Tag: Positionspapier

  • Vertrauen in Rente schwindet

    Vertrauen in Rente schwindet

    Das Vertrauen in das Rentensystem schwindet zusehends. Vor allem 40- bis 50-Jährige blicken mit Angst auf den Ruhestand, den sie wegen Magerrenten kaum werden genießen können. Sicherheit im Alter? Fehlanzeige. Betriebliche Vorsorge wird ihnen durch hohe Sozialabgaben vermiest. Misstraut der Rente.

    Mehr als ein Drittel der von “Weltsparen.de” Befragten gab an, dass sie kein Vertrauen in die staatlichen Renten haben. Je näher die Befragten der Rente sind, desto größer das Misstrauen. Von den 40- bis 49-Jährigen bezweifelt Weltsparen.de zufolge sogar mehr als die Hälfte (53,2 Prozent), dass die staatlichen Renten für eine auskömmliche Grundlage im Alter reicht. Bei der Einschätzung der künftigen Rente gibt es Unterschieden zwischen West und Ost: In Ostdeutschland liegt die Skepsis gegenüber staatlichen Renten mit 41 Prozent fast zehn Prozent höher als im Westen.

    Misstraut der Rente

    Weltsparen.de ist übrigens nicht das erste Finanzinstitut, das eine derartige Befragung durchführte: Die Deutsche Bank ließ 4100 Personen im Alter von 20 bis 65 Jahren befragen, ob das Rentensystem Bestand hat. Jeder zweite zweifelt daran und glaubt, dass das Rentensystem über kurz oder lang zusammenbricht. Es hat sich herum gesprochen, dass die gesetzliche Rente nicht reichen wird. Sie sind deswegen davon überzeugt, dass ihnen im Alter Armut droht. Sie gehen davon aus, dass die gesetzliche Rente nur noch eine Grundsicherung ist. Dem Staat trauen nur noch 15 Prozent. Mehr als zwei Drittel (71 Prozent) rechnen damit, dass sie bis ins hohe Alter werden arbeiten müssen.

    Rente ein Trauerspiel

    Die staatliche Rente ist ein „Trauerspiel“, wie es die „Welt“ formuliert. Wer aber versucht, die Rentenlücke durch private und betriebliche Altersvorsorge auszugleichen, wird vom Staat systematisch bestraft, denn der schröpft ihn am Ende und verlangt Steuern und Sozialabgaben – in einer Höhe, dass von Rendite keine Rede mehr sein kann. Alle mit einer Direktversicherung können ein Lied davon singen, denn in der Rente verlangt der Staat von ihnen doppelte Kranken- und Pflegebeiträge, insgesamt annähernd 20 Prozent.

    3 Tipps für die Altersvorsorge

    1. Rentenbescheide regelmäßig überprüfen: Nahezu jeder zweite Rentenbescheid für die gesetzliche Rente ist laut des Bundesverbands der Rentenberater fehlerhaft. Regelmäßiges Überprüfen der angerechneten Rentenzeiten innerhalb der Widerspruchsfrist von vier Wochen und eine Rentenkontoklärung können helfen, dass beispielsweise Ausbildungs- und Kindererziehungszeiten berücksichtigt werden.
    2. Rentenlücke ermitteln und Rentenziel festlegen: Die Rentenlücke zwischen gesetzlicher Rente und dem Bedarf zum Leben wird nach wie vor massiv unterschätzt. Oft werden Gehaltssteigerungen im Laufe des Erwerbslebens nicht berücksichtigt und die eigene Lebenserwartung unterschätzt.
    3. Bestehende Anlagen prüfen und Optionen abwägen: Vertrag abgeschlossen – und gut? Nicht ganz. Anlagen zur Altersvorsorge sollten nicht nur vor Abschluss, sondern auch geprüft werden. Vor allem sollte der Altersvorsorger prüfen, wie viel Sozialabgaben er später zahlen muss und was das für die Rendite bedeutet.
  • Meck-Pomms Freie Wähler wollen faire Renten

    Meck-Pomms Freie Wähler wollen faire Renten

    Zum “Tag der älteren Menschen” erneuerten die Freien Wähler Meck-Pomms ihre Forderung nach einer fairen Rente. Rentner werden doppelt besteuert und doppelt verbeitragt. Das muss aufhören. Deswegen haben sie eine entsprechende Volksinitiative gestartet. Unterschreibt und bringt das Thema in den Bundesrat.

    Die Freien Wähler in Bayern haben durchgesetzt, dass die bayerische Staatsregierung  eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Doppelverbeitragung beschloss und in den Bundesrat einbrachte. Das gleiche erhoffen sich die Freien Wähler in Mecklenburg-Vorpommern.

