Tag: betriebliche Altersvorsorge

  • Misstraut dem Staat in punkto Altersvorsorge

    Misstraut dem Staat in punkto Altersvorsorge

    Wenn der Staat klamm ist, macht er Schulden oder enteignet seine Bürger entschädigungslos. Gerade bei der Altersvorsorge ist Misstrauen angebracht. Direktversicherte können ein Lied davon singen.

    Alle, die eine Direktversicherung haben, wissen wie wenig vertrauenswürdig der Staat ist. Die damalige  rot-grüne Regierung unter dem SPD-Kanzler Gerhard Schröder – mit aktiver Beihilfe von CDU/CSU – hat 2003 rückwirkend per Gesetz eingeführt, dass Millionen von Altersvorsorgern um annähernd 20 Prozent enteignete und immer noch enteignet. Alle Klagen liefen bis heute ausnahmslos ins Leere. Direktversicherte laufen vergeblich gegen den ihrer Meinung nach Bruch des Rückwirkungsverbots Sturm. Erst im Juli 2020 scheiterte der Rentner Herbert Heins in Kassel vor dem Bundessozialgericht (BSG) mit seiner Klage gegen den Vollbeitrag auf seine Direktversicherung. Das heißt, er muss auch weiterhin den doppelten Beitrag an die Kranken- und Pflegekasse zahlen, obwohl es bei Vertragsabschluss seiner Direktversicherung  keine Beitragspflicht gab.

    Misstrauen ist angebracht

    Mit “pacta sunt servanda”, sprich Verträge sind einzuhalten, ist das so eine Sache. Die Techniker Krankenkasse (TK) – und gegen sie richtete sich Heins‘ Widerspruch – schreibt ihren Mitgliedern immer wieder, die gegen die Verbeitragung ihrer Direktversicherung widersprechen, „dass Regelungen mit Rückwirkung grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig sind und dem rechtsstaatlichen Vertrauensschutzprinzip entsprechen, wenn das schutzwürdige Bestandsinteresse des Einzelnen die gesetzlich verfolgten Gemeinwohlinteressen bei der gebotenen Interessenabwägung nicht überwiegt“. Das heißt im Umkehrschluss: Der Staat, in dem Fall der Gesetzgeber, darf per Sozialgesetz alles, auch rückwirkend enteignen – und er wird von den Gerichten darin bestätigt. Also, von wegen “pacta sunt servanda”. Da können die Geschädigten noch so viel klagen, es wird immer wieder darauf hinauslaufen, dass sie mit diesem Satz vor Gericht abgeschmettert werden.

    Das Thema “Vertrauensschutz” ist selbst für Juristen ein kniffliges Problem, denn sie unterscheiden zwischen “echter” und “unechter” Rückwirkung. Davon leiten sie ab, ob es zulässig ist Verträge auch rückwirkend zu brechen. Patrick Birtel, Jahrgang 1985, Dozent an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz, ist dieser Frage nachgegangen und kommt zu  – für den Bürger – erschreckenden Erkenntnissen, die für Juristen examensrelevant sind: Zunächst werde das Vertrauen des Bürgers auf die Rechtslage oder auf Gesetze geschützt. Darauf sollte er sich jedoch nicht allzu sehr verlassen, das heißt, er muss dem Staat gründlich misstrauen.

    Wieso Vertrauensschutz?

    Der Vertrauensschutz wird aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 GG) hergeleitet. Da steht etwas von “demokratisch” und “sozial” drin. Was heißt das? “Sozial” bedeutet, “dass es dem Wohl der Allgemeinheit und insbesondere ärmeren oder schwächeren Menschen dient” liefern die Suchmaschinen als Antwort. Und was hat das mit dem rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot – pacta sunt servanda – zu tun? Zu prüfen sei, so erklärt Birtel, ob Gesetze ihre Wirkung auch für den Zeitraum vor ihrem Inkrafttreten entfalten können.

    Um es dem normalen Bürger nicht zu leicht zu machen, unterscheiden die Juristen zwischen “echter” und “unechter” Rückwirkung.

    Echte Rückwirkung

    “Eine echte Rückwirkung liegt vor, wenn der Gesetzgeber rückwirkend in einen bereits abgeschlossenen Sachverhalt eingreift, die Rechtsfolgen des Gesetzes also für einen vor der Verkündung beendeten Tatbestand gelten sollen”, so Birtels Erklärung. Die echte Rückwirkung sei “grundsätzlich ausgeschlossen und nur in streng umrissenen Ausnahmefällen zulässig”.

