Tag: Doppelverbeitragung

  • Wie dich Bank und Versicherung übers Ohr hauen

    Wie dich Bank und Versicherung übers Ohr hauen

    Wir wollen nur dein Bestes – dein Geld. Darauf lässt sich die Beratung von Bank und Versicherung verkürzen. Beide sind an Provision interessiert, nicht am Nutzen des Kunden – schlecht für den Kunden.

    Direktversicherte und auch andere Altersvorsorgesparer wurden jahrzehntelang hinters Licht geführt. Ihre Altersvorsorge über Bank oder Versicherung abgewickelt ist wegen der Abgaben im Alter schlechter als ein Bank- oder Aktiensparplan ohne staatliche Förderung. Leider nicht nur das, am Ertrag ihres Ersparten zehren auch die Provisionen von Bank und Versicherung. Am Ende bleibt von der einmal versprochenen Rendite nichts mehr übrig. Millionen sind auf den Schwindel von Banken, Sparkassen und Versicherungen hereingefallen – und fallen immer noch herein, wie das Beispiel Metallrente zeigt.

    Der Bremer Boguslaw Zielke hat es einmal genau nachgerechnet, schließlich hat er die Zahlen seiner Direktversicherung bei der HUK seit Abschluss einschließlich aller Kosten, Prämien, Überschussbeteiligungen, Rückvergütungen und den Verlust an Entgeltpunkten der Rentenversicherung mit einem Banksparplan verglichen. Hätte er damals, in einen Banksparplan investiert, statt, wie auf Anraten der Politik, in eine Direktversicherung, so würde er heute über rund 40 000 Euro mehr verfügen. Hätte er in einen Fondssparplan investiert, wäre die Differenz vermutlich sogar noch weit höher ausgefallen.

    Schlecht beraten bei der Bank

    Vollbeiträge und Steuern sind das eine, Provisionen das andere, wie die Wirtschaftsjournalistin Ursula Weidenfeld in einem Artikel für „T-Online“ verdeutlicht. Wer die örtliche Bank- oder Sparkassenfiliale besucht, macht schon den ersten Fehler. Denn, Banker müssen per se an die Provision denken – die aber mindert automatisch die Rendite. Viele Eltern, „immer noch geprägt vom Weltspartag und dem Glauben, man werde fair beraten, wenn man die örtliche Bankfiliale aufsucht, empfehlen den persönlichen Kontakt“, stellt Weidenfeld fest. Sie lassen damit ihre Kinder oder Enkel ins Messer laufen.

    Was bekommen sie vom Bank- oder Sparkassenberater empfohlen? Drei teure Verträge:

    • einen Riester-Vertrag,
    • eine private Altersvorsorge und
    • einen aktiv gemanagter Aktienfonds.

    Für junge Menschen seien alle drei schlechte Lösungen. Beim Riester-Vertrag gebe es zwar die staatliche Förderung, aber nach zwei bis drei Jahren müsse der Vertrag erst einmal beitragsfrei gestellt werden, weil die Studentin oder der Auszubildende ja eine Zeit lang wenig oder nichts verdient. Wer einen Riester-Vertrag kündigen will, macht ein schlechtes Geschäft.

    Die Kapitallebensversicherung ist nicht viel besser. Die Renditen gehen gegen null; der Vertrag ist nicht so einfach kündbar. „Haben sie (die Jugenlichen) ihr Geld dann in gleich zwei langfristige Verträge gesteckt, kommen sie nur mit Verlusten wieder heraus“, so Weidenfeld. Für die Bedürfnisse junger Erwachsener grenze das an Körperverletzung.

    Beim aktiv gemanagten Aktienfonds greifen Bank- und Sparkassenberater gern auf hauseigenen Produkte zurück – und die sind meist nicht die renditestärksten, dafür aber fallen vergleichsweise hohe Ausgabeaufschläge an. Das ist alles andere als fair.

    Indexfonds als Alternative

    Was sollte sie denn stattdessen empfehlen? Passive Fonds in Form eines börsengehandelten Indexfonds – oder kurz ETF – auf den Weltindex MSCI World beispielsweise oder den MSCI All Country World Index (ACWI) oder auf den Technologie-Index Nasdaq oder den US-Index S&P 500. Diese ETFs bilden einen Aktienindex 1:1 ab.

    Umsetzen lässt sich so ein Fonds- und/oder Aktiensparplan ganz einfach – und dazu fast zu null Kosten. Mittlerweile bietet mit Trade Republic das erste Wertpapierhandelshaus entsprechende Sparpläne zum Nulltarif an, wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ schreibt. Da für die langfristige Rendite natürlich die Kosten eine wichtige Rolle spielen, sind Anleger mit einem günstigen Anbieter besser dran, als einem teuren. Wie die Tabelle der FAZ zeigt, liegen zwischen dem günstigsten und dem teuersten 2,5 Prozentpunkte – die fehlen natürlich am Ende im Alter.

    Bild von Anastasia Gepp auf Pixabay

  • Lohnt sich die Metallrente?

    Lohnt sich die Metallrente?

    Anfang Mai nahm der DVG die Metallrente genauer unter die Lupe und entdeckte einige Webfehler. Daraufhin hat das Versorgungswerk Metallrente reagiert. Journalistische Fairness gebietet, den Kritisierten zu Wort kommen zu lassen – in Form eines Gastbeitrags. Jeder kann sich somit sein eigenes Urteil bilden.

    Gastbeitrag von MetallRente*

    Das Versorgungswerk Metallrente wurde 2001 von der Gewerkschaft IG Metall und dem Arbeitgeberverband Gesamtmetall gemeinsam als Kind der Rentenreformen der 00er Jahre gegründet, die zu weitreichenden Absenkungen der Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung führten. Ziel dieser gemeinsamen Einrichtung der Tarifparteien war und ist es auch fast 20 Jahre später noch, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den Aufbau einer guten zusätzlichen Betriebsrente zu ermöglichen und Arbeitgeber dabei zu unterstützen, hierfür verlässliche und tarifvertragskonforme Angebote zur Verfügung stellen zu können. Mit heute fast 800.000 Altersvorsorgesparerinnen und -sparern und über 120.000 privaten Absicherungen für finanziellen Schutz bei Berufsunfähigkeit, Erwerbsminderung oder -unfähigkeit sowie im Fall des Verlusts von Grundfähigkeiten ist Metallrente nicht mehr nur dem Anspruch nach, sondern tatsächlich zu einer Referenz geworden.

    Diese Erfolgsgeschichte wie auch die besondere Rolle der beiden Sozialpartner als Träger des Versorgungswerks erklärt, warum Metallrente besonders in den Fokus rückt, wenn es um die Bewertung der Gegenwart wie auch die Debatte um die Zukunft der betrieblichen Altersversorgung geht.

    Nicht nur der Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V. stellt sich angesichts schwankender Kapitalmärkte, Niedrig- bis Negativzinsen und auch bestimmter gesetzlicher Regelungen – etwa zur Beitragspflicht von Betriebsrenten – die berechtigte Frage: Lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge insgesamt – und lohnt sich im Besonderen die Metallrente?

    Um diese Frage(n) zu beantworten, muss zunächst unterschieden werden zwischen Rahmenbedingungen, die alle Betriebsrentenangebote in den sogenannten externen Durchführungswegen betreffen, und den spezifischen Bedingungen der Angebote von Metallrente.

    Beginnen wir mit den Regelungen, denen alle Betriebsrentenangebote unterliegen, die nicht in Form einer Direktzusage des Arbeitgebers „intern“, das heißt über die Bilanz des Unternehmens aus eigenen Mitteln, finanziert werden:

    Gefördertes Sparen per Betriebsrente

    Das Sparen für eine zusätzliche Betriebsrente wird staatlich gefördert, indem auf die Sparbeträge nur begrenzt Steuern und Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden. Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sparen hier, indem sie einen Teil ihres Bruttoentgelts in einen Betriebsrentenvertrag investieren. Den vereinbarten Entgeltteil zieht der Arbeitgeber direkt vom Bruttogehalt ab und leitet ihn an das Versorgungswerk weiter, das heißt zumeist an eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds – abhängig davon, was arbeitsrechtlich zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten vereinbart wurde. Diese „Bruttoentgeltumwandlung“ wird nach § 3.63 EStG in zweifacher Hinsicht gefördert: Beiträge von bis zu 3.312 Euro pro Jahr (vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West 2020) können steuerfrei und beitragsfrei zum Aufbau einer Betriebsrente gespart werden. Nochmals 3.312 Euro pro Jahr können steuerfrei, aber beitragspflichtig zur Sozialversicherung in einen Altersvorsorgevertrag eingezahlt werden (acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West 2020). Wer also monatlich bis zu 276 Euro für eine Betriebsrente spart, zahlt hierauf keinerlei Steuern und Sozialabgaben. Dies wirkt sich direkt auf die Höhe des Nettogehalts aus, denn um bei diesem Beispiel zu bleiben: Das spürbare Minus beträgt hier nur rund 134 Euro, obwohl fast das Doppelte jeden Monat in die Altersvorsorge fließt.

    Das Sparen für eine Betriebsrente ist auch mit der Riester-Förderung nach § 10a EStG aus dem eigenen Nettogehalt und mit direkten staatlichen Zulagen möglich. Nur wenige unserer Versorgungsberechtigten haben sich für diese Betriebsrentenförderung entschieden, weil das ständige Anpassungserfordernis im Zulagenverfahren für Beschäftigte und Arbeitgeber vergleichsweise kompliziert ist, wenn man die optimale Ausschöpfung der Zulagen sicherstellen will.

    Gesetzliche Rente allein reicht nicht

    Zusätzliche Altersvorsorge wird gefördert, weil sie notwendig ist. In der Regel wird die gesetzliche Rente allein später nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard halten zu können. Die Forschung der letzten Jahre zeigt: Den meisten Menschen ist bewusst, dass sie im Laufe ihres Erwerbslebens zusätzlich sparen müssen, um auch nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben ein gutes Leben führen zu können. Das bestätigte auch unsere zuletzt 2019 veröffentlichte Metallrente Jugendstudie, die wir alle vier Jahre durchführen. Wie man spart, ist dabei jedem selbst überlassen und die Entscheidung für die „richtige“ Form der Altersvorsorge hängt von verschiedenen individuellen Faktoren ab. Allerdings sollte immer berücksichtigt werden, dass staatliche Förderung wie auch Zuschüsse des Arbeitgebers oder tarifvertraglich vereinbarte Leistungen nur für Sparverträge verwendet werden können, die eine Leistung erst im Alter vorsehen – also eine Altersvorsorge im engeren Sinne – und nicht für zeitlich flexibles und zweckungebundenes Sparen. Der Gesetzgeber wollte auch aufgrund der Absenkung der Rentenleistungen Anreize schaffen, damit die Menschen mit staatlicher Förderung entstehende „Rentenlücken“ selbständig schließen können. Bei der Entscheidung für eine Altersvorsorge sollte man deshalb prüfen, ob eine staatliche Förderung oder etwaige andere Zuschüsse dafür genutzt werden können. Ein ETF-Sparplan (Anmerkung der Redaktion: Sparplan, der auf börsennotierte Indexfonds setzt) oder ein separates Giro- oder Tagesgeldkonto werden beispielsweise nicht gefördert.

