Tag: betriebliche Altersvorsorge

  • DVG-Auftritt in Ibbenbüren

    DVG-Auftritt in Ibbenbüren

    Am 6. Mai 2022 trat Friedrich Merz (CDU) in Ibbenbüren im Beach-Club am Aasee auf, um Ministerpräsident und Parteikollegen, Hendrik Wüst, im Wahlkampf für die Landtagswahl Nordrhein-Westfalen zu unterstützen – mit DVG-Auftritt.

    Merz‘ Unterstützung galt auch dem Minister und Abgeordneten Karl-Josef Laumann und der örtlichen Abgeordnete Andrea Stullich. Der DVG war mit acht Mitgliedern dabei – aus mehreren Regionalgruppen, darunter Altkreis Halle / Gütersloh, – Emsland / OS-Nord, – Osnabrück / Osnabrücker Land. Sie brachten ihm die Forderungen des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) ein weiteres Mal näher. Unterstützt wurden sie vom ersten DVG-Bundesvorsitzender Reiner Korth.

    DVG-Auftritt in Ibbenbüren

    Da Friedrich Merz beim Eintreffen abgeschirmt war, mussten sich die DVGler etwas anderes einfallen lassen. DVG-Mitglied Erwin Tischler schaffte es, Merz‘ Fahrer „zur Lektüre für unterwegs unsere Unterlagen zu übergeben, sprich den neuesten DVG-Flyer, den CDU-Parteitagsbeschluss von 2018 in Hamburg zur Abschaffung der Doppelverbeitragung“.

    Die DVGler hatten auch die Chance, mit Anja Karliczek, Ex-Ministerin für Bildung und Forschung (CDU) und Ex-Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zu sprechen, der darauf verweist, das Betriebsrentenfreibetragsgesetz auf den Weg gebracht zu haben, was Betriebsrentnern immerhin einen Freibetrag von derzeit 164,50 Euro einbringe.

    Merz will Fass nicht wieder aufmachen

    Nach Abschluss der Veranstaltung konnte unser Bundesvorsitzender Reiner Korth ein kurzes Gespräch mit Friedrich Merz führen. Angesprochen auf die Parteitagsbeschlüsse der CDU von 2018 und 2019, die Doppelverbeitragung wieder abzuschaffen (wie bei Riester), ob der neue CDU-Vorstand unter Merz jetzt diese Beschlüsse auch in die Tat umsetzen werde, gab Friedrich Merz zur Antwort: „Ich kenne das Problem; Sie haben mit dem Freibetragsgesetz eine Lösung bekommen, das ist für Sie nicht befriedigend, das weiß ich. Aber, mehr geht nicht. Das Thema wird nicht wieder angefasst.“

    Es liegt nun am DVG, ihn vom Gegenteil zu überzeugen, denn sonst fehlen ihm die 1,3 Millionen Stimmen der über 60-jährigen, die er zu einem Wahlsieg über die SPD unbedingt benötigt. Und die Älteren und damit Direktversicherungsgeschädigten werden immer mehr.

     

    Bild: Reiner Korth

  • Ampel verkauft Rentner für dumm

    Ampel verkauft Rentner für dumm

    Alle bekommen 300 Euro Energiegeld, außer Rentner. Mit einem Trick lässt sich der Ausschluss umgehen, um auch als Rentner an das Geld zu kommen. Rentner müssen sich dennoch für dumm verkauft vorkommen.

    „Too late and too little“, sprich zu spät und zu wenig, was sich auf das Energiegeld bezieht. Rentner und Studenten bleiben außen vor. Was für ein Schwachsinn. Wer als Rentnerin und als Rentner dennoch in den Genuss des Energiegeldes kommen will, muss den Staat austricksen. Wie kommen Rentner doch noch an die von der Bundesregierung beschlossene 300-Euro-Energiepreispauschale? Dafür müssen Rentner tricksen. Wie das geht, hat CDU-Finanzexpertin Antje Tillmann in „Bild“ verraten. Denn, das Energiegeld sollen nur einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen bekommen.

    Die Ampel-Koalition will, so die Absicht, mit dem Entlastungspaket des Bundesfinanzministers Christian Lindner den „Teuer-Schock als Folge des Ukraine-Kriegs abfedern“ – und der „Teuer-Schock“ trifft auch und gerade Rentner. „Eines der wichtigsten Maßnahmen im Entlastungspaket der Bundesregierung ist die Zahlung einer Energiepauschale. Jeder einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige, der in den Steuerklassen 1-5 einsortiert ist, soll eine Pauschale von einmalig 300 Euro brutto bekommen“, wie die „Südwest Presse“ schreibt. So ist es auch in dem Koalitionspapier definiert.

    Für dumm verkauft

    Wie funktioniert der Trick der CDU-Finanzexpertin?  Antje Tillmann rät Rentnern, sich beispielsweise als Minijobber wieder anstellen zu lassen – und wenigsten einmal im Jahr für einige Stunden zu arbeiten. Die Kinder könnten Oma oder Opa beispielsweise als Minijobber anmelden – und Oma oder Opa betreuen für einige Stunden die Enkelin oder den Enkel. Das könnte auch die Nachbarin oder der Nachbar sein, der die Rentnerin oder den Rentner kurzzeitig beschäftigt. Rentner könnten sich auch selbstständig melden und das beim Finanzamt anmelden, um so in den Genuss des Energiegelds zu kommen. Diese „Einkünfte“ geben Oma oder Opa in der Steuererklärung für 2022 an.  Damit sei der Anspruch auf das Energiegeld dokumentiert und die Rentnerin oder der Rentner bekommt die Energiepreispauschale ausbezahlt, so Tillmann.

    Laut Finanzministerium sei es ausreichend, nur einen Tag eine Beschäftigung auszuüben, um auf der Liste der Begünstigten zu landen, so „ntv“. Nach dem Regierungsentwurf würden auch „alle in diesem Jahr geringfügig Beschäftigten von der Energiepreispauschale – sowohl die 455-Euro-Minijobber wie auch kurzfristig (geringfügig) Beschäftigte – unabhängig von der genauen Art der Besteuerung“, so der Nachrichtensender. „Ein Dienstverhältnis kann auch eine geringfügige Beschäftigung sein; Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Angehörigen ist aber in jedem Fall, dass es ernsthaft vereinbart und entsprechend der Vereinbarung tatsächlich durchgeführt wird“, so das Finanzministerium „Bild“ gegenüber. Am besten ist es, das Entgelt wird überwiesen, damit haben die Rentner mit dem Kontoauszug einen Beleg.

