Category: Allgemein

  • War das heute im Bundestag der offizielle Durchbruch beim Thema Stopp der Doppel- und Mehrfachverbeitragung?

    War das heute im Bundestag der offizielle Durchbruch beim Thema Stopp der Doppel- und Mehrfachverbeitragung?

     

    Jedenfalls sagte Bundeskanzler Olaf Scholz In der „Aktuellen Stunde“ im Bundestag zur Befragung der Bundesregierung heute um 13.35 Uhr eine „Lösung des Problems“ zu. Danach gefragt hatte Matthias W. Birkwald, Rentenpolitischer Sprecher von Die Linke:

    Hinweis: nach Anklicken des weißen Pfeils im roten Feld ist zu scrollen auf 50: 15 Min.

    Nochmals der Hinweis: nach Anklicken des weißen Pfeils im roten Feld ist zu scrollen auf 50: 15 Min.

    Mit freundlicher Genehmigung der heutigen Sendung des Senders Phoenix auf Youtube.

    Text und Foto-Repro: Thomas Kießling

  • DVG erinnert die FDP an ihr Wahlversprechen

    DVG erinnert die FDP an ihr Wahlversprechen

    In einer Videokonferenz des DVG-Regionalgruppensprechers für Norddeutschland, Bernd Hellebusch, und des DVG-Vorstandsmitgliedes Dr. Rainer Ochmann mit Christian Dürr, Fraktionsvorsitzender der FDP im Deutschen Bundestag, haben ihn beide DVG-ler am 10. Januar 2023 an das FDP-Wahlversprechen erinnert: Abschaffung der Doppel- und Mehrfachverbeitragung.

     

    Von Dr. Rainer Ochmann

    Nachdem kürzlich die südwestdeutschen Kollegen ein Gespräch mit Co-SPD-Partei-Chefin Saskia Esken führen konnten, haben nun zwei DVG-Vertreter der  norddeutschen Regionalgruppen das Gespräch mit dem FDP-Fraktionsvorsitzenden Christian Dürr gesucht.

    „Leider konnte das Gespräch aus zeitlichen Gründen nur in Form einer Videokonferenz stattfinden“, so Dr. Rainer Ochmann, „dennoch waren wir zufrieden.“ Grund: „Dem Ziel, mit führenden Vertretern aller Parteien der Ampelkoalition über die ungerechte Doppelverbeitragung zu sprechen, sind wir mit dem Gespräch mit Christian Dürr ein Stück nähergekommen, und konnten ihn auch an das entsprechende Wahlversprechen der FDP erinnern“, betont Bernd Hellebusch.

    Den DVG-Vertretern hat gefallen, wie gut Dürr auf das Gespräch vorbereitet war und wie gut er die vorhergegangen DVG-Gespräche erinnerte, unter anderem das Treffen mit der RG Löningen im August 2019. Das Thema Altersvorsorge ist der FDP offenbar weiterhin wichtig, so der Eindruck.

    Rainer Ochmann: „Uns war insbesondere wichtig zu betonen, dass seitens der SPD von Frau Esken Zustimmung zur Abschaffung der Doppelverbeitragung signalisiert wurde. Die FPD kann sich also nicht auf den Punkt zurückziehen, dass die anderen Parteien das nicht wollen.“

    Wichtig zu erfahren sei auch gewesen, dass die Thematik der Verbeitragung beim Gesundheitsministerium liege. „Das ist eine gute Bestätigung, dass die Initiative des DVG fortgesetzt wird, Gespräche mit Mitgliedern des Bundestags-Gesundheitsausschusses zu suchen“, unterstreichen Hellebusch und Ochmann.

    Der DVG werde jedenfalls weitere Argumente für eine Abschaffung der vertragswidrigen Beiträge liefern und im Sinne einer attraktiven Altersversorgung kämpfen, so beide DVG-Gesprächsteilnehmer.

     

    Text: Dr. Rainer Ochmann                Foto:  Bundestag.de  –  Christian Dürr ,   © Christian Dürr / Tobias Koch

     

  • „Nicht verzagen, Zukunft wagen!“  –  Was ist nun Herr Scholz, wann wird der Stopp der Doppelverbeitragung nun umgesetzt?“

    „Nicht verzagen, Zukunft wagen!“ – Was ist nun Herr Scholz, wann wird der Stopp der Doppelverbeitragung nun umgesetzt?“

    Die Regional-Gruppe Niederrhein des DVG will Antworten auf zwei gegebene Versprechen von Bundeskanzler Scholz bezüglich „Stopp der Doppel- und Mehrfachverbeitragung“. Mit einer Abschrift der Clips gehen die Aussagen des Bundeskanzlers aktuell auch direkt an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Bundestages sowie an den Finanzausschuss.  

    Von Günter Dehlen

    Hier die Links zu den Clips:

    Clip 1:

    Bundeskanzler Scholz auf einer Bundestags-Wahlkampfveranstaltung am 24.9.2021 in Münster

    https://www.facebook.com/peter.henrichmannroock/videos/551891136091682?idorvanity=200846791086528

     

    Clip 2:

    Bundeskanzler Scholz auf der Bürgerbefragung in Essen am 1. September 2022:

     https://dvg-ev.org/2022/09/scholz-sichert-loesung-des-problems-mehrfachverbeitragung-zu/

     

    zu Clip 1: Olaf Scholz am 24.9.2021 in Münster

    Frage von Reiner Korth, Bundesvorsitzender DVG e.V.

    „Herr Scholz: Sie werben mit Respekt vor uns Bürgern

    Wo bleibt Ihr Respekt für uns fleißige Arbeitnehmer, die dreißig Jahre lang angespart haben in Versicherungsverträge im Vertrauen darauf, dass die Politik unsere Gelder schützt. Sie damals als Generalsekretär der SPD im Jahre 2004 haben das neue Gesetz mit eingeführt, dass wir heute nachträglich nach dreißig Jahren 20 Prozent Krankenkassenabgaben von unserem sauer Ersparten abführen, abgeben müssen. Das ist Vertrauensbruch – da fühlen wir uns getäuscht!!

