Tag: betriebliche Altersvorsorge

  • Das Wahlprogramm der SPD

    Das Wahlprogramm der SPD

    In lockerer Folge stellen wir die Wahlprogramme der Parteien vor, vor allem unter dem Aspekt der Renten- und Sozialpolitik. Den Anfang machten die Linken, jetzt das Wahlprogramm der SPD.

    Was will die SPD? Ein Blick in das Wahlprogramm mit unserem speziellen Fokus auf Rente und Sozialpolitik zeigt, was die Partei will. Ob sie es umsetzen kann, steht auf einem anderen Blatt.

    Wahlprogramm der SPD:

    Für alle Erwerbstätigen muss eine gute und verlässliche Rente nach vielen Jahren von Arbeit sicher sein. Es geht um Respekt und Wertschätzung der Arbeit und darum, sich mit eigener Arbeit eine gute eigenständige Absicherung im Alter zu schaffen und am gewohnten Lebensstandard anzuknüpfen.

    • Zentrale Grundlage dafür bleibt für uns die gesetzliche Rentenversicherung mit ihren verlässlichen Leistungen und ihrer solidarischen Finanzierung.
    • Wir wollen die gesetzliche Rente stärken und stehen für eine dauerhaft stabile Rentenleistung und ein dauerhaftes Rentenniveau von mindestens 48 Prozent. Arbeit darf ihren Wert im Alter nicht verlieren.
    • In Parlament und Regierung haben wir uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Grundrente kommt. Nun ist sie da und schützt viele Menschen, die Jahrzehnte für geringe Löhne gearbeitet haben, vor dem Risiko im Alter arm zu sein. Immer wieder fordern Arbeitgeber und konservative Kräfte, dass Menschen für eine gute Rente noch länger arbeiten sollen.
    • Wir lehnen eine weitere Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters ab, weil sie für viele, die nicht länger arbeiten können, eine Rentenkürzung bedeutet und ungerecht ist.
    • Den gesetzlichen Anspruch, dass besonders langjährig Versicherte vor Erreichen der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen können, werden wir beibehalten.
    • Solidarität in der Alterssicherung bedeutet für uns zudem, dass auch die Selbstständigen, Beamt*innen, freien Berufe und Mandatsträger*innen der gesetzlichen Rentenversicherung angehören. Es ist an der Zeit, die Gesamtheit der Erwerbstätigen in die Rentenversicherung aufzunehmen und die Sondersysteme auf lange Sicht zu überwinden. Wenn es zu einer Zusammenführung der Altersversorgung der Beamt*innen mit der gesetzlichen Rentenversicherung kommt, wird das Gesamtniveau ihrer Alterssicherung nicht reduziert.
    • Es darf nicht sein, dass jemand wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen in Armut gerät. Wir werden daher die Armutsrisiken bei den heutigen Erwerbsminderungsrentner*innen verringern und für sie Verbesserungen erreichen.
    • Wir wollen eine geschlechtergerechte Rente. Unterschiedliche Arbeitszeiten und familienbedingte Tätigkeiten bei den Renten werden wir gerechter behandeln. Langjährige Pflege von Eltern, Schwiegereltern oder anderen Familienmitgliedern dürfen sich nicht mehr negativ auf die Rente auswirken und die eigene Altersarmut bedeuten. Hier brauchen wir mehr Solidarität und Respekt vor dieser schweren Aufgabe.
    • Wir haben es kleinen und mittleren Unternehmen erleichtert, für ihre Beschäftigten in die betriebliche Altersversorgung einzusteigen. Unser ist Ziel ist, dass deutlich mehr Beschäftigte in einer betrieblichen Altersversorgung abgesichert sind. Dabei sollten tarifvertraglich vereinbarte kollektive Altersversorgungsformen bevorzugt werden.
    • Wir wollen allen gesetzlich verpflichtet Versicherten zusätzlich die Möglichkeit einräumen, sich in angemessenem Umfang ergänzend freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung zu versichern.
    • Eine ergänzende private Altersvorsorge ist kein Ersatz für die gesetzliche Rente. Die bisherigen Ergebnisse der Riester-Rente sind nicht zufriedenstellend. Wir wollen daher bei klassischen privaten Angeboten der Altersvorsorge bürokratische Hemmnisse abbauen und Kosten senken. Zugleich setzen wir uns für ein neues standardisiertes Angebot der Altersvorsorge ein, das kostengünstig ist, digital und grenzüberschreitend angeboten wird.

     

    Gesundheit

    Ein leistungsfähiges Gesundheitssystem braucht eine stabile und solidarische Finanzierung. Wir werden eine Bürgerversicherung einführen. Das bedeutet: Gleich guter Zugang zur medizinischen Versorgung für alle.

    Bild: SPD/phototek

  • Gemeinsam gegen Unrecht – jetzt Mitglied werden

    Gemeinsam gegen Unrecht – jetzt Mitglied werden

    Der Direktversicherungsgeschädigte e.V. (DVG) kämpft gegen die Doppelverbeitragung von Direktversicherungen – schließt Euch uns an. Werdet Mitglied. Nur gemeinsam sind wir stark.

    Vorteile als Mitglied

    Das sind die Vorteile als Mitglied:

    • Interessenvertretung gegenüber Politikern
    • Demonstrationen auf der Straße
    • Organisierte Regionalgruppen in vielen Städten
    • Vernetzung unter Betroffenen
    • Informationen über aktuelle Entwicklungen
    • Regelmäßiger Newsletter
    • Unterstützung bei Klagen vor Gericht
    Hier geht’s zum Mitgliedsantrag – entweder gleich online oder per Post.

    Also, nicht länger zögern, gleich Antrag ausfüllen und mitkämpfen gegen das Unrecht, das uns Rot-Schwarz-Grün eingebrockt hat.

    Mitgliedsbeitrag

      • Einzelmitgliedschaft für 36,00 Euro pro Jahr
      • Partner eines bestehenden Mitglieds für 18,00 Euro pro Jahr
  • Das Wahlprogramm der Linken

    Das Wahlprogramm der Linken

    In lockerer Folge stellen wir die Wahlprogramme der Parteien vor, vor allem unter dem Aspekt der Renten- und Sozialpolitik. Den Anfang machen die Linken.

    Was will die Partei „Die Linke“? Ein Blick in das Wahlprogramm mit unserem speziellen Fokus auf Rente und Sozialpolitik zeigt, was die Partei will. Ob sie es umsetzen kann, steht auf einem anderen Blatt.

    Wahlprogramm der Linken:

    Wir wollen das Rentenniveau wieder auf 53 Prozent anheben. Das bedeutet in Geld: Wer derzeit die aktuelle Durchschnittsrente von 1.048 Euro bekommt, erhält dann 1.148 Euro, also knapp 100 Euro mehr im Monat. Das Rentenniveau von derzeit 48,4 Prozent (ohne Revisionseffekt) kann problemlos innerhalb einer Wahlperiode auf 53 Prozent angehoben werden. Das kostet Beschäftigte und Arbeitgeber*innen bei einem durchschnittlichen Verdienst von 3.462 Euro nur je circa 33 Euro mehr im Monat. Der Beitrag für eine private Riester-Rente (124 Euro) kann dafür entfallen. Durchschnittsverdienende hätten also 90,50 Euro mehr in der Tasche. Bei der Rentenanpassung stellen wir die Lohnbezogenheit wieder her.

     

    • Als LINKES Kernprojekt beziehen wir alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Dazu haben wir ein Konzept entwickelt, das Solidarität und soziale Gerechtigkeit mit finanzieller Solidität und Stabilität verbindet. Wir stärken damit die gesetzliche Rentenversicherung und verhindern Armut im Alter und bei Erwerbsminderung. Unser Konzept der Solidarischen Erwerbstätigenversicherung bietet eine gesetzliche Alterssicherung auch für bislang nicht versicherte Selbstständige, Freiberufler*innen, Beamt*innen, Manager*innen und Politiker*innen. Wir wollen, dass alle Erwerbstätigen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen.