    Dumm verkaufen als Methode

    Übrigens, ist das ja nicht das erste Mal, dass Rot-Grün die Bürger für dumm verkauft. Das war auch schon so bei der Einführung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes, als die damalige Schröder-Regierung Direktversicherten über Nacht ein Drittel ihrer Altersvorsorge abgezwackt hat. Leider macht die FDP dieses Mal bei der Verdummunngsaktion eifrig mit.

    Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht – warum den Rentner das Energiegeld einfach mit der Rente auszahlen? Genau das fordert Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU).  „Sie sollten die volle Energiepreispauschale von 300 Euro bekommen – als Pauschale direkt mit der Rente ausgezahlt“, schreibt T-Online. Wie es scheint, entwickelt sich das Energiegeld als Bürokratiemonster mit hohem Verwaltungsaufwand für die Finanzämter: er Missbrauch durch doppelte Auszahlung: Die Energiepreispauschale sorgt weiter für hitzige Debatten. Obwohl mit dem Kabinettsbeschluss das Entlastungspaket 2022 in den Startlöchern steht und die deutschen Arbeitnehmer sehnsüchtig auf die 300 Euro als Ausgleich für die gestiegenen Energiekosten warten, klemmt es noch bei der konkreten Umsetzung. „Bei der geplanten Auszahlung der Energiepreispauschale besteht noch eine Vielzahl von Problemen“, warnte die finanzpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Antje Tillmann. Die Kosten und der Aufwand in der Bürokratie seien unverhältnismäßig hoch. Wackelt das Projekt noch?

  • Olaf bitte handeln statt reden!

    Olaf bitte handeln statt reden!

    In Nordrhein-Westfallen wird Mitte Mai ein neuer Landtag gewählt. Jetzt fallen der SPD die leeren Versprechungen ihres Kanzlers Olaf Scholz auf die Füße.

    Auf die Frage des WAZ-Chefredakteur Andreas Tyrock, wann denn nun die am 24. September von Olaf Scholz versprochen Abschaffung der Doppelverbeitragung von Direktversicherungen umgesetzt wird, antwortet der SPD-Spitzenkandidat Thomas Kutschaty: „Ich gehe fest davon aus, dass die Bundesregierung das in Kürze noch einmal überprüfen wird und möglicherweise auch korrigieren wird“. In dem Satz steckt zu viel „möglicherweise“. Seit Olafs Satz in Münster am 24. September 2021 sind mehr als sieben Monate vergangen – passiert ist nichts. Das Thema Entlastung von Betriebsrenten kommt weder im Koalitionsvertrag noch im Haushaltsentwurf vor. Scholz veräppelt Betriebsrentner. Und jetzt sollen sie die SPD in Nordrhein-Westfalen wählen?

    Die Frage an Kutschaty stammt übrigens von DVG-Mitglied Norbert Pomp:

    Olaf Scholz hat auf der Wahlkampf-Abschluss Veranstaltung in Münster am 24.9. versprochen sich um die Abschaffung der Doppelverbeitragung auf Direktversicherungen zu kümmern. Was ist passiert? Nichts! So wird sich meine Frustration über die SPD leider festsetzen. Tja, welche Partei kann man als Arbeitnehmer/Rentner noch wählen? Ich bin ratlos und überlege das erste Mal im Leben nicht wählen zugehen.

    Olaf verspricht gern

    Übrigens, Kutschatys Äußerung über das „Ärgernis“ Doppelverbeitragung ist ab Minute 9.30 zu hören. Auch das Video von Scholz‘ Wahlkampfauftritt in Münster am 24. September 2021 ist ebenfalls noch online. Jeder kann das selbst nachprüfen – und seine Entscheidung treffen.

    Olaf
    Der DVG war natürlich auch in Düsseldorf vertreten, angesichts des Tumults war aber kein Durchdringen

     

    Olaf Scholz tritt am 13. Mai wieder auf eine Bühne in Nordrhein-Westfalen, um die SPD im Landtagswahlkampf zu unterstützen – dann in Köln.

  • Mit Elan für den Stopp der Doppelverbeitragung

    Mit Elan für den Stopp der Doppelverbeitragung

    Mit großem Elan geht der Direktversicherungsgeschädigten e.V. (DVG) in diesem Jahr seine Ziele an. „Es geht uns vor allem um den sofortigen Stopp der Doppel- und Mehrfachverbeitragung – das ist ein Betrug an uns und eine himmelschreiende Ungerechtigkeit“, so Reiner Korth, neu gewählter Bundesvorsitzender des DVG (bislang Stellvertreter ohne Bundesvorsitzenden), auf der DVG-Delegiertenversammlung in Kassel an diesem Wochenende.

    Mit überwältigender Mehrheit sind dabei die vom Vorstand vorgeschlagenen Ziele und Forderungen von den rund 80 Delegierten der 3.700 DVG-Mitglieder aus der gesamten Republik an die Politik beschlossen worden. Einige DVG-Posten wurden neu besetzt.

    Stopp der Doppelverbeitragung

    „Die Bretter, die es zu bohren gilt, sind in unserem Fall offenbar besonders dick, denn trotz Zusage der Ampel-Koalitionäre ist unser Anliegen aus dem Koalitionsvertrag gestrichen worden. Dabei geht es doch ganz einfach: bei Riester vor drei Jahren wurde es spielend leicht behoben“, sagte Reiner Korth unter großer Zustimmung der Delegierten.

    Seit 2004 müssen Direktversicherte, die privat vorgesorgt haben, nochmals annähernd 20 % ihrer Altersversorgung an die Krankenkasse entrichten – wegen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG), das SPD, Grüne und CDU/CSU 2003 beschlossen hatten. Altersvorsorge wird damit zum Minus-Geschäft.

    Besonders hart trifft es die rund 6,3 Millionen Direktversicherten, die ihre Verträge vor 2004 unter anderen Voraussetzungen abgeschlossen hatten. Rot-Grün-Schwarz beschloss das GMG in einer Nacht-und-Nebel-Aktion – rückwirkend, ohne Bestandsschutz und ohne Übergangsfrist. Viele Direktversicherte zahlen doppelt Sozialbeiträge: in der Einzahl- und Auszahlphase. Dieselbe Abgabe trifft auch 6,5 Millionen Betriebsrentner.

