Tag: betriebliche Altersvorsorge

  • Was sich 2022 ändert

    Was sich 2022 ändert

    Im kommenden Jahr ändert sich so einiges. 2022 zahlen Kinderlose zahlen mehr in die Pflegeversicherung, in der Rentenversicherung gibt es neue Einkommensgrenzen und der Garantiezins sinkt. Ein Überblick:

    Der Garantiezins sinkt

    Adé Lebensversicherung – ab 2022 wird sie definitiv uninteressant, denn am 1. Januar 2022 sinkt der Höchstrechnungszins, besser bekannt unter Garantiezins von 0,9 Prozent auf 0,25 Prozent. Das heißt, viele Versicherer steigen aus Riester aus und bieten auch keine Kapitallebensversicherung alten Stils mehr an. Mit 0,25 Garantiezins lassen sich nicht einmal mehr die Verwaltungskosten verdienen. Das ist der Tod der betrieblichen Altersvorsorge. Künftig werden Versicherer keine Beitragsgarantie mehr geben.

    Betriebsrentenfreibetrag

    Betriebsrentner und Direktversicherte werden ab 2022 von Beiträgen für die gesetzliche Krankenkasse nicht stärker entlastet, denn der Betriebsrentenfreibetrag von 164,50 Euro, der die bisherige Freigrenze ergänzt, bleibt gleich. Bis 164,50 Euro zahlen Betriebsrentner und Direktversicherte keine Krankenkassenbeiträge. Allerdings gilt das Gesetz nur für Krankenkassen-, nicht aber für Pflegebeiträge.

    Betriebliche Altersvorsorge

    Ab Januar sinkt die Grenze für die sozialabgaben- und steuerfreien Beträge im Rahmen der Bruttoentgeltumwandlung: der maximale sozialabgabenfreie Anteil von 284 auf 282 Euro monatlich, der steuerfreie Anteil von 568 auf 564 auf Euro. Bis zu vier Prozent der jeweils aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen können Arbeitnehmer ohne Abzug von Sozialabgaben und acht Prozent ohne Abzug von Steuern in einer Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds umwandeln.

    Renten

    2022 wird es wieder eine  Rentenerhöhung geben, West-Rentner werden voraussichtlich 4,4 Prozent mehr bekommen, Ost-Rentner dürfen mit einer Erhöhung auf 5,1 Prozent rechnen.

    Grundfreibetrag

    2022 erhöht sich der Grundfreibetrag um 204 Euro auf 9948 Euro; bis zu diesem jährlichen Einkommen müssen Ledige keine Einkommensteuer zahlen. Für verheiratete Paare gilt der doppelte Betrag.

    Altersgrenze für Rente ab 63

    Ab 2022 steigt die Altersgrenze bei der abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab 63 – auf 64 Jahre plus zwei Monate. Das trifft Versicherte des Geburtsjahrgangs 1959 – und so erhöht sich das Eintrittsalter um je zwei weitere Monate. Voraussetzung für die abschlagsfreie Altersrente mit 63 sind allerdings 45 Versicherungsjahre.

    Regel-Altersgrenze steigt

    65 war mal – ab 2022 steigt die Regelaltersgrenze, die ausschlaggebend ist für die abschlagsfreie Regelaltersrente, auf 66 Jahre. Das trifft Versicherte, die 1957 geboren wurden und 2022 Jahr 65 Jahre werden. 1957 Geborene müssen bis 65 Jahre plus elf Monate, 1958 Geborene müssen 66 Jahre arbeiten – bis 2031 die reguläre Altersgrenze bei 67 Jahre angekommen ist.

    Bemessungsgrenzen bei Sozialbeiträgen

    Anfang 2022 steigen Beitragsbemessungsgrenzen für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.

    Kranken- und Pflegeversicherung

    In der Kranken- und Pflegeversicherung bleibt die Beitragsbemessungsgrenze konstant bei 58 050 Euro jährlich – das sind 4837,50 Euro pro Monat. Die Versicherungspflichtgrenze liegt dann weiterhin bei 64.350 Euro jährlich (monatlich 5.362,50 Euro). Bis zur Versicherungspflichtgrenze müssen Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein. Wer über diesen Betrag hinaus verdient, kann sich privat krankenversichern lassen.

    Renten-/Arbeitslosenversicherung

    Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze West auf liegt bei 7.050 Euro pro Monat (West) und bei 6.75o Euro (Ost).  Über diese Einkommensgrenzen müssen Arbeitnehmer keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung bezahlen.

    Zusatzbeitrag 2022

    Zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent verlangen die aller meisten Krankenkassen einen Zusatzbeitrag. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag bleibt 2022 bei 1,3 Prozent.

    Pflegebeitrag

    Der Pflegebeitrag für Kinderlose erhöht sich auf 3,4 Prozent – damit liegen sie 0,35 über dem Satz von Versicherten mit Kindern, die 3,05 Prozent zahlen.

    Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II

    Ab Januar bekommen Bezieher von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II mehr Geld. Für Alleinstehende erhöht sich die monatliche Zuwendung um drei Euro auf dann 449 Euro.

    Vorsorgeaufwendungen

    Auch bei Vorsorgeaufwendungen für das Alter ändert sich 2022 etwas. 2022 erhöht sich der steuerlich Höchstbetrag auf 25.639 Euro. Davon können 94 Prozent abgesetzt werden, sprich 24.101 Euro für Alleinstehende und 48.202 Euro für Paare. .

