Category: Allgemein

  • Langsam wird Gesundheitspolitik abstrus – und es gibt nur Verlierer

    Langsam wird Gesundheitspolitik abstrus – und es gibt nur Verlierer

    Experten reiben sich nur noch die Augen. Langsam, aber sicher wird die Gesundheitspolitik von Minister Lauterbach vollkommen abstrus – und es gibt offenbar nur noch Verlierer. Das jedenfalls stellt der DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V. fest – und muss sich mit seinem Anliegen selbst dazu zählen.

    Ein Stopp der Doppelverbeitragung von Direktversicherungen scheint im Fachbereich des Bundesministeriums für Gesundheit so weit entfernt wie der Mars zur Erde. Dabei wäre es so einfach: Vorlage dafür könnte die Regelung bei den Riesterverträgen sein, wo die Doppelverbeitragung (2018) abgeschafft wurde – und das komfortabel nach § 40 b EkStG (Einkommensteuergesetz), so schlägt es der DVG seit Jahren vor. Doch was im Bundesfinanzministerium beheimatet ist (da soll es laut Experten übrigens auch nicht besserzugehen), ist im Falle des DVG – man möchte hier anmerken: leider bei Lauterbachs Ministerium verortet. „Und hier zahlen wir DVGler und Millionen von Direktversicherungsgeschädigten seit 2004 die Zeche für das vermurkste GMG – Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), weil wir mit unseren ungerechtfertigten doppelten und zum Teil sogar mehrfach erhobenen Krankenkassenbeiträge das Loch in der GKV stopfen“, urteilt Andreas Reich, Vorstandsmitglied des DVG – und laut immer mehr Experten vollkommen zurecht.

    Einschub: Die Gesetzes-Initiative von allen Parteien damals, also von den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, die CDU/CSU und der SPD ist hier gerne nachzulesen:

    https//dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-modernisierung-der-gesetzlichen-krankenversicherung-gkv-modernisierungsgesetz-gmg-g-sig/96707

    Die FDP fehlt kurioserweise in obiger Aufzählung, obwohl sie erst bei der Wahl 2013 aus dem Bundestag geworfen wurden, sprich: nicht mehr über die 5%-Hürde kam, ein Vorgang, der sich spätestens im September kommenden Jahres bei der nächsten Bundestagswahl wiederholen dürfte, spätestens, weil viele von vorgezogenen Neu-Wahlen sprechen.

    „Das Gesetz ist jedenfalls im Bereich der Direktversicherungen hanebüchen, für Millionen von Betroffenen grob ungerecht oder von vielen Experten, auch von vielen Politikern, zumindest hinter vorgehaltener Hand bezeichnet als `eine Sauerei – nix anders`“, so fasst Andreas Reich die zahlreichen Rückmeldungen übers Jahr hin zusammen.

    Womit wir wieder beim Thema abstrus wären, denn wer will sich schon mit Lösungen von alten Problemen beschäftigen, wenn er nicht einmal die neuen, meist übrigens selbst gemachten stellen will?

    Da versucht das Bundesgesundheitsministerium (kurz BMG) für eine Krankenhausreform einen Transformationsfonds zu schaffen, der laut Ärzteblatt durchaus Auswirkungen auf den Gesundheitsfonds und die künftige Höhe der Zusatzbeiträge der Krankenkassen habe. Wie bitte?

    Hintergrund: Der Transformationsfonds soll dabei helfen, die Krankenhausreform zu finanzieren. Das BMG plant, diesen zwischen 2026 und 2035 je zur Hälfte aus dem Gesundheitsfonds zu speisen. Dazu sollen jährlich 2,5 Mrd. Euro aus dem Fonds entnommen werden. Die andere Hälfte sollten die Bundeländer zahlen. Der Gesundheitsfonds, das sind aber Gelder aus den Krankenkassenbeiträgen – damit müsste entweder die Kassenbeiträge (derzeit 14,6 %) steigen oder die Zusatzbeiträge. Letztere kann jede Krankenkasse selbst festlegen. Sie befinden sich derzeit im Schnitt bei 1,7 %.

    Minister Lauterbach hat schon angekündigt, dass die Beiträge Anfang kommendes Jahr steigen werden – wie gesagt, für die Direktversicherungsgeschädigten dann ebenfalls doppelt und sogar mehrfach. In der Rheinische Post wird Lauterbach schon als der „teuerste Gesundheitsminister aller Zeiten“ verhöhnt. Viele Beitragszahler sind erschrocken.

    Wie der Tagesspiegel aufzählt, wende sich Minister Lauterbach mittlerweile gegen alle und liege mit allen im Klinsch liegt, seien es die Bundesländer, die Gesetzliche Krankenversicherung, Krankenhäuser, Beamtenbund und auch die gesamte Riege der niedergelassenen Ärzte, die trotz gestiegener Kosten keine Mehreinnahmen generieren können. Vor allem der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen, der auch die Pflegekassen vertritt, wehrt sich vehement dagegen, dass er neben fehlender Einnahmen nun auch noch für die „Scheinreform“ des Ministers büßen soll. Kaum vergehe ein Tag, dass der Minister nicht im Rampenlicht der Öffentlichkeit steht – und diese hybris-mäßig aber auch zu suchen scheint, so viele Medien übereinstimmend.

    Lauterbach ist seit dieser Legislaturperiode erstmals Gesundheitsminister. Laut eigenem Bekunden würde er das Amt gern weiterführen. „Ich mache die Arbeit gern. Und Ideen für Verbesserungen im Gesundheitssystem hätte ich auch noch für eine weitere Legislatur“, sagte der SPD-Politiker und approbierte Arzt.

    Kritiker sagen, er habe noch nicht einmal die Probleme der ersten Legislaturperiode gelöst, geschweige denn ein relativ einfaches mit dem Stopp der Doppelverbeitragung, da will er in der zweiten Periode noch weitere Probleme auftürmen? Das wäre dann noch abstruser bis vollkommen chaotisch.

  • Vorstandschaft des DVG e.V. hat sich in die Südpfalz verliebt

    Vorstandschaft des DVG e.V. hat sich in die Südpfalz verliebt

    DVG e.V. ist wohl dem Charme der Südpfalz erlegen!

    Kleiner Wanderclub (Nelloclub e.V.) und großer Verein (DVG e.V.) arbeiten Hand in Hand, engagiert mit vielen Ideen, an ihren utopischen Zielen. Der Wanderclub Nello e.V. hat die Ziellinie erreicht – Der DVG e.V. muss noch folgen!

    Auf Einladung der DVG e.V., Regionale Gruppe Pfalz, unternahm im Rahmen der Durchführung des großartigen Symposiums im August 2021 „Demokratische Rente? Von wegen!“, der komplette DVG-Vorstand und der PR Experte, Thomas Kießling eine „kleine“ Wanderung von Rhodt über die Sesselbahn zur Nello-Hütte!

    Da der Regionalvertreter, Rudi Birkmeyer auch Mitglied im Wanderclub Nello e.V. ist, war der Club gerne bereit eine Sonderöffnung, für die rührigen Funktionäre/innen des DVG e.V. vorzunehmen. Hüttenwart Thomas Dawo übernahm die Führung.

    Dies kam besonders gut bei den engagierten Funktionären die im Kampf des unglaublichen Vertragsbruch durch rückwirkende Eingriffe in Verträge bundesweit aktiv sind besonders gut an! Zumal der kleine Wanderverein einen kleinen Empfang vorbereitet hatte und natürlich die Küche für die ebenfalls ehrenamtlichen engagierten Besucher anheizte. Deshalb übernahmen auch fast alle Teilnehmer eine Patenschaft an der 1.616 Meter langen Versorgungsleitung die zur Finanzierung der 145.000 Euro zeitgleich lief.

