Tag: Positionspapier

  • Kleinspenden per Beleg nachweisen

    Kleinspenden per Beleg nachweisen

    Kleinspenden bis 200 Euro erkennt das Finanzamt in der Regel anhand des Überweisungsbelegs oder Kontoauszugs an.

    Das gilt übrigens auch für den jährlichen DVG-Beitrag. Für eingehende Spenden von mehr als 200 Euro verschickt der DVG im Lauf des Monats Januar automatisch eine Spendenbescheinigung, sofern die Adresse in den Überweisungsdaten genannt ist.

    Kleinspenden oder größere Spende?

    Ist darüber hinaus im Einzelfall dennoch eine Spendenbescheinigung notwendig: Bitte eine Mail mit Angabe des Einzahlungsdatums und der Anschrift an unseren kommissarischen Finanzvorstand, Reiner Korth – reiner.korth@dvg-ev.org.

    Übrigens, das Finanzamt verlangt keine Belege. Belege sind nur nach Anforderung einzureichen. Dies betrifft beispielsweise Belege über Arbeitsmittel, Nachweise über Beiträge an Berufsverbände und Beitragsbestätigungen zu Versicherungen. Es wird bei der elektronischen Steuererklärung (Elster) allerdings empfohlen, alle Belege bis zur Bestandskraft des Steuerbescheides für die Erledigung von Rückfragen durch das Finanzamt griffbereit zu halten

  • Was sich 2020 ändert

    Was sich 2020 ändert

    2020 ändert sich so einiges. So wird ein Freibetrag bei Direktversicherungen und Betriebsrenten eingeführt, die  Renten erhöhen sich, ferner die Zusatzbeiträge der Krankenkassen und der Grundfreibetrag. Ein Überblick über die Änderungen ab 2020.

    Was sich 2020 ändert

    Betriebsrentenfreibetrag

    Betriebsrentner und Direktversicherte werden ab 2020 von Beiträgen für die gesetzliche Krankenkasse entlastet werden. Ab 1. Januar 2020 gilt dank des Betriebsrentenfreibetragsgesetzes ein Freibetrag von 159,25 Euro, der die bisherige Freigrenze in Höhe von 155,75 Euro ergänzt. Bis 159,25 Euro zahlen Betriebsrentner und Direktversicherte keine Krankenkassenbeiträge. Allerdings gilt das Gesetz nur für Krankenkassen-, nicht aber für Pflegebeiträge.  Bisher musste auf die komplette Direktversicherung oder Betriebsrente der volle Krankenkassenbeitrag (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil von 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag von aktuell im Durchschnitt 0,9 Prozent sowie die Beiträge für die Pflegeversicherung von 3,05 Prozent plus 0,25 Prozentpunkte für Kinderlose) gezahlt werden, wenn die Rente die Freigrenze überschritten hat. Ab 1. Januar 2020 wird der Beitrag nur noch für den Rentenanteil fällig, der über dem Freibetrag liegt.

    Steuer- und Sozialabgabenfreibetrag

    Ab Januar steigt die Grenze für die sozialabgaben- und steuerfreien Beträge im Rahmen der Bruttoentgeltumwandlung: der maximale sozialabgabenfreie Anteil von 268 auf 276 Euro monatlich, der steuerfreie Anteil von 536 auf 552 Euro. Bis zu vier Prozent der jeweils aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen können Arbeitnehmer ohne Abzug von Sozialabgaben und acht Prozent ohne Abzug von Steuern in einer Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds umwandeln.

    Renten

    Am 1. Juli 2020 sollen Rentnerinnen und Rentner im Westen voraussichtlich 3,15 Prozent (West) und im Osten um 3,92 Prozent mehr Rente bekommen. Ob es dabei bleibt, entscheidet sich im Frühjahr. Darüber hinaus wird der Rentenwert Ost weiter an den im Westen geltenden Rentenwert angeglichen – und zwar von 96,5 auf 97,2 Prozent des Westwerts. 2024 werden die Rente in Ost und West angeglichen sein.

    Grundfreibetrag

    2020 erhöht sich der Grundfreibetrag um 240 auf 9408 Euro; bis zu diesem jährlichen Einkommen müssen Ledige keine Einkommensteuer zahlen. Für verheiratete Paare gilt der doppelte Betrag.

    Altersgrenze für Rente ab 63

    Ab 2019 steigt die Altersgrenze bei der abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab 63 – auf 63 Jahre plus zehn Monate. Das trifft Versicherte des Geburtsjahrgangs 1957. Wer 1958 geboren ist, bekommt die „abschlagsfreie Altersrente ab 63“ erst ab 63 plus zwölf Monate – und so erhöht sich das Eintrittsalter um je zwei weitere Monate. Voraussetzung für die abschlagsfreie Altersrente mit 63 sind allerdings 45 Versicherungsjahre.

    Regel-Altersgrenze steigt

    65 war mal – ab 2019 steigt die Regelaltersgrenze, die ausschlaggebend ist für die abschlagsfreie Regelaltersrente, auf 65 Jahre plus acht Monate. Das trifft Versicherte, die 1954 geboren wurden und 2019 Jahr 65 Jahre werden. 1955 Geborene müssen bis 65 Jahre plus neun Monate, 1956 Geborene müssen 65 plus zehn Monate arbeiten – bis 2031 die reguläre Altersgrenze bei 67 Jahre angekommen ist.