    Unechte Rückwirkung

    “Von unechter Rückwirkung spricht man, wenn eine Norm auf gegenwärtige noch nicht abgeschlossene Sachverhalte rückwirkend (der Tatbestand hat also schon begonnen) eingreift und damit die Rechtsposition nachträglich entwertet wird”, erklärt Birtel. Diese Art der Gesetzgebung sei grundsätzlich zulässig und nur in Ausnahmefällen unzulässig, weil es keinen generellen Vertrauensschutz auf den Fortbestand von Gesetzen gebe und der Staat durch Änderungen die Möglichkeit haben müsse auf das aktuelle Geschehen und weitere Bedürfnisse zu reagieren. Unzulässigkeit könne jedoch vorliegen wenn:

    1. das Gesetz einen Eingriff vornimmt, mit dem der Betroffene nicht rechnen musste und demzufolge auch in seinem Verhalten nicht einplanen musste. Ein Beschluss im Bundestag oder eine öffentliche Diskussion über Reformen werden als ausreichend erachtet, um das Vertrauen des Bürgers zu zerstören. In diesem Fall musste der Betroffene mit der Änderung rechen.

    sowie kumulativ

    2. das Vertrauen des Bürgers schutzwürdiger ist als das mit dem Gesetz verfolgte Anliegen. Das lässt sich am besten mit einer Verhältnismäßigkeitsprüfung im engeren Sinne (Angemessenheit) überprüfen. Auf der einen Seite steht demnach der Vorteil, den sich der Staat durch das Gesetz verschafft und auf der anderen Seite die Entwertung der Rechtsposition.

    Zum Teil könne es wegen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit notwendig sein, dass der Gesetzgeber eine Übergangsregelung schafft. “Kann” heißt nicht “muss”, wie die Direktversicherungsgeschädigten nur zu gut wissen.

    Wer die Erklärung der “unechten Rückwirkung” verinnerlicht, begreift, dass das Sozialrecht fast alles darf, wenn es um das Gemeinwohlinteresse geht. Darauf werden sich die Richter immer wieder zurückziehen und entsprechende Klagen abweisen.

     

    Vorsicht vor Vertragsabschluss!

    Was lernen wir daraus: Vorsicht vor Vertragsabschluss! Was ein Altersvorsorger heute an Sozialversicherung und Steuern spart, muss er dann in der Renten berappen. Der Staat schenkt ihm nichts. Wer eine Direktversicherung abschließt, spart zwar heute, muss aber im Alter als gesetzlich Krankenversicherter, wenn er auf das Geld angewiesen ist, den volle Krankenkassenbeitrag plus Zusatz- und Pflegebeitrag zahlen. Das sind immerhin zurzeit noch annähernd 20 Prozent, könnten aber in zehn, 20 oder gar 30 Jahren locker 25 Prozent und mehr sein. Der vom DVG erkämpfte Betriebsrentenfreibetrag von zurzeit 164,50 Euro ist nur eine kleine Erleichterung und gilt auch nicht für den Pflegebeitrag, der sich mit großer Wahrscheinlichkeit von heute 3,05 Prozent (3,3 für Kinderlose) in den kommenden Jahren verdoppeln wird. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag hat sich ja schon auf 1,3 Prozent erhöht.

    BSG
    Zuschauer in der Verhandlungspause beim BSG                                       Bild: Reiner Korth

     

    Der Staat, in dem Fall der Gesetzgeber, darf per Sozialgesetz alles, auch rückwirkend enteignen – und er wird von den Gerichten darin bestätigt. Bislang liefen ausnahmslos alle Klagen ins Leere.

    Herbert Heins im Sitzungssaal des BSG                                                                   Bild: Reiner Wellmann

     

    Das „Hamburger Abendblatt“ schreibt ganz richtig: „Das Urteil hat weitreichende Folgen“. Durch das Billigen dieser Praxis hat das oberste Sozialgericht der Abzocke durch Staat und Krankenkassen endgültig grünes Licht gegeben. Niemand darf mehr darauf vertrauen, dass sein Angespartes vor dem Staat sicher ist, weil der auch rückwirkend in Verträge eingreift und den Bestandsschutz aushebelt. Damit entfällt auch das letzte Argument für eine Direktversicherung. Das muss allen Jungen eine Lehre sein, die immer noch auf Direktversicherungen setzen. Staatliche Förderung betrieblicher Altersvorsorge hat damit ihren Sinn verloren, wenn daraus ein Minus-Geschäft wird. Es ist nur zu hoffen, dass das möglichst viele Junge begreifen und ihre betriebliche Altersvorsorge stilllegen und besser selbst privat vorsorgen.