    Und die zweite Frage, die ich habe:

    Leben wir eigentlich in einer Bananenrepublik, dass der Gesetzgeber hingehen kann und die Auszahlung einer Kapitallebensversicherung per Gesetz durch Rechtsbeugung umändern in eine 120-monatige Rentenzahlung, auf die man dann Krankenkassenbeiträge widergesetzlich abrufen darf? Wo bleibt Ihr Respekt für uns Sparer und für die Vorsorge der Bürger?“

     

    Antwort von Olaf Scholz:

    „Das ist für mich ein großes Thema; ich möchte mir die kleine Bemerkung – nehmen sie es nicht so ernst – erlauben, auch wenn das Amt des Generalsekretärs der SPD ein ganz tolles ist – Grüße an Lars Klingbeil – Gesetzgeber ist man dadurch noch lange nicht geworden – ist zwar anderswo in der Welt so.

    Aber ganz konkret: Das war schon für viele eine große Herausforderung, als sich da was geändert hat gegenüber den eigenen Plänen.

    Nun ist die Frage, die Sie ansprechen, ja mehrfach vor Gericht überprüft worden, bis zum Bundesverfassungsgericht, und rechtlich sind die Dinge, die da vor vielen Jahrzenten gemacht worden sind, alle immer für richtig gefunden worden.

    Trotzdem ist das ein Ärgernis und deshalb haben wir in dieser Legislaturperiode Änderungen durchgesetzt – dafür haben wir uns eingesetzt – mit größeren Freibeträgen – die dazu führen, dass diejenigen, die davon herausgefordert sind, über 60 Prozent so gestellt sind, wie das vor der Reform der Fall war und ein Teil sogar bessergestellt ist.

    Und unser Plan war, und das will ich Ihnen gerne sagen, unser Plan ist auch, das für die Zukunft zu ändern – diese Passage haben Sie bestimmt schon in unserem Wahlprogramm gefunden –

    „und das steht da, weil wir es machen wollen – und darauf können Sie sich verlassen.“

     

     

    Olaf Scholz bei der Bürgerbefragung in Essen am 1. September 2022

     Frage: Reinhold Steinwasser aus Bottrop Kirchhellen

     

    „Eine Frage zu Versicherungsbeiträgen auf Einmal-Renten und einmal gezahlte Rentenbeiträge.

     Ein großes Thema, unter anderem ein Thema, was Sie selber auch in Münster einmal dargestellt haben:

    Wir als SPD, wir werden das lösen!

    Wir werden das abschaffen!

    Es ist nichts passiert.

    Was passiert mit den Krankenkassenbeiträgen auf unseren Einmal-Renten, die wir jetzt zahlen müssen?“

     

    Antwort Olaf Scholz:

    „Zunächst einmal versteh ich Ihr Anliegen und ich erinnere mich auch ganz genau.

    Und deshalb versteht jeder Ihre Aufregung an das Gespräch, das wir geführt haben. Das ist genau meine Haltung, dass es dafür eine Lösung geben muss.

    „Für alle diejenigen, die sich nicht so sehr damit beschäftigt haben, kurz einmal worum es geht: Es ist ja so, dass wir alle auf unser Arbeitseinkommen und das, was wir an Renten bekommen, Krankenversicherungsbeiträge zahlen müssen, und dann hat es ganz lange viele gegeben, die haben Versicherungsbeiträge entrichtet, um dann eine Einmalzahlung zu bekommen, wenn der Renteneintritt kommt.

    Und irgendwann mal – ist schon ziemlich lange her – und das regt schon ziemlich lange viele Leute auf – irgendwann mal ist entschieden worden, dass das ja auch Einkommen ist und man darauf auch Beiträge erheben könnte – und das dann natürlich ziemlich happig, weil es ja ein Einmalbetrag ist.

    Und deshalb versteht jeder Ihre Aufregung, und das ist ja auch gemildert worden für diejenigen, die das jetzt zukünftig betrifft, aber es geht ja auch immer um die Frage, was ist mit denen, bei den es schon lange so ist.

    Und da ist in der Tat die Absicht, eine irgendwie

    `fiskalisch mögliche Lösung`

    dafür zu finden, und das in dieser Legislaturperiode:

    Das ist also nicht vergessen.“

    Nachsatz von Olaf Scholz:

    „Er hätte die Lösung schon gern gestern gehabt; als erstes Projekt, aber wir haben ja auch noch was anderes zu tun.“

     

    Text: Günter Dehlen     Clips: von Ingrid Wulff bereitgestellt

    Repro/Fotos: DVG

     

     

  • Altersdiskriminierung von Direktversicherungsgeschädigten

    Altersdiskriminierung von Direktversicherungsgeschädigten

    In einem Offener Brief an die Antidiskriminierungsbeauftragte der Bundesregierung, Frau Ferda Ataman, prangert der DVG-Ehrenvorsitzender Gerd Kiesheuer die Altersdiskriminierung von Direktversicherungsgeschädigten an.

    Von Gerd Kieseheuer

    „Verehrte Frau Ataman,

    als unabhängige Bundesbeauftragte und Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, wende ich mich heute mit einem Anliegen an Sie, dass für Millionen Menschen in unserem Land von großer Bedeutung ist – für 6,3 Millionen Bezieher von Direktversicherungen und für 6,5 Millionen Betriebsrentner.

    Seit 01.01.2004 müssen alle Personen, die eine private Kapitallebensversicherung als Altersvorsorge sowie Menschen, die einen Vertrag über eine sogenannte Betriebsrente (50% Beitragspflicht zur Sozialversicherung) abgeschlossen haben, Krankenversicherung und Beiträge zur Pflegeversicherung in voller Höhe zahlen – und zwar ca. 20 % auf die ausgezahlten Kapitalanlagen.

    Besonders krass – bei der Einführung des Gesundheitsmodernisierungsgesetz 2003 machten alte Seilschaften bei einer Ergänzung des § 229 SGB V ohne gesetzliche Grundlage und ohne dass im Parlament darüber gesprochen und abgestimmt wurde, aus einer privaten Kapitallebensversicherung (aus dem Nettolohn finanziert) eine zu 100% beitragspflichtige Betriebsrente.