    Zuschuss für betriebliche Altersversorgung

    Ab 2022 muss der Arbeitgeber auch für Altverträge (abgeschlossen vor 2019) der betrieblichen Altersvorsorge 15 Prozent zuschießen. Den vollen Zuschuss gibt’s, für alle, die weniger als 58.050 Euro brutto im Jahr verdienen. Am 1.1.2022 läuft die Übergangsfrist nach § 26a BetrAVG ab. Dann müssen alle bestehenden Entgeltumwandlungen vom Arbeitgeber mit 15 Prozent bezuschusst werden, soweit eine Sozialversicherungsersparnis vorliegt.

    Höherer Steueranteil für Neurentner

    Ab 2022 erhöht sich der steuerpflichtige Rentenanteil für Neurentner von 81 auf 82 Prozent, das heißt im Umkehrschluss, dass nur noch 18 Prozent der Bruttojahresrente steuerfrei bleiben. Bei Bestandsrenten bleibt der einmal festgesetzte steuerfreie Rentenbetrag bestehen. Das gilt indes nicht für Rentenerhöhungen, die voll besteuert werden.

    Image by Gerd Altmann from Pixabay

  • SPD muss sich an Versprechen messen lassen

    SPD muss sich an Versprechen messen lassen

    Liebe SPD, ihr habt Altersvorsorgern etwas in eurem Wahlprogramm versprochen, davon steht im Koalitionsvertrag nichts mehr drin. Versehen oder Absicht? Versprechen halten!

    Das steht im Wahlprogramm der SPD: „Wir haben es kleinen und mittleren Unternehmen erleichtert, für ihre Beschäftigten in die betriebliche Altersversorgung einzusteigen. Unser ist Ziel ist, dass deutlich mehr Beschäftigte in einer betrieblichen Altersversorgung abgesichert sind. Dabei sollten tarifvertraglich vereinbarte kollektive Altersversorgungsformen bevorzugt werden. Zudem setzen wir uns für die vollständige Abschaffung der Vollverbeitragung sowie  der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung ein.  Wir wollen allen gesetzlich verpflichtet Versicherten zusätzlich die Möglichkeit einräumen, sich in angemessenem Umfang ergänzend freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung zu versichern. Eine ergänzende private Altersvorsorge ist kein Ersatz für die gesetzliche Rente. Die bisherigen Ergebnisse der Riester-Rente sind nicht zufriedenstellend. Wir wollen daher bei klassischen privaten Angeboten der Altersvorsorge bürokratische Hemmnisse abbauen und Kosten senken. Um den Bürgerinnen und Bürgern eine attraktive private Altersvorsorge zu ermöglichen, setzen wir uns für ein neues standardisiertes Angebot ein, das kostengünstig ist, digital und grenzüberschreitend und (nach schwedischem Vorbild) auch von einer öffentlichen Institution angeboten wird. Die Förderung neuer Verträge werden wir in Form von Zuschüssen auf untere und mittlere Einkommensgruppen beschränken.“

    Versprechen gebrochen?

    Und das steht im Koalitionsvertrag:

    „Neben der gesetzlichen Rente bleiben die betriebliche wie private Altersvorsorge wichtig für ein gutes Leben im Alter. Die betriebliche Altersversorgung wollen wir stärken, unter anderem durch die Erlaubnis von Anlagemöglichkeiten mit höheren Renditen. Zusätzlich muss das mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz bereits in der vorletzten Legislaturperiode auf den Weg gebrachte Sozialpartnermodell nun umgesetzt werden.“

    Kein Wort mehr von „Abschaffung“, von „Vollverbeitragung“ oder „Doppelverbeitragung“, dafür wird der „Nachholfaktor“ reaktiviert. Respekt und Verlässlichkeit sieht anders aus. Wo ist das Versprechen aus dem Wahlprogramm geblieben?

    Hier der Link zum außerordentlichen Parteitag.

    DVG-Demo in Berlin

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  • Niemand weint Merkel eine Träne nach

    Niemand weint Merkel eine Träne nach

    Doppelverbeitragungsopfer werden für Merkel keine rote Rosen regnen lassen, denn die scheidende Bundeskanzlerin ließ Altersvorsorger im Regen stehen.

    Von Michael Rahnefeld

    Am 2. Dezember 2021 verabschiedet die Bundeswehr Bundeskanzlerin Angela Merkel. Die hat sich für den Großen Zapfenstreich das Stück „Für mich soll’s rote Rosen regnen“ von Hildegard Knef ausdrücklich gewünscht. Ebenso wie einen zweiten Titel aus DDR-Zeiten, der von der etwas schrägen Nina Hagen stammt. „Du hast den Farbfilm vergessen, mein Michael“, trällerte die „Godmother of Punk“ Mitte der 70er-Jahre und erreichte damit wohl auch die Seele der scheidenden Kanzlerin.

    Keine Rote Rosen für Merkel

    Doppelverbeitragungsopfer, die im Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) zusammengeschlossen sind, werden für Merkel allerdings keine roten Rosen regnen lassen, auch wenn der frühere Stern-Journalist Hans-Ulrich Jörges am Donnerstag, 2. Dezember, in einem SWR1-Interview bemerkte, dass es Merkel in ihrer Amtszeit schon hin und wieder getroffen habe, wenn ihre Leistungen nicht gebührend gewürdigt wurden. Die DVGler setzen da eher auf den Nina Hagen-Hit, allerdings etwas umgetextet auf: „Du hast die DVGler vergessen, Angela.“ Denn es war nicht zuletzt die Bundeskanzlerin, deren Veto ein Ende des unsäglichen Betrugs an den Menschen, die fürs Alter vorgesorgt haben, verhinderte.

