Tag: Freibetrag

  • “Allerdings sterben diese aus …”

    “Allerdings sterben diese aus …”

    Politiker hoffen, dass sich Unrecht von selbst erledigt, wenn die Opfer gestorben sind. Da täuschen sie sich. Wir Alten werden unsere Kinder und Enkel davor warnen, eine Direktversicherung abzuschließen, die sich im Nachhinein als Minus-Geschäft entpuppt. Also von wegen sterben …

    Zum Artikel “Versicherer verbrennen unser Geld” von Reiner Wellmann

    Kommentar von Reiner Korth, stellvertretender Bundesvorsitzender des DVG

    Das Zitat eines Versicherungsvertreters (Thomas P. schrieb in Facebook „Allerdings sterben diese aus und dann ist das Thema Doppelverbeitragung vorbei) in der kontroversen Diskussion zwischen NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann und Teilen der Versicherungsbranche ist ein entlarvendes Indiz, wie Politik und Versicherungswirtschaft über die Rentnergeneration denken.

    Politiker werden von uns bezahlt

    Das ist mieser Stil, ein entwürdigendes Szenario. Diese Rentnergeneration der heute 60-, 70- und 80-jährigen Rentner hat dieses Deutschland nach dem 2. Weltkrieg wieder aufgebaut. Sie hat dieses Land zu seiner ökonomischen und sozialen Prosperität geführt. Vielleicht muss man einem NRW-Minister noch einmal erklären, dass sein Monatsgehalt und seine spätere Pension von uns Arbeitnehmern durch unsere Steuerzahlungen erwirtschaftet werden. Und vielleicht muss man den Versicherungsagenten einmal erklären, dass wir Werktätigen mit unseren Versicherungsbeiträgen auch ihren Arbeitsplatz finanzieren.

    Es ist ein Skandal, wenn Politiker und Versicherungswirtschaft klamm heimlich darauf hoffen, politisches Unrecht erledige sich auf natürliche Weise durch Aussitzen. Das wird es garantiert nicht. Der DVG und seine Mitglieder kämpfen nicht nur für die Beseitigung des ihnen angetanen Unrechts (Stichwort GMG 2004); der DVG sieht auch eine wesentliche Aufgabe darin, die Öffentlichkeit, vor allem die jungen Leute aufzuklären. Unsere eigenen Kinder müssen davor bewahrt werden, dass sie nicht noch einmal den gleichen Fehler machen wie ihre Väter und Mütter. Sie müssen davor bewahrt werden, von der Politik später hereingelegt werden zu können, wenn nachträglich Gesetze gemacht werden, die 20 Prozent Abgaben auf Vorsorgeverträge erzwingen – Abgaben, die bei Vertragsabschluss überhaupt nicht bekannt waren und daher nicht einkalkuliert waren. Und sie müssen davor bewahrt werden, bei den Versicherungskonzernen die angeblich so wertvollen Vorsorgesparpläne abzuschließen, um dann hinterher schmerzhaft zu erfahren, dass sie weniger rausbekommen als sie über 20 oder 30 Jahre lang netto eingezahlt haben. Solche Ansparpläne braucht niemand.

    Angst vor Altersarmut

    Die Themen Altersarmut und Altersvorsorge bekommen gerade aktuell wieder große Aufmerksamkeit, weil sie zunehmend hohen Risiken ausgesetzt sind. Zum einen begründet in der anhaltenden Niedrigzinsphase, zum anderen belastet durch exorbitant steigende, gesetzliche Abgaben. Gewinner sind die Versicherer und die Politiker, auf der Strecke bleibt der Versicherte, der fleißige Steuer- und Beitragszahler. Politiker, die nachträglich abkassieren und den Verbraucherschutz mit Füßen treten (Stichwort: einmal geschlossene Verträge sind einzuhalten), braucht kein Mensch. Im September sind Bundestagswahlen. Die Politik muss valide Antworten geben. Alle Parteien werden sich den Fragen der Vorsorgesparer stellen müssen, wenn sie verlorenes Vertrauen in die Altersvorsorge wieder gewinnen möchten.

    Merke! Die jungen Arbeitnehmer, die heute auf der Suche nach Vorsorgesparplänen sind, um einer Altersarmut entgegenzuwirken, das sind die Rentner von morgen. Sie alle haben eine Stimme bei der nächsten Bundestagwahl. Und sie wollen nicht so getäuscht werden, wie ihre Eltern getäuscht wurden.

     

    Bild: iStock/PPSK

  • Wie Versicherer unser Geld verbrennen

    Wie Versicherer unser Geld verbrennen

    NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann fällt ein vernichtendes Urteil über die Abzocke der Versicherer – und bekommt sofort Gegenwind. Worauf sich ein heftiger Schlagabtausch in den Sozialen Medien entfacht. Worum geht’s? Versicherer verbrennen unser Geld.

    von Reiner Wellmann

    Der CDU-Sozialpolitiker wirft den Versicherern „immense Abschlusskosten, hohe Verwaltungskosten, nahezu wertlose Garantien und keine Rendite“ vor, wie die „Süddeutsche Zeitung“ schreibt. Nur die staatliche Zulage mache die Produkte der Versicherer attraktiv. So kann Altersvorsorge aber nicht funktionieren. Das ist Geld Verbrennen.

    “Allerdings sterben diese aus …”

    Das wollte Michael Heinz, Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), nicht so stehen lassen – und gab Laumann auf der Branchen-Plattform „Pfefferminzia“ kontra. Worauf sich in „Facebook“ ein heftiger Streit entfachte, in dessen Verlauf ein Signal-Iduna-Makler sich zu dem Satz verstieg „ … klar ist das mit den Verträgen von vor 2004 nicht richtig, allerdings sterben diese aus und dann ist das Thema Doppelverbeitragung vorbei“.

    Auf der Facebook-Seite des Versicherungs-Fachmagazins „Pfefferminzia“ („Das Informationsmedium für Versicherungshelden in Deutschland“) wird ähnlich verbissen gekämpft wie in den Bundesliga-Stadien. Auslöser war dieses Posting von Heinz gegen den „verbalen Rundumschlag des CDU-Sozialpolitikers Karl-Josef Laumann gegen die Versicherungswirtschaft und deren Rolle in der privaten Altersvorsorge“. DVG-Mitglied Norbert Wichmann hatte als Reaktion dazu einen Beitrag des Metallbau-Magazins gepostet. In dem gut recherchierten Bericht wird auch der Verein der Direktversicherungsgeschädigten zitiert, der auf die nachträglich eingeführte Beitragspflicht (Kranken- und Pflegeversicherung) in der Auszahlungsphase hinweist und empfiehlt, aktuell noch laufende Verträge besser ruhend zu stellen und auf eine Gehaltserhöhung beim Arbeitgeber zu drängen, um mit dieser dann selbst privat fürs Alter vorzusorgen.