    Die Menschen hatten in ihrem Berufsleben alles getan, was der Staat empfohlen hat. Sie haben im guten Glauben vorgesorgt und werden erbarmungslos abgezockt!

    Wir müssen zudem feststellen, dass ganz offensichtlich Kapitalanlagen für Ältere anderen Regeln unterliegen als es für jüngere Personen der Fall ist. Eine Kapitalanlage kann sich ein Vierzigjähriger auszahlen lassen, ohne dass er Sozialabgaben zahlen muss – das gilt übrigens auch für Anlagen, die eine Förderung erfahren, wie z.B. Bausparverträge. Lässt er sich allerdings eine Kapitalanlage als Siebzigjähriger auszahlen, werden ihm auf die gesamte Summe inclusive seiner Ansparbeiträge Abgaben in Höhe von ca. 20 % aufgebürdet. Dies ist eine verfassungswidrige Diskriminierung älterer Menschen!

    Da die ungerechtfertigte Umbenennung der Kapitalauszahlung in eine Kapitalabfindung geheim geschah, nahm die Öffentlichkeit davon keine Kenntnis.

    Erst bei der Kapitalauszahlung und nach dem Erhalt des Beitragsbescheids erfuhren die Betroffenen von der Beitragspflicht. Wer Widerspruch einlegte und sein gutes Recht vor dem Gericht bekommen wollte, bekam dort kein Recht. Seitdem berufen sich die Politiker auf die Gerichte.

    Die Gerichte urteilen z.B.:

    Im Urteil 1 BvR 1924/07 Randnummer 19
    ——- Das Bundesgericht hat in seinen Urteilen ausgeführt, zu den Renten der betrieblichen Altersversorgung gehören auch Renten, die aus einer vom Arbeitgeber auf das Leben des Arbeitnehmers oder seiner Hinterbliebenen ganz oder teilweise bezugsberechtigt seien und die Rente der Sicherung des Lebensstandards nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Erwerbsleben dienen solle. ——–

    Und z.B. in 1 BvR 739/08 Randnummer 15 steht:

    Das Betriebsrentenrecht qualifiziert auch die ausschließlich arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung als betriebliche Altersvorsorge.

    Um die Bevölkerung auf diesen Skandal aufmerksam zu machen, um eine Abschaffung der Zwangsverbeitragung herbeizuführen und junge Mitbürger vor so einer „Altersvorsorge” zu warnen, ist im Jahr 2015 der Verein Direktversicherungsgeschädigte e.V. gegründet worden, deren Ehrenvorsitzender ich bin.

    Bei der Abschlusskundgebung zur letzten Bundestagswahl hat uns Olaf Scholz ebenfalls eine Abschaffung versprochen. Das hat ihm nachweislich viele Stimmen der Ü60 Wähler gebracht.

    Gehalten hat er seine Zusage nicht. Siehe:
    https://www.facebook.com/peter.henrichmannroock/videos/551891136091682?idorvanity=200846791086528

    Unser Kampf gegen die ungerechtfertigte Verbeitragung ist auch ein Kampf gegen die immer größer werdende Altersarmut, die von unseren Volksvertretern nicht beachtet wird. Die Kapitalrücklagen älterer Menschen werden um ca. 20% enteignet, nur weil diesen Anlagen das Präfix „Alters“-Versorgung angedichtet wird.

    Ich möchte sie in ihrer Eigenschaft als unabhängige Bundesbeauftragte und Leiterin der Antidiskriminierungsstelle auf diesen Skandal aufmerksam machen und sie bitten, uns in unserem berechtigten Kampf zu unterstützen.
    Der Skandal ist so groß, dass wir hier von dem „perfekten Verbrechen“ sprechen können.

    Gern kommen wir nach Berlin, um mit ihnen diese Angelegenheit zu besprechen.

    In der Anlage zum Brief an Frau Ataman war das Informationsschreiben Die Rechtsprechung ist gegen uns“ angefügt.

    Herzlichen Dank für ihre Antwort.

    Gerhard Kieseheuer“

    Text: von Gerd Kieseheuer                Foto: DVG – Bildunterschrift: DVG-Ehrenvorsitzender Gerd Kieseheuer

     

    Anlage

    Die Rechtsprechung ist gegen uns!
    „Nicht alles, was juristisch rechtens ist, ist auch richtig“!
    (Zitat Christian Wulff, Bundespräsident a.D.)

    Seit viele Jahre kämpft der Verein Direktversicherungsgeschädigte e.V. gegen die sittenwidrige Zwangsverbeitragung einer privaten finanzierten – bereits in den 1970iger Jahren vom Gesetzgeber empfohlenen – Altersvorsorge seiner Mitglieder, die ab dem 01.01.2004 auch für lange vor diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Lebensversicherung (Altverträge) nach Kapitalauszahlung (nicht Kapitalabfindung!) wie im Gesundheitsmodernisierungsgesetz von 14.11.2003 definiert) erneut Krankenkassenbeiträge und Pflegegeld von ca. 20% zahlen müssen. Und das auch noch rückwirkend.
    Eine ursprünglich gut gemeinte Idee (Lockvogel Pauschalversteuerung) wird zum respektlosen Minusgeschäft, Altersvorsorge wird konterkariert, der Gesetzgeber hat unendlich viel Vertrauen verspielt. Bestands- und Vertrauensschutz werden mit Füßen getreten, Verträge ad absurdum geführt. Die Bürger werden getäuscht, das ist respektlos und moralisch verwerflich.