    Die Politik muss handeln

    „Bei rund 13 Millionen Geschädigten können wir vom DVG ja nicht ganz falsch liegen – die Politik muss handeln, und zwar jetzt“, unterstrich Jörg Kotter, neuer stellvertretender Bundesvorsitzender. „Betrug bleibt Betrug, und ein Vertrag ist ein Vertrag (Pacta sunt servanda – Verträge sind einzuhalten). Wir haben ihn vor 2004 abgeschlossen, und er ist im Nachhinein gebrochen worden!“, so Kotter weiter.

    „Die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und deren starke Lobby scheinen auf die Politik großen Einfluss zu haben, denn die GKV will auf unsere doppelt entrichteten Beiträge einfach nicht verzichten“, sagte Michael Kröner, neuer Schatzmeister des DVG. „Für ihre Lobby-Verbände geben sie horrende Summen aus, das Geld wäre aber für niedrigere Beitragssätze viel besser angelegt – auch das muss einmal mal ganz deutlich angesprochen werden!“, betonte Michael Kröner.

    Nichts als Schikane

    „Bei den vielen Fremdleistungen, die der Rentenkasse und den Gesetzlichen Krankenkassen zugemutet werden (man verweise nur auf die Aufnahme von zigtausend Flüchtlingen) spielen unsere Doppel- und Mehrfachverbeitragungen in der Gesamtrechnung keine große Rolle mehr. Das ist festgeschriebene Schikane, die aber für viele unserer DVG-Mitglieder existentielle Folgen hat, das darf man nicht übersehen. 20 Prozent der Auszahlungen, die sich die Bürger vom Mund abgespart haben, sind einfach futsch, vom Staat geklaut, zwangsweise vereinnahmt“, so Reiner Korth.

    Auf der anderen Seite werden gemäß 7. Versorgungsbericht der Bundesregierung (18. März 2020) bei den Beamten-Pensionskassen mit 639 Milliarden Euro (allein vom Bund, ohne Länder und Kommunen) immense Steuergelder gehortet. Das Renten- und Pensionssystem ist grob ungerecht und geht ganz klar auf Kosten der Renten-Beitragszahler.

    Probleme werden noch größer

    Die Baby-Boomer kommen aber jetzt erst in Rente – die Problematik für die Politik werde immer größer, so der DVG. „Das Problem muss gelöst werden, sonst kippt die Stimmung und die Solidarität für den Staat auch in diesem Feld“, so Reiner Korth am Ende der konstruktiven und richtungsweisenden DVG-Delegiertenversammlung.

    Forderungen des DVG

    Die Forderungen, die von der DVG-Delegiertenversammlung in Kassel ausgehen, sind eindeutig:

    – sofortiger Stopp der Mehrfachverbeitragung
    – Halbierung der KV- und PV-Beiträge von Betriebsrenten auf Arbeitnehmeranteil
    – Gleichstellung der Direktversicherung wie bei Riester
    – Finanzielle Entschädigung für die Betroffenen, in deren Verträge mit dem GMG rückwirkend eingegriffen wurde

    Der DVG werde weiterhin mit großem Nachdruck bei Politikern, der breiten Öffentlichkeit sowie der Presse vorstellig werden; eine weitere Kundgebung in Berlin wie im Herbst 2021 sei nicht ausgeschlossen. Außerdem sind für diesen Herbst zwei Vorträge/Symposien in Frankfurt/Main und Leipzig vorgesehen. Dabei gehe es auch um eine grundlegende Rentenreform und die Abschaffung des Zwei-Klassensystems in der Rente bzw. bei Pensionen. Mit insgesamt 21 Millionen RentnerInnen in Deutschland könne man nicht so umspringen wie aktuell beim Entlastungspaket: Bei den 300 Euro für jeden Erwerbstätigen seien die RentnerInnen glatt vergessen worden. Die Saarlandwahl sei dafür die entsprechende Quittung gewesen. FDP und Grüne wurden abgewatscht – Klientelpolitik sei bei einem Drittel der Wahlbevölkerung nicht gerne gesehen, so der DVG.

    Wahlentscheidungen der DVG-Mitgliederversammlung 2021:

    Der gewählte Vorstand

    Reiner Korth, (neuer) Bundesvorsitzender, Geeste

    [bislang Stellvertreter ohne Bundesvorsitzenden; Der Mit-Vereinsgründer und damalige Bundesvorsitzende Gerd Kieseheuer war vor zwei Jahren zurückgetreten und ist seit vergangenem Jahr Ehrenvorsitzender des DVG.]

    Jörg Kotter, (neuer) Stellvertretender Bundesvorsitzender/ IT-Beauftragter, Butzbach
    Michael Kröner, (neuer) Schatzmeister, Neuwied
    Günter Dehlen, Schriftführer/Dokumentenmanagement, Oberhausen

    Beisitzer

    Helmut Achatz, Beisitzer Kommunikation, München-Olching
    Reinhold Birth, Beisitzer, Hohnhorst
    Dr. Rainer Ochmann, Beisitzer, Bremen
    Werner Partschefeld, Beisitzer, Chemnitz
    Ingrid Wulff, Social Media, Hamburg

    Hintergrund zum DVG

    „Wir sind viele, wir sind laut, weil Ihr unsere Rente klaut!“ – so der DVG auf seinen nimmer endenden Aktionen. Im Oktober 2015 gründete sich der Verein „Direktversicherungsgeschädigte e.V.“, um die Interessen aller besser zu vertreten, die sich von der Politik um große Teile ihrer Altersvorsorge geprellt fühlen.

    Aus 40 sind mittlerweile 3.700 Mitglieder geworden – und der DVG wächst weiter, da nun viele Verträge zur Auszahlung kommen und die meisten Betroffenen erst jetzt von der ungerechtfertigten Zahlung der Sozialabgaben an die Krankenkassen erfahren.

    Der DVG verschafft sich Gehör in Politik und Medien. Mit Kundgebungen und Aktionen in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart, München, Dresden, Wiesbaden, zweimal in Erfurt und auf dem Hambacher Schloss sowie zuletzt vor dem Brandenburger Tor in Berlin wie auch bei vielen Info-Veranstaltungen hat der DVG die Öffentlichkeit wachgerüttelt; überall in Deutschland bildeten sich Regionalgruppen.

    Der DVG hat es erreicht, dass die schwarz-rote Koalition zum 1. Januar 2020 einen Freibetrag von 159,25 Euro (aktuell 164,50 Euro) eingeführt hat. Erst ab diesem Betrag werden Direktversicherungen und Betriebsrenten voll verbeitragt. Aber das Unrecht ist damit nicht beseitigt. Die Doppelverbeitragung könnte auf einen Schlag beendet werden wie vor drei Jahren (2019) bei den Riesterverträgen – und das komfortabel nach § 40 b EkStG (Einkommensteuergesetz).
    www.dvg-ev.org

  • DVG erinnert Scholz an sein Versprechen

    DVG erinnert Scholz an sein Versprechen

    Am 1. Mai erinnert der DVG Kanzler Olaf Scholz an sein Versprechen und demonstriert in Düsseldorf für die Abschaffung der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten. Also auf nach Düsseldorf!

