Category: Allgemein

  • Recht sprechen heißt auch Gerechtigkeit schaffen

    Recht sprechen heißt auch Gerechtigkeit schaffen

    Ein weiteres Motiv der DVG Postkartenaktion.

    Viele DVG-Mitglieder sind aufgebracht und können nicht verstehen, dass die Gerichte fortgesetzt private Sparleistungen in eine Kapitalversicherung als betriebliche Versorgungsbezüge werten.

    Die spätere Rückzahlung dieser eigenen Beiträge dann vollumfänglich als Versorgungsbezug zu deuten und auszulegen, entbehrt für die Betroffenen jeglichem Verständnis und Logik und wird als große Ungerechtigkeit empfunden.

    Die Karten wurden an Sozialgerichte in ganz Deutschland bis hin zu den Richtern beim BSG gesandt mit dem Hinweis:

    Millionen von Betroffenen fragen, warum gibt es im Sozialrecht diese große Ungleichbehandlung?

    Wir meinen, nach den heutigen Erkenntnissen ist eine juristische Neubewertung und Rechtsfortbildung angezeigt. Dies würde viele Zweifel beseitigen und das Vertrauen in die Gerichtsbarkeit nachhaltig stärken.

    Sozialpolitik geht auch anders – für eine sichere Altersvorsorge, wie sie der DVG fordert!

    Ein Beitrag von Friedemann Heinz   12.12.2024

    Bild: DVG

     

  • Eilige Pressemeldung: Kommt die CO2-Abgabe auf Geld???

    Eilige Pressemeldung: Kommt die CO2-Abgabe auf Geld???

    Im Winter hat man es doch gerne gemütlich warm. Stellen Sie sich vor, Sie nehmen fünf Geldscheine zu 20 €, greifen einen heraus und zünden ihn an.
    Wenn´s nicht warm genug wird, wiederholen Sie das Ganze. Das funktioniert auch mit 100 €-Scheinen. 20 % des Geldes sind jedenfalls weg.

    Verrückte Idee sagen Sie? Denkste!

    Genau das passiert mit Ihrem Geld, wenn Sie hart arbeiten und die Erträge Ihrer Arbeit – ob mit oder ohne Unterstützung Ihres Chefs – als betriebliche Altersvorsorge anlegen. Nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen bleiben Ihnen von 100 Euro angespartem Geld nur 80 Euro übrig. Der Rest geht an die Sozialversicherung.

    „Ich hab doch schon mal Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt“ sagen Sie.

    „Macht nichts – es geht auch zweimal – und dazu auch noch den Arbeitgeber-Anteil“ sagen die Politiker und fahren nach dem Motto „Gürtel enger schnallen im Alter“.

    Leider ist die doppelte Verbeitragung von Betriebsrenten oder Direktversicherungen viel zu wenig bekannt.

    Der DVG hat nun landesweit Redakteure von Zeitungen sowie Intendanten der Sender mit dem oben gezeigten Postkartenmotiv angeschrieben in der Absicht, dass die Fakten über unrentable Anlagen der Altersvorsorge aufgedeckt werden und dies zu einem Wechsel in der Politik beiträgt.

    Die Doppelverbeitragung gehört abgeschafft! Es darf nicht sein, dass von einem Euro bei Auszahlung nur 80 Cent übrigbleiben!
    Und bringt die Politiker nicht noch auf die Idee, eine CO2-Abgabe auf unsere Einkünfte draufzuschlagen!

    Sozialpolitik geht auch anders – für eine sichere Altersvorsorge, wie sie der DVG fordert!

    Ein Beitrag von Dr. Rainer Ochmann       12.12.2024
    Bild: DVG

  • Postkartenaktion des DVG – rechtzeitig zum Wahlkampf

    Postkartenaktion des DVG – rechtzeitig zum Wahlkampf

    Fragt die Abgeordneten, warum von angesparter Altersvorsorge so wenig übrig bleibt! 

    Die Parteien starten jetzt ihren Wahlkampf zur Bundestagswahl 2025. Zu Recht müssen viele bisherige Abgeordnete um ihren Platz im Parlament fürchten. Das nicht nur, weil der Bundestag „verkleinert“ werden soll – nein, auch weil ihre Politik nicht mehr die Zustimmung der Wähler finden wird!

    Im Rahmen einer “Postkartenaktion“ haben viele DVG-Mitglieder die Politiker in ihren Wahlkreisen angeschrieben, um sie darauf hinzuweisen, wie schlecht die private und betriebliche Altersvorsorge unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen ist.

    Von 100 Euro angespartem Geld bleiben nur 80 Euro übrig,

    Die Karten wurden an die örtlichen Wahlkreisbüros gesendet und lösen dort hoffentlich Empörung und Diskussionen aus.

    Stellt die Politiker bei ihren Wahlkampfauftritten zur Rede und fragt sie, wie sie zur Abschaffung der Doppelverbeitragung stehen. Es darf nicht sein, dass von einem Euro bei Auszahlung nur 80 Cent übrigbleiben!

    Sozialpolitik geht auch anders – für eine sichere Altersvorsorge, wie sie der DVG fordert!