    Politik will Unrecht aussitzen

    Diese Aussagen gingen einem Leser, Inhaber einer Versicherungsagentur im Rheinland, heftig gegen den Strich. „Das so etwas überhaupt veröffentlicht werden darf“, entrüstet sich Thomas P. auf Facebook. Und dann kommt es knüppeldick: „allerdings sterben diese aus und dann ist das Thema Doppelverbeitragung vorbei“. Ich habe dreimal gelesen und mich dann entschieden, den Verfasser zu fragen: „Ob die Betroffenen aussterben? Oder die Verträge?“ (Die ja bekanntlich nicht sterben können, sondern eher auslaufen). Der Verfasser drehte einige Pirouetten. Ich wolle ihn nicht verstehen, seine Aussage sei doch klar. Nach mehrfachen Versuchen war es ihm dann wohl zu peinlich. Er löschte seine Antworten, und damit meine mehrfachen Nachfragen. Norbert Wichmann erging es ähnlich. Plötzlich waren seine Antworten nicht mehr zu lesen.

    Ich habe dann zwei Tage lang in Ruhe abgewartet, ob sich noch etwas tut. Aber bis heute herrscht Funkstille. Allerdings ist auf Facebook bei Pfefferminzia bis heute die Aussage des Agenturinhabers „Allerdings sterben diese aus“ zu lesen. Und das kann ich nicht so stehen lassen. Abgesehen davon, dass die große deutsche Versicherung, die dieser Mann vertritt, dringlichst einmal klären sollte, ob sie mit so einer unverschämten Aussage in Zusammenhang gebracht werden will: Hat dieser Mann womöglich das ausgesprochen, was Politiker und Versicherungsleute über uns denken? Drängt sich nicht seit Jahren der Verdacht auf, dass die Politik das Thema aussitzen will? Vom Aussterben der Betroffenen sprechen die Politiker klugerweise nicht. Aber denken sie nicht möglicherweise genauso?

    Schwarze-Peter-Spiel der Parteien

    Wer einmal nacheinander in die Sprechstunde der lokalen Bundestagsabgeordneten von CDU und SPD gegangen ist und das Thema angesprochen hat, der erlebt in der Regel folgendes: Der/die SPD-Abgeordnete räumt das Unrecht sofort ein, schiebt dann aber den Satz nach: „Wir hätten Sie gerne viel stärker entlastet. Aber mit dem Koalitionspartner war das nicht zu machen“. Gehst du in die Sprechstunde des CDU-Abgeordneten, kommt dieselbe Aussage: „Wir wollten mehr, aber mit der SPD nicht machbar“. Der Klassiker, nicht nur in schlechten Krimis: Good guy – bad guy. So werden wir doch bis heute abgespeist.

    Dem Versicherungsmann mag mit seinem Posting ein Freud’scher Versprecher unterlaufen sein. Aber nach jahrelangem Einsatz für unser Thema bin ich überzeugt, dass er nur das gesagt hat, was viele denken, aber nicht sagen: Die Politiker wollen das Thema aussitzen, wohl wissend, dass die Biologie und die Zeit für sie arbeiten. In der Politik beobachtet man genüsslich, dass es auf Facebook mindestens ein Dutzend Gruppen gibt, in denen sich Betroffene aus unterschiedlichsten Motiven zusammengetan haben. Warum so viele Gruppen? Warum nicht eine schlagkräftige Gruppe? Den Damen und Herren Abgeordneten kann es nur recht sein, wenn wir in Splittergruppen agieren, denen vermutlich nach und nach die Puste ausgeht.

    Versicherer verbrennen unser Geld

    „Allerdings sterben diese aus!“ Sollen wir diese Aussage unwidersprochen stehen lassen? Sollten wir nicht zumindest die Versicherungswirtschaft fragen, ob diese Ansicht in der Branche geteilt wird. Stehen die Versicherungskonzerne hinter so viel Ehrlichkeit, die jemand hier rausposaunt hat? Oder hat der Mann einfach nur Recht: Die ersten derjenigen, die nach 2004 von der hinterhältigen staatlichen Abzocke betroffen waren, sind doch schon gestorben. Und jeden Tag verliert die Truppe potenzielle Mitstreiter. Und irgendwann sind die Doppelversicherungsgeschädigten eine Episode der Politik. So wie zum Beispiel die Eltern, die Studiengebühren für ihre Kinder gezahlt haben.

    Oder geht noch einmal ein Ruck durch die Reihen der Direktversicherungsgeschädigten? Wehren wir uns gegen den Stempel „Aussterbende Sorte Wähler?“ Können wir uns vor der Bundestagswahl noch einmal aufraffen, den Verursachern die richtigen Fragen zu stellen, die Öffentlichkeit wachzurütteln und diejenigen, die noch nichts von der Abzocke ahnen, zu informieren?

    Mickriger Freibetrag

    Der Anfang 2020 eingeführte Betriebsrentenfreibetrag ist nur ein lächerlicher Versuch, dieses Unrecht wenigstens ein bisschen wieder gut zu machen. Aus der Freigrenze wurde dank massiver Proteste des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten ein Freibetrag von 159,25 Euro (2020), mittlerweile von 164,50 Euro.

     

    Bild: iStock/PPSK

  • 6,40 Euro mehr Krankenkassenbeitrag

    6,40 Euro mehr Krankenkassenbeitrag

    Der GKV-Betriebsrentenfreibetrag ist zwar auf 164,50 Euro erhöht worden, parallel dazu wurde der Krankenkassenbeitrag angehoben, so dass Rentner insgesamt mehr zahlen.

    „Aufgrund der Corona-Pandemie hat das Bundesministerium für Gesundheit den gesetzlichen durchschnittlichen Zusatz-Beitragssatz für das Jahr 2021 angehoben“, schrieb die Techniker Krankenkasse ihren Kunden Ende 2020. Bei der TK stieg er sogar um 0,5 Prozentpunkte auf 1,2 Prozent.

    6,40 Euro mehr Krankenkassenbeitrag

    Was heißt das für Direktversicherte und Betriebsrentner? Sie zahlen mehr. Bei mir macht das 6,40 Euro aus, die ich seit Anfang des Jahres mehr an die Techniker Krankenkasse zahlen muss. Ich habe daraufhin gekündigt und bin zur HKK gegangen, die 0,39 Prozent Zusatzbeitrag verlangt.

    Wechsel erst zum 1. März

    Es gilt zwar ein Sonder-Kündigungsrecht, dennoch muss ich bis Ende Februar Kunde der teuren Krankenkassen bleiben und wechsle erst zum 1. März zur günstigeren Kasse, obwohl ich noch Ende Dezember gekündigt hatte. Wer nicht sofort reagiert hat, bleibt sogar bis zum 31. März 2021 Kunde der teuren Kasse. „Sollten Sie im Januar eine neue Krankenkasse wählen, endet die Mitgliedschaft am 31. März“, schreibt die TK weiter – und verweist auf die Übersicht gkv-zusatzbeitraege.de.

    Ungleichheit bei Betriebsrente und Direktversicherung

    Und auch hier wird wieder unterschieden zwischen Direktversicherten und Betriebsrentnern, denn „für Beiträge aus Renten- und Versorgungsbezügen, die die auszahlende Stelle direkt an uns abführt, gilt der neue Zusatz-Beitragssatz erst ab 1. März 2021“. Was für eine Ungleichbehandlung.

    Übrigens, selbst wer noch 2020 gekündigt hatte, zahlt bis Mitte März Beiträge an seine „alte“ Krankenkasse“, denn die „Beiträge für einen Monat sind immer am 15. des jeweils folgenden Monats fällig“, schreibt die TK. Also, wer Ende 2020 gekündigt hat, bleibt bis Ende Februar Kunde und zahlt bis Mitte März an seine „alte“ Krankenkasse“.