    Demnächst sind Wahlen in Nordrhein-Westfalen – und da trommelt Olaf Scholz wieder für die SPD. Dieses Mal kommt er am 1. Mai zur Kundgebung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) in Düsseldorf. Bei dieser Gelegenheit wird ihn der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) an sein Versprechen vor der Bundestagswahl im September 2021 erinnern, die Doppelverbeitragung von Direktversicherungen abzuschaffen. Die Regionalgruppen aus NRW treffen sich um 12.00 Uhr auf dem Johannes-Rau-Platz in der Nähe des nordrhein-westfälischen Landtags in Düsseldorf. Dazu sind alle DVGler – und natürlich Familien und Freunde – herzlich eingeladen. Die Organisatoren der Demo, darunter vor allem Günter Dehlen, werden natürlich schon etwas früher da sein. Also gebt euch einen Ruck und fahrt nach Düsseldorf!

    Demo in Düsseldorf

    Sie werden Scholz fragen, was aus seinen Aussagen wurde, die er dem DVG am 24. September 2021 anlässlich einer Wahlveranstaltung – es ging die Bundestagswahl – gemacht hat. Im Koalitionsvertrag fand sich davon nämlich nichts wieder und auch im Bundeshaushalt ist davon nichts zu lesen. Wie vertrauenswürdig ist Scholz? Er wollte die Doppelverbeitragung abschaffen – und jetzt? Wie verlässlich ist dieser Kanzler? Wie verlässlich ist die SPD? Das muss sich jeder fragen, der sich an den 24. September 2021 erinnert.

    Scholz in Münster
    Scholz auf einer Wahlkampfveranstaltung in Münster

     

    Der DVG wird wieder in pink vertreten sein – mit Westen und Kappen.

    Ist der DGB blind?

    Der DGB fühlt sich geehrt, so die Vorsitzende des DGB-Stadtverbandes, Sigrid Wolf, gegenüber der „Rheinischen Post“. Kein Wort darüber, dass Kanzler Scholz auch Gewerkschaftsmitglieder mit der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten über den Tisch gezogen hat und immer noch zieht, kein Wort darüber, dass Scholz das Vertrauen von Millionen Beschäftigten missbraucht, in dem er sein Versprechen vom 24. September 2021 schlicht ignoriert.

    Zwei Wochen vor der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen und unter dem Eindruck des Ukraine-Krieges dürften die Kundgebungen ein größeres Publikum anziehen, damit rechnet zumindest die “WAZ”.

     

    DGB Mai-Kundgebung
    DGB Mai-Kundgebung
  • Vertrauen in die Politik verloren

    Vertrauen in die Politik verloren

    Der Ehrenvorsitzende Gerhard Kieseheuer hat das Vertrauen in die Politik verloren. Sein Leserbrief bezieht sich auf Karin Tutas‘ Artikel „Warum die Rentenerhöhung restlos verpufft“.

    Mit großem Interesse habe ich auf der Homepage des DVG den Bericht  „Warum die Rentenerhöhung restlos verpufft“ gelesen. Sehr hoffnungsvoll wird unser Gesundheitsminister zitiert, der einen „wohl überlegten Gesetzentwurf“ vorlegen will. Dann wird ja jetzt alles gut, war mein erster Gedanke. Ohne den Beitrag von Karin Tutas weiter zu lesen, dauerte meine hoffnungsvolle Freude nicht lange. In den zehn Jahren meiner Bemühungen die unrechtmäßige Doppelverbeitragung, bei uns Direktversicherten, abzuschaffen, habe ich das Vertrauen in unsere Volksvertreter verloren und man darf ihren Worten nicht glauben.

    Am Schluss des Berichtes von Karin Tutas wurde ich dann auch schon bestätigt. Sie schreibt: Der Vorstoß Lauterbachs stimmt schon einmal darauf ein, dass mitnichten daran gedacht ist, das Kostenverteilungsproblem im Gesundheitswesen gerecht zu lösen.

    Die allgemeinen Kostensteigerungen, sind bald nicht mehr zu stemmen. Besonders für die Rentner. Gerade die Rentner sind sehr betroffen. Man ist einfach der Willkür der Volksvertreter ausgesetzt. Die private Altersvorsorge der Arbeitnehmer haben 2004 alte Seilschaften der Krankenkassen und der Politik zu Betriebsrenten erklärt, um der Arbeitgeber und den Arbeitnehmeranteil an Sozialbeiträgen zu kassieren. Hilfe fanden die Betrogenen nicht einmal beim Bundessozialgericht. Die Richter fanden eine fadenscheinige Erklärung, um diesen Leuten den Rücken freizuhalten.

    Die Inzidenz der Altersarmut steigt immer schneller und höher. Ich meine damit, die Anzahl der altersarmen Rentner, die überall in den Abfalleimern nach Pfandflaschen suchen. Ihre Zahl steigt rapide an.

    Dabei gibt es viele Möglichkeiten, die Beitragserhöhung zu mindern oder sie ganz auszusetzen.

    Drei Punkte möchte ich beispielsweise aufzählen:

    • Da wäre zum einen die Änderung der Mehrwertsteuer auf sieben Prozent, so wie es schon lange gefordert wird. Auf Medizin wird der volle Mehrwertsteuersatz verlangt.
    • 15 Milliarden Euro brächte es, wenn der Staat die Krankenversicherung der ALG-II-Empfänger übernehmen würde. Was selbstverständlich wäre.
    • Was mir aber ganz besonders ins Auge fällt, sind die exorbitanten Gehälter der Personen, die im Bereich der Krankenkassen arbeiten. Ich halte die Gehälter, die man hier bekommt, für unanständig. Auch wenn die Empfänger dieser Gehälter das anders sehen. Gern bringe ich einige Beispiele der Vorstandsbezüge. Im Internet fand ich Bezüge aus dem Jahr 2020.

    Im Jahr verdienten die Vorstände von der:

    Techniker Krankenkasse             359.477 Euro
    DAK Gesundheitskasse                324.152 Euro

    IKK classic                                        323.397 Euro
    Barmer                                             323.386 Euro

    AOK Niedersachsen                      314.875 Euro

    Dann gibt es noch die Stellvertreter und Abteilungsleiter. Dazu kommen dann noch übergeordnete Stellen, wie die Vorstandsvorsitzende des AOK- Bundesverbands, die ich persönlich im Berlin als Abgeordnete der SPD kennen gelernt habe.

