Category: Allgemein

  • Der Politiker Rentenschwindel:  “1.500 Euro nach 45 Jahren?”

    Der Politiker Rentenschwindel: “1.500 Euro nach 45 Jahren?”

    Die Deutsche Rentenversicherung überweist nur 1 007 Euro monatlich

    von Reiner Korth,    15.10.2024

    Foto: pixabay

    Die Kassenlage der Deutsche Rentenversicherung  ist angespannt und Arbeitsminister Hubertus Heil macht gerade wieder generöse Versprechen, wie gut und auskömmlich die Rentenbezieher doch nach Meinung der Politker versorgt sind. So berichtet die NOZ vom 11.10.2024, das Sozialministerium habe eine Anfrage der Linken beantwortet: “Menschen mit Durchschnittsverdienst, die 45 Jahre eingezahlt haben, erhalten eine Rente von 1.500 Euro monatlich.”  Zudem hat Bundesminister Heil mehrfach betont, das Rentenniveau von 48 % soll weiter garantiert werden,

    was sich erst einmal alles ganz toll anhört.

     

    Welcher Handwerker hat schon 43 100 Euro Durchschnittslohn ?

    Aber: Diese Werte sind jedoch von den Politikern immer wieder gern schön gerechnete Durschnittszahlen, die mit dem wahren Leben der Rentner in Deutschland nichts gemein haben. Laut dem Internet Portal stepstone (www. stepstone.de) beträgt das durchschnittliche Gehalt eines Handwerkers  36.700 Euro, regional abhängig in einer Bandbreite von 30.200 bis 42.800 Euro. Das Sozialministerium aber rechnet  mit dem absoluten Durchschnittswert aller Beschäftigten und der liegt  dann deutlich höher bei 43.100 (2023 West).

    Wie unser Kollege Helmut Achatz auf seinem Internet Blog “vonunruhestand.de” berichtet, weißt die offizielle Statistik der DRV im Jahresbericht 2023 (Seite 21) aus,

    daß “nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung” am Monatsende nur 1.007 Euro auf das Konto der Rentnerinnen und Rentner überwiesen wird. Und dieser reale Zahlbetrag ist ganz weit weg von den politisch kolpoltierten “1.500 Euro Rente”, nämlich ziemlich genau ein Drittel weniger!  Was dazu führt, daß immer mehr Rentner in die Grundsicherung abbrutschen oder Bürgergeld beziehen müssen.

     

    Der Staat macht Werbung für Betriebsrenten und private Altersvorsorge  

    Und weil eben die staatliche Rente nicht ausreicht wirbt die Politik dafür, privat vorzusorgen, für das zweite und das dritte Standbein in der Altersversorgung. Und diese betrieblichen, privaten Sparformen werden sogar staatlich gefördert. Was aber auch hier die Politik uns Bürgern verschweigt: diese Sparformen sind erstens ein großes Subventionsgeschäft  für die Versicherungskonzerne und zweitens eine versteckte, spätere Einnahmequelle für die Krankenkassen. So zahlt der Direktversicherte später in der Rentenbezugsphase 20 % an Krankenkassenbeiträgen, zusätzlich Steuern und verliert zwei Rentenpunkte. Summa summarum ebenfalls ein Drittel an Verlust. Und dann hat der SPIEGEL auf seiner online Seite “Was bringt Lindners Riester Reform?” vorgerechnet: “Wer 40 Jahre lang 100 Euro im Monat einzahlt, (der) hat bei einem ETF-Depot einen zusätzlichen (finanziellen) Ertrag von 90.210 Euro. Bei der Versicherungslösung (in der betrieblichen Vorsorge) bleiben jedoch nur 43.960 Euro (übrig).” Das ist dann weniger als die Hälfte, ein großer Verlust..

     

    21 Millionen Rentner werden hingehalten – sie sollten endlich aufstehen

    Kanzler Scholz hatte mehrfach versprochen, die Doppelverbeitragung auf Direktversicherungen abzuschaffen und hat bisher keine Lösung geliefert. Es ist auch nicht erkennbar, das Gesundheitsminister Karl Lauterbach ernsthaft an einer Änderung der Beitragssätze arbeitet. Und die Minister Heil und Lindner rechnen sich die Rentenlage und die Altersvorsorge schön (1.500 Euro, 48 %). Das alles sind reine Blendereffekte, um den Rentnerinnen und Rentnern Sand in die Augen zu streuen. Die SPD hatte bei der Bundestagswahl 2021 in der Wählerwanderung den größten Zuwachs in der Gruppe “Ü60”.  Etwa 21 Millionen Rentner können bei der nächsten Bundestagswahl darüber entscheiden, ob sie dieser Ampelkoalition noch Vertrauen entgegenbringen können oder ob sie enttäuscht wurden? Ob das Vertrauen verloren ist?

  • Der Bundes-Finanzminister zäumt das Pferd von hinten auf und vergaloppiert sich: Lindner plant Riester-Ersatz – Normalsparer „nach 40 Jahren Millionäre“

    Der Bundes-Finanzminister zäumt das Pferd von hinten auf und vergaloppiert sich: Lindner plant Riester-Ersatz – Normalsparer „nach 40 Jahren Millionäre“

    Finanzminister Lindner schwärmt von seinem Plan, den Zinseszins-Effekt über Jahrzehnte hochzurechnen. So sieht also die solide Rentenfinanzierung von einem aus, der scheinbar solide an der Schuldenbremse festhält – aber bei beiden Vorgängen viele Dinge übersieht.

    Christian Lindner geht in die Offensive bei der Rente, wie mehrere Medien übereinstimmend berichten. Der FDP-Finanzminister plane eine Alternative zur unbeliebten Riester-Rente, auch zur aktuell geplanten Riester Rente 2.0 – also einer privaten Altersvorsorge mit staatlicher Förderung.

    Nun offenbart Lindner gegenüber der „Rheinischen Post“, was er konkret vorhat. Sparer könnten bis zu 600 Euro im Jahr vom Staat kassieren – allerdings muss man dafür auch einen nicht unerheblichen Betrag pro Jahr in Wertpapiere anlegen.

    „Der Staat fördere dann jeden angelegten Euro mit 20 Cent bis zu einer Größenordnung von 3.000 Euro im Jahr“, skizziert Lindner im Zeitungsinterview seinen Plan. Doch damit nicht genug. Während normalerweise auf Aktiengewinne eine Abgeltungssteuer von 25 Prozent fällig wird, solle dieses Modell steuerfrei bleiben. Dies wäre ein großer finanzieller Anreiz, in ein solches Altersvorsorgedepot zu investieren.

    Lindner in der „Rheinischen Post“ „So kann der Zinseszins-Effekt über Jahrzehnte voll wirken. Erst bei der Auszahlung im Alter wird, wie bei der gesetzlichen Rente, eine Steuer fällig.“

    Der liberale Finanzminister mache den Deutschen Aussicht auf enorme Vermögenszuwächse mit seinem Modell – vor allem im Vergleich zu dem bisherigen Riester-Sparplan. Er gehe sogar von einem Millionen-Vermögen aus, wenn die Einzahlung volle 3.000 Euro im Jahr umfasse. Lindners Ministerium spricht sogar von „Millionären“ nach 40 Jahren maximaler Einzahlsumme.

