Tag: Doppelverbeitragung

  • Lohnen sich Lebensversicherungen noch?

    Lohnen sich Lebensversicherungen noch?

    Überschussbeteiligungen gehören der Vergangenheit an. Der Garantiezins wird auf 0,5 Prozent sinken. Damit hat die Lebensversicherung langfristig ihre Berechtigung als Altersvorsorge verloren. Lohnen sich Lebensversicherungen überhaupt noch?

    Unbewusst haben wir’s ja alle gewusst, dass Lebensversicherungen nicht für die Altersvorsorge taugen. Der Bund der Versicherten (BdV) hat es auf den Punkt gebracht: Viele, wenn nicht sogar die meisten kündigen ihre Versicherung – mit Recht, denn die Nachteile überwiegen. Leider wird es nicht besser, sondern schlimmer.

    Lohnen Versicherungen noch?

    Schon seit Dezember liegt dem Bundesfinanzminister laut „Handelsblatt“ ein Vorschlag der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) vor, der eine Senkung des Garantiezinses für Lebensversicherungen ab Januar 2021 auf die Marke von 0,5 Prozent vorsieht. Wobei, was heißt schon Garantiezins? Die „Saarbrücker Zeitung“ hat den sogenannten Garantiezins oder Höchstrechnungszins einmal hinterfragt. Es könne dem Versicherten sogar trotz Garantiezins passieren, dass der am Ende weniger Geld bekommt, als er eingezahlt habe. Anders als viele Kunden glauben, werde nur der Sparanteil verzinst, nicht der gesamte Beitrag. „Denn vom Beitrag zieht der Versicherer noch Kosten ab für den Abschluss und die Verwaltung des Vertrages“, zitiert die Zeitung Theodor Pischke, Redakteur bei der Zeitschrift Finanztest. Was dann übrig bleibe, sei der Sparanteil. Das Ärgerliche an Versicherungen, wie hoch der Anteil solcher Kosten im Beitrag sei, werde oft nicht transparent gemacht.

    Und jetzt soll dieser Garantiezins noch weiter gesenkt werden – von zurzeit 0,9 auf 0,5 Prozent. Die DAV (Aktuare sind Versicherungsmathematiker) schlug das schon im Dezember 2019 vor. Ihr Vorschlag liegt bei Bundesfinanzminister Olaf Scholz. Der wird auf Dauer nicht umhin können, als diesem Vorschlag anzunehmen. Noch ziert sich Scholz, denn eine Absenkung wäre der Hammer. Er würde den Versicherern ein wichtiges Verkaufsargument für ihr Produkt Kapitallebensversicherung nehmen. Aber es wird über kurz oder lang so kommen. Das Verbraucherportal „Finanztip“ will nicht ausschließen, dass der Garantiezins dass „der Gesetzgeber den Garantiezins ganz abschafft“.

    Lars Heermann, Bereichsleiter Analyse bei der Kölner Ratingagentur Assekurata, glaubt dem „Handelsblatt“ zufolge „nicht, dass der Zins schon zum Anfang nächsten Jahres gesenkt wird”. Aber die Fakten sprechen für eine Absenkung, denn der Leitzins ist schon seit Jahren bei null und die sogenannte Einlagefazilität, sprich der Zins, den die Banken für Einlagen bei der Europäischen Zentralbank (EZB) zahlen, liegt sogar bei minus 0,5 Prozent. Die Umlaufrendite (gewichtete durchschnittliche Rendite ausgewählter öffentlicher Anleihen) ist schon seit Jahren negativ und liegt zurzeit bei -0,47 Prozent (Stand: 26. Juni 2020). Daran wird sich in den kommenden Jahren nichts ändern, das heißt, eine Absenkung des Garantiezinses ist zwingend.

    Garantiezins bald bei null?

    Wenn aber Garantiezins und Überschussbeteiligung wegfällt, wie sinnvoll ist dann noch eine Lebensversicherung? Diese Entwicklung wird Millionen von Betriebsrentner betreffen, die glaubten, ihre gesetzliche Rente aufbessern zu können, um die Versorgungslücke zu schließen. Die wenigsten können ausrechnen, was wirklich bei der Betriebsrente im Alter herauskommt. Das „Handelsblatt“ sieht in einer möglichen Absenkung „eine Entscheidung mit Sprengkraft“. Die Entscheidung würde sich auf Direktversicherungen auswirken, auf Riester-Renten und andere private Altersvorsorgeprodukte. Auch das Versprechen der Versicherer, dass auf jeden Fall  Beitragseinzahlungen erhalten bleiben, ist damit nicht mehr zu halten. Denn, „die Lebensversicherer lassen sich nämlich üblicherweise ihre Vertriebs- und Verwaltungskosten, vor allem Provisionen für Makler oder Vertreter, von den eingezahlten Kundengeldern bezahlen“, so das „Handelsblatt“. Rechne der Versicherer jedoch nur noch mit einer Mindestverzinsung von 0,5 Prozent, lasse sich aus diesen Erträgen nur schwerlich noch eine Beitragsgarantie nach Abzug der Kosten sicherstellen. Damit aber wird das Geschäft der Versicherer insgesamt in Frage gestellt – mit weitreichenden Folgen für die betriebliche Altersvorsorge, die dadurch ad absurdum geführt wird.

    Run-off macht die Runde

    Weil es Versicherern immer schwerer fällt, die versprochenen Garantiezinsen zu zahlen, haben sich einige entschieden, darunter die Generali, sich dem Geschäft zu verabschieden und sie in sogenannten Run-off auszulagern und in fremde Hände zu geben. Aus dem Dutzend werden sicher noch mehr werden.

    Das Geschäft mit Riester-Renten haben erste Versicherer ebenfalls bereits aufgegeben, weil es sich für sie nicht mehr lohnt. Deutschlands viertgrößter Lebensversicherer Debeka beispielsweise legt Riester auf Eis. Was Wunder, dass der Absatz von Riester-Versicherungen stagniert – und viele zahlen in ihre bestehenden Riester-Verträge nichts mehr ein.

    Die Versicherer können, wenn sie ehrlich wären, keine Garantie mehr abgeben. Nicht von ungefähr „machen Versicherungen mit alternativen Garantiekonzepten laut Branchenverband GDV beim Neugeschäft bereits 60 Prozent aus – bei der Allianz sind es sogar 90 Prozent“, schreibt das „Handelsblatt“. Denn um eine klassische Garantie abzusichern, müsse der Versicherer das Geld sehr konservativ anlegen. Das gehe jedoch im Niedrigzinsumfeld zulasten der Rendite. Sie geht gegen null. Nur, damit erübrigt sich eine Lebensversicherung.

  • Rentenniveau steigt, weil Löhne sinken

    Rentenniveau steigt, weil Löhne sinken

    Wenn die Durchschnittslöhne sinken, steigt das Rentenniveau trotz stagnierender Renten. Klingt paradox, ist jedoch logisch. Die Merkel-Regierung hat versäumt, das Rentensystem zu reformieren – mit dramatischen Folgen für alle Generationen.

    Alle reden vom sinkenden Rentenniveau, dabei wird das Rentenniveau erstmals seit Jahrzehnten nicht sinken, sondern steigen – nicht dank höherer Renten, sondern wegen sinkender Löhne. „Das Rentensystem ist ein Umlageverfahren“ – dieser eherne Satz ist schon längst außer Kraft gesetzt worden von einer Schröder-Regierung und der nachfolgenden Merkel-Regierung – zuletzt ganz massiv von Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil, der die doppelte Haltelinie im Bundestag durchdrückte, wonach der Rentenbeitrag bis 2025 maximal auf 20 Prozent des Bruttoeinkommens steigen und das Rentenniveau nicht unter 48 Prozent fallen darf.

