.

    Die betriebliche Altersvorsorge, verallgemeinernd auch „Betriebsrente“ genannt, ist in Verruf gekommen. Denn seit einigen Jahren werden Betriebsrenten ausgezahlt – und die „Betriebsrentner“ merken dann, dass netto nicht viel rum kommt. Sie lohnt sich nur für die wenigsten. Teilweise werden ihnen im Nachhinein sogar bereits zugesagte Betriebsrenten wieder gekürzt, sodass von einer „wichtigen Säule der Altersvorsorge“, wie die „Münchner Abendzeitung“ in ihrem am 20. August im Wirtschaftsteil erschienenen Artikel schreibt, nicht mehr viel übrig bleibt. Sie titelt deswegen auch „Die Betriebsrente lohnt sich nicht für jeden – was Berufstätige dazu wissen sollten“.

    Knackpunkte der Betriebsrente:

    • Der Zuschuss des Arbeitgebers
    • Steuern und Sozialabgaben

    Genau diese Punkte lassen Verkäufer von Betriebsrenten aber immer geflissentlich weg, schließlich soll der Kunde, sprich der abhängig Beschäftigte, ja den Altersvorsorgevertrag unterschreiben.

    Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale NRW mahnt, genau hinzuschauen und zu fragen, wann sich eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) für Arbeitnehmer auszahlt:

    Im Grunde genommen hat jeder Anspruch auf Entgeltumwandlung: „Jeder Arbeitnehmer hat grundsätzlich das Recht darauf, einen Teil des Gehalts mit der sogenannten Entgeltumwandlung für die Betriebsrente aufzuwenden”, wird Marta Böning, Arbeitsrechtlerin vom Deutschen Gewerkschaftsbund, von der „Münchner Abendzeitung“ zitiert. Dabei werde direkt aus dem Bruttolohn ein Sparbeitrag in einen Vorsorgevertrag gezahlt. Die Beiträge sind damit zunächst steuer- und sozialversicherungsfrei.

     

    Die Einschränkungen:

    • Voraussetzung für den Anspruch auf Entgeltumwandlung sei, dass der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist und jährlich mindestens 240 Euro anspart, erklärt Klaus Stiefermann von der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (ABA). Wichtig sei auch, dass ein Anspruch in einem möglichen Tarifvertrag nicht ausgeschlossen wird, denn aus Tarifverträgen ergeben sich oft bereits Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge, wird der Experte von der „Münchner Abendzeitung“ zitiert.
    • Zu geringe Zuschüsse lohnen kaum: „Grundsätzlich müssen Arbeitgeber das Sparvorhaben bei Neuverträgen seit 2019 mit mindestens 15 Prozent des Umwandlungsbetrags unterstützen, heißt es vom Fondsverband BVI. Ab 2022 gelte dieser verpflichtende Arbeitgeberzuschuss auch für bestehende Entgeltumwandlungsvereinbarungen.“
    • Diese 15 Prozent sind ein Bonbon für den Arbeitgeber, aber ein saurer Apfel für den Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber spart sich 20 Prozent Sozialbeiträge und gibt nur 15 Prozent weiter, so will es das von der SPD initiierte Betriebsrentenstärkungsgesetz. Was der Arbeitnehmer an Sozialabgaben im Berufsleben spart, muss er in der Rente nachzahlen – und wer weiß, wie hoch die dann wegen der Alterung der Bevölkerung sein werden. Schon heute steigen die Pflegebeiträge kontinuierlich. Also, ein schlechtes Geschäft.
    • Die spätere Rente ist aber nicht nur sozialabgabenpflichtig, sondern auf sie muss der Rentner auch Steuern zahlen. „Anders als bei der gesetzlichen Rente müssen sie (die Rentner) in der Auszahlungsphase den vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag zahlen, der Freibetrag, liegt bei 159,25 Euro“, schreibt die „Münchner Abendzeitung“ ganz richtig. Unter Umständen sei bei niedrigen Arbeitnehmer-Zuschüssen eine Riester-Vorsorge möglicherweise vorteilhafter.
    • Weil der Arbeitnehmer wegen der Entgeltumwandlung weniger in die gesetzliche Rente sowie Kranken- und Arbeitslosenversicherung einzahlt, bekommt er natürlich im Fall der Fälle auch weniger gesetzliche Rente sowie das Kranken- und Arbeitslosengeld.
    • Die Betriebsrente bereitet auch beim Job-Wechsel Probleme. Denn nicht immer übernimmt der neue Arbeitgeber den bisherigen Vertrag. Wer beim neuen Arbeitgeber mit einem neuen Vertrag anfängt, zahlt neue Abschluss- und gegebenenfalls auch mehrfach Verwaltungskosten. „Denn nur selten kann und will man den Altvertrag mitnehmen“, so Scherfling Ob die Konditionen übertragbar seien, hänge von der Vertragsart ab.