    Was der Finanzminister dabei geflissentlich übersieht, sieht der DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V. seit 2004 am eigenen Leib der 18 Millionen Inhaber von Direktversicherungen und Betriebsrenten. „Nach Ende der Ansparzeit und Beginn der Auszahlungszeit werden sie geschröpft, quasi abkassiert nach Strich und Faden“, so Andreas Reich, Vorstandsmitglied des DVG.

    Reich kann begründen: „Wir hatten Verträge abgeschlossen, in die der Gesetzgeber aber mit dem 1. Jan 2024 einfach eingegriffen hat und uns um 20 Prozent unseres Ersparten – manche Experten sagen sogar: betrogen hat. Wird das beim aktuellen Lindner-Vorschlag genauso? Wo soll denn da das Vertrauen herkommen?“

    Zweitens müsse man den Vorschlag doch realistisch sehen: Es gehe um nix anderes, als erneut die Versicherungs-Industrie wieder zu machen – genauso wie bei Riester 1.0. Das heißt: die Verträge haben mindestens die ersten zehn Jahre so hohe Provisions- und Verwaltungs-Kosten („Handlingskosten“), dass – wie bei Riester und vielen Direktversicherungen – am Ende zum Teil eine Minus-Sparsumme herausgekommen. „Da wird es dann ganz schön eng mit dem Zinses-Zins-Faktor – sprich: das ist absoluter Kokolores“, so Reich.

    Und außerdem: bei dem derzeitigen Zinsniveau komme weiter weniger zusammen, als sich mancher Ministerialdirektor des Finanzministeriums bei der Erstellung der Regierungsvorlage vorgestellt hatte. „Alles Hirngespinste, die mit der Realität nix zu tun haben“, so Reich.

    Und jetzt komme der absolute Clou, so Reich, und damit habe man nun beim DVG ja hinreichend und äußerst schmerzliche Erfahrungen gemacht: „In der Auszahlphase wird laut Lindner dann der Vertrag beteuert – ganz klasse und wie bei unseren Direktversicherungen werden dazu noch rund 20 Prozent an Beiträgen zur Krankenversicherung und der Pflegeversicherung abgezogen – wahrscheinlich noch auf den Bruttowert, nicht auf den nach dem schon besteuerten Nettowert. Was bleibt dann von der Zinses-Zins-Millionen-Aktien-Rente noch übrig?“ fragt Andreas Reich. Der Finanzminister dürfe gerne einmal die Augen schließen oder alternativ die Hände vor die Augen nehmen. Was sehe er dann?  (Antwort für Ungeübte: nämlich nix).

    Zusatz für volkswirtschaftlich Geübte:

    Zum zweiten Thema, der Schuldenbremse, wolle sich der DVG nicht äußern, nur soviel: Wenn alle demokratischen Volkswirtschaften derzeit Sonderschulden machten, um ihre Etats vernünftig zu gestalten und längst überfällig Infrastruktur- wie Bildungsinvestitionen zu tätigen, aber ausgerechnet Deutschland dies ausgerechnet nicht mache und das Land dafür in eine Rezession laufe, dann spräche das Bände. Nur mal ein paar Überlegungen (etwas handfester, als sie aus dem Wirtschafts- (2446 Mitarbeiter) und aus dem Finanzministerium (2200 Mitarbeiter) von den rund fast 5000 Mitarbeiter kommen.

    „Wir hatten da ein `Sondervermögen´ von 35 Mrd. Euro, dass das Bundesverfassungsgericht einkassiert hat – wo verbleibt das Geld? Wir haben außerdem rund 10 Mrd. Euro durch die gesparten Subventionen für die nun aufgeschobene Chip-Fabrik bei Magdeburg. Wo verbleibt das Geld“, fragt DVG-Vorstandsmitglied Andreas Reich. „Wenn Sie außerdem 10 Mrd. Euro bei ungerechtfertigten Beziehern von Bürgergeld einsparen, dann hätten sie zusammengerechnet 55 Mrd. Euro zusammen“, rechnet Reich vor.

    Was könne damit geschehen? Abschaffung der Doppelverbeitragung im ersten Schritt (kostet nur 300 Mio. im Jahr – könnte man also der Gesetzlichen Krankenversicherung ggf. 3 Mrd. geben – würde zehn Jahre alles abdecken).

    Man könnte auf einen Schlag ein Drittel aller maroden Brücken im Land sanieren, die Straßen ebenfalls, zudem ein Drittel aller nötigen Strecken der Bahn AG, und alle Schulen und Universitäten des Landes auf den neuesten Stand bringen. Endlich mal Turnhallen ohne Eimer an den Decken, die das Regenwasser auffangen oder funktionierende Toiletten, auf die jeder Schüler gerne geht und mehr Leute/Hausmeister, die das kontrollieren und ggf. noch das Sportprogramm außerhalb der Schulzeit (oder von Tagesbetreuung) beaufsichtigen – dann könnte mehr Sport gemacht werden und wir wären wieder viel erfolgreicher bei Olympischen Spielen.

    Es bliebe sogar noch Geld übrig für einen Marshall-Plan für Ostdeutschland: Welche Wirtschafts-Zweige sollen in jedem Bundesland gefördert werden, um Jobs und Kommunen zu festigen? Da schwirren so viel Bedienstete auf Landratsämtern und Regierungspräsidien rum, viell. gäbe es für jedes Bundesland drei brauchbare Vorschläge (wir hätten im Übrigen schon welche).

    Und dann müsste niemand rechtsextremistische Parteien wählen – ganz gesichert.

    „Doch nischt von alledem“ wird umgesetzt. Dafür berichten gut unterrichtete Kreise, dass es im Bundesfinanzministerium bald jeden Mittwochfrüh einen Yoga-Kurs gibt – Betriebssport soll ja wichtig sein. Ob das nun zu Olympia reicht? Wir schließen mal die Augen und geben uns selbst die Antwort.

    Text: Thomas Kießling

    Foto: Deutscher Bundestag

    Redaktion: Andreas Reich

  • Formation in freier Auflösung – doch Rentner haben davon nix: sie fordern den Rücktritt von Gesundheitsminister Lauterbach

    Formation in freier Auflösung – doch Rentner haben davon nix: sie fordern den Rücktritt von Gesundheitsminister Lauterbach

    In Berlin zu beobachten: die Formation in freier Auflösung. Die Grünen ohne Spitze, bei der SPD tritt (ausgerechnet nach den verlorenen Wahlen) der Generalsekretär zurück, die FDP klammert sich an die Schuldenbremse und Aktien-Turbo-Rente – viele Liberalen wollen aus der Ampel-Koalition aussteigen – aber profitiert das Land davon?

    Absolut nein, denn alle Benannten hinterlassen nichts anders als ein Chaos, eine De-Industrialisierung des Landes, marode Wirtschafts- und Sozialwirtschafts-Daten – ein Gesundheitssystem, deren riesige Finanzlöcher aufgrund von kolossalen Fehlern nun von Rentnern aufgefangen werden sollen, mit einer Doppelverbeitragung auf Direktversicherungen und Betriebsrenten. 18 Millionen Vertragsinhaber sind seit vielen Jahren stinksauer. 21 Millionen Rentner des Landes sorgen sich um ihre Renten – um ihr Erspartes.