    Geld vom Chef nur für Betriebsrente

    Nur für eine Betriebsrente muss auch der Arbeitgeber Zuschüsse leisten, das heißt nur hier gibt es noch zusätzlich Geld vom Chef. Seit dem 1.1.2019 müssen Arbeitgeber bis zu 15Prozent des umgewandelten Entgelts als Zuschuss in die Betriebsrente der Beschäftigten zahlen, denn bei der Bruttoentgeltumwandlung sparen nicht nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge, sondern auch der Arbeitgeber. Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz sind Arbeitgeber jetzt zur Weitergabe dieser Ersparnis verpflichtet worden. Ab 1.1.2022 gilt dies auch für bereits bestehende Betriebsrentenverträge. Tarifverträge können von diesen gesetzlichen Regelungen abweichen. Nach §1 Abs. 1 BetrAVG hat jede/r Arbeitnehmer/in einen gesetzlichen Anspruch auf ein Betriebsrentenangebot vom Chef.

    Um bei unserem oben genannten Beispiel zu bleiben, würde der Arbeitgeber bei 15 Prozent Zuschuss 35 Euro monatlich in den Vertrag einzahlen und der Nettoaufwand der/des Arbeitnehmers/in würde sich entsprechend auf 116 Euro pro Monat reduzieren, obwohl weiterhin 267 Euro gespart werden. Die Bestandsdaten von Metallrente zeigen, dass viele Arbeitgeber bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes in größerem Umfang freiwillige Zuschüsse für die Betriebsrente geleistet haben und weiter leisten. Um sich als attraktive Unternehmen zu positionieren und Fachkräfte langfristig an ein Unternehmen zu binden, werden diese Leistungen vom Chef in der Zukunft eher noch zunehmen.

    Betriebe legen noch was drauf

    In vielen Branchen gibt es zusätzliche tarifvertragliche Leistungen, auf die sich die Sozialpartner verständigt haben, um Beschäftigte beim Aufbau ihrer zusätzlichen Altersvorsorge zu unterstützen. In der Hauptbranche von Metallrente, der namensgebenden Metall- und Elektroindustrie, gibt es beispielsweise die Altersvorsorgewirksamen Leistungen (AVWL) in Höhe von derzeit 319 Euro pro Jahr für Vollzeitbeschäftigte. Diese Zuschüsse sollten sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in tarifgebundenen Unternehmen nicht entgehen lassen, denn sie führen zu einer weiteren Entlastung des Nettoaufwands auf 106 Euro, wenn wir unser Beispiel fortführen.

    In der Holz- und Kunststoffindustrie, in der Textilindustrie, aber auch in den chemischen Industrien und vielen weiteren gibt es Leistungen für die Altersvorsorge der Beschäftigten per Tarifvertrag. Wie bei den staatlichen Förderungen wird in den Tarifverträgen definiert, wann das Geld zu leisten ist und wofür dieses Geld verwendet werden darf.

    Beitragspflicht in der Rente

    Rentnerinnen und Rentner müssen auf ihre Betriebsrente Sozialversicherungsbeiträge zahlen. 2004 wurden für Betriebsrentner die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Zahlung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen auf Betriebsrenten – ohne Bestandsschutz für damals schon existierende Verträge – verschlechtert. Betriebsrenten sind seitdem grundsätzlich beitragspflichtig zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Egal, ob sie per Brutto- oder Nettoentgeltumwandlung angespart wurden. Diese Gesetzesänderung wurde seither in der Öffentlichkeit viel diskutiert, kritisiert und ihre Rücknahme gefordert. Nicht zuletzt führte sie zur Gründung von Interessenverbänden wie dem DVG e.V. Auch Metallrente und die Gesellschafter des Versorgungswerks, IG Metall und Gesamtmetall, haben diese gesetzliche Neuregelung vielfach und bis heute andauernd kritisiert. Denn sie wurde vor dem Hintergrund von Finanzierungsengpässen der gesetzlichen Krankenversicherungen beschlossen, die heute so längst nicht mehr bestehen, und stellt für die Altersvorsorge ein Hemmnis dar, die der Staat gleichzeitig von seinen Bürgerinnen und Bürgern erwartet beziehungsweise selbst notwendig gemacht hat.

    Ab 2020 Freibetrag von 159,25 Euro

    Zum 1.1.2020 wurde bei der Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung für Betriebsrentenleistungen auf Basis der Bruttoentgeltumwandlung gesetzlich nachgebessert und die vormals bestehende Freigrenze in einen echten Freibetrag in Höhe von derzeit 159,25 Euro umgewandelt. Das heißt, seither müssen nur auf Betriebsrentenzahlungen ab 159,26 Euro Sozialversicherungsbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung entrichtet werden. Betriebsrenten unterhalb von 159,25 Euro monatlich sind damit aktuell sogar bessergestellt als Leistungen aus der gesetzlichen Rente. Faktisch bedeutet dies, dass Rentner/innen bis zu einer Rentenhöhe von aktuell 318,50 Euro durch die Einführung des Freibetrags ebenfalls den halben Beitragssatz zur GKV zahlen. Erst oberhalb dieser Summe realisiert sich der volle Beitragssatz – grundsätzlich immer um die Ersparnis aus dem Freibetrag reduziert. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist von dieser Verbesserung leider ausgenommen worden. Hier besteht die Freigrenze weiter, was die Bewertung leider erheblich erschwert: ab 156,26 Euro Betriebsrente pro Monat fallen die vollen Beiträge zur Pflegeversicherung an – und zwar ab dem ersten Euro.

    Der Begriff der „Doppelverbeitragung“ wird in diesem Kontext aus fachlicher Sicht häufig falsch verwendet. Meist ist damit gemeint, dass die/der Rentner/in den vollen Beitragssatz in Höhe von derzeit 18,6 Prozent zur Krankenversicherung leisten muss. Bis zum Renteneintritt teilen sich dagegen Arbeitgeber und Arbeitnehmer/innen den Beitrag jeweils zur Hälfte. Richtigerweise wäre hier also von „Vollverbeitragung“ zu sprechen. Die eigentliche „Doppelverbeitragung“ bei per Bruttoentgeltumwandlung angesparten Betriebsrenten tritt erst dann ein, wenn ein/e Beschäftigte/r während des Erwerbslebens Beiträge oberhalb der Sozialversicherungsfreiheit in Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West für die Altersvorsorge umgewandelt hat. Wenn man also mehr als derzeit 267 Euro pro Monat in eine Betriebsrente einzahlt, muss man ab 268 Euro Sozialversicherungsbeiträge abführen – und auf die Betriebsrente später werden nach Überschreiten des Freibetrags nochmals Sozialversicherungsbeiträge fällig. Nur in diesen Fällen handelt es sich tatsächlich um eine „Doppelverbeitragung“.

    So oder so: Wer im eigentlich notwendigen Umfang für eine zusätzliche Betriebsrente spart, die später wirklich ausreicht, um die individuelle Rentenlücke zu schließen, muss  Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe bezahlen. Auch deshalb ist es sehr wichtig, bei der Entscheidung für eine Altersvorsorge nicht nur auf die in der Regel ausgewiesene spätere Bruttoleistung zu schauen, sondern auch eine Nettobetrachtung vorzunehmen. Das Versorgungswerk Metallrente hat sich diese im Markt noch unübliche Betrachtungsweise auf die Fahnen geschrieben und baut derzeit schrittweise beispielsweise alle Schnellrechner und Informationen in Materialien und auf der Website um, sodass die für Verbraucherinnen und Verbraucher relevante Netto-Betriebsrente ebenfalls auf den ersten Blick ersichtlich ist.

    Steuerpflicht in der Rente

    Rentnerinnen und Rentner müssen ihre Betriebsrente außerdem versteuern. Genau wie die gesetzliche Rente schrittweise steuerpflichtig wird, sind auch Betriebsrenten nach dem individuellen Steuersatz als Rentner/in steuerpflichtig. Zurzeit liegt der durchschnittliche Steuersatz im Rentenalter bei rund 15 Prozent. Der tatsächliche Steuersatz hängt natürlich von der individuellen Einkommens- und Vermögenssituation ab. Um die Netto-Betriebsrentenleistung zu bewerten, sollte deshalb auch abgeschätzt werden, wie hoch später der voraussichtliche Steuersatz individuell ausfallen wird und ab welchem Einkommen die geltenden Steuerfreibeträge voraussichtlich überschritten werden.

    Kapitalauszahlung besonders belastet

    Von der Sozialversicherungspflicht sind Kapitalauszahlungen von Betriebsrenten besonders betroffen. Wenn man sich seine angesparte Betriebsrente zum Vertragsablauf oder zum Renteneintritt als Kapital auf einen Schlag auszahlen lässt, wird die Summe fiktiv auf zehn Jahre verteilt, das heißt durch 120 (Monate) geteilt, um die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu bemessen.

    Die Entscheidung, sich die Betriebsrente einmalig als Kapital auszahlen zu lassen, ist deshalb in der Regel kein gutes „Geschäft“, aber individuell natürlich in einigen Fällen notwendig, beispielsweise um einen Immobilienkredit zu tilgen. Von einem angesparten Betriebsrentenkapital in Höhe von beispielsweise 50.000 Euro verbleiben nach Steuern und Sozialversicherungsabgaben nur noch rund 28.500 Euro, wenn der Rentenbeginn nach 2040, also nach Eintritt der vollen Steuerpflicht auch für die gesetzliche Rente liegt, und ein durchschnittlicher Steuersatz von 24,7 Prozent angenommen wird.

    Die Erfahrungen von Metallrente zeigen, dass bei der Kapitalauszahlung die meisten „Fehler“ gemacht werden, das heißt man lässt sich das Kapital beispielsweise bereits in dem Jahr auszahlen, in dem man noch berufstätig ist und Einkommen wie Steuersatz entsprechend hoch sind. Dabei bieten die meisten Betriebsrentenverträge die Möglichkeit, den Auszahlungstermin passend zum Renteneintritt, beispielsweise erst im Folgejahr, im ersten Jahr also, in dem das Erwerbseinkommen weggefallen ist, zu wählen. Allein diese terminliche Gestaltung, die in der Regel ganz problemlos möglich ist, kostet viele unnötig Steuern. Metallrente arbeitet deshalb im Sinne der Versorgungsberechtigten an einem Tool, das dabei hilft, auch die Entscheidung für eine Kapitalauszahlung möglichst individuell optimal zu gestalten. Ein solcher Rechner kann natürlich keine qualifizierte individuelle Beratung ersetzen, aber zumindest angehenden Ruheständlerinnen und Ruheständlern damit erste Ansatzpunkte an die Hand geben. Grundsätzlich bleibt aber in den meisten Fällen die monatliche Betriebsrente das bessere – weil auch vom Gesetzgeber gewollte – Modell, denn sie leistet wirklich bis zum Lebensende und bietet den notwendigen und planbaren finanziellen Spielraum, den man selbst und die Angehörigen brauchen.

    Wie sieht die Rendite aus?

    Niedrig- bis Negativzinsen sowie Schwankungen an den Kapitalmärkten belasten Sparerinnen und Sparer – mindestens in Form nur noch sehr geringer Garantiezinsen von derzeit 0,9 Prozent mit eindeutig weiter sinkender Tendenz. Davon betroffen sind nicht nur Betriebsrentenverträge, sondern alle Altersvorsorgeverträge. Eine Ausnahme bilden individuelle Fonds- oder Aktieninvestments, bei denen Sparerinnen und Sparer aber nicht nur das volle Gewinn-, sondern auch das volle Verlustrisiko tragen.