    Die Wandergruppe war angetan und spontan beschloss man dies muss eine Wiederholung finden.

    So legte man die aktuelle Vorstandsklausur wieder in die Südpfalz und zwar nach Edenkoben natürlich inclusive „Wandereinheit“! Da Thomas Dawo aber am letzten Sonntag beim Spielfest auf der Nello-Hütte gebunden war, übernahm der „Protestradler“ Rudi Birkmeyer die Aufgabe des Wanderführers.

    Rudi der Protestradler

    Rudi war im April 2019 um auf den skandalösen Betrug aus dem Nettogehalt (Eigentum) bei selbst finanzierten Direkt-Lebensversicherungen aufmerksam zu machen, zu einer Protestveranstaltung mit dem Rad von Offenbach nach Berlin in die „Urania“ gefahren. Diese Radtour des damals 67-jährigen begleitete ein Fernsehteam vom ZDF für eine Reportage in Frontal 21. Dieser Beitrag ist abrufbar in der ZDF-Mediathek/Frontal 21.

    Die Krankenkassen machen aus einer Überweisungsform aus einer Lebensversicherung eine Betriebsrente und kassieren somit gleich dreimal Beitrag auf eine Lohnsumme. Bei der monatlichen Auszahlung und nach Zuteilung der Versicherung gleich nochmal doppelt den Beitrag (Arbeitgeber- und Arbeitnehmer- Anteil). Der Unterschied zur normalen Lebensversicherung, der monatliche Beitrag wurde über das Lohnbüro abgeführt und nicht vom Konto überwiesen!!!

    Die Wanderung

    Am Sonntagmorgen traf man sich dann an der Talstation der Rietburgbahn und wanderte von der Rietburg aus vorbei am Ludwigsturm über den Kohlplatz zur Nello-Hütte wo man zur Mittagszeit eintraf.

    Wanderführer Rudi hatte vorher noch eine besondere Attraktion für die DVG Wanderer/innen. So ließ er nur 50 m vor der Gruppe eine Rotte Wildschweine, im vollen Galopp mit ca. 16 Säuen, den Weg der Gruppe kreuzen. Die Rotte erzeugte eine riesige Staubwolke. Wohl ein ganz seltenes Naturerlebnis!

    Die Gruppe stärkte sich mit kühlen Schorle-Getränken und den typischen Pfälzer Speiseangebot der 100 Jahre alten Nello-Hütte.

    Gegen 15:00 Uhr wurde der Rückweg gestartet. Rund 10 km legten die unermüdlichen Kämpfer des unglaublichen Betrugs, das an Enteignung grenzt, zurück. Schade dass die zunächst angemeldeten Mitglieder doch noch kurzfristig absagten.

    Wunschziel

    Gerne würde man auch eine dritte Wanderung zu der geliebten Nello-Hütte machen. Ein sehr passender Anlass wäre – wenn die Politiker endlich dieses Unrecht bereinigen, die Doppelverbeitragung einstellt und die geprellten Bürger entschädigt!

    Text und Bild: Rudi Birkmeyer

  • So sieht die KI den DVG – eigentlich sehr ermutigend

    So sieht die KI den DVG – eigentlich sehr ermutigend

    Was denkt und sagt eigentlich die Künstliche Intelligenz (KI) über den DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V.? Ermutigende Aussagen.

    Einmal über www.perplexity.ai eingegeben, was die KI über den DVG denkt. Da erscheint eine ganze Menge. Die Arbeit der vergangenen Jahre war nicht umsonst und scheint sich ganz aktuell insofern auszuzahlen, dass der Verein zahlreiche Nennung in der Presse hat und großes Renommee genießt.

    Hier die Antwort auf die Anfrage an die KI:

    „Der Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V. (DVG) wurde im Oktober 2015 gegründet, um gegen die Doppel- und Mehrfachverbeitragung von Direktversicherungen und Betriebsrenten zu kämpfen. Diese Problematik betrifft Millionen von Versicherten in Deutschland, die aufgrund des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) von 2003 seit 2004 nahezu 20 % ihrer Altersversorgung an die Krankenkassen abführen müssen, obwohl sie bereits während ihrer Erwerbstätigkeit Beiträge gezahlt haben.

    Ziele und Forderungen des DVG

    Der DVG setzt sich vehement für die Abschaffung dieser Doppelverbeitragung ein, die sie als ungerecht und betrügerisch empfinden. Die Hauptforderungen des Vereins umfassen:

    • Sofortiger Stopp der Doppel- und Mehrfachverbeitragung: Der DVG fordert, dass die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auf betriebliche Altersvorsorge auf den Arbeitnehmeranteil halbiert werden.
    • Gleichstellung der Direktversicherung mit der Riester-Rente: Sie fordern, dass Direktversicherungen ähnlich behandelt werden wie die Riester-Rente, bei der eine solche Doppelverbeitragung nicht stattfindet.
    • Finanzielle Entschädigung für Betroffene: Der Verein fordert Entschädigungen für diejenigen, deren Verträge durch das GMG rückwirkend verändert wurden.

    Aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen

    Trotz der Zusagen der Ampel-Koalition, das Problem anzugehen, wurde das Anliegen des DVG aus dem Koalitionsvertrag gestrichen. Dies hat bei den Mitgliedern des Vereins zu großer Enttäuschung geführt. Der DVG sieht die Notwendigkeit, weiterhin Druck auf die Politik auszuüben, um eine Lösung zu erreichen.

    Mitglieder und Struktur

    Der Verein hat etwa 3.700 Mitglieder, die sich aktiv für die Ziele des Vereins einsetzen. Auf einer Delegiertenversammlung in Kassel wurden die Ziele und Forderungen des Vorstands mit überwältigender Mehrheit von den rund 80 Delegierten bestätigt. Die Führung des Vereins besteht aus mehreren neu gewählten Mitgliedern, darunter Reiner Korth als Bundesvorsitzender des Vereins.

    Fußnote 1
    openpr.de Mit Elan für den sofortigen Stopp der Doppel – openPR

    (openPR) Mit großem Elan geht der Direktversicherungsgeschädigten e.V. (DVG) in diesem Jahr seine Ziele an. „Es geht uns vor allem um den sofortigen

    Öffentlichkeitsarbeit und Unterstützung

    Der DVG bemüht sich, durch verschiedene Kanäle wie offene Briefe, Pressemitteilungen und direkte Kommunikation mit politischen Entscheidungsträgern, auf seine Anliegen aufmerksam zu machen. Sie hoffen, dass durch kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit und politisches Engagement eine Änderung der Gesetzgebung erreicht werden kann.

