Tag: Positionspapier

  • Wie uns Politiker mit der Grundrente verschaukeln

    Wie uns Politiker mit der Grundrente verschaukeln

    Die Grundrente soll Lebensleistung honorieren – dabei fahren einige schlechter damit als mit Grundsicherung. Ein weiteres Beispiel, wie uns die Politik verschaukelt und das Vertrauen in die Rente unterminieren.

    von Helmut Achatz

    Arbeitsminister Hubertus Heil behauptet in punkto Grundrente, „Frauen und Männer, die nur wenig Rente haben trotz eines langen Arbeitslebens, werden künftig spürbar mehr in der Tasche haben“. Ist das so? DVG-Mitglied Norbert Böttcher und andere Rentenexperten haben es mal durchgerechnet und widerlegen Heils Behauptung. Die SPD hat den Bürger wieder einmal einen Bären aufgebunden. Wer Pech hat, wird mit Grundrente weniger bekommen, als er mit Grundsicherung bekäme. Dabei war doch Heils Anspruch, dass die gerade verabschiedete Grundrente zehn Prozent über der Grundsicherung sein sollte. Er hat nur vergessen, der Öffentlichkeit zu sagen, dass von der Grundrente ja auch Krankenkassen- und Pflegebeiträge zu zahlen sind, so dass die Grundrente dann niedriger ausfallen kann als die Grundsicherung.

    Aber lassen wir Norbert Böttcher und die Redaktion „Steuertipps“ zu Wort kommen: „Der Zahlbetrag der Grundrente wird 2021 bei 35 Beitragsjahren in allen Fällen zwischen 613 und 865 Euro liegen und damit vielfach unter der Grundsicherung von aktuell 808 Euro. Dieses auf den ersten Blick überraschende Ergebnis hat mit den Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu tun. Die Grundrente ist wie jede Rente beitragspflichtig. Das heißt, von der erreichten Rente brutto und dem Zuschlag auf diese Bruttorente ist noch der Beitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abzuziehen, der von der Deutschen Rentenversicherung bei der Zahlung der gesetzlichen Rente direkt einbehalten wird. Im ersten Gesetzentwurf des Bundessozialministeriums zur Grundrente vom 21.5.2019 heißt es auf Seite 23 ausdrücklich: ‚Die Grundrente führt zu höheren Beiträgen in die gesetzliche Krankenversicherung und soziale Pflegeversicherung‘.

    Grundrente versus Grundsicherung

    Somit kommt es unterm Strich auf den Zahlbetrag der gesetzlichen Rente an und nicht auf die Bruttorente. Die neue Grundrente als eine Rentenleistung gemäß SGB VI (gesetzliche Rentenversicherung) darf nicht mit der beitragsfreien Grundsicherung gemäß SGB XII (Sozialhilfe) verwechselt werden. Die Grundsicherung ist im Unterschied zur Grundrente keine Rente, sondern eine Sozialhilfe oder Sozialleistung und verpflichtet das Sozialamt oder Grundsicherungsamt auch zur direkten Zahlung der Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung an die zuständige Krankenkasse.

    Daher ist lediglich ein Vergleich von Zahlbetrag der Grundrente mit der beitragsfreien Grundsicherung zielführend und sinnvoll. Leider wird auf diesen Vergleich in fast allen Publikationen (auch denen des Bundessozialministeriums) verzichtet, da die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung nicht von der Grundrente brutto abgezogen werden. Dies führt dann zu irreführenden Ergebnissen. Tatsächlich wird der Zahlbetrag der Grundrente bei abschlagspflichtigen Frührenten noch niedriger liegen. Die Grundrente setzt im Unterschied zur Grundsicherung nicht das Erreichen der Regelaltersgrenze aus. Wer also als langjährig Versicherter mit 63 Jahren vorzeitig in Rente geht, muss mit einem Rentenabschlag rechnen. Beispiel: Wer 1958 geboren ist und 2021 als langjährig Versicherter mit 63 Jahren in Rente geht, muss einen Rentenabschlag von 10,8 Prozent einkalkulieren. Der Zahlbetrag der Grundrente sinkt nach 35 Pflichtbeitragsjahren und durchschnittlich 0,75 Entgeltpunkten dann sogar auf rund 772  Euro und liegt damit ganz sicher unter dem Grundsicherungsniveau.“

    Soweit Steuertipps. Norbert Böttcher – auf seinem Blog Sozial-Info ist das auch zum Nachlesen – rechnet mit einer Grundsicherung von 850 Euro, was in Großstädten wie München die Regel ist. Bei der Grundsicherung kommt es auf Miete und Nebenkosten an, wie der VdK vorrechnet. Aber gut, nehmen wir Böttchers 850 Euro. Er kommt auf folgende Rechnung:

    Grundrente brutto ≠ netto

    Die Grundrente soll zehn Prozent über der Grundsicherung sein, das heißt

    850 + 85 = 935 Euro.

    Eine Grundrentnerin mit 28 Entgeltpunkten beispielsweise kommt auf einen ähnlichen Betrag von, sagen wir mal, 925,40 Euro.

    Grundrente                               925,40 Euro
    Krankenkassenbeitrag        – 67,55 Euro
    Zusatzbeitrag                         –  4,63 Euro
    Pflegebeitrag                         – 28,22 Euro
    ————————————————-
    Grundrente netto                824,99 Euro

    Was von der Grundrente netto übrig bleibt

    Was von der Grundrente weggeht                              Quelle: Norbert Böttcher

    Das heißt, die Grundrentnerin bekommt weniger als eine Empfängerin von Grundsicherung. Gut, sie muss nicht zum Amt gehen und ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen legen, was bei der Grundsicherung verlangt wird, da sie auf die Bedürftigkeit abzielt.

    Diese vermeintliche Wohltat wird Milliarden kosten, Geld, das anderswo fehlt. Es fehlt beispielsweise, um die berechtigten Forderungen der Direktversicherungsgeschädigten einzulösen. Sie werden seit 2004 vom Staat abgezockt, denn sie zahlen in der Renten mit dem Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil doppelte Versicherungsbeiträge – und das, obwohl viele schon in der Einzahlphase Beiträge gezahlt haben. Um sie wenigstens ein bisschen ruhig zu stellen, wurde, sozusagen als Beifang zur Grundrente, ein Freibetrag von 159,25 Euro eingeführt dank dessen Direktversicherte und Betriebsrentner monatlich annähernd 30 Euro an Beiträgen sparen. Bei vielen sind es sogar weniger als 30 Euro, wie Böttcher ausgerechnet hat.