    Mindestlohn

    Ab 1. Januar steigt auch der gesetzliche Mindestlohn von zurzeit 9,19 Euro auf 9,35 Euro pro Stunde.

    Sozialbeiträge-Bemessungsgrenzen

    Anfang 2020 steigen Beitragsbemessungsgrenzen für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.

    Kranken- und Pflegeversicherung

    In der Kranken- und Pflegeversicherung erhöht sich Beitragsbemessungsgrenze um 150 Euro auf 4687,50 (bislang 4537,50) Euro pro Monat.

    Privatversicherungsgrenze

    Der Umstieg von der gesetzlichen in eine private Krankenversicherung wird erschwert. Erst ab einer Versicherungspflichtgrenze 62 550 Euro (bislang 60 750 Euro) kann sich ein Arbeitnehmer privat versichern.

    Renten-/Arbeitslosenversicherung

    Ab Januar steigt die monatliche Beitragsbemessungsgrenze West auf 6900 (bislang 6700) Euro. Über diese Einkommensgrenzen müssen Arbeitnehmer keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung bezahlen.

    Zusatzbeitrag 2020 steigt

    Zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent verlangen die aller meisten Krankenkassen einen Zusatzbeitrag. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt zum 1. Januar 2020 von 0,9 auf 1,1 Prozent. Einige Kassen, darunter die Techniker Krankenkasse und die HKK, belassen es beim bisherigen Satz, die AOK Sachsen-Anhalt senkt den Zusatzbeitrag sogar auf von 0,3 auf 0,0 Prozent. Viele Kassen sitzen auf dicken Reserven und dürfen ihre Zusatzbeiträge deswegen nicht anheben.

    Pflegeversicherung

    Dank des Angehörigen-Entlastungsgesetzes müssen Angehörige mit nur dann an den Pflegekosten für die Eltern beteiligen, wenn sie mehr als 100 000 (bislang 21 600 Ledige/38 800 Familien) Euro pro Jahr verdienen. Wer mehr verdient, muss unter Umständen teilweise für den Elternunterhalt aufkommen.

    Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II

    Ab Januar bekommen Bezieher von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II mehr Geld. Für Alleinstehende erhöht sich die monatliche Zuwendung um acht Euro auf dann 432 Euro, erwachsene Kinder, die im Haushalt der Eltern leben, bekommen sechs Euro mehr und kommen dann auf 345 Euro.

     

  • Imagefilm des DVG jetzt online

    Imagefilm des DVG jetzt online

    Wer ist der DVG? Was machen wir? Wofür setzen wir uns ein? Was haben wir erreicht? Diese Fragen beantwortet der neue Imagefilm des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten.

    Von 36 auf 3000 – was für ein Erfolg. Der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) hat 2015 ganz klein angefangen und ist mittlerweile bundesweit präsent. Der DVG hat mehr als 3000 Mitglieder – und jeden Monat kommen 150 bis 200 dazu.

    Warum haben wir so einen Zulauf? Weil immer mehr Direktversicherte merken, wie sie von Staat und Krankenkassen abgezockt werden. Nicht von ungefähr heißt der Slogan des DVG: „Erst angelockt, dann abgezockt“.

    Imagefilm über den DVG

    Wir wehren uns gegen staatliche Willkür und haben erreicht, dass uns die Politiker ernst nehmen. Allerdings fiel der Erfolg nicht vom Himmel. Wir haben mehrere Demos organisiert, sind bundesweit mit mehr als 40 Regionalgruppen präsent und lassen uns nicht länger abwimmeln.

    Das alles beschreibt der Imagefilm.

  • Kabinett beschließt Betriebsrenten- freibetragsgesetz

    Kabinett beschließt Betriebsrenten- freibetragsgesetz

    Das Kabinett hat am 12. Dezember 2019 das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz beschlossen. Ab 2020 zahlen Direktversicherte und Betriebsrentner für 159,25 Euro keine Krankenkassenbeiträge mehr.

    Die 35-minütige Debatte im Plenarsaal des Deutschen Bundestags am 12. Dezember 2019 zeigte einmal mehr die Routine des parlamentarischen Tagesgeschäftes, in dem  existentielle Fragen mit viel politischer Routine und wenig leidenschaftlicher Überzeugung abgewickelt werden.

    Schmaler Kompromiss im Kabinett

    Da wollte zunächst Gesundheitsminister Jens Spahn das Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge stärken, und das vor allem bei der jungen Generation. Dass kürzlich eine Studie („Traditionelle Muster ganz stark in den Köpfen verankert“, siehe „Der Spiegel“ 19/2019) herausgebracht hatte, Jugendliche nehmen beim Thema Rente vor allem die Eltern als Vorbild, hätte Herrn Spahn zu denken geben müssen: Von Direktversicherten ist wohl bei diesem Thema eher wenig Zuspruch zu erwarten.

    Sabine Dittmar (SPD) wollte gar mit dem neuen Gesetz eine alte Wunde des Gesundheitsmodernisierungssgesetzes (GMG) von 2004 geheilt wissen, hingegen Ralf Kapschack (SPD) sich weniger über den schmalen Kompromiss beklagte, den er mit der Union hinbekommen hatte, als viel mehr über die wenig höfliche Ansprache von Seiten betroffener Direktversicherter.

