Tag: betriebliche Altersvorsorge

  • Direktversicherung schadet Altersvorsorge

    Direktversicherung schadet Altersvorsorge

    Wer eine Direktversicherung abschließt, muss mindestens 82,5 Jahre alt werden, um zumindest das herauszubekommen, was er und sein Arbeitgeber einbezahlt haben – ein schlechte Altersvorsorge. Viele glauben es nicht und schließen immer noch Direktversicherungen ab.

    Direktversicherungen sind ein schlechtes Geschäft für Arbeitnehmer, weil sie schon sehr alt werden müssen, damit sie zumindest das von ihnen und ihrem Arbeitgeber einbezahlte Geld, wieder als Rente herausbekommen. Im besten Fall müssten sie 82,5 Jahre alt werden – dumm nur, dass Männer im Schnitt eine Lebenserwartung von lediglich 78,6 Jahren haben, Frauen von 83,4 Jahren, so die Zahlen des Statistischen Bundesamts. Das heißt, viele haben mehr eingezahlt, als sie herausbekommen.

    Altersvorsorge – von wegen!

    „Finanztest“ hat es einmal in seinem Spezial „Rente“ vorgerechnet – hier die Rechnung bezogen auf 100 Euro monatlicher Einzahlung in eine Direktversicherung (Arbeitnehmer ist 30 Jahre alt und zahlt 37 Jahre bis zur Regelaltersgrenze von 67 Jahren ein):

    Einzahlphase

    gesparte Sozialabgaben          20 Euro
    gesparte Steuern                        25 Euro
    Nettobetrag Arbeitnehmer     55 Euro
    ———————————————
    Sparbeitrag Arbeitnehmer    100 Euro
    Arbeitgeberanteil:                       15 Euro
    ———————————————
    Gesamtsparbeitrag.              115 Euro

    Auszahlphase

    Bruttorente                               270 Euro
    – weniger gesetzl. Rente.      -37 Euro
    – Kranken/Pflegebeitrag.      -26 Euro
    – Steuern                                      -40 Euro
    ———————————————
    Nettorente                                 167 Euro

    Der Arbeitnehmer, die Arbeitnehmerin bekäme nach 37 Jahren des Einzahlens eine Bruttorente von 270 Euro. Netto bleibt leider deutlich weniger übrig, weil er oder sie ja noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Steuern zahlen muss. Darüber hinaus reduziert er oder sie seine oder ihre gesetzliche Rente, weil ja ein Teil des Gehalts für die Direktversicherung umgewandelt wird und nicht in den Aufbau der gesetzlichen Rente fließt. Das bedeutet er oder sie bekommt weniger gesetzliche Rente. Das fließt ebenfalls in die Berechnung ein. Diese Faktoren mindern natürlich die Bruttorente von 270 Euro auf 167 Euro netto. Die Nettorente beträgt mit 167 Euro nur 61,85 Prozent der Bruttorente, oder anders ausgedrückt, 38,15 Prozent werden dem Rentner oder der Rentnerin abgezogen. Angesichts der steigenden Kosten des Gesundheitswesens ist davon auszugehen, dass die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge eher noch steigen, das heißt, es wird künftig sogar noch weniger als bislang übrig bleiben.

    Wie lang die Rente bezahlt werden muss, bis zumindest die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge von 70 Euro (55 + 15) beglichen sind:

    Einzahlphase

    Einzahlung pro Monat             70 Euro
    bezogen auf 37 Jahre      31.080 Euro

    Auszahlphase

    Kapital                                       31.080 Euro
    ÷ 167                                  186 Monate oder
    15,5 Jahre
    Lebenserwartung, bis
    Kapital zurückgezahlt ist                   82,5 Jahre
    durchschnittliche Lebenserwartung   78,6 Jahre Männer
    83,4 Jahre Frauen

    Das heißt, die Förderung von 15 Prozent durch den Arbeitgeber, wie im Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) festgelegt, ist zu niedrig und die Abzüge in der Rentenphase sind zu hoch, so dass sich eine Direktversicherung unter diesen Voraussetzungen nicht lohnt und der Altersvorsorge mehr schadet als nützt.

    Köder Direktversicherung

    Offensichtlich sagt das niemand Millionen von Alterssparern. Wie sonst ließe sich erklären, dass immer noch viele Menschen jedes Jahr eine Direktversicherung abschließen. Sie machen ein schlechtes Geschäft mit dieser Form der Altersvorsorge. Besser, sie würden selbst vorsorgen, auf die eingesparten Sozialabgaben und Steuern verzichten und stattdessen beispielsweise einen Indexfonds-Sparplan (ETF Exchange Traded Funds) einrichten – den sie übrigens jederzeit ändern können und auf den sie keine Sozialabgaben zahlen.

    direktversicherungen
    Zahl der Direktversicherungsverträge           Quelle: GDV

     

    Versicherungssumme von Direktversicherungen               Quelle: GDV

     

    Aber die Vertriebsmaschinerie der Versicherungen funktioniert offensichtlich so gut, dass die Zahl der Direktversicherungsverträge sogar noch wächst. Dem Branchenverband GDV zufolge betrug die Zahl der Direktversicherungen 2022 rund 8,57 Millionen. Die Crux der Direktversicherung: Der Arbeitgeber schließt bei einem Versicherer per Einzel- oder Gruppenvertrag eine Kapitallebensversicherungen für seinen Arbeitnehmer ab, das heißt, der Arbeitnehmer ist nur Begünstigter, aber nicht Versicherungsnehmer und kann die Direktversicherung nicht einmal kündigen, sondern nur ruhend stellen. In der Regel gibt der Arbeitgeber die Form der betrieblichen Altersvorsorge vor. Das ist die große Chance – und das Manko – der Gewerkschaften, die, wie im Fall der IG Metall, sogar mit den Arbeitgebern und den Versicherungen zusammenarbeiten und den Arbeitnehmern vorgaukeln, sie würden ein gutes Geschäft machen. Ausbaden müssen es dann die Arbeitnehmer im Alter, wenn die schöngerechnete Rente dann doch nicht so lukrativ ist, wie von Gewerkschaft und Betriebsräten suggeriert.

  • Offener Brief an Friedrich Merz

    Offener Brief an Friedrich Merz

    Ob der frisch gewählt CDU-Chef Friedrich Merz zu einem Neuanfang fähig ist – versprochen hat er es, aber Politiker versprechen ja viel. Daran erinnert ihn der Verein der Direktversicherungsgeschädigten in einem offenen Brief.