    Fazit

    Der DVG bleibt eine wichtige Stimme für Millionen von Direktversicherten und Betriebsrentnern, die von der Doppelverbeitragung betroffen sind. Trotz der politischen Hürden setzt der Verein seinen Kampf unermüdlich fort, um Gerechtigkeit und finanzielle Entlastung für seine Mitglieder zu erreichen

    Fußnote 2
    stuttgarter-zeitung:

    Speerspitze für Millionen Betriebsrentner – Stuttgarter Zeitung

    Der Verein der Direktversicherungsgeschädigten kämpft unverdrossen gegen die hohen Krankenkassenbeiträge auf ausgezahlte

     

    Diese Fragen empfielt die KI, zu beantworten:

    Related

    Welche Ziele verfolgt der DVG konkret

    Wie hat sich die Zusammensetzung des DVG-Vorstands seit der Gründung verändert

    Was sind die Hauptprobleme, die der DVG anspricht

    Welche Maßnahmen plant der DVG, um die Doppelverbeitragung zu stoppen

    Fußnote 3

    Guetsel –

    Kanzler sichert DVG zu, das Problem der Doppelverbeitragung …

    /www.guetsel.de/content/guetersloh/51533/kanzler-sichert-dvg-zu-das-problem-der-doppelverbeitragung-fiskalisch-zu-loesen.html“

     

    Text: KI, Vorspann: Thomas Kießling

    Foto: DVG

    Redaktion: Andreas Reich, Thomas Kießling

  • „Bundeskanzler Olaf Scholz steht vor einem Doppelwumms“

    „Bundeskanzler Olaf Scholz steht vor einem Doppelwumms“

    Und nun noch ein paar Gedanken zu den anstehenden Landtagswahlen im Osten am kommenden Sonntag. Diese hat sich Michael Rahnefeld gemacht, Regionalgruppenbeauftragter Donau-Rems-Fils des DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V. Sein Kommentar:

     

    Wenn am kommenden Sonntag um 18.00 Uhr in Sachsen und Thüringen die Wahllokale schließen, dann wird Kanzler Olaf Scholz vermutlich seinen vielzitierten Doppelwumms live und in Farbe erleben. Und bei den Ampelpartnern wird es Gesichter des Entsetzens geben. Die Republik wird eine andere sein, die Zeitenwende wird tatsächlich beginnen.

    Obwohl es um Landtagswahlen geht, wird Berlin bestraft, es gibt die Quittung dafür, dass man die Demokratie mit Füßen tritt und über die Interessen des eigenen Volkes mit einer Arroganz der Macht hinwegregiert. Das süffisante Lächeln und das Kichern wird dem – von vielen im Land bezeichneten – Lügenbold Scholz im Halse steckenbleiben, vielleicht kommt bei ihm dann ein Stück weit die Erinnerung zurück, was er versprochen, aber nie eingehalten hat. Und wenn er noch einen Rest von Charakter hat, dann sollte Scholz endlich die Vertrauensfrage stellen und das Politik-Drama in Berlin vorzeitig beenden, auch wenn kaum bessere Zeiten folgen werden.

    Wermutstropfen im ganzen Veränderungsgeschehen und im Abstrafen einer unfähigen Ampel ist die Tatsache, dass leider im großen Stil politische Kräfte an die Macht gelangen, die eigentlich selbst nicht viel Konstruktives zu bieten haben und am äußersten rechten Rand in unserem System angesiedelt sind. Beflügelt werden die Sympathien für diese Rechtsaußen in diesen Tagen noch einmal durch die Tat des Messermannes von Solingen, denn die Menschen haben von den leeren Worthülsen einer Politik der Ignoranz, die offenbar nichts unternimmt, auch für die innere Sicherheit in diesem Land, aber einen Mord nach dem anderen ohne erkennbare Konsequenzen geschehen lässt.

    Die Rechtsaußen werden allerdings kaum als realistische Hoffnungsträger für Deutschland gehandelt werden können, denn an Inhalten haben sie gut wie nichts zu bieten. Und was die CDU-Opposition angeht, so sind die DVG-Interessen dort genauso wenig relevant wie bei den anderen etablierten Parteien, die langsam in der Versenkung verschwinden. Bleibt zu hoffen, dass von den halbwegs wählbaren Parteien der Zukunft, die auf DVG-Anfrage zumindest Bereitschaft signalisiert haben, unser Problem anzugehen, einige kräftig erstarken, um in künftigen Koalitionen die uneinsichtigen Parteien zu einer anderen Haltung zu bewegen. Die Doppelverbeitragung bei Riester (2019) abzuschaffen, bei den Direktversicherungen aber nicht, das ist überdies eine grobe Ungerechtigkeit – manche sagen sogar: eine Sauerei.

     

    Alle unsere DVG-Mitglieder in Thüringen, Sachsen und auch in Brandenburg – sie wählen am 22. September – bitte ich, vor ihrer Entscheidung genau nachzudenken, was sie mit ihrem Kreuzchen an welcher Stelle bewirken können. Denn mit jeder Stimme wird nicht nur eine Partei gestärkt, sondern es wird auch den gewählten Kandidaten zu gut dotierten Mandaten verholfen, mit denen es sich angenehm leben lässt und die sich im schlimmsten Fall einen Dreck um die Nöte, Sorgen und Anliegen ihrer Wähler scheren, sitzen sie erst einmal für fünf Jahre wieder fest im Sattel. Von ihren horrenden Pensionsansprüchen ganz zu schweigen.

    Politik ist in der Regel ein schmutziges Geschäft, und von welchen Charakteren es häufig betrieben wird, das lässt sich beispielhaft am Kanzler festmachen, wenn man sich seiner „Erinnerungslücken“ bei den Cum-Ex-Machenschaften rund um die Warburg-Bank in Erinnerung ruft.

    Also, schaut nach vorn, lasst es am Sonntag im Osten richtig krachen und freut euch über alle, die DVG nie wirklich unterstützt haben und jetzt in die Wüste geschickt werden. Zumindest am Wahltag haben wir auch einmal eine gewisse Macht.

    Horrido – gehen wir’s an!“

    Ein Kommentar von Michael Rahnefeld

    Foto: SPD-Wahlkampf / DVG

    Redaktion: Andreas Reich, Thomas Kießling

  • Betriebsrentner in der bAV Politfalle

    Betriebsrentner in der bAV Politfalle

    Mit staatlicher Förderung angelockt – später mit 20 Prozent abgestraft

    Ein Kommentar von Reiner Korth 23.08.2024

    SPD-Kanzler Scholz hatte vor drei Jahren in Münster dem DVG versprochen: die Doppelverbeitragung (bei den Betriebsrenten) ist ein Ärgernis und wenn ich Kanzler werde, ist unser Plan, für die Zukunft das zu ändern”. Und, “Darauf können Sie sich verlassen.” Viele Rentner und auch junge Vorsorgesparer (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) haben diesen Worten geglaubt und auf Taten gehofft – umsonst und vergebens. Sie sind enttäuscht. Bundeskanzler Scholz läßt die Betriebsrentner allein zurück.

    Im Deutschen Bundestag hat Kanzler Scholz mehrfach geradezu herumgejammert, “eine Lösung ist kompliziert”, er sei auf Suche nach Experten. Das sind nicht mehr als Ausreden und Verzögerungsspielereien.

    Der DVG hat den Lackmustest gemacht

    und hat die Parteien angeschrieben, wie Sie sich zur Abschaffung dieses Unrechts stellen, welche Lösungsvorschläge auf dem TIsch liegen.

    Das Ergebnis der DVG Umfrageaktion ist beschämend. Aber es ist auch entlarvend zugleich. Altersvorsorgesparer und Betriebsrentner finden kein Gehör bei den Regierungsparteien. Sie haben keine Lobby bei den großen Parteien. Im Gegenteil, Betriebsrentner und Direktversicherte werden für ihr Vorsorgesparen noch bestraft.

    Der Grund für die größte Vertrauenskrise

    Die Parteien CDU und FDP sind sogar so von Arroganz beseelt, daß sie nicht einmal mehr ein Antwortschreiben geschickt haben. Unser Eindruck ist: Die Rentner sind denen völlig egal. Grüne sehen kein Unrecht, für die SPD ist das alles zu schwierig? Alleinig die kleinen Parteien haben eine valide Antwort gegeben. Sie sind aber zu schwach im Parlament vertreten, um ihre Initiativen in ein Gesetz gießen zu können. Die Freien Wähler sehen in der rückwirkenden Einführung der Doppelverbeitragung gar einen der Hauptgründe für die aktuell größte Vertrauenskrise in der Politik.