    Löhne sinken, Rentenniveau steigt

    Das Rentenniveau ist ein jährlich neu berechneter Durchschnittswert, der den Durchschnittslohn aller gesetzlich Rentenversicherten zur Standardrente (45 Jahre volle Beitragszahlung bezogen auf ein Durchschnittseinkommen) ins Verhältnis setzt. Wenn jetzt, wie durch Corona, der Durchschnittslohn sinkt, die Standardrente aber gleich bleibt, steigt das Rentenniveau. Und dass der Durchschnittslohn 2020 sinken wird, dürfte jedem einleuchten. Weit mehr als zehn Millionen Beschäftigte wurden in Kurzarbeit geschickt, viele Unternehmen sind insolvent oder überleben nur dank massiver Staatshilfen, Selbstständige müssen massenweise Hartz IV beantragen. Das gilt vor allem für den Kunst- und Kulturbereich. So ist die Zahl der Arbeitslosen im Mai 2020 gegenüber dem Vergleichsmonat des Vorjahres laut Arbeitsagentur um eine halbe Million auf 2,8 Millionen gestiegen, parallel dazu ist die Zahl der Stellenangebote um 200 000 gefallen. 3,5 Millionen sind unterbeschäftigt; allein für März rechnet die Arbeitsagentur mit mehr als zwei Millionen Kurzarbeiter, das Münchner ifo-Institut geht von aktuell 7,3 Millionen Kurzarbeitern aus.

    Was bringen diese Zahlenspiele? Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit bedeuten weniger Lohn – und das massenweise. Das Durchschnittseinkommen aller Versicherter wird 2020 also definitiv sinken. Weil die Renten aber nicht sinken dürfen, obwohl sie es wegen des Umlageverfahrens müssten, bekommen die Rentner im Verhältnis zur Lohnentwicklung fiktiv mehr Geld, tatsächlich stagniert ihre Rente. Das Rentenniveau steigt.

    Herumschrauben an der Rentenformel

    So langsam haben das auch die Wirtschaftsredakteure von Zeitungen wie der „Süddeutschen“ und der „Welt“ begriffen. Hendrik Munsberg von der „Süddeutschen“ hat die „Unwucht im Rentensystem“ erkannt, weil Heil den „Nachholfaktor“ ausgesetzt hat und Bundeskanzlerin Angela Merkel diesen Faktor auch nicht wieder einführen will, wie Johannes Vogel (FDP) auf eine Regierungsbefragung erfuhr. Der Nachholfaktor ist Bestandteil der Rentenformel  und bewirkt, dass wegen sinkender Durchschnittslöhne notwendige, aber unterbliebene Rentenkürzungen bei einer möglichen späteren Rentenerhöhung berücksichtigt werden müssen und die Rentenerhöhung deswegen ausfallen kann. Renten können danach zwar nicht sinken, aber auch nicht steigen. Der Nachholfaktor griff in den Jahren nach der Finanzkrise. Die Rentenerhöhungen fielen in den Folgejahren deutlich geringer aus wie nach der Rentenformel eigentlich vorgesehen. Mit der „doppelten Haltelinie“ setzte Heil dieses Regelwerk außer Kraft. Er versteckte die Aussetzung des Nachholfaktors gewieft und kryptisch im Sozialgesetzbuch VI, §255g. Dort heißt es, „Der Ausgleichsbedarf beträgt in der Zeit bis zum 30. Juni 2026 1,0000. Eine Berechnung des Ausgleichsbedarfs nach § 68a erfolgt in dieser Zeit nicht“.

    SPD am Sozialisieren

    Die SPD hat im Fall „Nachholfaktor“ ähnlich agiert, wie damals 2003, als sie mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG), insbesondere mit den §229  und § 248 SGB V über Nacht Millionen Direktversicherte und Betriebsrentner enteignete, in dem sie ihnen die doppelten Krankenversicherungsbeiträge aufbürdete.

    Den Preis wird der Steuerzahler tragen müssen: Denn sinken die Renten nicht, obwohl sie sinken müssten, erhöht sich der Rentenbeitrag der Beschäftigten nicht, muss die Differenz der Staat ausgleichen – und der holt sich das Geld wiederum bei den Steuerzahlern. Niemand bekommt etwas geschenkt, auch wenn Politiker so tun als ob.

    Nach uns die Sintflut

    Angela Merkel antwortete Johannes Vogel lapidar: “Der von ihnen beschriebene Effekt, dass die Renten stärker als die Löhne steigen könnten”, komme “frühestens bei der Rentenanpassung zum 1. Juli 2022 zum Tragen” – und dann ist sie nicht mehr im Amt. „Nach mir die Sintflut“, ließe sich nur ergänzen. Da passt auch ins Bild, dass sie die längst überfällige Reform des Rentensystem mit der Installierung einer Rentenkommission seit 2018 auf die lange Bank schiebt. Das Ergebnis war, wie nicht anders zu erwarten, heiße Luft.

    Um wie viel könnte das Rentenniveau steigen. Die „Welt“ hat geschätzt, dass das Rentenniveau, je nach Schwere der Rezession (neun Prozent minus beim Bruttoinlandsprodukt), bis auf 52 Prozent steigen könnte. Die Rentner bekommen deswegen, wie gesagt, nicht mehr Geld. DVG-Mitglied Norbert Böttcher kommt auf etwas andere Werte. Angenommen, die Durchschnittslöhne sinken um fünf Prozent, dann erhöht sich das Rentenniveau um 2,6 Prozent, bei zehn Prozent niedrigeren Löhne sind es 5,3 Prozent. Er rechnet das an einem einfachen Beispiel vor:

    Wie das Rentenniveau steigt

    Durchschnittslohn: 40.000 Euro
    Rente: 20.000 Euro
    Rentenniveau: 50 Prozent

    Durchschnittslohn sinkt auf 35.000 Euro durch Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit. Rente bleibt gleich: 20.000 : 35.000 = 57 Prozent.

    Auf den Renten-Entgeltpunkt (EP) wirkt sich das ebenfalls aus. Der eigene Verdienst wird durch den Durchschnittsverdienst geteilt.

    40.000 : 40.000 = 1,0 EP
    80.000 : 40.000 = 2,0 EP
    60.000 : 40.000 = 1,5 EP
    20.000 : 40.000 = 0,5 EP

    Wer weiterhin gut verdient, bekommt bei einer Rezession mit sinkendem Durchschnittslohn mehr Entgeltpunkte:

    80.000 : 35.000 = 2,3 EP

    Sinkt der eigene Verdienst im selben Verhältnis wie der Durchschnittsverdienst, bleibt der EP gleich, also keine Einbuße.
    35.000 : 35.000 = 1,0 EP

    Böttcher hat mehrere Szenarien durchgespielt – siehe Tabelle:

    Rentenniveau und Durchschnittslöhne

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    Wie sich das Rentenniveau bei sinkenden Durchschnittslöhnen entwickelt.        Quelle: Norbert Böttcher

     

    Norbert Böttchers Leserbrief im “Ried Echo” bringt es auf den Punkt

    200118_Leserbrief
    200118_Leserbrief
  • Die Altersvorsorge geht langsam unter

    Die Altersvorsorge geht langsam unter

    Pensionskassen gehen unter, mehrere sind schon abgesoffen. Konzerne verwässern die Betriebsrente. Krankenkassen plündern Direktversicherungen. Deutschlands Altersvorsorge ist in Gefahr.