    Im Internet steht ihr offizielles Gehalt:

    Grundvergütung                225.000 Euro

    „variable Bestandteile“      43.400 Euro

    Zusatzversorgung                 75.000 Euro

    343.400 Euro

    Und das jedes Jahr!
    Die Beitragserhöhungen müssen dann von den Arbeitnehmern und Rentnern aufgebracht werden.
    Rentner bekamen 2019 durchschnittlich an Rente:
    1139,00 Euro in den alten Bundesländern, und 1212 Euro in den neuen Bundesländern.

    Frauen bekamen 2019 durchschnittlich:
    710 Euro in den alten Bundesländern und 1023 Euro in den neuen Bundesländern.

    Das alles natürlich Brutto. Hiervon müssen noch Sozialabgaben und Steuern bezahlt werden.

    Ich glaube hier wird sich leider nichts ändern, denn auch unsere Volksvertreter sind bei diesen Gehältern angesiedelt und wollen nur kassieren.

     

    Gerhard Kieseheuer

  • Warum die Rentenerhöhung restlos verpufft

    Warum die Rentenerhöhung restlos verpufft

    Was hilft eine Rentenerhöhung, wenn sie von der Inflation aufgefressen wird und der Staat darüber hinaus die Sozialabgabenschraube anzieht. Warum wir uns auf magere Jahre einstellen müssen und die Rentenerhöhung restlos verpufft.

    Von Karin Tutas

    So richtig Freude will nicht aufkommen angesichts der für Juli angekündigten Rentenerhöhung von 6,12 Prozent in den neuen und 5,35 Prozent in den alten Bundesländern – das zusätzliche Salär ist von der Inflation bereits aufgefressen. Dass mit den Kostensteigerungen das Ende der Fahnenstange längst nicht erreicht ist, zeigen die Pläne von Gesundheitsminister Karl Lauterbach, der jetzt eine Erhöhung der Krankenkassenbeiträge plant. Das träfe dann auch all jene Rentner, die mit einer Direktversicherung oder ähnlichem privat für ihr Alter vorgesorgt haben und dafür bestraft werden, indem sie zehn Jahre lang den vollen Beitrag für Kranken- und Pflegeversicherung berappen müssen.

    Rentenerhöhung verpufft

    Gegenüber der Osnabrücker Zeitung erklärt Lauterbach, bis Sommer einen „wohlüberlegten Gesetzentwurf“ vorzulegen, wie er das 17-Milliarden-Euro-Loch zu stopfen gedenkt, das sich in den Kassen der Gesetzlichen Krankenkassen im kommenden Jahr auftut. Das stößt zwar auf Lob, indes monieren sowohl ein Sprecher des GKV-Spitzenverbands als auch Ulrike Elsner, Chefin des Ersatzkassenverbands VDEK, die anvisierte Beitragserhöhung. „Kritisch sehen wir dagegen, dass die Politik offenbar plant, abermals auf die Krankenkassenrücklagen zurückgreifen“, monierte die Verbandschefin. Die Kassen hätten schon in den vergangenen zwei Jahren viele Milliarden aus ihrem Vermögen abführen müssen. „Das sind Gelder der Beitragszahler, die eigentlich für die Versorgung zur Verfügung stehen sollten.“ Doris Pfeiffer, Chefin des Spitzenverbands der Krankenkassen, hatte bereits des Öfteren angemahnt, dass der Bund kostendeckende Beiträge für Hartz-IV-Empfänger zahlt. Allein durch die unzureichenden Beiträge summiert sich das Defizit in den Krankenkassen auf zehn Milliarden Euro pro Jahr – bezahlt durch die gesetzlich Krankenversicherten, während Beamte, Selbstständige und diverse andere privilegierte, privat versicherte Berufsgruppen fein raus sind.

    Rentner sind die Dummen

    Der Vorstoß Lauterbachs stimmt schonmal darauf ein, dass mitnichten daran gedacht ist, das Kostenverteilungsproblem im Gesundheitswesen gerecht zu lösen. Schon angesichts der hunderten Milliarden, die für Rüstung, die Entlastung der Bürger von den hohen Energiekosten und die zu erwartenden Kosten infolge der Millionen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine ist dies kaum zu erwarten. Nicht von ungefähr stimmt die Politik die Bürger immer lauter auf zu erwartende Opfer ein. Wer die erbringen muss, ist klar. Sicher nicht die, die sich an diesem Krieg eine goldene Nase verdienen. Die Rechnung werden wieder einmal die gesetzlich Versicherten zahlen.

     

    Bild von DeSa81 auf Pixabay

  • Wie Sozialrichter Altersvorsorger aburteilen

    Wie Sozialrichter Altersvorsorger aburteilen

    Wie urteilen Sozialrichter, wenn sich Altersvorsorger gegen überbordende Sozialabgaben wehren? Das Urteil des hessischen Landessozialgerichts dürfte viele ernüchtern, die glaubten und immer noch glauben, eigenverantwortliche Altersvorsorge würde sich lohnen.

    Sozialrecht darf (fast) alles – zu diesem Schluss kommt, wer das Urteil des hessischen Landessozialgerichts (LSG) in Darmstadt in Sachen Hans-Herbert F. gegen Pronova BKK liest. Das Landessozialgericht wies Hans-Herberts Klage zurück. Der hatte zuerst vor dem Sozialgericht Wiesbaden, dann vor dem hessischen Landessozialgericht geklagt, dass er für seine drei Direktversicherungen die vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen soll – und das zehn Jahre lang, insgesamt 12.834 Euro.

    Sozialrichter weisen Klage ab

    Der Kläger, sprich Hans-Herbert F., bestreitet laut Urteil, dass es sich um eine betriebliche Altersvorsorge handelt, was das Sozialgericht Wiesbaden allerdings anders sieht, denn, die Versicherungen seien über die gesamte Laufzeit als Direktversicherung geführt worden und der Arbeitgeber habe die Beiträge gezahlt, ferner sei Hans-Herbert F. nicht Versicherungsnehmer gewesen.