    Trotz dieser Widrigkeiten haben wir einen ersten Erfolg erzielt:
    Auf unseren Druck hin haben die Politiker in Berlin das Betriebsrentenfreibetraggesetz verabschiedet, dass gerade den kleinen Betriebsrenten und in zweiter Linie den Direktversicherungen zugutekommt.
    Eine Vergünstigung von ca. 300 € jährlich. Das ist natürlich nichts im Vergleich dazu, was wir fordern. Die Politik hat nur ein „Notventil“ geöffnet, um unseren Druck herauszunehmen.
    Betriebsrentner, die vom Arbeitgeber eine Betriebsrente bekommen, profitieren genauso von dem Freibetrag wie Rentner, die eine Altersvorsorge aus ihrem Nettogehalt selbst finanziert haben.
    Bewusst wollen die Politiker, die Krankenkassen und die Gerichte den Unterschied zwischen einer privaten Altersvorsorge und einer betrieblichen Altersversorgung nicht anerkennen. Kapitalabfindung bei der betrieblichen Altersversorgung ist nicht gleichzusetzen mit Kapitalauszahlung einer privaten Kapitallebensversicherung.
    Sie unterscheiden nicht zwischen Äpfeln und Birnen

    Es gibt Volksvertreter, die die Zwangsverbeitragung sehr engagiert als rechtens verteidigen, anderen wiederum ist es egal und die Volksvertreter, die uns tatkräftig unterstützt haben, wurden mundtot gemacht. Das gilt für alle Parteien. CDU, CSU, FDP, SPD, Bündnis 90/ Die Grünen. Nur die Linken sind auf unserer Seite.
    Am stärksten bekämpft uns aber die CSU, besonders in der Person von
    MdB Max Straubinger.

    Wie auf unserer Homepage,
    https://dvg-ev.org/Aktiv werden/Testimonials/ Gerhard Kieseheuer
    von mir erklärt werden wir ohne gesetzliche Grundlage, ohne dass man über eine Verbeitragung der Kapitalauszahlung diskutiert und abgestimmt hat, der Beitragspflicht unterworfen.
    Man hat eine Änderung in dem bestehenden § 229 SGB V benutzt um uns der Zwangsverbeitragung zu unterwerfen.
    Das haben alte Seilschaften von den Krankenkassen, der Politik und des BSG gemacht.

    Welche Beweise gibt es, dass ich diese Behauptung so aufstellen kann?
    Die Bundesministerin für Gesundheit Ulla Schmidt und der gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU Fraktion Horst Seehofer hatten im Vorfeld eine Gesetzesänderung, für den § 229 SGB V ausgehandelt, die am 26.9. 2003 in zweiter und dritter Lesung bis spät in der Nacht verhandelt und abgestimmt wurde.
    Die Änderung wurde dann am 14.11.2003 erlassen und trat zum 01.01.2004 mit dem  Gesundheitsmodernisierungsgesetz in Kraft.
    Ein Ziel des Gesetzes war unter anderem, die Lohnnebenkosten zu senken. Was dazu verhandelt wurde erklärte Frau Ulla Schmidt als Vizepräsidentin des Bundestages. Sie hatte in der 167. Plenarsitzung am 28.4.2016 den Vorsitz.
    Im Protokoll 18/167 ist zu lesen.

     „Vielleicht dient es auch zur Beruhigung der Gemüter, noch einmal   darauf hinzuweisen, dass die Regelung auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes beruhte, das besagte, dass Einmalzahlungen und Rentenzahlungen gleichzustellen sind, weil das wirklich ungerecht war. Deshalb kamen diese Regelungen zustande.“
     Ende des Zitats.

    Mit dieser Gesetzesänderung wurde ein Fehler beseitigt und eine Gesetzeslücke geschlossen.

    Der Arbeitnehmer, der so einen betrieblichen Versorgungsbezug (Rentenzahlung) bekam, bezahlte bis Ende 2003 seinen normalen Sozialbeitrag. (Arbeitnehmeranteil) Wenn er sich aber, nachdem der Versorgungsbezug eingetreten war, eine Kapitalabfindung (Einmalzahlung) auszahlen ließ, musste er 120 Monate Sozialabgaben zahlen.
    Hatte er aber vor Eintritt des Versorgungsbezugs eine Kapitalabfindung vereinbart, dann wurde ihm die ganze Summe brutto für netto ausgezahlt. Der Arbeitnehmer brauchte keine Sozialabgaben zu zahlen.

    Nur diese Gesetzeslücke ist mit der Gesetzesänderung geschlossen worden.
    Die Schließung der Gesetzeslücke ist nicht zu beanstanden.
    Aus diesem Grund wurde der § 229 SGB V Punkt 143 wie folgt geändert:

    Nach dem Begriff > wiederkehrende Leistung < wurde die Ergänzung
    > oder ist eine solche Leistung vor Eintritt des Versicherungsfalls vereinbart oder zugesagt worden < eingefügt.
    Der § 229 SGB V lautete bis dahin:
    Tritt an die Stelle der Versorgungsbezüge eine nicht regelmäßige wiederkehrende Leistung, gilt ein Einhundertzwanzigstel der Leistung als monatlicher Zahlbetrag der Versorgungsbezüge, längstens jedoch für einhundertzwanzig Monate.
    Diese harmlose Erweiterung des § 229 SGB V Nr. 143 nehmen die Krankenkassen ab 2004 zum Anlass, auch Kapitalzahlungen aus Direktversicherungen der 3. Säule der Altersvorsorge, hier die private Vorsorge, zu Versorgungsbezügen zu erklären und Beiträge zu verlangen.
    Bis 2004 war es selbstverständlich, dass eine private Kapitallebensversicherung nicht beitragspflichtig war.

    Über die Abstimmung, zum § 229 SGB V berichtet Carl-Ludwig Thiele (FDP), nachzulesen im Protokoll des Deutschen Bundestags / 15. Wahlperiode/ 97. Sitzung vom 11.3.2004 auf Seite 8732:
    Meine sehr verehrten Damen und Herren,
    ich bin nun seit 1990 im Deutschen Bundestag. Ich habe es noch nicht erlebt, dass eine solch weitreichende gesetzlichen Regelung beschlossen wurde, ohne dass dieser Punkt vorher in einem der Debattenbeiträge zu diesem Thema – weder am 18.6. noch am 9.9 noch am 26.9 – auch nur angesprochen wurde.
    Es hat am 26.9. auch sehr viel Diskussionen und sehr viele persönliche Erklärungen gegeben; aber in keiner dieser persönlichen Erklärungen ist dieser Punkt auch nur angesprochen worden, weil fast keinem diese Regelung bekannt war. Aus vielen Gesprächen mit Kolleginnen und Kollegen, auch von der SPD und von der Union, weiß ich, dass viele Kolleginnen und Kollegen, ich gehe von 80-90% aus, die damals dem Gesetz zustimmten, nicht wussten, dass eine solche Regelung Bestandteil des Gesetzes war. Die Öffentlichkeit erfuhr von dieser Regelung erst Ende letzten bzw. Anfang dieses Jahres.
    Als Mitglied des Finanzausschusses bin auch ich erst zu diesem Zeitpunkt überhaupt auf diese Regelung aufmerksam geworden;
    das bekenne ich hier ganz freimütig.
    Ende des Zitats.