    Ein Beitrag von Dr. Rainer Ochmann       08.12.2024

    Bild: DVG

  • Bundestag: Neuwahlen am 23. Februar 2025

    Bundestag: Neuwahlen am 23. Februar 2025

    Scholz mit falschen Versprechungen Vertrauen verspielt – CDU schert Sozialpolitik nicht

    von Michael Rahnefeld, 16.11.2024

    Bild: Berlin-live.de

    Wir sind dieser Tage alle Zeugen geworden, wie erbärmlich diese Berliner Schmierenkomödie zu Ende gegangen ist. Ein verzwergter Regierungschef Bundeskanzler Olaf Scholz, der durch Erinnerungslücken, falsche Versprechungen und Lügen jegliches Vertrauen und Ansehen verspielt hat, fühlt sich selbst „cool“ und glaubt in seinem pathologischen Selbstbewusstsein daran, dass ihn noch irgendjemand in diesem Land in einer Zweitauflage sehen will. Wie sinnfrei müssen die SPD-Abgeordneten nur sein, die demnächst in Massen ihre Mandate verlieren werden und eine Parteiführung, die einem gescheiterten Opportunisten folgt, der vor lauter Selbstverherrlichung absolut realitätsfremd geworden ist und sein Scheitern verdrängt. Gott sei Dank konnte das gewaltige Trauerspiel verkürzt werden und wir werden am 23. Februar 2025 neue politische Verhältnisse haben, in Washington sowieso, was erschwerend hinzukommt.

    Generalsekretär Carsten Linnemann, CDU wurde zum Wendehals

    Jetzt glaube aber nur keiner, es wende sich hierzulande ganz automatisch und von ganz allein alles zum Besseren. Was unsere DVG Anliegen betreffen ohnehin nicht. Ein Carsten Linnemann, jetzt im Amt des Generalsekretärs der CDU,  der uns betrogene Direktversicherte vor ein paar Jahren noch kräftig unterstützt hatte, ist als treuer Merz-Adlatus inzwischen zum Wendehals mutiert und kriecht seinem Sauerländer Black-Rock-Baron bis zum Anschlag unter den Rock. Der „freche Fritz“ wird sich künftig wohl kaum groß um die Sozialpolitik scheren, dem ist seine Wohlstandsklientel wichtiger als eine ausgediente Rentner-Kaste, die auch noch aufbegehrt, weil sie tatsächlich an Gerechtigkeit glaubt, die um ihre Rechte kämpft und die sich nicht nach Gutsherrenart auspressen lassen will.

    20 Millionen Rentner sind eine Macht für politische Veränderungen

    Zur anstehenden Wahl: Eines kann schon heute definitiv gesagt werden: Mit jedem Kreuz auf einem Stimmzettel wird einer gewissen politischen Gruppierung zu Macht verholfen, mit der diese unter Umständen die politischen Verhältnisse und das Wohlergehen in diesem Land lenken und leiten kann. Mit jeder Stimme für einen Abgeordneten wird bei genügend “Kreuzchen”  einem Menschen dieses Landes in ein politisches Mandat verholfen, das gut dotiert ist und diesem dann seine meistens gut saturierte Existenz in der Regel auf Lebenszeit sichert. Diese Menschen (man nennt sie auch “Abgeordnete”) – von uns in dieses weiche Ruhekissen gewählt und gebettet – erinnern sich danach dann nur noch selten daran, wer ihnen den Wohlstand verschafft hat und sie zeigen sich dann nach der Wahl häufig arrogant, abweisend und uninteressiert, wenn es um die Sorgen und Nöte von uns Bürgern, ihres Wahlvolkes geht. Haben sie erst einmal das Parlament erreicht, sind häufig persönliche Machtgier, Erfolge und Karriereleitern wichtiger als – wie seinerzeit im Wahlkampf versprochen – dem Volk zu dienen.

    Deshalb mein Appell für den 23. Februar 2025 schon heute: Gut überlegen, wo man sein “Kreuzchen”  setzt, misstrauisch sein und bei der Verteilung von Vertrauen sorgsam darauf achten, wohin letzteres fließt, sonst ist das Vertrauen schnell wieder versickert. Wir haben in den letzten dreieinhalb Jahren ganz schlechte Erfahrungen gemacht, sehr schlechte. Noch einmal sollten wir nicht die „dummen Schafe“ sein. 20 Millionen wahlberechtigte Rentner in diesem Land haben eine Macht, sie könnten etwas bewirken, wenn sie nur wollten.

  • Die SPD verschaukelt uns Rentner

    Die SPD verschaukelt uns Rentner

    Co-Vorsitzender Klingbeil: Mit Kanzler Scholz kämpfen wir für die Rentner

    von Reiner Korth, 15.11.2024
    Bild: DVG

     

    Die SPD stellt Kanzler Olaf Scholz erneut als ihren Spitzen- und auch als Kanzlerkandidaten für die Bundestagswahl im Februar 2025 wieder auf. Und sie nimmt auch gleich mal wieder die Rentner in die Pflicht, und das aus gutem Grund. Bei der letzten Bundestagswahl hatte die SPD den größten Stimmenzuwachs in der Wählergruppe “Ü60”. Aber dieses Mal wird das anders sein.

    Der SPD Co-Vorsitzende Lars Klingbeil wird bei BILD online zitiert mit den Worten:
    “Mit unserem Kanzler Olaf Scholz kämpfen wir für Familien, für Rentner und Rentnerinnen, für alle, die auf vernünftige Löhne angewiesen sind.”

    Lars Klingbeil, SPD lebt wohl in einer anderen Welt?

