Category: Allgemein

  • Mit der Abzocke muss endlich Schluss sein

    Mit der Abzocke muss endlich Schluss sein

    Mit Elan geht der Direktversicherungsgeschädigten e.V. (DVG) in diesem Jahr seine Ziele an – und vor allem mit einem motivierten Vorstand, der wieder komplett besetzt ist. Mit der Abzocke muss endlich Schluss. sein.

    „Es geht uns vor allem um den sofortigen Stopp der Doppel- und Mehrfachverbeitragung – das ist ein Betrug an uns und eine himmelschreiende Ungerechtigkeit“, so Reiner Korth, neu gewählter Bundesvorsitzender des DVG (bislang Stellvertreter ohne Bundesvorsitzenden), auf der DVG-Delegiertenversammlung in Kassel an diesem Wochenende.  

    Mit der Abzocke muss Schluss sein

    Mit überwältigender Mehrheit sind dabei die vom Vorstand vorgeschlagenen Ziele und Forderungen von den rund 80 Delegierten der 3.700 DVG-Mitglieder aus der gesamten Republik an die Politik beschlossen worden. Einige DVG-Posten wurden neu besetzt.

    „Die Bretter, die es zu bohren gilt, sind in unserem Fall offenbar besonders dick, denn trotz Zusage der Ampel-Koalitionäre ist unser Anliegen aus dem Koalitionsvertrag gestrichen worden. Dabei geht es doch ganz einfach: bei Riester vor drei Jahren wurde es spielend leicht behoben“, sagte Reiner Korth unter großer Zustimmung der Delegierten.

    Die Politik muss endlich handeln

    Seit 2004 müssen Direktversicherte, die privat vorgesorgt haben, nochmals annähernd 20 Prozent ihrer Altersversorgung an die Krankenkasse entrichten – wegen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG), das SPD, Grüne und CDU/CSU 2003 beschlossen
    hatten. Altersvorsorge wird damit zum Minus-Geschäft.

    Besonders hart trifft es die rund 6,3 Millionen Direktversicherten, die ihre Verträge vor 2004 unter anderen Voraussetzungen abgeschlossen hatten. Rot-Grün-Schwarz beschloss das GMG in einer Nacht-und-Nebel-Aktion – rückwirkend, ohne Bestandsschutz und ohne Übergangsfrist. Viele Direktversicherte zahlen doppelt Sozialbeiträge: in der Einzahl- und Auszahlphase. Dieselbe Abgabe trifft auch 6,5 Millionen Betriebsrentner.

    Verträge sind einzuhalten

    „Bei rund 13 Millionen Geschädigten können wir vom DVG ja nicht ganz falsch liegen – die Politik muss handeln, und zwar jetzt“, unterstrich Jörg Kotter, neuer stellvertretender Bundesvorsitzender. „Betrug bleibt Betrug, und ein Vertrag ist ein Vertrag (Pacta sunt servanda – Verträge sind einzuhalten). Wir haben ihn vor 2004 abgeschlossen, und er ist im Nachhinein gebrochen worden!“, so Kotter weiter.

    „Die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und deren starke Lobby scheinen auf die Politik großen Einfluss zu haben, denn die GKV will auf unsere doppelt entrichteten Beiträge einfach nicht verzichten“, sagte Michael Kröner, neuer Schatzmeister des DVG. „Für ihre Lobby-Verbände geben sie horrende Summen aus, das Geld wäre aber für niedrigere Beitragssätze viel besser angelegt – auch das muss einmal mal ganz deutlich angesprochen werden!“, betonte Michael Kröner.

    20 Prozent “einfach futsch”

    „Bei den vielen Fremdleistungen, die der Rentenkasse und den Gesetzlichen Krankenkassen zugemutet werden (man verweise nur auf die Aufnahme von zigtausend Flüchtlingen) spielen unsere Doppel- und Mehrfachverbeitragungen in der Gesamtrechnung keine große Rolle mehr. Das ist festgeschriebene Schikane, die aber für viele unserer DVG-Mitglieder existentielle Folgen hat, das darf man nicht übersehen. 20 Prozent der Auszahlungen, die sich die Bürger vom Mund abgespart haben, sind einfach futsch, vom Staat geklaut, zwangsweise vereinnahmt“, so Reiner Korth.

    Milliarden für beamtete Pensionäre

    Auf der anderen Seite werden gemäß 7. Versorgungsbericht der Bundesregierung (18. März 2020) bei den Beamten-Pensionskassen mit 639 Milliarden Euro (allein vom Bund, ohne Länder und Kommunen) immense Steuergelder gehortet. Das Renten- und Pensionssystem ist grob ungerecht und geht ganz klar auf Kosten der Renten-Beitragszahler.

    Die Baby-Boomer kommen aber jetzt erst in Rente – die Problematik für die Politik werde immer größer, so der DVG. „Das Problem muss gelöst werden, sonst kippt die Stimmung und die Solidarität für den Staat auch in diesem Feld“, so Reiner Korth am Ende der konstruktiven und richtungsweisenden DVG-Delegiertenversammlung.   

    Die Forderungen, die von der DVG-Delegiertenversammlung in Kassel ausgehen, sind eindeutig:

    – sofortiger Stopp der Mehrfachverbeitragung
    – Halbierung der KV- und PV-Beiträge von Betriebsrenten auf Arbeitnehmeranteil
    – Gleichstellung der Direktversicherung wie bei Riester

    – Finanzielle Entschädigung für die Betroffenen, in deren Verträge mit dem GMG rückwirkend eingegriffen wurde

    Der DVG werde weiterhin mit großem Nachdruck bei Politikern, der breiten Öffentlichkeit sowie der Presse vorstellig werden; eine weitere Kundgebung in Berlin wie im Herbst 2021 sei nicht ausgeschlossen. Außerdem sind für diesen Herbst zwei Vorträge/Symposien in Frankfurt/Main und Leipzig vorgesehen. Dabei gehe es auch um eine grundlegende Rentenreform und die Abschaffung des Zwei-Klassensystems in der Rente bzw. bei Pensionen. Mit insgesamt 21 Millionen RentnerInnen in Deutschland könne man nicht so umspringen wie aktuell beim Entlastungspaket: Bei den 300 Euro für jeden Erwerbstätigen seien die RentnerInnen glatt vergessen worden. Die Saarlandwahl sei dafür die entsprechende Quittung gewesen. FDP und Grüne wurden abgewatscht – Klientelpolitik sei bei einem Drittel der Wahlbevölkerung nicht gerne gesehen, so der DVG. 

