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  • Wie Versicherer Vertrauen verspielen

    Wie Versicherer Vertrauen verspielen

    Jetzt ist es amtlich – der Lebensversicherer Axa trennt sich teilweise von seinem Versicherten-Altbestand. Schön für Axa, schlecht für die Kunden. So verspielen Versicherer Vertrauen.

    „Für Versicherte, die sich für Jahrzehnte an einen Vertragspartner gebunden haben, sind solche Deals ein Schlag ins Gesicht“, bringt es Britta Langenberg von „Finanzwende“ auf den Punkt. Worum geht es? „Axa Deutschland plant, einen Teilbestand von rund 900 Tausend konventionellen Lebens- und Rentenversicherungsverträgen an den Versicherer Athora Deutschland zu übertragen, der auf die Verwaltung geschlossener Bestände spezialisiert ist“, so die nüchterne Presseinfo des Versicherungskonzerns.

    Vertrauen verspielt

    Die Branche wiegelt ab, was die Risiken eines solchen Verkaufs von Versicherungspolicen an sogenannte Run-offs betrifft. Für die Kundschaft sei der Verkauf „kein Problem“, so der Branchenverband GDV. Britta Langenberg hat da andere Erfahrungen gemacht: „Tatsächlich weisen viele Gesellschaften in Abwicklung, auch bei Viridium, die mit Abstand höchsten Kundenbeschwerdequoten bei der Finanzaufsicht BaFin auf“.

    Originalton GDV:

    Wenn eine Versicherungsgesellschaft ihren Vertragsbestand an eine andere verkauft – wie aktuell der Lebensversicherer Zurich an Viridium – ist das für Kundinnen und Kunden kein Problem. Der sogenannte „Run-Off“ bietet sogar Chancen.

    Die Abwickler müssen sich an die vertraglichen vereinbarten Garantien halten, aber Überschussbeteiligungen können Versicherte schlichtweg vergessen. Aber die meisten Interessenten, haben doch eine Versicherung wegen der in Aussicht gestellten Überschussbeteiligungen abgeschlossen, die ihnen der Makler damals versprochen hatte. Davon ist jetzt keine Rede mehr. „So liegt die laufende Gutschrift ehemaliger Generali-Kunden (Generali hat ihre Altbestände auch an ein Run-off verkauft) bis heute wie ein Brett bei kargen 1,25 Prozent“, erinnert die Finanzjournalistin.

    Originalton GDV:

    Der Lebensversicherer, der die Verträge übernimmt, führt die Lebensversicherungsverträge der Kundinnen und Kunden zu den vertraglich vereinbarten Konditionen bis zum Ende der Laufzeit fort. Die Versicherten erhalten auch zukünftig alle garantierten Leistungen, also insbesondere die garantierten Kapital- und Rentenzahlungen. Darüber hinaus werden Kunden unverändert an den anfallenden Überschüssen beteiligt. Dies ist im Versicherungsaufsichtsgesetz geregelt. Sämtliches Vermögen inklusive der zugehörigen Bewertungsreserven, das mit den Prämienzahlungen des Versichertenkollektivs geschaffen wurde, bleibt diesem Kollektiv erhalten.

    Mit diesen Deals habe Axa Vertrauen „allemal verspielt“, so Langenbergs Resümee. „Wer will sich schon 30 Jahre an einen Partner binden, der sich in schwierigen Zeiten aus der Pflicht stiehlt?“

    Was ist ein Run-off?

    Ein Run-off ist dem Versicherungsverband GDV zufolge:

    Eine Versicherungsgesellschaft im so genannten „Run-off“ ist eine Gesellschaft, die kein Neugeschäft mehr betreibt. Der vorhandene Bestand an Versicherungsverträgen wird wie vertraglich vereinbart bis zum Ende der Laufzeit fortgeführt. Da keine neuen Verträge hinzukommen, reduziert sich der Bestand nach und nach und läuft aus.

    Abwicklung wird zum Normalfall

    Dazu Gansel Rechtsanwälte

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat bereits im vergangenen Jahr 34 von 84 Lebensversicherer unter eine “intensivierten Aufsicht” gestellt, weil diese mittel- bis langfristig mit finanziellen Schwierigkeiten zu rechnen hätten. Die Abwicklung von Versicherungsbeständen wird von vielen Befürworten hier bereits als eine Branchen-Lösung vorgestellt, die Lebensversicherer langfristig entlasten könnte.

    Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

  • Sprung ins kalte Wasser für Versicherungskunden

    Sprung ins kalte Wasser für Versicherungskunden

    Generali, Zurich – und jetzt Axa. Die Versicherer wollen mit klassischen Lebensversicherungen nichts mehr zu tun haben und lagern die Bestände aus. Für Kunden kommt das einem Sprung ins kalte Wasser gleich.