    Dagegen klagte Hans-Herbert F. erst vor dem Sozialgericht Wiesbaden und ging dann, nach Abweisung der Klage, vor das hessische Landesgericht. Das sah die Rechte des Klägers nicht verletzt und das Urteil des Sozialgerichts als „nicht zu beanstanden“. Es half Hans-Herbert F. auch nichts, ein Urteil des Bundesssozialgerichts zu zitieren – das Landessozialgericht verwies darauf, dass die Bundessozialrichter „zum wiederholten Male dargelegt haben, unter welchen Voraussetzungen Kapitalauszahlungen aus den vom Arbeitgeber zu Gunsten seiner Arbeitnehmer abgeschlossenen Lebensversicherungen (Direktversicherung) als Versorgungsbezug zu werten sind und hieraus die nach dem Gesetz resultierenden Beitragspflicht begründen“. Das Bundessozialgericht habe nochmals die Verfassungsmäßigkeit der … gesetzlichen Regelung bestätigt – und dann folgen eine ganze Reihe Paragrafen, darunter § 237 Satz 1 SGB V, § 57 Absatz 1 Satz 1 SGB XI, § 229 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 SGB V. Als Grundsatz gelte: „Wesentliche Merkmale einer Rente der betrieblichen Altersvorsorge (als einer mit der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbaren Einnahme) i. S. des Beitragsrechts der GKV (GKV steht für gesetzliche Krankenversicherung) sind, wenn ihr Bezug nicht schon institutionell (Versicherungseinrichtung, Versicherungstyp) vom Betriebsrentenrecht erfasst wird, ein Zusammenhang zwischen dem Erwerb dieser Rente und der früheren Beschäftigung sowie ihre Entgelt-Ersatzfunktion“ – und dabei verweist das Landessozialgericht auf eine Reihe BSG-Urteile. Angesichts dieser Zusammenhänge schließt das Landessozialgericht, dass die Direktversicherung eine betriebliche Altersvorsorge sei.

    Wer ist Versicherungsnehmer?

    Hans-Herberts Einwurf, er habe die Direktversicherung selbst gezahlt (ohne den Arbeitgeber), hilft ihm beim Landessozialgericht nichts: „Die Finanzierung der Direktversicherung durch den Kläger als Arbeitnehmer beseitigt ihre Charakterisierung als betriebliche Altersvorsorge nicht.“ Dreh- und Angelpunkt sei, ob der Versicherungsvertrag vom Arbeitgeber abgeschlossen worden sei und diesen als Versicherungsnehmer ausweise. Es komme ferner nicht darauf an, ob die Beiträge aus dem Brutto- oder aus dem Nettoentgelt gezahlt worden seien. Letztlich komme es auch nicht darauf an, ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Versorgungs- oder eine reine Versicherungszusage erteilt habe. Mit der Versicherungsnehmereigenschaft des Arbeitgebers liege auch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts „ein formal einfach zu handhabendes Kriterium vor, das ohne Rückgriff auf arbeitsrechtliche Absprachen eine Abschichtung betrieblicher von privater Altersversorgung durch Lebensversicherungsverträge erlaubt“.

    betriebliche contra private Altersvorsorge

    Der betriebliche Bezug werde erst dann vollständig gelöst, „wenn und soweit die ausgezahlten Kapitalleistungen auf Beiträgen beruhen, die ein Arbeitnehmer nach Beendigung seiner Erwerbstätigkeit auf den Lebensversicherungsvertrag unter Einrücken in die Stelle des Versicherungsnehmers eingezahlt hat“. Aus der betrieblichen ist somit eine private Altersversorgung geworden – und der Altersvorsorger muss auch keine Kranken- und Pflegebeiträge dafür zahlen.

    Die Landessozialrichter haben Hans-Herbert F. – und allen anderen Altersvorsorgern – ins Stammbuch geschrieben, dass er sich nicht auf staatliche Zusagen verlassen solle: „Die Versicherten konnten aber, nachdem der Gesetzgeber bereits mit dem Rentenanpassungsgesetz (RAG) 1982 … laufende Versorgungsbezüge in die Beitragspflicht einbezogen hatte, nicht uneingeschränkt in den Fortbestand der zunächst beitragsrechtlichen privilegierten Einmalzahlungen vertrauen.“

    Alle sind gleich, aber …

    Der Clou des Urteils ist der Bezug zur Riesterrente und der Vergleich mit der Direktversicherung: Hans-Herbert F. monierte die Ungleichbehandlung von betrieblichen Riesterrentnern und Direktversicherten. Er sah darin eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nach Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes. Die Sozialrichter in Darmstadt sehen die „beitragsrechtliche Ungleichbehandlung“ als „jedenfalls sachlich gerechtfertigt“. Wie das? Nun, dem Gesetzgeber sei eine Differenzierung erlaubt. Er habe einen „weiten sozialpolitischen Gestaltungsspielraum bei der Ausgestaltung der sozialstaatlichen Ordnung“. Nach diesen Maßstäben sei die Beitragspflicht des Klägers verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Der Gesetzgeber können in Bezug auf die Beitragspflicht von Versorgungsleistungen eine Teilgruppe herausgreifen und mehr zahlen lassen.

    Regieren nach Gutsherrenart

    Und jetzt kommt’s: „Der Gesetzgeber hat bei der Wahl des Mittels die Grenzen seiner Einschätzungsprärogative nicht verlassen.“ Dem Gesetzgeber war klar, dass sich die betriebliche Riesterrente nur hätte schwer verkaufen lassen, wenn die Riesterrentner – wie Direktversicherte –, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen müssen, weil darin ein „Fehlanreiz“ bestehe, wie die Darmstädter Sozialrichter richtig erkannt haben. Der Gesetzgeber hätte „Riesterrentner“ ja auch nicht „unverhältnismäßig“ begünstigt, deswegen sei diese Ungleichbehandlung erlaubt. Riesterrentner werden privilegiert, Direktversicherte an ihre Solidarität erinnert, das ist die Quintessenz dieses Urteils. Oder anders ausgedrückt: „Schön blöd, wer fürs Alter vorsorgt“.

    Übrigens, „Prärogativ“ heißt nichts anderes als „Vorrecht des Herrschers oder Souveräns“ – das ist Regieren nach Gutsherrenart, sprich in „selbstherrlicher Manier“. Der jetzige Bundeskanzler Olaf Scholz tritt damit in die Fußstapfen seiner Vorgängerin Angela Merkel.

    Lehren aus dem Urteil

    Die Lehren aus diesem Urteil:

    1. Misstrauen dem Staat
    2. Verlasse dich nicht auf irgendwelche Zusagen
    3. Informiere dich
    4. Kümmere dich selbst um deine Altersvorsorge
    5. There is no free lunch – Es gibt nichts umsonst, denn, was dir der Staat an Vergünstigungen gewährt, holt er sich später wieder zurück

    Dieses Urteil „im Namen des Volkes“ ist eine Bankrotterklärung der betrieblichen Altersvorsorge, die der Staat ungestraft plündern darf, wenn das Geld nicht reicht.