    Meck-Pomms FW machen mobil

     

    Gustav Graf von Westarp, Landeschef der Freien Wähler in Mecklenburg-Vorpommnern und sein Team engagieren sich für die Volksinitiative “Faire Rente” . Meck-Pomms Freie Wähler haben gemeinsam mit dem DVG eine Volksinitiative zur Abschaffung der Doppelverbeitragung gestartet. „Seit 2004 müssen bundesweit mehr als sechs Millionen Menschen auf ihre private Altersvorsorge aus Direktversicherungen doppelte Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen; hinzu kommt eine noch viel größere Zahl von Betriebsrentnern – allein in MV können es über 330 000 Betroffene sein“, schildert Graf von Westarp die Lage. Das wollen Freie Wähler und DVG nicht länger hinzunehmen. Zur Erinnerung: „Zur Stärkung der gesetzlichen Krankenkassen war 2004 beschlossen worden, Betriebsrenten nicht nur in der Anspar-, sondern auch in der Auszahlphase im Alter mit dem vollen Krankenbeitrag zu belasten“, schreibt n-tv.

    Freibetrag unzureichend

    Die zum 1. Januar 2020 in Kraft getretene Neuregelung beim Freibetrag durch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sei völlig unzureichend, erklärte Gustav Graf von Westarp. Nach 15 Jahren müssen diesen Menschen endlich Gerechtigkeit widerfahren.

    Ziel der Volksinitiative ist es, mit 15 000 gültigen Unterschriften die Landesregierung über den Landtag zu einer Bundesratsinitiative zu bewegen, mit der die Doppelverbeitragung abgeschafft wird. Alle Betroffenen in Mecklenburg-Vorpommern sollten diese Inititative unterstützen und unterschreiben.

    „Die Doppelverbeitragung ist nur eines der Probleme bei den Renten“, unterstreicht Wilfried Mußfeldt vom DVG. Er verspricht, dass das nicht unsere letzte Aktion sein werde. Mußfeldt hat auch gleich ein Beispiel parat: Von seiner Kapitalabfindung in Höhe von 50 000 Euro seien nur noch 40 000 Euro übrig geblieben. Er rät jedem, während des Arbeitslebens den geringsten Betrag einzuzahlen. Das kann aber nicht Sinn und Zweck einer verlässlichen Altersvorsorge sein.

    Den Freien Wählern in Bayern und Mecklenburg-Vorpommern ist klar, dass das Abzock-Gesetz in Bundeszuständigkeit fällt. Aber auch der Bundesrat kann eine Gesetzesinitiative erreichen – und genau das will Gustaf Graf von Westarp.

    Hier geht’s zur Unterschriftenaktion: https://www.faire-rente.com/

  • DVGler konfrontieren SPD-Politiker mit “Abzocke”

    DVGler konfrontieren SPD-Politiker mit “Abzocke”

    SPD-Politiker dürfen nicht meinen, dass der DVG locker lässt. Im niedersächsischen Lingen konfrontierte sie der Verein wieder mit der “Abzocke” der Altersvorsorge von Millionen.

    Die beiden SPD-Politiker, Daniela de Ridder und Matthias Miersch, wollten im von der Union dominierten Landkreis “gut Wetter” machen und haben deswegen die Region besucht. „Kommt doch vorbei und kommt mit uns ins Gespräch“, so ihr Angebot. Auf ihrer „Sommertour“ wollten sie hören, wie die Menschen durch die Krise gekommen sind und was die Bürger „von der Politik im Endspurt des letzten Jahres dieser Regierungszeit“ erwarten.

    SPD-Politiker starten Bundestagswahlkampf

    DVG-Mitgliedern der Regionalgruppe Emsland/Osnabrück-Nord und NRW-Nord/Rheine warteten schon im pinken Outfit auf die beiden Bundestagsabgeordnete, um sie mit der “Abzocke” von Millionen Altersvorsorgern zu konfrontieren. Beiden Bundestagsabgeordneten war sehr wohl bewusst, was die SPD 2003 unter der rot-grünen Schröder-Regierung mit der Einführung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) angerichtet hat. Seitdem zahlen Direktversicherte annähernd 20 Prozent an die Krankenkassen.

    Die Einladung der SPD in Lingen

     

    Manfred Lesting und Bernd Schröer von der Regionalgruppe NRW-Nord/Rheine erinnerten sie wieder daran und verlangten die Abschaffung dieses unsäglichen Gesetzes. Aber was ist schon von SPD-Politikern zu erwarten, die sich um alles Mögliche wie zivile Krisenprävention, vernetztes Handeln, digitale Infrastruktur und nukleare Sicherheit beschäftigen? Während  die vom GMG Betroffenen “Deutsch gesprochen” haben, antworten die Beiden mit ihrem üblichen Bla-Bla, von wegen Mehrheiten und schwierigen Zeiten.