    Wahlentscheidungen der DVG-Delegiertenversammlung 2022:

    Der gewählte Vorstand
    (nach Schriftführer in alphabetischer Reihenfolge

    Reiner Korth, (neuer) Bundesvorsitzender (Sprecher)
    Geeste
    [bislang Stellvertreter ohne Bundesvorsitzenden; Der Mit-Vereinsgründer und damalige Bundesvorsitzende Gerd Kieseheuer war vor zwei Jahren zurückgetreten und ist seit vergangenem Jahr Ehrenvorsitzender des DVG.]

    Jörg Kotter, (neuer) stellvertretender Bundesvorsitzender / IT-Beauftragter
    Butzbach

    Michael Kröner, (neuer) Schatzmeister
    Neuwied

    Günter Dehlen, Schriftführer / Dokumentenmanagement
    Oberhausen

    Helmut Achatz, Beisitzer Kommunikation
    München-Olching

    Reinhold Birth, Beisitzer
    Hohnhorst

    Dr. Rainer Ochmann, Beisitzer
    Bremen

    Werner Partschefeld, Beisitzer
    Chemnitz

    Ingrid Wulff, Social Media
    Hamburg

     

    Bild: K_media

  • Wünschen euch allen frohe Ostern

    Wünschen euch allen frohe Ostern

    Wir wünschen euch allen frohe und entspannte Ostern! Die allerbesten Ostergrüße vom DVG. Haltet durch. Bleibt ihn Kontakt mit euren Lieben und lasst euch nicht entmutigen. Passt auf euch auf und bleibt gesund.

    Ermunterung für Ostern

    Als kleine Ermunterung und Hoffnung für die Osterfeiertage: Eduard Mörikes Gedicht „Er ist’s“

    Frühling lässt sein blaues Band
    Wieder flattern durch die Lüfte;
    Süße, wohlbekannte Düfte
    Streifen ahnungsvoll das Land.
    Veilchen träumen schon,
    Wollen balde kommen.
    – Horch, von fern ein leiser Harfenton!
    Frühling, ja du bist’s!
    Dich hab ich vernommen!

     

    Wir überstehen das gemeinsam.

    Frohe Ostern

  • Vertrauen in die Politik verloren

    Vertrauen in die Politik verloren

    Der Ehrenvorsitzende Gerhard Kieseheuer hat das Vertrauen in die Politik verloren. Sein Leserbrief bezieht sich auf Karin Tutas‘ Artikel „Warum die Rentenerhöhung restlos verpufft“.

    Mit großem Interesse habe ich auf der Homepage des DVG den Bericht  „Warum die Rentenerhöhung restlos verpufft“ gelesen. Sehr hoffnungsvoll wird unser Gesundheitsminister zitiert, der einen „wohl überlegten Gesetzentwurf“ vorlegen will. Dann wird ja jetzt alles gut, war mein erster Gedanke. Ohne den Beitrag von Karin Tutas weiter zu lesen, dauerte meine hoffnungsvolle Freude nicht lange. In den zehn Jahren meiner Bemühungen die unrechtmäßige Doppelverbeitragung, bei uns Direktversicherten, abzuschaffen, habe ich das Vertrauen in unsere Volksvertreter verloren und man darf ihren Worten nicht glauben.

    Am Schluss des Berichtes von Karin Tutas wurde ich dann auch schon bestätigt. Sie schreibt: Der Vorstoß Lauterbachs stimmt schon einmal darauf ein, dass mitnichten daran gedacht ist, das Kostenverteilungsproblem im Gesundheitswesen gerecht zu lösen.

    Die allgemeinen Kostensteigerungen, sind bald nicht mehr zu stemmen. Besonders für die Rentner. Gerade die Rentner sind sehr betroffen. Man ist einfach der Willkür der Volksvertreter ausgesetzt. Die private Altersvorsorge der Arbeitnehmer haben 2004 alte Seilschaften der Krankenkassen und der Politik zu Betriebsrenten erklärt, um der Arbeitgeber und den Arbeitnehmeranteil an Sozialbeiträgen zu kassieren. Hilfe fanden die Betrogenen nicht einmal beim Bundessozialgericht. Die Richter fanden eine fadenscheinige Erklärung, um diesen Leuten den Rücken freizuhalten.

    Die Inzidenz der Altersarmut steigt immer schneller und höher. Ich meine damit, die Anzahl der altersarmen Rentner, die überall in den Abfalleimern nach Pfandflaschen suchen. Ihre Zahl steigt rapide an.

    Dabei gibt es viele Möglichkeiten, die Beitragserhöhung zu mindern oder sie ganz auszusetzen.

    Drei Punkte möchte ich beispielsweise aufzählen:

    • Da wäre zum einen die Änderung der Mehrwertsteuer auf sieben Prozent, so wie es schon lange gefordert wird. Auf Medizin wird der volle Mehrwertsteuersatz verlangt.
    • 15 Milliarden Euro brächte es, wenn der Staat die Krankenversicherung der ALG-II-Empfänger übernehmen würde. Was selbstverständlich wäre.
    • Was mir aber ganz besonders ins Auge fällt, sind die exorbitanten Gehälter der Personen, die im Bereich der Krankenkassen arbeiten. Ich halte die Gehälter, die man hier bekommt, für unanständig. Auch wenn die Empfänger dieser Gehälter das anders sehen. Gern bringe ich einige Beispiele der Vorstandsbezüge. Im Internet fand ich Bezüge aus dem Jahr 2020.

    Im Jahr verdienten die Vorstände von der:

    Techniker Krankenkasse             359.477 Euro
    DAK Gesundheitskasse                324.152 Euro

    IKK classic                                        323.397 Euro
    Barmer                                             323.386 Euro

    AOK Niedersachsen                      314.875 Euro

    Dann gibt es noch die Stellvertreter und Abteilungsleiter. Dazu kommen dann noch übergeordnete Stellen, wie die Vorstandsvorsitzende des AOK- Bundesverbands, die ich persönlich im Berlin als Abgeordnete der SPD kennen gelernt habe.

