Category: Allgemein

  • Direktversicherungen schaden der Rentenkasse und gleichermaßen dem Rentner und der Rentnerin

    Direktversicherungen schaden der Rentenkasse und gleichermaßen dem Rentner und der Rentnerin

    Nun warnt sogar die Deutsche Rentenversicherung vor den negativen Folgen der Direktversicherungen. Ihre Feststellung: Weniger Beitragsaufkommen schwächt zunächst die Rentenkasse aber auch den Vorsorgesparer, der weniger Rentenpunkte erhält, weil er in das gesetzliche Rentensystem weniger einbezahlt. Beim Eintritt in die Rente muss er auch noch die doppelte Krankassen- und Pflegeversicherungsbeiträge entrichten –  sowohl den Arbeitgeber und auch seinen Arbeitnehmeranteil. Offenbar kein gutes Geschäft, betont der DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigte.   

    Von Thomas Kießling

    Der DVG-Bundesvorsitzender Reiner Korth kennt die Klagen, wenn ein Betroffener bei ihm anruft und sein Herz ausschüttet. Reiner Korth rechnet ein Beispiel vor auf Basis der Zahlen von 2022. „Zwei Rentenpunkte fehlen am Ende der Einzahlphase, wenn jemand mit einem Jahresgehalt von 38.901 Euro bei der Entgeltumwandlung monatlich 150 Euro in die Betriebsrente oder außerbetriebliche Altersvorsorge steckt und hier 40 Jahre lang einzahlt“, so Reiner Korth, „das ergibt rund 72 Euro weniger Rente in jedem Monat.“ Ob dieser zusätzliche Verlust die private Altersvorsorge dann auffange, bleibt am Ende meist die große Frage.

    Abgesehen davon muss der Vorsorgesparer beim Renteneintritt die Krankenkassenbeiträge und Pflegeversicherungsbeiträge in voller Höhe bezahlen – die auch von Bundeskanzler Scholz so genannte Vollverbeitragung, gegen die sich der DVG auch vehement zur Wehr setzt. Was bedeutet das konkret: In der Ansparphase zahlt der Arbeitnehmer für den Monatssparbetrag keinen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung (den gedachten hälftigen Beitrag). Und der Arbeitgeber zahlt ebenfalls keinen Beitrag zu KV und PV. In der Auszahlungsphase allerdings zahlt der Arbeitnehmer dann alleinig, und zwar den vollen Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeitrag. Der Rentner zahlt somit auch den Arbeitgeberanteil zusätzlich mit.

    „Wir müssen das zur Aufklärung der jungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer deutlich sagen, denen die Risiken bei Vertragsabschluss von Direktversicherungen oft gar nicht in vollem Umfang bekannt sind“, so der DVG-Bundesvorsitzende.

    Das Online-Portal „Ihre Vorsorge“ hatte jüngst darüber berichtet, dass knapp acht Millionen Beschäftigte in Deutschland die Entgeltumwandlung für Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds nutzten. Das waren rund 42 Prozent der etwa 18,2 Millionen Beschäftigten, die insgesamt einen Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossen hatten (Stand 2019).

    Auf Basis von Statistiken des Bundessozialministeriums (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) werde den Kritikern an dieser Stelle ausdrücklich recht gegeben. „Ein solcher Schritt (gemeint ist die Entgeltumwandlung) führe nicht nur zu den entsprechenden Einnahmenausfällen in der Rentenversicherung, sondern mindere auch die `individuellen Leistungsanwartschaften` von Beschäftigten, die gesetzliche Rentenansprüche erwerben“, so die Fachleute der Deutschen Rentenversicherung.

    Text: Thomas Kießling            Foto: pixabay

  • Pflegekassen wollen mehr Steuergeld – Loch in der Kasse resultiert von Fremdleistungen

    Pflegekassen wollen mehr Steuergeld – Loch in der Kasse resultiert von Fremdleistungen

    In die Diskussion um Renten- und Krankenkassen- bzw. Pflegeversicherungsbeiträgen kommt nahhaltig Bewegung. Fast täglich berichten die Medien in irgendeiner Form rund um das Thema.  Der Finanzierung der Pflegeversicherung hat sich nun die FAZ angekommen, denn auch in der Pflegekasse klafft ein großes und tiefes Loch. Grund: Die versicherungsfremden Leistungen. Dieses Thema kommt dem DVG – Verein für Direktversicherungsgeschädigten bekannt vor. Interessant nur, dass im Falle des Defizits in der PV-Kasse die fremden Leistungen von der AOK angeprangert werden.

    Der FAZ-Artikel mit freundlicher Genehmigung. Herzlichen Dank.