    Dieser DVG-Empfang in Lingen ist der Auftakt zu weiteren  Konfrontationen. Der DVG lässt nicht locker. Spätestens im Herbst ist Auftakt für den Bundestagswahlkampf – und dann werden die Direktversicherungsgeschädigten wieder an die Sabotage ihrer Altersvorsorge durch Rot-Grün (mit Hilfe der Union)  erinnern und ein Umdenken der Politik anmahnen. “Wir werden den Politikern in die Suppe spucken”, meint Schröer.

  • Deutsche arbeiten 7 Jahr länger als Italiener

    Deutsche arbeiten 7 Jahr länger als Italiener

    Deutsche arbeiten im Schnitt sieben Jahre länger als Italiener. Erstere bringen es auf 39 Jahre, letztere auf 32 Jahre Lebensarbeitszeit. Die Mindereinzahlung muss der italienische Staat durch höhere Schulden ausgleichen.

    Die Zahlen europäischen Statistikebehörde Eurostat sprechen für sich. Nirgends sonst in Europa ist die Lebensarbeitszeit so kurz wie in Italien. Während die Isländer sogar 45 Jahre arbeiten, bis sie in Rente gehen, genießen die Italiener ihren Ruhestand schon nach 32 Jahren Arbeit. Der Durchschnitt in der Europäische Union (EU) liegt bei 36,4 Jahren. Vor allem Italienerinnen verabschieden sich schon vergleichsweise früh aus dem Arbeitsleben und kommen im Schnitt gerade einmal auf eine Lebensarbeitszeit von 27 Jahren. Deutsche Frauen arbeiten hingegen rund zehn Jahre länger als ihre Geschlechtsgenossinnen im Süden. Der „Gender Gap“ wie das schon in der Sprache der Statistiker heißt, ist in Italien zwischen Männern und Frauen besonders groß: 36,4 (Männer) zu 27,3 (Frauen), wogegen die Differenz zwischen Männern und Frauen in Deutschland nur 4,2 Jahr beträgt.

    Schweizer und Schweden sind zusammen mit den Isländern die fleißigsten, gefolgt von den Niederländern und Dänen. Deutschland folgt auf Platz acht.  Insgesamt hat sich die Lebensarbeitszeit seit 2000 verlängert: in Deutschland von 36,8 (2000) auf 39,1 (2019) Jahre, in Italien von 29,7 auf 32,0 Jahre – also 2,3 Jahre.

    Italiener genießen früher Dolce vita

    Eine kürzere Lebensarbeitszeit bei parallel dazu höheren Lebenserwartung heißt, längere Rentenbezugszeit. Italienische Männer leben im Schnitt mit 81,2 Jahre zweieinhalb Jahr länger als deutsche Männer. Da Italiener insgesamt kürzer und damit weniger einzahlen, aber länger leben, muss jemand das Defizit ausgleichen – in dem Fall ist es der Staat, der die Finanzierung der Rentenausgaben wiederum durch Schulden finanziert. Die Staatsschuldenquote von gegenwärtig laut Eurostat rund 135 Prozent des Bruttoinlandsprodukts wird sich wegen den Folgen der Coranovirus-Pandemie 2020 aller Voraussicht nach auf 150 Prozent erhöhen. Nur Griechenland hat mit 177 Prozent eine höhere Staatsverschuldung. „Italien ist das einzige Mitgliedsland der Währungsunion, dessen Bruttoinlandsprodukt durch die Rezession auf den Stand der Jahrtausendwende zurückgeworfen wird“, schreibt die „Welt“. Summa summarum habe eine ganze Generation von Italienern kein Wachstum erlebt.

    Italiener haben mehr Vermögen

    Wer jetzt glaubt, Italiener wären ärmer als die vermeintlich reichen Deutschen, wird wieder von den Statistikern eines Besseren verwiesen. „Auch Italiens Privathaushalte zählen trotz relativ weniger Lebensarbeitsjahre in Europa weiter zu den Wohlhabenden“, schreibt die „Welt“. Auch nach zwei Jahrzehnten ökonomischer Stagnation übersteige das Pro-Kopf-Vermögen der Italiener nach wie vor das der Deutschen, wie mehrere Erhebungen belegen. Es ist vor allem der Immobilienbesitz, der sich positiv auf das Vermögen der Italiener auswirkt, denn die Immobilieneigentumsquote ist in Italien deutlich höher als in Deutschland. Laut Statista liegt sie in Italien bei 72,4 Prozent, hierzulande bei 51,5 Prozent. Wer jedoch Miete zahlen muss, kann weniger Vermögen aufbauen.