    Die Stärke der Rentenversicherungen inklusive der Betriebsrenten besteht unter den Gegebenheiten der Märkte darin, gerade eher sicherheitsorientierten Menschen zumindest den Beitragserhalt garantieren zu können beziehungsweise auch gesetzlich garantieren zu müssen. Hierfür steht die sogenannte Bruttobeitragsgarantie, die die Summe der eingezahlten Beiträge abzüglich der Kosten des Vertrags beispielsweise auch für eine Berufsunfähigkeitsversicherung im Rahmen der Betriebsrente umfasst und sichert. Eine solche Garantie mag zunächst selbstverständlich klingen, doch der Versuch, einen vergleichbaren Vermögensaufbau heute via Girokonto oder Tagesgeldkonto zu erreichen, würde bereits an dieser Garantie scheitern. Gleiches gilt für Fonds, Aktien oder günstige ETF (Exchange Traded Funds oder börsengehandelte Indexfonds): sobald ein bestimmter Betrag zu einem bestimmten Zeitpunkt, beispielsweise für die Ablösung eines Immobilienkredits, benötigt würde, besteht keinerlei Garantie, dass die Märkte auch genau dann entsprechend positiv performen. Diese Risikotragfähigkeit können sich viele Menschen leisten, aber bei Weitem nicht alle.

    Es wäre sicher für alle DVG-Mitglieder interessant zu erfahren,
    wer eine Metallrente hat und
    vor allem
    welche Erfahrungen er damit gemacht hat.
    Wir freuen uns auf Kommentare – entweder per Mail an info@dvg-ev.org
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    Eine Betriebsrente entfaltet auch an dieser Stelle nochmals die Förderungs- und Zuschussvorteile gegenüber anderen Formen der Altersvorsorge, denn es werden nicht nur die von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern netto selbst aufgebrachten Beiträge garantiert, sondern die Gesamtbeiträge, die durch die Steuer- und Sozialversicherungsersparnis, durch Zuschüsse vom Chef und gegebenenfalls noch weitere tarifvertragliche Leistungen als Beiträge in den Vertrag geflossen sind. In unserem oben genannten Beispiel wären dies 276 Euro pro Monat über all die Jahre abzüglich der Kosten für Verwaltung und gegebenenfalls Zusatzversicherungen.

    Zinsen oder Sicherheit?

    Dennoch kostet eine solche Garantie grundsätzlich Geld und dies vor allem in Form nicht erzielter Renditen, weil das Kapital weniger risikoreich angelegt werden kann. Wer sich nicht mit weniger Rendite begnügen möchte, sollte sich auch bei der Betriebsrente für fondsgebundene Angebote oder für Pensionsfonds entscheiden, die in Aktien investieren und damit höhere Erträge erwirtschaften können, aber die Beiträge trotzdem durch Risikomanagement kollektiv sichern. Um den Beitragserhalt zu gewährleisten, bräuchte es bereits heute im Grunde schon keine Garantien mehr, sondern große Kollektive mit intelligenten kollektiven Puffermechanismen und starken Sozialpartnern, die über Garantien hinaus künftig auch wieder höhere Betriebsrenten erwirtschaften könnten – ohne individuelle Risiken des Totalverlusts, wie sie die/der einzelne Sparer/in trägt. Auch den Weg hierfür hat der Gesetzgeber mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz bereits 2017 unter hohen Auflagen geebnet. Die Sozialpartner haben diesen Ball bisher noch nicht aufgenommen. Klar ist aber: Renten- wie Betriebsrentenverträge am Markt können Sparerinnen und Sparern nicht beides versprechen: gute Zinsen und absolute Sicherheit.

    All diese genannten Punkte treffen auf alle Betriebsrentenverträge zu, die der Arbeitgeber nicht über die Bilanz in Form sogenannter Direktzusagen finanziert. Sie gelten für ein Versorgungswerk wie Metallrente ebenso wie für alle anderen Anbieter. Wir haben deshalb den Gesprächsfaden mit dem Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V. wieder aufgenommen, weil aus der Kommunikation des DVG e.V. der missverständliche Eindruck entstehen könnte, nur für eine Metallrente müssten die genannten Sozialversicherungsbeiträge wie auch Steuern entrichtet werden – bis hin zur falschen Schlussfolgerung, eine Metallrente lohne sich nicht, wenn man die Entwicklung eines ETF mit der des Metallrente-Fondsportfolios vergleiche. Zum Abschluss möchten wir deshalb die Angebote der Metallrente noch einmal konkret betrachten.

     

    Lohnt sich die Metallrente?

     

    Das gemeinsame Versorgungswerk Metallrente von IG Metall und Gesamtmetall hat seit 2002 für Arbeitgeber wie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Betriebsrentenangebote über die drei wichtigsten Durchführungswege angeboten: Das sind die Metall-Direktversicherung, die Metall-Pensionskasse und der Metall-Pensionsfonds. Welcher Durchführungsweg im Betrieb angeboten wird, entscheidet der Arbeitgeber, teilweise gemeinsam mit dem Betriebsrat. In der Metall-Direktversicherung und der Metall-Pensionskasse konnten beziehungsweise können sich Altersvorsorgesparer/innen in der Regel zwischen den Anlagevarianten GARANTIE, PROFIL und CHANCE entscheiden, sofern der Arbeitgeber diese Wahloption nicht vertraglich begrenzt hat.

    Mehrheit für „Garantie“

    Die große Mehrheit unserer Versorgungsberechtigten hat sich bis heute für die Anlagevariante GARANTIE entschieden. Hier wird das Altersvorsorgekapital vollständig in den Deckungsstöcken unserer vier Lebensversicherungspartner, und damit besonders sicher, angelegt. Bei Gründung des Versorgungswerks, als noch Zinsen von 3,5 Prozent zugesagt werden konnten, erschien dieses Angebot den meisten Sparerinnen und Sparern als besonders attraktiv – und im Vergleich zu den aktuellen 0,9 Prozent war und bleibt diese Entscheidung für das Angebot auch richtig und lohnend.

    Weil sich gerade mit Staatsanleihen und anderen Zinsträgern in den letzten Jahren immer weniger Zinsen erwirtschaften ließen und infolge dessen auch die Garantiezinszusagen stetig zurückgingen, haben sich mehr und mehr Sparer/innen für die Anlagevariante PROFIL entschieden, die wir 2013 eingeführt haben und die ebenfalls zu 100 Prozent in den Sicherungsvermögen unserer vier Lebensversicherungspartner investiert, aber hier vergleichsweise renditestärker angelegt wird. Erträge aus der jährlichen Überschussbeteiligung erhöhen hier das Vorsorgekapital und können nicht mehr verloren gehen. Zum Rentenbeginn berechnen wir die Rente aus dem aufgebauten Vorsorgekapital zu den gültigen Rechnungsgrundlagen. Eine feste Verzinsung ist hier nicht garantiert, um das Kapital flexibler anlegen zu können. Die laufenden Überschussbeteiligungen erhöhen auch zunächst nicht die garantierte Mindestrente. Die Versicherten erhalten im Angebot PROFIL aber eine höhere Überschussbeteiligung, als sie mit einem klassischen Garantie-Angebot möglich ist und eine insgesamt höhere Gesamtverzinsung.

    Ab 2005 Metall-Pensionsfonds

    Aufgrund des langfristigen Trends von Niedrig- bis Negativzinsen hat Metallrente bereits 2005 den eigenen Metall-Pensionsfonds gegründet, um Sparerinnen und Sparern ein nachhaltig renditeorientiertes Angebot unterbreiten zu können. Der Metall-Pensionsfonds investiert zu 80 Prozent in Aktien und Fonds im eigens aufgelegten Metallrente-Fondsportfolio. Wir haben das Fondsportfolio unter anderem deshalb geschaffen, um über Kosten wie auch Anlagekriterien immer wieder im Sinne der Versorgungsberechtigten neu verhandeln zu können. Dies haben wir in der Vergangenheit immer wieder erfolgreich getan, wie es unseren öffentlichen Monatsberichten zu entnehmen ist, auch wenn diese leider noch nicht so übersichtlich und aussagekräftig sind, wie wir uns dies wünschen würden – aber auch an der Verbesserung unserer Berichte für unsere Versicherten arbeiten wir kontinuierlich.

    Zudem konnten wir im eigenen Metallrente-Fondsportfolio von Beginn an Nachhaltigkeitskriterien umsetzen, die uns und unseren Sozialpartnern wichtig sind und diese immer wieder justieren. Damit gehörten wir zu den „first movern“ gerade im Markt der betrieblichen Altersversorgung. Und unsere Analysen zeigen: die Einhaltung von Compliance-, sozialen und ökologischen Standards hat unsere Versorgungsberechtigten im Vergleich keine Rendite gekostet. Wir sind auch heute stolz darauf, bereits 2011 die Prinzipien für Nachhaltiges Investieren der Vereinten Nationen (UN-PRI) unterzeichnet zu haben und dort jedes Jahr über unsere Fortschritte berichten zu dürfen. Unsere Berichte sind ebenfalls öffentlich auf der UN-PRI Website abzurufen.

    Die Gründung des Metall-Pensionsfonds und des Metallrente-Fondsportfolios haben uns darüber hinaus ermöglicht, auch in der Metall-Direktversicherung und der Metall-Pensionskasse die Anlagevariante CHANCE anzubieten: eine fondsgebundene Betriebsrente, bei der ein großer Teil des Kapitals in das Metallrente-Fondsportfolio investiert wird und in der einmal erzielte Renditen durch eine dynamische Garantieerhöhung gesichert werden. Über den Beitragserhalt hinaus wird in diesem Angebot eine Mindestleistung garantiert, die sich also bei guter Performance unseres Fonds erhöht, aber in schlechten Marktphasen nicht sinken kann.

    Im Metall-Pensionsfonds bieten wir nur eine Anlagevariante an, um einerseits die Kosten für das Fondsmanagement so gering wie möglich zu halten und andererseits aus der Überzeugung heraus, dass ein hoher Aktienanteil gerade über lange Laufzeiten für Sparerinnen und Sparer am Ende die höchstmögliche Betriebsrente erzielt. Auch im Metall-Pensionsfonds garantieren wir eine Mindestleistung oberhalb des Beitragserhalts und haben ein Ablaufmanagement implementiert, sodass das Kapital der Versorgungsberechtigten mit steigendem Alter schrittweise in sicherere Anlageklassen umgeschichtet wird, damit erzielte Renditen und in Aussicht gestellte Leistungshöhen zum Rentenbeginn auch wirklich zur Verfügung stehen.

    Wertentwicklung des Metallrente Fonds Portfolio

    metallfonds_benchmark

    Der Metallrente Fonds Portfolio (ISIN LU1190435906) hat als Benchmark, sprich Messlatte, eine Mischung aus: 
    56 % MSCI World Total Return, 22 % MSCI EM Emerging Markets Total Return, 11 % ICE BOFAML Global High Yield
    Constrained Index, 11 % JP Morgan EMBI Global Diversified Return.                                                      Quelle: Metallrente

    Wertentwicklung Metallrente Fonds mit Benchmark

    metallfonds_msci_highyield

    Wertentwicklung des Metallrente Fonds Portfolio (ISIN LU1190435906) im Vergleich zu den Einzel-Indizes der 
    Metallrente-Fonds-Portfolio-Benchmark:  MSCI World Total Return, MSCI EM Emerging Markets Total Return und
    einem Global Funds High Yield Bonds Index.                                             Quelle: comdirect

    Natürlich kosten auch hier das Fondsmanagement einschließlich Risiko- und Ablaufmanagement und die Garantien Geld in Form von nicht erzielten Renditen, die im Vergleich zu einem ETF ohne Garantien und Risikomanagement ins Gewicht fallen. Welche Form der Altersvorsorge die richtige ist, hängt hier wiederum von der individuellen Risikotragfähigkeit ab.