     

    • Als Garantie führen wir eine Solidarische Mindestrente von 1.200 Euroein. Die Solidarische Mindestrente wird deshalb an alle Menschen im Rentenalter und bei Erwerbsminderung als Zuschlag – im Einzelfall auch als Vollbetrag – von der Rentenversicherung gezahlt, die weniger als 1.200 Euro Nettoeinkommen im Alter haben. Die Solidarische Mindestrente ist einkommens- und vermögensgeprüft. Sie wird aus Steuern finanziert. Die Unterhaltsansprüche nach dem BGB werden berücksichtigt. Mit Vermögensfreibeträgen stellen wir sicher, dass soziale Härten vermieden werden und normales, selbstgenutztes Wohneigentum unangetastet bleibt. Unser Versprechen lautet: Niemand soll im Alter von weniger als 1.200 Euro leben müssen. Die Höhe der Solidarischen Mindestrente wird regelmäßig am 1. Juli eines jeden Jahres in demselben Maße erhöht, wie alle anderen gesetzlichen Renten auch. Mit unserem Konzept der Solidarischen Erwerbstätigenversicherung stellen wir die Weichen für eine gerechte, stabile und inklusive Alterssicherung der Zukunft, die für alle Erwerbstätigen da ist. Sie wird von folgenden Einzelmaßnahmen flankiert:

     

    • Die Beitragsbemessungsgrenze (für die allgemeine und die knappschaftliche Rentenversicherung sowie für die alten und die neuen Bundesländer) wird zunächst vereinheitlicht und dann in mehreren Schritten drastisch angehoben und schließlich ganz aufgehoben. Die Höhe der Rentenansprüche über dem Doppelten des Durchschnitts soll im höchsten verfassungsgemäß zulässigen Rahmen abgeflacht werden. Deshalb soll eine »BeitragsÄquivalenzgrenze« eingeführt werden.

     

    • Die private Riester-Rente ist gescheitert. Die Beiträge und Zuschüsse wandern in die Kassen der Versicherungskonzerne statt in die Portemonnaies der Rentnerinnen und Rentner. Wer eingezahlt hat, soll seine Ansprüche behalten und in die gesetzliche Rente überführen können. Die staatlichen Subventionen von knapp vier Milliarden Euro jährlich beenden wir und erhöhen damit die Zuschüsse an die gesetzliche Rentenversicherung. Außerdem soll es Versicherten und ihren Arbeitgeber*innen erleichtert werden, bis zu einer bestimmten Grenze freiwillig zusätzliche Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.

     

    • Die Beschäftigten dürfen nicht den Risiken auf dem Kapitalmarkt ausgesetzt werden. Wir lehnen es ab, die Arbeitgeber*innen im Rahmen kapitalgedeckter betrieblicher Altersvorsorge und sogenannter Zielrenten aus der Haftung zu entlassen.

     

    • Wir wollen eine betriebliche Altersvorsorge, die überwiegend von den Arbeitgeber*innen finanziert wird (als betriebliche Sozialleistung). Dafür sollen verbindliche tarifvertragliche Regelungen die Grundlage sein.

     

    • Wir fordern, die Doppelverbeitragung mit Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträgen bei betrieblicher Altersvorsorge und den Direktversicherungen sofort zu beenden. Klar ist: Betriebsrenten dürfen nicht frei von Sozialabgaben sein. Aber sie sollen in der Ansparphase bezahlt werden und nicht in der Rentenphase.

     

    • Die Doppelbesteuerung der Renten wollen wir abschaffen. Wir wollen das steuerfreie Existenzminimum auf 14.400 Euro im Jahr anheben – kleine bis mittlere Renten wären damit steuerfrei. DIE LINKE fordert eine Verlängerung des Übergangszeitraums bis 2070, eine außerordentliche Rentenerhöhung und eine Neuberechnung des individuellen Rentenfreibetrags.

     

    Unser Rentenkonzept sieht vor:

    • Solidarausgleich für Niedriglohn: Zeiten niedriger Löhne wollen wir ausgleichen. Die von der Großen Koalition beschlossene sogenannte Grundrente greift hier zu kurz. Wir wollen die »Rente nach Mindestentgeltpunkten« auch für Zeiten nach 1992 einführen und verbessern. Vollzeiterwerbstätige mit 13 Euro Stundenlohn erhielten dann in der Regel eine Rente von rund 1.200 Euro.
    • Ausbildungszeiten werden besser anerkannt und führen zu höheren Renten.
    • Zeiten der Erwerbslosigkeit, der Kindererziehung und der Pflege bewerten wir höher, damit sie nicht zu Armutsrenten führen.
    • Für jedes Kind werden drei Entgeltpunkte– das sind zurzeit über 102 Euro sogenannter Mütterrente – auf dem Rentenkonto gutgeschrieben.
    • Für regelmäßig geleistete freiwillige und unbezahlte Arbeit von Bürgerinnen und Bürgern im organisierten anerkannten Rettungsdienst, im Brandschutz, im Katastrophenschutz und im  Technischen Hilfswerk (THW) werden durch den Staat angemessene Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt.
    • Die Rente erst ab 67 muss zurückgenommen werden.
    • Wer krank wird, darf nicht noch eine niedrige Rente befürchten müssen: Der Zugang zu den Erwerbsminderungsrenten muss erleichtert werden. Die beschlossene Anhebung der Zurechnungszeit (die Zeit, die »hinzugerechnet« wird, weil der oder die Versicherte wegen der Erwerbsminderung nicht einzahlen konnte) für Rentenzugänge ab 2019 muss auch für die Menschen gelten, die schon 2018 und früher eine Erwerbsminderungsrente bezogen haben.
    • Wir wollen die Benachteiligung der ostdeutschen Rentner*innen endlich beenden. Wir fordern die sofortige Angleichung des »aktuellen Rentenwertes (Ost)« an das Westniveau, ohne zukünftige Rentner*innen zu benachteiligen (vgl. Kapitel »Gerechtigkeit für die Menschen in Ostdeutschland«).

     

    Bild: Flickr/Die Linke Creative Commons — Attribution 2.0 Generic — CC BY 2.0

  • Rentenkonto für alle? Never!

    Rentenkonto für alle? Never!

    Seit vier Jahren bastelt die Bundesregierung an einem “Rentenkonto für alle” – herausgekommen ist nur heiße Luft. Auch sonst verweigert die Merkel-Regierung Rentenreformen.

    Planlos, ratlos, mutlos – das zeichnet die Merkel-Regierung aus. Insbesondere bei der Altersvorsorge fährt die große Koalition seit Jahren auf Sicht, statt vorausschauend zu agieren. Was wie Hohn klingt, ist doch Regierungsrealität – ihren vier Jahre alten Plan eines „Rentenkontos für alle“ verkauft sie als großen Wurf und will damit Milliarden des Wiederaufbauplans der Europäischen Union (EU) abgreifen. „Statt einer schon lange angemahnten Rentenreform verweist die Bundesregierung in ihrem Wiederaufbauplan beispielsweise lediglich auf eine ‚digitale Rentenübersicht‘“, schreibt die „Welt“. Damit sollen die Menschen, so der Plan, einen „besseren Überblick über ihre dürftige Altersvorsorge behalten“.

    Das klingt nicht nur wie eine Lachnummer, das ist eine Lachnummer. Was in anderen Nachbarländern, darunter Dänemark, längst Realität ist, ist hierzulande gerade erst geplant. Angeblich soll das Portal Ende 2023, als sechs Jahre nach Beginn der Planung, in Betrieb gehen.

    Rentenkonto für alle?