    Basta-Politik der Kanzlerin

    Zur Erinnerung: Gegen den Willen der CDU-Führung beschlossen die Delegierten auf dem CDU-Parteitag in Hamburg im Dezember 2018 mit großer Mehrheit, dass die sogenannte Doppelverbeitragung von Betriebsrenten und Direktversicherungen zur Altersvorsorge abgeschafft werden solle. Es existierte sogar eine Referentenentwurf des Gesundheitsministers Jens Spahn. Die Doppelverbeitragungsopfer sahen das damals schon als großen Erfolg für ihre Sache. Allein die Kanzlerin blockierte und ließ die Rentner damit bis heute im Regen stehen.

    merkel
    Merkel bügelt alle ab, auch ihren Gesundheitsminister Jens Spahn

    Steht Scholz zu seinem Wort?

    Jetzt wird Olaf Scholz bald die Regentschaft als Kanzler übernehmen, und da wird sich zeigen, wie er zu seinem Wort steht. Ausreden dahingehend, dass eine Mehrheit in der Koalition nicht für eine Änderung beziehungsweise Abschaffung dieses Sozialbetrugs zu finden sei, kann es jetzt nicht mehr geben. Denn auch die Liberalen, die sich zunächst hinter die Doppelverbeitragungsopfer und Direktversicherungsgeschädigten gestellt hatten, später dann allerdings umgeschwenkt waren, um jetzt wieder hinter den DVG-Forderungen zu stehen, haben eine Änderung versprochen. Das wurde beispielsweise im August beim DVG-Symposium im Hambacher Schloss und bei der DVG-Demo im November vor dem Brandenburger Tor in Berlin deutlich.

    Ist die FDP umgekippt?

    DVG-Mitglied Silver Vogel erinnert an diese Entwicklung und hat deshalb jetzt dem FDP-Parteichef und designierten Finanzminister einen Brief geschrieben. Auch mit Bezug auf die Koalitionsverhandlungen der vergangenen Wochen.

    Zitat:

    „Sehr geehrter Herr Lindner,

    im Koalitionsvertrag sind bezüglich der Abschaffung der Doppelverbeitragung alle guten Vorsätze verloren gegangen. Mir ist aus dem Jahre 2003 bekannt, dass die FDP bei der Abstimmung im Bundestag vorbildlich gegen das GMG (Gesundheitsmodernisierungsgesetz) gestimmt hat. Die damals noch vorhandene Überzeugung der FDP fand in der Regierungsbeteiligung von 2005 bis 2013 ein jähes Ende und wendete sich ins Gegenteil. Die Fortführung dieses perfiden Gesetzes war nun auch im Sinne der FDP. Die Milliardenbeträge wurden ja nicht vom eigenen Klientel eingezogen. Dann verschwand die FDP bis auf weiteres im hohen Hause.

    Nun kamen Sie, Herr Lindner. Mit klaren liberalen Vorstellungen machten Sie die Partei wieder attraktiv. Wählerwirksam wurde im Wahlprogramm 2021 die Abschaffung der Doppelverbeitragung als Ziel angekündigt. Im jetzigen Koalitionsvertrag der Ampel aber wurde es nicht einmal erwähnt.

    Sind das die ersten Anzeichen einer neuen Schwächephase der FDP, nur um mitregieren zu dürfen? Haben Sie den über sechs Millionen Betroffenen mit Ihrem liberalen Gedankengut von einer eigenverantwortlichen Lebensweise und privaten Altersvorsorge nur etwas vorgespielt? Finden Sie es gut, Herr Lindner, dass Familienväter und Mütter, die ihre Altersvorsorge jahrzehntelang vom Lebensstandard abgetrotzt haben, im Nachhinein durch doppelte Beiträge bestraft werden? Ist es für Sie in Ordnung, dass abgeschlossene Verträge vom Staat per Gesetz umgewidmet und rückwirkend im Ergebnis bis zur Unkenntlichkeit verschlechtert werden?

    Der ab 2020 geltende Freibetrag ist eine lächerliche Lieferung. Darin zeigt sich eine breite politische Respektlosigkeit gegenüber den Betroffenen. Ein Parteivorsitzender Ihres Formats muss sich seines Handelns bewusst sein und die soziale Sprengkraft in dieser Sache erkennen.

    Mit freundlichem Gruß aus dem Stammland der FDP

    Silver Ottmar Vogel“

    Zitat Ende. Wir sind nun gespannt, ob und welche Antwort unser Mitglied aus der FDP-Zentrale bekommt. Derweil soll und darf die Bundeswehr der scheidenden Kanzlerin ordentlich den Marsch blasen.

  • Sattes Minus mit Direktversicherungen

    Sattes Minus mit Direktversicherungen

    Wie eine aktuelle Umfrage des DVG bei Altersvorsorgern ergab, verlieren viele durch den staatlichen Zugriff in Form überbordender Sozialabgaben teilweise 20.000 Euro und mehr ihrer Altersvorsorge.

    Wie die jüngste Umfrage des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten bei 1014 Teilnehmern ergab, verlieren viele mit einer Betriebsrente, einer Direktversicherung oder einer anderen Form der betrieblichen Altersvorsorge bis zu 20.000 Euro und mehr.

    Sattes Minus

    Von den Teilnehmer erlitten durch Voll- und Doppelverbeitragung ihrer betrieblichen Altersvorsorge einen Verlust

    • 10,8 Prozent von maximal 5.000 Euro,
    • 30,1 Prozent von maximal 10.000 Euro,
    • 35,9 Prozent von maximal 20.000 Euro und
    • 23,2 Prozent von mehr als 20.000 Euro.

    Da die Direktzusage die beliebteste Variante der betrieblichen Altersvorsorge ist, verwundert es nicht, dass unter den Befragten mit 51,7 Prozent die meisten eine Direktversicherung haben, gefolgt von 42,9 Prozent mit einer Betriebsrente plus Direktversicherung und 5,4 Prozent nur mit Betriebsrente, sprich Direktzusage.