    Jüngster Fall ist die Pensionskasse für die deutsche Wirtschaft (PkdW) mit 90 000 Versicherten. Drei Dutzend weiterer Pensionskassen stehen bei der Finanzaufsicht Bafin unter Beobachtung. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis auch die anderen absaufen.

    Pensionskassen gehen unter

    Die Altersvorsorge hierzulande ist massiv in Gefahr. Schuld ist die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) unter Christine Lagarde. Zur Caritas Pensionskasse,  deren Schwester, die Kölner Pensionskasse und der Deutschen Steuerberater-Versicherung, die Pensionskasse der steuerberatenden Berufe, gesellt sich jetzt die Pensionskasse für die deutsche Wirtschaft (PkdW) mit immerhin mehr als 90 000 Versicherten aus der Chemiebranche. Sie mutet ihren Kunden schmerzhafte Einschnitten bei der Altersvorsorge zu: In der Ende Mai eingegangenen Einladung zur Mitgliederversammlung Ende Juni sind der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ zufolge sperrige Fremdwörter wie „Solvabilitätsanforderungen“ zu lesen. Im Kern drehe sich alles darum, dass der Pensionskasse künftig so viel Geld fehlen könnte, dass sie Gefahr liefe, die Verpflichtungen gegenüber ihren Versicherten nicht mehr erfüllen zu können.

    Der langen Rede kurzer Sinn – die Versicherten werden genötigt, sich mit weniger zufrieden zu geben und eine Kürzung ihrer Betriebsrenten hinzunehmen. Stimmt die Mehrheit zu, werden die Beiträge der Mitglieder vom kommenden Jahr an nur noch mit 0,4 Prozent verzinst, statt mit 0,9 oder gar vier Prozent wie vor Jahren zugesagt.

    Die Pensionskassen, so warne auch schon die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) seit längerem, treffe das Dauerzinstief noch stärker als die Lebensversicherer, wie die „Börsen Zeitung“ schreibt – wegen der längeren Laufzeit. Am Kapitalmarkt seien aber Papiere mit 30 oder gar 50 Jahren Laufzeit jedoch rar. Das hat die Folge, dass die PkdW nicht mehr die nötigen Zinsen erwirtschaften kann. Die Kasse, die ihren Sitz in Duisburg hat, zählt mit rund zwei Milliarden Euro Kapitalanlagen zu den etwas größeren deutschen Pensionskassen. Aber auch bei den anderen 136 Pensionskassen sieht es mau aus. Rund ein Viertel steht unter strenger Beobachtung der Bafin.

    Lage verschärft sich

    Schon vor der Corona-Pandemie konnten viele Trägerunternehmen die sich bei den Pensionskassen wegen der Negativzinsen ergebende Lücke nicht auffüllen. Nach Corona verschärft sich die Lage. Caritas und PKdW werden nicht die letzten sein, anderen Pensionskassen wird es bald ähnlich ergehen. Die Caritas Pensionskasse, ihre Schwestergesellschaft Kölner Pensionskasse und die Deutsche Steuerberater-Versicherung müssten die Betriebsrente bereits kürzen.

    „Pfefferminzia“ zufolge hat die Bafin sieben Pensionskassen erlaubt, ihren Betriebsrentnern wegen des anhaltenden Niedrigzinsumfelds die Leistungen zu kürzen. Bei weiteren vier Kassen prüfe die Bafin die Lage noch. So geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage hervor.

    Zu den sieben Pensionkassen gehören:

    • Deutsche Steuerberater-Versicherung
    • Hannoversche Alterskasse
    • Hannoversche Pensionskasse
    • Kölner Pensionskasse
    • Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation
    • Pensionskasse der Hamburger Hochbahn Aktiengesellschaft
    • Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen

    Wie „Pfefferminzia“ weiter schreibt, haben vier weitere Pensionskassen entsprechende Anträge bei der Aufsichtsbehörde Bafin gestellt, um die Zahlungen herabzusetzen.

    Opelaner kämpfen um Altersvorsorge

    Vom Negativzins sind aber auch klassische Betriebsrenten mit Direktzusage betroffen, darunter die von Opel. Opel will, wie das „Handelsblatt“ schreibt, die Altersvorsorge der Mitarbeiter kürzen. Das Thema sei hochsensibel, denn es gehe um gewaltige Summen. Opel beziffert das Pensionsvermögen seiner deutschen Mitarbeiter dem „Handelsblatt“ zufolge auf  mehr als 2,3 Milliarden Euro (Stand: 2018), das von der Allianz Treuhand GmbH verwaltet wird.

    Direktversicherte werden geschröpft

    Altersvorsorgern mit einer Direktversicherung wird schon seit 2004 ein Sonderopfer abgetrotzt: Sie zahlen wegen des damals in Kraft getretenen Gesundheitsmodernisierungsgesetzes doppelt Beiträge, sprich den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil, einschließlich Zusatz- und Pflegebeitrag summiert sich die Abgabe auf annähernd 20 Prozent. Gegen dieses Unrecht kämpft der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG).

     

    Wofür steht der DVG? Was haben wir erreicht?

    Imagefilm des DVG

  • So hält’s Straubinger mit Transparenz und Gerechtigkeit

    So hält’s Straubinger mit Transparenz und Gerechtigkeit

    Was der „Volksvertreter“ Max Straubinger (CSU) von sozialer Gerechtigkeit und von Transparenzregeln des Bundestags hält . Das dürfte viele sprachlos machen.

    von Michael Rahnefeld und Helmut Achatz

    Der Bundestag musste den Abgeordneten Max Straubinger von der CSU offiziell rügen, weil er konsequent seine Nebeneinkünfte verschwieg und sie erst nach wiederholter Mahnung veröffentlichte – laut „Welt“ sogar rund 20 Mal. Wobei, was heißt schon „veröffentlicht“. Die breite Öffentlichkeit erfährt nur ungefähr, wie viel Allianz-Mann Straubinger vom Versicherungskonzern bekam. Da ist die Rede von Stufen – und das können bei Stufe 8 beispielsweise etwas mehr 100 000 Euro sein oder 150 000 Euro. Alle Nebeneinkünfte zusammengenommen, kommt der Volksvertreter locker auf 150 000 Euro pro Jahr. Das erfährt der Bürger aber nur, weil Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble die Transparenzregeln anmahnte, wie von „abgeordnetenwatch“ berichtet.

    Straubinger ist der Politiker, der die Direktversicherungsgeschädigte im Kampf gegen die Beseitigung des Unrechts der Doppelverbeitragung konsequent ausbremst, blockiert und als unsolidarisch hinstellt. Was aus Straubingers Sicht als Ex-Generalvertreter der Allianz (bis Ende September 2019) verständlich ist, schließlich verdient die Allianz und damit auch er mit Direktversicherungen gutes Geld. Gleichzeitig betont Straubinger jedoch, dass er die Interessen der Bürgerinnen und Bürger seiner bayerischen Heimat vertritt. Es ist nur schwer vorstellbar, dass in seinem Wahlkreis keine Direktversicherten wohnen, die wegen der Doppelverbeitragung ihrer Kapitallebensversicherung annähernd 20 Prozent ihrer Auszahlung an die Kranken- und Pflegeversicherung verlieren.