    Von Michael Rahnefeld

    Zunächst einmal Glückwunsch, Herr Merz. Nun sind Sie Vorsitzender der CDU, Konkursverwalter einer vormals großen Volkspartei in Deutschland, die sehr lange die Regierung in Deutschland mit gebildet hat und jetzt wohl für viele Jahre die Opposition anführen wird.

    Die Hauptaufgaben von Merz

    Eine Ihrer Hauptaufgaben, Herr Merz, wird es in den nächsten Monaten sein, zu analysieren, wie es zu diesem Desaster kommen konnte. Dabei wollen wir Ihnen gerne helfen. Wir, das sind knapp 4000 Mitglieder einer Organisation – besser gesagt eines Vereins – der permanent anwächst und sich schon seit mehr als sechs Jahren dafür einsetzt, dass einer der größten legitimierten Sozialbetrugsfälle in Deutschland beendet, korrigiert und seine Opfer entschädigt werden und darüber hinaus die Interessen aller, die sich von der Politik um Teile ihrer Altersvorsorge geprellt fühlen, vertritt.

    Es sind allerdings nicht nur die knapp 4000 Mitglieder dieses Vereins der Direktversicherungsgeschädigten (DVG), die durch eine sehr fragwürdige gesetzliche Regelung um ihre Vorsorgeersparnisse geprellt und dafür bestraft werden, dass sie auf Empfehlung der Politik noch in ihrem Arbeitsleben ihre Alterssicherung aktiv und mit finanziellem Aufwand gestaltet haben. Nein, es sind über sechs Millionen Betroffene – Rentner, Betriebsrentner, Selbstständige –, die vorgesorgt haben und dafür von unserem Staat gnadenlos abgezockt werden.

    CDU hat Beifall geklatscht

    Eingefädelt hat diesen Diebstahl die rot-grüne Bundesregierung unter Gerhard Schröder mit der damaligen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt. Die CDU, damals in der Opposition, hat Beifall geklatscht für das sogenannte Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG), das den damals „notleidenden Krankenkassen“ zu mehr Geld verhelfen sollte. Die Auswirkungen dieses Gesetzes sind verheerend, weil den Menschen rund ein Fünftel ihrer Vorsorgerücklagen weggenommen werden. Ganz infam dabei, dass rückwirkend auf vor 2004 bestehende Verträge zugegriffen wird und die Ersparnisse als Versorgungsleistungen deklariert werden, auf die letztlich zehn Jahre lang Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung entrichtet werden müssen, und zwar der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil.

    Altersvorsorger vorgeführt

    Einzig richtig erkannt hat das in Ihrer Partei zumindest ihr Parteifreund, Hans-Jürgen Irmer aus Wetzlar, der Vorsitzende  des CDU-Kreisverbandes Lahn-Dill. Ihm war offenbar klar, dass man mit diesen Machenschaften Vertrauen in die Politik zerstört und Menschen (Wähler!) damit verprellt. Im Blick auf die Bundestagswahl im September 2021 versuchte Irmer bereits im Mai 2021 im beginnenden Bundestagswahlkampf den CDU-Spitzenkandidaten zu veranlassen, sich dieser Problematik anzunehmen. Vergebens. Armin Laschet hat seinen Parteifreund vollkommen ignoriert und selbst ein Nachhaken über CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak verhallte im Nichts. Irmer schrieb damals unter anderem an Laschet (das Schreiben liegt uns vor, hier einige Auszüge):

    „Als Kreisvorsitzender der CDU Lahn-Dill und als Bundestagsabgeordneter möchte ich mir erlauben, Sie und die Spitzen der Union dringend darum zu bitten, ein Thema aufzugreifen, das etwa sechs Millionen Menschen betrifft. Sechs Millionen, die auf Anraten des Staates eine private Altersvorsorge abgeschlossen haben, und zwar in Form unterschiedlicher Modelle, teilweise kofinanziert durch den Arbeitgeber, teilweise alleine finanziert durch Beiträge aus dem bereits versteuerten Nettoeinkommen. Sie alle haben dies gemacht im Vertrauen auf die Zusagen des Staates, wonach in der Auszahlungsphase nur der halbe Beitragssatz an die gesetzliche Krankenversicherung und die Sozialversicherungsträger zu entrichten ist. Eine durchaus attraktive Anlageform.

    CDUler nicken alles ab

    Sie haben genau das gemacht, was wir heute erneut aktuell predigen, nämlich privat für das Alter vorzusorgen – und sie sind bitter enttäuscht worden. In meinen Augen sind sie betrogen worden, denn der Deutsche Bundestag hat im Jahr 2004, verantwortlich damals die sozialdemokratische Gesundheitsministerin Ulla Schmidt und der heutige SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz gemeinsam mit den Grünen, das sogenannte Gesundheitsmodernisierungsgesetz im Bundestag verabschieden lassen. In einer ‚Nacht- und Nebel-Aktion‘, ausgelöst durch Horst Seehofer (CSU), stimmte die Union plötzlich noch zu, obwohl an dem Morgen der Abstimmung gefühlt 95 Prozent der Abgeordneten, zumindest der Union, nicht wussten, was in der Nacht verändert wurde. Ein unsägliches Verfahren zu Lasten vorausdenkender Arbeitnehmer.

    Mit diesem Beschluss müssen seither ca. 20 Prozent der angedachten Ersparnisse über einen Zeitraum von zehn Jahren abgeführt werden, wobei eine einmalige Abführung noch nicht einmal möglich ist für die, die das eventuell wollen. Und wenn man Pech hat, je nach Höhe der Zahlung, greift der Fiskus in Form des Finanzamtes zu und kassiert noch einmal einen zusätzlichen Betrag.“

    Staatliches Raubrittertum

    Und weiter schreibt Ihr Parteifreund an Laschet:

    Das, was hier geschehen ist, ist in meinen Augen staatliches Raubrittertum, auch wenn es per Bundestagsbeschluss formal juristisch legitimiert wurde. Für mich stellt sich die Grundsatzfrage, losgelöst von den finanziellen Verlusten der Betroffenen, welches Maß an Glaubwürdigkeit hat Politik allgemein formuliert noch, wenn – wie leider nicht nur in diesem Fall – Beschlüsse rückwirkend hinfällig werden. Ich würde persönlich mit einem solchen Staat, der sein Wort derart massiv gebrochen hat, keine finanzielle Zukunftsentscheidung mehr treffen, weil ich nicht weiß, ob das, was heute zugesagt wird, übermorgen noch gilt. Solche Politik erschüttert das Vertrauen in die politisch Handelnden. Es erschüttert das Vertrauen in die Glaubwürdigkeit, in die Demokratie.