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    Text: Thomas Kießling

  • Nochmals Süddeutsche Zeitung – Der Artikel von der Betriebsrente

    Nochmals Süddeutsche Zeitung – Der Artikel von der Betriebsrente

    Wie versprochen dürfen wir nun den Artikel von Autor Thomas Öchsner von der Wirtschafts-Redaktion der Süddeutschen Zeitung unten stehend veröffentlichen. Öchsner hat es auf den Punkt gebracht. Er nimmt sich die Abschaffung der Doppelverbeitragung an – Forderung des DVG – Direktversicherungsgeschädigte e.V.  – und das Versprechen von Bundeskanzler Olaf Scholz, diese noch in der aktuellen Legislaturperiode zu stoppen.

    „Die Millionen Ruheständler haben viel weniger von ihrer betrieblichen Altersvorsorge als erhofft. Kanzler Scholz hat nun
    versprochen, das zu ändern – doch das dürfte teuer werden“, titelt die Süddeutsche Zeitung.

    Wir dürfen a) hierbei anfügen: nach unseren DVG-Schätzungen und in unserem Artikel hier auf der Homepage vom 17. Feb. 2023 (GKV in der Sackgasse) beträgt die Summe an eingesparter KSK-Beiträgen auf rd. 1,5 Mrd. Euro pro Jahr – also keine uferlosen Milliarden. Das sollte einem die Gerechtigkeit und ungerechtfertigte Enteignung von 6,3 Mio. Direktversicherten und 6,5 Mio. Betriebsrentner wert sein.

    Und b) wurden die Geschädigten seit dem GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz seit Januar 2020 (Freibetrag aktuell bei 169,75 Euro) um 1,2 Mrd. Euro im Jahr entlastet. Auch ein Erfolg des DVG – aber eben noch nicht der gerechtfertigte Stopp der Doppelverbeitragung. Übrigens: bei Riester wurde der Stopp ja auch durchgezogen.

    Mit freundlicher Genehmigung der Süddeutschen Zeitung. Herzlichen Dank.

    Text und Foto-Repro: Thomas Kießling

     

    Hier die PDF des Artikels (bitte anklicken):

    SZDE__A117286147

     

    Hier die JPG-Vorlagen:

    Zum Lesen Seiten hier einfach mit Strg und Maus-Rolle größer ziehen. 

  • Börse Online – Hoffnung für Millionen: Bundeskanzler will Betriebsrentner entlasten

    Börse Online – Hoffnung für Millionen: Bundeskanzler will Betriebsrentner entlasten

    Offenbar ziehen jetzt einige Medien nach und berichten wie die Süddeutsche Zeitung gestern (21. Feb. 2023) in ihrer Print-Ausgabe nun auch über unser Thema: Abschaffung der Doppelverbeitragung – Forderung des DVG – Direktversicherungsgeschädigte e.V. Ausgangspunkt dazu ist das Versprechen von Bundeskanzler Olaf Scholz, der den Stopp noch in der aktuellen Legislaturperiode durchsetzen will und dies in einer Bundestagsanfrage von MdB Matthias W. Birkwald, Die Linken so geäußert hat.

    Einschränkung allerdings: die Medien berichten von der Vermutung, dass es zu einem Kompromiss komme und die Krankenkassenbeiträge halbiert werden sollen. Das ist aber nur eine Vermutung: der Kanzler hatte im Bundestag von einer generellen Lösung gesprochen, die „fiskalisch“ geregelt werden soll, also von einem Ende der Doppelverbeitragung.

    Ums klar zu sagen: Eine Vermutung wird nicht wahrscheinlicher und am Ende zur Tatsache, nur weil ein Journalist es behauptet hat und die anderen diese Behauptung wiederholen.

    Übrigens: Die Kosten bei einem Stopp der Doppelverbeitragung sind jüngst in einem DVG-Artikel am 17. Februar 2023 deutlich genannt worden: jährlich 1,5 Mrd. Euro und nicht wie von den Berichterstattern der Süddeutschen Zeitung und Börse online angenommen „mehrere Milliarden“.

    Erseht hier den Link zum Artikel des Autors Martin Reim von Börse Online:

    https://www.boerse-online.de//nachrichten/geld-und-vorsorge/hoffnung-fuer-millionen-bundeskanzler-will-betriebsrentner-entlasten-20326964.html

    Mit freundlicher Genehmigung – herzlichen Dank.