    Im Internet steht ihr offizielles Gehalt:

    Grundvergütung                225.000 Euro

    „variable Bestandteile“      43.400 Euro

    Zusatzversorgung                 75.000 Euro

    343.400 Euro

    Und das jedes Jahr!
    Die Beitragserhöhungen müssen dann von den Arbeitnehmern und Rentnern aufgebracht werden.
    Rentner bekamen 2019 durchschnittlich an Rente:
    1139,00 Euro in den alten Bundesländern, und 1212 Euro in den neuen Bundesländern.

    Frauen bekamen 2019 durchschnittlich:
    710 Euro in den alten Bundesländern und 1023 Euro in den neuen Bundesländern.

    Das alles natürlich Brutto. Hiervon müssen noch Sozialabgaben und Steuern bezahlt werden.

    Ich glaube hier wird sich leider nichts ändern, denn auch unsere Volksvertreter sind bei diesen Gehältern angesiedelt und wollen nur kassieren.

     

    Gerhard Kieseheuer

  • Warum die Rentenerhöhung restlos verpufft

    Warum die Rentenerhöhung restlos verpufft

    Was hilft eine Rentenerhöhung, wenn sie von der Inflation aufgefressen wird und der Staat darüber hinaus die Sozialabgabenschraube anzieht. Warum wir uns auf magere Jahre einstellen müssen und die Rentenerhöhung restlos verpufft.

    Von Karin Tutas

    So richtig Freude will nicht aufkommen angesichts der für Juli angekündigten Rentenerhöhung von 6,12 Prozent in den neuen und 5,35 Prozent in den alten Bundesländern – das zusätzliche Salär ist von der Inflation bereits aufgefressen. Dass mit den Kostensteigerungen das Ende der Fahnenstange längst nicht erreicht ist, zeigen die Pläne von Gesundheitsminister Karl Lauterbach, der jetzt eine Erhöhung der Krankenkassenbeiträge plant. Das träfe dann auch all jene Rentner, die mit einer Direktversicherung oder ähnlichem privat für ihr Alter vorgesorgt haben und dafür bestraft werden, indem sie zehn Jahre lang den vollen Beitrag für Kranken- und Pflegeversicherung berappen müssen.

    Rentenerhöhung verpufft

    Gegenüber der Osnabrücker Zeitung erklärt Lauterbach, bis Sommer einen „wohlüberlegten Gesetzentwurf“ vorzulegen, wie er das 17-Milliarden-Euro-Loch zu stopfen gedenkt, das sich in den Kassen der Gesetzlichen Krankenkassen im kommenden Jahr auftut. Das stößt zwar auf Lob, indes monieren sowohl ein Sprecher des GKV-Spitzenverbands als auch Ulrike Elsner, Chefin des Ersatzkassenverbands VDEK, die anvisierte Beitragserhöhung. „Kritisch sehen wir dagegen, dass die Politik offenbar plant, abermals auf die Krankenkassenrücklagen zurückgreifen“, monierte die Verbandschefin. Die Kassen hätten schon in den vergangenen zwei Jahren viele Milliarden aus ihrem Vermögen abführen müssen. „Das sind Gelder der Beitragszahler, die eigentlich für die Versorgung zur Verfügung stehen sollten.“ Doris Pfeiffer, Chefin des Spitzenverbands der Krankenkassen, hatte bereits des Öfteren angemahnt, dass der Bund kostendeckende Beiträge für Hartz-IV-Empfänger zahlt. Allein durch die unzureichenden Beiträge summiert sich das Defizit in den Krankenkassen auf zehn Milliarden Euro pro Jahr – bezahlt durch die gesetzlich Krankenversicherten, während Beamte, Selbstständige und diverse andere privilegierte, privat versicherte Berufsgruppen fein raus sind.

    Rentner sind die Dummen

    Der Vorstoß Lauterbachs stimmt schonmal darauf ein, dass mitnichten daran gedacht ist, das Kostenverteilungsproblem im Gesundheitswesen gerecht zu lösen. Schon angesichts der hunderten Milliarden, die für Rüstung, die Entlastung der Bürger von den hohen Energiekosten und die zu erwartenden Kosten infolge der Millionen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine ist dies kaum zu erwarten. Nicht von ungefähr stimmt die Politik die Bürger immer lauter auf zu erwartende Opfer ein. Wer die erbringen muss, ist klar. Sicher nicht die, die sich an diesem Krieg eine goldene Nase verdienen. Die Rechnung werden wieder einmal die gesetzlich Versicherten zahlen.

     

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  • Lebensversicherung ist schlecht fürs Alter

    Lebensversicherung ist schlecht fürs Alter

    Ein Lebensversicherung kostet häufig mehr als sie bringt. Schön dumm, wer noch eine abschließt – egal ob privat oder betrieblich.

     An einer Lebensversicherung verdient vor allem der Versicherer, aber nicht der Kunde – auf diesen Nenner lässt sich ein Artikel von Dr. Guido Werner und Roland Paetzold im Bafin-Journal nachlesen. Die Bafin (Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht) hat sich in der März-Ausgabe das Thema „Lebensversicherung“ vorgenommen und kommt zu einem ernüchternden Ergebnis: Sie kosten zu viel und bringen zu wenig.

    Renditekiller Lebensversicherung

    In dem Artikel hat die Bafin die Lebensversicherer regelrecht „abgewatscht“, wie sich die „Süddeutsche Zeitung“ ausdrückt. Warum werden trotzdem immer noch so viele Versicherungen verkauft? Nun, weil die meisten Leute nicht rechnen können und sich von den Maklern beschwatzen lassen, die ihnen das Blaue vom Himmel versprechen. Wenn die Kunden im Alter dann auf die Auszahlung schauen, sind sie bitter enttäuscht über das, was nach jahrzehntelangem Sparen herausgekommen ist. Die Kosten haben die Rendite restlos aufgefressen. Sie hätten ihr Geld genauso gut unters Kopfkissen legen können – oder besser selbst investiert.