    Wie geht es euch mit dem höheren Zusatzbeitrag und dem gestiegenen Freibetrag? Wie viel zahlt ihr jetzt mehr? Bitte schreibt im „Forum“, wie eure persönliche Situation aussieht. Wir freuen uns auf eure Einträge.

    Habt ihr schonen einen Brief eurer Krankenkasse  bekommen? Bitte nutzt das Forum

     

    Sonderkündigungsrecht

    Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, haben gesetzlich Versicherte laut „Haufe“ ein Sonderkündigungsrecht und können mit Ablauf von zwei Kalendermonaten wechseln. Bis einschließlich 31. Januar 2021 hat der Versicherte ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Krankenkasse ihre Beiträge zum Jahreswechsel erhöht. Wer das nutzen will, muss seine Kündigung bis zu diesem Stichtag bei seiner Krankenkasse eingereicht haben. Wer noch im Dezember 2020 kündigt und zu einer anderen Kasse wechselt, ist ab März 2021 Mitglied bei der neuen Krankenkasse. Die Bindefrist von 18 Monaten seit dem letzten Wechsel einer Krankenkasse entfällt.

    Wie Spahn die Kassen plündert

    2021 muss die AOK Sachsen-Anhalt einen Zusatzbeitrag erheben. Corona ist daran nur zum Teil schuld – die Zusatzaufgaben, die Gesundheitsminister Jens Spahn den Kassen aufbürdert, ist der Hauptgrund. Die AOK Sachsen-Anhalt war bislang die einzige ohne einen Zusatzbeitrag. Hier die Gründe für diesen Schritt (O-Ton AOK Sachsen-Anhalt):

    Das milliardenschwere Defizit im Gesundheitsfonds zwingt viele Krankenkassen, ihre Zusatzbeiträge zu erhöhen. Auch die AOK Sachsen-Anhalt musste ihren Zusatzbeitrag für das kommende Jahr auf 0,6 Prozent anpassen. Dennoch gehört Sachsen-Anhalts größte Krankenkasse noch immer zu den günstigsten Kassen. Zudem bleiben alle Leistungen in vollem Umfang erhalten.

    19.12.2020 / Magdeburg – Der Verwaltungsrat der AOK Sachsen-Anhalt hat in seiner Sitzung am 15. Dezember für das kommende Jahr einen Zusatzbeitrag von 0,6 Prozent beschlossen. Dieser wird paritätisch zwischen Versicherten und ihren Arbeitgebern aufgeteilt. Alle Leistungen der Krankenkasse bleiben erhalten. Nachdem die AOK Sachsen-Anhalt gerade erst im vergangenen Jahr ihren Zusatzbeitrag auf null Prozent gesenkt hatte, zwingt die Politik die Kasse nun zu diesem Schritt.

    Denn um das Defizit von 16,6 Milliarden Euro im Gesundheitsfonds abzubauen, greift die Bundesregierung massiv in die Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen ein. Zwar beteiligt sich die Bundesregierung mit rund fünf Milliarden Euro, doch den weitaus größten Teil von insgesamt 11,6 Milliarden Euro sollen allein die Beitragszahler aufbringen: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherungen wurde für 2021 um 0,2 auf 1,3 Prozentpunkte angehoben. Um den Rest des verbleibenden Defizits auszugleichen, zieht die Bundesregierung acht Milliarden Euro aus Rücklagen der Krankenkassen ein.

    Verwaltungsrat kritisiert ungerechte Belastung der Beitragszahler

    „Unsere Rücklagen waren für die ständig steigenden Ausgaben im Gesundheitswesen vorgesehen, für Investitionen in eine bessere Gesundheitsversorgung und dafür, den Zusatzbeitrag stabil zu halten. Die Bundesregierung enteignet uns nun de facto von dieser Finanzreserve. Sachsen-Anhalt trifft das hart: Allein die AOK muss 413 Millionen Euro abgeben, insgesamt werden 500 Millionen Euro aus unserem Bundesland abgezogen – einer strukturschwachen, überwiegend ländlich geprägten Region, die in Krankheitsstatistiken, wie z.B. bei Diabetes oder Herzerkrankungen, oftmals einen traurigen, ersten Platz belegt“, erklärt Traudel Gemmer, Vorsitzende des Verwaltungsrates und Vertreterin der Arbeitgeberseite.

    „Diese Belastung der Beitragszahler ist höchst ungerecht. In Pandemiezeiten, in denen viele Menschen von Kurzarbeit betroffen sind oder gar um ihren Arbeitsplatz fürchten, kommt das zur Unzeit. Es ist ein Affront gegen die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen. Zum wiederholten Mal greift die Bundesregierung nach ihrem Geld und entmündigt obendrein noch die soziale Selbstverwaltung. Gerade jetzt brauchen wir dringend diesen finanziellen Spielraum“, sagt Susanne Wiedemeyer, alternierende Vorsitzende des Verwaltungsrates der AOK Sachsen-Anhalt und Vertreterin der Versichertenseite.

    Gesetze als Kostentreiber

    Die Ursache für die Finanzmisere liegt nur zum kleinen Teil in der Corona-Pandemie. Die geschätzten Mehrausgaben werden im kommenden Jahr etwa 3,4 Milliarden Euro betragen. Doch weitaus mehr Geld kosten die Beitragszahler die Gesetze der aktuellen Legislaturperiode. So belastet beispielsweise allein das Pflegepersonalstärkungsgesetz die Kassen im kommenden Jahr mit fast 2,5 Milliarden Euro. Das Terminservice- und Versorgungsgesetz schlägt mit 2,3 Milliarden Euro zu Buche. Diese Mehrausgaben addieren sich insgesamt auf rund 10 Milliarden Euro im Jahr 2021. Für das Jahr 2022 müssen gesetzlich Krankenversicherte nochmals mit einer Belastung von 10 Milliarden Euro allein durch die Gesetzgebung rechnen. Und das alles, ohne die Versorgung der Versicherten spürbar zu verbessern.

  • Krankenkassen im Digital-Chaos

    Krankenkassen im Digital-Chaos

    Versagen auf ganzer Front – wie schon bei der Einführung des GKV-Betriebsrentenfreibetrag sind die Krankenkassen auch bei den Masken-Coupons mit der Digitalisierung überfordert.

    Das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz war am 1. Januar 2020 in Kraft getreten – und einige Krankenkassen brauchten teilweise zehn Monate, um es umzusetzen. Bei der Verteilung der Coupons für FFP2-Masken ist ein ähnliches Versagen zu beobachten, wie „Bild“ jetzt berichtet.

    Digitalisierung mangelhaft

    Offensichtlich haben viele Krankenkassen Probleme, die richtigen Patienten mit FFP2-Masken-Coupons zu versorgen. Aber niemand wolle offen Fehler zugeben. Die Hallesche-Versicherung räumt immerhin ein, dass es beim Versand von Maskengutscheinen vereinzelt zu weiteren Unregelmäßigkeiten gekommen sein könnte.