    Militärisch betrachtet schließen sich nicht die Reihen, sondern alles diffundiert – eine Formation in freier Auflösung. Die alten Römer würden heftig bei ihren Truppen durchgreifen, aber aktuell: Die Gesetzlichen Krankenkassen beklagen eine Milliarden-Lücke, die Pflegeversicherung steht laut Experten wohl vor dem Kollaps. Die Krankenhausreform droht ebenfalls zum Flopp zu werden – wohin soll das noch führen? Alles rennet, rettet, flüchtet, so steht`s in Schillers „Die Glocke“.

    Die Opfer sind die der Doppelverbeitragung, die seit 2004 die GKV und dann auch die PflegeVer. mit ihrem sauer Ersparten sponsern müssen, denn der Gesetzgeber hatte zu Unrecht in laufende Verträge eingegriffen. „Pacta sunt servanda – Verträge sind einzuhalten – auch dieses alte römische Verdict gilt seit dem 1. Januar 2004 nicht mehr. Dabei sind die geschröpften Doppel- und manchmal Mehrfachbeiträge fürs System unrelevant, für jeden Einzelnen extrem schmerzlich und zudem höchst ungerecht.

    „Der große Malus liegt am kranken und damit maroden Gesundheitssystem, denn wenn nicht alle Erwerbstätigen in eine Kasse einzahlen, zudem viele versicherungsfremde Leistungsbezieher eingeschleust werden, läuft das System eben aus dem Ruder“, so Andreas Reich, Vorstandsmitglied des DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigte e.V. „jetzt stehen wir vor dem Scherbenhaufen.“

    Denn wenn die Reform für die Förderung der Krankenhäuser auch noch ins Leere läuft – wie so vieles von ihm – wird Gesundheitsminister Lauterbach der nächste sein, der zurücktreten muss. Andreas Reich betont: „Die Doppelverbeitragung, die über sein Ministerium läuft, kann er zusammen mit dem Kanzler, der den Stopp schon mehrfach versprochen hat, vorher noch abschaffen. Dann hätte er wenigstens ein gutes Werk getan.“

    PS: Wobei die oben Genannten alle zur Rchenschaft gezogen werden sollten. Gegen Fahnenflucht hatten die Römer ebenfalls ein “Mittel” (hier natürlich nur im übertragenen Sinne).

    Text: Thomas Kießling

    Foto: pixabay

    Redaktion: Andreas Reich

  • „Verfassungswidrige Zweckentfremdung” – Gutachten: Bund muss Pflegeversicherung Milliarden für Corona erstatten

    „Verfassungswidrige Zweckentfremdung” – Gutachten: Bund muss Pflegeversicherung Milliarden für Corona erstatten

    „Verfassungswidrige Zweckentfremdung” – Gutachten: Bund muss Pflegeversicherung Milliarden für Corona erstatten

    Unter dieser Überschrift erschien bei Focus-Online: 30.09.2024 00:00 Uhr und anderen Zeitungen folgender Text:

     

    Der Bund ist nach einem neuen juristischen Gutachten aus verfassungsrechtlichen Gründen verpflichtet, der Pflegeversicherung die in der Corona-Pandemie entstandenen Mehrkosten in Milliardenhöhe vollständig zu erstatten.

    Die Finanzierung von Corona-Tests oder die Bezahlung von Pflege­Boni für die Beschäftigten seien gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die aus Steuermitteln zu leisten seien, heißt es in dem Gutachten, das von der Krankenkasse DAK-Gesundheit in Auftrag gegeben wurde. Es liegt dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vor.

    Die Verwendung von Beitragsgeldern für die Corona-Maßnahmen sei eine verfassungswidrige Zweckentfremdung, heißt es darin. „Ein Zugriff auf Sozialversicherungsbeiträge ist verwehrt, weil ansonsten Sozialversicherungsbeiträge zur Finanzierung des allgemeinen Staatshaushalts verwendet würden”, argumentiert die Juristin Dagmar Felix von der Universität Hamburg in dem Gutachten.

    Mehrausgaben von 13 Milliarden Euro

    Corona-Tests, Pflege-Boni und andere Corona-Maßnahmen haben bei der Pflegeversicherung nach Angaben der DAK zu Mehrausgaben von rund 13 Milliarden Euro geführt. Der Bund hat bisher aber nur einen Teil dieser Ausgaben kompensiert. Nach wie vor sind laut DAK und anderer Kassen rund 6 Milliarden Euro offen.

    Die Frage der vollständigen Kompensation ist vor allem deshalb von Bedeutung, weil die Pflegeversicherung tief in den roten Zahlen steckt. Zum Jahresanfang 2025 ist nach Schätzungen der Krankenkassen eine Anhebung des Beitragssatzes um mindestens 0,2 Prozent Prozentpunkte nötig.

    Diese Erhöhung ließe sich nach Ansicht von DAK-Vorstandschef Andreas Storm verhindern, wenn der Bund die Corona-Kosten vollständig erstattet. „Das Ergebnis unseres Rechtsgutachtens ist eindeutig: In der Pandemie gab es eine Zweckentfremdung von Beitragsgeldern, die angesichts der akuten Finanzprobleme jetzt korrigiert werden muss“, sagte er dem RND. „Wenn die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 6 Milliarden Euro noch in diesem Jahr bereitgestellt werden, kann für die Versicherten die drohende Beitragserhöhung zum Jahreswechsel vermieden werden, mahnte er.

    Pflegeversicherung vor der Insolvenz?

    Mittlerweile gibt es ebenfalls über das RedaktionsNetzwerk Deutschland neue Meldungen über eine bevorstehende Insolvenz der Pflegeversicherung. Gesundheitsminister Lauterbach dementiert dies zwar da er sich noch etwas einfallen lassen will.

    Was sein Einfall seien könnte ist uns allen bekannt. Es gibt Beitragserhöhungen, da der Gesundheitsminister und der Gesamtverband der Krankenkassen (GKV) nicht gewillt sind offen zu legen, wieviel Gelder die Bundesregierung für nicht beitragsgedeckte Leistungen seit 1957 nicht bezahlt hat.

    Auch Minister Heil leugnet die Fehlfinanzierung der nicht beitragsgedekten Leistungen und äußerte, es gebe noch Querfinanzierungen, wobei er bis jetzt noch keine Zahlen dafür vorgelegt hat.

    Der Herr Lauterbach beantwortet dazu nicht auf Briefe von uns, der GKV lässt über die Politik per Gesetz Gelder aus anderen Quellen einkassieren, Dazu gehören auch die per Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) eingezogenen Krankenkassenbeiträge aus der Doppelverbeitragung.

    Schulden der Bundesregierungen an den Sozialversicherungen

    Neben der Pflegeversicherung und der Krankenversicherung wurden und werden auch die Arbeitslosen- und die Rentenversicherung seit 1957 durch die Bundesregierung um Beträge für nicht beitragsgedeckte Leistungen in Billionen Höhe betrogen. Für die Rentenversicherung gibt es die bekannte „Teufel-Tabelle“ die an Hand, der jährlichen Veröffentlichung der Deutschen Rentenversicherung und seiner Vorgänger, erarbeitet wurde. Diese Tabelle besagt, dass bis Ende 2022 die Fehlsumme 988 Milliarden Euro beträgt. Wenn man annimmt, dass der Durchschnitt in den 67 Jahren 14.746.268.656 Milliarden Euro beträgt, so ist die Fehlsumme zum jetzigen Zeitpunkt über 1 Billion Euro. Dies allein ist Fehlsumme für die Rentenversicherung, aber es fehlen leider die Zahlen für die Krankenversicherung, die Lebensversicherung und die Arbeitslosenversicherung die auch Fehlfinanzierungen haben.