    Wie sich der Freibetrag auswirkt

    Was der Freibetrag pro Monat bringt                         Quelle: Norbert Böttcher

    Wie kommt die Politik überhaupt auf diesen Freibetrag? Auch das hat DVG-Mitglied Böttcher aufgedröselt. Der Freibetrag ist 1/20 der sogenannten Bezugsgröße in der Kranken- und Pflegeversicherung. „Die Bezugsgröße bildet das Durchschnittsentgelt in Deutschland aus dem vorletzten Kalenderjahr ab. In der Sozialversicherung wird sie für verschiedene Berechnungen genutzt. Für die Kranken- und Pflegeversicherung gelten bundeseinheitlich die West-Werte. Lediglich in der Renten- und Arbeitslosenversicherung wird nach West und Ost unterschieden“, erklärt die Techniker Krankenkasse.

    Datenabgleich Finanzamt / Rentenkasse

    Die Grundrente soll automatisch an die Personen überwiesen werden, die Anspruch darauf haben. Wirklich? Wie soll das funktionieren, wenn jemand keine Steuererklärung macht? Ist also ein Grundrentenberechtigter gar nicht beim Finanzamt gemeldet, so bekommt er auch keine Grundrente. Ganz schöner Murks, oder? Und noch etwas haben die Murkser vergessen: “Zudem muss eine elektronische Übermittlung aller nötigen Einkommensdaten durch die Finanzbehörden an die Deutsche Rentenversicherung erfolgen. Doch der elektronische Datenaustausch mit der Finanzverwaltung hakt bei Bestandsrentnern, die keine Steuererklärung abgegeben haben, weil ihr zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt oder in der Vergangenheit lag”, merkt die Plattform “Steurtipps” an.

    Ferner bestehe bei den jährlich rund 1,6 Millionen Neurentnern das Problem in der zweijährigen Verzögerung des Datenflusses. “Wer 2021 Grundrente beantragen möchte, muss im Jahr 2020 seine Steuererklärung für 2019 abgegeben haben, denn die Finanzämter haben Informationen zum steuerpflichtigen Einkommen erst mit einem Zwei-Jahres-Verzug. Da jedoch das Einkommen nach dem Renteneintritt sinkt, wird bei der vorgesehenen Einkommensprüfung durch das zuständige Finanzamt und die Deutsche Rentenversicherung das Einkommen des Rentners voraussichtlich zu hoch eingeschätzt, sodass es möglicherweise keinen Rentenzuschlag gibt, obwohl eigentlich ein Anspruch besteht.”

    Berechnung des Freibetrags

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    So errechnet sich der Freibetrag        Quelle: Norbert Böttcher

    Wegen der Grundrente muss die Deutsche Rentenversicherung ihre Verwaltung kräftig aufstocken. Heil schafft mit seiner Grundrente ein Bürokratiemonster. Die Kosten der Umsetzung der Grundrente werden auf „mehrere hundert Millionen Euro und damit mehr als 25 Prozent der Leistungsausgaben für die Grundrente betragen“, schreibt das „Handelsblatt“. Trotzdem sind SPD-Politiker, darunter der stellvertretende Vorsitzende der SPD Mayen-Koblenz, Staatssekretär Dr. Alexander Wilhelm, immer noch von Heils Grundrente überzeugt.

    Und wie wird die Grundsicherung berechnet? Die Deutsche Rentenversicherung hat dazu ausführliche Informationen ins Netz gestellt.

    Das Vergleichsportal Biallo hat einen Grundsicherungsrechner ins Netz gestellt, mit dem jeder ziemlich genau ausrechnen kann, wie viel ihm zusteht.

    Abkehr vom Äquivalenzprinzip

    Was noch schlimmer ist, Heil hat mit der Grundrente das Äquivalenzprinzip aufgegeben, wonach die Rente von der Höhe der Beiträge abhängt – und damit die Idee von Leistung und Gegenleistung. Es ist der „Abschied vom Äquivalenzprinzip“, wie die „Wirtschaftswoche“ schreibt. Heil vermischt das Führsorge- und Leistungsprinzip. Er hat es geschafft, das Vertrauen in die Rente nachhaltig zu unterminieren. Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) hat das an dem Beispiel von Frau Pech und Herrn Glück konkret durchgerechnet. Danach bekommt Frau Pech, obwohl sie in ihrem Leben 66 360 Euro mehr an Rentenbeiträgen als Herr Glück eingezahlt hat, am Ende nur 45 Euro mehr Rente. Ist das gerecht? Zudem plane Heil und Finanzminister Olaf Scholz (SPD), die Grundrente durch einen Griff in die Rücklagen der Sozialkassen finanzierbar wirken zu lassen. Ist das gerecht? Diese Reserven haben Millionen von Betriebsrentnern über 15 Jahre aufgefüllt, weil die SPD – zusammen mit Grünen und Schwarzen – 2004 das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) rückwirkend einführten, weswegen Betriebsrentner seitdem doppelte Krankenkassenbeiträge zahlen. Das Geld für die Grundrente stammt also im Wesentlichen von betrogenen Betriebsrentnern und Direktversicherten. Ist das gerecht?

    Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!

    Unsere Position: Wofür der DVG steht! 

     

    Bild von Wilfried Pohnke auf Pixabay

  • VdK sagt Münchner Groß-Demo ab

    VdK sagt Münchner Groß-Demo ab

    Wegen des Corona-Virus hat der VdK Bayern seine Groß-Demo in München am 28. März abgesagt. Der DVG hatte geplant mitzumarschieren von der Theresienwiese zum Odeonsplatz – daraus wird nun nichts.

    von Helmut Achatz

    Schade, aber nachvollziehbar – der Sozialverband VdK Bayern und befreundete Vereine werden nun nicht am 28. März unter dem Motto “Soziales Klima retten!” für eine andere Sozialpolitik demonstrieren. “Diese Entscheidung ist uns nicht leicht gefallen“, so VdK-Landesvorsitzende Ulrike Mascher. Doch an erster Stelle stünden die Gesundheit und der Schutz aller Demonstrationsteilnehmer, unter denen viele Ältere sowie Menschen mit chronischen Erkrankungen seien. „Wir wollen niemanden gefährden”, erklärt Mascher. Aus ganz Bayern und aus vielen Teilen Deutschlands hatten sich tausende VdK-Mitglieder bereits angemeldet sowie auch Mitglieder des DVG. Das wäre eine der größten Protestveranstaltungen des ganzen Jahres in München geworden.