    Am 01. September sind Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen, am 22. September in Brandenburg. Und im September 2025 sind Bundestagwahlen. Rund 19 Millionen Betriebsrentner und Direktversicherungssparer haben an der Wahlurne eine Stimme. Sie alle haben in dieser Umfrage ihre Antworten oder eben Nicht- Antworten von den Parteien bekommen. Wahltag ist Zahltag. Der Wähler hat jetzt das Wort.

  • Betriebliche Altersvorsorge (bAV) …. Der DVG hat bei den Parteien nachgefragt und seine Noten vergeben

    Betriebliche Altersvorsorge (bAV) …. Der DVG hat bei den Parteien nachgefragt und seine Noten vergeben

    Betriebliche Altersvorsorge (bAV) – doppelter Abzug von Krankenkassenbeiträgen für immer und ewig?
    Der DVG hat bei den Parteien nachgefragt und seine Noten vergeben

    von Dr. Rainer Ochmann 21.08.2024
    Foto: Pixabay/kalhh

    Das Fazit einmal vorweg: die sogenannten Volksparteien zeigen kein Interesse an einer Abschaffung der Doppelverbeitragung

    Die betriebliche Altersvorsorge wird seit Jahrzehnten von der Politik als „zweite Säule“ beworben, um die Leistungen der staatlichen Rente zu ergänzen und um Rentnerarmut zu vermeiden. Millionen Menschen haben Geld eingezahlt, um im Alter ihren Lebensstandard abzusichern – häufig bezahlt aus dem Nettoeinkommen!

    Das böse Erwachen kommt später bei der Rentenzahlung: bei Auszahlung werden Sozialversicherungsbeiträge erhoben, die den Eigentümern nahezu 20 % der angesparten Vermögen entziehen. Die bAV Rentner werden doppelt zur Kasse gebeten, denn sie haben ja schon einmal Krankenkassenbeiträge eingezahlt.

    Der DVG hat im Juni 2024 bei den im Bundestag vertretenen Parteien und den Freien Wählern nachgefragt:

    1. Plädieren Sie für die Abschaffung der Doppelverbeitragung auf betriebliche Altersvorsorge?

    2. Welche Chancen und Möglichkeiten geben Sie einer Abschaffung zu welchem Zeitpunkt?

    3. Sind Entschädigungen über bereits gezahlte Sozialversicherungsbeiträge der Betroffenen in Ihrem Sinne? 

    4. Stehen Sie für gerechte und zukunftsorientierte Sparverträge ohne jegliche Möglichkeit einer einseitigen, willkürlichen, rückwirkenden und vertragsverletzenden Änderung?

    Wir haben in unseren Briefen darauf hingewiesen, dass wir die Öffentlichkeit über die Antworten informieren werden und eine fehlende Rückmeldung als „kein Interesse an dem Thema betriebliche Altersvorsorge“ bewerten.

    Die zusammenfassende Auswertung des DVG ergibt folgendes Bild:

    CDU und FDP interessieren sich nicht für bAV Rentner

    Keine Antwort kam von CDU und FDP. Diese Parteien haben offenbar kein Interesse, die Schieflage bei den doppelten Versicherungsbeiträgen zu korrigieren. Der DVG vergibt für diese Haltung der CDU und der FDP die
    DVG-NOTE 6″.

    Der CSU ist das Thema Doppelverbeitragung bekannt. Sie lässt aber keine Absicht erkennen, sich für mehr als den Freibetrag von 176,75 € einzusetzen.
    Deshalb die
    DVG-NOTE 5″.

    Die Grünen lehnen ab, die SPD hat keine Lösung

    Die Grünen wollen keine Abschaffung der Doppelverbeitragung und argumentieren mit hohen Kosten für das Gesundheitswesen. Sie sehen auch kein Potential für eine Entschädigung der Betroffenen, obgleich sie den rückwirkenden Eingriff durch das GMG von 2004 für „ungerecht“ halten, aber eben nicht für ein „Unrecht“.
    Das ergibt ebenfalls die
    DVG-NOTE 5″.

    Die SPD kennt das Problem der Doppelverbeitragung und möchte diese auch abschaffen. Allerdings nennt sie keine konkreten Pläne, wie und wann dies geschehen kann und soll, und verweist auf die Weiterentwicklung des Systems der solidarischen Umlagefinanzierung – vielleicht in der nächsten Legislaturperiode?
    Der DVG vergibt der SPD die
    DVG-
    NOTE 4 minus”.

    Die anderen Parteien erkennen das Übel und möchten es beseitigen


    Die Linke äußert sich deutlich für eine Abschaffung der Doppelverbeitragung und denkt über Entschädigung der Betroffenen nach, was aber politisch kaum durchsetz-bar sein wird. Sie regt gegebenenfalls eine Verbesserung des Freibetrages unter anderem durch Ausweitung auf Pflegeversicherungsbeiträge an. Rückwirkenden Eingriff in Verträge lehnt Die Linke ab. Das ist eindeutig
    DVG-NOTE 2″.

    Das BSW tritt für eine Abschaffung der Doppelverbeitragung ein, betont allerdings, dass der politische Druck für eine Umsetzung erhöht werden muss. Es fehlen aber konkrete Pläne. Eine Entschädigung hält das BSW für unrealistisch. Vertragstreue ohne rückwirkenden Eingriff hält das BSW für selbstverständlich
    DVG-NOTE 3″.

    Die Freien Wähler positionieren sich klar für die Abschaffung der Doppelverbeitragung und führen auf die rückwirkende Einführung eine der größten Vertrauenskrisen in der Geschichte der Bundesrepublik zurück. In der nächsten Legislaturperiode werden deutliche Chancen für Abschaffung der Doppelverbeitragung durch einen Politikwechsel gesehen. Einer Entschädigung stehen sie offen gegenüber. Betriebliche Altersvorsorge müsse vom Staat durch Vertragstreue honoriert werden.
    DVG-Note 2 minus”.

    Die AfD ist für die Abschaffung der Doppelverbeitragung und hat bereits 2019 einen entsprechenden Antrag an die Regierung gerichtet. In diesem Antrag wird auch eine Entschädigung der Betroffenen gefordert. Die AfD geht allerdings nicht auf die Frage ein, welche Chancen sie für neuerliche Bemühungen zur Abschaffung der Doppelverbeitragung sieht. Den rückwirkenden Eingriff in Verträge nennt die AfD rechtlich nicht zulässig. Das ergibt
    DVG-Note 3″.

    Wir haben uns erlaubt Schulnoten zu vergeben – die kennt jeder und kann die Bewertung einordnen.

    In der Schule heißt es ab einer Note “4 minus“: Wiederwahl (=Versetzung) gefährdet

    Dies ist unsere interne Bewertung!

    Die vollständigen Antworten der Parteien liegen dem DVG vor und können bei Nachfrage ggf. zur Verfügung gestellt werden.

  • Bürgergeld-Empfänger werden gepampert – Betriebsrentner dagegen doppelt belastet

    Bürgergeld-Empfänger werden gepampert – Betriebsrentner dagegen doppelt belastet

    Krankenkassen fordern “9 Milliarden Entlastung” von der Bundesregierung

    Ein Kommentar von Reiner Korth 19.08.2024

    “Der Dachverband der BKK-Krankenkassen startet eine neue Kampagne”, wie der Merkur.de in seinem Artikel “Geld zurück von Bürgergeld-Empfängern” auf seiner Internetseite erklärt. Die jährlichen Ausgaben übersteigen die Einnahmen. Und ein wesentlicher Grund ist: der Staat muß die Krankenkassenbeiträge für die Bürgergeld-Empfänger an die Krankenkassen überweisen. Aber der Staat zahlt zu wenig ein. “Nach Berechnungen der Kassen fehlen pro Jahr über neun Milliarden Euro, die der Staat den Krankenkassen schuldet.”, so Merkur.de

    Beamte, Politiker und privat Versicherte entziehen sich der Solidarität

    Die Finanzierung der Bürgeldkosten ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe aller Bürgerinnen und Bürger in diesem Land. Die Kosten sind zu 100 Prozent aus dem Steuersäckel zu finanzieren. Aber die Ampelregierung verschont erneut ihre eigene Klientel vor diesen Zahlungen. Die zusätzlichen Kosten, um die Finanzierungslücke in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu schließen, tragen wieder mal nur die fleißigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Industrie und Handwerk. Alle Privatversicherten, Politiker, Beamte und Selbstständige beteiligen sich nicht an dieser Gemeinschaftsaufgabe. Diese unsolidarische Politik spaltet Deutschland zusehends immer mehr .