    Seit 1957 waren und sind folgende Parteien an den Regierungen vertreten: CDU/CSU, SPD, FDP und Die Grünen. Es gab noch in der Anfangszeit die DP, eine Vorgängerpartei der FDP.

    Welche Parteien sind überhaupt noch wählbar?

    Also sollte man sich genau überlegen welche Partei für die nächste Bundestagswahl wählbar ist.

    Dazu sollte man auch überlegen, ob AfD und BSW wählbar sind, da beide bis jetzt noch keine Äußerungen über die Zukunft der Sozialversicherungen gegeben haben.

    Jeder normal denkender Mensch in Deutschland ist in der Lage zu erkennen, warum die Schieflage bei den gesetzlichen Sozialversicherungen so ist wie sie ist.

    Regierungen, die die Ursache mit ihrer Politik gezielt verursachen, Bundesgerichte die die Politik im Namen der Demokratie für gut heißen und nichts unternehmen bzw. den Gesetzgebern immer Recht geben, so wie bei der Doppelverbeitragung.

    Wie demokratisch ist Deutschland?

    Hier ist die Frage: Wie demokratisch ist Deutschland, wenn Personengruppen, trotz Artikel 3: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“, anders behandelt werden. Wem wundert es wenn man weiß, dass dieses Grundgesetz gegen den Wunsch der damaligen Alliierten durch Altbeamte einen Artikel bekamen, in dem Beamten Rechte gegeben wurden, die die Demokratie aushebelt.

    Lesen sie auch den Artikel „Ist Deutschland ein demokratischer Sozialstaat oder ein Relikt aus Feudalzeiten“ auf unserer Homepage. hier

    Liebe Leserinnen und Leser,

    In den letzten Tagen haben Krankenkassen begonnen, Beitragserhöhungen zum 1. Oktober anzukündigen.

    Legen sie dagegen Widerspruch ein, diese Beitragserhöhungen dienen nur dazu die Fehlfinanzierungen der Bundesrepublik mit Beiträgen auszugleichen. Dies ist eine Zweckentfremdung von Beitragsgeldern und wie die oben genannte Studie beschreibt, damit Grundgesetzwidrig.

    Machen Sie Gebrauch von den Widersprüchen, lassen Sie sich nicht alles gefallen.

    Andreas Reich Öffentlichkeitsarbeit dvg-ev.org

    Bild: gettyimages

  • Kanzler Scholz: Versprechen gebrochen – Rentner zahlen doppelt

    Kanzler Scholz: Versprechen gebrochen – Rentner zahlen doppelt

    Ein Kommentar von Reiner Korth, 06.10.2024

    Foto DVG

    In seinem Artikel “Das GroKo-Gespenst ist zurück” berichtet der SPIEGEL (Ausgabe 41-2024) über die Wahlchancen von Olaf Scholz, SPD und Friedrich Merz, CDU bei der nächsten Bundestagswahl im September 2025 und stellt abschließend fest: “Die Angst vor einem Sozialwahlkampf der SPD ist groß, vor allem vor einem Rentenwahlkampf.” Und weiter:  “Bei der vergangenen Bundestagswahl hat die SPD bei Menschen über 60 am stärksten gewonnen.”

    Wir kennen den Grund, warum Olaf Scholz damals soviele Stimmen in der Generation Ü60 einsammeln konnte. Der DVG Bundesvorsitzende Reiner Korth hatte Olaf Scholz seinerzeit gefragt, wie es um die Doppelverbeitragung auf Direktversicherungen denn jetzt steht? Der Kanzler, damals noch Finanzminister hatte dem DVG in Münster im Wahlkampf persönlich versprochen: “Das (die Doppelverbeitragung)  ist ein Ärgernis … unser Plan ist, das für die Zukunft zu ändern… und das steht da (im Wahlprogramm der SPD), weil wir es machen wollen… darauf können Sie sich verlassen.”

     

    Bundeskanzler Scholz läßt die Rentner im Regen stehen

    Aber, trotz mehrfach wiederholter Zusagen sowohl bei der Kanzlerbefragung im Deutschen Bundestag als auch bei den Antworten in den Bürgerdialogen passiert derzeit nichts. Der Kanzler hat das versprochene neue Gesetz noch immer nicht auf den Weg gebracht. Auf eine neuerliche Anfrage hat der Kanzler kürzlich geantwortet:  Eine Lösung sei kompliziert, er suche nach Experten. Die Ungerechtigkeit der Doppelverbeitragung hat somit  weiterhin Bestand. Und Millionen an Vorsorgesparern und Direktversicherten fühlen sich von Olaf Scholz getäuscht. Sie haben bei der Bundestagswahl 2021 dem heutigen Kanzler  den signifikanten Stimmenzuwachs besorgt. Aber, ihr Vertauen in den Kanzler, Olaf Scholz würde wohl die Doppelverbeitragung auch tatsächlich abschaffen, ist jetzt gebrochen. Das Vertrauen und die Hoffnung der Rentner in eine zugesagte Lösung ist großer Enttäuschung gewichen.

    Versprechen im Wahlkampf kann man nicht mehr vertrauen

    Und was lernen wir daraus? Im Frühjahr 2025 wird der nächste Bundestagswahlkampf beginnen, auch vor Ort in den einzelnen Städten und Kommunen. Alle Rentner, aber auch die heutigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in den nächsten Jahren in Rente gehen werden und dann auch  ihre private oder betriebliche Altersvorsorge dazu ausbezahlt bekommen, alle haben demnächst die Gelegenheit, Olaf Scholz auf jeder Wahlkampfbühne zu fragen, warum er sein gegebenes Versprechen von Münster noch nicht eingelöst hat?  Und die Millionen Rentner und Arbeitnehmer sollten sich selber die Frage beantworten, welches Vertrauen in Wahlversprechen  sie noch haben können angesichts dieser großen Wahlenttäuschung aus 2021? Versprechen nicht eingehalten, Vertrauen gebrochen.

  • Ist Deutschland ein demokratischer Sozialstaat oder ein Relikt aus Feudalzeiten?

    Ist Deutschland ein demokratischer Sozialstaat oder ein Relikt aus Feudalzeiten?

     

    In den letzten Tagen überschlagen sich die Pressemeldungen über die Erhöhung der Krankenkassenbeiträge bei den gesetzlichen Krankenkassen.

    23.09. „Krankenhaus-Reform“: Gesetzlich Versicherte zahlen doppelt. (ARD-Mediathek: Monitor vom 19.09.2024);

    26.09. Viele Krankenkassen erhöhen Zusatzbeiträge. (www.mdr.de vom 26.09.2024);

    28.09. Diese Maßnahmen fordern die Krankenkassen, um die Beiträge nicht erhöhen zu müssen. (www.bundle.app/de vom 28.09.2024);

    28.09. Lindner will, dass Normalverdiener noch mehr Lasten tragen müssen. (derwesten.de vom 27-09-2024

    Das sind nur einzelne Pressebeiträgen von täglich 2 – 3 Veröffentlichungen von allen Medien zum Thema Krankenkassen.