    Eine solches Versprechen hatte der Kanzlerkandidat Olaf Scholz bereits im Wahlkampf 2021 den Direktversicherten in Deutschland gemacht, siehe unser Kommentar “versprochen – gebrochen”. Olaf Scholz hat sein gegebenes Versprechen als späterer Kanzler nicht eingehalten. Die Rentner wurden getäuscht, sind desillusioniert. Und jetzt zieht Lars Klingbeil für die SPD wieder mit dem gleichen Motto in den Wahlkampf und glaubt uns Rentnern noch einmal das gleiche Märchen erzählen zu können?

    Die Rentner und Rentnerinnen (ca. 21 Mio) und auch die Inhaber einer Betriebsrentenpolice (ca. 19 Mio) werden im Wahlkampf sehr genau hinsehen und sehr speziell hinterfragen, was denn nun wird aus der Doppelverbeitragung und aus der hohen Abgabenlast auf Direktversicherungen?

    Weniger ausbezahlt als netto eingezahlt. Sie werden von den Politikern wissen wollen, ob sie in der Altersvorsorge weiter zur Kasse gebeten werden, um die Haushaltslöcher für versicherungsfremde Leistungen (u.a. Bürgergeld) zu stopfen. Und die Rentner werden wissen wollen, ob sie erneut mit losen Versprechungen getäuscht werden sollen?

    Kanzler Scholz hat sein Versprechen nicht eingelöst

    Der SPD Vorsitzende Klingbeil sollte sich darüber im Klaren sein: Olaf Scholz hat sein Versprechen (von Münster und im Bundestag) nicht eingehalten. Wir Rentner und Rentnerinnen sind nicht gewillt, uns ein zweites Mal von einem nochmaligen SPD Spitzenkandidaten Olaf Scholz verschaukeln zu lassen. Die SPD kämpft nicht für die Rentner, Kanzler Scholz kassiert ab bei den Altersvorsorgesparern. So zumindest haben wir das bei uns selber erfahren müssen.

  • Noch-Kanzler Scholz: Abschaffung versprochen – gebrochen

    Noch-Kanzler Scholz: Abschaffung versprochen – gebrochen

    Doppelverbeitragung von Krankenkassenbeiträgen belastet die Rentner weiterhin

    Von Reiner Korth, 13.11.2024

    < Foto: Scholz Münster >

    Wir erinnern uns: im Wahlkampf 2021 hat der damalige Finanzminister und “Kanzlerkandidat Olaf Scholz” im Wahlkampf in Münster dem DVG das Versprechen gegeben “… und darauf können Sie sich verlassen”, wenn er gewählt und Bundeskanzler wird, dann soll die Doppelverbeitragung geändert, sprich wieder abgeschafft werden. Diese Zusage hat der dann gewählte “Kanzler Scholz” sowohl im Bundestag als auch auf mehreren Bürgerforen wiederholt gegeben, manchmal allerdings mit der typisch Scholz’schen Ausdrucksweise, es sei “ein “schwieriges Thema” und es werde “hart daran gearbeitet”.

    Letztere aber waren offenbar typische Floskeln vom Scholzomat und wohl auch falsche Aussagen. Schriftliche Anfragen des DVG sowohl im Kanzleramt als auch im Gesundheitsministerium, im Finanzministerium und im Ministerium für Arbeit und Soziales hatten zum Ergebnis: eine entsprechende Arbeitsgruppe ist nicht bekannt, ein diesbezüglicher Gesetzentwurf ebenfalls nicht.

    Das ist es dann wohl gewesen mit dem Versprechen von Scholz. Der Bundeskanzler und seine Partei SPD haben uns Wähler getäuscht. Aber jetzt ist die Zeit gekommen. Wir Bürger und Vorsorgesparer bekommen ja jetzt die Gelegenheit, den Kanzler auf Abruf mit seinem gebrochenen Versprechen neu zu konfrontieren. Wie Minister Heil am 12.11.2024 in der Sendung Maischberger bestätigt hat, ist Olaf Scholz auch der Spitzenkandidat der SPD für die Neuwahl im Februar 2025.

    Es gibt also ein Wiedersehen im Wahlkampf

    Und somit werden wir Olaf Scholz wieder treffen, im Wahlkampf auf der Straße, in den großen Sälen und in Bürgerveranstaltungen. Und wir Altersvsorsorgesparer bekommen die einmalige, zeitnahe Gelegenheit dem “Noch-Kanzler Olaf Scholz” zu erklären, daß er für uns jetzt nicht mehr wählbar ist. Der Kanzler und seine Partei SPD haben die vorsorgesparenden Rentner im Stich gelassen. Kanzlerkandidat Scholz hat seinerzeit mit falschen Versprechen um unsere Stimmen geworben.

    Die Kanzlerpartei SPD hatte bei der Wahl 2021 den größten Zuwachs an Wähler in der Altersgruppe Ü60. Die Rentner hatten dem Versprechen des Kanzler gutgläubig vertraut. Aber wir Bürger und Wähler haben jetzt verstanden: Ein Kanzlerkandidat Scholz, der den Direktversicherten verspricht, die Ungerechtigkeit der Doppelverbeitragung abzuschaffen und dann nichts tut, der ist ganz klar durchgefallen, der ist nie wieder wählbar.

    Alle Bürger in diesem Land, die einen Vertrag für eine Direktversicherung in der Tasche haben, egal ob nach dem alten Gesetz (vor 2004) oder nach dem neuen Gesetz (mit 15 % Arbeitgeberförderung) sollten im Wahlkampf sehr speziell nachfragen und sehr genau hinhören, bei allen Parteien, ob diese die hohen Abgaben der Doppelverbeitragung im Rentenalter von 20 Prozent und mehr so belassen wollen oder wieder abschaffen wollen? Der Spareffekt der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen  wird konterkariert. Es kommt netto weniger raus als einbezahlt wurde.