    Text und Repro: Thomas Kießling

  • Süddeutsche Zeitung – Von der Betriebsrente soll künftig mehr übrig bleiben

    Süddeutsche Zeitung – Von der Betriebsrente soll künftig mehr übrig bleiben

    In der heutigen Print-Ausgabe (21. Februar 2023) kommt Thomas Öchsner von der Wirtschafts-Redaktion der Süddeutschen Zeitung auf den Punkt. Er nimmt sich die Abschaffung der Doppelverbeitragung vor – Forderung des DVG – Direktversicherungsgeschädigte e.V.  – und das Versprechen von Bundeskanzler Olaf Scholz, diese noch in der aktuellen Legislaturperiode zu stoppen.

    Aus rechtlichen Gründen dürfen wir an alle Interessierte bis zum kommenden Wochenende nur diesen Link hier weitergeben:

    https://sz.de/1.5754769

    Empfehlung: entweder das (für einen Monat kostenfreie Probe-) Digital-Abo lösen, oder die heutige Printausgabe der Süddeutschen Zeitung kaufen (21. Feb. 2023) oder bis kommenden Freitag warten, dann darf der Artikel hier auf der DVG-Homepage erscheinen.

    Mit freundlicher Genehmigung der Süddeutschen Zeitung. Herzlichen Dank.

     

    Text und Foto-Repro: Thomas Kießling

  • GKV in der Sackgasse – es gibt nur wenig Gewinner, dafür viele Verlierer

    GKV in der Sackgasse – es gibt nur wenig Gewinner, dafür viele Verlierer

    Man kann sich darüber streiten: wer hat die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in die Sackgasse bugsiert? War es die Politik – oder waren es die Krankenkassen gar selbst. Wie üblich liegt die Wahrheit wahrscheinlich in der Mitte. Ein großer Aufreger dabei: der Bundestag hat für dieses Jahr eine Erhöhung der Krankenkassenbeiträge beschlossen. Grund: die Gesetzlichen Krankenkassen kommen mit ihren Beiträgen ausgerechnet jetzt in Krisenzeiten nicht über die Runden, und fast  alle Beitragszahler dürfen dabei die Zeche bezahlen. Und wieder einmal trifft es am härtesten die kleinen Beitragszahler und die Rentner.

    Von Thomas Kießling

    Es gibt sie schon seit 2004, die große Ungerechtigkeit der Doppel- und Mehrfachverbeitragung. Davon betroffen sind die Mitglieder vom DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigten und aktuell weitere 6,3 Millionen Rentner sowie nochmals 6,5 Mio. Bezieher von Betriebsrenten. Sie zahlen nach Untersuchungen pro Jahr geschätzt rund 1,5 Milliarden Euro zu viel und ungerechtfertigt in die GKV ein – immer noch 1,5 Mrd. Euro, möchte man sagen, obwohl die Geschädigten seit dem GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz seit Januar 2020 (Freibetrag aktuell bei 169,75 Euro) bereits um 1,2 Mrd. Euro im Jahr entlastet wurden.

    Doch jetzt kommt es mit der Beitragserhöhung dicke: Der Bundestag hat am 20. Oktober 2022 für Anfang 2023 ein Finanzpaket zum Ausgleich eines Milliardendefizits der gesetzlichen Krankenkassen beschlossen. Und das sieht von den allermeisten Krankenkassen auch eine deftige Beitragsanhebung/Zusatzbetrag vor.

     

     

    Unter anderem steigt der durchschnittliche Beitrags-Satz um rund 0,3 Punkte. Der KV-Gesamtbeitrag klettert damit im Schnitt auf 16,2 %.  Zusätzlich, und das betrifft alle Steuerzahler und uns versicherte Beitragszahler also nochmals: ein Zuschuss des Bundes von zwei Milliarden Euro, sowie auch ein Abbau von Finanzreserven bei den GKV-Kassen („aha, hatten die also noch Reserven“) und Beiträge von der Pharmaindustrie und Apotheken („sehr löblich, glauben wir aber erst, wenn wir dies sehen“) – Quelle dpa, 20. Okt. 2022.

    Hintergrund – das Minus in der GKV wächst unaufhörlich

    Seit zwei Jahren ist die GKV nun ins Minus gerutscht und erwartet für das laufende Jahr (2023) ein Mammut-Defizit von 17 Milliarden Euro. Grund dafür sei die hohe Inflation, die auch die Preise für Sachkosten und Personal im Gesundheitswesen in die Höhe treibe. Dieses Argument kann man ja in irgendeiner Form immer vorbringen. Aber außerdem würden die Fremdleistungen für die Zuschüsse zu Hartz IV und die KV-Beiträge für die Mütterrente oder für die Migranten ins Feld geführt (so genannte Fremdleistungen) – und dabei ganz aktuell die hohe Flüchtlingswelle aus der Ukraine. All das soll von den normalen Beitragszahlern aus der unteren und der mittleren Schicht der Gesellschaft und von den Rentnerinnen und Rentner übernommen werden.