    Deshalb halte ich es für zwingend notwendig, dass wir als Union im Rahmen des Wahlprogrammes ein deutliches Signal geben, dass wir hier zwingend Änderungen benötigen.“

    Ja, sehr geehrter Herr Merz, das war von Herrn Irmer, der es bei der Bundestagswahl dann nicht geschafft hat, in den nächsten Bundestag zu kommen, eine sehr fundierte Hilfestellung, um im Wahlkampf Wähler für die CDU zu generieren. Er unterstreicht das am Ende seines Schreibens mit den Worten:

    „Lieber Herr Laschet, ich weiß, dass Sie Argumenten zugänglich sind. Mir geht es erstens um die Frage der Glaubwürdigkeit im Sinne der Direktversicherungsge­schädigten, die im Übrigen eine Bürgerinitiative gegründet haben, und es geht mir auch um die politische Bedeutung von sechs Millionen direkt Betroffener und ihrem Umfeld“.

    Null Ahnung, null Empathie, null Strategie

    Und wie reagiert darauf der Spitzenkandidat der Union Armin Laschet? Gar nicht. Er beantwortet noch nicht einmal das Schreiben seine CDU-Kreisvorsitzenden. Letzterer hakt gut einen Monat später über CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak nach, auch dieser „verschnarcht“ offenbar ein so wichtiges Thema für ein großes Wählerpotenzial.

    Wenn Sie jetzt also, lieber Friedrich Merz, den Niedergang der CDU im Jahr 2021 aufarbeiten, dann sollten Sie sich auch mit solchen Verhaltensmustern ihrer Parteispitze befassen und werden dabei erkennen, dass der Karren sehenden Auges an die Wand gefahren wurde.

    Gute Wünsche für Oppositionsarbeit

    Für Ihre künftige Arbeit wünscht Ihnen DVG viel Erfolg, vor allem mehr Gefühl für die Menschen in diesem Land, für ihre Sorgen und Nöte.

    Wir grüßen Sie

    dvg-ev.org

  • Wie viel Direktversicherte durch den Freibetrag sparen

    Wie viel Direktversicherte durch den Freibetrag sparen

    Der Freibetrag bei Kranken- und Pflegebeiträge auf Direktversicherungen liegt bei 164,50 Euro. Wie viel sparen sich Rentner mit einer Direktversicherung und wie wird der Freibetrag verteilt, wenn jemand mehrere Betriebsrenten hat?

    Am 1. Januar 2020 ist das Gesetz zur Entlastung von Direktversicherten und Betriebsrentnern in Kraft getreten. Sein sperriger Name: GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz. Damit zahlen Betriebsrentner dank des Freibetrags 26,48 Euro weniger pro Jahr (Stand 2022), abhängig von ihrer Krankenkasse. Bis 31. Dezember 2020 lag der Freibetrag bei 159,25 Euro, seit 1. Januar 2021 liegt er bei 164,50 Euro – zum 1. Januar 2022 hat sich der Freibetrag leider nicht geändert. Aber wie viel zahlen sie dann noch, vor allem, wie verteilt sich der Krankenkassenbeitrag dank des Freibetrags, wenn jemand mehrere Betriebsrenten hat?

    Freibetrag bei 164,50 Euro

    Eine Betriebsrentnerin wollte es in punkto Freibetrag genau wissen und klagte gegen die Kranken-  und Pflegeversicherungsbeiträge aus einer Direktversicherung. Sie hatte aber nicht nur einen Vertrag, sondern zwei Verträge. „Versicherungswirtschaft heute“ schildert den Fall:

    • 2016 bekam sie einen Direktversicherungsvertrag über rund 14.000 Euro ausbezahlt. Der Betrag wird auf 120 Monate verteilt und verbeitragt. Der fiktive Zahlbetrag ergab monatlich etwa 115 Euro – und damit unter der Freibetragsgrenze von 164,50 Euro. Also hätte sie keine Beiträge an ihre gesetzliche Krankenversicherung zahlen müssen.
    • Aber sie bekommt sei Juli 2017 noch eine zweite Betriebsrente und überschreitet damit die Freigrenze mit der Folge, dass sie auf alles Beiträge zahlen muss.

    Dagegen hat sie geklagt  (Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 29. Januar 2020 – Az.: S 6 KR 2676/18, nicht rechtskräftig).

    Die Klage vor dem Sozialgerichts Karlsruhe wegen des Freibetrags hatte laut „Versicherungswirtschaft heute“ teilweise Erfolg:

    1. „Für die Verbeitragung bis zum 1.1.2020 gingen die Richter davon aus, dass die Beitragserhebung zu Recht erfolgt sei. Die Beitragspflicht von Leistungen aus Direktversicherungen sei höchstrichterlich geklärt und die Einwände der Klägerin, die Verbeitragung sei unverhältnismäßig und sie sei unvorhersehbar gewesen, griffen nicht durch.
    2. Allerdings sieht die Sachlage ab 1.1.2020 anders aus. Ab diesem Zeitpunkt sei die Klage teilweise begründet, soweit sie sich gegen die Erhebung von Beiträgen zur GKV für die Zeit ab dem 1. Januar 2020 richte. Der müsse ab 1.1.2020 berücksichtigt werden.“

    Entscheidend sei die Regelung des § 226 Abs. 2 Satz 2 SGB V, die seit dem 1. Januar 2020 für Renten der betrieblichen Altersvorsorge gelte – und da heißt es:

    Überschreiten die monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 insgesamt ein Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches, ist von den monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen nach § 229 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 ein Freibetrag in Höhe von einem Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches abzuziehen; der abzuziehende Freibetrag ist der Höhe nach begrenzt auf die monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen nach § 229 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5; bis zum 31. Dezember 2020 ist § 27 Absatz 1 des Vierten Buches nicht anzuwenden.

    Wie den Freibetrag verteilen?

    Wie aber ist der Freibetrag auf die beiden Verträge zu verteilen? Dazu hat sich das Gericht geäußert. Es sei gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt, wie der Freibetrag zu verteilen sei, wenn ein GKV-Versicherter wie die Klägerin mehrere Betriebsrenten gleichzeitig beziehe.

    Der langen Rede kurzer Sinn: Der Freibetrag muss laut Urteil verhältnismäßig auf die beiden Betriebsrenten aufgeteilt werden.

    • Die Folge für den Freibetrag: Aus der Kapitalleistung seien daher ab dem 1. Januar 2020 GKV-Beiträge nur noch in Höhe von 8,66 € statt wie bisher knapp 17 € geschuldet (Stand 2021).
    • Ob die verhältnismäßige Anrechnung des Freibetrages auf mehrere Betriebsrenten kraft Gesetzes eintrete oder einen vorherigen Antrag voraussetze, könne dahinstehen, weil die Klägerin in der mündlichen Verhandlung jedenfalls einen entsprechenden Antrag gestellt habe.