    VdK will Groß-Demo nachholen

    VdK-Präsidentin Verena Bentele kündigt an, dass die VdK-Großdemonstration zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werde. “Der Corona-Virus wird hoffentlich bald wieder verschwunden sein, die sozialen Missstände in unserem Land leider nicht“, so Bentele. „Wachsende Altersarmut, ungerechte Rentenbesteuerung, unbezahlbare Mieten und Pflege, die arm macht – das sind alles Gründe, um auf die Straße zu gehen”, betont sie.

  • Kein Freibetrag für freiwillig GKV-versicherte Betriebsrentner

    Kein Freibetrag für freiwillig GKV-versicherte Betriebsrentner

    Die Politik lässt die freiwillig GKV-versicherten Betriebsrentner außen vor bei der Freibetragsregelung.

    Aus dem Büro der CDU heißt es: „Zutreffend ist es, dass nach dem Entwurf eines ‚Gesetzes zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge‘ künftig ein Freibetrag für Betriebsrenten und Kapitalleistungen gewährt wird, der nur bei gesetzlich Pflichtversicherten anzuwenden ist. Bei in der Rentenphase freiwillig GKV-versicherten Betriebsrentnern wird der Freibetrag nicht anwendbar sein.
    Allerdings trifft dies nur diejenigen, die während ihres Berufslebens viele Jahre privat versichert waren (und damit nicht in die GKV eingezahlt haben) und dann relativ kurz vor der Rente in die GKV gewechselt sind, so dass die 9/10-Regelung nicht anwendbar ist. Nach der 9/10-Regelung darf derjenige, der zu 90 Prozent in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens gesetzlich versichert war, in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR).
    Betriebsrentner, die während ihrer kompletten Arbeitsphase freiwillig GKV-versichert waren oder auf die die 9/10-Regelung anwendbar ist, rutschen in der Rentenphase in die KVdR, gelten somit als pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung und  profitieren von den Neuregelungen um den Freibetrag.

    Freiwillig Versicherte gehen leer aus

    Kurzum, nur bei  einer sehr kleinen Gruppe (etwa drei Prozent) von in der Rentenphase freiwillig GKV-versicherten Betriebsrentnern wird der Freibetrag nicht anwendbar sein. Für diesen Personenkreis kam im Übrigen nach der bisherigen Gesetzeslage die bisherige Freigrenze auch nicht zur Anwendung.“

    Die 9/10-Regelung hat übrigens nichts mit der Beitragsbemessungsgrenze zu tun.

    Betriebsrentenfreibetrag

    Betriebsrentner und Direktversicherte werden ab 2020 von Beiträgen für die gesetzliche Krankenkasse entlastet werden. Ab 1. Januar 2020 gilt dank des Betriebsrentenfreibetragsgesetzes ein Freibetrag von 159,25 Euro, der die bisherige Freigrenze in Höhe von 155,75 Euro ergänzt. Bis 159,25 Euro zahlen Betriebsrentner und Direktversicherte keine Krankenkassenbeiträge. Allerdings gilt das Gesetz nur für Krankenkassen-, nicht aber für Pflegebeiträge.  Bisher musste auf die komplette Direktversicherung oder Betriebsrente der volle Krankenkassenbeitrag (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil von 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag von aktuell im Durchschnitt 0,9 Prozent sowie die Beiträge für die Pflegeversicherung von 3,05 Prozent plus 0,25 Prozentpunkte für Kinderlose) gezahlt werden, wenn die Rente die Freigrenze überschritten hat. Ab 1. Januar 2020 wird der Beitrag nur noch für den Rentenanteil fällig, der über dem Freibetrag liegt. Der Freibetrag gilt nicht für in der Rentenphase freiwillig GKV-versicherten Betriebsrentnern. Für sie ist der Freibetrag nicht anwendbar.

    Das Wichtigste in Kürze

    • Wer in der Krankenversicherung der Rentner ist (KVdR), muss auf viele Einnahmen keine Krankenkassenbeiträge zahlen.
    • Um diesen Status zu bekommen, müssen Sie in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens zu 90 Prozent der Zeit gesetzlich versichert gewesen sein.
    • Erfüllen Sie die Voraussetzungen für die KVdR nicht, können Sie sich unter Umständen freiwillig gesetzlich versichern. Sie zahlen dann aber oft mehr für die Krankenversicherung.
    • Auch ein nachträglicher Wechsel kann durch eine neue Regelung möglich sein. Insbesondere Eltern sollten daher bei Ihrer Krankenkasse ihre Vorversicherungszeit erneut prüfen lassen.
    So gehen Sie vor
    • Entscheiden Sie sich möglichst vor dem 40. Lebensjahr, ob Sie langfristig gesetzlich oder privat versichert sein wollen.
    • Lassen Sie zum Rentenbeginn von der Krankenkasse prüfen, ob Sie in die Krankenversicherung der Rentner dürfen.

    Quelle: Finanztip

    Krankenversicherung im Alter

    Grundsätzlich bestehen für Sie folgende Möglichkeiten der Krankenversicherung im Alter:

    • der Regelfall: die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung,
    • die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung,
    • die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung oder
    • die private Krankenversicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen.

    Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Solidargemeinschaft. Pflichtversicherte und freiwillig versicherte Mitglieder zahlen in der Regel nach der Höhe ihrer Einkommen monatlich Beiträge und erhalten im Krankheitsfall dafür alle erforderlichen Leistungen. Privat Krankenversicherte hingegen zahlen monatlich einkommensunabhängige Beiträge an ihr Versicherungsunternehmen. Die Beitragshöhe bemisst sich hierbei nach den versicherten Risiken.

    Die Rentenversicherung beteiligt sich an Aufwendungen zur Krankenversicherung – ob jemand als Rentner nun in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt oder sich privat versichert. Bei Pflichtversicherten übernimmt die Rentenversicherung einen Teil der Beiträge, bei freiwillig oder privat krankenversicherten Rentnern zahlt sie Beitragszuschüsse.

    Quelle: Deutsche Rentenversicherung

    9/10-Regelung entschärft

    Ab dem 1. August 2017 dürfen viele Rentner auf niedrigere Krankenkassenbeiträge hoffen. Denn dann tritt eine Neuregelung in Kraft, die den Vätern und Müttern unter ihnen den Zugang zu der günstigeren Krankenversicherung der Rentner (KvdR) erleichtert. Mit der Gesetzesänderung wird die sogenannte 9/10-Regelung für die Mitgliedschaft in der Pflichtversicherung entschärft.

