Tag: Doppelverbeitragung

  • Versicherer schaffen Freibetrag erst Mitte 2020

    Versicherer schaffen Freibetrag erst Mitte 2020

    Die Freibetragsregelung ist Anfang 2020 in Kraft getreten, die Versicherer verlangen aber weiter die ungekürzten Beträge, weil die Umstellung so lang dauert.

    Zum 1.1.2020 ist das GKV-Betriebrentenfreibetragsgesetz in Kraft getreten. Das heißt, jeder Rentner mit einer Betriebsrenten oder Direktversicherung hat den Rechtsanspruch, ab Januar 2020 die niedrigeren Beiträge zu zahlen, denn 159,25 Euro sind Freibetrag. Da die Software mit der Freibetragsregelung bei den Zahlstellen und Versicherern frühestens Mitte des Jahres umgestellt sein wird, werden bis zu dem Zeitpunkt Beiträge nach dem jetzigen Recht, sprich, ohne Berücksichtigung des Freibetrags, berechnet. Das heißt, dass alle Bescheide der Versicherer ab Januar 2020  fehlerhaft sein werden. Also, Widerspruch einlegen. Mit diesem Widerspruch lässt sich gleichzeitig der Antrag stellen, dass der Freibetrag in voller Höhe bei der Direktversicherung berücksichtigt werden soll, sofern das beitragspflichtige Entgelt mindestens 318,50 Euro beträgt. Wer seine Beiträge per Dauerüberweisung an den Versicherer begleicht, kann die Überweisungssumme entsprechend kürzen, da das Gesetz ja zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Es ist allerdings sinnvoll, dass der Versicherte seinen Versicherer darüber informiert.

    Die Neuregelung führt dazu, dass der Freibetrag von den beitragspflichtigen Einnahmen aus Versorgungsbezügen abzuziehen ist.  Es kann aber durchaus sein, dass der Freibetrag bei hohen Bezügen keine oder nur teilweise finanzielle Wirkung entfacht.

    Versicherer brauchen bis Mitte 2020

    Das heißt, die Betroffenen sollen mehr an den Versicherer zahlen, als sie eigentlich müssten, weil die Versicherer ihre Software nicht schnell genug umstellen. Somit kommt es zu Beitragsüberzahlungen.  Der Beitragszahler hätte Zinsansprüche in Höhe von vier Prozent der zu viel gezahlten Beiträge. Diese Zinsansprüche sind mit dem Freibetragsgesetz jedoch ausgeschlossen worden. Sollte die Korrektur der Software nicht bis zum Ende des Jahres 2020 erledigt sein, entstehen diese Zinsansprüche erst ab dem 1.1.2021. Die Versicherer hat eine Aufklärungs- und Beratungspflicht. Insofern muss der Versicherer jeden Betroffenen informieren. Es gibt allerdings keine allgemein gültige Frist für die Info an die Mitglieder. In der Regel geben die Versicherer wichtige Änderungen über die Homepage weiter und kommen damit der Aufklärungspflicht nach.

    Der Hintergrund: Die Versorgungsträger als Zahlstellen und die gesetzlichen Krankenkassen im elektronischen Zahlstellenmeldeverfahren haben Probleme mit der technischen Umsetzung des GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetzes. Die Versicherer haben sich viel zu spät auf das neue Gesetz eingerichtet. Ausbaden müssen das die Betriebsrentner und Direktversicherten. Hier der Fahrplan der IKK Südwest zur Umsetzung. Bei den anderen Kassen wird es ähnlich aussehen.

    Fahrplan für die Umsetzung:

    • Verabschiedung Kabinettsentwurf: 18. November 2019
    • Lesung Bundestag: 28. November 2019
    • Durchgang Bundesrat: 29. November 2019
    • Anhörung im Bundestag: 9. Dezember 2019
    • /3. Lesung Bundestag: 12. Dezember 2019
    • Abschließende Lesung im Bundesrat: 20. Dezember 2019
    • Bundesweites Treffen der Arbeitsgemeinschaft Zahlstellen-Meldeverfahren: 14. Januar 2020
    • Bundesweites Fachgespräch mit Vertretern von Zahlstellen, Arbeitgebern und Softwareherstellern: 31. Januar 2020

    Der Kommunale Versorgungsverband Baden-Württemberg schreibt: „Aktuell geht der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) davon aus, dass die technische Umsetzung im erweiterten elektronischen Meldeverfahren noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Wir bitten unsere Rentner daher um Verständnis, dass die neue Regelung erst zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden kann. Der neue Freibetrag wird bei unserer Kasse selbstverständlich unaufgefordert und rückwirkend ab 1. Januar 2020 berücksichtigt werden.“ Heißt das, dass der KVBW den Freibetrag sofort berücksichtigt?

    Fragen über Fragen.

    Wie sind eure Erfahrungen? Bitte dafür das Forum nutzen. Wir sind gespannt.

    Bild von James Osborne auf Pixabay

  • So viel bringt der Freibetrag

    So viel bringt der Freibetrag

    Wie viel genau bringt der Freibetrag an Entlastung? Und wie viel müssen Direktversicherte und Betriebsrenten noch an Sozialabgaben zahlen. Eine Rechnung.

    Am 1. Januar 2020 tritt das Gesetz zur Entlastung von Direktversicherten und Betriebsrentnern in Kraft. Sein sperriger Name: GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz. Damit zahlen Betriebsrentner ab 2020 rund 25 Euro weniger pro Monat, abhängig von ihrer Krankenkasse.

    So viel bringt der Freibetrag

    Aber wie viel zahlen sie dann noch? Da hilft sicher eine Musterrechnung: Angenommen, jemand hat von seiner Lebensversicherung 50.000 Euro ausbezahlt bekommen, weiter angenommen, er ist bei der AOK versichert und hat Kinder. Dann sieht die Rechnung so aus: Für den Freibetrag von 159,25 zahlt er keine Krankenkassenbeiträge, darüber hinaus allerdings den vollen Satz von zurzeit 14,6 Prozent. Dazu kommt der Zusatzbeitrag von 1,5 Prozent (AOK). Da Max Mustermann Kinder hat, zahlt er 3,05 Prozent an die Pflegeversicherung. Für die Pflegeversicherung zahlt er allerdings ab dem ersten Euro den vollen Satz, denn der Freibetrag bezieht sich nur auf die Krankenkassenbeiträge.