    Ganz schön kompliziert die Sache mit dem Freibetrag, vor allem, wenn jemand sogar noch mehr als nur zwei Verträge hat. Daher habe der GKV-Spitzenverband in seinen Rundschreiben zur Umsetzung des neuen Freibetrags empfohlen, dass der Freibetrag zunächst auf eine Betriebsrente angewandt werde und ein verbleibender Restbetrag dann auf die nächste Betriebsrente übertragen werde.

    Entlastung durch Freibetrag

    ab 1.1.2022bis 1.1.2020Entlastung
    Kapitalauszahlung 50.00050.000
    geteilt durch 120416,67416,67
    minus Freibetrag 159,25252,170
    Krankenvers. 14,6 % 36,8260,84
    Zusatzbeitrag 1,5 %3.786.25
    Pflegevers. 3,05 %12,7112,71
    KV+PV monatlich53,3179,7926,48
    KV+PV pro Jahr639,72
    957.48317,76
    KV+PV gesamte Laufzeit6.397,209574,803.176,60
    Rest nach Abzug KV+PV 43.602,80

    40.425,20
    in Euro

    Annahmen: In dem Beispiel zahlt die Betroffene oder der Betroffene einen Zusatzbeitrag von 1,5 Prozent (Durchschnittssatz 1,3) und er oder sie hat Kinder, weswegen nur 3,05 Prozent Pflegebeitrag zu zahlen sind. Kinderlose zahlen den erhöhten Beitrag von 3,4 Prozent.

    „Stiftung Warentest“ hat einen Sozial­abgaben-Rechner programmiert, mit dessen Hilfe jeder selbst ausrechnen kann, was das in seinem speziellen Fall ausmacht.

    Die Mechanik des Freibetrags:

    • Zuerst greift (wie bisher) die Freigrenze. Die Freigrenze umfasst neben Versorgungsbezügen beispielsweise auch Arbeitseinkommen, also Gewinne aus nebenberuflich selbstständiger Tätigkeit, beispielsweise aus Photovoltaik oder Nebenerwerbslandwirtschaft.
    • Wird die Freigrenze überschritten und entfällt daher, greift nur für Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge i.S.d. § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V ein Freibetrag, der genauso hoch ist, wie die bisherige Freigrenze (1/20 der monatliche Bezugsgröße nach § 18 SGB IV = 164,50 Euro für 2022). Der Freibetrag ist der Höhe nach begrenzt auf monatliche beitragspflichtigen Betriebsrentenleistungen (bei Kapitalleistungen: 1/120 der Leistung als monatlicher Zahlbetrag für maximal zehn Jahre).
  • Direktversicherungen sind Renditekiller

    Direktversicherungen sind Renditekiller

    Die vermeintliche Förderung bei Direktversicherungen ist kontraproduktiv, Direktversicherungen sind sogar Renditekiller. Daran verdienen nur Versicherer und Arbeitgeber, wie eine Studie belegt – also Finger weg!

    Die Direktversicherung kommt in punkto Rendite immer mehr ins Hintertreffen – im Vergleich zu anderen Vorsorgeformen. Es ist nicht übertrieben, von Direktversicherung als Renditekiller zu sprechen. Das Deutsche Instituts für Altersvorsorge (DIA) hat dazu die betriebliche Altersvorsorge (bAV) mit einer privaten Rentenversicherung verglichen und kommt dabei zum Schluss, dass die staatliche Förderung das Gegenteil dessen bewirkt, was sie eigentlich erreichen will. Wer ohne Förderung fürs Alter spart, ist besser dran als beispielsweise mit einer Direktversicherung. Damit wird klar, dass die betriebliche Altersvorsorge im Allgemeinen und die Direktversicherung im Besonderen als Vorsorgeform ausgedient hat.

    Direktversicherungen sind Renditekiller

    Wie das? Bei einer Direktversicherung spart sich doch der Arbeitnehmer in der Einzahlphase Steuern und Sozialabgaben. Die Studie zeige eines: Die Befreiung einer Direktversicherung von der Sozialversicherungspflicht bringt nichts. Das DIA hat dazu vier Formen der geförderten Altersvorsorge für fünf Musterfälle berechnet und verglichen. Dabei schnitt die Betriebsrente durchweg gegenüber der Privatrente schlechter ab. Bei einem Ehepaar mit zwei Kindern und durchschnittlichem Einkommen sei die Versorgung im Alter zum Beispiel sogar um knapp 90 Prozent niedriger.

    Wer Direktversicherte in der Auszahlphase fragt, dürfte schnell begreifen, warum das so ist: In der Rente langt die Krankenkasse kräftig zu und fordert von den Altersvorsorgern den vollen Beitrag – alles in allem annähernd 20 Prozent. Bezogen auf zehn Jahre – so lange dauert die Beitragspflicht – kommt da eine stattliche Summe zusammen, die dem Direktversicherten im Alter fehlt. Wer also dem DIA nicht glauben sollte, muss sich nur im Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) umhören.

    Aber zurück zur DIA-Studie, die von Fintech myPension und der V.E.R.S. Leipzig GmbH – so haben die Studienersteller gerechnet:

    Einkommen und Entgeltumwandlung

    Nettoeinkommen eines Ehepaares mit zwei Kindern und Durchschnittsverdienst beim Sparen mit betrieblicher Altersversorgung und privater Rentenversicherung
    Nettoeinkommen eines Ehepaares mit zwei Kindern und Durchschnittsverdienst beim Sparen mit betrieblicher Altersversorgung und privater Rentenversicherung.              Quelle: DIA

    Rente nach 37 Beitragsjahren

    Nettorrenten eines Ehepaares mit zwei Kindern und Durchschnittsverdienst beim Sparen mit betrieblicher Altersversorgung und privater Rentenversicherung
    Nettorrenten eines Ehepaares mit zwei Kindern und Durchschnittsverdienst beim Sparen mit betrieblicher Altersversorgung und privater Rentenversicherung.                   Quelle: DIA

     

    Um es noch einmal klar und deutlich zu sagen: Wer auf staatliche Förderung verzichtet, ist mit eigenverantwortlicher Altersvorsorge besser dran als mit einer Betriebsrente.