    Dabei ist die Versorgung der Bürgergeld-, Hartz IV- und Sozialhilfeempfänger eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe aller Bürger in diesem Lande, also auch der Politiker, Beamten und Selbständigen.

    DVG war einer der Hauptzahler des GKV-Systems

    Die Direktversicherten und die Betriebsrentner sind seit 2004 aufgrund des perfiden GMG, dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz, mit einem zusätzlichen ungerechtfertigten „Jahresbeitrag“ von 1,5 Milliarden Euro einer der zusätzlichen Hauptzahler des GKV-Systems. Zum Beweis und auf Grundlage von Statista.de haben sie das Defizit aufgefangen und von 2016 bis 2018 für die GKV sogar ein Plus beschert: von rund 2 Milliarden Euro pro Jahr

    (Quelle: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/219867/umfrage/ueberschuss-und-defizit-der-gesetzlichen-krankenkassen-seit-2000/#:~:text=Die%20Statistik%20zeigt%20die%20Entwicklung,6%2C74%20Milliarden%20Euro%20verbuchen).

    Eigentlich nicht die Aufgabe des DVG, aber wir rechnen gerne richtig und lösen das Problem. Hier unsere Vorschläge/Forderungen:

       Wegfall der Doppelstrukturen im Gesundheitswesen (gesetzlich/privat versichert) allgemein sowie parallel in der Altersversorgung (Rente/Pensionen)

    • Wegfall von unzähligen und überbezahlten Krankenkassen, die – oho – zu 95 % sowieso die gleichen Leistungen erbringen. Derzeit gibt es noch 97 gesetzliche und rund 50 private Krankenkassen. Diese haben im Schnitt mindestens 2 Vorstandsmitglieder – beide Jahressaläre zusammengerechnet liegen bei rund 550.000 €, macht bei insg. 147 Krankenkassen Gehälter von rund 162 Millionen Euro Ausgabe – allein an die Vorstände!
    • Übrigens: andere Länder kommen mit weit weniger Krankenkassen aus, z.B. gibt es in Dänemark, Spanien, Slowenien und Polen nur je eine, 3 in der Slowakei, 4 in Israel und 7 in Tschechien. In Großbritannien, Portugal und Italien wird die Gesundheitsversorgung gleich aus Steuergeldern finanziert – auch nicht zum Wohle der Nation, wie man hört.
    •  Eine Bürgerversicherung jeweils für das Gesundheitswesen (wie auch für die Rente), das wäre mal gerecht – man kann übrigens dieses System bequem aus Österreich (oder aus Schweden) übernehmen. Dazu plant der DVG e.V. im Frühjahr dieses Jahres zwei Symposien, um Öffentlichkeit und Politik zu informieren und aufzuklären.
    • Jeder zahlt ein, und jeder erhält Leistungen – Punkt, aus! Denn heute zahlt bei Beamten der Dienstherr (Bund, Länder und Gemeinden), also wir alle, die Bürgerinnen und Bürger, die Hälfte der KV-Kosten für diese Personengruppe.

     

     

    Warum schlagen wir Alarm?  Weil die GKV-Spitzen Alarm schlagen!

    Ein Kommentar:

    Von Thomas Kießling

     Wir einfachen Beitragszahler und Rentner dürfen bei der aktuellen Forderung nach GKV-Beitragserhöhungen nicht unter die Räder kommen, unsere Forderungen müssen berücksichtigt werden. Es darf nicht sein, dass die Beiträge eingespeist werden in ein uferlos werdendes Loch der GKV. Das Gesundheitssystem hat sich in eine Sackgasse manövriert.

    Da werden DVG-Mitglieder und Betriebsrentner automatisch mehrfach verbeitragt, nicht nur doppelt. So viele Sonderhaushalte kann nicht mal die „Manschettenknopfpartei“ FDP kreieren, geschweige denn stopfen: Parteichef und Finanzminister Lindner ist gefordert – ebenso das Sozialministerium und das für uns bislang zuständige Gesundheitsministerium.

    Die Forderungen des DVG sind eindeutig

    – sofortiger Stopp der Mehrfachverbeitragung
    – Halbierung der KV- und PV-Beiträge von Betriebsrenten auf

    den Arbeitnehmeranteil
    – Gleichstellung der Direktversicherung mit der Riester Rente – also beitragsfrei
    – Finanzielle Entschädigung für die Betroffenen, in deren „Verträge vor 2004″  mit dem GMG rückwirkend eingegriffen wurde

    Liebe Politik, macht endlich was, denn bald kommen die Babyboomer in Rente – mit unzähligen Direktversicherungen und Betriebsrenten – da fliegt Euch das ganz System in den nächsten Jahren so was von um die Ohren.