    Entlastung durch Freibetrag

    ab 1.1.2022bis 1.1.2020Entlastung
    Kapitalauszahlung 50.00050.000
    geteilt durch 120416,67416,67
    minus Freibetrag 159,25252,170
    Krankenvers. 14,6 % 36,8260,84
    Zusatzbeitrag 1,5 %3.786.25
    Pflegevers. 3,05 %12,7112,71
    KV+PV monatlich53,3179,7926,48
    KV+PV pro Jahr639,72
    957.48317,76
    KV+PV gesamte Laufzeit6.397,209574,803.176,60
    Rest nach Abzug KV+PV 43.602,80

    40.425,20
    in Euro

    Sozialabgaben-Rechner

    „Stiftung Warentest“ hat einen Sozial­abgaben-Rechner programmiert, mit dessen Hilfe jeder selbst ausrechnen kann, was das in seinem speziellen Fall ausmacht. Das Ergebnis wird von Norbert Böttcher auf seiner Seite Sozial-Info bestätigt.

    Der Sozialabgaben-Rechner unterscheidet dabei zwischen einmaliger Kapital­auszahlung und monatlicher Rente. Kapitalauszahlungen werden auf zehn Jahr (120 Monate) verteilt. Dann kommt es noch darauf an, wie hoch der Zusatzbeitrag ist und ob jemand Kinder hat oder nicht. Wer keine Kinder hat, zahlt 3,30 Prozent statt 3,05 Prozent.

    Übrigens, „bis das neue Gesetz in der Praxis umge­setzt ist, kann es einige Zeit dauern“, schreibt „Stiftung Warentest“. Krankenkassen und Anbieter von Betriebs­renten sind mit der technischen Umsetzung des Gesetzes leicht überfordert. Laut Spitzen­verband der Gesetzlichen Krankenkassen kann das bis Juli 2020 oder sogar Januar 2021 dauern. Betriebsrentner mit monatlicher Auszahlung, die wegen dieser Umsetzungsproblem zu viel gezahlt haben, bekommen natürlich eine Rückerstattung. Das gilt auch für Direktversicherte mit Einmal-Auszahlung.

    Die Mechanik des Freibetrags:

    • Zuerst greift (wie bisher) die Freigrenze. Die Freigrenze umfasst neben Versorgungsbezügen beispielsweise  auch Arbeitseinkommen, also Gewinne aus nebenberuflich selbstständiger Tätigkeit, beispielsweise aus Photovoltaik oder Nebenerwerbslandwirtschaft.
    • Wird die Freigrenze überschritten und entfällt daher, greift nur für Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge i.S.d. § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V ein Freibetrag, der genauso hoch ist, wie die bisherige Freigrenze (1/20 der monatliche Bezugsgröße nach § 18 SGB IV = 159,25 EUR für 2020). Der Freibetrag ist der Höhe nach begrenzt auf monatliche beitragspflichtigen Betriebsrentenleistungen (bei Kapitalleistungen: 1/120 der Leistung als monatlicher Zahlbetrag für maximal zehn Jahre).
  • Kleinspenden per Beleg nachweisen

    Kleinspenden per Beleg nachweisen

    Kleinspenden bis 200 Euro erkennt das Finanzamt in der Regel anhand des Überweisungsbelegs oder Kontoauszugs an.

    Das gilt übrigens auch für den jährlichen DVG-Beitrag. Für eingehende Spenden von mehr als 200 Euro verschickt der DVG im Lauf des Monats Januar automatisch eine Spendenbescheinigung, sofern die Adresse in den Überweisungsdaten genannt ist.

    Kleinspenden oder größere Spende?

    Ist darüber hinaus im Einzelfall dennoch eine Spendenbescheinigung notwendig: Bitte eine Mail mit Angabe des Einzahlungsdatums und der Anschrift an unseren kommissarischen Finanzvorstand, Reiner Korth – reiner.korth@dvg-ev.org.

    Übrigens, das Finanzamt verlangt keine Belege. Belege sind nur nach Anforderung einzureichen. Dies betrifft beispielsweise Belege über Arbeitsmittel, Nachweise über Beiträge an Berufsverbände und Beitragsbestätigungen zu Versicherungen. Es wird bei der elektronischen Steuererklärung (Elster) allerdings empfohlen, alle Belege bis zur Bestandskraft des Steuerbescheides für die Erledigung von Rückfragen durch das Finanzamt griffbereit zu halten

  • Was sich 2020 ändert

    Was sich 2020 ändert

    2020 ändert sich so einiges. So wird ein Freibetrag bei Direktversicherungen und Betriebsrenten eingeführt, die  Renten erhöhen sich, ferner die Zusatzbeiträge der Krankenkassen und der Grundfreibetrag. Ein Überblick über die Änderungen ab 2020.

    Was sich 2020 ändert

    Betriebsrentenfreibetrag

    Betriebsrentner und Direktversicherte werden ab 2020 von Beiträgen für die gesetzliche Krankenkasse entlastet werden. Ab 1. Januar 2020 gilt dank des Betriebsrentenfreibetragsgesetzes ein Freibetrag von 159,25 Euro, der die bisherige Freigrenze in Höhe von 155,75 Euro ergänzt. Bis 159,25 Euro zahlen Betriebsrentner und Direktversicherte keine Krankenkassenbeiträge. Allerdings gilt das Gesetz nur für Krankenkassen-, nicht aber für Pflegebeiträge.  Bisher musste auf die komplette Direktversicherung oder Betriebsrente der volle Krankenkassenbeitrag (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil von 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag von aktuell im Durchschnitt 0,9 Prozent sowie die Beiträge für die Pflegeversicherung von 3,05 Prozent plus 0,25 Prozentpunkte für Kinderlose) gezahlt werden, wenn die Rente die Freigrenze überschritten hat. Ab 1. Januar 2020 wird der Beitrag nur noch für den Rentenanteil fällig, der über dem Freibetrag liegt.

    Steuer- und Sozialabgabenfreibetrag

    Ab Januar steigt die Grenze für die sozialabgaben- und steuerfreien Beträge im Rahmen der Bruttoentgeltumwandlung: der maximale sozialabgabenfreie Anteil von 268 auf 276 Euro monatlich, der steuerfreie Anteil von 536 auf 552 Euro. Bis zu vier Prozent der jeweils aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen können Arbeitnehmer ohne Abzug von Sozialabgaben und acht Prozent ohne Abzug von Steuern in einer Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds umwandeln.