    Annahmen

    Dabei ist das DIA von folgenden Annahmen ausgegangen: Im ersten Musterkundenfall wird eine Familie mit zwei Kindern im Alter von zwei und vier Jahren herangezogen. Für die Familie wird ein jährliches Einkommen in Höhe von 80.000 Euro brutto angenommen, das sich mit 60.000 Euro auf Partner A und mit 20.000 Euro auf Partner B aufteilt. Das Einkommen des betrachteten Paares entspricht damit dem Durchschnittseinkommen einer Familie in Deutschland.

    Partner A fällt in Steuerklasse III, Partner B in Steuerklasse V. Für die zwei Kinder können Kinderfreibeträge angerechnet werden, die dem Besserverdienenden zugeordnet werden.

    Es wird angenommen, dass Partner A eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) wie eine Direktversicherung in Anspruch nimmt, bei der vier Prozent seines jährlichen Einkommens, also 2.400 Euro, direkt abgeführt werden. Zusätzlich fließt die gesetzliche Mindestförderung des Arbeitgebers in Höhe von 15 Prozent dem Sparbeitrag zu. Folglich wird jährlich ein Betrag von insgesamt 2.760 Euro eingezahlt. Durch die Entgeltumwandlung reduziert sich das Bruttoeinkommen von Partner A und damit auch dessen Sozialabgaben und seine Steuerlast. Nach Einbezahlung in die bAV hat die Familie ein jährliches Nettoeinkommen in Höhe von 55.624,80 Euro zur Verfügung. Dieses steht einem jährlichen Nettoeinkommen von 57.010,76 Euro gegenüber, das der Familie ohne die bAV zur Verfügung stünde. Der Differenzbetrag in Höhe von 1.385,96 Euro kann privat (3. Schicht) angelegt werden. Mit dem Wegfall der Kinderfreibeiträge steigen die Steuern und das verfügbare Nettoeinkommen verringert sich. Mitunter erhöht sich der private Sparbeitrag für das Jahr 22 und 23 auf 1.414,30 Euro und reduziert sich ab dem Jahr 24 auf 1.370 Euro.

    Mehr Geld im Ruhestand durch Privatvorsorge

    Dabei sind die Annahmen noch viel zu optimistisch für die bAV, denn die Sozialabgaben werden in den kommenden Jahren steigen (schon heute liegen die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bei annähernd 20 Prozent: 14,6 Prozent Krankenversicherungsbeitrag, 1,3 Prozent Zusatzbeitrag, 3,05 Prozent Pflegebeitrag – 14,6 + 1,3 + 3,05 = 18,95). Schon heute haben die Krankenkassen angekündigt, dass der Pflegebeitrag in der ersten Jahreshälfte 2022 um 0,3 Prozent steigen könnte, das heißt aus den 18,95 Prozent werden dann 19,25 Prozent, womit wir bei annähernd 20 Prozent sind).

    Und da gaukeln Gewerkschaften wie die IG Metall ihren Mitgliedern immer noch vor, dass sich die betriebliche Altersvorsorge lohnt.

    Übrigens, wer wirklich privat vorsorgt, ohne eine Versicherung einzuschalten, zahlt noch weniger Gebühren beim Kauf eines Indexfonds beispielsweise und schneidet somit noch weiter besser ab als mit einer privaten Rentenversicherung. Damit aber vergrößert sich der Nachteil der bAV weiter. Also, Finger weg von einer Direktversicherung – das gilt auch für Pensionskassen und -fonds.

    Die Rechnung sieht nur dann anders aus, wenn der Arbeitgeber weit mehr als die verpflichtenden 15 Prozent dazu zahlt – die Hälfte sollte es mindestens sein, sonst lohnt sich eine bAV für Arbeitnehmer nicht.

  • Wie Scholz Versprechen bricht

    Wie Scholz Versprechen bricht

    Die Ampel regiert, das Ende der Abzocke von Altersvorsorgern ist aber nicht gekommen – entgegen dem Versprechen von Bundeskanzler Olaf Scholz, der die Vollverbeitragung von Betriebsrenten abschaffen wollte.

    „Unser Plan war, unser Plan ist auch, das für die Zukunft zu ändern“ – gemeint ist die Vollverbeitragung sowie die Doppelverbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das hat SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz auf der Wahlabschlussveranstaltung in Münster auf die Frage von Reiner Korth, stellvertretender Vorsitzender des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten (DVG), geantwortet – dazu das entsprechende YouTube-Video. Und so steht es auch im Wahlprogramm der SPD. „Darauf können Sie sich verlassen“, betonte Scholz ausdrücklich. Jeder kann diese Passage selbst nachlesen.

    Scholz’ Versprechen Abzocke zu beenden

    In Münster versprach Scholz noch, die Vollverbeitragung von Betriebsrenten abzuschaffen

    Scholz hat’s versprochen

    Viele Altersvorsorger haben Scholz’ Versprechen ernst genommen, was sich mittlerweile als Fehler herausstellt. Die Ampel-Koalition hätte die Chance gehabt, die unsägliche Vollverbeitragung der betrieblichen Altersvorsorge endlich, nach 17 oder 18 Jahren zu beenden.  In Kapitel 3 „Alter absichern“ ihres Wahlprogramms (siehe Kapitel 3.4, fünfter Absatz) hat die SPD nachträglich die entsprechende Textpassage eingeführt. Jeder kann diesen Satz selbst nachlesen. Darauf zielte Korths Frage, die Scholz eindeutig beantwortet hat – und nach der er gemessen wird.

    Zusammen mit der FDP – sie hat bereits bei der Abstimmung über das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) 2003 dagegen gestimmt – wären somit zwei Parteien in einer Ampel-Koalition für die Abschaffung der Vollverbeitragung von Direktversicherungen und Betriebsrenten. Insofern war es ein Leichtes, auch die Grünen davon zu überzeugen, diese Abzocke zu stoppen. Im Koalititionsvertrag findet sich allerdings nichts mehr davon wieder. Das kann somit nur der größte der drei Koalitionspartner, sprich die SPD, aus dem Koalitionsvertrag ausgeklammert haben. Und wer ist der bestimmende Faktor in der SPD? Olaf Scholz.

    Der DVG auf der Schlussveranstaltung der SPD in Münster

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    Bild von Siobhan Dolezal auf Pixabay

  • Macht endlich Schluss mit Riester

    Macht endlich Schluss mit Riester

    Verbraucherschützer, Ökonomen und jetzt auch Gewerkschaften – sie alle fordern das Ende von Riester. An der Riester-Rente verdienen nur die Versicherer.

    Wer nicht riestert, verliert vier Prozent seiner gesetzlichen Rente, wer riestert, pampert nur die Versicherer, denn sie zocken die Sparer mit hohen Gebühren ab. Deswegen fordern Verbraucherschützer schon lange, die Riester-Rente endlich abzuschaffen.