    Meist ein Minusgeschäft

    Im Bafin-Deutsch liest sich das so: „Bei allen Eintrittsalter-Laufzeit-Kombinationen gibt es Lebensversicherer, bei denen die Effektivkosten der meistverkauften fondsgebundenen Produkte oberhalb von vier Prozent liegen. Für die Versicherungsnehmerinnen und -nehmer bedeutet das: Erst wenn die zugrundeliegenden Kapitalanlagen entsprechend hohe Renditen erreichen, würden sie einen Anlagegewinn erzielen“. Das heißt umgekehrt, Kunden bekommen mit viel Glück gerade einmal das Geld heraus, das sie eingezahlt haben, denn langfristig erwirtschaften die meisten Versicherer kaum mehr als vier Prozent Rendite. Im schlechtesten Fall bekommen die Kunden sogar weniger als das Eingezahlte heraus – und haben mit ihrer Lebensversicherung ein Verlustgeschäft gemacht.

    2,35 Prozent Effektivkosten

    Was heißt das in Zahlen? Selbst wer schon in jungen Jahren, beispielsweise mit 37, einsteigt und lange (30 Jahre) per Lebensversicherung spart, ist der Dumme, denn die Effektivkosten liegen im Durchschnitt bei 1,9 Prozent. Wenn die Kapitalanlage des Versicherers nicht mindestens 1,9 Prozent bringt – und der Garantiezins ist zum 1. Januar 2022 auf 0,25 Prozent abgesenkt worden -, dann hat der Alterssparer Verlust gemacht. Nach Rechnung der „Süddeutschen“ bedeutet das: Bei 50.000 Euro macht das im Jahr 950 Euro aus, die die Versicherung einbehält – und das 30 Jahre lang, insgesamt 28.500 Euro. Wer eine schlechte Versicherung mit 2,35 Prozent Effektivkosten hat, zahlt sogar pro Jahr 1.175 Euro – bezogen auf 30 Jahre 35.250 Euro. Das Geld fehlt leider im Alter.

    Schwindel mit System

    Aber Versicherungen haben reichlich Vertriebler, die Interessenten und Kunden Policen schön rechnen – und die fallen millionenfach auf den Schwindel herein. All diese Makler und Vertriebsprofis werden von den Kunden bezahlt in Form von Provisionen. Die Versicherung verdient ebenfalls am Kunden: Sie legt das Geld der Kunden in Fonds an und bekommt von der Fondsgesellschaft eine Rückvergütung, einen sogenannten Kickback. Der Dumme bei dem Geschäft ist der Kunde. Damit nicht genug: „Schließlich überweist die Fondsgesellschaft bei 19 Prozent aller Verträge auch noch eine Vergütung direkt an den Vertrieb – erneut auf Rechnung der Endkundin“, wie die „Süddeutsche“ schreibt. Im Dezember 2021 sei bekannt geworden, dass Deutschlands größer Finanzvertrieb DVAG solche Kickbacks direkt von Fondsgesellschaften erhalten habe.

    Die Versicherer verstehen es blendend, ihre Kunden hinters Licht zu führen und vernebeln die tatsächlichen Kosten, wie der Fall DVAG gezeigt hat. Das kritisieren die beiden Autoren der Bafin. Die Finanzaufsicht kritisiert diesen Missstand zwar, hat aber jahrelang zugeschaut – und schaut weiter zu, wie Versicherungskunden geschröpft werden.

    Von der Krankenkasse geschröpft

    Übrigens, werden die Kunden ja nicht nur durch die Versicherung geschröpft, sondern am Ende auch noch durch die Krankenkassen, denn die will bei betrieblichen Lebensversicherungen, sprich Direktversicherungen, annähernd ein Fünftel der Auszahlungssumme, gemindert nur durch einen vom Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) erstrittenen Freibetrag von 164,50 Euro. Bei einer Auszahlungssumme von 50.000 Euro gehen bezogen auf zehn Jahre – so lange muss der Kunden zahlen – sind insgesamt 6.337,20 Euro an Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge weg. Von den 50.000 Euro bleiben gerade mal 43.662,80 Euro übrig.

    Es dürfte jedem klar, dass Direktversicherungen damit ein Verlustgeschäft geworden sind. Wer heute immer noch eine Direktversicherung abschließt, dem ist nicht mehr zu helfen. Nur Makler und Versicherer reiben sich die Hände und klopfen

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  • Wie Sozialrichter Altersvorsorger aburteilen

    Wie Sozialrichter Altersvorsorger aburteilen

    Wie urteilen Sozialrichter, wenn sich Altersvorsorger gegen überbordende Sozialabgaben wehren? Das Urteil des hessischen Landessozialgerichts dürfte viele ernüchtern, die glaubten und immer noch glauben, eigenverantwortliche Altersvorsorge würde sich lohnen.

    Sozialrecht darf (fast) alles – zu diesem Schluss kommt, wer das Urteil des hessischen Landessozialgerichts (LSG) in Darmstadt in Sachen Hans-Herbert F. gegen Pronova BKK liest. Das Landessozialgericht wies Hans-Herberts Klage zurück. Der hatte zuerst vor dem Sozialgericht Wiesbaden, dann vor dem hessischen Landessozialgericht geklagt, dass er für seine drei Direktversicherungen die vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen soll – und das zehn Jahre lang, insgesamt 12.834 Euro.

    Sozialrichter weisen Klage ab

    Der Kläger, sprich Hans-Herbert F., bestreitet laut Urteil, dass es sich um eine betriebliche Altersvorsorge handelt, was das Sozialgericht Wiesbaden allerdings anders sieht, denn, die Versicherungen seien über die gesamte Laufzeit als Direktversicherung geführt worden und der Arbeitgeber habe die Beiträge gezahlt, ferner sei Hans-Herbert F. nicht Versicherungsnehmer gewesen.