    Straubinger “stolz” auf …

    Aber lassen wir Straubinger selbst zu Wort kommen: „Ich bin stolz darauf, dass mir die Bürger meines Wahlkreises Rottal-Inn seit dem Jahr 1994 ununterbrochen ihr Vertrauen als ihr Bundestagsabgeordneter schenken. Diese Position ermöglicht es mir, bei wichtigen Entscheidungen in der Fraktion oder in Plenardebatten mitzuwirken und die Interessen der Bürgerinnen und Bürger meiner bayerischen Heimat und meines Wahlkreises nachhaltig zu vertreten.“ Mit diesen Sätzen stellt sich der bayerische CSU-Bundestagsabgeordnete Max Straubinger auf seiner Website dem Bürger vor. Dem Bundestag gehört Straubinger seit 1994 an; Straubinger vertritt als direkt gewählter Abgeordneter den Wahlkreis 230. Als ehemaligem Betriebsrat seien ihm soziale Fragen – insbesondere aus Sicht der Arbeitnehmer – wichtig, betont Straubinger auf seiner Website. Allerdings sieht der CSU-Sozialexperte die soziale Gerechtigkeit ohnehin nicht gefährdet, den Deutschen gehe es besser als jemals zuvor, hat er immer wieder in Diskussionsrunden unterstrichen. Und wer weiß, dass Straubinger bis Herbst des vergangenen Jahres Generalvertreter der Allianz war, für den ist es nicht verwunderlich, dass er die Direktversicherungen preist und für seine Fraktionskolleginnen und -kollegen im Bundestag im Juni 2019 auch die Argumentationshilfen für eine Verbeitragung von Direktversicherungen und betrieblicher Altersversorgung (BAV) zu Papier gebracht hat.

    Straubingers soziale Gerechtigkeit

    Soziale Gerechtigkeit bekommt dabei den Anstrich eines Max Straubinger. Er führt seinen Bundestagskollegen bei einer Abschaffung der Doppelverbeitragung ein Milliardenspiel vor Augen, das nicht finanzierbar sei. Wie schnell der Bund mal kurz 166 Milliarden aus dem Hut zaubert, das wurde uns jetzt zur Corona-Zeiten auf eindrückliche Weise vorgeführt. Mit der Struktur der Versichertenzusammensetzung versucht Straubinger dann seine Bundestagskollegen zu überzeugen, dass finanziell schlechter gestellte Bevölkerungsschichten den Beitragsausfall der – so wörtlich – „leistungsfähigeren Rentner“ mittragen müssten. Und natürlich unterstreicht er auch immer wieder, dass die Regelungen von Bundesverfassungsgericht und Bundessozialgericht abgesegnet sind. „Wollen wir wirklich die Beitragsleistungen zu Lasten der jungen erwerbstätigen Generation verschieben“? fragt er im Juni des vorigen Jahres seine Fraktionskollegen. Andere Lösungen werden schon gar nicht ins Auge gefasst.

    Dabei nimmt es der CSU-Abgeordnete bei den eigenen Belangen nicht so genau. Wie jetzt der Blog abgeordnetwatch.de berichtet, verstieß Straubinger jahrelang  mit dem Wissen des Bundestags gegen Transparenzpflichten. Offenbar wurde es jetzt dem Bundespräsidium zu viel, im April 2020 wurden formal eine Reihe von Verstößen festgestellt. Allerdings erregen solche Konsequenzen in Zeiten von Corona nur wenig öffentliche Aufmerksamkeit. Ob und wie die Verstöße geahndet oder überhaupt geahndet werden? Vermutlich gar nicht.

    Wenn Unrecht zu Recht wird

    Der Verein der Direktversicherungsgeschädigten DVG sollte auf jeden Fall seine Ziele weiterverfolgen, denn Unrecht wird nicht zur Recht, wenn man es nur oft genug dazu machen lässt. Und im Bundestag sitzen momentan auch noch andere Abgeordnete, die andere Sichtweisen haben als der „Volksvertreter“ Straubinger, der Kämpfer für eine Doppelverbeitragung.

    Martin Reyher, Redaktionsleiter von abgeordnetenwatch zu Straubingers Verständnis von Transparenz:

     

    In der Drucksache werden weit mehr als ein Dutzend Fristüberschreitungen aufgeführt, in keinem einzigen Jahr seit 2011 hielt sich der CSU-Abgeordnete demnach an die Verhaltensregeln. Die Verstöße betreffen Straubingers außerparlamentarische Tätigkeiten als Generalvertreter der Allianz-Versicherung, die er im Herbst 2019 aufgab, sowie als Beirat des bayerischen Sparkassenverbandes und als Landwirt. Nach Angaben auf seiner Bundestagsseite erhielt der CSU-Politiker für diese Tätigkeiten seit 2011 mehr als 700.000 Euro brutto – über viele Zahlungseingänge wurde die Öffentlichkeit mehrere Monate bzw. Jahre im Unklaren gelassen.

    Was sagt Max Straubinger dazu?

    Er hat auf einen Hinweis von Franz B. reagiert. Hier seine Antwort im O-Ton:

    Sehr geehrter Herr B.,

    Vielen Dank für die Übersendung des Artikels des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten. Wie wichtig eine gute Gesundheitsversorgung ist, zeigt sich gerade in diesen Wochen. Ohne ausreichende Finanzmittel könnte unser leistungsfähiges Gesundheitssystem nicht diese Leistungen erbringen. Hätte ich in dieser Frage nachgegeben, wäre ich wohl als Lobbyist der Versicherungswirtschaft gebrandmarkt worden.
    Was wäre Ihnen lieber?
    Ich habe immer aus freien Stücken und ohne Anmahnung des Bundestagspräsidenten meine beruflichen Einkünfte dargelegt. Wenn dem nicht so wäre, hätte die Bundestagsverwaltung diese ja nicht veröffentlichen können. Mein Fehler war, die Dreimonatsfrist um 4 bis 8 Wochen nicht eingehalten zu haben. Das tut mir Leid, hat aber bis 2018 niemand interessiert und es wurde auch nichts verborgen. Die Nichtangabe meines Umsatz aus der Landwirtschaft beruht auf zweideutiger Formulierung in den Darlegungen. Eine Abhängigkeit jedweder Art bei Bewirtschaftung von 6 Hektar Landwirtschaft werden wohl auch Sie als abenteuerlich ansehen.
    Ich hoffe das ich mit meinen Ausführungen ihr Informationsbedürfnis gestillt habe und verbleibe

    Mit freundlichen Grüßen

    Max Straubinger

  • Verdoppeln die Krankenkassen den Zusatzbeitrag?

    Verdoppeln die Krankenkassen den Zusatzbeitrag?

    Schon jetzt sind die Krankenkassenbeiträge so hoch wie nie. Kassen planen aber eine weitere Erhöhung der Beiträge. Der Zusatzbeitrag könnte sich sogar auf 2,2 Prozent verdoppeln.

    Wenn der Bund nicht einspringt, müsse sich der durchschnittliche Zusatzbeitrag von jetzt 1,1 auf 2,0 bis 2,2 Prozent für die Versicherten verdoppeln, schreibt „Der Tagesspiegel“. Das dürfte indes erst der Anfang sein, denn die Kassen erwarten, dass wegen der Coronavirus-Pandemie die Kosten im kommenden Jahr noch weiter steigen werden. Was das konkret bedeutet:

    14,6 % Krankenkassenbeitrag
    +  2,2  % Zusatzbeitrag
    +  3,3  % Pflegebeitrag
    ———————————–
    20,1 % Gesamtbeitrag

    Wer Kinder hat, zahlt wegen des niedrigeren Pflegebeitrags von 3,05 Prozent „nur“ 19,85 Prozent. Schon heute ist Deutschland aber weltweit das Land mit der höchste Abgabenquote, im kommenden Jahr wird sich der Abstand zu den anderen Ländern noch vergrößern. Denn der “zu erwartende Corona-Katzenjammer im nächsten Jahr, etwa durch hohe Arbeitslosenzahlen und Nachholeffekte der Krankenhäuser, ist noch gar nicht eingepreist”, wie der “Tagesspiegel” schreibt. Dabei haben rund ein Viertel aller Krankenkassen ihren Beitragssatz bereits Anfang 2020 erhöht. Die Erhöhungen lagen zwischen 0,1 und 0,5 Prozentpunkte.