    Renten

    Am 1. Juli 2020 sollen Rentnerinnen und Rentner im Westen voraussichtlich 3,15 Prozent (West) und im Osten um 3,92 Prozent mehr Rente bekommen. Ob es dabei bleibt, entscheidet sich im Frühjahr. Darüber hinaus wird der Rentenwert Ost weiter an den im Westen geltenden Rentenwert angeglichen – und zwar von 96,5 auf 97,2 Prozent des Westwerts. 2024 werden die Rente in Ost und West angeglichen sein.

    Grundfreibetrag

    2020 erhöht sich der Grundfreibetrag um 240 auf 9408 Euro; bis zu diesem jährlichen Einkommen müssen Ledige keine Einkommensteuer zahlen. Für verheiratete Paare gilt der doppelte Betrag.

    Altersgrenze für Rente ab 63

    Ab 2019 steigt die Altersgrenze bei der abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab 63 – auf 63 Jahre plus zehn Monate. Das trifft Versicherte des Geburtsjahrgangs 1957. Wer 1958 geboren ist, bekommt die „abschlagsfreie Altersrente ab 63“ erst ab 63 plus zwölf Monate – und so erhöht sich das Eintrittsalter um je zwei weitere Monate. Voraussetzung für die abschlagsfreie Altersrente mit 63 sind allerdings 45 Versicherungsjahre.

    Regel-Altersgrenze steigt

    65 war mal – ab 2019 steigt die Regelaltersgrenze, die ausschlaggebend ist für die abschlagsfreie Regelaltersrente, auf 65 Jahre plus acht Monate. Das trifft Versicherte, die 1954 geboren wurden und 2019 Jahr 65 Jahre werden. 1955 Geborene müssen bis 65 Jahre plus neun Monate, 1956 Geborene müssen 65 plus zehn Monate arbeiten – bis 2031 die reguläre Altersgrenze bei 67 Jahre angekommen ist.

    Mindestlohn

    Ab 1. Januar steigt auch der gesetzliche Mindestlohn von zurzeit 9,19 Euro auf 9,35 Euro pro Stunde.

    Sozialbeiträge-Bemessungsgrenzen

    Anfang 2020 steigen Beitragsbemessungsgrenzen für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.

    Kranken- und Pflegeversicherung

    In der Kranken- und Pflegeversicherung erhöht sich Beitragsbemessungsgrenze um 150 Euro auf 4687,50 (bislang 4537,50) Euro pro Monat.

    Privatversicherungsgrenze

    Der Umstieg von der gesetzlichen in eine private Krankenversicherung wird erschwert. Erst ab einer Versicherungspflichtgrenze 62 550 Euro (bislang 60 750 Euro) kann sich ein Arbeitnehmer privat versichern.

    Renten-/Arbeitslosenversicherung

    Ab Januar steigt die monatliche Beitragsbemessungsgrenze West auf 6900 (bislang 6700) Euro. Über diese Einkommensgrenzen müssen Arbeitnehmer keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung bezahlen.

    Zusatzbeitrag 2020 steigt

    Zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent verlangen die aller meisten Krankenkassen einen Zusatzbeitrag. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt zum 1. Januar 2020 von 0,9 auf 1,1 Prozent. Einige Kassen, darunter die Techniker Krankenkasse und die HKK, belassen es beim bisherigen Satz, die AOK Sachsen-Anhalt senkt den Zusatzbeitrag sogar auf von 0,3 auf 0,0 Prozent. Viele Kassen sitzen auf dicken Reserven und dürfen ihre Zusatzbeiträge deswegen nicht anheben.

    Pflegeversicherung

    Dank des Angehörigen-Entlastungsgesetzes müssen Angehörige mit nur dann an den Pflegekosten für die Eltern beteiligen, wenn sie mehr als 100 000 (bislang 21 600 Ledige/38 800 Familien) Euro pro Jahr verdienen. Wer mehr verdient, muss unter Umständen teilweise für den Elternunterhalt aufkommen.

    Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II

    Ab Januar bekommen Bezieher von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II mehr Geld. Für Alleinstehende erhöht sich die monatliche Zuwendung um acht Euro auf dann 432 Euro, erwachsene Kinder, die im Haushalt der Eltern leben, bekommen sechs Euro mehr und kommen dann auf 345 Euro.

     

  • Freibetragsregelung ist nachzubessern

    Freibetragsregelung ist nachzubessern

    Bei der Freibetragsregelung von Betriebsrenten ist eine Nachbesserung erforderlich, findet der Verein der Direktversicherungsgeschädigten.

    Am Montag, den 9. Dezember 2019 fand die öffentliche Anhörung des Entwurfs zum GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz vor dem Ausschuss für Gesundheit statt. Neben Sozial- und Verbraucherverbänden und dem Interessensverband Direktversicherungsgeschädigte waren auch der GKV Spitzenverband, der DGB und der BDA vertreten. Letztere begrüßten die geplante Entlastung der Betriebsrentner als angemessen und finanziell vertretbar (Finanzrahmen von knapp 1,2 Milliarden Euro), hingegen die Sozialverbände und die Arbeitsgemeinschaft für Betriebliche Altersversorgung betonten, dass dies nur ein erster Schritt zur Wiederherstellung einer gerechten Beitragspflicht für Betriebsrentner und Direktversicherte sein kann.

    Freibetragsregelung ungenügend

    Der tagtäglich sich Bahn brechende Ärger und die Unzufriedenheit der Betroffenen, so die Prognose, werden auch künftig bestehen bleiben, sofern nicht eine echte Rückführung zum halben Beitragssatz geschaffen wird.