    Die Arbeitnehmer-innen und Rentner-innen, die auf Direktverischerungsverträge angespart haben, egal ob nach altem Gesetz oder nach neuem Gesetz (seit 2018) haben ein Anrecht darauf zu erfahren, ob die Politiker und die Parteien ihrer Lebensleistung Respekt zollen oder aber ob Sparleistungen in Direktversicherungen nur dazu da sind, mit hohen Abgaben von der Regierung abgezockt zu werden, um Haushaltslöcher zu stopfen. Das allerdings ist dann keine soziale Leistung einer “sozialen Partei SPD”, wie sie sich gerne selber tituliert.

  • Brief an Bundesgesundheits – minister Prof. Dr. Karl Lauterbach

    Brief an Bundesgesundheits – minister Prof. Dr. Karl Lauterbach

    BM Lauterbach Portrait Presse

    Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Mitgliederinnen und Mitglieder,

    Unser Mitglied Hans Hammer hat den nachfolgenden Brief an Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach geschrieben. Sowie an Frau Mende, Freie Wähler Sachsen-Anhalt, Friedrich Merz, Parteivorsitzender der CDU, Dr. Carsten Linnemann, Generalsekretär der CDU, sowie an 40 Abgeordnete des Sozialausschusses des Deutschen Bundestages.

     

    PROTEST gegen die Erhöhung des Krankenkassenbeitrages aufgrund der Rentenerhöhung zum 01.07.2024

    PROTEST gegen die Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrages von 3,4 % auf 4,0 % zum 01.07.2023

    PROTEST gegen die Erhöhung des Zusatzbeitrages von 1,25 % auf 1,79 % zum 01.06.2024

    PROTEST gegen die voraussichtliche Beitragssatzerhöhung um 0,8 % auf 2,5 % im Jahr 2025

     

    Sehr geehrter Herr Prof. Lauterbach,

     heute am Sonntag, den 20.10.2024 habe ich bei der Tagesschau den unten genannten Artikel gelesen:

    Tagesschau:

    Nach voraussichtlicher Erhöhung 2025 Lauterbach erwartet 2026 stabile Krankenkassenbeiträge
    Stand: 20.10.2024 02:58 Uhr

    Gesundheitsminister Lauterbach erwartet nach der voraussichtlichen Erhöhung der Krankenkassenbeiträge im nächsten Jahr keine weiteren Anstiege. Die höheren Kosten für das nächste Jahr stünden auch in Verbindung mit der Krankenhausreform, so Lauterbach.

    https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/lauterbach-krankenkassenbeitrag-100.html

    Als alleinstehender Rentner, WUTBÜRGER und Direktversicherungsgeschädigter protestiere gegen die ständige Erhöhung des Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeitrages und des Zusatzbeitrages.

    Der Zusatzbeitrag wurde von meiner Krankenkasse bereits zum 01.06.2024 von 1,25 % auf 1,79 % erhöht. Wenn ich in dem v.g. Artikel lese, das im Bundestagswahljahr 2025 eine rechnerisch nötige Beitragssatzerhöhung um 0,8 Punkte auf 2,5 Prozent vom beitragspflichtigen Einkommen ermittelt wurde, dann schießt mein Blutdruck durch die Decke und ich habe die Zornesröte im Gesicht, wegen einer weiteren Erhöhung der Beiträge im Gesundheitssystem in Deutschland.

    Als Bundesminister für Gesundheit und privat krankenversicherter, ist sicherlich nicht bekannt, dass seit ca. 40 Jahren und länger, bei jeder Rentenerhöhung gleichzeitig immer auch für die Rentnerinnen und Rentner, die in der GKV krankenversichert sind, der Krankenkassenbeitrag und später auch der Pflegeversicherungsbeitrag und Zusatzbeitrag erhöht werden?

    Was für eine ungerechte, unsoziale und asoziale Gesetzgebung im Gesundheitssystem vor allem für die 21. Millionen Rentnerinnen und Rentner, von denen der Großteil in der GKV krankenversichert ist!

    Als Bundesminister für Gesundheit und privat krankenversicherter, ist Ihnen sicherlich nicht bekannt, das Rentnerinnen und Rentner die Erhöhung des Krankenkassenbeitrages, Pflegeversicherungsbeitrages und Zusatzbeitrages nicht nur (einmal), von ihrer Rente bezahlen müssen?

    Als Bundesminister für Gesundheit und privat krankenversicherter, ist Ihnen sicher auch nicht bekannt, dass von den ca. 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner, es ca. 6,3 Mio. Direktversicherungsgeschädigte und ca. 6,5 Mio. Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner gibt. Von diesen 6,3 Mio. Direktversicherungsgeschädigte und ca. 6,5 Mio. Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner, gibt es Rentnerinnen und Rentner, die bei einer Rentenerhöhung die Erhöhung des Krankenkassenbeitrages, Pflegeversicherungsbeitrages und Zusatzbeitrages nicht nur (einmal), sondern (zweimal) oder sogar (dreimal) die erhöhten Beiträge, von ihrer Rente bezahlen müssen.