    Chaos bei Krankenkassen

    Von vereinzelt kann bestimmt nicht die Rede sein. Wer sich in seinem Verwandten- und Bekanntenkreis umhört, stößt zwangsläufig auf den einen oder anderen Fall. Über-60-Jährige und Corona-Risikopatienten sollten Gutscheine für Masken bekommen. Wer beispielsweise bei der TK versichert ist, wartet vergeblich auf die Gutschein, die Barmer hat es dagegen schon geschafft, ihre Kunden zu beliefern. „Bild“ berichtet von einer an Mukoviszidose leidenden Fürtherin, die auf die Coupons wartet, obwohl für sie Corona tödlich wäre, während ihre gesunde Schwester bereits ein Schreiben ihrer Krankenkasse bekommen hat.

    Datenbanken veraltet

    Wie gesagt, das sind keine Einzelfälle. „Bild“ vermutet, dass die „Datensätze großer Kassen auch nicht immer auf dem aktuellen Stand zu sein scheinen“. Das ist nicht da erste Mal, dass die Krankenkassen mit der Digitalisierung überfordert sind. Sie haben es offensichtlich versäumt, ihre Informationssystem auf Vordermann zu bringen, obwohl sie jedes Jahr Hunderte von Milliarden einnehmen. Problem: keiner schaut den Krankenkassen in punkto Effizienz auf die Finger. Wenn das Geld nicht reicht, erhöhen die Kassen eben die Beiträge – wie jüngst den Zusatzbeitrag von 1,1 auf 1,3 Prozent, wobei einige Kassen gleich richtig zulangen und sogar – wie die TK um 0,5 Prozent – drauf satteln.

    Image by Michael Schwarzenberger from Pixabay

  • Kasse wechseln und Geld sparen

    Kasse wechseln und Geld sparen

    Viele Krankenkassen erhöhen ihre Beiträge. Warum nicht die Kasse wechseln und Geld sparen? Der Kassenwechsel wird 2021 sogar leichter dank neuer Regelungen. Kasse wechseln hilft Geld sparen.

    Drei Dutzend Krankenkassen haben den Zusatzbeitrag erhöht. Niemand muss das klaglos hinnehmen. Warum immer noch bei der teuren Krankenkasse bleiben? Mit Krankenkassenwechsel lassen sich pro Jahr einige hunderte Euro sparen. Sie heben dem Vergleichsportal check24 zufolge ihre Zusatzbeiträge an. Betroffen seien davon rund 30 Millionen gesetzliche Versicherte.  In den kommenden Tagen könnten zu den Krankenkassen, die erhöhen, noch einige hinzukommen. Also, Kassenwechsel jetzt!

    Kassenwechsel ist so einfach. Hermann-Josef Tenhagen beschreibt’s im “Spiegel”. So gehen Sie beim Kassenwechsel vor:

    1. Die eigene Kasse für sich persönlich bewerten.
    2. Beitragssatz vergleichen und eine bezahlbare Kasse finden.
    3. Persönlich wichtige Leistungen abklären und das Angebot als passend oder unpassend bewerten.
    4. Wechseln (oder eben nicht).

    Das können Sie ganz sicher auch!

    Jede Krankenkasse darf ihren individuellen Zusatzbeitrag selbst festlegen. So variieren die Zusatzbeiträge von 0,2 Prozent Zusatzbeitrag (BKK Würth) bis 2,7 Prozent (BKK Stadt Augsburg). Bei der BKK Würth können allerdings nur Beschäftigte der Adolf Würth GmbH & Co. KG sowie einiger Tochterunternehmen Mitglied werden. Die derzeit günstigste bundesweit geöffnete Krankenkasse ist die HKK mit einem Beitragssatz von 14,99 Prozent. Im Schnitt verlangen die gesetzlichen Krankenkassen im laufenden Jahr 1,3 Prozent Zusatzbeitrag. Den Beitrag zahlen je zur Hälfte Arbeitnehmer und Arbeitgeber, anders Betriebsrentner und Direktversicherte, die oberhalb des Betriebsrentenfreibetrags von 164,50 Euro den vollen Satz zahlen.

    Kasse wechseln einfacher

    Keine Angst vor dem Kassenwechsel, denn er ist jetzt einfacher: Krankenkassenmitglieder müssen nach dem neuen Krankenkassenwahlrecht nicht mehr bei ihrer bisherigen Kasse kündigen und eine Kündigungsbestätigung anfordern, sondern können direkt eine neue Krankenversicherung abschließen. Die Übermittlung der Kündigung übernehme ab Januar 2021 die neue Krankenkasse, so Check24. Die Gefahr einer Versicherungslücke bestehe nicht. Eine Ablehnung des Antrags – zum Beispiel aufgrund des Alters, von Vorerkrankungen oder laufenden Behandlungen – ist laut Check24 bei zuvor bereits gesetzlich Versicherten ausgeschlossen. Darüber hinaus gelte ab 2021 eine verkürzte Bindefrist beim Kassenwechsel; Verbraucher könnten dann alle zwölf Monate den Kassenwechsel angehen. Bisher waren der Kassenwechsel nur alle 18 Monate möglich.

    Die Versicherten schätzen ihr Sparpotenzial durch Kassenwechsel oft zu gering ein. 22 Prozent der Teilnehmer der Verivox-Umfrage vermuten, dass sie schon bei der günstigsten Krankenkasse sind.  Quelle obs/Verivox GmbH

    Sonderkündigungsrecht

    Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, haben gesetzlich Versicherte laut „Haufe“ ein Sonderkündigungsrecht und können mit Ablauf von zwei Kalendermonaten wechseln. Bis einschließlich 31. Januar 2021 hat der Versicherte ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Krankenkasse ihre Beiträge zum Jahreswechsel erhöht. Wer das nutzen will, muss seine Kündigung bis zu diesem Stichtag bei seiner Krankenkasse eingereicht haben. Wer bis 29. Januar kündigt, ist ab 1. April  bei der neuen Kasse, wer bis 31. Januar kündigt, ist ab 1. Mai bei der neuen Kasse. Ein Wechselrisiko besteht nicht.

    In den vergangenen Tagen haben die Kunden der meisten Kassen sicher einen Brief bekommen. Die TK hat die Gründe für die Erhöhung zumindest schon einmal in der Pressemitteilung formuliert.

    Diese Krankenkassen erhöhen den Zusatzbeitrag
    (Stand: 18.12.2020): 

    Krankenkasse Zusatzbeitrag 2020 Zusatzbeitrag 2021
    AOK Baden-Württemberg 0,9% 1,1%
    AOK Niedersachsen 0,8% 1,3%
    AOK Nordwest 0,9% 1,3%
    Audi BKK 0,7% 1,1%
    BKK Achenbach Buschhütten 1,4% 1,6%
    BKK B. Braun Aesculap 1,1% 1,3%
    BKK Diakoni 1,1% 1,4%
    BKK Freudenberg 0,7% 1,3%
    BKK Mobil Oil 1,1% 1,29%
    BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg 0,7% 0,98%
    Bosch BKK 0,9% 1,2%
    Daimler BKK 0,8% 1,3%
    IKK classic 1,0% 1,3%
    Knappschaft 1,1% 1,6%
    mhPlus Betriebskrankenkasse 0,98% 1,28%
    Techniker Krankenkasse 0,7% 1,2%
    VIACTIV 1,2% 1,6%
    AOK Sachsen-Anhalt 0,0% 0,6%

    Quelle: T-Online /check24

     

    Wie Spahn die Kassen plündert

    2021 muss auch die AOK Sachsen-Anhalt einen Zusatzbeitrag erheben. Corona ist daran nur zum Teil schuld – die Zusatzaufgaben, die Gesundheitsminister Jens Spahn den Kassen aufbürdert, ist der Hauptgrund. Die AOK Sachsen-Anhalt war bislang die einzige ohne einen Zusatzbeitrag.