    Erst jetzt, Ende August 2020, hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes für eine säulenübergreifende Rentenübersicht verabschiedet. Mit dem  „Rentenkonto für alle“ sollen Verbraucher einen Überblick über ihre gesetzliche, betriebliche und private Alterssicherung erhalten. Ziel sei es, dass jeder auf einen Blick sehen könne, wie es um die eigene Absicherung im Alter steht. Was in anderen Ländern wie Dänemark längst selbstverständlich ist, soll in Deutschland erst Ende 2023 kommen. Dafür braucht’s in Deutschland Verordnungen und Gesetze – und sie sich so etwas liest, zeigt das „Gesetz zur Entwicklung und Einführung einer Digitalen Rentenübersicht (Rentenübersichtsgesetz – RentÜG). Die erste Betriebsphase soll, so der Plan, 21 Monate nach Inkrafttreten dieses Gesetzes beginnen und nach zwölf Monaten enden. Zwölf plus 21 = 33 Monat passiert erst einmal wenig. So sieht Digitalisierung in Deutschland aus. Seit April 2021 gibt es zumindest einen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

    Dabei schaffen es selbst große Versorgungswerke wie die Metallrente oder das Versorgungswerk der Presse bis heute nicht, ihre Mitglieder darüber zu informieren, was an Abzügen in der Rente auf sie zukommt. Wer seine Auszahlungsmitteilung bekommt, erhält, wenn er Glück hat, noch einen Hinweis darauf, dass Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen sind, nicht jedoch, wie viel das voraussichtlich sein wird. Das Versorgungswerk der Presse beispielsweise weist den Versicherten nur darauf hin, dass „aufgrund des Solidarprinzips der gesetzlichen Krankenversicherung eine Beitragspflicht besteht“. Es helfe auch nichts, wenn „die Beiträge (während des Berufslebens) bereits aus sozialversicherungspflichtigen Einkünfte bezahlt wurden“. Dabei geht es nicht um einige Euros, sondern um Tausende.

    Steuern und Sozialabgaben

    Ob das in vier Jahren fertige „Rentenkonto für alle“ diese Minderung berücksichtigt? Vermutlich kaum. Was ist dann aber ein „Rentenkonto für alle“ wert? Die Antwort kann sich jeder selbst geben.

    Zumindest der Rentenbescheid über die gesetzliche Rente berücksichtigt Kranken- und Pflegebeiträge, so dass jeder weiß, was netto vom Brutto übrigbleibt. Bei allen anderen Mitteilungen der privaten und betrieblichen Altersvorsorge allerdings fehlt das bislang, was das Bild natürlich verfälscht. Teilweise müssen Privat- und Betriebsrenten zusätzlich versteuert werden, wie beispielsweise bei der Metallrente. Denn Rentnerinnen und Rentner müssen ihre Betriebsrente außerdem versteuern. Genau wie die gesetzliche Rente schrittweise steuerpflichtig wird, sind auch Betriebsrenten nach dem individuellen Steuersatz als Rentner/in steuerpflichtig. Zurzeit liegt der durchschnittliche Steuersatz im Rentenalter bei rund 15 Prozent. Der tatsächliche Steuersatz hängt indes von der individuellen Einkommens- und Vermögenssituation ab. Um die Netto-Betriebsrentenleistung zu bewerten, sollte deshalb auch abgeschätzt werden, wie hoch später der voraussichtliche Steuersatz individuell ausfallen wird und ab welchem Einkommen die geltenden Steuerfreibeträge voraussichtlich überschritten werden. Wie soll das ein „Rentenkonto für alle“ berücksichtigen?

    Millionen an Steuergeldern

    Im Juli 2020 hatte Heil (SPD) einen Gesetzentwurf für die digitale Rentenübersicht vorgelegt. Die zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht soll bei der Deutschen Rentenversicherung beheimatet sein und die Informationen aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Alterssicherung bündeln. Anschließend sollen diese, so der „Versicherungsbote“ über ein Online-Portal für Verbraucher bereitgestellt werden. Ab 2023 seien die Versicherungs- und Finanzbranche verpflichtet, entsprechende Informationen jedem einzelnen Kunden zu liefern. Für den Bau der digitale Renteninformation und die Startphase werde der Bund 18,6 Millionen Euro bis 2023 bereitstellen. Die Kosten für den laufenden Betrieb von 2024 an sollen bei rund 4,5 Millionen Euro pro Jahr liegen.

    Der Dachverband der Verbraucherzentralen habe allerdings Bedenken angemeldet: Die Information könnte möglicherweise nicht unabhängig sein und Angst schüren, um der Versicherungs- und Finanzbranche als Verkaufsargument zu dienen.

    Excel statt Rentenkonto

    Aber zurück zum Rentenkonto. Dem deutschen Staat ist in punkto Altersvorsorge nicht zu trauen, das hat er bis lang mehrfach bewiesen. Eigeninitiative in punkto Rentenübersicht ist besser – und dafür gibt es ein einfaches Mittel: eine Excel-Tabelle. Jeder kann in diese Tabelle alle Daten selbst eintragen, Excel summiert die Zahlen auf. Wer diese Tabelle ständig aktualisiert, hat problemlos einen Überblick über seine Altersvorsorge. Ach ja, Excel. Das ist ein Tabellenkalkulationsprogramm von Microsoft – das zu lernen ist kein Zauberwerk. Viele Windows-Nutzer dürften vermutlich bereits Excel auf ihrem Rechner haben. Die Bundesregierung könnte jedem ein Exemplar schenken. Wie wäre es denn, wenn der Staat statt in ein Rentenkonto zu investieren, in Finanzwissen investieren würde, wie es ja schon seit langem von Wirtschaftlern gefordert wird? Bislang sind alle derartigen Vorstöße im Sande verlaufen – oder habe ich da etwas nicht mitbekommen?

    Gesetz soll durchgepeitscht werden

    Wie die „Versicherungswirtschaft“ schreibt, soll das Gesetz „durchgepeitscht“ werden. Das Internetportal hat den Zeitplan recherchiert:

    • Bis 10. August 2020 Frist für die Stellungnahme der Verbände
    • August 2020 Virtuelle Anhörung auf Ministerialebene
    • August 2020 Beratung im Bundeskabinett
    • Ende 2020 Inkrafttreten am Tag nach der Verkündigung
    • Entwicklungsphase
    • Mitte 2022 Beginn der ersten freiwilligen Betriebsphase (21 Monate nach Inkrafttreten)
    • Ende 2023 Voraussichtlicher Pflichtbetrieb für die betroffenen Versorgungseinrichtungen mit angemessenen Übergangsfristen (Der Beginn des Pflichtbetriebs wird durch Rechtsverordnung später festgelegt).

    Beamte sollen wieder einmal ausgenommen werden. Pensionszusagen, die regelmäßig von den Arbeitgebern verwaltet werden, die Beamtenversorgung und berufsständische Versorgungswerke sollen „Versicherungswirtschaft“ zufolge nicht in die digitale Rentenübersicht eingebunden.

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  • Nullrunde für Rentner, Erhöhung für Pensionäre

    Nullrunde für Rentner, Erhöhung für Pensionäre

    Wie sich Medien von der Wirtschaft vereinnahmen lassen und ihre Leser für dumm verkaufen. Während Rentner 2021 eine Nullrunde erwartet, bekommen Pensionäre eine Erhöhung.

    von Karin Tutas

    „Teure Überraschung für Arbeitnehmer – ab 2022 steigen die Rentenbeiträge kräftig“, titelt Focus Money online und zeichnet ein düsteres Szenario über den Zustand der Rentenkasse. Durch die Corona-Pandemie erleide die Rentenkasse hohe Einbußen, dennoch habe es 2020 noch „üppige Rentenerhöhungen“ gegeben, moniert das Portal.  Das Gegenteil hätte der Fall sein müssen, wird dann das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW) zitiert. Statt einer Erhöhung von 3,45 Prozent im Westen und 4,2 Prozent im Osten hätte es eine Kürzung von 3,25 geben müssen. Aber da gibt es ja die Rentengarantie, die eben diese Kürzung verhindert, was wiederum zum kräftigen Anstieg der Beiträge ab 2022 – nach der Bundestagswahl! – führen werde. Zu Lasten der Arbeitnehmer und natürlich der Arbeitgeber. „Doch das ist nur ein Teil der bitteren Wahrheit“ schreibt der Autor, denn auch der Bundeszuschuss an die Rentenkasse werde in Zukunft steigen – zu Lasten der Steuerzahler, moniert Focus wiederum der Kritik des IW folgend.