    Betriebsrente lohnt sich selten

    Klaus Stiefermann meint, eine Betriebsrente könne sich aufgrund besserer Konditionen auszahlen: “Diese können nämlich manchmal deutlich attraktiver sein, als wenn man eine vergleichbare Versorgung auf dem Markt, zum Beispiel in Form einer privaten Lebensversicherung, ,kauft`”. Klar, dass er diese Meinung vertritt, gehören der ABA doch neben Unternehmen, auch Versorgungseinrichtungen und Versicherungen sowie Banken an. Er spricht pro domo und ist somit parteilich.

    Sozialabgaben nur gestundet

    Die Steuern- und Abgabenfreiheit in der Einzahlphase heißt lediglich, dass diese Abzüge gestundet sind, denn in der Auszahlphase wird der Rentner damit belastet. Steuerfrei sind auch nur Beitragszahlungen bis monatlich maximal 552 Euro; auf Beiträge bis zu 276 Euro im Monat entfallen außerdem keine Abgaben zur Renten-, Kranken- Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

    Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer der „Münchner Abendzeitung“ zufolge jährlich bis zu acht Prozent der jeweils aktuellen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei umwandeln. Auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld kämen laut BVI dafür in Frage. Investieren ohne Abzug von Sozialabgaben kann ein Arbeitnehmer bis zu vier Prozent – maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze bei 82 800 Euro (Stand 2020).

    Fünf Wege zur Betriebsrente:

    • Die zwei internen sind ein Rentenversprechen des Arbeitgebers über eine sogenannte Direktzusage oder eine Zusage über Unterstützungskassen.
    • Direktversicherung
    • Pensionskasse
    • Pensionsfonds

    Übrigens, der fast textgleiche Artikel, der in der „Münchner Abendzeitung“ und der „Chemnitzer Zeitung“ am 20. August erschien, tauchte in den darauf folgenden Tagen auf in:

    • „Gießener Anzeiger“
    • „Oberhessische Zeitung“
    • „Usinger Anzeiger“
    • „Lauterbacher Anzeiger
    • „Kreis-Anzeiger“
    • „Bürstädter Zeitung“
    • „Darmstädter Echo“
    • „Lampertheimer Zeitung“
    • „Main-Spitze“
    • „Wiesbadener Kurier“
    • „Wormser Zeitung“
    • „Idsteiner Zeitung“
    • „Allgemeiner Zeitung Mainz-Rheinhessen“
    • „Freies Wort“
    • „Meininger Tagblatt“
    • „Südthüringer Zeitung“
    • „Schwäbische Zeitung“
    • „Trierischer Volksfreund“
    • „Nordkurier“
    • „Kölnische Rundschau“
  • Wie Journalisten für dumm verkauft werden

    Wie Journalisten für dumm verkauft werden

    Zigtausende Journalisten sorgen beim Versorgungswerk der Presse fürs Alter vor. Vom dem  werden sie für dumm verkauft. Kein Wort, dass sie damit ihre gesetzliche Rente mindern. Und für ihre Presserente müssen sie volle Krankenkassen- und Pflegebeiträge zahlen.

    Wie schlecht es um die Altersvorsorge der Presse steht, belegt eine Meldung des Versicherungsjournals, das titelt „Kein Neugeschäft mehr für Allianz Presse-Pensionskasse“. Ab 1. Oktober 2020 werde die Presse-Pensionskasse der Allianz Lebensversicherung kein Neugeschäft mehr schreiben. Für Bestandskunden als auch das Versorgungswerk der Presse habe diese Entscheidung keine Konsequenzen. Wie schlecht steht es um die Presse-Pensionskasse, wenn der Versicherer kein Neugeschäft mehr macht? Ziemlich vermutlich, denn in ähnlich gelagerten Fälle folgte oft der Verkauf an eine Run-off-Gesellschaft. Bei einem Run-Off verkauft der Versicherer seinen Versicherungsbestand – oder einen Teil – an  eine auf die Abwicklung von Lebensversicherungen spezialisiertes Unternehmen. Damit aber drohe, schreibt der „Spiegel“ die private und betriebliche Altersvorsorge in sich zusammenzufallen.

    Was kommt für Journalisten raus?