    Riester ist eine Ruine

    Vor allem die SPD zeigt sich hartleibig, was Riester angeht, was nicht sonderlich verwundert, war Namensgeber Walter Riester ja der Vater dieser Form der privaten Altersvorsorge, die mittlerweile zur betrieblichen aufgebohrt wurde.

    Viele haben indes mittlerweile erkannt, dass Riester eine Sackgasse ist – und Vermögensvernichtung, weswegen Millionen ihre Riester-Verträge nicht mehr besparen oder ihre Verträge sogar gekündigt haben.

    Entwicklung der Riester-Verträge

    Entwicklung Riester-Verträge Bestand in Tausend
    Produkte*VersicherungBanksparInvestmentfondsWohnriesterGesamt
    200114001400
    200229981501743322
    200334511972413889
    200435572133164086
    200545242605745358
    2006638835112317970
    20078194480192210596
    2008928555423862212248
    20099995634262919713454
    201010484703281546014462
    201110998750295972415431
    201211023781298995315746
    2013110138053027115416000
    2014110308143071137716293
    2015109968043125156416489
    2016109317743174169116570
    2017108817263233176716607
    2018108276763288181016600
    2019107726273313181816530
    2020106885923297179316.370
    I/2021106615843292177616314
    II/2021106415783284177916283
    III/2021106205683272175216212

    Besser die gesetzliche Rente stärken

    Diese Erkenntnis scheint jetzt auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) gewonnen zu haben, wie jetzt die „Neue Osnabrücker Zeitung“ berichtet. Der Gewerkschaftsbund fordert die Bundesregierung zu einer Kehrtwende auf. „Statt weiter erfolglos an Riester herumzudoktern, sollte die Bundesregierung besser und sinnvoller die gesetzliche Rente und die betriebliche Altersversorgung stärken“, so das DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel der „Neuen Osnabrücker Zeitung”.

    Reformen retten Riester nicht

    Piel kritisierte, die private Vorsorge habe ihren Zweck als dritte Säule der Alterssicherung der Beschäftigten vollkommen verfehlt. „Ein totes Pferd weiterzureiten, ergibt deshalb überhaupt keinen Sinn, kostet aber jährlich über vier Milliarden aus dem Steuertopf“. Alle Reformen der letzten 20 Jahre hätten das Modell nicht retten können, würden aber immer mehr Risiken auf die Beschäftigten abwälzen.

    Die Gewerkschafterin forderte weiter, die Koalition müsse außerdem die Arbeitgeber dazu verpflichten, eine nennenswerte Einzahlung in die Betriebsrenten zu leisten. Darüber hinaus müsse die Ampel sicherstellen, „dass die Renten wieder im Gleichklang mit den Löhnen steigen“. Die Wiedereinführung des Nachholfaktors bei der Rentenberechnung verhindere das.

    riester
    Bert Rürup, Carsten Maschmeyer und Walter Riester lachen sich ins Fäustchen

     

    Auch Matthias W. Birkwald, rentenpolitischer Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, kritisierte, die Riester-Rente sei krachend gescheitert. Nach seinen Worten wird das Ziel, die Versorgungslücke zu schließen, nicht erreicht. Die Riester-Rente sei zudem sozial ungerecht, weil die staatlichen Subventionen vor allem in die Taschen der Versicherungsunternehmen und Banken geflossen seien, so Birkwald.   Er plädierte zugleich für einen Stopp der milliardenschweren Riester-Förderung. Stattdessen sollten Riester-Sparerinnen und -sparer das Recht erhalten, das angesparte Kapital freiwillig in die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung zu überführen.

  • Firmen sparen auf Kosten der Altersvorsorger

    Firmen sparen auf Kosten der Altersvorsorger

    20 Prozent Sozialabgaben sparen und nur 15 Prozent an die Arbeitnehmer weitergeben – so sieht Altersvorsorge à la SPD aus. Nur Arbeitgeber profitieren von der betrieblichen Altersvorsorge.

    Das Magazin „Markt und Mittelstand“ hat es in dem Artikel „Unbürokratische Vorsorge stärkt den Mittelstand“ sehr plakativ beschrieben: „Die Arbeitnehmer profitieren (bei der Direktversicherung) von Steuer- und Sozialversicherungsvorteilen durch die nachgelagerte Abführung – der Arbeitgeber muss maximal die ersparten Sozialversicherungsbeiträge dazugeben, höchstens jedoch 15 Prozent des Entgeltumwandlungsbetrags der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters. Bei einer durchschnittlichen Ersparnis des Arbeitgebers von circa 20 Prozent entsteht durch den gesetzlichen Zuschuss keine Mehrbelastung für das Unternehmen.“

    Altersvorsorger sind die Dummen

    Die Dummen bei dieser Rechnung sind Arbeitnehmer mit einer Direktversicherung, denn sie bekommen nur 15 Prozent vom Arbeitgeber, der sich aber 20 Prozent Sozialabgaben spart. Die Direktversicherte zahlen im Alter aber die vollen 20 Prozent an Krankenkassen- und Pflegebeitrag. Und vermutlich sind die Beiträge dann noch weit höher. Nicht nur das, die Direktversicherten reduzieren durch die Entgeltumwandlung auch noch ihre gesetzliche Rente.

    Für Arbeitnehmer ist die Direktversicherung ein Verlustgeschäft – aber immer noch glauben Millionen, sie könnten damit der Altersarmut entgegenwirken. Ein Irrglaube, wie die Rechnung zeigt.

    SPD hat Sparer enteignet

    Ausgeheckt hat das die SPD unter Olaf Scholz und Andrea Nahles. Wobei die SPD doch eigentlich die Partei der Arbeiter sein sollte – aber nur eigentlich. Die SPD hat auch 2003 die Doppelverbeitragung von Direktversicherungen und anderen Formen der betrieblichen Altersvorsorge mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) eingeführt und ist bis heute sogar noch stolz darauf. Damit werden Arbeitnehmer systematisch enteignet, denn sie zahlen in der Rente den vollen Beitrag in die Kranken- und Pflegeversicherung, eben diese 20 Prozent.

    Beschäftigte entmündigt

    Das Konstrukt Direktversicherung in der betriebliche Altersvorsorge funktioniert so, wie es „Markt und Mittelstand“ beschreibt: „Der Arbeitgeber schließt einen Vertrag mit einem Lebensversicherungsanbieter und regelt die Beitragszahlung; Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber, Anspruch auf die spätere Leistung haben die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.“ Alles klar? Ein Direktversicherter ist also auf Gedeih und Verderb an den Arbeitgeber gekettet, denn der ist ja der Versicherungsnehmer. Der Beschäftigte kann den Vertrag nicht mal kündigen, nur stilllegen.