    Zuvor hatte Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) es auf die einfache Formel gebracht: betriebliche Altersvorsorge über den Freibetrag hinaus sei ja gar nicht mehr attraktiv, und sie wüsste nicht, wie sie das den Leuten weismachen sollte. Zentraler Kritikpunkt bei der FDP ist auch die 10-Jahres-Berechnungsgröße statt der Lebensrealität von 20 Jahren Rentendasein.

    Tröstlich für alle Betroffenen der geschliffene Beitrag von Matthias W. Birkwald (Linke), der den anwesenden Koalitionären wohl klar gemacht haben musste, dass der letzte Beitrag zum Thema betriebliche Altersvorsorge (bAV) in diesem hohen Hause wohl noch nicht gesprochen sein dürfte.

    Alle Redebeiträge sind hier nachhörbar.

    Die komplette Lesung bei Phoenix als Youtube-Video

    Doppelverbeitragung nicht behoben

    Die von der sogenannten Doppelverbeitragung betroffenen Betriebsrentner sind unzufrieden mit der Regelung zu Krankenversicherungsbeiträgen und sehen in der geplanten Einführung eines Freibetrages keine systematische Lösung der Problematik. Zwar sei, so schreibt die Parlamentsredaktion, die Initiative der Bundesregierung zu begrüßen, jedoch offenbarten sich grundlegende Schwachstellen, erklärte der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) anlässlich einer Expertenanhörung über den Gesetzentwurf zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge

    Ingrid Grünberg-Rinkleff

    Bild: Deutscher Bundestag / Marc-Steffen Unger

    Reaktionen auf den Kabinetts-Beschluss

     

    Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!

    Unsere Position: Wofür der DVG steht! 

     

  • Vogel sieht im Freibetrag nur ersten Schritt

    Vogel sieht im Freibetrag nur ersten Schritt

    Bei Phoenix erklärt Johannes Vogel, dass der Freibetrag nur ein erster Schritt sein könne zur Entlastung von Direktversicherten und Betriebsrentnern.

    Die FDP, der Vogel als arbeitsmarkt- und rentenpolitischer Sprecher, angehört, war damals 2003 schon gegen die Einführung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG). Mit dem GMG wurde Anfang 2004 von der damaligen rot-grünen Koalition und mit Abnicken der Union die Doppelverbeitragung von Direktversicherungen und Betriebsrenten eingeführt.

    Vogel unzufrieden mit Gesetz

    Ihr heutiger rentenpolitische Sprecher betonte bei Phoenix, das sich an der Haltung der FDP nichts geändert habe. Vogel sieht in dem Freibetrag von 159,25 Euro für 2020 nur einen ersten Schritt zur Beseitigung dieses Unrechts, das damals Rot-Grün-Schwarz zu verantworten hat. In Phoenix erläuterte er ausführlich seine Haltung. Dieser erste Schritt sei nicht geeignet das Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge wieder herzustellen.

    Die FDP hat einen Entschließungsantrag zu dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung nachgereicht. Darin heißt es: “Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung deshalb auf, ein Gesetz vorzulegen, das die Zahlung von Krankenversicherungsbeiträgen aus Versorgungsbezügen ab dem 1. Januar 2020 beendet, so dass Betriebsrentner und Bezieher anderer Versorgungsbezüge entlastet werden. Sollten bereits während der Ansparphase Krankenversicherungsbeiträge abgeführt worden sein, dürfen in der
    Auszahlungsphase keine Beiträge mehr abgeführt werden.”

    Zur Erinnerung: Ab 1. Januar gelte, so das Bundesgesundsheitsministerium, ein sogenannter Freibetrag von 159 Euro. Für die ersten 159 Euro der Betriebsrente müsse dann kein Kassenbeitrag mehr gezahlt werden. Erst darüber hinaus werde die Betriebsrente verbeitragt. Heißt konkret: „Wer im kommenden Jahr zum Beispiel 169 Euro im Monat Betriebsrente bekommt, zahlt nur auf zehn Euro Kassenbeiträge“. Das seien bei einem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und einem Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent nur 1,57 Euro. Nach der bisherigen Regel hätte der Kassenbeitrag auf die gesamte Betriebsrente angerechnet werden müssen.

    Bildquelle: Phoenix

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  • Freibetragsregelung ist nachzubessern

    Freibetragsregelung ist nachzubessern

    Bei der Freibetragsregelung von Betriebsrenten ist eine Nachbesserung erforderlich, findet der Verein der Direktversicherungsgeschädigten.

    Am Montag, den 9. Dezember 2019 fand die öffentliche Anhörung des Entwurfs zum GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz vor dem Ausschuss für Gesundheit statt. Neben Sozial- und Verbraucherverbänden und dem Interessensverband Direktversicherungsgeschädigte waren auch der GKV Spitzenverband, der DGB und der BDA vertreten. Letztere begrüßten die geplante Entlastung der Betriebsrentner als angemessen und finanziell vertretbar (Finanzrahmen von knapp 1,2 Milliarden Euro), hingegen die Sozialverbände und die Arbeitsgemeinschaft für Betriebliche Altersversorgung betonten, dass dies nur ein erster Schritt zur Wiederherstellung einer gerechten Beitragspflicht für Betriebsrentner und Direktversicherte sein kann.