    Sehen die Italiener ein, dass es so nicht weitergeht? Im Gegenteil. Matteo Salvini hat das Rad zurück gedreht mit der „Quota 100“. Alter und Beitragsjahre müssen 100 ergeben. Hier noch einmal die genaue Regelung (siehe Europäische Union):

    • Als 58-jährige Arbeitnehmerin (59 Jahre für Selbstständige) mit 35 abgeschlossenen Beitragsjahren vor dem 31. Dezember 2018 können Sie Anspruch haben auf einen vorgezogenen Ruhestand (die so genannte “Opzione donna”). In diesem System erhalten Sie die erste Rentenzahlung 12 Monate (für Arbeitnehmerinnen) und 18 Monate (für Selbstständige) nach Erwerb des Anspruchs.
    • Sofern Sie nicht Fachkraft, Geistlicher, Soldat, Journalist oder Zollbeamter sind, können Sie von April 2019 bis Dezember 2021 Anspruch auf vorgezogenen Ruhestand haben (die sogenannte “Quota 100), wenn Sie mindestens 62 Jahre alt sind und über 38 abgeschlossene Beitragsjahre verfügen (davon 35 Jahre im Zusammenhang mit tatsächlicher Arbeit). In diesem System erhalten Sie die erste Rentenzahlung 3 Monate nach Erwerb des Anspruchs, wenn Sie Arbeitnehmer im Privatsektor sind, und 6 Monate, wenn Sie Beamter sind. Die Rente darf nicht mit Einkommen aus Arbeit über 5.000 EUR jährlich kombiniert werden.

     

    In Deutschland käme niemand auf die Idee, nach 32 Beitragsjahren eine Rente zu beantragen, in Italien propagiert das die Regierung sogar. Das kann auf Dauer nicht funktionieren in einer sich annähernden Europäischen Union. Um den Ausgleich zu finanzieren, muss Deutschland immer mehr Geld nach Brüssel überweisen. Diese Geld fehlt natürlich für die Altersvorsorge der heimischen Bevölkerung.  Also schröpft der Staat seine Bürger, die eigenverantwortlich fürs Alter vorsorgen. Bestes Beispiel ist die Direktversicherung. Weil 2003 angeblich Geld fehlte, führte die damalige rot-grüne Schröder-Regierung – mit Beihilfe der Union – die Doppelverbeitragung ein. Seit dem zahlen Direktversicherte annähernd 20 Prozent auf ihre Altersvorsorge. Dagegen kämpft der DVG mit immerhin kleinem Erfolg.

  • Zwangsverbeitragung vor Gericht

    Zwangsverbeitragung vor Gericht

    Es wird spannend am 25. Mai, wenn Ilse Weber in Darmstadt vor dem Sozialgericht gegen die Barmer klagt wegen der Zwangsverbeitragung ihrer Kapitallebensversicherung.

    Ilse Weber staunte nicht schlecht, als sie von ihrer Krankenkasse, der Barmer, aufgefordert wurde, für ihre Kapitallebensversicherung Krankenkassenbeiträge zu zahlen. Für ihre 1983 abgeschlossene Kapitallebensversicherung zahlt sie jetzt Monat für Monat Kranken- und Pflegekassenbeiträge. Das ist in ihren Augen Unrecht hoch zwei, schließlich war sie selbstständig tätig und hat die Beiträge für ihre Kapitallebensversicherung komplett aus bereits versteuertem und verbeitragtem Einkommen bezahlt. Sogar der 50prozentige Zuschuss ihres Vertragspartners wurde dem versteuerten Einkommen zugerechnet. Überschlägig betrachtet, zahlt sie vier Mal Krankenkassen- und Pflegebeiträge – in der Ein- und Auszahlphase sowohl den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil.

    Kampf gegen Zwangsverbeitragung

    Dagegen wehrt sie sich und klagt gegen die Barmer. Die Verhandlung ist am

    25. Mai 2020 um 12.00 Uhr 
    vor dem Sozialgericht in Darmstadt,
    Steubenplatz 14, Sitzungssaal 3, EG. 

    Sie würde sich freuen, wenn ihr möglichst viele DVG-Mitglieder moralisch beistehen und die öffentlichen Verhandlung besuchen.

    Bitte meldet euch per Mail, ob ihr kommt, sie zu unterstützen – ihre Mailadresse:  weber.ilse@gmx.net

    Danke.