    Abschaffung der Abzocke?

    Gefragt wurden Altersvorsorger vom DVG auch, ob sie in punkto Abschaffung der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten und Direktversicherungen „mehr Vertrauen und Hoffnungen in die designierte Regierungskoalition haben“. Das Ergebnis fiel eindeutig aus:

    • 34,4 Prozent antworteten mit „ja“, die Koalitionäre hätten im Wahlkampf zugesagt, die Doppelverbeitragung abzuschaffen;
    • 34,9 Prozent sind „gespannt“, haben „aber nicht so viel Hoffnung“;
    • 27,2 Prozent fänden es schön, wenn sich etwas ändern würde, „glauben aber nicht daran“ und
    • 3,5 Prozent können das nicht einschätzen.

    Der DVG hat im Laufe dieses Jahre mit zahlreichen Aktion, darunter die Demo zum 1. Mai in Erfurt, das DVG-Symposium im August im Hambacher Schloss und die Kundgebung vor dem Brandenburger Tor in Berlin am 10. November auf sich und seine Forderungen aufmerksam gemacht. Mit 62,1 Prozent meint die Mehrheit der Befragten, dass diese Aktionen dem DVG „Rückenwind für seine Forderungen“ gegeben hat.

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    Vertrauensverlust droht

    Obwohl die SPD in ihrem Wahlprogramm explizit für die Abschaffung der Voll- und Doppelverbeitragung betrieblicher Altersvorsorge eintritt, ist davon im Koalitionsvertrag nichts mehr zu lesen. Vom DVG Befragte haben deswegen „das Vertrauen in die Politik verloren“, wie es ein Teilnehmer ausdrückt. Es werde vor der Wahl viel versprochen und nach der Wahl nichts gehalten. „Sollte die neue Regierung keine deutliche Verbesserung des bestehenden Status vornehmen, werden noch mehr Bürger Parteien des äußeren politischen Spektrums wählen“, meint ein anderer. Ein Dritter sieht die betriebliche Altersvorsorge insgesamt in Gefahr, wenn die  Doppelverbeitragung nichts abgeschafft wird. „Jüngeren werden daraus ihre Lehren ziehen und sich neuen Angeboten verweigern – und eben nicht vorsorgen“, so dieser Befragte. Ein anderer Befragter antwortet, sein „Vertrauen in die Vertragstreue der Politik ist nachhaltig erschüttert“ – die laufenden Zahlungen erinnern ihn jeden Monat an diesen Vertragsbruch.

    Eines dürfte aus den Antworten herauszulesen sein – wenn die Voll- und Doppelverbeitragung von Betriebsrenten und Direktversicherung nicht abgeschafft werden sollte, ist das ein herber Rückschlag für die betriebliche Altersvorsorge in Deutschland und ein Verlust des Vertrauens in die Rente insgesamt.

  • Werden die Rentner wieder betrogen?

    Werden die Rentner wieder betrogen?

    Von wegen „Bündnis für Freiheit und Gerechtigkeit“ – der Koalitionsvertrag wird dem Anspruch nicht gerecht, vor allem den Rentner gegenüber.

    Von Michael Rahnefeld

    Der Titel des neuen Koalitionsvertrages lautet „Bündnis für Freiheit und Gerechtigkeit“. Direktversicherungsgeschädigte (dvg-ev.org) erinnern sich noch sehr gut an den Auftritt von Olaf Scholz am 24. September in Münster. Dort versicherte der designierte Kanzler vor laufender Videokamera, die „Doppelverbeitragung“ auf alle betrieblichen Direktversicherungen bei einer Regierungsbeteiligung abzuschaffen. Denn es werden seit 2004 etwa 20 Prozent (Freibetrag 164,50 Euro) bei allen Formen der betrieblichen Altersvorsorge durch nie vereinbarte Sozialabzüge gekürzt. Auch bei Verträgen, bei denen die Beiträge aus dem schon sozialverbeitragten „Netto“ bedient wurden.

    Rentner sind die Dummen

    Auch die FDP hatte angekündigt, dieses Unrecht abzuschaffen. Und nun kein einziges Wort darüber im neuen Koalitionspapier. Wie schon 2017 bei den damaligen Koalitionsverhandlungen, damals ließ sich die SPD von CDU/CSU den Absatz streichen, der Punkt wurde trotz dieser damaligen Zusage nicht aufgeführt. Viele Wähler, die wegen der Zusicherung des Kanzlerkandidaten zur SPD zurückkehrten, werden womöglich abermals bitter enttäuscht. Die Göppinger SPD-Bundestagsabgeordnete Heike Baehrens sollte nun ihre Fraktion immer wieder daran erinnern, was man rund 6 Millionen betroffenen Rentnern versprochen hat.

    Nachholfaktor bereits ab 2022 reaktiviert

    Und dann noch das: Im Ampel-Koalitionsvertrag wird zwar aufgeführt, dass das Rentenniveau von 48 Prozent dauerhaft gesichert bleiben soll, aber wer etwas genauer liest, wird erkennen, dass der sogenannte Nachholfaktor, der ursprünglich bis 2025 gedeckelt wurde, bereits ab dem Folgejahr wieder aktiviert werden soll. Durch diese Neuberechnung fällt vermutlich die sich ursprünglich ergebene Rentenerhöhung ab 2022 geringer aus. Ist das die künftige Gerechtigkeit? Werden die Rentner wieder betrogen? Wer sprach da von Respekt?

     

    Der Text erschien auch in der „Neuen Württembergischen Zeitung“ vom 27. November 2021

  • Das war’s dann mit Betriebsrente

    Das war’s dann mit Betriebsrente

    Was kommt bei der Betriebsrente schon groß heraus? Im besten Fall einige Hundert Euro. Dafür kassieren Staat, Sozialversicherung und Versicherer kräftig ab.