  • Krankenkassen mit Digitalisierung überfordert

    Krankenkassen mit Digitalisierung überfordert

    „Stiftung Warentest“ hat es geschafft, noch vor dem Inkrafttreten des GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetzes Anfang 2020 einen Rechner online zu stellen. Die Mehrheit der Krankenkassen hat es hingegen bis Oktober nicht geschafft, den reduzierten Beitrag zu berechnen. Offensichtlich sind die Krankenkassen mit der Digitalisierung überfordert.

    Die Mehrheit der Krankenkassen hängt in punkto Umsetzung des GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetzes, das am 1. Januar 2020 in Kraft trat, hinterher, wie jetzt eine aktuelle Umfrage unter den 3900 Mitgliedern des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) ergab. Annähernd zwei Drittel hat die zu viel bezahlten Krankenkassenbeiträge noch nicht zurück bekommen; der Freibetrag von 159,25 Euro wird nur zögerlich und teilweise sogar fehlerhaft berücksichtigt.

    Krankenkassen heillos überfordert

    Offensichtlich sind die Krankenkassen mit der Digitalisierung von Geschäftsprozessen heillos überfordert, wie anders ließe sich erklären, dass die Mehrheit ein Dreivierteljahr braucht, um den Freibetrag für ihre Mitglieder zu berechnen – und das auch noch richtig. Dabei hätten sie sich nur Rat bei „Stiftung Warentest“ holen müssen oder beim Industrie-Pension-Verein. Beide haben unabhängig voneinander entsprechende Beitragsrechner zur Kranken- und Pflegeversicherung für Betriebsrenten programmieren lassen, die sie online kostenlos zur Verfügung stellen. Die beiden Rechner unterscheiden auch zwischen monatlicher Rente und Kapitalauszahlung.

    Selbst große Krankenkassen wie die Barmer schaffen es nicht, den Beitrag rechtzeitig und richtig zu berücksichtigen, wie der Fall von Erwin T. belegt. Erst Mitte Oktober erhielt das DVG-Mitglied seine Beitragsmitteilung – und die war dann falsch. Die Barmer errechnete für Erwin T. eine Gutschrift von 90,13 Euro und teilte ihm mit, er brauche den neuen September-Beitrag von 109,87 Euro im Oktober nicht zu zahlen. 90,13 plus 109,87 Euro ergibt 200 Euro. Tischler hatte aber mit 225 Euro gerechnet, so viel in etwa macht der Freibetrag aus. Seine Rechnung: 25 Euro monatlich bezogen auf neun Monate (die Barmer zieht ja am 15. des Folgemonats ein) ergibt 225 Euro. Auf seinen Anruf erklärte ihm „eine freundliche Dame genervt, dass sie schon mit 200 Mitgliedern gesprochen habe, die alle den Beitragsbescheid nicht verstanden haben“. Auf seinen Kontostand habe sich die Beitragsrückzahlung allerdings nicht ausgewirkt. Im Oktober sei der “alte” September-Beitrag abgebucht worden. Um die Verwirrung zu komplettieren, hat ihm die Barmer eine Gutschrift von 225 Euro überwiesen. Die tatsächlichen Abbuchungen habe zumindest mit dem Beitragsbescheid nicht überein gestimmt.

    Regine K. erlebte mit ihrer AOK ein blaues Wunder. Erst als sie den Lastschrifteinzug kündigte, reagierte ihre Krankenkasse. Sie habe nach der Kündigung einen Anruf bekommen. Die Kasse fragte, ob sie nicht doch das Lastschriftverfahren beibehalten wolle, ihr Fall sei gestern durch den Computer berechnet worden. Die centgenaue Differenz sei bereits auf ihrem Konto als Gutschrift eingegangen. Ihre Erkenntnis aus diesem Fall: „Nicht nur beschweren, sondern den Geldhahn zudrehen. Hätte ich es nur eher gemacht!“

    Hinhaltetaktik aus System

    Jürgen T. wurde hingegen von der AOK Niedersachsen auf Ende des Jahres vertröstet. Die Software für die Berechnung des neuen Freibetrages wäre erst ab Juni zu realisieren, so die Auskunft der AOK Niedersachsen. Jürgen T. hakte Anfang Juni nach, dann noch einmal im Juli. Die Antwort der Kasse, er könne ja seine Einzugsermächtigung für August widerrufen und den neuen Beitrag bis zum Jahresende überweisen. Den neuen Beitragsbescheid erhalte er bis Oktober und die Gutschrift am Jahresende.

    Marita R. war erstaunt, „dass die Zahlstellen der Krankenkassen offensichtlich nicht in der Lage sind, eine einfache Rechenaufgabe zu bewältigen.“ Sie bezweifelt allerdings, dass die Programmierung das Problem ist.

    Allein diese wenige Beispiele zeigen, dass es laut knirscht im Gebälk der Krankenkassen. Manchen reagieren nur auf Druck, andere gar nicht oder pampig. Sie halten die Mitglieder hin und vertrösten sie von einem ums andere Mal und drücken sich vor der Umsetzung des Freibetrags, der bereits Ende vergangenen Jahres beschlossen wurde.

    Entlastung durch Freibetrag

    ab 1.1.2022bis 1.1.2020Entlastung
    Kapitalauszahlung 50.00050.000
    geteilt durch 120416,67416,67
    minus Freibetrag 159,25252,170
    Krankenvers. 14,6 % 36,8260,84
    Zusatzbeitrag 1,5 %3.786.25
    Pflegevers. 3,05 %12,7112,71
    KV+PV monatlich53,3179,7926,48
    KV+PV pro Jahr639,72
    957.48317,76
    KV+PV gesamte Laufzeit6.397,209574,803.176,60
    Rest nach Abzug KV+PV 43.602,80

    40.425,20
    in Euro

    Die Mechanik des Freibetrags:

    • Zuerst greift (wie bisher) die Freigrenze. Die Freigrenze umfasst neben Versorgungsbezügen z.B. auch Arbeitseinkommen, also Gewinne aus nebenberuflich selbstständiger Tätigkeit, z.B. aus Photovoltaik oder Nebenerwerbslandwirtschaft.
    • Wird die Freigrenze überschritten und entfällt daher, greift nur für Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge i.S.d. § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V ein Freibetrag, der genauso hoch ist, wie die bisherige Freigrenze (1/20 der monatliche Bezugsgröße nach § 18 SGB IV = 159,25 EUR für 2020). Der Freibetrag ist der Höhe nach begrenzt auf monatliche beitragspflichtigen Betriebsrentenleistungen (bei Kapitalleistungen: 1/120 der Leistung als monatlicher Zahlbetrag für maximal zehn Jahre).
  • Wie sich der Metallrentefonds entwickelt hat

    Wie sich der Metallrentefonds entwickelt hat

    Versicherungen rücken vom Garantiezins ab und setzen auf Fondslösungen. Insofern ist es interessant, den vermutlich größten Direktversicherungsfonds genauer unter die Lupe zu nehmen. Wie hat sich der Metallrentefonds entwickelt?