    “Was ergibt das für einen Sinn, wenn der Gesetzgeber in der Einzahlungsphase das Sparen fördert durch reduzierte Abgabensätze (Pauschalbesteuerung), um  hinterher dem Sparer mehr abzunehmen als er als Förderleistung erhalten hat; das kann der Gesetzgeber nicht gewollt haben”, so Heins’ Anwalt Prof. Plagemann bei seinem Auftritt vor dem BSG am Mittwoch.

    Bilder: Reiner Korth/Reiner Wellmann/ Manfred Grund auf Pixabay

  • Aktion zu den Koalitionsgesprächen

    Aktion zu den Koalitionsgesprächen

    Der DVG zeigt Flagge – und macht mit einer Aktion zu den Koalitionsgesprächen auf sich und seine Forderungen aufmerksam. Mit Plakaten und Transparenten warten DVGler am 10. November auf die Verhandler in Berlin.

    „Wir sind viele, wir sind laut, weil ihr uns die Rente klaut“, war der Slogan der bisherigen Demos des Direktversicherungsgeschädigten Vereins (DVG). Dieses Mal erinnert der DVG die Politiker, die den Koalitionsvertrag aushandeln an die Forderungen des DVG, sprich daran, die Voll- und Doppelverbeitragung von Direktversicherungen abzuschaffen.

    Die Aktiven treffen sich am

    Ort der Aktion: Pariser Platz, am Brandenburger Tor
    Datum: 10. November 2021, 10 bis 13 Uhr

    wo die Koalitionsverhandlungen stattfinden. Anmelden bitte hier.

    Kommt zur Aktion nach Berlin

    Um aufzufallen, wird der DVG mit einem Plakat auftreten, auf dem die “gemorphten” Fotos – im Sinne von künstlich gealtert – der vier wichtigsten Player der drei Parteien Annalena Baerbock (Grüne), Olaf Scholz (SPD), Christian Lindner und Robert Habeck zu sehen sind, zusammen mit dem Spruch „Mit der Rente seht Ihr ganz schön alt aus“ und der Forderung des DVG „Schluss mit der Doppelverbeitragung“.

    Kommt nach Berlin! Anmelden bitte hier.

    Schluss mit der Doppelverbeitragung
    Schluss mit der Doppelverbeitragung!
  • Jeder 10. Direktversicherte ist Metaller

    Jeder 10. Direktversicherte ist Metaller

    Versicherer, Gewerkschaft und Arbeitgeber haben ganze Arbeit geleistet – jeder 10. Direktversicherter ist Metaller. Was bringt die Metallrente wirklich?

    Die Metallrente feiert ihr 20-jähriges Bestehen. Rund eine Million Beschäftigte sorgen laut Metallrente auf diese Weise fürs Alter vor. Versicherer, IG Metall und Metallarbeitgeber schubsen die Metaller in diese Form der betrieblichen Altersvorsorge, wobei die Direktversicherung die bevorzugte Form der Metaller ist. Der Marktanteil des Versorgungswerks bei Direktversicherungen beträgt laut Daten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zum 31. Dezember 2019 sogar 9,8 Prozent. Heribert Karch, seit der Gründung 2001 Geschäftsführer von Metallrente, gibt aus sozialpolitischer Sicht das Ziel aus, möglichst allen Beschäftigten neben ihrer gesetzlichen Rente eine Betriebsrentenzusage zukommen zu lassen. „Die Tarifvertragsparteien und Versorgungswerke wie Metallrente sind deshalb von immenser Bedeutung für die zusätzliche Absicherung im Alter.“

    metallrente

    Was die Metallrente bringt

    Karch fordert die neue Bundesregierung auf, „alles zu tun, um Unternehmen und Tarifparteien dabei zu unterstützen, das bewährte System der betrieblichen Altersversorgung weiter auszubauen.“ Der Erste Vorsitzende der IG Metall, Jörg Hofmann, sieht die Metallrente der privaten Vorsorge überlegen. „Eine stabile gesetzliche Rente zusammen mit guten Betriebsrenten sind der Schlüssel für ein gutes Leben im Alter“, so Hofmann.