    Vor allem aber der Verein der Direktversicherungsgeschädigten deckte die Schwächen des Gesetzentwurfes insbesondere für die vor 2004 abgeschlossenen Direktversicherungs-verträge systematisch auf und präsentierte folgende Lösungsvorschläge:

    1. Reduzierung der Doppelverbeitragung auf den halben Beitragssatz, denn nur so ist eine gerechte Belastung gemäß der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Einzelnen sowie eine einfache Überprüfbarkeit durch den Arbeitnehmer erreichbar. Für alle vor 2004 abgeschlossenen Direktversicherungsverträge Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes der vollständigen Beitragsfreiheit.
    2. Erhöhung des Aufteilungsfaktors für Kapitalauszahlungen unter Beachtung der Lebensrealität von 120 auf 240 Monate.
    3. Beibehaltung des Prinzips „Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung“ und Forderung nach einem Freibetrag auch zur Pflegeversicherung.
    4. Sollte der bisherige Gleichklang zwischen Kranken- und Pflegeversicherung aufgegeben werden, müsste ein monatlicher Mindestbeitrag für die Pflegeversicherung in Höhe von mindestens 20 € festgelegt werden.
    5. Zur Finanzierung des Beitragsausfalles und der Entschädigungslösung für vor 2004 abgeschlossene Direktversicherungen, die eher mit 10 anstatt mit 40 Milliarden Euro zu veranschlagen sind, wird die überfällige Einführung von kostendeckenden Beiträgen zur GKV für die Bezieher von ALG II aus Steuermitteln vorgeschlagen.

    Flankiert wurden die Forderungen des DVG von dem als unabhängigen Experten geladenen Prof. Dr. Karl-Jürgen Bieback, der betonte, dass Betriebsrenten ohne nennenswerten Unterschied zur privaten Vermögensanlage nicht verbeitragt werden sollten. Als solche sieht er Betriebsrenten vor allem mit Kapitalauszahlung, bei denen der Arbeitgeber nichts oder nur einen kleinen Teil dazu beigetragen hat. Hier ist der Bezug zum Arbeitgeber rein formal definiert und zu überdenken. Vor 2004 gäbe es große Gruppen, die vollständig aus ihrem Nettoeinkommen gezahlt und bei denen reine Kapitalzahlung vereinbart wurden. Auch trägt hier das Versicherungsunternehmen nicht das Risiko der Langlebigkeit; schon deshalb handele es sich nicht um ein rentenähnliches Einkommen.

    Trotz juristische Klärung durch das Bundessozialgericht und verfassungsrechtlicher Gültigkeit gab es hier also ein unmissverständliches Plädoyer für eine erneute Überprüfung!

    Die Fraktion DIE LINKE hatte gleichzeitig einen eigenen Antrag vorgelegt, der weit über den Gesetzentwurf der Koalition hinausgeht und die Wiedereinführung des halben Beitragssatzes auf alle Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) und den kompletten Verzicht auf die Beitragspflicht für vor 2004 abgeschlossene Direktversicherungen vorsieht. Vom rentenpolitischen Sprecher der LINKEN, Matthias W. Birkwald, nach der Bewertung dieses Antrages befragt, führte Bieback aus: Die Wiedereinführung des halben Beitragssatzes würde jetzt das wieder einführen, was lange Zeit gegolten hat. Für den halben Beitragsteil hatte der Gesetzgeber damals auch mehrfache gute Gründe, die auch noch heute gelten. Zusätzlich würden die Ungerechtigkeiten durch die pauschalierende Herangehensweise mit dem halben Beitragssatz auf alle Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge natürlich ausgeglichen werden. Der komplette Verzicht auf die Beitragspflicht für vor 2004 abgeschlossene Direktversicherungen lässt sich darüber hinaus schon daraus rechtfertigen, dass ein Teil der Direktversicherungen bis dahin überhaupt nicht beitragspflichtig war.

    In informellen Gesprächen im Anschluss an die öffentliche Anhörung war von Rentenpolitikern insbesondere aus der FDP-, der SPD- und der LINKEN-Fraktion zu hören, dass man doch noch versuchen würde, bis zum 11. oder 12.12. (1. bzw. 2. und 3. Lesung des Gesetzes) kleinere Verbesserungen zu erreichen. Ralf Kapschack, der rentenpolitische Sprecher der SPD, versicherte, dass Beschlusslage der Fraktion nach wie vor die Abschaffung der Doppelverbeitragung sei, so wie es zuvor der frisch gekürte Bundesvorsitzende der SPD, Norbert Walter-Borjans bereits zum Auftakt des SPD-Parteitages einer Delegation von protestierenden DVG-Mitgliedern versichert hatte.

    Die Hoffnung der Regierungskoalition, dass das Thema Doppelverbeitragung von Direktversicherungen und Betriebsrenten damit vom Tisch wäre, wird sich also vorerst nicht erfüllen.

    Die Pressemitteilung steht hier zum Download zur Verfügung.

    Die Reden der Abgeordneten von CDU/CSU, SPD, FDP, AfD, Linke und Bündnis 90/Die Grünen in der Mediathek des Parlamentsfernsehens.

     

    Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!

    Unsere Position: Wofür der DVG steht! 

  • Protest zum Auftakt des SPD-Parteitags

    Protest zum Auftakt des SPD-Parteitags

    Zum Auftakt des SPD-Parteitags in Berlin hat der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) zum Protest aufgerufen – und die Mitglieder sind gekommen.

    Es ist 7:30 Uhr. Die ersten Delegierten eilen in Richtung Eingang des City Cubes auf dem Messegelände. Es ist dunkel, kalt und regnerisch. Der harte Kern unserer DVG-Truppe postiert sich auf dem Vorplatz gleich hinter der Treppe, die zur Freifläche vor dem Tagungsort führt. Hinter uns ein paar junge Leute von Fridays for future mit Flugblättern und Leuchtschrift. Abgeriegelt und durch einen Sondereingang geschleust wird die Parteispitze. Wir kommen nur mit dem ‚Fußvolk‘ in Berührung, verteilen unsere Flyer und versuchen, Gespräche anzuknüpfen. Kaum jemand bleibt stehen und nimmt sich die Zeit, alle sind fokussiert auf das, was sie drinnen erwartet. Vor allem die Jungen reagieren gleichgültig. Einer ruft noch im Vorbeigehen: „Wir bekommen sowieso nichts mehr, wenn wir alt sind“.

    Der Protest geht weiter

    Die ersten bekannten Gesichter kommen mit dem nächsten Schub aus dem S-Bahnhof Messe-Süd. Der Vorplatz wird voller. Saskia Esken stellt sich spontan ein paar Pressefotografen zusammen mit jungen Umwelt-Aktivisten, hört denen aufmerksam zu und verspricht: „Ja, wir werden mehr fordern…“. Zeit für das Thema Altersvorsorge hat sie nicht mehr, außer der beiläufigen Versicherung „Ja, wir haben auch das auf dem Schirm…“. Eine weitere Stimme mischt sich in den kurzen Dialog mit der Mahnung: „Dann drücken Sie mal die Daumen, dass die Koalition nichts platzt, sonst bekommen Sie nicht einmal den Freibetrag“. Wir überlegen einen Augenblick, ob das besorgt oder ironisch gemeint war.