    Nullrunden 2010 – und 2021

    rentenerhöhungen
    Rentenerhöhungen 2007 bis 2020        Quelle: Statista

    Üppige Alimente für Pensionäre

    Das ist indes nur ein Teil der bitteren Wahrheit. Die Unkenntnis – oder absichtliche Ignoranz – der Fakten mancher Journalisten verblüfft doch immer wieder aufs Neue. „Üppige Rentenerhöhungen“? Vielleicht hätte der Autor, statt sich ausschließlich auf Argumente der Arbeitgeberseite zu stützen, mal ein Minimum an Recherche betreiben sollen. Mit wenigen Klicks hätte er festgestellt, dass die Beamtenpensionen – trotz Corona – 2020 ebenfalls um 3,2 Prozent erhöht wurden, ebenso 2019 (Renten 2,39 Prozent). Während  nämlich die Rentner in diesem Jahr die bittere Corona-Pille schlucken und eine Nullrunde hinnehmen müssen, wird den Pensionären ein Aufschlag von 1,4 Prozent gegönnt, wie „Rentenbescheid24“ schreibt. Übrigens finanziert von Steuergeldern – auch die der gesetzlich Versicherten – ohne dass die im Alter bestens versorgten Staatsdiener auch nur einen Cent zu ihrer Altersversorgung beigetragen hätten. Und übrigens beträgt zusammengezählt die Erhöhung der Beamtenpensionen von 2019 bis 2021 immerhin 7,8 Prozent gegenüber der Renten von 5,84 Prozent.

    Rentner werden gerupft

    Dass der Autor auch die Rentenkürzungen, die gesetzlich versicherte Arbeitnehmer seit den 50ern hinnehmen mussten, unterschlägt, ist ebenfalls keine Überraschung. Davon, dass viele, durch den Bundeszuschuss nur unzureichend gedeckten gesamtgesellschaftliche Aufgaben, sich seit 1957 zu einer Deckungslücke von rund 840 Milliarden Euro in der Rentenkasse geführt haben, erfährt der geneigte Online-Leser nichts. Aber das ist auch nicht gewollt. Die Adressaten sollen nämlich nicht ins Grübeln kommen und lieber privat für ihr Alter vorsorgen. Dass Focus dann allen Ernstes unter anderem noch das Auslaufmodell Riester anpreist, an das selbst einmal die an seiner Einführung beteiligten Politiker glauben, passt ins Bild. Ach ja, da wäre noch die aufgewertet betriebliche Altersversorgung (baV). Im Jahr 2021 könnten gesetzlich Krankenversicherte bei den baV-Auszahlungen einen Freibetrag von 164,50 Euro monatlich nutzen. „Das spart Abgaben“ – ernsthaft? Betriebsrentner und Direktversicherungsgeschädigte, die fast ein Fünftel ihrer Ersparnisse aus der Altersversorgung abstecken müssen, können darüber nur den Kopf schütteln – bis zum Schleudertrauma.

     

    Bild von wal_172619 auf Pixabay

  • Regierung zockt Rentner ab

    Regierung zockt Rentner ab

    Allein 2020 hat die Regierung die Rentner um 40 Milliarden Euro abgezockt – und sie macht ungestraft munter weiter.

    Volle Kassen wecken Begehrlichkeit – das war schon immer so. Seit Ex-Kanzler Konrad Adenauer belastet die Regierung die Rentenversicherung mit Aufgaben, für die sie nicht zuständig ist, sondern alle Bürger. Dieser systematische Raubzug der Regierung durch die Rente hat schwerwiegende Folgen für die gesetzlichen Rentner – sie bekommen immer weniger Rente und müssen die Verluste durch betriebliche und private Altersvorsorge ausgleichen, wo der Staat aber erneut zulangt und einen Teil abzweigt. Ausgenommen von dieser Abzocke sind allein Beamte, denn sie bekommen Pension statt Rente.

    Regierung auf Rentenklau

    Allein im vergangenen Jahr hat die Regierung die Rentenkasse um annähernd 40 Milliarden Euro geplündert, wie die Aktion Demokratische Gemeinschaft (ADG) ermittelte. 2020 bürdete die schwarz-rote Regierung der Rentenkasse der ADG zufolge 114,7  Milliarden Euro an Ausgaben auf, für die er zuständig wäre. Zum Ausgleich zahlte er aber nur 75,2 Milliarden Euro an Bundeszuschuss. Das heißt, die Rentenkasse bleibt auf einem Defizit von 39,57 Milliarden Euro sitzen – und so geht das Jahr für Jahr. Seit 1957 haben sich die ungedeckten versicherungsfremden Leistungen auf annähernd 870 Milliarden Euro summiert. Das geht aus einer Berechnung des Rentenexperten und Ehrenbeirats der Aktion Demokratische Gemeinschaft (ADG), Otto W. Teufel hervor.

    Der Staat müsste alle – und die Betonung liegt auf alle – versicherungsfremden Leistungen aus Bundesmitteln finanzieren. Das ist der Regierung aber egal – und sie kommt durch mit diesem systematischen Raubzug. So wächst der Fehlbetrag zu Lasten der gesetzlich Versicherten und Rentner von Jahr zu Jahr. Gäbe es den Fehlbetrag nicht, könnten die Renten 13,6 Prozent höher sein, wie der ADG feststellt. Keiner müsste grübeln, wie er mit betrieblicher oder privater Altersvorsorge die Rentenlücke ausgleichen kann.

    Rentenkasse geplündert

    Der Staat plündert die Rentenkasse, um es einmal drastisch zu formulieren. „Die aufgelaufene und nicht durch zurückgezahlte Bundesmittel gedeckte Summe ist riesig“, rechnete Teufel der „taz“ in einem Interview vor zehn Jahren bereits vor. „Seit 1957 haben die verschiedenen Bundesregierungen rund 700 Milliarden Euro inklusive 300 Milliarden Zinsen quasi veruntreut; sie wurden zweckentfremdet, für versicherungsfremde Leistungen aus der Rentenkasse in Anspruch genommen“, so Teufel. Aus 700 Milliarden sind bis heute 870 Milliarden Euro geworden. „Dieses Geld schuldet die Regierung unserer Rentenkasse“, prangerte Teufel an.

    Wo bleibt der Aufschrei?

    Wo bleibt der Aufschrei der Bürger? Die Lobby der Rentner ist zu schwach gegen einen übergriffigen Staat. Dumm nur, dass dieses System am Ende der Fahnenstange angekommen ist, denn der Verteilungsspielraum ist ausgeschöpft. Die Rente braucht eine grundlegende Reform, der sich die Merkel-Regierung systematisch verweigert hat.

    Es braucht eine „solidarische gesetzliche Bürgerversicherung“, in die alle einzahlen – auch die Beamten, um die Last auf alle zu verteilen. Das fordern beispielsweise die ADG und die Grünen in ihrem Wahlprogramm. „In einem ersten Schritt zu einer Bürgerversicherung sorgen wir dafür, dass anderweitig nicht abgesicherte Selbständige, denen sonst Altersarmut droht, und Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen werden“, heißt es im Grünen-Wahlprogramm.