    metallrente

    Metaller sollten die Metallrente aber gründlich hinterfragen, denn das sind Festtagsreden. Die Zahlen sprechen eine andere Sprache. Die durchschnittliche monatliche Metallrente liegt gerade mal bei 105,55 Euro, damit kommt niemand sonderlich weit. Von den 72.420 Metallrentner bekommen mit 54.224 rund drei Viertel eine Kapitalauszahlung. Kapitalauszahlung heißt, dass die Metallrente nicht mehr steigt, angesichts einer Inflationsrate von 4,5 Prozent wird die Metallrente automatisch immer weniger wert. Wie gesagt, das sind die offiziellen Zahlen der Metallrente. Übrigens, bei einer Inflationsrate von 4,5 Prozent sind 105,55 Euro in fünf Jahren nur noch 84,70 Euro wert. Das kann jeder mit dem Inflationsrechner von zinsen-berechnen.de selbst nachrechnen.

    Was nicht in den offiziellen Zahlen enthalten ist: Die 54.224 Metallrentner müssten davon noch annähernd ein Fünftel an die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Weil der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) einen Freibetrag von 164,50 Euro erkämpft hat, können sie ihre 105,55 Euro komplett behalten. Das haben die Metallrentner ausschließlich dem DVG zu verdanken.

  • System-Änderung dringend nötig

    System-Änderung dringend nötig

    Unsere Politiker klammern sich an ein veraltetes Rentensystem. Ohne Ideen, ohne Mut zu radikalen Veränderungen – und zu feige, um es von Grund auf zu reformieren. Dabei weiß jeder vernünftig denkende Mensch, dass es bessere Methoden gibt. Warum wagt sich niemand ran? Es braucht eine System-Änderung.
    von Manfred Bomm
    Alle tun so, als wollten sie eine nachhaltige Reform der Rentenversicherung. Nur fehlen dazu leider innovative und weitreichende Änderungsvorschläge. Wer jedoch am althergebrachten System festhält, dem werden nur zwei Dinge einfallen: die Menschen sollen länger arbeiten und dann auf ein sinkendes Rentenniveau stoßen. Beides ist, so sei gesagt, geradezu menschenverachtend, weil unterschwellig suggeriert wird, es wäre besser, die Rentner würden früher sterben.

    Es braucht eine System-Änderung

    Warum wird nur darüber gejammert, dass die staatlichen Ausgaben für die Rentner steigen, während kein Wort darüber verloren wird, was uns  die Pensionäre (also Beamte im Ruhestand) alle kosten? Wer jetzt nach Reformen ruft, muss das Altbekannte völlig über Bord werfen. Vor Jahren schon hat ein Politiker (leider weiß ich nicht mehr, wer es war) eine revolutionäre Idee bei einer Talkshow verbreitet: Die Rentenzwangsversicherung völlig abschaffen und dafür die Mehrwertsteuer um drei Prozentpunkte erhöhen – zweckgebunden für eine neue staatliche Rentenversicherung. Das hätte geniale Vorteile: jeder, ob Arbeiter, Angestellter oder Beamter, würde mit jedem Einkauf in die Rente bezahlen (was im Übrigen schon klammheimlich über die sogenannte Ökosteuer an den Tankstelle erfolgen müsste; so hieß es bei der Einführung jedenfalls). Die Verteuerung der Waren würde sich durch den Wegfall der gesetzlichen Beiträge zur Rentenversicherung ausgleichen.
    Und noch ein sozialer Aspekt: Wer sich teure Waren leisten kann, würde automatisch einen höheren Betrag über die Mehrwertsteuer in die neue Rentenkasse bezahlen. Warum denkt niemand an diese Möglichkeit? Oder hat man den Politiker, der das vor Jahr und Tag gesagt hat, schnell aus dem Verkehr gezogen, weil dann halt auch Pensionäre mit bezahlen müssten…?  Lobbyisten leisten bekanntermaßen gute Arbeit.
    Was wäre wenn die Politiker auch Rente bezögen …
    Ich mag jedenfalls das ewige Jammern und die üble Stimmungsmache darüber, dass die Kinder die Rentner finanzieren sollen, nicht mehr hören. Schon gar nicht die scheinheiligen Argumente, es bleibe wegen der Rentner kein Geld mehr für Investitionen in Infrastruktur, Bildung und Klimaschutz. So argumentieren nur jene, die zu feige sind, das ganze System in Frage zu stellen.
  • Riester ist gescheitert

    Riester ist gescheitert

    Rückläufige Zahlen, keine Erhöhung, Negativ-Rendite – die Riester-Rente ist gescheitert. Wann ist endlich Schluss? Der Staat verschleudert Milliarden. Nur Versicherer verdienen daran. Riester ist Vermögensvernichtung pur.