    Mehr als 800 000 Metaller dürften in eine Metallrente einzahlen – oder sie bereits ausbezahlt bekommen haben. Eine Minderheit setzt dabei auf die Fondslösung, im Fall der Metallrente auf den Metallrentefonds der Allianz, der Versicherungspartner der Metallrente. Wie hat sich der Metallrentefonds entwickelt? Wie viel Rendite bringt der Metallrentefonds?

    Rendite des Metallrentefonds

    Das Factsheet des Allianz Metallrentefonds, der die Wertpapierkennnummer 622 304 (ISIN LU0147989353) hat, weist Ende November 2020 eine jährliche Rendite seit Auflage (2002) von 4,47 Prozent aus. Bezogen auf drei Jahre liegt die Wertentwicklung des Metallrentefonds per anno bei 1,93 Prozent, bezogen auf fünf Jahre bei 3,91 Prozent. Klingt per se nicht schlecht.

    Vergleich Metallrentefonds mit Benchmark

    Quelle: Allianz Global Investors

    Wie sieht der Vergleich des Metallrentefonds aus bezogen auf seine eigene Messlatte (auf Englisch Benchmark)? Die Messlatte ist eine Mischung aus (56 Prozent MSCI World Euro Total Return, 22 Prozent MSCI EM (Emerging Markets) Euro Total Return, 11 Prozent ICE BOFAML Global High Yield Constrained Index (HW0C) hedged, 11 Prozent JP Morgan EMBI Global Diversified Return Rebased Last Business Day of Month in Euro), sprich, eine Mischung aus weltweit gestreuten Aktien, Aktien von Schwellenländern, Hochzinsanleihen und Schwellenländeranleihen. Die Messlatte liegt bei 5,88 Prozent seit Auflage des Metallrentefonds, bei 7,32 Prozent bezogen auf drei Jahre und bei 7,47 Prozent bezogen auf fünf Jahre – alles nachlesbar im Factsheet, sprich im Faktenblatt des Metallrentefonds.

    ________________3 Jahre p.a.   5 Jahre p.a.   seit Auflage p.a.

    Metallrentefonds      1,93 %            3,91 %            4,47 %

    Benchmark               7,32 %            7,47 %            5,88 %

    Wie sieht der Vergleich des Metallrentefonds aus bezogen auf den meistgehandelten weltweit streuenden iShares Core MSCI World UCITS ETF – USD ACC ( ISIN: IE00B4L5Y983 | WKN: A0RPWH). Den Kursverlauf kann jeder jederzeit auf den Seiten von Onlinebrokern wie Comdirekt oder Fondsweb nachvollziehen. Der iShares Core MSCI World weist laut Fonds-Plattform Morningstar eine Wertentwicklung auf von:

    Metallrentefonds – MSCI World ETF

    Quelle: comdirekt

    1 Jahr 6,78 %
    3 Jahre p.a. 9,82 %
    5 Jahre p.a. 11,72 %
    10 Jahre p.a. 10,63 %

     

    Kostenvergleich Metallrentefonds

    Wie sieht der Kostenvergleich des Metallrentefonds bezogen auf den iShares Core MSCI World UCITS ETF – USD ACC  aus? Das „TER“ wie das so schön im Fondsdeutsch heißt, sprich die Total Expense Ratio oder die Gesamtkosten, liegt beim Metrallrentefonds bei 1,36 Prozent. Der iShares Core MSCI World UCITS ETF – USD ACC weist laut Morningstar laufende Kosten von 0,2 Prozent aus.

    Metallrentefonds                                                               1,36 %

    iShares Core MSCI World UCITS ETF – USD ACC       0,20 %

    Anlageschwerpunkt des Metallrentefonds

    Wie sieht es mit dem Anlageschwerpunkt des Metallrentefonds aus? „Der Fonds konzentriert sich auf Aktienfonds“ heißt es bei „Fondsweb“. Anlageziel sei es, insbesondere an der Entwicklung des globalen Aktienmarkts teilzuhaben und auf mittlere bis längere Sicht überdurchschnittlichen Kapitalzuwachs zu erwirtschaften. Im Factsheet des Metallrentefonds heißt es: „Wir verfolgen einen aktiven Managementansatz mit dem Ziel, die Benchmark zu übertreffen. Der Vergleichsindex wird lediglich für Zwecke der Performancemessung, nicht jedoch für Zwecke der Portfoliozusammensetzung genutzt.“ Stand Ende November war der Metallrentefonds zu 81 Prozent in Aktien und zu 15,7 in Fonds investiert.

    Top-Positionen des Metallrentefonds:

    Allianz SEL GLB HI INC-WTH2E              9,54 %

    Well OP EM DBT 2 S                                   6,16 %

    Microsoft                                                       3,11 %

    Amazon                                                         2,46 %

    Tencent                                                          2,25 %

    Alphabet CL-C (Google)                              1,38 %

    Alibaba                                                          1,33 %

    Johnson & Johnson                                       1,14 %

    Samsung                                                        1,10 %

    Alphabet CL A                                              1,08 %

    Anteil der Top-Ten                                      29,55 %

    In einen Index lässt sich per Indexfonds (ETF) investieren. Die Kosten für einen Indexfonds liegen deutlich unter einem Prozent. Die günstigsten weltweit streuenden ETFs sind bereits zu Kosten von 0,05 Prozent zu haben. Eine gute Übersicht über ETFs bietet beispielsweise ExtraETF – mit Kriterien wie Fondswährung, Ausschüttung, Kosten, Volumen und Replikation.

    Image by Gerd Altmann from Pixabay

  • Krankenkasse wird noch viel teurer

    Krankenkasse wird noch viel teurer

    Die Erhöhung der Zusatzbeiträge Anfang 2021 war nur ein Vorgeschmack auf die deutlich Verteuerung der Krankenversicherung 2022. Die Krankenkasse wird noch viel teurer.

    Gerade sind die Briefe über die Anhebung des Zusatzbeitrags an die Kunden der „Techniker Krankenkasse“ raus, kommt schon die nächste Ankündigung von Beitragserhöhungen – dieses Mal per Presse: Im „Spiegel“ prognostizierte Jens Baas, Chef der Techniker Krankenkasse, für 2022 „deutlich steigende Beiträge“ an.

    20 Prozent an die Krankenkasse

    Wer eins und eins zusammenrechnen kann, weiß, dass es so kommen wird wie von Baas prognostiziert. Schon heute nimmt die teuerste Krankenversicherung, die BKK Stadt Augsburg, dem Vergleichsportal „gesetzlichekrankenkassen“ mehr als 20 Prozent (17,3 Prozent Krankenversicherung + 3,05 Prozent Pflegeversicherung) von ihren Kunden, das lässt sicher aber noch steigern. Insofern ist es möglich, dass Krankenversicherte künftig ein Viertel ihres Einkommens berappen müssen.