    Aktuell stößt der Schweizer Versicherer Zurich mehreren hunderttausend Lebensversicherungsverträgen ab, weil er darin ein Auslaufmodell sieht – und er ist nicht der einziger. Jetzt will offensichtlich auch Axa ihre Leben-Altbestände loswerden und per Run-off an einen Finanzinvestor abtreten, wie der „Versicherungsbote“ berichtet. Es gehe um Policen mit einem verwalteten Vermögen in Höhe von 15 Milliarden Euro. Lässt Axa damit seine Kunden ins kalte Wasser springen?

    Aus für klassische Lebensversicherung

    Mit klassischen Lebensversicherungen lässt sich eben kein Geschäft mehr machen – der sechsjährigen Nullzinsphase geschuldet. Axa geht damit den Weg anderer Lebensversicherer wie Generali, Zurich,Arag, Mannheimer und Ergo. Das Problem sind die hohen Garantiezusagen für Altkunden, die am Kapitalmarkt nicht mehr zu erwirtschaften sind. Deswegen trennen sich die Versicherer von den Altbestände in Form von Run-offs.

    Was ist ein Run-off?

    Ein Run-off ist dem Versicherungsverband GDV zufolge:

    Eine Versicherungsgesellschaft im so genannten „Run-off“ ist eine Gesellschaft, die kein Neugeschäft mehr betreibt. Der vorhandene Bestand an Versicherungsverträgen wird wie vertraglich vereinbart bis zum Ende der Laufzeit fortgeführt. Da keine neuen Verträge hinzukommen, reduziert sich der Bestand nach und nach und läuft aus.

    Sprung ins kalte Wasser

    Bei Axa geht es laut „Versicherungsbote“ um Leben-Policen mit Verbindlichkeiten in Höhe von 15 Milliarden Euro. Käufer soll der Finanzinvestor Apollo Global Management sein, eine Beteiligungsgesellschaft. Mit der Firmentochter Athora habe Apollo bereits einen Bestandsabwickler in Besitz, der unter anderem die Altbestände der Basler Leben und der Delta Lloyd verwaltet.

    Axa selbst wolle den Deal nicht bestätigen, aber die Branche spricht schon seit längerem hinter vorgehaltener Hand über Axas Pläne. Der „Versicherungsbote“ verweist auf einen „Handelsblatt“-Bericht, wonach vor allem die hohe Zahl an hochverzinsten Altverträgen im Portfolio der Axa problematisch sei.

    Dazu Gansel Rechtsanwälte

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat bereits im vergangenen Jahr 34 von 84 Lebensversicherer unter eine “intensivierten Aufsicht” gestellt, weil diese mittel- bis langfristig mit finanziellen Schwierigkeiten zu rechnen hätten. Die Abwicklung von Versicherungsbeständen wird von vielen Befürworten hier bereits als eine Branchen-Lösung vorgestellt, die Lebensversicherer langfristig entlasten könnte.

    Quelle: AXA

  • Alles steigt – nur der Freibetrag nicht

    Alles steigt – nur der Freibetrag nicht

    Die Verbraucherpreise steigen um 7,6 Prozent, der Pflegebeitrag für Kinderlose stieg um drei Prozent – nur der Freibetrag für Betriebsrentner in der Krankenkasse ist nicht gestiegen. Das heißt, ihre Betriebsrente schrumpft und schrumpft und schrumpft …

    Zurzeit müssen Betriebsrentner für 164,50 Euro keine Krankenkassenbeiträge zahlen – für alles, was darüber hinaus geht, gleich doppelt. So hoch ist der sogenannte Betriebsrentenfreibetrag. Dumm nur, dass der Freibetrag 2022 bei 164,50 Euro eingefroren wurde, während den Betriebsrentner die Inflation davonläuft. Das ist Abzocke mit System und funktioniert ähnlich wie die kalte Progression bei der Steuer.

    Die Kranken- und Pflegeversicherung hält bei Rentnerinnen und Rentner, die auch eine Betriebsrente bekommen, die Hand auf. Sie verlangt von ihnen den vollen Beitrag, sprich den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil. Gemildert wird diese Abzocke nur durch den GKV-Betriebsrentenfreibetrag, wobei GKV für gesetzliche Krankenversicherung steht. Wobei gemildert auch leicht untertrieben ist, denn der Freibetrag gilt nur für die Krankenversicherung, nicht für die Pflegeversicherung – für letztere gibt es keinen Freibetrag.

    Wie funktioniert der Freibetrag?

    Wie berechnet sich der Freibetrag? Wie vieles in diesem Land, ist das eine Wissenschaft für sich. Die Sozialmathematiker beziehen sich auf das, was die große Masse im vorvergangenen Kalenderjahr verdient hat, das ist das sogenannte „Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung“ – und das wiederum ist natürlich in einem Gesetz definiert, dem § 18 des Vierten Sozialgesetzbuches (SGB). Wobei „große Masse“ stimmt nicht ganz, denn es wird unterschieden zwischen Bezugsgröße „Ost“ und „West“. Davon gibt es aber wiederum eine Ausnahme, denn für die Kranken- und Pflegeversicherung rechnen die Sozialmathematiker mit einem einheitlichen Satz für Ost und West.