    Wie alle Sozialversicherungen so wurden und werden auch die Krankenkassen bei den Zuschüssen betrogen.

    Vom Staat an die Krankenkassen übertragene Aufgaben bzw. Leistungen werden von diesem nicht oder zu wenig bezahlt. Am 28.09. haben sich viele Krankenkassen zum ersten Mal zusammen darüber geäußert. In dem Artikel bei bundle.app/de wird beschrieben wie die Beitragserhöhungen der Krankenkassen verhindert werden könnten. So müssen vom Bund die vollen Krankenkosten für Bürgergeldempfänger und nicht nur ein Drittel, wie es vom Bund zu Zeit praktiziert wird, an die Krankenkassen überwiesen werden.

    Mit dem Transformationsfonds der Bundesregierung von 50 Milliarden Euro für die Krankenhaus-Reform sieht es genauso aus. Obwohl Im Koalitionsvertrag festgelegt, dass dieser Transformationsfond hälftig von den Ländern und vom Bund gespeist wird, soll jetzt der Beitrag des Bundes durch Beiträge der gesetzlich Versicherten ersetzt werden.

    Wieder einmal müssen die gesetzlich Versicherten für Leistungen zahlen die zu den nicht beitragsgedeckten Leistungen (versicherungsfremde Leistungen) gehören. Diese Leistungen sind aus gesamtwirtschaftlicher Sicht aus Steuern zu finanzieren.

    Aber für die politisch Verantwortlichen sind nur die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Rentnerinnen und Rentner diejenigen die diese Kosten übernehmen müssen. Alle anderen werden dafür nicht behelligt.

    Herr Lindner sagt dies eindeutig in der Presse. Unter dem Titel „Lindner will, das Normalverdiener noch mehr Lasten tragen müssen“. So bei (derwesten.de vom 27.09.2024).

    Wieder einmal zeigt sich fast jeden Tag wie eine bestimmte Gruppe von Menschen in Deutschland eine Zwei-Klassen-Gesellschaft nach der Art eines Feudalstaates weiterführt. Diese Gruppe von Menschen ist das in Europa einmalige Beamtentum. Wie Kanzler Scholz zu den Bürgergesprächen immer wieder betont dass das Beamtentum für Deutschland einmalig ist und vom „Alten Fritz“ geschaffen wurde. Zuletzt beim Bürgergespräch in Bremen geäußert. Alle Bürgergespräche in den Bundesländern, die bis jetzt geführt wurden sind in der Mediathek bei www.bundesregierung.de zu sehen.

    Zuletzt zu einem Artikel der Stuttgarter Zeitung vom 16.09.2024 mit dem Titel „Schluss mit dem Beamtenpopanz“ wo der Journalist Reiner Ruf die Frage stellt, ob das üppig privilegierte Beamtentum noch zeitgemäß ist.

    So schreibt er: „ Das Beamtentum ist ein Relikt des Obrigkeitsstaats. Pensionen, Beihilfe Familienzuschläge und andere Privilegien werden gerechtfertigt mit den hergebrachten Grundsätzen des Beamtentums.

    Doch das Beamtentum ist zäh. Selbst die Siegermächte des Zweiten Weltkriegs waren, was den Westen betrifft, an einer Reform gescheitert. Im Beamtentum erkannten sie eine Stütze der NS-Diktatur. Sie kritisierten den ‚Kastenunterschied‘ zwischen Beamten und Angestellten, Juristen sollten nicht bevorzugt werden, Beamte hätten in politischen Ämtern nichts zu suchen. Doch bei keinem Thema erwiesen sich die konservativen Kräfte, allen voran Konrad Adenauer, so widerborstig. Kein Wunder: Schon im Parlamentarischen Rat saßen viele Beamte. Und weil dieser Missstand in den Parlamenten anhält, wird das Beamtentum bis zum jüngsten Tag existieren.“ (www.stuttgarter-zeitung.de).

    In diesem Sinn sollten sich Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Rentnerinnen, Rentner sowie auf Hilfe angewiesene dies nicht mehr gefallen lassen.

    Fordert die Sozialverbände, Gewerkschaften und Hilfevereine auf endlich Mal konzertierte Aktionen in Deutschland durchzuführen um gegen diese Ungerechtigkeiten auf die Straße zu gehen.

    Bild: istockphoto

    Andreas Reich, Öffentlichkeitsarbeit im DVG-e.V.

  • Endlich in vielen Medien: Doppelverbeitragung belastet Millionen Betriebsrentner enorm – wann kommt der Stopp?

    Endlich in vielen Medien: Doppelverbeitragung belastet Millionen Betriebsrentner enorm – wann kommt der Stopp?

    In das Thema „Stopp der Doppelverbeitragung“ kommt plötzlich ordentlich Schwung. Zahlreiche Zeitungen in Deutschland haben Ende letzter Woche den Skandal mit der Doppelverbeitragung aufgegriffen.  Endlich – so der DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V.

    Von der Frankfurter Rundschau, über die WirtschaftsWoche, die ARD, den Münchner Merkur bis hin zur Internetplattform verischerungsbote.de, alle haben sie in der vergangenen Woche das Thema „Stopp der Doppelverbeitragung“ auf Betriebsrenten und Direktversicherungen – zum Teil äußerst hart thematisiert.

    Da war von „Betrug – Millionen Rentner zahlen doppelte Krankenkassenbeiträge“ (Münchner Merkur) die Rede, vom „Betriebsrenten Wahnsinn“ (ARD) und von „Doppelbeiträge für Millionen Rentner abschaffen – staatlich abgesegneter Betrug“.

    „Wir wundern uns schon lange, dass die Medien diesen – tatsächlich staatlich abgesegneten Betrug – nicht schon längst aufgegriffen haben und fordern schon seit über 10 Jahren, ihn abzuschaffen“, sagt Andreas Reich, Vorstandsmitglied des DVG, „wir haben jedenfalls schon längst vehement darauf aufmerksam gemacht und Forderungen an die Politik gestellt – der Kanzler hat uns den Stopp mehrfach versprochen, aber noch nicht Wort gehalten“, so Andreas Reich weiter. „Noch ist ein Jahr Zeit, um die geprellten Inhaber von 21 Millionen Betriebs- und Direktversicherungsverträgen eine Lösung zu präsentieren – sonst sieht man ja, wie die Wahlen ausfallen, wir können unsere Tausenden von Mitgliedern auch keine Wahlempfehlung für die Parteien aussprechen, die uns – sagen wir es mal mit anderen Worten – gelinkt haben.“

    Andreas Reich schickt mit insgesamt über 20 Millionen Rentnern*innen in Deutschland eine weitere Zahl ins Rennen. „Wer Rentner quält, wird abgewählt“, haben wir in unseren zahllosen Protestmärschen gerufen – unter anderem in Erfurt vor dem Bundesarbeitsgericht, in Kassel vor dem Bundessozialgericht – in Wiesbaden vor dem Hessischen Landtag und gar in Berlin vor dem Brandenburger Tor und einmal vor dem Bundeskanzleramt. Alles hat nichts genutzt – nie wurden wir richtig ernst genommen und gehört. „Vor dem Bundeskanzleramt kam ein Mitarbeiter der Poststelle heraus, um unseren Protestbrief entgegenzunehmen – wir hätten ihn gleich der Putzfrau geben können – wobei der Beruf der Putzfrau hier nicht diskreditiert werden soll“, so Andreas Reich. Nun aber – rund ein Jahr vor der Bundestagswahl und nach sehr rechtslastigen Ausgängen bei Landtagswahlen wendet sich offenbar das Blatt – und die Blätter im Medienwald berichten entsprechend.