    Die Allianz beeilt sich zu betonen, dass die Entscheidung keine Konsequenzen für das Versorgungswerk der Presse habe, bei dem viele Journalisten ihre Altersvorsorge haben. Da stellt sich doch die Frage, wie gut oder schlecht die “Presserente” ist. Wissen die Journalisten, was am Ende dabei rauskommt? Vermutlich nicht. Bei Auszahlung müssen sie nämlich die vollen Krankenkassen- und Pflegebeiträge auf ihre Presserente zahlen. Der Gesetzgeber gesteht ihnen lediglich einen Freibetrag von 164,50 Euro (Stand 1.1.2022) für die Krankenkassenbeiträge zu (nicht für den Pflegebeitrag). Das heißt, wer seine Presserente in Form einer einmaligen Kapitalauszahlung bezieht, zahlt 120 Monate oder zehn Jahre lang den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil plus Zusatzbeitrag plus Pflegebeitrag an die Krankenkasse. Denn,  „bei Kapitalleistungen wird der Auszahlungsbetrag rechnerisch durch 120 geteilt; darauf werden monatlich die entsprechenden Krankenversicherungsbeiträge erhoben“, schreibt das Versorgungswerk der Presse ganz richtig.  Übrigens werden im Alter nicht nur Kranken- und Pflegebeiträge fällig, sondern auch Steuern, wie die Presse-Versorgung auf ihrer Homepage schreibt:

    Die Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung (bAV) werden im Alter besteuert – in aller Regel aber zu einem günstigeren Steuersatz als im Erwerbsleben. Wenn Sie als Rentner gesetzlich krankenversichert sind, zahlen Sie außerdem in der Regel auch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung aus Ihrer Rente.  Privatversicherte sind hier beitragsfrei.

    Bei ihrer Beispielrechnung lässt das Versorgungswerk der Presse diesen Abzug aber geflissentlich weg. Ein 35jähriger Redakteur oder eine Redakteurin, der oder die bis zur Rente mit 65 brav 352,50 Euro monatlich einzahlt, kommt nach Rechnung des Versorgungswerks der Presse auf eine Kapitalauszahlung von 104 939 Euro. Die 104 939 Euro werden durch 120 geteilt – ergibt 874,50 Euro, für die er 120 Monate lang Krankenkassen-, Zusatz- und Pflegebeiträge zahlen muss. Angenommen es gibt bis dahin noch das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz, dann werden 164,50 Euro abgezogen – macht 710 Euro. Davon zahlt er – sagen wir mal – 19 Prozent Krankenkassen-, Zusatz- und Pflegebeiträge. Macht 134,90 Euro monatlich oder 16 188 Euro über die gesamte Laufzeit von 120 Monaten. Aus seinen monatlichen 874,50 Euro sind (874,50  minus 134,90) 738,60 Euro geworden. Dafür hat unser Redakteur oder unsere Redakteurin aber insgesamt (352,50 mal 12 mal 30) 126 900 Euro eingezahlt. Er oder sie hat also mehr eingezahlt, als er oder sie herausbekommt. Zusätzlich hat unser Redakteur oder unsere Redakteurin wegen der Entgeltumwandlung auch noch seine oder ihre gesetzliche Rente gemindert. Denn, wer wegen der Umwandlung eines Teils seines Gehalts weniger in die Rentenversicherung einzahlt, bekommt später auch weniger gesetzliche Rente.

    Bei der “reinen” Presserente ist die Sache Betroffenen zufolge noch “perfider”.  Denn der Beitrag des Arbeitnehmers werde vom bereits versteuerten und sozialversicherungspflichtigen Gehalt abgezogen; der  Zuschuss des Arbeitgebers werde dem Bruttogehalt zugeschlagen und anschließend besteuert und die Sozialversicherung abgeführt. Dafür reduziert sich die gesetzliche Rente nicht – ein schwacher Trost.

    Überschussbeteiligung?

    Es macht’s auch nicht besser, dass ihm das Versorgungswerk der Presse eine mögliche Überschussbeteiligung verspricht, die sein Garantiekapital auf vielleicht 168 050 Euro anhebt – immer unter Vorbehalt. Jeder von uns „alten“ Redakteuren weiß, dass die Überschussbeteiligung von Jahr zu Jahr geschrumpft ist. Keiner sollten sich also darauf verlassen. Aber angenommen, das Versorgungswerk der Presse schafft es tatsächlich, dieses Gesamtkapital zu erwirtschaften, dann zahlt unser Redakteur nicht 16 308 Euro an die Krankenkasse, sondern:

    168 050 Euro geteilt durch 120 = 1400 Euro

    – 164,50 Euro Freibetrag

    1235,50 Euro zu verbeitragen

    davon 19 Prozent = 234,75 Euro monatlich oder 28.169,40 Euro gesamt

    Ist eine Presserente angesichts dieser Zahlen tatsächlich ein gutes Geschäft?

    Bild von Ivana Divišová auf Pixabay

  • VdK fordert Rentensystem für alle

    VdK fordert Rentensystem für alle

    Die Forderungen des Sozialverbands VdK klingen radikal: eine Sozialversicherung für alle – und das bezogen auf Rente, Pflege und Arbeitslosenhilfe, finanziert durch eine Vermögensabgabe der Reichen.

    Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, hält nicht lange hinterm Berg mit dem was sie will. Sie fordert mehr Solidarität ein. Die Kosten der Krise müssten gerecht verteilt werden, deswegen sei eine Vermögensabgabe notwendig. Sie will die Super-Reichen heran ziehen zur Finanzierung der Krisenkosten. Sie rechnet vor, dass die eine Hälfte der Deutschen 99 Prozent des gesamten Vermögens hierzulande besitzt und die andere Hälfte nur ein Prozent – ein deutlich Beweis, wie ungleich das Vermögen hierzulande verteilt sei. Von der reichen Hälfte fordert sie mehr Solidarität und verlangt eine einmalige Vermögensabgabe. Ganz konkret würde dieses bedeuten, dass alle, die mehr als eine Million besitzen, einen relevanten Beitrag für die Gemeinschaft leisten sollen. Selbst bewohnte Immobilien blieben allerdings steuerfrei. „Der Effekt wäre enorm, wir sprechen von zusätzlichen Steuereinnahmen im Milliardenbereich“, so Bentele.

    Übrigens, in Deutschland gab es schon einmal eine Vermögensabgabe. Mit dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) wurden 1952 die Sachvermögen und sonstigen Vermögenswerte mit einer außerordentlichen Vermögensabgabe von 50 Prozent des Werts belegt (Lastenausgleich), wie das Portal Währungsreform-Vorbereitung schreibt. Alle Vermögenspositionen wurden dem Lastenausgleich unterworfen. Auf Grundstücke und Häuser wurde eine Zwangshypothek eingetragen. Der jeweils gewährte Freibetrag lag bei 5000 DM pro Person. Parallel dazu gab es eine Vermögensteuer von einem Prozent.

    VdK fordert Umbau der Sozialsystems

    Damit nicht genug, Bentele  fordert ferner einen komplette Umbau unseres Sozialsystems. „Mit einem solidarisch ausgestalteten Sozialversicherungssystem kommen wir alle besser durch die Krise“, so ihre Idee. Das Kurzarbeitergeld federe gerade enorm viel ab. Aber, „Selbstständigen fehlt zum Beispiel dieses Sicherheitsnetz“. Ihre Meinung nach sollen „alle Menschen in Deutschland in eine Sozialversicherung einzahlen“ – und wenn sie Sozialversicherung sagt, meint sie Rente, Kranken-,  Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Wie notwendig eine Reform beispielsweise eine Reform der Pflegeversicherung sei, zeige das Beispiel Bayern. So liege der Selbstzahleranteil in bayerischen Pflegeheimen derzeit bei 2018 Euro, was sich nur wenige leisten können. Das heißt, jeder dritte Heimbewohner lebe von Sozialhilfe, so die bayerische Landesvorsitzende Ulrike Mascher. Bentele fordert eine Rentenversicherung, „in die alle einzahlen“ – Selbstständige, Beamte und Abgeordnete. Sie kämpft für eine verpflichtende gesetzliche Krankenversicherung und eine Pflegevollversicherung.

    In den vergangenen 16 Jahren wurden vor allem Direktversicherte und Betriebsrentner von der Politik geschröpft, um das Gesundheitssystem am Laufen zu halten. Diese Gruppe zahlt seit 2004 mit Einführung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) den vollen Kranken- und Pflegebeitrag, das sind annähernd 20 Prozent. Die Lasten müssen, wie Bentele ganz richtig sagt, gerecht auf alle verteilt werden und nicht nur auf eine gesellschaftliche Gruppe. Dagegen wehrt sich der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) und stößt bislang bei den Politikern auf taube Ohren.

    Die Zeit sei reif für sozialpolitischen Ideen. Mit diesen Forderungen wird der VdK zur Bundestagswahl 2021 antreten. Die Corona-Krise habe schließlich gezeigt, was plötzlich alles möglich ist. Sie habe allerdings auch die Mängel offenbart. Bei der Digitalisierung hechelt Deutschland anderen Staaten hinterher. Es sei jetzt die Zeit, Weichen zu stellen und systemrelevante Themen zu diskutieren.

    Krisengewinner sollen zahlen

    Die Tilgung der Corona-Schulden dürfe nicht über kurz oder lang durch Leistungskürzungen im Sozialbereich erfolgen, wie teilweise bereits gefordert. „Das würde die soziale Ungleichheit weiter vorantreiben und den sozialen Frieden gefährden“, so Bentele. Das schade der Wirtschaft mehr als krisenbedingt vorübergehend steigende Sozialausgaben.

    Der VdK wolle sich bei der Steuergesetzgebung einmischen. Vor allem „Krisengewinner“ sollen jetzt ihren Beitrag leisten.

    Der VdK hat allein in Bayern 729 000 Mitglieder und bundesweit weit mehr als zwei Millionen.

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