    Was ist ab dem 1.August 2017 anders? Zwar bleibt die 9/10- Regelung grundsätzlich bestehen. Rentner und Neurentner, die Kinder haben, werden aber besser gestellt. Pro Kind werden auf ihre Vorversicherungszeit drei Jahre aufgeschlagen. 

    Wer kann von der Neuregelung profitieren? Von der Neuregelung können Frauen und Männer gleichermaßen profitieren. Außerdem gilt sie nicht nur für Neu- sondern auch für Rentner, die bereits im Ruhestand sein und Rente beziehen- also sogenannte Bestandsrentner.

    Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung

     

  • Ex-Notenbanker wird Lobbyist für Versicherer

    Ex-Notenbanker wird Lobbyist für Versicherer

    Ex-Notenbanker Jörg Asmussen wird oberster Lobbyist für die Versicherungen und soll den Branchenverband GDV führen. Für Betriebsrentner und Direktversicherungsgeschädigte verspricht das nichts Gutes.

    Gleich zwei Spitzenpolitiker sollen für die Versicherungsbranche Lobby-Arbeit betreiben: Gerhard Schröder will den Deutschen die Betriebsrenten schmackhaft machen und ist beim Würzburger Versicherungsmakler BVUK als Vorstand eingestiegen; der ehemalige EZB-Banker (Europäische Zentralbank) Jörg Asmussen soll beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ab Oktober als Hauptgeschäftsführer fungieren. Asmussen fange aber FAZ.Net zufolge bereits am 1. April als Mitglied der Geschäftsführung an.

    Was ist vom Lobbyist zu erwarten?

    Was die Altersvorsorger vom neuen Lobbyist Asmussen zu erwarten haben? Nichts Gutes. Asmussen betrieb von 2005 bis 2009 aktiv die Deregulierung des Finanzsektors, er war Aufsichtsratsmitglied bei der IKB Deutsche Industriebank, wo er sich für den Kauf von Asset-Backed Securities (forderungsbesichterte Wertpapiere) einsetze, was die IKB schließlich fast in die Pleite führte. Eben diese Brandbeschleuniger lösten 2007 die Finanzkrise aus. Nur dank Gelder der staatlichen Förderbank KfW und von Banken, Sparkassen und Volksbanken konnte die IKB gerettet werden, beschreibt der „Tagesspiegel“ die damalige Lage.  Asmussen wechselte im Juli 2008 als Staatssekretär ins Bundesfinanzministerium und dann im Januar 2012 ins Direktorium der EZB. Zwei Jahre später holte „Spiegel“ zufolge ihn die damalige Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles als Staatssekretär ins Amt. Er war bis Ende 2015 für Fragen der Alterssicherung zuständig. Was aus der Alterssicherung wurde, wissen alle Direktversicherungsgeschädigte nur allzu gut, denn sie kämpfen schon seit Jahren für einen sofortiger Stopp der Mehrfachverbeitragung und die finanzielle Entschädigung für die Betroffenen, in deren Verträge mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) rückwirkend eingegriffen wurde.

    Zuletzt war er laut „Spiegel“ seit 2016 für die US-Investmentbank Lazard tätig. “Die Versicherer können einen großen Beitrag bei der privaten Altersvorsorge und im Umgang mit Risiken wie dem Klimawandel und der Cybersicherheit leisten”, wird Asmussen vom „Spiegel“ zitiert. Verbraucherverbände und „Finanztip“ sowie der Bund der Versicherten sind da ganz anderer Meinung. Lebensversicherungen sind das Problem und nicht die Lösung für die Altersvorsorge.  Betriebsrentner und Direktversicherungsgeschädigte wissen also, was sie mit Asmussen erwartet. Er wird weiter die Lebensversicherung als beste Form der Altersvorsorge propagieren.

    Gegenwind für Asmussen

    Beim GDV ersetze der „eher schillernde Asmussen den ruhigen Jörg Freiherr Frank von Fürstenwerth, der nach fast 25 Jahren als Hauptgeschäftsführer in den Ruhestand geht“, schreibt die „Süddeutsche Zeitung“. Fürstenwerth gelte als exzellenter Lobbyist, der trotz heftigem politischen Gegenwind bei den jeweiligen Regierungen große Konzessionen für die Branche herausschlagen konnte.

    Die Öffentlichkeit ist heute freilich kritischer, was Lebensversicherungen betrifft. Ist der Garantiezins doch bei 0,9 Prozent und damit unter der Inflationsrate von 1,4 Prozent. Er könnte laut “Spiegel” 2021 sogar auf 0,5 Prozent sinken. Das heißt, wer eine Versicherung abschließt, macht mit Sicherheit minus. Die Doppelverbeitragung ist noch immer nicht abgeschafft. Die hohen Kosten sind mittlerweile vielen Politikern ein Dorn im Auge. Einige schlagen einen Staatsfonds vor, wie es in skandinavischen Ländern längst bewährte Praxis ist.

  • CDU glaubt, Abgezockte geben sich zufrieden

    CDU glaubt, Abgezockte geben sich zufrieden

    Die CDU glaubt, mit dem Betriebsrentenfreibetragsgesetz Millionen von Betriebsrentnern und Direktversicherten besänftigt zu haben, die doppelte Krankenkassen- und Pflegebeiträge zahlen. Die lassen sich aber nicht mit einem Zuckerl abspeisen.

    Auf einer Wahlveranstaltung der CDU Eimsbüttel mit Philipp Heißner MdHB überreichte Ingrid Wulff, im Vorstand des DVG für Social Media verantwortlich, dem Generalsekretär der CDU, Paul Ziemiak, einen offenen Brief des DVG. Der Tenor: Die  nachträgliche Enteignung von Millionen Betriebsrentnern und Direktversicherten sei beileibe nicht wieder gut gemacht, in dem die CDU ihnen einen Freibetrag von 159,25 Euro zugesteht.