    Sollte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn das nicht wollen, muss er von seinem Kollegen und Finanzminister Olaf Scholz einen deutlich höheren Bundeszuschuss heraus schinden. Der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Bundestag (CDU), Erwin Rüddel, sehe das laut “Tagesspiegel” genauso.  Rüddel fordert Steuergelder, denn viele Kassenausgaben in der Coronakrise  kämen der gesamten Gesellschaft zugute. Er könne sich, wie ihn der “Tagesspiegel” zitiert, „durchaus eine mehrjährige Ausweitung des Bundeszuschusses vorstellen“.

    Zusatzbeitrag bald 2,2 Prozent?

    Falls es indes zu einer Verdoppelung des Zusatzbeitrags käme, wäre das „ein verheerendes Signal in unsicherer Zeit”, wie Maria Klein-Schmeink, gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, in “finanzen.net” zitiert wird. Direktversicherte mit einer Kapitalauszahlung von beispielsweise 100 000 Euro müssten trotz des Betriebsrentenfreibetrags von 159,25 Euro monatlich immer noch 138,66 Euro allein für ihre Direktversicherung an die Krankenkasse zahlen, zusätzlich zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen für ihre gesetzliche Rente. Bezogen auf zehn Jahre müssten Direktversicherte und Betriebsrentner damit annähernd 16 640 Euro zahlen, sprich den Gegenwert eines Mittelklassewagens. Arbeitnehmer würde diese Erhöhung ähnlich treffen. Es versteht sich von selbst, dass die Verbraucher damit noch weniger Geld in der Tasche haben und sich bei Neuanschaffungen zurückhalten werden. Dabei ist das Konsumklima schon heute laut GfK auf einem Rekordtief.

    Die Kalkulation:

    100 000 Euro Direktversicherungsauszahlung
    833,33 Euro monatlich (verteilt auf 120 Monate)
    -159,25 Euro Freibetrag
    674,08 Euro Verbeitragung
    -98,42 Euro Krankenversicherungsbeitrag (14,6 %)
    -14,83 Euro Zusatzbeitrag (2,2 %)
    -25,42 Euro Pflegebeitrag (3,05 % ohne Freibetrag)
    ————————————————————–
    138,66 Euro monatlich für KV + PV
    694,67 Euro Netto nach Abzug von KV + PV pro Monat
    Von 100 000 Euro Auszahlung bleiben nach Abzug von KV + PV
    83 360,48 Euro Netto-Auszahlung übrig
    16 639,52 Euro Gesamtbeitrag KV + PV binnen 120 Monate

    So hat sich der Beitragssatz entwickelt

    Entwicklung des Beitragssatzes

    Quelle: GKV

  • Wie uns die Versicherer arm rechnen

    Wie uns die Versicherer arm rechnen

    Die Versicherer setzen überzogen Lebenserwartungen an, um möglichst wenig zahlen zu müssen. Wenn es aber um Verbeitragung von Direktversicherungen geht, sterben wir schon nach zehn Jahren. So rechnen uns die Versicherer arm.

    Wer vergleicht, wie die Versicherungen rechnen, wenn es um die Lebenserwartung geht, muss wütend werden. Genau das hat der Bund der Versicherten (BdV) getan: Versicherer rechnen laut BdV bei der Riester- und Rürup-Rente mit völlig überzogenen Lebenserwartungen. Das gilt übrigens nicht nur für Riester- und Rürup-Rente, sondern auch für Lebensversicherungen. Umgekehrt aber geht die Branche bei der Lebenserwartung von Direktversicherten beispielsweise von einer unterdurchschnittlichen Lebenserwartung aus, um möglichst hohe Krankenkassenbeiträge abzuschöpfen. Das ist reine Willkür, um die Versicherten zu melken und möglichst hohe Gewinne zu erzielen. Nicht von ungefähr fährt Allianz seit Jahren satte Gewinne ein. 2019 verbuchte der Konzern 11.85 Milliarden Euro operativen Gewinn.

    Wie Versicherer rechnen

    Der Bund der Versicherten (BdV) wirft den Versicherern laut „Versicherungsbote“ vor, bei der Riester- und Rürup-Rente mit völlig überzogenen Lebenserwartungen zu rechnen, um weniger Rente auszahlen zu müssen. So würden die Renten mit einer Lebenserwartung von bis zu 150 Jahren kalkuliert. Der Verband fordere, dass der Gesetzgeber eingreift. „Auch wer erfolgreich und viel spart, bekommt trotzdem nur eine niedrige Riester-Rente, weil die Versicherungsunternehmen mit massiv überzogenen Lebenserwartungen kalkulieren“, so Kleinlein.

    Lebenserwartung 150 Jahren

    Wenn es nach den Aktuaren, sprich Versicherungsmathematikern geht, werden wir uralt. So würden Kleinlein zufolge die Versicherer beispielsweise für heute 37-Jährige mit einer Lebenserwartung von etwa 100 Jahren bis zu 150 Jahren kalkulieren, während das Statistische Bundesamt eine Lebenserwartung von lediglich 87 bis 91 Jahren prognostiziere. Deswegen fordert Kleinlein: Schluss mit der Zwangsverrentung! Es ist klar, dass bei einer überzogene Lebenserwartung für den Kunden immer weniger herauskommt. Dazu ein Beispiel: „Unterstellt ein Versicherer für einen 67-Jährigen etwa eine Lebenserwartung von 97, so muss das angesparte Geld für 30 Jahre Rente ausreichen. Kalkuliert er aber bis 117, so muss das gleiche Geld auf 50 Jahre verteilt werden. Die Rente kann dann nur noch etwas mehr als die Hälfte im Vergleich zum ersten Szenario betragen.“ Statt vielleicht 100 Euro Monatsrente bekommt der Kunde nur 50 Euro. Dass mit einer derart geschrumpften Rente, die Versorgungslücke nicht zu füllen ist, dürfte wohl jedem klar sein. “Die Allianz kalkuliert mit absurd überzogenen Lebenserwartungen”, schreibt Kleinlein im “manager magazin”. Sie berufe sich dabei gegenüber den Aktionären auf windige Quellen; sie arbeite mit außerordentlich intransparenten Vertragsunterlagen, was dann alles zulasten der Kundinnen und Kunden und bei Riester- und Rürup-Renten auch zu Lasten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler gehe.

    Männer leben 78,5 Jahre

    Anders als die Versicherer geht das Statistische Bundesamt von anderen Zahlen in punkto Lebenserwartung aus: 83,3 Jahre beträgt aktuell laut Statistischem Bundesamt die Lebenserwartung für neugeborene Mädchen, für neugeborene Jungen sind es demnach 78,5 Jahre. Die Versicherer rechnen sich reich und die Versicherten arm, weil sie von einer deutlich überhöhten Lebenserwartung ausgehen.