    Von wem wird die Bezugsgröße erarbeitet? Nun, von Referenten des Bundesministeriums für Arbeit- und Soziales (BMAS). Wie sie diese Größe berechnen? Kompliziert! Denn, das ist wieder in der „Verordnung über maßgebenden Rechengrößen der Sozialversicherung für … (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung …) definiert.  Und welche Durchschnittsentgelte nehmen die Referenten des BMAS nun? Sie schreiben das Durchschnittsentgelt des vorvergangenen Kalenderjahres – als für 2022 den Wert von 2020 – mit der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter fort. Sie unterstellen dabei, dass die Löhne für das laufende und folgende Kalenderjahr jeweils genauso stark steigen, wie für das Vorjahr ermittelt. Die Daten für die Bruttolöhne und -gehälter wiederum liefert das Statistische Bundesamt. Damit die Bezugsgröße nicht gar zu niedrig ausfällt, haben sich die Sozialmathematiker wieder einen Trick ausgedacht und rechnen seit 2007 die sogenannten Ein-Euro-Jobs heraus. Alles ganz schön tricky.

    Freibetrag stagniert 2022

    Zurück zur Bezugsgröße – sie wird also von den Referenten des BMAS berechnet und im Voraus durch Gesetz oder Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates bestimmt, geregelt in § 17 des Vierten Sozialgesetzbuches (SGB IV). Bezugsgröße ist das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr, Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch, aufgerundet auf den nächsthöheren durch 420 teilbaren Betrag. 420 deswegen, weil die Bezugsgröße geteilt durch 7 (Tage pro Woche), durch 5 (Arbeitstage pro Woche), durch 30 (Tage pro Monat) oder durch 12 (Monate pro Jahr) immer einen vollen Euro-Betrag ergeben muss, geregelt in § 223 Absatz 3 Fünftes Sozialgesetzbuch. Der Hintergrund für diesen mathematischen Voodoo-Zauber: 420 ist mathematisch das kleinste gemeinsame Vielfache der Zahlen 7,5,30 und 12.

    Nach diesen mathematischen und sozialpolitischen Ausflügen zur Berechnung des GKB-Betriebsrentenfreibetrags – hier die Berechnung selbst:

    Bezugsgröße in der Sozialversicherung (§ 18 SGB IV):

    bundeseinheitlich 39.480 Euro pro Jahr oder 3.290 Euro pro Monat.

    Der GKV-Freibetrag entspricht einem Zwanzigstel (1/20) der Bezugsgröße in der Sozialversicherung:

    West: 3290 ÷ 20 = 164,50 Euro

    Sich bei der Berechnung helfen lassen

    Wer als Rentner mit Direktversicherung seine Krankenkassenbeiträge selbst an die Krankenkassen überweist, kann von seiner „fiktiven“ Rente – bei Kapitalauszahlungen wird der Auszahlungsbetrag auf 120 Monate umgelegt – 164,50 Euro abziehen. Aus dem Restbetrag errechnet sich dann der Krankenkassenbeitrag. Wer sich nicht selbst die Mühe machen will, nutzt am besten den Sozial­abgaben-Rechner von „Stiftung Warentest“.

    Die Mechanik des Freibetrags:

    • Zuerst greift (wie bisher) die Freigrenze. Die Freigrenze umfasst neben Versorgungsbezügen z.B. auch Arbeitseinkommen, also Gewinne aus nebenberuflich selbstständiger Tätigkeit, z.B. aus Photovoltaik oder Nebenerwerbslandwirtschaft.
    • Wird die Freigrenze überschritten und entfällt daher, greift nur für Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge i.S.d. § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V ein Freibetrag, der genauso hoch ist, wie die bisherige Freigrenze (1/20 der monatliche Bezugsgröße nach § 18 SGB IV = 159,25 EUR für 2020). Der Freibetrag ist der Höhe nach begrenzt auf monatliche beitragspflichtigen Betriebsrentenleistungen (bei Kapitalleistungen: 1/120 der Leistung als monatlicher Zahlbetrag für maximal zehn Jahre).

    Vorsicht! Der Freibetrag gilt nicht für freiwillig Versicherte der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

    Und was sagt die FDP dazu?

    Sehr geehrter Herr …,

    vielen Dank für Ihre E-Mail. Zu Ihrem Anliegen haben wir von unseren Experten aus der Fraktion folgende Informationen:
    In der vergangenen Wahlperiode des Deutschen Bundestages wurde im Rahmen des Grundrentenpakets im November 2019 beschlossen, die bisherige Freigrenze bei der Krankenversicherung auf Betriebsrenten in einen Freibetrag umzuwandeln und Mitte Dezember 2019 das entsprechende Betriebsrentenfreibetragsgesetz (GKV-BRG) beschlossen. Das war aus Sicht der Fraktion der Freien Demokraten eine unbefriedigende Lösung, denn das Problem der Doppelverbeitragung für Direktversicherte wurde nicht im Sinne aller Betroffenen aufgelöst. Hier hätten wir uns damals einen anderen Weg gewünscht. Für uns ist klar: Die Versicherten müssen sich in Zukunft darauf verlassen können, dass sich private Altersversorge lohnt und diese nicht mehr im Nachhinein gekürzt wird. Die FDP-Fraktion war im Jahr 2004 übrigens die einzige Fraktion des Bundestages, die gegen die damals eingeführte Doppelverbeitragung gestimmt hat.