    Ein fairer Vergleich, auch von Renditen, vergleicht Äpfel mit Äpfeln. Zuletzt haben wir einen solchen im Januar 2020 durch das unabhängige Institut für Vorsorge- und Finanzplanung (IVFP) durchführen lassen. Das Gutachten von Prof. Dr. Thomas Dommermuth und seinem Team hat unsere aktuellen Betriebsrentenangebote mit aktuellen privaten Rentenversicherungsangeboten verglichen. Weil wir inzwischen ein großes Kollektiv sind und hinter uns zwei starke Sozialpartner stehen, können wir jedem Arbeitgeber, egal wie groß sein Betrieb ist, und damit auch allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf der Kostenseite rabattierte Großkundenkonditionen bieten, die auch jedes Betriebsrentenangebot eines einzelnen Lebensversicherungsunternehmens übertreffen.

    Ja, Metallrente lohnt sich

    Bei einem durchschnittlichen Jahresgehalt von 40.000 Euro brutto und einem ebenfalls durchschnittlichen Jahresbeitrag in eine Metall-Direktversicherung Betriebsrente von 1.200 Euro pro Jahr sowie einem Vertragsbeginn im Alter von 35 Jahren beträgt der Vorteil gegenüber einer identischen privaten Rentenversicherung 50,47 Prozent und die reine Produktrendite der Metallrente liegt bei 3,8 Prozent. Auch im Vergleich zu einem ETF kann sich dies bei null Risiko durchaus sehen lassen.

    Ein jüngerer Sparer, der sich bereits mit 25 Jahren unter sonst gleichen Rahmenbedingungen für den Metall-Pensionsfonds entscheidet, erzielt sogar eine reine Metallrente-Rendite von 4,82 Prozent und einen Vorteil gegenüber einem identischen privat besparten Fonds von 39,45 Prozent.

    Um künftig noch besser darüber informieren zu können, für wen sich welches unserer Angebote im Vergleich zu einer privaten Rentenversicherung lohnt, arbeiten wir derzeit an einer Kooperation mit dem IVFP, um gemeinsam das präziseste Rechentool unter Einbeziehung aller steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zu entwickeln.

    Welche Altersvorsorge ist die richtige?

    Diese Fragen bleiben individuell zu beantworten und hängen von vielen und unter anderem von den oben beschriebenen Faktoren ab. Durch ihre Kombination von staatlicher Förderung, Zuschüssen des Arbeitgebers und gegebenen falls zusätzlichen tarifvertraglichen Leistungen sowie Kostenkonditionen, die nur große Kollektive durchsetzen können, ist die betriebliche Altersversorgung selbst in Zeiten von Niedrig- bis Negativzinsen im Vergleich zu anderen Formen sehr effizient – und sie ist dabei trotzdem sicher.

    Wer sich entscheidet, allein aus dem Netto zu sparen, verzichtet auf staatliche Förderung wie auf Geld des Arbeitgebers und wird dadurch in der Regel auch nur geringere Sparbeiträge aufbringen können. Selbst bei hohen Renditen können schon diese Beitragsunterschiede kaum ausgeglichen werden. Wer allein spart, spart zudem zu den Konditionen des Fondsanbieters oder des Lebensversicherungsunternehmens, die diesem die eigenen Profite sichern – und profitiert nicht von der Verhandlungskraft eines großen Kollektivs und starker Tarifvertragsparteien. Auch diese höheren Kosten schmälern im Vergleich die Performance. Und nicht zuletzt sind auch die Einkommen und Vermögen aus solchen privaten Rentenverträgen, Aktien- oder Fondsinvestments nicht steuerfrei zu haben. Derzeit beträgt die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge 25Prozent.

    Metallrente empfiehlt deshalb eine fundierte individuelle wie qualifizierte Beratung mit Unterstützung der besten Rechentools und natürlich auch unter Einbeziehung der Netto-Betrachtung. Auch fast zwanzig Jahre nach der Gründung halten wir an unserem Ziel fest, den Markt weiter in Richtung von mehr Transparenz, und Fairness zu treiben – im Interesse der Sparerinnen und Sparer wie auch der Rentnerinnen und Rentner. Diesem Anliegen haben sich das Versorgungswerk Metallrente und seine Gründer IG Metall und Gesamtmetall verschrieben.

     

    Es wäre sicher für alle DVG-Mitglieder interessant zu erfahren,
    wer eine Metallrente hat und
    vor allem
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    Wir freuen uns auf Kommentare – entweder per Mail an info@dvg-ev.org
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    *Auf der DVG-Homepage verwenden wir normalerweise keine Firmenschreibweise, sondern orientieren uns am Duden. Deswegen heißt es im Gastbeitrag Metallrente statt MetallRente.

    Bild: Screenshot der Metallrente-Homepage

  • Wie der Staat Bürger in die Klemme nimmt

    Wie der Staat Bürger in die Klemme nimmt

    Wer zahlt die Milliarden Hilfsgelder wegen Corona? Die Bürger. Das reicht vom Betriebsrentner bis zum Vermieter. Jeder, der ein bisschen Geld auf der hohen Kante hat, ist jetzt dran. Wie wir in die Klemme genommen werden.

    „Business Insider“ erklärt, was „finanzielle Repression“ ist: schleichende Enteignung. Genau das passiert hierzulande bereits. Das beginnt bei der Doppelverbeitragung der betrieblichen Altersvorsorge, geht weiter über die Mietpreisbremse und endet noch lange nicht beim Soli. Der Staat war und ist überaus erfindungsreich, wenn es darum geht, den Bürger zu melken. Wir hatten in Deutschland schon mal Zwangshypotheken und Goldverbot. Die gemeinste Maßnahme ist die Abschaffung des Guthabenzinses. Risikoloser Zins gehört der Vergangenheit an. Wer dennoch, wie die meisten Deutschen, an Sparbüchern und Tagesgeld festhält, wird automatisch ärmer, weil der Kaufkraftverlust höher ist als der Nullzins. Mittlerweile führen immer mehr Bank Strafzinsen und Verwahrentgelt ein.

    In die Klemme genommen

    Was wir bislang erlebt haben, dürfte indes erst der Anfang gewesen sein. Der Staat braucht Geld, viel Geld. Das holt er sich von denen, die etwas auf der hohen Kante haben. „Business Insider“ listet auf, was noch auf uns zukommen könnte – ein Blick in die finanzielle Folterkammer der finanziellen Repression:

     

    • Nullzins.  Sparbücher bringen seit vier Jahren nicht mehr als 0,1 Prozent Zinsen, Tagesgeld nicht mehr als 0,3 Prozent. Aktuell liegt der Zins von Sparbüchern dem Finanzvergleichsportal FMH zufolge bei 0,01 Prozent, von Tagesgeld bei 0,03 Prozent. Die Inflation ist laut Statistischem Bundesamt zwar im März gesunken, liegt aber immer noch bei 1,4 Prozent. 0,01 – 1,4 = -1,03 Prozent. So viel verliert der, der sein Geld auf dem Sparbuch liegen lässt. Damit lässt sich die „Rentenlücke“ nicht auffüllen, die die Schröder-Regierung 2003 aufgerissen hat.

     

     

    • Vermögensabgabe.  Die SPD-Chefin schlägt eine Vermögensabgabe vor, wie die „Zeit“ berichtet. „Eine einmalige Zahlung besonders Wohlhabender könnte laut der SPD-Chefin helfen, die finanziellen Folgen der Corona-Epidemie zu bewältigen“, so ihre Idee. Die Idee der Vermögensabgabe sei von Saskia Esken bereits aufgewärmt worden, so „Business Insider“, da dachte manch einer bei Corona noch an Bier oder Schmauchzigarre. „Sie scheint der Vorstellung anzuhängen, dass ‚Vermögen‘ wie in Dagobert Ducks Geldspeicher in Säckeln herumliegt, aus denen der Staat mühelos ein paar Handvoll abgreifen könne; ist anschließend ja noch genug nach“, schreibt das Magazin. Ein typisches deutsches Großvermögen stecke vielmehr in Unternehmen, als Eigenkapital; es solle in guten Zeiten Rendite bringen, klar, und in schlechten die Firma sichern. Dieses Vermögen schmilzt zurzeit wegen der Corona-Krise wie Schnee in der Sonne, anzuschauen am Beispiel Lufthansa.

     

    • Solidaritätszuschlag. Der Solidaritätszuschlag hätte schon längst abgeschafft werden soll, aber es gibt ihn immer noch. Eingeführt wurde er 1991 von Merkels Amtsvorgänger Helmut Kohl zur Finanzierung der deutschen Einheit. Das heißt, er feiert 2021 seinen 30. Geburtstag. Steuern, die einmal eingeführt wurden, werden nicht mehr abgeschafft. Bestes Beispiel ist die Sektsteuer, die eingeführt wurde zur Finanzierung Kaisers Kriegsflotte. Einen Kaiser haben wir schon lange nicht mehr und eine Kriegsflotte auch nicht, aber die Sektsteuer. „Wahrscheinlicher ist, dass der Soli in alle Ewigkeit verlängert und möglicherweise erhöht wird“, mutmaßt „Business Insider“. Der Wiedervereinigungssoli wird dann zum „Corona-Soli“.

     

    • Zwangshypothek. „Zwangshypotheken würden richtig Geld in die Staatskasse spülen“, so „Business Insider“. Wenn es um das Aufspüren sprudelnder Finanzierungsquellen gehe, seien Volksvertreter übrigens mit Genialität und Terrierhaftigkeit gesegnet. Eine Regierung, die frische Mittel brauche, suche sich idealerweise einen Besteuerungsgegenstand, der erstens substanziell ist, zweitens nicht die Flucht ergreifen kann und drittens bereits irgendwo ordentlich verzeichnet ist – kurz, die Immobilien im Lande. „Eine Zwangshypothek ist eine im Grundbuch eingetragene Extra-Schuld, eine Zusatzsteuer auf Immobilienbesitz (und insofern ebenfalls eine Vermögensabgabe)“, erklärt „Business Insider. Die Weimarer Republik habe, so die „Berliner Zeitung“ die Hausbesitzer ab 1924 mit der Hauszinssteuer belastet. „Sie machte 10 bis 20 Prozent der Einnahmen von Ländern und Gemeinden aus“, erinnert sich die Zeitung. Ähnlich habe die Regierung Adenauer in den Jahren 1949 bis 1952 verfahren: „Sie setzte sehr hohe Vermögensabgaben bei niedrigen Freibeträgen durch und belegte – auch selbst genutztes – Wohneigentum mit langjährigen Zwangshypotheken, um den Lastenausgleich für die Flüchtlinge aus den ehemals deutschen Ostgebieten zu ermöglichen.“

     

    • Zwangsanleihe. „Bei einer Zwangsanleihe wiederum, einem weiteren Instrument der finanziellen Repression, zwingt der Staat seine Bürger dazu, ihm zur Bewältigung einer außergewöhnlichen Krise Geld zu leihen – typischerweise zu unappetitlichen Konditionen“, listet „Business Insider“ auf. Auf Zwangsanleihen habe, so erinnert „Business Insider, die Weimarer Republik Anfang der 1920er-Jahre gesetzt. „Da die damalige Hyperinflation die Anleihen in kurzer Zeit wertlos machte, war es de facto eine Enteignung.“

     