    Der Bundeskanzler hat nun jüngst Ende Januar 2023 in einer aktuellen Stunde im Bundestages auf eine Anfrage des Abgeordneten Matthias W. Birkwald ( Die Linke) erklärt, die Doppelverbeitragung werde noch in dieser Legislaturperiode beendet. Wir sagen: gut so, endlich – und fragen: wann konkret?“

     

    Texte: Thomas Kießling                    Fotos von pixabay

  • „So werden die Rentner vom Staat abgezockt“

    „So werden die Rentner vom Staat abgezockt“

    Wie läuft die Doppel- und Mehrfachverbeitrag in der Praxis ab? Es gibt dazu abstruse Beispiele. Anton Schneider ist Betroffener und erzählt uns seinen Fall.

    Ein Erlebnisbericht von Anton Schneider, langjähriges DVG-Mitglied, aus Maximiliansau bei Wörth am Rhein. 

     „Wenn man sich seine Verträge [auf Direktversicherungen] auf 12 Jahre hinaus auszahlen lässt, berechnet die Krankenkasse vollumfänglich alle KV-Beiträgen, der in den 10 Jahren zusammenkommen sind.

    Und wenn man sie sich pro Jahr auszahlen lässt, wären das z.B. in 10 Jahren 100.000 Euro Auszahlungssumme. Doch da berechnet die Krankenkasse auch die gesamten Krankenkasse-Beiträge, obwohl im Jahr nur ca. 10.000 Euro ausgezahlt werden. Damit zahlt man also Beiträge, die man noch gar nicht erhalten hat. Das muss man sich mal vorstellen, wie das in Deutschland abgeht.

    Ich habe das einmal nachgerechnet. Der Direktversicherte bekommt z. B. am 1.1.2022 die erste Teilsumme seiner Versicherung in Höhe von 10.000 € ausbezahlt! Wenn diese Summe von der Krankenkasse ungerechterweise als Einkommen angesehen wird (wobei die Direkt-Lebensversicherung schon lange vor 2004 abgeschlossen wurde und der Sozialversicherungspflicht unterlag), dann wäre das nach jeglicher Logik – und je nach Beitragssatz der einzelnen Krankenkasse – ein Jahresbeitrag in Höhe von ca. 170 € bis 200 €. Monatlich also knapp 17 Euro!

    Berechnet wird aber dem betrogenen Versicherungsnehmer von der Krankenkasse das 10-fache davon, also knappe 170 Euro!! Wenn dies nicht ein absoluter Betrug ist.

     Zahlt man eigentlich auf Löhne und Gehälter auch 10 Jahre im Voraus Krankenkassenbeiträge?

    Statt auf dieses „Einkommen“ einen gerechten Beitrag von 2.040 Euro an Beiträgen zu entrichten, berappt der Geschädigte über diese dubiose Abrechnungsform insgesamt 20.400 Euro!

    Also 18.360 Euro mehr als über die übliche, gängige Abrechnung von normalen Lohneinnahmen! Ein Betrug in Vollendung! So werden die Rentner vom Staat abgezockt,

    Ihr Anton Schneider“

     

    Text: Anton Schneider, redigiert: Thomas Kießling     Foto: pixabay

     

  • „Keine Beiträge auf Rückkaufswert einer privaten Rentenversicherung“

    „Keine Beiträge auf Rückkaufswert einer privaten Rentenversicherung“

     

    Das www.juraforum.de hat jüngst ein interessantes Gerichts-Urteil aufgegriffen:  Kündigen Versicherte eine private Lebensversicherung, müssen sie auf den erhaltenen Rückkaufswert keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen.

    Auf den Rückkaufswert, so führt die Redaktion des juraforum.de aus, handle es sich um ein beitragsfreies Vermögen, vergleichbar mit dem Verkauf anderer Vermögenswerte wie etwa einem Mietshaus. So hat das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 29. November 2022 (Az.: L 11 KR 3272/22) entschieden. Die Stuttgarter Richter ließen wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zum Bundessozialgericht (BSG) in Kassel zu.

    Wir empfehlen hier den Artikel zur Lektüre – hier der Link dazu:

    www.juraforum.de/news/keine-beitraege-auf-rueckkaufswert-einer-privaten-rentenversicherung_258536

    Text: mit freundlicher Genehmigung des Juraforum.de        Foto: pixabay

     

  • Die Rentenlüge in den Medien: „Himmel, wir müssen ja jährlich 110 Mrd. Euro vom Bundeshaushalt zuschießen“

    Die Rentenlüge in den Medien: „Himmel, wir müssen ja jährlich 110 Mrd. Euro vom Bundeshaushalt zuschießen“

    Das Lamento klingt in den letzten Monaten so oft durch die Medienwelt, und dabei werden dennoch sind die Zahlen missbräuchlich verwendet. Jüngster Fall war am 11. Januar 2023 in der Talk-Sendung Markus Lanz im ZDF. Der Bundeshaushalt müsse jährlich 110 Mrd. Euro für die allgemeine Rente zuschießen. Unser langjähriges Mitglied im DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigter und Zahlenexperte Friedel Holl rückt die Ungereimtheiten in einem offenen Brief an Herrn Lanz zurecht.