    CDU speist Rentner ab

    Viele Politiker predigen Selters, trinken aber Sekt. Genau das hält Ingrid Wulff dem CDU-Generalsekretär vor. „Herr Ziemiak, Sie haben auf der Veranstaltung der CDU Eimsbüttel im Katharinenhof darüber gesprochen dass man die Generationen nicht spalten soll; die heutigen Rentner hätten das Land wiederaufgebaut und die jungen Leute den Alten viel zu verdanken“, so Ziemiaks Worte. Das Land habe aber denen zu danken, die jetzt ins Rentenalter kommen oder bereits sind, die zu den 18 Millionen gehören, die das Geld in die Sozialkassen spülen, dass sonst nicht zu verteilen wäre. „Wir haben fleißig gearbeitet und auf die Politik gehört; haben Betriebsrenten aufgebaut und als man uns sagte, ‚sorgt privat vor, die Rente wird nicht reichen‘, auch das getan; haben Direktversicherungen abgeschlossen und eigen finanziert zusätzlich vorgesorgt“, resümiert Wulff. Ohne Bestandsschutz sei diese Vorsorge 2004 zur Betriebsrente erklärt worden, weil – politisch gewollt – der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer in der Police stand und die Beiträge aus dem Nettoeinkommen weiterleiten musste.

    CDU belastet Sandwich-Generation

    „Wir 60- bis 70jährigen sind als Sandwich-Generation diejenigen, die das Land und die Generationen zusammenhalten“, verdeutlicht sie Ziemiak. „Wir haben hart gearbeitet und betreuen jetzt unsere Eltern und die Enkelkinder; ohne unsere Hilfe würde das ganze System zusammenbrechen“, so Wulff weiter. Und genau dieser Generation werde das Leben von der Politik massiv schwer gemacht. „Wir haben still gehalten bei allen Rentenkürzungen; ja, auch die Heraufsetzung der Altersgrenze ist eine Kürzung“, beschreibt Wulff die Duldsamkeit ihrer Generation. In ihrem  Arbeitsvertrag von 1973 stehe als Vertragsende 60 Jahre. Durch die neuen Gesetze habe sie drei Jahre und sechs Monate länger auf ihre Rente und auf die Betriebsrente warten müssen. Denn eine „echte Betriebsrente“ werde erst gezahlt, wenn man Rente bezieht oder keine Einkünfte mehr hat. „Alles massive Kürzungen“, so ihre Kritik.

    Abgezockte gehen auf die Straße

    Und jetzt müsse sie noch auf die Straße gehen, um für ihr Recht bei der eigen finanzierten Altersvorsorge zu kämpfen. „Finden Sie das gerecht?“ „How dare you?“ würde Greta Thunberg sagen: Wie könnt ihr es wagen?

    Die CDU hat 2003 in schöner Einmütigkeit mit SPD und Grünen die betriebliche Altersvorsorge sabotiert. Ihr Gesundheitsmodernisierungsgesetz war nichts anderes als ein Mittel zur Enteignung. Der Freibetrag von 159,25 Euro ist lächerlich, denn er stellt nur Mini-Betriebsrenten von der Verbeitragung frei. Von diesen Mini-Betriebsrenten kann aber in einem Land wie Deutschland mit explodierenden Mieten, stetig steigenden Verbraucherpreisen und Strafzinsen auf Bankeinlagen niemand leben.

     

    Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!

    Unsere Position: Wofür der DVG steht! 

  • Der Kampf gegen Doppelbeitrag geht weiter

    Der Kampf gegen Doppelbeitrag geht weiter

    Seit Januar gilt ein Freibetrag für Betriebsrenten. Damit sind viele unzufrieden und werden weiter für die Abschaffung der Doppelverbeitragung kämpfen. Darunter ist auch Bernd Hellebusch. Sein Kampf geht weiter.

    Die „Oldenburgische Volkszeitung“ sieht in Hellebusch einen unermüdlichen Kämpfer gegen das Unrecht, das die damalige rot-grüne Koalition unter Kanzler Gerhard Schröder mit Hilfe der Union in Gesetzesform gegossen hat. Dagegen lehnen sich viele auf, vor allem der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG). Der Verein schaffte es tatsächlich, dass die Politik einen Freibetrag von 159,25 Euro eingeführt hat – zum 1. Januar 2020. Der nimmt sich allerdings lächerlich aus, vor allem weil er sich nur auf die Krankenkassen-, nicht aber auf die Pflegebeiträge bezieht. Der Kampf geht weiter.

    Der Kampf geht weiter

    Das reicht Hellebusch nicht – und vielen anderen auch nicht. Ihm wie dem DVG „geht es darum, dass nicht länger Krankenkassenabgaben auf Leistungen der staatlich geförderten Altersvorsorge erhoben werden“, berichtet die „Oldenburgische Volkszeitung“. Die klare Botschaft an die Politik lautet: Der Kampf geht weiter.

    „Inzwischen, berichtet der Dammer, habe sich im hiesigen Raum die Regionalgruppe Emsland/Osnabrück-Nord gegründet. Sie zähle etwa 120 Mitglieder, davon 30 aus dem Landkreis Vechta. Bernd Hellebusch war einer der Mitgründer. Die Mitglieder treffen sich ungefähr alle sechs Wochen im Gasthaus Lüdeke-Dalinghaus in Löningen-Böen, Menslager Straße 5.“ Die nächste Zusammenkunft ist auf den 11. Februar terminiert. Die Regionalgruppe gehört zum DVG, wie übrigens rund 40 andere Regionalgruppen. Der DVG will, dass das Gesetz nachgebessert wird. Das bedeutet, dass der Kampf weiter geht.

    „Dass auf die nicht-staatliche Altersvorsorge wie Direktversicherungen oder Betriebsrenten Krankenkassenbeiträge auch rückwirkend zu zahlen sind, hatte die damalige Regierungsmehrheit aus SPD und Grünen 2004 im Bundestag beschlossen“, so die „Osnabrücker Zeitung“.

    6,3 Millionen Betroffene

    „Betroffen sind von dem doppelten Beitrag laut Hellebusch rund 6,3 Millionen Bürger mit Direktversicherungen. Rund 2,3 Millionen dieser Verträge bestanden vor 2004“, so das Blatt. „Dass am Ende zahlloser Gespräche von DVG und Politikern seit 2020 ein Freibetrag von 159 Euro per Monat gilt, auf den keine Krankenkassenbeiträge zu zahlen sind, stellt Bernd Hellebusch längst nicht zufrieden.“ Zumal der Beitrag für die Pflegekasse weiter 3,05 Prozent (Kinderlose 3,3 Prozent) betrage und der Zusatzbeitrag der Krankenkasse anfalle. „Es gibt zwar eine gewisse Entlastung, aber die nicht“, betont der Dammer. Auch deswegen geht der Kampf weiter.