    Die gebürtige Münchner Ellen Hertle kann nur bitter lachen über ihren Riester-Bescheid: ab November 2021 bekommt sie einen Cent mehr, wie sie der „tz“ erzählte. So wie ihr, geht es vielen – oder schlechter. Die Riester-Rente entpuppt sich als Vermögensvernichtung pur, denn sie wird nicht mehr über die Jahre. Wer’s nicht glaubt, muss nur in seine Standmitteilung der Versicherung schauen. Also, von wegen Inflationsausgleich.

    Schluss mit Riester

    Die Merkel-Regierung hat in 16 Jahren versäumt, die Altersvorsorge zu reformieren und Ruinen hinterlassen – eine davon ist Riester. Da hilft auch nicht, dass mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz die betriebliche Riester-Rente beitragsfrei in der Krankenversicherung gestellt wurde, anders als die Direktversicherungen, für die weiter volle Beiträge gezahlt werden müssen, von einem Freibetrag einmal abgesehen. Deswegen fordert der DVG bei den Krankenkassenbeiträgen eine Gleichstellung mit Riester. Das Konstrukt Riester ist nicht mehr zu retten. Ein Anbieter nach dem anderen steigt aus – zuletzt Deka, die Fondsgesellschaft der Sparkassen. Die Deutsche-Bank-Tochter DWS und Union Investment, die Fondsgesellschaft der Volks- und Raiffeisenbanken, sind schon längst ausgestiegen.

     

    Riester-Verträge

    Die Zahlen sprechen für sich: Immer weniger Menschen schließen einen Riester-Vertrag ab, immer mehr besparen ihren Riester nicht mehr. Die Merkel-Regierung hat Riester versemmelt und an die Wand gefahren. Riester ist ein Milliardengrab – kostet viel und bringt wenig. Riester war nur ein Geschenk an die Versicherungswirtschaft, aber selbst die zieht sich aus Riester zurück, weil sie nichts mehr damit verdient. Riester ist ein bürokratisches Monster.

    Stoppt Riester

    „Stoppt die Riester-Rente, sonst sehen wir alt aus“, lautet die Forderung von Bürgerbewegung Finanzwende, Bund der Versicherten und Verbraucherzentrale Bundesverband. Die Regierung rechnet Riester schön und geht von falschen Renditen aus. Nur Versicherer verdienen an Riester – zum Nachteil der Rentner. Statt die Ruine endlich sterben zu lassen, wird weiter herumgedoktert.

    Stoppt die Riester-Rente
    Stoppt die Riester-Rente – Aktion der Verbraucher-Allianz

    Riester ist Rentenklau

    Viele Deutsche fühlen sich von den Versicherungsmaklern über den Tisch gezogen. Darunter auch Manfred Siebert, der in zwei Jahren in Rente geht. Von der Bank und dem Staat fühlt er sich um seine Altersvorsorge Rente betrogen. Sein Riester-Banksparplan bringt ihm im Alter weniger als erhofft, wie er in der Wiso-Sendung erzählt.

    Riester ist nicht mehr zu retten. „Wiso“ versieht den Satz noch mit einem Fragezeichen, aber die in der Sendung am 9. August 2021 gezeigten Fälle, sprechen eine klare Sprache. Die Sendung ist seit 6. August in der Mediathek abrufbar.

     

  • Wer unsere Zukunft verhandelt

    Wer unsere Zukunft verhandelt

    Rot-Gelb-Grün haben sich geeinigt, es miteinander zu versuchen – Jetzt wird verhandelt, was in den Koalitionsvertrag kommt. Wer von welcher Partei in welcher Arbeitsgruppe sitzt.

    Bereits bis Ende November wollen SPD, Grüne und FDP einen Koalitionsvertrag ausgearbeitet haben; bis Nikolaus, sprich bis 6. Dezember, soll dann der neue Bundeskanzler gewählt werden – ein strammer Zeitplan. Parallel soll eine neue Regierung gebildet werden.