    Ganz besonders hart trifft es die Betriebsrentner und Direktversicherten

    “Die Lage spitzt sich zu”, wird die BKK Dachverband Vorständin Anne-Kathrin Klemm zitiert und startet die Kampagne “#WasfehltzahlstDU”. Und die Zahler (“DU”) das sind in diesem Falle überproportional hoch die Betriebsrentner und Direktversicherten. Weil die Bundesregierung sich unsolidarisch zeigt, bewußt und vorsätzlich zu niedrige Beiträge für die Bürgergeld-Empfänger an die GKV überweist, hat sie ein anderes Instrument erfunden. Auszahlungen von Direktversicherungen und Betriebsrenten werden mit dem doppelten Krankenkassenbeitrag beaufschlagt. Da wird also die Bevölkerungsgruppe, die eh das niedrigste Einkommen hat aufgrund ihres sozialen Status, überproportional hoch belastet. Andere Gesellschaftsgruppen machen sich einen schlanken Fuß, protegiert von der Vorgängerregierung, protegiert von dieser Ampelkoalition.

    Im Herbst sind Landtagswahlen – im Jahr 2025 Bundestagswahlen

    Kanzler Scholz, SPD hatte versprochen, in dieser Legislaturperiode das “Problem der Doppelverbeitragung” zu lösen – bisher ist nichts geschehen außer mehrfacher Ankündigungen. Laut statista beziehen runf 19 Mio Bürger eine Betriebsrente oder haben Anspruch darauf. Diese 19 Millionen Betroffenen haben auch eine Stimme bei der nächsten Wahl, in der Wahlkabine. Und wenn alles Diskutieren und alles Argumentieren nicht fruchtet, wenn wohlfeile Ankündigungen von der Ampelregierung formuliert aber dann nicht umgesetzt werden, dann hat der Bürger und Wähler ein allerletztes Mittel: die Stimmabgabe in der Wahlkabine. Wer Rentner doppelt belastet um damit Bürgergeld-Empfänger zu fianzieren, treibt die soziale Spaltung in diesem Land voran. Da läuft gerade ganz gehörig etwas schief.

  • Riester-Verträge behalten Bestandsschutz – Direktversicherungen wurden und werden durch Willkür von Politik und Gerichten betrogen

    Riester-Verträge behalten Bestandsschutz – Direktversicherungen wurden und werden durch Willkür von Politik und Gerichten betrogen

    Riester-Reform und Altersvorsorgedepot: Das ändert sich bei Ihrer Rentenvorsorge

    Rund 15 Millionen Menschen in Deutschland besitzen einen Vertrag für die sogenannte „Riester-Rente“. Dabei steht sie wegen vieler Punkte in der Kritik: zu hohe Kosten, zu unübersichtlich und bevorzuge zu stark die Versicherer. Nun hat die Ampel-Koalition angekündigt, eine Riester-Reform noch 2024 vorzulegen. Was all das für Ihre private Altersvorsorge bedeutet, erklären wir in diesem Artikel. Die wichtigsten Fakten gibt es gleich zu Beginn.

    Riester-Reform – Das Wichtigste in Kürze

    Die Bundesregierung plant eine Überarbeitung der Riester-Altersvorsorge, von der auch bestehende Verträge profitieren könnten.
    Teil davon könnte auch ein Altersvorsorge-Depot werden, das im Prinzip ein staatlich geförderter ETF-Sparplan sein soll.
    Bestehende Riester-Verträge haben Bestandsschutz und werden nicht angetastet – außer Sie wollen etwas ändern.

    Was ist das Altersvorsorge-Depot?

    Das Altersvorsorgedepot soll nach dem aktuellen Stand ein ETF-Sparplan werden, der vom Staat über Zuschüsse und Steuervorteile gefördert wird. Das Altersvorsorge-Depot würde sich damit neben andere vom Staat geförderte Programme wie Fondssparplan, Kapitallebensversicherung, Banksparplan und Bausparvertrag einreihen. Anbieter können Neo-Broker wie Banken, Fondsgesellschaften oder Versicherer sein – letztere über fondsgebundene Versicherungen mit Null-Prozent-Garantie. Bei der Auswahl der ETFs soll es keine Beschränkungen geben.

    Fazit: Lohnt sich Riestern (bald wieder)?

    Die Riester-Rente hat einen schlechten Ruf und das leider auch nicht zu Unrecht. Neben der Komplexität spielen vor allem die Kosten hier eine Rolle. Ganz alte Verträge, die zum Beispiel einen Garantiezins von drei Prozent haben, sollten Sparer behalten. Diese Verträge haben auch in der Form übrigens Bestandsschutz. Ein neuer Riester-Vertrag zu den aktuellen Konditionen lohnt sich nur in speziellen Fällen, zum Beispiel für Familien mit mehreren Kindern, die ab 2008 geboren wurden. Selbst für die Anbieter ist es in vielen Fällen zum Minusgeschäft geworden, viele Riester-Verträge werden zurzeit nicht bespart. Richtig profitieren zurzeit nur die Versicherungsunternehmen, die die Auszahlungen verwalten.

    Das sind Auszüge aus einem Artikel von „finanzen.net“ vom 14.08.202.

    Riester-Verträge die eigentlich von der Fokusgruppe schon abgeschrieben waren sollen zu neuen Konditionen unter Bestandsschutz wieder neu belebt werden.

    Hier Auszüge aus einem Artikel von www.Finanzwelt.de vom 20.02.2018.

    Der Staat schröpft Direktversicherte!

    Pauschalversteuerte Direktversicherungen sind keine Betriebsrenten! Das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) aus dem Jahr 2004 und die daraus resultierenden latenten Rentenkürzungen.

    Auf Anraten der Politik haben seit den 1970/80 und 90er Jahren bis heute mehr als 6,3 Millionen Arbeitnehmer mit über acht Millionen Verträgen mit dem Abschluss einer Direktversicherung (DV) für das Alter vorgesorgt. Sie alle haben das dritte Standbein der Altersvorsorge bedient, die eigenfinanzierte, private Altersvorsorge. Die Prämie wurde ohne Arbeitgeberbeitrag mit einer Entgeltverwendungsabrede oder Gehaltsweiterleitung (BSG1 B 12 R 5/09 R Nr. 17 vom 2.3.2010) gezahlt.

    Zum 1.1. 2004 trat das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) in Kraft. Für die Bezieher von Betriebsrenten gab es einige Änderungen, die großen Rentenkürzungen gleich kamen. In § 229 SGB2 V Abs. 1 Satz 3 wurde nach den Worten „wiederkehrende Leistung“ der Satzteil „oder ist eine solche Leistung vor Eintritt des Versicherungsfalls vereinbart oder zugesagt worden“ eingefügt.

    Allein diese Erweiterung nehmen die Gesetzlichen Krankenkassen zum Anlass, jetzt auch Kapitalleistungen aus Direktversicherungen zu Versorgungsbezügen zu erklären! Erstmals wurde hiermit Vertrauensschutz und Bestandschutz von Gesetzen missachtet.