    Die Begründung zur Änderung des § 229 SGB V ist in der Bundesdrucksache 15/1525 vom 8.9.2003, Seite 139 zu Nummer 143 (§ 229) nachzulesen. Zitat:
    Die Regelung beseitigt Umgehungsmöglichkeiten bei der Beitragspflicht für Versorgungsbezüge. Nach bisherigem Recht gilt für eine nicht regelmäßig wiederkehrende Leistung (Kapitalabfindung), die an die Stelle eines Versorgungsbezugs tritt, als monatliche beitragspflichtige Einnahme 1/120 der Leistung für längstens 10 Jahre (§ 229 Abs. 1 Satz 3 a. F.). Die Spitzenverbände der Kranken- und Rentenversicherungsträger haben im Gemeinsamen Rund- schreiben vom 21. März 2002 hierzu ausgeführt, dass Beiträge aus einer Kapitalabfindung nur dann berechnet werden können, wenn dadurch ein bereits geschuldeter Versorgungsbezug ersetzt wird. Geschuldet wird ein Versorgungsbezug, wenn der Versicherungsfall (Erwerbsminderung, Rentenalter) bereits eingetreten ist. Im Umkehrschluss sind keine Beiträge zu berechnen, wenn der Anspruch auf die Kapitalleistung vor Eintritt des Versicherungsfalls zugesichert wird bzw. die einmalige Leistung von vornherein als solche vereinbart oder zugesagt worden war (originäre Kapitalleistung; BSG vom 18. Dezember 1984 und 30. März 1995).
    Die Beitragspflicht wird also durch entsprechende Vereinbarungen umgangen. Aus Gründen der gleichmäßigen Behandlung aller Betroffenen soll diese Lücke geschlossen werden.
    Ende der Begründung.

    Bezeichnungen für beitragspflichtige Betriebsrenten lauten Versorgungsbezüge oder Kapitalabfindungen. In vielen Schreiben der Krankenkassen oder der Gerichte schreibt man auch von Kapitalauszahlung, Kapitalleistung oder Kapitalzahlung. Diese Begriffe sind, aus Unkenntnis des Schreibers oder aus betrügerischer Absicht, falsch.
    Eine private Kapitallebensversicherung, so wie wir sie haben ist eine Kapitalauszahlung und fällt nicht unter den §229 SGB V

    Das BVerfG sagt im Urteil 1 BvR 2137/06 ganz genau, was ein Versorgungsbezug ist:
    Randnummer 2
    Die Krankenversicherung der Rentner wird seit 1983 unter anderem durch Beiträge finanziert, die der Versicherte zu tragen hat. Gemäß § 180 Abs. 5 RVO in der Fassung des Rentenanpassungsgesetz (RAG) 1982 vom 1. Dezember 1981 (BGBl I S. 1205) wurden dabei für die Beitragsberechnung berücksichtigt:

    Randnummer 3
    1. der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung,
    Randnummer 4
    2. der Zahlbetrag der der Rente vergleichbaren Einnahmen (Versorgungsbezüge),

    Randnummer 7
    Für Versorgungsbezüge blieb es bis zum 31. Dezember 2003 dabei, dass auf diese nur der halbe allgemeine Beitragssatz erhoben wurde.

    Obwohl wir, ganz einwandfrei keinen Versorgungsbezug haben, werden unsere Kapitalauszahlungen den Vorsorgebezügen gleichgestellt und in allen Gerichtsurteilen Versorgungsbezug genannt.
    Unverständlich auch unter dem Gesichtspunkt, dass sie selber urteilen, dass wir keinen Versorgungsbezug haben. Zum Beispiel im Urteil 1 BvR 1924/07 sprechen die Gründe in Randnummer 1- 15 ganz eindeutig für uns!

    Aber in Randnummer 19 steht unverständlicher Weise das Gegenteil:
    ——- Das Bundesgericht hat in seinen Urteilen ausgeführt, zu den Renten der betrieblichen Altersversorgung gehören auch Renten, die aus einer vom Arbeitgeber auf das Leben des Arbeitnehmers oder seiner Hinterbliebenen ganz oder teilweise bezugsberechtigt seien und die Rente der Sicherung des Lebensstandards nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Erwerbsleben dienen solle.——–
    Weiter geht es mit dem Urteil an III Randnummer 26. Hier wird deutlich, dass unsere Zwangsverbeitragung mit von der Politik, sondern von den Gerichten gemacht worden ist:
    Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen. Ihr kommt grundsätzlich verfassungsrechtliche Bedeutung nicht zu.
    Warum sprechen die Gerichte solche Fehlurteile?
    Und in 1 BvR 739/08 Ra. Nr. 15 steht z.B.

    Das Betriebsrentenrecht qualifiziert auch die ausschließlich arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung als betriebliche Altersvorsorge.

    Meine Gedanken gehen in folgende Richtung:
    Die Richter sind in dieser Frage nicht unabhängig!
    Das erfahren wir immer, wenn wir mit den Richtern vor oder nach der Verhandlung sprechen. Dann geben sie uns recht. In der Verhandlung müssen sie gegen uns sein. Die Richter müssen Geld für den Sozialstaat besorgen oder sind an alte Urteile gebunden.