    Bild: pixabay

  • Jedem 3. droht Altersarmut

    Jedem 3. droht Altersarmut

    Im Schnitt bekommen Rentner nur 1300 Euro Rente. Davon bleiben nach Abzug von Sozialversicherung und Steuern 1100 Euro. Wer nicht darüber hinaus vorgesorgt hat, ist arm im Alter.

    Die Statistik der Deutschen Rentenversicherung ist eindeutig: Männer bekommen im Schnitt nach 45 Beitragsjahren 1306 Euro Altersrente, Frauen 825 Euro, zumindest gilt das für das Jahr 2020. Nach Abzug von Sozialbeiträgen und Steuern bleiben ihnen noch rund 1100 Euro. 1100 Euro in einer Stadt wie München bedeutet Altersarmut, das gilt sicher auch für andere Großstädte wie Frankfurt, Stuttgart und Hamburg.

    Durchschnittliche Altersrenten

    Quelle: Deutsche Rentenversicherung

    So sehen die nackten Zahlen aus. Der Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch hat das „inakzeptabel“ bezeichnet, die Zahl beschreibt einfach nur die Wirklichkeit vieler Rentner – und sie zeigt, dass sich die Deutschen auf die Rente allein nicht verlassen sollten, sonst sind sie verlassen. Wer nicht zusätzlich vorsorgt, landet im Alter in Armut.

    sieben Millionen droht Altersarmut

    Wenn Das Bundesarbeitsministerium Hubertus Heil darauf verweist, dass diese Zahlen keine Aussage über die Verhältnisse im Alter zulasse, dann ist das richtig. Heil tut aber nichts, dass denen, die eigenverantwortlich fürs Alter vorsorgen, so viel besser dastehen. Betriebsrentner werden nach wie vor von der Bundesregierung abgezockt: Wer eine Direktversicherung abgeschlossen hat, zahlt – abzüglich eines Freibetrags von 164,50 Euro – denn vollen Kranken- und Pflegebeitrag, insgesamt annähernd 20 Prozent. Da bleibt nicht mehr allzu viel von der Altersvorsorge übrig.

     

     

    Inflation frisst Rente

    Das ist vor dem Hintergrund der Renten-Nullrunde 2021 zynisch. Denn gleichzeitig ist die Inflation auf mittlerweile 5,2 Prozent gestiegen. Das heißt, Rentner werden faktisch vom Staat enteignet. Auch der Betriebsrentenfreibetrag ist auf 164,50 Euro eingefroren, obwohl die Inflation mittlerweile antrabt. Der Staat lacht sich so lang ins Fäustchen, denn die Gläubiger müssen dem Staat sogar noch Geld zahlen, wenn sie ihm Geld leihen. Das heißt, der Staat verdient an der Inflation und lässt seine Bürger im Regen stehen.

  • Bankrott der betrieblichen Altersvorsorge

    Bankrott der betrieblichen Altersvorsorge

    2022 ist der Bankrott der betrieblichen Altersvorsorge eingeleitet. Das betrifft Garantiezins, Entgeltumwandlung und Bürokratismus.

    Wenn selbst der Branchenprimus Allianz die Beitragsgarantie abschafft, dann sagt das alles über die betriebliche Altersvorsorge aus. Die Versicherer können ihren Kunden nichts mehr garantieren – und das ist wörtlich zu nehmen. Denn, ab 2022 sinkt der Garantiezins für neu abgeschlossene Kapitallebensversicherungen auf 0,25 Prozent – und die meisten Verträge der betrieblichen Altersvorsorge basieren darauf. Das ist „nichts“ angesichts einer Inflationsrate von 5,2 Prozent, wie das Statistische Bundesamt für November meldet. Das ist der Bankrott der betrieblichen Altersvorsroge.

    Inflation November 2021
    Inflation November 2021                                                                                                                                     Quelle: Ypos

    Das ist der Bankrott

    Damit nicht genug, denn der Garantiezins bezieht sich ja nur auf den Sparbeitrag der Kunden und suggeriert, dass ihre Beiträge vollkommen verzinst werden. Das stimmt aber nicht, denn der Sparbeitrag wird verwendet für die Abschluss- und Verwaltungskosten sowie die Risikoabsicherung. Die Abschlusskosten lagen dem Branchenverband GDV zufolge 2020 im Schnitt bei 4,4 Prozent und Verwaltungskosten bei 2,1 Prozent. Da bleibt vom Sparbeitrag nicht mehr viel übrig. Letztlich verzinst wird nur, was nach Abzug dieser Kosten übrig bleibt.

    Eine betriebliche Altersvorsorge,  die auf einer Kapitallebensversicherung basiert, ist somit ein Minusgeschäft. Wer betrieblich fürs Alter vorsorgt, füllt ausschließlich die Kassen der Versicherungen, aber nicht seine eigene. Dr. Thomas Frank vom Münchner Büro der internationalen Kanzlei Hogan Lovells konstatiert im „Handelsblatt“ richtig, dass „eine Versicherung ein Minusgeschäft sein kann“ – sie kann es nicht nur, sie ist es. Und das wird sogar mittlerweile für die Arbeitgeber ein Problem, denn er muss „für die zugesagte Versorgungsleistung einstehen“. So steht es auch in § 1 Absatz 1, Satz 3 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge (BetrAVG). Denn da heißt es, dass „der Arbeitgeber für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen … einsteht … auch dann, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn erfolgt“.

    Betriebsrente – ein Minusgeschäft

    Die Versicherer meinen, 80 Prozent der eingezahlten Beiträge sind auch schon genug. Aber warum dann überhaupt eine betriebliche Altersvorsorgen, wenn mir am Ende ein Fünftel fehlt? Viele Versicherer stehen Frank zufolge auf dem Standpunkt, dass es reicht, wenn am Ende 80 Prozent der eingezahlten Beiträge garantiert sind. Die Altersvorsorger sind also die Dummen.

    Weil der Arbeitgeber bei einer Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) möglicherweise bei einem Minusgeschäft zuzahlen müsste, wird es dieses Konstrukt ab 2022 nicht mehr geben. Der künftige Garantiezins von 0,25 Prozent ist der Tod der Beitragszusage – und damit auch der Tod der betrieblichen Altersvorsorge in der bisherigen Form.