    Altersvorsorge ein Minus-Geschäft

    In der Merkel-Ära ist die betriebliche Altersvorsorge leider zum Minus-Geschäft geworden, was die Grünen mittlerweile begriffen haben, während die gegenwärtige Regierung daran festhält. „Die Riester-Rente hat sich aber als ein völliger Fehlschlag herausgestellt; die Produkte sind teuer und undurchschaubar und haben zum Teil eine geringere Rendite als Omas Sparstrumpf“, so steht es im Grünen-Wahlprogramm. Profitabel seien sie oft nur für die Versicherungswirtschaft oder dank der öffentlichen Förderung, weswegen bei weitem nicht alle davon Gebrauch gemacht hätten. Wenn es nach den Grünen geht, wird die Riester-Rente durch einen öffentlich verwalteten Bürgerfonds ersetzt.

    Das gilt indes nicht nur für die Riester-Rente, für die seit 2018 keine Kranken- und Pflegebeiträge mehr gezahlt werden müssen, das gilt in gleicher Weise für die Direktversicherung, die wegen der vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ein Minus-Geschäft geworden ist. Trotzdem wirbt beispielsweise die IG Metall immer noch für ihre Metallrente, die ja ebenfalls eine Direktversicherung ist. Hunderttausende Metaller lassen sich von den Versprechungen blenden, um dann am Ende bei Rentenbeginn wütend und enttäuscht feststellen zu müssen, dass sich die vermeintliche Rendite in Luft aufgelöst hat, weil sie für ihre Metallrente ja nicht nur Steuern zahlen müssen, sondern auch noch die vollen Kranken- und Pflegebeiträge – und ihre gesetzliche Rente vermindert haben.

    Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

  • Bürger sollten dem Staat gründlich misstrauen

    Bürger sollten dem Staat gründlich misstrauen

    Von wegen “pacta sunt servanda” oder Verträge sind einzuhalten. Wenn der Staat klamm ist, darf er seine Bürger entschädigungslos enteignen. Das hat er schon mehrmals praktiziert, beispielsweise bei Direktversicherungen. Misstrauen ist angebracht.

    Alle, die eine Direktversicherung haben, wissen wie wenig vertrauenswürdig der Staat ist. Die damalige  rot-grüne Regierung unter dem SPD-Kanzler Gerhard Schröder – mit aktiver Beihilfe von CDU/CSU – hat 2003 rückwirkend per Gesetz eingeführt, dass Millionen von Altersvorsorgern um annähernd 20 Prozent enteignete und immer noch enteignet. Alle Klagen liefen bis heute ausnahmslos ins Leere. Direktversicherte laufen vergeblich gegen den ihrer Meinung nach Bruch des Rückwirkungsverbots Sturm. Erst im Juli 2020 scheiterte der Rentner Herbert Heins in Kassel vor dem Bundessozialgericht (BSG) mit seiner Klage gegen den Vollbeitrag auf seine Direktversicherung. Das heißt, er muss auch weiterhin den doppelten Beitrag an die Kranken- und Pflegekasse zahlen, obwohl es bei Vertragsabschluss seiner Direktversicherung  keine Beitragspflicht gab.

    Misstrauen ist angebracht

    Mit “pacta sunt servanda”, sprich Verträge sind einzuhalten, ist das so eine Sache. Die Techniker Krankenkasse (TK) – und gegen sie richtete sich Heins‘ Widerspruch – schreibt ihren Mitgliedern immer wieder, die gegen die Verbeitragung ihrer Direktversicherung widersprechen, „dass Regelungen mit Rückwirkung grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig sind und dem rechtsstaatlichen Vertrauensschutzprinzip entsprechen, wenn das schutzwürdige Bestandsinteresse des Einzelnen die gesetzlich verfolgten Gemeinwohlinteressen bei der gebotenen Interessenabwägung nicht überwiegt“. Das heißt im Umkehrschluss: Der Staat, in dem Fall der Gesetzgeber, darf per Sozialgesetz alles, auch rückwirkend enteignen – und er wird von den Gerichten darin bestätigt. Also, von wegen “pacta sunt servanda”. Da können die Geschädigten noch so viel klagen, es wird immer wieder darauf hinauslaufen, dass sie mit diesem Satz vor Gericht abgeschmettert werden.

    Das Thema “Vertrauensschutz” ist selbst für Juristen ein kniffliges Problem, denn sie unterscheiden zwischen “echter” und “unechter” Rückwirkung. Davon leiten sie ab, ob es zulässig ist Verträge auch rückwirkend zu brechen. Patrick Birtel, Jahrgang 1985, Dozent an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz, ist dieser Frage nachgegangen und kommt zu  – für den Bürger – erschreckenden Erkenntnissen, die für Juristen examensrelevant sind: Zunächst werde das Vertrauen des Bürgers auf die Rechtslage oder auf Gesetze geschützt. Darauf sollte er sich jedoch nicht allzu sehr verlassen, das heißt, er muss dem Staat gründlich misstrauen.

    Wieso Vertrauensschutz?

    Der Vertrauensschutz wird aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 GG) hergeleitet. Da steht etwas von “demokratisch” und “sozial” drin. Was heißt das? “Sozial” bedeutet, “dass es dem Wohl der Allgemeinheit und insbesondere ärmeren oder schwächeren Menschen dient” liefern die Suchmaschinen als Antwort. Und was hat das mit dem rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot – pacta sunt servanda – zu tun? Zu prüfen sei, so erklärt Birtel, ob Gesetze ihre Wirkung auch für den Zeitraum vor ihrem Inkrafttreten entfalten können.

    Um es dem normalen Bürger nicht zu leicht zu machen, unterscheiden die Juristen zwischen “echter” und “unechter” Rückwirkung.

    Echte Rückwirkung

    “Eine echte Rückwirkung liegt vor, wenn der Gesetzgeber rückwirkend in einen bereits abgeschlossenen Sachverhalt eingreift, die Rechtsfolgen des Gesetzes also für einen vor der Verkündung beendeten Tatbestand gelten sollen”, so Birtels Erklärung. Die echte Rückwirkung sei “grundsätzlich ausgeschlossen und nur in streng umrissenen Ausnahmefällen zulässig”.

    Unechte Rückwirkung

    “Von unechter Rückwirkung spricht man, wenn eine Norm auf gegenwärtige noch nicht abgeschlossene Sachverhalte rückwirkend (der Tatbestand hat also schon begonnen) eingreift und damit die Rechtsposition nachträglich entwertet wird”, erklärt Birtel. Diese Art der Gesetzgebung sei grundsätzlich zulässig und nur in Ausnahmefällen unzulässig, weil es keinen generellen Vertrauensschutz auf den Fortbestand von Gesetzen gebe und der Staat durch Änderungen die Möglichkeit haben müsse auf das aktuelle Geschehen und weitere Bedürfnisse zu reagieren. Unzulässigkeit könne jedoch vorliegen wenn:

    1. das Gesetz einen Eingriff vornimmt, mit dem der Betroffene nicht rechnen musste und demzufolge auch in seinem Verhalten nicht einplanen musste. Ein Beschluss im Bundestag oder eine öffentliche Diskussion über Reformen werden als ausreichend erachtet, um das Vertrauen des Bürgers zu zerstören. In diesem Fall musste der Betroffene mit der Änderung rechen.

    sowie kumulativ

    2. das Vertrauen des Bürgers schutzwürdiger ist als das mit dem Gesetz verfolgte Anliegen. Das lässt sich am besten mit einer Verhältnismäßigkeitsprüfung im engeren Sinne (Angemessenheit) überprüfen. Auf der einen Seite steht demnach der Vorteil, den sich der Staat durch das Gesetz verschafft und auf der anderen Seite die Entwertung der Rechtsposition.

    Zum Teil könne es wegen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit notwendig sein, dass der Gesetzgeber eine Übergangsregelung schafft. “Kann” heißt nicht “muss”, wie die Direktversicherungsgeschädigten nur zu gut wissen.

    Wer die Erklärung der “unechten Rückwirkung” verinnerlicht, begreift, dass das Sozialrecht fast alles darf, wenn es um das Gemeinwohlinteresse geht. Darauf werden sich die Richter immer wieder zurückziehen und entsprechende Klagen abweisen.