     

    Bild: Inactive_account_ID_249 auf Pixabay

  • Lobbyist Schröder geschasst

    Lobbyist Schröder geschasst

    Ex-Kanzler und Lobbyist Gerhard Schröder ist vom Würzburger Versicherungsmakler BVUK als Vorstand geschasst worden – eine Genugtuung für alle Altersvorsorger.

    Plötzlich ist der Ukraine-Krieg auch Thema für alle, die eigenverantwortlich über den Betrieb fürs Alter vorsorgen oder vorgesorgt haben, denn Ex-Kanzler und Putin-Freund Gerhard Schröder, der bislang Lobby-Arbeit für die Würzburger BVUK gemacht hat, ist weg. Das Kürzel BVUK steht für „Betriebliche Versorgungswerke für Unternehmen und Kommunen“, dahinter verbirgt sich die BVUK GmbH. Bei dieser Maklerfirma war Ex-Kanzler und Gas-Manager Schröder zum 1. Januar 2020 eingestiegen, um die „Rentenlücke zu schließen und für die Schaffung optimaler Voraussetzungen, um drohende Altersarmut frühzeitig zu verhindern“, so schrieb die BVUK damals selbst in ihrer Pressemitteilung. Er war somit ihr oberster Lobbyist.

    Offensichtlich war es der BVUK dann doch zu peinlich, mit Putins Busenfreund für die betriebliche Altersvorsorge zu werben, wie die „Main-Post“ berichtet. Die „Wirtschaftswoche“ hat bereits davor über Schröders Abgang bei BVUK berichtet. „Focus“ listet darüber hinaus auf, wo Schröder noch überall als Lobbyist gearbeitet hat, darunter beim Tunnelbohrmaschinenbauer Herrenknecht, wo er sogar stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender war. Der BVB entzog laut “Focus” dem Lobbyist Schröder die Ehrenmitgliedschaft. Der Entschluss sei einstimmig getroffen worden, so Vereinspräsident Dr. Reinhard Rauball. Der BVB teilte Lobbyist Schröder “Focus” zufolge den Entschluss in einem persönlichen Gespräch mit. Damit nicht genug, der SPD-Kreisverband Heidelberg habe nun zumindest offiziell einen Antrag auf Partei-Ausschluss des Putin-Busenfreunds gestellt.

    Lobbyist für Betriebsrenten

    buchcover
    Schröders Buch

    Gerhard Schröder war von 1998 bis 2005 Bundeskanzler. Unter seiner Regierung wurde die Agenda 2010 beschlossen, die für viele, darunter auch Betriebsrentner und Direktversicherte  Ungerechtigkeiten brachte und immer noch bringt. In seinem Buch lobt der Lobbyist seine Reformen, darunter auch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz, das Millionen kalt enteignet. Er ist noch immer von seinen Entscheidungen aus den Jahren 2002 und 2003 überzeugt.

    „Entscheidungen – mein Leben in der Politik“
    Hoffmann und Campe
    ISBN: 978-3-455-85074-1

     

    Eben dieser Gerhard Schröder sollte die Altersvorsorge als Lobbyist retten, der sie damals während seiner Regierung zusammengestutzt hat. Die rot-grüne Koalition hat unter seiner Ägide das Rentenniveau abgesenkt und zusammen mit der Union das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) erlassen, mit dem Betriebsrentner und Direktversicherte doppelt verbeitragt werden, so dass für sie betriebliche Altersvorsorge zum Minusgeschäft wird. Eben dieser Gerhard Schröder sollte 17 Jahre später, die Altersvorsorge retten. Das ist schon ein starkes Stück. Offensichtlich glaubt der Ex-Kanzler, die Abgezockten haben vergessen, wie durch das GMG rückwirkend in ihre Verträge eingegriffen wurde – zu ihrem Nachteil. Sie werden indes jeden Monat an das GMG erinnert, denn sie müssen die vollen Krankenkassen- und Pflegebeiträge abführen – bei einer einmaligen Kapitalauszahlung Monat für Monat zehn Jahre lang, bei einer monatlichen Betriebsrenten ein Leben lang.

    Aushängeschild des BVUK

    Schröder sollte der BVUK als Lobbyist helfen, den Unternehmen betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung schmackhaft zu machen. Er war sozusagen das Aushängeschild der BVUK und ihr oberster Lobbyist. Unter der Regierung Schröder warben die Sozialdemokraten offensiv für die betriebliche Altersvorsorge mit dem Effekt, dass Millionen eine entsprechende Direktversicherung abgeschlossen haben.

    Gesetz 2003 durchgedrückt

    Nur 29 Werktagen – in der Vorweihnachtszeit, mit Weihnachten und Sylvester – lagen zwischen der Gesetzesverkündung (Freitag, 14. November 2003) und dem Inkrafttreten am 1. Januar 2004 (Donnerstag) für das umfangreiche, verklausulierte und undurchschaubare „Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-Modernisierungsgesetz ­GMG), welches ausschließlich und ohne die geringste Einschränkung zu Lasten der Versicherten eingerichtet wurde, so steht’s in der „Geschichte einer staatlichen Enteignung“ auf den Seiten des DVG. Gegen diese Ungerechtigkeit kämpft der Verein der Direktversicherungsgeschädigten seit mittlerweile sieben Jahren.

    Bilder: Hoffmann und Campe

  • Wie geht betriebliche Altersvorsorge?

    Wie geht betriebliche Altersvorsorge?

    Betriebliche Altersvorsorge ist vor allem eines: kompliziert. Dazu kommt, dass sie sich meist nicht lohnt. Aber wie geht das überhaupt, über den Betrieb fürs Alter vorzusorgen?

    Jeder kennt das Umlageverfahren der gesetzlichen Rente; die betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV, funktioniert aber nach einem anderen System. Sie ist – fast ohne Ausnahme – kapitalgedeckt. Gern wird die bAV auch unter „Betriebsrente“ subsummiert, weil allein das Wort „betriebliche Altersvorsorge“ so sperrig ist. Wie kompliziert das System Betriebsrente ist, lässt sich daran erkennen, dass der Branchenverband GDV in seiner Broschüre „Die betriebliche Altersversorgung“ insgesamt 29 Seiten braucht, um das System zu erklären. Es lohnt sich allerdings, die Broschüre von vorne bis hinten zu lesen, denn dann dürfte jedem klar sein, was damit gemeint ist. Wobei der GDV das Thema Verbeitragung von Betriebsrenten nur in drei Sätzen abtut. Dabei hätte es das Thema verdient, ausführlich behandelt zu werden.