    Gerade die vermeintlich sozial eingestellte SPD, aber auch die arbeitgebernahe FDP wollen von den Arbeitnehmern nur das Beste – ihr Geld. Und Gewerkschaften, allen voran die IG Metall, spielt eifrig dabei mit, die Werktätigen abzukassieren. Noch immer wirbt die IG Metall in den Betrieben eifrig für die Metallrente, wohl wissend, dass in der Auszahlphase annähernd 20 Prozent an die Krankenkassen gehen. Eine durchschnittliche Metallrente beträgt gerade einmal 105,55 Euro (siehe Bild) – damit kommt niemand weit, vor allem nicht angesichts einer Inflationsrate von sechs Prozent, wie die Bundesbank für November befürchtet.

    metallrente
    Was eine Metallrente bringt                                                                                                                                       Bild: Metallrente

     

    Die Arbeitgeber wiederum verabschieden sich peu à peu aus der als Werksrente bekannten Form der betrieblichen Altersvorsorge, die offiziell unter dem Begriff Direktzusage firmiert. Die ist mittlerweile zum Auslaufmodell geworden. Stattdessen drängen Arbeitgeber zur Entgeltumwandlung, die meist über eine Direktversicherung abgewickelt wird.

    Betriebsrente sinkt

    Dumm nur, dass diese im Versicherungsmantel daher kommende Altersvorsorge wegen hoher Kosten am Ende kaum noch etwas abwirft, wie das Beispiel Metallrente zeigt. Wer Glück hat, bekommt nach 42 Jahren Dienstzeit vielleicht annähernd fünf Prozent seines letzten Gehalts, wie sich aus dem Index zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) des Beratungsunternehmens Willis Towers Watson entnehmen lässt. Das allerdings nur mit viel Glück – in der Regel dürfte es deutlich weniger sein.

    Auslaufmodell Betriebsrente

    Willis Towers Watson hat von 200 Unternehmen eine Antwort zum Thema betriebliche Altersvorsorge bekommen, vier Fünftel haben mittlerweile keine reine Werksrente mehr, sondern Mischformen, sprich sie zahlen etwas zu einer Direktversicherung oder einem Pensionsfonds dazu.

    Das liege auch daran, dass die betriebliche Altersversorgung nicht die Ergebnisse liefert, die ihr vor Beginn der Niedrigzinsphase einmal zugetraut worden seien, schreibt die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“. Eine monatliche Auszahlung liege im Durchschnitt nur zwischen vier und fünf Prozent des letzten Gehalts der Mitarbeiter.

    Wegen der Niedrigzinsphase fahren immer mehr Arbeitgeber ihre Betriebsrenten zurück. Feste Zusagen gehören mittlerweile zur absoluten Ausnahme. 93 Prozent der befragten Unternehmen verfügen der FAZ zufolge über eine beitragsabhängige Versorgung. Das bedeute, der Arbeitgeber sagt seinen Mitarbeitern zu, eine Prämie in Abhängigkeit des Gehalts abzuführen.

    Betriebsrentenstärkungsgesetz = Murks

    Das von der damaligen Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) durchgeboxte Betriebsrentenstärkungsgesetz ist Murks, wie sich jetzt herausstellt, denn es hat nur betriebliche Riester-Renten in der Auszahlungsphase beitragsfrei gestellt, nicht aber Direktversicherungen. Dazu müssen Arbeitgeber bei neuen Verträgen 15 Prozent auf die Sparbeträge der Arbeitnehmer zuschießen – auch das Murks, denn die Arbeitgeber sparen sich rund 20 Prozent Sozialabgaben. Die „15 Prozent reichen aus Sicht von Rentenexperten nicht, um die Nachteile des Direktversicherungsmodells aufzuwiegen“, so die „Welt“. Der Arbeitgeberanteil sollte „mindestens 30 Prozent, besser 40 Prozent am Bruttobeitrag betragen, bevor sich Arbeitnehmer überhaupt mit dem vom Arbeitgeber angebotenen Vertrag beschäftigen“, rät die „Welt“.

     

    So wird das nichts mit der Betriebsrente.

  • Betriebliche Altersvorsorge braucht Reform

    Betriebliche Altersvorsorge braucht Reform

    So wie die betriebliche Altersvorsorge zurzeit läuft, ist sie meist ein Minus-Geschäft. Die Verbraucherzentrale fordert eine Reform. Vor allem müssen die Versicherer verbannt werden.

    Wenn die betriebliche Altersvorsorge (bAV) nicht grundlegen reformiert wird, laufen viele Beschäftigten ins Messer – sie erwartet Altersarmut im Ruhestand. Viele zu lange haben die Versicherer viel zu viel Geld bei der bAV abgeschöpft. Das muss aufhören. Ohne umfassende Reform drohe den Beschäftigten schwerwiegende Nachteile, so die Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv).

    Eine Reform ist überfällig

    Aus Verbrauchersicht müsse die betriebliche Altersvorsorge demnach in mindestens drei Bereichen reformiert werden:

    • bei der Sozialabgabenfreiheit der Entgeltumwandlung,
    • bei der eingeschränkten Mitnahmemöglichkeit bei einem Arbeitgeberwechsel (“Portabilität”) und
    • bei der Altersvorsorge in Form einer Lebensversicherung.

    Diese Probleme in der betrieblichen Entgeltumwandlung müssten nach Ansicht der VZBV dringend behoben werden.