    Freibetragsregelung ungenügend

    Der tagtäglich sich Bahn brechende Ärger und die Unzufriedenheit der Betroffenen, so die Prognose, werden auch künftig bestehen bleiben, sofern nicht eine echte Rückführung zum halben Beitragssatz geschaffen wird.

    Vor allem aber der Verein der Direktversicherungsgeschädigten deckte die Schwächen des Gesetzentwurfes insbesondere für die vor 2004 abgeschlossenen Direktversicherungs-verträge systematisch auf und präsentierte folgende Lösungsvorschläge:

    1. Reduzierung der Doppelverbeitragung auf den halben Beitragssatz, denn nur so ist eine gerechte Belastung gemäß der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Einzelnen sowie eine einfache Überprüfbarkeit durch den Arbeitnehmer erreichbar. Für alle vor 2004 abgeschlossenen Direktversicherungsverträge Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes der vollständigen Beitragsfreiheit.
    2. Erhöhung des Aufteilungsfaktors für Kapitalauszahlungen unter Beachtung der Lebensrealität von 120 auf 240 Monate.
    3. Beibehaltung des Prinzips „Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung“ und Forderung nach einem Freibetrag auch zur Pflegeversicherung.
    4. Sollte der bisherige Gleichklang zwischen Kranken- und Pflegeversicherung aufgegeben werden, müsste ein monatlicher Mindestbeitrag für die Pflegeversicherung in Höhe von mindestens 20 € festgelegt werden.
    5. Zur Finanzierung des Beitragsausfalles und der Entschädigungslösung für vor 2004 abgeschlossene Direktversicherungen, die eher mit 10 anstatt mit 40 Milliarden Euro zu veranschlagen sind, wird die überfällige Einführung von kostendeckenden Beiträgen zur GKV für die Bezieher von ALG II aus Steuermitteln vorgeschlagen.

    Flankiert wurden die Forderungen des DVG von dem als unabhängigen Experten geladenen Prof. Dr. Karl-Jürgen Bieback, der betonte, dass Betriebsrenten ohne nennenswerten Unterschied zur privaten Vermögensanlage nicht verbeitragt werden sollten. Als solche sieht er Betriebsrenten vor allem mit Kapitalauszahlung, bei denen der Arbeitgeber nichts oder nur einen kleinen Teil dazu beigetragen hat. Hier ist der Bezug zum Arbeitgeber rein formal definiert und zu überdenken. Vor 2004 gäbe es große Gruppen, die vollständig aus ihrem Nettoeinkommen gezahlt und bei denen reine Kapitalzahlung vereinbart wurden. Auch trägt hier das Versicherungsunternehmen nicht das Risiko der Langlebigkeit; schon deshalb handele es sich nicht um ein rentenähnliches Einkommen.

    Trotz juristische Klärung durch das Bundessozialgericht und verfassungsrechtlicher Gültigkeit gab es hier also ein unmissverständliches Plädoyer für eine erneute Überprüfung!

    Die Fraktion DIE LINKE hatte gleichzeitig einen eigenen Antrag vorgelegt, der weit über den Gesetzentwurf der Koalition hinausgeht und die Wiedereinführung des halben Beitragssatzes auf alle Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) und den kompletten Verzicht auf die Beitragspflicht für vor 2004 abgeschlossene Direktversicherungen vorsieht. Vom rentenpolitischen Sprecher der LINKEN, Matthias W. Birkwald, nach der Bewertung dieses Antrages befragt, führte Bieback aus: Die Wiedereinführung des halben Beitragssatzes würde jetzt das wieder einführen, was lange Zeit gegolten hat. Für den halben Beitragsteil hatte der Gesetzgeber damals auch mehrfache gute Gründe, die auch noch heute gelten. Zusätzlich würden die Ungerechtigkeiten durch die pauschalierende Herangehensweise mit dem halben Beitragssatz auf alle Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge natürlich ausgeglichen werden. Der komplette Verzicht auf die Beitragspflicht für vor 2004 abgeschlossene Direktversicherungen lässt sich darüber hinaus schon daraus rechtfertigen, dass ein Teil der Direktversicherungen bis dahin überhaupt nicht beitragspflichtig war.

    In informellen Gesprächen im Anschluss an die öffentliche Anhörung war von Rentenpolitikern insbesondere aus der FDP-, der SPD- und der LINKEN-Fraktion zu hören, dass man doch noch versuchen würde, bis zum 11. oder 12.12. (1. bzw. 2. und 3. Lesung des Gesetzes) kleinere Verbesserungen zu erreichen. Ralf Kapschack, der rentenpolitische Sprecher der SPD, versicherte, dass Beschlusslage der Fraktion nach wie vor die Abschaffung der Doppelverbeitragung sei, so wie es zuvor der frisch gekürte Bundesvorsitzende der SPD, Norbert Walter-Borjans bereits zum Auftakt des SPD-Parteitages einer Delegation von protestierenden DVG-Mitgliedern versichert hatte.

    Die Hoffnung der Regierungskoalition, dass das Thema Doppelverbeitragung von Direktversicherungen und Betriebsrenten damit vom Tisch wäre, wird sich also vorerst nicht erfüllen.