    Betriebliche Altersvorsorge

    Leider funktioniert Betriebsrente – bis auf wenige Ausnahmen – nur über den Umweg Versicherung, die immer daran verdient. Bei der Betriebsrente ist der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer, die Versicherung und der Staat mit im Boot. Vorteil für den Staat: Er bekommt Steuern aus der Betriebsrente; Vorteil für den Unternehmer: Er spart Sozialabgaben; Vorteil für die Versicherung: Sie verdient an Provision und Verwaltungsgebühr; Nachteil für den Arbeitnehmer: Er macht ein Minus-Geschäft.

    Kompliziert macht die Betriebsrente vor allem die vielen arbeits-, steuer- und aufsichtsrechtlichen Vorschriften – und eine der wichtigsten Regelungen ist die Art der Versorgungszusage des Arbeitgebers – und davon gibt es zwei:

    • die unmittelbare und
    • die mittelbare

    Unmittelbar heißt in dem Zusammenhang, dass der Arbeitgeber selbst für die Betriebsrente des Arbeitnehmers aufkommt, deswegen heißt diese Form auch Direktzusage.

    Mittelbar bedeutet, dass immer eine Versicherung zwischengeschaltet wird – und dafür gibt es wiederum vier Durchführungswege:

    • Zusatzversorgungskasse für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst
    • Direktversicherung
    • Pensionsfonds
    • Pensionskasse 

    Das heißt, der Arbeitgeber ist nur mittelbar dafür verantwortlich, dass der Arbeitnehmer eine Betriebsrente bekommt – und dabei kann er zwischen vier Formen der Zusage wählen:

    • der Leistungszusage, also beispielsweise, dass es pro Dienstjahr eine bestimmte Monatsrente gibt;
    • der Beitragszusage mit Mindestleistung, also beispielsweise, dass der Arbeitgeber zumindest den Beitragserhalt zusagt und möglicherweise zusätzlicher Erträge;
    • der beitragsorientierten Leistungszusage, das heißt, die Versicherung legt den Aufwand fest, der für den Aufbau der Betriebsrente genutzt werden soll, parallel dazu berechnet sie, welche Leistungen sich daraus ableiten;
    • der reinen Beitragszusage, das heißt, per Tarifvertrag vereinbaren Gewerkschaft und Arbeitgeberverband, dass der Arbeitgeber nur eine bestimmte Zahlung an die Versicherung garantiert.

    Seit 2022 muss der Arbeitgeber immer etwas zuschießen, wenn der Arbeitnehmer über den Betrieb fürs Alter vorsorgen will, das ist in dem am 1. Januar 2018 erlassenen Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) so festgelegt. Die Krux am BRSG: Der Arbeitgeber spart 20 Prozent an Sozialabgaben, wenn der Arbeitnehmer einen Teil seines Gehalts in eine Betriebsrente einzahlt, muss aber per Gesetz nur 15 Prozent davon an den Arbeitnehmer weitergeben. Wer sich auf eine Betriebsrente einlässt, sollte darauf drängen, dass der Arbeitgeber deutlich mehr als die verlangten 15 Prozent dazuzahlt.

    Nur jeder Zweite hat Betriebsrente

    Wie steht es in Deutschland aber um die betriebliche Altersvorsorge? Nur jeder zweite sozialversicherungspflichtig Beschäftigte hat dem Alterssicherungsbericht 2020 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zufolge eine betriebliche Altersvorsorge. 2019 hatten danach mit 33,8 Millionen Beschäftigten nur 53,9 Prozent eine bAV-Anwartschaft. Das heißt im Umkehrschluss 46,1 Prozent haben keine betriebliche Altersvorsorge.

    Eine der beliebtesten Formen der Betriebsrente ist die Direktversicherung. Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber per Einzel- oder Gruppenvertrag eine Lebensversicherung für seine Arbeitnehmer bei einem Versicherer ab. Versicherungsnehmer und Beitragsschuldner ist somit der Arbeitgeber – Begünstigter oder auch Bezugsberechtigter ist der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen. Die Aufwendungen sind für den Arbeitgeber voll abzugsfähige Betriebsausgaben.

    Nachteil von Direktversicherungen

    Der Nachteil von Direktversicherungen: Das Versicherungsunternehmen muss die Beiträge so anlegen, dass das Vermögen nominal erhalten bleibt, was angesichts der Negativzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) ein Problem aufwirft. Deswegen ist die durchschnittliche laufende Verzinsung von Lebensversicherungen unter die zwei Prozentmarke gefallen, wobei nur verzinst wird, was vom Beitrag nach Abzug aller Kosten übrig bleibt. Der Garantiezins für neu abgeschlossene Lebensversicherungen beträgt seit Anfang 2022 nur noch 0,25 Prozent. Angesichts von fünf Prozent Inflation ist eine Direktversicherung somit Vermögensvernichtung.

    Dazu kommt, dass für Direktversicherungen bei Auszahlung im Alter Beiträge zur gesetzlichen Kranken­ und Pflegeversicherung anfallen. Seit Januar 2020 gilt dabei ein monatlicher Freibetrag in Höhe von 1/20 der monatlichen Bezugsgröße bei den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung – 2022 sind das 164,50 Euro. Das gilt allerdings nicht für die Pflegeversicherung, das heißt, der Betriebsrentner muss auf seine gesamte Auszahlung Pflegebeiträge zahlen.

    Und durch die Entgeltumwandlung bei Direktversicherungen mindert sich die gesetzliche Rente, weil ja für weniger Bruttogehalt Rentenbeiträge gezahlt werden.

    Was ist bei Jobwechsel?

    Wer seinen Job verliert oder sich beispielsweise selbstständig macht, kann seine Direktversicherung privat weiterführen – aus der betrieblichen wird somit eine private Altersvorsorge. Für die in diesem Zeitraum erworbenen Ansprüche muss der Alterssparer somit keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen, anders als für seine „betriebliche“ Direktversicherung. Der Alterssparer oder die Alterssparerin sollte allerdings darauf achten, dass die Versicherungsnehmereigenschaft auf ihn übertragen wird, denn während seiner Beschäftigung war ja der Arbeitgeber Versicherungsnehmer und er oder sie nur Berechtigter.

    Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

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