    Mit dem nächsten Schub kommt Norbert Walter-Borjans vorbei, bleibt auf das Thema betriebliche Altersvorsorge angesprochen sofort stehen und weiß ganz offensichtlich – im Gegensatz zu so manchem Genossen – wovon die Rede ist. Da muss nicht viel erklärt werden. NoWaBo ist informiert und sagt uns seine Unterstützung zu für den nächsten Schritt über den Freibetrag hinaus: für die Beendigung der Doppelverbeitragung. So klar vernehmen wir Unterstützung heute nicht allzu oft.

    Bundesweite Solidarität

    Erschreckenderweise gibt es viele Delegierte, die weiter rennen ohne uns überhaupt wahrzunehmen. Desto froher sind wir über nette und verständnisvolle Vertreter, die stehenbleiben und noch ein paar mehr Informationen haben möchten. Gesine Schwan ist beispielsweise so jemand. Wir versprechen, ihr noch mehr Infos zu senden. „Bitte an meine Viadrina-Adresse“ ruft sie uns noch zu, als sie schon ein paar Meter weg ist. Offensichtlich will sie das Material tatsächlich bekommen.

    Ein paar Gewerkschafter demonstrieren noch für den Mindestlohn: Ankommen, Plakat ausrollen, ein paar Minuten stehenbleiben, und als der Regen stärker wird, wieder abziehen, spielt sich in wenigen Minuten ab. Da sind wir DVGler aus anderem Holz geschnitzt: Wenn wir doch nicht viele hier vor Ort sind, aber wir sind uns der Solidarität unserer Kollegen auch von ‚jwd‘ (janz weit draußen) – wie der Berliner sagt – sicher: Erfurter, Hannoveraner, Bielefelder sind angereist. Jetzt, kurz vor zehn, sind alle Delegierten durch und wir durchgefroren. Endlich können wir uns aufwärmen und beim Kaffee mit den Kollegen von auswärts unterhalten. Spaß hat’s gemacht – trotz aller Widrigkeiten. Und „wir sehen uns nächstens wieder“, heißt es beim Auseinandergehen.

    Im Saal selbst wird es später heißen: „Die SPD ist die Partei, die Hartz IV eingeführt hat“. Gerne würden wir einmal von den Genossen hören: „Die SPD ist die Partei, die zusammen mit den Grünen das GMG geschaffen hat“. Bis das wieder abgeschafft ist, machen wir weiter – auch wenn’s dunkel und kalt ist und regnet!

    Impressionen von der Protest-Aktion in Berlin zum SPD-Parteitag

    Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!

    Unsere Position: Wofür der DVG steht! 

  • Gelungene Info-Veranstaltung in Rheine

    Gelungene Info-Veranstaltung in Rheine

    Neue Regionalgruppe wird Anfang 2020 gegründet. Rund hundert Besucher waren zur Info-Veranstaltung nach Rheine gekommen.

    „Für wie dumm hält diese Regierung die eigene Bevölkerung eigentlich?“ Bernd Krüger (DVG-Bundesvorstand) äußerte am Donnerstag in Rheine deutlich seinen Unmut über den Kompromiss, den der Koalitionsausschuss in Berlin in Sachen Krankenversicherungspflicht für Betriebsrenten und Direktversicherungen gefunden hatte. Etwa 100 Besucher waren zu der Informationsveranstaltung ins TaT-Rheine gekommen. Im Mittelpunkt stand nach einem Statement von Reiner Korth (stellv. Bundesvorsitzender), eine intensive Diskussion mit den Besuchern, die deutlich machte, wie hoch der Informationsbedarf ist.

    Ein Lied für Rheine

    Die Versammlung begann mit einer musikalischen Einlage: Kulturpreisträger Maika aus Rheine hatte angeboten, einen Song für die von der doppelten Beitragslast Betroffenen zu schreiben. „Versichert beim Chef, fürs Alter sollte es sein. Werden wieder verarscht – kleiner Mann, armes Schwein“ sang Maika Klartext – und erhielt viel Beifall. Als selbst Betroffener ermutigte er die Besucher, weiter aktiv „gegen den Mist, der hier passiert“ anzugehen.

    Die Entlastung der Betriebsrentner um einen Freibetrag von 155 Euro sei zwar ein Anfang. „Aber für alle, die bei ihrem Arbeitgeber eine Direktversicherung abgeschlossen haben, ist das nur der Tropfen auf einen heißen Stein“, sagte Korth. „Die schleichende Enteignung der Rentner und der im Jahr 2003 begangene Vertrauensbruch ist und bleibt ein Skandal“, sagte Korth unter dem Beifall der Besucher. Die sich nun nach dem Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn abzeichnende Entlastung von ca. 24 Euro im Monat könne da nur ein ganz kleiner Anfang sein.

    Breiten Raum nahm die Diskussion ein. Die Teilnehmer hatten viele Fragen an das Podium. So wollte ein Teilnehmer wissen, wie viele Milliarden Euro die Betroffenen seit der Einführung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes im Jahr 2004 zusätzlich an die Krankenkassen überwiesen hätten. „Die Zahlen erfahren wir nicht, wahrscheinlich aus gutem Grunde“, sagte Bernd Krüger. Zudem hätten die Krankenkassen Rücklagen in Höhe von 21 Milliarden Euro aufgebaut – vor allem auch mit dem Geld der Rentner, die sich zu Unrecht abgezockt fühlen. „Das Geld ist da, aber die Politik handelt nicht“, sagte Reiner Korth.

    „Wir sind keine Querulanten. Wir wollen nur, dass unsere Verträge so eingehalten werden, wie sie vereinbart wurden. Dafür werden wir weiter kämpfen und von den Politikern Antworten fordern“, sagte abschließend Reiner Wellmann, der gemeinsam mit Peter Henrichmann-Roock die Versammlung geleitet hatte. Für diese Ansage gab es viel Applaus aus dem Publikum. Beide sind übrigens im Kreis Steinfurt künftig Ansprechpartner für Betroffene. Zum Abschluss unterschrieben zahlreiche Besucher, die sich zunächst nur informieren wollten, Mitgliedsanträge für den Verein der Direktversicherungsgeschädigten. Aus organisatorischen Gründen wurde die offizielle Gründung der DVG-Regionalgruppe NRW-Nord auf den 9. Januar verschoben.