    • Goldverbot. Der Staat hat schon mal im vergangenen Jahrhundert auf die Goldreserven der Bürger zugriffen. Daran könnte er sich wieder erinnern. „Bislang fällt beim Kauf von physischem Gold (Anlagemünzen, Barren) keine Umsatzsteuer an – anders als etwa bei Silber, Platin Palladium; der Wertzuwachs wiederum ist für alle, die ihr Anlagemetall mindestens ein Jahr lang besitzen, von einer Kapitalertragsteuer befreit; beides ließe sich rasch ändern, wäre jedoch vergleichsweise harmlos“, so „Business Insider“. „Drastischer – und für sicherheitsorientierte Anleger erheblich schmerzhafter – wäre ein Verbot des Privatbesitzes von Gold. Sie hätten dann ihr Edelmetall gegen Zahlung einer Entschädigung abzugeben.“

     

    • Hyperinflation. „Die Hyperinflation führte in Deutschland auch zu einem Goldverbot – sowie darüber hinaus zu einem Verbot von Silber, Platin, sogar Devisen“, schreibt „Business Insider“. In der Weimarer Verfassung verankerte Grundrechte (Schutz des Eigentums, Unverletzlichkeit der Wohnung, Briefgeheimnis…) seien plötzlich eher theoretischer Natur gewesen. Das erinnert an die jetzige „Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ in Corona-Zeiten. Der Vergleich zu Weimar ist gar nicht so weit hergeholt. „Insgesamt war privater Goldbesitz in Deutschland (Ost und West) im 20. Jahrhundert drei Jahrzehnte lang illegal; Goldverbote gab es phasenweisen darüber hinaus beispielsweise in den USA, in Frankreich, Großbritannien, Indien und in vielen totalitären Staaten.“ Zur Erinnerung: Im November 1923 wurde eine Billion Mark in eine Rentenmark umgetauscht.

     

    Wer heute angesichts seiner Null- oder Negativzinsen über „Anlagenotstand“ klage, müsse sich insofern den Vorwurf einer gewissen Heulsusigkeit gefallen lassen, beschreibt „Business Insider“ die Gefühlslage hierzulande. In der größeren Ordnung der Dinge sei das, was wir bisher an finanzieller Repression gesehen haben, ein Teekränzchen. „Wenn die Corona-Pandemie erst überstanden ist und die Kosten der aktuellen Weltwirtschaftskrise in den Fokus geraten, wird es um die Frage gehen, wer zahllose Firmenzusammenbrüche, Arbeitslosigkeit sowie die beispiellosen Rettungsmaßnahmen von Politik und Notenbank finanziert.“

     

    In der Sendung „Maischberger“ am 29. April 2020 brachte es der Journalist, Produzent und TV-Moderator Hubertus Meyer-Burkhardt gegenüber Finanzminister Olaf Scholz auf den Punkt: „Es ist mein Geld – und das meiner Kinder, welches Sie jetzt verteilen“. So vermeintlich großzügig Scholz und seine Finanzministerkollegen in den Ländern das Geld jetzt verteilen, so kleinkariert und perfide werden sie es sich später bei den Bürgern wieder holen.

    Bekommen wir ähnliche Verhältnisse wie in der Weimarer Republik? Die Zahl der Kurzarbeiter ist um lange unvorstellbare zehn Millionen gestiegen, wie jetzt die “Welt” berichtet. Damit seien selbst die Prognosen der kühnsten Volkswirte weit übertroffen worden. Die Zahl werfe ein Licht auf das wahre wirtschaftliche Ausmaß der Corona-Krise.

    Bild von Willfried Wende auf Pixabay

  • Deutschland braucht faire Renten

    Deutschland braucht faire Renten

    Die Volksinitiative „Faire Rente“, unterstützt von den Freien Wähler Ludwigslust-Parchim,  nimmt Fahrt auf. Noch sind es wenige Unterschriften, aber die Zahl wächst.

    Der Kreisvorstand der Freien Wähler in Ludwigslust-Parchim engagiert sich für die Abschaffung der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten und Direktversicherungen. Die ersten 120 Unterschriften konnte der Kreisvorstand dem Vertreter der Volksinitiative “Faire Rente”, Gustav Graf von Westarp, bereits überreichen. Für eine erfolgreiche Initiative werden 15 000 Unterschriften benötigt. Ziel ist die Abschaffung der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten und Direktversicherungen. Die Unterschriftenlisten können unter www.faire-rente.com heruntergeladen werden.

    Faire Renten für Deutschland

    Der nächste Infostand der Volksinitiative, die von den Freien Wählern unterstützt wird, findet am 23. Juli von 10 bis 13 Uhr, beim Ludwigsluster Wochenmarkt statt.

    Kontakt für Rückfragen: Freie Wähler Ludwigslust-Parchim
    Wilfried Mußfeldt
    Tel. 0172/4568819
    geschaeftsstelle@mv.freiewaehler.eu
    www.freie-waehler-mv.eu

    Bild: Freie Wähler    Auf dem Foto (v.links) Philipp Lübbert, Wilfried Mußfeldt und Gustav Graf von Westarp

  • Banksparplan besser als Direktversicherung

    Banksparplan besser als Direktversicherung

    Direktversicherte wurden jahrzehntelang hinters Licht geführt . Ihre Altersvorsorge per Direktversicherung ist wegen der Abgaben im Alter schlechter als ein Banksparplan ohne Förderung. Ein Betroffener hat es vorgerechnet.

    Versicherungsmakler rechnen Interessenten immer vor, wie lukrativ doch eine Direktversicherung wäre. Sie würden  bei der Direktversicherung Sozialabgaben und Steuern sparen und hätten im Alter ein nettes Sümmchen für den Ruhestand. Von wegen. Beschäftigte waren besser dran, wenn sie das Geld in einen simplen Banksparplan statt in eine Direktversicherung investiert hätten mit „nur“ zwei Prozent durchschnittlicher Verzinsung und auf die vermeintliche Förderung durch den Staat verzichteten.

    Dieses Erkenntnis klingt grausam, der Bremer Boguslaw Zielke hat es aber einmal genau nachgerechnet, schließlich hat er die Zahlen seiner Direktversicherung bei der HUK seit Abschluss einschließlich aller Kosten, Prämien, Überschussbeteiligungen, Rückvergütungen und den Verlust an Entgeltpunkten der Rentenversicherung mit einem Banksparplan verglichen. Hätte er damals, in einen Banksparplan investiert, statt, wie auf Anraten der Politik, in eine Direktversicherung, so würde er heute über rund 40 000 Euro mehr verfügen.

    Gezwungen zu dieser Kalkulation haben ihn Gesetzgeber, Krankenkasse und Sozialgericht, die ihn viel Zeit und Mühe gekostet hat – und immer noch kostet, denn am 30. September hat er nun sein Verhandlung vor dem Sozialgericht Stade 2, wo seine Klage gegen die HKK Direkt läuft.

    DirektversicherunG versus Sparplan

    Er tritt damit auch gegen die weitverbreitete Meinung an, Direktversicherte stünden besser da als Rentner ohne Direktversicherung. Das will er mit seiner Rechnung widerlegen. Anders ausgedrückt, Staat und Versicherungsbranche haben ihn viel Geld gekostet. „In meinem Fall habe ich ein Verlust gegenüber einem Banksparplan von über 40 000 Euro“. Tabellarisch hat er den tatsächlichen Verlauf seiner Direktversicherung bei der HUK von 1987 bis 2010 dargestellt und die Beträge einem Banksparplan gegenübergestellt, was ja kein Problem war, da ihm die Zahlen über die tatsächliche und angenommen Entwicklung vorlagen. Zielke hat auch den Verlust durch die Entgeltumwandlung bei der Rentenversicherung berücksichtigt. Denn, was Versicherungsmakler geflissentlich verschweigen, durch die Entgeltumwandlung zahlt ein Direktversicherter weniger in die Rentenkasse ein, weil die Prämie vom Bruttogehalt abgezogen wird. Das wirkt sich später negativ auf die Höhe seiner Rente aus. Ferner hat Zielke eine Inflation von 17,97  Prozent für den Zeitraum 1987 bis 2010 berücksichtigt.

    Zielkes Tabellen mit seinem Vergleich Direktversicherung und Banksparplan sowie Zinseszins spricht für sich. Er schlüsselt darin genau auf, was er an Prämien über die Jahre gezahlt hat, wie hoch die Vertragskosten waren und was er an Rentenpunkten verloren hat. Die Verhältnisse haben sich leider nur marginal verbessert. Dank des Engagements des DVG gibt es seit Anfang 2020 zumindest den GKV-Betriebsrentenfreibetrag von monatlich 159,25 Euro. Allerdings müssen Direktversicherte auch wie bisher den Vollbeitrag für die Pflegeversicherung zahlen, was natürlich ihre Altersvorsorge schmälert. Wer mehr als diese fiktiven – die Kapitalauszahlung einer Direktversicherung wird auf 120 Monate umgerechnet – lächerlichen 159,25 Euro bekommt, zahlt weiter Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag an die Krankenversicherung.

    Versicherung sinkt im Wert

    Wer immer noch auf eine Direktversicherung setzt, muss fürchten, dass er am Ende deutlich weniger ausbezahlt bekommt, denn einige Versicherungen stehen auf der Kippe. Es ist fraglich, ob sie wegen Negativzins und Corona-Krise in Zukunft ihre Versicherten überhaupt den versprochenen Garantiezins auszahlen können – oder gar nichts mehr, denn „vielen Anbietern droht das Aus“, wie die „Frankfurter Rundschau“ schreibt.

    Wenn die Branche wie von der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) empfohlen, den Garantiezins wirklich von derzeit 0,9 auf 0,5 Prozent reduziert, war’s das dann mit Direktversicherungen (Aktuare sind die Finanzmathematiker der Versicherung). Denn die Kosten fressen den Garantiezins auf. Das ist dann das Ende der Direktversicherung, da können sich die Gewerkschaften und alle anderen, die betriebliche Altersvorsorge à la Direktversicherung vermarkten, noch sehr dagegen sträuben.

    Stiftung Warentest hat der „Frankfurter Rundschau“ zufolge einmal ausgerechnet, wie viel Geld Versicherte mit einem niedrigen Garantiezins am Ende herausbekommen: „Eine Modellkundin, die 30 Jahre lang jährlich 1200 Euro in einen Vertrag einzahlt – bei einem Garantiezins von 0,9 Prozent – bekäme unter 20 untersuchten Produkten im Alter bestenfalls eine garantierte Monatsrente von 124 Euro, im schlechtesten Fall wären es 96 Euro – also weniger als eingezahlt.“ Je nachdem wie hoch die Kosten der Produkte seien, könne es sein, dass der Versicherte sehr alt werden müsse, um die eingezahlten Beiträge herauszubekommen, zitiert die Zeitung Anne Hausdörfer, Expertin für das Thema Altersvorsorge bei der Stiftung Warentest. Damit bestätigt sie auch indirekt Zielkes Rechnung.

    Finger weg von Direktversicherungen

    Es bleibt nur zu hoffen, dass die heutigen Direktversicherungsgeschädigten ihre Kinder und Enkel vor der Direktversicherung warnen, weil sie längst zum Minus-Geschäft mutiert ist.