    Wenn Arbeitnehmer ihre betriebliche Altersvorsorge selbst finanzieren, in dem sie einen Teil ihres Gehalts per Entgeltumwandlung fürs Alter einzahlen, so hat das drei  entscheidende Nachteile:

    1. So müssten Auszahlungen aus der bAV nachgelagert, also beim Rentenbezug, versteuert werden. Es finde also nur eine Steuerstundung statt.
    2. Zudem falle die Pflicht zur Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen nicht weg, „sondern wird verlagert“, kritisiert der VZBV. Denn die Beschäftigten müssten im Rentenalter jetzt die kompletten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung allein aufbringen.
    3. Sie reduzieren damit ihre gesetzliche Rente, wodurch das Sozialversicherungssystem geschwächt werde.

    Eine betriebliche Altersversorgung, „die dazu führt, die gesetzliche Rente zu schwächen, ist nicht sinnvoll“, heißt es in dem Positionspapier des VZBV.

    Wenn der Betrieb nicht signifikant dazuzahlt, lohnt sich eine bAV nicht. Der Rechtsanspruch auf eine bAV dürfe deshalb nicht bloß im Abschluss eines Vorsorgevertrags über den Betrieb sein, so der VZBV. Vielmehr müssten Arbeitgeber einen signifikanten Beitrag zur Finanzierung leisten, fordern die Verbraucherzentralen.

  • Berlin wird pink

    Berlin wird pink

    Die Farbe Pink dominierte zwei Stunden lang auf dem Pariser Platz vor dem Brandenburger Tor. Der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) hatte über hundert Mitglieder zusammen getrommelt, um die Ampelkoalitionäre an ihre Wahlkampf-Versprechen zu erinnern.

    von Reiner Wellmann

    „SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz hat uns vor der Wahl in Münster versprochen: ,Die Doppelverbeitragung wird abgeschafft‘. Ein sofortiger Beitragstopp muss jetzt in den Koalitionsvertrag“, forderte Reiner Korth, stellvertretender DVG-Bundesvorsitzender, vor dem Brandenburger Tor.

    Schluss mit der Doppelverbeitragung
    Schluss mit der Doppelverbeitragung – das Transparent zur Demo in Berlin

     

    Der DVG erregte viel Aufmerksamkeit mit Transparenten, auf denen die künftigen Koalitionsführer Annalena Baerbock, Olaf Scholz, Christian Lindner und Robert Habeck im Rentneralter  mit Bärten und Falten dargestellt wurden. „Mit Rente seht ihr ganz schön alt aus“ – stand auf den Transparenten. Ein mehr als dezenter Hinweis darauf, dass die im Alter gut versorgten Politikerinnen und Politiker sich einmal in die Lage des deutsches Durchschnittsrentners versetzen sollten.

    Pink zieht bei Schülerinnen

    Immer wieder hielten Passanten an diesem wunderschönen Herbsttag an und ließen sich von DVG-Mitgliedern erläutern, welchen Hintergrund ihre Aktion hat. Zwei junge Schülerinnen, die mit einer Schulgruppe in Berlin besuchten, waren von den pinken DVG-Shirts so begeistert, dass sie sich gleich mit etlichen Stücken für ihre Gruppe versorgten und sie direkt überstreiften. Die DVGler gaben die pinken Westen gerne heraus, denn als nächstes stand für besagte Schüler ein Gespräch mit der SPD-Bundesvorsitzenden Saskia Eskens an. Fein, dass die jungen Leute das Thema direkt in die SPD-Parteizentrale getragen haben.

    Wie uns Lobbyisten enteignen

    Einen beeindruckenden Auftritt hatte der Gründer des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten und heutige Ehrenvorsitzende Gerhard Kieseheuer. „Wir demonstrieren heute nicht nur gegen Altersarmut, Not und Verzweiflung. Wir weisen die Koalitionäre deutlich auf ihr Versprechen hin, diesen Betrug an uns Rentnern zu beenden und die Doppelverbeitragung abzuschaffen“, sagte Kieseheuer. Besonders erinnerte er den designierten Kanzler Olaf Scholz an sein in Münster gemachtes Versprechen: „Darauf können Sie sich verlassen“.

    Kieseheuer sprach Klartext, als er einen sehr persönlich gehaltenen Rückblick auf die vergangenen eineinhalb Jahrzehnte hielt. „Altersarmut, Not und Verzweiflung wurden absichtlich hervorgerufen durch Lobbyisten, als Seilschaften von Krankenkassen, Politikern und dem 12. Senat des Bundessozialgerichts. Der mit einer Gesetzesänderung des Paragrafen 229 im Sozialgesetzbuch V ermöglichte Betrug werde von fast allen Bundestagsabgeordneten akzeptiert, für richtig befunden und immer wieder bestätigt. „Die Krankenkassen betrügen, das Bundessozialgericht urteilt dass es rechtens ist, und die Volksvertreter kümmern sich nicht ums Volk, sondern begrüßen die Einnahmen der Krankenkassen“, lautete Kieseheuers bitteres Fazit.

    Altersvorsorge – ein Minusgeschäft

    Die bisherige Rechtsprechung dazu bezeichnete der DVG-Ehrenvorsitzende als „perfektes Verbrechen“. Es könne nicht sein, dass die Politik die Renten immer mehr zurückfahre, auf die notwendige zusätzliche Altersvorsorge hinweise und diese zusätzliche Vorsorge derartig schlecht ausrichte, „dass sie zu einem Minusgeschäft für den Arbeitnehmer wird, dass man mehr einzahlt als man ausgezahlt bekommt“.

    Den Politikern, die diese Unrecht hinnähmen, fehle nicht nur der Respekt vor der Lebensleistung eines jeden Arbeitnehmers, es fehle ihnen auch die soziale Verantwortung. Gerade die CDU habe das jetzt schmerzhaft zu spüren bekommen: „Die CDU ist weg“, so Kieseheuer wörtlich und unter dem lauten Beifall der Demonstranten.