    Die Pressemitteilung steht hier zum Download zur Verfügung.

    Die Reden der Abgeordneten von CDU/CSU, SPD, FDP, AfD, Linke und Bündnis 90/Die Grünen in der Mediathek des Parlamentsfernsehens.

     

    Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!

    Unsere Position: Wofür der DVG steht! 

  • Vertrauen in Rentensystem schmilzt

    Vertrauen in Rentensystem schmilzt

    Vertrauen in das Rentensystem? Fehlanzeige. Rot-Grün-Schwarz haben das Vertrauen gründlich erschüttert. Der jüngste Vorsorgebericht der Deutschen Bank belegt das mit Zahlen.

    Die Deutsche Bank ließ 4100 Personen im Alter von 20 bis 65 Jahren befragen, ob das Rentensystem Bestand hat. Jeder zweite zweifelt daran und glaubt, dass das Rentensystem über kurz oder lang zusammenbricht. Es hat sich herum gesprochen, dass die gesetzliche Rente nicht reichen wird. Sie sind deswegen davon überzeugt, dass ihnen im Alter Armut droht. Sie gehen davon aus, dass die gesetzliche Rente nur noch eine Grundsicherung ist. Dem Staat trauen nur noch 15 Prozent. Mehr als zwei Drittel (71 Prozent) rechnen damit, dass sie bis ins hohe Alter werden arbeiten müssen.

    Rentensystem bald in Schieflage

    Die Politik unternimmt nichts, aber auch gar nichts, um den Bürgern diese Angst zu nehmen. Die „doppelte Haltelinie“ – der Beitragssatz darf nicht über 20 Prozent steigen, das Rentenniveau nicht unter 48 Prozent fallen – gilt nur bis 2025, was danach passiert, interessiert die Politiker herzlich weniger. Aber genau ab 2025 dürfte das Rentensystem in Schieflage geraten, denn dann gehen die „Babyboomer“ in Rente – das sind die geburtenstarken Jahrgänge der späten 50er- und 60er-Jahre. Das heißt, die Zahl der Rentner wird deutlich steigen, während die Zahl der Beitragszahler schrumpft.

    „Fallen diese Garantien wieder weg und gilt ab 2025 wieder die alte Rechtslage, so wird sich die finanzielle Situation der Rentenversicherung schnell und radikal verändern“, schreibt die „Welt“. Das liege daran, dass ab dann die geburtenstarken Jahrgänge, die sogenannten Babyboomer, in Rente gehen. Gleichzeitig steige die Lebenserwartung weiter stetig an.

    Schon liegen sind die Ausgaben der Deutschen Rentenversicherung über 300 Milliarden Euro – Tendenz steigend. Der Staat muss zuschießen, weil er der Rentenversicherung immer mehr Leistungen aufbürdet, wobei der Staatszuschuss die versicherungsfremden Leistungen bei weitem nicht ausgleicht. 2016 lag der Steuerzuschuss bei 87 Milliarden Euro, 2020 werden es annähernd 102 Milliarden Euro sein. Dabei sind die Ausgaben für die geplante Grundrente noch nicht enthalten.

    Staatliche Rente ein Trauerspiel

    Die staatliche Rente ist ein „Trauerspiel“, wie es die „Welt“ formuliert. Wer aber versucht, die Rentenlücke durch private und betriebliche Altersvorsorge auszugleichen, wird vom Staat systematisch bestraft, denn der schröpft ihn am Ende und verlangt Steuern und Sozialabgaben – in einer Höhe, dass von Rendite keine Rede mehr sein kann. Alle mit einer Direktversicherung können ein Lied davon singen, denn in der Rente verlangt der Staat von ihnen doppelte Kranken- und Pflegebeiträge, insgesamt annähernd 20 Prozent.

    Dazu kommt, dass der Staat private und betriebliche Altersvorsorge so verkompliziert hat, dass immer weniger Lust auf Riester & Co. haben.

    Das alles ergibt eine explosive Mischung, die uns ab 2025 um die Ohren fliegen wird.

    Rentenkasse kontert

    Die Deutsche Rentenversicherung widerspricht (DRV)und  verweist auf die Ergebnissen von repräsentativen Befragungen, die die Deutsche Rentenversicherung, in Auftrag gegeben hat. “Diese Befragungen zeigen, dass ein steigender Anteil der Bevölkerung die gesetzliche Rentenversicherung als ideale Form der Altersvorsorge ansieht”, kontert die DRV.  Sei der Anteil der Personen mit dieser Einschätzung 2014 noch bei 54 Prozent gelegen, so sei er in diesem Jahr auf 72 Prozent angestiegen. Auch werde die gesetzliche Rentenversicherung als zunehmend deutlich sicherer eingeschätzt.  “Der Wechsel zum Mehr-Säulen-System und die Notwendigkeit privater Vorsorge werden inzwischen von vielen akzeptiert. Dies zeigt sich auch in einer weiteren repräsentativen Studie der Deutschen Rentenversicherung zu Lebensverläufen und Altersvorsorge (www.lea-studie.de). Jüngere weisen danach ein vielfältiges Portfolio der Altersvorsorge auf. Ihre aktuellen Anwartschaften weisen darauf hin, dass das Zusammenspiel von gesetzlicher Rente und Zusatzvorsorge auch künftig bei einem durchgehenden Erwerbsverlauf eine gute Absicherung im Alter gewährleistet.”, so die DRV. Jüngere müssen auch versorgen, denn mit dem Ruhegeld aus der gesetzlichen Rente lässt sich in Großstädten nicht leben: Nach den Zahlen der DRV betrug “durchschnittliche Gesamtenrentenzahlbetrag” 2019 nur 1048 Euro, Frauen kommen gar nur auf 959 Euro. Damit kommt keiner in einer Großstadt wie München beispielsweise über die Runden.