    Hier einige konkrete redaktionelle Beiträge der Medien aktuell:

    „Millionen Rentner zahlen doppelte Krankenkassenbeiträge: „Staatlich abgesegneter Betrug“ titelte der Münchner Merkur am 15. Sept 2024 – und führt weiter aus: Die Doppelverbeitragung bei Betriebsrenten ist ein langjähriges Problem. Trotz Entlastungsversuchen der Bundesregierung bleibt die Unzufriedenheit groß.

    Und damit wird die Dimension richtig umrissen: In Deutschland sind etwa 21 Millionen Menschen berechtigt, eine Betriebsrente zu beziehen, wie das Bundesarbeitsministerium im letzten Jahr bekannt gab. Dies ist eine erfreuliche Entwicklung, da das Rentensystem in Deutschland auf einem Drei-Säulen-Modell basiert. Die gesetzliche Rente, die betriebliche Altersvorsorge und die private Vorsorge sollen zusammen dafür sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger im Alter finanziell abgesichert sind. Wer sich ausschließlich auf die gesetzliche Rente verlässt, kann schnell in finanzielle Schwierigkeiten geraten: Durchschnittlich können Rentnerinnen und Rentner nur mit einer monatlichen Rente von 1.500 Euro rechnen.

    Doppelverbeitragung der Rente: Darum zahlen Rentner doppelt für die Krankenkasse

    Die Altersvorsorge in Deutschland funktioniert am besten, wenn Rentnerinnen und Rentner im Alter mehrere Einkommensquellen haben. Daher ist es wenig überraschend, dass die sogenannte „Doppelverbeitragung“ für diese Gruppe seit Jahren ein Ärgernis ist. Denn wer neben einer gesetzlichen Rente auch eine Betriebsrente erhält, muss derzeit sowohl auf die Rente als auch auf die Betriebsrente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.

    Dies hat folgenden Grund: Gemäß Sozialgesetzbuch (SBG) müssen Krankenkassenbeiträge auf alle Einkünfte einer Person gezahlt werden. Allerdings nur bis zu einer jährlich anzupassenden Obergrenze, der Beitragsbemessungsgrenze. 2024 liegt diese bei 62.100 Euro. Alle Einkünfte einer Person werden also addiert – und wenn die Gesamtsumme unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt, müssen auf alle Einkünfte Beiträge gezahlt werden. Alles, was darüber hinausgeht, ist beitragsfrei. Renten jeglicher Art sind von diesen Regeln nicht ausgenommen. Da Rentnerinnen und Rentner in der Regel nicht mehr als 69.300 Euro im Jahr zur Verfügung haben, zahlen sie auch auf alle Einkünfte ihre Beiträge – und das eben auch doppelt.

    Entlastung für Rentner: Freigrenze für Betriebsrente reicht vielen nicht

    Um dieses Problem zu lösen, hat die Bundesregierung vor einigen Jahren einen Freibetrag für Betriebsrenten eingeführt. Bis zu 176,75 Euro im Monat sind beitragsfrei. Dies entlastet Rentnerinnen und Rentner mit einer kleinen Betriebsrente zumindest etwas. Laut Bundesgesundheitsministerium entspricht dies einer jährlichen Entlastung von 1,2 Milliarden Euro.

    Als Beispiel kann hier genannt werden: Thomas L. ist Rentner. Aus der gesetzlichen Rentenversicherung bekommt er eine monatliche Rente von 1.500 Euro. Dazu hat er noch eine betriebliche Rente in Höhe von 600 Euro im Monat. Seine jährlichen Einkünfte belaufen sich also auf 25.200 Euro (brutto). Das liegt deutlich unter der Beitragsbemessungsgrenze von aktuell 62.100 Euro im Jahr, deshalb muss Thomas auf beide Einkünfte Beiträge zahlen.

    Auf die Betriebsrente gilt ein Freibetrag von 176,75 Euro. Thomas muss also nur auf 423,25 Euro KV-Beiträge zahlen. Seine Krankenkasse fordert einen Beitrag in Höhe von 14,6 Prozent, auf die Betriebsrente zahlt er also 61,79 Euro für die Krankenkasse im Monat.

    Bei der gesetzlichen Rente gilt ein einheitlicher Satz von 14,6 Prozent, den Rentner nur zur Hälfte zahlen müssen. Die Rentenversicherung überweist diesen zusammen mit ihrem Anteil direkt an die Krankenkasse. Thomas L. zahlt auf die gesetzliche Rente monatlich 109,50 Euro als KV-Beitrag.

    Insgesamt zahlt Thomas jeden Monat also 178,07 Euro an seine Krankenkasse.

    Diese Entlastung ist für die Millionen von Rentnerinnen und Rentnern jedoch nicht ausreichend. Besonders ärgerlich ist die „Doppelverbeitragung“ bei Direktversicherungen, die bereits Jahrzehnte vor der Einführung der Regelung im SGB abgeschlossen wurden. Denn auch wer eine Einmalzahlung aus einer Direktversicherung erhält, die über den Arbeitgeber abgeschlossen wurde, muss Krankenkassenbeiträge zahlen.

    Ampel will Lösungen für doppelte Beiträge von Rentnern finden

    Ein Beispiel dafür liefert eine Betroffene in der WirtschaftsWoche. Sie erhielt 2017 aus ihrer in den 80er Jahren abgeschlossenen Direktversicherung einmalig 70.000 Euro. Obwohl die Versicherung über ihren Arbeitgeber lief, hat dieser nie Beiträge geleistet. Dennoch gilt diese Versicherung als Betriebsrente, auf die nun Krankenkassenbeiträge fällig werden. 100 Euro im Monat für zehn Jahre, berichtet die Frau. Sie bezeichnet dies als „staatlich abgesegneten Betrug“.

    Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat bereits mehrfach angekündigt, eine Lösung für dieses Problem finden zu wollen. Doch bisher gibt es keinen Vorschlag – und die Ampel-Koalition hat nur noch ein Jahr Zeit. „Wer die Wahlergebnisse richtig lesen kann, der sieht doch auch, dass es schon fünf nach 12 ist – jetzt muss gehandelt werden, man kann ein Viertel der Bevölkerung – über 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner – nicht einfach vor den Kopf stoßen“, sagt Andreas Reich – und ein Jahr Zeit findet er viel zu lang. „Die müssen jetzt spätestens im Spätherbst zu Potte kommen – sonst wird es für die etablierten Parteien extrem schwierig.“

    Text: Thomas Kießling

    Foto: pixabay

     

  • Was ist das für ein Solidarsystem und wie wird das politisch gesteuert?

    Was ist das für ein Solidarsystem und wie wird das politisch gesteuert?