    Nichtsdestotrotz führt die im Jahr 2019 eingeführte Umwandlung der Freigrenze in einen Freibetrag zu einer erheblichen Verbesserung für Hunderttausende von Versicherten mit einer betrieblichen Altersvorsorge. Alle Betroffenen haben nun Rechtssicherheit und können sich darauf einstellen, ob und welche Bezüge in Zukunft über den Freibetrag hinaus beitragspflichtig sind.

    Mit freundlichen Grüßen
    i.A.
    Jens Schnauber
    Büroleiter

    Bürogemeinschaft
    Gerald Ullrich, MdB und Reginald Hanke, MdB Deutscher Bundestag FDP-Fraktion Platz der Republik 1
    11011 Berlin

  • Wie aus 5 Euro 4 werden

    Wie aus 5 Euro 4 werden

    Aus fünf mach vier – von fünf Euro Betriebsrente bleiben nach Abzug von Kranken- und Pflegebeitrag nur noch vier übrig. Somit wird aus Altersvorsorge ein Minusgeschäft.

    Wer rechnen kann, ist klar im Vorteil, denn er begreift schnell, dass die vermeintlich lukrative betriebliche Altersvorsorge zum  Minusgeschäft mutiert. Denn, Karl Lauterbach, seines Zeichen Gesundheitsminister lässt die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ins Kraut schießen. Ab 2023 wird Betriebsrentner dann 19,6 Prozent von ihrer Altersvorsorge abgezogen, denn so hoch sind die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Wer’s nicht glauben will, einfach nachrechnen:

    14,6 Prozent Krankenversicherungsbeitrag
    1,6   Prozent Zusatzbeitrag
    3,4   Prozent Pflegebeitrag (3,05 Prozent für alle mit Kindern)
    19,6 Prozent Gesamtbeitrag

    19,6 Prozent ist annähernd ein Fünftel und ein Fünftel von fünf Euro ist ein Euro: 5 – 1 = 4

    Der Freibetrag von 164,50 Euro fällt bei höheren Betriebsrenten kaum ins Gewicht. Bei dieser Rechnung ist außerdem nicht berücksichtigt, dass jemand, der betrieblich fürs Alter per Entgeltumwandlung vorsorgt, ja seine gesetzliche Rente mindert und später weniger bekommt.

    Aus 5 Euro werden 4 Euro

    Welche Dimension die Abzocke durch die Krankenkasse angenommen hat, verdeutlichen absolute Zahlen. Bei einer Betriebsrente von

    10.000 Euro gehen 2.000 Euro
    20.000 Euro gehen 4.000 Euro
    30.000 Euro gehen 6.000 Euro
    50.000 Euro gehen 10.000 Euro
    weg.

    Die 19,6 Prozent Gesamt-Kranken- und Pflegeversicherung dürften nicht das Ende der Fahnenstange sein, da sich das Defizit der gesetzlichen Krankenkassen dramatisch verschlimmert. Schon jetzt ist absehbar, dass in nächster Zeit auch der Pflegeversicherungsbeitrag steigt. „Zeit Online“ zitiert Gernot Kiefer, den stellvertretender Vorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, der von einer Anhebung des Beitragssatzes von 0,2 Prozent ausgeht. Das heißt, gesetzlichen Krankenversicherte mit Kindern zahlen dann 3,25 Prozent und kinderlose 3,6 Prozent.

    Wer sich einen Überblick verschaffen will, konsultiert am besten die Seite „Krankenkassen Deutschland“, wo die Kassen und ihre Beiträge für 2021 und 2022 aufgelistet sind. Mit dem Krankenkassen-Beitragsrechner den Beitrag 2022 errechnen.

    Gutverdiener zahlen 96 Euro mehr                                                 Quelle: Bild

    So hat sich der Beitragssatz entwickelt

    Entwicklung des Beitragssatzes

    Quelle: GKV

  • Zusatzbeitrag steigt auf 1,6 Prozent

    Zusatzbeitrag steigt auf 1,6 Prozent

    Weil die Kosten aus dem Ruder laufen, steigt der Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung 2023 von 1,3 auf 1,6 Prozent. Das macht für einen Normalverdiener 72 Euro mehr aus.

    Schon 2023 soll der Zusatzbeitrag um 0,3 Prozentpunkt auf 1,6 Prozent steigen und der Gesamtbeitrag damit auf 19,6 Prozent, hat Gesundheitsminister Karl Lauterbach jetzt gegenüber der Presseagentur DPA bekanntgegeben. Für einen Normalverdiener ohne Kinder bedeutet das, dass er 14,6 plus 1,6 plus 3,4 Prozent an Kranken- und Pflegeversicherunsbeiträge zahlt, sprich insgesamt 19,6 Prozent. Bei Arbeitnehmer übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge, Betriebsrentner zahlen den vollen Beitrag, abzüglich eines Freibetrags von 164, 50 Euro pro Monat. “Bild” rechnet vor, dass ein gesetzlich Versicherter im kommenden Jahr bis zu 96,53 Euro mehr wird zahlen müssen, Normalverdiener sind mit 72 Euro mehr dabei.