    Ich als alleinstehender Rentner, WUTBÜRGER und Direktversicherungs-geschädigter, bezahle bei einer Erhöhung des Krankenkassenbeitrages von (14,6 %) diese Erhöhung (dreimal), bei einer Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrages auf (4 %) bezahle ich diese Erhöhung (dreimal) und bei der Erhöhung des Zusatzbeitrages (Erhöhung von 1,25 % auf 1,79 %) bezahle ich diese Erhöhung (dreimal). Zurzeit bezahle ich insgesamt an Krankenkassenbeiträgen 570,50 €, von meiner Rente und für meine Rente (Anteilmäßig), für meine Betriebsrente von meinem früheren Arbeitgeber (den vollen Beitragssatz) und für meine Kapital-Lebensversicherung/Direktversicherung (den vollen Beitragssatz und das über 10 Jahre).

    Insgesamt bezahle ich als alleinstehender Rentner, WUTBÜRGER und Direktversicherungsgeschädigter zurzeit 20,39 % an Krankenkassenbeiträge von meiner Rente.

    Als Arbeitnehmer lag ich über der Beitragsbemessungsgrenze und musste als Höchstbeitrag nur 452,31 € (04/22) an KB, PB und ZB bezahlen und hatte aber damals das DOPPELTE Nettoeinkommen als heute die Rente Netto.

    Massive und ungerechtfertigte Benachteiligung (Diskriminierung):

    Rentner die privat krankenversichert sind, bezahlen für ihre Kapital-Lebensversicherung/Direktversicherung keinen vollen Krankenkassenbeitrag, Pflegeversicherungsbeitrag und Zusatzbeitrag, und eben auch nicht für die Betriebsrente die von dem früheren Arbeitgeber finanziert wurde.

    Wo ist da die Gleichbehandlung in diesem Rechtsstaat?

    Wo ist da der Respekt von der Politik für meine Lebensleistung von einem ehrbaren Bürger, der über 45 Jahre hart gearbeitet hat und in dieser langen Zeit, bereits auch schon sehr viel Steuern und Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge und Zusatzbeiträge bezahlt hat?

    Was ist das für ein unsozialer und ungerechter Rechtsstaat, der seine Rentnerinnen und Rentner auch noch in ihrem letzten Lebensabschnitt so ABGEZOCKT, was die hohen Krankenkassenbeiträge und Steuerbelastung betriff!

    Deutschland braucht dringend eine Gesundheitsreform vergleichbar mit der in Österreich. In Österreich gibt es seit 2020 nur noch drei Krankenkassen. In Deutschland gibt es 95 gesetzliche Krankenkassen in der GKV. Zusätzlich gibt es noch 47 Private Krankenversicherungen.

    Was für erhebliche Kosten im Gesundheitssystem in Deutschland, für 95 Vorstände und Stellvertreter in der GKV. Was für erhebliche Kosten für 95 Verwaltungen und 95 Mal Bürokratie in der GKV im Gesundheitssystem in Deutschland.

    Durch eine geeignete Gesundheitsreform könnten dann die Kosten, vor allem durch eine drastische Reduzierung der Krankenkassen auch dazu führen, dass die Krankenkassenbeiträge für einen langen Zeitraum nicht erhöht werden müssen und die Menschen die an der Basis im Gesundheitswesen arbeiten, besser bezahlt werden können. Zusätzliche wären dann auch Einstellungen von Ärzten und Pflegern usw. möglich und so könnte sich das Arbeitsklima dadurch verbessern. Damit würde auch die Abwanderung von Ärzten und Pflegern usw. gestoppt, die im Ausland wesentlich besser bezahlt werden und ein wesentlich besseres Arbeitsklima haben.

    Solange es im Gesundheitswesen, diese ungerechte und unsoziale Gesetzgebung gibt und zusätzlich noch die ungerechten und unsozialen Gesetze bei der hohen Besteuerung der Rente, von alleinstehenden Rentnerinnen und Rentnern gibt, führt das zu sozialen Spannungen in Deutschland, was eine Gefahr für die Demokratie bedeutet.

    Die ignoranten, arroganten, unwissenden, unqualifizierten und überheblichen Politiker in Deutschland, die alle privat krankenversichert sind, haben keine Kenntnisse von den Problemen und Sorgen von Rentnerinnen und Rentnern, die in der GKV krankenversichert sind.

    Die ca. 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner haben einen ganz schlechten Stellenwert und eine schlechte Lobby in dieser Gesellschaft, in Deutschland!

    Die Politiker müssen sich nicht über den Exodus frustrierter Wähler wundern, dass immer mehr Bürger kein Interesse mehr an der Politik haben, oder immer öfter die AfD wählen.

    Wegen der schlechten, ungerechten und unsozialen Politik, vor allem für die Rentnerinnen und Rentner in Deutschland, kam es nach der Europawahl und bei den drei Landtagswahlen in den neuen Bundesländen im September 2024, zum nächsten dicken KNALL, was die Zustimmung der AfD betrifft.

    Bei der Bundestagswahl am 28.09.2025, kommt dann der große URKNALL für die Parteien der Ampel und voraussichtlich auch bei der CDU/CSU, wenn die Zustimmung der AfD weiterhin so durch die Decke schießt, was eine Gefahr für die Demokratie in Deutschland bedeutet.

    Denn wer Rentnerinnen und Rentnern quält wird nicht gewählt, das hat die Europawahl 2024 und die drei Landtagswahlen in Thüringen, in Sachsen und in Brandenburg im September 2024, sowie die letzte Bundestagswahl 2021 gezeigt.