    Peter Henrichmann-Roock

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  • Entlastung für Betriebsrentner/ Direktversicherte

    Entlastung für Betriebsrentner/ Direktversicherte

    Der Verein Direktversicherungsgeschädigte weist die Einigung im Koalitionsausschuss zu Krankenkassenbeiträgen auf Direktversicherungen im Rahmen des Grundrentenentwurfes als unzureichend zurück. Insbesondere diejenigen Verträge, die vor 2004 abgabenfrei abgeschlossen wurden, profitieren in keiner Weise von einem monatlichen Freibetrag von € 155,75, denn eine Rückwirkung für die vor 2004 abgeschlossenen Verträge ist derzeit nicht erkennbar. Rund 2 Millionen Direktversicherte haben bereits für 10 Jahre ihre Beiträge gezahlt. Mit der Freibetragsregelung würde die eigentliche Ungerechtigkeit für diese Personengruppe nicht beseitigt werden.

    Pressemitteilung zum Download: DVG_Pressemitteilung_zur_Freibetragsregelung_12.11.2019 (1)

    Von der Beitragspflicht sind allenfalls Direktversicherungen mit einer Kapitalauszahlung knapp unter 19.000 €uro befreit. Da diese kleinen Beträge eher untypisch für Zusatzrenten sind, die eine tatsächliche Kompensation für die deutlich geringeren Altersbezüge bewirken sollen, ist mit dem Freibetrag die eigentliche Misere nicht einmal annähernd angepackt worden (unter dieser fiktiv angesetzten Kapitalsumme ist real nur eine Monats-Rente von zirka 75 € möglich).

    Die Versorgungsbezieher und Vorsorgesparer sind die einzige Personengruppe in der GKV, die mit dem vollen Beitrag endgültig belastet bleibt. Freiwillige Mitglieder bekommen in aller Regel vom Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe des halben Beitrages. Der Selbständige, der freiwillig versichert ist, kann ebenfalls mindestens den halben Beitrag als Betriebsausgabe absetzen. Eine Rechtfertigung für den vollen Beitragssatz für die Personengruppe der Versorgungsbezieher ist nicht ersichtlich.

    Da nur Betroffene mit kleinen Auszahlungssummen durch den Freibetrag überhaupt entlastet werden, halten wir weiterhin an unserer Forderung nach Abschaffung der vollen Verbeitragung nach Auszahlung fest: Die absurde Festlegung, dass nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses der Arbeitgeberanteil vom Arbeitnehmer gezahlt werden soll, wird durch den Freibetrag in keiner Weise korrigiert.

    In dem derzeitigen Vorschlag des Koalitionsausschusses sehen wir aus dem Blickwinkel der Direktversicherungsgeschädigten daher nichts weiter als einen Ablenkungsversuch von der eigentlichen Problematik: Hier soll abgelenkt werden von der Fehlinterpretation des § 229 Abs. 1 Satz 3 SGB V, die zu revidieren man natürlich um jeden Preis vermeiden möchte. Dazu müsste man die formaljuristisch umstrittene Gesetzeslage noch einmal aufgreifen. Deshalb wird nun eine vermeintliche Fehlerkorrektur im Beitragsrecht der GKV unverständlicherweise an eine Rentenkorrektur gekoppelt.
    Der Verein Direktversicherungsgeschädigte bleibt daher bei seiner generell kritischen Bewertung: Ein Freibetrag ist für den Bürger infolge der Veränderungen (Beitragsbemessungsgrenzen, Rentenanpassungen, Beitragssatzveränderungen, evtl. mehrere Versorgungsbezüge) kaum nachvollziehbar. Jährliche und unterjährige Veränderungen machen eine Kontrolle und Überprüfung für die Versicherten nahezu unmöglich. Diese Regelung ist vergleichbar mit dem komplizierten Steuerrecht.

    Hingegen ist eine Reduzierung der Doppelverbeitragung auf den halben Beitragssatz ein bekanntes und transparentes Verfahren. Eine einfache Kontrolle und Überprüfung wäre möglich, und es wäre außerdem eine gerechte Belastung gemäß der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Einzelnen.

    Der Verein Direktversicherungsgeschädigte bekräftigt daher seine Forderungen nach Abschaffung der Doppel- und Mehrfachverbeitragung und der Rückerstattung ungerechtfertigt gezahlter Beitragsleistungen für Versicherungsverträge, die vor 2004 abgeschlossen wurden.
    Da die Politik die sachlich vorgetragenen Argumente des Vereines nicht berücksichtigt hat, wird der Verein sich weitere juristische Überprüfungen auf der Grundlage der neu zu schaffenden Gesetzeslage vorbehalten.
    DVG e.V. Der Vorstand www.dvg-ev.org

     

    Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!

    Unsere Position: Wofür der DVG steht! 

  • Fauler Kompromiss oder Trostpflaster?

    Fauler Kompromiss oder Trostpflaster?

    Gesundheitsminister Jens Spahn verpasst den Direktversicherte mit dem Freibetrag von 159 Euro ein Trostpflaster und hofft, dass sie Ruhe geben. Dabei ist es nur ein fauler Kompromiss.

    Die Politiker glauben, mit der Koalitionsvereinbarung zur Grundrente, die auch eine Passus enthält, die Betriebsrenten und Direktversicherungen betrifft, würde Ruhe einkehren, dann sollte ihnen klar sein, dass sie sich getäuscht haben. Denn jetzt fangen Millionen das Rechnen an.

    „Seit Jahren wird erbittert gerungen zwischen Krankenkassen-Mitgliedern im Ruhestand und Politikern“, schildert die „Wirtschaftswoche“ den Streit, den der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) vorantreibt. Es gehe um hohe Kassenbeiträge auf Betriebsrenten und Direktversicherungen. Die Betroffenen zahlen den doppelten Krankenkassenbeitrag plus Zusatz- und Pflegebeitrag, alles in allem annähernd 20 Prozent – und das, obwohl vielen bereits „im Berufsleben bis zur Beitragsbemessungsgrenze in die gesetzliche Krankenkasse gezahlt hatten“, wie die „Wirtschaftswoche“ konstatiert. Als Rentner schmälere der Abzug dann erneut die Rentenauszahlung fast um ein Fünftel.