    Der Unmut wächst

    Hellebusch rechnet vor: „Nach der Einführung des Freibetrages bleiben dem Versicherten von einer einmaligen Kapitalauszahlung in Höhe von 50 000 Euro nach dem Abzug aller Beiträge rund 43 500 Euro, bis 2019 waren es zirka 3000 Euro weniger.“ Der Unmut der Betroffen ist groß. Nicht nur Hellebusch, sondern auch der DVG fordern eine komplette Abschaffung der Doppelverbeitragung.

    Von dem GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz profitieren nur Betriebsrentner mit kleinen Renten oder Direktversicherte mit niedrigen Auszahlungen. Wirklich freigestellt sind nur Direktversicherte mit einer Kapitalauszahlung von 19 110 Euro, wer mehr bekommt, zahlt dennoch doppelte Beiträge. Was sind schon 19 110 Euro bezogen auf eine wahrscheinliche restlichen Lebenserwartung von vielleicht 20 Jahre. Das entspräche einer monatliche Rente von annähern 80 Euro. Damit kommt niemand weit in diesem Land.

    https://www.facebook.com/maika.tv.rheine/videos/2471447226289263/?t=908

    Der Freibetrag von 159 Euro falle immer weniger ins Gewicht, je höher die Bezüge des Einzelnen seien, so die „Oldenburgische Volkszeitung“. „Als ungerecht empfindet Bernd Hellebusch es darüber hinaus, dass derjenige, der sich seine Direktversicherung bis an sein Lebensende monatlich auszahlen lässt, einen finanziellen Vorteil gegenüber dem hat, der sich diese Lebensversicherung in einem Betrag auszahlen lässt“, merkt die Zeitung an. Der Freibetrag sei nur auf zehn Jahre ausgerechnet. Der Rentenbezug liege dagegen bei durchschnittlich 18 bis 20 Jahre. Deshalb müsse es bei einer einmaligen Auszahlung den doppelten Freibetrag geben. Alles Gründe, warum der Kampf weiter geht.

    Quelle: Oldenburgische Volkszeitung, Text und Bild von Klaus-Peter Lammert.

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  • Kanzleramtsminister von DVGlern wachgerüttelt

    Kanzleramtsminister von DVGlern wachgerüttelt

    Kanzleramtsminister Helge Braun erfährt im nordhessischen Neukirchen, dass der DVG mit der Freibetragsregelung ganz und gar nicht zufrieden ist. Die CDU glaubt offensichtlich, Betriebsrentner und Direktversicherte mit dem GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz ruhig gestellt zu haben. Mitnichten.

    Pink in Nordhessen und das kurz nach der Klausurtagung der CDU in Hamburg – Helge Braun, Chef des Bundeskanzleramts, kurz ChefBK, dürfte nicht schlecht gestaunt haben, von einer Delegation des DVG im nordhessischen Neukirchen empfangen zu werden. Es war kalt, es war nass, trotzdem harrten die Hessen aus, um ihm zu verdeutlichen, dass sie ziemlich wütend sind. Von der Politik wurden sie mit einem Zuckerl in Form des lächerlichen Freibetrags abgespeist.

    Kanzleramtsminister aufgeklärt

    DVG-Delegationsleiter Heinrich Richardt verdeutlichte Braun, dass die betriebliche Altersvorsorge ein Drama ist – ein gutes Ende nicht in Sicht. Mit dem Anfang 2004 in Kraft getretenen Gesundheitsmodernisierungsgesetz hat die Politik alle enteignet, die eigenverantwortlich fürs Alter vorsorgen. Die 159,25 Euro Freibetrag sind nur ein Trostpflästerchen. Was Betriebsrentner und Direktversicherte darüber hinaus erzürnt, die Krankenkassen lassen sich mit der Umsetzung des GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetzes teilweise bis Ende 2020 Zeit.

    Halber Beitrag gefordert

    Damit seine Worte nicht einfach verhallen, hat Richardt dem ChefBK einen Brief mitgegeben. Darin fordert der DVG, dass die Doppelverbeitragung auf den halben Beitragssatz reduziert werden soll, die Kapitalauszahlung auf 240 Monate statt auf 120 umgelegt werden soll, ein Freibetrag auch für die Pflegeversicherung und nicht nur Krankenversicherung eingeführt werden soll. Braun ist Multiplikator, das heißt, der offene Brief wird schnell die Runde machen unter den Regierungsmitgliedern im Kabinett sowie den  Mitgliedern des Deutschen Bundestags.

    Entlastung nicht möglich?

    Braun bedankte sich und kennt natürlich den DVG sowie das Problem der Doppelverbeitragung. Wie bereits viele Politiker vorher, zeigte auch er Verständnis für die Situation der Betroffenen, um dann anschließend über Hintergründe und Kosten  der gesetzlichen Änderung zu sprechen. Wie schon viele andere vor ihm,  stellte auch er, die unausweichlichen Beitragserhöhungen in der gesetzlichen Krankenversicherung in den Vordergrund. Eine weitergehenden Entlastung sei nicht möglich.

    Die  “Schwälmer Tageszeitung” berichtet über den Besuch Brauns und der Delegation des DVG.

    Der Regionalgruppe Nord- und Osthessen gilt Dank für ihr couragiertes Auftreten.

    Schluss mit der Sabotage der Altersvorsorge!

    Unsere Position: Wofür der DVG steht! 

  • Schröder als Lobbyist für Betriebsrenten

    Schröder als Lobbyist für Betriebsrenten

    Ex-Kanzler Gerhard Schröder will den Deutschen Betriebsrenten schmackhaft machen und ist beim Würzburger Versicherungsmakler BVUK als Vorstand eingestiegen.

    Das Kürzel BVUK steht für Betriebliche Versorgungswerke für Unternehmen und Kommunen, dahinter verbirgt sich die BVUK GmbH. Bei dieser Maklerfirma ist Ex-Kanzler und Gas-Manager Schröder zum 1. Januar 2020 eingestiegen, um die „Rentenlücke zu schließen und für die Schaffung optimaler Voraussetzungen, um drohende Altersarmut frühzeitig zu verhindern“, so schreibt die BVUK selbst in ihrer Pressemitteilung.