    Der § 202 SGBV über die Meldepflicht von Versorgungsbezügen existiert schon seit dem 20.12.1988, da heißt es:
    ( 1) Die Zahlstelle hat bei der erstmaligen Bewilligung von Versorgungsbezügen sowie bei Mitteilungen über die Beendigung der Mitgliedschaft eines Versorgungsempfängers und in den Fällen des § 5 Absatz 1 Nummer 11b die zuständige Krankenkasse des Versorgungsempfängers zu ermitteln und dieser Beginn, Höhe, Veränderung und Ende der Versorgungsbezüge ———- sowie in Fällen von Versorgungsbezügen nach §229 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 erster Halbsatz  deren Vorliegen unverzüglich mitzuteilen.
    (2) ————- Die Krankenkasse hat nach inhaltlicher Prüfung alle fehlerfreien Angaben elektronisch zu verarbeiten.———

    Mir schrieb die Barmer am 15.04.2012
    Angesichts des eindeutigen Wortlauts der ab 01.01.2004 in Kraft getretenen Vorschrift des §229 Abs 1 Satz 3 SGB V kommt eine anderslautende Entscheidung nicht in Betracht.
    Diesen eindeutigen Wortlaut habe ich widerlegt!
    Um den Rentner zu betrügen unterscheiden die Krankenkassen nicht, wie sie müssten, zwischen den in dem Gesetz genannten Versorgungsbezüge (Kapitalabfindung) und der Vorsorgebezügen (Kapitalauszahlung)
    Nach dem ersten Fehlurteilen des BSG traut sich keine Richter mehr ein anders Urteil zu fällen.

    Fazit:
    Unsere private Kapitallebensversicherung (Direktversicherung bis ca. 2002)
    gehört nicht zu den beitragspflichtigen Versorgungsbezügen.
    Sie zählt nicht zu den Versorgungsbezügen die im § 229 SGB V geregelt sind.
    Nach wie vor gilt die Bundesdrucksache
    7/1281 vom 26.11.1973 7.Wahlperiode: B. Lösungen/ Erster Teil
    2. Die Anrechnung von Versorgungsbezügen, die auf eigenen freiwilligen Beiträgen des Arbeitnehmers beruhen, auf die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung wird untersagt.
    Um hier eine zusätzliche Beitragspflicht zu bekommen und den Krankenkassen Geld zuzufügen haben die Seilschaften“ 2003 dafür gesorgt, dass die Kapitalauszahlungen von Vorsorgebezügen, bei Meldung an die Krankenkassen, nicht mehr geprüft werden, sondern von den Krankenkassen wie Versorgungsbezüge (Kapitalabfindungen) verbeitragt werden.
    Dieser Betrug der Krankenkassen wird von den Gerichten gedeckt.

    Immer wieder hört man von Betrogenen, der § 229 SGB V muss geändert werden. Wie ich ausgeführt habe ist das nicht erforderlich.
    Das Gesetz ist richtig.
    Unsere Kapitalauszahlung fällt aber nicht unter das Gesetz.
    Bei dieser Zwangsverbeitragung handelt es sich deshalb um das perfekte Verbrechen.
    Deshalb ist die  Forderung des DVG e.V. gerechtfertigt:

    > Sofortiger Stopp der Mehrfachverbeitragung / Zwangsverbeitragung
    > Gleichstellung der Direktversicherung wie bei Riester
    > Finanzielle Entschädigung für die Betroffenen, in deren Verträge mit dem
    GMG (Gesundheitsmodernisierungsgesetz) rückwirkend eingegriffen wurde
    > Rückzahlung der zu unrecht erhobenen Beiträge.

    GK – Gerd Kiesheuer
    15.12.2022

  • DVG-Regionalgruppen verstärken 2023 ihre Aktivitäten

    DVG-Regionalgruppen verstärken 2023 ihre Aktivitäten

    Zu Beginn des neuen Jahres 2023 mit vier Landtagswahlen (inkl. Wiederholung in Berlin) und „nach Corona“ will der DVG seine politischen Aktivitäten weiter steigern und neue Schwerpunkte setzen. Zum Einstieg sind bereits zwei überregionale Koordinierungstreffen terminiert.

    Bereits am 9. Januar 2023 für die Regionalgruppenkonferenz Hessen in Frankfurt sowie am 25. Januar Regionalgruppenkonferenz Ostniedersachen in Goslar wurden bzw. werden die Sitzungen jeweils unter Leitung von Dr. Rainer Ochmann durchgeführt.

    Ziel des noch ausstehenden Treffens in Goslar: Aktive der Regionalgruppen in Ostniedersachsen kommen zusammen, um die Vorhaben für das Jahr 2023 zu besprechen, KICK-OFF 2023:

    Ort: Brauhaus Goslar, Marktkirchhof 2, 38640 Goslar 
    Zeit: Mittwoch, 25. Januar 2023 16.00 Uhr 

    vorgesehene Tagesordnung

    1.  Begrüßung und Kennenlernen
    2.  Aktionsplanung 2023
    3.  Re-Aktivierung der Gruppen, Leitungsteams festlegen
    4.  Rückmeldungen aus der Vorstandsarbeit, Ziele und Planungen für 2023
    5.  Termine, Sonstiges

    Die Landtagswahlen 2023 sind:

    12. Februar 2023, Berlin (Wiederholung der Wahl vom Herbst 2022)

    14. Mai 2023, Bremen

    8. Oktober2023, Bayern

    ebenfalls im Herbst 2023, Hessen

     

    Text: Dr. Rainer Ochmann, Thomas Kießling        Foto: pixabay, DVG

     

     

  • „Wer Recht und Vertrauensschutz mit den `Füßen tritt`, darf sich über Politikverdrossenheit nicht wundern!“

    „Wer Recht und Vertrauensschutz mit den `Füßen tritt`, darf sich über Politikverdrossenheit nicht wundern!“

    Unser Vereinsmitglied Rudi Birkmeyer hat in einem Offenen Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages seinen Unmut über die Doppel- und Mehrfachverbeitragung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen formuliert.

     

    Offener Brief von Rudi Birkmeyer

     

    „Liebe Volksvertreter/innen!

    Inzwischen schwindet immer mehr das Vertrauen in ihren Berufs- bzw. Berufungstand – in der deutschen Bevölkerung! An was kann dies liegen? Eure Wähler honorieren eure Leistungen nicht? Sind nur noch undankbar? Oder glauben einfach nicht mehr an eure Versprechungen und verzweifeln an den vielen fragwürdigen Entscheidungen!