    Damit nicht genug, die Branche setzt die Lebenserwartung bewusst tiefer an, wenn es ihr zu Gute kommt und sie damit die Versicherten melken kann. Bei Direktversicherungen gehen die Versicherten von einer deutlich niedrigeren Lebenserwartung aus, um höhere Krankenkassenbeiträge ansetzen zu können. Statt noch 15 oder 20 Jahren, leben Betriebsrentner statistisch für die Versicherer nur noch zehn Jahre. Denn, zehn Jahre oder 120 Monate müssen sie Krankenkassenbeiträge an die Krankenversicherungen abführen. Wenn also jemand mit 63 in Rente geht, dürfte er statistisch nur 73 Jahre alt werden. Selbst wer wie heute üblich, mit 65 Jahre in Rente geht, dürfte nur 75 Jahre alt werden. Dabei werden Männer im Schnitt 78,5 Jahre alt und Frauen sogar 83,3 Jahre.

    120 Monate Restlebenserwartung

    Die Versicherungsbranche hat nur deshalb diesen willkürlichen Zeitraum gewählt, um die Versicherten zu schröpfen. Denn wer 2019 beispielsweise 20 000 Euro aus einer Direktversicherung ausbezahlt bekam, musste auf den vollen Betrag Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen, da seine Kapitalauszahlung auf 120 Monate verteilt wird und er mit 166,67 Euro (20 000 ./. 120) über der Freigrenze von 155,75 Euro lag. Ein Betriebsrentner mit monatlicher Auszahlung war besser dran, weil die Auszahlungshöhe wegen der Verteilung auf einen deutlichen längeren Zeitraum unter die 155,75 Euro rutschte – und er somit nichts zahlte.

    Hätte der Gesetzgeber nicht 120 Monate angesetzt, sondern 240 Monate, wäre auch der Direktversicherte unter die Freigrenze gefallen, denn 20 000 geteilt durch 240 ergibt eine fiktive Monatsrente von 83,33 Euro. Der Gesetzgeber – damals 2003 die Schröder-Regierung mit Ulla Schmidt als Gesundheitsministerin – hat die Altersvorsorge von Millionen sabotiert, indem sie im § 229 SGB V (Sozialgesetzbuch), den Satz reinschrieb: „ … Tritt an die Stelle der Versorgungsbezüge eine nicht regelmäßig wiederkehrende Leistung … gilt ein Einhundertzwanzigstel der Leistung als monatlicher Zahlbetrag der Versorgungsbezüge …“. Das ist reine Willkür zu Lasten von Direktversicherten und Betriebsrentnern mit Einmalauszahlung.

    Mickriger Freibetrag

    Der Anfang 2020 eingeführte Betriebsrentenfreibetrag ist nur ein lächerlicher Versuch, dieses Unrecht wenigstens ein bisschen wieder gut zu machen. Aus der Freigrenze wurde dank massiver Proteste des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten ein Freibetrag von 159,25 Euro.

    DVG-Mitglied Norbert Böttcher hat jetzt ausgerechnet, was es bringen würde, die Zwangsverbeitragung auf 240 statt wie jetzt auf 120 Monate zu verteilen. Direktversicherte und Betriebsrentner mit Einmalauszahlung würden dadurch deutlich entlastet. Alle unter 38 220 Euro (159,25 x 240) Auszahlung müssten keine Krankenversicherungsbeiträge mehr zahlen, sondern nur noch den Pflegebeitrag (4,86 Euro), insgesamt 58,29 x 240 = 1165,71 Euro. So aber zahlen sie für 159,25 Euro wegen der 120er-Regelung annähernd 19 Prozent (14,6 plus 1,1 plus 3,05) Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, insgesamt 34,72 monatlich, 416 Euro jährlich und 4165,98 Euro über die gesamte Laufzeit von 120 Monate. Von ihrer Auszahlung in Höhe von 38 220 Euro bleiben also gerade einmal 34054,02 Euro übrig. Alles klar? Ist das gerecht? Ist das förderliche für die betriebliche Altersvorsorge?

    Übrigens, wer es gern selbst nachrechnen will, nutzt am besten das Tool von „Stiftung Warentest“.

    An der Direktversicherung verdienen ausschließlich die Versicherer, aber nicht der Versicherte. Für letzteren ist die Direktversicherung ein Minus-Geschäft.

    Pressestimmen:

    Bezugsgrößen des Freibetrags

    2020 beträgt der Freibetrag 159,25 Euro, 2021 dann 162,75 Euro

    Bezugsgrößen
    monatliche Bezugsgröße in der KV und PV1/20telvorvergangenes KalenderJahr
    TeilerSGB V1220aufgerundet : 420 teilbar
    JahrWert / JahrWert / MonatFreiGrenzeÆ – Verdienst
    2012315002625131.25#REF!2010
    2013323402695134.75#REF!2011
    2014331802765138.25#REF!2012
    2015340202835141.75#REF!2013
    2016348602905145.25#REF!2014
    2017357002975148.75#REF!2015
    2018365403045152.25#REF!2016
    2019373803115155.75#REF!2017
    2020382203185159.25382122018
    202103255162.75#REF!2019
    202203395169.75#REF!2020
    2023#REF!2021
    2024#REF!2022
    2025#REF!2023
    vorläufig
    Bemerkung:Im Rahmen der Einführung der Grundrente wird die bisherige Freigrenze ergänzt mit einem Freibetrag in gleicher Höhe.kl. gemeinsame Vielfaches420
    Jahr12
    Monat30
    Woche5
    Tage7
    2020/2018091159.2538212#DIV/0!
    2021/2019093162.75#REF!#REF!
    2022/2020097169.75#REF!#REF!
    2023/2021
    2024/2022
    2025/2023vorläufig

     

    Bild von Gundula Vogel auf Pixabay

  • Reiner Wellmann bei Maika.tv

    Reiner Wellmann bei Maika.tv

    Michael „Maika“ Jürgens interviewt Reiner Wellmann von der DVG-Regionalgruppe NRW-Nord zum Thema Doppelverbeitragung von Direktversicherungen und den Vertrauensverlust.

    „Maika“ spricht es an – den „Betrug bei privater Altersvorsorge“. In Rheine hat sich so etwas wie ein Zentrum im Kampf gegen die Abzocke bei der Altersvorsorge gebildet. „Maika“ wurde auf der bundesweiten Groß-Demo auf das Thema Doppelverbeitragung aufmerksam – Auslöser für das Interview mit Reiner Wellmann von der Regionalgruppe NRW-Nord des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten (DVG).

    Wellmann im Gespräch mit Maika.tv

    Wellmann war langjähriger Lokalchef der münsterländischen „MV“. Er setzt sich gegen die staatliche Abzocke bei Direktversicherungen ein. Wellmann erklärt in dem Video, wie die Direktversicherung funktioniert und welche „damaligen“ Vorteile sie hat. Millionen seien davon betroffen und jedes Jahr kämen 200 000 bis 250 000 dazu.

    Maika.tv im Gespräch mit Reiner Wellmann

    https://www.facebook.com/maika.tv.rheine/videos/2471447226289263/?t=869

    Auslöser war 2003 das Gesundheitsmodernisierungsgesetz, kurz GMG. „Damals gingen die Arbeitslosenzahlen nach oben und die Krankenkassen waren klamm“, erinnert sich Wellmann. Die damalige Regierung unter Schröder überlegte, wie sie an Geld für die Krankenkassen käme. „Damals wurde die Idee der Praxisgebühr geboren“, resümiert Wellmann. Die ist mittlerweile wieder abgeschafft, aber nicht die Krankenkassen- und Pflegebeiträge auf Direktversicherungen. Die wurden von der damaligen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt und Horst Seehofer eingeführt. Sie haben die einmalige Kapitalauszahlung der Direktversicherten in eine Betriebsrente umgewidmet und auf 120 Monate verteilt – und verbeitragt.