    Denn Rentnerinnen und Rentnern sind nicht so vergesslich, wie der Bundeskanzler.

     Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

    Vielen Dank für die Ausdauer und Aufmerksamkeit.

    Mit freundlichen Grüßen der Wutbürger aus Berbern

    Hans Hammer
    Mitglied im DVG e.V.“

     

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    schreibt ebenfalls Eure Proteste an den Gesundheitsminister sowie an alle Mitglieder im Gesundheitsausschuss und an andere Politiker in Deutschland.

    Widersprecht den Beitragserhöhungen,

    Fordert Antworten:

    Warum zahlt der Staat für versicherungsfremde Leistungen den Solidarausgleich kein oder zu wenig Geld an die Krankenkassen?

    Warum wird ein Gesetze beschlossen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz KHVVG), wo entgegen dem Koalitionsvertrag (Finanzierung halb Länder und halb Solidargemeinschaft, sprich Steuergelder) andere Finanzierungen beschlossen wurden (halb Länder und halb Krankenkassen, sprich Beitragszahler)?

    Nicht zu vergessen das der Gesundheitsminister in der Presse erklärt: „100 Krankenhäuser werden sterben.“ T-Online vom 20.10.2024

    Was unternimmt der Gesundheitsminister gegen die Praxis der Bundesregierungen zu wenig oder gar nicht den Solidarausgleich für versicherungsfremde Leistungen zu zahlen?

    Fordert den Sozialminister auf die Zahlen offenzulegen, die den Krankenkassen seit 1957 entzogen wurden.

    Stellt Eure Forderungen mit den Wünschen Antworten zu bekommen. Je mehr umso besser.

    Andreas Reich
    Öffentlichkeitsarbeit DVG-e.V.

  • Wasser predigen, aber Wein trinken – SPD zahlt seinen Spitzenkräften on top 9.000 Euro pro Monat – Nebenverdienste der Parlamentarier oft überdimensional

    Wasser predigen, aber Wein trinken – SPD zahlt seinen Spitzenkräften on top 9.000 Euro pro Monat – Nebenverdienste der Parlamentarier oft überdimensional

    Selbst Mitglieder in der eigenen Partei sind „sehr erbost“, wie es heißt. Die Spitzenkräfte der SPD erhalten zuzüglich zu ihren üppigen Bundestags-Diäten nochmals 9.000 Euro obendrauf und kommen somit auf rund 250.000 Euro im Jahr. Erstaunlich: der Bundeskanzler hat kaum mehr. „Genossinnen und Genossen: das ist unverschämt2, meinen selbst die eigenen SPD-Leute.

    Wasser predigen, aber Wein trinken – gespart werden muss derzeit überall – frag nach im Gesundheitswesen – aber sich selber die Taschen vollzustopfen, wie viele Medien derzeit übereinstimmend berichten, das lässt das Wein-Fass zum Überlaufen bringen. Klingbeil, Esken und bisher auch (mit null Berufsabschlüssen) Kühnert erhalten zu ihren Einkünften aus ihren Bundestagsmandaten jeweils 9.000 Euro monatlich von ihrer Partei für die hohen Ämter und den Mehraufwand wie TV-Interviews und Parteitermine, der damit verbunden ist.

    Dabei geht es Bundestagsabgeordneten finanziell schon ziemlich gut. Zur hohen Abgeordnetenentschädigung von monatlich 11.227 Euro brutto kommt eine monatliche steuerfreie Kostenpauschale für die Bundestagsabgeordneten in Höhe von 5.051 Euro dazu. Für gesetzlich-versicherte Abgeordnete gibt es darüber hinaus einen Beitragszuschuss für die Rentenkasse. Zudem eine jährliche Bürokostenpauschale von höchstens 12.000 Euro (für Büro-Mieten und wissenschaftliche Mitarbeiter). Nicht zu vergessen: Eine Bahncard 1. Klasse für alle Abgeordneten gibt es darüber hinaus auch noch.

    Die zweite Dimension – die horrenden Nebeneinkünfte der MdBs

    Das ist nur ein Teil der Diskussion – der zweite wird derzeit auch heiß diskutiert – er dreht sich um die Nebenverdienste aller 730 Parlamentarier im Bundestag. Auch hierbei gibt es verwerflich hohe Nebeneinkünfte, die moralisch – sagen wir es mal so – leicht überzogen sind, wenn sie wie in manchem Fall in die Millionen gehen.

    Insgesamt summierten sich die Nebeneinkünfte der Abgeordneten seit der Bundestagswahl 2021 auf 51 Millionen Euro, so Medienberichte übereinstimmend.

    • 130 Abgeordnete geben Einkünfte aus einer „entgeltlichen Tätigkeit neben dem Mandat“ an. Sie sind also entweder selbstständig oder angestellt tätig.
    • Bei 66 Abgeordneten stammt das Geld aus Funktionen in Unternehmen, etwa einem Posten im Aufsichtsrat.
    • 20 Mitglieder des Bundestags erhielten Geld aus Unternehmensbeteiligungen.
    • Hinzu kommen Einkünfte aus Funktionen in Verbänden und Vereinen (etwa als Präsidentin oder Präsident) und Spenden. Auch Einladungen zu Reisen müssen als Einkünfte angegeben werden.

    Die Liste ließe sich noch beliebig verlängern, etwa durch die Position des Spitzen – Nebenverdienstlers: das ist laut Medien Albert Stegemann (CDU), der einen Nebenverdienst pro Jahr von über 7,8 Millionen Euro angibt.