    Die Jungen und nachfolgenden Generationen können aus der Erfahrung oder den Fehlern der Älteren lernen – Die Meisten von uns würden heute ihre Altersvorsorge anders aufbauen – jedenfalls würden Sie sich nicht wieder auf staatliche Programme verlassen – obwohl ich davon ausgehe, dass die damalige Regierung Helmut Schmidt / Hans-Dieterich Genscher es mit uns ehrlich gemeint haben. Aber nachfolgende Politiker – Generationen derer einfach nicht unbedingt würdig sind.

    2003 weinte die GKV um ein Defizit von 3 Mrd. – der gesundheitspolitische Sprecher der CSU Landesgruppe, die Gesundheitsministerin erleben im Herbst die schönste Nacht ihres Lebens, als sie die parteiübergreifende Entscheidung des Gremiums aus SPD, Grüne und CDU/CSU bekanntgeben, das Finanzloch mittels des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes „GMG“ mit Hilfe der Altersvorsorger und gesetzlich Sozialversicherten ab Auszahlung ihrer Direktversicherungen oder monatlichen Betriebsrenten zu stopfen – die übrigen Beitragszahler in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung bleiben außen vor, um nicht noch weitere Unruhe in die Wählerschaft zu bringen (wir erinnern uns: nach den Hartz IV Beschlüssen war die Rot/Grün auf dem freien Fall und auch das ausgesprochene Selbstbewusstsein von Kanzler Gerhard Schröder konnte diesen Fall dann 2005 trotzdem nicht retten.

    Seither zahlen bekannter Weise alle Altersvorsorger – auch die deren Verträge bereits seit den 70er Jahren bestanden 1/5tel ihrer investierten Altersvorsorge in die gesetzliche Kranken- und Pflegekassen – so sie nicht privat versichert sind oder einer steuerlichen Beihilfeversorgung erfreuen.

    2018 erfreute sich die GKV einer Rücklage von 21 Mrd Euro. Ratet mal, wer die aufgebaut hat? Dann kam Corona – 2021 war die Rücklage weg – nur, mal deutlich zu machen, wie mit unseren Beiträgen umgegangen wird nenne ich dieses eine Beispiel: das Ärzteblatt schreibt am 8.1.2024 „Rund 132 Millionen Dosen Corona Impfstoff entsorgt.“  > mehr

    Und heute meldet die Krankenkasse Direkt: GKV-Finanzentwicklung-Krankenkassen-nach-1-Quartal-2024-tief-in-den-roten-Zahlen. > mehr

     

    Dem verantwortlichen Gesetzgeber können wir also nicht unser Geld anvertrauen, denn wie oft müssen wir noch enttäuscht werden. 1974 haben wir der Schmidt / Genscher vertraut und in unsere Altersvorsorge nach dem Betriebsrentengesetz vertraut. Ab 2004 ist unser Vertrauen zerstört und die Gerichte machen da mit. Es gibt keinen Vertrauensschutz im Solidarsystem, sagen sie. Auch die Richter am Bundesverfassungsgericht – von der Bundesregierung eingesetzt – repräsentieren nicht mehr die 3. Gewalt unserer Demokratie, wenn wir feststellen müssen, dass bisherige Beschwerden nicht zugelassen wurden.

    Reinhold Birth, DVG e.V., 13.09.2024

  • Anmerkungen von Gerhard Kieseheuer erster Vorsitzender und jetziger Ehrenvorsitzender des DVG e.V.

    Der § 229 SGB V oder was hat sich ab dem 01.01.2004 an dem Gesetz geändert? Eine Analyse aus dem Schreiben des GKV – Spitzenverband vom 12.02.2004

    Seit vielen Jahre kämpft der Verein Direktversicherungsgeschädigte e.V. gegen die gesetzwidrige Zwangsverbeitragung einer privatfinanzierten Altersvorsorge, die nach Auslegung der Krankenkassen, mit Rückendeckung der Politiker aller Parteien (Ausnahme: Die Linke) und der Sozialgerichte, ab dem 01.01.2004, auch für lange vor diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Lebensversicherungen (Altverträge) nach Kapitalauszahlung (nicht Kapitalabfindung!), erneut beitragspflichtig werden. Die Beitragspflicht umfasst den Arbeitnehmer – und den Arbeitgeberanteil, sowie den Beitrag zur Pflegeversicherung. Ein Recht dazu wollen die oben genannten Stellen an einer Änderung im § 229 SGB V erkennen. Bewusst wollen die Politiker, die Krankenkassen und die Gerichte den Unterschied zwischen einer privaten Altersvorsorge und einer betrieblichen Altersversorgung nicht anerkennen. Kapitalabfindung bei der betrieblichen Altersversorgung ist nicht gleichzusetzen mit Kapitalauszahlung einer privaten Kapitallebensversicherung. Sie unterscheiden nicht zwischen Äpfeln und Birnen.

    In Deutschland steht die Altersversorgung auf drei Säulen:

    1. Die gesetzliche Rente.
      II: Die Betriebsrente (Altersversorgung)
      III: Die private Altersvorsorge:
    2. a) Direktversicherung bis 2002, (Kapitallebensversicherung nach § 40b Einkommensteuer-Gesetz) Abzug ca.20%
      b) Altersvorsorge nach dem Altersvermögensgesetz, in Kraft ab 01.01.2002 (Altersvorsorge aus Bruttolohn, 5 Wege der betrieblichen Altersvorsorge z.B. Direktversicherung) Abzug ca. 50% und weitere Benachteiligungen.
      c) Die Riesterrente (Auf Grund unserer Bemühungen beitragsfrei).

    Wie war die Situation bis zur Änderung und Inkrafttreten des § 229 SGB V? Der Rente vergleichbaren Einnahmen, gesetzlich Versorgungsbezüge genannt, unterlagen schon seit 1983 der Beitragspflicht. Der Arbeitnehmer musste auf seine Versorgungsbezüge (Betriebsrenten) die Sozialabgabe zahlen. Die Kapitallebensversicherung nach § 40b Einkommensteuer-Gesetz war beitragsfrei. Da sich im § 229 SGB V eine Gesetzeslücke befand, wurde der Paragraph zum 01.01.2004 geändert! Wie sah die Gesetzeslücke aus? Um die Sozialabgaben zu sparen, vereinbarten die Arbeitnehmer vor Eintritt des Vorsorgebezugs eine Kapitalabfindung und damit waren sie beitragsfrei. Das hatte so gravierende Ausmaße angenommen, dass expliziert der Gesetzestext darauf abgestimmt worden ist, – oder ist eine solche Leistung vor Eintritt des Versicherungsfalls vereinbart oder zugesagt worden

    Wie war die Situation: Der Arbeitnehmer, der so einen betrieblichen Versorgungsbezug (Rentenzahlung) bekam, bezahlte bis Ende 2003 seinen normalen Sozialbeitrag. (Arbeitnehmeranteil) Wenn er sich aber, nachdem der Versorgungsbezug eingetreten war, eine Kapitalabfindung (Einmalzahlung) auszahlen ließ, musste er 120 Monate Sozialabgaben zahlen.

    Hatte er aber vor Eintritt des Versorgungsbezugs eine Kapitalabfindung vereinbart, dann wurde ihm die ganze Summe brutto für netto ausgezahlt. Der Arbeitnehmer brauchte keine Sozialabgaben zu zahlen.