    Offener Brief von Friedel Holl

     

    „Sehr geehrter Herr Lanz,

    von Journalisten sollte man doch erwarten können, dass sie gründlich, faktenbasiert recherchieren und wahrheitsgemäß die Bevölkerung informieren. Qualitätsjournalismus verfolgt doch das Ziel, Glaubwürdigkeit aufzubauen und Vertrauen zu schaffen. Zu Ihren Aufgaben gehört doch Unabhängigkeit und Sorgfaltspflicht. Leider trifft das auf Sie nicht zu. Gebetsmühlenartig übermitteln Sie [in der Sendung vom 11. Januar 2023] falsche Zahlen über die Rentenfinanzierung – Steuerzuschuss 110 Mrd.€ – in Ihren Sendungen an die Zuschauer.

    Sie wiederholen einfach falsche Behauptungen von Politikern oder sogenannten Rentenexperten ungeprüft.

    Der sogenannte 110 Milliarden Steuerzuschuss für die Rentenkasse ist eine Lüge.

    Man sollte doch davon ausgehen können, dass die 17 Millionen Rentner (plus 4 Mio. Doppelrentner) wenigstens die eingezahlten Beiträge wieder zurückbekommen.

    Sie erwecken den Eindruck, dass die Rentner hauptsächlich aus Steuerzuschüssen bezahlt werden.

    Das Gegenteil ist der Fall.

    2020 betrugen die Beiträge in die Rentenkasse 252 Mrd., aber nur 174 Mrd.€ wurden an die Rentner ausgezahlt.

    Ein Minus von 78 Mrd.€ in einem Jahr.

    Der Bundeszuschuss betrug 2020 zwar 75 Mrd. €, aber die „versicherungsfremden Leistungen (VfL)“ betrugen 115 Mrd. €

    Eine Deckungslücke von 40 Mrd. €, siehe Berechnung Anhang 1.

    Seit 1957 entstand damit ein Deckungslücke von 947 Mrd.€,

    ebenfalls Anhang 1.

    Zur Erklärung: VfL sind Leistungen, für die keine Beiträge eingezahlt wurden/werden, z.B. für West-Ost Transfer (32 Mrd. €), Rente mit 63 (12 Mrd.€), Mütterrente, Fremdrentengesetz, etc.

    Alles Versprechen der Politiker zu Lasten nur der Rentner.

    Hinzu kommt, daß nur 90 % der Erwerbstätigen in die Sozialkassen einzahlen, 10 % aber nicht (Beamte, Politiker, Selbständige, etc.).

    Diese Personengruppen mit den weitaus höheren Einkommen tragen nichts zur Solidarität bei, d.h. wir haben kein Problem mit den Generationen, sondern mit der Solidarität!

    Beschreibung des Ist-Zustands:

    1. Klasse = die Unsolidarischen, wie Politiker, Beamte, Freiberufler
    • Sprich alle Bürger, die nicht in die Sozialkassen einzahlen
    • Pensionen im Durchschnitt 3.200 € bis über 10.000 €, ohne je einen Cent eingezahlt zu haben
    • 2021: Erhöhung um 1,4 %
    • Ruhegeldniveau bei bis zu 71,75 % vom Gehalt der letzten beiden Jahre
    • Pensionäre erhalten Weihnachtsgeld (50 – 60 %)
    • Pensionäre erhalten 70 % Beihilfen zur PKV und 50 % zur PV und höhere Leistungen,
      finanziert nur aus Steuergeldern, d.h. alle Bürger bezahlen diese ca. 80 Mrd./pro Jahr, Tendenz stark steigend
    • Separate Versorgungswerke für Ärzte, Anwälte, Apotheker, etc.
      Ruhegeld im Durchschnitt ca. 2.200 €

     

    1. Klasse = die Solidarischen, Arbeitnehmer & Rentner
    • Rente im Durchschnitt </=1.000 €, betrifft ca. 60 % aller Rentner/Rentnerinnen
    • 2021: Nullrunde
    • Rentenniveau 48 % vor Steuern vom Durchschnittslohn
    • Eigene Finanzierung durch Beiträge von AN & AG
    • Permanente Rentenkürzungen seit Jahren
    • Zahlen 100% GKV & GPV Beiträge auf ihre Rente, 50 % kommen aus der Rentenkasse
    • Zahlen 100 & GKV & GPV Beiträge auf ihre Betriebsrenten/Direktversicherungen, etc.
    • Zahlen auch noch „versicherungsfremde Leistungen“ wie Rente mit 63, Mütterrente, West-Ost Transfer, etc.
    • Niedrigste Renten in Europasiehe Anhang 2.
    • Ein Armutszeugnis für Deutschland

    [Dies weiteren Analysen mit Renten Faktenblatt wurden Herrn Lanz zugesandt.]