    „Warum hockt der oder die dann im Bundestag, um sich seine/ihre Taschen noch voller zu stopfen – oder die Gesetzgebung zu beeinflussen, dass er oder sie und deren Nachkommen auch ja von ihren horrenden Besitzgütern etwas abzwacken müssen?“, fragen sich nicht nur SPD-Parteigänger.

    „Wir führen hier keine Neiddebatte, sondern eine Gerechtigkeitsdebatte“, sagt zum Beispiel Andras Reich, Vorstands-Mitglied im DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V. Beispielsweise gelte für Millionen Direktversicherungs-Kunden darum, dass man in ihnen in laufende Verträge vom Gesetzgeber eingegriffen hat, wodurch sie bei der Vertrags-Auszahlung zusätzlich über 19 Prozent auf Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträgen zu zahlen haben – und das werde durch die steigenden Zusatzbeiträge auf die Gesetzlichen Krankenkassenbeiträge im neuen Jahr noch mehr. „Wir müssen von unserem Ersparten ungerechtfertigterweise 20 Prozent abgeben – andere kriegen dafür 100 Prozent noch obendrauf auf ihre Diäten. Da darf man getrost von Betrug an der Allgemeinheit, am Volk sprechen.“ Bei der so genannten Arbeiterpartei arbeite es in manchen Köpfen schon lang nicht mehr ganz normal, so sagen es viele SPD-Mitglieder hinter vorgehaltener Hand – und auch viele Direktversicherungsgeschädigte.

    Text: Thomas Kießling

    Foto: pixabay

    Redaktion: Andreas Reich

     

     

  • Hohe Entschädigung für Versicherte möglich – bei Lebens- oder Rentenversicherungen könnten auch DVG-Mitglieder davon profitieren

    Hohe Entschädigung für Versicherte möglich – bei Lebens- oder Rentenversicherungen könnten auch DVG-Mitglieder davon profitieren

    Versicherte, die ihre Direktversicherung als Lebens- oder Rentenversicherung in den Jahren zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen haben, sollten prüfen, ob sie nicht zu wenig auf ihre Verträge ausbezahlt bekommen haben. Ein Urteil des Bundesgerichtshofes mit Aktenzeichen IV ZR 448/14 hat die Rechte der Versicherten massiv gestärkt – und es geht um richtig viel Geld.

    Grund für die Möglichkeit, die Verträge anfechten zu können, ist die „mangelhafte Widerrufsbelehrungen in den Vertragstexten“. Dadurch seien heute noch viele Versicherungsverträge anfechtbar, man nennt dies „ewiges Widerrufsrecht“.  Dies hat die Plattform Verbraucherzentrum klargestellt. Der WDR hat den Sachverhalt ebenfalls in einem Beitrag verdeutlicht. Beide Quellen sind unten einsehbar. Das ist umso wichtiger, da auf der Plattform Verbraucherzentrum eine Maske für kostenfreie Vertragsprüfung hinterlegt ist, die man ausfüllen kann.

    „Leider kommt nicht jeder der im Zeitraum angesprochenen Verträge für eine Rückerstattung in Frage, das wird durch eine bestimmten Ziffer- und Vertragsnummer-Kombination sehr schnell deutlich“, sagt Andreas Reich, Vorstands-Mitglied im DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V. – er hat für seine Verträge die Prüfung schon durchgeführt: Ergebnis leider negativ. „Allerdings kann eine kostenfreie Prüfung ja nicht schaden“, so Andreas Reich weiter. Dass die damals auch von Millionen Direktversicherungs-Kunden abgeschlossenen Verträge Humbug und nicht nur moralisch falsch sind, dass haben die DVG-Mitglieder schon längst gemerkt. Sie sind Opfer der Doppel- und Mehrfachverbeitragung auf Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträgen. „Hier müsste der Stopp der Doppelverbeitragung schon längst von der Politik beschlossen sein – Bundeskanzler Scholz hat es öffentlich und im Bundestag mehrmals versprochen, aber nichts ist bislang geschehen. Er hat sein Versprechen bislang nicht gehalten. Das ist ein Skandal.“

    Quelle:

    www.verbraucherzentrum.info/vz-taboola-entschaedigung?utm_source=microsoft&utm_medium=native&utm_campaign=LV_MS_KA_Native-Desktop&utm_content=71674678519006&h_campaign_id=590211924&bng_id=1146792358743497&h_ad_id=71674678519006&msclkid=b782744f43e911f723a4129be665fcb5#versicherungsstatus

    Text: Thomas Kießling

    Foto: pixabay

    Redaktion: Andreas Reich

     

     

  • Machen Sozialgerichte ihre eigene Politik?

    Machen Sozialgerichte ihre eigene Politik?

    Legen die Sozialgerichte Gesetze Anders aus als vom Bundestag beschlossen?

    Von Reiner Korth,    20.10.2024
    Foto: Pixabay

    Eigentlich haben wir im demokratisch regierten Deutschland das System der Gewaltenteilung, eigentlich. Die Legislative (z. B. im Sozialrecht der Bundestag) erläßt die Gesetze, die Exekutive, die staatlichen Verwaltungsorgane wenden diese an und die “freie und unabhängige” Jurisdiktion (die Gerichte) urteilen darüber, ob staatliche Behörden, Wirtschaftsgesellschaften und Privatpersonen in ihrem Handeln gegen das Gesetz verstoßen haben oder eben das Gesetz richtig angewendet haben?