    Werbung für Betriebsrenten

    buchcover
    Schröders Buch

    Gerhard Schröder war von 1998 bis 2005 Bundeskanzler. Unter seiner Regierung wurde die Agenda 2010 beschlossen, die für viele, darunter auch Betriebsrentner und Direktversicherte  Ungerechtigkeiten brachte. In seinem Buch lobt er seine Reformen, darunter auch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz, das Millionen kalt enteignet. Er ist noch immer von seinen Entscheidungen aus den Jahren 2002 und 2003 überzeugt.

    „Entscheidungen – mein Leben in der Politik“
    Hoffmann und Campe
    ISBN: 978-3-455-85074-1

     

    Eben dieser Gerhard Schröder soll die Altersvorsorge retten, der sie damals während seiner Regierung zusammengestutzt hat. Die rot-grüne Koalition hat unter seiner Ägide das Rentenniveau abgesenkt und zusammen mit der Union das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) erlassen, mit dem Betriebsrentner und Direktversicherte doppelt verbeitragt werden, so dass für sie betriebliche Altersvorsorge zum Minusgeschäft wird. Eben dieser Gerhard Schröder will jetzt, 17 Jahre später, die Altersvorsorge retten. Das ist schon ein starkes Stück. Offensichtlich glaubt der Ex-Kanzler, die Abgezockten haben vergessen, wie durch das GMG rückwirkend in ihre Verträge eingegriffen wurde – zu ihrem Nachteil. Sie werden indes jeden Monat an das GMG erinnert, denn sie müssen die vollen Krankenkassen- und Pflegebeiträge abführen – bei einer einmaligen Kapitalauszahlung Monat für Monat zehn Jahre lang, bei einer monatlichen Betriebsrenten ein Leben lang.

    Aushängeschild des BVUK

    Schröder soll der BVUK helfen, den Unternehmen betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung schmackhaft zu machen. Er ist sozusagen das Aushängeschild der BVUK und ihr oberster Lobbyist. Unter der Regierung Schröder warben die Sozialdemokraten offensiv für die betriebliche Altersvorsorge mit dem Effekt, dass Millionen eine entsprechende Direktversicherung abgeschlossen haben.

    Gesetz 2003 durchgedrückt

    Nur 29 Werktagen – in der Vorweihnachtszeit, mit Weihnachten und Sylvester – lagen zwischen der Gesetzesverkündung (Freitag, 14. November 2003) und dem Inkrafttreten am 1. Januar 2004 (Donnerstag) für das umfangreiche, verklausulierte und undurchschaubare „Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-Modernisierungsgesetz ­GMG), welches ausschließlich und ohne die geringste Einschränkung zu Lasten der Versicherten eingerichtet wurde, so steht’s in der „Geschichte einer staatlichen Enteignung“ auf den Seiten des DVG. Gegen diese Ungerechtigkeit kämpft der Verein der Direktversicherungsgeschädigten seit mittlerweile fünf Jahren.

    Wie Lobby wirkt

    Schröder ist Mehrfachlobbyist, wie die „Süddeutsche Zeitung“ schreibt: „Als Aufsichtsratschef beim russisch kontrollierten Pipelinebetreiber Nord Stream muss er für den Fortbestand des Projektes kämpfen, für den BVUK ist er nun in Sachen Betriebsrenten unterwegs“. Es bleibt nur zu hoffen, dass die Jungen nicht auf die Maschen des Lobbyisten hereinfallen und naiv eine Vertrag unterschreiben, nur weil das eine Ex-Kanzler propagiert.

    Bilder: Hoffmann und Campe

    Die Betriebsrente wird attraktiver - wirklich?
    Die Betriebsrente wird attraktiver – wirklich? Aber nur für die SPD und ihren Finanzminister

    Quelle: Norbert Böttcher

    (more…)

  • Versicherer schaffen Freibetrag erst Mitte 2020

    Versicherer schaffen Freibetrag erst Mitte 2020

    Die Freibetragsregelung ist Anfang 2020 in Kraft getreten, die Versicherer verlangen aber weiter die ungekürzten Beträge, weil die Umstellung so lang dauert.

    Zum 1.1.2020 ist das GKV-Betriebrentenfreibetragsgesetz in Kraft getreten. Das heißt, jeder Rentner mit einer Betriebsrenten oder Direktversicherung hat den Rechtsanspruch, ab Januar 2020 die niedrigeren Beiträge zu zahlen, denn 159,25 Euro sind Freibetrag. Da die Software mit der Freibetragsregelung bei den Zahlstellen und Versicherern frühestens Mitte des Jahres umgestellt sein wird, werden bis zu dem Zeitpunkt Beiträge nach dem jetzigen Recht, sprich, ohne Berücksichtigung des Freibetrags, berechnet. Das heißt, dass alle Bescheide der Versicherer ab Januar 2020  fehlerhaft sein werden. Also, Widerspruch einlegen. Mit diesem Widerspruch lässt sich gleichzeitig der Antrag stellen, dass der Freibetrag in voller Höhe bei der Direktversicherung berücksichtigt werden soll, sofern das beitragspflichtige Entgelt mindestens 318,50 Euro beträgt. Wer seine Beiträge per Dauerüberweisung an den Versicherer begleicht, kann die Überweisungssumme entsprechend kürzen, da das Gesetz ja zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Es ist allerdings sinnvoll, dass der Versicherte seinen Versicherer darüber informiert.

    Die Neuregelung führt dazu, dass der Freibetrag von den beitragspflichtigen Einnahmen aus Versorgungsbezügen abzuziehen ist.  Es kann aber durchaus sein, dass der Freibetrag bei hohen Bezügen keine oder nur teilweise finanzielle Wirkung entfacht.

    Versicherer brauchen bis Mitte 2020

    Das heißt, die Betroffenen sollen mehr an den Versicherer zahlen, als sie eigentlich müssten, weil die Versicherer ihre Software nicht schnell genug umstellen. Somit kommt es zu Beitragsüberzahlungen.  Der Beitragszahler hätte Zinsansprüche in Höhe von vier Prozent der zu viel gezahlten Beiträge. Diese Zinsansprüche sind mit dem Freibetragsgesetz jedoch ausgeschlossen worden. Sollte die Korrektur der Software nicht bis zum Ende des Jahres 2020 erledigt sein, entstehen diese Zinsansprüche erst ab dem 1.1.2021. Die Versicherer hat eine Aufklärungs- und Beratungspflicht. Insofern muss der Versicherer jeden Betroffenen informieren. Es gibt allerdings keine allgemein gültige Frist für die Info an die Mitglieder. In der Regel geben die Versicherer wichtige Änderungen über die Homepage weiter und kommen damit der Aufklärungspflicht nach.