    Wer mit wem verhandelt

    Die Verhandlungen über den Koalitionsvertrag laufen bereits. Dafür hat Rot-Gelb-Grün 22 Arbeitsgruppen gebildet. Welche Politiker und Experten von welchen Parteien sitzen in welchen Arbeitskreisen? Der DVG hat das übersichtlich in einer Liste zusammengestellt – zur Orientierung. Entscheidend für unsere Themen sind vor allem die Arbeitskreise:

    • Sozialstaat, Grundsicherung, Rente
    • Arbeit
    • Gesundheit, Pflege
    • Finanzen und Haushalt

    Es fällt auf, dass beispielsweise Johannes Vogel von der FDP in zwei Arbeitskreisen den Vorsitz hat. Bärbel Bas von der SPD, die als Bundestagspräsidentin gehandelt wird, sitzt im Arbeitskreis für Gesundheit und Pflege.

    Die Arbeitsgruppen

    arbeitskreise

    Bild: Foto-K-media Thomas Kießling

  • Parteien sollen sich schnell einigen

    Parteien sollen sich schnell einigen

    Der Direktversicherungsgeschädigte e.V. (DVG) drängt auf eine zügige Einigung in den Koalitionsverhandlungen. Die Politik hat in der Vergangenheit schon viel zu viel Zeit bei einer Reform der Altersvorsorge verplempert.

    „Ein Geplänkel wie vor vier Jahren wollen und können wir uns nicht leisten – jeder  Tag kostet unser Geld“, sagt Reiner Korth, stellvertretender Bundesvorsitzender des DVG. „Nur mit einer handlungsfähigen Regierung kann der von vielen Politikern versprochene Stopp der Doppelverbeitragung kommen.“

    Schnell einigen statt lange zögern

    Die Direktversicherungsgeschädigten zahlen den vollen Beitrag in die gesetzliche Krankenversicherung (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) – pro Jahr rund zwei Milliarden Euro. „Diese grobe Ungerechtigkeit muss schnell gestoppt werden – das sind horrende Summen“, fügt Reiner Korth hinzu. Umgerechnet auf die zwei Milliarden Euro pro Jahr sind das 167 Millionen Euro pro Monat oder – anders ausgedrückt – 5,6 Millionen Euro pro Tag.

    Knackpunkt dabei ist das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) von 2004, mit dem Direktversicherte um 20 Prozent ihrer Altersvorsorge gebracht werden – und dies rückwirkend, weil in bestehende Verträge eingriffen wurde. Ein Unding, oder wie Betroffene (Direktversicherungsgeschädigte) und viele Politiker sowie Sozialwissenschaftler sagen: ein Skandal. Von zahlreichen Politikern aller Couleur ist vor der Bundestagswahl der Stopp der Doppelverbeitragung versprochen worden.

    Von der Doppelverbeitragung auf Krankenkassenbeiträge (und nachträglich geschaffene Pflegeversicherung) sind rund sechs Millionen Bezieher von Direktversicherung betroffen – dazu kommen 6,5 Millionen Bezieher von Betriebsrenten – und die geburtenstarken Jahrgänge der Mit-50er Jahrgänge mit abgeschlossener Direktversicherung kommen erst noch in Rente. Eine Zahl von über 20 Millionen Verträgen dürfte nicht abwegig sein – laut Experten „politischer Sprengstoff“.

    Rentenreform ist überfällig

     Klar ist dem DVG und so ziemlich allen Parteien, dass die neu gebildete Regierung auch um eine grundlegende Reform des Rentensystems nicht herumkommen wird. Das war auch der Konsens auf dem vor rund einem Monat ausgetragenen DVG-Symposiums auf dem Hambacher Schloss mit Wissenschaftlern, Fach-Journalisten und Politikern. Die verschiedenen Reform-Modelle wurden von den Symposiums-Teilnehmern eingehend analysiert und gute Perspektiven entworfen.

    Dass in diesem Atemzug auch das Problem mit der Doppelverbeitragung gelöst werden muss, ist ebenfalls einhellige Meinung. Ähnlich gelagert war bis 2018 der Fall bei den Riester-Verträgen, hier kam der Stopp vor drei Jahren. „Die Politik braucht kein Gesetz zu ändern, es muss nur klargestellt werden: Kapitallebensversicherungen, die vor 2004 abgeschlossen wurden, müssen wie die schon seit 2018 freigestellten betrieblichen Riester-Verträge behandelt, werden“, unterstreicht Korth. Diese Ergänzung zum Gesetz müsse der Gesetzgeber schnellstmöglich umsetzen – aber dazu braucht es ein handlungsfähiges Parlament und eine tragfähige Regierung.