     

    Fazit:

    Immer wieder kritisieren Sie mit Ihren Gästen das Rentensystem. Kein Wort über die überhöhten und ungerechten Pensionen, Niveau bis zu 71,75 % vom letzten Gehalt. Ein Beamter erhält bereits nach 5 Jahren Dienstzeit eine Mindestpension von 1850 €/Monat. Auch der 80 Mrd.€/pro Jahr Steuerzuschuss für die Pensionäre wird nie kritisiert. Das ist bewusste Falschinformation/Polemik und hat mit Qualitätsjournalismus nichts zu tun. Manche sagen sogar, das ist wirklich erbärmlich!

    Mit freundlichen Grüßen

    Friedel Holl“

    Text und Grafiken: Friedel Holl        Text-Vorspann und Foto: Thomas Kießling

     

  • Das Kanzler-Versprechen: Scholz will Problem der Doppelverbeitragung lösen

    Das Kanzler-Versprechen: Scholz will Problem der Doppelverbeitragung lösen

    In der „Aktuellen Stunde“ im Bundestag zur Befragung der Bundesregierung hat Bundeskanzler Scholz am Mittwoch, 25. Jan. 2023 eine feste Zusage gegeben:Das [Ende der Doppel- und Mehrfachverbeitragung von Krankenkassenbeiträgen auf Direktversicherungen] haben wir uns fest vorgenommen, und Sie können sich drauf verlassen: wir werden auch mit Lösungen arbeiten.“ Der DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigten zeigte sich erfreut und in seiner jahrelangen und unermüdlichen Arbeit bestätigt.

    Von Thomas Kießling

     Mittwoch, 25. Januar 2023 um genau 13.35 Uhr stellte Matthias W. Birkwald, rentenpolitischer Sprecher der Linken, die alles entscheidende Frage im Bundestag an den Bundeskanzler, ob und wie er denn gedenke, sein Versprechen von der Veranstaltung `Kanzlergespräch` vom 1. September 2022 in Essen einzulösen, die Doppel- und Mehrfachverbeitragung auf Direktversicherung zu stoppen. Die Antwort des Kanzlers fiel eindeutig auf, dass sich die Koalition offenbar darauf verständigt habe, das Problem zu lösen und einen Stopp der Doppelverbeitragung zu veranlassen, und bei einem reinen Vorhaben solle es nicht bleiben. Der Kanzler wörtlich: „Sie können sich drauf verlassen: wir werden auch mit Lösungen arbeiten.“

    Auf die Nachfrage nach Entschädigung der Betroffenen für bereits gezahlte Beiträge, antwortete der Bundeskanzler noch ausweichend. Reiner Korth, DVG-Bundesvorsitzender, in einer ersten Stellungnahme: „Das wäre endlich der lang ersehnte Durchbruch, auf den wir die letzten Jahre unermüdlich hingearbeitet haben.“ Man müsse nun darauf drängen, dass die Koalitionäre diese Zusage in die Tat umsetzten. „Nun wollen wir aber auch die Taten sehen – schwarz auf weiß in unseren monatlichen Rentenauszügen, dass die knapp 20 Prozent an Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträgen nicht mehr abgezogen werden.“

    In welcher Form und zu welchem Zeitpunkt der Stopp nun durchgeführt wird, ließ der Kanzler noch offen. Es werde derzeit noch vehement darüber nachgedacht, wie die Lösung aussehe. Bei der Veranstaltung von 1. September 2022 sprach er aber davon, dass die Lösung „in irgendeiner Form „fiskalisch“ werde und darüber hinaus „noch in dieser Legislaturperiode“.

    Erst Ende November 2022 war eine DVG-Delegation zu Gesprächen mit Rentenpolitischen Experten in Berlin, unter anderem mit Matthias W. Birkwald. Er wie der DVG betonten damals, sich weiterhin vehement für den Stopp der Doppelverbeitragung einzusetzen.