    Das hessische Ministerium der Justiz hat eine Handlungsanweisung für den Zutritt zu Gerichten und Staatsanwaltschaften erlassen. Danach gilt: „Der Zutritt zu Gerichtsgebäuden zum Zweck des Besuches von öffentlichen Verhandlungen ist unter Berücksichtigung der vorstehenden Ziffern grundsätzlich zu gestatten. Der Zutritt ist innerhalb der Gebäude nur soweit gestattet, wie er zur Teilnahme an der öffentlichen Verhandlung erforderlich ist. Etwaige Terminsladungen sind vorzuzeigen.“

     

    Die Klage wurde abgewiesen.

     

    Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

  • Reiner Wellmann bei Maika.tv

    Reiner Wellmann bei Maika.tv

    Michael „Maika“ Jürgens interviewt Reiner Wellmann von der DVG-Regionalgruppe NRW-Nord zum Thema Doppelverbeitragung von Direktversicherungen und den Vertrauensverlust.

    „Maika“ spricht es an – den „Betrug bei privater Altersvorsorge“. In Rheine hat sich so etwas wie ein Zentrum im Kampf gegen die Abzocke bei der Altersvorsorge gebildet. „Maika“ wurde auf der bundesweiten Groß-Demo auf das Thema Doppelverbeitragung aufmerksam – Auslöser für das Interview mit Reiner Wellmann von der Regionalgruppe NRW-Nord des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten (DVG).

    Wellmann im Gespräch mit Maika.tv

    Wellmann war langjähriger Lokalchef der münsterländischen „MV“. Er setzt sich gegen die staatliche Abzocke bei Direktversicherungen ein. Wellmann erklärt in dem Video, wie die Direktversicherung funktioniert und welche „damaligen“ Vorteile sie hat. Millionen seien davon betroffen und jedes Jahr kämen 200 000 bis 250 000 dazu.

    Maika.tv im Gespräch mit Reiner Wellmann

    https://www.facebook.com/maika.tv.rheine/videos/2471447226289263/?t=869

    Auslöser war 2003 das Gesundheitsmodernisierungsgesetz, kurz GMG. „Damals gingen die Arbeitslosenzahlen nach oben und die Krankenkassen waren klamm“, erinnert sich Wellmann. Die damalige Regierung unter Schröder überlegte, wie sie an Geld für die Krankenkassen käme. „Damals wurde die Idee der Praxisgebühr geboren“, resümiert Wellmann. Die ist mittlerweile wieder abgeschafft, aber nicht die Krankenkassen- und Pflegebeiträge auf Direktversicherungen. Die wurden von der damaligen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt und Horst Seehofer eingeführt. Sie haben die einmalige Kapitalauszahlung der Direktversicherten in eine Betriebsrente umgewidmet und auf 120 Monate verteilt – und verbeitragt.

    Wer also beispielsweise 120 000 Euro ausbezahlt bekommt, zahlt dann: 120 000 geteilt durch 120 gleich 1000 Euro pro Monat. Für diese fiktive Rente zahlt er dann annähernd 20 Prozent Kranken- und Pflegebeiträge. Wellmann sieht darin eine „quasi Enteignung unserer Altersvorsorge“.

    Wie viel genau bringt der Freibetrag an Entlastung? Und wie viel müssen Direktversicherte und Betriebsrenten noch an Sozialabgaben zahlen. Eine Rechnung.

    Am 1. Januar 2020 tritt das Gesetz zur Entlastung von Direktversicherten und Betriebsrentnern in Kraft. Sein sperriger Name: GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz. Damit zahlen Betriebsrentner ab 2020 knapp 25 Euro weniger pro Jahr, abhängig von ihrer Krankenkasse.

  • Wie wird Freibetrag auf Betriebsrenten aufgeteilt?

    Wie wird Freibetrag auf Betriebsrenten aufgeteilt?

    Wie verteilt sich der Freibetrag, wenn jemand mehrere Betriebsrenten hat? Das Sozialgericht Karlsruhe hat ein interessantes Urteil gefällt.

    Am 1. Januar 2020 ist das Gesetz zur Entlastung von Direktversicherten und Betriebsrentnern in Kraft getreten. Sein sperriger Name: GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz. Damit zahlen Betriebsrentner ab 2020 rund 25 Euro weniger pro Jahr, abhängig von ihrer Krankenkasse. Aber wie viel zahlen sie dann noch, vor allem, wie verteilt sich der Krankenkassenbeitrag, wenn jemand mehrere Betriebsrenten hat?