    Nur ein Trostpflaster

    Die DVG-Mitglieder sind wütend, weil sich bis vergangenem Sonntag nichts getan hat – und jetzt kommt dieser faule Kompromiss, gedacht als Trostpflaster für die Betroffen. Die Politiker glauben wohl, dass viele jetzt Ruhe geben. Politikerinnen wie Malu Dreyer (SPD) und Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) scheinen das nicht zu begreifen. Wie sonst ist zu begreifen, dass sie sich hinstellen und der Öffentlichkeit dieses Trostpflaster als Allheilmittel für die betriebliche Altersvorsorge verkaufen? Was viele ärgern wird, dass die Groko diese mickrige Erleichterung im Kompromiss zur Grundrente „versteckt“ hat, wie es die „Wirtschaftswoche“ formuliert.

    Jeder sollte sich das Video der Pressekonferenz zu Grundrente und betrieblicher Altersvorsorge anschauen. Ab Minuten 13:55 geht es um Direktversicherung und Betriebsrente. Kramp-Karrenbauer drückt sich so verschwurbelt aus, dass es nur Insider kapieren, Malu Dreyer ist das Thema kein einziges Wort wert – und Markus Söder (CSU) hat mit seiner bayerischen Regierung eine Initiative im Bundesrat zur Abschaffung der Doppelverbeitragung eingebracht, worüber er in dieser Pressekonferenz ebenfalls kein Wort verloren hat.

    Direktversicherung? Entlastung? Alles klar?

    https://www.youtube.com/watch?v=VhNC1ALd73A

    Video der Pressekonferenz zu Grundrente und Entlastung bei Direktversicherungen

    Kaum war das Thema Freibetrag ausgesprochen, legte Gesundheitsminister Jens Spahn nach und kam mit dem Vorschlag, die Kassenbeiträge der Direktversicherten in der Auszahlphase von 155,75 Euro auf 159 Euro anzuheben und diese Minimal-Erleichterung bereits Anfang 2020, statt Anfang 2021 einzuführen. Am Dienstag hat Spahn den Fraktionen dafür eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge vorgelegt. Damit will der Minister das Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge stärken.

    Wer fürs Alter vorsorgt, darf nicht der Gekniffene sein. Daher setzen wir die Senkung der Kassenbeiträge zur Betriebsrente nun zügig zum 1. Januar 2020 um. Das Drittel der Betriebsrentner mit kleinen Betriebsrenten zahlt gar keinen Beitrag, ein weiteres knappes Drittel zahlt maximal den halben Beitrag und das gute Drittel mit höheren Betriebsrenten wird auch spürbar entlastet. Alle Betriebsrentner haben also was davon. Das ist auch ein wichtiges Signal für die junge Generation: Es lohnt sich, privat vorzusorgen.

    Was heißt das konkret: Wer beispielsweise bei der Techniker Krankenkasse versichert ist, zahlt zurzeit 18,35 Prozent (Kinderlose mehr). Bezogen auf einen Freibetrag von 159 Euro sind das monatlich 29,17 Euro. Bezogen auf die ganze 10jährige Beitragspflicht entspricht das einer Ersparnis von 3501,18 Euro. Wer als mehr als 19 080 Euro von seiner Direktversicherung ausbezahlt bekommen hat, zahlt auch künftig doppelte Krankenkassenbeiträge. Mit 19 080 Euro kommt ein Rentner allerdings nicht weit. Die Lücke bei der gesetzlichen Rente lässt sich damit nicht schließen.

    Wer fürs Alter vorsorgt, darf nicht der Gekniffene sein. Daher setzen wir die Senkung der Kassenbeiträge zur Betriebsrente nun zügig zum 1. Januar 2020 um. Das Drittel der Betriebsrentner mit kleinen Betriebsrenten zahlt gar keinen Beitrag, ein weiteres knappes Drittel zahlt maximal den halben Beitrag und das gute Drittel mit höheren Betriebsrenten wird auch spürbar entlastet. Alle Betriebsrentner haben also was davon. Das ist auch ein wichtiges Signal für die junge Generation: Es lohnt sich, privat vorzusorgen.

    159 Euro sind eher Krümel

    159 Euro sind aber eher Krümel, denn wer eine armutsfeste Betriebsrente hat, liegt deutlich über diesen 159 Euro monatlich. Was es mit den 159 Euro auf sich hat, erklärt der Rentenexperte Matthias Birkwald von der Partei “Die Linke”:

    Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, dass bereits ab dem 1.1.2020 Betriebsrenten und Direktversicherungen nicht mehr voll verbeitragt werden. Aus der heutigen Freigrenze soll ein Freibetrag werden. Von der Betriebsrente oder der Direktversicherung wird dann künftig ein Freibetrag in Höhe von einem Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße, aktuell 155,75 Euro (2020: 159,25 Euro), abgezogen und nur der Rest verbeitragt werden.
    Die Bezugsgröße ist eine dynamische Größe. Sie wird aus dem Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung in den alten Bundesländern des vorvergangenen Jahres (für 2019 also aus 2017) ermittelt. Sie beträgt im Jahr 2019 37.380 Euro. Monatlich sind das 3115 Euro.
    Menschen mit Betriebsrenten und Direktversicherungen von weniger als 311,50 Euro werden also künftig faktisch weniger als den halben Beitragssatz zahlen müssen. Und selbst Betriebsrenten und Direktversicherungen von 465 Euro werden noch um ein Drittel des Beitrages entlastet werden.
    Fazit: Das ist ein erster wichtiger und richtiger Schritt – vor allem für Menschen mit kleinen Betriebsrenten und Direktversicherungen.
    Um aber bei allen Betroffenen – auch bei den Jüngeren – wieder Vertrauen in die betriebliche Altersversorgung zu schaffen, fordert “Die Linke”:
    • Auch für Betriebsrenten und Direktversicherungen über dem zukünftigen Freibetrag von 159,20 Euro soll künftig nur noch der halbe Beitragssatz gelten!
    • Und für all jene Direktversicherten, denen von Horst Seehofer (CSU) und Ulla Schmidt (SPD) rückwirkend viel Geld abgenommen wurde, fordern wir LINKEN, alle vor 2004 abgeschlossenen Direktversicherungen künftig komplett von Kranken- und Pflegekassenbeiträgen freizustellen! Das wäre ein fairer Ausgleich für 16 Jahre Abzocke!
    • Außerdem werden wir uns dafür einsetzen, dass der Freibetrag auch für die Pflegeversicherung gelten muss.