     

    Infos

    Die einzelnen Standpunkte des DVG-Symposiums auf Schloss Hambach sind nochmals nachzuschauen unter:

    https://youtu.be/AxAqglOfdVg

  • Legalisierter Betrug an Millionen Altersvorsorgern

    Legalisierter Betrug an Millionen Altersvorsorgern

    Lobbyisten der Krankenkassen haben es geschafft, dass eine rot-grüne Regierung 2003 – mit Hilfe der Union – Millionen von Altersvorsorgern  per Gesetz enteignete. Was hinter diesem legalisierten Betrug steckt.

    von Gerhard Kieseheuer und Bernd Krüger

    Bei rückwirkender Enteignung der Direktversicherungsgeschädigten (nach § 40b EStG) sprechen wir immer nur von der ungerechtfertigten Doppel-, Dreifach- oder Vierfachverbeitragung. Der gesetzlich legitimierte Betrug an uns beginnt aber schon viel früher, mit der Einbeziehung unserer vermeintlich privaten Kapitallebensversicherung in die Rechtsprechung des § 229 SGB V.

    Betrug an Millionen

    Es handelt sich hier um ein mit formalrechtlichen Winkelzügen abgesichertes Verbrechen, durchgeführt durch alte Lobby-Seilschaften im Bereich der Krankenkassen, Politiker der SPD, CDU, der Grünen und des BSG.  Alles niedergeschrieben in der Geschichte der Direktversicherung des Vereins Direktversicherungsgeschädigte e.V. Ich zitiere aus dem Schriftstück:

    Im letzten Quartal des vergangenen Jahrhunderts erklärten die Politiker, dass die Altersversorgung der Arbeitnehmer auf drei Säulen stehen sollte:

    • Säule 1: die staatliche Rente,
    • Säule 2. Die Betriebsrente (Goldene Fessel)
    • Säule 3: die private Vorsorge.

    Wenn ein Arbeitnehmer aus der 2. Säule eine Rente bekam, hatte er keinen Pfennig oder Cent dazu getan. Er bekam eine Betriebsrente, im Volksmund auch „goldene Fessel“ genannt. Alles von seinem Arbeitgeber finanziert, er bekam einen Versorgungsbezug bzw. eine Kapitalabfindung.

    Der Arbeitnehmer, der diesen betrieblichen Versorgungsbezug bekam, bezahlte bis 2004 seinen normalen Sozialbeitrag. Wenn er sich aber, nachdem der Versorgungsbezug eingetreten war, eine Kapitalabfindung auszahlen ließ, musste er 120 Monate Sozialabgaben zahlen. Hatte er aber vor Eintritt des Versorgungsbezugs eine Kapitalabfindung vereinbart, dann wurde ihm die ganze Summe brutto für netto ausgezahlt. Der Arbeitgeber brauchte keine Sozialabgaben zu zahlen.

    Was sind Direktversicherungen?

    Das bemängelten das BVerfG. Es kann nicht sein, dass auf Grund einer unterschiedlichen Auszahlungsart einmal Sozialabgaben gezahlt werden muss und einmal nicht. Diese Gesetzeslücke und nur diese Gesetzeslücke sollte und musste geschlossen werden.

    Mit Recht wurde das von den Gerichten bemängelt. Es kann nicht sein, dass auf Grund einer unterschiedlichen Auszahlungsart einmal Sozialabgaben gezahlt werden müssen und einmal nicht. Aus diesem Grund wurde der § 229 SGB V Punkt 143 wie folgt geändert:
    Nach dem Begriff > wiederkehrende Leistung < wurde die Ergänzung > oder ist eine solche Leistung vor Eintritt des Versicherungsfalls vereinbart oder zugesagt worden < eingefügt.

    Diese harmlose Erweiterung des § 229 SGB V Nr. 143 nehmen die Krankenkassen an 2004 zum Anlass, auch Kapitalzahlungen (nicht Kapitalabfindungen) aus Direktversicherungen, der 3. Säule, der privaten Vorsorge, zu Versorgungsbezügen zu erklären und Beiträge zu verlangen.

    Die Einbeziehung unserer privaten Altersvorsorge ist Betrug!

    Geschädigte demonstrieren

    Das wir zu Recht protestieren, bestätigt auch die damalige Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: In der 167. Plenarsitzung von 28.4.2016, Protokoll 18/167 erklärte sie, dass unsere DV (Altverträge vor 2002) nicht von der Gesetzesänderung erfasst worden ist. Als Vizepräsidentin des Bundestages hatte sie in der 167. Plenarsitzung am 28.4.2016 den Vorsitz. Im Protokoll 18/167 ist zu lesen.