    Wer also beispielsweise 120 000 Euro ausbezahlt bekommt, zahlt dann: 120 000 geteilt durch 120 gleich 1000 Euro pro Monat. Für diese fiktive Rente zahlt er dann annähernd 20 Prozent Kranken- und Pflegebeiträge. Wellmann sieht darin eine „quasi Enteignung unserer Altersvorsorge“.

    Wie viel genau bringt der Freibetrag an Entlastung? Und wie viel müssen Direktversicherte und Betriebsrenten noch an Sozialabgaben zahlen. Eine Rechnung.

    Am 1. Januar 2020 tritt das Gesetz zur Entlastung von Direktversicherten und Betriebsrentnern in Kraft. Sein sperriger Name: GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz. Damit zahlen Betriebsrentner ab 2020 knapp 25 Euro weniger pro Jahr, abhängig von ihrer Krankenkasse.

  • Wie gut oder schlecht ist die Metallrente?

    Wie gut oder schlecht ist die Metallrente?

    Rund 850 000 Metaller haben eine Metallrente. Ob sie wissen, was die taugt und was am Ende nach Abzug der Sozialabgaben dabei heraus kommt? Vermutlich nicht. Wie gut oder schlecht ist die Metallrente?

    Heribert Karch, der Geschäftsführer der Metallrente, grinst übers ganze Gesicht. Kann er auch, denn die Metallrente ist ein Renner. Nach eigenen Angaben der Metallrente GmbH haben 2019 mehr als 86 000 Metaller einen Metallrente-Vertrag abgeschlossen. Insgesamt ist der Bestand damit bis Ende 2019 auf 786 464 Verträge gestiegen, Mitte 2021 dürften es rund 850 000 sein. Offensichtlich sind die Metaller von der betrieblichen Altersvorsorge überzeugt, die IG Metall und Arbeitgeber zusammen mit der Allianz managen.  Ob sie auch wissen, was am Ende dabei rauskommt? Vermutlich nicht. Bei Auszahlung müssen sie nämlich die doppelten Krankenkassen- und Pflegebeiträge auf ihre Metallrente zahlen. Der Gesetzgeber gesteht ihnen lediglich einen Freibetrag von 164,50 Euro (Stand 1.1.2021) für die Krankenkassenbeiträge zu (nicht für den Pflegebeitrag).

    Das heißt, wer seine Metallrente bezieht, zahlt 120 Monate oder zehn Jahre lang den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil plus Zusatzbeitrag plus Pflegebeitrag an die Krankenkasse. Da der Zusatzbeitrag wegen den Folgen der Corona-Krise eher steigen wird, dürften die Abzüge bald an die 20 Prozent heranreichen. Die Deutschen zahlen 14,6 Prozent Krankenkassenbeitrag plus Zusatzbeitrag – bis zu 2,2 Prozent (BKK Herkules). Dazu kommt noch der Pflegebeitrag, dessen Höhe davon abhängt, ob jemand Kinder hat oder keine: Kinderlose zahlen 3,3 Prozent, ansonsten 3,05 Prozent. Insgesamt ergibt sich eine Belastung von:

    14,6 % Krankenkassenbeitrag
    + 1,3 % durchschnittlicher Zusatzbeitrag
    + 3,4 % Pflegebeitrag
    ——————————————–
    19,3 % Gesamtabgaben

    So viel müssen Metallrentner allein tragen. Seit Anfang 2020 gibt es einen Freibetrag von 159,25 Euro (mittlerweile 164,50 Euro), der den Krankenkassenbeitrag um rund 30 Euro reduziert. Den Pflegebeitrag tragen sie weiter allein in voller Höhe.

    Metallrenten – gut oder schlecht

    Natürlich zahlen sie auf ihre Metallrente auch Steuern. „Ja, allerdings wird Ihr individueller Steuersatz als Rentner wahrscheinlich geringer sein als im aktiven Erwerbsleben“, beruhigt Metallrente. Ferner reduzieren sie wegen der Entgeltumwandlung auch die Höhe ihrer gesetzlichen Rente, weil ja nach Abzug der Versicherungsbeiträge weniger in die gesetzliche Rente eingezahlt wurde.

    Steuern und Sozialabgaben mal außen vorgelassen – ist die Metallrente wirklich so rentabel? Wer sich die Zahlen der Allianz, dem Versicherungspartner der Metallrente, anschaut, kommt ins Grübeln:  Das Factsheet des Allianz Metallrente Fonds (das Info-Blatt), der die Wertpapierkennnummer 622 304 (ISIN LU0147989353) hat, weist Ende März 2020 eine jährliche Rendite seit Auflage von 3,78 Prozent. Klingt per se nicht schlecht. Es lohnt sich aber das Kleingedruckte zu lesen, sprich die Kosten. Das „TER“ wie das so schön im Fondsdeutsch heißt, sprich die Total Expense Ratio oder die Gesamtkosten, liegt bei 1,2 Prozent. Bleibt die Frage: Ist das schon in der ausgewiesenen Rendite berücksichtigt? Wenn nicht, reduziert sich die Rendite des Metallrente Fonds noch einmal um dieses 1,19 Prozent. Das wären dann 3,78 – 1,2 = 2,58 Prozent. Davon muss noch die durchschnittliche Inflationsrate – na sagen wir mal von 2,2 Prozent – abgezogen werden.

    2,58 Prozent
    – 2,20 Prozent
    ——————
    0,38 Prozent

    Von dieser 0,39 prozentigen Real-Rendite sind noch die Steuern und Sozialabgaben abzuziehen, die abhängig sind von den individuellen Einkommensverhältnissen des späteren Rentners. Ferner sind die Abzüge bei der gesetzlichen Rente zu berücksichtigen. Insgesamt wird die Metallrente damit zum Minus-Geschäft.

    Was taugt der Metallrente-Fonds?

    Jetzt die Frage: Wie gut ist der „Metallrente Fonds Portfolio – A – “ im Vergleich zu einem Index wie den MSCI World? Der MSCI World „ist ein internationaler Aktienindex, der die Wertentwicklung von mehr als 1.600 Unternehmen aus 23 Ländern abbildet“, wie „Finanztip“ erklärt. Berechnet wird er vom amerikanische Finanzdienstleister MSCI seit 1970. Der Chartvergleich, sprich der Vergleich der Kursverläufe von MSCI World und Metallrente Fonds ist ziemlich eindeutig. Der Metallrente Fonds hinkt dem Weltindex (grün im Chart) deutlich hinterher.

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    Metallfonds im Vergleich zum MSCI World (grün) seit Auflage                                                          Quelle: comdirect

    In einen Index lässt sich mittlerweile bequem per Indexfonds (ETF) investieren. Dafür verlangt das Fondsmanagement Geld. Die Kosten für einen Indexfonds liegen jedoch deutlich unter einem Prozent. Beim Xtrackers MSCI World beispielsweise bei 0,45 Prozent. Er ist damit sogar einer der teuersten, bei anderen zahlen Anleger noch weniger. Aber auch der Vergleich dieser beiden Fonds fällt eindeutig aus, wie jeder dem Chartvergleich entnehmen kann.  Was taugt der Metallrente Fonds (blau im Chart) also wirklich? Jetzt kann sich jeder selbst ein Urteil bilden.

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    Metallfonds (blau) im Vergleich zum ETF Xtrackers MSCI                                                      Quelle: comdirect

    Wäre es nicht besser auf die Metallrente zu verzichten und das Geld selbst anzulegen? Das geht mit einem einfachen ETF-Sparplan. Am Ende muss der Rentner dafür auch keine doppelten Krankenkassen- und Pflegebeiträge zahlen, hat seine gesetzliche Rente nicht reduziert und ist auch sonst flexibel bei Arbeitgeberwechsel. Am Metallrente Fonds verdienen vor allem die Versicherungen. Wäre es nicht Aufgabe der IG Metall, den Mitgliedern diese Erkenntnis zu vermitteln?