    Eine Betriebsrentnerin wollte es wissen und klagte gegen die Kranken-  und Pflegeversicherungsbeiträge aus einer Direktversicherung. Sie hatte aber nicht nur einen Vertrag, sondern zwei Verträge. „Versicherungswirtschaft heute“ schildert den Fall:

    • 2016 bekam sie einen Direktversicherungsvertrag über rund 14.000 Euro ausbezahlt. Der Betrag wird auf 120 Monate verteilt und verbeitragt. Der fiktive Zahlbetrag ergab monatlich etwa 115 Euro – und damit unter der Freibetragsgrenze von 159,25 Euro. Also hätte sie keine Beiträge an ihre gesetzliche Krankenversicherung zahlen müssen.
    • Aber sie bekommt sei Juli 2017 noch eine zweite Betriebsrente und überschreitet damit die Freigrenze mit der Folge, dass sie auf alles Beiträge zahlen muss.

    Dagegen hat sie geklagt  (Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 29. Januar 2020 – Az.: S 6 KR 2676/18, nicht rechtskräftig).

    Die Klage vor dem Sozialgerichts Karlsruhe hatte laut „Versicherungswirtschaft heute“ teilweise Erfolg:

    1. „Für die Verbeitragung bis zum 1.1.2020 gingen die Richter davon aus, dass die Beitragserhebung zu Recht erfolgt sei. Die Beitragspflicht von Leistungen aus Direktversicherungen sei höchstrichterlich geklärt und die Einwände der Klägerin, die Verbeitragung sei unverhältnismäßig und sie sei unvorhersehbar gewesen, griffen nicht durch.
    2. Allerdings sieht die Sachlage ab 1.1.2020 anders aus. Ab diesem Zeitpunkt sei die Klage teilweise begründet, soweit sie sich gegen die Erhebung von Beiträgen zur GKV für die Zeit ab dem 1. Januar 2020 richte. Der müsse ab 1.1.2020 berücksichtigt werden.“

    Entscheidend sei die Regelung des § 226 Abs. 2 Satz 2 SGB V, die seit dem 1. Januar 2020 für Renten der betrieblichen Altersvorsorge gelte.

    Wie den Freibetrag verteilen?

    Wie aber ist der Freibetrag auf die beiden Verträge zu verteilen? Dazu hat sich das Gericht geäußert. Es sei gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt, wie der Freibetrag zu verteilen sei, wenn ein GKV-Versicherter wie die Klägerin mehrere Betriebsrenten gleichzeitig beziehe.

    Der langen Rede kurzer Sinn: Der Freibetrag muss laut Urteil verhältnismäßig auf die beiden Betriebsrenten aufgeteilt werden.

    • Die Folge: Aus der Kapitalleistung seien daher ab dem 1. Januar 2020 GKV-Beiträge nur noch in Höhe von 8,66 € statt wie bisher knapp 17 € geschuldet.
    • Ob die verhältnismäßige Anrechnung des Freibetrages auf mehrere Betriebsrenten kraft Gesetzes eintrete oder einen vorherigen Antrag voraussetze, könne dahinstehen, weil die Klägerin in der mündlichen Verhandlung jedenfalls einen entsprechenden Antrag gestellt habe.

     Ganz schön kompliziert, vor allem, wenn jemand sogar noch mehr als nur zwei Verträge hat. Daher habe der GKV-Spitzenverband in seinen Rundschreiben zur Umsetzung des neuen Freibetrags empfohlen, dass der Freibetrag zunächst auf eine Betriebsrente angewandt werde und ein verbleibender Restbetrag dann auf die nächste Betriebsrente übertragen werde.

    Entlastung durch Freibetrag

    ab 1.1.2022bis 1.1.2020Entlastung
    Kapitalauszahlung 50.00050.000
    geteilt durch 120416,67416,67
    minus Freibetrag 159,25252,170
    Krankenvers. 14,6 % 36,8260,84
    Zusatzbeitrag 1,5 %3.786.25
    Pflegevers. 3,05 %12,7112,71
    KV+PV monatlich53,3179,7926,48
    KV+PV pro Jahr639,72
    957.48317,76
    KV+PV gesamte Laufzeit6.397,209574,803.176,60
    Rest nach Abzug KV+PV 43.602,80

    40.425,20
    in Euro

    „Stiftung Warentest“ hat einen Sozial­abgaben-Rechner programmiert, mit dessen Hilfe jeder selbst ausrechnen kann, was das in seinem speziellen Fall ausmacht.