    Die damalige Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) hätte vor drei Jahren die Chance gehabt, mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz die betriebliche Altersvorsorge wirklich zu stärken. Stattdessen hat sie die Vollverbeitragung von Direktversicherungen zementiert und damit die Daseinsberechtigung von Direktversicherung sabotiert. Die Folge dieser verfehlten Politik der Ex-Sozialministerin sehen wir heute, wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ schreibt. Dem Statistischen Bundesamts zufolge haben 2018 nur rund 680 000 Geringverdiener bei 50 000 Arbeitgebern die Förderungen in Anspruch genommen. Das sind laut Statistik 2,5 Prozent der deutschen Arbeitgeber. „Das Ziel des Gesetzgebers wurde verfehlt“, zitiert die FAZ, Verena Bentele, die Präsidentin des Sozialverbands VdK.

    Bilder: DVG/Helmut Achatz/ RoboAdvisor auf Pixabay

  • Rentner kämpft gegen Plündern der Altersvorsorge

    Rentner kämpft gegen Plündern der Altersvorsorge

    Mit einem Satz erleichtert der Staat Millionen Altersvorsorger um Milliarden. Ein Rentner kämpft dagegen. Seine Erlebnisse vor dem obersten Sozialgericht.

    von Reiner Wellmann

    Mittwoch, 8. Juli 2020, 16.45 Uhr.  Herbert Heins kämpft wie ein Löwe.  Als die 12. Kammer des Bundessozialgerichts die Anhörung der Parteien – Heins gegen TK – beenden will, bittet Heins ums Wort für eine persönliche Erklärung. Denn bis dahin hatte sein Anwalt Prof. Plagemann und der Jurist der Techniker Krankenkasse das Sagen. Die drei Berufsrichter schauen sich kurz an – und nicken ihm zu. Heins bedankt sich, denn oft genug ist er von den Richtern aufgefordert worden, zum Ende zu kommen.

    Rentner wehrt sich gegen Unrecht

    Und dann trägt der „rebellische Rentner“, wie die Medien Heins inzwischen bezeichnen, 30 Minuten lang Punkt für Punkt vor, wie die Plünderung der freiwilligen Altersvorsorge unter Mitwirkung von Politikern, Gerichten und Krankenkassen seit 2003 eingefädelt wurde. Er scheut sich auch nicht, die hohen Richter persönlich anzusprechen. Wie an einem roter Faden spult er das gefühlte Unrecht an seinem eigenen Fall ab: „Da steht in dem Vertrag also, dass mein Arbeitgeber mir das Entgelt für geleistete Überstunden auf eine Direktversicherung überweist. Haben Sie zugehört? Da steht nicht ,Als betriebliche Altersversorgung wird eine Direktversicherung abgeschlossen’, sondern ,als Abgeltung der geleisteten Überstunden’“.

    Was das Wort „solche“ bedeutet

    Viel Raum widmet Heins der „eigenartigen Veränderung“ des §229 im Sozialgesetzbuch, den es seit 1989 gibt – der aber in der Gesetzgebung des Jahres 2003 modifiziert wurde. Ziel war es, die bis dahin mögliche Kapitalisierung von Betriebsrenten – die Auszahlung war beitragsfrei – auch mit Krankenversicherungsbeiträgen zu belegen. Dieses Schlupfloch sollte geschlossen werden. „Aber eine vertraglich von Beginn an festgelegte Kapitalzahlung, und das auch noch ohne Rentenoption, hat der Gesetzgeber niemals verbeitragen wollen. Das steht da nicht drin“, redet Heins Klartext. Und der 70-Jährige gab den Juristen eine Lektion Nachhilfeunterricht: „Für Schüler, die das Demonstrativ-Pronomen ‚solche‘ in der Grundschule nicht durchgenommen haben, trage ich den Satz des § 229 nun einmal vor, indem ich gleich das Rätselwort ‚solche‘ in aufgelöster Form einsetze …“.

    Einmalzahlung ist keine Rente

    Als (virtuellen) „Kronzeugen“ beruft er sich auf den prominenten Sozialrechtler und Präsidenten des Bundessozialgerichts, Prof. Rainer Schlegel. Der sei Mitautor des Personalbuchs, das Standardnachschlagewerk in den Personalabteilungen aller Unternehmen. Der inzwischen schon etwas in Rage gekommene Heins zitiert: „Rentenähnlichkeit liegt nicht vor – und damit auch keine betriebliche Altersversorgung im Sinne des § 229 SGB V (neue Fassung), wenn von vornherein keine wiederkehrende Leistung, sondern eine einmalige Kapitalzahlung vereinbart oder zugesagt war“. Und Heins verweist auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG Urteil 12 RK 10/94): „Der hinreichende Grund für Beitragsfreiheit von Kapitalleistungen, auch wenn es Leistungen der betrieblichen Altersversorgung sind, liegt darin, dass solche einmaligen Leistungen allgemein nicht dazu bestimmt sind, den Lebensunterhalt dauerhaft zu sichern“. Werde schon vor dem Versicherungsfall die Kapitalleistung als Versicherungsleistung vereinbart, so sei eher anzunehmen, dass dies im Hinblick auf einen aktuellen Bedarf an einem größeren Geldbetrag geschehe.

    Eine Definition des BSG, die für den verständigen Bürger gut nachvollziehbar sei, der Lebenswirklichkeit entsprechend. „Und sie wurde bis heute nicht durch eine andere Festlegung außer Kraft gesetzt“, stellt der Kläger fest und spricht die hohen Richter in den weinroten Roben direkt an: „Wenn Sie allerdings meinen, dass der Präsident dieses hohen Hauses in seinem Personalbuch falsche Dinge in die Welt setzt, dann holen Sie ihn doch bitte einfach als Zeugen herein. Aber Sie wissen es ganz genau, und ich weiß es: Er hat natürlich recht“. Wow, das war mutig. Einigen der zwei Dutzend Zuschauer läuft es eiskalt den Rücken runter.

    Sinnentstellende Gesetzesauslegung

    Heins beruft sich ferner auf die Gesellschaft für Deutsche Sprache und einen renommierten Sprachwissenschaftler. Die hatten den Wortlaut des § 229 SGB V in dem Kontext der Beratungen im Bundestag seziert und waren übereinstimmend zu der eindeutigen Aussage gekommen, dass mit dem Wort „solche“ in Satz fünf nur solche Kapitalauszahlungen gemeint seien, die eine Kapitalisierung von Betriebsrenten vor dem Eintritt in die Rente sind. Heins weiter: „Zu welchem Ergebnis beide Gutachten kommen, ist in unserer Revisionsschrift nachzulesen, nämlich, dass der Einschubsatz, „oder ist eine solche Leistung“ definitiv eine Abfindung, aber keine vertragliche festgezurrte Kapitalzahlung bezeichnet. Wer das nicht versteht, der hat im Deutschunterricht geschlafen! Will nun jemand allen Ernstes behaupten, dass die Gutachten Fake News oder Gefälligkeitsgutachten seien, und Sie die deutsche Sprache besser verstehen?“

    Heins zitiert die juristische Methodenlehre zur Auslegung von Gesetzestexten, weil er inzwischen auf ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags verwiesen hat, wonach das Bundessozialgericht „in ständiger Rechtsprechung jedoch seit jeher eine am Sinn und Zweck der krankenversicherungsrechtlichen Vorschriften orientierte eigenständige Auslegung des § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V vor (nehme), die nicht streng der Legaldefinition des § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG folgt.“ Das heiße auf gut Deutsch, so Heins, es folge nicht dem geschriebenen Wortlaut und entstelle mithin den Sinn – und ist damit voll auf Konfrontationskurs zu den Rot-Roben.

    Wer klüngelt mit wem?

    Wer steckt hinter dieser sinnentstellende Auslegung des § 229? Es war der Spitzenverband der Krankenkassen, der bereits zwei Monate vor Verabschiedung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) im November 2003 die neu entdeckte Beute zur Verteilung an seine Mitgliedskassen freigab: „Sie sind dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Neufassung sich auch auf originäre Kapitalleistungen bezieht“, zitiert Heins aus einem Protokoll. „Kennen Sie das?“ fragt er die Richter. „Ich habe Ausdrucke für Sie mitgebracht“, sagt er – und fragt vorsichtig, ob er an den Tisch der hohen Richter kommen darf. Die erlauben das jetzt, werfen wenige Sekunden einen Blick auf die Kopien, und legen sie zur Seite.

    Bankraub auch Versorgungsleistung?

    Heins ist jetzt auf der Zielgeraden. „Wenn diese Sinnentstellung unbewusst vorgenommen wurde, dann gehören diese Leute eindeutig zu den Verlierern der Pisa-Studie; wurde das jedoch bewusst falsch in die Welt gesetzt, dann frage ich Sie, ob hier nicht sogar eine Straftat vorliegt, wenn dieser Verband noch vor Inkrafttreten eines Gesetzes den Inhalt falsch an seine Mitglieder verbreitet“. Schlimm sei aber, dass der Senat des BSG sich noch schützend vor dieses selbst erfundene Recht auf Beitragserhebung stellt. „Wenn das sogenannte ,Beitragsrecht’ auf derart falschen Behauptungen beruht, dann können Sie auch einen Bankraub als betriebliche Versorgungsleistung definieren!“ Wumms, das saß!

    Auch Richter dürfen Fehler eingestehen

    Und jetzt macht er etwas, was sich in diesem Saal wohl noch niemand getraut hat: Er fordert das Gericht auf, Fehler einzugestehen und zu korrigieren. „Es ist überhaupt nicht verwerflich Fehler zu machen; auch Richter dürfen Fehler machen. Aber was ich von Ihnen, genau wie von Jedermann sonst erwarte ist, dass man so aufrichtig ist, die Fehler einzugestehen und dann bemüht ist, sie wieder gut zu machen“. Die Gesichter der hohen Richter laufen rot an. „Ich hoffe, Sie legen es mir nicht zum Nachteil aus, wenn ich nach nunmehr neun Jahren des schier unerträglichen geduldigen Hörens dieser frustrierenden Rechtsprechung mein Empfinden hier bildlich gesprochen so zusammenfasse: Insbesondere von den Krankenkassen und den Sozialgerichten als den institutionell daran Beteiligten wurde in über 16 Jahren bewusst oder unbewusst ein Ballon mit juristischen Scheinargumenten, substanzlosen Wortschöpfungen und Unwahrheiten aufgeblasen, um vom ursprünglichen gesetzlichen Sinngehalt des § 229 SGB V meilenweit abzulenken“, so Heins. Darum gelte es heute und hier, diesen „Ballon“ mit einem lauten Knall – sprich mit einem rechtsstaatlichen Urteil des BSG – ein für alle Mal zum Platzen zu bringen.

    Faire Chancen vor Gericht?

    Das Ergebnis überrascht nicht: Das Bundessozialgericht zementiert, was von Millionen Betroffenen als Unrecht empfunden wird. Der Traum vieler Menschen, in diesem Rechtsstaat eine faire Chance vor Gericht zu bekommen, ist damit geplatzt. Auf Heins‘ Argumente ist Vorsitzender Richter Heinz nicht einmal ansatzweise eingegangen. Das höchste Sozialgericht habe ein Wortlautverständnis, das an den Wortlaut des Gesetzgebers gebunden sei, sagte der Vorsitzende der Kammer in der kurzen Urteilsbegründung. War das eine Anspielung auf die Sprachgutachten oder wollte er Heins nur verklausuliert mitteilen, dass er den Nachhilfeunterricht in punkto Sprache nicht nötig habe?

    Heins will nach neun Jahren Kampf gegen das Unrecht noch nicht aufgeben und prüft einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht. Ob er die Kraft dazu noch aufbringt? Der Verband der Direktversicherungsgeschädigten wünscht es ihm. Denn, wie fasste stellvertretender Bundesvorsitzender Reiner Korth seine Empfindungen in einem ersten Statement zusammen: „Ich habe große Zweifel, ob die Gewaltenteilung in Deutschland funktioniert, wenn Legislative und Jurisdiktion gegenseitig ihre Begründungen übernehmen!“.