    Gutverdiener zahlen 96 Euro mehr                                                 Quelle: Bild

    Zusatzbeitrag bald 1,6 Prozent

    Was das konkret bedeutet:

    14,6 % Krankenkassenbeitrag
    +  1,6  % Zusatzbeitrag
    +  3,4  % Pflegebeitrag
    ———————————–
    19,6 % Gesamtbeitrag

    Wer Kinder hat, zahlt wegen des niedrigeren Pflegebeitrags von 3,05 Prozent „nur“ 19,25 Prozent. Vermutlich wird auch der Pflegebeitrag schon bald erhöht, so dass Beschäftigte und Rentner bald weit mehr als 20 Prozent Beitrag zahlen müssen.

    Lauterbach begründete laut “Welt” die Erhöhung mit einem Defizit von rund 17 Milliarden Euro, das andernfalls der GKV im kommenden Jahr drohe. Zusätzlich werde der Bundeszuschuss um zwei Milliarden Euro erhöht. Vorgesehen sei auch ein Bundesdarlehen von einer Milliarde Euro. Zudem solle durch größere Effizienz Geld eingespart werden.

    So hat sich der Beitragssatz entwickelt

    Entwicklung des Beitragssatzes

    Quelle: GKV

  • Finanzlobbyisten als erfolgreichste Einflüsterer

    Finanzlobbyisten als erfolgreichste Einflüsterer

    Keine andere Branche ist in punkto Lobbyismus so mächtig wie die Finanzbranche. Sie schafft es, Abzocke als Wohltat zu verkaufen – und verdient damit Milliarden. Finanzlobbyisten sind dabei überaus erfolgreich.

    Das neue Lobbyregister des Bundestags – seit hundert Tagen in Betrieb – eröffnet erstaunliche Einsichten, wie jetzt die überparteiliche Plattform „Finanzwende“ herausgefunden hat.  Keine andere Branche ist so aktiv und erfolgreich, so mächtig und einflussreich, wie die Finanzbranche. Sie hat es geschafft, Alterssparern ein Produkt zu verkaufen, das sich im Nachhinein als Minus-Geschäft entpuppt. Die Rede ist von Direktversicherungen, die nachträglich der vollen Kranken- und Pflegeversicherungspflicht unterliegen, die Rede ist von CumEx, die Rede ist von Wirecard. Die Liste der Fälle, bei denen die Finanzlobby erfolgreich Einfluss genommen hat, ließe sich problemlos verlängern. Die Rechnung zahlen in letzter Konsequenz die Bürgerinnen und Bürger oder die Betroffenen – oder beide.

    Finanzlobbyisten unter der Lupe

    Durch das neue Lobbyregister werde nun zumindest transparenter, mit wie viel Power sich die Finanzbranche auf Bundesebene einmischt. Kaum eine andere Branche bringe ihre Einzelinteressen stärker politisch zur Geltung.

    Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft ist auf Platz 1.       Quelle: Finanzwende

     

    42 Millionen fürs Einflüstern

    Allein die Top-10-Konzerne und Verbände der Finanzlobby geben laut „Finanzwende“ 42 Millionen Euro geben für Lobbying aus – jedes Jahr. Und das seien nur die Gelder, die zur Beeinflussung der deutschen Bundespolitik verwendet werden. Lobbygespräche mit Ministerpräsidenten, Europaparlamentariern oder sogenannten nachgeordneten Bundesbehörden unterliegen, so „Finanzwende“ nicht der Registrierungspflicht. Das gelte selbst für die Finanzaufsichtsbehörde Bafin.

    Unter den Finanzlobbyisten ragt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft­, GDV­, heraus, der laut „Finanzwende“ 15 Millionen Euro jährlich in die eigene Lobbyarbeit auf Bundesebene investiert und damit Platz 1 unter den Verbänden mit dem höchsten Lobbybudget einnimmt. In der Sparte der Einzelunternehmen belege die Deutsche Bank mit rund 3,5 Millionen Euro an Lobbyausgaben den 4. Platz.

    Bild von Szilárd Szabó auf Pixabay

  • Versicherungen sind ein Auslaufmodell

    Versicherungen sind ein Auslaufmodell

    Der Schweizer Versicherer Zurich stößt mehreren hunderttausend Lebensversicherungsverträgen ab, weil er darin ein Auslaufmodell sieht – übrigens nicht als einziger.