    Dagegen klagte Hans-Herbert F. erst vor dem Sozialgericht Wiesbaden und ging dann, nach Abweisung der Klage, vor das hessische Landesgericht. Das sah die Rechte des Klägers nicht verletzt und das Urteil des Sozialgerichts als „nicht zu beanstanden“. Es half Hans-Herbert F. auch nichts, ein Urteil des Bundesssozialgerichts zu zitieren – das Landessozialgericht verwies darauf, dass die Bundessozialrichter „zum wiederholten Male dargelegt haben, unter welchen Voraussetzungen Kapitalauszahlungen aus den vom Arbeitgeber zu Gunsten seiner Arbeitnehmer abgeschlossenen Lebensversicherungen (Direktversicherung) als Versorgungsbezug zu werten sind und hieraus die nach dem Gesetz resultierenden Beitragspflicht begründen“. Das Bundessozialgericht habe nochmals die Verfassungsmäßigkeit der … gesetzlichen Regelung bestätigt – und dann folgen eine ganze Reihe Paragrafen, darunter § 237 Satz 1 SGB V, § 57 Absatz 1 Satz 1 SGB XI, § 229 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 SGB V. Als Grundsatz gelte: „Wesentliche Merkmale einer Rente der betrieblichen Altersvorsorge (als einer mit der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbaren Einnahme) i. S. des Beitragsrechts der GKV (GKV steht für gesetzliche Krankenversicherung) sind, wenn ihr Bezug nicht schon institutionell (Versicherungseinrichtung, Versicherungstyp) vom Betriebsrentenrecht erfasst wird, ein Zusammenhang zwischen dem Erwerb dieser Rente und der früheren Beschäftigung sowie ihre Entgelt-Ersatzfunktion“ – und dabei verweist das Landessozialgericht auf eine Reihe BSG-Urteile. Angesichts dieser Zusammenhänge schließt das Landessozialgericht, dass die Direktversicherung eine betriebliche Altersvorsorge sei.

    Wer ist Versicherungsnehmer?

    Hans-Herberts Einwurf, er habe die Direktversicherung selbst gezahlt (ohne den Arbeitgeber), hilft ihm beim Landessozialgericht nichts: „Die Finanzierung der Direktversicherung durch den Kläger als Arbeitnehmer beseitigt ihre Charakterisierung als betriebliche Altersvorsorge nicht.“ Dreh- und Angelpunkt sei, ob der Versicherungsvertrag vom Arbeitgeber abgeschlossen worden sei und diesen als Versicherungsnehmer ausweise. Es komme ferner nicht darauf an, ob die Beiträge aus dem Brutto- oder aus dem Nettoentgelt gezahlt worden seien. Letztlich komme es auch nicht darauf an, ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Versorgungs- oder eine reine Versicherungszusage erteilt habe. Mit der Versicherungsnehmereigenschaft des Arbeitgebers liege auch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts „ein formal einfach zu handhabendes Kriterium vor, das ohne Rückgriff auf arbeitsrechtliche Absprachen eine Abschichtung betrieblicher von privater Altersversorgung durch Lebensversicherungsverträge erlaubt“.

    betriebliche contra private Altersvorsorge

    Der betriebliche Bezug werde erst dann vollständig gelöst, „wenn und soweit die ausgezahlten Kapitalleistungen auf Beiträgen beruhen, die ein Arbeitnehmer nach Beendigung seiner Erwerbstätigkeit auf den Lebensversicherungsvertrag unter Einrücken in die Stelle des Versicherungsnehmers eingezahlt hat“. Aus der betrieblichen ist somit eine private Altersversorgung geworden – und der Altersvorsorger muss auch keine Kranken- und Pflegebeiträge dafür zahlen.

    Die Landessozialrichter haben Hans-Herbert F. – und allen anderen Altersvorsorgern – ins Stammbuch geschrieben, dass er sich nicht auf staatliche Zusagen verlassen solle: „Die Versicherten konnten aber, nachdem der Gesetzgeber bereits mit dem Rentenanpassungsgesetz (RAG) 1982 … laufende Versorgungsbezüge in die Beitragspflicht einbezogen hatte, nicht uneingeschränkt in den Fortbestand der zunächst beitragsrechtlichen privilegierten Einmalzahlungen vertrauen.“

    Alle sind gleich, aber …

    Der Clou des Urteils ist der Bezug zur Riesterrente und der Vergleich mit der Direktversicherung: Hans-Herbert F. monierte die Ungleichbehandlung von betrieblichen Riesterrentnern und Direktversicherten. Er sah darin eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nach Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes. Die Sozialrichter in Darmstadt sehen die „beitragsrechtliche Ungleichbehandlung“ als „jedenfalls sachlich gerechtfertigt“. Wie das? Nun, dem Gesetzgeber sei eine Differenzierung erlaubt. Er habe einen „weiten sozialpolitischen Gestaltungsspielraum bei der Ausgestaltung der sozialstaatlichen Ordnung“. Nach diesen Maßstäben sei die Beitragspflicht des Klägers verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Der Gesetzgeber können in Bezug auf die Beitragspflicht von Versorgungsleistungen eine Teilgruppe herausgreifen und mehr zahlen lassen.

    Regieren nach Gutsherrenart

    Und jetzt kommt’s: „Der Gesetzgeber hat bei der Wahl des Mittels die Grenzen seiner Einschätzungsprärogative nicht verlassen.“ Dem Gesetzgeber war klar, dass sich die betriebliche Riesterrente nur hätte schwer verkaufen lassen, wenn die Riesterrentner – wie Direktversicherte –, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen müssen, weil darin ein „Fehlanreiz“ bestehe, wie die Darmstädter Sozialrichter richtig erkannt haben. Der Gesetzgeber hätte „Riesterrentner“ ja auch nicht „unverhältnismäßig“ begünstigt, deswegen sei diese Ungleichbehandlung erlaubt. Riesterrentner werden privilegiert, Direktversicherte an ihre Solidarität erinnert, das ist die Quintessenz dieses Urteils. Oder anders ausgedrückt: „Schön blöd, wer fürs Alter vorsorgt“.

    Übrigens, „Prärogativ“ heißt nichts anderes als „Vorrecht des Herrschers oder Souveräns“ – das ist Regieren nach Gutsherrenart, sprich in „selbstherrlicher Manier“. Der jetzige Bundeskanzler Olaf Scholz tritt damit in die Fußstapfen seiner Vorgängerin Angela Merkel.

    Lehren aus dem Urteil

    Die Lehren aus diesem Urteil:

    1. Misstrauen dem Staat
    2. Verlasse dich nicht auf irgendwelche Zusagen
    3. Informiere dich
    4. Kümmere dich selbst um deine Altersvorsorge
    5. There is no free lunch – Es gibt nichts umsonst, denn, was dir der Staat an Vergünstigungen gewährt, holt er sich später wieder zurück

    Dieses Urteil „im Namen des Volkes“ ist eine Bankrotterklärung der betrieblichen Altersvorsorge, die der Staat ungestraft plündern darf, wenn das Geld nicht reicht.