     

    Info

    Hier der Link zur konkreten Anfrage von Matthias W. Birkwald (Bundestag, 25. Januar 2025)

    https://youtu.be/R5SKRPnW-BE

    Hinweis: nach Anklicken des weißen Pfeils im roten Feld ist zu scrollen auf 50:15 Min – wenn nicht sichtbar,

    bitte Link kopieren und einfügen.

    Mit freundlicher Genehmigung der heutigen Sendung des Senders Phoenix auf Youtube.

    Hintergrund

    Mit der heutigen Zusage von Bundeskanzler Scholz decken sich Informationen des DVG, dass sich das Vorhaben des Stopps bereits im Koalitionsvertrag 2021 befinden haben muss, bis es kurz vor Bekanntgabe doch noch auf Antrag einer der drei Parteien gestrichen wurde. Doch zahlreiche der 3.600 DVG-Mitglieder sagten sich, dass die Ungerechtigkeit für 6,3 Millionen Bezieher von Direktversicherungen und 6,5 Millionen Betriebsrentnern endlich gestoppt werden muss – schließlich greift die Neuordnung des Gesundheitsmodernisierungsgesetz von 1. Januar 2004 auf bestehende Verträge ein. „Das ist ein nicht hinnehmbares Unrecht und ein großer Vertrauensbruch in die deutsche Politik und außerdem in die Justiz“, so die Meinung vieler.

    www.dvg-ev.org

     

    Die Forderungen des DVG sind eindeutig:

    – sofortiger Stopp der Doppel- und Mehrfachverbeitragung
    – Halbierung der KV- und PV-Beiträge von Betriebsrenten auf Arbeitnehmeranteil
    – Gleichstellung der Direktversicherung wie bei Riester
    – Finanzielle Entschädigung für die Betroffenen, in deren Verträge mit dem GMG rückwirkend eingegriffen wurde

    Der DVG werde weiterhin mit großem Nachdruck bei Politikern, der breiten Öffentlichkeit sowie der Presse vorstellig werden; eine weitere Kundgebung wie im Herbst 21 in Berlin sei denkbar. Außerdem sind für den Herbst zwei Symposien in Frankfurt a.M. und bzw. Chemnitz vorgesehen. Dabei gehe es auch um eine grundlegende Rentenreform und die Abschaffung des Zwei-Klassensystems in der Rente bzw. bei Pensionen. Mit insgesamt 21 Millionen RentnerInnen können man nicht so umspringen, so der DVG. Bei den kommenden Wahlen könnte es von einem Viertel der Wahlbevölkerung dafür die entsprechende Quittung geben.

     

    Hintergrund zum DVG 

    „Wir sind viele, wir sind laut, weil Ihr unsere Rente klaut!“ – so der DVG auf seinen nimmer endenden Aktionen. Im Oktober 2015 gründete sich der Verein „Direktversicherungsgeschädigte e.V.“, um die Interessen aller besser aller zu vertreten, die sich von der Politik um große Teile ihrer Altersvorsorge geprellt fühlen.

    Aus 40 sind mittlerweile 3.500 Mitglieder geworden – und der DVG wächst weiter, da nun viele Verträge zur Auszahlung kommen und die meisten Betroffenen erst jetzt von der ungerechtfertigten Zahlung der Sozialabgaben an die Krankenkassen erfahren.

    Der DVG verschafft sich Gehör in Politik und Medien. Mit Kundgebungen und Aktionen in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart, München, Dresden, Wiesbaden, zweimal in Erfurt und auf dem Hambacher Schloss sowie zuletzt vor dem Brandenburger Tor in Berlin wie auch bei vielen Info-Veranstaltungen hat der DVG die Öffentlichkeit wachgerüttelt; überall in Deutschland bildeten sich Regionalgruppen.

    Der DVG hat es erreicht, dass die schwarz-rote Koalition zum 1. Januar 2020 einen Freibetrag von 159,25 Euro (aktuell 164,50 Euro) eingeführt hat. Erst ab diesem Betrag werden Direktversicherungen und Betriebsrenten voll verbeitragt. Aber das Unrecht ist damit nicht beseitigt.

    Der DVG bleibt mit Bundeskanzler Scholz im Gespräch, um die Doppelverbeitragung noch in dieser Legislaturperiode zu beenden

    Vorlage dafür kann die Regelung bei den Riesterverträgen sein, wo die Doppelverbeitragung (2018) abgeschafft wurde – und das komfortabel nach § 40 b EkStG (Einkommensteuergesetz).

    www.dvg-ev.org

    Ansprechpartner

    Reiner Korth
    DVG-Bundesvorsitzender
    Kiebitzweg 20
    49744 Geeste

    Tel: 0172 – 5383251

    Mail: reiner.korth@dvg-ev.email

    www.dvg-ev.org

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