    Der ab 2022 geltende Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge von 15 Prozent für alle ist lächerlich. Geregelt ist das in § 1a Absatz 1a des BetrAVG. Darin heißt es, dass „der Arbeitgeber 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weiterleiten muss, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart“. Natürlich spart er Sozialversicherungsbeiträge ein – und zwar 20 Prozent, muss aber nur 15 Prozent ausgleichen. Der Arbeitnehmer spart gar nichts, denn, auch wenn er heute weniger Sozialbeiträge – nur fünf Prozent – selbst zahlt, in der Rente muss er die vollen Beiträge zahlen.

    Vollverbeitragung in der Rente

    Das heißt, der Arbeitnehmer macht nicht nur in punkto Garantiezins ein schlechtes Geschäft, sondern auch noch bei den Sozialbeiträgen. In der Rente erwartet ihn dann die Vollverbeitragung seiner Betriebsrente.

    Und dann ist ja auch noch Bürokratismus auf den Betriebsrentner. Sowohl während seines Berufslebens wie auch im Alter. Der Staat ändert laufend die Gesetzgebung und die Beitragsbemessungsgrenze – sie sinkt zum 1. Januar 2022. Richtig gelesen. Wer in Beiträge in eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds einzahlt, für den sind nur maximal 564 Euro steuerfrei, 2021 waren es noch  568 Euro. Was die Sozialversicherungsfreiheit betrifft, so sind bei der Entgeltumwandlung 2022 nur 282 Euro sozialversicherungsfrei statt wie bisher 284 Euro. Diese Änderungen setzen bei Arbeitgebern und -nehmer einen Rattenschwanz an Folgeänderungen hinter sich her.

    Also, viel Spaß mit der betrieblichen Altersvorsorge. Sorry, das ist sarkastisch gemeint.

  • Respekt sieht anders aus

    Respekt sieht anders aus

    Die Wahlversprechen der SPD sind das Papier nicht wert, auf dem sie stehen, wie sich nun einmal mehr zeigt. Respekt, Herr Scholz, sieht anders aus!

    von Karin Tutas

    So wird das nichts mit dem vom neuen SPD-Vorsitzenden Lars Klingbeil beschworenen „sozialdemokratischen Jahrzehnt“. Kaum ist die Tinte unter den Ernennungsurkunden des neuen Regierungspersonals trocken, schon zeigt die stärkste Fraktion ihr wahres Gesicht. Im Wir-sind-Kanzler-Rausch sind Wahlversprechen wie die Abschaffung der ungerechten Doppelverbeitragung der betrieblichen Altersversorgung oder die Einführung einer Bürgerversicherung bereits Schnee von gestern. Dass Kanzler Olaf Scholz ein schlechtes Gedächtnis hat, wussten wir spätestens seit Cum-Ex. „Darauf können Sie sich verlassen“, versicherte er bei der Abschlusswahlveranstaltung in Münster. Was das Versprechen, die Doppelverbeitragung abzuschaffen, wert ist, zeigt sich bereits eine Woche nach seinem Amtsantritt: nichts!!

    „Unter der Berücksichtigung, dass wir im vorletzten Jahr mit der Freibetragsregelung eine spürbare Entlastung für Betriebsrentnerinnen und Betriebsrenten umgesetzt haben, haben sich die Koalitionsfraktionen dazu entschieden, den vorhandenen finanziellen Spielraum unter anderem für die Stabilisierung des Rentenniveaus bei mindestens 48 Prozent zu verwenden. Von der Stabilisierung des Rentenniveaus wird im Gegensatz zur Abschaffung der sogenannten Doppelverbeitragung und der Rückerstattung der bisher geleisteten Beiträge ein Großteil der Bevölkerung profitieren. Auch diejenigen, die eine Betriebsrente beziehen, werden von der Stabilisierung des Rentenniveaus wiederum Vorteile haben“, schreibt der Bundestagsabgeordnete Dirk Wiese an den Ehrenvorsitzenden der DVG, Gerhard Kieseheuer.

    Respekt – ein Fremdwort für die SPD

    Also alles wie gehabt. Der Betrug an den Rentnerinnen und Rentnern setzt sich in der ampelregierten Republik nahtlos fort. Statt die Plünderung der Rentenkasse durch versicherungsfremde Leistungen zu stoppen, sollen wieder jene für ein stabiles Rentenniveau bluten, die für ihr Alter zusätzlich vorgesorgt haben und dafür mit doppelten Krankenkassenbeiträgen bestraft wurden.

    Rentenreform? Welche Rentenreform!

    Dabei hätte es die „Zukunftskoalition“ in der Hand gehabt, die überfällige Rentenreform im Sinne der Beitragszahler und vor allem der jungen Generation auf den Weg zu bringen. Davon kann nun ebenso wenig die Rede sein, wie die in den Wahlprogrammen von SPD und Grünen versprochene solidarische Bürgerversicherung in der Krankenversicherung. Stattdessen wird das Zweiklassensystem in Altersversorgung und Krankenversicherung weiter zementiert.

    Zweiklassensystem zementiert

    Selbstständige, Beamte und weitere privilegierte Berufsgruppen sind bei der solidarischen Finanzierung der Vorsorgesysteme weiterhin außen vor. Statt die gesetzliche Rentenversicherung finanziell zu stärken, werden Milliarden in für Arbeitnehmer wenig profitablen privaten Altersvorsorgeprodukten versenkt. Und die Aktienrente nach dem viel gepriesenen schwedischen Vorbild wird’s auch nicht richten. Gerne verschweigen nämlich deren Befürworter, dass die Aktienrente , das Lieblingskind der FPD, der kleinste Baustein der Altersversorgung in dem skandinavischen Land ist. Und, in Schweden zahlen alle Erwerbstätigen in die Rentenversicherung ein. Dass 90 Prozent aller schwedischen Arbeitnehmer zusätzlich zur staatlichen Garantierente eine Betriebsrentenzusage haben, deren Beiträge allein die Unternehmen zahlen, darüber gehen die Befürworter des schwedischen Modells geflissentlich hinweg.

    Altersvorsorger abgezockt

    Hierzulande finanzieren Direktversicherte ihre betriebliche Altersvorsorge oft allein und dürfen zur Belohnung dann noch doppelte Krankenversicherungsbeiträge zahlen.

    Ein stabiles Rentenniveau von 48 Prozent versprechen die Koalitionäre nun. Fragt sich nur, wie lange sie sich daran erinnern werden. Dass die Wahlversprechen der SPD das Papier nicht wert sind, auf dem sie stehen, hat sich nun einmal mehr gezeigt. Respekt, Herr Scholz, sieht anders aus!

     

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