    Ganz abgesehen davon ist der DRV die Doppelverbeitragung der betrieblichen Altersvorsorge kein Wort wert, was die Studie deklassiert.

  • Bundestag – Anhörung zum Freibetrag

    Bundestag – Anhörung zum Freibetrag

    Am Montag, den 9. Dezember war die Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags zum Freibetrag bei Direktversicherungen, am 11. Dezember folgt die 1. Lesung, am 12. Dezember die 2. und abschließende Lesung.  Die Anhörung ist in der Mediathek des Bundestags nach zu verfolgen.

    Der Ausschuss für Gesundheit führte in seiner Sitzung am Montag, den 9. Dezember 2019, von 11.00 Uhr bis 12.30 Uhr eine öffentliche Anhörung zu der Vorlage Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge“ durch. Es ging dabei auch um den Antrag der Fraktion „Die Linke“ zu „Doppelverbeitragung konsequent beenden – Versicherte entlasten“. und eben den Gesetzesentwurf des Bundesgesundheitsministeriums.

    Anhörung im Bundestag

    Dazu waren mehrere Verbände und Institutionen eingeladen, darunter auch der Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V. Im einzelnen sind das:

    Verbände

    • aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V.
    • Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände
    • Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv)
    • Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e. V. (BDA)
    •  Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV)
    • Deutscher Gewerkschaftsbund – Bundesvorstand (DGB)
    • Direktversicherungsgeschädigte e. V.
    • GKV-Spitzenverband
    • Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
    • Sozialverband VdK Deutschland e. V

    Einzelsachverständige

    • Dr. Martin Albrecht (IGES Institut GmbH)
    • Prof. Dr. Karl-Jürgen Bieback (Universität Hamburg)

    Den DVG vertrat in der Anhörung Wolfgang Diembeck, sozialpolitischer Sprecher des DVG.

    Es ging dabei um den Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge“ und den Antrag der Fraktion „Die Linke“.  Abgeordnete und Experten hatten etwas mehr als 90 Minuten Zeit, Fragen zu stellen und Antworten zu liefern.

    Geleitet wurde die Anhörung vom Vorsitzenden des Ausschuss für Gesundheit, Herrn Erwin Rüddel (CDU), MdB. Hier der Text der Einladung. Der Gesundheitsausschuss setzt sich zusammen aus 41 Vertretern von CDU/CSU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, AfD.

    Die Anhörung fand übrigens im Jakob-Kaiser-Haus (JKH), Saal 1 302, in der Wilhelmstraße 68, 10117 Berlin  statt und wurde vom Parlamentsfernsehen übetragen.

    Stellungnahmen Von DVG, Vdk & Co.:

    Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags

    Von folgenden Verbänden und Sachverständigen liegen bereits Stellungnahmen vor:

    … und das sagt der Bundesrat dazu: Bundesrat unterstützt Freibetrag bei Betriebsrenten

    Die Parlamentsredaktion hat die Anhörung in einem Beitrag zusammengefasst und geht dabei auf die verschiedenen Argumenten, darunter auch die des DVG ausführlich ein. Sowohl DVG wie VdK monieren, dass “Krankenversicherungsbeiträge ein Hemmnis für den Auf- und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung” sind. “Die mit dem GKV-Modernisierungsgesetz 2004 eingeführten Regelungen hätten den Betroffenen viel Ärger gebracht und Geld gekostet; die nun geplante Reform bringe keine Entlastung für jene Betriebsrentner, die seit 2004 den vollen Beitragssatz allein zahlen müssten. Der DVG fordert, dass der Aufteilungszeitraum für die Kapitalauszahlung von 120 auf 240 Monate erhöht werden sollte, da ansonsten deutlich höhere Beiträge zu zahlen seien.  “Der Freibetrag sollte auch für die Pflegeversicherung gelten; da viele Betroffene mehrere Verträge hätten, sollte der Freibetrag zudem pro Vertrag wirksam werden und nicht pro Kopf. ” Weiter fordert der DVG, dass zur Finanzierung kostendeckende Beiträge zur GKV für die Bezieher von Arbeitslosengeld II aus Steuermitteln eingeführt werden sollten.