     

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  • Schröder verhöhnt Altersvorsorger

    Schröder verhöhnt Altersvorsorger

    Der Würzburger Versicherungsmakler BVUK hat sich mit dem Falschen eingelassen – mit „Gazprom-Ganoven“ Gerhard Schröder. Jetzt wollen Altersvorsorger nichts mehr mit dem Putin-Freund zu tun haben.

    Ausgerechnet Ex-Kanzler Gerhard Schröder sollte beim Verband betriebliche Versorgungswerke für Unternehmen und Kommunen, kurz BVUK, als Aushängeschild für die Altersvorsorge herhalten, ausgerechnet Putins Busenfreund und Agenda-2010-Initiator sollte die betriebliche Altersvorsorge voranbringen. Aber gerade dieser Gerhard Schröder war es, der in den Jahren 2003 bis 2005 die Altersvorsorge demontiert hat.

    Schröder wird zur Unperson

    Insofern war es wohl keine gute Idee des BVUK Ex-Kanzler Schröder für die Öffentlichkeitsarbeit in Sachen betriebliche Altersvorsorge einzuspannen. Schröder war es, der im Rahmen der Agenda 2010 mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) Millionen von Betriebsrentner um annähernd ein Fünftel ihre Altersvorsorge gebracht hat, denn sie müssen seitdem zu Rentenbeginn die vollen Kranken- und Pflegebeiträge zahlen – und das über einen Zeitraum von zehn Jahren. Für Direktversicherte macht das beispielsweise durchaus Zigtausende aus. Das Perfide, das GMG wurde rückwirkend ohne Übergangsfrist und ohne Vorwarnung von der damaligen rot-grünen Koalition unter Schröder eingeführt.

    Altersvorsorger verhöhnt

    Es wäre am BVUK als Lobbyverband für die Belange der Betriebsrentner gewesen, sich für die Abschaffung dieser Abzocke einzusetzen, schließlich betreibt der BVUK nach eigenem Bekunden als „Interessenverband Lobbyarbeit für die Absicherung bei Berufsunfähigkeit und der kapitalgedeckten betrieblichen Altersabsicherung“. Von „Absicherung“ kann aber keine Rede mehr sein, wenn den Betriebsrentner am Ende ein Fünftel ihrer Vorsorge fehlt.

    Davon war aber über viele Jahre nichts zu hören oder zu lesen. Und dann ausgerechnet „Gazprom-Ganove“ Schröder als Förderer der betrieblichen Altersvorsorge in den Vorstand zu berufen, ist ein Schlag ins Gesicht von Millionen betrieblicher Altersvorsorgern.

    briefkopf bvuk
    Im Jahresbericht 2021 des BVUK vom Februar 2022 an das Lobbyregister des Bundestags war Gerhard Schröder immer noch als Vorstandsmitglied aufgeführt

    Putins Busenfreund

    Vermutlich hätte die BVUK Putins Busenfreund und bis Februar 2022 Vorstandsmitglied am liebsten sang- und klanglos aus der Schusslinie genommen. Das ging aber nicht mehr, da sich Schröder weiter öffentlichkeitswirksam für den Despoten Wladimir Putin einsetzte. So richtete sich der Fokus auch auf Schröders sonstigen Pöstchen, darunter dem beim BVUK, wie „Main-Post“ und „Wirtschaftswoche“ berichteten.

    Gemeinsame Sache mit Kriegsverbrecher

    Parteiausschlussverfahren läuft

    Übrigens, wegen seiner hartnäckigen Busenfreundschaft zu Tyrann Putin wird „Gazprom-Ganove“ Schröder einem Artikel der „Welt“ zufolge am 31. März 2022 aller Voraussicht nach die Ehrenbürgerwürde von Hannover aberkannt. Auch die SPD möchte Genosse Schröder lieber heute als morgen loswerden. Das Parteiausschlussverfahren beim SPD-Unterbezirk Hannover sei bereits in Gang gesetzt.

     

    Foto: Imago Images

  • Erhöhung der Krankenkassenbeiträge droht

    Erhöhung der Krankenkassenbeiträge droht

    Das Defizit der gesetzlichen Krankenkassen verschlimmert sich dramatisch. Deswegen werden die Kassen spätestens 2023 die Krankenkassenbeiträge deutlich erhöhen.

    Schon heute zahlen die Kunden bei der teuersten Krankenkasse, der BKK24 bereits 17,1 Prozent Beitrag. Dazu kommen noch für kinderlose Versicherte 3,4 Prozent Pflegebeitrag, so dass sie insgesamt 20,5 Prozent an ihre Krankenversicherung abdrücken müssen. Das ist aber nur der Anfang – alle anderen werden 2023 aller Voraussicht nach ebenfalls mehr als 20 Prozent Beiträge berappen müssen, denn in den Kassen klafft ein Riesenloch.

    Krankenkassen droht 2023 ein Defizit von 18 Milliarden Euro.           Quelle: BMAS/Redaktionsnetzwerk Deutschland/GKV

    Höhere Krankenkassenbeiträge

    Das Defizit wird dem Redaktionsnetzwerk Deutschland zufolge rund 18 Milliarden Euro betragen. Selbst wenn der Bund einige Milliarden Euro zuschießt, werden die gesetzlichen Krankenkassen nicht um eine Beitragserhöhung herumkommen. Das gleiche gilt für die Pflegeversicherung, die ebenfalls am Limit arbeitet. „Zeit Online“ zitiert Gernot Kiefer, den stellvertretender Vorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, der von einer Anhebung des Beitragssatzes von 0,2 Prozent ausgeht. Das heißt, gesetzlichen Krankenversicherte mit Kindern zahlen dann 3,25 Prozent und kinderlose 3,6 Prozent.

    Betriebsrentner zahlen volle Beiträge

    Um den gesamten Fehlbetrag durch höhere Beiträge zu decken, müsste, so das Redaktionsnetzwerk Deutschland, der Satz von jetzt durchschnittlich 15,9 Prozent um 1,2 Punkte auf einen Rekordwert von 17,1 Prozent steigen. Das wäre bei einem Einkommen von 3500 Euro eine Mehrbelastung von monatlich insgesamt 42 Euro, die sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen. Das gilt jedoch nicht für Betriebsrentner, die den vollen Beitrag, gemindert um einen Freibetrag von 164,50 Euro, zahlen.