    Heribert Karch freut sich aber lieber über die Zuwächse: “Die Entwicklung des gemeinsamen, tariflichen Versorgungswerks ist eine sozialpolitische Erfolgsgeschichte!” Er ist davon überzeugt, dass “die betriebliche Altersversorgung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am besten in der Breite sicher und attraktiv beim Aufbau einer zusätzlichen Rente unterstützt und gleichzeitig die Arbeitgeber bei der Organisation kompetent entlastet.” Und die IG Metall sowie die Metall-Arbeitgeber unterstützen ihn bei der Verbreitung der Metallrente. Was für eine verkehrte Welt.

    Image by Gino Crescoli from Pixabay

     

  • Deutschland Spitzenreiter bei Abgabenquote

    Deutschland Spitzenreiter bei Abgabenquote

    In keinem anderen Land presst der Staat seine Bürger so aus wie in Deutschland. Wir sind mittlerweile Spitzenreiter bei der Abgabenquote.

    Die Gesamtbelastung von Arbeitseinkommen durch Steuern und Sozialabgaben liegt in Deutschland weit über dem OECD-Durchschnitt (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung). Das heißt, den Deutschen bleibt am wenigsten netto vom Brutto.

    Vor vier Jahren lagen noch Belgien und Österreich vor uns – beide haben wir mittlerweile überholt. Die durchschnittliche Belastung durch Steuern und Sozialabgaben lag im vergangenen Jahr laut OECD bei 39,3 Prozent. Das heißt umgekehrt, dass Bürgern in Deutschland nur noch 60,7 Prozent des Bruttolohns bleiben. Wird der Arbeitgeberanteil noch dazu gerechnet, dann bleibt vom Brutto nur noch die Hälfte übrig.

    Bei Abgabenquote Spitze

    Ganz besonders langen laut „Welt“ Staat und Sozialversicherung Familien zu, wenn beide Partner erwerbstätig sind. „Eine Familie mit zwei Verdienern und zwei Kindern führt der Erhebung zufolge in Deutschland gut 31 Prozent an Steuern und Sozialabgaben ab, womit Deutschland in dieser Kategorie sogar den alleinigen Spitzenplatz innerhalb der Gruppe der OECD-Länder einnimmt – vor Dänemark mit 30,7 Prozent.“

    Wobei das nur die halbe Wahrheit ist, denn zur Einkommensteuer kommen ja auch noch Verbrauchssteuern, darunter die Mehrwert-, Versicherungs-, Sekt- und Mineralölsteuer, dazu kommen Stromsteuer, Kapitalertragssteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Kaffeesteuer, Kfz-Steuer, Leuchtmittelsteuer und natürlich der Soli … Die Liste ist mittlerweile unüberschaubar.

    Bei einigen Gruppen wie den Betriebsrentnern und Direktversicherten greifen Staat und Sozialversicherung gleich mehrfach zu, sie zahlen Beiträge in der Ein- und Auszahlphase. Beim Sprit gibt es sogar die Steuer auf die Steuer, so dass der Steueranteil höher ist als der Warenwert.

  • Müssen wir uns auf höhere Beiträge einstellen?

    Müssen wir uns auf höhere Beiträge einstellen?

    Der Krankenkassenverband hat angedeutet, dass die Kosten steigen werden. Also müssen wir uns schon mal auf höhere Beiträge einstellen – oder einen höheren Bundeszuschuss, den wir als Steuerzahler tragen.

    Dors Pfeiffer, Chefin des Krankenkassenverbands GKV, hat jetzt schon mal „angesichts der Kosten der Corona-Epidemie beispielsweise über eine Erhöhung des Bundeszuschusses“  ins Spiel gebracht. Dabei haben rund ein Viertel aller Krankenkassen ihren Beitragssatz bereits Anfang 2020 erhöht. Die Erhöhungen lagen zwischen 0,1 und 0,5 Prozentpunkte. Ausreißer nach oben sind die Salus BKK und die BKK Stadt Augsburg mit 0,66 Prozentpunkten und 1,2 Prozentpunkten.

    Auf höhere Beträge einstellen

    Aber das dürfte erst der Anfang gewesen sein. Denn, Pflegekräfte sollen wegen der Coronavirus-Pandemie einen Bonus von 1500 Euro bekommen. Der wird, geht es nach einem Vorschlag der Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pfle­gebranche (BVAP) zur Hälfte von Bund und Länder und zur anderen Hälfte von den Kranken- und Pflegekassen kommen. Insgesamt geht es dabei um eine Milliarde Euro. Klar, dass die Krankenkassen diese Kosten auf die Versicherten abwälzen werden.

    Dabei ist heute schon die Abgabenquote fast nirgends sonst so hoch wie hierzulande. Die Deutschen zahlen 14,6 Prozent Krankenkassenbeitrag plus Zusatzbeitrag – zwischen 0,0 (AOK Sachsen-Anhalt) und 2,2 Prozent (BKK Herkules). Dazu kommt noch der Pflegebeitrag, desssen Höhe davon abhängt, ob jemand Kinder hat oder keine: Kinderlose zahlen 3,3 Prozent, ansonsten 3,05 Prozent. Insgesamt ergibt sich eine Belastung von:

    14,6 % Krankenkassenbeitrag
    + 1,1 % durchschnittlicher Zusatzbeitrag
    + 3,3 % Pflegebeitrag
    ——————————————–
    19 % Gesamtabgaben

    So viel müssen Betriebsrentner und Direktversicherte alleine tragen. Seit Anfang 2020 haben sie lediglich einen Freibetrag von 159,25 Euro, der den Krankenkassenbeitrag um 25 Euro reduziert. Den Pflegebeitrag tragen sie weiter allein in voller Höhe.

    Ineffizientes Gesundheitssystem

    Schuld an dieser Abgabenlast ist ein überbürokratisiertes Gesundheitssystem. Statt das System zu reformieren, geht es munter weiter wie bisher. Die Versicherten können sich bereits jetzt auf höhere Beiträge einstellen. Der Krankenkassenverband GKV will im Herbst „Kassensturz“ machen, was nichts anderes heißt, das die Gesundheitsfunktionäre feststellen werden, dass die Kohle nicht reicht.

    Haben wir mit dem GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz, das einen Freibetrag von 159,25 Euro bei den Krankenkassenbeiträge vorsieht, einen nicht wiederholbaren Erfolg erzielt? Wird es nicht Zeit, den Krankenkassen genauer auf die Finger zu schauen in punkto Effizienz? Ist das Gesundheitssystem nicht insgesamt zu ineffizient und damit zu teuer? Wir leisten uns mit dem Gesundheitsfonds und den Kassenärztlichen Vereinigungen zu viele Zwischenebenen. Die Krankenkassen haben teils riesige Filialnetze – die Barmer hat allein annähernd 400 Filialen. Ist das noch zeitgemäß im 21. Jahrhundert? Der Datenaustausch zwischen Ärzten, Krankenkassen und Patienten ist antiquiert. Die Digitalisierung ist im Gesundheitswesen noch längst nicht überall angekommen. Wie kann es sein, dass Arzt und Krankenhaus jedes Mal wieder bei der Anamnese von vorne anfangen? Die Rechnung für diese Ineffizienz büßen die Beitragszahler.

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