    Was noch schwerer wiegt: Verträge wurden vom Gesetzgeber einseitig ohne vorherige Information gebrochen, die erneute Zahlung von Krankenkassenbeiträgen (AG und AN Anteil) war kein Vertragsbestandteil. Hierbei wird die Differenzierung von zwei Direktversicherungsarten bewusst unterschlagen und zwar Direktversicherung durch

    a) betriebliche und
    b) durch private Gehaltsumwandlung.

    Eine kapitalbildende Lebensversicherung ist aber weder Versorgungsbezug noch Kapitalabfindung!

    Hier der klare Beweis, dass unsere Kapitalauszahlung – sie ist weder ein Versorgungsbezug noch eine Betriebsrente – nicht unter dieses Gesetz fällt. Das bedeutet, dass von den drei unterschiedlichen Direktversicherungen, die

    a) ausschließlich durch den Arbeitnehmer finanziert (= keine bAV),
    b) ausschließlich durch den Arbeitgeber finanziert (= bAV) und
    c) die von beiden Seiten anteilig finanziert werden / wurden (= bAV)

    nur die b) arbeitgeberfinanzierte oder c) die gemischtfinanzierte gemeint ist.

    Weitere Beweise sind, dass eine bAV immer mit dem Wertschöpfungsprozess im Unternehmen verbunden ist und in den Bilanzen aufgeführt werden muss.

    Im Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 157 „Auslegung von Verträgen“ heißt es: Stand: 18.08.2016 “Verträge sind so auszulegen, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.” Eine der wichtigsten Ausgestaltungen dieses Grundsatzes findet sich unter anderem auch im Tatbestand von Treu und Glauben wieder, der in § 242 BGB geregelt ist. Der Grundsatz besagt, dass derjenige, der Verträge bricht, rechtswidrig/unerlaubt handelt.

    Der DVG e.V. fordert daher

    – die Aufgabe und Rücknahme der widerrechtlichen Qualifikation der o.a. beschriebenen Form der DV als Versorgungsbezug der betrieblichen Altersversorgung durch die Jurisdiktion, Politik und den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung,

    – Wiederherstellung der Integrität der Rechtsprechung im Steuer- und Sozialrecht, des Vertrauens- und Bestandsschutzes und die Gleichbehandlung von gleichartigen Tatbeständen,

    – die Rückzahlung der zu Unrecht erhobenen Beiträge, insbesondere mit Rückblick auf das Zustandekommen des Gesetzes.

    PS: Nachsatz

    Herr Volker Kauder hat im Dezember 2017 öffentlich – mit Blick auf die Bundestagswahl – Versäumnisse eingeräumt und erklärt, die Sorgen und Verunsicherungen vieler Bürger unterschätzt zu haben. Dem ist nichts hinzuzufügen, unser Verein weist schon seit längerem auch auf die soziale Brisanz der verfehlten privaten Altersvorsorge hin.

    Insofern ist es doch verständlich, dass Mitglieder unseres Vereines in zunehmenden Maße ihr Recht vor den Gerichten suchen. Die Gerichte weisen die Klagen in allen Fällen mit Verweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zurück.

    Der absolute Höhepunkt wird aber erreicht, wenn die Gerichte ohne jegliches Augenmaß sog. Mutwillkosten in Höhe von bis zu € 1.000,00 verhängen. Gegen Bürgerinnen und Bürger die nichts Anderes getan haben, als seinerzeit dem Ruf der Politik zu folgen, auch privat etwas für ihre Altersvorsorge zu tun, nunmehr bei ihren Klagen auf den Rechtsstaat vertrauen und dafür mit Sanktionen abgestraft werden. Und zwar „IM NAMEN DES VOLKES“!

    Nachhaltiger kann man das Vertrauen in den Rechtsstaat nicht erschüttern!

    Was war da noch…

    1. Martin Schulz mit Schreiben vom 08.09.17 an unseren damaligen Bundesvorsitzenden Gerhard Kieseheuer „….wir setzen uns für die Abschaffung der Doppelverbeitragung bei betrieblicher AV ein… die SPD wird sich in diesem Sinne für eine Veränderung der bisherigen Gesetzeslage einsetzen…“

    2. Carsten Linnemann, CDU im November 2017 „…Wer privat vorsorgt, muss signifikant mehr haben als derjenige, der nicht vorsorgt.“

    3. Andrea Nahles im September 2017 während einer Wahlkampfveranstaltung „…als die doppelte Verbeitragung, die mir öfter begegnet…. Und ich denke, ehrlich gesagt, das kostet ungefähr 3 Mrd. wenn wir das rückgängig machen. Das würde in der Anhebung der Beiträge bedeuten, um 0,3% …ja man muss um die Wahrheit nicht drum rumreden…ich bin trotzdem dafür, dass wir es machen…so viel Ärger, wie wir mit dem Scheiss haben, den können wir uns echt sparen, wenn wir die 3 Mrd. investieren…“

    Leserkommentar von Edgar Krieger, damaliges Vorstandsmitglied Arbeitskreis Presse & Medien Direktversicherungsgeschädigte e. V.

    Genau diese Kommentare beschreiben wie unterschiedlich mit dem Bestandsschutz umgegangen wird, alte Riester-Verträge behalten Bestandsschutz aber der Bestandsschutz bei vor dem 01.01.2004 bestehenden Verträgen mit Direktversicherung wurde einfach weggelassen. Dies ist eine eindeutige Entscheidung der Politik unter Schutz des Bundessozialgerichts gegen Rentnerinnen und Rentner.

    Wie Gerichte sich über Gegebenheiten hing gesetzt haben. Nur weil der Vertrag vom Arbeitgeber für den jeweiligen Arbeitnehmer abgeschlossen wurde, aber der Einzahlbetrag vom Bruttolohn des Arbeitnehmers abgezogen wurde. Damit erfolgte keine Finanzierung durch den Arbeitgeber. Weiterhin sind größtenteils die Krankenkassenbeiträge zu hundert Prozent vom Arbeitgeber gezahlt wurden, also kein Abzug des Einzahlbetrags vor der Berechnung der Krankenkassenbeiträge.

    Also wurde aus der Doppelverbeitragung eine Dreifachverbeitragung.

    Weiterhin ist noch nicht über die Finanzierung der Sozialversicherungen gesprochen worden.

    Seit 1957 wurden die nicht beitragsgedeckten Leistungen von den Bundesregierungen nicht bezahlt und damit die ausgegebenen Kosten mit den Beiträgen der Versicherten zweckentfremdet. Erst jetzt melden sich vereinzelt Rentenversicherung und Krankenkassen die dies auch ansprechen.

    So aus einem Beitrag aus „www. vorunruhestand.de“ vom 04.08.2024 veröffentlicht im letzten Newsletter. „Der Staat griff und greift schon seit Jahren in die Krankenkasse und plündert sie aus: Er bürdet ihr mehr auf, als er dafür zahlt. Dabei geht es nicht um ein paar Millionen Euro, sondern gleich um Milliarden. Der Dachverband der BKK-Krankenkassen startet deswegen im Sommer 2024 eine Aufklärungskampagne, um die Öffentlichkeit über die Tricks der Ampel und die tatsächliche Lage der gesetzlichen Krankenkassen zu informieren.

    Hinter all dem sehe ich ein Prinzip zur Abkehr vom Solidarprinzip. Reiche werden wiederholt entlastet und der Rest der Bevölkerung wird belastet. Dies geschieht durch Streichung von Leistungen und Beitragserhöhungen bei den Krankenkassen (Forderung des IKK-Chefs bei Facharztbesuchen sollen Versicherte 2000 Euro Selbstbeteiligung leisten).