    Die Mechanik des Freibetrags:

    • Zuerst greift (wie bisher) die Freigrenze. Die Freigrenze umfasst neben Versorgungsbezügen z.B. auch Arbeitseinkommen, also Gewinne aus nebenberuflich selbstständiger Tätigkeit, z.B. aus Photovoltaik oder Nebenerwerbslandwirtschaft.
    • Wird die Freigrenze überschritten und entfällt daher, greift nur für Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge i.S.d. § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V ein Freibetrag, der genauso hoch ist, wie die bisherige Freigrenze (1/20 der monatliche Bezugsgröße nach § 18 SGB IV = 159,25 EUR für 2020). Der Freibetrag ist der Höhe nach begrenzt auf monatliche beitragspflichtigen Betriebsrentenleistungen (bei Kapitalleistungen: 1/120 der Leistung als monatlicher Zahlbetrag für maximal zehn Jahre).
  • Deutschland interessiert nur noch Corona-Virus

    Deutschland interessiert nur noch Corona-Virus

    Das Corona-Virus ist das dominante Thema zurzeit in Deutschland. Dahinter verblassen alle anderen Probleme. Altersvorsorge oder selbst Fußball interessiert zurzeit niemand.

    von Helmut Achatz

    „Das Coronavirus ist derzeit in den Medien das beherrschende Thema“, schreibt Seokratie. Das kann jeder bestätigen, der bei Google Trends das Suchinteresse in punkto „Coronavirus“, „betriebliche Altersvorsorge“ oder „Fußball“ vergleicht. Letztere beiden Themen kommen schlicht nicht mehr vor. Zurzeit dreht sich hierzulande alles nur noch um das Coronavirus.

    Corona-Virus bestimmendes Thema

    „Das Virus breitet sich in rasantem Tempo aus; die Menschen wollen wissen, wie sie sich vorbereiten und schützen können“, schreibt Google Trends. Nach Unterregion geordnet sähen wir das größte Interesse in Brandenburg, gefolgt von Baden-Württemberg, schreibt Seokratie. „Die Schweinegrippe hatte in ihrer Hoch-Zeit (bezogen auf Google Trends) eine relative Bekanntheit von 10“ – Coronavirus kommt auf 31.

    Und wo informieren sich die Deutschen? Die obersten drei organischen Suchergebnisse sind laut Seokratie das Bundesgesundheitsministerium, gefolgt von zwei Ergebnissen des Robert-Koch-Instituts und einem Ergebnis von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

    Und wie sieht das bei Facebook aus? Auch dazu hat Seokratie eine Antwort: „Man merkt, Google setzt auf echte, seriöse und sachliche Informationen und lässt keine zweifelhaften Quellen mehr zu; die Strategie von Facebook hingegen scheint weiterhin zu sein, die Verweildauer der User hoch zu halten“. Das funktioniere durch zwei Kniffe: „Erstens zeigt man im Stream polarisierende Meldungen an, die möglichst an die Emotionen des entsprechenden Nutzers appellieren und aufwiegeln – Klimawandel, Gefahr von rechts oder links, Krankheiten, Aufreg-Posts und dergleichen erhöhen die Nutzerbindung. Hauptsache, der User stoppt das Scrollen in der Timeline, konsumiert den Inhalt und bleibt somit länger auf Facebook; zweitens sollten am besten keine Links zu externen Websites erhalten sein, denn dann gehen der Plattform die User flöten.“

    Deutschland ist fixiert

    Wir Direktversicherungsgeschädigte dürfen uns keiner Illusion hingeben, dass unser Thema zurzeit irgendjemand interessiert. Erst wenn das Coronavirus-Problem gelöst ist, wenden sich die Deutschen wieder anderen Themen zu. Kein Newskeyword sei für Zeitungen derzeit so lohnend wie Corona. Das erkläre auch die Fülle an Artikeln zum Thema, so Seokratie.

    Und hier die Suchanfrage bei Google für Januar:

    • Coronavirus 9.140.000 im Januar
    • Merkel 201.000
    • DBF Pokal 1.000.000
    • Trump 1.210.000
    • Michael Wendler 201.000 (Laura Müller übrigens 301.000)
    • Meghan Harry 74.000
    • Flüchtlinge 135.000
    • AFD 550.000
    • Greta Thunberg 673.000
    • Grundrente 110.000
    • Brexit 823.000

    Heute dürfte die Relation noch prägnanter für „Coronavirus“ ausfallen.

  • Der neue Flyer ist fertig

    Der neue Flyer ist fertig

    „Angelockt – abgezockt“ – heißt unser Slogan. In unserem neuen Flyer warnen wir die breite Öffentlichkeit vor Direktversicherungen.

    von Helmut Achatz

    „Klare Vertragsregeln und geringe, pauschalierte Steuer- und Sozialabgaben lockten viele Arbeitnehmer zu Vertragsabschlüssen von politisch geförderten Direktversicherungen“, so die Lage damals in den 80er- und 90er-Jahren. Heute stehen viele vor einem Scherbenhaufen, denn sie werden von Staat und Krankenkasse abgezockt. Wegen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes von 2004 zahlen sie Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile für die Krankenversicherung, einschließlich Zusatz- und Pflegebeitrag annähernd 20 Prozent.