    So rechnet der Gesundheitsminister

    Und so sieht der Gesetzentwurf zum GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz – GKV-BRG im Detail aus. Worum es bei dem Gesetzesentwurf genau geht, erklärt das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Internet-Seite: Hier nachlesen

    Die Kalkulation des Bundesgesundheitsministeriums

    Anhörung

    Quelle: Bundesgesundheitsministerium

     

    Reaktionen auf den Gesetzesentwurf

    • „Versicherungswirtschaft heute“ schreibt „Bundesverband der Unterstützungskassen übt harte Kritik an der Betriebsrente“. Hier nachlesen
    • Der „Maintaler Anzeiger“ titelt „Böse Überraschung zur Rente“. Hier nachlesen
    • „Rentner fühlt sich ‚übers Ohr gehauen‘“ titelt die Münsterländische Tageszeitung. Hier nachlesen und der komplette Artikel Hier nachlesen
    • „Belastungen von Betriebsrentnern bleiben hoch“ schreiben die „Stuttgarter Nachrichten“. Hier nachlesen
    • Die „Passauer Neue Presse“ moniert, dass Politiker den Bürgern ein „X für ein U“ vormachen – Titel des Kommentars „Vertrauen? Fehlanzeige“. Hier nachlesen
    • “Focus Online” schreibt “Doppelte Sozialabgaben auf Betriebsrenten: Tausende Rentner gehen jetzt auf die Straße”. Hier nachlesen
    • “Ärzteblatt”:  “Betriebliche Altersvorsorge: Kabinett legt Grundstein für Entlastung”. Hier nachlesen
    • Facebook: Reiner Wellmann Herr Diembeck hat uns sehr gut vertreten. Und Prof. Bieback hat die Dinge perfekt auf den Punkt gebracht. Die Fragen von CDU und SPD machen aber wohl deutlich, wohin die Reise gehen wird. Die haben kein Interesse daran, die riesige Ungerechtigkeit gegenüber den Direktversicherungsgeschädigten zu beenden, sonst hätten sie auch mindestens eine Frage in diese Richtung gestellt. Das war aus meiner Sicht das traurige Ergebnis der Anhörung.
    • Facebook: Ernstvolker Herold Schlimm wäre, wenn die Expertise von Professor Bieback von unseren Volksvertretern einfach missachtet würde! Bleibt im Moment nur Abwarten und sich für einen längeren Kampf gegen unsere bornierten Volksparteien zu stärken!
    • “finanznachrichten”: Ab dem kommenden Jahr sinken die Kassenbeiträge zur Betriebsrente. Ein entsprechender Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) soll laut dem Bundestags-Terminkalender am Donnerstag von den Koalitionsfraktionen beschlossen werden. Damit soll Schluss sein mit der sogenannten Doppelverbeitragung. Hier nachlesen

    1. Lesung am 11. Dezember

    Der Bundestag befasst sich am Mittwoch, 11. Dezember 2019, in erster Lesung mit dem von der Bundesregierung angekündigten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz). Eine Debatte ist nicht vorgesehen. Anschließend soll der Gesetzentwurf (19/15659) zur weiteren Beratung in den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen werden.

    2./3. Lesung am 12. Dezember

    Betriebsrentner sollen finanziell entlastet werden. Der Bundestag debattiert am Donnerstag, 12. Dezember 2019, abschließend über den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (19/15438). Ebenfalls abschließend beraten wird dann ein wortgleicher Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz (19/15659). Für die Beratung vor der Abstimmung ist eine Stunde eingeplant. Der Gesundheitsausschuss hat eine Beschlussempfehlung angekündigt.

    Gemeinsamkeit macht start – der DVG im Film

    Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!

    Unsere Position: Wofür der DVG steht! 

  • Protest zum Auftakt des SPD-Parteitags

    Protest zum Auftakt des SPD-Parteitags

    Zum Auftakt des SPD-Parteitags in Berlin hat der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) zum Protest aufgerufen – und die Mitglieder sind gekommen.

    Es ist 7:30 Uhr. Die ersten Delegierten eilen in Richtung Eingang des City Cubes auf dem Messegelände. Es ist dunkel, kalt und regnerisch. Der harte Kern unserer DVG-Truppe postiert sich auf dem Vorplatz gleich hinter der Treppe, die zur Freifläche vor dem Tagungsort führt. Hinter uns ein paar junge Leute von Fridays for future mit Flugblättern und Leuchtschrift. Abgeriegelt und durch einen Sondereingang geschleust wird die Parteispitze. Wir kommen nur mit dem ‚Fußvolk‘ in Berührung, verteilen unsere Flyer und versuchen, Gespräche anzuknüpfen. Kaum jemand bleibt stehen und nimmt sich die Zeit, alle sind fokussiert auf das, was sie drinnen erwartet. Vor allem die Jungen reagieren gleichgültig. Einer ruft noch im Vorbeigehen: „Wir bekommen sowieso nichts mehr, wenn wir alt sind“.

    Der Protest geht weiter

    Die ersten bekannten Gesichter kommen mit dem nächsten Schub aus dem S-Bahnhof Messe-Süd. Der Vorplatz wird voller. Saskia Esken stellt sich spontan ein paar Pressefotografen zusammen mit jungen Umwelt-Aktivisten, hört denen aufmerksam zu und verspricht: „Ja, wir werden mehr fordern…“. Zeit für das Thema Altersvorsorge hat sie nicht mehr, außer der beiläufigen Versicherung „Ja, wir haben auch das auf dem Schirm…“. Eine weitere Stimme mischt sich in den kurzen Dialog mit der Mahnung: „Dann drücken Sie mal die Daumen, dass die Koalition nichts platzt, sonst bekommen Sie nicht einmal den Freibetrag“. Wir überlegen einen Augenblick, ob das besorgt oder ironisch gemeint war.