    Die Zurich Versicherung überträgt 720 000 Verträge der Konzerntochter Zurich Deutscher Herold an den Abwickler Viridium aus Neu-Isenburg – alles klassische Verträge mit Garantiezins und einem verwalteten Vermögen von rund 21 Milliarden Euro. Die Zurich-Kunden müssen sich dann mit Viridium herumschlagen. Die Übertragung steht noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Finanzaufsicht Bafin.

    Auslaufmodell Lebensversicherung

    Angesichts einer sechsjährigen Nullzinsphase ist die Lebensversicherung ein Auslaufmodell. Zurich geht damit den Weg anderer Lebensversicherer wie Generali, Arag, Mannheimer und Ergo.

    Das Problem sind die hohen Garantiezusagen für Altkunden, die am Kapitalmarkt nicht mehr zu erwirtschaften sind. Die Versicherungen überreden Kunden, auf Garantien teilweise zu verzichten und drängen sie zu fondsgebundenen Verträgen.

    Dazu Gansel Rechtsanwälte

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat bereits im vergangenen Jahr 34 von 84 Lebensversicherer unter eine “intensivierten Aufsicht” gestellt, weil diese mittel- bis langfristig mit finanziellen Schwierigkeiten zu rechnen hätten. Die Abwicklung von Versicherungsbeständen wird von vielen Befürworten hier bereits als eine Branchen-Lösung vorgestellt, die Lebensversicherer langfristig entlasten könnte.

  • „I want my money back“

    „I want my money back“

    “Ich will mein Geld zurück“ – der Song von Sammy Kershew ist Betriebsrentner fast auf den Leib geschneidert. Denn sie fühlen sich vom Staat um ihre Altersvorsorge betrogen – und kämpfen dagegen.

    „Ein endloser Angriff, alles eine Lüge – und das ist Fakt; das Leben ist sauer – ich will mein Geld zurück“. Der Text liest sich so, als ob Country-Sänger Kershew den Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) gekannt hätte. Denn, den DVGlern geht es wie Kershew. Sie kämpfen schon seit Jahren gegen staatliche Abzocke. Viele sind wütend, einige entmutigt und haben bereits das Handtuch geworfen, umso bemerkenswerter ist es, dass sich die Hartnäckigen nicht beirren lassen – und dazu gehört auf alle Fälle Reiner Korth, der Bundesvorsitzende des DVG.

    Die „Lingener Tagespost“ hat seinem Kampf – und dem Kampf der vielen Mitstreiter im DVG – den Artikel „Geschädigte wollen Geld zurück“ gewidmet. „Wir werden den heraufziehenden Landtagswahlkampf dazu nutzen, um bei Protestaktionen den Politikern deutlich zu machen, dass wir diesen Vertrauensbruch durch die Politik niemals hinnehmen werden“, zitiert das Blatt den 69-jährige Rentner, der früher als IT-Ingenieur bei RWE tätig war.

    “I want my money back”

    Der Vertrauensbruch der damaligen rot-grünen Bundesregierung, an dem die Union maßgebend beteiligt war, ist spektakulär: „Wir sind um ein Fünftel unserer Ersparnisse betrogen worden“, so Korth. Deswegen hat sich der Verein erst gegründet, dem mittlerweile bundesweit 3700 Mitglieder in 48 Regionalgruppen angehören.

    Worum geht es? In den 80er- und 90er-Jahren lockten geringe, pauschalierte Steuerabgaben viele Arbeitnehmer zu Vertragsabschlüssen von der Politik geförderten Direktversicherungen, um die Rentenlücke im Alter zu schließen. Dann, am 1. Januar 2004, kam der Hammer. Rot-Grün plus Schwarz änderte die Gesetzgebung – rückwirkend, ohne Vorwarnung und ohne Übergangsregelung. „Pacta sunt servanda“, sprich „Verträge sind einzuhalten“ interessierte Rot-Grün einen feuchten Kehricht. Die Betroffenen seien durch das „Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) gezwungen, nachträglich Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung auf die gesamte Versicherungssumme zu entrichten, also damit auch auf die von ihnen selbst eingezahlten Ansparbeiträge, so Korth.

    Auch die Jungen sind die Dummen

    6,3 Millionen Alterssparer seien so um annähernd 20 Prozent ihrer Vorsorge gebracht, erklärt Korth. Zwar seien durch das im Jahr 2020 eingeführte GKV- Betriebsrentenfreibetragsgesetz die Verluste etwas reduziert worden. Seitdem gibt es einen Freibetrag von mittlerweile 164,50 Euro, für den die Direktversicherten keine Beiträge zahlen müssen. „Das reicht uns aber nicht“, wird Korth von der „Lingener  Tagespost“ zitiert. Durch den Freibetrag spare der Bürger pro Jahr maximal 300 Euro, also 25 Euro monatlich. Bei einer über 30 Jahre angesparten Kapitalauszahlung von 50.000 Euro verliere der Versicherungsnehmer immer noch rund 7.000 Euro, rechnet Korth vor.