    P.S: Auch das soll nicht verschwiegen werden: Herbert Heins war an einer Stelle auch erfolgreich – ein klitzekleines Stück zumindest. Weil seine Techniker Krankenkasse in einem Bescheid einen Fehler gemacht hatte, muss sie ihm 48 Cent zurückzahlen. Der Rechtsvertreter der Krankenkasse nickte großzügig, als der Vorsitzende Richter dies anregte. Dieser Akt hatte, so die Wahrnehmung der Zuschauer, schon eine böse und zynische Symbolik.

    Bild: Reiner Wellmann

  • Der Staat darf ungestraft Bürger enteignen

    Der Staat darf ungestraft Bürger enteignen

    Wenn der Staat klamm ist, darf er seine Bürger enteignen, wie bei Direktversicherungen. Ein Rentner hat dagegen geklagt, muss aber weiter Sozialbeiträge für seine Direktversicherung zahlen, obwohl bei Abschluss davon keine Rede war. Der Staat hatte den Vollbeitrag 2003 rückwirkend eingeführt.

    Herbert Heins ist in Kassel vor dem Bundessozialgericht (BSG) mit seiner Klage gegen den Vollbeitrag auf seine Direktversicherung gescheitert. Das heißt, er muss auch weiterhin den doppelten Beitrag an die Kranken- und Pflegekasse zahlen, obwohl es bei Vertragsabschluss seiner Direktversicherung  keine Beitragspflicht gab. Das hat der Staat, sprich die rot-grüne Regierung unter dem SPD-Kanzler Gerhard Schröder – mit aktiver Beihilfe von CDU/CSU – damals 2003 rückwirkend per Gesetz eingeführt.

    Der 70Jährige ist durch alle Instanzen gegangen und hat nun auch vor dem BSG verloren (Az.: B 12 KR 1/19 R). Sein Argument, die Direktversicherung sei keine Rente, ließen die Richter nicht gelten. Der rebellische Rentner legte sogar ein Sprachgutachten vor, das argumentierte, eine Einmalzahlung aus „Direktversicherung“ sei keine „Versorgung“. Aber auch das ließen die Richter nicht gelten.

    Enteignen gesetzlich abgesegnet

    Für die Richter sei es irrelevant, ob der Arbeitgeber eine Versorgungszusage gegeben habe oder nicht. Es sei auch irrelevant, ob das Geld monatlich oder einmalig fließe. Darauf komme es nicht an, wie die „ZEIT“ das BSG zitiert. „Die Versicherung sei eine betriebliche Direktversicherung gewesen; eine zusätzliche ‚Versorgungszusage‘ durch den Arbeitgeber sei daher nicht erforderlich gewesen; maßgeblich sei, dass die Beiträge ‚ganz oder teilweise aus dem Arbeitsentgelt geleistet wurden‘“. Generell sei, zitiert die „ZEIT“ den Richter, davon auszugehen, dass eine Lebensversicherung (über den Betrieb abgeschlossen), die ab dem 60. Geburtstag ausbezahlt wird, der Altersvorsorge diene.

    Vorsicht vor Vertragsabschluss!

    Was lernen wir daraus: Vorsicht vor Vertragsabschluss! Was ein Altersvorsorger heute an Sozialversicherung und Steuern spart, muss er dann in der Renten berappen. Der Staat schenkt ihm nichts. Wer eine Direktversicherung abschließt, spart zwar heute, muss aber im Alter als gesetzlich Krankenversicherter, wenn er auf das Geld angewiesen ist, den volle Krankenkassenbeitrag plus Zusatz- und Pflegebeitrag zahlen. Das sind immerhin zurzeit noch annähernd 20 Prozent, könnten aber in zehn, 20 oder gar 30 Jahren locker 25 Prozent und mehr sein. Der vom DVG erkämpfte Betriebsrentenfreibetrag von zurzeit 159,25 Euro ist nur eine kleine Erleichterung und gilt auch nicht für den Pflegebeitrag, der sich mit großer Wahrscheinlichkeit von heute 3,05 Prozent (3,3 für Kinderlose) in den kommenden Jahren verdoppeln wird.

    BSG
    Zuschauer in der Verhandlungspause beim BSG                                       Bild: Reiner Korth

     

    Nach neun Jahren juristischer Schlacht musste sich Heins dem „Hamburger Abendblatt“ zufolge von Richter Andreas Heinz, dem Vorsitzenden des 12. Senat des Bundessozialgerichtes, anhören, es komme nicht darauf an, ob er schon eine Betriebsrente habe, Heins‘ Direktversicherung sei eine „der Rente vergleichbare Einnahme“, die der Alterssicherung diene. Dabei sei es gleich, was Heins mit seinem Arbeitgeber im Jahr 1988 über den Zweck der Versicherung vereinbart habe. Das höchste deutsche Sozialgericht habe, zitiert das „Hamburger Abendblatt“ Richter Heinz, ein Wortlautverständnis, das an den Wortlaut des Gesetzgebers gebunden sei. Damit sei die Beitragsfestsetzung gesetzlich zulässig gewesen nach den §§ 226, 229, 237 SGB V, so der Richter. An die Grundsatzentscheidung des Gesetzgebers sei der Senat des BSG gebunden – und das heiße, eine Einmalzahlung sei dem Rentenbezug gleichzusetzen.

    Staat begeht Vertrauensbruch

    Die Techniker Krankenkasse (TK) – und gegen sie richtete sich Heins‘ Widerspruch – schreibt ihren Mitgliedern immer wieder, die gegen die Verbeitragung ihrer Direktversicherung widersprechen, „dass Regelungen mit Rückwirkung grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig sind und dem rechtsstaatlichen Vertrauensschutzprinzip entsprechen, wenn das schutzwürdige Bestandsinteresse des Einzelnen die gesetzlich verfolgten Gemeinwohlinteressen bei der gebotenen Interessenabwägung nicht überwiegt“.

    Das heißt im Umkehrschluss: Der Staat, in dem Fall der Gesetzgeber, darf per Sozialgesetz alles, auch rückwirkend enteignen – und er wird von den Gerichten darin bestätigt.

    Herbert Heins im Sitzungssaal des BSG                                                                   Bild: Reiner Wellmann

     

    Das „Hamburger Abendblatt“ schreibt ganz richtig: „Das Urteil hat weitreichende Folgen“. Durch das Billigen dieser Praxis hat das oberste Sozialgericht der Abzocke durch Staat und Krankenkassen endgültig grünes Licht gegeben. Niemand darf mehr darauf vertrauen, dass sein Angespartes vor dem Staat sicher ist, weil der auch rückwirkend in Verträge eingreift und den Bestandsschutz aushebelt. Damit entfällt auch das letzte Argument für eine Direktversicherung. Das muss allen Jungen eine Lehre sein, die immer noch auf Direktversicherungen setzen. Staatliche Förderung betrieblicher Altersvorsorge hat damit ihren Sinn verloren, wenn daraus ein Minus-Geschäft wird. Es ist nur zu hoffen, dass das möglichst viele Junge begreifen und ihre betriebliche Altersvorsorge stilllegen und besser selbst privat vorsorgen.

    Was für Heins und viele andere mit einer Direktversicherung besonders schlimm ist – sie haben die Beiträge für ihre Direktversicherung oft aus ihrem Nettoeinkommen bezahlt haben und somit aus Einkünften, für die bereits die Sozialbeiträge abgeführt worden sind. Wenn sie dann die Summen entweder auf einen Schlag oder als monatliche Summe ausbezahlt bekommen, fallen aber erneut Beiträge für die Sozialversicherungen an. Die Betroffenen fühlen sich daher zweimal zur Kasse gebeten. Aber das sei unerheblich, urteilt der Richter des BSG.

    “Was ergibt das für einen Sinn, wenn der Gesetzgeber in der Einzahlungsphase das Sparen fördert durch reduzierte Abgabensätze (Pauschalbesteuerung), um  hinterher dem Sparer mehr abzunehmen als er als Förderleistung erhalten hat; das kann der Gesetzgeber nicht gewollt haben”, so Heins’ Anwalt Prof. Plagemann bei seinem Auftritt vor dem BSG am Mittwoch.

    Bilder: Reiner Korth/Reiner Wellmann/ Manfred Grund auf Pixabay

    Mehr zum Thema:

    https://dvg-ev.org/2020/06/direktversicherung-ist-geldvernichtung/

  • Schluss mit dem Melken von Betriebsrentnern

    Schluss mit dem Melken von Betriebsrentnern

    Für alles und jedes ist jetzt Geld da, dafür werden Betriebsrentner gemolken. Deswegen fordert der DVG in einer Petition „Keine Kranken-  und Pflegeversicherungsbeiträge auf Direktversicherungen“. Schluss mit dem Melken! Macht mit, bald sind die 15.000 voll.

    Der DVG fordert in einer Petition, das bAV-Rentnerinnen und -Rentner, insbesondere bAV-Direktversicherte, nicht länger doppelte Beiträge an die Krankenkassen zahlen müssen. Deswegen plädiert Erwin Tischler vom Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG): „Keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf Direktversicherungen“ in seiner Petition.  Deswegen appelliert er: “Es gibt 6.3 Millionen Direktversicherungsgeschädigte! Warum sind nur 15.000 dieser Petition beigetreten? Das kann sich keiner der Aktiven im DVG e.V. erklären! Kämpfen wir doch dafür, dass die Abzocke der Politik auf unsere arbeitnehmerfinanzierten Lebensversicherungen mit Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen aufhört!” Jetzt, in der Corona-Krise, sei für alles Geld da! Bereits 218 Milliarden Neuverschuldung seien vom Bund aufgenommen, dazu kommen noch die Maßnahmen der Länder. “Nur für uns, so haben uns die Politiker die letzten 15 Jahre erklärt, ist kein Geld da …”

    Schluss mit Melken

    Wer sein Geld privat statt über den Betrieb an eine normale Lebensversicherung  überwiesen und es nicht aus seinem Gehalt durch den Arbeitgeber an die Lebensversicherungsgesellschaft abführen hätte lassen, wäre deutlich besser dran. Denn, die Versicherungssumme wäre bei Auszahlung kranken- und pflegeversicherungsfrei gewesen. Wer also damaligen Rentenpolitikern  gefolgt ist und die staatliche geförderte Direktversicherung aus Gehaltsumwandlung abgeschlossen hat, wurde und wird von den späteren Bundesregierungen seit 2004 dafür bestraft.

    “Das seit 1. Januar 2020 gültige Betriebsrentenfreibetragsgesetz ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein; für die Betroffenen geradezu lächerlich, was unsere hochbezahlten Volksvertreter für das gemeine Volk beschlossen haben: Ab Januar 2020 gibt es einen monatlichen Freibetrag von 159,25 Euro für Betriebsrenten und Direktversicherungen, allerdings nicht für die Pflegeversicherung, sondern nur für die Krankenversicherung“, schlüsselt Tischler auf. Der Betriebsrentner und Direktversicherungsgeschädigte spare 25,63 Euro, von den 150 oder mehr Euro, die er seit Auszahlung seiner Kapital-Lebensversicherungssumme monatlich an die Gesetzlichen Krankenkassen abführen muss.