     

    Vorsicht vor Vertragsabschluss!

    Was lernen wir daraus: Vorsicht vor Vertragsabschluss! Was ein Altersvorsorger heute an Sozialversicherung und Steuern spart, muss er dann in der Renten berappen. Der Staat schenkt ihm nichts. Wer eine Direktversicherung abschließt, spart zwar heute, muss aber im Alter als gesetzlich Krankenversicherter, wenn er auf das Geld angewiesen ist, den volle Krankenkassenbeitrag plus Zusatz- und Pflegebeitrag zahlen. Das sind immerhin zurzeit noch annähernd 20 Prozent, könnten aber in zehn, 20 oder gar 30 Jahren locker 25 Prozent und mehr sein. Der vom DVG erkämpfte Betriebsrentenfreibetrag von zurzeit 164,50 Euro ist nur eine kleine Erleichterung und gilt auch nicht für den Pflegebeitrag, der sich mit großer Wahrscheinlichkeit von heute 3,05 Prozent (3,3 für Kinderlose) in den kommenden Jahren verdoppeln wird. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag hat sich ja schon auf 1,3 Prozent erhöht.

    BSG
    Zuschauer in der Verhandlungspause beim BSG                                       Bild: Reiner Korth

     

    Der Staat, in dem Fall der Gesetzgeber, darf per Sozialgesetz alles, auch rückwirkend enteignen – und er wird von den Gerichten darin bestätigt. Bislang liefen ausnahmslos alle Klagen ins Leere.

    Herbert Heins im Sitzungssaal des BSG                                                                   Bild: Reiner Wellmann

     

    Das „Hamburger Abendblatt“ schreibt ganz richtig: „Das Urteil hat weitreichende Folgen“. Durch das Billigen dieser Praxis hat das oberste Sozialgericht der Abzocke durch Staat und Krankenkassen endgültig grünes Licht gegeben. Niemand darf mehr darauf vertrauen, dass sein Angespartes vor dem Staat sicher ist, weil der auch rückwirkend in Verträge eingreift und den Bestandsschutz aushebelt. Damit entfällt auch das letzte Argument für eine Direktversicherung. Das muss allen Jungen eine Lehre sein, die immer noch auf Direktversicherungen setzen. Staatliche Förderung betrieblicher Altersvorsorge hat damit ihren Sinn verloren, wenn daraus ein Minus-Geschäft wird. Es ist nur zu hoffen, dass das möglichst viele Junge begreifen und ihre betriebliche Altersvorsorge stilllegen und besser selbst privat vorsorgen.

    “Was ergibt das für einen Sinn, wenn der Gesetzgeber in der Einzahlungsphase das Sparen fördert durch reduzierte Abgabensätze (Pauschalbesteuerung), um  hinterher dem Sparer mehr abzunehmen als er als Förderleistung erhalten hat; das kann der Gesetzgeber nicht gewollt haben”, so Heins’ Anwalt Prof. Plagemann bei seinem Auftritt vor dem BSG am Mittwoch.

    Bilder: Reiner Korth/Reiner Wellmann/ Manfred Grund auf Pixabay

  • Der große Rentenraubzug

    Der große Rentenraubzug

    Erst Rentenkasse plündern, dann teure Zusatzprodukte zur Altersvorsorge kreieren und schließlich diejenigen, die für ihren Lebensabend vorgesorgt haben, bestehlen. Das wollen sich die Rentner im DVG nicht länger bieten lassen und fordern von der Politik eine Abkehr von der Zweiklassengesellschaft in der Altersvorsorge. Schluss mit dem Rentenraubzug.

    „Die Rente ist sicher“, ob der inzwischen verstorbene frühere Arbeitsminister Norbert Blüm diesen Satz heute noch aussprechen würde? Wohl kaum, denn ein Blick in die Zahlen zeigt: Seit den 50er Jahren klafft eine Deckungslücke in der Rentenkasse, die sich bis 2019 auf rund 870 Milliarden Euro summiert hat. Ohne diese Entnahmen für gesellschaftliche Ausgaben wäre die Rente sogar für künftige Generationen gesichert. Schuld daran ist nicht allein der demografische Faktor, wie uns so genannte Rentenexperten immer gerne weismachen wollen. Die Demografie ist nur ein Grund. Die Hauptursache ist vielmehr das systematische Plündern der Rentenkasse durch so genannte versicherungsfremde Leistungen. So werden etwa Ausgaben für Kriegsfolgelasten oder Entschädigungen von Naziopfern aus der Rentenkasse bestritten. Dafür gibt es zwar einen Zuschuss vom Bund, der aber – zu diesem Ergebnis kommen neben dem Rentenkompetenztteam des DVG auch die Aktion Demokratische Gemeinschaft (ADG) und das Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner (BRR) – bei Weitem nicht ausreicht. Und was macht die Politik? Anstatt diese gesamtgesellschaftlichen Leistungen gleichmäßig auf alle Menschen im Land zu verteilen, bürdet sie diese Last allein den gesetzlich Rentenversicherten auf.

    Rentenraubzug hat System

    Die Folge dieses übrigens höchstrichterlich abgesegneten Missbrauchs: Eine kontinuierliche Absenkung des Netto-Rentenniveaus von 60 Prozent (1978) auf 48 Prozent im Jahr 2014. Beiträge zur Krankenkasse (seit 1983), Anhebung des Rentenalters ohne Abschläge auf 67, Rentenbesteuerung, Mütterrente und Rente mit 63 für besonders langjährig Versicherte schmälern das Einkommen der älteren Generation zusätzlich. Ein Blick in die europäischen Nachbarländer zeigt: Deutschland ist Schlusslicht bei der Rente. Nicht von ungefähr liegt der Anteil der Rentner bei der dramatisch zunehmenden Altersarmut bei 30 Prozent.

    Dass die Rente allein kein auskömmliches Einkommen fürs Alter ist, hat die Politik längst erkannt, nur hat sie an den falschen Schrauben gedreht. Die Arbeitnehmer wurden mit der betrieblichen und privaten Altersversorgung geködert und dann dafür bestraft. Riester und  Rürup kostet den Staat viel Geld und bringt den Beziehern negative Renditen. Riestern hat vor allem der Finanz- und Versicherungswirtschaft genutzt.

    Volle Beiträge auf Direktversicherungen

    In der Krankenversicherung ist das übrigens dasselbe Spiel. Wer eine  Direktversicherung abgeschlossen hatte, muss  seit 2004 – auch bei zuvor abgeschlossenen Verträgen – Krankenversicherungsbeiträge in voller Höhe bezahlen, um das Loch in den gesetzlichen Krankenkassen zu stopfen. Ein dreister Eingriff bei der privaten Vorsorge fürs Alter, der übrigens höchstrichterlich abgesegnet ist. Der mit dem Betriebsrentenfreibetragsgesetz geschaffene Freibetrag ist bei weitem nicht ausreichend um das verloren gegangene Vertrauen der Betroffenen wieder herzustellen.

    Fein raus sind dagegen die Bezieher berufsständischer Altersversorgungen und vor allem Beamte. Ihre Pension liegt im Durchschnitt dreimal so hoch wie das der Rentenbezieher – ohne dass sie einen Cent einbezahlt haben oder finanziell an den oben genannten gesamtgesellschaftlichen Aufgaben beteiligt werden. Das ist eine extreme Ungleichbehandlung, die dem Allgemeinen Gleichheitsgrundsatz nach Art.3 I Grundgesetz widerspricht.

    Schluss mit Zweiklassensystem

    Schluss mit dem Zweiklassensystem in Rente und Krankenversicherung lautet daher die Forderung an die Politik mit Blick auf die bevorstehende Bundestagswahl. Wer einzahlt, darf nicht schlechter gestellt werden als diejenigen, die nicht einzahlen. Gesamtgesellschaftliche Aufgaben müssen auf alle Schultern verteilt werden und die ungerechte Doppelverbeitragung der Direktversicherungen und betrieblichen Altersvorsorge muss rückgängig gemacht werden. Die Politik darf sich nicht länger davor drücken, ein  gerechtes Rentensystem mit Bestandschutz zu schaffen, in das ALLE, ungeachtet ihres Einkommens, einzahlen.