    Ständige Verringerung des Rentenniveaus bis zurzeit bei 48%, ob das Versprechen der Bunderegierung kein Versprecher ist, wird zeigen wie die geplanten Zuschüsse an die Rentenversicherung auswirken?

    Wir als DVG rufen alle Betroffenen auf, wendet Euch an uns, werdet Mitglied beim DVG unter „www.dvg-ev.org“. Je mehr wir werden, umso größer wird unser Protest.

    – Also, verstärkt die Bemühungen, um die Politik zum Umdenken zu bringen.
    – Fordert die Sozialverbände und Gewerkschaften auf massiven Protest für Rentner zu organisieren.
    – Nehmt an Protesten teil, die in Euren Regionen geplant sind, zeigt allen, dass der DVG auch Änderungen will.
    – Zeigt auf den nächsten Deutschen Seniorentag in Mannheim vom 02.-04.-April 2004, dass Rentnerinnen und Rentner auch in der BAGSO vertreten sein wollen auch mit Themen, die es in der BAGSO zurzeit nicht gibt. (Rentenungerechtigkeit, Rentnerarmut, Rentnerdiskriminierung).

    Andreas Reich
    Vorstandsmitglied für Öffentlichkeitsarbeit im DVG-e.V.

  • Bundesregierung plant erneute kurzfristige Kürzung der Bundeszuschüsse

    Bundesregierung plant erneute kurzfristige Kürzung der Bundeszuschüsse

    Andreas Reich, 07.08.2024; Bild: Deutsche Rentenversicherung

    Deutsche Rentenversicherung Bund mahnt Verlässlichkeit bei den Zusagen:

    Das Bundeskabinett hat heute den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025, den Finanzplan bis 2028 sowie Eckpunkte für eine Wachstumsinitiative beschlossen. Danach sollen die Bundeszuschüsse zur gesetzlichen Rentenversicherung erneut gekürzt werden, in den Jahren 2025 bis 2027 um insgesamt 2 Milliarden Euro. Der Bundestag muss dem noch zustimmen.

    Die Deutsche Rentenversicherung Bund erklärt hierzu:

    Die Bundesregierung bricht mit der beabsichtigten Kürzung der Bundeszuschüsse erneut feste Finanzierungszusagen gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung. Sollte der Bundestag dem zustimmen, wäre dies bereits die vierte Kürzung innerhalb von drei Jahren. Die Konsolidierung des Bundeshaushalts hat zweifellos eine hohe Priorität. Sie darf jedoch nicht zum wiederholten Male zu Lasten der Beitragszahlenden und Rentenbeziehenden der gesetzlichen Rentenversicherung gehen. Mit der nochmaligen Kürzung der Bundeszuschüsse setzt die Bundesregierung das Vertrauen in die Verlässlichkeit ihrer Zusagen aufs Spiel. Auch entsteht dadurch kein wirklicher Spareffekt, denn an den Ausgaben der Rentenversicherung ändert sich nichts.

    Die Rücklage der Rentenversicherung ist derzeit noch gut gefüllt, weil seit längerem bereits höhere Beiträge gezahlt werden als eigentlich notwendig wären. Die vom Gesetzgeber eingezogene untere Halteline von 18,6 Prozent für den Beitragssatz hat – so wie angestrebt- dazu geführt, dass die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler einen Puffer für die anstehenden demografischen Herausforderungen geschaffen haben. Dieser wird ihnen nun durch die beabsichtigte Kürzung der Bundeszuschüsse wieder genommen. Der Bund steht damit erneut nicht zu seinem Finanzierungsanteil und bedient sich weiter bei der Rentenversicherung.

    Das ist für eine langfristig wirkende Rentenversicherung keine verlässliche Finanzierung.

    Kürzungsbetrag summiert sich auf über 9 Milliarden Euro

    Die Deutsche Rentenversicherung stellt die Rentenzahlungen für aktuell rund 21,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner sicher.

    Kürzt der Bund die Zuschüsse an die Rentenversicherung, dann stehen diese Mittel in den nächsten Jahren nicht mehr für Rentenzahlungen zur Verfügung. Mit den erneuten Kürzungen um insgesamt 2 Milliarden Euro in den Jahren 2025 bis 2027 fehlen diese den Rücklagen. Daher wird nach jetzigem Stand im Jahr 2028 ein um 0,1 Prozentpunkte stärkerer Anstieg als bisher erwartet wahrscheinlicher. Das würde eine Belastung der Versicherten und der Arbeitgeber bedeuten. Sie bezahlen die Beiträge.

    Bereits 2022 hat die Bundesregierung vier Sonderzahlungen in Höhe von je 500 Millionen Euro für die Jahre 2022 bis 2025 nachträglich abgeschafft. Zudem wurde mit Haushaltsfinanzierungsgesetzen für die Jahre 2023 und 2024 der Erhöhungsbetrag zum zusätzlichen Bundeszuschuss in den Jahren 2024 bis 2027 um 1,2 Milliarden Euro pro Jahr gekürzt. Zusammen mit den nun geplanten Kürzungen um insgesamt 2 Milliarden Euro in den Jahren 2025 bis 2027 summiert sich der von der Rentenversicherung zur Haushaltskonsolidierung erbrachte Betrag bis 2027 auf mehr als 8,8 Milliarden Euro.

    Zudem wird der Bundeszuschuss durch das geplante Rentenpaket in diesem und in den kommenden Jahren niedriger ausfallen als nach geltendem Recht.

    Etwaige Auswirkungen der geplanten Maßnahmen der Wachstumsinitiative auf die Einnahmen und Ausgaben der Rentenversicherung können aktuell noch nicht abgeschätzt werden, da noch keine konkreten Informationen zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen und den erwarteten Auswirkungen auf die Beschäftigung vorliegen.

    Andreas Reich vom Direktversicherungsgeschädigten e.V. äußert sich dazu:

    Diese Kürzungen sind ein weiterer Punkt in der die Rentenversicherung, seit 1957 von den Bundesregierungen, um die Zuschüsse für Nichtbeitragsgedekte Leistungen gebracht wurde. Immerhin sind es bis jetzt über 1 Billion Euro, und nicht nur die Rentenversicherung ist davon betroffen. Es werden alle Sozialversicherungen um ihre Leistungen für Nichtbeitragsgedekte Leistungen gebracht.

    Diese Fehlfinanzierungen sind auch die Ursachen, das die Krankenversicherungen seit Jahren an Finanzproblemen leiden. Die Leidtragenden sind die gesetzlich Versicherten, die dadurch mit

    Beitragserhöhungen rechnen müssen, die Leistungskürzungen hinnehmen müssen, die wie wir Direktversicherte durch Gesetz betrogen werden.

    Leider leben wir in einem „demokratischen“ Staat wo die Demokratie mit Füßen getreten wird. Selbst unsere rechtsstaatlichen Bundesgerichte geben den normalen Bürgern, gegenüber Beamten und Staatsdienern, kein Recht bei der Einhaltung von Artikel 3 Grundgesetz.

    Ich möchte nur daran erinnern, dass Ruhestandsbeamte eine höhere Pension bekommen ohne jemals einen Cent dazu beigetragen haben. Neben anderen Zuschlägen wie höheres Kindergeld und andere Zuschläge, aber jeder nicht zu dieser Gruppe gehörende Bürger schaut in die Röhre. Übrigens jeder der in diesem Staat etwas zu sagen hat gehört zur Gruppe der Beamten, wie Richter, Professoren, Minister, Mitarbeiter im öffentlichen Dienst und in einem beamtenähnlichen Status die Bundestagsabgeordneten.