    Dazu möchte ich nicht großartig ausschweifen. Gerne will ich ihnen dies aber – an dem skandalösen Thema der Mehrfachverbeitragung bei Direkt – Lebensversicherungen aufzeigen!

    Jeder politische Funktionsträger – mit dem ich das Thema, in den letzten Jahren, diskutiert habe, sagte: „Da stimmt was nicht – das muss geändert werden!“ Dieselbe Aussage machte auch mein Richter am Sozialgericht in Speyer – leider aber nur außerhalb der Verhandlung!

    Da schreiben sogar Staatssekretäre, um Geschädigten Hilfestellung zu geben, vor deren Berufung ihre Vorgänger im Amt an, mit dem richtigen Tenor: „Verträge sind einzuhalten und dürfen nicht rückwirkend geändert werden, der Vertrauensschutz muss, in Deutschland, eingehalten werden!“

    Aber kaum selbst im Amt, sieht er/sie keine Möglichkeit mehr, dies zu ändern! Der Grund? Die anderen Parteien wollen einfach nicht! Dieser Ausspruch ist aber noch völlig unglaubhaft und lächerlich.

    Denn alle politisch Aktiven benutzen dasselbe Argument! Schaut Euch nur einmal diesen Beitrag an: von Frontal 21 im ZDF, mit den Aussagen der Parteienvertreter:

    https://www.youtube.com/watch?v=F4MZB-dVdkE](https://deref-web.de/mail/client/wjcZPut3mHk/dereferrer/?redirectUrl=https%3A%2F%2Fwww.youtube.com%2Fwatch%3Fv%3DF4MZB-dVdkE)

    In diesem Beitrag haten doch alle Parteienfunktionäre klare Aussagen getätigt!

    Liebe Volksvertreter der etablierten Parteien, glaubt ihr wirklich, dass diejenigen Wähler, die um tausende Euro betrogene bzw. enteignet wurden, so naiv sind, euch wieder zu wählen? Ihr könnt das Thema nicht aussitzen, den täglich werden vorsorgende Menschen, mit dieser brutalen „Wahrheit“ neu aus allen Träumen gerissen! Die geburtenstarken Jahrgänge kommen erst in den Genuss der skandallösen Mehrfachverbeitragung! Also stellt diesen Betrug endlich ab – sofort!

    Euer Rudi Birkmeyer“

     

    Text: Rudi Birkmeyer     Foto: DVG

  • Der Freibetrag auf Direktversicherungen und Betriebsrenten wird erhöht

    Der Freibetrag auf Direktversicherungen und Betriebsrenten wird erhöht

    Bezieher von Direktversicherungsbeiträgen und Betriebsrentner zahlen für ihre Bezüge die vollen Krankenkassenbeiträge von knapp 20 Prozent – allerdings erst ab einem Freibetrag von 169,75 Euro. Nach einer Nullrunde 2022 hat sich der Freibetrag nun für 2023 erhöht.

    Wer eine Direktversicherung hat, von seinem Ex-Arbeitgeber eine Betriebsrente oder Geld von einer Pensionskasse bekommt, muss dafür die vollen Krankenkassen- und Pflegebeiträge zahlen, sprich den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil, insgesamt annähernd 20 Prozent. Dank einer Gesetzesänderung zum 1. Januar 2020 – eine Errungenschaft auch des DVG – gibt es einen Freibetrag, den sogenannten GKV-Betriebsrentenfreibetrag (GKV: gesetzliche Krankenversicherung) von zurzeit 169,75 Euro (2022: 164,50 Euro). Das heißt, diese 169,75 Euro im Monat bleiben versicherungsfrei für den Beitrag zur Krankenkasse – für alles darüber hinaus zahlen Bezieher von Direktversicherungen und Betriebsrentner den vollen Beitrag. Betriebsrenten von 20.370 Euro (im gesamten Berechnungszeitraum von zehn Jahren) sind somit befreit von der Krankenkassenpflicht.

    169,75 Euro Freibetrag ab 2023

    Bislang war bis 2022 der Freibetrag bei 164,50 Euro eingefroren, aber 2023 erhöhte er sich wieder – und zwar auf 169,75 Euro. Die entsprechende „Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2023“ wurde im November 2022 vom Bundesrat abgenickt.

     

    Übrigens, der Freibetrag gilt ausschließlich für die Krankenversicherung, nicht für die Pflegeversicherung. Für die Pflegeversicherung zahlen Betriebsrentnerinnen und -rentner den vollen Beitrag ohne Freibetrag. Der Freibetrag ist für Ost und West einheitlich bei 169,75 Euro.

    Laut Politik ist der Freibetrag (keine Freigrenze!) hauptsächlich die Errungenschaft des DVG. Noch im November 2022 sagte Matthias W. Birkwald (Die Linke) gegenüber einer Delegation des DVG: „Der Freibetrag ist Ihr Werk, liebe DVGler, aufgrund dieses Erfolgs sollten sie weiterkämpfen.“ Das DVG-Ziel ist: sofortiger Stopp der Doppelverbeitragung – im Gesamten, nicht nur ein Freibetrag.

     

    Text: Thomas Kießling, Quelle: vorunruhestand.de / Helmut Achatz

    Foto: pixabay

     

  • Private Altersvorsorge und Direktversicherungen auf dem Prüfstand – kann man diesen Angeboten noch trauen?

    Private Altersvorsorge und Direktversicherungen auf dem Prüfstand – kann man diesen Angeboten noch trauen?

    DVG fordert Beratungs- und Protokollierungspflicht bei Abschluss von Direktversicherungen

     

    Von Thomas Kießling

     

    Als „gebranntes Kind“ – oder anders gesagt – als vom Gesetzgeber grob Hintergangene kann der DVG, Verein der Direktversicherungsgeschädigte e. V.  vor neuen Angeboten in diesem Bereich nur warnen. Wegen der hohen Abschlussrisiken fordert der DVG eine Beratungspflicht beim Abschluss von Direktversicherungen mit abschließendem Protokollnachweis. Sonst gebe es später vielfach ein böses Erwachen.