    Dagegen kämpft der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) – und zwar für die aktuell Betroffenen und die künftig Betroffenen, denn viele wissen noch nichts von ihrem „Glück“.

    Unser Flyer klärt auf

    In dem Flyer sind unsere Forderungen für eine Änderung des Gesetzes aufgelistet. Wir klären über unsere Aktionen und Aktivitäten auf. Wir dürfen auf unsere Erfolge stolz sein, denn wir haben bereits den Freibetrag von 159,25 Euro erkämpft.

    „Kämpfen Sie mit uns um Ihre Rechte. Unser Geld geht uns Alle an“, so unser Appell im neuen Flyer, der in Kürze verfügbar ist.

    Flyer zum Herunterladen

     

  • Meck-Pomms Freie Wähler wollen Betriebsrentner entlasten

    Meck-Pomms Freie Wähler wollen Betriebsrentner entlasten

    Wie bereits in Bayern setzen sich auch die Freien Wähler in Mecklenburg-Vorpommern für die Abschaffung der doppelten Krankenkassenbeiträge von Direktversicherungen und Betriebsrenten ein. Meck-Pomms Freie Wähler (FW) machen mobil.

    von Helmut Achatz

    Die Freien Wähler in Bayern haben durchgesetzt, dass die bayerische Staatsregierung  eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Doppelverbeitragung beschloss und in den Bundesrat einbrachte. Das gleiche erhoffen sich die Freien Wähler in Mecklenburg-Vorpommern.

    Meck-Pomms FW machen mobil

    Freie_Waehler_MV

    Gustav Graf von Westarp, Landeschef der Freien Wähler in Mecklenburg-Vorpommnern und sein Team haben die neue Volksinitiative “Faire Rente”  in Schwerin vorgestellt. Meck-Pomms Freie Wähler starten gemeinsam mit dem DVG eine Volksinitiative zur Abschaffung der Doppelverbeitragung. „Seit 2004 müssen bundesweit mehr als sechs Millionen Menschen auf ihre private Altersvorsorge aus Direktversicherungen doppelte Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen; hinzu kommt eine noch viel größere Zahl von Betriebsrentnern – allein in MV können es über 330 000 Betroffene sein“, schildert Graf von Westarp die Lage. Das wollen Freie Wähler und DVG nicht länger hinzunehmen. Zur Erinnerung: „Zur Stärkung der gesetzlichen Krankenkassen war 2004 beschlossen worden, Betriebsrenten nicht nur in der Anspar-, sondern auch in der Auszahlphase im Alter mit dem vollen Krankenbeitrag zu belasten“, schreibt n-tv.

     

    Freibetrag unzureichend

    Die vor kurzem beschlossene Neuregelung beim Freibetrag durch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sei völlig unzureichend, erklärte Gustav Graf von Westarp. Nach 15 Jahren müssen diesen Menschen endlich Gerechtigkeit wiederfahren.

    Ziel der Volksinitiative ist es, mit 15 000 gültigen Unterschriften die Landesregierung über den Landtag zu einer Bundesratsinitiative zu bewegen, mit der die Doppelverbeitragung abgeschafft wird. „Freie Wähler wollen den großen Renten-Coup“ titelt die „Schweriner Volkszeitung“.

    „Die Doppelverbeitragung ist nur eines der Probleme bei den Renten“, unterstreicht Wilfried Mußfeldt vom DVG. Er verspricht, dass das nicht unsere letzte Aktion sein werde. Mußfeldt hat auch gleich ein Beispiel parat: Von seiner Kapitalabfindung in Höhe von 50 000 Euro seien nur noch 40 000 Euro übrig geblieben. Er rät jedem, während des Arbeitslebens den geringsten Betrag einzuzahlen. Das kann aber nicht Sinn und Zweck einer verlässlichen Altersvorsorge sein.

    Den Freien Wählern in Bayern und Mecklenburg-Vorpommern ist klar, dass das Abzock-Gesetz in Bundeszuständigkeit fällt. Aber auch der Bundesrat kann eine Gesetzesinitiative erreichen – und genau das will Gustaf Graf von Westarp.

    Die Freien Wähler können fest auf die Unterstützung des DVG in Mecklenburg-Vorpommern rechnen. Demnächst werden von den neuen Regionalgruppen in Meck-Pomm begleitende Info-Veranstaltungen stattfinden. Der DVG drückt Mußfeldt und der Regionalgruppe die Daumen.

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