    Vielleicht dient es auch zur Beruhigung der Gemüter, noch einmal darauf hinzuweisen, dass die Regelung auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes beruhte, das besagte, dass Einmalzahlungen und Rentenzahlungen gleichzustellen sind, weil das wirklich ungerecht war. Deshalb kamen diese Regelungen zustande.“

    Obwohl auch das BVerfG unsere Kapitallebensversicherung nicht zu den Versorgungsbezügen zählt, müssen wir zahlen. Das BVerfG sagt im Urteil 1 BvR 2137/06 ganz genau, was ein Versorgungsbezug ist:

    https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2008/02/rk20080228_1bvr213706.html

    In Randnummer 7 steht: Für Versorgungsbezüge blieb es bis zum 31. Dezember 2003 dabei, dass auf diese nur der halbe allgemeine Beitragssatz erhoben wurde. Im Urteil 1 BvR 1924/07 steht unter Randnummer 2 https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2008/04/rk20080407_1bvr192407.html

    Die Krankenversicherung der Rentner wird seit dem Rentenanpassungsgesetz 1982 vom 1.12.1981 (BGBI I S. 1205) unter anderem durch Beiträge finanziert, welche die Versicherten zu tragen haben. Seitdem wird außer dem Arbeitseinkommen, der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und dem Arbeitseinkommen auch der Zahlbetrag von der Rente vergleichbaren Einkommen (Versorgungsbezüge) herangezogen.

    Diese wichtigen, entscheidenden Passagen findet keine Berücksichtigung, wir müssen zahlen. Im Urteil 1 BvR 1924/07 schreibt das BVerfG, dass alle
    Kapitallebensversicherungen, die im Arbeitsleben wurzeln und der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer fungiert, ein Versorgungsbezug ist.

  • Per YouTube im Hambacher Schloss live dabei

    Per YouTube im Hambacher Schloss live dabei

    Alle, die am 25. August nicht zur großen Renten-Debatte ins Hambacher Schloss  kommen konnten, können sie sich dank YouTube per Video ansehen. Der DVG diskutierte mit Gästen aus Politik, Medien und Wissenschaft über das Thema „Demokratische Rente? Von wegen!“

    Debatte im Hambacher Schloss

    Der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) hat das symbolträchtige Hambacher Schloss als Veranstaltungsort für sein Symposium „Demokratische Rente? Von wegen!“ – gewählt. Damit möglichst viele die Debatte live verfolgen können, hat der DVG die Renten-Debatte per Video aufgenommen auf YouTube hochgeladen.

     

    Hier geht zum

    YouTube-Video

    Das Programm des DVG-Symposium im Hambacher Schloss

    DVG-Symposium Programm
    DVG-Symposium Programm
  • DVG beim Wahlkampf in Bremen

    DVG beim Wahlkampf in Bremen

    Der DVG ist bundesweit im Wahlkampf dabei – die Regionalgruppe Bremen/NW-NdsLand erinnert Grüne und Linke an die Forderungen des DVG.

    Die Bremer und Niedersachsen nutzten die Chance mit dem Bundesvorsitzenden der Grünen, Robert Habeck in Bremen über die Forderungen des DVG zu reden.  Mittlerweile weiß Habeck, was die Grünen damals in der Regierungskoalition mit der SPD unter Kanzler Gerhard Schröder (SPD) angereichtet haben bei der betrieblichen Altersvorsorge, indem sie Direktversicherte vollbeitragen bei der Krankenkasse. Habeck weiß, dass der DVG auf die Abschaffung dieses Unrechts pochen.

    DVG in Bremen aktiv

    Auch den Zweitplatzierten auf der Landesliste, Michael Labetzke, sprach die DVG-Gruppe an. Anders als Habeck zeigte er sich  völlig uninformiert, kein Wunder, als Beamter mit Pensionsanspruch hat er natürlich keine Probleme mit seiner Altersvorsorge. Anderes als bei Labetzke war das Interesse der zahlreichen Besucher der Wahlveranstaltung groß.  Der DVG erhielt Zustimmung zu seiner Aussage, dass das Thema Altersvorsorge im Programm der Grünen zu kurz kommt.

    Rainer Ochmann und Christian Schaper vom DVG besuchten die Kandidatin der Linken, Doris Achelwilm,  in ihrem Bremer Büro. Die Unterstützung durch Matthias Birkwald kam von beiden Seiten zur Sprache. Bei dem Gespräch kristallisierte sich heraus, dass das Thema Altersvorsorge präsenter gemacht werden muss.

     

     

    Bild: Rainer Ochmann

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