    Mit dem nächsten Schub kommt Norbert Walter-Borjans vorbei, bleibt auf das Thema betriebliche Altersvorsorge angesprochen sofort stehen und weiß ganz offensichtlich – im Gegensatz zu so manchem Genossen – wovon die Rede ist. Da muss nicht viel erklärt werden. NoWaBo ist informiert und sagt uns seine Unterstützung zu für den nächsten Schritt über den Freibetrag hinaus: für die Beendigung der Doppelverbeitragung. So klar vernehmen wir Unterstützung heute nicht allzu oft.

    Bundesweite Solidarität

    Erschreckenderweise gibt es viele Delegierte, die weiter rennen ohne uns überhaupt wahrzunehmen. Desto froher sind wir über nette und verständnisvolle Vertreter, die stehenbleiben und noch ein paar mehr Informationen haben möchten. Gesine Schwan ist beispielsweise so jemand. Wir versprechen, ihr noch mehr Infos zu senden. „Bitte an meine Viadrina-Adresse“ ruft sie uns noch zu, als sie schon ein paar Meter weg ist. Offensichtlich will sie das Material tatsächlich bekommen.

    Ein paar Gewerkschafter demonstrieren noch für den Mindestlohn: Ankommen, Plakat ausrollen, ein paar Minuten stehenbleiben, und als der Regen stärker wird, wieder abziehen, spielt sich in wenigen Minuten ab. Da sind wir DVGler aus anderem Holz geschnitzt: Wenn wir doch nicht viele hier vor Ort sind, aber wir sind uns der Solidarität unserer Kollegen auch von ‚jwd‘ (janz weit draußen) – wie der Berliner sagt – sicher: Erfurter, Hannoveraner, Bielefelder sind angereist. Jetzt, kurz vor zehn, sind alle Delegierten durch und wir durchgefroren. Endlich können wir uns aufwärmen und beim Kaffee mit den Kollegen von auswärts unterhalten. Spaß hat’s gemacht – trotz aller Widrigkeiten. Und „wir sehen uns nächstens wieder“, heißt es beim Auseinandergehen.

    Im Saal selbst wird es später heißen: „Die SPD ist die Partei, die Hartz IV eingeführt hat“. Gerne würden wir einmal von den Genossen hören: „Die SPD ist die Partei, die zusammen mit den Grünen das GMG geschaffen hat“. Bis das wieder abgeschafft ist, machen wir weiter – auch wenn’s dunkel und kalt ist und regnet!

    Impressionen von der Protest-Aktion in Berlin zum SPD-Parteitag

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  • DVG-Demo in Leipzig zum CDU-Parteitag

    DVG-Demo in Leipzig zum CDU-Parteitag

    Hundert Direktversicherungsgeschädigte kam am 22. November zum CDU-Parteitag nach Leipzig, um ihren Unmut über die Koalitionsvereinbarung zum Freibetrag bei Direktversicherungen und  Betriebsrenten zu äußern.

    „Rentendiebe“, „Wir sind viele, wir sind laut, weil ihr uns die Rente klaut“, „Lug und Betrug an unseren Betriebsrenten“, „Wer Rentner quält, wird abgewählt“, skandierten die rund hundert Demonstranten vor der Messehalle in Leipzig, wo der CDU-Parteitag stattfand. Die Unions-Politiker bekamen einen Eindruck von der Wut der Betroffen, die mit Transparenten, Schildern und Megafon aufmarschiert waren. Sie hatten zwar vorher kein „C“ geklaut wie Greenpeace, um Aufmerksamkeit zu erringen, aber zahlenmäßig waren die Demonstranten des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) – durch die farblicher Kennzeichnung und die Plakate – nicht zu übersehen.

    Lautstarker Protest in Leipzig

    Der zugewiesene Standort direkt vor dem Eingang zur Messehalle war ideal. Die ankommenden Delegierten konnten sich hinter den Zubringerbusse kurzzeitig verstecken, aber die lautstarken Proteste waren nicht zu überhören. Es gab aber auch Delegierte, welche den Mut zu einer Diskussion hatten, darunter der CDU-Politiker Karl-Josef Laumann , der Verständnis zeigte – auch für seine Kinder, die jedwede Altersvorsorge auf staatliche Empfehlung ablehnen.

    Video von RT Deutsch über die Demo in Leipzig
    Video von RT Deutsch über die Demo in Leipzig

    Unrecht von 2004 nicht beseitigt

    Die maßgeblichen Politiker wurden leider am normalen Delegierteneingang vorbei geschleust. Dr. Vogel aus Speyer und der frühere Innenminister, Thomas de Maizière, sind kopfschüttelnd vorbei gegangen. Offensichtlich haben sie bis heute das 2004 durch den Bundestag aufgesetzte Unrecht nicht begriffen – 2004 trat das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) in Kraft.

    Interesse der Medien
    Interesse der Medien

    Natürlich wurden auch Medien auf die Demonstranten aufmerksam. So hat beispielsweise das russische Fernsehen eine Video über die Demo des DVG umgehend auf Facebook veröffentlicht. Ferner hat der Sender RTL ein Interview mit dem Versammlungsleiter aufgezeichnet.

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