     

    Kalkulation für Altersvorsorger

    Den jetzigen Einzahlern in eine betriebliche Altersvorsorge ist zu empfehlen, nicht mehr als 50 Euro monatlich einzuzahlen, denn alles, was darüber hinaus geht, wird ihnen von Staat und Krankenkassen im Alter wieder abgenommen. Da helfen auch die schönen Rechnungen von Allianz & Co. nichts. Die Versicherer verschweigen nämlich, dass in der Auszahlphase der dicke Hammer kommt und die Altersvorsorger ihr blaues Wunder erleben. Ganz abgesehen davon reduziert jeder in eine Direktversicherung eingezahlte Euro die gesetzliche Rente.

    Warum 50 Euro?

    19 080 ./. 35 Jahre à 12 Monate = 45,42 Euro
    aufgerundet ergibt das 50 Euro. Die 35 Jahre sind die Voraussetzung für die Grundrente.

    Reaktionen

     

    Collage: Bild von Ulrike Leone auf Pixabay/ Bild von Alexas_Fotos auf Pixabay

  • Nur Krümel von der Groko

    Nur Krümel von der Groko

    Die Entlastung von Direktversicherten und Betriebsrentnern fällt erbärmlich aus. Die Groko hat nur Krümel für die Geschädigten übrig.

    Der Verein Direktversicherungsgeschädigte (DVG) weist die Einigung im Koalitionsausschuss zu Krankenkassenbeiträgen auf Direktversicherungen im Rahmen des Grundrentenentwurfes als unzureichend zurück. Insbesondere diejenigen Verträge, die vor 2004 abgabenfrei abgeschlossen wurden, profitieren in keiner Weise von einem monatlichen Freibetrag von  155,75 Euro, denn eine Rückwirkung für die vor 2004 abgeschlossenen Verträge ist derzeit nicht erkennbar. Rund zwei Millionen Direktversicherte haben bereits für zehn Jahre ihre Beiträge gezahlt. Mit der Freibetragsregelung würde die eigentliche Ungerechtigkeit für diese Personengruppe nicht beseitigt werden.

    Nur KrümeL von der Groko

    Von der Beitragspflicht sind allenfalls Direktversicherungen mit einer Kapitalauszahlung knapp unter 19 000 Euro befreit. Da diese kleinen Beträge eher untypisch für Zusatzrenten sind, die eine tatsächliche Kompensation für die deutlich geringeren Altersbezüge bewirken sollen, ist mit dem Freibetrag die eigentliche Misere nicht einmal annähernd angepackt worden (unter dieser fiktiv angesetzten Kapitalsumme ist real nur eine Monatsrente von rund 75 Euro möglich).

    Die Versorgungsbezieher und Vorsorgesparer sind die einzige Personengruppe in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die mit dem vollen Beitrag endgültig belastet bleibt. Freiwillige Mitglieder bekommen in aller Regel vom Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe des halben Beitrages. Der Selbständige, der freiwillig versichert ist, kann ebenfalls mindestens den halben Beitrag als Betriebsausgabe absetzen. Eine Rechtfertigung für den vollen Beitragssatz für die Personengruppe der Versorgungsbezieher ist nicht ersichtlich.

    Schluss mit Doppelverbeitragung

    Da nur Betroffene mit kleinen Auszahlungssummen durch den Freibetrag überhaupt entlastet werden, halten wir weiterhin an unserer Forderung nach Abschaffung der vollen Verbeitragung nach Auszahlung fest: Die absurde Festlegung, dass nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses der Arbeitgeberanteil vom Arbeitnehmer gezahlt werden soll, wird durch den Freibetrag in keiner Weise korrigiert.

    Ablenkungsmanöver der Politik

    In dem derzeitigen Vorschlag des Koalitionsausschusses sehen wir aus dem Blickwinkel der Direktversicherungsgeschädigten daher nichts weiter als einen Ablenkungsversuch von der eigentlichen Problematik: Hier soll abgelenkt werden von der Fehlinterpretation des § 229 Abs. 1 Satz 3 SGB V, die zu revidieren man natürlich um jeden Preis vermeiden möchte. Dazu müsste man die formaljuristisch umstrittene Gesetzeslage noch einmal aufgreifen. Deshalb wird nun eine vermeintliche Fehlerkorrektur im Beitragsrecht der GKV unverständlicherweise an eine Rentenkorrektur gekoppelt.

    kompliziert wie das Steuerrecht

    Der DVG bleibt daher bei seiner generell kritischen Bewertung: Ein Freibetrag ist für den Bürger infolge der Veränderungen (Beitragsbemessungsgrenzen, Rentenanpassungen, Beitragssatzveränderungen, eventuell mehrere Versorgungsbezüge) kaum nachvollziehbar. Jährliche und unterjährige Veränderungen machen eine Kontrolle und Überprüfung für die Versicherten nahezu unmöglich. Diese Regelung ist vergleichbar mit dem komplizierten Steuerrecht.

    Halbierung gefordert

    Hingegen ist eine Reduzierung der Doppelverbeitragung auf den halben Beitragssatz ein bekanntes und transparentes Verfahren. Eine einfache Kontrolle und Überprüfung wäre möglich, und es wäre außerdem eine gerechte Belastung gemäß der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Einzelnen.

    Der DVG bekräftigt daher seine Forderungen nach Abschaffung der Doppel- und Mehrfachverbeitragung und der Rückerstattung ungerechtfertigt gezahlter Beitragsleistungen für Versicherungsverträge, die vor 2004 abgeschlossen wurden.

    Da die Politik die sachlich vorgetragenen Argumente des Vereines nicht berücksichtigt hat, wird der Verein sich weitere juristische Überprüfungen auf der Grundlage der neu zu schaffenden Gesetzeslage vorbehalten.

     

    Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!

    Unsere Position: Wofür der DVG steht! 

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