    Die Mehrausgaben während der Corona-Pandemie mit einhergehenden sinkenden Beitragseinnahmen seien nicht allein schuld an dieser Kostensteigerung, so Baas. „Mehr Leistungen sorgen für ein Milliardenloch bei den gesetzlichen Krankenkassen“, schlüsselt Baas auf. Deswegen werden ihm zufolge die Beiträge ab 2022 „deutlich steigen“. Es sei davon auszugehen, dass die gesetzliche Krankenversicherung im kommenden Jahr vor einer Finanzierungslücke von mindestens 16 Milliarden Euro stehen werde, wahrscheinlich sogar mehr. Alle Reserven bei den Krankenkassen seien Ende 2021 jedoch aufgrund politischer Eingriffe aufgebraucht. Sprich, der Staat hat wieder einmal die Sozialkassen geplündert. Deswegen hatte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) dem “Ärzteblatt” zufolge für eine Anhebung auf 1,4 Prozent votiert.

    Sozialgarantie adé

    Das war’s dann wohl mit der Sozialgarantie. Zur Erinnerung: „Die schwarz-rote Koalition hatte im Zuge ihres Konjunkturpakets beschlossen, die Sozialversicherungsbeiträge mit milliardenschweren Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt bei maximal 40 Prozent zu stabilisieren; damit sollen angesichts steigender Ausgaben bei den Sozialversicherungen durch die Pandemie höhere Lohnnebenkosten verhindert und Nettoeinkommen der Arbeitnehmer geschützt werden“, wie es „Idowa“ so schön formuliert.

  • Gut, dass 2020 vorbei ist – willkommen 2021

    Gut, dass 2020 vorbei ist – willkommen 2021

    2020 ist bald vorüber. Die wenigsten werden deswegen traurig sein. 2021 wird sicher spannend. Lasst uns hoffnungsvoll nach vorne blicken.

    2020 hat uns Turbulenzen, Krisen und eine Zwangsdigitalisierung beschert – und neue Erkenntnisse. Corona-Pandemie hat das Leben vieler auf den Kopf gestellt. Nicht wenige werden dankbar sein, dass es zu Ende geht. Ob 2021 so viel besser wird? Dürfen wir uns auf ein bisschen Normalität freuen?

    Adé 2020 – bienvenue 2021

    Wie auch immer – der Vorstand des DVG wünscht allen ein hoffnungsvolles 2021, in dem wir unseren Zielen ein Stück näher kommen.

    Silvester wird ja eher bescheiden bei allen ausfallen – im Kreis der engeren Familie, ohne Feuerwerk und ohne Besäufnis. Umso wichtiger ist es, an Verwandte und Freunde zu denken. Nachfolgende einige Sprüche, wie ihr euren aus der Ferne eine besondere Freude mit kreativen und schönen Sprüchen Sag „Goodbye“  zum alten Jahr, dann werden deine Wünsche wahr. Schau nach vorne und bleib nicht stehen, damit sie in Erfüllung gehen.

    • Das neue Jahr soll Glück dir bringen, in Gesundheit, Herz♥️ und allen Dingen…
    • Lass die Korken knallen. Lass die Gläser klingen. Lass uns das neue Jahr beginnen.  Bleib glücklich und gesund 365 Tag, das sind 8760 Stund.
    • Das alte Jahr ist jetzt bald futsch, drum wünsch ich Dir einen guten Rutsch. Glück soll uns das neue Jahr gestalten und wir bleiben hoffentlich die Alten!
    • Es schenke dir das neue Jahr ohne Scherz, Gesundheit, Wohlstand und ein frohes Herz!♥️
    • Sonne , Mond und Sterne , alles liegt in weiter Ferne, doch das Gute ist ganz nah – ein glückliches und schönes neues Jahr! ♥️
    • Fürs neue Jahr wünsch ich Dir soviel Glück , wie der Regen Tropfen hat, soviel Liebe ♥️wie die Sonne Strahlen hat und soviel Gutes wie der Regenbogen Farben hat!
    • Ein neues Jahr heißt neue Hoffnung, neues Licht, neue Gedanken und neue Wege zum Ziel…Ein guten Start ins Jahr 2021 das wünsch ich Dir! ♥️

    Quelle: Inside-Digital

    Image by Gerd Altmann from Pixabay

  • Krankenkassen kündigen höheren Beitrag an

    Krankenkassen kündigen höheren Beitrag an

    In diesen Tagen bekommen Millionen von gesetzliche Krankenversicherten die Ankündigung höherer Beiträge ihrer Krankenkassen. Teilweise erhöhen sie den Zusatzbeitrag um 70 Prozent.

    Im kommenden Jahr bekommen Millionen von Beitragszahlern die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie zu spüren, denn Gesundheitsminister Jens Spahn greift in die Rücklagen der gesetzlichen Krankenkassen. Was die Krankenkassen wiederum zwingt, die Zusatzbeiträge zu erhöhen.

    Krankenkassen erhöhen Beiträge

    Besonders drastisch steigt der Zusatzbeitrag bei der Techniker Krankenkasse – von 0,7 auf 1,2 Prozent, was einer Steigerung um 0,5 Prozentpunkte oder 70 Prozent entspricht. Damit zahlen Direktversicherte und Betriebsrentner 2021 trotz höherem GKV-Freibetrag insgesamt höhere Beiträge. Der Freibetrag wird durch die Erhöhung des Zusatzbeitrags der Krankenkassen konterkariert.

    Treffen wird sie der höhere Beitrag erstmals Mitte Februar 2021, weil die Zahlung an die Krankenkassen immer am 15. des jeweils folgenden Monats fällig ist.

    Bei mir ist die Information am 28. Dezember 2020 angekommen. Hier der Wortlaut des TK-Briefs, denn vermutlich Hunderttausende ebenfalls betreffen wird:

    Sie haben es sicher bereits der Presse entnehmen können: Unter anderem aufgrund der Corona-Pandemie hat das Bundesministerium für Gesundheit den gesetzlichen durchschnittlichen Zusatz-Beitragssatz für das Jahr 2021 angehoben. Auch wir müssen zum 1. Januar 2021 unseren Zusatz-Beitragssatz anheben. Er steigt um 0,5 Prozentpunkte und beträgt 1,2 Prozent.
    Durch unser wirtschaftliches Handeln und viele Innovationen hat die TK den Zusatz-Beitragssatz seit 5 Jahren nicht erhöhen müssen. So schaffen wir es auch weiterhin, unseren Zusatz-Beitragssatz unter dem gesetzlichen durchschnittlichen Zusatz-Beitragssatz von 1,3 Prozent zu halten …
    Steigt der Zusatz-Beitragssatz einer Krankenkasse, besteht ein Sonder-Kündigungsrecht bis zum Ende des Monats, für den der neue Beitragssatz zum 1. Mal gilt. Sollten Sie im Januar eine neue Krankenkasse wählen, endet die Mitgliedschaft am 31. März. Die Zusatz-Beitragssätze aller Krankenkassen finden Sie im Internet unter gkv-zusatzbeitraege.de.
    Für Beiträge aus Renten und Versorgungsbezügen, die die auszahlende Stelle direkt an uns abführt, gilt der neue Zusatz-Beitragssatz erst ab dem 1. März 2021. Außerdem erhöht sich der Freibetrag für Versorgungsbezüge und Kapitalleistungen aus der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrente) auf maximal 164,50 Euro. Dieser Freibetrag wird nur in der Krankenversicherung berücksichtigt …“

    Zu den Krankenkassen mit den höchsten Zusatzbeiträge gehören die BKK Herkules (2,2 Prozent) und die BKK Stadt Augsburg (2,7 Prozent); es folgen die BKK Karl Mayer (1,9) und die BKK Technoform (1,9); die SKD BKK verlangt 1,7 Prozent ebenso wie die Atlas BKK Ahlmann. Der Durchschnittssatz liegt bei 1,3 Prozent. Die günstigste bundesweite Krankenkasse ist zurzeit die HKK mit einem Zusatzbeitrag von 0,39 Prozent.