    Für alles ist Geld da

    Das sei ein Witz, so Tischler. Aber, um die Folgen der Corona-Krise abzuwenden, sei plötzlich „für alles und jeden genug Geld da“. Vorher hat es geheißen, das wäre zu teuer und nicht finanzierbar. „Wir bewegen uns in Größenordnungen von 1,4 Billionen Euro, das sind 1400 Milliarden, die die Bundesregierung als Rettungsschirm aufgespannt hat“, rechnet er vor. „Die Direktversicherungsgeschädigten wären schon mit einer Wiedergutmachung oder  Rückzahlung der ungerechten Beiträge auf ihre private Altersversorgung in Höhe von acht bis zehn Milliarden zufrieden gewesen“.

    Zehn Millionen Direktversicherte oder bAV-Rentnerinnen & Rentner, werden seit 16 Jahren durch das Gesundheitssodernisierungsgesetz (GMG) geschädigt. Wegen dieses Unrechtsgesetzes zahlen sie doppelt Krankenkassen- und Pflegeversicherungs-Beiträge für die Renten aus ihrer Altersvorsorge insbesondere bei den Direktversicherungen, deren Auszahlungen an die Rentner bis 2004 vollkommen Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeitragsfrei waren.

    Noch sind es „nur“ zehn Millionen Rentner, aber jedes Jahr werden es mehr. Viele ahnen noch nichts von dieser Belastung ihrer Renten und begreifen es erst, wenn sie selbst in Rente gehen. Am Ende wird es die große Mehrheit aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer treffen, wenn sie als Rentner ihre Auszahlungen erhalten!

    Darum unterschreiben Sie bitte die Petition!

    Hier geht’s zur Petition

    Bild von Wolfgang Ehrecke auf Pixabay

  • Altersvorsorger tragen teures Gesundheitswesen

    Altersvorsorger tragen teures Gesundheitswesen

    Dank des ungenierten Griffs ins Portemonnaie von Direktversicherten können die Gesundheitsausgaben regelmäßigen steigen und liegen mittlerweile bei mehr als 407 Milliarden Euro jährlich. Sie zahlen für das teure Gesundheitswesen.

    Die Gesundheitsausgaben haben sich binnen 20 Jahren dem Statistischen Bundesamt zufolge auf 407 Milliarden Euro nahezu verdoppelt. Diese „hohe Ausgabendynamik“ wird sich fortsetzen, worauf die Zahlen des dritten Quartals 2019 schließen lassen. Es fällt auf, dass die Gesundheitsausgaben in den Jahren 2003, 2004 und 2005 für kurze Zeit stagnierten – das war just die Zeit, als das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) eingeführt wurde, was zur Folge hatte, dass alle mit einer Direktversicherung sowie Betriebsrentner Vollbeiträge für Krankenversicherung zahlen müssen. Dieses Gesetz, spült den Krankenversicherungen seitdem pro Jahr Milliarden in die Kassen – Geld, dass allen fehlt, die eigenverantwortlich fürs Alter vorsorgen. Seitdem können die Krankenkasse aus dem Vollen schöpfen,  da jedes Jahr viele neu dazu kommen, deren Direktversicherung ausgezahlt wird – egal ob als monatlich Rente oder als einmalige Kapitalauszahlung.

    Zu teures Gesundheitswesen

    Es dürfte jedem klar sein, dass die Krankenkassen, aber auch die anderen Akteure im Gesundheitswesen, dank des wachsenden Geldzuflusses keine großen Anstrengungen unternehmen, effizienter mit dem Geld der Versicherten zu wirtschaften. Wenn das Geld nicht reicht, werden die Beiträge erhöht oder die Leistungen gekürzt.

    gesundheitsausgaben
    Entwicklung der Gesundheitsausgaben              Quelle: querschuesse.de

    Von den 407 Milliarden Euro an Ausgaben für 2019 entfallen annähernd 60 Prozent auf die gesetzlichen Krankenkassen. Trotz immenser Steigerungen in den vergangenen Jahren müssen die Versicherten immer mehr selbst bezahlen. Das gilt für Medikamente, aber auch für einige Laboruntersuchungen. Jeder kann ein Lied davon singen. Wer als gesetzlich Versicherter nach einem Termin beim Facharzt fragt, muss sich auf wochenlanges Warten einstellen. Bestimmte Arzneimittel sind nicht mehr verfügbar, obwohl Patienten dringend darauf angewiesen sind. Erstklassige Versorgung sieht anders aus.

    Deutschland gehört, was die Gesundheitsausgaben betrifft, zu den Spitzenreitern. Wir liegen der OECD zufolge gleich hinter Norwegen, der Schweiz und den USA auf Platz vier der teuersten Gesundheitssysteme. 2018 gaben die Deutschen pro Kopf 5986 Dollar (5333 Euro) aus.

    Deutschland bei den Spitzenreitern

    USA 10 586.08
    Schweiz 7 316.60
    Norwegen 6 186.92
    Deutschland 5 986.43

    Quelle: OECD

    Bei der Zahl der Betten gehört Deutschland in Europa zur einsamen Spitze: Für 1000 Einwohner gibt es acht Betten, selbst in der Schweiz sind es nur 4,5. In punkto Krankenhausaufenthalt ist Deutschland mit 25 478 pro 100 000 Einwohner sogar weltweite Spitze.

    Verwaltung kostet 16,8 Milliarden Euro

    Pharmaindustrie, Ärzte, Apotheker und Krankenkassenverbände antichambrieren bei der Politik, dass alles so bleibt, wie es ist. Die Rechnung zahlen Versicherte, Altersvorsorger und Patienten. Viel Geld bleibt in der überbordenden Verwaltung des Systems hängen, wie Steffen Bogs von querschuesse.de analysiert hat. Allein die Verwaltung habe 2016 zuletzt 16,8 Milliarden Euro gefressen. Das System sei gekennzeichnet durch Ineffizienz, hohe Kartellpreise bei Arzneimitteln und vieles mehr.

    Das ist auch kein Wunder, denn Deutschland leistet sich ein Zwei-Klassen-System mit gesetzlichen und privaten Krankenkassen, mehr als hundert verschiedene gesetzliche Krankenkassen, ein mehrstufiges Verwaltungssystem mit Gesundheitsfonds und kassenärztlichen Vereinigungen.

    390 000 Euro für Barmer-Chef

    Jeder der laut Kassenspitzenverband (GKV) zufolge 105 gesetzlichen Krankenkassen braucht einen Vorstand und einen Verwaltungsapparat. Das kostet Geld, Geld das wiederum Versicherte, zu denen Millionen von Altersvorsorgern gehören, zahlen müssen. Die Kassenvorstände verdienen dabei ordentlich, wie die Auswertung des Portals „krankenkassen.de“ belegt. So bezieht allein der Vorstandsvorsitzende der Barmer eine Gesamtvergütung pro Jahr von 390 000 Euro, der Chef der TK kommt auf annähernd 348 000 Euro und bei der DAK sind es rund 310 000 Euro. Wie wirkt sich das auf die Verwaltungskosten der Krankenkassen aus? Die Barmer liegt mit 148,05 Euro pro Versicherten im Mittelfeld, die TK ist deutlich effizienter mit nur 117,08 Euro pro Versicherten, so weit zumindest die Zahlen von 2018.

    Effizienz – oder mangelnde Effizienz – wirkt sich auf die Beitragssätze aus. So liegt der Beitragssatz der TK bei 15,3 Prozent, der Barmer bei 15,7 Prozent. Die günstigste Krankenkasse verlangt hingegen nur 14,99 Prozent, dabei geht es um die HKK – kein Wunder, liegen doch deren Verwaltungskosten etwa 20 Prozent unter dem Branchendurchschnitt. Es geht also. Da aber bislang das Thema Effizienz im Gesundheitswesen allgemein und bei den gesetzlichen Krankenkassen speziell eingefordert hat, machen die Kassen munter weiter so – auf Kosten der Versicherten.

    Dabei würde ein Effizienzsteigerung einiges bringen, schließlich sind 95 Prozent gesetzlich vorgeschriebene Leistungen der Krankenkassen. Ja, richtig gelesen, lediglich fünf Prozent sind Zusatzleistungen der Krankenkassen. „Leistungen, die die medizinische Grundversorgung betreffen, sind deshalb bei allen Anbietern gleich“, schreibt Stiftung Warentest in seiner Booklet „Finanzen verstehen“. Wozu brauchen wir dann 105 verschiedenen gesetzliche Krankenkassen mit 105 Vorstandsvorsitzenden und 105 Verwaltungsapparaten?

  • Viele Deutsche vom Wirtschaftsboom abgehängt

    Viele Deutsche vom Wirtschaftsboom abgehängt

    Geht es der Wirtschaft gut, geht es allen gut – von wegen. Viele Rentner und Beschäftigte haben wenig vom Exportboom. Mit den Realrenten ging es seit 2003 so richtig bergab – und die Talfahrt ist noch nicht beendet.

    2003 und die rot-grüne Regierung unter Schröder war eine Zeitenwende. Der SPD-Kanzler Gerhard Schröder schaffte es, die Altersvorsorge von Millionen Deutschen nachhaltig zu drücken. Das betrifft die gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge. Die Rentner wurden immer weiter von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt – ablesbar an den Zahlen.

    viele vom Boom abgehängt

    Reiner Heyse von „Seniorenaufstand“ hat einfach mal die Kurven des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts, die Lohnentwicklung nach Abzug der Preissteigerungen und die Rentensteigerungen nach Abzug der Inflation verglichen. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) spiegelt die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes wider. Es sei in 27 Jahren grob gesagt um 50 Prozent gestiegen. Die realen Löhne stiegen von 1990 bis 2017 lediglich um 7,5 Prozent, wobei sie einige Jahre sogar rückläufig waren. Erst 2014 verdienten die Beschäftigten in Deutschland real wieder so viel wie 1991.

    realrente
    Seit 2003 ist deutlich die gewollte Entkopplung von der Lohnentwicklung zu erkennen    Quelle: seniorenaufstand

     

    Die Schröder-Regierung hat 2003 dafür gesorgt, dass sich die realen Renten von der Lohnentwicklung entkoppeln mit der Folge, das die realen Renten immer weiter abgehängt werden. 2017 habe die Spreizung der Rente zu den Löhnen schon 12,5 betragen. Also von wegen „Ausbeutung der Jungen durch die Alten“. Die Rentner werden schon seit Jahren zur Ader gelassen. Die heutigen Realrenten liegen deutlich unter denen von 1990.

    Reallöhne
    Die Wirtschaft hat von 1992 bis heute um  40,6 Prozent zulegt, die Reallöhne nur um acht Prozent           Quelle: querschuesse.de

    Corona und die Folgen

    Die Folgen der Coronakrise werfen ihre Schatten bereits voraus: Der Einbruch des BIP schlägt dem Finanzportal „querschuesse.de“ erst im zweiten Quartal 2020 durch. Bereits heute ist klar, dass es 2021 für Rentner wieder eine Nullrunde geben wird. Die Rentner dürften dann noch weiter zurückfallen.

    Damit nicht genug, wer versuchte, diese Lücke durch Eigenvorsorge zu schließen, wurde von der Schröder-Regierung und später von der Merkel-Regierung gerupft. Die rot-grüne Regierung führte – mit Hilfe von Horst Seehofer (CSU) – die Doppelverbeitragung von Direktversicherungen und Betriebsrenten ein, so dass Altersvorsorger wieder die Angeschmierten sind. Seit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG), dass von Rot-Grün-Schwarz erlassen wurde, zahlen Direktversicherte und Betriebsrentner annähernd 20 Prozent an die Krankenkasse.

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