    Der Hintergrund: Die Versorgungsträger als Zahlstellen und die gesetzlichen Krankenkassen im elektronischen Zahlstellenmeldeverfahren haben Probleme mit der technischen Umsetzung des GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetzes. Die Versicherer haben sich viel zu spät auf das neue Gesetz eingerichtet. Ausbaden müssen das die Betriebsrentner und Direktversicherten. Hier der Fahrplan der IKK Südwest zur Umsetzung. Bei den anderen Kassen wird es ähnlich aussehen.

    Fahrplan für die Umsetzung:

    • Verabschiedung Kabinettsentwurf: 18. November 2019
    • Lesung Bundestag: 28. November 2019
    • Durchgang Bundesrat: 29. November 2019
    • Anhörung im Bundestag: 9. Dezember 2019
    • /3. Lesung Bundestag: 12. Dezember 2019
    • Abschließende Lesung im Bundesrat: 20. Dezember 2019
    • Bundesweites Treffen der Arbeitsgemeinschaft Zahlstellen-Meldeverfahren: 14. Januar 2020
    • Bundesweites Fachgespräch mit Vertretern von Zahlstellen, Arbeitgebern und Softwareherstellern: 31. Januar 2020

    Der Kommunale Versorgungsverband Baden-Württemberg schreibt: „Aktuell geht der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) davon aus, dass die technische Umsetzung im erweiterten elektronischen Meldeverfahren noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Wir bitten unsere Rentner daher um Verständnis, dass die neue Regelung erst zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden kann. Der neue Freibetrag wird bei unserer Kasse selbstverständlich unaufgefordert und rückwirkend ab 1. Januar 2020 berücksichtigt werden.“ Heißt das, dass der KVBW den Freibetrag sofort berücksichtigt?

    Fragen über Fragen.

    Wie sind eure Erfahrungen? Bitte dafür das Forum nutzen. Wir sind gespannt.

    Bild von James Osborne auf Pixabay

  • So viel bringt der Freibetrag

    So viel bringt der Freibetrag

    Wie viel genau bringt der Freibetrag an Entlastung? Und wie viel müssen Direktversicherte und Betriebsrenten noch an Sozialabgaben zahlen. Eine Rechnung.

    Am 1. Januar 2020 tritt das Gesetz zur Entlastung von Direktversicherten und Betriebsrentnern in Kraft. Sein sperriger Name: GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz. Damit zahlen Betriebsrentner ab 2020 rund 25 Euro weniger pro Monat, abhängig von ihrer Krankenkasse.

    So viel bringt der Freibetrag

    Aber wie viel zahlen sie dann noch? Da hilft sicher eine Musterrechnung: Angenommen, jemand hat von seiner Lebensversicherung 50.000 Euro ausbezahlt bekommen, weiter angenommen, er ist bei der AOK versichert und hat Kinder. Dann sieht die Rechnung so aus: Für den Freibetrag von 159,25 zahlt er keine Krankenkassenbeiträge, darüber hinaus allerdings den vollen Satz von zurzeit 14,6 Prozent. Dazu kommt der Zusatzbeitrag von 1,5 Prozent (AOK). Da Max Mustermann Kinder hat, zahlt er 3,05 Prozent an die Pflegeversicherung. Für die Pflegeversicherung zahlt er allerdings ab dem ersten Euro den vollen Satz, denn der Freibetrag bezieht sich nur auf die Krankenkassenbeiträge.

    Entlastung durch Freibetrag

    ab 1.1.2022bis 1.1.2020Entlastung
    Kapitalauszahlung 50.00050.000
    geteilt durch 120416,67416,67
    minus Freibetrag 159,25252,170
    Krankenvers. 14,6 % 36,8260,84
    Zusatzbeitrag 1,5 %3.786.25
    Pflegevers. 3,05 %12,7112,71
    KV+PV monatlich53,3179,7926,48
    KV+PV pro Jahr639,72
    957.48317,76
    KV+PV gesamte Laufzeit6.397,209574,803.176,60
    Rest nach Abzug KV+PV 43.602,80

    40.425,20
    in Euro

    Sozialabgaben-Rechner

    „Stiftung Warentest“ hat einen Sozial­abgaben-Rechner programmiert, mit dessen Hilfe jeder selbst ausrechnen kann, was das in seinem speziellen Fall ausmacht. Das Ergebnis wird von Norbert Böttcher auf seiner Seite Sozial-Info bestätigt.

    Der Sozialabgaben-Rechner unterscheidet dabei zwischen einmaliger Kapital­auszahlung und monatlicher Rente. Kapitalauszahlungen werden auf zehn Jahr (120 Monate) verteilt. Dann kommt es noch darauf an, wie hoch der Zusatzbeitrag ist und ob jemand Kinder hat oder nicht. Wer keine Kinder hat, zahlt 3,30 Prozent statt 3,05 Prozent.

    Übrigens, „bis das neue Gesetz in der Praxis umge­setzt ist, kann es einige Zeit dauern“, schreibt „Stiftung Warentest“. Krankenkassen und Anbieter von Betriebs­renten sind mit der technischen Umsetzung des Gesetzes leicht überfordert. Laut Spitzen­verband der Gesetzlichen Krankenkassen kann das bis Juli 2020 oder sogar Januar 2021 dauern. Betriebsrentner mit monatlicher Auszahlung, die wegen dieser Umsetzungsproblem zu viel gezahlt haben, bekommen natürlich eine Rückerstattung. Das gilt auch für Direktversicherte mit Einmal-Auszahlung.

    Die Mechanik des Freibetrags:

    • Zuerst greift (wie bisher) die Freigrenze. Die Freigrenze umfasst neben Versorgungsbezügen beispielsweise  auch Arbeitseinkommen, also Gewinne aus nebenberuflich selbstständiger Tätigkeit, beispielsweise aus Photovoltaik oder Nebenerwerbslandwirtschaft.
    • Wird die Freigrenze überschritten und entfällt daher, greift nur für Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge i.S.d. § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V ein Freibetrag, der genauso hoch ist, wie die bisherige Freigrenze (1/20 der monatliche Bezugsgröße nach § 18 SGB IV = 159,25 EUR für 2020). Der Freibetrag ist der Höhe nach begrenzt auf monatliche beitragspflichtigen Betriebsrentenleistungen (bei Kapitalleistungen: 1/120 der Leistung als monatlicher Zahlbetrag für maximal zehn Jahre).
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