    Ganz anders sieht es dagegen im Sozialrecht aus. Unser Kollege Reinhard Günther hat in seinem Beitrag im Forum vom 14. Oktober 2024 in aller Ausführlichkeit dargelegt, wie das Bundessozialgericht in Kassel anders handelt, anders verhandelt hat als vom Gesetzgeber (Bundestag) seinerseits eigentlich gewollt war. Es geht um die Auslegung und Anwendung des § 229 SGB V mit dem Titel “Versorgungsbezüge als beitragspflichtige Einnahmen”. Dort ist festgelegt, welche Einnahmen der Rentner und Rentnerinnen neben der staatlichen Rente als “Versorgungsbezüge” zu werten sind, die damit dann einer Beitragspflicht zur Kranken- und zur Pflegeversicherung unterliegen.

    Hat das Bundessozialgericht in Kassel das Gesetz eigenständig erweitert?

    Für die “echten Betriebsrenten” (vollständig nur vom Arbeitgeber finanziert) gilt der § 248 SGB V. Diese Betriebsrenten waren schon immer beitragspflichtig, ab dem Jahr 2004 mit dem vollen Beitragssatz (Arbeitnehmer- plus Arbeitgeberanteil). Die “der Rente vergleichbare Einnahmen (Versorgungsbezüge)” unterliegen der Beitragspflicht nach § 229 SGB V. Und in diesem galt es seinerzeit 2003, die “Umgehungsmöglichkeiten bei der Beitragspflicht” zu beseitigen. So ist in der Drucksache des Deutschen Bundestages “BT 15/1525 – 15. Wahlperiode” auf Seite 139, Punkt “zu Nummer 143 (§ 229) “beschrieben, Zitat: “dass (bisher) Beiträge aus einer Kapitalabfindung nur dann berechnet werden können (konnten), wenn der Versicherungsfall (die Rentenzahlung) bereits eingetreten ist.” Wurde hingegen die Kapitalabfindung bereits “vor Eintritt des Versicherungsfalls” vereinbart, dann waren keine Krankenkassenbeiträge (auf die ursprünglich vereinbarte Betriebsrente) zu zahlen.

    Weiter führt die Drucksache aus: “Die Beitragspflicht wird also durch entsprechende Vereinbarungen (Kapitalabfindungen) umgangen. Deshalb “soll diese Lücke geschlossen werden.” Nochmals kurz gefaßt:
    Eine Umgehungslösung, die Zahlung von Krankenkassenbeiträgen zu vermeiden mit Hilfe einer einmaligen Kapitalabfindung anstelle einer monatlichen Betriebsrente vor Renteneintritt sollte also verhindert werden. Das war der Wille des Gesetzgebers.

    In seinen Urteilen zu Klagen der Versicherten gegen eine nachträgliche Beitragspflicht definiert das Bundessozialgericht in Kassel die Auslegung des § 229 jedoch komplett anders. So begründet das BSG (völlig eigenmächtig) den Charakter einer “Betriebsrente” auch dann, wenn bei allgemeinen Kapitalauszahlungen “in
    typisierender Betrachtung ein betrieblicher Zusammenhang zwischen der
    Zugehörigkeit zu diesem Versorgungssystem und einer Erwerbstätigkeit besteht”.

    Vereinfacht formuliert heißt das: ist ein “betrieblicher Zusammenhang” erkennbar dann ist jede Kapitalauszahlung automatisch eine “Betriebsrente”, sagt das Sozialgericht.

    Und für das Sozialgericht ist es auch ohne Belang, ob der Versicherungsbeitrag zu einer Kapitallebensversicherung allein vom Arbeitnehmer finanziert wurde! Zitat: “Die Finanzierung der Direktversicherung durch den Kläger als Arbeitnehmer beseitigt ihre Charakterisierung als betriebliche Altersversorgung nicht” (B 12 KR 17/18 R, 2019).

    Der § 229 SGB V allerdings kennt den Begriff “betrieblicher Zusammenhang” als ein Kriterium zur Beitragspflicht überhaupt nicht. Dieser Terminus ist im Gesetzestext nicht zu finden. Mit dieser Begründung geht das Bundessozialgericht also ganz deutlich weit über den Rahmen hinaus, den der Gesetzgeber seinerzeit beabsichtigt hatte, nämlich nur “eine Umgehungsmöglichkeit bei der Beitragspflicht” durch die Form der Zahlung einer “Kapitalabfindung”  zu verhindern.

    Die Sozialrichter spannen den Bogen also weiter als der Gesetzgeber beabsichtigt hatte. Und die Politiker im Bundestag schauen duldend weg. Der Betrogene ist der normale Arbeitnehmer, der im Vertrauen auf die Politik eine Kapitallebensversicherung über einen Gruppenversicherungsvertrag abgeschlossen hatte, die mit einer Pauschalsteuer seinerzeit gefördert wurde. Der Arbeitnehmer wird jetzt von der Legislative und der Jurisdiktion wissentlich falsch verbeitragt.

    Was bleibt ihm, um sich gegen das nachweislich beschriebene Unrecht zu wehren. Wenn Sozialgerichte Ungleichbehandlungen manifestieren, dann hilft als einziges Mittel in der Demokratie nur noch Aufstehen, lauter Protest und ein anderes Wahlverhalten bei der nächsten Bundestagswahl.

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