    Derzeit erscheinen in vielen Zeitungen des Landes Artikel zum Thema Direktversicherungen, mit dem Fazit, dass Beitragszahler schlicht und ergreifend hintergangen werden. „Einfach gesagt, sollten Verträge beim Eintritt in die Rente mehr ausbezahlt bekommen, als man in der Ansparphase eingezahlt hat“, betont Reiner Korth, DVG-Bundesvorsitzender. Diese betriebswirtschaftliche Grundvoraussetzung und Selbstverständlichkeit werde aber inzwischen längst nicht mehr von allen Produkten erfüllt. Und Grund dafür sind undurchsichtige Zustände in der Sozialgesetzgebung.

    Der DVG warnt vor allem auch vor der klassischen Entgeltumwandlung für die Beiträge der Direktversicherungen. „Man verzichtet dabei schlicht auf Teile des Weihnachtsgeldes oder auf Sonderzahlungen in der Ansparphase, wird `staatlich gefördert`, was bedeuten soll, dass man keine Steuern und keine Sozialbeiträge entrichten muss und erlebt dann 30 Jahre später die große Überraschung: doppelte Krankenkassenbeiträge und auch noch weniger Rentenpunkte – dies führt dann nachträglich zu hohen Verlusten im Alter“, betont Reiner Korth. Bis zu 268 Euro im Monat würden seit 2019 gefördert, so Korth: „Auf Beiträge bis zu dieser Höhe zahlen Sparer zunächst einmal keine Sozialabgaben – später eben schon.“

     

    Doppelte Abgaben auf KV- und PV-Beiträgen, weniger Rente

    Der DVG fordert deshalb eine Umsetzung von Verbraucherschutzrichtlinien auch bei Direktversicherungen. Es müsse nicht nur eine Beratungspflicht geben, sondern auch eine gesetzlich vorgeschriebene Protokollpflicht. Der Kunde müsse unterschreiben, dass er später doppelte KV- und PV-Beiträge abführen muss (den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil), dass er sich weniger Rentenpunkte anspare durch die Einzahlung in eine Direktversicherung und dass er später auf die Auszahlung auch Steuern zahlen müsse, so Korth.

    Und das alles stehe noch unter dem Vorbehalt und dem Finanzrisiko, dass der Staat auch später nachträglich die Abgabensätze auf bereits geleistete Einzahlungen erhöhen kann – alles im Rahmen der Sozialgesetzgebung. „Dieser Gesetzesvorbehalt wird zu einem unkalkulierbaren Finanzierungsrisiko“, unterstreicht Korth. Das hätten die DVGler am eigenen Leib erfahren müssen und bald noch viele andere der Babyboomer-Generation, die bald in Rente gehen werden.

     

    Angebote hören sich gut an, sind es aber faktisch nicht

    In einigen Werbeflyern heißt es beispielsweise von potentiellen Anbietern: „Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren beide von Steuervorteilen und geringeren Sozialabgaben. Zudem erhalten die Mitarbeiter später mit relativ minimalem Aufwand eine Rente. Das hilft den Arbeitgebern, die Mitarbeiterbindung zu stärken und Ihren Bedarf an Fachkräften langfristig zu sichern.“

    Gemäß DVG-Erfahrungen hilft es aber lediglich dem Anbieter der Policen, hohe Gebühren bei Abschluss und Laufzeit der Verträge zu generieren, und es hilft den Arbeitgebern, Steuern und Sozialabgaben zu sparen. Der Kunde – sprich der Arbeitnehmer – zahle dafür später die Zeche.

    Weiter heißt es in einem der Werbeflyer: „Allerdings ist die Betriebliche Altersvorsorge ein hochkomplexes Thema, das viele Fallstricke für das Unternehmen bietet. Ob man dabei ein neues Versorgungsnetz aufbauen oder ein bestehendes optimieren will, spielt keine Rolle. Um böse Überraschungen zu vermeiden, ist eine professionelle Beratung unabdingbar.“

    Als Slogan hat ein Anbieter zum Beispiel formuliert: „Anständig, klar, vorausschauend.“

    Der DVG hat zum Thema Direktversicherungen allerdings eine ganz andere Meinung: „Das ist alles nebulös, unklar und vorausschauend abzockend“, so Reiner Korth.  Versicherungskonzerne, Arbeitgeber und auch Arbeitnehmer sparen in der Einzahlungsphase. In der Auszahlungsphase dann allerdings trägt der Arbeitnehmer die Abgabenlast ganz allein. „Man darf junge Menschen nicht ins offene Messer laufen lassen, man muss aufklären und man muss sie vor diesen besagten Produktrisiken warnen.“

     

    Text: Thomas Kießling            Fotos: pixabay

  • Neujahrsgrüße

    Neujahrsgrüße

    Ihnen ein glückliches und gesundes neues Jahr

     

    wünschen wir unseren Mitgliedern nebst Familienangehörigen,

     

    unseren Freunden und Unterstützern, allen Lesern

     

    und Allen, die mit uns zusammen im neuen Jahr für die gute Sache kämpfen.

     

    Gemeinsam wollen wir in diesem Jahr unsere gemeinsamen Ziele erreichen.

     

    Wünschen wir uns dazu viel Kraft und Glück.

     

                            Der Vorstand des Direktversicherungsgeschädigte e. V.

     

    Text: Reiner Korth            Foto: pixabay

  • „Save  the date“ – DVG Delegiertenversammlung am Sa, 15. April 2023 in Kassel

    „Save  the date“ – DVG Delegiertenversammlung am Sa, 15. April 2023 in Kassel

    Bitte merkt Euch den Termin schon mal vor, liebe DVG-Mitglieder und Regionalgruppen-Sprecher,

    „save  the date“:

    Die Delegiertenversammlung 2023 des DVG findet statt
    am Samstag, 15. April 2023
    von 14:00 bis 18:00 Uhr

    im H4 Hotel Kassel
    Baumbachstraße
    An d. Stadthalle 2
    34119 Kassel

    Am selben Tag  findet vormittags

    die Konferenz der Regionalgruppen-Sprecher statt,
    von 09 bis 12 Uhr,

    ebenfalls im H4 Hotel.

    Einladung und Tagesordnung gehen im Frühjahr 2023 rechtzeitig raus.

    Der Vorstand

     

    Text: Reiner Korth     Foto: DVG – K-media

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