    Also Regierung, Gesetzgeber und Kontrollorgan als Herrscher über das Volk.

    Das ist keine Demokratie, solange die Bürger sich alles gefallen lassen müssen und kein Mitspracherecht haben, so wie es im Grundgesetz steht.

    Wir als Rentner und zukünftige Rentner müssen haben lange genug zu wenig unternommen (seit 1957) und müssen endlich einmal für unsere Rechte kämpfen.

    Wir sollten endlich auf der Straße einmal zeigen, was wir von der Politik halten, von der Politik die seit 1957 die Sozialversicherungen betrogen hat. Dazu gehören alle Parteien, die seit dieser Zeit in Regierungsverantwortung waren und sind (CDU/CSU, FDP, SPD, Grüne).

    Ich sehe die Situation so, dass wir, die aktiv für uns Direktversicherten kämpfen zu wenig sind, jeder Direktversicherte sollte sich an Aktionen beteiligen.

    Gemeinsam mit Sozialverbänden, Gewerkschaften und anderen Vereinen müssen wir breite Front gegen die Rentenpolitik gegen die Regierung machen.

    Alle Betroffenen der Direktversicherung sollten Mitglied in unserem Verein werden, denn nur gemeinsam sind wir stark.

  • Weniger als 1.200 Euro Rente für jeden fünften Rentner in Deutschland – erbärmlich

    Weniger als 1.200 Euro Rente für jeden fünften Rentner in Deutschland – erbärmlich

    Mehr als eine Million Menschen in Deutschland erhalten eine Rente von weniger als 1.200 Euro. Die Durchschnittsrente in Österreich liegt da deutlich höher. Kann das Land als Vorbild dienen, fragt sich nicht nur der DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V. DVG-Vorstandsmitglied sagt dazu: „Das ist für die drittgrößte Industrienation der Welt schlicht und ergreifend erbärmlich.“

    Eigentlich ist nichts anderes als ein Skandal: rund jeder fünfte Rentner mit mindestens 45 Versicherungsjahren erhält in Deutschland eine Rente von weniger als 1.200 Euro. Das gehe aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage von Sahra Wagenknecht, BSW, hervor, schreibt die Nachrichtenagentur dpa und zahlreiche Tageszeitungen in Deutschland.

    Ostdeutsche öfter betroffen

    In den ostdeutschen Ländern liegt der Anteile der kleinen Renten sogar noch höher als im Westen. So beziehen in Brandenburg rund 71.000 Menschen eine Rente nach 45 Jahren von unter 1.200 Euro, 212.000 dieser besonders lange versicherten Rentnerinnen und Rentner liegen darüber.

    In Sachsen liegt das Verhältnis bei 145.000 zu 363.000, in Thüringen sind es 74.000 mit niedrigerer und 189.000 mit höherer Rente.

    Damit sind die Vorzeichen für die Landtagswahlen im Herbst klar benannt, wohin die Reise geht.

    Schlusslicht offenbar Thüringen

    Auch nach der Durchschnittsrente nach mindestens 45 Versicherungsjahren wurde gefragt – die Antwort: bundesweit 1.604 Euro. Im Westen sind es Stand Dezember 2023 1.663 Euro, im Osten 1.471 Euro. Angeführt von Hamburg mit 1.721 und Nordrhein-Westfalen mit 1.709 Euro liegen alle westdeutschen Länder sowie Berlin über 1.600 Euro.

    Darunter liegen dagegen Brandenburg (1.500 Euro), Sachsen (1.458), Mecklenburg-Vorpommern (1.455), Sachsen-Anhalt (1.452 Euro) und als Schlusslicht Thüringen (1.437 Euro) – die ostdeutschen Flächenländer.

    Allerdings hatte Wagenknecht nur nach den Renten nach mindestens 45 Jahren gefragt. Anders sieht es bei den Durchschnittsrenten aus: Sie sind im Osten höher als im Westen – denn viele haben hier länger gearbeitet, vor allem Frauen.

    Die Dimension des politischen Skandals

    „1.604 Euro Durchschnittsrente nach mindestens 45 Arbeitsjahren – dieser Wert zeigt, wie leistungsschwach die deutsche Rentenversicherung ist“, sagte Wagenknecht der dpa. “Dass jeder fünfte Rentner nach 45 Arbeitsjahren sogar weniger als 1.200 Euro Rente bekommt, ist ein politischer Skandal.”

    Warum sind die Renten niedrig?

    Niedrige Renten haben mehrere Ursachen. Zum einen beziehen auch viele Selbstständige, Beamte oder Hausfrauen eine gesetzliche Altersrente, weil sie irgendwann in ihrem Leben mindestens fünf Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, wie das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung erläutert. Fünf Jahre sind die Mindestdauer für eine Rente. Die daraus folgenden Bezüge bleiben gering.

    Rentenmindernd bei vielen westdeutschen Frauen wirken zudem längere Arbeitspausen, mehr Teilzeit und niedrigere Löhne. Das Bundesarbeitsministerium betont, aus der Rentenhöhe könne nicht auf die Höhe des Einkommens insgesamt geschlossen werden. Bei vielen Seniorinnen und Senioren kommen weitere Einkommen dazu. Das Ministerium verwies ferner auf den Haushaltskontext – also Fälle von meist Partnerinnen mit kleiner Rente, aber auskömmlicher Gesamtsituation.

    Österreich als Vorbild?

    Man könne sich auch Österreich zum Vorbild nehmen. Dort liege die Durchschnittsrente für langjährig Versicherte 800 Euro höher. Im Vergleich zum EU-Schnitt sei das Rentenniveau in Deutschland rund zehn Prozentpunkte zu niedrig.

    Was fällt beim Rentenvergleich mit Österreich auf? Tatsächlich spürbar frühere und höhere Renten. Als Hauptgrund gilt eine Rentenreform vor rund 20 Jahren: Fast alle Erwerbstätigen zahlen im Nachbarland in die gesetzliche Rentenkasse ein, auch die Staatsbeschäftigten. Dies fordert der DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V. schon seit vielen Jahren. Aber in Österreich sind sowohl der Steuerzuschuss für die Rente als auch die monatlichen Beitragssätze höher als in Deutschland, und zwar deutlich.

    Hinkt der Vergleich mit Österreich?

    Eine Rente bekommt man in Österreich auch erst nach 15 Jahren. Auch deshalb sind die Durchschnittsrenten höher. Der Beitragssatz ist in Österreich höher als in Deutschland. Der Arbeitgeber zahlt dabei mehr als der Arbeitnehmer, die Aufteilung ist nicht paritätisch.

    Die Deutsche Rentenversicherung schrieb im vergangenen November zu einem Vergleich der deutschen mit der österreichischen Rente, dass in Deutschland auch die aus nur wenigen oder geringen Einzahlungen resultierenden „Minirenten“ – zum Beispiel von Beamten, Hausfrauen oder Selbstständigen, die nur wenige Jahre versichert waren und deshalb niedrige gesetzliche Renten beziehen – den statistischen Schnitt senken. Ein auf einzelne Kennziffern beschränkter Vergleich, etwa wonach die Durchschnittsrente in Österreich mehrere Hundert Euro höher sei als in Deutschland, sei daher nur bedingt aussagekräftig, hieß es dazu weiter. Der DVG sieht es anders und drängt auf eine umfassende Rentenreform und auf einen sofortigen Stopp der Doppelverbeitragung auf abgeschlossene Direktversicherungen als zusätzliche Altersvorsorge. „Das ist der nächste politische Skandal, der endlich abgeschafft gehört“, sagte DVG-Vorstandsmitglied Andreas Reich.

     

    Text: Thomas Kießling nach dpa und Medienberichten

     

    Foto: pixabay

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