    Der DVG kämpft gegen die Abzocke

    reiner korth DVG
    Bernd Schröer (li) aus Spelle, Beisitzer in der Regionalgruppe NRW-Nord/Steinfurt und Bundesvorsitzende des Vereins Direktversicherungsgeschädigte, Reiner Korth (re) aus Geeste                               Foto: Ludger Jungeblut

     

    Was das konkret bedeutet, belege der Fall von Bernd Schröer aus Spelle, der lange Jahre als Vertriebsmitarbeiter im Werk Werlte der Speller Maschinenbaufirma Krone tätig war. Bei ihm summieren sich die Verluste nach eigener Angabe auf 12.000 Euro. „Mit diesem Vertrauensbruch des Staates will ich mich nicht abfinden“, wird Schröer von der Zeitung zitiert. Deswegen engagiert er sich als Beisitzer in der Regionalgruppe NRW-Nord/Steinfurt.

    Rente wird zum Tabu-Thema

    Für Korth ist klar, dass weder SPD, noch Grüne, Union und FDP das Thema Rente im allgemeinen und Direktversicherungen im speziellen am liebsten „nicht mehr anpacken wollen“. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) halten die Korth und Schröer sogar Wortbruch vor. Scholz, zur Erinnerung, versicherte auf einer Wahlkampfkundgebung am 24. September 2021 in Münster, sich des Themas Abzocke von Direktversicherten annehmen zu wollen, worauf „Sie sich verlassen können.“ Wie meist bei Scholz ist es bei Versprechungen geblieben. Bislang hat er keinen Finger krumm gemacht.

    Korth denkt bei seinem Kampf gegen die Abzocke durch Rot-Grün-Schwarz nicht allein an die Alten: „Wir können jungen Arbeitnehmern keinen Abschluss von Direktversicherungen empfehlen, solange der Staat nicht bereit ist, eine Bestandsgarantie für laufende Verträge zu gewähren.“

    Fotos: Ludger Jungeblut | Aufmacherbild von Roy Buri auf Pixabay

  • Generationenvertrag – ein Schneeballsystem

    Generationenvertrag – ein Schneeballsystem

    Renteneintrittsalter beibehalten, Beiträge gleich, Rentenniveau gleich bei mehr Rentnern – das  kann auf Dauer nicht funktionieren. Der Generationenvertrag erweist sich als Schneeballsystem.

    „Der Monatsbericht Juni 2022 (der Deutschen Bundesbank) … erläutert Langfristszenarien und Reformoptionen der Rentenversicherung“, heißt es kurz und knapp in der Einleitung. Das Fazit ist allerdings ein Hammer und entlarvt die Rentenpolitik der verblichenen großen Koalition als Schneeballsystem. Der damaligen und jetzige Bundesminister für Arbeit und Soziales will uns glauben machen, dass es ohne grundlegende Rentenreformen geht. Dabei deckt die Deutschen Bundesbank auf, dass ein „Weiter so“ im Desaster endet.

    Das Schneeballsystem

    Heil, einer der wenigen, die ihren Job beim Regierungswechsel behalten haben, verteidigt die Rentenpolitik der Ampel-Regierung, die direkt an der Politik der Groko anknüpft. Die Fakten sprechen jedoch eine andere Sprache, wie die Analyse der Bundesbank zeigt. „Die Rentenpläne der Ampel treiben den Beitragssatz auf 29 Prozent und machen Steuererhöhungen unvermeidlich“, liest Dorothea Siems, Chef-Ökonomin der „Welt“, aus dem Bericht der Bundesbank heraus. Wenn es bei den Vorgaben der Ampel – Rentenniveau 48 Prozent, Rentenalter 67 Jahre – bleibe, so der Bericht, müsse der Beitragssatz bis 2070 (von derzeit 18,6) auf 29 Prozent steigen. Aber selbst das werde nicht reichen, um die Renten zu zahlen – zusätzlich müssten die Bundesmittel „viel kräftiger“ wachsen. Letztlich müsste die Regierung noch mehr Schulden aufnehmen als bisher oder die Steuern drastisch erhöhen.

    Heil verkauft uns für dumm

    Hubertus Heil will uns für dumm verkaufen und glauben machen, alles könne so bleiben, wie es ist. Dabei gehen ab 2025 die sogenannten Babyboomer – die Bevölkerungskohorte, der zwischen 1946 und 1964 Geborenen – in Rente. Einige von ihnen sind bereits in Rente, es werden aber noch deutlich mehr, denn der Jahrgang 1964 war der geburtenstärkste überhaupt. Da aber in den 80er-, 90er- und 00er-Jahre nicht mehr so viele Kinder auf die Welt kamen, werden immer weniger Junge immer mehr Alte finanzieren müssen. Das heißt, die Last verteilt sich auf immer weniger Schultern.

    Rentenreform dringend notwendig

    Die Ampel müsste dringend etwas ändern: das Rentenalter hochschrauben, den Beitragssatz anheben, die Renten kürzen oder das Zwei-Klassen-System Rente-Pension auflösen. Selbst die zögerliche Ergänzung des umlagefinanzierten Systems durch einen kapitalgestützten Anteil kommt nicht in Gang.  „Der Generationenvertrag gerät damit in eine gefährliche Schieflage“, schreibt Siems. „Dass in den nächsten Jahren allerdings immer mehr Ruheständler von immer weniger Aktiven finanziert werden müssen, blendet die Ampel einfach aus“, so Siems. Es braucht eine grundlegende Rentenreform.