    Nur diese Gesetzeslücke ist mit der Gesetzesänderung geschlossen worden. Die Schließung der Gesetzeslücke ist nicht zu beanstanden! Aus diesem Grund wurde der § 229 SGB V Punkt 143 wie folgt geändert: Nach dem Begriff > wiederkehrende Leistung < wurde die Ergänzung > oder ist eine solche Leistung vor Eintritt des Versicherungsfalls vereinbart oder zugesagt worden < eingefügt. Der § 229 SGB V lautete bis dahin: Tritt an die Stelle der Versorgungsbezüge eine nicht regelmäßige wiederkehrende Leistung, gilt ein Einhundertzwanzigstel der Leistung als monatlicher Zahlbetrag der Versorgungsbezüge, längstens jedoch für einhundertzwanzig Monate. Diese harmlose Erweiterung des § 229 SGB V Nr. 143 nehmen die Krankenkassen ab 2004 zum Anlass, auch Kapitalzahlungen aus Direktversicherungen der 3. Säule der Altersvorsorge, hier die private Vorsorge, zu Versorgungsbezügen zu erklären und Beiträge zu verlangen. Bis 2004 war es selbstverständlich, dass eine private Kapitallebensversicherung nicht beitragspflichtig war. Die Änderung des §229 SGB V betrifft nur Betriebsrenten (Versorgungsbezüge) Die Verbeitragung unserer Kapitallebensversicherung nach § 40b Einkommensteuergesetz muss deshalb beitragsfrei bleiben. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass auch der § 248 SGB V geändert wurde. Der Arbeitnehmer, der einen Versorgungsbezug bekam, muss seitdem den allgemeinen Beitrag an Sozialabgaben zahlen. (Arbeitgeber und Arbeitnehmeranteil.) Immer wieder werden Direktversicherungen (siehe Punkt a und b) in einen Topf geworfen. Wenn man von der Beitragspflicht bei Direktversicherungen spricht, dann meint man die aktuelle Direktversicherung, die mit dem Altersvermögensgesetz zum 01.01.2002 eingeführt wurde. Mit dem Altersvermögensgesetz wurden die 5 Wege der betrieblichen Altersversorsorge eingeführt. Ein Weg davon ist die Direktversicherung. Hier zahlt man mit seinem Bruttolohn ein. Da der Staat aber auf kein Geld verzichten will, werden hier nach Auszahlung ca.33% Lohnsteuer und ca. 20% Sozialabgaben incl. Beiträge zur Pflegeversicherung fällig. Darüber hinaus gibt es noch gravierende Nachteile beim Krankengeld, Arbeitslosengeld und der Höhe der Rente.

    Siehe auch das ausführliche Schreiben: Die Rechtsprechung ist gegen uns.

    Gerhard Kieseheuer 15.08.24

    Bild: DVG e:V.

  • Ein total ungerechtes Gesundheitssystem: Rentner zahlen doppelt – Gutverdiener und Beamte dagegen sparen

    Ein total ungerechtes Gesundheitssystem: Rentner zahlen doppelt – Gutverdiener und Beamte dagegen sparen

    In gleich mehreren Beiträgen wurden in dieser Woche in der deutschen Presselandschaft die Mißstände im Finanzierungssystem der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) angeprangert. Die Krankenkassen melden wieder einmal erhöhten Finanzbedarf an, fordern noch höhere Beiträge ein. Und zahlen müssen es dann die sozial Schwachen in unserem Lande, vornehmlich die Betriebsrentner. So schreibt die Wirtschaftswoche, Betriebsrentner werden  “Zweimal zur Kasse gebeten”, der Münchener Merkur titelt “Millionen Rentner zahlen doppelt” und in der Mainzer Allgemeinen Zeitung wird vor einer “Zerstörung des Gesundheitssystem” gewarnt.

    Ein absolut unsolidarisches Finanzierungssystem der GKV

    Der Gründe für die finanzielle Schieflage sind schnell ausgemacht. Da ist zum einen ein überproportional ausgabenlastiges Verhältnis: 73 Millionen Leistungsempfängern stehen nur 40 Millionen sozialversicherungspflichtige Einzahler (Arbeitnehmer/innen und Rentner/innen)  gegenüber. Und da sind zum anderen viele nicht beitragsgedeckte, versicherungsfremde Leistungen, die alleinig von Arbeitern und Rentnern zu zahlen sind, obwohl sie eigentlich eine gesamtstaatliche Aufgabe darstellen und steuerfinanziert werden müßten. Aber Politiker, Beamte, Privat Versicherte und Gutverdiener (über 62 T Euro Jahreseinkommen)  entziehen sich dieser solidarischen Krankenkassenfinanzierung. Weil das Geld den Krankenkassen fehlt, werden wieder einmal die sozial Schwachen zur Kasse gebeten, die Betriebsrentner und die Direktversicherten  auch noch doppelt. Ein paar Zahlenbeispiele: Ein Abeitnehmer mit 2.400 € brutto zahlt 230 € Krankenkassenbeitrag, ein vergleichbarer Betriebsrentner mit 1.500 € Rente und 900 € Direktversicherung ( ebenfalls 2 400 € Einkommen im Monat) zahlt unter Berücksichtigung des Freibetrages immer noch 290 Euro pro Monat, also rund ein Viertel mehr an Krankenkassenbeitrag als der Arbeitnehmer. Ein Besserverdiener an der Beitragsbemessungsgrenze von 5.175 € zahlt 495 € KV Beitrag, ein Gutverdiener mit 10.000 € Monatssalär zahlt ebenfalls “nur” 495 € Beitrag.

    Kanzler Scholz hatte versprochen, die Doppelverbeitragung abzuschaffen

    “Wir werden das ändern”, wenn er Kanzler wird. So die Aussage von Olaf Scholz seinerzeit im Wahkampfauftritt in Münster. Aber, es passiert nichts. Die Ampelregierung weigert suich weiterhin dieses Feudalsystem abzuschaffen und für einen sozialen Ausgleich in der Krankenkassenfinazierung zu sorgen. Betriebsrentner und Vorsorgesparer mit Direktversicherungen werden doppelt zur Kasse gebeten. Dieses Krankenkassensystem ist ein total unsoziales, einseitig zu Lasten der Rentner in diesem Lande. Nach den Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen und vor der Wahl in Brandenburg gehen die Ampelparteien auf Ursachenforschung, warum ihr Wählerzuspruch dramatisch abfällt.  Wer nur verspricht, nur “kommuniziert” aber nicht handelt, wer nicht abliefert, dem laufen die Wähler davon. So einfach ist das. Die Ampelparteien sollten zur Kenntnis nehmen, im nächsten Jahr 2025 sind 21 Millionen Rentner aufgerufen, zur Wahl zu gehen. Wer Rentner überproportional zur Kasse bittet, einseitig überlastet, um Politiker, Beamte und Privatversicherte zu entlasten, der muß sich nicht wundern, wenn der Stimmenanteil noch immer weiter sinkt. Die Gründe sind bekannt, siehe oben. Es ist an der Ampelregierung, jetzt zu handeln.

    Text: Reiner Korth

    Foto: pixabay

📁 Archiv – Dies ist eine Archiv-Version der alten DVG-Website (Stand August 2026). Inhalte können veraltet sein. Keine Anmeldung oder Registrierung möglich.  |  Zur aktuellen Website →