    20 Prozent künftig die Regel

    Letztlich dürfte dann die überwiegende Mehrheit der gesetzlichen Krankenkassen im kommenden Jahr ihre Beiträge auf mehr als 20 Prozent (17,1 plus 3,25 oder 3,6 Prozent) erhöhen – trotz Milliardenzuschüsse durch den Staat. Das Gesundheitswesen entwickelt sich zu einem Fass ohne Boden – und braucht dringt, ähnlich wie das Rentensystem, eine grundlegende Reform, um zukunftsfähig zu bleiben.

  • Höhere Renten dank höherer Steuern

    Höhere Renten dank höherer Steuern

    Die Altersvorsorge ist in Schieflage geraten und ist geprägt von einem Zwei-Klassen-System aus Pension und Renten. Wie lassen sich Beamte, Selbstständige und Abgeordnete stärker einbinden für eine solidarische Altersvorsorge?

    Höhere Ausgaben für die Rentenversicherung sind nicht schädlich für Wachstum und Beschäftigung – auch dann nicht, wenn sie aus Steuermitteln bezuschusst werden. Zu diesem Ergebnis kommt eine vom Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung finanzierte Studie.

    In vier Szenarien haben die Forscherin und die Forscher simuliert, wie sich alternative Finanzierungen höherer Rentenausgaben auswirken. Anders als jene „Experten“, die seit Jahren Renteneinstiegsalter und Beiträge rauf, Rentenniveau runter predigen, kommen die Wissenschaftler  in ihren Berechnungen zu dem Ergebnis, dass die Beitragssätze für die gesetzliche Rente bei stabilem Leistungsniveau auch bei einer wachsenden Zahl von Rentnern und Rentnerinnen tragbar sind.

    Auch Beamte sollen sich beteiligen

    Steigende Beiträge bei gleichzeitig niedrigeren Renten schadeten der Wirtschaft, weil die Kaufkraft schrumpfe, haben die ForscherInnen berechnet. In zwei Szenarien wurde die Finanzierung höherer Rentenausgaben durch eine Erhöhung der direkten Steuern – zum Beispiel Einkommenssteuer und Körperschaftssteuer – sowie der Verbrauchssteuer berechnet. In beiden Fällen würde das Bruttoinlandsprodukt nach fünf Jahren um 0,1 Prozent steigen. Anders als vielfach behauptet gebe es also keinen Gegensatz zwischen finanzieller und sozialer Nachhaltigkeit, so das Fazit der Studie.

    Falls Rentenzahlungen stärker über höhere Steuern finanziert werden, hätte das deutliche Verteilungseffekte, vor allem bei einer Erhöhung der progressiven Einkommenssteuern. In dem Fall würden alle Steuerpflichtigen einbezogen, auch die bisher nur ungenügend an der Finanzierung sogenannter „versicherungsfremder Leistungen“ beteiligten Gruppen wie Selbstständige, Beamte und Beamtinnen und Personen mit sehr hohem Einkommen. Sie würden stärker belastet, während die Belastung von Beschäftigten mit niedrigen beziehungsweise mittleren Einkommen – relativ betrachtet – sinken würde. Dies sei auch erwünscht, schließlich entspreche es „dem Prinzip einer gerechteren Abgabenstruktur im Sinne der Leistungsfähigkeit“, werden die Forschenden in einer Veröffentlichung der Hans-Böckler-Stiftung zitiert. Die individuelle Belastung durch Beiträge für die Sozialversicherung würde begrenzt, was die Akzeptanz von in Zukunft steigenden Rentenausgaben erhöhen und die Lohnstückkosten nicht direkt beeinflussen würde. „Will man also in Zukunft Beitragssatzanhebungen zumindest begrenzen, dann stehen – vor allem – Steuern als Finanzierungsalternative zur Verfügung“, so das Fazit der Studie.

    Beamte bestimmen über Renten

    Fragt sich nur, wie die Politik diese Ergebnisse aufnimmt. Bislang haben ja immer noch jene gut versorgten ProfessorInnen die Meinungshoheit in allen Kanälen, versicherungsfremde Leistungen weiterhin gesetzlich versicherten Arbeitnehmern aufbürden, Renten kürzen und uns länger arbeiten lassen wollen. Die Berufung des Wirtschaftswissenschaftlers Lars Feld ins Ministerium von Christian Lindner spricht Bände und lässt wenig Hoffnung. Die FDP hat sich ja offenbar auch von der in ihrem Wahlprogramm versprochenen Abschaffung der Doppelverbeitragung der betrieblichen Altersversorgung verabschiedet. So viel Ignoranz der Politik, das wäre doch mal ein richtig guter Grund für „Spaziergänge“.

    Pensionen als Belastung

    Besorgniserregend sind vor allem die Pensionszusagen auch an die aktiven Beamten. Bund, Länder und Kommunen haben Schätzungen zufolge bislang 4,3 Billionen Euro an Pensionen zugesagt. In manchen Bundesländern geht deshalb mittlerweile fast jeder fünfte Steuer-Euro für die Pensionen drauf. Weil das so ist, schröpft die Regierung die Rentner, vor allem Betriebsrentner und Direktversicherte, die volle Krankenkassenbeiträge zahlen müssen. Für die Beseitigung dieser Abzocke wäre angeblich kein Geld da.

     

    Bild von Wilfried Pohnke auf Pixabay

  • Wie berechnet sich der Freibetrag für Betriebsrenten?

    Wie berechnet sich der Freibetrag für Betriebsrenten?

    Zurzeit müssen Betriebsrentner für 164,50 Euro keine Krankenkassenbeiträge zahlen – für alles, was darüber hinaus geht, gleich doppelt. Aber wie berechnet sich der Freibetrag?

    „Stell Dir vor, du erwartest Rente und jeder knöpft dir etwas ab“ – so geht’s vielen Betriebsrentnern, die glaubten, sie bekämen das heraus, was sie einbezahlt haben oder sogar noch etwas mehr. Dem ist leider nicht so. Denn zuallererst wartet die Kranken- und Pflegeversicherung auf die Rentner und Rentnerinnen und hält die Hand auf. Sie will sogar noch die Beiträge der Arbeitgeber haben, sprich die Betriebsrentnerin und der Betriebsrentner zahlt die vollen Beiträge, alles in allem annähernd 20 Prozent.