    Scholz hat die Alten geködert

    Olaf Scholz, jetzt Bundeskanzler, vormals Finanzminister, köderte die Alten mit dem Versprechen alles bleibe, wie es ist – und hat damit die Bundestagswahl gewonnen. Das war aber ein Trugschluss. Das werden viele aber erst später schmerzlich bemerken. Dann holt Scholz die dicke Keule heraus, die entweder die Jungen oder die Alten trifft – vermutlich aber beide.

    Bild von Hans Braxmeier auf Pixabay

  • Rentner erwartet “Beitragstsunami”

    Rentner erwartet “Beitragstsunami”

    Die Gesundheitsausgaben laufen aus dem Ruder. Spätestens 2023 erwartet Rentner ein „Beitragstsunami“. Das heißt, ihnen bleibt noch weniger von der Rente, denn die Inflation hat die Rentenerhöhung komplett aufgefressen.

    Schon heute zahlen Betriebsrentner mit 19,3 Prozent so viel Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge wie nie zuvor – es wird aber noch mehr. Den Kassen fehlen voraussichtlich 25 Milliarden Euro wegen Corona, Ukraine-Krieg, Geldverschwendung, Ineffizienz und überbordende Ansprüche. Wenn der Bund, sprich Gesundheitsminister Karl Lauterbach, das Loch nicht stopft, müssen die Kassen die Beiträge drastisch erhöhen.

    Beitragstsunami kommt 2023

    Der DAK-Gesundheit-Chef Andreas Storm warnt laut „Bild“ vor einem „Beitragstsunami“. Die bisherige Schätzung des Instituts für Gesundheitsökonomik (IFG) mit 17 Milliarden Euro Defizit war zu blauäugig, denn darin „waren der Krieg in der Ukraine und die Folgen noch nicht eingepreist“, so Prof. Günther Neubauer vom IFG.

    Gesundheitsminister Etat
    Ausgaben des Bundesministeriums für Gesundheit seit 1997 Quelle: querschuesse.de

     

    Was heißt das nun für gesetzlich Krankenversicherte? „Würden die Finanzierungsdefizite allein durch steigende Beiträge ausgeglichen, resultierten daraus Beitragserhöhungen von bis zu 537,02 Euro für Spitzenverdiener und 455,16 Euro für Durchschnittsverdiener netto pro Jahr“, schreibt „BR24“. Herunter gebrochen auf einen Durchschnittsverdiener mit 3.290 Euro Gehalt bedeutet das eine Erhöhung um 14 Prozent. Das kann jeder auf der Seite Krankenkassen.de selbst nachrechnen: Bei der AOK Bayern beispielsweise zahlt ein Arbeitnehmer mit einem Durchschnittsentgelt von 3.290 Euro pro Monat 261,56 Euro, bezogen auf ein Jahr sind das  3.138,72 Euro. Die vom IFG ausgerechnet Beitragserhöhung von 455,16 Euro entsprechen somit 14,5 Prozent – das liegt weit über der aktuellen Inflationsrate von 7,9 Prozent.

    Betriebsrentner zahlen doppelt

    Betriebsrentner trifft es doppelt, denn sie zahlen nicht nur den Arbeitnehmer-, sondern auch den Arbeitgeberanteil. Damit wird eine Betriebsrente definitiv zum Minus-Geschäft. In dieser Rechnung ist die Pflegeversicherung noch nicht enthalten. Von der Betriebsrente – oder dem Entgelt eines Arbeitnehmers – geht auch noch der Pflegeversicherungsbeitrag weg, der zurzeit bei 3,4 Prozent für kinderlose Versicherte liegt und für alle anderen 3,05 Prozent. Auch der Pflegebeitrag könnte sich 2023 erhöhen, wie Gernot Kiefer, stellvertretender Vorsitzender des Krankenkassen-Spitzenverbands GKV, prognostiziert: „Wenn der Bund diese Lücke nicht auffüllt, muss der Beitrag um 0,35 Punkte steigen.“ Auch in der Pflege schlagen sich die Mehrkosten durch Corona nieder und die wegfallenden Beiträge von Versicherten, die ihre Angehörigen pflegen. Das heißt letztlich, die vom IFG berechnete Beitragserhöhung von 455,15 Euro für Durchschnittsverdiener könnte sogar noch höher ausfallen.

    Lauterbach bleibt Antwort schuldig

    “Gesundheitsminister Karl Lauterbach muss jetzt gemeinsam mit dem Bundesfinanzminister den 70 Millionen Versicherten die Frage beantworten, ob und wie er den drohenden Beitragstsunami noch verhindern will”, fordert Storm. Bislang ist Lauterbach aber eine Antwort schuldig geblieben.

    Bild von Schäferle auf Pixabay

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