     

    Faktenblatt Rente

  • Wie es Metallern mit der Metallrente ergeht

    Wie es Metallern mit der Metallrente ergeht

    Hunderttausende Metaller sorgen per Metallrente fürs Alter vor. Ein Metaller hat jetzt nachgerechnet, was für ihn herauskäme in der Rente – seine Enttäuschung war groß. Wie es Metallern ergeht.

    Von Dominik Wenzelburger

    Wie geht es einem Angestellten eines großen Automobilzulieferer mit der  Metallrente? Mehr als 800 000 haben einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen, viele sind sich nicht im Klaren darüber, was das überhaupt bedeutet – und dass sich die Metallrente eben häufig nicht lohnt, teils sogar zum Verlustgeschäft werden kann.

    Wie es Metallern ergeht

    Als Angestellter in der Metall- und Elektroindustrie kam ich in den „Genuss“ der sogenannten Metallrente. (Auf seinem Blog „Depotstudent“ hat Wenzelburger nachgerechnet, was für ihn dabei herauskäme.)

    Was steckt dahinter?

    Was ist die Metallrente?

    Die Metallrente ist eine gemeinsame Gründung von IG Metall und Gesamtmetall. Sie ermöglicht es, dass Arbeitnehmer eine betriebliche Altersvorsorge erhalten können. Dazu gehören der Metallrente zufolge die Metall- und Elektronindustrie, Stahlindustrie, Holz-, Kunststoff-, Textilindustrie und die IT-Branche sowie deren Handwerksbetriebe.

    Wer steht hinter der Metallrente?

    Das “Versorgungswerk Metallrente” ist ein Konsortium aus folgenden Gesellschaften:

    Allianz Lebensversicherungs AG
    Ergo Lebensversicherungs AG
    SwissLife AG Niederlassung für Deutschland
    R V Lebensversicherung AG
    Vertragspartner ist dabei die Allianz Lebensversicherungs AG

    Lohnt sich die Metallrente?

    Bevor wir uns die verschiedenen Möglichkeiten der Metallrente anschauen, wollen wir zunächst die Frage klären: Lohnt sich das für Arbeitnehmer? Denn für den Arbeitgeber hat es einen schönen Vorteil: Er zahlt keine Sozialversicherungsbeiträge. Genau genommen handelt es sich also nicht um ein „Geschenk“ vom Arbeitgeber. Denn der Arbeitgeber profitiert selbst zu einem gewissen Teil davon.

    Rechenbeispiel

    Hierzu nehmen wir den Schnellrechner auf der Metallrente-Website zur Hand. Dabei wird mittels des Tarifs „Metallrente Direktversicherung Profil“ gerechnet.

    Wir schauen uns eine Musterrechnung auf der Metallrente-Website an. Hier liegen folgende Annahmen zugrunde:

    • 40 Jahre Laufzeit/Ansparphase
    • Erhalt von AVWL/VL*
    • Monatlicher Gesamtbetrag von 100 €
    • Davon 38 Euro monatlicher Nettoaufwand

    *AVWL/VL steht für altersvermögenswirksame Leistung und vermögenswirksame Leistung

    Ergebnis: Ein Nettoaufwand von 38 Euro pro Monat bringt eine monatliche Brutto-Metallrente von 292 Euro.

    Da diese Berechnung offiziell auf der Metall-Rente-Website dargestellt ist, können wir dies als „Werberechnung“ ansehen – es wurden also realistische, aber mit Sicherheit eher positive statt negative Annahmen für die Metallrente getroffen. So zumindest meine Erfahrungen mit offiziellen Materialien solcher Anbieter.

    Dabei ist folgendes zu beachten hinsichtlich Steuer und Sozialversicherung: „Arbeitnehmer müssen in der Rentenphase die vollen Kranken- und Pflegeversicherungsanteile (also auch den Arbeitgeberanteil) und den normalen Steuersatz zahlen. Sie zahlen also doppelt.“ Stand März 2021 beträgt der 18,95 Prozent (14,6 Prozent + 1,3 Prozent + 3,05 Prozent); Kinderlose zahlen sogar 19,2 Prozent. Und dabei dürfte es nicht bleiben, denn die Krankenkassen haben für 2022 bereits weitere Erhöhungen angekündigt.

    Ansparphase:

    • Monatlicher Gesamtbetrag 100 Euro
    • Keine Steuern auf diese 100 Euro -> 21 % Steuerersparnis
    • Keine Sozialabgaben auf diese 100 Euro
    • Arbeitgeber spart sich die Sozialabgaben (wird später noch wichtig)

    Ergebnis: Du sparst Dir 21 Prozent Steuern + 20 Prozent Sozialabgaben

    Rentenphase:

    • Ausgangsbasis 292 Euro monatliche Metall-Rente brutto
    • Betriebsrente voll steuerpflichtig (Steuersatz 20 % -> 58 Euro)
    • „doppelte“ Sozialabgaben 18,95 Prozent -> 55 € Abgaben
    • Netto-Metallrente: 179 Euro

    Ergebnis: Ein Nettoaufwand von 38 Euro pro Monat bringt eine monatliche Netto-Metallrente von 179 Euro.

    Alternativen

    Der Metallrente-Test zeigt: Vom Brutto bleibt gar nicht so viel übrig, wie es anfangs den Anschein machte. Aber wie sieht das bei Alternativen aus – beispielsweise bei einem ETF-Sparplan?

    ETF-Sparplan in der Ansparphase:

    • 38 Euro monatlicher Netto-Aufwand als monatliche Sparrate
    • ETF-Sparplan ist in der Ansparphase praktisch steuerfrei (außer Basisertrag, aber der ist vernachlässigbar)
    • Weltweite Aktien-ETFs verbuchten historisch sieben bis acht Prozent Rendite pro Jahr mit Kosten von etwa 0,2 Prozent pro Jahr
    • Wir gehen von sieben Prozent Wertentwicklung pro Jahr aus
    • Endkapital nach 40 Jahren: 94.000 Euro

    ETF-Sparplan in der Rentenphase:

    • Wenden wir die Vier-Prozent-Regel der „ewigen Rente“ an: 313 € monatliche Brutto-Rente
    • Es werden 25 Prozent Kapitalertragsteuer fällig -> 78 Euro
    • Netto ETF-Rente: 235 Euro
    Zusatz-Vorteil gesetzliche Rente:

    Der ETF-Sparplan verringert nicht eine gesetzliche Rente, da alles aus dem Netto gezahlt wird. Anders bei der Betriebsrente, da sie per Entgeltumwandlung vom Brutto-Lohn gezahlt wird, verringert sie deine gesetzliche Rente. Das heißt, du bekommst weniger gesetzliche Rente, weil du weniger eingezahlt hast.

    Was heißt das konkret bei der Metallrente?  Bei dem monatlichen Gesamtbetrag für die Metallrente in Höhe von 100 Euro hat der Arbeitnehmer laut Metallrente Verlust  in der gesetzlichen Rentenversicherung von etwa 24 Euro zu erwarten. Sagen wir also etwa einen Verlust von 20 Euro Netto-Rente unter Berücksichtigung der Besteuerung des Ertragsanteils der gesetzlichen Rente.

    Ergebnis ETF-Sparplan, den Vorteil bei der gesetzlichen Rente berücksichtigt:
    258 Euro Netto-Rente (235 + 23)

    Zusatz-Vorteil Steuer:

    Da die Erträge aus dem ETF-Sparplan Kapitelerträge sind, wird keine Einkommensteuer fällig. Dadurch sinkt dein persönlicher Steuersatz. Der ETF-Sparplan sorgt also sogar noch zusätzlich dafür, dass dein Einkommensteuersatz gering bleibt und du mehr von Deiner gesetzlichen Rente hast.