    Bescheidener Freibetrag

    Gemildert wird diese Abzocke nur durch den GKV-Betriebsrentenfreibetrag, wobei GKV für gesetzliche Krankenversicherung steht – gemildert aber auch nur ein bisschen, denn der Freibetrag gilt nur für die Krankenversicherung, nicht für die Pflegeversicherung.

    Hmm, ganz schön schwierig. Und wie berechnet sich der Freibetrag? Wie vieles in diesem Land, ist das eine Wissenschaft für sich. Die Sozialmathematiker beziehen sich auf das, was die große Masse im vorvergangenen Kalenderjahr verdient hat, das ist das sogenannte „Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung“ – und das wiederum ist natürlich in einem Gesetz definiert, dem § 18 des Vierten Sozialgesetzbuches (SGB). Wobei „große Masse“ stimmt nicht ganz, denn es wird unterschieden zwischen Bezugsgröße „Ost“ und „West“. Davon gibt es aber wiederum eine Ausnahme, denn für die Kranken- und Pflegeversicherung gibt es einen einheitlichen Satz für Ost und West.

    Entwicklung von Freigrenze und Freibetrag:

    Bezugsgrößen
    monatliche Bezugsgröße in der KV und PV1/20telvorvergangenes KalenderJahr
    TeilerSGB V1220aufgerundet : 420 teilbar
    JahrWert / JahrWert / MonatFreiGrenzeÆ – Verdienst
    2012315002625131.25311442010
    2013323402695134.75321002011
    2014331802765138.25330022012
    2015340202835141.75336592013
    2016348602905145.25345142014
    2017357002975148.75353632015
    2018365403045152.25361872016
    2019373803115155.75370772017
    2020382203185159.25382122018
    2021394803290164.50393012019
    2022394803290164.50391672020
    2023407403395169.75403632021
    2024390603255162.75389012022
    20252023
    vorläufig
    Bemerkung:Im Rahmen der Einführung der Grundrente wird die bisherige Freigrenze ergänzt mit einem Freibetrag in gleicher Höhe.kl. gemeinsame Vielfaches420
    Jahr12
    Monat30
    Woche5
    Tage7
    2020/20183822091159.253821290.98
    2021/20193948094164.503930193.57
    2022/20203948094164.503916793.25
    2023/20214074097169.754036396.10
    2024/20223906093162.753890192.62
    2025/2023vorläufig

    Für 2018 wurde der vorläufige Durchschnittsverdienst (37.873) durch den endgültigen mit € 38.212 ersetzt. Das ändert den Freibetrag leider nicht, da der Teiler 0,02 € unter der vollen Summe bleibt. Die aufgerundeten € 91,00 bleiben also so bestehen.

    Quelle: Norbert Böttcher

    Wer berechnet die Bezugsgröße?

    Von wem wird die Bezugsgröße erarbeitet? Nun, von Referenten des Bundesministeriums für Arbeit- und Soziales (BMAS). Wie sie diese Größe berechnen? Kompliziert! Denn, das ist wieder in der „Verordnung über maßgebenden Rechengrößen der Sozialversicherung für … (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung …) definiert.  Und welche Durchschnittsentgelte nehmen die Referenten des BMAS nun? Sie schreiben das Durchschnittsentgelt des vorvergangenen Kalenderjahres – als für 2022 den Wert von 2020 – mit der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter fort. Sie unterstellen dabei, dass die Löhne für das laufende und folgende Kalenderjahr jeweils genauso stark steigen, wie für das Vorjahr ermittelt. Die Daten für die Bruttolöhne und -gehälter wiederum liefert das Statistische Bundesamt. Damit die Bezugsgröße nicht gar zu niedrig ausfällt, haben sich die Sozialmathematiker wieder einen Trick ausgedacht und rechnen seit 2007 die sogenannten Ein-Euro-Jobs herausgerechnet. Alles ganz schön tricky.

    Zurück zur Bezugsgröße – sie wird also von den Referenten des BMAS berechnet und im Voraus durch Gesetz oder Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates bestimmt, geregelt in § 17 des Vierten Sozialgesetzbuches (SGB IV). Bezugsgröße ist das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr, Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch, aufgerundet auf den nächsthöheren durch 420 teilbaren Betrag. 420 deswegen, weil die Bezugsgröße geteilt durch 7 (Tage pro Woche), durch 5 (Arbeitstage pro Woche), durch 30 (Tage pro Monat) oder durch 12 (Monate pro Jahr) immer einen vollen Euro-Betrag ergeben muss, geregelt in § 223 Absatz 3 Fünftes Sozialgesetzbuch. Der Hintergrund für diesen mathematischen Voodoo-Zauber: 420 ist mathematisch das kleinste gemeinsame Vielfache der Zahlen 7,5,30 und 12.

    164,50 Euro Freibetrag

    Nach diesen mathematischen und sozialpolitischen Ausflügen zur Berechnung des GKV-Betriebsrentenfreibetrags – hier die Berechnung selbst:

    Bezugsgröße in der Sozialversicherung (§ 18 SGB IV): bundeseinheitlich 39.480 Euro pro Jahr oder 3.290 Euro pro Monat. Der GKV-Freibetrag entspricht einem Zwanzigstel (1/20) der Bezugsgröße in der Sozialversicherung:

    3.290 Euro ÷ 20 = 164,50 Euro

     

    Die Mechanik des Freibetrags:

    • Zuerst greift (wie bisher) die Freigrenze. Die Freigrenze umfasst neben Versorgungsbezügen z.B. auch Arbeitseinkommen, also Gewinne aus nebenberuflich selbstständiger Tätigkeit, z.B. aus Photovoltaik oder Nebenerwerbslandwirtschaft.
    • Wird die Freigrenze überschritten und entfällt daher, greift nur für Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge i.S.d. § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V ein Freibetrag, der genauso hoch ist, wie die bisherige Freigrenze (1/20 der monatliche Bezugsgröße nach § 18 SGB IV = 159,25 EUR für 2020). Der Freibetrag ist der Höhe nach begrenzt auf monatliche beitragspflichtigen Betriebsrentenleistungen (bei Kapitalleistungen: 1/120 der Leistung als monatlicher Zahlbetrag für maximal zehn Jahre).

    Vorsicht! Der Freibetrag gilt nicht für freiwillig Versicherte der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

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