    Licht am Ende des Tunnels?

    Gibt es nach den Versprechen von SPD und FDP in den Wahlprogrammen nun Licht am Ende des Tunnels? Ja, wenn man den Worten des stellvertretenden sächsischen FDP-Vorsitzenden Philipp Hartewig glauben darf. „An unserer Position hat sich nichts geändert“, sagte Hartewig in einer Ansprache. „Die Frage der Gerechtigkeit und des Vertrauens in staatliches Handeln ist gerade auch für die kommenden Generationen eine ganz wichtige Frage ist“, sagte der 27-Jährige. „Ich werde das Thema weiter tragen und ich hoffe, dass es dann in den nächsten Tagen etwas zu berichten gibt“, sagte er unter Hinweis auf die jetzt in die finale Phase gehenden Koalitionsverhandlungen.

    Von der SPD-Bundestagsfraktion stellte sich Anke Hennig, Abgeordnete aus dem Osnabrücker Land, den DVGler. „Das Vertrauen ist weg, gerade bei den jungen Leuten“, erläuterte Reiner Korth der Abgeordneten. Und er bat sie darum, ihren Einfluss geltend zu machen, dass Olaf Scholz sein in Münster gemachtes Versprechen nun auch umsetze: „Sie haben im Wahlkampf mit Respekt geworben, wir haben Ihnen  vertraut. Bitte zollen Sie unserem Anliegen jetzt auch Respekt und schaffen Sie die Doppelverbeitragung ab!“ Hennig machte den Anwesenden Mut. Olaf Scholz werde sich sicher an seine in Münster gemachten Zusagen erinnern, sagte sie unter dem Beifall ihrer Gesprächspartner. Noch mehr Grund für die Direktversicherungsgeschädigten, das Geschehen in Berlin in den nächsten Tagen und Wochen ganz genau zu verfolgen!

  • Was erwartet ihr von der neuen Regierung?

    Was erwartet ihr von der neuen Regierung?

    Renten ist dringendes Themen – was ist von der Ampel zu erwarten? Die DVG-Umfrage läuft noch bis 30. November.  Jetzt noch ganz schnell mitmachen.

    Der Koalitionsvertrag ist fertig. Wir wissen jetzt was drin steht.  Der Zeitplan, eine neue Regierung zu bilden, dürfte wohl eingehalten werden – und Olaf Scholz ist dann am oder um den Nikolaustag neuer Bundeskanzler.

    Was erwartet ihr von Rot-Grün-Gelb?

    Was heißt das im Allgemeinen für alle mit einer betrieblichen Altersvorsorge und im Speziellen für alle mit einer Direktversicherung? Genau das will der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) wissen und hat eine aktuelle Umfrage gestartet.

    Hier geht’s zur Umfrage: Umfrage › Direktversicherungsgeschädigte e.V. (dvg-ev.org)

    Bitte beantwortet uns fünf Fragen zu Rentenreform, Doppelverbeitragung, Vertrauen in und Hoffnungen an die Ampel-Koalition.

    Der Einsendeschluss war der 30. November 2021, 18 Uhr. 

    Die Umfrage ist abgelaufen und wird ausgewertet.

    Vielen Dank fürs Mitmachen.

  • Kampf gegen staatliche Willkür in Berlin

    Kampf gegen staatliche Willkür in Berlin

    Am 10. November gehen Betriebsrentner in Berlin auf die Straße, um gegen die Doppel- und Vollverbeitragung ihrer Altersvorsorge zu kämpfen.

    Was ist das für ein Staat, auf den wir uns nicht verlassen können? Was ist das für ein Staat, der uns ungefragt in die Tasche greift? Was ist das für ein Staat, der Gesetze rückwirkend ändert? Genau das haben Altersvorsorger erlebt, die im Vertrauen auf staatliche Zusage in ihre Altersvorsorge investierten, um dann festzustellen, dass sie der Staat rückwirkend enteignet – enteignet durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG), das er rückwirkend, ohne Bestandsschutz und ohne Übergangsfrist still und heimlich einführte. Dieses Gesetz bringt Betriebsrentner um die Früchte ihrer Vorsorge, denn ein Fünftel zwackt die Krankenkassen  ab.

    Kampf gegen Willkür

    Dagegen läuft Verein der Direktversicherungsgeschädigten seit Jahren Sturm – und hat zumindest einen Freibetrag erwirkt. Der ist aber nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Deswegen gehen die Geschädigte in Berlin auf die Straße – und weisen die Koalitionäre auf ihr Versprechen hin, diesen Betrug an den Rentner zu beenden und die Doppelverbeitragung abzuschaffen. Besonders den designierten Bundeskanzler Olaf Scholz wollen sie an sein Versprechen erinnern, dass er ihnen in  Münster gegeben hat. Er sagte dort nicht nur, dass die Doppelverbeitragung gestrichen werden soll, er sagte auch: „Darauf können Sie sich verlassen”!

    Mehr Respekt vor Lebensleistung

    Bis 2003 waren Direktversicherung beitragsfrei. Dann wurde das GMG von der damaligen rot-grünen Regierung unter Schröder beschlossen – mit ausdrücklicher Billigung der Union. Kein Arbeitnehmer hätte eine Versicherung abgeschlossen, bei der ihm am Ende ein Fünftel durch die Krankenkassen abgezogen wird. Es kann nicht sein, dass Politiker die Menschen zu einer zusätzliche Altersvorsorge drängen, um alle dann abzuzocken, die diesem Appell folgten. Der Hammer, diese Abzockgesetze heißen dann Gesundheitsmodernisierungsgesetz, Betriebsrentenstärkungsgesetz und  Altersvermögensgesetz. Respekt vor Lebensleistung? Von wegen!