    Ein Direktversicherter der BKK Stadt Augsburg zahlt somit (14,6 + 2,7 +3,05) 20,35 Prozent allein an Krankenversicherung. Bei der TK errechnet sich ein Betrag von 18,85 Prozent. Wer bei der HKK versichert ist, zahlt 18,04 Prozent. Das heißt, zwischen dem teuersten und dem günstigsten besteht eine Differenz von 2,31 Prozent. Dieser Satz gilt nur für Versicherte mit Kindern, denn Kinderlose zahlen 3,3 Prozent Pflegebeitrag, wodurch sich der Gesamtbeitrag beispielsweise bei der BKK Stadt Augsburg auf 20,6 Prozent bemisst.

    Wer sich einen Überblick verschaffen will, konsultiert am besten die Seite „Krankenkassen Deutschland“, wo die Kassen und ihre Beiträge 2019 und 2020 aufgelistet sind. Mit dem Krankenkassen-Beitragsrechner den Beitrag 2019 errechnen. Auch die Seite gesetzlichekrankenkassen.de bietet einen Überblick über neuen Zusatzbeiträge ab 2021.

     

    Habt ihr schonen einen Brief eurer Krankenkasse  bekommen? Bitte nutzt das Forum

     

    Sonderkündigungsrecht

    Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, haben gesetzlich Versicherte laut „Haufe“ ein Sonderkündigungsrecht und können mit Ablauf von zwei Kalendermonaten wechseln. Bis einschließlich 31. Januar 2021 hat der Versicherte ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Krankenkasse ihre Beiträge zum Jahreswechsel erhöht. Wer das nutzen will, muss seine Kündigung bis zu diesem Stichtag bei seiner Krankenkasse eingereicht haben. Wer noch im Dezember 2020 kündigt und zu einer anderen Kasse wechselt, ist ab März 2021 Mitglied bei der neuen Krankenkasse. Die Bindefrist von 18 Monaten seit dem letzten Wechsel einer Krankenkasse entfällt.

    Wie Spahn die Kassen plündert

    2021 muss die AOK Sachsen-Anhalt einen Zusatzbeitrag erheben. Corona ist daran nur zum Teil schuld – die Zusatzaufgaben, die Gesundheitsminister Jens Spahn den Kassen aufbürdert, ist der Hauptgrund. Die AOK Sachsen-Anhalt war bislang die einzige ohne einen Zusatzbeitrag. Hier die Gründe für diesen Schritt (O-Ton AOK Sachsen-Anhalt):

    Das milliardenschwere Defizit im Gesundheitsfonds zwingt viele Krankenkassen, ihre Zusatzbeiträge zu erhöhen. Auch die AOK Sachsen-Anhalt musste ihren Zusatzbeitrag für das kommende Jahr auf 0,6 Prozent anpassen. Dennoch gehört Sachsen-Anhalts größte Krankenkasse noch immer zu den günstigsten Kassen. Zudem bleiben alle Leistungen in vollem Umfang erhalten.

    19.12.2020 / Magdeburg – Der Verwaltungsrat der AOK Sachsen-Anhalt hat in seiner Sitzung am 15. Dezember für das kommende Jahr einen Zusatzbeitrag von 0,6 Prozent beschlossen. Dieser wird paritätisch zwischen Versicherten und ihren Arbeitgebern aufgeteilt. Alle Leistungen der Krankenkasse bleiben erhalten. Nachdem die AOK Sachsen-Anhalt gerade erst im vergangenen Jahr ihren Zusatzbeitrag auf null Prozent gesenkt hatte, zwingt die Politik die Kasse nun zu diesem Schritt.

    Denn um das Defizit von 16,6 Milliarden Euro im Gesundheitsfonds abzubauen, greift die Bundesregierung massiv in die Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen ein. Zwar beteiligt sich die Bundesregierung mit rund fünf Milliarden Euro, doch den weitaus größten Teil von insgesamt 11,6 Milliarden Euro sollen allein die Beitragszahler aufbringen: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherungen wurde für 2021 um 0,2 auf 1,3 Prozentpunkte angehoben. Um den Rest des verbleibenden Defizits auszugleichen, zieht die Bundesregierung acht Milliarden Euro aus Rücklagen der Krankenkassen ein.

    Verwaltungsrat kritisiert ungerechte Belastung der Beitragszahler

    „Unsere Rücklagen waren für die ständig steigenden Ausgaben im Gesundheitswesen vorgesehen, für Investitionen in eine bessere Gesundheitsversorgung und dafür, den Zusatzbeitrag stabil zu halten. Die Bundesregierung enteignet uns nun de facto von dieser Finanzreserve. Sachsen-Anhalt trifft das hart: Allein die AOK muss 413 Millionen Euro abgeben, insgesamt werden 500 Millionen Euro aus unserem Bundesland abgezogen – einer strukturschwachen, überwiegend ländlich geprägten Region, die in Krankheitsstatistiken, wie z.B. bei Diabetes oder Herzerkrankungen, oftmals einen traurigen, ersten Platz belegt“, erklärt Traudel Gemmer, Vorsitzende des Verwaltungsrates und Vertreterin der Arbeitgeberseite.

    „Diese Belastung der Beitragszahler ist höchst ungerecht. In Pandemiezeiten, in denen viele Menschen von Kurzarbeit betroffen sind oder gar um ihren Arbeitsplatz fürchten, kommt das zur Unzeit. Es ist ein Affront gegen die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen. Zum wiederholten Mal greift die Bundesregierung nach ihrem Geld und entmündigt obendrein noch die soziale Selbstverwaltung. Gerade jetzt brauchen wir dringend diesen finanziellen Spielraum“, sagt Susanne Wiedemeyer, alternierende Vorsitzende des Verwaltungsrates der AOK Sachsen-Anhalt und Vertreterin der Versichertenseite.

    Gesetze als Kostentreiber

    Die Ursache für die Finanzmisere liegt nur zum kleinen Teil in der Corona-Pandemie. Die geschätzten Mehrausgaben werden im kommenden Jahr etwa 3,4 Milliarden Euro betragen. Doch weitaus mehr Geld kosten die Beitragszahler die Gesetze der aktuellen Legislaturperiode. So belastet beispielsweise allein das Pflegepersonalstärkungsgesetz die Kassen im kommenden Jahr mit fast 2,5 Milliarden Euro. Das Terminservice- und Versorgungsgesetz schlägt mit 2,3 Milliarden Euro zu Buche. Diese Mehrausgaben addieren sich insgesamt auf rund 10 Milliarden Euro im Jahr 2021. Für das Jahr 2022 müssen gesetzlich Krankenversicherte nochmals mit einer Belastung von 10 Milliarden Euro allein durch die Gesetzgebung rechnen. Und das alles, ohne die Versorgung der Versicherten spürbar zu verbessern.

📁 Archiv – Dies ist eine Archiv-Version der alten DVG-Website (Stand August 2026). Inhalte können veraltet sein. Keine Anmeldung oder Registrierung möglich.  |  Zur aktuellen Website →