    Dazu folgendes Beispiel:

    Variante 1: Beispiel gesetzliche Rente + Metallrente
    • 1.000 Euro gesetzliche Rente
    • 500 Euro Metallrente
    • Ergebnis: Auf 1.500 Euro Rente wird Einkommensteuer angesetzt -> hoher Einkommensteuersatz (etwa 10 Prozent Durchschnittsteuersatz) auf die gesetzliche Rente + Betriebsrente.
    Variante 2: Beispiel gesetzliche Rente + ETF-Sparplan
    • 1.000 Euro gesetzliche Rente
    • 500 Euro Rente aus ETF-Portfolio
    • Ergebnis: Auf 1.000 Euro Rente wird Einkommensteuer angesetzt -> niedriger Einkommensteuersatz (etwa drei Prozent Durchschnittsteuersatz) auf die gesetzliche Rente.

    Ergebnis: Du erhältst in Variante 2 sogar noch mehr netto aus der gesetzlichen Rentenversicherung, da Dein Einkommensteuersatz geringer ist.

    Metallrente vs. ETF-Sparplan

    Metallrente netto: 179 € -> tendenziell sogar weniger, da erhöhter Einkommensteuersatz.

    ETF-Sparplan (mit gesetzlicher Rente) netto: 258 € -> tendenziell sogar mehr, da verringerter Einkommensteuersatz.

     

    Das ist lediglich eine vereinfachte Rechnung. Entscheidend ist unter anderem, ob ein Altersvorsorger die Vier-Prozent-Regel anwendet (die historisch gesehen statistisch abgesichert ist) oder ob er lieber einen größeren Sicherheitsfaktor hätte und daraus eine 3,5-Prozent- oder 3,0-Prozent-Regel macht.

    Andererseits ließe sich argumentieren, dass es sich bei den Metallrente-Annahmen lediglich um eine „werbliche“ Musterrechnung der Metallrente handelt. Es ist die Frage, ob diese errechnete Rente wirklich erreicht wird.

    Das Ergebnis ist also mit Vorsicht zu genießen, da sich die Parameter im Laufe der Zeit ändern können. Was aber schnell klar wird: Die betriebliche Altersvorsorge per Metallrente ist keineswegs der klare Gewinner – im Gegenteil.

    Ein ETF-Sparplan – auch wenn nur ein “kleiner” – ist daher aus meiner Sicht für jeden Pflicht!

    Metallrente-Erfahrungen:

    • Der „Kern“ der Metallrente rentierte in der Vergangenheit schlechter als ein normaler ETF-Sparplan.
    • Durch zusätzliche „Garantien“ fällt die Rendite oft noch schlechter aus, da nicht alles Kapital am Aktienmarkt investiert werden kann.
    • Die Metallrente wird voll versteuert und ist voll sozialversicherungspflichtig.
    • Die Metallrente führt zu Abzügen in der gesetzlichen Rentenversicherung.
    • Die Verträge sind mit Kosten belastet, die die Rendite schmälern.
    • Die Metallrente unflexibel.
    • Die Metallrente bereitet Probleme bei Arbeitgeberwechsel.

    Was ist meine Handlungs-Empfehlung?

    Diese Empfehlung bezieht sich darauf, was ich persönlich tun würde. Sie stellt keine allgemeingültige Empfehlung für Dich dar, denn das kannst natürlich nur Du selbst entscheiden.

    Du hast noch keine Metallrente?

    • Nur mitnehmen, was “kostenlos” ist = geschenktes Geld vom Arbeitgeber
    • Keine Entgeltumwandlung und kein Eigenanteil!
    • Den Rest anderweitig investieren.

    Du hast bereits eine Metallrente?

    • Vertrag beitragsfrei stellen.
    • Nur noch mitnehmen, was “kostenlos” ist.

     

    Bild von Emir Krasnić auf Pixabay

  • Versicherer gegen Kosten-Limit

    Versicherer gegen Kosten-Limit

    Versicherungsmakler kassieren teilweise bis zu sieben Prozent Provision und wollen sich von der Politik nicht limitieren lassen, was wiederum Finanzminister Olaf Scholz nicht passt, der für ein Kosten-Limit ist.  Deswegen wird er von der Branche angegriffen.

    Die Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler fühlen sich vom Bundesfinanzministers und SPD-Kanzlerkandidaten Olaf Scholz diskreditiert, weil der sich in einer Anne-Will-Sendung für den Provisionsdeckel stark machte. Der Referentenentwurf sieht vor, dass eine Maklerin oder ein Makler nicht mehr als 2,5 Prozent Abschlussprovision verlangen darf, außer er oder sie vermitteln dem Kunden einen qualitativ hochwertigen Vertrag (was immer das auch ist), nur dann dürfen sie bis zu vier Prozent verlangen. Klar, das sieht die Maklerbranche nicht gern. Der Bundesverband Finanzdienstleistung (AfW) zieht deswegen gegen Scholz ins Feld.

    Gegen ein Kosten-Limit

    Es gebe, so der AfW, rund 200 000 Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler in Deutschland: unabhängige Versicherungsmaklerinnen und -makler, Mehrfachvertreterinnen und -vertreter, Ausschließlichkeitsvertreterinnen und -vertreter, die alle „viele zufriedene Kunden“ hätten. Da kann der AfW aber nicht die Millionen von Direktversicherungsgeschädigten meinen, die den Versprechungen der Versicherungsmaklerinnen und -maklern aufgesessen sind, die ihnen eine Direktversicherung aufgeschwatzt haben, die sich in der Auszahlphase wegen doppelter Krankenkassen- und Pflegebeiträge als Minus-Geschäft entpuppt und jetzt nichts mehr davon wissen wollen.

    Der AfW schreibt weiter, der Durchschnittsverdienst von Versicherungsvermittlerinnen und -vermittlern liege bei 59 850 Euro – vor Steuern (monatlich 4987,50 Euro). Allerdings verdienen einige deutlich mehr, wie der Fall des Ex-Allianz-Generalvertreters und Bundestagsabgeordneten (CSU) Max Straubinger belegt. Der AfW argumentiert, eine gesetzliche Begrenzung der Vergütung für die Beratung und Vermittlung im Bereich der Lebensversicherungen (auch Provisionsdeckel genannt) wäre verfassungswidrig. Die extreme Belastung der Direktversicherten ist aber offensichtlich nicht verfassungswidrig, wie die abgelehnten Klagen einiger Direktversicherungsgeschädigten vor dem Bundesverfassungsgericht belegen.

    Was Kosteneffizienz heißt, beweisen die Schweden uns Deutsche schon seit Jahren mit ihrem staatlichen Altersvorsorgefonds AP7, dessen Kosten deutlich niedriger liegen als hierzulande Versicherungslösungen. Was können die Schweden, was wir Deutsche nicht können?

    Wie berechnet sich die Provision?

    „Focus“ rechnet es vor: „Der Berater erhält eine Abschlussprovision von drei bis fünf Prozent der Beitragssumme. Die Beitragssumme berechnet sich aus dem Jahresbeitrag des Kunden multipliziert mit der Laufzeit in Jahren.

    Rechenbeispiel: Heiner W. zahlt jeden Monat 150 Euro in seine Lebensversicherung ein. Der Vertrag endet nach 30 Jahren, die Beitragssumme beträgt also 54.000 Euro. Bei fünf Prozent Provision gehen demnach gleich zu Vertragsbeginn 2700 Euro an den Berater. Zusätzlich zur Abschlussprovision bekommt der Berater eine Betreuungsprovision von etwa einem Prozent des Jahresbeitrags, im Beispiel wären das also weitere 18 Euro jährlich über die gesamte Laufzeit hinweg – insgesamt 540 Euro.

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