    Hier folgen Bilder von der Aktion in Berlin

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    Forderungen

    Die Direktversicherungsgeschädigten fordern:

    • Sofortiger Stopp der Mehrfachverbeitragung
    • Halbierung der KV- und PV-Beiträge von Betriebsrenten auf Arbeitnehmeranteil
    • Gleichstellung der Direktversicherung wie bei Riester und
    • Finanzielle Entschädigung für die Betroffenen, in deren Verträge mit dem GMG rückwirkend eingegriffen wurde.

    … und gehen dafür auf die Straße.

    Ort der Aktion: Pariser Platz, am Brandenburger Tor
    Datum: 10. November 2021, 10 bis 13 Uhr

    Live aus Berlin :

    +++ 11. November

    Beitrag in der “Thüringer Allgmeinen”

    +++ 13.00 Uhr Ende der Demo

    +++ 12.30 Uhr Der DVG spricht mit der Bundestagsabgeordneten Anke Hennig SPD Oldenburg

    +++10.45 Rede von Dr. Thomas Hintsch

     

    +++ 10.30 Uhr Rede von Reiner Korth, stellvertretender Vorsitzender des DVG

    +++ 10.15 Uhr Rede von Gerhard Kieseheuer, Ehrenvorsitzender des DVG

    +++ 10.00 Uhr Beginn der Demo

    +++ 9.55 Uhr Soeben hat  die neue Bundestagsabgeordnete Anke Hennig – zuständig für den Landkreis Osnabrück – angerufen. Sie ist im Zug nach Berlin unterwegs und wird den DVG um Uhr 12.30 im Hopfinger Bräu besuchen. Sie schafft es leider nicht früher um noch auf den Pariser Platz zu kommen – sehr schade.

    +++ Rund hundert DVG-Mitglieder demonstrieren in Berlin vor dem Brandenburger Tor gegen die Doppelverbeitragung von Direktversicherungen

    +++ Um 9.00 Uhr marschieren die ersten DVG-Mitglieder Richtung Brandenburger Tor.

    Ankündigung der Demo in Berlin

    +++ Die “Thüringer Allgemeine” berichtet in der Ausgabe vom 9. November 2021 über die Protestaktion des DVG in Berlin Demo Berlin

    +++ Rede von Dr. Thomas Hintsch:
    Meine Damen und Herren, liebe Direktversicherungsgeschädigte,

    wir befinden uns hier an einem historischen Platz mit einmaligen Ereignissen. Historisch einmalig war auch die rückwirkende Einführung eines Gesetzes ohne Bestandsschutz für die Verträge von sechs Millionen Bürgerinnen und Bürgern.

    Wenn Sie in Ihrer aktiven Zeit fürs Alter vorsorgen und Ihr Geld einer Versicherung anvertrauen, müssen Sie als Rentner auf Ihr erspartes Geld nochmals rund 20 Prozent Sozialversicherung bezahlen. Wenn Sie beispielsweise in 40 Jahren 40.000 Euro angespart haben, werden Ihnen 8.000 Euro abgezogen – für Krankenkasse und Pflegeversicherung. Obwohl Sie für dieses Geld bereits Sozialbeiträge abgeführt haben – und obwohl es damals noch keine Pflegversicherung gab!

    Das ist das Unrecht der Doppelverbeitragung. Ein himmelschreiendes soziales Unrecht und ein tiefer Vertrauensbruch des Staates gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern. Seit nunmehr sechs Jahren kämpft der DVG für die Abschaffung der Doppelverbeitragung. Dabei geht es uns nicht nur ums Geld, sondern genauso um die Beseitigung dieses als großes Unrecht empfundenen Gesetzes, um den Vertrauensbruch wieder zu kitten.

    Wer eigenverantwortlich auf Konsum verzichtet und fürs Alter etwas zurücklegt, der darf vom Staat dafür nicht bestraft werden! Zumal uns der Staat in den 80er und 90er Jahren dazu ermuntert hat, selbst fürs Alter Vorsorge zu treffen:  Erst wurden wir angelockt, dann abgezockt!

    Man stellt dieses Unrecht erst fest, wenn man schon Rentner ist und seine Versicherung ausbezahlt bekommt. Dann kommt plötzlich ein hässlicher Brief von der Krankenkasse.  Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass auch Sie damals in gutem Glauben solch einen Vertrag abgeschlossen haben. Ohne über die Folgen informiert zu werden.

    Wir haben schon viel erreicht, so die Einführung eines kleinen Freibetrages. Das ist unser erster Erfolg. Doch es löst das Problem bei weitem nicht! Aktuell gibt es konkrete Hoffnungen, dass man uns mehr als nur Gehör schenkt, denn die Abschaffung der Doppelverbeitragung ist sowohl im Wahlprogramm der SPD als auch der FDP verankert.

    Jetzt geht es darum, dass sich diese Aufgabe auch in der Koalitionsvereinbarung wieder findet und verbindlich verankert wird. Deshalb sind wir heute hier, um die Verhandler an ihre Versprechen zu erinnern. Deshalb kann man unsere Forderungen nur immer wieder wiederholen. Wir fordern:

    • Die sofortige Abschaffung der Doppelverbeitragung bei Direktversicherungen, die vor 2004 abgeschlossen wurden;
    • Die finanzielle Entschädigung für alle Altverträge von vor 2004;
    • Die Halbierung der Kranken- und Pflegeversicherungs-Beiträge für alle Arten von Betriebsrenten auf den Arbeitnehmeranteil.

    Dies umzusetzen ist keine Frage der Finanzen und keine Frage der Organisation – es ist nur ein Frage des Wollens!

     

    Schluss mit der Doppelverbeitragung
    Schluss mit der Doppelverbeitragung!
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